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DE102007056206A1 - Rotor für einen Elektromotor - Google Patents

Rotor für einen Elektromotor Download PDF

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DE102007056206A1
DE102007056206A1 DE200710056206 DE102007056206A DE102007056206A1 DE 102007056206 A1 DE102007056206 A1 DE 102007056206A1 DE 200710056206 DE200710056206 DE 200710056206 DE 102007056206 A DE102007056206 A DE 102007056206A DE 102007056206 A1 DE102007056206 A1 DE 102007056206A1
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shaft
rotor
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plastic
rotor according
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Pascal Chaumet
Andrew Pierson
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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    • H02K1/06Details of the magnetic circuit characterised by the shape, form or construction
    • H02K1/22Rotating parts of the magnetic circuit
    • H02K1/28Means for mounting or fastening rotating magnetic parts on to, or to, the rotor structures
    • HELECTRICITY
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    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
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  • Power Engineering (AREA)
  • Connection Of Motors, Electrical Generators, Mechanical Devices, And The Like (AREA)
  • Iron Core Of Rotating Electric Machines (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Rotor (1) für einen Elektromotor, mit einem Rotorkörper (3) und einer den Rotorkörper (3) tragenden Welle (2). Es ist vorgesehen, dass die Welle (2) zumindest teilweise aus einem Kunststoff (12) besteht. Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Rotors für einen Elektromotor, mit einem Rotorkörper und einer den Rotorkörper tragenden Welle. Es ist das Einspritzen der Welle in mindestens einen in Axialerstreckung des Rotorkörpers verlaufenden Durchbruch vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rotor für einen Elektromotor, mit einem Rotorkörper und einer den Rotorkörper tragenden Welle.
  • Stand der Technik
  • Elektromotoren, insbesondere Gleichstrommotoren, umfassen typischerweise eine rotierende Welle, an der der Rotorkörper angeordnet ist. Diese besteht im Allgemeinen aus Stahl oder aus einer Stahllegierung und weist eine Geometrie zur Aufnahme des Rotors und/oder zur Aufnahme von zum Rotor gehörigen und/oder nach außen führenden Verbindungen auf. Die Komponenten dieser Armatur sind im Regelfall zur Ausbildung einer drehfesten Verbindung mit der Welle aufgepresst oder in einer anderen Weise drehfest aufgebracht, um die elektromagnetischen Kräfte in eine mechanische Bewegung, insbesondere nämlich in eine Drehbewegung mit entsprechendem Drehmoment übertragen zu können. Die Armaturkomponenten, die in direktem Kontakt mit der Welle stehen, bestehen üblicherweise aus platten Lamellen des Rotors, die Schlitzisolierungen zur Aufnahme der Wicklung aufweisen, der Wicklung selbst, und einen Kommutator. Die Welle muss hierbei nicht nur diese genannten Komponenten aufnehmen, sondern auch eine gewisse Eigensteifigkeit aufweisen, um eine gewisse Lauftoleranz und, in bestimmten Ausführungsformen, Lagerflächen bereitzustellen, die einem Dauerbetrieb über die Produktlebensdauer Stand halten. Diese im Stand der Technik allgemein bekannten Ausführungsformen sind teuer in der Herstellung und relativ schwer.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, entsprechend den Anforderungen des technischen Fortschrittes und insbesondere der Automobilindustrie einen solchen Rotor für einen Elektromotor bereitzustellen, der eine größere Leistungsfähigkeit bei Größen-, Gewichts- und Kostenvorteilen aufweist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Hierzu wird ein Rotor für einen Elektromotor vorgeschlagen, mit einem Rotorkörper und einer den Rotorkörper tragenden Welle. Es ist vorgesehen, dass die Welle zumindest teilweise aus einem Kunststoff besteht. Anders als im Stand der Technik wird hierbei die Welle nicht aus Stahl oder einer Stahllegierung gefertigt, sondern zumindest teilweise aus einem Kunststoff. Die Fertigung aus Kunststoff ergibt Kosten- und Gewichtsvorteile, daneben müssen mit der Welle in Berührkontakt stehende Teile nicht isoliert werden, um unerwünschte elektrische Auswirkungen zu verhindern.
  • In einer weiteren Ausführungsform besteht die Welle vollständig aus Kunststoff. Die Welle enthält hierbei keine Komponenten aus anderen Materialien außer Kunststoff.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Welle eine Vollwelle oder eine Hohlwelle. Die Welle kann als Vollwelle ausgebildet sein, also mit über ihre Axialerstreckung geschlossenem Querschnitt, oder als Hohlwelle, also mit einem zumindest über einen Abschnitt ihrer Axialerstreckung offenem Querschnitt. Insbesondere die Ausbildung als Hohlwelle ermöglicht weitere Gewichtsvorteile.
