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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Satellitendruckeinheit
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 2.
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Aus
der
DE 101 14 347
A1 ist eine Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit bekannt,
welche im Bereich der Zuführung der Bedruckstoffbahn zum
und der Abführung der Bedruckstoffbahn vom Satellitenzylinder
ortsfest angeordnete Leitwalzen umfasst, um zu verhindern, dass
die Bedruckstoffbahn in der Druck-Ab-Stellung den jeweiligen Übertragungszylinder
teilweise umschlingt. Hierdurch soll ein die Abstellung der Übertragungszylinder
bei laufender Bedruckstoffbahn ermöglichender Bahnlauf
realisiert werden, um an den entsprechenden Druckwerken einen fliegenden
Plattenwechsel zu ermöglichen.
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Aus
der
DE 100 46 373
B4 ist ein Antrieb einer mit einem Satellitenzylinder zusammenwirkenden
Druckeinheit bekannt, bei der der Formzylinder des Druckwerks mit
einer von einer Produktionsdrehzahl unterschiedlichen Rüstdrehzahl
betreibbar ist oder sich im Stillstand befindet. Gleichzeitig ist
der entsprechende Übertragungszylinder mit einer von der
Produktionsdrehzahl verschiedenen Drehzahl betreibbar, beispielsweise
für ein Waschen des Übertragungszylinders, und
der Satellitenzylinder ist mit einer von der Produktionsdrehzahl
verschiedenen Drehzahl größer als Null für
das Einziehen einer Bedruckstoffbahn betreibbar. Hierdurch kann
das Rüsten der entsprechenden Druckmaschine beschleunigt
erfolgen.
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Die
DE 31 19 398 C2 und
die
DE 31 17 663 C2 offenbaren
Neunzylinder-Satellitendruckeinheiten, wobei den Umschlingungswinkel
der Bahn am Gummizylinder ändernde Bahnleitelemente angeordnet
sind.
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Aus
der
EP 1 297 956 A2 ist
es bekannt, einen Gummizylinder durch Relativbewegung zur Bahn zu
waschen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreiben
einer Satellitendruckeinheit zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 oder 2 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass bei der Satellitendruckeinheit eine größere
konstruktive Gestaltungsmöglichkeit ergibt und dass bei
Betriebssituationen, bei denen die Bahnleiteinrichtung in ihrer
Funktionsposition störend sein kann, beispielsweise beim
Einziehen einer Bedruckstoffbahn in die Satellitendruckeinheit,
die Bahnleiteinrichtung aus der Funktionsposition in eine nicht
störende Ruheposition bewegt werden kann.
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Das
Verfahren weist wiederum den Vorteil der erhöhten konstruktiven
Gestaltungsfreiheit auf, zumal hier ein vollständiges Abstellen
der Bedruckstoffbahn vom Übertragungszylinder nicht erforderlich
ist und ggf. auf eine Bahnleiteinrichtung sogar verzichtet werden
kann. Vielmehr kann bei einem Betriebsmodus beispielsweise des Rüstens
bzw. des Einzuges einer Bedruckstoffbahn in die Satellitendruckeinheit
ein Schlupf zwischen der Bedruckstoffbahn und dem teilweise umschlungenen Übertragungszylinder
akzeptiert werden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Druckturms mit zwei übereinander angeordneten
Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten gemäß der
Erfindung;
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2 einen
Druckturm entsprechend 1 mit zusätzlicher
Darstellung der Farbwerke, der Feuchtwerke und eines Führungsschienenabschnitts der
Einzugseinrichtung für die Bedruckstoffbahn;
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3 eine
Detailansicht eines Abschnitts der Führungsschiene gemäß 2 mit
einer hierin geführten Einzugskette und einem hieran befestigten Ende
einer Bedruckstoffbahn;
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4 eine
Satellitendruckeinheit eines Druckturms nach 1 in einem
ersten Betriebszustand;
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5 die
Satellitendruckeinheit nach 4 in einem
zweiten Betriebszustand;
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6 eine
Detailansicht eines Druckwerks einer Satellitendruckeinheit nach 2 mit
einer Bahnleiteinrichtung in Ruheposition;
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7 eine
Detailansicht entsprechend 6 mit der
Bahnleiteinrichtung in einer Funktionsposition;
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8 eine
perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß 6 bzw. 7;
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9 eine
Ansicht entsprechend 6, wobei zusätzlich
eine Führungsschiene einer Papierbahn-Einzugseinrichtung
gezeigt ist;
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10 eine
Ansicht entsprechend 7 mit zusätzliche gezeigter
Führungsschiene.
