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Die
Erfindung betrifft ein Steckerbauteil für ein elektrisches Steuergerät gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Ein
solches Steckerbauteil umfasst üblicherweise
einen Kontaktabschnitt, der eine oder mehrere Kammern umfasst, in
die sich senkrecht zu einer ersten Bezugsebene jeweils eine Anzahl
an Kontaktstiften erstreckt, wobei das Steckerbauteil über den Kontaktabschnitt
mit einem Stecker mechanisch und elektrisch kontaktierbar ist. Ein
Befestigungsabschnitt, der sich längs der ersten Bezugsebene
erstreckt und mehrere Dichtungsabschnitte umfasst, ermöglicht die
Anlage an korrespondierende Dichtungsabschnitte zumindest eines
Gehäusebauteils des
Steuergeräts.
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Ein
derartiges Steckerbauteil wird mit einem Schaltungsträger mit
darauf aufgebrachten elektronischen Bauelementen und Leiterbahnen
elektrisch und in der Regel mechanisch verbunden. Der Schaltungsträger mit
den darauf befindlichen Komponenten wird in einem ein- oder mehrteiligen
Gehäuse zum
Schutz vor Umwelteinflüssen
angeordnet. Eine Abdichtung der elektronischen Bauelemente erfolgt hierbei
durch die zueinander korrespondierenden Dichtungsabschnitte des
Befestigungsabschnitts des Steckerbauteils und des zumindest einen
Gehäusebauteils
des Steuergeräts.
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Ein
Steckerbauteil mit den gattungsgemäßen Merkmalen ist beispielsweise
aus der
DE 201 11 325
U1 bekannt. Bei diesem ist eine Auflagefläche zur
Aufnahme eines Dichtstoffes vorgesehen, die sich von einer Steckerleiste
weg erstreckt und rampenförmig
zu den Enden hin ausläuft.
Dabei ist zumindest eine Seite der von der Steckerleiste sich weg erstreckenden
Auflagefläche
in einem Winkel zwischen 0° und
90° zur
Steckrichtung der Steckerleiste hin ausgebildet.
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Die
Anzahl der in dem Steckerbauteil vorgesehenen Kontaktstifte hängt grundsätzlich von
der Funktionalität
des Steuergeräts
ab. Bei einem elektrischen Steuergerät für den Einsatz in Kraftfahrzeugen,
z. B. einem Motor- oder Getriebesteuergerät, sind weit mehr als 100 solcher
Kontaktstifte vorgesehen. Die Kontaktstifte sind in der einen oder
mehreren Kammern – je
nach Steuergerät – in einer
oder mehreren Reihen angeordnet. Jede Reihe wird auch als Messerleiste
bezeichnet. Die Anzahl der maximal in einem Steckerbauteil anordenbaren
Kon taktstifte hängt
von der Größe der einen
oder mehreren Kammern ab. Die Größe der einen
oder mehreren Kammern ist wiederum abhängig von den Abmaßen des Steuergeräts.
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In
den 5 bis 7 ist ein der Anmelderin bekanntes
Steckerbauteil dargestellt, welches die der Erfindung zu Grunde
liegende Problematik verdeutlicht. 5 zeigt
eine Seitenansicht eines Steckerbauteiles 1, welches einen
Kontaktabschnitt 2 und einen Befestigungsabschnitt 3 aufweist. 6 zeigt
einen Querschnitt längs
der Linie II-II. Die Orientierung in einem kartesischen Koordinatensystem kann
den Figuren jeweils anhand der eingezeichneten Koordinaten x, y
und z entnommen werden. Der Kontaktabschnitt 2 umfasst
in diesem Steckerbauteil 1 eine einzige becherförmige Kammer 7 mit
in etwa rechteckigem Querschnitt (vgl. die gestrichelte mit dem
Bezugszeichen 7 versehene Linie in 4). In die
Kammer 7 des Kontaktabschnitts 2 ragen eine Anzahl
an Kontaktstiften 4, 5, 6 hinein. In
diesem Steckerbauteil 1 sind diese in drei Reihen übereinander angeordnet,
wobei Kontaktstifte der obersten Reihe mit dem Bezugszeichen 4,
Kontaktstifte der mittleren Reihe mit dem Bezugszeichen 5 und
Kontaktstifte der unteren Reihe mit dem Bezugszeichen 6 gekennzeichnet
sind. Wie oben bereits beschrieben, erfolgt eine Kontaktierung der
Kontaktstifte über
einen mit dem Steckerbauteil 1, d. h. dem Kontaktabschnitt 2, verbindbaren
Stecker (nicht dargestellt). Mit ihrem anderen freien Ende ragen
die Kontaktstifte 4, 5, 6 über den
Befestigungsabschnitt 3 hinaus und sind zur Kontaktierung
mit einer Leiterplatte um 90° nach unten
(in -y-Richtung
des Koordinatensystems) gebogen.
