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Die
Erfindung betrifft eine Speiche aus einem Verbundmaterial für
ein Rad mit Zugspeichen, sowie ein Speichenrad mit einer solchen
Speiche, und insbesondere ein Rad, dessen Felge und/oder dessen Nabe
ebenfalls aus einem Verbundmaterial hergestellt sind.
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Im
Stand der Technik umfasst ein Rad mit Zugspeichen, insbesondere
ein Fahrrad-Rad eine Ringfelge, eine Zentralnabe und Verbindungsspeichen
zwischen der Felge und der Nabe. Diese verschiedenen Elemente werden
im Allgemeinen vollständig oder teilweise aus Metall oder
auch aus einem Verbundmaterial hergestellt.
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Am
häufigsten besteht ein solches Verbundmaterial aus Fasern
mit guten mechanischen Eigenschaften, und insbesondere aus Carbonfasern
oder aus äquivalenten Materialien, die in eine Harz-Matrix eingebettet
sind. Die Verbundmaterialien weisen eine Beziehung zwischen dem
Elastizitätsmodul E (Zug) und der Dichte (d) auf, die sehr
hoch ist. Diese Beziehung ergibt das spezifische Modul des Materials.
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Für
Carbon E = 115.000 MPa (Megapascal) und d = 1,55 für Carbonfasern
UD und im Vergleich
für rostfreien Stahl E = 190.000
MPa und d = 7,8
für Titan E = 110.000 MPa und d =
4,55
für Aluminium E = 71.000 MPa und d = 2,8.
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Aufgrund
seines besonders erhöhten Moduls, ist es möglich,
steife und zugfeste Carbonfasern mit einem verringerten Volumen
und einem verringerten Gewicht herzustellen. Eine Speiche aus Carbonfasern
ist ebenfalls sehr widerstandsfähig gegen Ermüdung.
Weiterhin kann man einfach diesen Speichen in einer Gussform eine
Form geben, und ihnen insbesondere ein aerodynamisches Profil geben.
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Man
kann ebenfalls eine Felge aus einem Verbundmaterial herstellen,
ausgehend von einem Kern, welchen man mit Verbundmateriallagen umwickelt,
oder von einer aufblasbaren Blase, oder auch ausgehend von zwei
zwischen ihnen zusammengefügten Abschnitten der Felge.
Die Patentanmeldung
EP 1231077 beschreibt
die Konstruktion einer solchen Felge aus einem Verbundmaterial.
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Die
Patentanmeldung
WO 2000/35683 beschreibt,
was sie angeht, die Konstruktion eines Rades, dessen Speichen aus
einem Verbundmaterial hergestellt sind.
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Um
die Befestigung der Verbundspeichen mit einer Felge herzustellen,
schlägt die Patentanmeldung
EP
1044827 vor, die Enden der Speiche auf einen Kern auf sie
selber zurückzufalten, um einen Ring zu bilden, dessen
Querschnitt man mit Hilfe eines Zentralkernes aufbläst.
Die Enden sind direkt durch eine Aufnahmevorrichtung der Verdickung
in einem Nabengehäuse befestigt, d. h. unter Vermittlung
eines zusätzlichen Ansatzstückes, welches die Aufnahme
für die Befestigung auf der Felge bildet.
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Die
Patentanmeldung US 6036279 offenbart eine Konstruktion derselben
Art. Die Speichenenden sind abgeflacht um erweiterte Köpfe
zu bilden. Einer der T-förmigen Köpfe ist durch
eine Aufnahmevorrichtung an der Nabe befestigt, und der andere ist durch
eine gabelförmige Befestigung befestigt.
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Diese
Konstruktionsarten führen zu guten Ergebnissen, auch wenn
sie die Verwendung von Zusatzelementen erfordern, insbesondere von
metallischen Elementen, welche das Gewicht des Rades erhöhen.
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Eine
andere Lösung besteht in der Konstruktion einer Felge,
der Speichen und gegebenenfalls eines Nabenkörpers aus
einem Verbundmaterial und der Befestigung dieser verschiedenen Elemente durch
Verkleben unter Zuhilfenahme des Harzes, welches die Matrix des
Verbundmaterials bildet, oder unter Zuhilfenahme eines Klebstoffs.
