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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Wischelement und ein Wischerblatt für ein Fahrzeug,
und insbesondere ein bauraumoptimiertes Wischerblatt mit Endkappen.
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Eine
Scheibenwischanlage zum Wischen einer Scheibe eines Fahrzeugs, wie
z. B. der Windschutzscheibe oder der Heckscheibe, besteht aus einem
Wischerantrieb mit Welle, einem Wischerhebel und gegebenenfalls
Kraft- und Bewegungsumsetzern, wie z. B. einem Gestänge. Der
Wischerhebel besteht aus dem Wischerarm mit einem Adaptierungselement
sowie dem Wischerblatt mit Adaptierung auf den Wischerarm. Darüber hinaus
können anwendungsspezifische
Mehrausstattungen enthalten sein, wie z. B. Düsen für Waschwasser, Leitungen, Spoilerelemente
usw.
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Ein
modernes Wischerblatt besteht aus einem Wischelement, einem so genannten
Wischergummi, und Befestigungsteilen zum Halten und Befestigen des
Wischelements an dem Wischerarm. 1 zeigt
ein derartiges Wischerblatt 1, welches ein Wischelement 2 und
Befestigungsteile 3a, 3b umfasst. Das Wischelement 2 umfasst
einen Wischabschnitt 13 zum wischen einer Fläche oder
Scheibe des Fahrzeugs und einen Befestigungsabschnitt 7 zum
Koppeln des Wischerblatts 1 mit einem Wischerarm zum Bewegen
des Wischerblatts 1 über
die Fläche.
Die Befestigungsteile 3a, 3b umfassen in dem gezeigten
Wischerblatt 1 zwei Federschienen 3a und 3b,
welche seitlich in zwei gegenüberliegende
Nuten des Wischelements 2 eingesetzt sind. 2 zeigt eine
Querschnittsansicht des Wischerblattes 1 der 1 entlang
dem Schnitt B-B. 3 zeigt das Wischerblatt 1 der 1 aus
Sicht des Pfeils A in einem Zustand, in welchem die Federschienen 3a und 3b noch
nicht in das Wischelement 2 eingesetzt sind. Um einen guten
Halt der Federschienen 3a und 3b des Wischelements 2 sicherzustellen,
weisen die Federschienen 3a und 3b Einkerbungen 4a und 4b auf, mit
denen entsprechende Befestigungselemente einer Endkappe 5,
welche wie in 4 gezeigt an dem Wischerblatt 1 angebracht
wird, in Eingriff gebracht werden. An dem (nicht gezeigten) anderen
Ende des Wischerblattes 1 wird ebenfalls eine Endkappe
an entsprechenden Aussparungen 4a und 4b der Federschienen 3a und 3b befestigt,
so dass die Federschienen 3a und 3b sicher an
dem Wischelement 2 befestigt sind. 5 zeigt
eine Querschnittsansicht einer möglichen
Variante vergleichbar zu 2 durch das Wischerblatt 1 mit
der aufgesetzten Endkappe 5.
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Mit
Hilfe der Endkappen 5 werden die Federschienen 3a und 3b derart
an dem Wischelement 2 befestigt, dass eine Krafteinleitung
zum Bewegen des Wischelements über
die Scheibe des Fahrzeugs von dem Wischerarm über die Federschienen möglich ist.
Darüber
hinaus sorgen die Federschienen 3a, 3b für eine Formgebung
und einen gleichmäßigen Andruck
des Wischelements 2 an die Scheibe des Fahrzeugs.
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Insbesondere
das Wischelement 2 und die Federschienen 3a, 3b unterliegen
physikalisch und fertigungstechnisch bedingt einer Toleranz, welche
in der Längenausrichtung
besonders bemerkbar ist. Darüber
hinaus kann sich die Länge
des Wischelements 2 im Laufe eines Wischzyklus über unterschiedlich
gekrümmte
Scheibenbereiche durch die unterschiedliche Krümmung gegenüber der Länge der Federschienen 3a, 3b verändern. Aus
diesem Grunde ist das Wischelement in Längsrichtung innerhalb der Federschienen
beweglich angebracht, so dass ein Toleranzausgleich möglich ist,
welcher durch die Abdeckkappe 5 verdeckt wird. Durch den Toleranzausgleich
und die Wandstärke
des Endes 6 der Abdeckkappe 5 ergibt sich ein Überstand
der Kappe 5 der Länge
L1, wie in 4 dargestellt.
