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DE102007050056B4 - Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem, sowie Verfahren hierfür - Google Patents

Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem, sowie Verfahren hierfür Download PDF

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DE102007050056B4 DE102007050056A DE102007050056A DE102007050056B4 DE 102007050056 B4 DE102007050056 B4 DE 102007050056B4 DE 102007050056 A DE102007050056 A DE 102007050056A DE 102007050056 A DE102007050056 A DE 102007050056A DE 102007050056 B4 DE102007050056 B4 DE 102007050056B4
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Abstract

Verfahren für ein Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) mit einer Anzeigevorrichtung (1.1), zur Warnung (4) von Fahrzeugführern bei vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigungen, wobei bei einer vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung die Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, mittels einer telemetrischer Kurzstreckenübertragung von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2) zu einer fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung (1.2) erfolgt, wobei das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), eine mittels der telemetrischen Kurzstreckenübertragung empfangenen Warnung, diese abhängig von mindestens einem Fahrzeug-Bewegungsparameter, mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) für den Fahrzeugführer zur Anzeige bringt, dadurch gekennzeichnet, dass unter Einbeziehung von Daten eines Navigationssystems und/oder GPS-Systems, und somit anhand des Fahrziels, bereits frühzeitig – vor dem Erreichen eines neuen Streckenabschnittes – eine Entscheidung getroffen wird, ob dem Fahrzeugführer die Informationen betreffend des Streckenabschnittes mit vorherrschender Verkehrsbeeinträchtigung mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) mitgeteilt werden oder nicht, wobei es sich bei der vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung, bei welcher eine Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers erfolgt, um a) eine nebelbedingte Sichtbeeinträchtigung, und/oder b) eine nässebedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder c) eine glatteisbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder d) eine seitenwindbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder e) eine unfallbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder f) eine infolge eines hohen Verkehrsaufkommens bedingte Fahrbeeinträchtigung, handelt, wobei neben der Art der Beeinträchtigung eine zulässige Höchst-Geschwindigkeit übertragen wird, sowie ferner eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer erfolgt, wenn ein aktueller Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) größer ist, als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, wobei sofern der Fahrzeugführer die übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers nicht durch eigenes Handeln entsprechend berücksichtigt, das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) eine Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit initiiert, indem g) zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, am Gaspedal ein für den Fahrzeugführer wahrnehmbarer Gegendruck aufgebaut wird, und/oder h) am Bremssystem eine Erhöhung des Bremsdruckes erzeugt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem mit einer Anzeigevorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 4, sowie ein Verfahren zum Betreiben des Fahrzeug-Verkehrsinformationssystems nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Moderne Fahrzeuge werden vermehrt mit Assistenz- und Sicherheitssystemen ausgestattet. Insbesondere Navigationssysteme und Telekommunikationseinrichtungen erlangen in letzter Zeit eine immer höhere Markdurchdringung. Zur Erhöhung der Sicherheit, beispielsweise zur frühzeitigen Warnung des Fahrzeugführers bei vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigungen, werden hierzu diese Einrichtungen dazu verwendet, um beispielsweise einen entsprechenden Warnhinweis für den Fahrzeugführer zu generieren, damit der Fahrzeugführer entsprechend frühzeitig auf eine vorherrschende Verkehrsbeeinträchtigung reagieren kann, und sein Fahrverhalten entsprechend frühzeitig an die Situation anpassen kann. Eine frühzeitige Anpassung des Fahrverhaltens an eine vorherrschende Verkehrsbeeinträchtigung ist beispielsweise dann erforderlich, wenn infolge lokaler Nebelgebiete oder Stellenweiser Glatteisbildung, insbesondere bei Brücken, die Verkehrsbeeinträchtigungen sporadisch auftreten, da in diesen Situationen durch plötzliches Abbremsen der Fahrzeuge oftmals Massenauffahrunfälle entstehen.
