-
Die
Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät zur Reinigung von
Hartböden, insbesondere Haushalts-Staubsauggerät
oder selbsttätig verfahrbares Bodenstaub-Aufsammelgerät,
mit einer um eine horizontal ausgerichteten Bürstenachse
rotierbaren Bodenbearbeitungs-Bürste und einem, eine Außenkontur
aufweisenden Gerätegehäuse.
-
Bodenbearbeitungsgeräte
der in Rede stehenden Art sind bekannt. So wird bspw. hinsichtlich eines
selbsttätig verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgeräts
auf die
DE 10
2005 046 639 A1 und hinsichtlich eines Haushalts-Staubsauggeräts
auf die
DE 198 46
103 A1 verwiesen. Diese Geräte weisen jeweils über
die Geräteunterseite vorstehende Bürsten zur Bearbeitung
des zu pflegenden Bodens auf. Diese Bürsten erstrecken
sich innerhalb einer Außenkontur des Gerätegehäuses.
-
Im
Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine
technische Problematik der Erfindung darin gesehen, ein Bodenbearbeitungsgerät
der in Rede stehenden Art unter Beibehaltung einer günstigen
Gerätegehäuse-Außenkontur hinsichtlich
des Reinigungsergebnisses weiter zu verbessern.
-
Diese
Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den
Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt
ist, dass die Bodenbearbeitungs-Bürste unter Beibehaltung
ihrer horizontalen Erstreckung in eine relativ zur Außenkontur
geänderte Stellung verlagerbar ist. Zufolge dieser Ausgestaltung
ist ein Bodenbearbeitungsgerät der in Rede stehenden Art
unter Beibehaltung einer günstigen Außenkontur
des Gerätes hinsichtlich des Reinigungsergebnisses verbessert
ausgestaltet. Die Bodenbearbeitungs-Bürste ist verlagerbar
an dem Gehäuse bzw. an dem Chassis des Gerätes
gehaltert. Dies erlaubt eine individuelle Anpassung der Bürstenausrichtung
an die Gegebenheiten. Die An ordnung der Bodenbearbeitungs-Bürste
kann weiter so gewählt sein, dass mittels dieser unter
Beibehaltung einer sonst günstigen Außenkontur
des Gerätes auch Eckbereiche reinigbar sind. Darüber
hinaus ist auch eine günstige Randbereichreinigung des
zu pflegenden Bodens erreichbar. Zudem ist durch die verlagerbare
Anordnung der Bürste in dem Gerät ein Ausweichen
von Hindernissen, die gegen die Bürste treten, erreichbar.
-
Weitere
Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung,
oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruchs
1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert.
Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen
Merkmalen des Anspruchs 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruchs
oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
-
So
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
vorgesehen, dass die Bodenbearbeitungs-Bürste aus einer über
die Außenkontur hinausragenden Stellung in eine innerhalb der
Außenkontur aufgenommene Stellung verlagerbar ist. Dies
erweist sich insbesondere im Zusammenhang mit selbsttätig
verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgeräten von Vorteil, die
zur Erlangung einer guten Navigationseigenschaft in der Regel einen
kreisrunden Grundriss bzw. einen an eine kreisrunde Form angepassten
Grundriss aufweisen. Die Bodenbearbeitungs-Bürste steht
hierbei zur Rand- bzw. Eckenreinigung über die Außenkontur des
Gerätes vor, tritt demnach entsprechend bei einem gegebenen
kreisrunden Grundriss über diesen hinaus. Durch die mögliche
Verlagerung der Bürste kann diese eine Stellung einnehmen,
in welcher sie bevorzugt vollständig oder zumindest nahezu
vollständig innerhalb der Außenkontur des Gerätes
aufgenommen ist, so dass weiter im Zusammenhang mit einem selbsttätig
verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgerät dessen günstige
Außenkonturgestaltung weiter zum Tragen kommt. Dieser bevorzugte
kreisrunde Grundriss verhindert ein Festfahren des roboterartigen
Bodenstaub- Aufsammelgeräts. Auch erweist sich die vorgeschlagene
verlagerbare Anordnung der Bürste bei üblichen
Haushalts-Staubsauggeräten, insbesondere staubsaugerbetriebenen
Vorsatzgeräten von Vorteil. Auch bei diesen Geräten
ist durch die vorgeschlagene Erfindung eine verbesserte Rand- und
Eckreinigung des zu pflegenden Bodens erreicht.
