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DE102008017150B4 - Beleuchtungsvorrichtung für ein Tor, damit versehenes Tor sowie damit versehene Garage - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung für ein Tor, damit versehenes Tor sowie damit versehene Garage Download PDF

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DE102008017150B4
DE102008017150B4 DE200810017150 DE102008017150A DE102008017150B4 DE 102008017150 B4 DE102008017150 B4 DE 102008017150B4 DE 200810017150 DE200810017150 DE 200810017150 DE 102008017150 A DE102008017150 A DE 102008017150A DE 102008017150 B4 DE102008017150 B4 DE 102008017150B4
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05FDEVICES FOR MOVING WINGS INTO OPEN OR CLOSED POSITION; CHECKS FOR WINGS; WING FITTINGS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, CONCERNED WITH THE FUNCTIONING OF THE WING
    • E05F15/00Power-operated mechanisms for wings
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    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung (40) zum Beleuchten des Bereichs einer durch ein Torblatt (20) zu verschließenden Toröffnung (14). Um die Beleuchtungsvorrichtung montagefreundlicher zu gestalten, wird eine am Torblatt (20) mitfahrend anzubringende Leuchteinrichtung, mittels der der Bereich direkt oder indirekt beleuchtbar ist, vorgeschlagen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung zum Beleuchten des Bereichs einer durch ein Torblatt zu verschließenden Toröffnung.
  • Zum Antreiben von Torblättern einsetzbare Torantriebe mit Beleuchtung sind beispielsweise aus der DE 20 2005 000 349 U1 bekannt. Dabei ist die Beleuchtung einem Antriebskopf des Torantriebs zugeordnet, der sich im Innern der zu verschließenden Garage befindet und den Motor des Torantriebs beinhaltet. Wird der Torantrieb betätigt, so lässt sich mit der Beleuchtung auf diese Weise das Innere der Garage beleuchten.
  • Aus der US 6 395 369 B1 ist ein Nachrichtenbanner zum Anbringen an der Außenseite eines Garagentorblattes bekannt. Das Banner kann mit elastischen Streifen befestigt werden und eine bestimmte Nachricht, wie zum Beispiel „Frohe Feiertage” enthalten. Die Buchstaben oder Zeichen der Nachricht können durch eine Beleuchtungseinrichtung beleuchtet werden, die aus einem Batteriepack mit Glühbirne und Glasfasern gebildet ist, wobei die Glasfasern von der Glühbirne zu den Buchstaben geführt sind.
  • In jüngster Zeit wird immer mehr Wert auf ein optisch ansprechendes Äußeres von Wohnimmobilien gelegt. Hierzu werden verstärkt auch Beleuchtungsvorrichtungen für ein ansprechendes Nachtdesign im Dunkeln herangezogen und an dem Gebäude oder im Bereich des Gebäudes angebracht. Es gibt eine ganze Reihe von Außenleuchten, welche neben der eigentlichen Funktion der Beleuchtung von Wegen oder Zugängen im Gebäude auch eine Designfunktion erfüllen und hierzu in besonders ansprechender Weise Licht abstrahlen, um direkte oder indirekte Beleuchtungseffekte zu erzielen.
  • Nachdem zur Außenfront von Ein- und Mehrfamilien Häusern vielfach auch Toröffnungen von Garageneinfahrten gehören, ist weiter die Nachfrage nach Garagentoren groß, die auf ihrer Außenseite ein ansprechendes Design zur Verfügung stellen. An verschiedenen Häusern sind hierzu auch bereits Beleuchtungsvorrichtungen zum Beleuchten des Bereiches der Toröffnung eingesetzt worden. Herkömmliche Beleuchtungsvorrichtungen für diesen Bereich sehen vor, dass Halogenstrahler oder Glühlampen bauseitig in einem Sturz oder einem möglichen Vorbau vor dem Garagentor aufwändig eingebracht werden. Es gibt auch Bodenleuchten, die aufwändig im Bereich der Garageneinfahrt eingebracht werden. Für alle diese Beleuchtungsvorrichtungen sind Maurer- oder Tischlerarbeiten zur Unterbringung der Leuchtmittel erforderlich. Auch ist die Anschlusstechnik hierfür immer mit dem Einsatz eines Elektrikers verbunden. Diese aufwändigen Maßnahmen führen dazu, dass vergleichbare Beleuchtungsvorrichtungen so gut wie nie nachträglich an bestehenden Objekten angebracht werden. Auch bei gemieteten Objekten werden derartige Beleuchtungsvorrichtungen nicht eingesetzt, da hierzu aufwändige Bauarbeiten erforderlich sind, die zunächst vom Vermieter genehmigt werden müssen, wobei weder der Mieter noch der Vermieter in der Regel dazu bereit sind, die nicht unerheblichen Baukosten zu übernehmen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache und dennoch optisch sehr ansprechende indirekte oder auch direkte Beleuchtung an einem Tor, insbesondere einem Garagentor, zu erhalten.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Verwendungen der Beleuchtungsvorrichtung sind Gegenstand der Nebenansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung weist eine am Torblatt mitfahrend anzubringende Leuchteinrichtung auf, um den Bereich einer durch ein Torblatt zu verschließenden Toröffnung zu beleuchten.
