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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlussklemme mit einer Öffnungseinrichtung. Im Stand der Technik sind Anschlussklemmen mit Öffnungseinrichtungen bekannt geworden, um insbesondere bei flexiblen Leitern eine sichere Aufnahme an der Anschlussklemme zu gewährleisten. Dazu wird bei einem z.B. flexibel ausgebildeten Leiter ein Werkzeug an der Anschlussklemme eingesetzt, um den Leiter zuverlässig in die Anschlussklemme einzuschieben, wo der Leiter nach beendeter Betätigung der Öffnungseinrichtung zuverlässig aufgenommen wird und eine sichere elektrische Verbindung herstellt.
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Des Weiteren sind im Stand der Technik Klemmen mit einer Zustandanzeige bekannt geworden, die den Zustand eines eingesteckten Leiters anzeigen.
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Nachteilig an dem bekannten Stand der Technik ist, dass einerseits bei vorhandenem Öffner keine Zustandsanzeige erfolgt, während andererseits bei einer Zustandsanzeige der Öffner fehlt.
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In der
DE 203 08 863 U1 , der
DE 203 01 369 U1 und der
DE 10 2006 014 646 A1 sind jeweils Anschlussklemmen offenbart, bei denen jeweils ein Drücker vorgesehen ist, um die Klemmfeder zu öffnen, wenn ein eingeschobener Leiter entnommen werden soll. In allen drei Druckschriften können nur in einer aufrechten Position die Drücker als Zustandsanzeige dienen. Diese Zustandsanzeige ist aber lageabhängig, da bei einem auf den Kopf stellen der Anschlussklemme der Drücker immer aus dem Gehäuse hervorsteht und somit einen geklemmten Zustand anzeigt, obwohl gar kein Leiter eingeschoben ist.
Bei der
EP 1 296 413 A1 ist zwar eine Zustandsanzeige vorgesehen, die unabhängig von einer räumlichen Lage die eingestellte Anzeige behält, aber diese Anzeige muss nicht mit dem Klemmzustand der Klemmeinrichtung korrelieren, da sie separat betätigt wird.
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Bei der
US 6 682 364 B2 , der
EP 0 303 818 A2 , der
DE 298 07 956 U1 sowie der
DE 33 02 372 C2 wird zwar jeweils grundsätzlich eine Zustandsanzeige des Klemmzustandes erreicht, die unabhängig von der Lage der Anschlussklemme ist, aber dort ist in allen Fällen die Anzeige des Klemmzustandes abhängig von dem Durchmesser des einzusteckenden Leiters. So wird bei einzusteckenden Leitern mit größtem Durchmesser zwar eine effektive Anzeige bewirkt, aber schon bei einzusteckenden Leitern mit mittleren Durchmessern wird nur eine geringe Auslenkung erzielt. Bei besonders dünnen einzusteckenden Leitern reduziert sich die Anzeige noch weiter, sodass schon aus mittlerer oder geringer Entfernung nicht zuverlässig entschieden werden kann, ob ein Leiter eingesteckt ist.
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Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Anschlussklemme zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anschlussklemme mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus der Beschreibung der Ausführungsbeispiele.