  • Aus der Schrift DE 100 43 797 A1 ist ein integriertes Verkehrsüberwachungssystem mit Einrichtungen zum Messen von Umwelt- und Wetterdaten, mit Verkehrssensoren und einer Verkehrsüberwachungszentrale zum Speichern und Verarbeiten der erfassten Daten, und Kommunikationseinrichtungen zur Durchführung des Datenaustausches mit den Messeinrichtungen und mit den Nutzern der Daten bekannt, bei diesem das integrierte Verkehrsüberwachungssystem und/oder Fahrerassistenzsystem zur Verringerung der Umweltbelastungen Stelleingriffe in ein Verkehrssystem vornimmt, wobei die Stelleingriffe unter anderem die Ausgabe von Informationen, Warnungen und/oder Empfehlungen an Verkehrsteilnehmer umfasst.
  • Aus der Schrift DE 44 45 582 C2 ist ein Verfahren und eine Einrichtung zur Ausgabe von Verkehrsstörungsmeldungen in einem Fahrzeug bekannt. Hierbei werden zentral abgestrahlte Verkehrsmeldestörungen, welche jeweils eine Information über den Verkehrsstörungsort enthalten, empfangen, sowie die momentane Fahrzeugposition bestimmt. Aus diesen Informationen wird ein momentaner fahrzeugbezogener Meldebereich festgelegt, wobei empfangene Verkehrsmeldungsstörungen danach beurteilt werden können, ob diese für den Standort relevant sind und in der anstehenden Verkehrsdurchsage auszugeben sind.
  • Als ein Nachteil bei den oben genannten Systemen und Verfahren, ist zu werten, dass hierbei zwar eine Informationsübermittlung mit Warnmeldungsgenerierung an/für den Fahrzeugführer möglich ist, wobei die Informationsübermittlung mit Warnmeldungsgenerierung jedoch Zufallsbedingt erfolgt, davon abhängig ist, dass der Fahrzeugführer das Verkehrsmeldesystem (im Regelfall das Autoradio) aktiv in Betrieb hat, sowie das Fahrzeug über positionsbestimmende Mittel verfügen muss.
  • Als weiterer wesentlicher Nachteil kann gewertet werden, dass ein Fahrzeugführer mit einer Vielzahl von Verkehrsmeldungsstörungen bzw. Informationen bezüglich Verkehrsbeeinträchtigungen konfrontiert wird, und zwar unabhängig davon, ob dieser Fahrzeugführer sein Fahrverhalten an eine Situation anpassen muss oder nicht.
  • Als Beispiel sei hier angeführt, dass eine Generierung einer Warnmitteilung an einen Fahrzeugführer, bei dieser dem Fahrzeugführer eine verkehrsbedingte maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit mitgeteilt/signalisiert wird, solange vollkommen überflüssig ist, solange der Fahrzeugführer ohnehin eine geringere (kleiner gleich) Geschwindigkeit als die maximale zulässige Geschwindigkeit fährt bzw. die maximale zulässige Geschwindigkeit nicht überschreitet, da es sich beispielsweise um einen umsichtigen Fahrzeugführer handelt, welcher in Eigenverantwortung eine Verkehrsituation korrekt einschätzen kann.
  • Beim gezeigten Beispiel, würde eine Signalisierung einer (nicht erforderlichen) Warnmeldung an den Fahrzeugführer nur dazu führen, dass dieser verunsichert und abgelenkt wird, gegebenenfalls sogar genervt darüber reagieren wird, dass diesem eine fehlende Eigenverantwortung abgesprochen wird, sowie eine gewisser Abstumpfungseffekt/Ignorierungseffekt erreicht wird, wenn es um die Befolgung von Warnmeldungen geht, da diese ohnehin „meist überflüssig” bzw. nicht relevant sind.
  • Aus der Schrift DE 102 34 595 A1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zur funkbasierten Gefahrenwarnung des Fahrers eines Fahrzeugs mit einer Datenübertragungsvorrichtung zum Senden und Empfangen von Daten bekannt, bei dieser die Datenübertragungsvorrichtung mit Datenübertragungsvorrichtungen anderer Fahrzeuge Daten austauscht und durch Aktivierung der Datenübertragungsvorrichtung Daten zur Gefahrenwarnung anderer Fahrzeuge aussendet und die empfangenen Daten auswertet, wobei die ausgesendeten Daten zur Gefahrenwarnung der anderen Fahrzeuge eine Warnzone um die Gefahrenquelle umfassen.