-
Die
Verlagerung der Bürste erfolgt aus einer Grundstellung
derselben heraus. In bevorzugter Ausgestaltung ist die Grundstellung
der Bürste die Stellung, in welcher sie über die
Außenkontur des Gerätes hinausragt. Die Bürste
ist in dieser Ausgestaltung entgegen einer üblichen Verfahrrichtung
des Gerätes verlagerbar. Mit üblicher Verfahrrichtung
ist in diesem Zusammenhang die Richtung definiert, in welche das selbsttätig
verfahrbare Bodenstaub-Aufsammelgerät widerstandslos verfährt.
Bei hand- bzw. stielgeführten Haushalts-Staubsauggeräten
ist die übliche Verfahrrichtung die Richtung, in die der
das Staubsauggerät bedienende Benutzer das Gerät
vor sich herschiebt. So ist weiter die Bürste mit Bezug
auf die übliche Verfahrrichtung des Gerätes dem
Stirnbereich bzw. den dem Stirnbereich benachbarten Bereichen zugeordnet.
-
In
einer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist die Bodenbearbeitungs-Bürste
um eine senkrecht zur Bodenbearbeitungs-Bürstenachse ausgerichtete
Schwenkachse verlagerbar. Diese Schwenkachse erstreckt sich in bevorzugter
Ausgestaltung innerhalb der Außenkontur des Gerätes.
Die Verschwenkung der Bürste erfolgt unter Beibehaltung
ihrer horizontalen Erstreckung, dies weiter bspw. ausgehend von
einer quer zur üblichen Verfahrrichtung ausgerichteten
Grundstellung in eine Stellung, in welcher die Bürstenachse
einen spitzen Winkel zur üblichen Verfahrrichtung einnimmt.
Alternativ kann die Bodenbearbeitungs-Bürste auch über eine
Mehrgelenk-Lenkeranordnung verlagerbar sein, wobei auch hier die
Gelenkachsen senkrecht zur Bürstenachse ausgerichtet sind.
Durch diese Lenkeranordnung ist eine Parallelverlagerung der Bodenbearbeitungs-Bürste
aus der über die Außenkontur hinausragenden Stellung
in die innerhalb der Außenkontur aufgenommene Stellung
erreichbar. Auch kann eine lineare Verlagerung der Bürste
parallel zur üblichen Verfahrrichtung erfolgen.
-
Weiter
erweist es sich von Vorteil, wenn die Bodenbearbeitungs-Bürste
in Richtung auf die über die Außenkontur hinausragende
Stellung, d. h. in Richtung auf die bevorzugte Grundstellung, federbelastet
ist. Hierzu kann bspw. bei Verlagerung der Bürste um eine
senkrecht zur Bürstenachse ausgerichteten Schwenkachse
auf der Schwenkachse eine Schenkelfeder angeordnet sein, die einerends
chassisseitig abgestützt und andernends gegen die Bürste
bzw. gegen die Bürstenachse wirkt. Auch kann bspw. eine übliche
Zug- oder Druckfeder vorgesehen sein. Durch die vorgeschlagene Federbelastung
ist ein bevorzugt selbsttätiges Rückstellen der
Bürste in die über die Außenkontur hinausragende
Grundstellung erreicht. Insofern wird bspw. bei einem selbsttätig
verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgerät die grundsätzlich
günstige kreisförmige Grundrissgestaltung zur
verbesserten Rand- und Eckenreinigung zunächst bewusst
aufgehoben. Erst bei möglichen Kollisionen der über
die Außenkontur hinausragenden Bürste wird diese
zurückverlagert in die in der Außenkontur aufgenommene
Stellung.
-
In
dem Verlagerungsbereich der Bodenbearbeitungs-Bürste ist
gerätebodenseitig eine die Bürste aufnehmende
Tasche bzw. ein gerätebodenseitiger Freiraum geschaffen.
Bei einer weiter vorgeschlagenen Ausgestaltung, bei welcher die
Bodenbearbeitungs-Bürste in einem Saugmund aufgenommen
ist, ist dieser Saugmund zusammen mit der Bürste verschwenkbar.
Die gerätebodenseitige Tasche bzw. Ausnehmung ist größenmäßig
entsprechend gewählt. Eine solche Ausgestaltung mit einer
in einem Saugmund drehbar angeordneten Bodenbearbeitungs-Bürste
findet bei solchen Geräten Anwendung, die neben der Bürstbearbeitung
auch eine Saugbearbeitung des zu pflegenden Bodens vornehmen, wozu die
Geräte weiter einen Saug-/Gebläse-Motor und einen
dieses Gebläse mit dem Saugmund verbindenden Saugkanal
aufweisen. In diesem Zusammenhang erweist es sich von Vorteil, wenn
eine an dem Saugmund anschließende Saugleitung flexibel
angeordnet ist, die entweder unmittelbar oder mittelbar über
einen geräteseitigen Saugkanal mit dem Gebläse
strömungsmäßig in Verbindung steht. Über
die flexible Saugleitung ist in jeder Verlagerungsstellung des die
Bürste aufnehmenden Saugmundes eine Saug-Bodenbearbeitung
möglich. In einer vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
ist die Saugleitung ein Saugschlauch.