  • In einer anderen Ausführungsform weist die Welle mindestens einen mit Kunststoff ummantelten Wellenkern auf. Der Wellenkern besteht hierbei aus einem insbesondere über die Axialerstreckung der Welle Stabilität verleihenden Material, wobei dieses Material mit Kunststoff überzogen, nämlich ummantelt ist. Ummantelung bedeutet hierbei nicht zwingend das vollständige Umgebendes Wellenkerns mit Kunststoff; es ist vielmehr auch denkbar, dass die Welle beispielsweise endseitig oder abschnittsweise offen ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform besteht der Wellenkern aus Metall, insbesondere aus ferromagnetischem Metall. Der Wellenkern wird hierbei als Metallkern ausgebildet, wobei der Metallkern im Gegensatz zur Ausbildung der Welle vollständig aus Metall (wie aus dem Stand der Technik bekannt) deutliche Gewichtsvorteile bei gleich guter oder verbesserter Steifigkeit und Stabilität bringt. In einer Ausführungsform ist der Wellenkern aus nichtmagnetischem Metall, in einer anderen aus ferromagnetischem Metall. Im letzteren Fall lässt sich der magnetische Fluss durch die Welle beeinflussen.
  • In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform besteht der Wellenkern aus demselben oder aus einem anderen Kunststoff als die Welle. Es ist hierbei möglich, durch Wahl geeigneter Kunststoffe insbesondere die Biegesteifigkeit der Welle entsprechend den Anforderungen des Elektromotors und des Einsatzgebietes des Rotors zu bestimmen. Hierbei ist vorteilhaft, dass eine Ausbildung der Wellenkerne aus einem Kunststoff keinen Einfluss auf den magnetischen Fluss durch den Rotorkörper hat.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform sind mehrere Wellenkerne – im Querschnitt gesehen – kreisförmig angeordnet. Bei der aus dem Stand der Technik bekannten Ausführung der Welle aus Stahl oder einem anderen, ferromagnetischen Material kann durch das Verlaufen der elektrischen Feldlinien innerhalb der Wicklungen durch den Wellenkern beziehungsweise die aus Stahl bestehende Welle eine Sättigung der magnetischen Flussdichte im Bereich der Welle auftreten. Dies ist unerwünscht. Aus diesem Grunde ist hier vorgesehen, dass mehrere Wellenkerne kreisförmig angeordnet sind, also dergestalt, dass keiner der Wellenkerne in der Drehachse der Welle liegt, sondern jeder Wellenkern einen radialen Abstand zur Drehachse aufweist. Hierdurch stehen optimierte magnetische Flusswege zur Verfügung, die eine Sättigung der magnetischen Flussdichte im Bereich der Welle weitgehend vermeiden oder ausschließen. Es kann hierbei auch eine Geometrie der Wicklungsschlitze vorgesehen werden, die einen geringeren Abstand des Schlitzbodens zur Drehachse aufweisen, wodurch sich größere Wicklungen einbringen lassen, ohne dass Platzprobleme innerhalb des Schlitzes herrschen und ohne dass die Gefahr der magnetischen Sättigung im Bereich der Welle relevant wird. Hierdurch lässt sich die Leistungsfähigkeit des Elektromotors in sehr vorteilhafter Weise bei unveränderter Bauform erhöhen. Es ist hierbei möglich, die Welle in einer außerordentlichen stabilen und steifen Ausführung herzustellen, die durch die Wellenkerne unterstützt beziehungsweise bewirkt wird, die in die Welle eingebracht sind.
