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DE102007053224A1 - Intraokularlinse - Google Patents

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DE102007053224A1
DE102007053224A1 DE102007053224A DE102007053224A DE102007053224A1 DE 102007053224 A1 DE102007053224 A1 DE 102007053224A1 DE 102007053224 A DE102007053224 A DE 102007053224A DE 102007053224 A DE102007053224 A DE 102007053224A DE 102007053224 A1 DE102007053224 A1 DE 102007053224A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Intraokularlinse zur Verwendung bei Cataractoperationen oder Opterationen zur Verringerung oder zur Behebung von Fehlsichtigkeiten. Sie besteht aus zumindest zwei Bauteilen, die erst während der Opteration zusammengesetzt werden, nämlich einem ringförmigen Halterahmen (1), mit welchem ein Halteapparat (2) zur Fixation und Zentrierung des Implantates im Auge verbindbar ist, und einem optisch wirksamen, kreisscheibenförmigen Teil, der in den Halterahmen einsetzbar ist und aus diesem wieder entfernt werden kann. Erfindungsgemäß weist der Halterahmen radial auf der Innenseite eine Nut (6) auf, in welcher der optisch wirksame Teil reversibel fixierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Intraokularlinse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie kann bei Cataractoperationen oder Operationen zur Verringerung oder zur Behebung von Fehlsichtigkeiten Verwendung finden.
  • Im Rahmen von Cataractoperationen wird nach Entfernung der natürlichen Linse in aller Regel eine optisch wirksame Kunststofflinse in ein Auge implantiert, um dem Patienten zu einer möglichst guten Sehleistung zu verhelfen. Auch bei refraktiven Operationen zur Verringerung oder Behebung von Fehlsichtigkeiten können zusätzlich zur natürlichen Linse optisch wirksame Linsen in ein Auge implantiert werden.
  • Je nach operativer Situation gibt es Linsen unterschiedlicher Form und Materialien. Auch die Brechkraft dieser Linsen ist je nach präoperativer Ausgangslage unterschiedlich und muss für jedes Auge berechnet werden. So gibt es rein sphärisch, zylindrisch oder multifokal wirksame Linsen. Linsen mit zylindrisch wirksamen Optiken zum Ausgleich eines Astigmatismus müssen nach der Implantation in der richtigen Achslage im Auge fixiert werden. Hierzu werden im Linsenmaterial feine Markierungen eingearbeitet, die dem Operateur die erforderliche Drehung (Achslage) der Linse anzeigen.
  • Allen zur Zeit verwendeten Linsentypen ist gemeinsam, dass der optisch wirksame Teil, die eigentliche Linse, unlösbar mit einem Halteapparat – der sogenannten Haptik – verbunden ist, die die Linse im Auge fixiert und in zentrierter Lage halten soll. Die Haptik und der optische Teil können aus demselben Material oder aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  • In allen Fällen bringt aber die Tatsache, dass der optisch wirksame Teil und die Haptik unlösbar miteinander verbunden sind, ein wesentliches Problem mit sich:
    Eine eventuell erforderliche Änderung der Position oder Achslage oder sogar ein völliger Austausch einer Linse ist ohne größere Schwierigkeit nur kurz nach der Operation möglich; bei den meisten Linsentypen ist dies nach einem längeren Zeitraum nicht mehr durchführbar, da dann die Haptik und damit die gesamte Linse durch Vernarbungsprozesse fest im Auge eingewachsen sind.
  • Nur sehr wenige Linsentypen erlauben auch noch längere Zeit nach der Erstoperation eine Repositionierung oder einen Tausch, was aber operativ auch recht aufwendig ist, da eben nur die komplette Linse neu positioniert oder getauscht werden kann.
  • In der Patentliteratur wurden bereits einige wenige Linsentypen erdacht, mit denen das oben geschilderte Problem angegangen worden ist, die es jedoch immer noch nicht zufrieden stellend lösen konnten. So offenbaren die US-Patente 4,056,855 und 5,074,876 (Anmelder jeweils Charles Kehlman) jeweils zweiteilige Intraokularlinsen. Bei beiden kann jedoch der optisch wirksame Teil, die eigentliche Linse, nur in einer vorbestimmten Position in den Haltrahmen eingesetzt werden. Eine Änderung der Linsenposition, abweichend von der vorbestimmten Position ist selbst während der Operation unmöglich. Eine Achskorrektur kann mit diesen Linsen nicht durchgeführt werden.
