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Die
Erfindung betrifft eine Windenergieanlage mit einem Rotor, der mindestens
ein Rotorblatt aufweist, einem Turm und einer an dem Turm befestigten
Gondel, wobei die Gondel ein Maschinenhaus, in dem der Triebstrang
der Windenergieanlage angeordnet ist, ein Gehäusemodul
zur Aufnahme elektrischer Betriebsmittel der Windenergieanlage,
das mit dem Maschinenhaus verbunden ist, und einen Azimut-Teil aufweist,
der mit dem Turm und mit dem Maschinenhaus verbunden ist und eine
Azimut-Verstellung des Maschinenhauses gegenüber dem Turm
ermöglicht.
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Derartige
Windenergieanlagen unterscheiden sich von Windenergieanlagen traditionellerer Bauart
durch das Gehäusemodul, das zur Aufnahme elektrischer Betriebsmittel
dient, die andernfalls im Maschinenhaus, im Azimut-Teil, im Turm
der Windenergieanlage oder in separaten Betriebsräumen
am Boden untergebracht werden müssen.
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Ein
Beispiel einer solchen Windenergieanlage ist der Typ 3.6 des Herstellers
GE Energy, bei dem ein Container unterhalb des Maschinenhauses aufgehängt
ist. Die Anlage ist speziell für den Offshore-Betrieb vorgesehen
und nutzt den Container zur Unterbringung derjenigen elektrischen
Betriebsmittel, die bei einem Einsatz an Land in separaten Betriebsräumen
am Fuß des Turms Platz finden.
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In
einer aus der Druckschrift
DE
199 62 453 C1 bekannten, ebenfalls für den Offshore-Einsatz
bestimmten Windenergieanlage befinden sich Teile der elektrischen
Betriebsmittel, insbesondere Schalteinrichtungen und eine Trafostation,
in Container, die am Turm der Windenergieanlage oberhalb der Wasserlinie
aufgehängt sind. Die Container können vom Wasser
aus einfach ausgetauscht werden. Sie sind jedoch vom Maschinenhaus
entfernt und nicht mit diesem verbunden.
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Eine
weitere Windenergieanlage für den Offshore-Einsatz ist
aus der Druckschrift
DE
100 13 442 C1 bekannt und hat ein als Container ausgeführtes Gehäusemodul,
das hinter dem Maschinenhaus unterhalb einer Landeplattform für
Hubschrauber angeordnet ist. In dem Container sind ein Transformator und
eine Umrichtereinheit untergebracht.
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Aus
der Druckschrift
DE
101 19 429 A1 ist eine Windenergieanlage bekannt, bei der
das Gehäusemodul als verschiebbarer Behälter ausgeführt ist.
Der verschiebbare Behälter nimmt einen Transformator und
verschiedene Schaltschränke auf. Die Gondel der bekannten
Windenergieanlage hat einen zweigeteilten Rahmen, dessen oberer
Teil die Tragstruktur für das Maschinenhaus mit dem Triebstrang
bildet. Der untere Teil des Rahmens weist die Azimut-Verstelleinrichtung
der Windenergieanlage auf. Einzelheiten des zweigeteilten Rahmens
sind in der Druckschrift
DE
101 19 428 A1 beschrieben. Der verschiebbare Behälter
ist mittels schienengeführter Laufräder an der
Unterseite des Maschinenhauses aufgehängt. Er ist in Längsrichtung
des Maschinenhauses verschiebbar, wobei er sich im Betrieb der Windenergieanlage
nahe des Azimut-Teils bzw. des Turms befindet. Zu Wartungs- und Montagezwecken
wird er nach hinten verschoben und gibt dann eine Öffnung
im Boden des Maschinenhauses frei.
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Davon
ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Windenergieanlage
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 anzugeben, bei der die mechanische
Stabilität verbessert und eine einfachere, kostengünstigere
Fertigung und Montage ermöglicht wird.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die bekannte Aufhängung
des Gehäusemoduls unterhalb oder am hinteren Ende des Maschinenhauses
eine hohe zusätzliche Belastung für die Tragstruktur
der Gondel mit sich bringt. Insbesondere die Anordnung des Gehäusemoduls
am hinteren Ende des Maschinenhauses wirkt sich ungünstig
auf die am Azimut-Teil bzw. Turmkopf auftretenden Kräfte
aus. Die Anordnung des Gehäusemoduls unterhalb des Maschinenhauses
führt zwar zu einem kompakteren Aufbau, belastet jedoch
das Maschinenhaus dennoch mit dem Gewicht des Gehäusemoduls,
ohne dass das Gehäusemodul einen zusätzlichen
Beitrag zur Festigkeit leisten kann.
