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Die
Erfindung betrifft eine Führungsrinne
für eine
Leitung oder Leitungsführungseinrichtung,
die sich zwischen zwei relativ zueinander beweglichen Anschlussstellen
erstreckt und aus einem mit einer der Anschlussstellen verbindbaren
Trum und einem mit der anderen Anschlussstelle verbindbaren Trum,
die über
einen Umlenkbereich ineinander übergehen, besteht,
wobei die Führungsrinne
zwei gegenüberliegende
Seitenwände
mit innen liegenden Seitenflächen
zur möglichen
Anlage seitlicher Bereiche mindestens eines der Trume aufweist und
an mindestens einer ihrer gegenüberliegenden
Seitenwände
mindestens eine Halteeinrichtung zur Abstützung des Trums an dessen zum
gegenüberliegenden
Trum weisenden Seite angeordnet ist, die zwischen einer ersten Position,
in der sie nicht über
die innere Seitenfläche
der betreffenden Seitenwand vorsteht, und einer zweiten Position,
in der sie gegenüber
der Seitenfläche
ins Innere der Führungsrinne
vorsteht, bewegbar ist, und eine in den Verfahrweg der Leitung oder
Leitungsführungseinrichtung
hinein ragende Schalteinrichtung vorgesehen ist, bei deren Betätigung die
Halteeinrichtung aus ihrer ersten Position in die zweite Position
bewegbar ist und in dieser Position verbleibt, so lange die Betätigung der
Schalteinrichtung anhält,
und bei Beendigung der Betätigung der
Schalteinrichtung aus der zweiten Position in die erste Position
zurück
bewegbar ist.
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Bei
den durch eine solche Rinne zu führenden
Leitungen kann es sich zum Beispiel um Schläuche, biegsame Rohre oder in
einer Ebene biegbare Leitungsbänder
handeln. Beispiele für
in Frage kommende Leitungsführungseinrichtungen
sind Energieführungsketten,
bei denen benachbarte Glieder gelenkig miteinander verbunden sind,
Bandketten, bei denen Glieder über
ein biegsames Band miteinander verbunden sind, oder andere in mindestens
einer Ebene abwinkelbare Einrichtungen zur Aufnahme und Führung von
Leitungen.
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Derartige
Führungsrinnen
sind in verschiedenen Ausführungen
bekannt. Sie werden bei längeren
Verfahrwegen zum Beispiel in horizontaler oder vertikaler Richtung
eingesetzt. Sie unterstützen
bei horizontaler Verfahrweise den ruhigen und reibungsarmen Lauf
der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung.
Hierzu legt sich gewöhnlich
das mit einer stationären
Anschlussstelle verbundene Untertrum auf dem Boden oder Ablegeschienen
der Führungsrinne
ab. Die Seitenwände
der Führungsrinne
sind mit einem geringen Spiel zu den Seitenbereichen der Leitung
oder Leitungsführungseinrichtung
angeordnet, so dass diese längs
eines exakt linearen Verfahrwegs bewegt werden kann. Das Obertrum
legt sich gewöhnlich
nach einem kürzeren
oder längeren
freitragenden Verlauf im Anschluss an den Umlenkbereich auf das
Untertrum ab und wird gleitend darauf geführt. Jenseits der stationären Anschlussstelle
des Untertrums ist vorteilhafterweise in Höhe des Untertrums eine Gleitfläche, zum
Beispiel durch in der Führungsrinne
montierte Gleitschienen, angeordnet, auf der das sich jenseits der
Anschlussstelle des Untertrums erstreckende Obertrum gleiten kann.
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Bei
einem frei tragenden Obertrum legt sich dieses nicht auf dem Untertrum
ab und muss insbesondere bei längeren
Verfahrwegen durch eine Führungsrinne
unterstützt
und ebenfalls seitlich geführt werden.
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Unter
dem Begriff Führungsrinne
wird hier nicht einschränkend
eine durchgehende, seitliche oder am Boden geschlossene Rinne verstanden.