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1 und 2 zeigen
einen aus zwei übereinander angeordneten, jeweils z. B.
sechs Platten breiten und zwei Platten am Umfang ausgebildete Druckeinheiten 16 und 17,
insbesondere aus Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 16 und 17 (6/2-Druckeinheiten)
zusammengesetzten, als Achterturm 14 ausgebildeten Druckturm 14.
Die untere Neun-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit 16 umfasst
ein Gestell 02, einen am Gestell 02 gelagerten
Zylinder 18, insbesondere einen Satelliten- bzw. Gegendruckzylinder 18,
zwei untere, mit dem Satellitenzylinder 18 zusammenwirkende
Druckwerke 03; 04 und zwei obere, mit dem Satellitenzylinder 18 zusammenwirkende
Druckwerke 21; 22. Vorzugsweise arbeiten die Druckwerke 03; 04; 21; 22 bzw. 51; 52; 53; 54 (s.
u.) im Offsetdruck oder sind für den Zeitungsdruck ausgelegt.
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Jedes
Druckwerk 03; 04; 21; 22 umfasst
jeweils einen Zylinder 06, z. B. einen vorzugsweise als Gummizylinder 06 ausgebildeten Übertragungszylinder 06,
einen Zylinder 07, z. B. einen als Plattenzylinder 07 ausgebildeten
Formzylinder 07, ein dem Plattenzylinder 07 zugeordnetes
Feuchtwerk 08 und ein dem Plattenzylinder 07 zugeordnetes
Farbwerk 09. Bei den Feuchtwerken 08 kann es sich
beispielsweise um Bürstenfeuchtwerke, um Filmfeuchtwerke oder
um Sprühfeuchtwerke handeln. Die Feuchtwerke 08 sind
außenliegend angeordnet, um bei der späteren möglichen
Umrüstung flexibel in der Wahl der Drehrichtung zu sein.
Jeweils zwei Plattenzylinder 07 sind vorzugsweise in horizontaler
Richtung nebeneinander liegend angeordnet. Falls die im vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel nach dem Offsetdruckverfahren arbeitenden
Druckwerke 03; 04; 21; 22 nach
einem anderen Druckverfahren arbeiten, beispielsweise nach einem
indirekten Tiefdruckverfahren, so versteht es sich, dass in diesem
Fall die Feuchtwerke 08 entfallen.
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Den
Gummizylindern 06 der Druckwerke 03; 04; 21; 22 ist
jeweils eine Gummituch-Wascheinrichtung 12 zugeordnet,
vgl. 1. Ggf. kann in nicht näher dargestellter
Weise für zwei übereinander angeordnete Gummizylinder 06 jeweils
eine einzige, gemeinsame Gummituch-Wascheinrichtung 12 vorgesehen
sein. Dem Satellitenzylinder 18 ist eine Satellitenzylinder-Reinigungseinrichtung 24 zugeordnet, die
zwischen den beiden obenliegenden Druckwerken 21; 22 angeordnet
ist und in vertikaler Richtung an den Satellitenzylinder 18 anstellbar
ist.
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Den
Plattenzylindern 07 der Druckwerke 03; 04; 21; 22 können
ggf. in nicht näher dargestellter Weise jeweils eine automatische
oder teilautomatische Plattenwechselvorrichtung zugeordnet sein,
um das Auflegen von Druckplatten auf den jeweiligen Plattenzylinder 07 zu
automatisieren und zu beschleunigen.
