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Die
Erfindung betrifft einen Kraftstofftank mit einem Einfüllrohr und
einem Einfüllstutzenkopf.
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Kraftstofftanks,
insbesondere solche zum Einbau in Kraftfahrzeuge, weisen üblicherweise
einen Vorratsbehälter
zur Aufnahme des Kraftstoffes sowie ein mit diesem verbundenes Einfüllrohr auf, durch
welches der Vorratsbehälter
mit Kraftstoff befüllbar
ist. Das dem Vorratsbehälter
abgewandte Freiende des Einfüllrohres
ist üblicherweise
mit einem Einfüllstutzenkopf
verbunden. Die Verbindung zwischen Einfüllrohr und Einfüllstutzenkopf
erfolgt bei den aus dem Stand der Technik bekannten Kraftstofftanks
durch Crimpen oder Verschweißen
der vorgenannten Teile. Zur Verbindung eines Metalleinfüllrohres
und eines Kunststoff – Einfüllstutzenkopfes wird
bevorzugt eine Crimpverbindung verwendet. Das Verschweißen von
Einfüllstutzenkopf
und Einfüllrohr
ist lediglich bei gleichen Materialien oder zumindest bei solchen
Materialien, welche auf die thermische Behandlung des Verschweißens gleich
reagieren, möglich.
Die Verbindung zwischen Einfüllstutzenkopf
und Einfüllrohr
muss insbesondere so dicht sein, dass sowohl bei längeren Standzeiten
des Kraftfahrzeuges als auch im Falle eines Crash kein Kraftstoff
aus dem Kraftstofftank entweichen kann. Zur Herstellung einer solchen
zuverlässigen
Verbindung durch Crimpen oder Verschweißen von Einfüllstutzenkopf
und Einfüllrohr
ist eine technisch aufwändige
und daher teure Anlage notwendig. Die Verbindung zwischen Einfüllstutzenkopf
und Einfüll rohr
ist außerdem
beispielsweise für
Reparaturarbeiten nicht ohne Beschädigung des Einfüllrohres
erneut lösbar.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Kraftstofftank vorzuschlagen,
dessen Einfüllrohr
und Einfüllstutzenkopf
auf einfache und zuverlässige
Art und Weise insbesondere lösbar
miteinander verbunden sind.
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Die
vorstehende Aufgabe wird durch einen Kraftstofftank nach Anspruch
1 gelöst.
Ein erfindungsgemäßer Kraftstofftank
weist ein mit diesem verbundenes Einfüllrohr auf, mit dessen Freiende
ein Einfüllstutzenkopf
verbunden ist. Die einander zugewandten Endabschnitte von Einfüllstutzenkopf
und Einfüllrohr
sind jeweils als Rohrabschnitte ausgebildet und in einem Überlappungsbereich
ineinander gesteckt. Die Rohrabschnitte des Einfüllstutzenkopfes und des Einfüllrohres
sind durch eine in Axialrichtung des Einfüllstutzenkopfes wirksame Schnappverbindung
miteinander verbunden. Die Schnappverbindung ist dadurch bewerkstelligt,
dass an einem der Rohrabschnitte Sperrelemente angeordnet sind,
die jeweils eine an dem andern Rohrabschnitt vorhandene Anschlagfläche hintergreifen.
Die Sperrelemente sind in einer Radialrichtung des Einfüllstutzenkopfes deformierbar,
in einer Axialrichtung des Einfüllstutzenkopfes
jedoch formstabil. Die Sperrelemente sind jeweils zumindest teilweise
im Bereich von Zugriffsöffnungen
angeordnet, welche sich in dem Überlappungsbereich
der Rohrabschnitte befinden. Die Sperrelemente sind von außen her
durch diese Zugriffsöffnungen
zugänglich.
