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Die
Erfindung betrifft einen Kreuzungsbereich einer Rillenschienenkreuzung,
mit wenigstens einem Obergurt und wenigstens einem Untergurt, wobei
der Obergurt eine erste Fahrrille mit einem kreuzenden Rillenbereich
einer zweiten Fahrrille und der Untergurt eine kreuzende zweite
Fahrrille aufweist, wobei der Obergurt unterseitig eine erste Ausnehmung
und der Untergurt oberseitig eine komplementäre zweite Ausnehmung zum formschlüssigen Verbinden
des Obergurtes mit dem Untergurt aufweist, wobei im verbundenen
Zustand der kreuzende Rillenbereich im Obergurt mit der zweiten
Fahrrille im Untergurt ausgefluchtet ist und wobei eine Verriegelungseinrichtung
zur formschlüssigen
Verriegelung des Obergurtes und des Untergurtes gegeneinander vorgesehen
ist.
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Ein
Kreuzungsbereich der eingangs genannten Art ist bereits aus der
DE 102 40 023 C1 bekannt. Zur
Erzielung einer festen Verbindung zwischen dem Ober- und dem Untergurt
ist bei dem bekannten Kreuzungsbereich vorgesehen, die beiden Gurte
beispielsweise über
eine Unterlagsplatte miteinander zu verschrauben oder aber auch
zu verschweißen.
Da die Verschraubung bzw. Verschweißung von der Unterseite her
erfolgt, ist diese Art der Befestigung vergleichsweise aufwendig
und bei bereits verlegtem Untergurt in der Regel nur schwer möglich.
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Aus
der Praxis ist es bereits bekannt, an dem Ober- und dem Untergurt
Laschen im Verbindungsbereich anzuschweißen, die dann mit einer Auflage- oder Bodenplatte
verschraubt werden. Da der Kreuzungsbereich allerdings beim Überfahren
erheblichen Belastungen unterliegt, kann es bei nicht ordnungsgemäßen Anziehen
der Schraubverbindungen leicht zu einem Lösen kommen.
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Aus
der
DE 200 02 567
U1 geht ein Montagegerät
zum Setzen von Befestigern beim Befestigen von einander an ihren
Enden überlappenden
Holzbalken hervor. Aus der
DE
1 125 635 geht eine Befestigung von Fenstern in fertig
verputzten Maueröffnungen
hervor.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Kreuzungsbereich
für eine
Rillenschienenkreuzung zur Verfügung
zu stellen, wobei der Ober- und der Untergurt in möglichst
einfacher und kostengünstiger
Weise sicher miteinander verbindbar sind.
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Die
vorgenannte Aufgabe ist bei einem Kreuzungsbereich für eine Rillenschienenkreuzung
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Anders
als beim Stand der Technik wird bei der Erfindung eine unmittelbare
Verriegelung des Ober- und Untergurtes
gegeneinander vorgenommen. Dabei wird die Verriegelung durch Formschluß bewirkt. Eine
derartige kann grundsätzlich
an jeder Stelle des Kreuzungsbereichs vorgesehen sein, so daß die Zugänglichkeit
ohne weiteres gegeben ist. Eine derartige Formschlußverbindung
ist im übrigen
nicht nur ausgesprochen wirksam, um eine sichere Befestigung des
Ober- und des Untergurtes bzw. der Gurte aneinander zu erzielen,
eine solche Verriegelung läßt sich
auch relativ einfach mechanisch realisieren und ist damit kostengünstig.
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Bei
der vorliegenden Erfindung weist die Verriegelungseinrichtung wenigstens
ein zwischen dem Obergurt und dem Untergurt wirksames Verriegelungselement
zum Einsetzen in eine zwischen dem Obergurt und dem Untergurt ausgebildete
oder vom Obergurt in den Untergurt übergehende Verriegelungsöffnung auf.