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Aufgabe
eines Scheibenwischers ist es, ein möglichst großes Wischfeld auf einer Scheibe
des Fahrzeugs zu überstreichen,
d. h. die Länge
des Wischelements sollte so lang wie möglich sein. Andererseits sollte
das Wischelement an keiner Stelle über die Scheibenfläche hinausragen
und das Wischerblatt insgesamt, d. h. einschließlich der Endkappe 5,
immer innerhalb eines Begrenzungsbereichs der Scheibe des Fahrzeugs
verlaufen. Insbesondere bei Scheiben, welche beispielsweise durch eine
Windkante oder einen Spoiler begrenzt sind, wird die Länge des
Wischerblattes 1 durch diese Scheibenbegrenzungen beschränkt. Durch
den zuvor dargelegten Überstand
L1 der Abdeckkappe 5 ergibt sich in diesem Fall, dass das
Wischelement 2 kürzer
als die Gesamtlänge
des Wischerblattes ist, wodurch sich eine verkleinerte Wischfläche ergibt.
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Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Wischelement, welches
im Allgemeinen auch als Wischergummi bezeichnet wird, und ein Wischerblatt
für ein
Fahrzeug bereitzustellen, welche geeignet sind, ein größeres Wischfeld
zu überstreichen,
als dies gemäß dem Stand
der Technik aufgrund der oben genannten Probleme möglich ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Wischelement nach Anspruch 1 und ein Wischerblatt nach Anspruch
7 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche
definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein Wischelement für ein Fahrzeug
bereitgestellt. Das Wischelement umfasst einen Wischabschnitt, welcher
zum Anliegen an einer zu wischenden Fläche des Fahrzeugs, wie z. B.
einer Windschutzscheibe oder einer Heckscheibe, ausgestaltet ist,
und einen Befestigungsabschnitt zum Koppeln des Wischelements mit
einem Wischerarm zum Bewegen des Wischelements über die Fläche. Das Wischelement weist
eine längliche
Form auf, welche sich in einer Längsrichtung
erstreckt. Ein derartiges Wischelement wird auch als Wischergummi
bezeichnet. Der Wischerabschnitt kann mindestens eine Wischkante aufweisen,
welche auf der zu wischenden Fläche
aufliegt, um beispielsweise Schmutz oder Feuchtigkeit von der Fläche zu entfernen,
indem das Wischelement beispielsweise bogenförmig im Wesentlichen senkrecht
zu der Längsrichtung
des Wischerblatts über
die Fläche
des Fahrzeugs bewegt wird. Der Wischabschnitt weist in Längsrichtung
eine Länge auf,
welche größer als
eine Länge
des Befestigungsabschnitts in Längsrichtung
ist, so dass der Wischabschnitt in Längsrichtung an mindestens einem
Ende des Wischelements über
den Befestigungsabschnitt hinausragt.
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Indem
der Wischabschnitt an mindestens einem Ende des Wischelements über den
Befestigungsabschnitt hinausragt, kann an dem Befestigungsabschnitt
eine Endkappe derart angebracht werden, dass diese Endkappe nicht über den Wischabschnitt
hinausragt. Dadurch wird erreicht, dass ein Wischbereich, welcher
von dem Wischelement überstrichen
werden kann, ausschließlich durch
die Länge
des Wischabschnitts bestimmt wird und nicht durch eine Länge des
Befestigungsabschnitts einschließlich einer daran angebrachten Endkappe
beschränkt
wird.
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Der
Befestigungsabschnitt kann ferner mindestens eine Federschiene umfassen,
deren Länge im
Wesentlichen der Länge
des Befestigungsabschnitts entspricht. Die Federschiene verläuft im Wesentlichen
parallel zur Längsrichtung
des Wischelements. Durch Verwenden einer Federschiene kann eine
Führungskraft
des Wischerarms gleichmäßig und
auf einfache Art und Weise auf die gesamte Länge des Wischelements übertragen
werden. Ferner kann die Federschiene zur Formgebung des Wischelements
und zum Bereitstellen eines Anpressdrucks des Wischelements auf
die zu wischende Fläche
beitragen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
der Befestigungsabschnitt des Wischelements zwei Federschienen umfassen,
deren Längen
im Wesentlichen der Länge
des Befestigungsabschnitts entsprechen, und die im Wesentlichen
parallel zur Längsrichtung
des Wischelements verlaufen. Die zwei Federschienen können seitlich
an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Befestigungsabschnitts angebracht sein. Dadurch kann
eine gleichmäßige Kraftübertragung
von dem Wischerarm auf das Wischelement und eine gleichmäßige Führung bei einer Hin-
und Herbewegung des Wischelements über die zu wischende Fläche des
Fahrzeugs erreicht werden.
