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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kissen für einen Kraftfahrzeugsitz
mit einem Kissenkern, in dem eine Aufnahme mit einer Austrittsöffnung
für einen Luftsack vorgesehen ist, einem den Kissenkern umgebenden
Kissenbezug mit mindestens einer ersten Naht, die sich vor der Austrittsöffnung
erstreckt, und einer zweiten Naht, die sich unmittelbar vor dem Kissenkern
erstreckt, einem ersten aufblasbaren Luftsack und einem zweiten
aufblasbaren Luftsack, die in der Aufnahme angeordnet sind, wobei
zunächst der erste Luftsack aufgeblasen werden kann bis
dieser sein maximales Volumen angenommen und dadurch die erste Naht
aufgetrennt hat und erst anschließend der zweite Luftsack
aufgeblasen werden kann. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner
einen Kraftfahrzeugsitz mit einem solchen Kissen.
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Aus
dem Stand der Technik sind Kraftfahrzeugsitze mit integrierten Airbagmodulen
bekannt. So beschreibt die
DE
195 29 829 C1 ein in der Rückenlehne des Kraftfahrzeugsitzes
angeordnetes Airbagmodul, das unter anderem einen aufblasbaren Luftsack
umfasst. Der aufblasbare Luftsack weist zwei voneinander getrennte
Luftkammern auf, die strömungstechnisch voneinander getrennt
sind. So wird im Falle eines Seitenaufpralls des Kraftfahrzeugs
zunächst die eine Luftkammer und anschließend
die andere Luftkammer aufgeblasen, so dass sich der Luftsack seitlich
des Fahrzeuginsassen entfaltet. Weitere Hinweise zur Anordnung des
Airbagmoduls in der Rückenlehne bzw. in dem Kissen der Rückenlehne
können der Druckschrift nicht entnommen werden.
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Ein
weiterer Kraftfahrzeugsitz mit integriertem Airbagmodul ist in der
DE 698 35 735 T2 beschrieben.
Das Airbagmodul ist in der Seite der Rückenlehne des bekannten
Kraftfahrzeugsitzes angeordnet und umfasst eine Aufblaseinrichtung
sowie einen aufblasbaren Luftsack. Innerhalb des Luftsacks ist ein
Trennwandtuch angeordnet, das den Innenraum des Luftsacks in zwei
Bereiche unterteilt, die jedoch über eine Entlüftungsbohrung
in dem Trennwandtuch strömungstechnisch miteinander verbunden
sind. Die spezielle Anordnung des Trennwandtuchs innerhalb des Luftsacks
bewirkt eine besonders schnelle Ausdehnung des Luftsacks in der
Vorwärtsrichtung. Einzelheiten dazu, wie das Airbagmodul
in der Rückenlehne bzw. in dem Kissen der Rückenlehne
angeordnet und verstaut ist, kann der Druckschrift nicht entnommen
werden.
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Ein
Kraftfahrzeugsitz mit in der Rückenlehne integriertem Airbagmodul
ist ferner in der
EP
0 810 125 A2 beschrieben. Auch der aufblasbare Luftsack dieses
Airbagmoduls weist zwei Kammern, nämlich eine obere und
eine untere Kammer, auf, die durch eine Strömungskontrollwand
voneinander getrennt sind. In der Strömungskontrollwand
sind Öffnungen vorgesehen, die von einer Ventilplatte verschlossen sind,
wobei die Ventilplatte bei entsprechend hohem Druck in der unteren
Kammer ein Strömen der Luft von der unteren in die obere
Kammer ermöglicht, nicht aber in entgegengesetzter Richtung.
Inwieweit die Einbettung in das Kissen der Rückenlehne
zu erfolgen hat, lässt die bekannte Druckschrift offen.
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Aus
der Praxis ist es ferner bekannt, Airbagmodule in den Kissenkern
des Kissens an der Rückenlehne und/oder dem Sitzteil des
Kraftfahrzeugs zu integrieren. Anschließend wird der Kissenkern
mit einem Kissenbezug überzogen, der somit auch das Airbagmodul
verdeckt. Im Auslösefall muss sich der aufblasbare Luftsack
jedoch besonders schnell entfalten können.
