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Die
Erfindung betrifft eine Gliederstruktur, insbesondere ein Spiralgliederband
für eine Papiermaschinenbespannung, umfassend eine Mehrzahl
paralleler Reihen in Längsrichtung hintereinander angeordneter
Windungen, wobei jeweils zwei einander benachbarte Reihen über
zumindest ein Steckelement miteinander gekoppelt sind. Die Erfindung
betrifft ferner Verwendungen einer derartigen Gliederstruktur.
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Gliederstrukturen
in Form von Spiralgliederbändern sind in einer Vielzahl
von Ausführungen aus dem Stand der Technik vorbekannt.
Diese umfassen im Wesentlichen eine Mehrzahl von parallel zueinander
in Reihen hintereinander angeordneten Windungen, wobei die einzelnen
Reihen über Steckelemente in Form von Anlenkfäden
oder Anlenkdrähten miteinander verbunden sind. Die Anlenkdrähte
werden dabei auch als Scharnierdrähte bezeichnet. Die Reihen aus
hintereinander angeordneten Windungen sind in der Regel aus länglichen
schmalen Gebilden, insbesondere Filamenten geformt, welche sich
helisch um eine imaginäre Mittenachse unter Ausbildung
eines Wendelelementes winden und somit die einzelnen Windungen ausbilden.
Bei der Ausbildung als spiralförmige Wendelelemente, die
eine Mehrzahl von miteinander gekoppelten Windungen enthalten, sind
die dabei ausgebildeten Windungsschenkel, die die einzelnen Windungsbögen
zwischen den benachbarten Windungen bilden, in zueinander geneigt
ausgerichteten Ebenen angeordnet. Derartige Ausführungen sind
beispielsweise aus der Druckschrift
US 4,345,730 vorbekannt.
Die in dieser Druckschrift offenbarte Ausführung eines
Spiralgliederbandes beschreibt eine grundlegende Form dessen. Dabei
werden einzelne spiralförmige Wendelelemente parallel zueinander
angeordnet, so dass die einander benachbarten Wendelelemente mit
ihren Windungen unter Ausbildung eines sich in Längsrichtung
des jeweiligen Wendelelementes erstreckenden Durchgangskanals ineinander
greifen, der jeweils vom Innenumfang im Bereich der Windungsbögen
der einander benachbarten Windungen gebildet wird und durch welche
das Steckelement in Form eines Anlenkdrahtes geführt ist.
Um insbesondere eine ebene, die Faserstoffbahn stützende
Oberfläche am Spiralgliederband zu erhalten, sind Windungen
mit einer flachen Struktur, insbesondere zumindest einer ebenen
Ober- und/oder Unterseite erforderlich. Zur Erzeugung dieser, wird
die derart gekoppelte Anordnung einer thermischen Behandlung sowie
einer Streckkraft in Längs- und Breitenrichtung der Wendelelemente
ausgesetzt, wobei sich das Steckelement an den entsprechenden Verbindungsstellen
der Windungsbögen mit den Anlenkdrähten verformt
und die im Ursprungszustand kreisförmigen oder mit ovaler
Struktur beziehungsweise Querschnittsgeometrie ausgebildeten Wendelelemente
in eine abgeflachte Struktur überführt, so dass
hier eine nahezu ebene Oberfläche zur zumindest indirekten
Abstützung der Materialbahn ausgebildet werden kann. Dies
erfolgt in der Regel durch ein thermisches Verfahren, bei welchem
gleichzeitig die Lage der Windungen in Längsrichtung bezogen
auf die Erstreckung der Steckelemente durch Verformung dieser thermisch
fixiert wird. Die, die Windung bildenden Elemente werden daher aus
entsprechend thermoplastischem Material ausgeführt.
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Derartige
Spiralgliederbänder werden als Bespannungen in Maschinen
zur Herstellung von Materialbahnen, insbesondere Faserstoffbahnen
in Trockenpartien in Trockensieben oder in Pressenpartien in Pressfilzen
integriert eingesetzt. In beiden Fällen ist eine geringe
Permeabilität erforderlich. Aufgrund der zwischen den Windungen
einer Reihe, insbesondere eines Wendelelementes vorliegenden Zwischenräume
zwischen einer Ober- und Unterseite des durch die Spiralgliederstruktur
gebildeten Bandes liegen jedoch hohe Permeabilitäten vor.