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Im
Bereich des Befestigungsabschnitts 3, der im Querschnitt
(vgl. 6) eine in etwa topfförmige Gestalt aufweist, wird
das Steckerbauteil 1 mit einem Gehäusebauteil des Steuergeräts verbunden. Der
topfförmige
und oben (in y-Richtung) offene Befestigungsabschnitt umfasst einen
in x-Richtung verlaufenden Dichtungsabschnitt 8 und zwei
sich in y-Richtung erstreckende Dichtungsabschnitte 9 und 10.
Die Dichtungsabschnitte 9 und 10 sind jeweils
in einem Winkel alpha1 gegen über
der y-Achse geneigt. Wird das Steckerbauteil mit dem zumindest einen
Gehäusebauteil
des Steuergeräts
zusammengefügt,
so grenzen die Dichtungsabschnitte 8, 9 und 10 an
korrespondierende Dichtungsabschnitte des zumindest einen Gehäusebauteiles
an, wobei eine Dichtung durch ein dazwischen angeordnetes Dichtmaterial
hergestellt wird.
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Der
Grund für
die aus 6 ersichtliche Neigung der Dichtungsabschnitte 9, 10 um
den Winkel alpha1 gegenüber
dem Dichtungsabschnitt 8 ergibt sich aus der Montage des
Steckerbauteils 1 mit dem Gehäusebauteil 11 des
Steuergeräts
(vgl. 7). Das Steckerbauteil 1 wird in Pfeilrichtung
in eine korrespondierend zu dem Befestigungsabschnitt 3 ausgebildete
Aussparung mit Dichtungsabschnitten 18, 19 und 20,
auf welchen sich Dichtmaterial 21 befindet, gepresst. Wären die
Dichtungsabschnitte 9, 10 und korrespondierend
die Dichtungsabschnitte 19 und 20 zu dem Dichtungsabschnitt 8 bzw. 18 rechtwinklig
angeordnet, so würde
beim Zusammenfügen des
Steckerbauteiles 1 mit dem Gehäusebauteil 11 das
Dichtmaterial 21 von den Dichtabschnitten 19 und 20 mehr
oder weniger vollständig
abgetragen, so dass nach dem vollständigen Zusammenfügen von Steckerbauteil 1 und
Gehäusebauteil 11 in
diesem Bereich kein Dichtmaterial 21 angeordnet wäre. Im Gegensatz
dazu würde
eine Dichtmaterialanhäufung im
Bereich von Ecken 22 des Gehäusebauteils 11 entstehen,
so dass auch der Abstand zwischen dem Dichtungsabschnitt 8 und
dem Dichtungsabschnitt 18 des Gehäusebauteils 11 unter
Umständen
zu groß würde. Nur
durch die gewinkelte Ausgestaltung der Dichtungsabschnitte 9, 10 bzw. 19, 20 kann
der gewünschte
Verbleib des Dichtmaterials 21 in diesen Abschnitten sichergestellt
werden.