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Die
mindestens eine Federschiene kann eine Aussparung aufweisen, welche
zum Befestigen einer Endkappe, die zum Abdecken des Endes des Befestigungsabschnitts
ausgestaltet ist, geeignet ist. Durch Verwenden der Endkappe wird
eine sichere Kopplung der Federschiene mit dem Befestigungsabschnitt
des Wischelements erreicht, wobei gleichzeitig ein Toleranzausgleich
zwischen dem Befestigungsabschnitt und der mindestens einen Federschiene
möglich
ist. Überdies
kann die Endkappe zum Verdecken dieses Toleranzausgleichs dienen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Wischelement derart ausgestaltet, dass der Wischabschnitt
in Längsrichtung
an beiden Enden des Wischelements über den Befestigungsabschnitt hinausragt.
Der Wischabschnitt ragt dabei vorzugsweise um 1–5 mm über den Befestigungsabschnitt
hinaus. Indem der Wischabschnitt an beiden Enden des Wischelements über den
Befestigungsabschnitt hinausragt, können an beiden Enden Endkappen
angebracht werden, ohne dass der Wischbereich des Wischelements
durch die Endkappen eingeschränkt wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ferner ein Wischerblatt bereitgestellt,
welches ein Wischelement wie zuvor beschrieben und mindestens eine
Endkappe umfasst. Die Endkappe wird an dem Ende des Befestigungsabschnitts
angebracht, an welchem der Wischabschnitt über den Befestigungsabschnitt
hinausragt. Wie zuvor beschrieben, weist ein derartiges Wischerblatt
die Möglichkeit
eines besonders großen
Wischbereichs auf der zu wischenden Fläche des Fahrzeugs auf. Insbesondere
wenn der Wischabschnitt soweit über
den Befestigungsabschnitt hinausragt, dass die Endkappe, welche
auf das Ende des Befestigungsabschnitts aufgesetzt ist, nicht über den
Wischabschnitt hinausragt, kann ein größtmöglicher Wischbereich erzielt
werden. Alternativ kann die Endkappe auch geringfügig, beispielsweise
um maximal 2 mm, über
den Wischabschnitt hinausragen, falls dies beispielsweise aus designtechnischen
Gründen
gewünscht
ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die
Zeichnung anhand bevorzugter Ausführungsformen erläutert.
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1 zeigt
eine Seitenansicht eines Wischerblatts für ein Fahrzeug gemäß dem Stand
der Technik ohne Endkappe(n).
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2 zeigt
eine Querschnittsansicht des Wischerblatts der 1 ohne
Endkappe(n).
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3 zeigt
eine Explosionsdarstellung von oben des Wischerblatts der 1.
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4 zeigt
eine Seitenansicht des Wischerblatts der 1 mit einer
Endkappe gemäß dem Stand
der Technik.
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5 zeigt
eine Querschnittsansicht des Wischerblatts mit Endkappe der 4.
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6a und 6b zeigen
eine Seitenansicht und eine Querschnittsansicht eines Wischerblatts
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ohne Endkappe(n).
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7 zeigt
eine Seitenansicht eines Wischerblatts mit einer aufgesetzten Endkappe
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt
eine Seitenansicht einer Ausführungsform
eines Wischerblattes gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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9 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht des Wischerblattes der 8.
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10 zeigt
eine perspektivische Ansicht von unten des Wischerblattes der 8.
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6a und 6b zeigen
eine Seitenansicht und eine Querschnittsansicht eines Wischerblatts 1 für ein Fahrzeug.
Das Wischerblatt 1 umfasst ein Wischelement oder einen
Wischergummi 2 und zwei Federschienen 3a, 3b.