Zur Verringerung der Permeabilität beschreibt die
US 5,364,692 eine Ausführung,
bei der im Innenraum der Windungen, insbesondere dem verbleibenden
Innenraum zwischen einander benachbarten Steckelementen Füllmaterial
eingebracht wird, vorzugsweise in Form von Füllfäden,
die nach Möglichkeit den Innenraum des jeweils spiralförmigen
Wendelelementes weitestgehend zwischen Ober- und Unterseite abdichten
beziehungsweise eine Dichtwirkung zwischen Ober- und Unterseite
der Gliederstruktur erzielen. Mit dieser Lösung kann zwar die
Luftdurchlässigkeit verringert werden, jedoch ist diese
Lösung sehr aufwendig in der Herstellung und ferner auch
kostenintensiv, da das Gewicht des jeweiligen aus einer derartigen
Struktur gebildeten Bandes entsprechend durch das verwendete Füllmaterial
zunimmt.
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Eine
weitere Schwachstelle sind die zwischen den ineinander greifenden
Windungen einander benachbarter Wendelelemente im Bereich der Steckelemente
ausgebildeten dreiecksförmigen Öffnungsbereiche,
insbesondere in den jeweiligen zueinander weisenden Bereichen der
Windungen benachbarter Reihen, die durch die Übergänge
zwischen den Windungsbögen und Windungsschenkeln charakterisiert
sind und die auch über das Füllmaterial nicht
vollständig abdichtbar sind, da dessen Erstreckung im Innenraum
eines Wendelelementes in Breitenrichtung einer Windung betrachtet
durch die Erstreckung der Windungen des benachbarten Wendelelementes
in das jeweilige Wendelelement begrenzt ist.
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Eine
weitere Spiralgliederstruktur ist beispielsweise aus der Druckschrift
US 4,423,543 vorbekannt.
Diese offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines aus thermofixierbarem
Kunststoff bestehenden Spiralgliederbandes mit einer Vielzahl von nebeneinander
angeordneten und ineinander greifenden Wendelelementen, insbesondere
Drahtwendeln, die im Wesentlichen gerade Windungsschenkel aufweisen,
wobei die einander benachbart angeordneten, mit den Windungsbögen
ineinander greifenden Wendelelemente jeweils durch einen langgestreckten
geradlinigen Gelenkstift als Steckelement verbunden werden. Die
spiralförmigen Wendelelemente werden mit über
ihrem gesamten Verlauf gekrümmten Windungen hergestellt
und nach dem Verbinden der einzelnen Wendelelemente mittels der Steckelemente
wird die so gebildete Einheit erwärmt und in Längsrichtung
der Spiralgliederstruktur quer zur Achsrichtung der Steckelemente
bis zur Geradlinigkeit der Windungsschenkel der Wendelelemente und
darüber hinaus so weit gestreckt, dass die Steckelemente
durch die an ihnen anliegenden Windungsbögen der Windungen
der Wendelelemente derart verformt werden, dass diese über
ihre Länge einen wellenförmigen Verlauf einnehmen.
Dadurch wird eine Fixierung der einzelnen Wendelelemente in Längsrichtung
gegenüber den Steckelementen erzielt.
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Zur
Verbesserung und Glättung der Oberflächenstruktur
von industriellen Bespannungen allgemein offenbart die Druckschrift
WO 2004/061204 A1 ein
Verfahren zur Herstellung eines Industrieprozessstoffes, der zur
Erhöhung der Oberflächenglätte kalandriert
wird. Dazu wird das textile Flächengrundgebilde in einer
dafür vorgesehenen Einrichtung gleichzeitig einem Druck
und erhöhter Temperatur ausgesetzt. Die Einrichtung umfasst
eine Glättanordnung, insbesondere zwei rotierende Glättwalzen,
die einen Spalt bilden, zwischen denen das Flächengrundgebilde
hindurchgeführt wird. Dabei werden wenigstens ein Teil
der Fasern, Fäden etc. beziehungsweise der linienförmigen
Gebilde, aus denen die textile Flächenstruktur besteht,
verformt. Im Wesentlichen wird durch das Hineinziehen des Flächengrundgebildes aufgrund
der Rotation der Glättwalzen in den Spalt zusätzlich
noch eine Zugkraftkomponente auf die einzelnen Fasern im Flächengrundgebilde,
insbesondere in Längsrichtung aufgebracht. Der Glättvorgang erfolgt
durch das gleichzeitige Aufbringen von Druck und Wärme.
Dadurch können glättere Oberflächen mit
einer geringeren Dicke und einer größeren Dichte erzeugt
werden. Die Glättwirkung an der Oberfläche hängt
jedoch von den Prozessparametern sowie dem zu bearbeitenden Flächengrundgewebe
und der Struktur der einzelnen Fäden, insbesondere Material und
Dimensionierung ab. Es ist daher nicht immer möglich, die
erforderliche Glätte der Oberfläche zu erreichen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gliederstruktur, insbesondere
Spiralgliederstruktur der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln,
dass die genannten Nachteile vermieden werden. Die erfindungsgemäße
Lösung soll sich dabei durch eine geringe Permeabilität
sowie eine kostengünstige und einfache Herstellung auszeichnen, ferner
wird angestrebt, das Gewicht pro Flächeneinheit der so
geschaffenen Spiralgliederstruktur möglichst gering zu
halten, um diese kostengünstig entweder als Bespannung
oder aber Bespannungsbestandteil in mehrlagigen Bespannungen einsetzen
zu können.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale
der Ansprüche 1 und 14 und 20 charakterisiert. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind jeweils in den Unteransprüchen beschrieben.