-
Eine
günstige Ausgestaltung zeigt sich, wenn die Verlagerung
der Bodenbearbeitungs-Bürste aus der über die
Außenkontur hinausragenden Stellung in die innerhalb der
Außenkontur aufgenommene Stellung passiv erfolgt, dies
bspw. zufolge einer Beaufschlagung der Bodenbearbeitungs-Bürste durch
einen Widerstand oder dergleichen bei Schiebeverlagerung bzw. bei
selbsttätiger Verlagerung des Gerätes. Entsprechend
ist bei einem selbsttätig verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgerät
die gewünschte Festfahr-Hinderung weiterhin gegeben. Die
passive Verlagerung der Bürste erfolgt entgegen der bevorzugt
vorgesehenen Federkraft, die die Bürste in die Grundstellung
zurückdrängt. Entsprechend verfährt die
Bürste nach Umfahren des Widerstandes selbsttätig,
federunterstützt in die Grundstellung zurück.
-
Alternativ
aber auch kombinativ zur passiven Verlagerung kann die Verlagerung
der Bürste auch aktiv erfolgen, so weiter insbesondere
durch mechanische Einwirkung auf die Bodenbearbeitungs-Bürste.
Hierzu kann das Gerät eine entsprechende Mechanik aufweisen,
die verlagernd auf die Bürste einwirkt. Diese Verlagerung
kann willensbetont durch den Benutzer erfolgen, dies weiter besonders
im Zusammenhang mit einer ansonsten passiven Verlagerbarkeit der
Bürste. So besteht für den Benutzer die Möglichkeit,
durch entsprechende mechanische Einwirkung die Bürste aktiv
in die Stellung innerhalb der Außenkontur des Gehäuses
zu verlagern und ggf. in dieser Stellung zu halten. In der über die
Außenkontur des Gerätes ragenden Stellung der
Bürste wirkt dann bspw. ein Widerstand oder dergleichen passiv
auf die Bürste ein.
-
In
einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes erfolgt die Einwirkung
auf die Bodenbearbeitungs-Bürste elektromotorisch. Insbesondere
zur Verlagerung der Bürste aus der beschriebenen Grundstellung
heraus in die in die Außenkontur aufgenommene Stellung
wirkt der Elektromotor verlagernd auf die Bürste ein. Darüber
hinaus kann über den Elektromotor auch die Rückstellung
in die Grundstellung der Bürste bewirkt werden. Der Elektromotor zur
Verlagerung der Bürste kann in einfachster Weise willensbetont
durch den Benutzer aktiviert werden. Als besonders vorteilhaft erweist
sich diesbezüglich eine Ausgestaltung, bei welcher die
aktive Verlagerung ausgelöst ist durch eine Widerstandserkennung.
Entsprechend erfolgt insbesondere die Verlagerung der Bürste
aus der Grundstellung in die rückverlagerte Stellung selbsttätig
infolge eines ausgewerteten Signals. Zur Widerstandserkennung ist
bevorzugt ein Sensor vorgesehen, so weiter bspw. ein akustisch oder
optisch wirkender Sensor, der die Annäherung an einen Widerstand
erfasst. Auch übliche Näherungssensoren sind diesbezüglich
möglich. Das von dem Sensor bei Widerstandserkennung abgegebene
Signal wird von einer bevorzugt im Gerät angeordneten Logik
ausgewertet, was die aktive Verlagerung der Bürste zur
Folge hat, bspw. durch Aktivierung eines Elektromotors. Weiter kann
zur Widerstandserkennung auch ein Laser vorgesehen sein.
-
Das
Gerät, insbesondere ein selbsttätig verfahrbares
Bodenstaub-Aufsammelgerät, kann mit nur einer über
die Außenkontur vorstehenden Bürste versehen sein.
Durch die bei diesen Geräten gegebenen Navigationseigenschaften
kann auch mit nur einer Bürste jeder Eck- und Randbereich
gereinigt werden. Denkbar sind diesbezüglich aber auch
Geräte, mit zwei nebeneinander angeordneten Bodenbearbeitungs-Bürsten,
deren Bürstenachsen eine gemeinsame Achse bilden. Entsprechend
sind diese in Nebeneinanderanordnung vorgesehen, dies weiter bevorzugt
in einer Anordnung, bei welcher die Bürstenachsen quer
zu einer üblichen Verfahrrichtung des Gerätes
ausgerichtet sind. Diese Bürsten sind in einer Grundstellung,
in welcher sie über die Außenkontur des Gerätes
hinausragen, bevorzugt beidseitig eines Gerätestirnbereiches
bzw. zugeordnet den dem Stirnbereich benachbarten Eckbereichen positioniert.