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Die
Patentanmeldung
WO 93/19944 beschreibt
eine Konstruktion der Art, bei welcher die Speichen direkt mit der
Felge und mit einem Zentralflansch verbunden sind. Das Rad ist auf
diese Weise aus zwei monolithischen Hälften konstruiert,
die nachträglich zusammen gebaut werden. Um die Speichen
unter Zug zu setzen, und um den Körper der Nabe zu bilden,
sind die beiden Zentralflansche voneinander beabstandet, und ein
Abstandshalter an die Stelle gesetzt, um sie auf einem definierten
Abstand zu halten.
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Das
auf diese Weise konstruierte Rad ist leicht und steif. Tatsächlich
erlaubt die Abwesenheit zusätzlicher Befestigungssegmente
einen deutlichen Gewichtsgewinn.
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Währenddessen
entzieht die direkte Befestigung der Speiche auf der Felge der Verbindung
zwischen den zwei Elementen jeden Freiheitsgrad, den man vorher
mit einer Verbindung durch eine Aufnahmevorrichtung oder durch Befestigung
mit einer gabelförmigen Befestigung hatte. Weiterhin sind
die Felge und die Speiche zwei Elemente, welche in einer geometrischen
Ebene vollständig unterschiedlich sind. Eine Speiche aus
einem Verbundmaterial ist wenig oder gar nicht flexibel, hauptsächlich
in einer Ebene, in welcher sie ihre größte Durchschnittsabmessung
aufweist. In jedem Fall ist sie deutlich weniger flexibel als eine
Metallspeiche. Weiterhin hat man festgestellt, dass gewisse auf
das Rad aufgebrachte Stöße, insbesondere frontale
Stöße, die Speiche auf Höhe ihrer Verbindung
mit der Felge zerbrechen könnte, und demnach ihre Widerstandsfähigkeit
gegen Ermüdung verringert.
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Ein ähnliches
Problem stellt sich auf Höhe der Nabe, wenn auf dieselbe
Art die Verbundmaterialspeiche mit der Nabe durch vollständigen
Einbau, ohne Freiheitsgrad verbunden ist.
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Ein
Ziel der Erfindung ist der Vorschlag einer Speiche aus einem Verbundmaterial,
welche verbessert ist, da sie eine viel höhere Widerstandsfähigkeit gegen
Ermüdung und/oder gegen Stöße aufweist.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist der Vorschlag eines Rades, welches
eine Felge umfasst, eine Nabe und zumindest eine Verbundmaterialspeiche,
die verbessert ist, in dem die Verbundmaterialspeiche(n) eine hohe
Widerstandsfähigkeit gegen Ermüdung und/oder gegen
Stöße aufweisen.
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Ein
Ziel der Erfindung ist insbesondere der Vorschlag einer Konstruktion
eines Rades mit kombinierter Leichtigkeit und Stoßfestigkeit.
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Ein
weiteres Ziel ist die Verbesserung der Stoßsicherheit der
Verbundzusammenstellungen durch Einbau.
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Andere
Ziele und Vorteile werden im Verlauf der Beschreibung, die folgen
wird, ersichtlich werden. Die Speiche des Rades mit Zugspeichen
gemäß der Erfindung ist aus einem Verbundmaterial.
Sie umfasst einen verjüngten Zugkörper, wobei
der Körper einen Mittelabschnitt und zwei Enden aufweist,
wobei der Körper jenseits jedes Endes durch ein Befestigungssegment
verlängert ist, wobei zumindest eines der Befestigungssegmente
ein Einbaubefestigungssegment ist, und wobei der Körper
und die Befestigungssegmente durch einen Übergangsbereich
verbun den sind, und wobei der Körper in seinem Mittelabschnitt
einen Querschnitt und einen definierten Umfang aufweist.
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Die
Speiche weist zumindest einen Querschnittabschnitt mit einem verstärkten
Querschnitt auf der Oberfläche in Bezug zu dem Querschnitt
des Mittelabschnittes auf, wobei der Abschnitt des verstärkten
Querschnitts zumindest eine Übergangszone zwischen dem
Zugkörper und dem Einbaubefestigungssegment abdeckt.
