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DE102007059688A1 - Aktuatoreinrichtung und Verfahren zum Ansteuern der Aktuatoreinrichtung - Google Patents

Aktuatoreinrichtung und Verfahren zum Ansteuern der Aktuatoreinrichtung Download PDF

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DE102007059688A1
DE102007059688A1 DE102007059688A DE102007059688A DE102007059688A1 DE 102007059688 A1 DE102007059688 A1 DE 102007059688A1 DE 102007059688 A DE102007059688 A DE 102007059688A DE 102007059688 A DE102007059688 A DE 102007059688A DE 102007059688 A1 DE102007059688 A1 DE 102007059688A1
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DE
Germany
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actuator
actuator device
signals
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processing unit
Prior art date
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DE102007059688A
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English (en)
Inventor
Gregor Poertzgen
Christian Dilla
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ZF Active Safety GmbH
Original Assignee
Lucas Automotive GmbH
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Publication date
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Priority to US12/747,255 priority patent/US8452507B2/en
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Abstract

Eine Aktoreinrichtung für einen Einsatz in einem Landfahrzeug, die einen Aktuator zum Betätigen einer Radbremse des Landfahrzeugs, eine Ansteuereinheit zum Ansteuern des Aktuators und eine Verarbeitungseinheit umfasst. Die Verarbeitungseinheit steht mit der Ansteuereinheit und einer externen Hauptsteuereinrichtung in Verbindung, um Signale der Hauptsteuereinrichtung an die Ansteuereinheit weiterzuleiten. Die Aktuatoreinrichtung umfasst zudem einen Speicher zum Speichern aktuatorspezifischer Informationen. Dieser Speicher steht mit einer Überwachungseinheit in Verbindung. Die Überwachungseinheit steht wiederum mit der Ansteuereinheit und der Verarbeitungseinheit in Verbindung.

Description

  • Bereich
  • Im folgenden wird eine Aktuatoreinrichtung mit einer Verarbeitungseinheit für einen Einsatz in einem Landfahrzeug beschrieben, wobei die Aktuatoreinrichtung mit einer in dem Landfahrzeug umfassten Hauptsteuereinrichtung in Verbindung steht.
  • Technischer Hintergrund
  • In modernen Landfahrzeugen werden häufig Aktuatoreinrichtungen verwendet. Dabei ist in der Regel eine Verarbeitungseinheit vorgesehen, die einer Hauptsteuereinrichtung untergeordnet ist. Die Hauptsteuereinrichtung ist zum Übermitteln von Steuerbefehlen, beispielsweise Aktuatorstellbefehlen, an die Verarbeitungseinheit ausgelegt. Die Verarbeitungseinheit empfängt die Steuerbefehle von der Hauptsteuereinrichtung und ist zur Ansteuerung des Aktuators nach Maßgabe der von der Hauptsteuereinrichtung übermittelten Befehle vorgesehen. Dabei wirkt die Hauptsteuereinrichtung als eine Master-Einheit, und die Verarbeitungseinheit dient als Slave-Einheit. Ein solches Konzept ermöglicht es beispielsweise, Leistungselektronik zur Betätigung des Aktuators räumlich getrennt von der Hauptsteuereinrichtung anzuordnen. Die Kommunikation zwischen der Hauptsteuereinrichtung und der Verarbeitungseinheit findet in der Regel über einen Datenbus statt. Bei Landfahrzeugen handelt es sich bei einem solchen Bus häufig um einen LIN-Bus, einen CAN-Bus oder einen FlexRay-Bus.
  • Problem
  • Derartige Aktuatoren können in Landfahrzeugen insbesondere für sicherheitsrelevante Systeme, wie elektronisch ansteuerbare Feststellbremssysteme, verwendet werden. Probleme können allerdings auftreten, wenn über den Bus falsche Signale übertragen werden. Sind sicherheitsrelevante Systeme von einem derartigen Fehler betroffen, können sich erhebliche Folgen für die Fahrzeugsicherheit ergeben. Beispielsweise kann sich im Falle einer Feststellbremse durch ein falsches Signal die Feststellbremse unkontrolliert an einer Steigung lösen oder während der Fahrt zu einer unerwarteten und unerwünschten Bremsung führen. Beides kann die Sicherheit des Fahrers und der Passagiere eines Fahrzeugs sowie anderer Verkehrsteilnehmern erheblich beeinträchtigen.
