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DE102008003354B4 - Kreuzungsbereich einer Rillenschienenkreuzung - Google Patents

Kreuzungsbereich einer Rillenschienenkreuzung Download PDF

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DE102008003354B4
DE102008003354B4 DE102008003354A DE102008003354A DE102008003354B4 DE 102008003354 B4 DE102008003354 B4 DE 102008003354B4 DE 102008003354 A DE102008003354 A DE 102008003354A DE 102008003354 A DE102008003354 A DE 102008003354A DE 102008003354 B4 DE102008003354 B4 DE 102008003354B4
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Abstract

Kreuzungsbereich (1) einer Rillenschienenkreuzung, mit wenigstens einem Obergurt (2) und wenigstens einem Untergurt (3), wobei der Obergurt (2) eine erste Fahrrille (5) mit einem kreuzenden Rillenbereich (6) einer zweiten Fahrrille (7) und der Untergurt (3) eine kreuzende zweite Fahrrille (8) aufweist, wobei der Obergurt (2) unterseitig eine erste Ausnehmung (9) und der Untergurt (3) oberseitig eine komplementäre zweite Ausnehmung (10) zum formschlüssigen Verbinden des Obergurtes (2) mit dem Untergurt (3) aufweist, wobei im verbundenen Zustand der kreuzende Rillenbereich (6) im Obergurt mit der zweiten Fahrrille (8) im Untergurt (3) ausgefluchtet ist und wobei eine Verriegelungseinrichtung (11) zur formschlüssigen Verriegelung des Obergurtes (2) und des Untergurtes (3) gegeneinander vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (11) wenigstens ein zwischen dem Obergurt (2) und dem Untergurt (3) wirksames Verriegelungselement (12) zum Einsetzen in eine zwischen dem Obergurt (2) und dem Untergurt (3) ausgebildete oder vom Obergurt (2) in den Untergurt (3)...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kreuzungsbereich einer Rillenschienenkreuzung, mit wenigstens einem Obergurt und wenigstens einem Untergurt, wobei der Obergurt eine erste Fahrrille mit einem kreuzenden Rillenbereich einer zweiten Fahrrille und der Untergurt eine kreuzende zweite Fahrrille aufweist, wobei der Obergurt unterseitig eine erste Ausnehmung und der Untergurt oberseitig eine komplementäre zweite Ausnehmung zum formschlüssigen Verbinden des Obergurtes mit dem Untergurt aufweist, wobei im verbundenen Zustand der kreuzende Rillenbereich im Obergurt mit der zweiten Fahrrille im Untergurt ausgefluchtet ist und wobei eine Verriegelungseinrichtung zur formschlüssigen Verriegelung des Obergurtes und des Untergurtes gegeneinander vorgesehen ist.
  • Ein Kreuzungsbereich der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE 102 40 023 C1 bekannt. Zur Erzielung einer festen Verbindung zwischen dem Ober- und dem Untergurt ist bei dem bekannten Kreuzungsbereich vorgesehen, die beiden Gurte beispielsweise über eine Unterlagsplatte miteinander zu verschrauben oder aber auch zu verschweißen. Da die Verschraubung bzw. Verschweißung von der Unterseite her erfolgt, ist diese Art der Befestigung vergleichsweise aufwendig und bei bereits verlegtem Untergurt in der Regel nur schwer möglich.
  • Aus der Praxis ist es bereits bekannt, an dem Ober- und dem Untergurt Laschen im Verbindungsbereich anzuschweißen, die dann mit einer Auflage- oder Bodenplatte verschraubt werden. Da der Kreuzungsbereich allerdings beim Überfahren erheblichen Belastungen unterliegt, kann es bei nicht ordnungsgemäßen Anziehen der Schraubverbindungen leicht zu einem Lösen kommen.
