DE102008016175A1 - Vorrichtung zum Temperieren einer Fluidleitung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Temperieren einer Fluidleitung mit einer aus einem elastischen Material bestehenden Mantelleitung, die einen Längsschlitz aufweist zum Einsetzen der Fluidleitung in einen Hohlraum der Mantelleitung, so dass die Fluidleitung in der eingesetzten Position von einer inneren Umfangsfläche der Mantelleitung umfasst ist, wobei in der Mantelleitung mindestens ein Temperatursensor integriert angeordnet ist und wobei in der Mantelleitung mindestens ein sich in Längsrichtung derselben erstreckendes Heizelement angeordnet ist, wobei das Heizelement in einer thermisch leitfähigen Polymerschicht eingebettet ist, an deren mindestens einer Umfangsfläche sich eine Isolationsschicht anschließt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Temperieren einer Fluidleitung mit einer aus einem elastischen Material bestehenden Mantelleitung, die einen Längsschlitz aufweist zum Einsetzen der Fluidleitung in einen Hohlraum der Mantelleitung, so dass die Fluidleitung in der eingesetzten Position von einer inneren Umfangsfläche der Mantelleitung umfasst ist, wobei in der Mantelleitung mindestens ein Temperatursensor integriert angeordnet ist und wobei in der Mantelleitung mindestens ein sich in Längsrichtung derselben erstreckendes Heizelement angeordnet ist.
- Aus der
DE 10 2005 036 369 A1 ist eine Vorrichtung zum Temperieren einer Fluidleitung bekannt, die eine aus einem elastischen Material bestehende und einen Längsschlitz aufweisenden Mantelleitung aufweist. Nach Einsetzen der Fluidleitung durch den Längsschlitz in die Mantelleitung umgreift diese unter Anlage einer inneren Umfangsfläche derselben die Fluidleitung vorzugsweise vollständig. In der Mantelleitung sind längs der Mantelleitung erstreckende elektrische Heizelemente in Umfangsrichtung verteilt angeordnet, die bei Beaufschlagen derselben mit elektrischem Strom eine gleichmäßige Erwärmung der Fluidleitung bzw. des Fluids ermöglichen. Die Heizelemente sind mit einer Regeleinheit verbunden, die in Abhängigkeit von der mittels eines in der Mantelleitung integrierten Temperatursensors ermittelten aktuellen Temperatur den durch die Heizelemente fließenden Strom derart regeln, dass die Fluidleitung in einem vorgegebenen Temperaturbereich erwärmt wird. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Temperieren einer Fluidleitung derart weiterzubilden, dass die Effektivität der Wärmeeinleitung von einer die Fluidleitung umgebenden Mantelleitung in die Fluidleitung verbessert wird.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelleitung im Wesentlichen durch eine thermisch leitfähige Polymerschicht gebildet ist, in der mindestens ein Heizelement eingebettet ist.
- Die besonderen Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass zum einen der herstellungstechnische Aufwand, der für die Integration von Heizelementen in die Mantelleitung erforderlich ist, verringert und zum anderen eine homogene und umfassende Wärmeeinleitung an der inneren Umfangsfläche der Mantelleitung in die Fluidleitung ermöglicht werden. Durch die thermisch leitfähige Polymerschicht weist die Mantelleitung verbesserte Wärmeleiteigenschaften auf. Der Aufwand zum Einbringen der Wärmeenergie in die Mantellei tung kann verringert werden, da die Anzahl der Heizelemente auf vorzugsweise ein oder zwei Heizelemente begrenzt werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist an einer äußeren Umfangsfläche der thermisch leitfähigen Polymerschicht eine Isolationsschicht angeordnet, so dass einer unerwünschten Wärmeübertragung in einer radialen Richtung nach außen vorzugsweise entgegengewirkt wird.