Das Verriegelungselement ist also zum gemeinsamen formschlüssigen Eingriff
sowohl in den Obergurt als auch in den Untergurt ausgebildet. Dabei
wird die Verriegelungsöffnung
von korrespondierenden Nuten gebildet, die im zusammengesetzten
Zustand des Obergurtes und des Untergurtes die Verriegelungsöffnung bilden.
Erfindungsgemäß ist es
dabei so, daß eine
erste Nut an einer Seitenflanke der ersten Ausnehmung des Obergurtes
vorgesehen ist, während
die dazu korrespondierende zweite Nut unterhalb der zweiten Ausnehmung
des Untergurtes in dessen Seitenflanke vorgesehen ist. Derartige
Nuten lassen sich durch entsprechende Bearbeitung des Obergurtes
und des Untergurtes sehr leicht herstellen.
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Im übrigen ist
es zur Herstellung einer sicheren Befestigung des Obergurtes am
Untergurt (und vice versa) ausreichend, wenn die Befestigung der beiden
Gurte aneinander ausschließlich über die
erfindungsgemäße Verriegelungsein richtung
erfolgt. Insbesondere sind keine weiteren Verbindungsarten wie eine
Verschweißung
oder eine Verschraubung der Gurte aneinander bzw. miteinander notwendig.
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Um
einen sicheren Formschluß und
eine sichere Verriegelung zu erzielen, sollten die erste Nut und
auch die zweite Nut einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen,
so daß sich
dementsprechend ein rechteckförmiger
Querschnitt der Verriegelungsöffnung
ergibt. Dabei versteht es sich dann, daß das Verriegelungselement
eine Querschnittsform aufweist, die zumindest im wesentlichen der
Querschnittsform der Verriegelungsöffnung entspricht. Außerdem sollte
das Verriegelungselement eine Länge
haben, die zumindest im wesentlichen der Länge der Verriegelungsöffnung entspricht.
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Im übrigen hat
es sich gezeigt, daß die
Verriegelungsöffnung über ihre
gesamte Länge
einen konstanten Querschnitt aufweisen sollte. Eine derartige Verriegelungsöffnung läßt sich
nicht nur relativ leicht herstellen, sie bietet, wenn sie von beiden
Seiten her zugänglich
ist, auch den Vorteil, daß,
je nach Einbaulage und bedarfsweise, das Verriegelungselement von
beiden Enden her in die Verriegelungsöffnung eingeführt werden
kann.
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Insbesondere
bei einer Verriegelungsöffnung
mit über
ihre Länge
konstantem Querschnitt bietet es sich an, wenn das Verriegelungselement keilförmig ausgebildet
ist. Durch eine Verkeilung ergibt sich dann ein Reibschluß, durch
den letztlich sichergestellt werden kann, daß sich das Verriegelungselement
nicht unbeabsichtigt löst.
Dabei sollte der Keil eine möglichst
geringe Steigung haben, so daß eine
sichere Verkeilung gewährleistet
werden kann. Der Keilwinkel sollte vorzugsweise zwischen 0,1° und 5° liegen.
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Um
das Verriegelungselement in einfacher Weise in die aus den Nuten
sich ergebende Verriegelungsöffnung
einsetzen zu können,
ist bei einer bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, daß sich die
zweite Nut als offener Nutbereich an der Seitenflanke des Untergurtes
im Anschluß an
den Obergurt fortsetzt. Hierdurch kann als Verriegelungselement ein
starrer langgestreckter Riegel verwendet werden, der über den
offenen Nutbereich der zweiten Nut in die Verriegelungsöffnung eingeschoben
werden kann.
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Bevorzugt
ist es im übrigen,
daß sich
die erste Nut über
die gesamte Breite des Obergurtes erstreckt und damit von beiden
Seiten her zugänglich ist.