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Die
obige Aufgabe wird gelöst durch die Windenergieanlage mit
den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
in den sich anschließenden Unteransprüchen angegeben.
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Die
Windenergieanlage hat einen Rotor, der mindestens ein Rotorblatt
aufweist, einen Turm und eine an dem Turm befestigte Gondel, wobei
die Gondel ein Maschinenhaus, in dem der Triebstrang der Windenergieanlage
angeordnet ist, ein Gehäusemodul, in dem elektrische Betriebsmittel
der Windenergieanlage angeordnet sind und das mit dem Maschinenhaus
verbunden ist, und einen Azimut-Teil aufweist, der mit dem Turm
und mit dem Maschinenhaus verbunden ist und eine Azimut-Verstellung
des Maschinenhauses gegenüber dem Turm ermöglicht,
wobei das Gehäusemodul einen ersten, mit dem Maschinenhaus
verbundenen Befestigungsabschnitt und einen zweiten, mit dem Azimut-Teil
verbundenen Befestigungsabschnitt aufweist.
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Der
Triebstrang der Windenergieanlage umfasst die am vorderen Ende des
Maschinenhauses gelagerte Rotorwelle und einen Generator, der die Drehung
der Rotorwelle in elektrische Energie umwandelt. Gegebenenfalls
befindet sich zwischen der Rotorwelle und dem Generator ein Getriebe.
All diese Komponenten sind im Maschinenhaus in der Regel hintereinander
angeordnet. Die zur Aufnahme der Komponenten erforderliche Tragstruktur
kann von einer Rahmenkonstruktion aus Stahl gebildet sein. Der Azimut-Teil
dient zur Windrichtungsnachführung der Gondel. Er kann
einen konzentrischen Aufbau haben, mit einem Innenteil, der am Turmkopf
befestigt ist, und einem darum herum angeordneten Außenteil.
Zwischen Innen- und Außenteil befindet sich ein Azimut-Antrieb,
der den Außenteil gegenüber dem Innenteil drehen
kann. Das Maschinenhaus ist am Außenteil befestigt und
wird mit diesem gedreht. Alternativ kann der am Turm befestigte
Teil auch unterhalb des beweglichen Teils angeordnet sein. Der Azimut-Teil
kann unterhalb des Maschinenhauses angeordnet sein, insbesondere
unterhalb der Tragstruktur oder des Maschinenträgers des
Maschinenhauses. Er kann jedoch auch teilweise in das Maschinenhaus integriert
sein.
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Das
Gehäusemodul bildet einen Teil des Gehäuses der
Windenergieanlage, in dem elektrische Betriebsmittel angeordnet
sind. Das Gehäusemodul kann allseitig geschlossen oder
teilweise offen sein, es kann beispielsweise in Rahmen- oder Schalenbauweise
gefertigt sein. Der erste und der zweite Befestigungsabschnitt des
Gehäusemoduls können beispielsweise als Schraubenflansche
ausgeführt sein, die mit komplementären Befestigungsabschnitten
am Maschinenhaus bzw. am Azimut-Teil verschraubt werden. Es kommen
jedoch auch andere Befestigungsmöglichkeiten in Betracht,
die eine ausreichend stabile Verbindung erlauben. Von Vorteil ist eine
lösbare Verbindung, die eine einfache Montage und Demontage
des Gehäusemoduls ermöglicht. In diesem Fall kann
das gesamte Gehäusemodul zu Reparatur- oder Wartungszwecken,
insbesondere betreffend die in dem Gehäuse angeordneten
elektrischen Betriebsmittel, einfach von der Windenergieanlage getrennt
und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
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Bei
der Erstmontage der Windenergieanlage wird zunächst die
gesamte Gondel, umfassend das Maschinenhaus, das Gehäusemodul
und den Azimut-Teil, jeweils einschließlich der enthaltenen
elektrischen Betriebsmittel und Triebstrangelemente, auf dem Boden
montiert. Anschliessend wird die Gondel mit Hilfe eines Krans auf
den Turm der Windenergieanlage gehoben und dort montiert.