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die thermisch leitfähige Polymerschicht aus einem Elastomermaterial oder einem Thermoplastmaterial gebildet. Vorzugsweise wird ein Elastomer, vorzugsweise ein Silikonmaterial, mit einer relativ großen Wärmeleitfähigkeit verwandt, so dass die von dem Heizelement eingebrachte Wärmeenergie mit geringen Verlusten zu der zu erwärmenden Fluidleitung übertragen werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der aus einem Elastomermaterial gebildeten thermisch leitfähigen Polymerschicht ein die thermische Leitfähigkeit verbesserndes Additiv beigemischt, so dass die von dem Heizelement aufgebrachte Heizleistung verringert werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Mantelleitung durch Koextrusion der thermisch leitfähigen Schicht und mindestens einer Isolierschicht hergestellt. Vorteilhaft kann hierdurch der Herstellungsaufwand verringert werden, da die Mantelleitung in einem Arbeitsschritt hergestellt werden kann. Dabei wird das vorzugsweise als Heizdraht ausgebildete Heizelement in die Extrudiervor richtung eingebracht, so dass die Polymerschicht unter Einbettung des Heizdrahtes aufextrudiert wird.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind mindestens zwei Heizelemente in der thermisch leitfähigen Polymerschicht integriert angeordnet, wobei die Heizelemente jeweils einem Schenkel der Mantelleitung zugeordnet sind. Vorzugsweise sind die Heizelemente symmetrisch zu einer den Längsschlitz schneidende Längsmittelebene der Mantelleitung angeordnet, so dass in beiden Schenkeln der Mantelleitung ein gleichmäßiger Wärmeeintrag ermöglicht wird.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer Mantelleitung mit einem endseitigen Kopfelement und einer endseitigen Endkappe in Explosionsdarstellung und -
2 einen Querschnitt durch die Mantelleitung gemäß1 . - Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus einer Mantelleitung
1 , die in einem Gebrauchszustand zur Erwärmung einer Fluidleitung6 dient. Die Fluidleitung6 kann beispielsweise zum Transport von Infusionsflüssig keit oder Blutplasma oder anderen für medizinische Zwecke vorgesehene Einsätze dienen. - Wie aus
1 ersichtlich ist, ist ein Kopfelement3 an einem ersten Ende2 der Mantelleitung1 aufgesetzt. Ein Temperatursensor14 , der in einem Bereich der Mantelleitung1 , beispielsweise an dem stirnseitigen Ende2 der Mantelleitung1 , angeordnet sein kann, und zwei sich in Längsrichtung der Mantelleitung1 in derselben erstreckende Heizelemente10 ,11 sind über das Kopfelement3 mit einer nicht darstellten Regeleinheit verbunden. Die Regeleinheit empfängt das von dem Temperatursensor14 detektierte Temperatursignal und regelt einen durch die Heizelemente10 ,11 geführten elektrischen Strom derart in Abhängigkeit von der Fließgeschwindigkeit des Fluids und/oder der Raumtemperatur und/oder der Länge der Fluidleitung6 , dass die Fluidleitung6 in einem vorgegebenen Temperaturbereich erwärmt wird. Beispielsweise kann die Sollwerttemperatur der Regeleinheit 37°C betragen. - Das Kopfelement
3 ist derart ausgebildet, dass es an einer Haltevorrichtung befestigbar ist, die zur Halterung eines das Fluid enthaltenen Fluidbehälters dient. An dem Fluidbehälter ist die Fluidleitung6 angeschlossen, die das Fluid zum Empfänger, beispielsweise des Patienten führt. - An einem gegenüberliegenden Stirnbereich
2' der Mantelleitung1 ist eine dieselben abschließende Endkappe4 angeordnet, die auf das Ende2' der Mantelleitung1 formschlüssig aufsetzbar ist. - Die Mantelleitung
1 ist flexibel ausgebildet und weist gemäß2 eine leitfähige Polymerschicht8 und eine äußere Isolationsschicht9 auf. - Die thermisch leitfähige Polymerschicht