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Aus
diesem Grunde weist der Kissenbezug neben den herkömmlichen
Nähten, die zu dessen Formgebung erforderlich sind, auch
Nähte auf, die sich vor der Austrittsöffnung für
den Luftsack erstrecken und eine geringere Reißfestigkeit
aufweisen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die entsprechende Naht
aufgrund des sich entfaltenden Luftsacks tatsächlich aufreißt,
um ein ungehindertes Entfalten des Luftsacks zu ermöglichen.
Derartige Nähte mit geringerer Reißfestigkeit
werden beispielsweise dadurch erzeugt, dass ein weniger festes Garn
verwendet oder der so genannte Stichabstand bei Erzeugung der Naht
größer ist.
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Die
bekannten Kissen haben den Nachteil, dass diese nur unter erhöhtem
Aufwand gefertigt werden können und eine sehr genaue Prozessüberwachung
in der Serienfertigung notwendig machen, so dass die Herstellung
der Kissen verteuert ist.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kissen für
einen Kraftfahrzeugsitz mit einem integrierten aufblasbaren Luftsack
und einem Kissenbezug zu schaffen, das besonders einfach herstellbar
ist und dennoch eine sichere Funktionsweise des aufblasbaren Luftsacks
gewährleistet. Der vorliegenden Erfindung liegt ferner
die Aufgabe zugrunde, einen Kraftfahrzeugsitz mit einem solchen vorteilhaften
Kissen zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1 bzw. 16
angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das
erfindungsgemäße Kissen für einen Kraftfahrzeugsitz,
das beispielsweise für die Rückenlehne oder das
Sitzteil verwendet werden kann, weist einen Kissenkern auf. Der
Kissenkern kann sich beispielsweise aus Stützelementen
und Schaumstoff zusammensetzen. In dem Kissenkern ist eine Aufnahme
mit einer Austrittsöffnung für einen Luftsack vorgesehen.
So kann die Aufnahme beispielsweise in der Seite des Kissens für
die Rückenlehne vorgesehen sein, um einen als Seitenairbag
dienenden Luftsack aufnehmen zu können. Der Kissenkern
ist von einem Kissenbezug umgeben oder umspannt. Der Kissenbezug
weist mindestens eine erste Naht auf, die sich vor der Austrittsöffnung
erstreckt. Ferner weist der Kissenbezug mindestens eine zweite Naht auf,
die sich unmittelbar vor dem Kissenkern erstreckt. Unter der zweiten
Naht kann beispielsweise eine der formgebenden Nähte des
Kissenbezuges verstanden werden. In der Aufnahme und somit von dem
Kissenbezug verdeckt sind ein erster und ein zweiter aufblasbarer
Luftsack angeordnet. Die beiden Luftsäcke sind derart ausgebildet,
dass zunächst der erste Luftsack aufgeblasen wird bis dieser
sein maximales Volumen angenommen und dadurch die erste Naht aufgetrennt
hat. Erst anschließend wird der zweite Luftsack aufgeblasen.
Erfindungsgemäß weist die erste Naht dieselbe
Reißfestigkeit wie die zweite Naht auf.
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Insofern
muss bei der Herstellung des erfindungsgemäßen
Kissens keine Unterscheidung mehr zwischen der Reißnaht
und den formgebenden Nähten des Kissenbezugs gemacht werden.
Vielmehr können diese auf dieselbe Weise hergestellt werden, ohne
beispielsweise das Nähgarn oder den Stichabstand zu verändern.
Dennoch ist aufgrund der beiden Luftsäcke eine sichere
Auftrennung der Naht vor der Austrittsöffnung gewährleistet,
da der erste Luftsack zunächst ausschließlich
dem Öffnen bzw. dem Aufreißen der ersten Naht
dienen kann. Die Herstellung des erfindungsgemäßen
Kissens ist mithin vereinfacht, wobei weiterhin eine sichere Funktionsweise des
Luftsacks gewährleistet ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens haben die erste und die zweite Naht denselben Aufbau, wodurch
die Herstellung des Kissens weiter vereinfacht ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens haben sämtliche Nähte des Kissens denselben
Aufbau, wodurch die Herstellung des Kissens bzw. des Kissenbezugs
besonders stark vereinfacht ist.