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Erfindungsgemäß ist
eine Gliederstruktur, insbesondere Spiralgliederstruktur, in Form
eines Spiralgliederbandes für Papiermaschinenbespannungen
mit einer Mehrzahl paralleler Reihen in Längsrichtung hintereinander
angeordneter Windungen, wobei jeweils zwei einander benachbarte
Reihen über zumindest ein Steckelement miteinander gekoppelt
sind, dadurch charakterisiert, dass die einzelnen Windungen zumindest
einer Reihe aus einem verformbaren Filament oder Garn aus einem
polymeren Material oder einer polymeren Zusammensetzung ausgebildet
sind, ausgewählt aus einem zumindest Zwei-Phasen-System,
enthaltend zumindest eine erste Phase und eine zweite Phase mit
unterschiedlichen Schmelztemperaturen, wobei die Schmelztemperatur
der zweiten Phase kleiner als die der ersten Phase ist. Die Phasen
können homogen oder inhomogen im Filament verteilt vorliegen.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ermöglicht damit
bei thermischer Fixierung der Gliederstruktur mit Temperaturen im
Schmelzbereich der zweiten Phase eine bessere Fixierung der Windungen
an den Steckelementen aufgrund der verbesserten Verformbarkeit der
Filamente sowie unter zusätzlicher Längskraft
eine einfachere Ausbildung der erforderlichen ebenen Oberfläche
von Gliederstrukturen.
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Ferner
ermöglicht die dadurch mögliche Einbettung verformbarer
Filamente weitestgehend eine Abdeckung der Zwischenräume
durch einen nach Möglichkeit zumindest flächigen
Kontakt über einen Teil der benachbarten Anordnung zwischen
den einzelnen Windungen zweier unterschiedlicher Wendelelemente.
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Unter
Filament wird dabei ein im unverformten Zustand längliches
flexibles oder starres Gebilde verstanden, dessen Längserstreckung
entlang einer imaginären Achse beziehungsweise von dessen Längsachse
erheblich größer ist als die Abmessungen in Breiten-
und Höhenrichtung. Im verformten Zustand ist das Filament
durch eine Führung und damit Erstreckung in Umfangsrichtung
um eine Windungsachse charakterisiert. Das Filament ist im verformten Zustand
betrachtet durch eine, den Innenumfang einer Windung beschreibende
Unterseite und eine, den Außenumfang der Windung beschreibende Oberseite
charakterisiert. Weitere Verformungen der derart gebildeten Windungen
sind durch die Einwirkung von äußeren Kräften,
insbesondere Längskräften, Streckkräften
oder Druckkräften und/oder thermische Verfahren möglich.
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Das
Filament kann als Monofilament, Multifilament, Faden, Zwirn oder
Garn und/oder zur Einstellung und Steuerbarkeit weiterer mechanischer
oder physikalischer Eigenschaften in einer Ummantelung eingelagerten
Mono- oder Multifilamenten ausgebildet sein. Verformbar bedeutet,
dass die Filamente zumindest aus zwei unterschiedlichen Phasen bestehen,
die durch unterschiedliche Werkstoffe und/oder unterschiedliche
Parameter charakterisiert sein können, wobei eine der Komponenten
die Grundstruktur des Filamentes charakterisiert, während
die andere den verformbaren Teil bildet.
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Hinsichtlich
der Prozessparameter liegt ein zumindest zweiphasiges Gebilde vor,
wobei die Schmelztemperatur der einzelnen Phasen unterschiedlich
gewählt ist. Durch diese Zwei- oder auch Mehrphasigkeit
können bestimmte Verformungseigenschaften beispielsweise
erst unter Einwirkung dieser Prozessparameter eintreten. Dies ist
insbesondere bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zur
Herstellung einer Spiralgliederstruktur der Fall, wenn es um die
thermische Fixierung geht. Hierbei kann die gewählte Verformungs-
oder auch Schmelztemperatur derart gewählt werden, dass
je nach gewünschter Eigenschaft in der Spiralgliederstruktur eine
plastische Verformung einer Phase stattfindet, wobei die andere
Phase die Grundstruktur des die Windungen bildenden Filamentes aufrechterhält.