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Das
Rad mit Zugspeichen umfasst eine Felge, einen zentralen Nabenkörper
und mindestens eine Verbindungsspeiche zwischen der Felge und der
Nabe, wobei die Speiche aus Verbundmaterial hergestellt ist. Die
Speiche umfasst einen verjüngten Zugkörper, wobei
der Körper einen Mittelabschnitt und zwei Enden aufweist,
wobei der Körper jenseits jedes Endes durch ein Befestigungssegment
verlängert ist, und wobei zumindest eines der Befestigungssegmente
ein Einbaubefestigungssegment ist, und wobei der Körper
und die Befestigungssegmente durch einen Übergangsbereich
verbunden sind, und wobei der Körper in seinem Mittelabschnitt
einen Querschnitt und einen definierten Umfang aufweist.
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Die
Speiche des Rades weist zumindest einen Abschnitt mit einem verstärkten
Querschnitt auf der Oberfläche des Querschnitts in Bezug
zu dem Querschnitt des Mittelabschnittes auf, wobei der Abschnitt
des verstärkten Querschnitts zumindest einen Übergangsbereich
zwischen dem Zugkörper und dem Einbaubefestigungssegment überdeckt.
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Durch
gleichsame Verstärkung des Querschnitts des Körpers
der Speiche in dem Übergangsbereich erhöht man
die Widerstandsfähigkeit der Einbauverbindung unter gleichzeitiger
Beibehaltung einer leichten und aerodynamischen Speiche.
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Die
Erfindung wird unter Bezug auf die unten stehende Beschreibung und
auf die Zeichnungen in Anlage, welche beigefügt sind, besser
verstanden werden.
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1 ist
eine Hauptansicht eines Rades mit Zugspeichen gemäß der
Erfindung.
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2 zeigt
eine Speiche, die in eine Richtung senkrecht zur Umdrehungsachse
des Rades gesehen wird.
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3 zeigt
ein Befestigungssegment der Speiche in vergrößertem
Maßstab.
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4 zeigt
die Speiche aus 2, die auf einer Seite mit der
Felge, und auf der anderen mit dem Körper der Nabe verbunden
ist, wobei diese zwei Elemente im Schnitt gezeigt sind.
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5 zeigt
einen Querschnitt der Speiche auf Höhe des Mittelabschnittes
des Körpers im Querschnitt nach IV/IV der 2
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6 zeigt
den Querschnitt der Speiche auf Höhe eines Abschnitts des
verstärkten Querschnitts im Schnitt nach V/V der 2.
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7 zeigt
eine Herstellungsart der Speiche.
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1 zeigt
ein Rad 1 mit Zugspeichen, welches für ein Fahrrad
vorgesehen ist. Dieses Rad ist ein Vorderrad, aber dies ist nicht
beschränkend, und die Erfindung ist auf dieselbe Art auf
ein Hinterrad anwendbar. Das Rad 1 umfasst in der klassischen
Form eine Ringfelge 2, eine Zentralnabe 3 und
Verbindungsspeichen 5 zwischen der Felge und der Nabe. Gewöhnlich
weist die Nabe einen Nabenkörper 6 auf, auf welchem
die Speichen befestigt sind, wobei der Nabenkörper rotationsbeweglich
um einen Verbindungsarm mit dem Rahmen des Fahrrads (in der Zeichnung
nicht gezeigt) ist.
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Gemäß der
gezeigten Ausführungsform sind die Speichen 5 aus
einem Verbundmaterial hergestellt, insbesondere gebildet aus Fasern
aus Carbon, Aramid oder Äquivalenten, welche in einer Matrix
aus Epoxydharz, Polyester oder in jeder anderen geeigneten Art eingebettet
sind. Vorzugsweise sind die Fasern unidirektionell ausgerichtete
Fasern entsprechend der längsgerichteten Richtung, welche
durch die Speiche festgelegt wird. Aber dies ist nicht beschränkend,
insbesondere kann man gekreuzte Fasern verwenden.
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Eine
Speiche 5 ist in der 2 dargestellt, gesehen
in einer Ebene, welche durch die Umdrehungsachse des Rades hindurchgeht.
Die Speiche weist einen verjüngten Zugkörper 8 auf.