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Die erfindungsgemäße Anschlussklemme weist ein Gehäuse mit einem daran angeordneten Strombalken auf. Weiterhin ist an dem Gehäuse eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme wenigstens eines Leiters vorgesehen. Eine Klemmeinrichtung dient zur Klemmung des Leiters gegen den Strombalken, um einen eingesteckten Leiter mit dem Strombalken elektrisch leitend zu verbinden, wobei die Klemmeinrichtung eine als Schenkelfeder ausgebildete Klemmfeder umfasst. Erfindungsgemäß ist eine Betätigungseinrichtung zur Öffnung der Klemmeinrichtung mit einer Anzeigeeinrichtung zur Anzeige eines Klemmzustands der Klemmeinrichtung versehen. Dabei zeigt die Klemmeinrichtung den Klemmzustand unabhängig von einer räumlichen Lage des Gehäuses an. Die Lageunabhängigkeit wird dadurch erreicht, dass die Betätigungseinrichtung mit der Anzeigeeinrichtung ausgerüstet und damit einstückig ausgebildet ist. Die Betätigungseinrichtung umfasst einen Drücker, dessen Position als Anzeige der Anzeigeeinrichtung dient. In der Aufnahmeeinrichtung ist ein Druckstück vorgesehen, welches in der Aufnahmeeinrichtung angeordnet ist und mit einer Position eines Leiters derart bewegungsgekoppelt ist, dass das Druckstück den gesamten Querschnitt der Aufnahmeeinrichtung einnimmt, so dass ein in die Aufnahmeeinrichtung eingeführter Leiter zwangsläufig das Druckstück bei dem Einführen des Leiters mitbewegt, wobei das Druckstück mit dem Drücker bewegungsgekoppelt ist und wobei der Drücker durch ein Werkzeug in das Gehäuse eingetaucht wird und nach einer translatorischen Bewegung über einen Freiraum mit einem Kontaktbereich auf einen Kontaktschenkel der Schenkelfeder trifft und bei einer weiteren translatorischen Bewegung durch das Werkzeug der Kontaktbereich den Kontaktschenkel aus einer Kontaktposition herausdrückt und ein Klemmzustand aufgehoben wird.
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Die erfindungsgemäße Anschlussklemme hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass die Betätigungseinrichtung zur Öffnung der Klemmeinrichtung mit einer Anzeigeeinrichtung versehen ist, die den Klemmzustand der Klemmeinrichtung anzeigt. Dadurch können fehlerhafte Einsteckvorgänge von Leitern in die Anschlussklemme verhindert werden, da der Benutzer im Anschluss an das Einstecken direkt oder auch jederzeit später das Ergebnis des Einsteckvorganges visuell beurteilen kann.
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Die Erfindung ist insbesondere vorteilhaft, da der Klemmzustand der Klemmeinrichtung unabhängig von der räumlichen Lage des Gehäuses angezeigt wird. Da Anschlussklemmen in den unterschiedlichsten räumlichen Lagen montiert werden, nützt eine Anschlussklemme u.U. nur wenig, wenn die Zustandsanzeige lageabhängig ist. Bei der Erfindung wird die Lageunabhängigkeit dadurch erreicht, dass die Betätigungseinrichtung mit der Anzeigeeinrichtung ausgerüstet und damit einstückig gebildet ist.
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Die Betätigungseinrichtung ist mit der Klemmeinrichtung bewegungsgekoppelt.
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Erfindungsgemäß kann die Betätigungseinrichtung direkt als Anzeigeeinrichtung verwendet werden, da die Klemmeinrichtung den aktuellen Bewegungszustand auf die Betätigungseinrichtung überträgt, sodass die daran vorgesehene Anzeigeeinrichtung über die Bewegungskopplung den Zustand der Klemmung anzeigt.
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Eine solche Ausgestaltung bietet ganz erhebliche Vorteile, da die Vorrichtung sehr klein bauend realisiert werden kann. Wird hingegen eine separate Betätigungseinrichtung und darüber hinaus auch eine separate Anzeigeeinrichtung in eine Anschlussklemme integriert, führt dies zu einem erheblichen Raumbedarf, der bei Anschlussklemmen typischerweise nicht gegeben ist. Der Raumbedarf von Anschlussklemmen ist insofern von Bedeutung, da auf den Montageschienen etc. nur begrenzter Platz zur Verfügung steht.
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In vorteilhaften Weiterbildungen ist die Betätigungseinrichtung flexibel mit der Klemmeinrichtung verbunden. Das umfasst insbesondere den Fall, dass die Betätigungseinrichtung erst einen gewissen Hub ausführen muss, bevor die Bewegung der Betätigungseinrichtung auf die Klemmeinrichtung übertragen wird.