Die Schmelztemperatur der zweiten Phase ist dabei kleiner als die
der ersten Phase. Vorzugsweise wird ein Flächengrundgebilde
aus verformbaren Fäden gebildet, die in der zweiten Phase
eine Schmelztemperatur von ungefähr 90°C bis 210°C,
vorzugsweise 120°C bis 200°C, ganz besonders bevorzugt
170°C bis 180°C aufweisen. Das Material der zweiten
Phase wird geschmolzen und ermöglicht unter der zusätzlichen Einwirkung
von Zug und/oder Druck ein Verfließen innerhalb der Spiralgliederstruktur,
wobei eine glatte und vor allem dichte Oberflächenstruktur dieser
ausgebildet wird.
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Zur
Verringerung der Permeabilität werden zusätzlich
im Innenraum der Windungen, insbesondere dem verbleibenden Innenraum
zwischen einander benachbarten Steckelementen Füllmaterialelemente
vorgesehen, vorzugsweise in Form von Füllfäden,
die nach Möglichkeit den Innenraum des jeweils spiralförmigen
Wendelelementes weitestgehend zwischen Ober- und Unterseite abdichten
beziehungsweise eine Dichtwirkung zwischen Ober- und Unterseite
der Gliederstruktur erzielen. Diese werden vorzugsweise ebenfalls
aus einem verformbaren Filament oder Garn aus einem polymeren Material
oder einer polymeren Zusammensetzung ausgebildet, ausgewählt
aus einem zumindest Zwei-Phasen-System, enthaltend zumindest eine
erste Phase und eine zweite Phase mit unterschiedlichen Schmelztemperaturen,
wobei die Schmelztemperatur der zweiten Phase kleiner als die der
ersten Phase ist. Die Phasen können homogen oder inhomogen
im Filament verteilt vorliegen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführung wird vorzugsweise auch zumindest ein
Steckelement aus einem verformbaren Filament gebildet, ausgewählt
aus einem zumindest Zwei-Phasen-System, enthaltend zumindest eine
erste Phase und eine zweite Phase mit unterschiedlichen Schmelztemperaturen,
wobei die Schmelztemperatur der zweiten Phase kleiner als die der
ersten Phase ist. Die Phasen können homogen oder inhomogen
im Filament verteilt vorliegen.
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Bezüglich
der verwendeten Materialien für das Filament bestehen eine
Vielzahl von Möglichkeiten. Denkbar sind Ausführungen
aus Materialien, die durch zumindest zwei Komponenten charakterisiert sind
oder auch Mehrkomponentenwerkstoffe. Vorzugsweise werden thermoplastische
synthetische Materialien verwendet. Die Komponenten können
jeweils homogen oder in gemischter Form vorliegen.
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Das
die Windung bildende Filament umfasst vorzugsweise wenigstens eine
oder mehrere Komponenten, die zumindest eines der nachfolgenden
Materialien enthalten: ein Einzelpolymer eines Polyesters, ein Copolymer
eines Polyesters, ein Einzelpolymer eines Polyamides, ein Copolymer
eine Polyamides.
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Die
verformbaren Filamente bestehen dazu vorzugsweise aus einer ersten
Komponente, die vorzugsweise wenigstens ein Einzelpolymer eines
Polyesters, ein Copolymer eines Polyesters, ein Einzelpolymer eines
Polyamides, ein Copolymer eines Polyamides enthält und
einer zweiten Komponente, die vorzugsweise wenigstens ein Polyolefin,
Polyamid oder Fluoropolymer enthält.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung besteht zumindest eine
der Komponenten des verformbaren Filamentes oder Garnes aus einem
polymeren Material, das ein thermoplastisches Polymer wie Polyethylenterephtalat
(PET), ein Polyamid (PA), ein amorphes Copolyester (PCTA), Polyphenylensulfid
(PPS), Polyethertetherketon (PEEK) oder eine Kombination aus diesen
enthält. Zusätze beispielsweise in Form von Mischungsvermittlern, Antioxydationsmitteln,
Hydrolysestabilsatoren sind ebenfalls möglich.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung besteht das verformbare
Filament aus SynStrand DCS1234 × PET/PE Copolymer. Bei
einer thermischen Fixierung bei etwa 200°C und einer Längsspannung
von zwischen 1 KN/m und 6 KN/m kann somit eine Bespannung erzielt
werden, die durch ein Gewicht von 1100 gsm, eine Dicke von 1,4 mm
sowie eine Permeabilität von ca. 90 cfm charakterisiert
ist.
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Bezüglich
der Ausführung der Reihen von Windungen bestehen grundsätzlich
zwei Möglichkeiten, welche durch die Ausbildung entweder
separater Windungen oder aber Windungsstrukturen in Form von Wendelelementen
charakterisiert sind. Im ersten Fall liegen die Windungsbögen
und Windungsschenkel einer Windung vorzugsweise in einer Ebene und bilden
separate Windungsglieder, die vorzugsweise als in Umfangsrichtung
geschlossene ringförmige Elemente ausgeführt sind.