-
Die
Verlagerung der beiden Bürsten von der beschriebenen Grundstellung
in die rückverschwenkte, in die Außenkontur des
Gerätes aufgenommene Stellung kann in einer Weiterbildung
des Erfindungsgegenstandes getrennt voneinander erfolgen, so dass
in vorteilhafter Weise jeweils nur die Bürste aus der Grundstellung
zurückverschwenkt wird, die einem Widerstand bzw. Hindernis
zugewandt ist. Die andere Bürste kann hierbei weiter in
ihrer ausgerichteten Grundstellung arbeiten. Alternativ können
die Verlagerungsbewegungen der zwei Bodenbearbeitungs-Bürsten
auch gekoppelt sein. So bspw. derart, dass eine aktive oder auch
passive Verlagerung der einen Bürste über entsprechende
Umlenkmittel zugleich auch eine Rückverlagerung der anderen
Bürste zur Folge hat. Alternativ kann auch bei Rückverlagerung
der einen Bürste eine hiermit gekoppelte Vorverlagerung
der anderen Bürste in die Rand- und Eckbearbeitungs-Stellung
erfolgen.
-
Die
Bodenbearbeitungs-Bürsten sind in bevorzugter Ausgestaltung
aktiv angetrieben, wozu in dem Gerät ein Elektromotor vorgesehen
ist. Dieser wirkt bspw. über einen Riementrieb auf die
Bürstenachse ein. Das Antriebsmoment der Bürste
kann hierbei zur Rückstellung in die Grundstellung genutzt werden.
-
Die
Rückverlagerung der Bürste und ggf. mit dieser
zusammen des Saugmundes kann mit einer Deaktivierung der Bürstendrehung
und ggf. der Saugluftbeaufschlagung des Saugmundes einhergehen.
Denkbar ist diesbezüglich jedoch auch eine Ausgestaltung,
bei welcher die Bürste in der rückverschwenkten
Stellung, d. h. in der in die Außenkontur aufgenommenen
Stellung weiterhin dreh betrieben wird; darüber hinaus auch
der Saugmund weiterhin luftdurchströmt ist.
-
Nachstehend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche
lediglich mehrere Ausführungsbeispiele darstellt, näher
erläutert. Es zeigt:
-
1 in
perspektivischer Darstellung ein Bodenbearbeitungsgerät
in Form eines selbsttätig verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgeräts
mit einer Bodenbearbeitungs-Bürste in Grundstellung;
-
2 die
perspektivische Unteransicht hierzu;
-
3 die
Unteransicht gegen das Gerät in Betriebsstellung, mit einer
Bürste in Grundstellung;
-
4 eine
der 3 entsprechende Darstellung, jedoch im Zuge einer
Widerstandsbeaufschlagung der Bürste und damit einhergehendem Einschwenken
der Bürste;
-
5 eine
weitere der 3 entsprechende Darstellung,
die eingeschwenkte Stellung der Bürste betreffend;
-
6 die
Stellung gemäß 5 in einer
perspektivischen Unteransicht gegen das Gerät;
-
7 eine
Draufsicht auf ein Bodenbearbeitungsgerät in einer zweiten
Ausführungsform mit einer um eine senkrechte Schwenkachse
elektromotorisch verlagerbaren Bürste;
-
8 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform mit zwei in
Nebeneinanderanordnung vorgesehenen Bürsten, die um eine
gemeinsame Achse drehbar sind;
-
9 in
einer weiteren Ausführungsform ein Bodenreinigungsgerät
mit zwei Bodenbearbeitungs-Bürsten, die getrennt voneinander
verlagerbar sind;
-
10 das
Bodenbearbeitungsgerät in einer weiteren Ausführungsform
mit zwei, getrennte Bürstenachsen aufweisenden Bürsten,
wobei eine Verlagerung der einen Bürste gekoppelt ist mit
der Bewegung der anderen Bürste;
-
11 in
Draufsicht auf das Bodenbearbeitungsgerät eine weitere
Ausführungsform mit einer Bürste, die über
eine Mehrgelenk-Lenkeranordnung verlagerbar ist;
-
12 eine
der 11 entsprechende Darstellung, jedoch eine Zwischenstellung
im Zuge der Rückverlagerung der Bürste betreffend;
-
13 die
rückverlagerte Stellung der Bürste;
-
14 eine
weitere schematische Darstellung in Draufsicht auf ein Bodenbearbeitungsgerät
in einer weiteren Ausführungsform mit einer linear verlagerbaren
Bürste;
-
15 eine
Ausführungsform mit kegelförmig ausgestalteter
Bürste;
-
16 eine
weitere Ausführungsform mit einem endseitig der Bürste
angeordneten Treibrad;
-
17 eine
der 7 entsprechende Darstellung, jedoch eine weitere
Ausführungsform betreffend.