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Erfindungsgemäß umfasst die Betätigungseinrichtung einen Drücker, dessen Position als Anzeige der Anzeigeeinrichtung dient. Bei dieser Ausgestaltung wird ein besonders einfacher Aufbau und ein besonders wenig Platz benötigender Aufbau ermöglicht, da der Drücker einerseits als Betätigungseinrichtung dient, um eine Leiter in der Anschlussklemme zu lösen, während andererseits der Drücker gleichzeitig über seine Position den Zustand der Klemmeinrichtung anzeigt.
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Die Klemmeinrichtung umfasst weiter eine Klemmfeder, welche als Schenkelfeder ausgebildet ist. Insbesondere bei Einsatz von Schenkelfederklemmen ist eine Zustandsanzeige sinnvoll, da dadurch ein Fehlstecken durch ein nicht genügend tiefes Einstecken vermieden werden kann.
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In besonders bevorzugten Weiterbildungen ist die Klemmfeder mit dem Drücker bewegungsgekoppelt.
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Vorzugsweise ist der Drücker mit einer Vorbelastungseinrichtung in eine Grundposition vorbelastet. Dabei ist die Vorbelastungseinrichtung insbesondere als Feder ausgeführt, welche vorzugsweise einstückig mit dem Drücker gebildet ist. Beispielsweise kann die Vorbelastungseinrichtung als Feder ausgeführt sein, die bei der Fertigung an den Drücker angespritzt ist.
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In bevorzugten Weiterbildungen ist die Anzeigeeinrichtung zur Anzeige des aufgenommenen Leiterquerschnitts geeignet. Das ist beispielsweise regelmäßig der Fall, wenn die Information über den eingesteckten Leiter über die Klemmeinrichtung ermittelt wird, da die Klemmeinrichtung von einem kleineren Leiterquerschnitt nur weniger ausgelenkt wird als von einem größeren Leiterquerschnitt.
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In bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung ist ein Druckstück vorgesehen, welches in der Aufnahmeeinrichtung angeordnet ist und mit einer Position eines Leiters bewegungsgekoppelt ist. Das kann beispielsweise darüber erfolgen, dass das Druckstück den gesamten Querschnitt der Aufnahmeeinrichtung einnimmt, sodass ein in die Aufnahmeeinrichtung eingeführter Leiter zwangsläufig das Druckstück bei dem Einführen des Leiters mitbewegt.
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Vorzugsweise gibt das Druckstück seine Positionsänderung an den Drücker oder die daran vorgesehene Vorbelastungseinrichtung oder Feder weiter, sodass mit der Bewegung des Druckstücks auch der Drücker bewegt wird, sodass der Drücker bzw. dessen Position wiederum als Anzeigeeinrichtung dient.
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Durch ein Druckstück wird eine Zustandsanzeige erreicht, die unabhängig von dem Leitungsquerschnitt des eingeschobenen Leiters ist. Ein weiterer erheblicher Vorteil eines Druckstücks ist, dass direkt die eingeschobene Tiefe des Leiters ermittelbar ist. Wird hingegen der Leiter in ein Fenster der Klemmfeder eingeschoben, so verschiebt sich der Klemmschenkel der Klemmfeder zwar erst, wenn der Leiter tatsächlich aufgenommen wurde, aber wie tief der Leiter schon aufgenommen wurde, kann nicht ohne weiteres angezeigt oder ermittelt werden. Das ist bei Einsatz eines Druckstückes anders, da die eingeschobene Tiefe eines Leiters direkt über die Lage des Druckstückes ermittelbar ist.
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Vorteilhafterweise ist zwischen dem Drücker und der Klemmfeder ein Freiraum vorgesehen ist, sodass eine Öffnung der Klemmfeder durch den Drücker erst nach einer Verschiebung des Drückers um eine Abmessung des Freiraums erfolgt, welcher besonders bevorzugt in der Form bemessen ist, dass der Drücker auch bei dem kleinsten vorgesehenen bzw. aufzunehmenden Leiterquerschnitt die richtige Stellung zur Anzeige erreicht ohne die Schenkelfeder zu betätigen und den Kontakt zu öffnen.