  • Aus der DE 200 02 567 U1 geht ein Montagegerät zum Setzen von Befestigern beim Befestigen von einander an ihren Enden überlappenden Holzbalken hervor. Aus der DE 1 125 635 geht eine Befestigung von Fenstern in fertig verputzten Maueröffnungen hervor.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Kreuzungsbereich für eine Rillenschienenkreuzung zur Verfügung zu stellen, wobei der Ober- und der Untergurt in möglichst einfacher und kostengünstiger Weise sicher miteinander verbindbar sind.
  • Die vorgenannte Aufgabe ist bei einem Kreuzungsbereich für eine Rillenschienenkreuzung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Anders als beim Stand der Technik wird bei der Erfindung eine unmittelbare Verriegelung des Ober- und Untergurtes gegeneinander vorgenommen. Dabei wird die Verriegelung durch Formschluß bewirkt. Eine derartige kann grundsätzlich an jeder Stelle des Kreuzungsbereichs vorgesehen sein, so daß die Zugänglichkeit ohne weiteres gegeben ist. Eine derartige Formschlußverbindung ist im übrigen nicht nur ausgesprochen wirksam, um eine sichere Befestigung des Ober- und des Untergurtes bzw. der Gurte aneinander zu erzielen, eine solche Verriegelung läßt sich auch relativ einfach mechanisch realisieren und ist damit kostengünstig.
  • Bei der vorliegenden Erfindung weist die Verriegelungseinrichtung wenigstens ein zwischen dem Obergurt und dem Untergurt wirksames Verriegelungselement zum Einsetzen in eine zwischen dem Obergurt und dem Untergurt ausgebildete oder vom Obergurt in den Untergurt übergehende Verriegelungsöffnung auf. Das Verriegelungselement ist also zum gemeinsamen formschlüssigen Eingriff sowohl in den Obergurt als auch in den Untergurt ausgebildet. Dabei wird die Verriegelungsöffnung von korrespondierenden Nuten gebildet, die im zusammengesetzten Zustand des Obergurtes und des Untergurtes die Verriegelungsöffnung bilden. Erfindungsgemäß ist es dabei so, daß eine erste Nut an einer Seitenflanke der ersten Ausnehmung des Obergurtes vorgesehen ist, während die dazu korrespondierende zweite Nut unterhalb der zweiten Ausnehmung des Untergurtes in dessen Seitenflanke vorgesehen ist. Derartige Nuten lassen sich durch entsprechende Bearbeitung des Obergurtes und des Untergurtes sehr leicht herstellen.
  • Im übrigen ist es zur Herstellung einer sicheren Befestigung des Obergurtes am Untergurt (und vice versa) ausreichend, wenn die Befestigung der beiden Gurte aneinander ausschließlich über die erfindungsgemäße Verriegelungsein richtung erfolgt. Insbesondere sind keine weiteren Verbindungsarten wie eine Verschweißung oder eine Verschraubung der Gurte aneinander bzw. miteinander notwendig.
  • Um einen sicheren Formschluß und eine sichere Verriegelung zu erzielen, sollten die erste Nut und auch die zweite Nut einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen, so daß sich dementsprechend ein rechteckförmiger Querschnitt der Verriegelungsöffnung ergibt. Dabei versteht es sich dann, daß das Verriegelungselement eine Querschnittsform aufweist, die zumindest im wesentlichen der Querschnittsform der Verriegelungsöffnung entspricht. Außerdem sollte das Verriegelungselement eine Länge haben, die zumindest im wesentlichen der Länge der Verriegelungsöffnung entspricht.
  • Im übrigen hat es sich gezeigt, daß die Verriegelungsöffnung über ihre gesamte Länge einen konstanten Querschnitt aufweisen sollte. Eine derartige Verriegelungsöffnung läßt sich nicht nur relativ leicht herstellen, sie bietet, wenn sie von beiden Seiten her zugänglich ist, auch den Vorteil, daß, je nach Einbaulage und bedarfsweise, das Verriegelungselement von beiden Enden her in die Verriegelungsöffnung eingeführt werden kann.