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Im
zweiten Fall sind die beiden eine Windung beschreibenden Windungsschenkel
in, in einem Winkel zueinander ausgerichteten Ebenen angeordnet und
jeweils mit weiteren diesen nach und vorgeordneten Windungen unter
Ausbildung von spiralförmigen Wendelelementen verbunden.
Dadurch werden bei der Fertigung der Gliederstrukturen einfach händelbare
Bauteile bereitgestellt, die einfach positionierbar sind, insbesondere
da die Wendelelemente parallel zueinander angeordnet sind und Windungen einander
benachbarter Wendelelemente ineinander greifen.
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Um
eine möglichst großflächige Anlage an den
Anlenkdrähten zu gewährleisten, wird das Filament
gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung
mit zumindest einem in Breitenrichtung ebenen und die Anlagefläche
am Steckelement bildenden Bereich ausgeführt. Vorzugsweise
weist das Filament dazu einen Querschnitt auf, der in Breitenrichtung
betrachtet durch die Ausbildung einer im wesentlichen ebenen Fläche
an der den Innenumfang der Windung bildenden Unterseite charakterisiert
ist, beispielsweise in Form eines Polygons, insbesondere Trapezes.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung zur Erzielung flacher
Windungsstrukturen weist das Filament einen trapezoiden, halbovalen oder
halbelipsoiden Querschnitt auf. Diese Querschnittsform kann vor
der thermischen Fixierung vorliegen und bleibt auch nach dieser
bestehen oder aber wird durch diese erst ausgebildet.
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Der
Querschnitt der einzelnen Windungen ist bei Projizierung in eine
Ebene oval oder rechteckig mit gerundeten Seitenflächen
ausgeführt.
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Die
Verwendung einer derartigen Gliederstruktur, insbesondere eines
Spiralgliederbandes erfolgt vorzugsweise in einer Bespannung einer
Papiermaschine, insbesondere einem endlosen Band.
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Gemäß einer
ersten vorteilhaften Ausführung wird die Gliederstruktur
als Bestandteil in einem Formierband oder als Formierband, insbesondere Siebband
eingesetzt.
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Gemäß einer
weiteren zweiten vorteilhaften Verwendung wird die erfindungsgemäße
Gliederstruktur als Bestandteil in einem Trockensieb oder als Trockensieb
eingesetzt.
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Eine
weitere vorteilhafte Anwendung besteht in der Integration in einer
Lage in einem Pressfilz, wobei die Lage ferner aus beispielsweise
wenigstens einem Flächengebilde in Form eines Gewebes,
Gewirkes, Geleges, Vlieses oder einer Fadenschar, gegebenenfalls
uni- oder multidirektional orientiert oder einer Kombination aus
diesen besteht.
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Eine
weitere vorteilhafte Anwendung der Gliederstruktur erfolgt in oder
als Filterelement.
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In
allen Anwendungen in Bespannungen kann die Gliederstruktur hinsichtlich
ihrer Ausrichtung parallel zur Längsrichtung der Bespannung
oder in einem Winkel dazu angeordnet werden.
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Die
erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend
anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen Folgendes
dargestellt:
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1 verdeutlicht
einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäß ausgeführten
Gliederstruktur;
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2 verdeutlicht
anhand eines Signalflussbildes den Ablauf eines Verfahren zur Herstellung
einer derartigen Gliederstruktur.
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Die 1 verdeutlicht
einen Ausschnitt aus einer erfindungsgemäß ausgeführten
Gliederstruktur 1, wie als Bespannung oder Bestandteil
einer Bespannung einer Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen
einsetzbar. Diese Gliederstruktur 1 ist gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung als Spiralgliederstruktur 2 in
Form eines Spiralgliederbandes ausgebildet. Die Gliederstruktur 1 umfasst eine
Mehrzahl paralleler Reihen 3.1 bis 3.n mit n > 1, hier 3.1 bis 3.3 von
in Reihe angeordneten Windungen 4.11 bis 4.1n beziehungsweise 4.n1 bis 4.nn, hier 4.11 bis 4.1n, 4.21 bis 4.2n und 4.31 bis 4.3n bildenden
Gliedern. Bei Ausführung als Spiralgliederstruktur 2 werden
die einzelnen Reihen 3.1 bis 3.3 von hintereinander
in Reihe angeordneten Windungen 4.11 bis 4.3n von
spiralförmigen Wendelelementen 5.1 bis 5.n,
hier 5.1 bis 5.3 gebildet. Die einzelnen Wendelelemente 5.1 bis 5.3 bestehen
dabei aus zumindest einem Filament 6.1, 6.2 bis 6.3,
das um eine imaginäre Achse, welche im Endzustand des einzelnen
Wendelelementes 5.1 bis 5.3 in der Regel auch die
Mittenachse des Wendelelementes M5.1 bis
M5.3 bildet, geführt ist. Die Führung
erfolgt schraubenlinienförmig beziehungsweise helisch.
