DE102008010272A1 - Deckelverschluss für Gehäusedeckel von Laborgeräten und dergleichen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Deckelverschluss für Gehäuse von Laborgeräten und dgl., insbesondere für Zentrifugengehäuse, bei dem ein Deckelhaken von einem Verschlusshaken ergriffen und in eine verschließende Position gebracht wird, und wobei die schließende und öffnende Bewegung des Verschlusshakens im Wesentlichen durch einen Exzenter in Verbindung mit einer Kulissenführung und einer Führungsbahn bewirkt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Deckelverschluss für ein Laborgerät, insbesondere für ein Zentrifugengehäuse, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Die Erfindung betrifft zudem ein Laborgerätgehäuse, insbesondere ein Zentrifugengehäuse, umfassend einen derartigen Deckelverschluss.
- Laborgeräte, insbesondere für chemische, medizinische und biologische Anwendungen, weisen in der Regel ein Gehäuse auf mittels dessen die Geräte gekapselt sind. Dies dient vornehmlich dazu, das Gefahrenpotential, das solchen Geräten innewohnt, für die Bediener und die umliegenden Bauwerke gering zu halten. Die Gehäuse können z. B. explosionsfest ausgeführt sein. Bei mittel- und schnell drehenden Zentrifugen geht ein großes Gefährdungspotential von den Rotoren aus, deren kinetische Energie im Falle eines Rotorbruchs schlagartig frei wird. Seit Jahren sind daher die Gehäuse für Laborgeräte und dgl. Gegenstand intensiver Entwicklungsarbeit.
- Ein Gehäuse der betreffenden Art weist ein Gehäuseunterteil sowie wenigstens einen Gehäusedeckel auf, der in der Regel einteilig ausgeführt ist. Ein solches Gehäuse ist bspw. aus der
DE 100 17 314 A1 bekannt. - Dem Deckelverschluss kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Zum einen muss der Gehäusedeckel mit hohen Kräften zugehalten werden können, zum anderen soll das Öffnen und Schließen des Deckels mit wenig Aufwand und in möglichst kurzer Zeit erfolgen können. Zudem sind die Komponenten des Deckelverschlusses derart anzuordnen, dass diese im Falle eines Unfalls nicht wesentlich beschädigt werden. Bei einer Fehlfunktion soll das betreffende Laborgerät nach Abschaltung noch geöffnet werden können. Eine weitere Anforderung ist, dass der Verschlussmechanismus nicht über Gebühr Bauraum einnehmen darf und zudem möglichst verschleißfrei, wartungsarm und damit zuverlässig sein soll.
- Deckelverschlüsse gemäß dem Stand der Technik sind bspw. auch aus den Patentschriften
EP 0 819 471 A1 ,DE 40 25 134 C1 undEP 1 136 745 A2 bekannt. - Aufgabe der Erfindung ist es, in diesem Spannungsfeld der Anforderungen, einen einfach zu bedienenden und wartungsarmen Deckelverschluss für einen Gehäusedeckel eines Laborgerätes oder dgl. bereit zu stellen, mit dem sich andererseits bei verhältnismäßig geringem Bauraum hohe Zuhaltekräfte realisieren lassen. Fernerhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes Gehäuse für ein Laborgerät bereit zu stellen.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Hauptanspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet. Die Aufgabe wird zudem gelöst, durch ein Gehäuse gemäß dem nebengeordneten Anspruch.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Deckelverschluss einen Verschlusshaken aufweist, der auf einem Exzenter schwenkbar bzw. drehbar gelagert ist, so dass er (der Schwenkhaken) lediglich durch Rotation des Exzenters translatorisch in die Schließposition bewegbar ist, nachdem dieser in ein zum Gehäusedeckel gehörendes Verschlusselement eingegriffen hat, was vorzugsweise durch Rotation um einen bestimmten Winkelbetrag um die Schwenkachse erfolgt.
