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Die
Erfindung betrifft ein Bediensystem mit dem mehrere in einem Kraftfahrzeug
vorhandene Geräte
und Funktionen steuerbar sind. Aus dem Stand der Technik ist bekannt,
mehrere in einem Kraftfahrzeug vorhandene Geräte und Funktionen mittels eines
einzigen Bediensystems zu steuern, wobei mit einer Bedieneinheit
bestimmte Funktionen und Geräte
entweder auswählbar
sind oder mittels einer auf einer Anzeige darstellbaren Menüstruktur
mittels einer über
die Menüstruktur
steuerbaren Anzeigemarke (Cursor) anzuwählen und auszuwählen. Hierbei
ist es nachteilig, dass die Bedieneinheit nicht optimal für den Fahrer
und die sonstigen Passagiere des Fahrzeugs angeordnet werden können. Aufgabe der
vorliegenden Erfindung ist es daher, die Bedienbarkeit eines derartigen
Bediensystems zu verbessern.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
dass das Bediensystem mindestens zwei Bedieneinheiten mit Bedienelementen
aufweist, wobei eine erste Bedieneinheit zur Bedienung durch den
Fahrer des Kraftfahrzeuges und eine zweite Bedieneinheit zur Bedienung
durch einen Beifahrer vorgesehen ist. Hierdurch ist es möglich, dass
sowohl der Fahrer wie der Beifahrer gleichzeitig das Bediensystem
bedienen können
und so parallel verschiedene Geräte
oder auch gleiche Geräte
steuern können. So
kann beispielsweise der Kraftfahrer eine Änderung des mit dem Radio des
Kraftfahrzeuges empfangene Senders durchführen und der Beifahrer eine Änderung
der Einstellungen der Klimaanlage des Kraftfahrzeugs. Auch ist es
möglich,
dass beispielsweise der Kraftfahrer den Sender des Radios wechselt
und der Beifahrer die Lautstärke
des Radiogrogramms. Ist die zweite Bedieneinheit, die Bedieneinheit,
die für
den Beifahrer vorgesehen ist, als eine aus einer Halterung entnehmbaren
Fernbedienung ausgestaltet, kann der Beifahrer auch während der Fahrt
komplexere Bedienvorgänge
in einer für
ihn besonders bequemen Körperhaltung
durchführen.
Die Bedieneinheit für
den Fahrer sollte aus Sicherheitsgründen derart ausgestaltet sein,
dass sie während der
Fahrt nur benutzt werden kann, wenn sie sich in einem eingebauten
Zustand befindet, d. h. dass sie entweder fest installiert ist oder
wenn sie auch als entnehmbare Fernbedienung ausgestaltet ist, während der
Fahrt nur funktioniert, wenn sie sich in der dafür vorgesehenen Halterung befindet.
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Wenn
mindestens zwei Anzeigen vorhanden sind, wobei eine erste Anzeige
für erste
Informationsdarstellungen für
den Fahrer des Kraftfahrzeuges und eine zweite Anzeige für zweite
Informationsdarstellungen für
den Beifahrer vorgesehen ist, können dem
Beifahrer Informationsdarstellungen angeboten werden, die für den Fahrer
während
der Fahrt nicht geeignet sind, da sie ihn in seiner Aufmerksamkeit dem
Verkehrgeschehen gegenüber
zu stark beeinträchtigen
würden
und somit die Sicherheit zu stark einschränken würden. Beispielsweise kann als
Informationsdarstellung für
den Beifahrer auch ein Video abgespielt werden oder eine Internetseite
dargestellt werden, die über
eine entsprechende Empfangseinrichtung im Kraftfahrzeug empfangen
werden kann.
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Wenn
die erste und die zweite Anzeige in einer einzigen Dual-View-Anzeige realisiert
ist, bei der je nach Blickwinkel die erste Informationsdarstellung oder
die zweite Informationsdarstellung wahrnehmbar ist, wird nur eine
Anzeige benötigt
und der Beifahrer kann entsprechende Unterhaltungsprogramme auf
der Anzeige sehen, ohne dass der Kraftfahrer diese Informationen
sehen kann und entsprechend auch nicht abgelenkt werden kann. Wenn
die ersten und zweiten Informationsdarstellungen Bedienmenüs für Fahrer
und Beifahrer umfassen, können
sowohl Fahrer wie Beifahrer mittels der Bedienmenüs die im
Kraftfahrzeug vorhandenen Geräte
und Funktionen steuern.