  • Als Nachteil bei dieser Lösung kann angesehen werden, dass eine frühzeitige Warnung sich überhaupt nicht zuverlässig realisieren lässt, da bei dieser Lösung der Wirkbereich auf ca. 3 Kilometer begrenzt ist, und somit die Warnung auf einen kurzen Fahrbahnabschnitt beschränkt/begrenzt ist.
  • Aus der Schrift DE 103 59 283 A1 ist ein gattungsgemäßes Navigationssystem bekannt, welches zum Suchen einer Route zu einem Ziel auf Grundlage von Kartendaten ausgebildet ist, wobei eine Bereitstellung der Informationen zur Navigationsführung vorgesehen ist. Die besondere Aufgabenstellung bei dieser Schrift ist derart genannt, ein Navigationssystem bereitzustellen, das auf der Grundlage beschaffter Straßenstauinformationen eine optimale Route suchen kann, die einen Staupunkt oder eine Staustraße umfährt, wodurch die Vermeidung eines Staus mit Erfolg ermöglicht.
  • Als Nachteil bei dieser Schrift kann angesehen werden, dass hier versucht wird, dem Fahrzeugführer möglichst viele Informationen zuzukommen zu lassen, und der Fahrzeugführer oftmals behelligt wird, ohne das es erforderlich gewesen wäre.
  • Wohingegen beim vorliegenden Patentbegehren genau das Gegenteil verfolgt wird, um den Fahrzeugführer nicht mit unnötigen/nicht relevanten Informationen zu behelligen.
  • Aus der Schrift DE 103 28 256 A1 ist ein gattungsgemäßes Verfahren zur Warnung eines Fahrzeugführers bekannt, bei diesem eine Informationsübertragung mittels mehreren (z. B. RDS-Signal & TMC-/TCP-Signal) Langstrecken-Kommunikations-Einrichtungen erfolgt, wobei der Fahrer gewarnt wird, wenn dessen Position und Fahrrichtung als relevant eingestuft wird.
  • Als Nachteil bei dieser Schrift kann angesehen werden, dass der Fahrer des Fahrzeugs auf jeden Fall mit einer Warnung behelligt (unabhängig ob erforderlich oder nicht!), da das System im vorab nicht erkennt, welche Teilstrecke der Fahrer des Fahrzeugs tatsächlich befahren wird. und somit automatisch alle Teilstrecken als relevant einstufen wird.
  • Ferner erhält der Fachmann aus diesen Schriften keinen Hinweis, ein Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem zu realisieren, welches im Falle, dass der Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach einer Warnung keine Geschwindigkeitsreduzierung veranlassen sollte, das Fahrzeug-Verkehrsinformatiossystem eine Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit initiiert, indem
    • a) zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, am Gaspedal ein für den Fahrzeugführer wahrnehmbarer Gegendruck aufgebaut wird, und/oder
    • b) am Bremssystem eine Erhöhung des Bremsdruckes erzeugt wird.
  • Als weitere Schrift sei noch die Schrift DE 10 2005 051 520 A1 zu erwähnen, aus dieser ein gattungsgemäßes Verfahren zur drahtlosen Übermittlung von Verkehrsinformationen bekannt ist, bei diesem zwischen einem Verkehrshinweisgeber und einem Empfänger Informationen zumindest über die Art des Verkehrshindernisses ausgetauscht werden, wobei der Empfänger ein mit einem elektrischen Bremssystem und/oder Fahrdynamikregelsystem ausgestattetes Fahrzeug ist, wobei weiterhin die Verkehrsinformation genutzt wird, um eine oder mehrere Maßnahmen durchzuführen.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lösung zu schaffen, mittels dieser die oben gezeigten Nachteile beseitigt sind, so dass beispielsweise ein Fahrzeugführer nur dann mit einer Warnmeldung behelligt wird, wenn diese Warnmeldung auch für diesen tatsächlich relevant ist, bzw. der Fahrzeugführer sein Fahrverhalten „noch” an die vorherrschende Verkehrssituation anpassen muss, sofern der Fahrzeugführer dieses Anpassung nicht bereits schon aus eigenem Ermessen vorgenommen hat, wobei unter Anpassung beispielsweise eine Geschwindigkeits-Anpassung oder eine Fahrtrouten-Anpassung zu verstehen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, wobei auch Kombinationen und Weiterbildungen einzelner Merkmale untereinander denkbar sind.
  • Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, dass das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem, eine mittels der telemetrischen Kurzstreckenübertragung empfangenen Warnung, diese abhängig von mindestens einem Fahrzeug-Bewegungsparameter, mittels der Anzeigevorrichtung für den Fahrzeugführer zur Anzeige bringt, wobei eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer unterbleibt, wenn der aktuelle Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) kleiner ist, als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, oder wenn der aktuelle Fahrzeug-Fahrstrecken-Bewegungsparameter (Routenziel) abweichend ist, zu der Fahrtroute mit einer vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers.
  • Unter dem Begriff telemetrische Kurzstreckenübertragung ist im Lichte der Erfindung eine Übertragung von Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung zu einer fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung zu verstehen, wobei die telemetrischer Kurzstreckenübertragung mittels einem auf Funkwellen bzw. Radiowellen basiertem System, oder mittels einem auf optischer Übertragung basierendem System erfolgt, bei diesem die Übertragungsreichweite vorzugsweise im Bereich von ca. einigen 100 Metern bis einigen Kilometern liegt.
  • Bei den übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, handelt es sich beispielsweise wie oben bereits angeführt, um eine zulässige Höchst-Geschwindigkeit, bzw. um eine zulässige Höchst-Geschwindigkeit, welche für einen bestimmten vorrausliegenden Straßen-Strecken-Abschnitt gültig ist und/oder einzuhalten ist.
  • Im Umkehrschluss erfolgt erfindungsgemäß eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer, wenn der aktuelle Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) größer ist, als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, bzw. es erfolgt eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer, wenn der aktuelle Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) größer ist, als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers und der aktuelle Fahrzeug-Fahrstrecken-Bewegungsparameter (Routenziel) übereinstimmend ist, zu der Fahrtroute mit einer vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers. Ein Abgleich der Daten mit dem Reiseziel/Routenziel erfolgt in einfachster Weise in der Art, dass die Daten einen Fahrzeugnavigationssystem (sofern das Fahrzeug über ein solches verfügt) mit den übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers auf Übereinstimmung geprüft werden.
  • Ebenso erfolgt ein Abgleich des aktuellen Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameters (Fahrzeuggeschwindigkeit) mit der zulässigen Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, in einweichster Weise derart, dass die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation vom Geschwindigkeitserfassungssystem (Tacho) bzw. abgegriffen vom Fahrzeugbus (CAN-Bus) mit der übertragenen und/oder empfangenen Information verglichen wird.
  • Des weiteren wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass sofern der Fahrzeugführer die übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers nicht durch eigenes Handeln entsprechend berücksichtigt, dass das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem eine Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit initiiert, wobei bei der Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, am Gaspedal ein für den Fahrzeugführer wahrnehmbarer Gegendruck aufgebaut wird, und/oder bei der Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, am Bremssystem eine Erhöhung des Bremsdruckes erzeugt wird.
  • Bei den vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung, bei dieser eine Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers erfolgt, kann es sich beispielsweise um
    • – eine nebelbedingte Sichtbeeinträchtigung, und/oder
    • – eine nässebedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder
    • – eine glatteisbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder
    • – eine seitenwindbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder
    • – eine unfallbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder
    • – eine infolge eines hohen Verkehrsaufkommens bedingte Fahrbeeinträchtigung, handeln, wobei neben der Art der Beeinträchtigung eine zulässigen Höchst-Geschwindigkeit übertragen wird, bzw. neben der zulässigen Höchst-Geschwindigkeit vorzugsweise auch die Art der Beeinträchtigung mit übertragen werden, sodass dem Fahrzeugführer mittels der Anzeigeeinheit die entsprechenden Informationen (z. B. mittels Symbolen, Verkehrszeichen, etc.) zur Anzeige gebracht werden können.
  • Unter dem Begriff fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung” ist im Lichte der Erfindung eine Kommunikationseinrichtung zu verstehen, welche zum aussenden und/oder übertragen von Informationen geeignet ist, sodass diese mittels einer fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung, bzw. einem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) im Zielfahrzeug” (5) empfangen werden können.