  • Das US-Patent 5,713,958 (Erfinder Marc Weiser) ist zur Behandlung von Astigmatismus vorgesehen. Die dort vorgeschlagene Intraokularlinse ist zweiteilig; Optik und Haptik liegen getrennt voneinander vor und sind während der Operation im Auge zusammensetzbar. Die Optik dieser Linse ist kreisrund und soll auch nach dem Einwachsen im Auge in einer Folgeoperation noch drehbar sein, um ggf. Achskorrekturen vornehmen zu können. Die Optik wird in der Art eines Bajonettverschlusses mit der Haptik verbunden. Dies bringt eine eingeschränkte Rotationsfähigkeit der Linse mit sich; sie ist nicht stufenlos in der Haptik verdrehbar. Weiter bringt die vorgeschlagene Befestigungsart den Nachteil mit sich, dass die Optik, falls diese aus der Haptik entfernt werden soll, z. B. im Rahmen einer Folgeoperation, aus der Haptik heraus gedreht werden muss. Durch Verwachsungsprozesse können aber die Führungen der Haptik und die Haptik selbst eingewachsen sein, so dass das Verdrehen der Optik in der Haptik stark erschwert ist. Das Entfernen der Optik ist folglich grundsätzlich möglich, aber schwierig durchzuführen.
  • Das Problem liegt also darin, eine Intraokularlinse bereitzustellen, die zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt:
    • 1. Eine bestehende Fehlsichtigkeit in Verbindung mit Astigmatismus sollte genauer als bisher in Stärke und Achslage ausgeglichen werden können.
    • 2. Eventuell erforderliche Nachkorrekturen hinsichtlich der Achslage sollten ohne großen operativen Aufwand und damit mit möglichst geringem Risiko durchgeführt werden können.
    • 3. Im Falle von Fehlberechnungen der Linsen sollte der Tausch des optisch wirksamen Teils grundsätzlich möglich sein und zwar mit einem möglichst geringen Aufwand und Risiko.
  • Diese Aufgabe wird durch die Intraokularlinse nach Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Intraokularlinse ist bei Cataractoperationen oder Operationen zur Verringerung oder zur Behebung von Fehlsichtigkeiten verwendbar. Sie besteht aus zumindest zwei Bauteilen, die erst während der Operation zusammengesetzt werden. Das erste Bauteil ist ein ringförmiger Halterahmen. Mit diesem ist ein Halteapparat zur Fixation und Zentrierung des Implantates im Auge verbindbar. Halteapparat und Halterahmen können fest miteinander verbunden, auch einstückig, sein oder können getrennt voneinander vorliegen und getrennt voneinander ins Auge eingesetzt und erst dort verbunden werden. Die Einheit aus Halteapparat und Halterahmen wird in der Fachwelt auch als Haptik bezeichnet. Zweites Bauteil der Intraokularlinse ist ein optisch wirksamer, kreisscheibenförmiger Teil, der in den Halterahmen einsetzbar ist und aus diesem wieder entfernt werden kann. Der optisch wirksame Teil wird auch als Optik bezeichnet. Erfindungsgemäß weist der Halterahmen radial auf der Innenseite eine Nut auf, in welcher der optisch wirksame Teil reversibel fixierbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Gestaltung des Halterahmens und entsprechend korrespondierende Gestaltung des optisch wirksamen Teils vereinfacht die Befestigung des optisch wirksamen Teils im Halterahmen erheblich. Die Optik wird in die Haptik einfach eingedrückt. Weiter ist vorteilhaft, dass die Optik stufenlos verdrehbar ist, auch nachträglich, z. B. wenn eine Achskorrektur nötig wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind zumindest eine, bevorzugt zwei Eingriffsmöglichkeiten, insbesondere Vertiefungen oder Öffnungen, im Randbereich des optisch wirksamen Teils vorgesehen. Bei zwei Eingriffsmöglichkeiten liegen diese bevorzugt einander gegenüber. Der Chirurg greift in die Eingriffsmöglichkeit ein, wodurch er die Optik in der Haptik verdrehen kann und wodurch auch die Optik von der Haptik gelöst werden kann. Besonders vorteilhaft sind zum Trennen von Haptik und Optik das Vorsehen von zwei Eingriffsmöglichkeiten. Der Chirurg greift in beide ein und drückt sie radial aufeinander, zur Mitte hin. Dadurch springt die Optik aus der Haptik heraus. Das Trennen von Optik und Haptik ist somit stark vereinfacht.
