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DE102008017880A1 - Lagerschild - Google Patents

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DE102008017880A1
DE102008017880A1 DE102008017880A DE102008017880A DE102008017880A1 DE 102008017880 A1 DE102008017880 A1 DE 102008017880A1 DE 102008017880 A DE102008017880 A DE 102008017880A DE 102008017880 A DE102008017880 A DE 102008017880A DE 102008017880 A1 DE102008017880 A1 DE 102008017880A1
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DE
Germany
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bearing
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seats
reinforced
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DE102008017880A
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English (en)
Inventor
Tomas Dr. Smetana
Fritz Wiesinger
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
Original Assignee
Schaeffler KG
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    • F16CSHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
    • F16C35/00Rigid support of bearing units; Housings, e.g. caps, covers
    • F16C35/04Rigid support of bearing units; Housings, e.g. caps, covers in the case of ball or roller bearings
    • F16C35/042Housings for rolling element bearings for rotary movement
    • F16C35/045Housings for rolling element bearings for rotary movement with a radial flange to mount the housing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Es ist ein Lagerschild (10) für die Aufnahme von mindestens einem, insbesondere von zwei nebeneinander angeordneten, in entsprechende zylindrische Sitzflächen (13, 15) von Lagersitzen (12, 14) eingepressten Wälzlagern offenbart. Das Lagerschild (10) weist Materialanhäufungen (20, 22) in Hauptbelastungszonen (21, 23) und/oder in Bereichen mit hohen Materialbelastungen während eines Betriebs auf. Die Materialanhäufungen (20, 22) können durch gegenüber Bereichen mit geringerer Betriebsbelastung verstärkte Bereiche (24, 26) gebildet sein.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Lagerschild mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Lagerbüchsen oder sog. Lagerschilde für Wälzlager werden oftmals bei Getrieben verwendet, um Lagersitze mit definierten Maßen an jeder gewünschten Stelle ohne aufwändige Gehäusebearbeitung einsetzen zu können. Eine Lagernabe für Wälzlager zum Einbau in ein Lagerschild ist bspw. aus der DE 28 46 555 A1 bekannt.
  • Die DE 39 13 176 A1 beschreibt ein Arbeitsverfahren zur axialen und radialen Fixierung eines in eine Lageraufnahme eingesetzten Wälzlagers, dessen Außenring durch eine auf seine Stirnseite einwirkende, spanlos aus dem Material der Lageraufnahme geformte Ausprägung festgelegt wird. Als ausschließliches Festlegungsmittel für das Wälzlager dient eine die Stirnseite des Wälzlageraußenrings von außen her wenigstens teilweise umgreifende Barriere aus verformtem Lageraufnahmematerial. Die Barriere kann dabei durch Kaltverformen oder durch Warmverformen des Lageraufnahmematerials hergestellt werden.
  • Die DE 198 05 237 B4 offenbart ein aus Blech geformtes Lagerschild für die Aufnahme von mindestens zwei nebeneinander angeordneten, in entsprechende, durch Tiefziehen hergestellte, zylindrische Sitzflächen eingepressten Wälz lagern. Für einen zwischen den benachbarten Sitzflächen verbleibenden Stegabschnitt im Bereich der gemeinsamen Diametrallinie der Wälzlager ist axial Blechmaterial durch Herausformen beseitigt. Der Stegabschnitt läuft von der Diametrallinie aus mit Übergangsbereichen beiderseits der Diametrallinie mit stetig zunehmender axialer Ausdehnung in die maximale Axialausdehnung der Sitzfläche ein.
  • Derartige, aus Blech geformte Lagerschilde sind zwar sehr leicht und im Wesentlichen auch passgenau fertigbar, doch können bei manchen Anwendungs- und Einbausituationen, insbesondere bei hoher Lagerbelastung Verformungs- und/oder Verwindungserscheinungen aufgrund einer nicht mehr ausreichenden Stabilität des Lagerschilds auftreten. Um die Lagersitze zu stabilisieren und zu versteifen, kann es vereinzelt notwendig sein, einen Versteifungsring o. dgl. außen auf den Lagersitz aufzupressen, wie es bspw. aus der DE 102 50 733 B4 hervorgeht. Solche Versteifungsringe müssen aufgrund der erforderlichen Maßhaltigkeit jedoch in der Regel spanabhebend gefertigt werden, was relativ hohe Kosten verursacht.