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Durch
die erfindungsgemäße Konstruktion ist das Gehäusemodul
in die Tragstruktur der Windenergieanlage integriert. Es leistet
einen Beitrag zur Stabilität der Gondel, insbesondere verstärkt
es die Verbindung zwischen dem Azimut-Teil und dem Maschinenhaus.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass das Gehäusemodul mit den elektrischen
Betriebsmitteln als separate Einheit vorgefertigt und auf seine
ordnungsgemäße Funktion hin abschließend
getestet werden kann, bevor es an der Windenergieanlage montiert wird.
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In
einer Ausgestaltung sind in dem Gehäusemodul ein Transformator
und/oder ein Umrichter und/oder eine Kühleinrichtung und/oder
ein Schaltschrank angeordnet.
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Bei
der Anordnung insbesondere all dieser elektrischen Betriebsmittel
in dem Gehäusemodul wird ein Modul geschaffen, das von
den Zuleitungen des Generators bis zu den zu einem Netzeinspeisepunkt
führenden Leitungen alle elektrischen Leistungsbauteile
aufnimmt. Es stellt daher eine funktionelle Einheit dar, die gesondert
getestet werden kann und dem Gedanken einer modularen Bauweise Rechnung
trägt.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist der Transformator im vorderen Teil des Gehäusemoduls
und der Umrichter im hinteren Teil des Gehäusemoduls angeordnet.
Jetzt und im folgenden beziehen sich Richtungsangaben immer auf
den montierten Zustand der Windenergieanlage, wobei das rotorseitige
Ende der Windenergieanlage wie üblich als vorne bezeichnet wird.
Die genannte Anordnung ist besonders vorteilhaft, weil der besonders
schwergewichtige Transformator nahe am Turm der Windenergieanlage
und damit nahe an der Lagerung der Gondel angeordnet ist. Zudem
ist eine besonders einfache und kurze Verkabelung möglich,
weil die Leitungen vom Transformator über den Turm auf
kürzestem Weg aus dem Gehäusemodul herausgeführt
werden können, ebenso wie die vom Generator kommenden Leitungen
auf kürzestem Weg zum im hinteren Teil des Gehäusemoduls
angeordneten Umrichter geführt werden können.
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In
weiteren Ausgestaltungen ist der erste Befestigungsabschnitt an
der Oberseite des Gehäusemoduls angeordnet, und der zweite
Befestigungsabschnitt ist an der Vorderseite des Gehäusemoduls angeordnet.
Das Gehäusemodul befindet sich dann im montierten Zustand
unterhalb des Maschinenhauses und grenzt mit seinem vorderen Ende
an den Azimut-Teil an. Bei dieser Anordnung unterstützt
das Gehäusemodul insbesondere den hinteren Teil des Maschinenhauses,
der den schweren Generator beinhaltet.
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In
einer Ausgestaltung weist das Gehäusemodul an der dem Azimut-Teil
zugewandten Seite eine Durchgangsöffnung auf. Dabei kann
auch der mit dem Gehäusemodul verbundene Abschnitt des Azimut-Teils
eine entsprechende Öffnung aufweisen. Die Durchgangsöffnung
im Gehäusemodul erlaubt eine Durchführung von
elektrischen Leitungen, insbesondere von Leitungen, die durch das
Innere des Turms nach unten geführt werden sollen. Diese
Leitungen können somit ohne einen Umweg über das Maschinenhaus
auf kürzestem Weg nach unten geführt werden. Dadurch
werden Leitungsverluste minimiert und die Kosten für die
Leitungen gesenkt. Zudem bleibt das Maschinenhaus von den Leitungen frei,
so dass insbesondere eine Beschädigung der Leitungen im
Bereich des Triebstrangs von vornherein ausgeschlossen ist. Schließlich
kann die Durchgangsöffnung auch einen erleichterten Zugang
zum Gehäusemodul vom Turm aus bieten.