  • Ein wesentlicher Vorteil, welcher durch die erfindungsgemäße Lösung erreicht wird, ist darin zu sehen, dass Kraftfahrzeugführer nur mit Hinweisen bzw. Warnmeldungen behelligt werden, welche für diese relevant sind, sowie diese erforderlich sind, da die momentane Fahrweise zur gegebenen Verkehrssituation eine Anpassung erfordert.
  • Neben dem Verfahren für ein Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem, ist als Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auch ein entsprechendes Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem inbegriffen.
  • Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Kraftfahrzeug, insbesondere PKW oder LKW, das mit einem erfindungsgemäßen Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem ausgestattet ist.
  • Weitere Vorteile bzw. Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den in den Zeichnungen/1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispielen und dem dazugehörenden Verfahren.
  • In der Beschreibung, in den Ansprüchen, in der Zusammenfassung und in den dazugehörenden Zeichnungen werden die in der hinten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
  • Die Erfindung wird nun nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Zuhilfenahme der Figuren näher erläutert. Im folgenden können für funktional gleiche und/oder gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen sein. Es zeigen:
    Die Zeichnungen zeigen in
  • 1: Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (5) mit erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1).
  • 2: Eine Darstellung eines Straßenabschnittes, mit einem Fahrzeug (5), ausgestattet mit dem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), sowie beispielhaft gezeigte fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtungen, ausgebildet für Kurzstreckenübertragungen.
  • 3: Eine Darstellung eines Straßenabschnittes, mit einem Fahrzeug (5), ausgestattet mit dem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), sowie einem Sichtweitenerfassungssystem (7), basierend auf einer optische Strecke (Nebelmessung).
  • 4: Eine Prinzipdarstellung einer Straßenkarte, wobei gewisse Streckenabschnitte mit einem oder mehreren Sichtweitenerfassungssystemen (7), sowie mit fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtungen (2) ausgestattet/versehen sind.
  • 5: Eine Darstellung einer Anzeigeeinheit (1.1), mit unterschiedlichen Beispielen.
  • Die 1 zeigt eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (5) mit erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1). Wie aus der Vergrößerung ersichtlich ist, besteht das erfindungsgemäße Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) aus mindestens den Komponenten bzw. Funktionseinheiten 1.1, 1.2 (sowie gegebenenfalls 1.3). Bei der Funktionseinheit 1.1, zum Anzeigen der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, handelt es sich in einer bevorzugten Ausgestaltung um die sich im Fahrzeug befindliche Anzeigevorrichtung wie dem Armaturenbrett bzw. dem Dashboard, und/oder eines Displays, wie dieses bei moderneren Fahrzeugen in Verbindung mit einem Navigationssystem vorzufinden ist. Bei der Funktionseinheit 1.2, zum übertragenen und/oder empfangenen von Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, handelt es sich um eine telemetrische Vorrichtung, welche ausgebildet ist, die von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2) ausgesendeten und/oder übertragenen Informationen zu empfangen.
  • Wie oben bereits angeführt, kann bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Verkehrsinformationssystems (1), dieses auch über ein Navigationssystem oder GPS-System verfügen bzw. datentechnisch mit einem solchen System zur Generierung von Positionsdaten in Verbindung stehen.
  • Bei dem gezeigten GPS-System (1.3) kann es sich um eine eigenständige Einheit handeln, welche beispielsweise sich in einer anderen Elektronik-Funktionseinheit, wie die eines Fahrzeug-Navigationssystems, befindet. Alternativ zu der gezeigten eigenständigen Einheit, kann das GPS-System (1.3) als Funktionseinheit aber auch ebenso in eine bereits der beteiligten/vorhandenen Einheiten (1.1, 1.2) implementiert werden bzw. durch einer dieser Einheiten (1.1, 1.2) wahrgenommen werden. Für die Funktion des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Verkehrsinformationssystems (1) ist die Funktionseinheit „Navigationssystem” (1.3) jedoch nicht zwingend erforderlich, da auch Systeme ohne einem „Navigationssystem” (1.3) geeignet sind, um ein System beispielsweise gemäß den Patentansprüchen 1 und 2 abzubilden. Als Beispiel sei hier der Streckenabschnitt zwischen den beiden Punkten „B” und „C” der 4 angeführt, da wenn dieser Streckenabschnitt von einem Fahrzeug befahren wird, es keinerlei Navigationsdaten bedarf, um die Informationen von der fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2) stammend, für den Streckenabschnitt „B”–„C” geltend, mittels der telemetrischen Vorrichtung (1.2) zu empfangen.