  • Weiterhin sind verrippte Lagerschilde aus Leichtmetalldruckguss bekannt, die jedoch aus Festigkeitsgründen relativ massiv und/oder stark verrippt und damit schwer ausgeführt werden müssen, da sie ansonsten den auftretenden Lagerbelastungen oftmals nicht standhalten können.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird darin gesehen, ein leichtes und gleichzeitig sehr formstabiles Lagerschild für Wälzlager zur Verfügung zu stellen, das zudem kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Lagerschild für die Aufnahme von mindestens einem, insbesondere von zwei oder mehr nebeneinander angeordneten, in entsprechende zylindrische Sitzflächen von Lagersitzen eingepressten Wälzlagern durch Materialanhäufungen in Hauptbelastungszonen und/oder in Bereichen mit hohen Materialbelastungen während eines Betriebs gelöst. Die Materialanhäufungen sind vorzugsweise durch gegenüber Bereichen mit geringerer Betriebsbelastung verstärkte Bereiche gebildet sind. Durch eine solche Gestal tung kann das Lagerschild gezielt entsprechend der im Betrieb tatsächlich auftretenden Belastungen dimensioniert werden. Bereiche, die durch Versuche, Simulationen und/oder durch Berechnungen als stark belastete Zonen mit hohen Druck-, Zug- und/oder Biegespannungen identifiziert wurden, können durch entsprechende Materialanhäufungen gezielt diesen Belastungen angepasst werden, so dass insgesamt ein sehr steifes und gleichzeitig gewichtsoptimiertes Bauteil zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante umschließen die verstärkten Bereiche die Lagersitze zumindest teilweise. Die verstärkten Bereiche können die Lagersitze auch vollständig umschließen. Typischerweise sind die Bereiche unmittelbar um die Außenringe der im Lagerschild gehaltenen Wälzlager besonders belastet, jedoch nicht gleichmäßig über den gesamten Umfang eines Lagersitzes. Vielmehr konnten Zonen mit besonders hohen auftretenden Betriebsbelastungen ermittelt werden, die sich jeweils nur über Segmente der Lagersitze erstrecken. Diese Zonen können durch gezielte Materialanhäufungen so verstärkt werden, dass keine nennenswerten Verformungen im Betrieb auftreten können, wobei gleichzeitig eine Mindestmenge an zusätzlichem Material eingesetzt wird, so dass das Gewicht des gesamten Bauteils durch die versteifenden Verstärkungen nur geringfügig erhöht wird. Gegenüber herkömmlichen Lagerschilden kann das Bauteilgewicht aufgrund der belastungsgerechten Gestaltung sogar deutlich reduziert werden.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass sich die Materialanhäufungen, ausgehend von wenigstens einem der Lagersitze, in Richtung zu Randbereichen des Lagerschilds erstrecken. Hierdurch wird ein insgesamt sehr stabiles Bauteil geschaffen, da die stabilisierenden Materialanhäufungen das gesamte Bauteil versteifen.
  • Zweckmäßigerweise sind die verstärkten Bereiche durch gegenüber Bereichen mit geringerer Betriebsbelastung verdickte Abschnitte gebildet. Alternativ oder zusätzlich können die gewünschten Verstärkungen auch durch erhabene Rippen oder Stege o. dgl. gebildet sein.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lagerschildes sieht dessen Herstellung aus einem Leichtmetall vor. Zudem ist das Lagerschild durch einen Fließpressvorgang in seine Form gebracht. Das Lagerschild kann insbesondere aus geschmiedetem Leichtmetall hergestellt sein. Damit wird ein Bauteil geringen Gewichts und sehr hoher Festigkeit zur Verfügung gestellt, das sich zudem schnell und kostengünstig unter Verzicht auf spanabhebende Fertigungsschritte herstellen lässt. Der Kalt- oder Warmschmiedeprozess sorgt für einen günstigen Faserverlauf der Metallstrukturen, so dass eine hohe mechanische Widerstandsfähigkeit und eine hohe Bauteilfestigkeit unter Verzicht auf unnötig hohes Bauteilgewicht erreicht werden kann. Je nach geforderter Belastung kann es auch ausreichend sein, die optimierte Form des Lagerschildes durch ein Druckgussverfahren herzustellen. Der völlige Verzicht auf spanabhebende Fertigungsschritte ermöglicht eine sehr kostengünstige Herstellung des erfindungsgemäßen Lagerschilds, so dass die durch das Schmieden verursachten Fertigungskosten durch die eingesparten Fertigungskosten für Nachbearbeitungen aufgewogen werden können.