  • Bevorzugt ist die Welle im Spritzgussverfahren hergestellt. Im Spritzgussverfahren, wie es aus dem Stand der Technik für andere Anwendungen hinreichend bekannt ist, lassen sich Bauteile mit hoher Präzision kostengünstig fertigen. Insbesondere lassen sich hierbei auch die Geometrien der Welle, die den vorstehend beschriebenen Anforderungen Rechnung tragen, einfach und kostengünstig direkt im Herstellungsvorgang der Welle selbst herstellen und müssen nicht nachträglich durch nachfolgende Bearbeitungsschritte eingebracht werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Welle im Spritzgussverfahren in einen Durchbruch des Rotorkörpers eingespritzt. Der Rotorkörper, beispielsweise aus einem Stapel einzelner Lamellen, insbesondere in laminierter Form, bestehend, weist hierzu einen Durchbruch auf, bevorzugt nämlich einen zentralen Durchbruch im Bereich der Drehachse des Rotors, in den die Welle im Spritzgussverfahren eingespritzt wird. Die Welle geht hierbei bereits bei ihrer Herstellung eine innige Verbindung mit dem Rotorkörper ein, so dass keine weiteren Maßnahmen zur Befestigung des Rotorkörpers auf der Welle getroffen werden müssen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung weist der Durchbruch zumindest eine von einer Kreisform abweichende Erhöhung oder Vertiefung auf. Diese von der Kreisform abweichende Erhöhung oder Vertiefung dient hierbei als Drehmitnahmeeinrichtung, die verhindert, dass bei Momentbeaufschlagung des Rotors, wie dies im Betrieb des Elektromotors durch das elektromagnetische Feld bestimmungsgemäß erfolgt, der Rotor auf der Welle durchrutschen kann. Insbesondere wird hierdurch die Aufgabe der drehfesten Verbindung des Rotorkörpers mit der Welle gelöst. Bevorzugt geschieht dies dadurch, dass in der geometrischen Ausbildung der Welle und/oder des Durchbruchs von der Kreisform abgewichen wird. Wird die Welle demzufolge im Spritzgussverfahren in den Rotorkörper, nämlich im Bereich von dessen Durchbruch, eingespritzt, lässt sich vorteilhaft diese Erhöhung oder Vertiefung durch Ausbildung einer entsprechenden Geometrie im Durchbruch des Rotorkörpers darstellen. Einer Bearbeitung der Welle bedarf es hierbei nicht, diese wird bereits im Moment ihrer Herstellung im Spritzgussverfahren mit der dem Durchbruch entsprechenden Geometrie versehen und auf diese Weise drehfest mit dem Rotor verbunden.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform besteht der Durchbruch zumindest abschnittsweise aus mehreren Durchbruchausnehmungen, die zumindest bereichsweise radial zu einer Drehachse des Rotors beabstandet und zueinander beabstandet sind. Bevorzugt liegen diese Durchbruchsausnehmungen auf einem Kreis, der konzentrisch zur Drehachse liegt. Ein zentraler Durchbruch, also ein solcher, dessen Querschnitt die Drehachse selbst umgreift, ist hierbei nicht erforderlich. Dies erlaubt die Ausgestaltung von im Bereich der Drehachse geschlossenen Lamellen des Rotorkörpers, wodurch der magnetische Fluss in den Lamellen und letztlich im Rotorkörper verbessert werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird als Kunststoff glasfaserverstärktes Polyphenylsulfid (PPS) verwendet, das für derartige Anwendungen geeignete Spezifikationen aufweist und hierbei beträchtliche Gewichtsvorteile gegenüber im Stand der Technik bekannten Wellen bietet.
  • In einer weiteren Ausführungsform weist die Welle eine Wicklungsbefestigung auf. Hiermit ist gemeint, dass die zur Kontaktierung der Wicklungen, wie sie auf den Rotorkörper einzubringen sind, dienenden mechanischen und/oder elektrischen Komponenten an der Welle ausgebildet sind, beispielsweise in einem Endbereich der Welle benachbart zu dem Rotorkörper. Hierdurch lässt sich in vorteilhafter Weise die elektrische Kontaktierung der Wicklungen bewirken.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Wicklungsbefestigung zusammen mit der Welle im Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt. Es werden demzufolge keine weiteren Komponenten zur Ausbildung der Wicklungsbefestigung benötigt; diese wird vielmehr bereits bei Herstellung der Welle miterzeugt.
  • In einer weiteren, ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Welle zumindest abschnittsweise aus mehreren, zueinander beabstandeten Wellenstäben gebildet. Die Welle ist folglich nicht durchgehend mit demselben Querschnitt versehen, sondern ist beispielsweise anfangs- und endseitig als Vollwelle oder als Hohlwelle, wie bereits vorstehend beschrieben, ausgebildet, wohingegen sie in einem anderen Abschnitt, insbesondere im Bereich des Rotorkörpers, aus den zueinander beabstandeten Wellenstäben gebildet ist. Diese Wellenstäbe verbinden hierbei Anfangsseite und Endseite der Welle und sind bevorzugt in den aus Durchbruchsausnehmungen gebildeten Durchbruch des Rotorkörpers eingebracht. Hierdurch lässt sich die Ausbildung der Welle bei im Bereich der Drehachse geschlossenen Lamellen des Rotorkörpers verwirklichen. Gleichzeitig bilden die beabstandeten Wellenstäbe ein sehr gut wirksames Drehmitnahmemittel zur drehfesten Verbindung des Rotorkörpers mit der Welle.