-
Dargestellt
und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 ein
Bodenbearbeitungsgerät 1 in Form eines selbsttätig
verfahrbaren Bodenstaub-Aufsammelgeräts, mit einem Chassis 2 und
einer das Chassis 2 überdeckenden Abdeckhaube 3.
-
Das
autonom arbeitende Gerät 1 ist als Kehr-/Sauggerät
ausgebildet, wozu eine um eine horizontal ausgerichtete Bürstenachse
x drehbare Bodenbearbeitungs-Bürste 4 vorgesehen
ist. Diese Bürste 4 liegt nach unten, d. h. in
Richtung auf den zu pflegenden Boden frei und ist in einem einen
Saugmund 5 bildenden Saugmundgehäuse 22 aufgenommen.
Dieses Saugmundgehäuse 22 ist schalenartig geformt
mit einer Längserstreckung entlang der Erstreckung der
Bürstenachse x. Die Schalenöffnung bzw. der Saugmund 5 ist
durchsetzt von der Beborstung 6 der Bürste 4.
-
Das
Bodenbearbeitungsgerät 1 weist einen kreisförmigen
Grundriss auf. Die Bodenbearbeitungs-Bürste 4 sowie
das diese Bürste 4 aufnehmende Saugmundgehäuse 22 sind
in einer Grundstellung des Gerätes 1 gemäß den
Darstellungen in den 1 bis 3 so angeordnet,
dass diese über die Außenkontur 7 des
Gerätes 1 zumindest zum größten
Teil hinausragen, dies weiter etwa in der Art, dass eine Längsrandkante
der Saugmundöffnung nahezu tangential zur Außenkontur 7 bzw.
mit einem geringen Abstand zum Geräteinnern hin verläuft.
-
Bürste 4 und
Saugmundgehäuse 22 sind um eine senkrecht zur
Bürstenachse x ausgerichtete Schwenkachse y aus dieser
Grundstellung heraus in eine zurückverlagerte Stellung
und zurück in die Grundstellung bewegbar. Hierzu ist die
Schwenkachse y innerhalb der Außenkontur 7 aufgenommen.
-
In
beispielhafter Ausgestaltung kann das Saugmundgehäuse 22 zugeordnet
der Schwenkachse y einen zylinderförmigen Achskörper 8 tragen. Dieser
ist entsprechend in dem Chassis 2 schwenkbeweglich gefesselt.
-
Zugeordnet
dem Verschwenkweg von Bürste und Saugmundgehäuse 22 ist
geräteunterseitig der Chassisboden 9 mit einer
Saugmundgehäuse 22 und Bürste 4 aufnehmenden
Tasche 10 versehen. Diese ist gebildet durch eine bodenseitige,
randoffene Ausnehmung.
-
Der
Antrieb der Bodenbearbeitungs-Bürste 4 erfolgt über
einen nicht näher dargestellten Elektromotor 11.
Dieser sitzt mitverschwenkbar auf dem Achskörper 8 auf,
vollzieht entsprechend die Schwenkverlagerung von Bürste 4 und
Saugmundgehäuse 22 innerhalb des Chassis 2.
-
Die
in den 1 bis 3 dargestellte Bürsten-Grundstellung
ist durch Belastung mittels einer auf das Motorgehäuse
einwirkenden Zugfeder 12 erreicht. Diese drängt
die Bürste 4 und den Saugmund 5 in eine über
die Außenkontur 7 hinausragende Stellung. Diese
Grundstellung ist anschlagbegrenzt.
-
Zur
Absaugung des zu bearbeitenden Bodens über den Saugmund 5 bzw.
zum luftstromunterstützten Abtransport der durch die Bürste 4 abgetragenen
Staub- und Schmutzpartikel ist der Saugmund 5 über
eine flexible Saugleitung 13 in Form eines Saugschlauches
mit einem nicht dargestellten, in dem Chassis 2 verlaufenden
Saugkanal verbunden. Letzterer mündet abschließend
in einem Staubsammelraum.
-
Die
flexible Saugleitung 13 ist so ausgestaltet, dass diese
in ihrer Längserstreckung gestaucht bzw. gestreckt werden
kann, womit eine Anpassung der Saugleitungslänge an die
Verschwenkstellung des Saugmundgehäuses 22 und
der Bürste 4 gegeben ist.
-
Entsprechend
ist sowohl eine Absaugung als auch der Rotationsbetrieb der Bürste 4 in
jeder Schwenkstellung der Bürste 4 bzw. des Saugmundes 5 erreicht.