  • Bei allen Toren ist das Torblatt selbst sehr einfach zugänglich, da es in eine für die Montage des Leuchtmittels vorteilhafte Position gefahren werden kann. Entsprechende Maßnahmen zur Befestigung des Leuchtmittels am Torblatt sind relativ einfach durchzuführen.
  • Außerdem weisen viele moderne Tore einen Torantrieb sowie elektrische Einrichtungen am Torblatt auf, um den Betrieb des automatisch angetriebenen Tores zu überwachen. Es ist daher bereits vielfach elektrische Energie mitfahrend abgreifbar, die zum Betrieb der Leuchteinrichtung verwendet werden kann. Zusätzlich kann die Leuchteinrichtung relativ einfach angeschlossen werden. Elektrische Steuerungen oder Schalteinrichtungen, die für den Torantrieb ohnehin vorhanden sind, können zusätzlich zum Schalten und Steuern der Beleuchtungsvorrichtung benutzt werden. Dies erlaubt in besonders einfacher Weise auch die Möglichkeit, die Beleuchtungsvorrichtung ferngesteuert zu schalten. Hierzu werden einfach Fernsteuerungselemente des Torantriebes verwendet, wobei beispielsweise eine Taste einer in einem Fahrzeug mitzuführenden oder in oder an dem Gebäude stationär anzubringenden Fernsteuerungseinheit – Handsender oder im Fahrzeug installierter Sender – entsprechend programmiert werden.
  • Wenn die Leuchteinrichtung mindestens eine Lumineszenzleuchtquelle aufweist, lässt sich der Energiebedarf der Beleuchtungsvorrichtung sehr gering halten. Außerdem kann so die Betriebsspannung im Niedervoltbereich gehalten werden, so dass Anschlussarbeiten ungefährlich sind und auch von Laien durchführbar sind. Dadurch ist der Einsatz eines Elektrikers zum Anschließen der Beleuchtungsvorrichtung entbehrlich.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist als wesentliches Element für die Beleuchtungsvorrichtung eine LED-Anordnung, vorzugsweise in länglicher Form vorgesehen. Besonderes bevorzugt ist eine LED-Leiste. Weiter vorzugsweise ist die Leuchteinrichtung, insbesondere die LED-Leiste, zum nachträglichen Einbau ausgebildet. Hierzu ist vorzugsweise ein Halte- und Anschlussbereich vorgesehen, mittels dem die Leuchteinrichtung insbesondere zwischen einem unteren Torblattsegment oder Torblattrahmen des Torblattes und einer elastischen Abschlussleiste – insbesondere Gummiprofil – einklemmbar oder verschraubbar ist.
  • Durch die Anbringung in einem unteren Bereich des Torblattes lässt sich bei Abstrahlung nach oben eine indirekte Beleuchtung des Tores von unten nach oben erreichen. Hierdurch sind besonders ansprechende Lichteffekte erzielbar.
  • Ein Vorteil der LED-Technik ist, dass sogar die Schutzart IP65 sehr einfach erreicht werden kann. Zudem muss die Leiste nicht von einer Elektrofachkraft angebracht werden, wenn sie mit Kleinspannung, beispielsweise mit 24 V Spannung, versorgt wird.
  • Das Leuchtmittel lässt sich über eine Anschlussleitung im Inneren der Garage mit Spannung versorgen. Um diese Spannung auf das Torblatt zu bringen, gibt es insbesondere zwei Möglichkeiten, die alternativ oder kumulativ vorhanden sein können.