  • In einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Wellenstäbe, insbesondere auf einem Kreis um die Drehachse des Rotors, zumindest abschnittsweise in den Rotorkörper eingebracht. Bevorzugt bilden sie hierbei, im Querschnitt betrachtet, einen Kreis um die Drehachse; die Wellenstäbe weisen hierbei einen gleichbleibenden Radialabstand zur Drehachse auf.
  • Weiter wird hierzu ein Verfahren zur Herstellung eines Rotors für einen Elektromotor, mit einem Rotor und einer den Rotorkörper tragenden Welle vorgeschlagen. Hierbei ist vorgesehen, dass die Welle in mindestens einen in Axialerstreckung des Rotorkörpers verlaufenden Durchbruch eingespritzt wird. Es ist weiter vorgesehen, dass als Wellenmaterial mindestens ein Kunststoff verwendet wird. Die Welle wird in diesem Verfahren aus Kunststoff ausgebildet, nämlich mindestens bereichsweise aus Kunststoff ausgebildet und dadurch hergestellt, dass sie in den Durchbruch eingespritzt wird. Dies geschieht bevorzugt in einem Spritzgussverfahren.
  • In einer weiteren, bevorzugten Verfahrensausbildung wird beim Einspritzen die Welle innerhalb und außerhalb des Rotorkörpers ausgebildet. Es werden also auch die Wellenabschnitte, die nicht vom Rotorkörper umgriffen werden, beim Einspritzen der Welle in demselben Spritzvorgang hergestellt.
  • In einer weiteren, besonders bevorzugten Verfahrensausbildung werden beim Einspritzen mehrere, den Rotorkörper ausbildende Lamellen zu dem Rotorkörper verbunden. Die Lamellen können folglich zu Beginn des Einspritzens noch lose aufeinander gestapelt vorliegen. Ihre mechanische Fixierung zueinander und untereinander wird beim Einspritzen beziehungsweise im Zuge des Spritzgussvorganges bewirkt, nämlich insbesondere dadurch, dass die Wellengeometrie innerhalb und außerhalb des Rotorkörpers liegende Wellenabschnitte vorsieht, wobei außerhalb des Rotorkörpers liegende Wellenabschnitte als Axialsicherungen der einzelnen Lamellen und des Lamellenpakets wirken. Dies lässt sich sehr vorteilhaft insbesondere mit einer Ausbildung der Wellengeometrie als Drehmitnahmeeinrichtung zur drehfesten Verbindung des Rotorkörpers auf der Welle verbinden, wenn beispielsweise die Welle, wie bereits vorstehend beschrieben, von dem kreisförmigen Querschnitt abweichende Querschnittsausbildungen aufweist. Insbesondere dann, wenn der Querschnitt von Wellenabschnitten außerhalb des Rotorkörpers gegenüber solchen innerhalb des Rotorkörpers vergrößert ist, lässt sich sehr leicht eine Axialsicherung der einzelnen Lamellen und des Rotorkörpers als solchem darstellen.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus Kombinationen derselben sowie aus der Beschreibung nachfolgender Ausführungsbeispiele.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein.
  • Es zeigen
  • 1 einen Rotor für einen Elektromotor mit einer Welle;
  • 2a bis 2d mehrere Ausführungsformen der Welle;
  • 3 eine Welle mit einer Wicklungsbefestigung und
  • 4 eine Darstellung des optimierten magnetischen Flusses bei Ausbildung der Welle mit mehreren Wellenkernen.
  • Ausführungsform(en) der Erfindung
  • 1 zeigt einen Rotor 1 für einen nicht dargestellten Elektromotor, der auf einer Welle 2 einen Rotorkörper 3 aufweist. Der Rotorkörper 3 wird von einem laminierten Stapel 4 von Lamellen 5 gebildet, die in Schlitzen 6, nämlich Lamellennuten 7, eine hier nicht dargestellte Wicklung zur Ausbildung eines magnetischen Feldes aufnehmen. Die Welle 2 weist, abhängig von konstruktiven Vorgaben und ihrem Einsatzzweck, an einem ersten Wellenende 8 eine Abplattung 9 und an einem diesem gegenüberliegenden, zweiten Wellenende 10 umfangsseitig eine Lagerlauffläche 11 zur Lagerung der Welle 2 auf. Die Welle 2 besteht aus einem, Kunststoff 12, der bei Herstellung der Welle 2 in einem Spritzgussverfahren in einen zentral in den Rotorkörper 3 eingebrachten Durchbruch 13, der konzentrisch zu einer Drehachse 14 des Rotors ausgebildet ist, eingespritzt wurde.