Mit anderen Worten können
die Sperrelemente von einem den Einfüllstutzenkopf umgebenden Außenraum
her betätigt
werden. Bei dem erfindungsgemäßen Kraftstofftank
können das
Einfüllrohr
und der Einfüllstutzenkopf
schnell und einfach montiert werden. Es ist keine teure Anlage notwendig, die
Montage kann ggf. per Hand erfolgen. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen
ist gleichzeitig eine sichere Verbindung zwischen dem Einfüllrohr und
dem Einfüllstutzenkopf
gewährleistet. Die
Verbindung weist aufgrund der in Axialrichtung des Einfüllstutzenkopfes
formstabilen Sperrelemente eine hohe Abzugskraft auf. Die Verbindung
zwischen Einfüllrohr
und Einfüllstutzenkopf
ist lösbar,
da die Sperrelemente durch die Zugriffsöffnungen von außen her
zugänglich
sind. Eine solche lösbare
Verbindung erlaubt es beispielsweise einen defekten Einfüllstutzenkopf
mit wenigen Handgriffen auszutauschen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Kraftstofftanks gehen aus
den von Anspruch 1 abhängigen
Unteransprüchen
hervor. Demnach kann der Kraftstofftank nach der Erfindung noch
die folgenden weiteren Merkmale aufweisen:
Nach einer Ausführungsform
liegen die Enden der Rohrabschnitte, die aus den Endabschnitten
des Einfüllstutzenkopfes
bzw. des Einfüllrohres
gebildet sind, jeweils an der Innen- bzw. Außenseite des jeweils anderen
Rohrabschnittes an. Die als Rohrabschnitte ausgebildeten Endabschnitte
des Einfüllstutzenkopfes
und des Einfüllrohres
sind erfindungsgemäß in einem Überlappungsbereich
ineinander gesteckt. Dabei kann der Rohrabschnitt des Einfüllstutzenkopfes
denjenigen des Einfüllrohres
umschließen,
wie auch umgekehrt der Rohrabschnitt des Einfüllrohres denjenigen des Einfüllstutzenkopfes
umschließen
kann. Liegen die Enden der Rohrabschnitte jeweils an dem andern
Rohrabschnitt an, so ergibt sich ein fester Sitz der Rohrabschnitte
aneinander.
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Die
von den Sperrelementen hintergriffene Anschlagfläche ist nach einer Ausführungsform durch
Segmente einer im Wesentli chen senkrecht zu der Axialrichtung des
Einfüllstutzenkopfes
orientierten, radial umlaufenden Ringfläche gebildet. Die Orientierung
der Anschlagfläche
erlaubt einen stabilen und sicheren Anschlag. Eine segmentierte,
also in Umfangsrichtung lediglich partiell vorhandene Anschlagfläche bietet
herstellungsbedingte Vorteile. Außerdem wird im Bereich der
Verbindung zwischen Einfüllrohr
und Einfüllstutzenkopf
weniger Bauraum als bei einer vollständig umlaufenden Anschlagfläche verbraucht.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind die Sperrelemente Teil des Einfüllstutzenkopfes. Im Fall eines
Defektes oder im Rahmen routinemäßig durchgeführter Wartungsarbeiten
kann es wünschenswert
sein, den Einfüllstutzenkopf
eines Kraftstofftanks auszutauschen. Bei dem erfindungsgemäßen Kraftstofftank
sind die Sperrelemente durch die im Überlappungsbereich vorhandenen
Zugriffsöffnungen
von außen
her zugänglich.
Beim Lösen
der Sperrelemente können
diese ggf. beschädigt
oder gar vollständig
zerstört
werden. Da die Sperrelemente gemäß der beschriebenen
Ausführungsform
Teil des Einfüllstutzenkopfes
sind, dessen Ersatz vorgesehen ist, ist ein problemloser Wechsel
des Einfüllstutzenkopfes
gewährleistet,
ohne dass das Einfüllrohr
des Kraftstofftanks beschädigt
wird.
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Der
Rohrabschnitt des Einfüllstutzenkopfes ist,
nach einer weiteren Ausführungsform,
von dem Rohrabschnitt des Einfüllrohres
umfasst. Mit anderen Worten ist der Rohrabschnitt des Einfüllstutzenkopfes
in denjenigen des Einfüllrohrs
eingesteckt. Durch eine solche Verbindung des Einfüllstutzenkopfes
und des Einfüllrohrs
ist eine verbesserte Abdichtung zwischen den beiden Bauteilen möglich. So
können
in Fließrichtung
des Kraftstoffs (bei Befüllen
des Kraftstofftanks) zugängliche Trennfugen
vermieden werden. Folglich können
Kraftstoffansammlungen in solchen Trennfugen verhindert werden,
was die Dichtigkeit des Kraftstofftanks erhöht.