Je nach Neigungsrichtung können somit bezüglich
der Ausrichtung der einzelnen Windungen 4.11 bis 4.3n beziehungsweise
der durch die Windungen beschreibbaren Windungsgänge unterschiedliche
Steigungen realisiert werden, die einen Einfluss auf die gesamte Wendelelementstruktur
hinsichtlich der Festigkeitseigenschaften haben. Die Führung
erfolgt dabei nicht zwangsläufig direkt in Umfangsrichtung
unter Ausbildung eines kreisrunden Querschnittes des einzelnen Wendelelementes 5.1 bis 5.3.
Denkbar sind auch ovale oder mit im Querschnitt anderweitig ausgestattete
Wendelelemente 5.1 bis 5.3. Die Kopplung der Wendelelemente 5.1 bis 5.3 untereinander
erfolgt über Steckelemente 7.1 bis 7.n,
hier 7.1 bis 7.3 wobei jeweils zwei hinsichtlich
ihrer Mittenachse M5.n und M5.n+1 parallel
zueinander angeordnete benachbarte Wendelelemente 5.1 und 5.2 beziehungsweise 5.n und 5.n
+ 1 jeweils über ein derartiges Steckelement 7.1 bis 7.n,
hier 7.1 und 7.2 miteinander gekoppelt sind. Die
Kopplung erfolgt in der Regel über einen Stoffschluss,
wobei dieser thermisch oder durch zusätzliche Hilfsmittel
erzeugt wird. Die Steckelemente 7.1 bis 7.3 beziehungsweise 7.n sind
in der Regel als Anlenkfäden oder Anlenkdrähte
ausgebildet. Dabei umschlingt beispielsweise eine Windung 4.2n in
Umfangsrichtung zwei parallel zueinander angeordnete Steckelemente 7.1, 7.2.
Die einzelnen Wendelelemente 5.1, 5.2, 5.3 sind
einander überlappend, das heißt, dass die einander
benachbarten Windungen 4.21 bis 4.2n und 4.11 bis 4.1n beziehungsweise 4.21 bis 4.2n und 4.31 bis 4.3n in
ineinander eingreifender Anordnung angeordnet sind und die ineinander
greifenden Windungen jeden Paares benachbarter Wendelelemente 5.n und 5.n
+ 1 beziehungsweise 5.n und 5.n – 1,
hier 5.1, 5.2 und 5.2, 5.3 mit
ihren Innenumfängen einen Führungskanal 8.1 bis 8.n, hier 8.1 bis 8.2 bilden,
durch den das jeweilige Steckelement 7.1 bis 7.2,
insbesondere Steckdraht führbar ist. Zur Fixierung der
Wendelelemente 5.1 bis 5.n an den Steckelementen 7.1 bis 7.n,
hier des Wendelelementes 5.2 an den Steckelementen 7.1 und 7.2 und die
Ausbildung einer mit Eignung für den Einsatz als Papiermaschinenbespannung
zum Tragen beziehungsweise Abstützen einer Materialbahn,
insbesondere Faserstoffbahn geeigneten ebenen Oberfläche 9 wird
eine derart gebildete Struktur einem Fixierungsverfahren, in der
Regel einem thermischen Fixierungsverfahren und einer Längsspannung
ausgesetzt.
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Die 1 verdeutlicht
dabei den Zustand der Gliederstruktur 1 nach der thermischen
Fixierung und dem Einfluss der Längsspannung. Die Filamente 6.1 bis 6.3 sind
hier in einem geformten Zustand in Form des Wendelelementes 5.1 beziehungsweise 5.n wiedergegeben.
Dieses ist hinsichtlich seiner Dimensionierung als verformtes Längengebilde 10 mit
einem Querschnitt 11 ausgebildet. Der Querschnitt 11 ist vorzugsweise über
die gesamte Erstreckung des einzelnen Filamentes 6.1 beziehungsweise 6.2, 6.3 konstant.
Andere Ausführungen sind denkbar. Das Längengebilde 10 ist
dabei durch eine Länge charakterisiert, sowie die Abmessungen
der Querschnittsfläche 11 in Form einer Breite
b6 und einer Höhe. In der geformten
und in der Gliederstruktur 1 integrierten Form ist die
Breite b6 durch die Abmessung in Richtung
des Steckelementes 7.n realisiert. Legt man ein Koordinatensystem
X, Y, Z in die Gliederstruktur 1, ist die Gliederstruktur 1 zwar
hinsichtlich ihrer Anordnung aufgrund der Anlenkung an den Steckelementen 7.1 bis 7.n in
gewisser Weise flexibel, das heißt gelenkig. Jedoch bildet
die Gliederstruktur 1 ein flächiges Gebilde. Die
Breitenabmessung b6 des einzelnen Filamentes 6.1 bis 6.3 entspricht
dabei der Abmessung, über die der Kontakt mit den Steckelementen 7.n realisiert
wird und die neben dem Steigungswinkel der einzelnen Windungen entscheidend
für die Anzahl erforderlicher Windungen eines Wendelelementes 5.1 bis 5.n ist.