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In bevorzugten Ausgestaltungen steht der Drücker über das Gehäuse vor, wenn ein Leiter korrekt eingeschoben ist. In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung tritt der Drücker in das Gehäuse ein, wenn ein Leiter korrekt aufgenommen wurde.
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Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung des Ausführungsbeispieles, das im Folgenden mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erläutert wird.
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Darin zeigen:
- 1 ein nicht zur Erfindung gehörendes Ausführungsbeispiel einer Anschlussklemme im Grundzustand;
- 2 die Anschlussklemme nach 1 mit einem eingeschobenen Leiter mit kleinem Leitungsquerschnitt;
- 3 die Anschlussklemme nach 1 mit einem eingeschobenen Leiter mit großem Leitungsquerschnitt;
- 4 die Anschlussklemme nach 1 bei Betätigung des Öffners;
- 5 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme im Grundzustand;
- 6 die Anschlussklemme nach 5 mit einem eingeschobenen Leiter mit kleinem Leitungsquerschnitt;
- 7 die Anschlussklemme nach 5 mit einem eingeschobenen Leiter mit großem Leitungsquerschnitt;
- 8 die Anschlussklemme nach 5 bei betätigtem Öffner;
- 9 ein weiteres nicht zur Erfindung gehörendes Ausführungsbeispiel einer Anschlussklemme im Grundzustand;
- 10 die Anschlussklemme nach 9 mit einem eingeschobenen Leiter mit kleinem Leitungsquerschnitt;
- 11 die Anschlussklemme nach 9 bei betätigtem Öffner.
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In den 1 bis 4 ist ein nicht zur Erfindung gehörendes Ausführungsbeispiel einer Anschlussklemme 1 dargestellt, welche ein Gehäuse 2 und einen daran bzw. darin angeordneten Strombalken 3 umfasst. Eine zentrische Öffnung dient als Aufnahmeeinrichtung 4, um einen Leiter 5 mit kleinem Querschnitt oder einem Leiter 6 mit größerem Querschnitt in das Gehäuse 2 der Anschlussklemme 1 einzuführen. Eine Klemmeinrichtung 7, die eine hier als Schenkelfeder 11 ausgeführte Klemmfeder 10 umfasst dient zur klemmenden Verbindung des eingeschobenen Leiters 5 oder 6 mit dem Strombalken 3.
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In 1 ist der Grundzustand 17 dargestellt, in der hier die Anzeige 9 bündig mit der Oberkante des Gehäuses abschließt.
Die Anzeige 9 dient gleichzeitig als Drücker 15 der Betätigungseinrichtung 8, um z.B. bei flexiblen Leitern ein sicheres Klemmen und ein späteres sicheres Wiederöffnen der Klemmeinrichtung zu ermöglichen, um so den Leiter unbeschädigt einzuführen oder aus der Anschlussklemme 1 zu entfernen.
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Die Betätigungseinrichtung 8 dient hier gleichzeitig als Anzeigeeinrichtung 9, sodass über die Position des Drückers 15 auf den Klemmenzustand zurückgeschlossen werden kann. Befindet sich der Drücker 15 in der bündigen Position mit der Oberseite des Gehäuses 2, dann ist kein Leiter eingeschoben oder der Leiter nur sehr unzuverlässig in die Aufnahmeeinrichtung 4 eingesteckt.
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In 2 ist der Zustand dargestellt, wenn ein Leiter 5 mit kleinem Querschnitt ordnungsgemäß in der Aufnahmeeinrichtung 4 aufgenommen ist und zuverlässig von der Schenkelfeder 11 gegen ein Teil des Strombalkens 3 gedrückt wird. Hier im Ausführungsbeispiel ist die Schenkelfeder 11 mit einem Fenster 12 versehen, durch welches der Leiter 5 bei der klemmenden Verbindung durchtritt. Das etwa rechteckig gestaltete Fenster 12 erlaubt die Aufnahme von Leitern unterschiedlicher Durchmesser.