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Ausgehend
von einem Kraftstofftank, bei dem der Rohrabschnitt des Einfüllstutzenkopfes
von demjenigen des Einfüllrohrs
umfasst ist, können
die Sperrelemente eine in Richtung des Außenraums gerichtete Entlastungsrichtung
oder eine in Richtung des Innenraums des Einfüllstutzenkopfes gerichtete Entlastungsrichtung
aufweisen. Unter einer Entlastungsrichtung ist in diesem Fall diejenige
Richtung zu verstehen, welche das Sperrelement beschreibt, wenn
es von dem Belastungszustand in den Entlastungszustand übergeht.
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Zunächst sei
auf den (ersten) Fall näher
eingegangen, in dem die Sperrelemente eine in Richtung des Außenraumes
gerichtete Entlastungsrichtung aufweisen. Nach einer weiteren Ausführungsform
durchgreifen die Sperrelemente in der Wandung des Einfüllrohrs
vorhandene Durchbrüche
von der Innenseite her. Diese Durchbrüche bilden zugleich die Zugriffsöffnungen.
Bei einem solchen Kraftstofftank ist es sehr einfach möglich, den
Einfüllstutzenkopf von
dem Einfüllrohr
zu lösen.
Mit einem einfachen Werkzeug, ggf. auch per Hand, wird von außen Druck
auf die Sperrelemente ausgeübt.
Diese werden aus dem Bereich der Zugriffsöffnung bzw. der Durchbrüche zurück gedrückt, so
dass der Einfüllstutzenkopf
von dem Einfüllrohr
heruntergezogen werden kann. Die Sperrelemente müssen bei diesem Trennvorgang
nicht zerstört
werden. Es ist jedoch ebenfalls möglich die Sperrelemente bewusst
zu zerstören,
und so die Trennung von Einfüllstutzenkopf und
Einfüllrohr
herbeizuführen.
Die Sperrelemente sind zu ihrer Betätigung im Bereich der Durch bräche angeordnet,
und folglich von der Außenseite
des Einfüllstutzenkopfes
her gut zugänglich.
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Gemäß einer
Weiterbildung sind die Sperrelemente an der Außenseite eines geschlitzten
Rings angeordnet. Dieser ist in eine auf der Außenseite des Rohrabschnittes
des Einfüllstutzenkopfes
vorhandene umlaufende Nut eingelegt. Ein Kraftstofftank nach dieser
Ausführungsform
ist vorteilhaft weitergebildet, indem in einem radial zwischen den
Rohrabschnitten vorhandenen Ringraum, der sich axial zwischen den Sperrelementen
und dem tankseitigen Ende des Einfüllstutzenkopfes erstreckt,
wenigstens ein Dichtelement vorhanden ist. Eine Abdichtung an der
angegebenen Stelle stellt eine besonders einfache Möglichkeit
zur Abdichtung des Kraftstofftanks dar. Insbesondere wird vermieden,
dass durch die im Bereich der Sperrelemente vorhandenen Zugriffsöffnungen
Undichtigkeiten in dem Kraftstofftank entstehen.
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Im
Folgenden sei auf den (zweiten) Fall eingegangen, in bei dem die
Sperrelemente eine in Richtung des Innenraums des Einfüllstutzenkopfes gerichtete
Entlastungsrichtung aufweisen. Gemäß einer solchen Ausführungsform
weist der Kraftstofftank die folgenden Merkmale auf: Der Einfüllstutzenkopf weist
eine Schürze
auf, die diesen koaxial unter Freilassung eines weiteren Ringraumes
an seiner Außenseite
umfasst. Die Innenseite der Schürze
weist zur Außenseite
des Rohrabschnittes des Einfüllstutzenkopfes
einen Radialabstand auf. Das Freiende des Rohrabschnittes des Einfüllrohrs
erstreckt sich in diesen weiteren Ringraum hinein. Die Sperrelemente sind
als Teil der Schürze
ausgebildet und hintergreifen auf der Außenseite des Einfüllrohrs
vorhandene Anschlagflächen.