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Die
gewinkelte Anordnung der Dichtungsabschnitte 9 und 10 relativ
zu dem Dichtungsabschnitt 8 hat Folgen für die konstruktive
Ausgestaltung des Steckerbauteils 1, wie dies am Besten
aus 6 ersichtlich wird. Die Breite d1 der Kammer 7 (oder
eine Mehrzahl an benachbarten Kammern) ist durch eine Breite a des
Dichtungsabschnitts 8 begrenzt. Die Gesamtbreite b des
Steckerbauteils 1 ist hingegen durch die Breite a des Dichtungsabschnitts 8 zuzüglich zweimal
der Breite c für
die gewinkelten Dichtungsabschnitte 9 und 10 bestimmt.
Konstruktionsbedingt ist eine Breite e des Gehäusebauteils 11 des Steuergeräts wiederum
breiter als die Breite b des Steckerbauteils 1. Die Breite
e ist dabei in der Regel fest vorgegeben.
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Eine
Erhöhung
der Anzahl der Kontaktpins des Steckerbauteils ist bei einem derartigen
Steckerbauteil aufgrund der Unveränderlichkeit der Breite d1 der
Kammer 7 deshalb nicht ohne Weiteres möglich. Die Erhöhung der
Anzahl der Kontaktpins durch eine weitere Reihe (Messerleiste) und/oder
eine Verringerung des Abstands benachbarter Kontaktstifte ist jedoch
fertigungstechnisch aufwendig und nicht immer ohne Weiteres möglich, da
ein Mindestabstand zwischen zwei benachbarten Kontaktstiften nicht
unterschritten werden darf.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Steckerbauteil
für ein
elektrisches Steuergerät
anzugeben, welches gegenüber
dem Stand der Technik die Erhöhung
der Anzahl der Kontaktstifte erlaubt und gleichzeitig eine zuverlässige Dichtung
zu einem oder mehreren Gehäusebauteilen
des Steuergeräts
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Steckerbauteil mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
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Ein
erfindungsgemäßes Steckerbauteil
für ein
elektrisches Steuergerät
umfasst einen Kontaktabschnitt und einen Befestigungsabschnitt.
Der Kontaktabschnitt umfasst eine oder mehrere Kammern, in die sich
senkrecht zu einer ersten Bezugsebene jeweils eine Anzahl an Kontaktstiften
erstreckt, wobei das Steckerbauteil über den Kontaktabschnitt mit
einem Stecker mechanisch und elektrisch kontaktierbar ist. Der Befestigungsabschnitt
erstreckt sich längs
der ersten Bezugsebene und umfasst mehrere Dichtungsabschnitte,
welche zur Anlage an korrespondierende Dichtungsabschnitte zumindest
eines Gehäu sebauteils
des Steuergeräts
vorgesehen sind. Ein erster der Dichtungsabschnitte verläuft parallel zu
der ersten Bezugsebene. Zweite der Dichtungsabschnitte biegen von
gegenüberliegenden
freien Enden des ersten Dichtungsabschnitts ab und erstrecken sich
in einer zweiten Bezugsebene, welche senkrecht zu der ersten Bezugsebene
angeordnet ist. Erfindungsgemäß entspricht
die Breite des ersten Dichtungsabschnitts der Breite des Steuergeräts.
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Die
Erfindung ermöglicht
damit ein Steckerbauteil, bei dem sich die eine oder mehreren Kammern über die
gesamte Breite des Steckerbauteils erstrecken können. Aufgrund der vergrößerten Kammer
ist es möglich,
eine erhöhte
Anzahl an Kontaktstiften kostengünstig
nebeneinander in dem Steckerbauteil anzuordnen. Darüber hinaus
weist das erfindungsgemäße Steckerbauteil
den Vorteil auf, dass die Montage im Hinblick auf die vorzunehmende
Abdichtung mit einem oder mehreren anderen Gehäusebauteilen des Steuergerätes vereinfacht
durchgeführt
werden kann. Insbesondere erlaubt es die erfindungsgemäße Konstruktion,
bei der sich die zweiten Dichtungsabschnitte senkrecht zu der zweiten
Bezugsebene erstrecken, das Steckerbauteil so breit wie das Gehäusebauteil,
mit dem dieses verbunden werden soll, zu machen. Im Fall einer nicht
senkrechten Anordnung der zweiten Dichtungsabschnitte zu der zweiten
Bezugsebene, ist der Winkel z. B. zwischen 135° und 90°.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung sind der erste und die zweiten Dichtungsabschnitte
stegförmig
ausgebildet. Die Abdichtung erfolgt damit im Gegensatz zum Stand
der Technik nicht mehr flächig, sondern
lediglich in einem schmalen, stegförmigen Bereich, wodurch das
Steckerbauteil einen geringeren Platz in Anspruch nimmt. Hierdurch
lässt sich
ein Steuergerät
im Vergleich zum Stand der Technik mit kleineren Abmaßen realisieren.