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An einer Seite des Fensters 12, nämlich an dem Strombalken bzw. dem Kontaktpunkt mit der dem Strombalken gegenüberliegenden Seite ist die Klemmkante 13 vorgesehen, mit welcher die Schenkelfeder 11 den Leiter 5 gegen einen Teil des Strombalkens 3 drückt, um einen leitenden Kontakt mit dem Strombalken herzustellen.
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Die Aufnahmeeinrichtung 4 ist hier im Ausführungsbeispiel in einem zentralen Bereich des Gehäuses 2 angeordnet, sodass der Drehpunkt 26 der Schenkelfeder 11 sich auf der einen Seite der Aufnahmeeinrichtung 4 befindet, während die Betätigungseinrichtung 8 auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet ist. Dadurch wird bewirkt, dass das in eine Öffnung 14 des Drückers 15 eingetauchte Ende 27 der Klemmfeder 11 einen maximalen Abstand von dem Drehpunkt 26 der Klemmfeder aufweist, sodass eine Verstärkung der Auslenkung erfolgt, die der eingesteckte Leiter auf die Klemmfeder bewirkt. Dadurch wird es ermöglicht, dass auch bei dem Einstecken von Leitern mit einem dünnen Querschnitt eine deutlich sichtbare Auslenkung des Drückers 15 bzw. der Anzeigeeinrichtung 9 erfolgt, sodass eine zuverlässige Beurteilung des Klemmzustandes auch bei Leitern 5 mit kleinem Querschnitt möglich ist.
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In 3 ist der Zustand der Anschlussklemme 1 bei Aufnahme eines Leiters 6 mit größerem Querschnitt dargestellt. Hier wird die Anzeigeeinrichtung 9 entsprechend stärker ausgelenkt.
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In 4 ist die Anschlussklemme 1 bei eingeführten Werkzeug 20 dargestellt, wobei der Drücker 15 von dem Werkzeug 20 maximal verschoben wurde. Da das Ende 27 der Schenkelfeder 11 in die insbesondere als Nut ausgebildete Öffnung 14 des Drückers 15 eingetaucht ist, wird auch die Schenkelfeder 11 durch die Eintauchbewegung des Drückers 15 mitbewegt, sodass das Ende 27 der Schenkelfeder um den Drehpunkt 26 verschwenkt und somit den zuvor eingeklemmten Leiter 6 freigibt, der somit ohne Kontakt zu dem Fenster 12 in der Schenkelfeder 11 herausgezogen werden kann.
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Ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel ist in den 5 bis 8 dargestellt, wobei gleiche oder ähnliche Komponenten und Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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In 5 ist die Anschlussklemme 1 im Grundzustand 17 dargestellt. Die Anschlussklemme weist wiederum eine Aufnahmeeinrichtung 4 zum Einführen eines Leiters 5, 6, einen Strombalken 3 und eine Klemmeinrichtung 7 mit einer Schenkelfeder 11 auf. Zum Öffnen der Klemmeinrichtung 7 ist eine Betätigungseinrichtung 8 mit einem Drücker 15 vorgesehen, der gleichzeitig als Anzeigeeinrichtung 9 für den Zustand der Klemmverbindung dient, sodass über die Position des Drückers 15 auf den Klemmzustand zurückgeschlossen werden kann.