Dementsprechend sollte sich der offene Nutbereich der zweiten Nut
an beiden Seiten im Anschluß an
den Obergurt fortsetzen, so daß das
Verriegelungselement bedarfsweise von der einen oder anderen Seite
in die Verriegelungsöffnung
eingesetzt werden kann.
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Zur
weiteren Erleichterung der Handhabung beim Einsetzen des Verriegelungselements
in die Verriegelungsöffnung,
aber auch zum gegebenenfalls notwendigen Lösen bzw. Entriegeln der Verriegelung
ist vorgesehen, daß die
zweite Nut endseitig einen vertieften und verbreiterten Eingriffsbereich aufweist.
Ein solcher Eingriffsbereich erleichtert das Ansetzen und Einbringen
des Verriegelungselementes in die Verriegelungsöffnung.
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Wenngleich
es grundsätzlich
ausreichend ist, lediglich an einer Seite eine Verriegelung zwischen
Ober- und Untergurt vorzusehen, sollten aus sicherheitstechnischen
Gründen
vorzugsweise an beiden Seitenflanken Verriegelungen vorgesehen werden.
Hierbei ist es bevorzugt, daß die
erste Nut an beiden Seitenflanken der ersten Ausnehmung des Obergurtes
und die zweite Nut an beiden Seitenflanken des Untergurtes identisch
ausgebildet sind, so daß beim
Zusammenstecken der Obergurtes und des Untergurtes bzw. beim Aufsetzen
des Obergurtes auf den Untergurt nicht auf die Ausrichtung des Obergurtes
geachtet werden muß.
Es spielt also keine Rolle, ob der Obergurt in der einen oder der
anderen Richtung auf den Untergurt aufgesetzt wird.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle
beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder
in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
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Es
zeigt
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1 eine
Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereiches
einer Rillenschienenkreuzung,
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2 eine
Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 1,
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3 eine
Querschnittsansicht des Kreuzungsbereichs aus 2 entlang
der Schnittlinie A-A,
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4 eine
Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereichs,
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5 eine
Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 4,
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6 eine
Schnittansicht des Kreuzungsbereichs aus 5 entlang
der Schnittlinie B-B,
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7 eine
perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereichs,
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8 eine
Draufsicht auf den Kreuzungsbereich aus 7,
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9 eine
Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 8,
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10 eine
Schnittansicht des Kreuzungsbereichs aus 9 entlang
der Schnittlinie D-D,
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11 eine
perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereichs,
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12 eine
Draufsicht auf den Kreuzungsbereich aus 11,
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13 eine
Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 12 und
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14 eine
Schnittansicht des Kreuzungsbereich aus 13 entlang
der Schnittlinie E-E.
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In
den einzelnen Figuren sind jeweils Kreuzungsbereiche
1 einer
nicht weiter dargestellten Rillenschienenkreuzung dargestellt. Die
einzelnen Kreuzungsbereiche
1 entsprechen sich im wesentlichen,
so daß zunächst nur
auf den in den
1 bis
3 dargestellten
Kreuzungsbereich
1 eingegangen wird. Hinsichtlich der Rillenschienenkreuzung
als solche wird insbesondere auf die
DE 102 40 023 C1 , dort speziell auf
2 und
die diesbezüglichen
Ausführungen
dazu, verwiesen.
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Der
in den 1 bis 3 dargestellte Kreuzungsbereich 1 weist
einen Obergurt 2 und einen Untergurt 3 auf. Auf
der Oberseite 4 des Obergurtes 2 befindet sich
eine erste Fahrrille 5. Im Verbindungsbereich zwischen
dem Obergurt 2 und dem Untergurt 3 befindet sich
ein kreuzender Rillenbereich 6 einer zweiten Fahrrille 7.
Im übrigen
weist der Untergurt 3 auf seiner Oberseite 7 eine
die erste Fahrrille 5 kreuzende zweite Fahrrille 8 auf.
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Weiterhin
weist der Obergurt
2 unterseitig eine erste Ausnehmung
9 auf.