Vorteilhaft können
bei einem Kraftstofftank nach dieser Ausführungsform die als Teil der
Schürze
des Einfüllstutzenkopfes
ausgebildeten Sperrelemente auf der Außenseite des Einfüllrohrs vorhandene
Anschlagflächen
hintergreifen, welche bedingt durch ihre Lage auf der Außenseite
des Einfüllrohres
besonders einfach herstellbar sind. Gemäß einer Weiterbildung sind
die Sperrelemente in Axialrichtung von jeweils zwei, die Zugriffsöffnung bildenden
Durchbrüchen
flankiert. Die Durchbrüche
sind in die Schürze
des Einfüllstutzenkopfes
eingelassen. Sie erlauben einen flexiblen und einfachen Zugriff
auf die Sperrelemente, insbesondere um diese zu lösen. Der
Einfüllstutzenkopf
und das Einfüllrohr
sind nach einer Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
derart gegeneinander abgedichtet, dass in einem Ringraum zwischen
dem Sperrelement und dem Freiende des Einfüllrohrs wenigstens ein Dichtelement
vorhanden ist. Die Lage der Dichtelemente im Bereich des Freiendes
des Einfüllrohrs
erlaubt eine einfache Montage.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann der Einfüllstutzenkopf
des Kraftstofftanks mit einem Capless-System ausgestattet sein. Unter einem
Capless-System ist ein System zum Verschließen eines Kraftstofftankes
zu verstehen, bei welchem auf den üblichen, durch eine Schraubverbindung
zu verschließenden
Tankdeckel verzichtet wird. Der Tank wird stattdessen durch ein
Verschlusselement, beispielsweise eine Klappe mit hoher Verschlusssicherheit,
geschlossen. Ein Einfüllstutzenkopf,
der mit einem Capless-System ausgestattet ist, ist besonders vorteilhaft,
da ein einfacher Austausch des Einfüllstutzenkopfes bei einem Kraftstofftank nach
der vorstehenden Ausführungsform
möglich
ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
gehen aus den vorstehend nicht angesprochenen Unteransprüchen sowie
insbesondere aus der nachfolgend erläuterten Zeichnung hervor, dabei
zeigen deren
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1,4 und 7 einen
Längsschnitt durch
Einfüllrohr
und Einfüllstutzenkopf
im zusammengesetzten Zustand,
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2,5 und 8 eine
Perspektivansicht von Einfüllstutzenkopf,
Einfüllrohr
und Dichtelementen in Explosionsdarstellung und
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3, 6 und 9 eine
Perspektivansicht von Einfüllstutzenkopf
und Einfüllrohr
im zusammengesetzten Zustand.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von mehreren Ausführungsbeispielen
erläutert,
dabei zeigen 1 bis 3 ein erstes, 4 bis 6 ein zweites
und 7 bis 9 ein drittes Ausführungsbeispiel.
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Ein
in 1 gezeigtes Einfüllrohr 2 ist mit einem
nicht näher
dargestellten Kraftstofftank verbunden. An seinem Freiende, also
demjenigen Ende, welches nicht mit dem Kraftstofftank verbunden
ist, ist ein Einfüllstutzenkopf 4 mit
dem Einfüllrohr 2 verbunden.
Das Einfüllrohr 2 ist
vorzugsweise ein Kunststoffteil aus HDPE (High Density Polyethylene).
Der Einfüllstutzenkopf 4 ist
ebenfalls ein Kunststoffteil, vorzugsweise aus Polyoxymethylen (POM)
oder aus glasfaserverstärktem
Polyamid (PA GF). Der Kraftstofftank, dessen Einfüllrohr 2 und
Einfüllstutzenkopf 4 in 1 dargestellt
sind, ist vorzugsweise Teil eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines
Personenkraftfahrzeugs. Das Einfüllrohr 2 sowie
der Einfüllstutzenkopf 4 sind
jeweils im Anschlussbereich bezüglich
einer Mittellängsachse
M rotationssymmetrisch ausgestaltet. Zur Verdeutlichung wird im
Folgenden auf eine mit A bezeichnete Axialrichtung sowie eine mit
R bezeichnete Radialrichtung Bezug genommen. Die Radialrichtung
R erstreckt sich dabei im Wesent lichen senkrecht zu der Mittellängsachse M,
die Axialrichtung A erstreckt sich im Wesentlichen parallel zu dieser.
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Der
Einfüllstutzenkopf 4 ist
mit einem als Rohrabschnitt 8 ausgebildeten Endabschnitt
in das Einfüllrohr 2 eingeschoben.