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Jede
einzelne Windung 4.11 bis 4.nn wird dabei durch
einen Windungsbogen beziehungsweise zwei Windungsbögen,
die den Umschlingungsbereich für die Steckelemente 7.n bilden,
gebildet und ferner zwei Windungsschenkeln. Die Windungsbreite beziehungsweise
die Breite b5 des einzelnen Wendelelementes 5.1 bis 5.n wird
dabei an den äußeren Abmessungen der Windungsbögen
bestimmt. Die Windungsbögen sind hier beispielhaft für
eine Windung 4.11 mit 13.11 und 13.12 bezeichnet,
während die die Windungsbögen verbindenden Windungsschenkel
mit 14.11 beziehungsweise 14.12 bezeichnet sind.
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Um
den Durchtrittsquerschnitt für insbesondere gasförmige
und/oder flüssige Medien so gering wie möglich
zu halten, wird ein möglichst geringer Abstand zwischen
den einzelnen in Reihe angeordneten Windungen 4.1n bis 4.nn angestrebt.
Dazu werden neben Füllmaterialelementen 15 zur
Ausbildung der Wendelelemente 5.1 bis 5.n erfindungsgemäß verformbare
Filamente 6.1 bis 6.n eingesetzt. Diese können
als Monofilament oder Multifilament ausgebildet sein. Die Verformbarkeit
kann insbesondere durch die Zusammensetzung und Dimensionierung
beeinflusst werden. Dabei bestehen die verformbaren Filamente 6.1 bis 6.n vorzugsweise
aus einem Polymer oder einer polymeren Zusammensetzung eines zweiphasigen
Systems insbesondere im Hinblick auf die Erweichungs- bzw. Schmelztemperaturen
der einzelnen Phasen. Dadurch wird erreicht, dass zum einen eine
Grundausrichtung erhalten bleibt, jedoch der verformbare Teil zur
Annäherung an eine ebene Oberfläche an der Oberseite
und/oder der Unterseite des einzelnen Filamentes 6.1 bis 6.n und
damit der entsprechend ausgebildeten Oberfläche an der
Spiralstruktur genutzt wird. Vorzugsweise sind die verformbaren
Filamente 6.1 bis 6.n aus einem Polymer ausgebildet,
das in der zweiten Phase eine Schmelztemperatur von ungefähr
90°C bis 210°C, vorzugsweise 120°C bis
200°C, ganz besonders bevorzugt 170°C bis 180°C
aufweist. Die Fäden 6.1 bis 6.n bestehen
dazu vorzugsweise aus wenigstens zwei Komponenten, einer ersten
Komponente, die wenigstens ein Einzelpolymer eines Polyesters, ein
Copolymer eines Polyesters, ein Einzelpolymer eines Polyamides,
ein Copolymer eine Polyamides enthält und einer zweiten
Komponente, die wenigstens ein Polyolefin, Polyamid oder Fluoropolymer enthält.
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Die
mit der thermischen Fixierung erfolgende Einbettung verformbarer
Filamente ermöglicht weitestgehend eine Abdeckung der Zwischenräume durch
einen nach Möglichkeit zumindest flächigen Kontakt über
einen Teil der benachbarten Anordnung zwischen den einzelnen Windungen
zweier unterschiedlicher Wendelelemente 5.1 bis 5.n.
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Bezüglich
der Auswahl der geometrischen Formen der Querschnittsfläche
für das Filament 6.1 bis 6.n bestehen
eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ganz besonders bevorzugt
werden jedoch flache Filamentstrukturen mit ebenen Flächenbereichen
zumindest an der Unterseite des Filamentes 6.1 bis 6.n gewählt,
die ein flächiges Anliegen am Steckelement 7 aufgrund
ihrer Ausbildung am Filament ermöglichen. Besonders bevorzugt
wird ein Filament 6.1 bis 6.n mit einem im Wesentlichen
polygonen Querschnitt eingesetzt, wobei vorzugsweise die Erstreckung
in Breitenrichtung und damit die Breite b6 größer
als die Erstreckung in Höhenrichtung ist.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung werden auch das Füllmaterialelement 15 und/oder
die Anlenkelemente 7.1 bis 7.n aus einem verformbaren
Filament 6 aus einem Polymer ausgebildet, das in der zweiten
Phase eine Schmelztemperatur von ungefähr 90°C
bis 210°C, vorzugsweise 120°C bis 200°C,
ganz besonders bevorzugt 170°C bis 180°C aufweist.