Die unterseitige Anordnung
9 bedeutet, daß der Obergurt
2 nach
unten in den Bereich der ersten Ausnehmung
9 offen ist. Korrespondierend
zur ersten Ausnehmung
9 weist der Untergurt
3 oberseitig
eine komplementäre
zweite Ausnehmung
10 zum formschlüssigen und vorzugsweise spielfreien
Verbinden des Obergurtes
2 mit dem Untergurt
3 auf.
Zur Überführung in
den Einbauzustand werden der Obergurt
2 und der Untergurt
3 miteinander
in der Art verbunden, daß der
Obergurt
2 im Bereich der ersten Ausnehmung
9 spielfrei
auf den Untergurt
3 im Bereich der zweiten Ausnehmung
10 aufliegt.
Hierdurch wird der Kreuzungsbereich
1 in Fahrtrichtung
stabilisiert. Die Ausnehmungen
9,
10 sind im übrigen derart
ausgebildet, daß im
verbundenen Zustand der kreuzende Rillenbereich
6 im Obergurt
2 mit
der zweiten Fahrrille
8 im Untergurt
3 ausgefluchtet
ist. Dies ergibt sich insbesondere aus
2. Bezüglich der
Ausbildung und Anordnung der beiden Ausnehmungen
9,
10 wird
im übrigen
voll umfänglich
auf
3 der
DE
102 40 023 C1 Bezug genommen.
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Vorgesehen
ist nun, daß zur
festen Verbindung des Obergurtes 2 mit dem Untergurt 3 in
Richtung Z, damit quer zur Längsrichtung
des Obergurtes 2 und des Untergurtes 3, eine nach
oben und nach unten hin wirksame Verriegelungseinrichtung 11 zur formschlüssigen Verriegelung
des Obergurtes 2 am Untergurt 3 bzw. zur Verriegelung
der beiden Gurte 2, 3 aneinander vorgesehen ist.
Dabei sind der Obergurt 2 und der Untergurt 3 verschweißungsfrei
miteinander verbunden. Zusätzlich
zur Verriegelungseinrichtung 11 sind keine weiteren Befestigungs-
oder Verbindungsmittel zur Halterung des Obergurtes 2 am
Untergurt 3 in Richtung Z vorgesehen.
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Im
einzelnen weist die Verriegelungseinrichtung 11 ein zwischen
dem Obergurt 2 und dem Untergurt 3 wirksames Verriegelungselement 12 auf,
das zum Einsetzen in eine Verriegelungsöffnung 13 vorgesehen
ist. Die Verriegelungsöffnung 13 ist
dabei zwischen dem Obergurt 2 und dem Untergurt 3 ausgebildet.
Bei allen dargestellten Ausführungsformen wird
die Verriegelungsöffnung 13 von
einer an der Seitenflanke 14 der ersten Ausnehmung 9 des
Obergurtes 2 vorgesehenen ersten Nut 15 und einer
korrespondierenden, unterhalb der zweiten Ausnehmung 10 des
Untergurtes 3 vorgesehenen zweiten Nut 16 gebildet,
die an der Seitenflanke 17 des Untergurtes 3 vorgesehen
ist.
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Wie
dabei insbesondere die 3 zeigt, weisen sowohl die erste
Nut 15 als auch die zweite Nut 16 einen rechteckförmigen Querschnitt
auf. Dementsprechend hat auch die Verriegelungsöffnung 13 insgesamt
einen rechteckförmigen
Querschnitt. Das Verriegelungselement 12 entspricht von
seiner Form her, jedenfalls soweit es in die Verriegelungsöffnung 13 eingesteckt
ist, zumindest im wesentlichen der Form der Verriegelungsöffnung 13.