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Wenn
diese Informationsdarstellungen, insbesondere die Bedienmenüs für Fahrer
und Beifahrer unterschiedlich darstellbar sind, kann man sofort erkennen,
welches Bedienmenü auf
einer Anzeige dargestellt wird, auch wenn sowohl Fahrer wie Beifahrer
beide Informationsdarstellungen gleichzeitig wahrnehmen können. Diese
Unterscheidbarkeit kann beispielsweise durch eine unterschiedliche
Farbe, unterschiedliche Schriftarten und/oder durch ein vorhandenes
Hintergrundbild realisiert werden. Bei dem Bedienmenü für den Fahrer
sollte hierbei eine sachliche kontrastreiche Darstellungsart gewählt werden, so
dass das Bedienmenü einfach
und schnell aufnehmbar ist. Vorhandene Hintergrundbilder oder schnörkelreiche
Schriftarten oder ein schwacher Kontrast zwischen der Schrift und
dem Hintergrund beeinträchtigen
die Wahrnehmbarkeit des Menüs,
so dass ein derartiges Menü nur
für den
Beifahrer geeignet ist, da diesem mehr Zeit zur Aufnahme der Informationen
zur Verfügung
steht. Wenn auf der zweiten Anzeige, die hauptsächlich für die zweite Informationsdarstellung
des Beifahrers gedacht ist, auch die Informationen der ersten Informationsdarstellung,
die eigentlich für
den Fahrer gedacht ist, dargestellt wird, kann der Beifahrer beispielsweise
auch die Information eines Navigationssystems in der ersten Informationsdarstellung
wahrnehmen und so den Kraftfahrer bei der Navigation unterstützen.
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Wenn
der Inhalt der ersten Informationsdarstellung nur mittels der ersten
Bedieneinheit änderbar
ist, ist gewährleistet,
dass bestimmte Bedienmenüs
nur vom Fahrer betätigt
oder verändert
werden können,
beispielsweise kann es vorgesehen sein, bei einem Navigationssystem
den Zielort nur mittels der ersten Bedieneinheit einzugeben oder
zu ändern,
um zu verhindern, dass ein Beifahrer, der beispielsweise auch ein
Kind sein kann, den Zielort oder sonstige Parameter vom Fahrer ungewollt
verändert.
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Um
den Kraftfahrer unterstützen
zu können, kann
es vorgesehen sein, dass mittels der zweiten Bedieneinheit Informationen vorauswählbar sind,
die eigentlich nur von dem Fahrer zu bedienen sind, beispielsweise
die Eingabe eines Zielortes für
ein Navigationssystem oder die Eingabe einer Wunschgeschwindigkeit
für eine
Cruise-Control, kann mittels der zweiten Bedieneinheit die gewünschte Funktion vorausgewählt werden
und nach erfolgter Vorauswahl mittels der ersten Bedieneinheit freigegeben werden
können.
So können
auch komplexere Eingaben, die für
den Fahrer während
der Fahrt aus Sicherheitsgründen
gesperrt sind und für
den Beifahrer aus sonstigen Gründen
gesperrt sind, von dem Beifahrer voreingegeben werden und durch
die Bestätigung
des Fahrers in das Bediensystem übernommen werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher beschrieben. Es zeigen
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1 einen
Teilinnenraum eines Kraftfahrzeuges mit einem Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Bediensystems,
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2 ein
Ausführungsbeispiel
für eine
erste Bedieneinheit,
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3 ein
Ausführungsbeispiel
für eine
zweite Bedieneinheit,
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4 ein
Ausführungsbeispiel
einer ersten Informationsdarstellung,
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5 ein
Ausführungsbeispiel
einer zweiten Informationsdarstellung.
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In 1 weist
ein Kraftfahrzeug 1 eine Bedienvorrichtung mit den folgenden
Bauteilen auf: eine erste Anzeige 3a, eine zweite Anzeige 4,
eine dritte Anzeige 5, eine erste Bedieneinheit 6 und
eine zweite Bedieneinheit 7. In 1 erkennt
man weiterhin eine linke Armlehne 9, eine rechte Armlehne 10, eine
Mittelarmlehne 11, einen Fahrersitz 12, einen
Beifahrersitz 13, ein Lenkrad 2 und ein Kombiinstrument 3,
in dem die erste Anzeige 3a angeordnet ist.