  • Insbesondere bei einer Verriegelungsöffnung mit über ihre Länge konstantem Querschnitt bietet es sich an, wenn das Verriegelungselement keilförmig ausgebildet ist. Durch eine Verkeilung ergibt sich dann ein Reibschluß, durch den letztlich sichergestellt werden kann, daß sich das Verriegelungselement nicht unbeabsichtigt löst. Dabei sollte der Keil eine möglichst geringe Steigung haben, so daß eine sichere Verkeilung gewährleistet werden kann. Der Keilwinkel sollte vorzugsweise zwischen 0,1° und 5° liegen.
  • Um das Verriegelungselement in einfacher Weise in die aus den Nuten sich ergebende Verriegelungsöffnung einsetzen zu können, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß sich die zweite Nut als offener Nutbereich an der Seitenflanke des Untergurtes im Anschluß an den Obergurt fortsetzt. Hierdurch kann als Verriegelungselement ein starrer langgestreckter Riegel verwendet werden, der über den offenen Nutbereich der zweiten Nut in die Verriegelungsöffnung eingeschoben werden kann.
  • Bevorzugt ist es im übrigen, daß sich die erste Nut über die gesamte Breite des Obergurtes erstreckt und damit von beiden Seiten her zugänglich ist. Dementsprechend sollte sich der offene Nutbereich der zweiten Nut an beiden Seiten im Anschluß an den Obergurt fortsetzen, so daß das Verriegelungselement bedarfsweise von der einen oder anderen Seite in die Verriegelungsöffnung eingesetzt werden kann.
  • Zur weiteren Erleichterung der Handhabung beim Einsetzen des Verriegelungselements in die Verriegelungsöffnung, aber auch zum gegebenenfalls notwendigen Lösen bzw. Entriegeln der Verriegelung ist vorgesehen, daß die zweite Nut endseitig einen vertieften und verbreiterten Eingriffsbereich aufweist. Ein solcher Eingriffsbereich erleichtert das Ansetzen und Einbringen des Verriegelungselementes in die Verriegelungsöffnung.
  • Wenngleich es grundsätzlich ausreichend ist, lediglich an einer Seite eine Verriegelung zwischen Ober- und Untergurt vorzusehen, sollten aus sicherheitstechnischen Gründen vorzugsweise an beiden Seitenflanken Verriegelungen vorgesehen werden. Hierbei ist es bevorzugt, daß die erste Nut an beiden Seitenflanken der ersten Ausnehmung des Obergurtes und die zweite Nut an beiden Seitenflanken des Untergurtes identisch ausgebildet sind, so daß beim Zusammenstecken der Obergurtes und des Untergurtes bzw. beim Aufsetzen des Obergurtes auf den Untergurt nicht auf die Ausrichtung des Obergurtes geachtet werden muß. Es spielt also keine Rolle, ob der Obergurt in der einen oder der anderen Richtung auf den Untergurt aufgesetzt wird.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Es zeigt
  • 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereiches einer Rillenschienenkreuzung,
  • 2 eine Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 1,
  • 3 eine Querschnittsansicht des Kreuzungsbereichs aus 2 entlang der Schnittlinie A-A,
  • 4 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereichs,
  • 5 eine Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 4,
  • 6 eine Schnittansicht des Kreuzungsbereichs aus 5 entlang der Schnittlinie B-B,
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereichs,
  • 8 eine Draufsicht auf den Kreuzungsbereich aus 7,
  • 9 eine Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 8,
  • 10 eine Schnittansicht des Kreuzungsbereichs aus 9 entlang der Schnittlinie D-D,
  • 11 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreuzungsbereichs,
  • 12 eine Draufsicht auf den Kreuzungsbereich aus 11,
  • 13 eine Seitenansicht des Kreuzungsbereichs aus 12 und
  • 14 eine Schnittansicht des Kreuzungsbereich aus 13 entlang der Schnittlinie E-E.