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Um
die Herstellung des Kissens weiter zu vereinfachen, wurden die erste
und die zweite Naht in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kissens mit dem gleichen
Garn erzeugt. Wie bereits zuvor erläutert, ist es nicht
mehr notwendig, unterschiedliche Garne einzusetzen, um unterschiedliche
Reißfestigkeiten der Nähte zu erzielen, wodurch
die Herstellung des Kissenbezuges sowie die Prozessüberwachung
vereinfacht ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens weisen die erste und die zweite Naht den gleichen Stichabstand auf,
wodurch die Herstellung des Kissens weiter vereinfacht ist, zumal
die Nähmaschinen während der Herstellung des gesamten
Kissenbezuges nicht neu eingestellt werden müssen.
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Um
eine besonders hohe Auftrennkraft und eine zielgerichtete Einbringung
derselben zu erreichen, ist der erste Luftsack in einer weiteren
besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens derart ausgebildet und angeordnet, dass der erste Luftsack
bei maximalem Volumen lediglich gegen einen vorbestimmten Teilabschnitt desjenigen
Abschnitts des Kissenbezuges gedrückt wird, der sich vor
der Austrittsöffnung erstreckt.
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Dabei
verläuft die erste Naht – also die aufzutrennende
Naht – in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kissens durch den vorbestimmten
Teilabschnitt, so dass die Auftrennkraft unmittelbar auf die aufzutrennende
erste Naht aufgebracht werden kann.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens kann der Innendruck in dem auf das maximale Volumen entfalteten
ersten Luftsack derart vergrößert werden, dass
eine Strömungsverbindung in den zweiten Luftsack entsteht. Bei
dieser Ausführungsform ist demzufolge keine separate Ansteuerung
des zweiten Luftsacks erforderlich, vielmehr wird lediglich der
erste Luftsack aufgeblasen bis der Inndruck in diesem derart hoch
ist, dass auch der zweite Luftsack über die entstehende Strömungsverbindung
aufgeblasen wird.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens kann der Innendruck in dem auf das maximale Volumen entfalteten
ersten Luftsack derart vergrößert werden, dass der
erste Luftsack zumindest teilweise reißt. So können
beispielsweise vorbestimmte Sollreißlinien in dem ersten
Luftsack vorgesehen sein, bei deren Einreißen die Strömungsverbindung
in den zweiten Luftsack entsteht.
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In
einer weiteren besonders einfach herzustellenden Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kissens ist der erste Luftsack
innerhalb des zweiten Luftsacks angeordnet.
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Um
einen in der Herstellung aufwändigeren jedoch besonders
kompakten Luftsack bereitstellen zu können, sind der erste
und zweite Luftsack in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kissens unter Ausbildung
einer ersten und einer zweiten Luftkammer einstückig miteinander
ausgebildet. So kann ursprünglich beispielsweise ein einzelner
Luftsack vorgesehen sein, in dem eine Trennwand eingenäht
ist, um eine erste und eine zweite Luftkammer auszubilden, die zunächst
voneinander getrennt sind.
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Um
zu verhindern, dass die von dem ersten Luftsack ausgehende Kraft,
die in erster Linie dem Auftrennen der ersten Naht dienen soll,
auch auf andere Teile des Kissens oder des Kraftfahrzeugsitzes in
unvorteilhafter Weise einwirkt, weist der erste Luftsack in einer
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens ein geringeres maximales Volumen als der zweite Luftsack
auf.
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Um
zu verhindern, dass die von dem sich entfaltenden ersten Luftsack
ausgehende Kraft über den Bereich des Kissenbezugs, der
sich über die Austrittsöffnung erstreckt, auf
die anderen Bereiche des Kissenbezuges übertragen wird,
ist in einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kissens mindestens ein Rückhaltemittel
vorgesehen, das einerseits an dem Kissenkern und andererseits an
demjenigen Abschnitt des Kissenbezuges befestigt ist, der sich vor
der Austrittsöffnung erstreckt. Hierdurch wird die zweite Naht,
also beispielsweise die formgebenden Nähte, die nicht aufgetrennt
werden sollen, sicher geschützt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens ist das Rückhaltemittel im Bereich der ersten Naht
an dem Kissenbezug befestigt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kissens weist das Rückhaltemittel ein Tasche auf, in der
die Luftsäcke angeordnet sind, wobei die Tasche eine Taschenöffnung
aufweist, deren Rand an dem Kissenbezug befestigt ist. So kann der
Rand beispielsweise mit der ersten Naht vernäht sein. Eine
solche Tasche bewirkt somit ein besonders zielgerichtetes Einleiten
der durch den ersten Luftsack eingebrachten Kraft.