Derjenige Endabschnitt des Einfüllrohrs 2,
in den der Rohrabschnitt 8 des Einfüllstutzenkopfes 4 eingeschoben
ist, soll als Rohrabschnitt 6 des Einfüllrohrs 2 bezeichnet
sein. Derjenige Bereich, in welchem der Rohrabschnitt 8 des
Einfüllstutzenkopfes 4 in
den Rohrabschnitt 6 des Einfüllrohrs 2 hineinragt,
wird als Überlappungsbereich
B bezeichnet.
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Der
Einfüllstutzenkopf 4 weist
eine Schürze 16 auf,
die den Einfüllstutzenkopf 4 an
seiner Außenseite
mit einem Abstand in Radialrichtung R, unter Freilassung eines ringförmigen Zwischenraumes
umgibt. In diesen Zwischenraum, welcher zwischen der radial innen
liegenden Fläche
der Schürze 16 und
der radial außen
liegenden Fläche
des Rohrabschnitts 8 des Einfüllstutzenkopfes 4 gebildet
ist, ragt ein Teil des Rohrabschnitts 6 des Einfüllrohres 2 hinein.
Zur Herstellung einer flüssigkeits-
und gasdichten Verbindung zwischen dem Einfüllstutzenkopf 4 und
dem Einfüllrohr 2 befinden
sich auf der Außenseite
des Rohrabschnittes 6 des Einfüllrohres 2 Dichtelemente 18 in
der Form von O-Ringen. Ebenso geeignet sind Lippendichtungen oder
beispielsweise im Querschnitt mehreckige Dichtungen. Um ein Verrutschen der
Dichtelemente 18, insbesondere beim Aufschieben des Einfüllstutzenkopfes 4 auf
das Einfüllrohr 2, zu
verhindern, sind diese von einem umlaufenden Steg 19 und
einem Vorsprung 21 gehalten. Die Dichtelemente 18 sind
dabei so dimensioniert, dass sich beim ineinanderschieben von Einfüllstutzenkopf 4 und
Einfüllrohr 2,
durch Deformation der Dichtelemente 18 eine gas- und flüssigkeitsdichte
Verbin dung ergibt. Der Rohrabschnitt 6 des Einfüllrohrs 2 trägt auf seiner
Außenseite
eine Anschlagfläche 12. Diese
Anschlagfläche 12 kann,
wie dargestellt, eine den Rohrabschnitt 6 auf seiner Außenseite
umschließende
Ringfläche
sein, welche senkrecht zu der Mittellängsachse M orientiert ist.
Alternativ handelt es sich bei der Anschlagfläche 12 um eine segmentierte Fläche. Deren
Segmente werden jeweils durch Teilabschnitte der in 1 dargestellten,
umlaufenden Fläche
gebildet. Die Teilabschnitte befinden sich im Bereich der Sperrelemente 10,
so dass jeweils ein Sperrelement 10 an einen entsprechenden
Teilabschnitt anschlägt.
Zur axialen Fixierung des Einfüllstutzenkopfes 4 an
dem Einfüllrohr 2 hintergreifen
die Sperrelemente 10, die als Teil der Schürze 16 des Einfüllstutzenkopfes 4 ausgebildet
sind, die Anschlagfläche 12.
Die Sperrelemente 10 sind im Wesentlichen in einer zu der
Mittellängsachse
M senkrecht orientierten Ebene an der Schürze 16 des Einfüllstutzenkopfes 4 angeordnet.
Gemäß der dargestellten
Ausführungsform
sind die Sperrelemente 10 als eine Art Laschen einteilig
mit der Schürze 16 ausgebildet.
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Die
Sperrelemente 10, welche Teil der Schürze 16 des Einfüllstutzenkopfes 4 sind,
weisen eine im Wesentlichen in Richtung der Mittellängsachse
M gerichtete Entlastungsrichtung auf. In der in 1 dargestellten
Eingriffsposition stehen die Sperrelemente 10 also unter
Vorspannung. Durch diese Vorspannung kann ein zuverlässiger,
strammer Sitz der Sperrelemente 10 an der Anschlagfläche 12 gewährleistet
werden. Die Sperrelemente 10 befinden sich im Bereich von
Zugriffsöffnungen 14,
welche in die Schürze 16 des
Schürzenkopfes 4 eingelassen sind.