  • Aufgabe
  • Es gilt eine Aktuatoreinrichtung bereitzustellen, für die die Systemzuverlässigkeit auch bei Vorliegen eines derartigen Fehlers sichergestellt ist, um Fahrzeuginsassen sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden.
  • Lösung
  • Vorgeschlagen wird eine Aktuatoreinrichtung für einen Einsatz in einem Landfahrzeug. Diese kann einen Aktuator, der eine Radbremse des Landfahrzeugs betätigen kann, eine Ansteuereinheit, die den Aktuator ansteuern kann, und eine Verarbeitungseinheit, die mit der Ansteuereinheit und einer externen Hauptsteuereinrichtung in Verbindung stehen kann, umfassen. Die Verarbeitungseinheit kann zur Weiterleitung von Signalen, wie z. B. Aktuatorstellbefehlen, von der Hauptsteuereinrichtung zur Ansteuereinheit ausgelegt sein. Zudem kann die Aktuatoreinrichtung einen Speicher zum Speichern aktuatorspezifischer Informationen umfassen. Dieser kann mit einer Überwachungseinheit verbunden sein, wobei die Überwachungseinheit mit der Verarbeitungseinheit und der Ansteuereinheit in Verbindung stehen kann.
  • Mit dieser vorgeschlagenen Aktuatoreinrichtung können nun aktuatorspezifische Informationen zur Sicherung der Systemzuverlässigkeit herangezogen werden. Dies war bisher noch nicht möglich, da aktuatorspezifische Informationen noch nicht in der Form speicherbar waren, dass sie einem speziellen Aktuator zugeordnet werden konnten.
  • Dadurch, dass die aktuatorspezifischen Informationen jetzt direkt in der Aktuatoreinrichtung gespeichert werden können, ist es möglich auf diese bei Bedarf unverzüglich zurückzugreifen. Durch das Bereithalten aktuatorspezifischer Informationen direkt in der Aktuatoreinrichtung kann die Funktionalität von sicherheitsrelevanten Systemen, wie beispielsweise elektronischen Feststellbremssystemen, verbessert und die hohe Systemzuverlässigkeit gewährleistet werden. Die gespeicherten Informationen können nicht nur zur „Defekt"-Erkennung, z. B. Leerlaufstrom bei gleichzeitiger Temperaturabweichung im Aktuator, genutzt werden, sondern beispielsweise auch zur Einengung der Toleranz der Zuspannkraft in jedem einzelnen Aktuator.
  • Vorteile und Weiterbildungen
  • Die Verbindungen der beanspruchten Aktuatoreinrichtung können zum Übertragen von Signalen und/oder Daten eingerichtet sein und als Busverbindungen realisiert sein.
  • Die umfasste Überwachungseinheit kann dazu eingerichtet sein, die im Speicher gespeicherten aktuatorspezifischen Informationen mit Signalen abzugleichen, die die Verarbeitungseinheit von der Hauptsteuereinrichtung empfangen kann. Die Überwachungseinheit kann eine Ansteuerung des Aktuators entsprechend diesem Abgleich gewährleisten.
  • Die Überwachungseinheit kann daher dazu eingerichtet sein, die Verarbeitungseinheit an der Weiterleitung der Signale der Hauptsteuereinrichtung an die Ansteuereinheit des Aktuators zu hindern, wenn der Abgleich dies erfordert.
  • Ist dies der Fall, so kann die Überwachungseinheit dazu ausgelegt sein, von ihr erzeugte Ansteuersignale an die Ansteuereinheit des Aktuators zu übermitteln.
  • Ferner kann in der Aktuatoreinrichtung mindestens ein Sensor umfasst sein, der am Aktuator angeordnet sein kann, um Messungen durchzuführen, z. B. bezüglich Spannkraft und Aktuatormoment.
  • Zudem kann in der Aktuatoreinrichtung mindestens ein Prozessor umfasst sein. Dieser kann es ermöglichen, Daten, wie beispielsweise Messwerte des mindestens einen Sensors, direkt in der Aktuatoreinrichtung auszuwerten, ohne diese über Kabel zu außen liegenden Steuergeräten zu übertragen. Dies kann Ungenauigkeiten durch zusätzliche Steckkontakte und Leitungen außerhalb des Aktuators eliminieren. Daher kann ein sehr genauer Sensorwert zur Stromabschaltung genutzt werden.
