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Die
Erfindung geht aus von einer Fahrzeugantenne mit den im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Eine derartige Fahrzeugantenne
ist beispielsweise aus der
EP
1 135 830 B1 bekannt. Die bekannte Fahrzeugantenne trägt
an ihrem Boden eine innere Dichtung und eine die innere Dichtung
umgebende äußere Dichtung.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Weg aufzuzeigen, wie das Eindringen
von Staub und Feuchtigkeit in den Fahrzeuginnenraum verhindert und Blechverzüge
bei der Befestigung einer Fahrzeugantenne an einem Karosserieteil
eines Fahrzeugs vermieden werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Fahrzeugantenne mit den im Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand Bei einer erfindungsgemäßen Fahrzeugantenne
wird bei der Montage an einem Karosserieteil eines Fahrzeugs ein
innerer Bereich der Dichtung stärker verpresst als ein
den inneren Bereich umgebender äußerer Bereich
der Dichtung. Auf diese Weise können die auf das Karosserieteil
ausgeübten Kräfte über einen größeren
Bereich verteilt werden und deshalb sichtbare Blechverzüge
vermieden werden. Trotz dieser Verteilung der Anpresskräfte
auf eine größere Fläche wird durch die
Dichtung einer erfindungsgemäßen Fahrzeugantenne
ein Eindringen von Feuchtigkeit und Staub wirksam verhindert, indem
der innere Bereich der Dichtung im montierten Zustand zwischen dem
Karosserieteil und dem Boden der Antenne stärker als der äußere
Bereich der Dichtung verpresst ist.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Antenne hat der innere
Bereich der einstückigen Dichtung die größte
Dichtwirkung und verhindert zuverlässig ein Eindringen
von Feuchtigkeit. Die Dichtwirkung des äußeren
Bereichs der Dichtung kann deshalb geringer sein oder sogar ganz
entfallen. Vorteilhaft werden bei einer erfindungsgemäßen
Fahrzeugantenne sowohl eine zuverlässige Dichtwirkung als
auch eine Verteilung der Anpresskräfte auf eine größere
Fläche des Karosserieteils mit einer einzigen Dichtung
erreicht.
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Mit
einer erfindungsgemäßen Fahrzeugantenne lässt
sich im montierten Zustand zwischen einem Rand einer den Boden bedeckenden
Antennenhaube und dem Karosserieteil ein Nullspalt erreichen und
so eine Wasseransammlung zwischen Boden und Karosserie verhindern.
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Bevorzugt
hat der Boden eine innere Auflagefläche für den
innere Bereich der Dichtung und eine äußere Auflagefläche
für den äußeren Bereich der Dichtung,
wobei die innere Auflagefläche nach unten über
die äußere Auflagefläche vorsteht. Auf diese
Weise lässt sich besonders einfach erreichen, dass der
innere Bereich der Dichtung stärker als der äußere
Bereich der Dichtung verpresst wird. Beispielsweise kann die innere
Auflagefläche als eine Erhebung ausgebildet sein. Indem
die innere Auflagefläche über die äußere
Auflagefläche nach unten vorsteht, lässt sich
auch bei Verwendung einer Dichtung, die im unverpressten Zustand überall
gleich dick ist und deshalb kostengünstig durch Ausschneiden
aus Bandmaterial hergestellt werden kann, der gewünschte
Effekt erzeugen, dass der innere Bereich der Dichtung stärker
als der äußere Bereich verpresst ist.
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Zwischen
der inneren Auflagefläche und der äußeren
Auflagefläche ist bevorzugt ein Übergang, beispielsweise
in Form einer Stufe oder einer Schrägfläche. Möglich
ist es aber auch, dass die innere und die äußere
Auflagefläche kontinuierlich ineinander übergehen,
beispielsweise indem der gesamte Boden die Gestalt eines sehr flachen
Kegelstumpfs hat.
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Die
inner und die äußere Auflagefläche sind bevorzugt
jeweils eben, insbesondere zueinander parallel. Möglich
ist es aber auch, den inneren Bereich des Bodens und den äußeren
Bereich des Bodens schräg oder gekrümmt auszubilden.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden an einem Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert.
Die dabei beschriebenen Merkmale können einzeln und in
Kombination zum Gegenstand von Ansprüchen gemacht werden.
Es zeigen:
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1:
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Fahrzeugantenne in einem schematischen Längsschnitt;
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2:
eine Ansicht gemäß 1 ohne Haube;
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3:
eine schematische Querschnittansicht zu 1; und
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4:
eine Ansicht gemäß 3 ohne Haube.
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1 zeigt
eine auf einem Karosserieteil
1 eines Fahrzeugs montierte
Fahrzeugantenne
2 in einer schematischen Längsschnittdarstellung,
3 in einer
schematischen Querschnittsdarstellung. Elektrische Antennenkomponenten,
beispielsweise Schaltungen, Anschlüsse und Strahler, sind
der Einfachheit halber nicht dargestellt. Diese nicht dargestellten
elektrischen Komponenten sind in einem Innenraum der Antenne
2 angeordnet,
der von einem Boden
3 und einer darauf aufgesetzten Haube
4,
die bevorzugt mit dem Boden
3 verschraubt ist, umschlossen
ist. Die Antenne
2 hat eine Befestigungseinrichtung
5,
die in eine Montageöffnung des Karosserieteils
1 eingesetzt
ist und die Fahrzeugantenne
2 an dem Fahrzeug verankert.