  • Wie aus der Figur weiter ersichtlich ist, verfügt das Fahrzeug (5) über eine Antenne (1.2.1), zum Empfangen der Informationen von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2) stammend, sowie gegebenenfalls zum Aussenden eines (automatisch generierten) Notrufes, beispielsweise im Falle eines Unfalls (9), wenn quasi das Fahrzeug (9), für andere empfangende Fahrzeuge (5) mit einem erfindungsgemäßen Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), eine fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (2, 2.3) aufweist (Car to Car Communication).
  • Die 2 zeigt eine Darstellung eines Straßenabschnittes (6), mit einem Fahrzeug (5), ausgestattet mit einem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), sowie beispielhaft gezeigte fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtungen (2, 2.1, 2.2, 2.3), ausgebildet für Kurzstreckenübertragungen.
  • Wie aus der Figur ersichtlich ist, kann die fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (2, 2.1), z. B. stationär an einer Brücke oder Ähnlichem bzw. an einer fahrbahnüberbrückenden Vorrichtung angebracht sein. Anstatt einer Brücke bzw. einer fahrbahnüberbrückenden Vorrichtung kann die fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (2, 2.2), aber auch ebenso z. B. stationär an einer Haltevorrichtung am Fahrbahnrand angebracht sein. Ergänzend sei noch angefügt, wie unter der Beschreibung zur 1 bereits erwähnt, dass (Bezogen auf Fahrzeug 5) die fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (2.3), anstatt stationär auch mobil in/an einem anderen Fahrzeug (9) angebracht sein kann, damit im Falle eines Unfalls von Fahrzeug 9, mittels der fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2.3) eine direkte Informationsübertragung mit entsprechenden Warninformationen zum Fahrzeug 5, bzw. zu dessen telemetrischen Vorrichtung (1.2) möglich ist.
  • Die 3 zeigt eine Darstellung eines Straßenabschnittes, mit einem Fahrzeug (5), ausgestattet mit dem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), sowie einem Sichtweitenerfassungssystem (7), basierend auf einer optische Strecke (Nebelmessung).
  • Bei dem Sichtweitenerfassungssystem (7) handelt es sich um ein bekanntes System gemäß dem Stand der Technik, wie diese in der Praxis am Rande der Autobahnen zum Teil sichtbar sind. Wird beispielsweise mittels dem Sichtweitenerfassungssystem (7) eine eingeschränkte Sichtweite, z. B. infolge Nebelbildung, festgestellt, so kann diese Information mittels einer telemetrischer Kurzstreckenübertragung von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2, 2.1, 2.2) zu den fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtungen (1.2) derjenigen Fahrzeuge übertragen oder übermittelt werden, welche sich in der Nähe befinden. Je nach Übertragungsreichweite der telemetrischer Kurzstreckenübertragung, kann es hierbei sinnvoll sein, zusätzlich GPS-Positionsbestimmungsdaten mit einzubeziehen, damit eine Entscheidung getroffen werden kann, ob die Informationen für Fahrzeug 5 relevant sind.
  • Die 4 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Straßenkarte, wobei gewisse Streckenabschnitte mit einem oder mehreren Sichtweitenerfassungssystemen (7), sowie die Streckenabschnitte mit fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtungen (2) ausgestattet/versehen sind.