-
Das
Bodenbearbeitungsgerät
1 verfügt über ein
Navigationssystem zur Orientierung im Raum und darüber
hinaus über ein System zur Festfahrverhinderung. Diesbezüglich
wird auf die
DE
10 2005 046 813 A1 sowie auf die
DE 10 2005 046 639 A1 verwiesen.
Der Inhalt dieser Patentanmeldungen wird hiermit voll inhaltlich
in die Offenbarung vorliegender Erfindung mit einbezogen, auch zu
dem Zwecke, Merkmale dieser Patentanmeldungen in Ansprüche
vorliegender Erfindung mit einzubeziehen.
-
In
den 3 bis 5 ist eine Abfolge dargestellt,
in welcher eine Eckabreinigung des zu pflegenden Bodens erreicht
ist. Der autonom arbeitende Roboter fährt mit der in Grundstellung über
die Außenkontur hinausragenden Bürste 4 entlang
einer Randkante 14 des Raumes (bspw. entlang einer Fußleiste)
in den Bereich einer Raumecke 15. Die Bürste 4 bzw.
die Bürstenachse x erstreckt sich hierbei quer zu einer üblichen
Verfahrrichtung r des Gerätes.
-
Tritt
das Gerät 1 in Verfahrrichtung r gegen die sich
ihr in den Weg stellende Randkante, so bewirkt das in dem Gerät 1 integrierte
Orientierungsverfahren zunächst ein Drehen des Gerätes – im
dargestellten Ausführungsbeispiel entgegen Uhrzeigersinn –,
was unter abstützender Anlage des Saugmundgehäuses 22 an
der weiteren Randkante 16 ein Rückschwenken der
Saugmund-Bürsten-Einheit um die Schwenkachse y in Richtung
auf die chassisseitige Tasche 10 zur Folge hat. Die Raumecke 15 wird
hierbei kontinuierlich bürstbearbeitet und abgesaugt.
-
Im
Zuge der Drehbewegung des Bodenbearbeitungsgerätes zur
Erlangung einer quergerichteten Verfahrrichtung r' wird die Saugmund-Bürsten-Einheit
zeitweilig vollständig in die Außenkontur 7 des Gerätes 1 aufgenommen,
dies unter vollständigem Einliegen in der Tasche 10.
-
Unter
Fortfall des Widerstandes durch die Randkante 16 bei weiterer
Drehbewegung des Gerätes 1 in die neue Verfahrrichtung
fährt die Saugmund-Bürsten-Einheit unterstützt
durch die Zugfeder 12 selbsttätig wieder aus in
die Grundstellung. Durch die Federbeaufschlagung in Richtung Grundstellung ist
eine automatische Anpassung an die Raumkontur gegeben.
-
Die
vorbeschriebene Ausgestaltung als auch die weiter nachstehend beschriebenen
alternativen Ausführungsformen eignen sich sowohl zur Verschwenkung
von kombinierten Saugmund-Bürsten-Einheiten als auch im
Zusammenhang mit allein bürstbearbeitenden Reinigungsgeräten
wie bspw. Kehrgeräte oder darüber hinaus auch
im Zusammenhang mit allein saugbearbeitenden Geräten, wie bspw.
Staubsauggeräten mit einer Saugdüse.
-
7 zeigt
eine alternative Ausgestaltung, basierend auf der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 6.
Hier erfolgt die Verlagerung von Bürste 4 und
Saugmund 5 nicht passiv durch Widerstandsbeaufschlagung,
sondern vielmehr aktiv. Hierzu ist in dem Chassis 2 ein
weiterer, auf den Achskörper 8 einwirkender Elektromotor 17 vorgesehen,
der zum Ein- bzw. Ausschwenken um die Schwenkachse y aktiviert wird.
Diese Aktivierung wiederum ist abhängig in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel von dem Signal eines in Verfahrrichtung
r betrachtet stirnseitig angeordneten Näherungssensors 18.
In Abhängigkeit von dem erfassten Signal wird eine Rückverschwenkung
von Saugmund 5 und Bürste 4 in die in
die Außenkontur 7 aufgenommene Parkstellung vorgenommen
bzw. eine Rückverlagerung heraus aus dieser Parkstellung
in die Grundstellung.
-
Die
elektromotorische Verlagerung, d. h. die aktive Verlagerung von
Saugmundgehäuse 22 und/oder Bürste 4 kann
darüber hinaus auch, insbesondere im Zusammenhang mit einem üblichen Haushalts-Staubsauggerät,
willensbetont durch den Benutzer, bspw. schalterbetätigt,
durchgeführt werden.