Es wird lediglich vorausgesetzt, dass es sich um eine Einrichtung
handelt, die die Leitung oder Leitungsführungseinrichtung in mindestens
zwei senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen quer zur Längsrichtung
der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
unterstützt
bzw. abstützt.
Die Unter- bzw. Abstützung
kann somit auch in beabstandeten Bereichen in Längsrichtung der Leitung oder
Leitungsführungseinrichtung
erfolgen, so dass die Führungsrinne
zwischen diesen Bereichen offen oder unterbrochen sein kann.
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Bekannte
Führungsrinnen
zur Abstützung
eines mit vertikalem Abstand vom Untertrum geführten Obertrums sind mit einem
relativ großen
Aufwand verbunden, da das Obertrum nicht nur seitlich, sondern auch
an seiner Unterseite abgestützt
werden muss, wobei die Abstützung
der Unterseite so ausgelegt werden muss, dass sie die Durchführung des Umlenkbereichs
beim Hin- und Herbewegen der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
nicht beeinträchtigt.
Außerdem
führt die
Abstützung
zu einer unerwünscht
hohen Gleitreibung.
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Bei
vertikalem Verfahren der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung werden ebenfalls,
insbesondere bei längeren
Verfahrwegen, sich vertikal erstreckende Führungsrinnen zum Abstützen oder zur
Halterung mindestens eines der Trums verwendet, um größere Schwingungen
oder ein Gegeneinanderschlagen der Trume zu vermeiden. Die Konstruktion
derartiger Führungsrinnen
ist ebenfalls relativ aufwändig,
da eine Abstützung
des betreffenden Trums nicht nur seitlich und nach außen, d.
h. an der vom anderen Trum wegweisenden Seite, sondern auch nach
innen, d. h. an der zum anderen Trum hinweisenden Seite, erfolgen
muss. Auch hier führt
die Abstützung
zu einer unerwünscht
hohen Gleitreibung.
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Führungsrinnen
der eingangs genannten Art sind zum Beispiel aus der
DE 23 62 463 A1 und
US 4 129 277 A1 bekannt.
Der in diesen Druckschriften vorgeschlagene Wirkungsmechanismus
zwischen der Trageinrichtung und der Schalteinrichtung ist jedoch
sehr kom pliziert und kostenaufwändig.
Bei der in der
US 4
129 277 A1 vorgeschlagenen Konstruktion werden sogar die
Seitenwände
der Führungsrinne aufgeklappt,
um die aus Führungsrollen
bestehende Trageinrichtung aus ihrer zweiten, das abzustützende Trum
führende
Position in die erste, nicht unter das abzustützende Trum greifende Position
zu bewegen. Da hierbei große
Trägheitskräfte auf
die Schaltbügel
wirken, ist der Verschleiß der
zu führenden
Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
relativ hoch.
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Weiterhin
ist aus der
DE 35 25
332 C2 eine Anordnung zur Führung von Energieleitungen
in einer Führungsrinne
der eingangs genannten Art bekannt, bei der die Trageinrichtung
zur Abstützung
eines oberen Trums durch einarmige Hebel gebildet ist, die an ihrem
freien Ende mit Stützrollen
versehen sind und vermöge
einer mit einem Schaltorgan in die Bewegungsbahn der Energieführungskette
eingreifenden Steuerung mit den Stützrollen unter das Trum zu
dessen Abstützung
verschwenkbar sind. Die Halteeinrichtung und die Steuerung sind
hierbei ebenfalls relativ aufwändig
und reparaturanfällig.
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Die
DE 103 20 841 A1 offenbart
eine Halteeinrichtung mit L-förmigen Hebelarmen,
die an ihren freien Enden mit Profilrollen zum Eingriff in korrespondierende
Profile an den Seitenlaschen des Obertrums versehen sind und um
eine im Winkelbereich der L-förmigen Hebelarme
angeordnete, in Längsrichtung
verlaufende Achse seitlich verschwenkbar sind. Die nach innen weisenden
kürzeren
Schenkel der Hebel dienen als Schalteinrichtung, die bei Beaufschlagung
durch die Laschen des Untertrums die Hebelarme nach innen mit den
Profilrollen unter die Laschen des Obertrums bewegen und bei Nichtbeaufschlagung
ein nach außen
Schwenken der Hebelarme aufgrund eines außen angebrachten Gewichts ermöglichen.