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Die
obere Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 entspricht
in ihrem Aufbau der unteren Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16,
weist jedoch einen jedenfalls hinsichtlich der Zylinder 06; 07; 18 demgegenüber
gespiegelten Aufbau auf. Hinsichtlich einer detaillierten Beschreibung
kann somit auf das Vorstehende verwiesen werden. Insbesondere ist
also die Anordnung der Druckwerke 03; 04; 21; 22 bzw.
Zylinder 06; 07; 18 der einen Druckeinheit 16 spiegelbildlich
zur Anordnung der in einem Gestell 27 gelagerten Druckwerke 51; 52; 53; 54 bzw.
Zylinder 06; 07; 18 der anderen Druckeinheit 17.
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Im
Achterturm 14 wird eine zu bedruckende Bedruckstoffbahn 23,
insbesondere Papierbahn 23 (vgl. 1) von einer
Leitwalze 10 nach unten der unteren Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 16 zugeführt,
hier im Vierfarbendruck einseitig bedruckt, anschließend
annähernd senkrecht nach oben der oberen Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit 17 zugeführt,
hier auf der anderen Seite im Vierfarbendruck bedruckt und dann
annähernd senkrecht nach unten einer Leitwalze 11 zugeführt.
Im Produktions- bzw. Druckbetrieb ist die Bedruckstoffbahn 23 um den
jeweiligen Satellitenzylinder 18 herumgeführt und
umschlingt den am Zulauf bzw. Ablauf platzierten Gummizylinder 06 teilweise,
vgl. auch 4.
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Am
Weg der Papierbahn 23 entlang erstreckt sich eine Führungsschiene 26,
die in der Darstellung nach 2 im Wesentlichen
mit der Papierbahn 23 zusammenfällt, tatsächlich
aber im Wesentlichen neben der Papierbahn 23 unter einem
vorgegebenen Abstand angeordnet ist. Die Führungsschiene 26 ist Teil
einer Einzugseinrichtung 28 (vgl. 3) und dient
zum Einziehen einer Papierbahn 23 durch die Maschine hindurch.
Der Einziehvorgang erfolgt vorzugsweise durch die dem Bahnweg zugeordneten Druckwerke 03; 04; 21; 22; 51; 52; 53; 54,
während diese nicht drucken.
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Weitere
Komponenten der im Übrigen nicht näher dargestellten
Einzugseinrichtung 28 sind lediglich beispielhaft in 3 dargestellt.
Die im Wesentlichen über den gesamten Führungsweg
der Bedruckstoffbahn 23 in erster Linie verwendete Führungsschiene 26 kann
insgesamt einen U-förmigen oder C-förmigen Querschnitt
haben, in dessen Nut 29, insbesondere Längsnut 29 jeweils
ein Kettenstück 31 geführt ist. Das Kettenstück 31 kann
aus einander abwechselnden ein- bzw. zweisegmentigen Gliedern 32; 33 aufgebaut
sein, von denen wenigstens eines einen aus der Nut 29 herausgreifenden Arm 34 trägt.
In 3 tragen zwei benachbarte Glieder 33 gemeinsamen
einen Arm 34. Ein Haken am Ende des Arms 34 ist
vorgesehen, um mit Hilfe einer darum geschlungenen Schlaufe das
führende Ende 36 einer neu einzuziehenden Papierbahn 23 bzw. eine
mit den führenden Ende 36 verbundene Einziehspitze
zu befestigen.
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An
der Führungsschiene 26 sind in regelmäßigen
Abständen (nicht dargestellte) Motoren angebracht, die
jeweils ein Kettenrad tragen, das durch einen Spalt in der Seite
der Führungsschiene 26 in ein am Ort des Kettenrades
befindliches Kettenstück 31 eingreift. Die Länge
des Kettenstücks 31 ist geringfügig größer
gewählt als der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Kettenrädern entlang der Führungsschiene 26,
so dass gewährleistet ist, dass, wenn das Kettenstück 31 entlang
der Führungsschiene 26 gefördert wird,
stets wenigstens ein Kettenrad mit dem Kettenstück 31 im
Eingriff ist und dieses antreibt. Somit genügt es zum Einziehen
einer Papierbahn 23, deren führendes Ende 36 jeweils
an dem aus der Nut 29 vorstehenden Arm 34 eines
Kettenstücks 31 zu befestigen und anschließend
das Kettenstück 31 entlang der Führungsschiene 26 in
Bewegung zu versetzen, um die Papierbahn 23 einzuziehen.