-
Auch
können weiter bspw., wie in 8 dargestellt,
zwei quer zur Verfahrrichtung r ausgerichtete Bodenbearbeitungs-Bürsten 4, 4' vorgesehen
sein. Diese erstrecken sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in Verfahrrichtung r betrachtet stirnseitig, die Außenkontur 7 tangierend.
-
Beide
Bürsten 4 und 4' sind drehbar um eine gemeinsame
Bürstenachse x angeordnet, werden weiter bspw., wenngleich
nicht dargestellt, über einen gemeinsamen Elektromotor
drehangetrieben. Darüber hinaus ist bei einer möglichen
Anordnung der Bürsten 4 und 4' in einem
Saugmundgehäuse 22 auch dieser einteilig über
die Gesamtlängserstreckung der beiden Bürsten
hinweg ausgebildet.
-
Bürsten 4, 4' und
ggf. Saugmundgehäuse 22 sind zusammen um eine
senkrecht zur Bürstenachse x ausgerichteten Schwenkachse
y schwenkverlagerbar, dies weiter in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
bevorzugt passiv verlagerbar durch Widerstandsbeaufschlagung eines
Teils der Bürste 4 bzw. 4'. Das Einschwenken
der Bürste 4 bewirkt hierbei ein entsprechendes
Aufschwenken der in Verlängerung der Bürste 4 angeordneten
Bürste 4' und umgekehrt. Entsprechend ragt eine
Bürste stets über die Außenkontur 7 des
Gerätes 1 hinaus, während die andere
Bürste hierbei zumindest teilweise, bis hin zu vollständig
in der entsprechend ausgeformten Tasche 10 innerhalb der
Außenkontur 7 einliegt.
-
Die
Bürstenachsen x und x' der Bürsten 4 und 4' können
auch getrennt ausgebildet sein, wenngleich in einer Grundstellung
diese in geradliniger Ausrich tung hintereinander liegend angeordnet
sind (vgl. 9). So sind auch die Bürsten 4 und 4' bzw. deren
Saugmundgehäuse 22 in einer Grundstellung etwa – was
in einer Projektion auf den zu pflegenden Boden die in Verfahrrichtung
r betrachtete vordere Randkontur betrifft – tangential
zur Außenkontur 7 des Gerätes 1 ausgerichtet.
Gegenüber dem bzgl. 8 beschriebenen
Ausführungsbeispiel sind hier die Bürsten 4 und 4' unabhängig
voneinander ein- bzw. ausschwenkbar, dies weiter, wie dargestellt, durch
passive Beeinflussung durch einen Widerstand. Alternativ kann die
Verschwenkung der beiden Bürsten 4 und 4' auch
elektromotorisch erfolgen.
-
Die
Verschwenkung der beiden Bürsten 4 und 4' erfolgt
um eine gemeinsame senkrechte Schwenkachse y.
-
10 zeigt
eine weitere alternative Ausgestaltung mit zwei Bürsten 4 und 4',
welche hinsichtlich der Grundstellung gleich ausgerichtet sind wie
die der bzgl. 9 beschriebenen Ausführungsform.
In diesem Ausführungsbeispiel sind jedoch die Bürsten 4 und 4' bewegungsgekoppelt,
so dass das Einschwenken der einen Bürste 4 zugleich
das Einschwenken der anderen Bürste 4' in die
von der Außenkontur 7 aufgenommene Stellung und
zurück bewirkt. Diese Bewegungskopplung ist bevorzugt im Bereich
der Schwenkachse y erreicht.
-
Auch
hier kann die Verlagerung passiv durch Widerstandsbeaufschlagung
oder auch aktiv über einen Elektromotor erfolgen. Die Rückverlagerung
in die quer zur üblichen Verfahrrichtung r gerichtete Grundstellung
kann auch hier über eine Feder, bspw. Zugfeder 12,
bewirkt sein.
-
Die 11 bis 13 zeigen
eine Ausführungsform des Bodenbearbeitungsgerätes 1,
wobei gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
eine Bürste 4 in einer Grundstellung quer zur üblichen
Verfahrrichtung r ausgerichtet über die Außenkontur 7 des Gerätes 1 hinausragt.
Diese Bürste 4 ist über eine Mehrgelenk- Lenkeranordnung 19 in
die rückverlagerte Stellung, in welcher die Bürste 4 in
der Tasche 10 innerhalb der Außenkontur 7 einliegt,
und zurück in die Grundstellung bewegbar. Hierbei erfolgt
eine Verlagerung der Bürste 4 unter stets quergerichteter Ausrichtung
der Bürstenachse x zur üblichen Verfahrrichtung
r. Eine lineare Rückverlagerung der Bürste 4 ist überlagert
von einer radialen Verlagerung der Bürste 4 nach
innen in die Tasche 10.