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Die 2 verdeutlicht
anhand eines Signalflussbildes das Grundprinzip eines Verfahrens
zur Herstellung erfindungsgemäß ausgeführter
Spiralgliederbänder 1. Bei diesen werden in einem
ersten Verfahrensschritt A die Wendelelemente 5.1 bis 5.n durch
Windung um eine Achse hergestellt. Dazu werden verformbare Filamente 6.1 bis 6.n verwendet. Diese
werden in ihrer Lage zueinander im Schritt B positioniert, wobei
die Positionierung durch eine parallele ineinander greifende Anordnung
charakterisiert ist und die Wendelelemente Zwischenräume
zur Aufnahme von Steckelementen 7.1 bis 7.n bilden,
die in die im Überlappungsbereich der Wendelelemente 5.1–5.n entstehenden
Hohlräume in Längsrichtung im Schritt C eingeführt
werden. Die Längsrichtung ist dabei durch die Mittenachse
M5.1 bis M5.n der
Wendelelemente 5.1 bis 5.n charakterisiert. Nach
der Einführung der Steckelemente 5.1 bis 5.n erfolgt
gemäß D gegebenenfalls das Einführen
von Füllmaterialelementen. Die Verfahrensschritte B bis
D entsprechen dem Anordnungszustand. Um ein Spiralgliederband 2 nach
dem Fixieren, insbesondere Thermofixieren, zu erhalten, bei dem
die einzelnen Windungen 4.1 bis 4.n soweit abgeflacht
sind, dass deren Windungsschenkel nahezu in einer Ebene liegen und
eine weitgehend glatte Oberfläche des Spiralgliederbandes 2 bilden,
werden diese einem Fixierverfahren, insbesondere einem Thermofixierverfahren
E und einer Streckung F ausgesetzt. Die Thermofixierung findet dabei
bei Temperaturen im Bereich von 90° bis 260°, vorzugsweise
bei ca. 200°C statt. Die Temperatur ist größer
oder gleich wie die Schmelztemperatur der Phase/Komponente mit der
geringeren Schmelztemperatur. Die Temperatur zur Fixierung ist jedoch
höher als die Betriebstemperatur, denen die Gliederstruktur
im Normalfall ausgesetzt ist. Die Streckkraft beträgt beispielsweise
zwischen 1–6 KN/m, vorzugsweise 1,5 und 5 KN/m.
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Zusätzlich
kann die Oberfläche nach der thermischen Fixierung einer
Nachbehandlung unterzogen werden. Denkbar ist auch eine Beschichtung.
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Die
Seiten der Gliederstruktur werden abgedichtet.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung ist auch ein Kalandrieren
der Gliederstruktur denkbar, beispielsweise durch Hindurchführen
durch einen beheizbaren Pressspalt.
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Eine
erfindungsgemäß hergestellte Spiralgliederstruktur 2 ist
vorzugsweise durch eine Dicke von weniger 2 mm, besonders bevorzugt
weniger als 1,8 mm, ganz besonders bevorzugt weniger als 1,4 mm
charakterisiert. Die erreichbaren Permeabilitäten, d. h.
Durchlässigkeiten sind geringer als 1000 cfm, vorzugsweise
250 cfm, besonders bevorzugt 150 cfm, ganz besonders bevorzugt 90
cfm. Die von den Filamenten ausgebildeten Kontaktflächen
sind größer als 40%, vorzugsweise 60%, idealerweise 80%.
Die erreichbaren Gewichte pro Flächeneinheit betragen weniger
als 1600 gsm, vorzugsweise weniger als 1300 gsm, ganz besonders
bevorzugt weniger als 1100 gsm.
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- 1
- Gliederstruktur
- 2
- Spiralgliederband
- 3.1
- Reihe
- 3.n
- Reihe
- 4.1.1–4.n.n
- Windungen
- 5.1–5.n
- Wendelelemente
- 6,
6.1–6.n
- Filament,
lineares Gebilde
- 7.1–7.n
- Steckelemente
- 8.1–8.n
- Führungskanal
- 9
- Oberfläche
- 10
- Gebilde
- 11
- Querschnitt
- 13.1.1
- Windungsbogen
- 13.1.2
- Windungsbogen
- 14.1.1
- Windungsschenkel
- 14.1.2
- Windungsschenkel
- b5
- Wendelbreite
- b6
- Breite
des Filamentes
- h6
- Höhe
des Filamentes
- M5.1, M5.n
- Mittenachse,
- X,
Y, Z
- Koordinatensystem
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 4345730 [0002]
- - US 5364692 [0003]
- - US 4423543 [0005]
- - WO 2004/061204 A1 [0006]