  • Beispielsweise wird die Spannung über ein Kontaktpaar in der „Tor Zu”-Stellung zeitweise auf das Torblatt übertragen. Hierzu könnte an einem Torblattrahmen oder im sonstigen Bereich der Torblattöffnung ein stationäres Kontaktelement vorhanden sein, welches durch ein am Torblatt vorhandenes Element in dem Schließzustand des Torblattes kontaktiert wird. Wird das Torblatt dann geöffnet, entfernen sich die beiden Kontaktelemente voneinander. In diesem Falle können Leuchtmittel der Leuchteinrichtung erlöschen, da die Leuchteinrichtung dann ohnehin nicht mehr ihre Ruheposition inne hat. Die Leuchtmittel sind in der Schließstellung des Torblattes derart ausrichtbar, dass die Leuchteinrichtung bei geschlossenem Tor gewünschte Lichteffekte erzeugt. Die allermeisten Garagentorantriebe weisen am Torantrieb selbst eine eigene Torantriebs-Beleuchtungseinrichtung auf, mittels der bei Betrieb des Torantriebes oder kurz danach die Garage beleuchtet wird. Diese Torantriebs-Beleuchtung kann dann die Beleuchtungsaufgaben übernehmen.
  • Es könnte aber auch ein Energiespeicher – beispielsweise ein Akkumulator und/oder ein leistungsfähiger Kondensator – an dem Torblatt vorhanden sein, der bei Entfernen der Kontaktelemente voneinander (Torblatt nicht in Schließstellung) die Energieversorgung der Leuchtmittel übernimmt. Da bei Verwendung von Lumineszenztechnik, insbesondere LED-Technik, der Energieverbrauch sehr gering ist, kann damit für die in der Regel relativ geringe Zeit einer Torblattöffnung die Leuchteinrichtung weiterhin leuchten.
  • Alternativ oder zusätzlich kann eine Leitung zu dem Torblatt geführt sein, die auch im Verlauf der Torblattbewegung und auch dann, wenn das Torblatt nicht in der Schließstellung ist, Spannung auf das Torblatt überträgt. Viele automatisch angetriebene Tore haben bereits eine solche Leitung in Form von Wendelkabeln, welche zur Spannungsversorgung auch der Leuchteinrichtung verwendbar ist.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Leuchteinrichtung über eine Zeitschaltuhr oder aber über einen separaten Funkempfänger, der mittels Handsender bequem von beliebiger Stelle aus bedient werden kann, zu steuern. Der Energieverbrauch von solchen Lichtleisten ist sehr gering.
  • Insbesondere bei Ausbildung in Form einer LED-Leiste könnte die Leuchteinrichtung in unterschiedlicher Farbausführung ansichtsgleich zum Torblatt hergestellt werden. Es ist auch denkbar, in Gleichteilestrategie einen Sockel mit Anschluss- und Halteeinrichtung gleich herzustellen diesen Sockel mit einem Satz unterschiedlich ausgebildeter Aufsteckelemente und/oder Blenden nach den Kundenwünschen auszugestalten. Die LED-Technik ermöglicht auch ein unterschiedliches Farbenspiel zum Anstrahlen der Tore. Es ist beispielsweise auch denkbar, eine schaltbare Einstelleinrichtung zum Auswählen der Farbe und der Farbeffekte und/oder der Lichtintensität vorzusehen. Durch eine unterschiedliche Anzahl von einzelnen LED-Elementen pro laufenden Meter können unterschiedliche Helligkeiten und Lichteffekte erzielt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigt:
  • 1 eine Vorderansicht auf eine Garage bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mit einer Toröffnung, einem diese verschließenden Garagentor und einer Beleuchtungsvorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht auf eine Leuchteinrichtung der Beleuchtungsvorrichtung mit einem Satz austauschbarer Aufsteckelemente;
  • 3 eine Draufsicht auf die Leuchteinrichtung;
  • 4 eine Innenansicht auf das die Toröffnung verschließende Torblatt der Garage von 1 in einer leicht geöffneten Stellung;
  • In 1 ist eine Garage 10 einer Wohnimmobilie 12 von außen dargestellt. Die Garage 10 weist eine Toröffnung 14 auf, deren oberer Bereich durch einen Sturz 16 begrenzt ist. Die Toröffnung 14 ist durch ein Garagentor 18 verschließbar. Das Garagentor 18 weist ein zwischen einer Schließstellung (Tor Zu) und einer Offenstellung (Tor Auf) bewegbares Torblatt 20 auf.
  • In dem dargestellten Beispiel ist das Garagentor 18 als Sektionaltor ausgebildet, wobei das Torblatt 20 mehrere Torblattsegmente 2225 (Paneele) aufweist. Die Torblattsegmente 22, 23, 24, 25 sind, wie dies näher in 4 dargestellt ist, mittels Scharnieren 26 schwenkbar aneinander angelenkt. In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform kann das Garagentor 18 auch als Schwingtor oder Kipptor mit einem einteiligen Torblatt ausgestaltet sein.