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In 2 weist
das Ausführungsbeispiel
eine erste Bedieneinheit 6, Bedienelemente 14a–14f,
Direktwahltasten 15a–15f und
eine Telefontastatur 16 auf. Mittels der Bedienelemente 14a bis 14d kann
ein Cursor über
einen Bildschirm bewegt werden. Mittels des Bedienelementes 14e kann
ein mit mittels des Cursors angewähltes Gerät oder eine angewählte Funktion
ausgewählt
werden. Mittels des Bedienelementes 14f kann in die nächst höhere Menüebene zurückgesprungen
werden oder ein definierter Anfangszustand dargestellt werden. Mit
den Direktwahltasten 15a bis 15e können bestimmte
Funktionen oder Geräte
direkt ausgewählt
werden, so mit Direktwahltaste 15a der Bordcomputer, mit
der Direktwahltaste 15b das Audiosystem, mit der Direktwahltaste 15c das
Telefon, mit der Direktwahltaste 15d ein Verkehrsfunkkanal
des Autoradios und mit der Direktwahltaste 15e das Navigationssystem.
Mit der Telefontastatur 16 kann das Telefon bedient werden.
Insbesondere können
Telefonnummern eingegeben werden, eingehende Telefonanrufe angenommen werden
und Telefongespräche
beendet werden.
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Die
zweite Bedieneinheit 7 in 3 unterscheidet
sich von der ersten Bedieneinheit 6 dadurch, dass auf die
Direktwahltasten 15a bis 15e verzichtet wurde
und zusätzlich
mittels des Bedienelementes 14e die Lautstärke des
Multimediasystems direkt eingestellt werden kann. Die zweite Bedieneinheit
ist insgesamt von ihrer Größe kleiner
als die erste Bedieneinheit ausgestaltet, um beispielsweise auch
als herausnehmbare Fernbedienung ausgestaltet werden zu können.
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In 4 zeigt
die erste Informationsdarstellung ein Bedienmenü, wie es beispielsweise dem Fahrer
angezeigt wird. In der oberen Zeile kann zwischen den Funktionen
Navigation, Kommunikation, Organisation, Unterhaltung und Info ausgewählt wer den.
In 4 ist beispielsweise die Funktion Unterhaltung
ausgewählt.
Im mittleren Bereich werden die auswählbaren Teilfunktionen der
Funktion dargestellt. Hier erkennt man, dass nur die Worte Audio und
Hilfe im starken Kontrast dargestellt sind, während die Worte Video, Spiele,
News nur mit schwachem Kontrast dargestellt sind. Dies bedeutet,
dass dem Fahrer während
der Fahrt nur die Teilfunktionen Audio und Hilfe zur Verfügung stehen,
während
die Teilfunktionen Vide, Spiele und News dem Beifahrer vorbehalten
sind, bzw. dem Fahrer, sobald er das Fahrzeug anhält. Im unteren
Bereich des mittleren Bereichs kann angewählt werden, ob zur vorherigen Seite
zurückgesprungen
oder zum Hautmenü gesprungen
werden soll. Im unteren Bereich der Informationsdarstellung werden
Uhrzeit, Datum, Empfangsstärke
eines Radios oder Autotelefons, der eingestellten Radiosender und
eine gemessene oder voreingestellte Temperatur angezeigt. Der Fahrer kann
beispielsweise mit den Bedienelementen 14a–14d einen
Cursor über
die Informationsdarstellung verschieben und bei einer Überdeckung
mit einer Funktion oder Teilfunktion diese entsprechend mit dem
Bedienelement 14e auswählen.
Es ist auch möglich,
anstelle eines Cursors die entsprechend angewählten Funktionen oder Teilfunktionen
hervorzuheben und durch ein Betätigen
der Bedienelemente 14a bis 14d die entsprechend
hervorgehobenen Funktionen oder Teilfunktionen zu verändern. Durch eine
Betätigung
des Bedienelementes 14e wird die entsprechend angewählte Funktion
oder Teilfunktion ausgewählt
und es öffnet
sich eine Informationsdarstellung mit entsprechenden Anwahl- und
Auswahlmöglichkeiten.