- Das Verschließen mittels des Deckelverschlusses erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase greift der Verschlusshaken in wenigstens ein korrespondierendes Verschlusselement am Gehäusedeckels ein, wie bspw. einem Deckelhaken, in einer zweiten Phase wird der Verschlusshaken translatorisch in Schließrichtung bewegt, wobei der Gehäusedeckel mit hoher Kraft zugezogen wird, bis schließlich eine finale Schließposition erreicht wird. Die beiden Phasen können sich auch zeitlich überschneiden. Erfindungswesentlich ist, dass die translatorisch Bewegung des Verschlusshakens nunmehr über einen Exzenter erfolgt, auf dem der Verschlusshaken gleichzeitig schwenkbar gelagert ist.
- Unter Exzenter wird im Sinne dieser Erfindung eine Kurvenscheibe bzw. Steuerscheibe verstanden, deren Flächenschwerpunkt bzw. Mittelpunkt nicht mit der Dreh- bzw. Rotationsachse zusammenfällt. Der Mittelpunkt liegt demnach außerhalb der Achse der antreibenden Welle. Damit können rotatorische in translatorische Bewegungen umgewandelt werden (und umgekehrt). Die Exzentrizität ist dabei ein Maß, für den Abstand von Mittelpunkt und Drehachse. Für die erzeugten und übertragenen Kräfte und Momente gelten die mechanischen Hebelgesetze.
- Vorteilhafterweise ergibt sich hierdurch ein äußerst kompakter Aufbau für den erfindungsgemäßen Deckelverschluss, so dass dieser problemlos an einem Gehäuseunterteil, bevorzugt in die Gehäusewandung integriert, angeordnet werden kann. Gleichzeitig lassen sich hohe Schließkräfte erzeugen, die den Gehäusedeckel sicher verschließen. Darüber hinaus lässt sich der erfindungsgemäße Deckelverschluss weitgehend automatisiert betreiben, was zusätzlich die Sicherheit erhöht.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Deckelverschluss ist vorgesehen, dass der Exzenter einen kreisförmigen Umriss aufweist, wodurch sich eine besonders gute Schwenkverbindung zum Verschlusshaken ergibt. Zudem ist vorgesehen, dass der Exzenter exzentrisch bzw. asymmetrisch auf einer Exzenter-Antriebswelle angeordnet ist, welche den Exzenter rotatorisch antreibt. Durch den Versatz von Exzentermittelpunkt und Antriebswellen-Anlenkpunkt wird eine Exzentrität gebildet, welche maßgeblich die translatorische Bewegung des Verschlusshakens bewerkstelligt.
- Bevorzugt ist zudem vorgehen, dass der Verschlusshaken mittels eines Bolzens bzw. Führungsbolzens in einer Kulisse geführt ist, wodurch die Bewegungsbahn für den Verschlusshaken vorgegeben ist und dieser vorteilhafterweise in seinen Freiheitsgraden eingeschränkt ist. Zudem wird die Sicherheit erhöht, da die Kulisse den Verschlusshaken zusätzlich zurückhält, falls ein Störfall am Laborgerät eintritt. Bevorzugt ist die Kulisse auf einer zentralen Halte- und Führungsplatte angeordnet.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Verschlusshaken einen Führungsabschnitt (bzw. Führungsbahn oder Kontur) aufweist, der optional mit einem Führungsbolzen auf einer zentralen Halte- und Führungsplatte zusammenwirkt, um den Verschlusshaken in eine öffnende Position, d. h. den Gehäusedeckel freigebenden Position zu bewegen.
- Eine ebenfalls bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass der Verschlusshaken federunterstützt, d. h. mittels einer Feder, in die eingreifende Schwenkposition hinein, in welcher dieser in das korrespondierende Verschlusselement am Gehäusedeckel eingreift, vorgespannt ist.