  • Weniger belastete Randbereiche des Lagerschilds können im Gegensatz zu den höher belasteten Bereichen im Wesentlichen dünnwandig ausgeführt sein. Auch hier wird vorzugsweise die Gesamtgestaltung des Bauteils an die gemessenen oder errechneten Belastungsverläufe im Betrieb angepasst. So können die weniger belasteten Randbereiche bspw. durch Einschnürungen oder Weglassen von Material in ihrer Flächenausdehnung reduziert sein. Wahlweise oder zusätzlich können die weniger belasteten Abschnitte gegenüber den übrigen Bereichen dünnwandiger ausgeführt werden. Dagegen ist es sinnvoll, randseitige Verankerungsstellen des Lagerschilds mit zusätzlichen Verstärkungen und/oder Rippen zu versehen. Insbesondere kann es sinnvoll sein, die um die Lagersitze angeordneten Materialanhäufungen bzw. Verstärkungen bis zu einer der randseitigen Verankerungsstellen oder auch zu mehreren der randseitigen Verankerungsstellen fortzusetzen und/oder in diese übergehen zu lassen. Derartige randseitige Befestigungsaugen können bspw. mit ringförmigen Verstärkungen versehen sein. Auch diese Bereiche sind somit belastungsgerecht gestaltet. Mindestens zwei solcher Verankerungsstellen bzw. Befesti gungsaugen sind für eine sichere Verankerung, insbesondere Verschraubung notwendig. In der Regel sind drei oder vier solcher Befestigungsstellen vorgesehen, in Einzelfällen auch mehr.
  • Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lagerschilds sieht vor, dass sich die zwischen den randseitigen Befestigungsstellen und den Lagersitzen erstreckenden Materialanhäufungen durch sich in Richtung zum jeweiligen Lagersitz hin öffnende, V-förmige Rippen gebildet sind. Diese Ausgestaltung der Rippen ermöglicht eine sehr leichte und gleichzeitig sehr stabile Bauweise, bei der nicht nur die Lagersitze, sondern auch die übrigen Bereiche, die einer Biegebelastung unterliegen können, gezielt verstärkt sind. Da die Befestigungsstellen im Durchmesser gegenüber den Lagersitzen klein sind, ist es sinnvoll, die Verbindungsstege und/oder Rippen zwischen diesen Bereichen in Richtung zum jeweiligen Lagersitz hin zu öffnen, was in vorteilhafter Weise durch eine V-förmige Gestaltung ermöglicht ist.
  • Das Lagerschild kann bspw. durch eine Lagerbrille zur Aufnahme von zwei oder mehr nebeneinander und annähernd in einer Ebene angeordneten Wälzlagern gebildet sein. Bei dieser sog. Lagerbrille können die verstärkten Bereiche die Lagersitze für die zwei oder mehr Wälzlager jeweils vollständig umgreifen.
  • Grundsätzlich kann das Lagerschild auch aus anderen Materialien als das erwähnte geschmiedete Leichtmetall gefertigt sein, bspw. aus gegossenem oder aus geschmiedetem Stahl, falls sehr hohe Anforderungen an die Bauteilfestigkeit und geringere Anforderungen an den Leichtbau gestellt werden. Daneben kommen grundsätzlich auch Verbundwerkstoffe in Frage, die jedoch meist aufwändiger zu verarbeiten sind und typischerweise nur für Kleinserien in Frage kommen. Solche Verbundwerkstoffe können bspw. Faserverbundwerkstoffe aus Kunststoff mit eingelegten Kohlefasern und/oder Glasfasern sein. Ein Bauteil aus Verbundwerkstoff kann bspw. auch durch ein sog. Hybridbauteil gebildet sein, bei dem der Lagersitz aus Metall besteht, der mit Kunststoff umspritzt ist. Bei all diesen Varianten ist eine belastungsgerechte Konstruktion mit Verstärkungen in Bereichen erhöhter Betriebsbelastung möglich.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagerschilds zur Aufnahme von zwei nebeneinander angeordneten Wälzlagern.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung eines mit einem Getriebegehäuse verbundenen Lagerschilds.