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Im Unterschied zum vorausgegangenen Ausführungsbeispiel ist bei dem Ausführungsbeispiel nach den 5 bis 8 die Zustandsanzeige unabhängig von dem Durchmesser des eingeführten Leiters. Egal ob ein Leiter 5 mit kleinen Durchmesser oder ob ein Leiter 6 mit größeren Durchmesser in die Aufnahmeeinrichtung 4 eingeführt wird, ergibt sich bei korrektem Einführen ein gleicher Zustand der Klemmenzustandsanzeige bzw. Anzeigeeinrichtung 9. Hier im Ausführungsbeispiel steht im Grundzustand 17 der Drücker 15 über die Oberseite des Gehäuses 2 hinaus, während bei korrekt eingeführten Leiter der Drücker 15 bündig zur Oberfläche des Gehäuses 2 ausgerichtet ist.
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Diese Funktion wird folgendermaßen erreicht: In dem Gehäuse 2 ist ein Druckstück 19 vorgesehen, welches hier im Ausführungsbeispiel eine Kontaktfläche 28 für den Kontakt mit dem einzuführenden Leiter 5 oder 6, ein Übergangsstück 29 und einen Mitnehmer 21 aufweist.
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Das Druckstück 19 ist hier im Ausführungsbeispiel so gestaltet, dass das Kontaktstück 28 den Querschnitt der Aufnahmeeinrichtung 4 im Wesentlichen vollständig ausfüllt, sodass es beim Einführen eines Leiters 5 oder 6 in die Aufnahmeeinrichtung 4 von dem Leiter in die Einschubrichtung mitgenommen werden muss.
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Über das Übergangsstück 29 wird diese translatorische Bewegung auf den Mitnehmer 21 übertragen. Der Mitnehmer 21 steht in Kontakt mit einer Rippe 22, die insbesondere Teil einer als Feder ausgeführten Vorbelastungseinrichtung 16 ist. Damit wird durch das Einschieben eines Leiters 5 oder 6 in die Aufnahmeeinrichtung 4 das Druckstück 19 gegen die Kraft der Vorbelastungseinrichtung 16 verschoben.
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Da die Vorbelastungseinrichtung 16 insbesondere einstückig mit dem Drücker 15 ausgebildet und jedenfalls fest damit verbunden ist, wird somit der Drücker 15 und damit auch die Anzeige 9 beim Eintauchen eines Leiters 5 oder 6 in die Aufnahmeeinrichtung 4 um die Eintauchtiefe verschoben, sobald der eintauchende Leiter 5 oder 6 das Druckstück 19 kontaktiert. Das Druckstück 19 wird bis zur maximalen Tiefe verfahren, sodass der Anzeigehub des Drückers 15 sich aus der entsprechenden Eintauchtiefe ergibt.
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Die Öffnung der Klemmeinrichtung 7 der Anschlussklemme 1 wird durch Betätigen des Drückers 15 mit einem Werkzeug 20 bewerkstelligt. Der Drücker 15 wird durch das Werkzeug 20 in das Gehäuse eingetaucht und trifft nach einer translatorischen Bewegung über den Freiraum 18 mit dem Kontaktbereich 30 auf den Kontaktschenkel 31 der Schenkelfeder 11. Bei der weiteren translatorischen Bewegung durch das Werkzeug 20 drückt der Kontaktbereich 30 den Kontaktschenkel 31 aus der Kontaktposition heraus und der Klemmzustand wird aufgehoben, sodass der eingeschobene Leiter 5 oder der eingeschobene Leiter 6 problemlos aus der Anschlussklemme 1 entfernt oder im umgekehrten Falle in die Aufnahmeeinrichtung 4 der Anschlussklemme 1 eingeführt werden können.
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Mit Bezug auf die 9 bis 11 wird nun ein weiters nicht erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel geschildert. Die in 9 im Grundzustand 17 dargestellte Anschlussklemme 1 weist wiederum ein Gehäuse 2 und eine Aufnahmeeinrichtung 4 zum Einführen eines Leiters 5 oder 6 auf. Die Betätigungseinrichtung 8 zum Öffnen der Klemmeinrichtung 7 weist wiederum einen Drücker 15 auf, dessen Position gleichzeitig als Anzeigeeinrichtung 9 dient.