  • Eine Schließkante 28 des Torblattes 20 ist mit einem Abschlussprofil 30 in Form eines Gummiprofils versehen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Abschlussprofil 30 an dem untersten Torblattsegment 25 angebracht.
  • Wie weiter in 1 dargestellt ist, ist die Außenseite des Torblattes 20 mittels Designelementen 34 mit einem optisch ansprechenden Äußeren versehen.
  • In 1 ist weiter eine Beleuchtungsvorrichtung 40 dargestellt, die zur direkten oder indirekten Beleuchtung des Bereiches der Toröffnung 14 dient. Die Beleuchtungsvorrichtung 40 weist eine Leuchteinrichtung 42 auf, welche an dem Torblatt 20 mitfahrend angebracht ist. Die Leuchteinrichtung 42 weist in der dargestellten Ausführungsform mehrere Lumineszenzlichtquellen (Leuchtmittel) in Form von Leuchtdioden – LEDs 44 – auf. Insbesondere ist die Leuchteinrichtung 42 als längliche Anordnung von LEDs 44, nämlich als LED-Leiste 46 ausgebildet.
  • Die LED-Leiste 46 ist derart an dem Torblatt 20 angebracht, dass es die Außenseite des Torblattes 20 und den von dem Garagentor 18 nach außen hin vorragenden Sturz 16 anleuchtet, wie dies durch eine direkte Beleuchtung 48 andeutende Lichtstrahlen in 1 illustriert ist. Durch Reflexion und/oder Streuung an dem Torblatt 20 und/oder an dem Sturz 16 wird die Toröffnung 14 zudem indirekt beleuchtet. Dies ist durch die indirekte Beleuchtung 50 darstellende Lichtstrahlen illustriert.
  • Die LED-Leiste 46 ist in den 2 und 3 näher dargestellt. Sie weist einen Sockel 52 auf, der mit einem Halte- und Anschlussbereich 54 versehen ist. Der Halte- und Anschlussbereich 54 weist in dem dargestellten Beispiel zwei Haltelaschen 55, 56 auf, die mit einer Befestigungseinrichtung – hier in Form von Schrauböffnungen 58 – versehen sind. Eine erste Haltelasche 55 ist weiter mit einem Stecker 60 für den elektrischen Anschluss versehen. Die Haltelaschen 55, 56 sind flach ausgebildet, so dass sie zwischen dem Abschlussprofil 30 und der Schließkante 28 einsteckbar und über nicht näher dargestellte Schrauben befestigbar sind. Es ist auch jede andere mögliche Befestigungsart (Einklemmen, Einrasten, Einstecken, Anlöten, Verkleben, Verschweißen usw.) denkbar.
  • Wie in 2 gezeigt, weist die LED-Leiste 46 weiter ein austauschbares LED-Element – Aufsteckelement – auf, welches auf den Sockel 52 aufsteckbar ist. Es ist ein Satz mehrerer unterschiedlicher LED-Elemente 62a, 62b vorgesehen, um je nach Kundenwunsch unterschiedliche Lichteffekte erzielen zu können. Eine in der LED-Leiste 46 untergebrachte Einstelleinrichtung 64 lässt sich über Bedienelemente wie Tasten 66 oder dergleichen ansteuern, um die Farben der LED-Strahlung und/oder die Lichtintensität einzustellen. Die Farben und/oder die Lichtintensität können auch durch Auswahl der LED-Elemente 62a, 62b eingestellt werden.
  • Wie weiter in 3 angedeutet, kann die LED-Leiste 46 mit einem separaten Funkempfänger 68 und/oder einer Zeitschaltuhr 69 versehen sein, über die die Beleuchtungsvorrichtung 40 funkferngesteuert schaltbar ist.
  • Wie in 4 dargestellt, ist zur Stromversorgung der Beleuchtungsvorrichtung 40 eine Anschlussleitung 70 auf der Innenseite des Torblattes 20 (oder in dem Abschlussprofil 30) vorgesehen. Die Anschlussleitung 70 ist über in der Torblattschließstellung in Kontakt befindliche Kontaktelemente 72, 74 mit Spannung versorgbar. Alternativ und/oder zusätzlich kann eine Wendelleitung 76 vorgesehen sein, wie dies in 4 gestrichelt und als Austauschelement dargestellt ist. Über die Wendelleitung 76 und/oder eine stationäre Leitung 78 ist die Beleuchtungsvorrichtung 40 mit einer Torsteuerung 80, die zum Steuern eines Torantriebes 82 ausgebildet sein kann, zwecks Steuerung und/oder Spannungsversorgung verbunden. Auf diese Weise kann für das funkferngesteuerte Schalten der Beleuchtungsvorrichtung 40 alternativ oder zusätzlich zu dem separatem Funkempfänger 68 auch ein der Torsteuerung 80 zugeordneter stationärer Funkempfänger 84 genutzt werden. Die Torsteuerung 80 kann zudem die Beleuchtungsvorrichtung 40 abhängig von der Steuerung eines Motors M des Torantriebes 82 steuern. Die Stromversorgung kann dann über ein Stromnetz der Wohnimmobilie 12 erfolgen, an die die Torsteuerung 80 angeschlossen ist.