8 besteht aus einem Thermoplastmaterial oder einem Elastomermaterial, beispielsweise aus einem Silikonkautschukmaterial, das verglichen mit anderen üblich verwendeten Silikonmaterialien eine höhere Wärmeleitfähigkeit aufweist. Innerhalb der thermisch leitfähigen Polymerschicht8 sind die sich in Längsrichtung der Mantelleitung1 erstreckenden Heizelemente10 ,11 angeordnet, wobei das erste Heizelement10 in einem ersten Schenkel1' der Mantelleitung1 und das zweite Heizelement11 in einem zweiten Schenkel1'' der Mantelleitung1 integriert angeordnet sind. Die Heizelemente10 ,11 sind symmetrisch bezüglich einer einen Längsschlitz5 schneidenden Längsmittelebene M der Mantelleitung1 , angeordnet. Hierdurch kann mittels des durch die Heizelemente10 ,11 fließenden elektrischen Stroms gleichmäßig Wärme in die Schenkel1' ,1'' der Mantelleitung1 bzw. in die Mantelleitung1 eingebracht werden. Dadurch, dass die Heizelemente10 ,11 in der thermisch leitfähigen Polymerschicht8 eingebracht bzw. eingebettet sind, erfolgt eine Wärmeübertragung innerhalb der mittleren Polymerschicht8 , wobei die Fluidleitung6 gleichmäßig in Umfangsrichtung erwärmt wird. Die äußere Isolationsschicht9 ist beispielsweise aus einem Silikonschaummaterial hergestellt, so dass die in der Polymerschicht8 erzeugte Wärme im Wesentlichen in radialer Richtung nach innen transportiert bzw. übertragen wird. - Die Mantelleitung
1 kann durch Koextrusion hergestellt werden, wobei die äußere Isolationsschicht9 eine innige Verbindung mit einer äußeren Umfangsfläche8'' der Polymerschicht8 erfährt. Die als Heizdrähte ausgebildeten Heizelemente10 ,11 und der Temperatursensor14 sind vorzugsweise in die Polymerschicht8 eingelegt worden Hierbei hat die Polymerschicht8 eine höhere thermische Leitfähigkeit als die äußere Isolationsschicht9 , die aus einem Polymermaterial hergestellt ist. - Nach einer alternativen Ausführungsform können der Temperatursensor
14 und/oder die Heizelemente10 ,11 auch in entsprechend vorgesehen Hohlräume der Polymerschicht8 nachträglich formschlüssig bzw. stoffschlüssig eingesetzt werden. - Wie aus
2 zu ersehen ist, ist die Mantelleitung1 als eine im Wesentlichen kreisringförmige Schlauchleitung ausgebildet, die einen Längsschlitz5 aufweist. Eine innere Umfangsfläche12 der Mantelleitung1 umschließt die im Querschnitt kreisförmige Fluidleitung6 annähernd vollständig oder vollständig. Der Längsschlitz5 dient zum vereinfachten Einsetzen der Fluidleitung6 in den im Wesentlichen im Querschnitt kreisförmigen Hohlraum der Mantelleitung1 . In der eingesetzten Position füllt die Fluidleitung6 den Hohlraum annähernd vollständig oder vollständig aus. - Nach einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann die thermisch leitfähige Polymerschicht
8 auch lediglich ein einziges Heizelement10 aufweisen. Vorzugsweise ist das Heizelement10 dann in einem Scheitelbereich der Mantelleitung1 angeordnet, wobei es die Längsmittelebene M schneidet. - Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Polymerschicht
8 ein Additiv beigemischt sein, so dass eine die Wärmeleitfähigkeit erhöhende Wirkung eintritt. Hierdurch kann die Wärmeleitung weiter erhöht werden. Beispielsweise kann die so gebildete thermisch leitfähige Polymerschicht8 aus einem Silikon-(Kautschuk)-Material bestehen, dem als Additiv Bornitrid und/oder ein Magnesiumoxid und/oder ein Aluminiumpulver beigemischt ist. Hierdurch kann die Wärmeleitung einer aus einem standardmäßigen Polymermaterial und einem Additiv bestehenden Polymerschicht8 weiter erhöht werden. Beispielsweise kann die Wärmeleitfähigkeit von ca. 0,1 bis 0,2 W/mK eines durchschnittlichen Silikon(-Kautschuk)-Materials auf 0,7 bis 1,3 W/mK oder auf einen höheren Wert erhöhen. Der Faktor für die Erhöhung der Wärmeleitfähigkeit beträgt somit mindestens drei. - Die Mantelleitung