-
Die
Verlagerung über die Lenkeranordnung 19 kann in
einfachster Weise passiv durch Widerstandbeaufschlagung der Bürste 4 erfolgen,
darüber hinaus aber auch aktiv, bspw. im Zusammenhang mit einer
Widerstandserkennung in Form eines Näherungssensors oder
dergleichen über einen nicht dargestellten Elektromotor,
der auf die Lenkeranordnung 19 wirkt. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist eine Viergelenk-Lenkeranordnung
vorgesehen.
-
Auch
kann, wie in 14 dargestellt, die Bürste 4 rein
linear, parallel entgegen der üblichen Verfahrrichtung
zurück in eine von der Außenkontur 7 aufgenommene
Stellung verfahren werden. Auch diese lineare Verlagerung erfolgt
bevorzugt durch passive Beaufschlagung der Bürste 4,
dies insbesondere soweit, bis die Beaufschlagung durch den Widerstand
aufgehoben ist und hiernach die Bürste 4 selbsttätig,
insbesondere federunterstützt wieder in die Grundstellung
zurückverfährt. Auch hier ist eine elektromotorische
Verlagerung der Bürste 4 in Abhängigkeit
von einem Näherungssensor oder dergleichen denkbar.
-
Die 15 und 16 zeigen
weitere alternative Ausführungsformen, bei denen die Bürsten 4 zur
Rückstellung derselben aus der rückverlagerten, von
der Außenkontur 7 aufgenommenen Stellung zurück
in die Grundstellung unterstützend eingreifen. So ist die
Beborstung der Bürste 4 gemäß dem
Ausführungsbeispiel in 15 kegelförmig
nach axial außen sich erweiternd vorge nommen, so dass hierdurch
die Rotationsenergie der Bürste 4 zur Rückstellung
derselben in die Grundstellung genutzt wird.
-
Alternativ
kann gemäß der Darstellung in 16 axial
stirnseitig der Bürste 4 ein Treibrad 20 angeordnet
sein, welches über den Bürstenantrieb mitgeschleppt
wird. Über das Treibrad 20 stellt sich die Bürste 4 nach
Fortfall des passiv auf die Bürste 4 einwirkenden
Widerstandes selbsttätig zurück in die Grundstellung.
-
Schließlich
zeigt die 17 eine Ausführungsform,
basierend auf der ersten Ausführungsform gemäß den 1 bis 6.
Das über die Außenkontur 7 in einer Grundstellung
hinausragende Saugmundgehäuse 22 trägt
im Bereich des axial äußeren Endes eine zu einer
Tangente zur Außenkontur 7 des Gerätes 1 auslaufende
Wandung 21. Diese Wandung 21 kann darüber
hinaus übergehen in eine in die Saugmundgehäusekuppe
einlaufende Decke.
-
Zufolge
dieser Ausgestaltung ist auch in der Bürsten- bzw. Saugmund-Grundstellung
eine geschlossene Außenkontur des Gerätes 1 gegeben, was
ein Festfahren des autonom arbeitenden Gerätes 1 verhindert.
Die Wandung 21 schwenkt zusammen mit dem Saugmundgehäuse 22 und
der Bürste 4 zurück in die Tasche 10 innerhalb
der Außenkontur 7.
-
Die
vorgeschriebenen Wirkungsweisen gelten darüber hinaus auch
für Geräte 1, bei welchen eine Bürste
bzw. ein Saugmund in einer Grundstellung innerhalb der Außenkontur 7 aufgenommen
sind und bei Bedarf bevorzugt aktiv, bspw. durch Benutzereingriff
oder aber auch durch sensorbedingte Signale aktiviert in die über
die Außenkontur 7 hinausragende Stellung ausfahren
bzw. aus schwenken.
-
Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
-
- 1
- Bodenbearbeitungsgerät
- 2
- Chassis
- 3
- Haube
- 4
- Bürste
- 4'
- Bürste
- 5
- Saugmund
- 6
- Beborstung
- 7
- Außenkontur
- 8
- Achskörper
- 9
- Chassisboden
- 10
- Tasche
- 11
- Elektromotor
- 12
- Zugfeder
- 13
- Saugleitung
- 14
- Randkante
- 15
- Raumecke
- 16
- Randkante
- 17
- Elektromotor
- 18
- Näherungssensor
- 19
- Mehrgelenk-Lenkeranordnung
- 20
- Treibrad
- 21
- Wandung
- 22
- Saugmundgehäuse
- r
- Verfahrrichtung
- r'
- Verfahrrichtung
- x
- Bürstenachse
- y
- Schwenkachse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005046639
A1 [0002, 0047]
- - DE 19846103 A1 [0002]
- - DE 102005046813 A1 [0047]