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In
einer Ausgestaltung weist das Gehäusemodul mindestens eine
Trennwand auf, die den Innenraum des Gehäusemoduls in mindestens
zwei Bereiche unterteilt. Beispielsweise kann einer der Bereiche
den Trafo aufnehmen, ein anderer den Umrichter und zugehörige
Schaltschränke. Durch die Trennung können Bereiche
mit unterschiedlichen Gefährdungen und Anforderungen von
einander abgetrennt werden. Es kann auch eine Abschirmung durch
die Trennwände erzielt werden, um die elektromagnetische
Verträglichkeit sicherzustellen.
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In
einer Ausgestaltung weist mindestens einer der mindestens zwei Bereiche
eine separate Kühleinrichtung auf. Dadurch können
die Anforderungen an die Temperatur und/oder Luftfeuchtigkeit für
die getrennten Bereiche getrennt von einander erfüllt werden,
was einerseits optimale Betriebsbedingungen einzuhalten ermöglicht,
andererseits zu einer Effizienzsteigerung bei der Kühlung
führen kann.
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Gemäß einer
Ausgestaltung weist das Gehäusemodul auf der dem Turm abgewandten
Seite eine Öffnung für eine Kühleinrichtung
auf. Dadurch kann beispielsweise eine in die Öffnung eingesetzte Kühleinrichtung
unmittelbar Abwärme an die Umgebung abgeben. Die Öffnung
kann auch zur Abfuhr von Abluft dienen. Bevorzugt wird die Öffnung
für eine Kühleinrichtung für einen Schaltschrank
genutzt.
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In
einer Ausgestaltung ist im Boden des Gehäusemoduls eine
Kranluke angeordnet. Durch die Krankluke können bei Wartungsarbeiten
in dem Gehäusemodul angeordnete Komponenten oder Werkzeuge
heruntergelassen oder hinaufgezogen werden. Dies vereinfacht den
Austausch der zum Teil sehr schweren Komponenten.
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Bevorzugt
ist die Kranluke im Boden des Gehäusemoduls unterhalb einer
Kranluke des Maschinenhauses angeordnet. Auf diese Weise kann ein
in das Maschinenhaus integrierter oder daran befestigter Bordkran
durch das Gehäusemodul hindurch eingesetzt werden. Dann
können mit diesem Bordkran sowohl Komponenten in das Maschinenhaus
als auch in das Gehäusemodul transportiert werden, oder
aus diesen heraus.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Windenergieanlage nach der Erfindung in einer vereinfachten Darstellung;
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2 eine
vereinfachte Querschnittsdarstellung entlang der in 1 mit
A-A bezeichneten Linie;
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3 eine
vereinfachte Darstellung der Gondel der Windenergieanlage aus 1;
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4 eine
vereinfachte Darstellung des Gehäusemoduls der Windenergieanlage
aus 1 in einer Ansicht von der Seite und einer weiteren
Ansicht von oben;
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5 eine
weitere Ausführung eines Gehäusemoduls in einer
vereinfachten Darstellung in einer Draufsicht von der Seite und
einer weiteren Draufsicht von oben;
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6 eine
Montagevorrichtung zum Anheben und Absenken des Gehäusemoduls
in einer vereinfachten, schematischen Darstellung von hinten;
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7 die
Montageeinrichtung aus 6 in einer Ansicht von der Seite;
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8 das
Gehäusemodul aus 4 in einer vereinfachten
perspektivischen Ansicht.