Der Körper 8 ist der sichtbare Teil der Speiche,
da die Speiche mit der Felge und der Nabe verbunden ist. Der Körper 8 ist
ein Zugkörper, das bedeutet, er ist vorgesehen, um einem
Zug zwischen der Felge und der Nabe unterworfen zu werden. Der Körper 8 weist
einen Mittelabschnitt 8a und zwei Enden 8b und 8c auf.
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Jenseits
der Enden, ist der Körper durch Befestigungssegmente, jeweils 9 und 10,
verlängert. Die Segmente liegen in Verlängerung
mit dem Körper, d. h. sie sind dieselben Fasern, die das
Verbundmaterial des Körpers und der Befestigungssegmente bilden.
Zumindest eines der Befestigungssegmente, und die beiden Befestigungssegmente 9 und 10 in dem
gezeigten Fall, sind vorgesehen zum jeweiligen Einbau in die Nabe
und in die Felge. D. h., dass mit einmaliger Verbindung mit der
Felge und der Nabe diese Segmente nicht mehr als solche sichtbar
sind, sie sind durch die Felge und die Nabe dargestellt. Der Einbau
wird anschließend detailliert beschrieben werden.
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Der Übergang
zwischen dem Körper 8 und den Segmenten 9, 10 findet
sich in den 2 und 3 durch
die Mischstriche 11 und 12. Die Übergangsbereiche 11 und 12 entsprechen
der Grenze zwischen dem sichtbaren Be reich der Speiche und dem,
was durch die Felge oder die Nabe versteckt wird, sobald die Speiche
zusammengebaut ist, nämlich der Gehäusebereich
E. In diesen Übergangsbereichen 11, 12 bilden
die Befestigungssegmente 9 und 10 hier einen Bogen
mit dem Körper 8 um eine Kontaktfläche
bereitzustellen, welche auf die jeweilige Kontaktfläche
der Nabe und der Felge trifft. Man kann in der 2 ebenfalls
sehen, dass das Befestigungssegment 10 leicht gebogen ist.
Dies hat ebenfalls das Zusammenpassen der gekrümmten Form mit
der Felge im Querschnitt zum Ziel.
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Der
Körper 8 weist einen als ungefähr konstant
definierten Querschnitt in seinem Mittelabschnitt 8a auf,
und einen als ungefähr konstant definierten Umfang. Dieser
Querschnitt kann mit einem Profil versehen sein, um der Speiche
ein aerodynamisches Profil zu geben. Üblicherweise stellt
der Speichenquerschnitt in einer Senkrechten zur axialen Ebene der 2 eine
Breite 1 auf, die größer ist, als ihre
Dicke e in der Ebene der 2 um gute aerodynamische Eigenschaften
(siehe 5) aufzuweisen.
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Auf
Höhe der Befestigungssegmente 9, 10 kann
der Querschnitt der Speiche abgeflacht sein, um die Kontaktfläche
mit der Felge oder der Nabe zu vergrößern. Man
kann ebenfalls in diesen Bereichen Einsätze hinzufügen
um eine bessere Haftung, insbesondere mit der Felge, zu erreichen.
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Die
Speichen 5 können einzelne Speichen sein, wie
diejenige, welche in 2 gezeigt ist. Die Speichen
können ebenfalls durch zwei verwirklicht werden, d. h.
zwei Speichen Stoß an Stoß, in der Fortsetzung
einer an der anderen mit einem Bereich in dem Mittelabschnitt dieser
Anordnung, welcher die Befestigungssegmente der Nabe der zwei Speichen bildet,
derart, dass eine diametrale Anordnung der zwei Speichen gebildet
wird. Dies ist dem Fachmann bekannt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Felge 2 und/oder
der Körper der Nabe 6 ebenfalls aus einem Verbundmaterial
hergestellt. Auf diese Art wird die Befestigung der Speiche an der
Felge und/oder an der Nabe durch Einbau verwirklichbar, d. h. mittels
eines Klebers oder mittels der einen und/oder der anderen der Matrizen,
welche die Fasern umhüllen, die die Felge und/oder die Nabe
bilden. Eine solche Befestigung durch Einbau unterdrückt
naturgemäß jeden Freiheitsgrad auf Höhe
der Verbindung.