Die hier verwendeten Halte- und Schalteinrichtungen sind ebenfalls
aufwändig
und störanfällig und
führen
aufgrund der relativ großen Kontaktflächen zwischen
Rollen und Laschen zu Verschleiß.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Führungsrinne der eingangs genannten
Art so weiter zu bilden, dass insbesondere bei horizontalen oder
vertikalen Verfahrwegen das zu führende
Trum in konstruktiv einfacherer Weise und verschleißarmer Weise
abstützbar
ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass bei einer Führungsrinne
der eingangs genannten Art sowohl die Halteeinrichtung als auch die
Schalteinrichtung als senkrecht zu den Seitenwänden zum Inneren der Führungsrinne
weisende Vorsprünge
ausgebildet sind und an den gegenüberliegenden Schenkeln einer
Wippe angeordnet sind, die an der betreffenden Seitenwand der Führungsrinne
gelagert und so ausgelegt ist, dass immer dann, wenn die als Vorsprung
ausgebildete Halteeinrichtung sich in ihrer ersten Position befindet,
die als Vorsprung ausgebildete Schalteinrichtung sich in einer zweiten
Position befindet, in der sie über
die innere Seitenfläche
der betreffenden Seitenwand ins Innere der Führungsrinne vorsteht, und immer
dann, wenn die Halteeinrichtung sich in ihrer zweiten Position befindet,
die Schalteinrichtung sich in einer ersten Position befindet, in
der sie nicht über
die Seitenfläche vorsteht,
wobei die Schalteinrichtung in einem vorbestimmten Abstand in Längsrichtung
der Führungsrinne
zur Halteeinrichtung an dessen von dem Ende der Führungsrinne,
zu dem hin die Innenseite des Umlenkbereichs gerichtet ist, weg
weisenden Seite angeordnet ist und in einem Abstand von der Halteeinrichtung
senkrecht zur Längsrichtung
der Führungsrinne,
der kleiner ist als der Durchmesser der Leitung bzw. Leitungsführungseinrichtung
senkrecht zur Längs richtung
der Führungsrinne,
angeordnet ist und wobei die die Halte- und Schalteinrichtung bildenden Vorsprünge so gestaltet
sind, dass sie durch Kontakt mit der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung aus
ihrer zweiten Position in ihre erste Position bewegbar sind, wenn
der jeweils andere Vorsprung nicht durch die Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
kontaktiert ist.
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Aufgrund
der erfindungsgemäßen Maßnahme kann
ein Trum einer Leitung oder Leitungsführungseinrichtung durch die
gegenüberliegenden
Seitenflächen
der Führungsrinne
und eine oder mehrere Halteeinrichtungen mit geringem Aufwand und
auf verschleißarme
Weise abgestützt
werden. Das abzustützende
Trum ist in der Führungsrinne
so angeordnet, dass die Halteeinrichtungen an seiner zum gegenüberliegenden
Trum weisenden Seite angeordnet sind. Die Schalteinrichtung wird
dann betätigt,
wenn beim Verfahren der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung diese die
Schalteinrichtung kontaktiert.
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Wird
die Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
in der Führungsrinne
so verfahren, dass sich der Umlenkbereich von der Anschlussstelle
des abzustützenden
Trums weg bewegt, passiert der Übergangsbereich
eine Halteeinrichtung, wobei diese sich entweder in ihrer ersten
Position befindet oder durch Kontakt mit der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
in die erste Position zurückbewegt
wird. Somit wird die Bewegung der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
in der Führungsrinne
nicht durch die Halteeinrichtung beeinträchtigt. In dem Moment, in dem
die mit der Halteeinrichtung durch die Wippe verbundene Schalteinrichtung
von der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
kontaktiert wird, muss der Umlenkbereich die Halteeinrichtung passiert
haben, damit sich diese in die zweite Position bewegen und ihre
Funktion zur Abstützung
des betreffenden Trums erfüllen
kann. Der Abstand der Schalteinrichtung von der Halteeinrichtung
in Längsrichtung
der Führungsrinne
ist entsprechend zu wählen,
so dass die obige Bedingung erfüllt
ist.