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Der
erfindungsgemäße Kraftfahrzeugsitz weist das erfindungsgemäße
Kissen auf, wobei das Kissen als Teil der Rückenlehne und/oder
des Sitzteils ausgebildet ist.
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Um
einen Seitenairbag bereitstellen zu können, der dem Fahrzeuginsassen
Schutz bei einem Seitenaufprall bietet, weist die Austrittsöffnung
in einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugsitzes in Querrichtung des Kraftfahrzeugsitzes.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugsitzes,
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2 eine
Draufsicht auf die Schnittebene A von 1 mit dem
Kissen in einer ersten Ausführungsform,
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3 das
Kissen von 2 mit entfaltetem ersten Luftsack,
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4 das
Kissen von 3 mit entfaltetem zweiten Luftsack,
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5 eine
Draufsicht auf die Schnittebene A von 1 mit dem
Kissen in einer zweiten Ausführungsform,
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6 das
Kissen von 5 mit aufgeblasener erster Luftkammer,
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7 das
Kissen von 6 mit aufgeblasener zweiter
Luftkammer und
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8 eine
Draufsicht auf die Schnittebene A von 1 mit dem
Kissen in einer dritten Ausführungsform.
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1 zeigt
einen Kraftfahrzeugsitz 2, der sich im Wesentlichen aus
einem Sitzteil 4 und einer Rückenlehne 6 zusammensetzt.
Der Kraftfahrzeugsitz weist eine Sitzrichtung 8 sowie eine
sich quer zur Sitzrichtung 8 erstreckende Querrichtung 10 auf.
Sowohl das Sitzteil 4 als auch die Rückenlehne 8 weisen
jeweils ein Kissen 12 bzw. 14 auf.
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In
einer ersten Ausführungsform des Kissens 14 der
Rückenlehne 6, die in den 2 bis 4 gezeigt
ist, ist ein Airbagmodul 16 in das Kissen 14 integriert.
So weist das Kissen 14 einen Kissenkern 18 auf,
der beispielsweise aus Schaumstoff und anderen stabilisierenden
Teilen bestehen kann. Eine Aufnahme 20 ist in dem Kissenkern 18 vorgesehen,
die als seitliche Vertiefung ausgebildet ist und eine Austrittsöffnung 22 aufweist,
die in Querrichtung 10 des Kraftfahrzeugsitzes 2 weist.
In dieser Aufnahme 20 ist das Airbagmodul 16 angeordnet,
das sich aus einem Gasgenerator 24, einem gefalteten ersten
Luftsack 26 und einem gefalteten zweiten Luftsack 28 zusammensetzt,
wobei das Airbagmodul 16 innerhalb der Aufnahme 20 an
dem Kissenkern 18 befestigt ist.
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Der
Kissenkern 18 ist mitsamt dem in der Aufnahme 20 angeordneten
Airbagmodul 16 von einem Kissenbezug 30 umgeben
bzw. umspannt. Der Kissenbezug 30 überspannt mit
seinem Abschnitt 32 die Austrittsöffnung 22 der
Aufnahme 20 und ansonsten unmittelbar den Kissenkern 18.
In dem Abschnitt 32, genauer gesagt in einem Teilabschnitt 34 des
Abschnitts 32 des Kissenbezuges 30, erstreckt
sich eine erste Naht 36, die als Reißnaht ausgebildet
ist und somit von dem ersten Luftsack 26 aufgetrennt werden
soll, wie dies später eingehender erläutert wird. Darüber
hinaus weist der Kissenbezug 30 mehrere formgebende zweite
Nähte 38 auf, die unmittelbar vor dem Kissenkern 18 angeordnet
sind, sich also nicht vor der Austrittsöffnung 22 erstrecken.
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Die
ersten und zweiten Nähte 36, 38 des Kissens 6, 14 sowie
alle weiteren Nähte weisen denselben Aufbau auf. Das heißt
in diesem Fall, dass das gleiche Garn, der gleiche Stichabstand
und das gleiche Stichmuster bei der Erzeugung der Nähte 36, 38 des
Kissenbezuges 30 verwendet wurde, so dass die Reißfestigkeit
für alle Nähte 36, 38 des Kissenbezuges 30 dieselbe
ist.