  • In den einzelnen Figuren sind jeweils Kreuzungsbereiche 1 einer nicht weiter dargestellten Rillenschienenkreuzung dargestellt. Die einzelnen Kreuzungsbereiche 1 entsprechen sich im wesentlichen, so daß zunächst nur auf den in den 1 bis 3 dargestellten Kreuzungsbereich 1 eingegangen wird. Hinsichtlich der Rillenschienenkreuzung als solche wird insbesondere auf die DE 102 40 023 C1 , dort speziell auf 2 und die diesbezüglichen Ausführungen dazu, verwiesen.
  • Der in den 1 bis 3 dargestellte Kreuzungsbereich 1 weist einen Obergurt 2 und einen Untergurt 3 auf. Auf der Oberseite 4 des Obergurtes 2 befindet sich eine erste Fahrrille 5. Im Verbindungsbereich zwischen dem Obergurt 2 und dem Untergurt 3 befindet sich ein kreuzender Rillenbereich 6 einer zweiten Fahrrille 7. Im übrigen weist der Untergurt 3 auf seiner Oberseite 7 eine die erste Fahrrille 5 kreuzende zweite Fahrrille 8 auf.
  • Weiterhin weist der Obergurt 2 unterseitig eine erste Ausnehmung 9 auf. Die unterseitige Anordnung 9 bedeutet, daß der Obergurt 2 nach unten in den Bereich der ersten Ausnehmung 9 offen ist. Korrespondierend zur ersten Ausnehmung 9 weist der Untergurt 3 oberseitig eine komplementäre zweite Ausnehmung 10 zum formschlüssigen und vorzugsweise spielfreien Verbinden des Obergurtes 2 mit dem Untergurt 3 auf. Zur Überführung in den Einbauzustand werden der Obergurt 2 und der Untergurt 3 miteinander in der Art verbunden, daß der Obergurt 2 im Bereich der ersten Ausnehmung 9 spielfrei auf den Untergurt 3 im Bereich der zweiten Ausnehmung 10 aufliegt. Hierdurch wird der Kreuzungsbereich 1 in Fahrtrichtung stabilisiert. Die Ausnehmungen 9, 10 sind im übrigen derart ausgebildet, daß im verbundenen Zustand der kreuzende Rillenbereich 6 im Obergurt 2 mit der zweiten Fahrrille 8 im Untergurt 3 ausgefluchtet ist. Dies ergibt sich insbesondere aus 2. Bezüglich der Ausbildung und Anordnung der beiden Ausnehmungen 9, 10 wird im übrigen voll umfänglich auf 3 der DE 102 40 023 C1 Bezug genommen.
  • Vorgesehen ist nun, daß zur festen Verbindung des Obergurtes 2 mit dem Untergurt 3 in Richtung Z, damit quer zur Längsrichtung des Obergurtes 2 und des Untergurtes 3, eine nach oben und nach unten hin wirksame Verriegelungseinrichtung 11 zur formschlüssigen Verriegelung des Obergurtes 2 am Untergurt 3 bzw. zur Verriegelung der beiden Gurte 2, 3 aneinander vorgesehen ist. Dabei sind der Obergurt 2 und der Untergurt 3 verschweißungsfrei miteinander verbunden. Zusätzlich zur Verriegelungseinrichtung 11 sind keine weiteren Befestigungs- oder Verbindungsmittel zur Halterung des Obergurtes 2 am Untergurt 3 in Richtung Z vorgesehen.
  • Im einzelnen weist die Verriegelungseinrichtung 11 ein zwischen dem Obergurt 2 und dem Untergurt 3 wirksames Verriegelungselement 12 auf, das zum Einsetzen in eine Verriegelungsöffnung 13 vorgesehen ist. Die Verriegelungsöffnung 13 ist dabei zwischen dem Obergurt 2 und dem Untergurt 3 ausgebildet. Bei allen dargestellten Ausführungsformen wird die Verriegelungsöffnung 13 von einer an der Seitenflanke 14 der ersten Ausnehmung 9 des Obergurtes 2 vorgesehenen ersten Nut 15 und einer korrespondierenden, unterhalb der zweiten Ausnehmung 10 des Untergurtes 3 vorgesehenen zweiten Nut 16 gebildet, die an der Seitenflanke 17 des Untergurtes 3 vorgesehen ist.