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Beim
Weiterverfahren der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung von der Anschlussstelle des
abzustützenden
Trums weg hält
die Betätigung der
Schalteinrichtung an, so dass die durch die Wippe mit ihr verbundenen
Halteeinrichtung in ihrer zweiten, das betreffende Trum abstützenden
Position verbleibt.
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Wird
die Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
zurück
verfahren, d. h. der Umlenkbereich bewegt sich in Richtung auf die
Anschlussstelle des abzustützenden
Trums zurück,
wird die Betätigung der
Schalteinrichtung dadurch beendet, dass sie durch die Leitung oder
die Leitungsführungseinrichtung
nicht mehr kontaktiert wird. Bis zu diesem Moment darf der Umlenkbereich
die Halteeinrichtung noch nicht kontaktieren, damit diese das Zurückverfahren
der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung nicht
behindert. Diese Bedingung wird durch die Wahl des Abstands zwischen
Halte- und Schalteinrichtung ebenfalls erfüllt.
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Nach
Beendigung der Betätigung
der Schalteinrichtung wird die Halteeinrichtung durch die Innenseite
des Übergangsbereichs
zwischen dem abzustützenden
Trum und dem Umlenkbereich kontaktiert und aus der zweiten Position
in die erste Position zurückbewegt,
so dass der Umlenkbereich der Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
ungehindert die Halteeinrichtung passieren kann. Auf diese Weise kann
in einer einfachen Rinnenkonstruktion mit einem oder mehreren in
bestimmten Abständen
zueinander angeordneten Paaren von Halte- und Schalteinrichtungen
das abzustützende
Trum einer Leitung oder Leitungsführungseinrichtung mit wenig
Aufwand und verschleißarm
geführt
werden.
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Insbesondere
eignet sich die erfindungsgemäße Konstruktion
für eine
vertikal verfahrbare Leitung oder Leitungsführungseinrichtung, wobei eine punktuelle
Abstützung
an der zum gegenüberliegenden
Trum weisenden Seite des abzustützenden Trums
genügt.
Es können
ein Trum oder beide Trume mit der erfindungsgemäßen Führungsrinne auf gleiche Weise
abgestützt
werden. In vielen Fällen
ist es jedoch ausreichend, das mit einer stationären Anschlussstelle verbundene
vertikal verlaufende Trum durch ein oder mehrere Paare von jeweils
durch die Wippe miteinander verbundenen Halte- und Schalteinrichtungen
abzustützen.
Durch die an der zum gegenüberliegenden
Trum weisenden Seite angeordnete Halteeinrichtung wird das betreffende
Trum an einem Ausschwenken gegen das gegenüberliegende Trum gehindert.
Bei üblichen
Abständen
zwischen den beiden Trumen, zum Beispiel von 100 cm, kann das andere
Trum frei hängend
in vertikaler Richtung verfahren werden, ohne dass es zu größeren Schwingungen
und zum Aneinanderschlagen der beiden Trume kommt.
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Zweckmäßigerweise
sind die über
eine Wippe mit einander verbundene Schalt- und Halteeinrichtung
an jeweils gegenüberliegenden
Stellen der beiden Seitenwände
der Führungsrinne
vorgesehen, so dass die darin aufgenommene Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
jeweils an beiden Seiten abgestützt
werden kann.