Das Wischelement 2 umfasst einen Befestigungsabschnitt 7 und
einen Wischabschnitt 13. Der Wischabschnitt 13 weist
an seinem unteren Ende mindestens eine Wischkante 8 auf,
welche zum Anliegen an einer zu wischenden Fläche des Fahrzeugs, wie z. B.
einer Windschutzscheibe oder einer Heckscheibe des Fahrzeugs, ausgestaltet
ist. Darüber
hinaus umfasst der Wischabschnitt 13 eine Nut 9,
welche zwischen einem oberen Teil 10 und einem unteren
Teil 11 des Wischabschnitts 13 angeordnet ist,
um ein geeignetes Anliegen der Wischkante 8 bei einer Hin-
und Herbewegung des Wischelements 2 sicherzustellen.
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Der
Befestigungsabschnitt 7 ist mit dem Wischabschnitt 13 in
Längsrichtung
gekoppelt und weist in Längsrichtung
an zwei gegenüberliegenden Seiten
jeweils eine Nut 12a, 12b auf, in welcher jeweils
eine Federschiene 3a und 3b angeordnet ist. Die
Länge der
Federschiene 3a und 3b entspricht im Wesentlichen
der Länge
des Befestigungsabschnitts 7, wobei die Fe derschienen jedoch
auch beispielsweise bis zu 5 mm länger oder kürzer als der Befestigungsabschnitt 7 sein
können
und demensprechend über
den Befestigungsabnitt 7 hinausragen können oder der Befestigungsabschnitt 7 über die Federschienen 3a, 3b hinausragen
kann. Die Länge des
Befestigungsabschnitts 7 in Längsrichtung des Wischelements 2 ist
geringer als die Länge
des Wischabschnitts 13, so dass der Wischabschnitt 13, wie
in 6a dargestellt, in Längsrichtung um eine Länge L2 über den
Befestigungsabschnitt 7 hinausragt. Die Federschienen 3a und 3b weisen
jeweils eine Aussparung 4a und 4b auf, welche
zum Befestigen einer Endkappe, die zum Abdecken des Endes des Befestigungsabschnitts 7 ausgestaltet
ist, geeignet sind.
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7 zeigt
ein Wischerblatt 1, welches ein Wischelement 2,
wie im Zusammenhang mit 6 beschrieben,
und eine Endkappe 5 umfasst. Da der Wischabschnitt 13 über den
Befestigungsabschnitt 7 hinausragt, kann die Endkappe 5 derart
an dem Befestigungsabschnitt 7 mit Hilfe der Aussparungen 4a und 4b in
den Federschienen 3a und 3b angebracht werden,
dass die Endkappe 5 nicht über den Wischabschnitt 13 hinausragt
und somit entweder bündig
mit dem Wischabschnitt abschließt
oder der Wischabschnitt über
die Endkappe hinausragt. Alternativ kann die Endkappe jedoch auch
geringfügig über den
Wischabschnitt hinausragen.
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Die
Federschienen 3a und 3b werden vorzugsweise aus
einem federelastischen Material, wie z. B. einem nichtrostenden
Stahl oder einem Kunststoff, gefertigt und der Befestigungsabschnitt 7 und der
Wischabschnitt 13 werden vorzugsweise aus einem elastischen
Kunststoff oder Gummi oder einer Kombination aus Kunststoff und
Gummi gefertigt. Aufgrund der Fertigungstoleranzen insbesondere
in der Längenabmessung
der Federschienen 3a und 3b sowie des Befestigungsabschnitts 7 und
des Wischabschnitts 13, aufgrund der unterschiedlichen Temperaturausdehnung
der verwendeten Materialien und aufgrund von notwendigen Deformationen
des Wischelements bei einem Anliegen an unterschiedlichen Krümmungen
der Scheibe während
eines Wischzyklus, werden die Federschienen 3a und 3b vorzugsweise
nicht über
die gesamte Länge
des Wischerblatts 1 fest mit dem Befestigungsabschnitt 7 verbunden,
sondern in Nuten 12a und 12b des Befestigungsabschnitts 7 eingesetzt,
so dass die Federschienen 3a und 3b in Längsrichtung
beweglich in den Nuten 12a und 12b sind. Mit Hilfe
der Endkappe 5 werden die Federschienen 3a und 3b an
beiden Enden des Wischerblattes 1 derart befestigt, dass der
Befestigungsabschnitt 7 formschlüssig zwischen den Federschienen 3a und 3b gehalten
wird. In der Mitte des Wischerblattes 1 kann dann an den
Federschienen 3a und 3b mit Hilfe eines weiteren
Befestigungselements ein Wischerarm einer Fahrzeugwischanlage angebracht
werden, um das Wischerblatt 1 beispielsweise in einer Hin-
und Herbewegung über eine
zu wischende Fläche
des Fahrzeugs zu bewegen.