1 weist vorzugsweise einen zweischichtigen Aufbau auf, wobei die die Heizelemente10 ,11 und den Temperatursensor14 enthaltene thermisch leitfähige Polymerschicht8 nahezu unmittelbar oder unmittelbar auf der Mantelfläche der Fluidleitung6 aufliegt. Die äußere Isolationsschicht9 ist derart ausgebildet bzw. mit einer solchen Wandstärke ausgebildet, dass nur im begrenzten Umfange Wärme in radialer Richtung nach außen von der erhitzten Polymerschicht8 abfließen kann. Die Isolationsschicht9 weist eine geringere thermische Leitfähigkeit auf als die Polymerschicht8 . Ist der Polymerschicht8 zur Erhöhung der Wärmeleitfähigkeit ein Additiv beigemischt – siehe oben-, kann die Isolationsschicht9 aus einem Silikonmaterial (Silikon-Kautschuk-Material) oder Silikonschaummaterial bestehen. Besteht die Polymerschicht8 aus einem Silikon-Kautschuk-Material, kann die Isolationsschicht9 aus einem Silikonschaummaterial bestehen. - Nach einer Ausführungsform der Erfindung kann die Mantelleitung
1 eine innere Polymerschicht8 aufweisen, die im Vergleich zu der mindestens einen äußeren Isolationsschicht9 eine erhöhte thermische Leitfähigkeit aufweist, ohne dass der Polymerschicht8 ein Additiv zugesetzt worden ist. - Als Standardmaterial für die Polymerschicht können handelsübliche Thermoplaste oder Elastomere eingesetzt werden.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005036369 A1 [0002]
Claims (11)
- Vorrichtung zum Temperieren einer Fluidleitung mit einer aus einem elastischen Material bestehenden Mantelleitung, die einen Längsschlitz aufweist zum Einsetzen der Fluidleitung in einen Hohlraum der Mantelleitung, so dass die Fluidleitung in der eingesetzten Position von einer inneren Umfangsfläche der Mantelleitung umfasst ist, wobei in der Mantelleitung mindestens ein Temperatursensor integriert angeordnet ist und wobei in der Mantelleitung mindestens ein sich in Längsrichtung derselben erstreckendes Heizelement angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelleitung (
1 ) im Wesentlichen durch eine thermisch leitfähige Polymerschicht (8 ) gebildet ist, in der das Heizelement (10 ,11 ) eingebettet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich an einer äußeren Umfangsfläche (
8'' ) der thermisch leitfähigen Polymerschicht (8 ) mindestens eine äußere Isolationsschicht (9 ) anschließt. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die thermisch leitfähige Polymerschicht (
8 ) durch ein Thermoplastmaterial oder ein Elastomermaterial, insbesondere durch ein Silikonmaterial, gebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Isolationsschicht (
9 ) durch ein Thermoplastmaterial oder ein Elastomermaterial, insbesondere durch ein Silikonschaummaterial gebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerschicht (
8 ) eine höhere thermische Leitfähigkeit aufweist als die äußere Isolationsschicht (9 ). - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die thermisch leitfähige Polymerschicht (
8 ) aus einem standardmäßigen Polymermaterial sowie einem Additiv besteht, derart, dass sich die Wärmeleitfähigkeit der Polymerschicht (8 ) im Vergleich zu dem Standardmaterial um den Faktor mindestens drei erhöht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelleitung (
1 ) durch Koextrusion der thermisch leitfähigen Polymerschicht (8 ) und der Isolationsschicht (9 ) hergestellt ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Heizelemente (
10 ,11 ) vorgesehen sind, wobei die Heizelemente (10 ,11 ) jeweils einem Schenkel (1' ,1'' ) der Mantelleitung (1 ) zugeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizelemente (
10 ,11 ) symmetrisch zu einer den Längsschlitz (5 ) schneidenden Längsmittelebene (M) der Mantelleitung (1 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (
10 ,11 ) als ein elektrisch leitender Draht ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperatursensor (
14 ) formschlüssig oder stoffschlüssig in einem Bereich (2' ) der Mantelleitung (1 ) angeordnet ist.
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