- Gemäß einer weiterhin bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Verschlusshaken mit einer Gleitführung oder Schräge ausgestattet ist, auf der das korrespondierende Verschlusselement des Gehäusedeckels, bspw. ein korrespondierender Deckelhaken, beim Schließen des Gehäusedeckels abgleiten kann und bevorzugt den Verschlusshaken verschwenkt, wodurch sich bevorzugt ein einfaches Schließen des Gehäusedeckels ergibt.
- Weiterhin bevorzugt ist, dass ein motorischer Antrieb umfasst ist, der den Exzenter mittels einer Exzenter-Antriebswelle antreibt, wodurch zum einen definierte Schließkräfte erzeugt werden können und zum anderen das Verschließen bzw. Öffnen weitgehend automatisiert erfolgen kann. Für eine solche Automatisierung ist es ebenfalls von Vorteil, wenn am Exzenter wenigstens ein Nocken angeordnet ist, der wenigstens einen Mikroschalter betätigt, um eine Drehwinkelsteuerung zu ermöglichen. Hierdurch ist es auch möglich, eine Position des Verschlusshakens zu erfassen.
- Um bspw. nach Eintritt eines Störfalles oder bei Stromausfall den Deckelverschluss auch manuell lösen zu können, ist gemäß einer ebenfalls bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, dass wenigstens der Verschlusshaken, sowie dessen Exzenter zusammen mit dem Antrieb auf einer Wippe angeordnet sind, die um einen Drehpunkt herum an der Halte- und Führungsplatte befestigt ist. Zum Freigeben und/oder Sperren der Wippe relativ zur Halte- und Führungsplatte kann eine Klinke vorgesehen sein. Vorteilhafterweise wird die Wippe mittels dieser Klinke drehfederunterstützt in Position gehalten bzw. freigegeben. Zudem ist es vorteilhaft, wenn die Klinke und der Verschlusshaken über ein Koppelelement verbunden sind. Es handelt sich demnach um eine so bezeichenbare Notentriegelungsklinke mit Koppelteil.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert werden. Es zeigen schematisch:
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1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Deckelverschlusses in schematischer Ansicht; -
2 eine Vorderansicht des Ausführungsbeispieles nach Bild 1 in schematischer Ansicht; und -
3 eine Rückansicht des Ausführungsbeispieles nach den Bildern 1 und 2 in schematischer Ansicht. -
1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Deckelverschlusses in einer schematischen Seitenansicht. Oben in der Darstellung ist ein Deckelhaken1 gezeigt, der an einem nicht dargestellten Gehäusedeckel angeordnet ist. Alternativ zum Deckelhaken1 kann auch eine Nut oder dgl. am Gehäusedeckel vorgesehen sein. Der Deckelverschluss umfasst eine Halte- und Führungsplatte (bzw. ein Verschlussgehäuseblech)2 , auf welcher mehrere Komponenten angeordnet sind, insbesondere eine Wippe18 und ein Verschlusshaken12 . Rückseitig der Halte- und Führungsplatte2 (gemäß Darstellung rechts davon) befindet sich ein Antrieb4 wie bspw. ein Elektro- oder Hydraulikmotor, der über ein Umsetz- und Umlenkgetriebe eine Exzenter-Antriebswelle3 antreibt. -