Durch diese Zugriffsöffnungen 14 können die Sperrelemente 10,
zum Lösen
des Einfüllstutzenkopfes 4 von
dem Einfüllrohr 2,
aus ihrer in 1 dargestellten Eingriffspo sition
herausgezogen werden. Zu diesem Zweck werden die Sperrelemente 10 radial nach
außen,
d. h. von der Mittellängsachse
M weg bewegt, und über
die Anschlagfläche 12 axial
hinweg gezogen. Alternativ ist es möglich, zum Lösen des Einfüllstutzenkopfes 4 von
dem Einfüllrohr 2,
die Sperrelemente 10 mehr oder weniger vollständig zu entfernen,
beispielsweise abzubrechen. Zur Herstellung einer spielfreien Verbindung
zwischen dem Einfüllstutzenkopf 4 und
dem Einfüllrohr 2 liegen
die jeweiligen Enden 7, 9 der Rohrabschnitte 6, 8 des
Einfüllrohrs 2 bzw.
des Einfüllstutzenkopfes 4 jeweils
an der Innenseite des anderen Rohrabschnittes 6, 8 an.
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Um
eine einfache Montage des Einfüllstutzenkopfes 4 auf
dem Einfüllrohr 2 zu
ermöglichen,
ist der Rohrabschnitt 6 des Einfüllrohrs 2 im Bereich
zwischen den Dichtelementen 18 und der Anschlagfläche 12 radial
erweitert. Die auf diese Weise entsteht eine radial umlaufende konische
Fläche.
Beim Aufsetzen des Einfüllstutzenkopfes 4 auf
das Einfüllrohr 2 werden
die Sperrelemente 10 mit Radialabstand über die Dichtelemente 18 hinweg
geführt,
und durch die konische Führungsfläche 20 unter
Aufbau einer Vorspannung radial nach außen gedrückt. Bei Erreichen der Anschlagfläche 12 wird
diese von den Sperrelementen 10 hintergriffen.
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Um
eine definierte axiale Position des Einfüllstutzenkopfes 4 gegenüber dem
Einfüllrohr 2 zu
gewährleisten,
schlägt
die Schürze 16 des
Einfüllstutzenkopfes 4 an
einer sich radial erstreckenden Fixierfläche 22 an, welche
als eine umlaufende Wulst ausgebildet ist.
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2 zeigt
den Einfüllstutzenkopf 4,
das Einfüllrohr 2 sowie
zwei Dichtelemente 18 in einer Perspektivansicht. Die Bauteile sind
nach der Art einer Explosionszeichnung in Richtung der nicht dargestellten
Mittellängsachse
M auseinandergezogen.
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3 zeigt
den Einfüllstutzenkopf 4 und
das Einfüllrohr 2 in
zusammengesetztem Zustand in einer Perspektivansicht. Deutlich sichtbar
sind die von außen
her zugänglichen
Sperrelemente 10, die als Teil der Schürze 16 ausgebildet
sind, und im Bereich der Zugriffsöffnungen 14 die Anschlagfläche 12,
die Teil des Einfüllrohrs 2 ist,
hintergreifen.
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4 zeigt
einen auf ein Einfüllrohr 2 aufgesetzten
Einfüllstutzenkopf 4 nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel.
Das dargestellte Einfüllrohr 2 ist
vergleichbar dem im Zusammenhang mit den 1 bis 3 beschriebenen
Einfüllrohr 2 ausgestaltet.
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Das
in den 1 bis 3 gezeigte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem, im Folgenden anhand der 4 bis 6 beschriebenen
Ausführungsbeispiel,
im Wesentlichen durch die Ausgestaltung der Sperrelemente 10.
Die Sperrelemente 10, welche ebenfalls als Teil der Schürze 16 des
Einfüllstutzenkopfes 4 ausgebildet
sind, sind – in
Axialrichtung gesehen – von
jeweils zwei Zugriffsöffnungen 14 flankiert.
Das eigentliche Sperrelement 10 wird, wie in der in 6 gezeigten
Perspektivansicht deutlich wird, durch ein sich radial erstreckendes,
im Mittelteil in Richtung der Mittellängsachse M vorgewölbtes Band
gebildet. Dabei hintergreift der vorgewölbte Mittelteil als Sperrelement 10 die
Anschlagfläche 12 an
dem bereits bekannten Einfüllrohr 2.
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7 bis 9 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel
für einen
erfindungsgemäßen Kraftstofftank.