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Ein in die Anschlussklemme 1 korrekt eingeführter Leiter 6 wird, wie in 10 dargestellt, von der Klemmkante 13 der Schenkelfeder 11 gegen einen Gehäuseabschnitt 32 des Gehäuses 2 geklemmt. Die Schenkelfeder 11 stellt die elektrische Verbindung zu den Strombalken 3 her. Somit ist bei diesem Ausführungsbeispiel die exakte Lage der Klemmkante 13 der Schenkelfeder 11 von dem Durchmesser des aufgenommenen Leiters 5 oder 6 abhängig.
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Die Zustandsanzeige über einen eingesteckten Leiter wird bei diesem Ausführungsbeispiel durch den Kontakt des eingeführten Leiters 5 oder 6 mit einer Nase 24 an einem Verbindungsstück 33 bewirkt, welches über ein Scharnier 23 mit dem Drücker 15 verbunden ist. Die Nase 24 weist eine schräge Fläche 25 auf und die Nase 24 steht senkrecht zur Zeichnungsebene hervor, während das Verbindungsstück 33 hinter der Zeichnungsebene angeordnet ist. Deshalb kontaktiert ein eingeschobener Leiter 6 mit seinem vorderen Ende die schräge Fläche 25 der hervorstehenden Nase 24 und führt zu einer seitlichen Verschiebung der Nase und somit des Verbindungsstückes 33. Diese seitliche Verschiebung wird auf das Scharnier 23 und davon auf den Drücker 15 übertragen, der somit aus der in 9 dargestellten Grundposition wegbewegt wird, und z. B. anschließend bündig mit der Gehäuseoberfläche abschließt.
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Möglich ist auch, dass der Drücker 15 im Grundzustand 17 bündig mit der Oberfläche abschließt und bei korrekt verbundenen Leiter in das Gehäuse 2 eintaucht.
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Zur Öffnung der Klemmeinrichtung 7 wird z.B. wiederum ein Werkzeug 20 verwendet, welches den Drücker 15 betätigt. Nachdem der Drücker 15 in translatorischer Richtung den Abstand bzw. Freiraum 18 überwunden hat, kontaktiert der Kontaktbereich 30 des Drückers 15 den Kontaktschenkel 31 der Schenkelfeder 11, die daraufhin aus dem geklemmten Zustand in den Öffnungszustand überführt wird. Dabei dient das Scharnier 23 als Wegspeicher, sodass die Nase 24 nicht fortbewegt werden muss. Nach der Öffnung der Schenkelfeder 11 kann der aufgenommene Leiter 5 oder der aufgenommene Leiter 6 entnommen werden.
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Auch bei dieser Anschlussklemme 1 ist der Zustand der Anzeigeeinrichtung unabhängig von dem Durchmesser des eingeführten Leiters, die Nase 24 immer bis zur Wandung des Gehäuseabschnitts 32 überführt wird, unabhängig von dem Durchmesser des eingeführten Leiters.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anschlussklemme
- 2
- Gehäuse
- 3
- Strombalken
- 4
- Aufnahmeeinrichtung
- 5
- Leiter
- 6
- Leiter
- 7
- Klemmeinrichtung
- 8
- Betätigungseinrichtung
- 9
- Anzeigeeinrichtung
- 10
- Klemmfeder
- 11
- Schenkelfeder
- 12
- Fenster
- 13
- Klemmkante
- 14
- Öffnung
- 15
- Drücker
- 16
- Vorbelastungseinrichtung
- 17
- Grundposition
- 18
- Freiraum
- 19
- Druckstück
- 20
- Werkzeug
- 21
- Mitnehmer
- 22
- Rippe
- 23
- Scharnier
- 24
- Nase
- 25
- geneigte Fläche
- 26
- Drehpunkt
- 27
- Ende der Klemmfeder
- 28
- Kontaktfläche
- 29
- Übergangstück
- 30
- Kontaktbereich
- 31
- Kontaktschenkel
- 32
- Gehäuseabschnitt
- 33
- Verbindungsstück