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Insbesondere
dann, wenn die erfindungsgemäße Führungsrinne
vertikal zur Führung
einer vertikal verfahrbaren Leitung oder Leitungsführungseinrichtung
eingesetzt wird, kann an der Führungsrinne eine
Gleitfläche
zur möglichen
Anlage zumindest eines Teils der nach außen weisenden Seite des abzustützenden
Trums vorgesehen sein. Der senkrechte Abstand der Halteeinrichtung
von dieser Gleitfläche ist
dann größer bemessen
als der Durchmesser der Leitung bzw. Leitungsführungseinrichtung in senkrechter
Richtung zu dieser Fläche,
so dass die Leitung oder Leitungsführungseinrichtung zwischen
dieser Fläche
und der Halteeinrichtung geführt
werden kann. Das Spiel dieser Führung
ist vorzugsweise gering bemessen, wobei jedoch eine Gleitreibung
zwischen der genannten Fläche
und der zu dieser weisenden Außenseite
des betreffenden Trums möglichst
vermieden wird.
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Die
Wippe kann, insbesondere bei relativ dünnen Wänden einer Führungsrinne
aus Stahl, außen
an der betreffenden Seitenwand angeordnet sein. Die als Vorsprünge ausgebildeten
Schalt- und Halteeinrichtungen können
sich durch Öffnungen
in den betref fenden Wandbereichen hindurch erstrecken.
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Die
als Vorsprünge
ausgebildeten Schalt- und Halteeinrichtungen sind vorzugsweise kalottenförmig gestaltet,
so dass sie durch die in verschiedenen Richtungen auf sie auftreffende
Leitung bzw. Leitungsführungseinrichtung
leicht aus der zweiten Position in die erste Position gedrückt werden
können.
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Insbesondere
können
die als Vorsprünge ausgebildeten
Schalt- und Halteeinrichtungen
in Form von in Richtung auf das Innere der Führungsrinne weisenden Halbkugeln
ausgebildet sein.
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Die
Wippe mit den an ihren Enden in Richtung auf das Innere der Führungsrinne
weisenden, als Vorsprünge
ausgebildeten Schalt- und
Halteeinrichtungen kann einstückig
hergestellt sein. Insbesondere kann sie aus einem hochfesten Kunststoff gefertigt
sein.
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Weiterhin
kann die Wippe mit den an ihren Enden in Richtung auf das Innere
der Führungsrinne weisenden
Schalt- und Halteeinrichtungen, wenn sie an der Außenseite
der Führungsrinne
angeordnet ist, ein Schutzgehäuse
aufweisen.
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Die
Führungsrinne
kann einen einfachen U-förmigen
Querschnitt aufweisen, wobei die innere Grundfläche der U-Form zur möglichen
Anlage der nach außen
weisenden Seite des abzustützenden Trums
der Leitung bzw. Leitungsführungseinrichtung dient
oder die Rinne an dieser Seite nach außen abschließt und schützt.
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In
einer anderen einfachen Ausführung
kann die Führungsrinne
zwei im Querschnitt L-förmige Schenkel
aufweisen, die gegenüberliegend
in einem bestimmten Abstand zueinander angeordnet sind, so dass
die fluchtend aufeinander zu weisenden Bereiche der Schenkel eine
Grundfläche
für eine
mögliche Anlage
des abzustützenden
Trums der Leitung bzw. Leitungsführungseinrichtung
bilden. Die betreffenden Bereiche der Schenkel können auch zur Befestigung der
beiden Schenkel dienen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben.
In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer vertikal eingesetzten Führungsrinne mit darin vertikal
verfahrbarer Leitungsführungseinrichtung,
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2 eine
Ansicht der in 1 dargestellten Führungsrinne
mit Leitungsführungseinrichtung
in Richtung des Pfeils C in 1,
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3 eine
vergrößerte Darstellung
des Bereichs A in 2 und
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4 eine
vergrößerte Ansicht
des Bereichs B in 2.
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Wie
aus 1 der Zeichnung hervorgeht, dient die dort gezeigte
Führungsrinne 1 zur
seitlichen Abstützung
einer vertikal verfahrbaren Leitungsführungseinrichtung 2.
Diese ist als eine aus gelenkig miteinander verbundenen Kettengliedern
bestehende Energieführungskette
ausgebildet.