2 zeigt das Ausführungsbeispiel aus1 in eine Vorderansicht, ebenfalls in schematischer Darstellung. Der Verschlusshaken12 ist auf einer Wippe18 schwenkbar angeordnet, die ihrerseits um einen Drehpunkt20 schwenkbar bzw. verkippbar an der Halte- und Führungsplatte2 befestigt ist. Der Verschlusshaken12 weist oben einen Klinkenabschnitt auf und ist unten um einen Exzenter bzw. Exzenterzapfen13 herum drehbar gelagert, bspw. mittels einer nicht näher dargestellten Buchse. Der kreisförmige Exzenter13 ist auf der Antriebswelle3 angeordnet (und wird von dieser angetrieben), wobei der Mittelpunkt des Exzenters13 nicht mit der Achse der Exzenter-Antriebswelle3 zusammenfällt, was die Exzentrität begründet. Indern der Verschlusshaken12 auf dem Exzenter13 bzw. um diesen herum drehbar angeordnet ist, kann eine Drehbewegung des Exzenters in eine hin- und hergehende und/oder auf- und abgehende Bewegung des Verschlusshakens12 umgesetzt werden, was sich aus den Gesetzten der Mechanik ergibt. Weitere Komponenten des Deckelverschlusses sollen nachfolgend im Zusammenhang mit der Funktion erläutert werden. - Beim Schließen des in der Regel federunterstützten Gehäusedeckels (bspw. beim Überführen des Gehäusedeckels von einer im wesentlichen vertikalen Position in eine im wesentlichen horizontale Position um eine entsprechende Schwenkachse herum) taucht der am Gehäusedeckel angeordnete Deckelhaken
1 in den Deckelverschluss ein, wozu die Halte- und Führungsplatte2 an der betreffenden Stelle eine Ausnehmung22 aufweist, was sich sehr gut aus den2 und3 ergibt. Hierbei drückt der Deckelhaken1 den Verschlusshaken12 entgegen einer Federkraft zur Seite, gemäß Darstellung der2 nach rechts. Hierzu ist der Verschlusshaken12 an seinem dem Deckelhaken1 zugewandten Ende mit einer bogenförmigen Gleitführung bzw. Schräge ausgestattet. Gleichzeitig ist der Verschlusshaken12 mittels eines Führungsbolzens5 in einer Kulisse7 auf der Führungs- und Halteplatte2 geführt (vgl. insbesondere3 ), womit zugleich auch sein Bewegungsumfang begrenzt wird, d. h. die Kulisse7 bildet Endanschläge für die Verschlusshakenbewegung in beide Richtungen aus. Taucht der Deckelhaken1 schließlich tief genug in den Deckelverschluss ein, schnappt der Verschlusshaken12 infolge seiner Federvorspannung zurück, wobei der Klinkenabschnitt des Verschlusshakens12 in einen Ösenabschnitt des Deckelhakens1 eingreift bzw. diesen hintergreift. Während dieses Zurückschnappens wird vom Verschlusshaken12 ein Mikroschalter6 betätigt, der in der Folge ein Einschaltsignal ausgibt, was den Antrieb4 (typischerweise ein Gleichstromantrieb mit angeflanschtem Getriebe) in Gang setzt, der die Exzenter-Antriebswelle3 und den darauf angeordneten Exzenter13 antreibt. Infolge der Exzenterwirkung wird hierbei der Verschlusshaken12 nach unten, d. h. in Schließrichtung bewegt, wobei der Deckelhaken1 mitgenommen wird, und wodurch der Gehäusedeckel fest und sicher verschlossen wird. Eine am Exzenter13 angebrachte Nocke14 betätigt einen Mikroschalter17 , der ein Ausschaltsignal ausgibt, was den Antrieb4 stoppt, sobald die Schließposition für den Gehäusedeckel erreicht wird, was über einen zugehörigen Drehwinkel des Exzenters13 festgelegt ist. Die Schließposition ist in etwa erreicht, wenn die maximale Exzentrität des Exzenters13 nach unten weist (bezogen auf die Darstellung in2 ), wobei sich dann die momentanen Drehpunkte (Drehachse der Exzenter-Antriebswelle3 und Mittelpunkt des Exzenters13 ) untereinander befinden. - Zum Öffnen des Gehäusedeckels kann der erfindungsgemäße Deckelverschluss vom Bediener über einen nicht gezeigten Schalter geöffnet werden. Nach Betätigen des Schalters dreht der Exzenter