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Wie
insbesondere in 1, 4 und 5 angedeutet
ist jedem Gummizylinder 06, der an der Einlauf- bzw. Auslaufseite
der jeweiligen Satellitendruckeinheit 16; 17 angeordnet
ist, also im Falle des Ausführungsbeispiels nach 1 den
Gummizylindern 06 der Druckwerke 21; 22; 51; 52,
eine Bahnleiteinrichtung 37 zugeordnet, die zumindest hinsichtlich ihres
Bahnleitelements 38 ortsveränderbar, hier schwenkbar
angeordnet ist und zwischen einer Ruheposition, in der sie mit der
Papierbahn 23 nicht in Eingriff ist, und einer Funktionsposition,
mit der sie mit der Papierbahn 23 in Eingriff steht, bewegbar
ist. In 1, 5, 7 und 10 befinden
sich die jeweiligen Bahnleitelemente 38 jeweils in einer
Funktionsposition, in der sie den Umschlingungswinkel der Bedruckstoffbahn 23 verkleinern
bzw., im Falle des gezeigten Ausführungsbeispiels, auf
Null reduzieren und die Bedruckstoffbahn 23 jeweils vollständig
vom jeweiligen Gummizylinder 06 abstellen, während
sie sich in den 4, 6 und 9 in
ihrer jeweiligen Ruheposition befinden. Es versteht sich, dass nicht
alle Bahnleiteinrichtungen 37 bzw. Bahnleitelemente 38 gleichzeitig
die gleiche Position aufweisen müssen, vielmehr können
eine oder mehrere Bahnleiteinrichtungen 37 bzw. Bahnleitelemente 38 in
Funktionsposition sein, während die anderen Bahnleiteinrichtungen 37 bzw.
Bahnleitelemente 38 sich in Ruheposition befinden können.
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Die Änderung
des Umschlingungswinkels erfolgt vorzugsweise in einer Druck-Ab-Stellung
des Übertragungszylinders 06 vom Satellitenzylinder 18.
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In
dem nichtdruckenden Betriebsmodus ist die Bahnleiteinrichtung 37 vorzugsweise
in Funktionsposition angeordnet.
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Der
teilweise umschlungene Übertragungszylinder 06 kann
sich in einer Druck-Ab-Stellung oder Druck-An-Stellung befindet.
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Der
dem teilweise umschlungenen Übertragungszylinder 06 zugeordnete
Plattenzylinder 07 kann sich in einer Druck-Ab-Stellung
oder Druck-An-Stellung befindet.
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Die
beispielsweise insgesamt verschwenkbar, also an- und abschwenkbar
gelagerten Bahnleitelemente 38 können als Stange 38 ausgebildet
sein, also nicht um ihre Längsachse drehbar. Gemäß einer weiteren,
z. B. in den 6, 7, 9 und 10 dargestellten
Ausführungsform können die Bahnleitelemente 38 als
drehbar gelagerte Walzen 38, also Leitwalzen 38 ausgebildet
sein. Die Bahnleitelemente 38 können, zumindest
an ihren Kontaktbereichen mit der Bedruckstoffbahn 23,
mit einer farbabweisenden Beschichtung versehen sein, beispielsweise
mit einer Oberflächenbeschichtung aus Chrom.
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Die
Bahnleitelemente 38 der Bahnleiteinrichtungen 37 können
insbesondere um die Achse des jeweils zugeordneten Gummizylinders 06 schwenkbar
gelagert sein. Vorzugsweise sind sie bzgl. der jeweiligen Achse
exzentrisch gelagert, wodurch erreicht werden kann, dass das jeweilige
Bahnleitelement 38 in seiner Ruheposition genügend
Abstand zur Oberfläche des Gummizylinders 06 einhält
und somit im Falle eines Papierwicklers auf dem Gummizylinder 06 eine
Beschädigung oder schlimmstenfalls ein Einziehen der Bahnleitelemente 38 mit
ausreichender Sicherheit verhindert werden kann.