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Die 1 gibt
einen Überblick über den Aufbau einer erfindungsgemäßen
Windenergieanlage. Die Windenergieanlage hat einen Rotor 10 mit
Rotorblättern 12, die in der Figur nur teilweise
dargestellt sind. Der Rotor weist eine Rotorwelle 14 auf,
die in einem Maschinenhaus 16 gelagert ist. Das Maschinenhaus 16 weist
einen Maschinenträger 18 auf, der aus einem stabilen
Stahlrahmen besteht. Der Maschinenträger 18 trägt
neben dem Lager 20 der Rotorwelle 14 auch ein
Getriebe 22 mit einer von der Rotorwelle 14 angetriebenen
Antriebswelle. Eine Abtriebswelle 24 ist mit einem Generator 26 verbunden,
der die vom Rotor 10 aufgenommene mechanische Energie in
elektrische Energie umwandelt. Von dem Turm 40 der Windenergieanlage
ist in der Figur nur der obere Abschnitt dargestellt. An dessen
oberem Ende ist der Azimut-Teil 28 der Windenergieanlage
angeordnet. Das Maschinenhaus 16 befindet sich oberhalb
des Azimut-Teils 28 und ist fest mit dem drehbaren Teil des
Azimut-Teils 28 verbunden. Das Gehäusemodul 30 hat
an seiner Oberseite einen ersten, annähernd horizontal
verlaufenden Befestigungsabschnitt 32, der als Schraubenflansch
ausgeführt ist und mit dem Maschinenhaus 16, genauer
mit dem Maschinenträger 18, verschraubt ist. Über
einen zweiten, im wesentlichen vertikal verlaufenden Befestigungsabschnitt 34 an
der Vorderseite des Gehäusemoduls 30 ist das Gehäusemodul 30 mit
dem Azimut-Teil 28 verschraubt. Es befindet sich daher
zwischen dem Azimut-Teil 28 und dem Maschinenhaus 16,
wobei es die Verbindung zwischen dem Azimut-Teil 28 und dem
Maschinenhaus 16 verstärkt und insbesondere den
hinteren Teil des Maschinenhauses 16 stützt. Das
Gehäusemodul 30 trägt zur Versteifung
der Gondel bei. Das hintere Ende des Gehäusemoduls 30 schließt
mit dem hinteren Ende des Maschinenhauses 16 etwa bündig
ab. Das Gehäusemodul 30 fügt sich daher
auch optisch gut ein, so dass die Gondel der Windenergieanlage besonders
kompakt wirkt. Die Befestigungsabschnitte 32, 34 weisen
jeweils eine Vielzahl von Bohrungen auf, durch die Schrauben 36 hindurchgeführt
sind. Die Schrauben greifen in komplementäre Bohrungen
im Maschinenhaus 16 bzw. Maschinenträger 18 und
im Azimut-Teil 28 ein. Die komplementären Bohrungen
können als Gewindebohrungen ausgeführt sein, die
mit Außengewinden der Schrauben zusammenwirken, oder als Durchgangsbohrungen,
durch die die Schrauben hindurchgeführt und mit einer Mutter
fixiert sind.
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In
der Querschnittsdarstellung der 2 entlang
der Linie A-A in 1 erkennt man die Außenwand
des Gehäusemoduls 30 und andeutungsweise dessen
zweite Befestigungsabschnitte 34, die mit einem mit der
Gondel drehenden Abschnitt des Azimut-Teils 28 verschraubt
sind. Ebenfalls erkennbar ist das obere Ende des Turms 40.
Eine Durchgangsöffnung 38 in der vorderen, dem
Azimut-Teil 28 zugewandten Seite des Gehäusemoduls 30 erlaubt
ein Hindurchführen von elektrischen Leitungen in den mit einer
komplementären Öffnung versehenen Azimut-Teil 28 und
weiter in den Turm 40 hinein. Dabei ist die Durchgangsöffnung 38 groß genug,
um gleichzeitig einen Zugang zu dem Gehäusemodul 30 vom Turm
aus zu ermöglichen.
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Anhand
der 3 soll der Aufbau des Azimut-Teils 28 sowie
die Anordnung der elektrischen Betriebsmittel im Gehäusemodul 30 näher
erläutert werden. Die Ansicht ähnelt derjenigen
der 1, wobei im oberen Teil der 3 die
wesentlichen Triebstrangelemente Rotorwelle 14, Getriebe 22 und Generator 26 dargestellt
sind, die auf dem Maschinenträger 18 angeordnet
sind. In dem Gehäusemodul 30 sind ein Transformator 42 und
ein Umrichter 44 angeordnet. Der Umrichter ist über
drei elektrische Leitungen 46 mit dem Generator und über
drei weitere Leitungen 48 mit dem Transformator 42 verbunden.
Weitere elektrische Leitungen 50 führen vom Transformator 42 durch
eine nicht im einzelnen dargestellte Durchgangsöffnung
im Gehäusemodul 30 hindurch in den Azimut-Teil 28 hinein
und von dort in den Turm 40, von dem in der Figur nur der
Turmkopf 52 sichtbar ist. Der Azimut-Teil 28 umfasst
einen fest mit dem Turmkopf 52 verbundenen Teil 54 und einen
drehbaren, fest mit dem Maschinenhaus verbundenen Teil 56.