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Die
Leitungsführungseinrichtung 2 erstreckt sich
zwischen zwei (in der Zeichnung nicht dargestellten) relativ zueinander
beweglichen Anschlussstellen, die im Bereich der Enden der in 1 schematisch
dargestellten Energieführungskette
angeordnet sind, und besteht aus einem mit einer der Anschlussstellen
verbindbaren Trum 3 und einem mit der anderen Anschlussstelle
verbindbaren Trum 4, die über einen Umlenkbereich 5 ineinander übergehen.
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Wie
in den 1 und 2 gezeigt ist, weist die Führungsrinne 1 zwei
gegenüberliegende
Seitenwände 6 mit
innenliegenden Seitenflächen 7 zur möglichen
Anlage seitlicher Bereiche des Trums 3 auf. Die Seitenflächen 7 sind
an L-förmigen
Schenkeln ausgebildet, die gegenüberliegend
in einem bestimmten Abstand zueinander angeordnet sind, so dass
die fluchtend aufeinander zuweisenden Bereiche der Schenkel eine
Gleitfläche 8 für eine mögliche Anlage
der vom gegenüberliegenden
Trum 4 abgewandten Seite des abzustützenden Trums 3 bilden. Das
Spiel zwischen dem Trum 3 und der Gleitfläche 8 ist
sehr gering bemessen, wobei eine Gleitreibung zwischen der Gleitfläche 8 und
der zu dieser weisenden Außenseite
des Trums 3 möglichst
vermieden wird.
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Die
Seitenwände 6 der
Führungsrinne 1 sind ebenfalls
mit einem sehr geringen Spiel zu den Seitenlaschen der Energieführungskette
angeordnet, so dass die Energieführungskette
exakt linear geführt wird,
jedoch nicht schleifend an den Seitenwänden 6 anliegt.
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Die
in dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel verwendete Führungsrinne 1 ist aus
einem relativ dünnen
Stahlblech gefertigt.
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Wie
aus der Zeichnung weiterhin hervorgeht, sind an gegenüberliegenden
Stellen der Seitenwände 6 der
Führungsrinne 1 Halteeinrichtungen 9 zur Abstützung des
Trums 3 an dessen zum gegenüberliegenden Trum 4 weisenden
Seite angeordnet. Insbesondere den 2 bis 4 ist
zu entnehmen, dass die Halteeinrichtungen 9 zwischen einer
ersten Position, in der sie nicht über die inneren Seitenflächen 7 der
Seitenwände 6 vorstehen,
und einer zweiten Position, in der sie gegenüber den Seitenflächen 7 ins
Innere der Führungsrinne 1 vorstehen,
bewegbar sind.
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Über eine
Wippe 10 mit jeder Halteeinrichtung 9 verbunden
ist eine Schalteinrichtung 11, die, wie in den 2 bis 4 gezeigt
ist, ebenfalls zwischen einer ersten Position, in der sie nicht über die innere
Seitenfläche 7 der
betreffenden Seitenwand vorsteht, und einer zweiten Position, in
der sie gegenüber
der Seitenfläche 7 ins
Innere der Führungsrinne 1 vorsteht,
bewegbar ist.
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Sowohl
die Halteeinrichtungen 9 als auch die mit ihnen jeweils über eine
Wippe 10 verbundenen Schalteinrichtungen 11 sind
als senkrecht zu den Seitenwänden 6 zum
Inneren der Führungsrinne 1 weisende
Vorsprünge
ausgebildet. Die Vorsprünge
sind im Wesentlichen in Form von in Richtung auf das Innere der
Führungsrinne 1 weisenden
Halbkugeln gestaltet.
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Aufgrund
der Verbindung der Halteeinrichtungen 9 und der Schalteinrichtungen 11 durch
jeweils eine Wippe 10 wird gewährleistet, dass immer dann,
wenn eine als Vorsprung ausgebildete Halteeinrichtung 9 sich
in ihrer ersten Position befindet, die mit ihr über die Wippe 10 verbundene,
ebenfalls als Vorsprung ausgebildete Schalteinrichtung 11 sich
in ihrer zweiten Position befindet, und umgekehrt.