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Das
Dichtungsprinzip des erfindungsgemäßen Steckerbauteils basiert
gemäß einer
weiteren Ausgestaltung auf dem Nut-Feder- Prinzip, wobei der erste und die zweiten
Dichtungsabschnitte wahlweise eine Nut oder eine Feder aufweisen
können.
Die kor respondierenden Dichtungsabschnitte des oder der Gehäusebauteile
des Steuergerätes
sind dann komplementär
dazu ausgebildet.
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Eine
weitere Ausführungsvariante
sieht vor, dass die zweiten Dichtungsabschnitte zumindest einen
in der zweiten Bezugsebene verlaufenden und in einem Winkel zu der
ersten Bezugsebene verlaufenden Dichtsteg aufweisen. Neben einer
vereinfachten Montage kann durch dieses konstruktive Merkmal die Zuverlässigkeit
der Dichtung aufgrund des Montageprozesses erleichtert werden. Der
Winkel des Dichtstegs ist gegenüber
der ersten Bezugsebene kleiner als 90° und größer als 0°, bevorzugt kleiner als 85° und größer als
5°, weiter
bevorzugt kleiner als 75° und
größer als
65° und
am meisten bevorzugt 70°.
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Aus
Kosten- und Gewichtsgründen
ist das Steckerbauteil zweckmäßigerweise
aus einem Kunststoff gebildet. Dieses kann beispielsweise durch
einen Spritzgießvorgang
hergestellt werden.
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Die
Breite des ersten Dichtungsabschnittes entspricht der Breite des
Steuergeräts,
wobei diese prinzipiell beliebig sein kann und gemäß einer
zweckmäßigen Ausgestaltung
zwischen 80 mm und 230 mm, bevorzugt zwischen 120 mm und 180 mm
und am meisten bevorzugt 180 mm beträgt.
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Die
eine oder die mehreren Kammern können über die
gesamte Breite des ersten Dichtungsabschnitts verteilt angeordnet
sein. Die Wahl der Anzahl der Kammern kann nach funktionellen oder
mechanischen Gesichtspunkten erfolgen.
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Die
Kontaktstifte können
in mehreren Reihen, insbesondere in vier oder fünf Reihen, angeordnet sein.
Das erfindungsgemäße Steckerbauteil
erlaubt jedoch auch das Vorsehen lediglich einer einzigen Reihe
an Kontaktstiften.
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Die
Kontaktstifte können
prinzipiell beliebig ausgebildet sein. Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung
sind diese gerade oder gewinkelt ausgebildet. Eine gewinkelte Ausbildung
der Kontaktstifte bietet sich an, wenn die gebogenen Enden der Kontaktstifte
derart mit dem Schaltungsträger
verbunden werden sollen, dass die Ebene des Schaltungsträgers der
Orientierung der zumindest einen Kammer entspricht. Die Verwendung
gerader Kontaktstifte kann bei Schaltungsträgern vorgesehen sein, bei welchen
ein Abschnitt gegenüber
der restlichen Fläche
des Schaltungsträgers
abgewinkelt ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend näher
anhand der Figuren erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf das erfindungsgemäße Steckerbauteil,
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2 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Steckerbauteils,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Steuergeräts mit einem erfindungsgemäßen Steckerbauteil,
-
4 eine
Seitenansicht des in 3 gezeigten Steuergeräts,
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5 eine
Seitenansicht eines Steckerbauteils aus dem Stand der Technik,
-
6 eine
Querschnittsdarstellung längs der
Linie II-II des Steckerbauteils aus 5, und
-
7 eine
schematische Darstellung eines Herstellungsschritts beim Zusammenfügen des
Steckerbauteils gemäß den 5 oder 6 mit
einem Gehäusebauteil
des Steuergeräts.