  • Wie aus der Figur ersichtlich, ist bewegt sich das Fahrzeug (5) vom Start-Punkt „A” beginnend, zu Ziel-Punkt „E”, wobei der Weg über den Punkt „B” führt. Theoretisch könnte der Fahrzeugführer des Fahrzeugs (5), bevor dieser den Punkt „B” erreicht, Informationen betreffend des Streckenabschnittes von Punkt „B” zu Punkt „C”, mittels der fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtungen (2) empfangen, bzw. diese Informationen mittels der Anzeigeeinheit (1.1) angezeigt bekommen. Wie jedoch aus der nachfolgenden 5 ersichtlich ist, würde eine Anzeige der Informationen nur dann Sinn machen, wenn der Fahrzeugführer den Punkt „C” als Fahrziel hätte, wohingegen bei dem gezeigten Fahrziel (Punkt E”) es keinen Sinn macht, die Informationen betreffend des Streckenabschnittes von Punkt „B” zu Punkt „C” dem Fahrzeugführer mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) zur Anzeige zu bringen. Wie aus dem Beispiel ersichtlich ist, ist bei diesem Beispiel die Einbeziehung von Daten eines Navigationssystems bzw. GPS-Systems sehr hilfreich, da somit anhand des Fahrziels bereits frühzeitig – vor dem Erreichen von Punkt „B” – eine Entscheidung getroffen werden kann, ob dem Fahrzeugführer die Informationen betreffend des Streckenabschnittes von Punkt „B” zu Punkt „C”, mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) mitgeteilt werden oder nicht.
  • Ergänzend sei hier angefügt, dass anstatt einer optischen Anzeigevorrichtung, auch eine Übermittlung der Informationen an den Fahrzeugführer mittels einem sprachunterstütztem System erfolgen kann, oder alternativ eine optische Anzeigevorrichtung von einem sprachunterstütztem System zusätzlich unterstützt werden kann.
  • Die 5 zeigt eine Darstellung einer Anzeigeeinheit (1.1), mit unterschiedlichen Beispielen. Wie bei 4 bereits erwähnt, erfolgt bei einem Reiseziel „E” keine Warnsignalisierung mittels der Anzeigevorrichtung (1.1), wohingegen bei einem Reiseziel „C” eine Warnsignalisierung mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) erfolgt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem
    1.1
    Anzeigevorrichtung (Display)
    1.2
    Telemetrische Vorrichtung (fahrzeugseitig)
    1.2.1
    Antenne (des Fahrzeugs)
    1.3
    Navigationssystem/GPS-System zur Ermittlung von GPS-Daten
    2
    Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (für Kurzstreckenübertragung)
    2.1
    Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung, z. B. stationär angebracht an einer Brücke oder Ähnlichem bzw. an einer fahrbahnüberbrückenden Vorrichtung
    2.2
    Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung, z. B. stationär angebracht am Fahrbahnrand
    2.3
    Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung, z. B. stationär angebracht an einem vom Fahrzeug (5) abweichenden Fahrzeug
    3
    „Kommunikationsverbindung”/Telemetrie/Kurzstreckenübertragung
    4
    Warnhinweis
    5
    Kraftfahrzeug
    6
    Fahrbahn/Straße
    7
    Sichtweitenerfassungssystem (z. B. optische Strecke – Nebelmessung)
    8
    GPS-Satellit (einer von mehreren)
    9
    Kraftfahrzeug mit Notfall/Unfallfahrzeug
    10
    Verkehrsinformationssystem

Claims (8)

  1. Verfahren für ein Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) mit einer Anzeigevorrichtung (1.1), zur Warnung (4) von Fahrzeugführern bei vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigungen, wobei bei einer vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung die Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, mittels einer telemetrischer Kurzstreckenübertragung von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2) zu einer fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung (1.2) erfolgt, wobei das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), eine mittels der telemetrischen Kurzstreckenübertragung empfangenen Warnung, diese abhängig von mindestens einem Fahrzeug-Bewegungsparameter, mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) für den Fahrzeugführer zur Anzeige bringt, dadurch gekennzeichnet, dass unter Einbeziehung von Daten eines Navigationssystems und/oder GPS-Systems, und somit anhand des Fahrziels, bereits frühzeitig – vor dem Erreichen eines neuen Streckenabschnittes – eine Entscheidung getroffen wird, ob dem Fahrzeugführer die Informationen betreffend des Streckenabschnittes mit vorherrschender Verkehrsbeeinträchtigung mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) mitgeteilt werden oder nicht, wobei es sich bei der vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung, bei welcher eine Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers erfolgt, um a) eine nebelbedingte Sichtbeeinträchtigung, und/oder b) eine nässebedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder c) eine glatteisbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder d) eine seitenwindbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder e) eine unfallbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder f) eine infolge eines hohen Verkehrsaufkommens bedingte Fahrbeeinträchtigung, handelt, wobei neben der Art der Beeinträchtigung eine zulässige Höchst-Geschwindigkeit übertragen wird, sowie ferner eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer erfolgt, wenn ein aktueller Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) größer ist, als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, wobei sofern der Fahrzeugführer die übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers nicht durch eigenes Handeln entsprechend berücksichtigt, das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) eine Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit initiiert, indem g) zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, am Gaspedal ein für den Fahrzeugführer wahrnehmbarer Gegendruck aufgebaut wird, und/oder h) am Bremssystem eine Erhöhung des Bremsdruckes erzeugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer unterbleibt, wenn ein aktueller Fahrzeug-Fahrstrecken-Bewegungsparameter (Routenziel) abweichend ist zu der Fahrtroute mit einer vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer unterbleibt, wenn der aktuelle Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) kleiner ist als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers.