  • Der mindestens eine umfasste Prozessor kann mit dem mindestens einen Sensor in Verbindung stehen, um, wie bereits angedeutet, Messwerte des mindestens einen Sensors direkt in der Aktuatoreinrichtung auswerten zu können.
  • Der mindestens eine umfasste Prozessor kann außerdem mit dem Speicher in Verbindung stehen, um an diesen Auswertungen weiterzuleiten. Die Auswertungen können im Speicher gespeichert werden, da dieser spezifisch kalibriert sein kann. Wird beispielsweise von einem Sensor das Aktuatormoment und/oder die Zuspannkraft gemessen, so können die Auswertungen dieser Messungen dazu herangezogen werden die Toleranz der Zuspannkraft einzuengen. Hierfür kann z. B. ein Korrekturfaktor für den Zuspannstrom gespeichert werden. Für jeden Aktuator kann daher beispielsweise eine bekannte Spannkraftreduktion durch Wirkungsgradverlust kompensiert werden und bei Austausch des Aktuators kann der Zuspannstrom entsprechend dem neuen Aktuator gewählt werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterentwicklung können dem Speicher über mindestens eine Verbindung externe Informationen zugeführt und in diesem gespeichert werden. Über diese Verbindung können auch im Speicher gespeicherte Informationen, wie beispielsweise Auswertungen des mindestens einen umfassten Sensors, von außen abgefragt werden. Des weiteren können z. B. Informationen aus einer EOL-Prüfung zu Qualitäts- und Kalibrierungszwecken gespeichert werden und bei Bedarf abgefragt werden.
  • Zur Energieversorgung kann die Aktuatoreinrichtung mit einer Energiequelle in Verbindung stehen. Die Hauptsteuereinrichtung kann über eine andere Energiequelle mit Energie versorgt werden.
  • Um die Energieversorgung aller Komponenten der Aktuatoreinrichtung zu gewährleisten, können die Verbindungen der Aktuatoreinrichtung dazu ausgelegt sein, zusätzlich zu Daten und Signalen, Energie zu übertragen. Eine Verbindung kann also, neben einem Datenbus, eine oder mehrere elektrische Leitungen umfassen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterentwicklung kann es sich bei der Radbremse, die der Aktuator betätigen kann, um eine Parkbremse handeln.
  • Beansprucht wird außerdem ein Aktuatorensystem, das eine Hauptsteuereinrichtung und mindestens eine beanspruchte Aktuatoreinrichtung umfassen kann, sowie eine elektronische Parkbremse, die eine oder mehrere der beanspruchten Aktuatoreinrichtungen und eine Hauptsteuereinrichtung umfassen kann.
  • Des weiteren wird ein Verfahren zum Ansteuern einer beanspruchten Aktuatoreinrichtung beansprucht. Dieses Verfahren umfasst vier Schritte. Im ersten Schritt kann die Verarbeitungseinheit Signale empfangen, die von der Hauptsteuereinrichtung übermittelt werden können. Im zweiten Schritt können die an die Verarbeitungseinheit übermittelten Signale mit aktuatorspezifischen Informationen abgeglichen werden, wobei die aktuatorspezifischen Informationen im Speicher gespeichert sein können und der Abgleich in der Überwachungseinheit erfolgen kann. Schritt drei kann das Übertragen von Ansteuersignalen an die Ansteuereinheit umfassen. Je nach Ergebnis des Abgleichs, können die Ansteuersignale von der Verarbeitungseinheit an die Ansteuereinheit übermittelt werden und den Signalen der Hauptsteuereinrichtung entsprechen, oder die Überwachungseinheit kann Ansteuersignale an die Ansteuereinheit übermitteln, wobei die Ansteuersignale in diesem Fall von der Überwachungseinheit selbst erzeugte Signale sein können. Im vierten Schritt kann das Ansteuern des Aktuators durch die Ansteuereinheit, auf Basis der von der Ansteuereinheit empfangenen Ansteuersignale, erfolgen.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Nachfolgend wird die beanspruchte Aktuatoreinrichtung und das Verfahren zum Ansteuern derselben anhand von zwei Figuren erläutert.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Aktuatoreinrichtung.
  • 2 zeigt ein Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Verfahrens zur Ansteuerung der Aktuatoreinrichtung aus 1.