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Die 1 und 2 zeigen
ein erfindungsgemäßes Steckerbauteil 1 in
einer Draufsicht sowie einer Seitenansicht. Neben den Darstellungen
der Steuergeräte 1 in
den 1 und 2 ist jeweils ein Koordinatensystem
eingezeichnet, welches die Orientierung der nachfolgend näher beschriebenen
ersten und zweiten Bezugsebenen BE1 und BE2 verdeutlichen sollen.
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Entsprechend
einem Steckerbauteil gemäß dem Stand
der Technik umfasst ein erfindungsgemäßes Bauteil 1 einen
Kontaktabschnitt 2 sowie einen Befestigungsabschnitt 3.
Der Kontaktabschnitt 2 umfasst lediglich beispielhaft eine
einzige Kammer 7, in welche sich freie Enden von Kontaktstiften 4, 5 und 6 zur
externen Kontaktierung mit einem zu der Kammer 7 komplementär ausgebildeten
Stecker ermöglichen. Die
Kontaktstifte 4, 5, 6 sind in drei Reihen
(Messerleisten) übereinander
angeordnet, wobei eine von den Zeichnungen abweichende Anzahl an
Reihen prinzipiell möglich
ist. Die Kontaktstifte der obersten Reihe sind mit dem Bezugszeichen 4,
die Kontaktstifte der mittleren Reihe mit dem Bezugszeichen 5 und die
Kontaktstifte der untersten Reihe mit dem Bezugszeichen 6 gekennzeichnet.
Sämtliche
Kontaktstifte 4, 5, 6 erstrecken sich
in der Kammer parallel zueinander und senkrecht zu einer ersten
Bezugsebene BE1, welche mit der x-y-Ebene des Koordinatensystems übereinstimmt.
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Der
Befestigungsabschnitt umfasst im Wesentlichen einen ersten Dichtungsabschnitt 12,
welcher sich längs,
d. h. parallel zu, der ersten Bezugsebene BE1 erstreckt und hierbei über eine
gesamte Breite d2 der Kammer 7 verläuft. An den freien Enden des
ersten Dichtungsabschnitts 12 biegen zweite Dichtungsabschnitte 13 und 14 ab,
wobei sich diese in einer zweiten Bezugsebene BE2 erstrecken, welche
senkrecht zu der ersten Bezugsebene BE1 angeordnet ist. Die zweite
Bezugsebene BE2 entspricht damit der y-z-Ebene des Koordinatensystems.
Parallel zu der zweiten Bezugsebene BE2 und senkrecht zu der ersten
Bezugsebene BE1 ragen die zweiten Enden der Kontaktstifte 4, 5, 6 in
den Befestigungsabschnitt 3 hinein, wo sie mit einer in
den Figuren nicht gezeigten Leiterplatte mit darauf angeordneten elektrischen
Bauelementen kontaktiert werden können.
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Die
Dichtungsabschnitte 12, 13, 14 sind stegförmig ausgebildet,
wobei sich ein Dichtsteg 23 des Dichtungsabschnitts 12 über dessen
gesamte Länge,
d. h. die Breite d2 erstreckt. Der Dichtsteg 23 ist damit über die
gesamte Breite d2 gerade, d. h. nicht räumlich, ausgebildet. Im Gegensatz
dazu weisen die zweiten Dichtungsabschnitte 13, 14 einen Dichtsteg 15 auf,
welcher in einem Winkel alpha2 zu der ersten Bezugsebene BE1 verläuft, und
Dichtstege 16, 17, welche (im Ausführungsbeispiel)
senkrecht zu der ersten Bezugsebene BE1 verlaufen. Der Winkel alpha2
des Dichtstegs 15 ist gegenüber der ersten Bezugsebene
BE1 kleiner als 90° und
größer als
0°, bevorzugt
kleiner als 85° und
größer als
5°, weiter
bevorzugt kleiner als 75° und
größer als
65° und
am meisten bevorzugt 70°.