  • Wie dabei insbesondere die 3 zeigt, weisen sowohl die erste Nut 15 als auch die zweite Nut 16 einen rechteckförmigen Querschnitt auf. Dementsprechend hat auch die Verriegelungsöffnung 13 insgesamt einen rechteckförmigen Querschnitt. Das Verriegelungselement 12 entspricht von seiner Form her, jedenfalls soweit es in die Verriegelungsöffnung 13 eingesteckt ist, zumindest im wesentlichen der Form der Verriegelungsöffnung 13. Jedenfalls sollte die Länge des Verriegelungselementes 12 wenigstens der Länge der ersten Nut 15 entsprechen.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Verriegelungselement 12 einen Verriegelungsabschnitt 18 auf, der in die Verriegelungsöffnung 13 einsteckbar ist, und einen Handhabungsabschnitt 19, der bewußt größer gehalten ist als der Verriegelungsabschnitt 18 und im übrigen einen Anschlag 20 auf weist und damit die maximale Einführtiefe des Verriegelungselements 12 begrenzt. Bei der Ausführungsform gemäß den 1 bis 3 weist der Handhabungsabschnitt 19 einen nach unten gerichteten Anschlag auf, der letztlich zur Anlage an der Seitenflanke 21 des Obergurtes 2 vorgesehen ist.
  • Bei den dargestellten Ausführungsformen weist die Verriegelungsöffnung 13 über ihre gesamte Länge einen konstanten Querschnitt auf. Dem gegenüber ist das Verriegelungselement 12 keilförmig ausgebildet und weist wenigstens eine Keilfläche auf. Dabei versteht es sich, daß von der keilförmigen Ausbildung lediglich der Verriegelungsabschnitt 18 betroffen ist. Dieser hat vorliegend eine sehr geringe Steigung, was sich insbesondere aus 2 ergibt.
  • Aus den 1 und 2 ergibt sich weiterhin, daß die zweite Nut 16 im übrigen nicht nur im Überdeckungsbereich des Obergurtes 2 bzw. der ersten Nut 15 vorgesehen ist, sondern sich als offener Nutbereich 22 an der Seitenflanke 17 des Untergurtes 3 im Anschluß an den Obergurt 2 fortsetzt. Darüber hinaus weist die zweite Nut 16 endseitig einen sich an den offenen Nutbereich 22 anschließenden vertieften sowie verbreiterten Eingriffsbereich 23 auf. Dieser Eingriffsbereich erleichtert es, das Verriegelungselement 12 an die zweite Nut 16 anzusetzen und in die Verriegelungsöffnung 13 einzuschieben und gegebenenfalls mit einem Hammer oder dergleichen einzuschlagen. Dies ist insbesondere deshalb möglich, da die Länge des Eingriffsbereichs 23 und des Nutbereichs 22 größer ist als die Breite des Untergurtes 3 und insbesondere größer als die Länge des Verriegelungselementes 12.
  • Im übrigen erstreckt sich die erste Nut 15 über die gesamte Breite des Obergurtes 2 mit der Folge, daß die Verriegelungsöffnung 13 von beiden Seiten her offen ist. Dabei setzt sich der offene Nutbereich 22 der zweiten Nut 16 an beiden Seiten im Anschluß an den Obergurt 2 fort. Dabei ist, wie sich dies aus den 1 und 2 ergibt, die zweite Nut 16 auf beiden Seiten des Obergurtes 2 identisch mit dem offenen Nutbereich 22 und dem Eingriffsbereich 23 ausgebildet. Dies ermöglicht es, das Verriegelungselement 12 von beiden Seiten her in die Verriegelungsöffnung 13 einzusetzen.