  • Der optisch wirksame Teil hat die Form einer Kreisscheibe. Die Form könnte auch als diskusförmig beschrieben werden. Sie ist in der Aufsicht kreisrund. Form und Aussehen der Seitenansicht bestimmen sich durch die Funktion des optisch wirksamen Teils, durch seine Brechkraft und Korrekturfunktion.
  • Der Halterahmen ist ringförmig. Er hat bevorzugt eine kreisrunde Form, wobei es sich, der Art als Rahmen entsprechend, um ein in seinem Zentrum offenes Bauteil handelt, wo der optisch wirksame Teil aufgenommen wird. Erfindungsgemäß ist die Seite des Halterahmens, die zum optisch wirksamen Teil hin weist – anders ausgedrückt, die radial nach innen weist – mit einer Nut ausgestattet. Mit anderen Worten beschrieben ist der Halterahmen nach innen konkav ausgeformt. Die Nut kann auch als Ausnehmung im Halterahmen beschrieben werden. Die Ausnehmung wird gebildet, indem auf der Ober- und Unterseite des Halterahmens jeweils vorspringende Bereiche ausgebildet sind, wohingegen der dazwischen liegende Bereich zurückspringt. In der Ausnehmung wird die Optik aufgenommen und fixiert. Sie wird dort gehalten. Gemäß einer bevorzugten Ausführung ist die Ausnehmung im Querschnitt unsymmetrisch gestaltet. Der vorspringende Bereich auf der Unterseite des Halterahmens, d. h. der zum Auge hin gewandten Seite, springt stärker vor als der vorspringende Bereich auf der Oberseite des Halterahmens, d. h. auf der nach außen gewandten Seite. Damit ist eine vergrößerte Auflagefläche für den optisch wirksamen Teil bereit gestellt.
  • Die Verbindung zwischen Optik und Haptik erfolgt insbesondere durch Formschluss, wobei die Gestaltung der Formschluss insbesondere in einer Nut-Feder-Verbindung oder Schnappverbindung besteht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert und beschrieben, wobei:
  • 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haptik in perspektivischer Darstellung zeigt;
  • 2 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Optik in Aufsicht (2A) und perspektivischer Seitenansicht (2B) zeigt; und
  • 3 einen Schnitt durch die Haptik der 1 entlang der Linie A-A zeigt.
  • Der kreisrunde, nach innen konkav ausgeformte Halterahmen 1 dient zur Aufnahme des optisch wirksamen Teils 3, der eigentlichen Linse. In der dargestellten Ausführung ist mit dem Haltrahmen 1 fest verbunden der Halteapparat 2, der auch als Fixations- und Zentrierungsapparat des Implantates bekannt ist. Halterahmen 1 und Halteapparat 2 bilden gemeinsam die Haptik 5, die entsprechend dem bisherigen Stand der Technik unterschiedlich ausgeformt sein kann, z. B. als C-Haptik, Z-Haptik oder kreuzförmige Haptik zur Implantation in den Kapselsack oder Sulcus ciliaris, als doppelt gebogene Haptik zur Implantation in die Vorderkammer oder mit Klammern zur Fixation an der Iris. Auch das verwendete Material für den Halterahmen und Halteapparat entspricht dem Stand der Technik; verwendet werden Z. B. Polymethylmethacrylat (PMMA), Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), Prolene, Acrylat oder Silikone.