  • Detaillierte Figurenbeschreibung
  • Im Rahmen der folgenden Beschreibung ist eine Verbindung, sofern nichts anderes ausdrücklich erwähnt ist, zur Signalübertragung sowie zur Übertragung von elektrischer Spannung oder elektrischem Strom ausgelegt. Insbesondere kann eine derartige Verbindung, neben z. B. einem Datenbus, eine oder mehrere elektrische Leitungen umfassen.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer Aktuatoreinrichtung 10. Die Aktuatoreinrichtung 10 weist eine Verarbeitungseinheit 14, eine Ansteuereinheit 12 und einen Aktuator 11 auf. Die Ansteuereinheit 12 ist als Einheit mit dem Aktuator 11 ausgebildet, um diesen anzusteuern. Der Aktuator 11 kann zum Beispiel einen Motor umfassen, um eine Feststellbremse zu lösen oder zu betätigen. Die Verarbeitungseinheit 14 steht mit der Ansteuereinheit 12 in Verbindung.
  • Zudem umfasst die Aktuatoreinrichtung 10 eine Überwachungseinheit 30, einen Speicher 26, einen Prozessor 24 und Sensoren 18, 20, 22. Zwischen der Überwachungseinheit 30 und der Ansteuereinheit 12 ist eine Verbindung vorgesehen. Die Verarbeitungseinheit 14 und die Überwachungseinheit 30 stehen ebenfalls miteinander in Verbindung.
  • Die Sensoren 18, 20, 22 in der Aktuatoreinrichtung 10 dienen dem Erfassen von Messwerten, wie z. B. Aktuatormoment und Zuspannkraft. Sie stehen direkt mit dem Aktuator 11 in Verbindung und außerdem sind zwischen den Sensoren 18, 20, 22 und dem Prozessor 24 Verbindungen vorgesehen. Über diese Verbindung werden die Messungen der Sensoren 18, 20, 22 an den Prozessor 24 übertragen und direkt in diesem ausgewertet. Über eine weitere Verbindung in der Aktuatoreinrichtung 10, die zwischen dem Prozessor 24 und dem Speicher 26 ausgebildet ist, werden die Auswertungen des Prozessors 24 an den Speicher 26 übermittelt, um in diesem gespeichert zu werden. Der Speicher 26 ist, zusätzlich zu der Verbindung mit dem Prozessor 24, auch mit der Überwachungseinheit 30 verbunden.
  • Eine Spannungsquelle 32a ist zur Versorgung der Aktuatoreinrichtung 10 mit Betriebsspannung vorgesehen. In diesem Ausführungsbeispiel speist die Spannungsquelle 32a direkt die Ansteuereinheit 12 und die anliegende Versorgungsspannung gelangt über die elektrischen Leitungen in den Verbindungen der Aktuatoreinrichtung 10 zu den umfassten Komponenten, wie dem Aktuator 11, der Verarbeitungseinheit 14, der Überwachungseinheit 30, den Sensoren 18, 20, 22, dem Prozessor 24 und dem Speicher 26. Als Spannungsquelle 32a kann beispielsweise eine Fahrzeugbatterie dienen (nicht gezeigt).
  • Nach außen steht die Aktuatoreinrichtung 10 mit einer Hauptsteuereinrichtung 16 in Verbindung. Die Hauptsteuereinrichtung 16 kann beispielsweise einen Mikroprozessor eines Bordcomputers eines Landfahrzeugs umfassen. Sie ist direkt mit der Verarbeitungseinheit 14 verbunden. Die Hauptsteuereinrichtung 16 empfängt beispielsweise einen Fahrer(park)bremswunsch und sendet entsprechend diesem Aktuatorstellbefehle an die Verarbeitungseinheit 14.
  • Die Ansteuerung des Aktuators 11 durch die Ansteuereinheit 12 nach Maßgabe der Aktuatorstellbefehle der Hauptsteuereinrichtung 16 erfolgt nur, wenn ein Abgleich der Aktuatorstellbefehle, die die Verarbeitungseinheit 14 von der Hauptsteuereinrichtung 16 empfängt, mit aktuatorspezifischen, im Speicher 26 gespeicherten Daten innerhalb der Überwachungseinheit 30 „positiv" verläuft. Hierbei verläuft der Abgleich in der Überwachungseinheit 30 genau dann „positiv", wenn die Überwachungseinheit 30 die Verarbeitungseinheit 14 nicht an der Weiterleitung der von der Hauptsteuereinrichtung 16 empfangenen Aktuatorstellbefehle hindert.