Die Befestigungseinrichtung
5 kann beispielsweise wie die
aus der
DE 102 10
593 A1 beschriebene Befestigungseinrichtung ausgebildet
sein.
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Die 2 und 4 zeigen
den 1 bzw. 3 entsprechende Darstellungen
ohne aufgesetzte Haube 4.
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Der
in den 1 und 2 im Längsschnitt und
der in den 3 und 4 im Querschnitt
dargestellte Boden 3 der Fahrzeugantenne 2 trägt
auf seiner Unterseite, die im montierten Zustand dem Karosserieteil 1 zugewandt
ist, eine umlaufende Dichtung 6. Diese Dichtung 6 ist
aus einem Bandmaterial ausgeschnitten und hat deshalb im unverpressten Zustand,
also vor der Montage der Fahrzeugantenne 2 auf dem Karosserieteil 1, überall
dieselbe Dicke.
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Im
montierten Zustand, wie er in den 1 bis 4 dargestellt
ist, ist die Dichtung 6 jedoch in einem inneren Bereich 6a dünner,
also stärker verpresst, als in einem äußeren
Bereich 6b, der den inneren Bereich 6a umgibt.
Vor der Montage der Fahrzeugantenne steht deshalb der innere Bereich 6a der Dichtung 6 über
den äußeren Bereich 6b der Dichtung 6 nach
unten vor. Die stärkere Verpressung der Dichtung 6 im
inneren Bereich 6a wird bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
dadurch erreicht, dass der innere Bereich 6a der Dichtung 6 eine
innere Auflagefläche 3a des Bodens 3 bedeckt,
die nach unten über eine äußere Auflagefläche 3b des
Bodens 3, der von dem äußeren Bereich 6b der
Dichtung 6 bedeckt ist, vorsteht.
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Zwischen
der inneren Auflagefläche 3a für den
inneren Bereich 6a der Dichtung 6 und der äußeren
Auflagefläche 3b des Bodens 3 ist ein Übergang 3c,
der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Schrägfläche
ausgebildet ist. Die innere Auflagefläche 3a und
die äußere Auflagefläche 3b sind
jeweils eben ausgebildet und zueinander parallel, so dass die Anpresskraft,
mit der die Dichtung 6 gegen das Karosserieteil 1 gepresst
wird, im Bereich der inneren Auflagefläche ebenso wie im
Bereich der äußeren Auflagefläche jeweils
im wesentlichen konstant ist. Innerhalb einer Auflagefläche 3a bzw. 3b treten
Variationen der Anpresskraft dann nämlich allenfalls durch
eine Krümmung des Karosserieteils 1 auf, was in
der Regel vernachlässigbar ist.
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Die
Dichtung 6 ist eine Ringscheibe mit einer von der Kreisform
abweichenden Kontur. Der Verlauf des äußeren Randes
der Dichtung 6 folgt dem Verlauf des äußeren
Randes des Bodens 3 und hat deshalb bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel eine längliche Form, die als
Rechteck mit abgerundeten Ecken beschreiben werden kann. Der innere
Dichtungsbereich 6a umgibt eine Öffnung, deren
Form durch die Befestigungseinrichtung 5 vorgegeben ist und
deshalb in der Regel ebenfalls von der Kreisform abweicht. Die Dichtung 6 besteht
vorzugsweise aus einem Kunststoff mit einer Shore-A-Härte
von 10 bis 70, insbesondere einem geschlossenzelligen Schaumstoff.
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Die
Dichtung 6 umgibt einen Anschlag 7, der im montierten
Zustand das Karosserieteil 1 berührt. Der Anschlag 7 ist
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine umlaufende
Stufe des Bodens 3 gebildet und bewirkt eine definierte
Verpressung des inneren Bereichs 6a der Dichtung 6.
Die Dichtung 6 erstreckt sich von dem Anschlag 7 bis zum äußeren
Rand des Bodens 3 und verhindert so, dass sich zwischen
dem Boden 3 und dem Karosserieteil 1 Feuchtigkeit
ansammelt.
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Die
Dichtung 6 ist vorzugsweise auf den Boden 3 aufgeklebt.
Möglich ist es aber auch, die Dichtung 6 an den
Boden 3 anzuspritzen oder durch Anstecken formschlüssig
zu befestigen. Bevorzugt wird eine Dichtung 6 verwendet,
die eine selbstklebende Oberfläche aufweist, mit der sie
an der Unterseite des Bodens 3 befestigt werden kann.
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Bezugszahlen
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- 1
- Karosserieteil
- 2
- Fahrzeugantenne
- 3
- Boden
der Antenne
- 3a
- innere
Auflagefläche des Bodens
- 3b
- äußere
Auflagefläche des Bodens
- 3c
- Übergang
zwischen innerer und äußerer Auflagefläche
- 4
- Haube
- 5
- Befestigungseinrichtung
- 6
- Dichtung
- 6a
- innerer
Bereich der Dichtung
- 6b
- äußerer
Bereich der Dichtung
- 7
- Anschlag
des Bodens
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1135830
B1 [0001]
- - DE 10210593 A1 [0014]