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Details
einer Ausführungsform einer Bahnleiteinrichtung 37 ergeben
sich aus 6 bis 10. Hiernach
ist eine mit der (ggf. ebenfalls verstellbar gelagerten) Achse des
Gummizylinders 06 gekoppelte, ringsegmentförmige
Adapterplatte 39 vorgesehen, die drei Rollen 41 trägt,
auf denen ein Trägerring 42 drehbar gelagert ist.
Die Rollen sind bzgl. der Achse des Gummizylinders 06 derart
versetzt angeordnet, dass sich eine exzentrische Lagerung des Trägerrings 42 ergibt.
Der Trägerring 42 weist eine sich radial erstreckende
Nase 43 auf, an der das eine Ende des Bahnleitelements 38 befestigt
oder, im Falle eines drehbar gelagerten Bahnleitelements 38,
gelagert ist. Mittels einer Betätigungseinrichtung 44 der Bahnleiteinrichtung 37,
beispielsweise eines Pneumatikzylinders 44, dessen Kolben
an einer weiteren, sich radial erstreckenden Nase 46 des
Trägerrings 42 angelenkt ist, ist der Trägerring 42 samt
Bahnleitelement 38 zwischen einer Ruhestellung, vgl. z.
B. 6, und einer Funktionsposition, vgl. z. B. 7, bewegbar.
Die Ansteuerung der Pneumatikzylinder 44 kann beispielsweise
jeweils über Magnetventile erfolgen, die in die Maschinensteuerung
integriert sind und ggf. vom Maschinenleitstand aus fernbedienbar
sind. An der in 8 nicht dargestellten gegenüberliegenden
Seite des Gummizylinders 06 ist eine dem Vorstehenden entsprechende
Lagerung der Bahnleiteinrichtung 37 vorgesehen. Mir der
Bezugsziffer 47 ist ein Exzenterlager 47 (vgl. 8)
für den Gummizylinder 06, mit 48 ein
Lagerverstellhebel zum Verstellen des Exzenterlagers 47 und
mit 49 ein z. B. pneumatischer Antrieb für den
Lagerverstellhebel 48 bezeichnet.
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Gemäß einer
(nicht dargestellten) Ausführungsform der Erfindung ist
die Anordnung von Bahnleitelement 38, Führungsschiene 26 der
Einzugseinrichtung 28 und Gummizylinder 06 so,
dass in einer Funktionsstellung 26 des Bahnleitelements 38 das Bahnleitelement 38 auf
derjenigen Seite der Führungsschiene angeordnet ist, die
dem Gummizylinder 06 zugewandt ist. Dies hat den Vorteil,
dass selbst bei in Funktionsposition befindlichem Bahnleitelement 38 eine
Bedruckstoffbahn 23 vorbei an dem Bahnleitelement 38 eingezogen
werden kann.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform, z. B. nach 9 und 10,
ragt das in Funktionsstellung befindliche Bahnleitelement 38 zumindest
teilweise in die von der Führungsschiene 26 vorgegebene
Bedruckstoffbahn 23, so dass hier die Bedruckstoffbahn 23 zunächst
zumindest so weit eingezogen werden muss, bis sie zumindest mit
ihrer Spitze bzw. ihrem führenden Ende 36 (vgl. 3)
das Bahnleitelement 38 passiert hat, bevor das Bahnleitelement 38 in
seine Funktionsposition verbracht wird. Sobald das führende
Ende 36 vorbeigelaufen ist, kann beim jeweiligen Druckwerk 21; 22; 51; 52 mit
bereits eingezogener Bedruckstoffbahn 23 während
des restlichen Einziehvorganges die Bedruckstoffbahn 23 mittels
der Bahnleiteinrichtung 37 vom jeweiligen Gummizylinder 06 auch über
die Ebene der durch die Führungsschiene 26 definierte
Führungsbahn hinaus weggedrückt werden.