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In 5 zeigt
die zweite Informationsdarstellung für den Beifahrer auch die Informationsdarstellung
der Funktion Unterhaltung und die Unterfunktionen Audio, Video,
Spiele, News und Hilfe. Der Beifahrer kann also auch die Funktionen
Video, Spiele und News beispielsweise während der Fahrt auswählen. Weiterhin
weist die zweite Informationsdarstellung 18 ein Hintergrundbild 19 auf.
Dieses Hintergrundbild kann vom Beifahrer frei gewählt werden, beispielsweise
kann es über
eine Internetverbindung von einer beliebigen Seite heruntergeladen
werden oder über
einer Datenschnittstelle in das Bediensystem eingelesen werden.
Die zweite Informationsdarstellung kann anstelle des Hintergrundbildes
oder zusätzlich
zu dem Hintergrundbild auch eine „verspieltere" Darstellung der
Funktionen und Teilfunktionen enthalten, um so den Unterscheid zur
ersten Informationsdarstellung noch zu erhöhen. Hierdurch ist es für den Beifahrer
leicht möglich
zu erkennen, ob ihm die erste Informationsdarstellung oder die zweite
Informationsdarstellung angezeigt wird. Der Beifahrer kann aktiv
Funktionen und Teilfunktionen nur aus der zweiten Informationsdarstellung
auswählen.
Ihm können
aber auch erste Informationsdarstellungen dargestellt werden, die
nur von dem Kraftfahrer bedient werden können. Der Hintergrund dieser
Maßnahme
ist, dass beispielsweise in der ersten Informationsdarstellung auch
Darstellungen des Navigationssystems oder eines anderen zum Führen des Fahrzeugs
hilfreiche Informationen und Bedienmenüs dargestellt werden, die der
Beifahrer eigentlich nicht beeinflussen soll, wobei der Beifahrer
aber den Kraftfahrer unter Umständen
unterstützen
kann, indem er beispielsweise die Informationen des Navigationssystems
beobachtet und den Kraftfahrer entsprechend informiert. So können auch
komplexe Informationen des Navigationssystems an den Fahrer übermittelt
werden, ohne dass der Fahrer zu sehr vom Verkehrsgeschehen abgelenkt
wird. Andererseits kann der Fahrer nur die erste Informationsdarstellung
wahrnehmen, damit er nicht während
der Fahrt unnötigerweise
vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
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Die
erste Informationsdarstellung ist beispielsweise auf der ersten
Anzeige 3a und die zweite Informationsdarstellung vorteilhafterweise
auf der zweiten Anzeige 4 dargestellt. Es ist auch möglich, die
dritte Anzeige 5 derart auszugestalten, dass sie in Richtung
des Fahrers die erste Informationsdarstellung und in Richtung des
Beifahrers die zweite Informationsdarstellung darstellt. Hierdurch
wird nur insgesamt eine Anzeige benötigt. Diese kann entsprechend
größer ausgestaltet sein,
so dass auch komplexere Darstellungen angezeigt werden können. Die Erfindung
ist leicht weiterbildbar. Beispielsweise ist es auch möglich, die
erste Bedieneinheit 6 als entnehmbare Fernbedienung auszugestalten
oder eine zusätzliche
entnehmbare Fernbedienung für
den Fahrer vorzusehen. Diese Fernbedienung sollte aber nur dann
funktionsfähig
sein, wenn das Fahrzeug steht. Es sollte jedenfalls verhindert werden,
dass der Fahrer während
der Fahrt in seiner Hand mit einer Fernbedienung hantiert, da dies
zu einer großen
Ablenkung des Fahrers vom Verkehrsgeschehen führt.
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Lenkrad
- 3
- Kombiinstrument
- 3a
- Erste
Anzeige
- 4
- Zweite
Anzeige
- 5
- Dritte
Anzeige
- 6
- erste
entnehmbare Fernbedienung
- 7
- zweite
entnehmbare Fernbedienung
- 8
- Bedieneinheit
- 9
- linke
Armlehne
- 10
- rechte
Armlehne
- 11
- Mittelarmlehne
- 12
- Fahrersitz
- 13
- Beifahrersitz
- 14
- rechte
Hand eines Beifahrers
- 14a
- Bedienelement
- 15a
- Direktwahltaste
- 16
- Telefontastatur
- 17
- Abdeckung
- 19
- Verbindungselement
- 20
- Aufwickelvorrichtung