13 über die Exzenter-Antriebswelle3 vom Antrieb4 angetrieben in gleicher Richtung wie beim Verschließen weiter, wobei sich der Verschlusshaken12 zunächst nach oben bewegt. Gleichzeitig wird der Verschlusshaken12 mittels des Führungsbolzens19 auf der Führungsplatte2 geführt und dabei entgegen der Federvorspannung wieder zur Seite (gemäß Darstellung in2 nach rechts) gedrückt. Die Seitwärtsbewegung erfolgt auf dem korrespondierenden Führungsabschnitt (bzw. Führungsbahn oder Kontur)11 am Verschlusshaken12 , wobei dieser Führungsabschnitt zwischen dem Verschlusshakenabschnitt im oberen Bereich und dem Lagerabschnitt im unteren Bereich ausgebildet ist. Schließlich werden der Verschlusshaken12 , genau genommen dessen Klinkenabschnitt, und der Deckelhaken1 außer Eingriff gebracht und der zu öffnende Gehäusedeckel wird freigegeben. Der Exzenter13 wird nun noch solange weiterbewegt, bis der Verschlusshaken12 in eine sog. Schnapp-Stellung gelangt. Die Positionierung erfolgt wiederum drehwinkelgesteuert durch den Nocken14 auf dem Exzenter, der einen Mikroschalter16 auslöst, wenn die betreffende Position erreicht ist, um damit den Antrieb4 zu stoppen. Der Verschlusshaken12 steht nun in dieser Schnapp-Stellung. Beide Mikroschalter16 und17 sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel auf der Wippe18 angeordnet. - Abseits des weitgehend automatisierten Öffnungsvorganges kann der Deckelverschluss auch manuell entriegelt werden. Hierzu sind die Antriebsteile, einschl. des Antriebs
4 , der Exzenter-Antriebswelle3 und dem Exzenter13 , zusammen mit dem Verschlusshaken12 auf einer Wippe18 angeordnet, die um einen Drehpunkt20 herum schwenk- bzw. kippbar an der Halte- und Führungsplatte2 befestigt ist. Die Wippe18 kann entgegen einer Feder21 über eine Klinke8 entriegelt werden. Eine Feder21 dreht nun die Wippe18 zusammen mit dem Antrieb4 , dem Exzenter13 und dem Verschlusshaken12 entgegen dem Uhrzeigersinn (bezogen auf die Darstellung der2 ) um den Drehpunkt20 herum, so dass der rechte Wippenabschnitt nach oben (in Richtung des Gehäusedeckels) gedrückt wird. Die Führung der Zurückbewegung für den Verschlusshaken12 erfolgt hierbei wiederum durch den Führungsbolzen5 innerhalb der Kulisse7 , sowie auch über ein spezielles Koppelelement10 , welches den Verschlusshaken12 mit der Klinke8 verbindet und über das vornehmlich Zugkräfte übertragen werden können, derart, dass bei einem Zurückbewegen der Klinke8 in die entriegelnde Position gleichzeitig auch der Verschlusshaken12 mit zurückbewegt wird. Schließlich werden auch auf diesem Wege der Verschlusshaken12 und der Deckelhaken1 außer Eingriff gebracht und der zu öffnende Gehäusedeckel kann geöffnet werden. - Ein Zurücksetzen des Deckelverschlusses aus diesem Zustand erfolgt durch eine Drehung des Exzenters
13 (mittels des Antriebs4 ), das Abstützen des Verschlusshakens12 in der Kulisse7 (mittels des Führungsbolzen5 ) und der Klinke8 . Ein Wippenzapfen der Wippe18 rastet hierbei wieder in eine korrespondierende Ausnehmung22 an der Klinke8 ein. - Ergänzend zu den obigen Ausführungen kann sowohl die Position des Deckelhakens
1 als auch die Position bzw. Stellung der Klinke8 über Sensoren bzw. Mikroschalter detektiert bzw. erfasst werden. Für den Deckelhaken1 ist der Mikroschalter6 derart hergerichtet und positioniert, dass er durch das Eintauchen des Deckelhakens1 in den Deckelverschluss ausgelöst bzw. betätigt wird. Für die Klinke8 ist ein Mikroschalter9 vorgesehen. - Aus obigen Ausführungen ergibt sich, dass in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der Antrieb