  • 3 zeigt anhand einer schematischen Darstellung typische Belastungen, die während eines Betriebs des Getriebes auf das Lagerschild wirken.
  • 4 zeigt anhand von zwei Diagrammen typische Lastverteilungen in den Lagern, die auf die Lagersitze des Lagerschilds wirken.
  • Die schematische Darstellung der 1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagerschilds 10 zur Aufnahme von zwei nebeneinander angeordneten Wälzlagern (nicht dargestellt). Für die Wälzlager sind zwei Lagersitze 12 und 14 mit jeweils zylindrischen Sitzflächen 13 und 15 vorgesehen, in welche die Außenringe der Wälzlager jeweils eingepresst werden können. Das Lagerschild 10 weist eine flächige Grundplatte 16 auf, die an ihren flügelähnlich verlängerten vier Ecken jeweils mit Befestigungsaugen 18 zur Fixierung des Lagerschilds an einem Getriebegehäuse (vgl. 2) mittels Schraubverbindungen versehen ist. Die Grundplatte 16 weist eine Ausdehnung auf, die eine vollständige Einbettung der Lagersitze 12 und 14 und deren Abstützung gewährleistet. Ihre Stärke richtet sich unter anderem nach der Breite der beiden Sitzflächen 13 und 15 der Lagersitze 12 bzw. 14.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung weist das Lagerschild 10 Materialanhäufungen 20 und 22 in Hauptbelastungszonen 21 und 23 auf. Die erste Hauptbelastungszone 21 des ersten Lagersitzes 12 (1, unten) befindet sich links von der ersten Sitzfläche 13, so dass auch hier eine erste Materialanhäufung 20 in Form eines ersten verstärkten Bereichs 24 angeordnet ist. Die zweite Hauptbelastungszone 23 des zweiten Lagersitzes 14 (1, oben) befindet sich rechts oberhalb von der zweiten Sitzfläche 15, so dass auch hier eine zweite Materialanhäufung 22 in Form eines zweiten verstärkten Bereichs 26 angeordnet ist. Diese Gestaltung des Lagerschilds 10 trägt den im Betrieb tatsächlich auftretenden Belastungen Rechnung. Die Bereiche der Lagersitze 12 und 14, die durch Versuche, Simulationen und/oder durch Berechnungen als stark belastete Zonen mit hohen Druck-, Zug- und/oder Biegespannungen identifiziert wurden, sind durch die entsprechenden Materialanhäufungen 20 und 22 gezielt diesen Belastungen angepasst, so dass insgesamt ein sehr steifes und gleichzeitig gewichtsoptimiertes Bauteil zur Verfügung gestellt wird.
  • Die verstärkten Bereiche 24 und 26 sind jeweils integraler Teil der gegenüber den randseitigen und den Befestigungsaugen 18 zugeordneten Bereiche der Grundplatte 16 verstärkten Lagersitze 12 und 14, die als ringförmige Randverdickungen ausgestaltet sind. Die einander zugewandten Bereiche dieser Randverdickungen gehen ineinander über, so dass insgesamt eine gegenüber den randseitigen Bereichen reliefartige Verdickung um die Lagersitze 12 und 14 gebildet ist, die die Lagersitze 12 und 14 in fließenden Linien umhüllt.
  • In der Regel sind die Bereiche unmittelbar um die Außenringe der im Lagerschild 10 gehaltenen Wälzlager besonders belastet, jedoch nicht gleichmäßig über den gesamten Umfang eines Lagersitzes 12 bzw. 14. Es existieren Zonen mit besonders hohen auftretenden Betriebsbelastungen, die sich jeweils nur über Segmente der Lagersitze 12 und 14 erstrecken. Diese Zonen sind mittels der Materialanhäufungen 20 und 22 so verstärkt, dass im Betrieb keine nennenswerten Verformungen des Lagerschilds 10 auftreten. Da durch die lokal begrenzten Verstärkungen gleichzeitig nur relativ wenig zusätzliches Material eingesetzt wird, wird ein sehr leichtes Bauteil zur Verfügung gestellt.