Die Dichtstege 16 und 17, welche in der zweiten
Bezugsebene und senkrecht zu der ersten Bezugsebene BE1 verlaufen,
schließen
an den Dichtsteg 15 an.
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Im
Gegensatz zu der in 2 dargestellten Ansicht des
Befestigungsabschnitts 3 kann dieser auch zwei oder mehr
gewinkelte Dichtstege 15 umfassen. Insbesondere kann der
Befestigungsabschnitt 3 (auf jeder Seite) zwei gewinkelte
Dichtstege 15 aufweisen, so dass eine in etwa symmetrische Gestalt
des Befestigungsabschnitts 3 erzielt ist.
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Die
Dichtstege 15, 16, 17 und 23 weisen wahlweise
eine Nut oder eine Feder auf, wobei mit diesen zu verbindende Dichtungsabschnitte
von Gehäusebauteilen
des Steuergeräts
komplementär dazu
ausgebildet sind.
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Wie
aus der Draufsicht der 1 ohne Weiteres ersichtlich
ist, erlaubt es das Design des Befestigungsabschnitts 3,
die Kammer 7 (Breite d2) des Kontaktabschnittes 2 so
breit wie das Steckerbauteil 1 (Breite b) zu gestalten,
wobei die Breite b der Breite e des Steuergeräts entspricht. Dies wird insbesondere
aus der perspektivischen Darstellung der 3 ersichtlich,
in welcher ein erfindungsgemäßes Steckerbauteil 1 mit
Gehäusebauteilen 101 und 102 zu
einem Steuergerät 100 zusammengesetzt
dargestellt ist. Lediglich beispielhaft weist das hier gezeigte
Steckerbauteil 1 zwei Kammern 7 auf, in welchen
jeweils eine Anzahl an Kontaktpins 6 (die unterste von
mehreren Reihen) noch erkennbar sind. Aus 3 ist ferner
gut zu erkennen, dass das Gehäusebauteil 101 einen
Deckel darstellt, welche an die Dichtungsabschnitte 12, 13 und 14 und
damit an die Dichtstege 15, 16, 17 und 23 angrenzt.
Obwohl die Kammern 7 sich nicht über die gesamte Breite des
Steckerbauteiles 1 erstrecken, wie dies im Ausführungsbeispiel
der 1 dargestellt ist, ist dies prinzipiell möglich.
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4 zeigt
eine Seitenansicht des in 3 dargestellten
Steuergeräts 100.
In dieser Ansicht ist gut zu erkennen, dass sich der Deckel 101 an
die Dichtstege 15, 16, 23 und das Gehäusebauteil 102 an
den Dichtsteg 17 und einen dem Dichtsteg 23 gegenüberliegenden
Dichtsteg auf der Unterseite des Dichtungsabschnitts 12 anschmiegt.
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Als
Dichtmaterial wird zweckmäßigerweise ein
thixotropes Dichtmaterial verwendet, das auf einfache Weise auf
den dreidimensionalen Verlauf der Dichtstege des Befestigungsabschnitts 3 aufgebracht
werden kann. Die Verwendung eines thixotropen Dichtmaterials vereinfacht
ferner die Fertigung, da ein Verlaufen bzw. Verfließen des
Dichtmaterials ohne die Aufbringung einer äußeren Kraft nicht erfolgt.
Hierdurch kann die Fertigung des Steuergeräts in kürzerer Zeit und vereinfacht
durchgeführt
werden.
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Dem
erfindungsgemäßen Steckerbauteil liegt
die Überlegung
zu Grunde, die gewinkelten Dichtungsabschnitte derart zu verändern, dass
diese in einer Ebene senkrecht zu der ersten Bezugsebene stehen.