Der mit dem Maschinenhaus verbundene Teil 56 ist im wesentlichen
zylindrisch und über ein nicht im einzelnen dargestelltes
Lager drehbar an dem mit dem Turmkopf 52 verbundenen Teil 54 gelagert.
Er befindet sich unterhalb des Maschinenhauses 16 und ist über
einen Flansch 58 mit dem Maschinenträger 18 verschraubt.
Der zylindrische Teil 56 weist eine nicht dargestellte,
gegenüber der Durchgangsöffnung in der vorderen
Seite des Gehäusemoduls angeordnete Öffnung auf,
durch welche die elektrischen Leitungen 50 hindurchgeführt sind.
Zwei elektrische Azimut-Antriebe 60 sind an dem zylindrischen
Teil 56 befestigt und wirken über eine Verzahnung
auf den feststehenden Teil 54 des Azimut-Teils 28 ein,
um eine Verdrehung der Gondel zur Windrichtungsnachführung
zu bewerkstelligen. Um die Gondel gegebenenfalls festzusetzen, gibt
es einen Bremsmechanismus 64, der ebenfalls am zylindrischen
Teil 56 befestigt ist und auf den feststehenden Teil 54 einwirkt.
Ein Befestigungselement 66 ist fest mit dem zylindrischen
Teil 56 des Azimut-Teils 28 verbunden und erstreckt
sich zu dem Gehäusemodul 30, wo es mit dem zweiten
Befestigungsabschnitt 34 verschraubt ist. Der mit dem zweiten
Befestigungsabschnitt 34 verschraubte Abschnitt 68 des
Befestigungselements 66 ragt in radialer Richtung so weit
nach außen, dass sich alle Funktionselemente des Azimut-Teils 28 innerhalb
davon befinden.
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4 zeigt
das Gehäusemodul 30 aus 3 in zwei
weiteren Ansichten, im oberen Teil der Figur von der Seite und im
unteren Teil der Figur von oben. Zwei Trennwände 70, 72 teilen
den Innenraum des Gehäusemoduls 30 in drei Teilbereiche:
Im vorderen Teil befindet sich der Transformator 42, der quer
angeordnet ist und auf zwei Querstreben 74 ruht. Zur Kühlung
des Transformators befindet sich in den seitlichen Wänden
des Gehäusemoduls 30 jeweils ein Lüfter 76.
Im mittleren, zwischen den beiden Trennwänden 70, 72 befindlichen
Bereich des Gehäusemoduls 30 ist ein Schaltschrank 78 mit
dem Rücken zur vorderen Trennwand 70 angeordnet.
Der Schaltschrank 78 nimmt nahezu die gesamte Breite und
Höhe des Innenraums ein. Entlang der hinteren Trennwand 72 befindet
sich ebenfalls im mittleren Teilbereich des Gehäusemoduls 30 der
Umrichter 44. Der mittlere Bereich des Innenraums weist
in der einen Seitenwand ebenfalls einen Lüfter 80 auf
und gegenüberliegend eine Lufteintrittsöffnung 82.
Zur Kühlung des Umrichters ist im hinteren Bereich des
Gehäusemoduls 30, also vom Umrichter aus jenseits der
hinteren Trennwand 72, eine Kühleinrichtung vorgesehen.
Diese umfasst einen in eine Öffnung in der hinteren Außenwand
des Gehäusemoduls 30 eingesetzten Kühler 84,
der Wärme unmittelbar an die Umgebungsluft abgeben kann.
Zum Wärmeaustausch mit dem Umrichter 44 ist der
Kühler 84 über einen Flüssigkeitskreislauf 86 mit
einer Pumpe 88 angebunden. Oberhalb der beiden Trennwände 70, 72 ist jeweils
ein Querträger 90 angeordnet, der die beiden seitlichen
Außenwände des Gehäusemoduls 30 miteinander
verbindet. In der Figur erkennt man weiterhin die bereits erläuterten
Einzelheiten des Azimut-Teils 28 und der Befestigung des
Gehäusemoduls am Maschinenträger 18.