  • 2 zeigt mehrere Ausführungsformen der Welle 2, nämlich 2a eine Ausbildung der Welle 2 als Vollwelle 15, wobei die Vollwelle 15 vollständig aus dem Kunststoff 12 besteht. 2b zeigt eine Ausbildung der Welle 2 als Hohlwelle 16, bei der die Welle 2 einen offenen Querschnitt 17 konzentrisch zur Drehachse 14 aufweist. Die Hohlwelle 16 wird demzufolge von einem Mantel 18 aus Kunststoff 12 gebildet, der einen zur Drehachse 14 konzentrischen Hohlraum 19 einschließt. 2c zeigt eine Ausbildung der Welle 2 mit einem in den aus dem Kunststoff 12 bestehenden Mantel 18 eingebrachten, insbesondere eingespritzten Wellenkern 20. Der Wellenkern 20 liegt hierbei konzentrisch in der Drehachse 14, mithin zentral im Querschnitt der Welle 2. Der Wellenkern 20 ist hierbei am ersten Wellenende 8 mit dem Kunststoff 12 umspritzt, während das zweite Wellenende 10 offen ist, der Wellenkern 20 demzufolge am zweiten Wellenende 10 zu Tage tritt. Der Wellenkern 20 besteht vorliegend aus einem Metall 21 oder aus einem anderen Kunststoff 22. Es ist hierbei nämlich ohne Weiteres möglich, verschiedene Eigenschaften unterschiedlicher Kunststoffe vorteilhaft zu kombinieren. 2d zeigt die Welle 2, die, um einen Radialabstand 23 zu der Drehachse 14 nach außen radial versetzt mehrere Wellenkerne 20 aufweist. Die Wellenkerne 20 liegen hierbei nicht konzentrisch zur Drehachse 14, sondern um den erwähnten Radialabstand 23 in der Kunststoff 12 der Welle 2 in Richtung deren Außenumfang 24 versetzt. Die Welle 2 ist hierbei, von den Wellenkernen 20 ausgehend in Richtung Drehachse 14, beispielsweise als Hohlwelle 16 ausgebildet. Sie schließt folglich den offenen Querschnitt 17 ein. Auch hier werden die Wellenkerne 20 bevorzugt bereits bei Herstellung der Welle 2 in einem Spritzgussverfahren eingebracht. Der Kunststoff 12 ist bevorzugt glasfaserverstärktes Polyphenylsulfid (PPS) 25.
  • 3 zeigt die Welle, die in einem Endbereich 26 nahe dem zweiten Wellenende 10 eine Wicklungsbefestigung 27 aufweist. Die Wicklungsbefestigung 27 ist hierbei einstückig mit der Welle 2 ausgebildet, insbesondere nämlich in demselben Herstellungsverfahren, bevorzugt einem Spritzgussverfahren, hergestellt. Die Wicklungsbefestigung 27 dient mit in sie eingebrachten Drahtaufnahmen 28 der Kontaktierung der auf dem in 3 nicht dargestellten Rotorkörper 3 (vergleiche 1) aufgebrachten Wicklungen untereinander und gegebenenfalls zu weiteren, hier nicht dargestellten Armaturen, wie beispielsweise einem Kommutator.