4 den Exzenter13 immer in dieselbe Drehrichtung antreibt. Es ist jedoch auch denkbar, den Deckelverschluss durch unterschiedliche Drehrichtungen des Exzenters13 zu betätigen. - Das oben beschriebene Ausführungsbeispiel bezieht sich auf einen Gehäusedeckel, der beim Schließen von einer im Wesentlichen vertikalen Position in eine im Wesentlichen horizontale Position überführt wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Gehäusedeckel zum Gehäuseunterteil anders anzuordnen, sodass sämtliche obige Richtungsangaben (oben, unten, seitlich, rechts, etc.) nur für das beschriebene Ausführungsbeispiel gelten, im Allgemeinen jedoch relativ sind.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10017314 A1 [0003]
- - EP 0819471 A1 [0005]
- - DE 4025134 C1 [0005]
- - EP 1136745 A2 [0005]
Claims (11)
- Deckelverschluss für Gehäuse von Laborgeräten und dgl., insbesondere für Zentrifugengehäuse, umfassend einen Verschlusshaken (
12 ) der zum Eingriff in ein korrespondierendes Verschlusselement (1 ) am Gehäusedeckel vorgesehen ist, wobei dieser Verschlusshaken (12 ) schwenkbar gelagert ist und nach Eingriff in den Deckelhaken (1 ) translatorisch in eine Schließposition bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusshaken (12 ) auf einem Exzenter (13 ) schwenkbar gelagert ist, so dass er lediglich durch Rotation des Exzenters (13 ) translatorisch in die Schließposition bewegbar ist. - Deckelverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusshaken (
12 ) mittels eines Bolzens (5 ) in einer Kulisse (7 ) geführt ist, wobei diese Kulisse (7 ) vorzugsweise auf einer Halte- und Führungsplatte (2 ) angeordnet ist. - Deckelverschluss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusshaken (
12 ) einen Führungsabschnitt (11 ) aufweist, der optional mit einem Führungsbolzen (19 ) zusammenwirkt, um den Verschlusshaken (12 ) in eine öffnende Position zu bewegen. - Deckelverschluss nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusshaken (
12 ) mittels einer Feder (21 ) in seine eingreifende Schwenkposition hinein vorgespannt ist. - Deckelverschluss nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusshaken (
12 ) mit einer Gleitführung oder Schräge ausgestattet ist, auf der der korrespondierende Deckelhaken (1 ) beim Schließen des Gehäusedeckels abgleiten kann und in eine Vorrastposition einschnappt. - Deckelverschluss nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein motorischer Antrieb (
4 ) umfasst ist, der den Exzenter (13 ) mittels einer Exzenter-Antriebswelle (3 ) antreibt. - Deckelverschluss nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Exzenter (
13 ) wenigstens ein Nocken (14 ) angeordnet ist, der wenigstens einen Mikroschalter (16 ,17 ) betätigt, um eine Drehwinkelsteuerung zu ermöglichen. - Deckelverschluss nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusshaken (
12 ), der Antrieb (4 ) und der Exzenter (13 ) auf einer Wippe (18 ) angeordnet sind, die um einen Drehpunkt (20 ) herum an der Halte- und Führungsplatte (2 ) befestigt ist. - Deckelverschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Klinke (
8 ) umfasst ist, zum Freigeben und Sperren der Wippe (18 ). - Deckelverschluss nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wippe (
18 ) und der Verschlusshaken (12 ) über ein Koppelelement (20 ) verbunden sind. - Laborgerätgehäuse, insbesondere Zentrifugengehäuse, mit einem Gehäusedeckel und einem Gehäuseunterteil, umfassend wenigstens einen Deckelverschluss gemäß einem der vorausgehenden Ansprüche, der insbesondere am Gehäuseunterteil angeordnet ist.
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