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Wie
z. B. in der 4 gezeigt, ist die Felge ausgehend
von einem Schaumkern 32 gebildet, der mit harzbeschichteten
Faserlagen 13 und 14 umwickelt ist. Die Anzahl
und die Verteilung der Lagen sind nicht beschränkend. Andere
Konstruktionsweisen können ebenso passen, insbesondere
könnte man anstatt eines Schaumkernes eine aufblasbare Blase
verwenden, und die Formgebung der Felge in einer Gussform durchführen.
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Die
Felge weist im Querschnitt jede geeignete Form auf. Die gezeigte
Felge ist zur Aufnahme eines Schlauchs vorgesehen, aber dies ist
nicht beschränkend, und die Felge könnte mit einem
Querschnitt einer Kastenform mit zwei Seitenflügeln vorliegen,
die einen Empfangskanal für einen Luftreifen und ihre Luftkammer
definieren, wie es in der Patentanmeldung
EP1231077 beschrieben ist, welche
in der Präambel zitiert ist, oder in jeder geeigneten anderen
Form. Die Felge kann ebenso einen asymmetrischen Querschnitt aufweisen.
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Der
Einbau des Befestigungssegments 10 einer Speiche 5 auf
der Felge kann durch oberflächliche Haftung des Befestigungssegments
der Felgen auf der inneren Wand oder außerhalb der Felge
umgesetzt sein, oder durch Einfügen des Befestigungssegments
zwischen die Lagen der Felge im Moment ihrer Herstellung. Andere
Verbindungstechnologien passen ebenso. Die Felge und die Speichen
können getrennt erstellt und danach zu sammen gebaut werden,
oder der Zusammenbau kann auch mit der Herstellung des einen und/oder
des anderen dieser Elemente umgesetzt werden, d. h. sie werden zusammen
hergestellt.
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Gemäß der
gezeigten Ausführungsform wird das Befestigungssegment 10 als
Sandwich zwischen zwei Lagen der Felge und so gegen die innere Wand der
Felge aufgebracht. Die durch diese Aufbringung erzeugte Überdichte
ist in der 4 aus freiem Willen übertrieben.
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Auf
dieselbe Art ist das Befestigungssegment 9 in den Körper
der Nabe 6 eingebaut. Z. B., wie dies gezeigt ist, stellt
der Körper der Nabe auf jeder seiner Enden einen radialen
Absatz 16 da, und die Befestigungssegmente der Speichen
bilden das Innere eines Sandwichs zwischen diesem Absatz 16 und
einem Flansch 17, der gegen den radialen Absatz 16 angebracht
ist. Der Einbau wird mit Hilfe von Klebstoff, oder auch der Matrix
des Harzes des einen oder des anderen dieser Elemente umgesetzt.
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Um
die Ermüdungsfestigkeit der Speiche zu verbessern, ist
ihr Querschnitt lokal auf Höhe der Befestigungssegmente 9, 10 verstärkt.
Die lokale Verstärkung wird durch Hinzufügen von
Verbundmaterial verwirklicht, und in diesem Falle durch Hinzufügen von
Fasern, die lokal den Oberflächenbereich und die Widerstandsfähigkeit
des Materials erhöhen. Die Verstärkung des Querschnitts
wird zumindest im oder in Höhe des Übergangsbereichs 11, 12 zwischen
dem Körper der Speiche und den Befestigungssegmenten verwirklicht.
Diese Übergangsbereiche 11, 12 treffen
einmal die fixierte Speiche, d. h. innerhalb und außerhalb
der Felge oder des Kerns, oder sei es beide. Die Verstärkung
der Speiche im Querschnitt bewirkt eine Erhöhung des Widerstandes
der Speiche gegenüber dem Einbau in diesen Abschnitt oder
die Spannungen werden gerade aufgrund des Einbaus erhöht
und daher auch ihre Widerstandsfähigkeit insbesondere im
Fall eines frontalen Stoßes. Die Zwischenbereiche 23, 24 zeigen
einen progressi ven Anstieg des Querschnitts zwischen dem Körper 8 und
dem Befestigungssegment 9, 10.
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Gemäß einer
Ausführungsform bedeckt der Abschnitt des verstärkten
Querschnittes den Übergangsbereich 11, 12,
und erstreckt sich oberhalb dieses Bereiches über eine
kurze Entfernung, d. h. in Richtung des Zwischenabschnittes 8a des
Körpers, d. h. außerhalb des Einbaubereichs E.