Hierdurch kann die gesamte Breite des Steckerbauteils durch den
Kontaktabschnitt eingenommen werden. Hierdurch kann ohne eine Vergrößerung der
Breite des Steuergeräts
die Anzahl der Kontaktstifte auf einfache Weise erhöht werden.
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Hieraus
ergeben sich folgende Vorteile: Mit Ausnahme der Breite der Dichtstege
der zweiten Dichtungsabschnitte kann die gesamte Breite für Kontaktstifte
verwendet werden. In einem heute verwendeten Standardgehäuse beträgt die Breite
180 mm, wodurch bei einem erfindungsgemäßen Steckerbauteil eine Breite
von 170 mm für
die Kontaktstifte verwendet werden kann.
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Die
Anzahl der Kontaktstifte hängt
prinzipiell von der gewählten
Breite (und Höhe)
des ersten Dichtungsabschnitts ab. Bei einer Breite von z. B. 180
mm beträgt
die Anzahl bei einem bekannten Steckerbauteil 154, wobei die Erfindung
bei dieser Breite eine Anzahl von knapp 200 Kontaktstiften ermöglicht.
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Es
sind keine Änderungen
im Ablauf der Fertigung des Steuergeräts notwendig.
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Es
ist ferner die Verwendung existierender Verbindungsinterfaces möglich, wobei
lediglich eine Neuanordnung von Verbindungsanschlusskombinationen
erforderlich ist. Zum Beispiel kann eine heute verwendete Kombination
von 154 Kontaktstiften zu einer Kombination von 192 Kontaktstiften
umorganisiert werden. Dies erlaubt die weitere Verwendung bekannter
Interfaceanordnungen.
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Die
Erhöhung
der Anzahl an Kontaktstifte kann ferner ohne das Hinzufügen einer
weiteren Kontaktstiftreihe realisiert werden, wodurch die Komplexität, insbesondere
bei gebogenen Kontaktstiften, im Rahmen der Herstellung reduziert
werden kann.
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- 1
- Steckerbauteil
- 2
- Kontaktabschnitt
- 3
- Befestigungsabschnitt
- 4
- Kontaktstift
- 5
- Kontaktstift
- 6
- Kontaktstift
- 7
- Kammer
- 8
- Dichtungsabschnitt
(Stand der Technik)
- 9
- Dichtungsabschnitt
(Stand der Technik)
- 10
- Dichtungsabschnitt
(Stand der Technik)
- 11
- Gehäusebauteil
eines Steuergeräts
- 12
- erster
Dichtungsabschnitt
- 13
- zweiter
Dichtungsabschnitt
- 14
- zweiter
Dichtungsabschnitt
- 15
- Dichtsteg
(gewinkelt)
- 16
- Dichtsteg
- 17
- Dichtsteg
- 18
- Dichtungsabschnitt
des Gehäusebauteils 11
- 19
- Dichtungsabschnitt
des Gehäusebauteils 11
- 20
- Dichtungsabschnitt
des Gehäusebauteils 11
- 21
- Dichtmaterial
- 22
- Ecke
- 23
- Dichtsteg
- 100
- Steuergerät
- 101
- Deckel
- 102
- Gehäusekörper
- a
- Breite
des Dichtungsabschnitts 8
- b
- Breite
des Steckerbauteils
- c
- Breite
des Dichtungsabschnitts 9
- d1
- Breite
der Kammer 7 (Stand der Technik)
- d1
- Breite
der Kammer 7 (Erfindung)
- e
- Breite
des Steuergeräts 11
- alpha1
- Winkel
des Dichtungsabschnitts 9 bzw. 10 (Stand der Technik)
- alpha2
- Winkel
des zweiten Dichtungsabschnitts 13 bzw. 14
- alpha3
- Winkel
zwischen der ersten Bezugsebene BE1 und dem zweiten Dichtungsabschnitt 13 bzw. 14
- BE1
- erste
Bezugsebene
- BE2
- zweite
Bezugsebene