  • Wie sich im übrigen aus den 1 und 3 ergibt, ist eine Verriegelungseinrichtung 11 und damit auch eine Verriegelungsöffnung 13 auf gegenüberliegen den Seiten des Untergurtes 3 vorgesehen. Es erfolgt also eine beidseitige Verriegelung. Wie sich aus 3 ergibt, sind dabei die erste Nut 15 an beiden Seitenflanken 17 der ersten Ausnehmung 9 des Obergurtes 2 identisch ausgebildet. Gleiches gilt für die zweite Nut 16 an beiden Seitenflanken 17 des Untergurtes 3. Im Hinblick auf die identische Ausbildung der Nuten 15, 16 auf beiden Seiten ist es möglich, den Obergurt 2 sowohl wie in 1 dargestellt auf den Untergurt 3 aufzusetzen als auch in einer um 180° versetzten Stellung.
  • Die erste Ausführungsform gemäß den 1 bis 3 unterscheidet sich von der zweiten Ausführungsform gemäß den 4 bis 6, der dritten Ausführungsform gemäß den 7 bis 10 und der vierten Ausführungsform gemäß den 11 bis 14 lediglich in der Ausbildung und/oder Anordnung des Verriegelungselementes 12 sowie in der Ausbildung der zweiten Nut 16. Bei der ersten Ausführungsform ist der offene Nutbereich 22 im Hinblick auf den verbreiterten Handhabungsabschnitt 19 mit dem Anschluß 20 nach unten hin etwas verbreitert. Bei der zweiten Ausführungsform ist ein Verriegelungselement 12 vorgesehen, das keinen verbreiterten Handhabungsabschnitt 19 sondern lediglich einen Verriegelungsabschnitt 18 aufweist. Dementsprechend ist der offene Nutbereich 22 auch nicht erweitert, sondern setzt sich der Nuttiefe und -form aus der Verriegelungsöffnung 13 bis in den Eingriffsbereich 23 fort. Das Verriegelungselement 12 ist, wie sich dies insbesondere aus 5 ergibt, derart in die Verriegelungsöffnung 13 eingeführt, daß die Keilfläche nach unten hin zeigt. Insbesondere verdeutlicht die 5, daß die Dicke des keilförmigen Verriegelungselementes 12 an dem schmaleren Ende geringer ist als die Nuttiefe der Nuten 15, 16, während sie an dem anderen Ende geringfügig größer ist.
  • Bei der dritten Ausführungsform entspricht die Anordnung und Ausbildung der Nuten 15, 16 derjenigen der zweiten Ausführungsform. Allerdings weist das Verriegelungselement 12 hierbei wiederum einen Verriegelungsabschnitt 18 und einen Handhabungsabschnitt 19 mit Anschlag 20 auf. Der Anschlag 20 steht dabei nach außen hin, das heißt in Richtung auf den Obergurt 2 hin, ab. Die Keilfläche des Verriegelungselements 12 ist dabei nach außen hin, also in Richtung des Anschlags 20 gerichtet.
  • Die vierte Ausführungsform entspricht der dritten Ausführungsform, wobei ein etwas einfacheres Verriegelungselement gewählt worden ist. Das Verriegelungselement 12 bei der vierten Ausführungsform entspricht dem bei der dritten Ausführungsform, wobei jedoch auf einen Handhabungsabschnitt 19 verzichtet worden ist. Bei dieser wie auch bei der dritten Ausführungsform ist es so, daß die auf beiden Seiten vorgesehenen Verriegelungselemente derart in die jeweilige Verriegelungsöffnung 13 eingebracht sind, daß die Keilflächen auf gegenüberliegenden Seiten bevorzugt gegenläufig angeordnet sein sollten.