  4. Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1), zur Warnung (4) von Fahrzeugführern bei vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigungen, mit mindestens folgenden Mitteln, a) einer Anzeigevorrichtung (1.1) zur Anzeige einer Warnung für den Fahrzeugführer, b) einer telemetrischen Vorrichtung (1.2) zum Übertragen und/oder Empfangen von Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, wobei das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) eine mittels der telemetrischen Kurzstreckenübertragung empfangene Warnung, welche abhängig von mindestens einem Fahrzeug-Bewegungsparameter ist, mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) für den Fahrzeugführer zur Anzeige bringt, dadurch gekennzeichnet, dass unter Einbeziehung von Daten eines Navigationssystems und/oder GPS-Systems, und somit anhand des Fahrziels, bereits frühzeitig – vor dem Erreichen eines neuen Streckenabschnittes – eine Entscheidung getroffen wird, ob dem Fahrzeugführer die Informationen betreffend des Streckenabschnittes mit vorherrschender Verkehrsbeeinträchtigung mittels der Anzeigevorrichtung (1.1) mitgeteilt werden oder nicht, wobei es sich bei der vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung, bei welcher eine Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers erfolgt, um c) eine nebelbedingte Sichtbeeinträchtigung, und/oder d) eine nässebedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder e) eine glatteisbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder f) eine seitenwindbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder g) eine unfallbedingte Fahrbeeinträchtigung, und/oder h) eine infolge eines hohen Verkehrsaufkommens bedingte Fahrbeeinträchtigung, handelt, wobei neben der Art der Beeinträchtigung eine zulässige Höchst-Geschwindigkeit übertragen wird, sowie ferner eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer erfolgt, wenn ein aktueller Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) größer ist als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, wobei sofern der Fahrzeugführer die übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers nicht durch eigenes Handeln entsprechend berücksichtigt, das Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) eine Aktion zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit initiiert, indem i) zur Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, am Gaspedal ein für den Fahrzeugführer wahrnehmbarer Gegendruck aufgebaut wird, und/oder j) am Bremssystem eine Erhöhung des Bremsdruckes erzeugt wird.
  5. Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer unterbleibt, wenn ein aktueller Fahrzeug-Fahrstrecken-Bewegungsparameter (Routenziel) abweichend ist zu der Fahrtroute mit einer vorherrschenden Verkehrsbeeinträchtigung gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers.
  6. Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeige der Warnung an den Fahrzeugführer unterbleibt, wenn der aktuelle Fahrzeug-Geschwindigkeits-Bewegungsparameter (Fahrzeuggeschwindigkeit) kleiner ist als die zulässige Höchst-Geschwindigkeit gemäß der übertragenen und/oder empfangenen Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers.
  7. Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die telemetrische Übertragung der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers mittels einer telemetrischen Kurzstreckenübertragung von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2) zu einer fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung (1.2) erfolgt, wobei die telemetrische Kurzstreckenübertragung mittels einem auf Funkwellen und/oder Radiowellen basierten System oder mittels einem auf optischer Übertragung basierenden System erfolgt.
  8. Kraftfahrzeug (5), insbesondere PKW oder LKW, ausgestattet mit einem Fahrzeug-Verkehrsinformationssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 7.
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