  • 4 zeigt schematisch und vereinfacht einen Querschnitt durch den Rotor 1, der innerhalb eines von zwei als Zylinderabschnitte 29 ausgebildeten Permanentmagneten 30 drehbar gelagert ist. Auf dem Rotorkörper 3 zum Betrieb des Elektromotors erforderliche Wicklungen sind der besseren Übersicht halber nicht dargestellt. Diese Wicklungen werden in Nuten 34 des aus einzelnen Lamellen 35 gebildeten Rotorkörpers 3 eingebracht. Der hier dargestellte Querschnitt zeigt eine Lamelle 35 in Aufsicht, diese sind axial auf der Drehachse 14 des Rotors 1 hintereinander angebracht. Der Rotorkörper 3 ist auf der Welle 2 angeordnet, die, abweichend von den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, aus sechs um den Radialabstand 23 radial zur Drehachse 14 beabstandeten Wellenstäben 36 gebildet ist. Der Rotorkörper 3, nämlich die axial hintereinander angeordneten Lamellen 35, weisen einen aus sechs Durchbruchausnehmungen 37 bestehenden Durchbruch 13 auf, wobei diese um den Radialabstand 23 zur Drehachse 14 beabstandet kreisförmig um die Drehachse 14 angeordnet sind. Die Welle 2 wird im Bereich des Rotorkörpers 3 folglich aus den sechs Wellenstäben 36 gebildet. Auf diese Weise weisen die Lamellen 35 keine zentral (etwa in der Drehachse 14) gelegene Ausnehmung auf. Es ist daher möglich, die Feldlinien 31 und den magnetischen Fluss 32 durch das Zentrum des Rotorkörpers 3 verlaufen zu lassen, insbesondere im Bereich der Drehachse 14. Anders als im Stand der Technik findet im Bereich zwischen der Nut 34 und der Drehachse 14 aufgrund der durch die im Stand der Technik übliche Einbringung einer Metallwelle erforderlichen Ausnehmung keine Sättigung des magnetischen Feldes statt. Das magnetische Feld wird im magnetischen Fluss 32 mit zusätzlichen magnetischen Flusswegen 33, insbesondere direkt durch die Drehachse 14, in einer optimierten Art und Weise geführt. Insbesondere ist es möglich, die Lamellen 35 in weitaus größerem Umfang als bislang als magnetische Flusswege 33 zu verwenden. Hierdurch lassen sich stärkere elektromagnetische Felder bewirken, so dass die Effizienz des Elektromotors deutlich gesteigert werden kann, ohne seine Baugröße vergrößern zu müssen. Eine Ausbildung der Wellenstäbe 36 aus dem Kunststoff 12 erlaubt hierbei eine weitgehende Freiheit in der Ausgestaltung der magnetischen Flusswege 33.

Claims (20)

  1. Rotor für einen Elektromotor, mit einem Rotorkörper und einer den Rotorkörper tragenden Welle, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) zumindest teilweise aus einem Kunststoff (12) besteht.
  2. Rotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) vollständig aus Kunststoff (12) besteht.
  3. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) eine Vollwelle (15) oder eine Hohlwelle (16) ist.
  4. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) mindestens einen mit Kunststoff (12) ummantelten Wellenkern (20) aufweist.
  5. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenkern (20) aus Metall, insbesondere ferromagnetischem Metall, besteht.
  6. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellenkern (20) aus demselben oder aus einem anderen Kunststoff als die Welle (2) besteht.
  7. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Wellenkerne (20) – im Querschnitt gesehen – kreisförmig angeordnet sind.
  8. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) im Spritzgussverfahren hergestellt ist.
  9. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) im Spritzgussverfahren in einen Durchbruch (13) des Rotorkörpers (3) eingespritzt ist.
  10. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (13) zumindest eine von einer Kreisform abweichende Erhöhung oder Vertiefung aufweist.
  11. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (13) zumindest abschnittsweise aus mehreren Durchbruchausnehmungen (37) besteht, die zumindest bereichsweise radial zu einer Drehachse (14) des Rotors (1) beabstandet und zueinander beabstandet sind.
  12. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Kunststoff (12) glasfaserverstärktes Polyphenylsulfid (PPS) (25) verwendet wird.
  13. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) eine Wicklungsbefestigung (27) aufweist.
  14. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklungsbefestigung (27) zusammen mit der Welle (2) im Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt wird.
  15. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (2) zumindest abschnittsweise aus mehreren, zueinander beabstandeten Wellenstäben (36) gebildet ist.
  16. Rotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenstäbe, insbesondere auf einem Kreis um die Drehachse des Rotors (1), zumindest abschnittsweise in den Rotorkörper (3) eingebracht sind.
  17. Verfahren zur Herstellung eines Rotors für einen Elektromotor, mit einem Rotorkörper und einer den Rotorkörper tragenden Welle, gekennzeichnet durch das Einspritzen der Welle in mindestens einen in Axialerstreckung des Rotorkörpers verlaufenden Durchbruch.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass als Wellenmaterial mindestens ein Kunststoff verwendet wird.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einspritzen die Welle innerhalb und außerhalb des Rotorkörpers ausgebildet wird.
  20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einspritzen mehrere, den Rotorkörper ausbildende Lamellen zu dem Rotorkörper verbunden werden.
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