Jedenfalls sollte die Länge
des Verriegelungselementes 12 wenigstens der Länge der
ersten Nut 15 entsprechen.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
weist das Verriegelungselement 12 einen Verriegelungsabschnitt 18 auf,
der in die Verriegelungsöffnung 13 einsteckbar
ist, und einen Handhabungsabschnitt 19, der bewußt größer gehalten
ist als der Verriegelungsabschnitt 18 und im übrigen einen
Anschlag 20 auf weist und damit die maximale Einführtiefe
des Verriegelungselements 12 begrenzt. Bei der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 3 weist
der Handhabungsabschnitt 19 einen nach unten gerichteten
Anschlag auf, der letztlich zur Anlage an der Seitenflanke 21 des
Obergurtes 2 vorgesehen ist.
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Bei
den dargestellten Ausführungsformen weist
die Verriegelungsöffnung 13 über ihre
gesamte Länge
einen konstanten Querschnitt auf. Dem gegenüber ist das Verriegelungselement 12 keilförmig ausgebildet
und weist wenigstens eine Keilfläche
auf. Dabei versteht es sich, daß von
der keilförmigen
Ausbildung lediglich der Verriegelungsabschnitt 18 betroffen
ist. Dieser hat vorliegend eine sehr geringe Steigung, was sich
insbesondere aus 2 ergibt.
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Aus
den 1 und 2 ergibt sich weiterhin, daß die zweite
Nut 16 im übrigen
nicht nur im Überdeckungsbereich
des Obergurtes 2 bzw. der ersten Nut 15 vorgesehen
ist, sondern sich als offener Nutbereich 22 an der Seitenflanke 17 des
Untergurtes 3 im Anschluß an den Obergurt 2 fortsetzt. Darüber hinaus
weist die zweite Nut 16 endseitig einen sich an den offenen
Nutbereich 22 anschließenden
vertieften sowie verbreiterten Eingriffsbereich 23 auf.
Dieser Eingriffsbereich erleichtert es, das Verriegelungselement 12 an
die zweite Nut 16 anzusetzen und in die Verriegelungsöffnung 13 einzuschieben und
gegebenenfalls mit einem Hammer oder dergleichen einzuschlagen.
Dies ist insbesondere deshalb möglich,
da die Länge
des Eingriffsbereichs 23 und des Nutbereichs 22 größer ist
als die Breite des Untergurtes 3 und insbesondere größer als
die Länge des
Verriegelungselementes 12.
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Im übrigen erstreckt
sich die erste Nut 15 über
die gesamte Breite des Obergurtes 2 mit der Folge, daß die Verriegelungsöffnung 13 von
beiden Seiten her offen ist. Dabei setzt sich der offene Nutbereich 22 der
zweiten Nut 16 an beiden Seiten im Anschluß an den
Obergurt 2 fort. Dabei ist, wie sich dies aus den 1 und 2 ergibt,
die zweite Nut 16 auf beiden Seiten des Obergurtes 2 identisch
mit dem offenen Nutbereich 22 und dem Eingriffsbereich 23 ausgebildet.
Dies ermöglicht
es, das Verriegelungselement 12 von beiden Seiten her in
die Verriegelungsöffnung 13 einzusetzen.
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Wie
sich im übrigen
aus den 1 und 3 ergibt,
ist eine Verriegelungseinrichtung 11 und damit auch eine
Verriegelungsöffnung 13 auf
gegenüberliegen den
Seiten des Untergurtes 3 vorgesehen. Es erfolgt also eine
beidseitige Verriegelung. Wie sich aus 3 ergibt,
sind dabei die erste Nut 15 an beiden Seitenflanken 17 der
ersten Ausnehmung 9 des Obergurtes 2 identisch
ausgebildet. Gleiches gilt für
die zweite Nut 16 an beiden Seitenflanken 17 des
Untergurtes 3. Im Hinblick auf die identische Ausbildung
der Nuten 15, 16 auf beiden Seiten ist es möglich, den
Obergurt 2 sowohl wie in 1 dargestellt
auf den Untergurt 3 aufzusetzen als auch in einer um 180° versetzten
Stellung.