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Durch
Abstellen der Bedruckstoffbahn 23 vom Gummizylinder 06 mittels
einer Bahnleiteinrichtung 37 kann z. B. ein Mitschleifen
der entsprechenden Zylindergruppe im Falle eines Plattenwechsels bei
gleichzeitigem Einziehen einer Bedruckstoffbahn 23 vermieden
werden, was insbesondere im Falle eines manuellen Plattenwechsels
eine Gefahrenquelle für die Bedienperson darstellen würde.
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Insbesondere
kann die Bahnleiteinrichtung 37 beim Auflegen und Abnehmen
von Druckplatten auf bzw. vom Plattenzylinder 07, beim
Start eines Gummituchwaschprogramms, beim Voreinfärben und/oder
beim Farbwerkwaschen aktiviert, d. h. in eine Funktionsposition
gebracht werden. Es kann vorgesehen sein, dass die Aktivierung der
Bahnleiteinrichtung 37 nur im Stillstand erfolgen kann.
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Es
kann des Weiteren vorgesehen sein, dass durch das lokale Abkuppeln
eines Druckwerks 21; 22; 51; 52 vom
zugeordneten Satellitenzylinder 18 ggf. selbsttätig
die Bahnleiteinrichtung 37 aktiviert wird und, beispielsweise
nach einem Plattenwechsel bei diesem Druckwerk 21; 22; 51 oder 52,
beim Zukuppeln dieses Druckwerks 21; 22; 51 oder 52 zum zugeordneten
Satellitenzylinder 18 ebenfalls ggf. selbsttätig
die Bahnleiteinrichtung 27 wieder deaktiviert wird.
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Die
Bedruckstoffbahn 23 wird mit einer Einziehgeschwindigkeit
eingezogen, die kleiner als die Produktionsgeschwindigkeit ist und
insbesondere < 150
m/min, vorzugsweise < 100
m/min, insbesondere 40 m/min +/– 15% betragen kann und
vorzugsweise größer ist als 10 m/min. Im Falle
eines Plattenwechsels beträgt die Oberflächengeschwindigkeit
des Plattenzylinders 07 während des Aufziehens
bzw. Rüstens beispielsweise weniger als 10 m/min, jedoch mehr
als 0 m/min und kann insbesondere 5 m/min +/– 20% betragen.
Im Falle eines Waschens eines Gummizylinders 06 beträgt
die Oberflächengeschwindigkeit des Gummizylinders 06 beispielsweise
weniger als 150 m/min, vorzugsweise jedoch mehr als 50 m/min und
kann insbesondere 100 m/min +/– 20% betragen.
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Die
Anordnung ermöglicht somit insbesondere einen Plattenwechsel
bzw. ein Gummituchwaschen auch in den Fällen, in denen
eine Bedruckstoffbahn 23 gerade in die Maschine eingezogen
wird oder bereits vollständig eingezogen worden ist, also bereits
wieder stillsteht. Die vorgesehenen Bahnleiteinrichtungen 37 drücken
hierbei die Bedruckstoffbahn 23 vom entsprechenden Gummizylinder 06 entweder
vollständig weg oder doch zumindest so weit, dass der Umschlingungswinkel
des Gummizylinders 06 reduziert wird, um auf diese Weise
ein Durchrutschen der Bedruckstoffbahn 23 am Gummizylinder 06 beschädigungsfrei
zu ermöglichen.