Der Kraftstofftank selbst ist nicht dargestellt. Mit diesem ist
ein Einfüllrohr 2 verbunden,
in welches ein Einfüllstutzenkopf 4 eingesteckt
ist. Der Einfüllstutzenkopf 4 ist
ein Kunststoffteil aus einem für
die Verwendung üblichen
Kunststoff, beispielsweise POM. Das Einfüllrohr 2 ist aus einem
metallischen Werkstoff gefertigt. Der Rohrabschnitt 8 des
Einfüllstutzenkopfes 4 ist
im Überlappungsbereich
B mit in den Rohrabschnitt 6 des Einfüllrohrs 2 eingesteckt. Der
Einfüllstutzenkopf 4 und
das Einfüllrohr 2 sind durch
eine in Axialrichtung A wirksame Schnappverbindung miteinander verbunden.
Im Gegensatz zu den im Zusammenhang mit den 1 bis 6 beschriebenen
Ausführungsbeispielen
weisen die Sperrelemente 10 bei dem nun beschriebenen Ausführungsbeispiel
eine im Wesentlichen nach außen gerichtete
Entlastungsrichtung auf.
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Zur
Herstellung einer Schnappverbindung ist die Wandung des Einfüllrohrs 2,
die die Zugriffsöffnungen 14 aufweist,
von der Innenseite her von den Sperrelementen 10 durchgriffen.
Die Sperrelemente 10 sind auf der Außenseite eines geschlitzten
Ringes 24 (vgl. 8) vorhanden, oder als Teil
des geschlitzten Ringes 24 ausgebildet. Der Ring 24 kann
ebenfalls aus einem Kunststoffmaterial bestehen. Der Ring 24 liegt
in einer umlaufenden Nut 26 des Einfüllstutzenkopfes 4.
Zur leichteren Verrastung des Einfüllstutzenkopfes 4 mit
dem Einfüllrohr 2 weist
dieses an seinem Ende 7 eine konische Führungsfläche 20 auf. Die Sperrelemente 10 des
in der umlaufenden Nut 26 einliegenden geschlitzten Rings 24 werden
an dieser konischen Führungsfläche 20 radial
in Richtung der Mittelängsachse
M, unter Aufbau einer Vorspannung, verformt, so dass die Sperrelemente 10 unter
Entlastung in die Zugriffsöffnungen 14 der
Wandung des Einfüllrohres 2 eingreifen
können.
Im entlasteten Zustand befinden sich die Sperrelemente 10 also
weiter von der Mittellängsachse
M entfernt, als dies im belasteten Zustand der Fall ist.
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Zwischen
den Sperrelementen 10 bzw. dem geschlitzten Ring 24 und
dem Ende 9 des Rohrabschnitts 8 des Einfüllstutzenkopfes 4 befinden
sich radial umlaufende Dichtelemente 18. Bei diesen handelt
es sich beispielsweise um O-Ringe, Lippendichtungen oder im Querschnitt
mehreckige Dichtungen.
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Um
einen in axialer Richtung spielfreien Sitz des Einfüllstutzenkopfes 4 an
dem Einfüllrohr 2 zu
ermöglichen,
ist das Einfüllrohr 2 im
Bereich des Endes 9 des Rohrabschnittes 8 des
Einfüllstutzenkopfes 4 radial
verengt. Durch diese radiale Verengung wird eine Fixierfläche 22 ausgebildet,
an der der Einfüllstutzenkopfes 4 anschlägt.
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8 zeigt
den beschriebenen Einfüllstutzenkopf 4,
den geschlitzten Ring 24, die Dichtelemente 18 und
das Einfüllrohr 2 in
einer perspektivisch dargestellten Explosionszeichnung. 9 zeigt
eine Perspektivansicht des zusammengesetzten Systems.
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Der
Einfüllstutzenkopf 4 kann
insbesondere mit einem sogenannten Capless-System ausgerüstet sein.
Bei einem Capless-System wird der ansonsten übliche Schraubverschluss ersetzt.
Auf den Einfüllstutzenkopf 4 wird
kein herkömmlicher
Tankdeckel zum Verschließen
des Kraftstofftanks aufgesetzt. Eine den Tankdeckel ersetzendes
Verschlusselement schließt
den Kraftstofftank in hinreichender Weise crashsicher und diffusionsdicht
gegenüber dem
Außenraum
ab.