  • Wird hingegen die Verarbeitungseinheit 14 aufgrund des Abgleichs in der Überwachungseinheit 30 an der Weiterleitung der Aktuatorstellbefehle der Hauptsteuereinrichtung 16 gehindert, ist der Abgleich „negativ". In diesem Fall übermittelt die Übwachungseinheit 30 von ihr erzeugte Ansteuersignale direkt an die Ansteuereinheit 12, um eine Aktuatoransteuerung entsprechend der aktuellen Situation zu gewährleisten. Liefert beispielsweise die Hauptsteuereinrichtung einen Aktuatorstellbefehl mit einer bestimmten Zuspannkraft, wird in der Überwachungseinheit 30 abgeglichen, ob diese Zuspannkraft ausreicht um die gewünschte Bremswirkung zu erzielen. Hierfür werden aus dem Speicher 26 beispielsweise die Auswertungen der Messungen der Sensoren 18, 20, 22 herangezogen. Diesen Auswertungen ist zu entnehmen, ob die bestimmte Spannkraft des Aktuatorstellbefehls ausreicht oder angepasst werden muss, z. B. wegen Spannkraftreduktion durch Wirkungsgradverlust über die Lebensdauer des Aktuators 11. Eine notwendige Anpassung, wie z. B. eine Erhöhung der Spannkraft, erfolgt dann durch die Ansteuerung des Aktuators 11 entsprechend der in der Überwachungseinheit 30 selbst erzeugten Signale.
  • Neben der Spannungsquelle 32a ist in 1 eine zweite Spannungsquelle 32b dargestellt. Diese zweite Spannungsquelle 32b versorgt die Hauptsteuereinrichtung 16 mit Versorgungsspannung. Die zweite Spannungsquelle 32b kann, wie in 1, separat von der ersten Spannungsquelle 32a ausgebildet sein, oder die beiden Spannungsquellen 32a und 32b können identisch sein (nicht gezeigt).
  • Außerdem umfasst die Aktuatoreinrichtung 10 eine Verbindung 28 zur Informations- und Datenübertragung zwischen Aktuatoreinrichtung 10 und Umgebung, die in der Aktuatoreinrichtung 10 mit dem Speicher 26 verbunden ist. Über diese Verbindung 28 können, beispielsweise durch einen Servicetechniker, von außen aus dem Speicher 26 Daten abgefragt werden, oder es können qualitätsrelevante Daten, z. B. über den Auslieferungszustand der Akutatoreinrichtung 10, eingespeist werden, um dann im Speicher 26 gespeichert zu werden.
  • Anhand von 2 wird nun das Verfahren zur Ansteuerung der Aktuatoreinrichtung aus 1 beschrieben.
  • In einem ersten Schritt VS1 übermittelt die Hauptsteuereinrichtung entsprechend einem Fahrer(park)bremswunsch Aktuatorstellbefehle an die Verarbeitungseinrichtung.
  • In Schritt zwei VS2 werden diese Aktuatorstellbefehle nun mit gespeicherten Daten aus dem Speicher abgeglichen. Es folgt die Abfrage, ob dieser Abgleich „positiv" verlaufen ist.
  • Ist der Abgleich „positiv" verlaufen VS3, so werden die von der Verarbeitungseinheit empfangenen Aktuatorstellbefehle der Hauptsteuereinrichtung and die Ansteuereinheit des Aktuators weitergeleitet, um im abschließenden Schritt VS5 den Aktuator entsprechend der Aktuatorstellbefehle der Hauptsteuereinrichtung anzusteuern.
  • Verläuft der Abgleich „negativ", folgt Schritt VS4. In diesem Schritt VS4 erzeugt die Überwachungseinheit selbst Signale, die anstatt der Aktuatorstellbefehle der Hauptsteuereinrichtung an die Ansteuereinheit des Aktuators übermittelt werden und gemäß derer der Aktuator im abschließenden Schritt VS5 angesteuert wird.
  • Mit der Ansteuerung des Aktuators endet das Verfahren zum Ansteuern der Aktuatoreinrichtung aus 1.

Claims (17)

  1. Aktuatoreinrichtung (10) für einen Einsatz in einem Landfahrzeug, umfassend: – einen Aktuator (11) zum Betätigen einer Radbremse des Landfahrzeugs, – eine Ansteuereinheit (12) zum Ansteuern des Aktuators (11), – eine Verarbeitungseinheit (14), die zur Übertragung von Signalen an die Ansteuereinheit (12) mit der Ansteuereinheit (12) und mit einer externen Hauptsteuereinrichtung (16) in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktuatoreinrichtung (10) einen Speicher (26) zum Speichern aktuatorspezifischer Informationen aufweist, der mit einer Überwachungseinheit (30) verbunden ist, die mit der Verarbeitungseinheit (14) und der Ansteuereinheit (12) in Verbindung steht.