  • 1
    Kreuzungsbereich
    2
    Obergurt
    3
    Untergurt
    4
    Oberseite
    5
    erste Fahrrille
    6
    Rillenbereich
    7
    Oberseite
    8
    zweite Fahrrille
    9
    erste Ausnehmung
    10
    zweite Ausnehmung
    11
    Verriegelungseinrichtung
    11
    Verriegelungselement
    13
    Verriegelungsöffnung
    14
    Seitenflanke
    15
    erste Nut
    16
    zweite Nut
    17
    Seitenflanke
    18
    Verriegelungsabschnitt
    19
    Handhabungsabschnitt
    20
    Anschlag
    21
    Seitenfläche
    22
    Nutbereich
    23
    Eingriffsbereich
    Z
    Richtung

Claims (13)

  1. Kreuzungsbereich (1) einer Rillenschienenkreuzung, mit wenigstens einem Obergurt (2) und wenigstens einem Untergurt (3), wobei der Obergurt (2) eine erste Fahrrille (5) mit einem kreuzenden Rillenbereich (6) einer zweiten Fahrrille (7) und der Untergurt (3) eine kreuzende zweite Fahrrille (8) aufweist, wobei der Obergurt (2) unterseitig eine erste Ausnehmung (9) und der Untergurt (3) oberseitig eine komplementäre zweite Ausnehmung (10) zum formschlüssigen Verbinden des Obergurtes (2) mit dem Untergurt (3) aufweist, wobei im verbundenen Zustand der kreuzende Rillenbereich (6) im Obergurt mit der zweiten Fahrrille (8) im Untergurt (3) ausgefluchtet ist und wobei eine Verriegelungseinrichtung (11) zur formschlüssigen Verriegelung des Obergurtes (2) und des Untergurtes (3) gegeneinander vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (11) wenigstens ein zwischen dem Obergurt (2) und dem Untergurt (3) wirksames Verriegelungselement (12) zum Einsetzen in eine zwischen dem Obergurt (2) und dem Untergurt (3) ausgebildete oder vom Obergurt (2) in den Untergurt (3) übergehende Verriegelungsöffnung (13) aufweist und daß die Verriegelungsöffnung (13) von einer an wenigstens einer Seitenflanke (14) der ersten Ausnehmung (9) des Obergurtes (2) vorgesehenen ersten Nut (15) und einer korrespondierenden, unterhalb der zweiten Ausnehmung (10) des Untergurtes (3) in dessen Seitenflanke (17) vorgesehenen zweiten Nut (16) gebildet ist.
  2. Kreuzungsbereich nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Obergurt (2) und der Untergurt (3) verschweißungsfrei miteinander verbunden sind.
  3. Kreuzungsbereich nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Nut (15) und/oder die zweite Nut (16) einen rechteckigförmigen Querschnitt aufweisen.
  4. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Verriegelungselements (12) wenigstens der Länge der ersten Nut (15) entspricht.
  5. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsöffnung (13) über ihre gesamte Länge einen konstanten Querschnitt aufweist.
  6. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (12) keilförmig ausgebildet ist und daß der Keilwinkel vorzugsweise zwischen 0,1° und 5° beträgt.
  7. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zweite Nut (16) als offener Nutbereich (22) an der Seitenflanke (17) des Untergurtes (3) im Anschluß an den Obergurt (2) fortsetzt.
  8. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Nut (16) endseitig einen vertieften und/oder verbreiterten Eingriffsbereich (23) aufweist.
  9. Kreuzungsbereich nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Eingriffsbereichs (23) und des Nutbereichs (22) größer ist als die Breite des Untergurtes (3), und insbesondere größer als die Länge des Verriegelungselementes (12).
  10. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die erste Nut (15) über die gesamte Breite des Obergurtes (2) erstreckt und daß sich der offene Nutbereich (22) der zweiten Nut (16) an beiden Seiten im Anschluß an den Obergurt (2) fortsetzt.
  11. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsöffnung (13) schräg zur Längsausrichtung des Obergurtes (2) oder des Untergurtes (3) verläuft.
  12. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Verriegelungsöffnungen (13) auf gegenüberliegenden Seiten des Untergurtes (3) vorgesehen sind.
  13. Kreuzungsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Nut (15) an beiden Seitenflanken (17) der ersten Ausnehmung (9) des Obergurtes (2) und die zweite Nut (16) an beiden Seitenflanken (17) des Untergurtes (3) identisch ausgebildet sind.
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