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Ein
Verfahren zum Betreiben einer Satellitendruckeinheit 16; 17 in
einem von einem Produktionsmodus unterschiedlichen Betriebsmodus
kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
somit auch in einem Betriebsmodus bestehen, bei dem die Bedruckstoffbahn 23 zumindest
an dem teilweise umschlungenen Übertragungszylinder 06 vorbei
eingezogen ist und steht oder sich mit einer Rüstgeschwindigkeit
kleiner als eine Produktionsgeschwindigkeit bewegt und in welchem
der teilweise umschlungene Übertragungszylinder 06 mit
einer Rüstdrehzahl kleiner als eine Produktionsdrehzahl
rotiert, bzw. in einem Betriebsmodus, in welchem die Bedruckstoffbahn 23 zumindest
an dem teilweise umschlungenen Übertragungszylinder 06 vorbei
eingezogen ist und steht oder sich mit einer Rüstgeschwindigkeit
kleiner als eine Produktionsgeschwindigkeit bewegt und in welchem
der teilweise umschlungene Übertragungszylinder 06 mit
einer Oberflächengeschwindigkeit rotiert, die sich von
der Bahngeschwindigkeit der Bedruckstoffbahn 23 unterscheidet,
wobei ein solcher Betriebsmodus insbesondere einen Plattenwechsel
bzw. einen Gummizylinder-Waschvorgang umfassen kann. Auf eine Bahnleiteinrichtung 37 kann
bei diesem Betriebsmodus ggf. vollständig verzichtet werden,
in anderen Fallen kann das zusätzliche Vorsehen von Bahnleiteinrichtungen 37 ggf. zweckmäßig
sein.
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Zumindest
die Formzylinder einer Satellitendruckeinheit sind mittels Antriebsmotoren mechanisch
unabhängig voneinander antreibbar. Vorzugsweise hat der
Satellitenzylinder einen eigenen Antriebsmotor, der insbesondere
von dem Übertragungszylinder und Formzylinder mechanisch
unabhängig ist. Beispielsweise bilden Formzylinder und Übertragungszylinder
jeweils ein mechanisch gekoppeltes Zylinderpaar, das jeweils einen
eigenen Antriebsmotor aufweist. Auch ist es möglich, dass
jeder Zylinder einen eigenen Antriebsmotor aufweist. Die Antriebsmotoren
sind vorzugsweise als winkellagegeregelte Elektromotoren, insbesondere
mit Permanentmagneten ausgebildet.
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Jedem
Formzylinder kann eine Plattenwechselvorrichtung zugeordnet sein,
die jeweils vorzugsweise mindestens ein Andrückelement
und mindestens einen Zuführ- und einen Abführschacht
aufweist. In axialer Richtung sind bevorzugt mehrere, insbesondere
4 oder 6 Zuführschächte und Abführschächte
angeordnet.
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- 01
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- 02
- Gestell
- 03
- Druckwerk
- 04
- Druckwerk
- 05
-
- 06
- Zylinder,
Gummizylinder, Übertragungszylinder
- 07
- Zylinder,
Plattenzylinder, Formzylinder, Druckzylinder
- 08
- Feuchtwerk
- 09
- Farbwerk
- 10
- Leitwalze
- 11
- Leitwalze
- 12
- Gummituch-Wascheinrichtung
- 13
-
- 14
- Druckturm,
Achterturm
- 15
-
- 16
- Druckeinheit,
Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 17
- Druckeinheit,
Neun-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 18
- Zylinder,
Satellitenzylinder, Gegendruckzylinder
- 19
-
- 20
-
- 21
- Druckwerk
- 22
- Druckwerk
- 23
- Bedruckstoffbahn,
Papierbahn
- 24
- Satellitenzylinder-Reinigungseinrichtung
- 25
-
- 26
- Führungsschiene
- 27
- Gestell
- 28
- Einzugseinrichtung
- 29
- Nut,
Längsnut
- 30
-
- 31
- Kettenstück
- 32
- Glied
(31)
- 33
- Glied
(31)
- 34
- Arm
- 35
-
- 36
- Ende,
führend (23)
- 37
- Bahnleiteinrichtung
- 38
- Bahnleitelement,
Stange, Walze, Leitwalze
- 39
- Adapterplatte
- 40
-
- 41
- Rolle
- 42
- Trägerring
- 43
- Nase
(42)
- 44
- Betätigungseinrichtung,
Pneumatikzylinder
- 45
-
- 46
- Nase
(42)
- 47
- Exzenterlager
- 48
- Lagerverstellhebel
- 49
- Antrieb
- 50
-
- 51
- Druckwerk
- 52
- Druckwerk
- 53
- Druckwerk
- 54
- Druckwerk
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10114347
A1 [0002]
- - DE 10046373 B4 [0003]
- - DE 3119398 C2 [0004]
- - DE 3117663 C2 [0004]
- - EP 1297956 A2 [0005]