  2. Aktuatoreinrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei die Verbindungen in der Aktuatoreinrichtung (10) dazu eingerichtet sind Signale und/oder Daten zu übertragen.
  3. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 und 2, wobei die Überwachungseinheit (30) dazu eingerichtet ist, die im Speicher (26) gespeicherten aktuatorspezifischen Informationen mit Signalen abzugleichen, die die Verarbeitungseinheit (14) von der Hauptsteuereinrichtung (16) empfängt, um eine Ansteuerung des Aktuators (11) entsprechend diesem Abgleich zu gewährleisten.
  4. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Überwachungseinheit (30) dazu eingerichtet ist, die Verarbeitungseinheit (14) an der Weiterleitung der Signale der Hauptsteuereinrichtung (16) an die Ansteuereinheit (12) des Aktuators (11) zu hindern, wenn der Abgleich in der Überwachungseinheit (30) dies erfordert.
  5. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Überwachungseinheit (30) dazu ausgelegt ist, von ihr erzeugte Ansteuersignale an die Ansteuereinheit (12) des Aktuators (11) zu übermitteln, wenn der Abgleich in der Überwachungseinheit (30) zur Folge hat, dass die Verarbeitungseinheit (14) gehindert wird, die Signale der Hauptsteuereinrichtung (16) an die Ansteuereinheit (12) des Aktuators (11) weiterzuleiten.
  6. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Aktuatoreinrichtung (10) mindestens einen Sensor (18, 20, 22) für Messungen am Aktuator (11) umfasst.
  7. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Aktuatoreinrichtung (10) mindestens einen Prozessor (24) umfasst, der zur Verarbeitung von Daten und/oder Signalen in der Aktuatoreinrichtung ausgelegt ist.
  8. Aktuatoreinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der mindestens eine umfasste Prozessor (24) mit dem mindestens einen Sensor (18, 20, 22) in Verbindung steht.
  9. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der mindestens eine umfasste Prozessor (24) mit dem Speicher (26) in Verbindung steht.
  10. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Messwerte des mindestens einen Sensors (18, 20, 22) direkt von dem mindestens einen Prozessor (24) der Aktuatoreinrichtung (10) ausgewertet und die Auswertungen in dem umfassten Speicher (26) gespeichert werden.
  11. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei dem Speicher über mindestens eine Verbindung (28) externe Informationen zugeführt und in diesem gespeichert werden.
  12. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Aktuatoreinrichtung (10) über eine erste Energiequelle (32a) mit Energie zu versorgen ist und die mit ihr verbundene Hauptsteuereinrichtung (16) über eine zweite Energiequelle (32b) mit Energie zu versorgen ist.
  13. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei über die Verbindungen in der Aktuatoreinrichtung (10), zusätzlich zu Daten und Signalen, Energie übertragbar ist.
  14. Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei es sich bei der Radbremse, die der Aktuator (11) betätigt, um eine Parkbremse handelt.
  15. Aktuatorensystem, umfassend eine Hauptsteuereinrichtung (16) und mindestens eine Aktuatoreinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
  16. Elektronische Parkbremse, umfassend einen oder mehrere Aktuatoreinrichtungen (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, sowie eine Hauptsteuereinrichtung (16).
  17. Verfahren zum Ansteuern einer Aktuatoreinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, mit den Schritten: – Empfangen (VS1) von durch die Hauptsteuereinrichtung übermittelten Signalen durch die Verarbeitungseinheit; – Abgleichen (VS2) der an die Verarbeitungseinheit übermittelten Signale mit im Speicher gespeicherten aktuatorspezifischen Informationen in der Überwachungseinheit; – Übertragen (VS3, VS4) von Ansteuersignalen an die Ansteuereinheit, je nach Ergebnis des Abgleichs entweder durch die Verarbeitungseinheit auf der Basis der von der Hauptsteuereinrichtung übermittelten Signale, oder durch die Überwachungseinheit, wobei die Ansteuersignale in diesem Fall von der Überwachungseinheit selbst erzeugte Signale sind; – Ansteuern (VS5) des Aktuators durch die Ansteuereinheit auf Basis der von der Ansteuereinheit empfangenen Ansteuersignale.
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