Weiterhin ist die Variation des Querschnitts zwischen dem Mittelabschnitt
des Körpers und dem Abschnitt mit verstärktem
Querschnitt progressiv, d. h. dass der Querschnitt zunimmt und regelmäßig
auf einem ersten Zwischenabschnitt 23, 24 variiert,
der dem Abschnitt mit verstärktem Querschnitt vorausgeht.
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Jenseits
des Übergangsbereichs 11, 12, d. h. auf
Höhe des Endes des Befestigungssegments 9, 10 gibt
es vielfältige Konstruktionsmöglichkeiten. Die erste
Möglichkeit ist, dass der Querschnitt konstant in Bezug
auf die Oberfläche/Quantität des Materials bleibt,
d. h., dass sich die Quantität des Verbundmaterials nicht ändert.
Oder auch der Querschnitt wird verringert, um einen Querschnitt
mit einer schwächeren Materialquantität zu erhalten,
insbesondere die gleiche, wie die des Körpers der Speiche
in ihrem Mittelabschnitt. In diesem Fall, wie schon gesagt, vorzugsweise,
variiert und verringert sich der Querschnitt regelmäßig
in einem zweiten Zwischenabschnitt 26.
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Die
Speiche, welche in den 2 und 3 gezeigt
ist, weist Abschnitte mit verstärkten Querschnitten 21, 22 auf,
die jeweils die Übergangsbereiche 11, 12 bedecken.
Die Abschnitte der verstärkten Querschnitte erstrecken
sich in Höhe der Übergangsbereiche bis zu dem
Mittelabschnitt 8a des Körpers der Speiche, und
verlängern sich durch die Zwischenabschnitte 23 und 24 mit
progressivem Querschnitt.
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Bezüglich
des Befestigungssegments 10 mit der Felge, verlängert
sich der Abschnitt des verstärkten Querschnitts 22 ebenso
unterhalb des Übergangs 12, d. h. innerhalb des
Einbaubereichs E, genau gesagt, weiterhin weist das Segment 10 einen Zwischenabschnitt 26 auf,
wo der Querschnitt regelmäßig variiert und sich
verringert.
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Bezüglich
des Befestigungssegments 9, erstreckt sich der Abschnitt
des verstärkten Querschnitts 21 jenseits des Übergangs 11 und
bedeckt die Breite des Segments 9, d. h. den gesamten Einbaubereich
E.
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Vorzugsweise,
liegt der Anstieg des Querschnitts in den Abschnitten mit verstärktem
Querschnitt zwischen 20 und 100%. Dies entspricht der Zunahme der
Oberfläche des Materials oder der Anzahl der Fasern des
Querschnitts in Bezug zu dem Mittelabschnitt 8a des Körpers
der Speiche.
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Eine
Speiche wurde für ein Straßenrad konstruiert.
In dem Zwischenabschnitt des Körpers weist der Querschnitt
eine Oberfläche von 4 mm2 auf,
und in den Abschnitten mit verstärktem Querschnitt eine Oberfläche
von 6 mm2. Die Befestigungssegmente 9, 10 weisen
eine obere Länge von 30 Millimeter auf.
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An
der Seite des Befestigungssegments an der Felge, erstreckt sich
der Abschnitt mit verstärktem Querschnitt 22 auf
eine Breite um etwa mindestens 5 Millimeter jenseits des Übergangs 12 zu
dem Zwischenabschnitt des Körpers, d. h. in dem sichtbaren
Teil des Körpers der Speiche oder außerhalb des Einbaubereichs,
und der Zwischenabschnitt 24 des progressiven Querschnitts
weist eine Länge von mindestens 2 Millimeter auf.
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Zu
der Felge, d. h. innerhalb des Einbaubereichs E der Speiche in der
Felge erstreckt sich der Abschnitt des verstärkten Querschnitts über
zumindest eine Länge von 2 Millimeter jenseits des Übergangs 12 entlang
des Be festigungssegmentes 9, und der Zwischenabschnitt 23 weist
eine Länge von mindestens 2 Millimeter auf.
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Auf
Seiten des Befestigungssegments 9 an der Nabe liegt die
Vergrößerung des Querschnitts des Abschnittes
mit verstärktem Querschnitt in derselben Größenordnung.