  • 10
    Garage
    12
    Wohnimmobilie
    14
    Toröffnung
    16
    Sturz
    18
    Garagentor
    20
    Torblatt
    22–25
    Torblattsegmente
    26
    Scharniere
    28
    Schließkante
    30
    Abschlussprofil
    34
    Designelement
    40
    Beleuchtungsvorrichtung
    42
    Leuchteinrichtung
    44
    LED
    46
    LED-Leiste
    48
    direkte Beleuchtung
    50
    indirekte Beleuchtung
    52
    Sockel
    54
    Halte- und Anschlussbereich
    55
    erste Haltelasche
    56
    zweite Haltelasche
    58
    Schrauböffnungen
    60
    Stecker
    62a, 62b
    LED-Element
    64
    Einstelleinrichtung
    66
    Taste
    68
    Funkempfänger
    69
    Zeitschaltuhr
    70
    Anschlussleitung
    72
    bewegliches Kontaktelement
    74
    stationäres Kontaktelement
    76
    Wendelleitung
    78
    Leitung
    80
    Torsteuerung
    82
    Torantrieb
    84
    stationärer Funkempfänger
    86
    Stromnetz
    M
    Motor

Claims (14)

  1. Beleuchtungsvorrichtung (40) zum Beleuchten des Bereichs einer durch ein Torblatt (20) zu verschließenden Toröffnung (14), gekennzeichnet durch eine am Torblatt (20) mitfahrend anzubringende Leuchteinrichtung (42), mittels der der Bereich direkt oder indirekt beleuchtbar ist.
  2. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) wenigstens eine Lumineszenslichtquelle (44) aufweist.
  3. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) eine längliche LED-Anordnung (46) aufweist.
  4. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) zur derartigen Anordnung an einem Torblatt (20) ausgebildet ist, dass damit ein die Toröffnung (14) oben begrenzender Sturzbereich (16) oder Vordachbereich anstrahlbar ist.
  5. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) als Niedervoltleuchteinrichtung, welche im bestimmungsgemäßen Gebrauch mit Spannungen von weniger als etwa 30 V betreibbar ist, ausgebildet ist.
  6. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Halte- und Anschlussbereich (54), der zum Fixieren an dem Torblatt (20) ausgebildet ist.
  7. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Zeitschaltuhr (69) und/oder einen Fernempfänger (68, 84) zum Steuern der Leuchtfunktion.
  8. Tor, insbesondere Garagentor (18), mit einem Torblatt (20) zum Verschließen einer Toröffnung (14), gekennzeichnet durch eine Beleuchtungsvorrichtung (40) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Leuchteinrichtung (42) an dem Torblatt (20) mitfahrend angebracht ist.
  9. Tor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) im unteren Drittel nahe einer Schließkante (28) des Torblattes (20) angeordnet ist.
  10. Tor nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) zwischen einem an der Schließkante (28) angebrachten Abschlussprofil (30) aus flexiblem Material und einem Torblattrahmen oder Torblattpaneel oder einem unteren Torblattsegment (25) angeordnet ist.
  11. Tor nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) im Betrieb das Torblatt (20) anstrahlt.
  12. Tor nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) über eine an dem Torblatt (20) ausgebildete Anschlussleitung (70) mit Strom versorgt wird, die vorzugsweise über einen in einer Schließstellung des Torblattes (20) hergestellten Anschlusskontakt und/oder über eine flexible Leitung (76) mit einer Energiequelle, insbesondere einem Stromnetz (86), verbindbar ist.
  13. Tor nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung (42) mit einer Torsteuerung (80) verbunden ist.
  14. Garage (10) mit einer Toröffnung (14), deren obere Seite durch einen Sturz (16) begrenzt ist, gekennzeichnet durch ein Garagentor (18) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Leuchteinrichtung (42) derart an dem Torblatt (20) angeordnet ist, dass es im eingeschalteten Zustand den Sturz (16) zur direkten oder indirekten Beleuchtung (48, 50) der Toröffnung (14) anstrahlt.
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