Diese Komponenten sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie
in der 3, auf die diesbezüglich verwiesen wird.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel eines Gehäusemoduls
ist in der 5 in zwei Ansichten, von der
Seite und von oben, dargestellt. Es werden für sich entsprechende
Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet wie bei der Erläuterung
des ersten Ausführungsbeispiels. Der Aufbau des Gehäusemoduls ähnelt
dem des ersten Ausführungsbeispiels, lediglich die Aufteilung
des Innenraums und die Anordnung der elektrischen Betriebsmittel
ist teilweise abweichend gelöst. Dabei ist wiederum ein
vorderer Teilbereich des Innenraums des Gehäusemoduls 30 von
einer Trennwand 70 abgetrennt. Es gibt auch einen Querträger 90 oberhalb
der Trennwand 70. Im vorderen Teilbereich ist der Transformator 42 angeordnet.
Die Befestigung des Gehäusemoduls 30 am Maschinenträger 18 gleicht
derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels. Im Unterschied
zum ersten Ausführungsbeispiel befindet sich jedoch hinter
der Trennwand 70 nur ein nicht weiter unterteilter Teilbereich
des Innenraums des Gehäusemoduls 30, in dem ein
Schaltschrank 78 und der Umrichter 44 in Längsrichtung
entlang der seitlichen Außenwände des Gehäusemoduls 30 angeordnet
sind. In der hinteren Außenwand des Gehäusemoduls 30 befindet sich
eine Öffnung 92 zur Aufnahme einer nicht im einzelnen
dargestellten Kühleinrichtung 84. Die beschriebene
Anordnung der elektrischen Betriebsmittel im hinteren Teilbereich
des Gehäusemoduls 30 lässt einen mittleren
Teil des Bodens des Gehäusemoduls 30 frei. In
diesem freien Bereich ist eine im Beispiel quadratische Kranluke 94 angeordnet.
Die Kranluke 94 ist unterhalb einer zweiten Kranluke 96 im
Boden des Maschinenhauses positioniert. Dadurch kann der Bordkran
der Windenergieanlage, dessen Kranhaken 98 eingezeichnet
ist, durch die beiden Kranluken und das Gehäusemodul 30 hindurch
eingesetzt werden.
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Die 6 und 7 zeigen
eine für den Austausch des Gehäusemoduls 30 geeignete
Hebevorrichtung, die zwei Montageträger 108, eine
Platte 102 und Montageträger und Platte verbindende
Ketten 104 umfasst. Das Gehäusemodul wird dabei
auf den quer zur Gondel ausgerichteten Montageträgern 108,
die mit am Boden des Gehäusemoduls befindlichen Querstreben 110 verbunden
sind, angeordnet. Über Ketten 104 können
die Montageträger 108 mit dem Gehäusemodul 30 abgesenkt
bzw. angehoben werden.
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Im
einzelnen nicht dargestellt ist die Erstmontage der am Boden vormontierten
Gondel, die das Maschinenhaus 16, das Gehäusemodul 30 und den
Azimut-Teil 28 einschliesst. Die Montage erfolgt über
entsprechende Anschlagpunkte im Maschinenhaus, wobei die Gondel
mit Hilfe eines Krans auf den Turm der Windenergieanlage gehoben
und dort montiert wird.
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In
der perspektivischen Ansicht der 8 ist ein
weiteres Gehäusemodul 30 gezeigt, das im wesentlichen
dem ersten Ausführungsbeispiel der 4 gleicht.
Es werden wiederum die gleichen Bezugszeichen verwendet wie bei
der Erläuterung des ersten Ausführungsbeispiels.
Gut erkennbar ist der zweite Befestigungsabschnitt 34 am
vorderen Ende des Gehäusemoduls 30, die in den
nicht dargestellten Azimut-Teil führende Durchgangsöffnung 38 in der
vorderen Außenwand des Gehäusemoduls 30 und
die Unterteilung des Innenraums des Gehäusemoduls in drei
Teilbereiche anhand der Trennwände 70, 72,
die Öffnung in der hinteren Außenwand des Gehäusemoduls
zur Aufnahme eines Kühlers, sowie die beiden der Versteifung
des Gehäusemoduls 30 dienenden Querstreben 90.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19962453
C1 [0004]
- - DE 10013442 C1 [0005]
- - DE 10119429 A1 [0006]
- - DE 10119428 A1 [0006]