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Die
erste Ausführungsform
gemäß den 1 bis 3 unterscheidet
sich von der zweiten Ausführungsform
gemäß den 4 bis 6,
der dritten Ausführungsform
gemäß den 7 bis 10 und
der vierten Ausführungsform
gemäß den 11 bis 14 lediglich
in der Ausbildung und/oder Anordnung des Verriegelungselementes 12 sowie
in der Ausbildung der zweiten Nut 16. Bei der ersten Ausführungsform
ist der offene Nutbereich 22 im Hinblick auf den verbreiterten
Handhabungsabschnitt 19 mit dem Anschluß 20 nach unten hin
etwas verbreitert. Bei der zweiten Ausführungsform ist ein Verriegelungselement 12 vorgesehen,
das keinen verbreiterten Handhabungsabschnitt 19 sondern
lediglich einen Verriegelungsabschnitt 18 aufweist. Dementsprechend
ist der offene Nutbereich 22 auch nicht erweitert, sondern
setzt sich der Nuttiefe und -form aus der Verriegelungsöffnung 13 bis
in den Eingriffsbereich 23 fort. Das Verriegelungselement 12 ist,
wie sich dies insbesondere aus 5 ergibt,
derart in die Verriegelungsöffnung 13 eingeführt, daß die Keilfläche nach
unten hin zeigt. Insbesondere verdeutlicht die 5,
daß die
Dicke des keilförmigen Verriegelungselementes 12 an
dem schmaleren Ende geringer ist als die Nuttiefe der Nuten 15, 16, während sie
an dem anderen Ende geringfügig
größer ist.
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Bei
der dritten Ausführungsform
entspricht die Anordnung und Ausbildung der Nuten 15, 16 derjenigen
der zweiten Ausführungsform.
Allerdings weist das Verriegelungselement 12 hierbei wiederum einen
Verriegelungsabschnitt 18 und einen Handhabungsabschnitt 19 mit
Anschlag 20 auf. Der Anschlag 20 steht dabei nach
außen
hin, das heißt
in Richtung auf den Obergurt 2 hin, ab. Die Keilfläche des
Verriegelungselements 12 ist dabei nach außen hin,
also in Richtung des Anschlags 20 gerichtet.
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Die
vierte Ausführungsform
entspricht der dritten Ausführungsform,
wobei ein etwas einfacheres Verriegelungselement gewählt worden
ist. Das Verriegelungselement 12 bei der vierten Ausführungsform
entspricht dem bei der dritten Ausführungsform, wobei jedoch auf
einen Handhabungsabschnitt 19 verzichtet worden ist. Bei
dieser wie auch bei der dritten Ausführungsform ist es so, daß die auf beiden
Seiten vorgesehenen Verriegelungselemente derart in die jeweilige
Verriegelungsöffnung 13 eingebracht
sind, daß die
Keilflächen
auf gegenüberliegenden
Seiten bevorzugt gegenläufig
angeordnet sein sollten.
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- 1
- Kreuzungsbereich
- 2
- Obergurt
- 3
- Untergurt
- 4
- Oberseite
- 5
- erste
Fahrrille
- 6
- Rillenbereich
- 7
- Oberseite
- 8
- zweite
Fahrrille
- 9
- erste
Ausnehmung
- 10
- zweite
Ausnehmung
- 11
- Verriegelungseinrichtung
- 11
- Verriegelungselement
- 13
- Verriegelungsöffnung
- 14
- Seitenflanke
- 15
- erste
Nut
- 16
- zweite
Nut
- 17
- Seitenflanke
- 18
- Verriegelungsabschnitt
- 19
- Handhabungsabschnitt
- 20
- Anschlag
- 21
- Seitenfläche
- 22
- Nutbereich
- 23
- Eingriffsbereich
- Z
- Richtung