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Wie
weiterhin aus der Zeichnung hervorgeht, ist die Wippe 10 an
der Außenseite
der Seitenwände 6 der
Führungsrinne 1 um
eine Achse 12 verschwenkbar gelagert. Die Achse 12 ist
in einem an der Außenseite
der Seitenwände 6 befestigten
Lagerteil 13 angeordnet.
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Die
Seitenwände 6 der
Führungsrinne 1 weisen
im Wesentlichen kreisförmige Öffnungen
zum Hindurchführen
der als Vorsprünge
ausgebildeten Halteeinrichtungen 9 und Schalteinrichtungen 11 auf. Die
Tiefe der sich durch die Öffnungen
erstreckenden Halteeinrichtungen 9 und Schalteinrichtungen 11, also
deren zweite Position, und, damit gekoppelt, auch deren erste Position
wird durch die Anlage der Wippe 10 an der Außenseite
der Seitenwände 6 der Führungsrinne 1 begrenzt.
Dazu besteht die Wippe 10 aus zwei Schenkeln 14 und 15,
die in einem stumpfen, nach außen
weisenden Winkel zueinander angeordnet sind, wie insbesondere aus
den 3 und 4 hervorgeht. Immer dann, wenn
die Wippe 10 mit dem Schenkel 14, an dem das als
Vorsprung ausgebildete Halteelement 9 angeordnet ist, an
der Außenseite
der Seitenwand 6 anliegt, steht der Schenkel 15,
an dessen Ende die als Vorsprung ausgebildete Schalteinrichtung 11 angeordnet
ist, nach außen
ab, und umgekehrt.
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Wie
am besten 1 zu entnehmen ist, sind die
Halteeinrichtungen 9 an der Seitenwand 6 der Führungsrinne 1 in
einem vorbestimmten Abstand zur Gleitfläche 8 der Führungsrinne 1 angeordnet,
die zur Führung
der vom gegenüberliegenden
Trum 4 abgewandten Seite des abzustützenden Trums 3 dient,
wobei dieser Abstand größer ist
als der Durchmesser der Leitungsführungsein richtung 2 senkrecht zur
Längsrichtung
der Führungsrinne 1.
Die Leitungsführungseinrichtung 2 wird
mit einem geringen Spiel, das ständigen
Schleifkontakt zwischen der Führungsrinne 6 und
der Leitungsführungseinrichtung 2 vermeidet,
zwischen den Halteeinrichtungen 9 und der Gleitfläche 8 geführt.
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Wie
weiterhin aus 1 hervorgeht, sind die Schalteinrichtungen 11 in
einem Abstand von der Gleitfläche 8 angeordnet,
der kleiner ist als der Durchmesser der Leitungsführungseinrichtung 2 senkrecht
zur Längsrichtung
der Führungsrinne 1. Die
Schalteinrichtungen 11 ragen somit in ihrer zweiten Position
in den Verfahrweg des Trums 3 der Leitungsführungseinrichtung 2 hinein.
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Wird
die Leitungsführungseinrichtung 2 in der
Führungsrinne 6 so
verfahren, dass sich der Umlenkbereich 5 von der Anschlussstelle
des abzustützenden
Trums 3, d. h. dem oberen Ende der Führungsrinne 6, weg
bewegt, passiert der Umlenkbereich 5 die Halteeinrichtungen 9,
wobei sich diese vor dem Passieren in ihrer ersten Position, wie
in 2 unten und in 4 gezeigt,
befinden. Somit wird die Bewegung der Leitungsführungseinrichtung 2 in
der Führungsrinne 1 nicht
durch die Halteeinrichtungen 9 behindert. Trifft der Umlenkbereich 5 der
Leitungsführungseinrichtung 2 im Übergangsbereich
zum Trum 3 auf die mit der Halteeinrichtung 9 über die Wippe 10 verbundene
Schalteinrichtung 11, so wird diese aufgrund ihrer Ausbildung
als kalottenförmiger Vorsprung
von der Leitungsführungseinrichtung 2 nach
außen
in ihre erste Position gedrückt,
wodurch die zugehörige
Halteeinrichtung 9 in ihre zum Inneren der Führungsrinne 1 weisende
zweite Position bewegt wird, wie in 3 gezeigt
ist. In dem Moment, in dem die Schalteinrichtung 11 von
der Leitungsführungseinrichtung 2 kontaktiert
wird, muss der Umlenkbereich 5 der Leitungsführungseinrichtung 2 die Halteeinrichtung 9 passiert
haben, damit sich diese in ihre zweite Position bewegen und ihre
Funktion zur Abstützung
des abzustützenden
Trums 3 erfüllen kann.