  • Unterhalb des ersten Lagersitzes 12 sind leicht erhabene, jeweils V-förmige Rippen 28 erkennbar, die sich jeweils an den beiden unteren Befestigungsaugen 18 treffen. Diese Rippen 28 sorgen für eine zusätzliche Versteifung der Grundplatte 16 im unteren Bereich. Da im Bereich der oberen beiden Befestigungsaugen 18 die Belastungen etwas geringer sind, kann links und rechts vom oberen Lagersitz 14 auf derartige Versteifungsrippen verzichtet werden.
  • Wie anhand der 1 verdeutlicht ist, sind die sich zwischen den randseitigen Befestigungsstellen 18 und dem unteren Lagersitzen 12 erstreckenden Materialanhäufungen in Gestalt der Rippen 28 durch sich in Richtung zum Lagersitz 12 hin öffnende, V-förmige Rippen 28 gebildet. Diese Ausgestaltung der Rippen 28 ermöglicht eine sehr leichte und belastungsgerechte Gestaltung, bei der nicht nur die Lagersitze 12 und 14, sondern auch die unterhalb davon liegenden Bereiche, die einer erhöhten Belastung unterliegen können, gezielt verstärkt sind. Da die Befestigungsstellen 18 im Durchmesser gegenüber den Lagersitzen 12 klein ist, ist es sinnvoll, die Verbindungsstege und/oder Rippen 28 zwischen den ringförmigen Verstärkungen 32 und dem verstärkten Bereich 24 in Richtung zum Lagersitz 12 hin zu öffnen, was durch die V-förmige Gestaltung ermöglicht ist.
  • Wahlweise kann die in 1 nicht sichtbare Rückseite der Grundplatte 16 in entsprechender Weise gestaltet sein. Je nach Montageverhältnissen kann jedoch auch eine glatte Rückseite notwendig sein, bspw. um eine einwandfreie Abdichtung gewährleisten zu können.
  • Das Lagerschild 10 gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist aus geschmiedetem Leichtmetall hergestellt. Damit wird ein Lagerschild 10 geringen Gewichts und sehr hoher Festigkeit zur Verfügung gestellt, der sich zudem schnell und kostengünstig unter Verzicht auf spanabhebende Fertigungsschritte herstellen lässt. Der Kalt- oder Warmschmiedeprozess sorgt für einen günstigen Faserverlauf der Metallstrukturen, so dass eine hohe mechanische Widerstandsfähigkeit und eine hohe Bauteilfestigkeit unter Verzicht auf unnötig hohes Bauteilgewicht erreicht werden.
  • Die weniger belasteten Randbereiche des Lagerschilds 10 sind im Gegensatz zu den höher belasteten Bereichen um die Lagersitze 12 und 14 im Wesentlichen dünnwandig ausgeführt. Zusätzlich sind die weniger belasteten Randbereiche durch Einschnürungen 30 in ihrer Flächenausdehnung reduziert. Dagegen sind die als Verankerungsstellen des Lagerschilds 10 dienenden randseitigen Befestigungsaugen 18 jeweils mit zusätzlichen Verstärkungsringen 32 versehen.
  • Die schematische Darstellung der 2 zeigt ein mit einem Getriebegehäuse 34 verbundenes Lagerschild 10, das mittels der vier Befestigungsaugen 18 auf einem Flansch 36 des Getriebegehäuses 34 fixiert ist. Das Lagerschild 10 dient im gezeigten Zusammenhang als eine Seite einer Wellenlagerung. Darin sind bspw. die parallel zueinander angeordneten Getriebewellen eines Schaltgetriebes eines Kraftfahrzeugs gelagert.