Der Abschnitt des verstärkten Querschnitts erstreckt sich über
eine obere Länge von 5 Millimeter jenseits des Übergangs 11 in Richtung
des Zwischenabschnitts des Körpers der Speiche, d. h. außerhalb
des Einbaubereichs E, der Zwischenabschnitt 23, d. h. innerhalb
des Einbaubereichs E mit einer Länge oberhalb von 2 Millimetern.
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Vorzugsweise,
wie die 5 und 6 zeigen,
weist der Querschnitt der Speiche in dem Zwischenabschnitt 8a eine
im Allgemeinen abgeflachte Form in Form einer Ellipse auf, mit einer
großen Ausdehnung oder Breite 1, die in einer
zur Umdrehungsachse des Rades senkrechten Ebene orientiert ist, und
eine kleine Abmessung oder Dicke e ist in einer Ebene parallel zu
dieser Achse orientiert. 6 zeigt den Querschnitt des
Abschnittes mit verstärktem Querschnitt 22. Die
Erhöhung des Querschnitts hat die Breite 1 nicht
signifikant verändert, sie spielt sich hauptsächlich
auf der Dicke e1 ab, die größer
ist als jenes e des vorherigen Abschnittes 8a.
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Man
hat mit einer so konstruierten Speiche gute Ergebnisse erzielt.
Jedoch ist dieses nicht beschränkend, und die gegebenen
Werte sind lediglich beispielhaft. Insbesondere die Variation des
Querschnittes oder die Nicht-Variation des Querschnittes ist nicht
beschränkend in Bezug auf die Befestigung der Speiche mit
der Felge und der Nabe.
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7 zeigt
schematisch eine Herstellungsweise der Felge, die nun beschrieben
werden wird.
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Man
geht von einer Lage 30 aus Verbundfasern 30a (z.
B. aus Carbon oder Kevlar) aus, die unidirektional oder gekreuzt
mit Harz (z. B. Epoxydharz) beschichtet sind, die man abschneidet
um sie dann aufzurollen. Die Lage weist eine konstante Breite auf dem
größten Teil ihrer Länge auf, und sie
weist zwei laterale Ausdehnungen 31, 32 auf, die
beim Aufrollen eine Überdicke bilden werden. Nach der Herstellung des
Harzes, werden die Überdicken zu den Abschnitten mit verstärktem
Querschnitt 21, 22 der Speiche. Diese Abschnitte 21, 22 sind
nicht nur im Querschnitt verstärkt, sondern auch im Material
(Carbonfasern oder Kevlarfasern z. B. mit guten mechanischen Eigenschaften).
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Die
Zwischenabschnitte werden durch schräges Zuschneiden 31a, 31b, 32a der
Verlängerungen erhalten.
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Andere
Herstellungsverfahren passen ebenso. Z. B. während der
Herstellung der Speiche kann man einen Einsatz vor-imprägnierter
Fäden in Richtung jeder der Enden durchführen
um diese Abschnitte nicht nur im Querschnitt, sondern auch im Material (Carbon/Kevlarfasern)
mit guten mechanischen Eigenschaften zu verstärken.
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Auf
diese Weise erlaubt die lokale Verstärkung des Querschnitts
der Speiche in den Einbaubereichen eine Verbesserung des Widerstandes
der Speiche in diesem Bereich unter Beibehaltung ihrer Leichtigkeit-
und Aerodynamikeigenschaften.
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Selbstverständlich
ist diese Beschreibung nur beispielhaft, und man könnte
andere Umsetzungen der Erfindung anpassen ohne dadurch ihren Rahmen
zu verlassen.
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Insbesondere
wendet sich die Erfindung an eine Speiche aus Verbundmaterial, die
nur ein Ende aufweist, welches in der Felge oder der Nabe ein gebaut
ist, wobei das andere Ende durch ein anderes Mittel befestigt ist.
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Felge oder der Körper
der Nabe aus einer metallischen Legierung ist. Man kann ebenfalls
ein Rad mit nur einem Teil der Speichenkonstruktion konstruieren,
die wie soeben beschrieben hergestellt sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1231077 [0006, 0043]
- - WO 2000/35683 [0007]
- - EP 1044827 [0008]
- - WO 93/19944 [0012]