  • Eine nicht dargestellte Bauartvariante der Haptik besteht darin, dass diese aus zwei Teilen gefertigt ist, dem Halterahmen und dem Halteapparat, die zunächst gesondert in das Auge implantiert werden, danach fest zusammengefügt werden, um dann erst den optisch wirksamen Teil aufzunehmen. Diese vorteilhafte Gestaltung hat den Vorteil, dass der Schnitt am Auge zur Implantation noch kleiner gehalten werden kann.
  • Auf der zum Zentrum des Halterahmens weisenden Seite ist eine Nut 6 vorgesehen. In dieser Nut 6 wird der optisch wirksame Teil 3 aufgenommen.
  • Der optisch wirksame Teil 3, die eigentliche Linse, ist in 2 dargestellt. Er kann rein sphärische, kombinierte sphärisch-zylindrische oder multifokale Brechkraft besitzen, um dementsprechend verschiedene Fehlsichtigkeiten auszugleichen.
  • Die Linse besitzt die Form einer kreisförmigen Scheibe. Die Form kann auch als diskusartig beschrieben werden. Sie ist genau so groß, dass sie in den Haltering, genauer in die Nut 6, eingedrückt werden kann und dort so fest zu sitzen kommt, dass sie einerseits nicht von selbst verrutschen oder sich verdrehen kann, andererseits im Fall einer erforderlichen Lagekorrektur mit einem geeigneten Instrument aktiv gedreht werden kann. Die Außenkante 4 des optisch wirksamen Teils 3 ist bevorzugt gerundet gestaltet, dadurch gleitet die Linse gut in die Nut 6.
  • Die Drehposition oder Achslage des optisch wirksamen Teils 3 kann mittels zweier feiner, im Randbereich 10 in das Material eingearbeiteter Vertiefungen 7, 7', die gleichzeitig als Ansatzpunkte des Drehinstrumentes dienen, erkannt und exakt eingestellt werden. Weiterhin ist es möglich, die Linse aus dem Halterahmen wieder herauszudrücken und gegen eine Linse anderer Brechkraft auszutauschen. Dies geschieht durch Eingreifen mittels eines geeigneten Instrumentes in die beiden gegenüberliegenden Vertiefungen 7, 7' und durch Drücken des Instrumentes in Richtung zur Mitte der Optik hin. Dadurch springt der optisch wirksame Teil aus dem Halterahmen heraus und die Optik ist gelöst.
  • Der optische Teil kann wie der Halterahmen aus den zurzeit im Stand der Technik verwendeten Materialien PMMA, HEMA, Acryl, Prolene oder Silikonen gefertigt sein.
  • In 3 ist schematisch ein Schnitt durch den Halterahmen 1 dargestellt. Zur Verdeutlichung des Zusammenwirkens zwischen Halterahmen 1 und optischem Teil 3 ist der optische Teil 3 mit gestrichelter Linie angedeutet. Wie bereits erwähnt weist der Halterahmen 1 auf seiner Innenseite, d. h. auf der Seite, die zu seinem Zentrum hin zeigt, eine Nut 6 auf. Die Nut 6 ist in seiner bevorzugten Ausgestaltung, wie sie schematisch in 3 gezeigt ist, asymmetrisch gestaltet. Sie wird von zwei Vorsprüngen 8 und 9 begrenzt. Der Vorsprung 9, der zur Außenseite des Auges hin zeigt, ist dabei bevorzugt kürzer als der Vorsprung 8, der zum Inneren des Auges sich erstreckt. Damit wird auf dem Vorsprung 8 eine Auflagefläche für den optischen Teil 3 geschaffen.