Der Abstand der Schalteinrichtung 11 von der Halteeinrichtung 9 ist
insbesondere in Längsrichtung der
Führungsrinne 1 so
zu wählen,
dass die vorstehend genannte Bedingung erfüllt ist.
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Beim
Weiterverfahren der Leitungsführungseinrichtung 2 in
Richtung auf das untere Ende der in 1 gezeigten
Führungsrinne 1 hält die Betätigung der
Schalteinrichtungen 11, die durch die Leitungsführungseinrichtung 2 kontaktiert
sind, an, so dass die jeweils durch eine Wippe 10 mit ihnen
verbundenen Halteeinrichtungen 9 in ihrer zweiten, das
Trum 3 abstützenden
Position verbleiben.
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Wird
die Leitungsführungseinrichtung 2 zurück verfahren,
d. h. der Umlenkbereich 5 bewegt sich in Richtung auf das
obere Ende der in 1 gezeigten Führungsrinne 6 hin,
wird die Betätigung
der Schalteinrichtungen 11 dadurch beendet, dass sie durch
die Leitungsführungseinrichtung 2 nicht
mehr kontaktiert werden. Bis zu diesem Moment darf der Umlenkbereich 5 die
jeweilige Halteeinrichtung 9 noch nicht kontaktieren, damit
diese das Zurückverfahren
der Leitungsführungseinrichtung 2 nicht
behindert. Diese Bedingung wird durch die oben genannte Wahl des
Abstands zwischen der Halteeinrichtung 9 und der Schalteinrichtung 11 ebenfalls
erfüllt.
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Nach
Beendigung des Kontaktes zwischen einer Schalteinrichtung 11 und
dem Trum 3 wird die über
die Wippe 10 mit ihr verbundene Halteeinrichtung 9 durch
die Innenseite des Übergangsbereichs zwischen
dem Trum 3 und dem Umlenkbereich 5 kontaktiert
und aus der zweiten Position in die erste Position zurückbewegt,
wie in 4 gezeigt ist, so dass der Umlenkbereich 5 der
Leitungsführungseinrichtung 2 ungehindert
die Halteeinrichtung 9 passieren kann.
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In
den Fällen,
in denen der vertikale Verfahrweg der Leitungsführungseinrichtung 2 nicht
zu lang und der Radius des Umlenkbereichs 5 nicht zu klein ist,
ist die Abstützung
des Trums 3, das bevorzugt mit einer stationären Anschlussstelle
verbunden ist, durch die vorstehend beschriebene Führungsrinne 1 mit
den Halteeinrichtungen 9 und Schalteinrichtungen 11 ausreichend.
Bei üblichen
Abständen
zwischen den beiden Trumen, z. B. von 100 cm, kann das andere, mit
der beweglichen Anschlussstelle verbundene Trum 4 frei
hängend
in vertikaler Richtung verfahren werden, ohne dass es zu größeren Schwingungen
und zum Aneinanderschlagen der beiden Trume kommt.
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- 1
- Führungsrinne
- 2
- Leitungsführungseinrichtung
- 3
- Trum
- 4
- Trum
- 5
- Umlenkbereich
- 6
- Seitenwand
- 7
- Seitenfläche
- 8
- Gleitfläche
- 9
- Halteeinrichtung
- 10
- Wippe
- 11
- Schalteinrichtung
- 12
- Achse
- 13
- Lagerteil
- 14
- Schenkel
- 15
- Schenkel