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Die
Federschienen 3a und 3b dienen dabei zur Kraftübertragung
der Bewegung von dem Wischarm auf den Befestigungsabschnitt 7 und
somit auch auf den Wischabschnitt 13 und verleihen darüber hinaus über den
Befestigungsabschnitt 7 dem Wischabschnitt 13 eine
vorbestimmte Form und Andruckkraft auf die zu wischende Fläche.
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Das
in 7 dargestellte Wischerblatt 1 ist in 8–10 nochmals
in verschiedenen Perspektivansichten dargestellt. 8 zeigt
dabei eine perspektivische Seitenansicht eines Endes des Wischerblatts 1,
wobei die Endkappe 5 das Ende des Befestigungsabschnitts 7 abdeckt. 9 zeigt
eine weitere perspektivische Seitenansicht des Wischerblatts 1. Die
Endkappe 5 schließt
wiederum den Wischabschnitt 13 an dem Ende des Wischerblatts 1 ab
und die Endkappe 5 ist an der Federschiene 3a angebracht. 10 zeigt
genauer, wie die Endkappe 5 an den Federschienen 3a und 3b angebracht
ist. Wie im Zusammenhang mit 6 bzw. 3 beschrieben, weisen
die Federschienen 3a und 3b jeweils eine Aussparung 4a und 4b auf.
In diese Aussparungen 4a und 4b greifen, wie in 10 dargestellt,
Haltekonturen 14a und 14b der Endkappe 5 ein.
Somit kann eine einfache Befestigung der Endkappe 5 an den
Federschienen 3a und 3b erreicht werden. Neben
den gezeigten Haltekonturen 14a, 14b sind weitere
Halte- und Führungskonturen
an der Endkappe 5 und den Federschienen 3a, 3b möglich.
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Da
der Befestigungsabschnitt 7 kürzer als der Wischabschnitt 13 ist,
wird der für
die Endkappe 5 benötigte
Bauraum geringer, wodurch eine Wischfeldgröße vergrößert werden kann. Die Dicke
der Außenwand
am Ende 6 der Endkappe 5 kann dabei in Abhängigkeit
von dem Überstand
des Wischabschnitts 13 über
den Befestigungsabschnitt 7 frei gewählt werden, wodurch eine optimale
Festigkeit der Endkappe erreicht werden kann. Das Wischerblatt 1 kann
wahlweise derart ausgestaltet sein, dass ein oder beide Enden des
Wischerblatts 1 derart ausgestaltet sind, dass die Endkappe 5 unter
Berücksichtigung
eines Längen-
und Toleranzausgleichs zu dem Wischabschnitt 13 angeordnet
werden kann. So kann beispielsweise bei einer Fahrzeugscheibe, deren äußerer Rand
beispielsweise durch einen Spoiler, ein Abdeckungsteil, eine Wasserfangleiste
oder eine A- oder C-Säule
des Fahrzeugs begrenzt ist, ein möglichst großer Wischkreis erreicht werden,
in dem zumindest das Ende des Wischerblattes 1, welches näher zu diesen
Begrenzungen verläuft,
derart ausgestaltet ist, dass die Endkappe 5 nicht über den Wischabschnitt 13 hinausragt.
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- 1
- Wischerblatt
- 2
- Wischelement
- 3a,
3b
- Federschiene
- 4a,
4b
- Aussparung
der Federschiene
- 5
- Endkappe
- 6
- Ende
der Endkappe
- 7
- Befestigungsabschnitt
- 8
- Wischkante
- 9
- Nut
- 10
- Oberer
Teil des Wischabschnitts
- 11
- Unterer
Teil des Wischabschnitts, Wischlippe
- 12a,
12b
- Nut
für Federschiene
- 13
- Wischabschnitt
- 14a,
14b
- Haltekontur