  • Das hervorstechende und neue Merkmal dieser Intraokularlinse ist zusammenfassend, dass der optisch wirksame Teil jederzeit mit geringem Aufwand in seiner Drehposition bzw. Achslage durch einfachstes Drehen ähnlich einer Telefonwählscheibe verändert werden kann. Darüber hinaus kann er auch im Falle von stärkeren Refraktionsabweichungen gegen eine neu berechnete Linse ausgetauscht werden, ohne den im Auge festsitzenden Halteapparat in seiner Lage verändern zu müssen. Dies ist deshalb möglich, da es zwischen dem optischen Teil und dem Halteapparat zu keinen Vernarbungsprozessen kommt. Die erfindungsgemäße Bauart ermöglicht es zusammenfassend also, zu einem beliebigen postoperativen Zeitpunkt bei Refraktionsdefiziten Drehungen oder einen Tausch des optischen Teils durchzuführen, ohne die Lage des festgewachsenen Halteringes und der Haptik verändern zu müssen.
  • Da dieses Vorgehen bei Intraokularlinsen bisheriger Bauart, wie oben beschrieben, nur sehr schwer oder überhaupt nicht durchzuführen ist, stellt diese neu entwickelte Intraokularlinse eine wesentliche technische Verbesserung dar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 4056855 [0007]
    • - US 5074876 [0007]
    • - US 5713958 [0008]

Claims (16)

  1. Intraokularlinse zur Verwendung bei Cataractoperationen oder Operationen zur Verringerung oder zur Behebung von Fehlsichtigkeiten, die aus zumindest zwei Bauteilen besteht, die erst während der Operation zusammengesetzt werden: – ein ringförmiger Halterahmen (1), mit welchem ein Halteapparat (2) zur Fixation und Zentrierung des Implantates im Auge verbindbar ist; und – ein optisch wirksamer, kreisscheibenförmiger Teil (3), der in den Halterahmen einsetzbar ist und aus diesem wieder entfernt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen radial auf der Innenseite eine Nut (6) aufweist, in welcher der optisch wirksame Teil reversibel fixierbar ist.
  2. Intraokularlinse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut asymmetrisch gestaltet ist, insbesondere dass sie von zwei Vorsprüngen (8, 9) begrenzt wird, wobei der Vorsprung (9), der zur Außenseite des Auges hin zeigt, kürzer ist als der Vorsprung (8), der zum Inneren des Auges weist.
  3. Intraokularlinse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen und der Halteapparat gesondert vorliegen, wobei sie voneinander getrennt implantierbar sind und im Auge zusammenfügbar sind zur Aufnahme des optisch wirksamen Teils.
  4. Intraokularlinse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen und der Halteapparat als ein Bauteil vorliegen, insbesondere dass der Halterahmen und der Halteapparat vormontiert oder einstückig sind.
  5. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite des optisch wirksamen Teils zumindest eine, insbesondere zwei Eingriffsmöglichkeiten (7), insbesondere Vertiefungen oder Öffnungen, vorgesehen sind.
  6. Intraokularlinse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Eingriffsmöglichkeit im Randbereich (10) des optisch wirksamen Teils vorgesehen ist.
  7. Intraokularlinse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle von mehreren Eingriffsmöglichkeiten diese einander gegenüber liegen.
  8. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen und der Halteapparat zur Implantation in einen Kapselsack oder Sulcus ciliaris ausgebildet sind, insbesondere die Form einer C-Haptik, Z-Haptik oder kreuzförmigen Haptik haben.
  9. Intraokularlinse nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen und der Halteapparat zur Implantation in einen Vorderkammerwinkel ausgebildet sind, insbesondere die Form einer doppelt gebogenen Haptik haben.
  10. Intraokularlinse nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen und der Halteapparat zur Fixierung an einer Iris ausgebildet sind, insbesondere die Form einer klammerartigen Haptik haben.
  11. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen aus Silikonen, Polymethylmethacrylat, Acrylat oder Prolene besteht.
  12. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteapparat aus Silikonen, Polymethylmethacrylat, Acrylat oder Prolene besteht.
  13. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Halteapparat und Halterahmen aus identischen Materialien bestehen.
  14. Intraokularlinse nach einem der Ansprüche 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass Halterahmen und Halteapparat aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  15. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der optisch wirksame Teil aus Silikonen, Polymethylmethacrylat oder Acrylat besteht.
  16. Intraokularlinse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der optisch wirksame Teil rein sphärische, sphärisch – zylindrische oder multifokale Brechkraft aufweist.
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