  • Die schematische Darstellung der 3 verdeutlicht typische Belastungen, die während eines Betriebs des Getriebes auf das Lagerschild 10 wirken. Die beiden Pfeile L1 und L2 deuten die Hauptlastrichtungen an, die auf die beiden Lagersitze 12 und 14 jeweils wirken. Das obere Diagramm der 4 verdeutlicht eine typische Lastverteilung L1 im ersten Lagersitz 12, während das untere Diagramm eine typische Lasterverteilung L2 zeigt, die auf den zweiten Lagersitz 14 wirkt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
  • 10
    Lagerschild
    12
    erster Lagersitz
    13
    erste Sitzfläche
    14
    zweiter Lagersitz
    15
    zweite Sitzfläche
    16
    Grundplatte
    18
    Befestigungsauge
    20
    erste Materialanhäufung
    21
    erste Hauptbelastungszone
    22
    zweite Materialanhäufung
    23
    zweite Hauptbelastungszone
    24
    erster verstärkter Bereich
    26
    zweiter verstärkter Bereich
    28
    Rippen
    30
    Einschnürung
    32
    Verstärkungsring
    34
    Getriebegehäuse
    36
    Flansch
    L1
    erste Hauptlastrichtung
    L2
    zweite Hauptlastrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2846555 A1 [0002]
    • - DE 3913176 A1 [0003]
    • - DE 19805237 B4 [0004]
    • - DE 10250733 B4 [0005]

Claims (16)

  1. Lagerschild (10) für die Aufnahme von mindestens einem, insbesondere von zwei nebeneinander angeordneten, in entsprechende zylindrische Sitzflächen (13, 15) von Lagersitzen (12, 14) eingepressten Wälzlagern, gekennzeichnet durch Materialanhäufungen (20, 22) in Hauptbelastungszonen (21, 23) und/oder in Bereichen mit hohen Materialbelastungen während eines Betriebs.
  2. Lagerschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialanhäufungen (20, 22) durch gegenüber Bereichen mit geringerer Betriebsbelastung verstärkte Bereiche (24, 26) gebildet sind.
  3. Lagerschild nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die verstärkten Bereiche (24, 26) die Lagersitze (12, 14) zumindest teilweise umschließen.
  4. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die verstärkten Bereiche (24, 26) die Lagersitze (12, 14) vollständig umschließen.
  5. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Materialanhäufungen, ausgehend von wenigstens einem der Lagersitze (12, 14), in Richtung zu Randbereichen des Lagerschilds erstrecken.
  6. Lagerschild nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die verstärkten Bereiche (24, 26) durch gegenüber Bereichen mit geringerer Betriebsbelastung verdickte Abschnitte gebildet sind.
  7. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerschild (10) aus einem Leichtmetall hergestellt und durch einen Fließpressvorgang in seine Form gebracht ist.
  8. Lagerschild nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerschild (10) aus geschmiedetem Leichtmetall hergestellt ist.
  9. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass weniger belastete Randbereiche des Lagerschilds (10) im Wesentlichen dünnwandig ausgeführt sind.
  10. Lagerschild nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die weniger belasteten Randbereiche des Lagerschilds (10) durch Einschnürungen (30) oder Weglassen von Material in ihrer Flächenausdehnung reduziert sind.
  11. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass randseitige Verankerungsstellen des Lagerschilds (10) mit zusätzlichen Verstärkungen (32) und/oder Rippen (28) versehen sind.
  12. Lagerschild nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die um wenigstens eine der Lagersitze (12, 14) angeordnete Materialanhäufung (20, 22) bis zu wenigstens einer der randseitigen Verankerungsstellen (18) des Lagerschilds (10) fortsetzt und/oder in diese übergeht.
  13. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass randseitige Befestigungsaugen (18) mit ringförmigen Verstärkungen (32) versehen sind.
  14. Lagerschild nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zwischen den randseitigen Befestigungsaugen (18) und den Lagersitzen (12, 14) erstreckenden Materialanhäufungen durch sich in Richtung zum jeweiligen Lagersitz (12, 14) hin sich öffnende, V-förmige Rippen (28) gebildet sind.
  15. Lagerschild nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerschild (10) durch eine Lagerbrille zur Aufnahme von zwei oder mehr nebeneinander und annähernd in einer Ebene angeordneten Wälzlagern gebildet ist.
  16. Lagerschild nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die verstärkten Bereiche (24, 26) die Lagersitze (12, 14) für die zwei oder mehr Wälzlager jeweils vollständig umgreifen.
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