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Der
erste Luftsack 26 hat ein kleineres maximales Volumen als
der zweite Luftsack 28 und ist bei der ersten Ausführungsform
innerhalb des zweiten Luftsacks 28 angeordnet. Der Gasgenerator 24 des Airbagmoduls 16 ist
wiederum innerhalb des ersten Luftsacks 26 angeordnet,
so dass der erste Luftsack 26 zuerst ausgeblasen wird,
wie dies nachstehend unter Bezugnahme auf die 3 und 4 erläutert wird.
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Bei
einem Seitenaufprall des Kraftfahrzeugs wird der Gasgenerator 24 des
Airbagmoduls 16 gezündet und bewirkt zunächst
ein Aufblasen des ersten Luftsacks 26, der zu Beginn keine
Strömungsverbindung zu dem zweiten Luftsack 28 aufweist.
Daraufhin entfaltet sich der erste Luftsack 26 innerhalb des
zweiten Luftsacks 28 bis auf sein maximales Volumen, wie
die in 3 gezeigt ist. Der erste Luftsack 26 ist
dabei derart ausgebildet und angeordnet, dass dieser bei maximalem
Volumen lediglich gegen den vorbestimmten Teilabschnitt 34 desjenigen
Abschnitts des Kissenbezuges 30 gedrückt wird,
der sich vor der Austrittsöffnung 22 erstreckt.
Somit übt der erste Luftsack 26 ganz gezielt eine
Auftrennkraft auf die in dem vorbestimmten Teilabschnitt 34 verlaufende
erste Naht 36 aus und bewirkt eine sichere Auftrennung
derselben, wie dies in 3 zu erkennen ist.
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Wird
anschließend der Druck innerhalb des ersten Luftsacks 26 weiter
durch den Gasgenerator 24 vergrößert,
so reißt dieser ein und es entsteht eine Strömungsverbindung
zwischen dem Innern des ersten Luftsacks 26 und dem Innern
des zweiten Luftsacks 28. Somit wird nachfolgend auch der
zweite Luftsack 28 durch das von dem Gasgenerator 24 erzeugte
Gas aufgeblasen, wobei sich der zweite Luftsack 28 nunmehr
ungehindert durch die Austrittsöffnung 22 in seine
vorgegebene Position entfalten kann.
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Die 5 bis 7 zeigen
eine zweite Ausführungsform des Kissens 14, wobei
nachstehend lediglich auf die Unterschiede zur ersten Ausführungsform
eingegangen wird und gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind, wobei die oben stehende Beschreibung diesbezüglich
entsprechend gilt.
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Bei
der zweiten Ausführungsform sind der erste und zweite Luftsack
einstückig ausgebildet, d. h. in diesem Beispiel, dass
der erste Luftsack 26' eine erste Luftkammer 40 und
der zweite Luftsack 28' eine zweite Luftkammer 42 umgibt,
die über eine gemeinsame Trennwand 44 zunächst
voneinander getrennt sind. Wie auch bei der ersten Ausführungsform
wird zunächst die erste Luftkammer 40 aufgeblasen,
bis der erste Luftsack sein maximales Volumen angenommen und die
erste Naht 36 durchtrennt hat. Dann reißt bei
weiterer Druckerhöhung die Trennwand 44 ein, so
dass die zweite Luftkammer 42 des zweiten Luftsacks 28' aufgeblasen
wird, wobei sich der erste und der zweite Luftsack 26', 28' nunmehr
als ein zusammenhängender Luftsack mit einer gemeinsamen Innenkammer
weiter entfalten.
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Die 8 zeigt
eine dritte Ausführungsform des Kissens 14, wobei
nachstehend lediglich auf die Unterschiede zur ersten Ausführungsform
eingegangen wird und gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind, wobei die oben stehende Beschreibung diesbezüglich
entsprechend gilt. Die über die erste Ausführungsform
hinausgehenden Merkmale können in gleicher Weise bei der
zweiten Ausführungsform eingesetzt werden.
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Im
Gegensatz zur ersten Ausführungsform ist bei der dritten
Ausführungsform ein Rückhaltemittel in Form einer
Tasche 46 vorgesehen, in der die Luftsäcke 26, 28 angeordnet
sind. Der Taschenboden 48 ist in nicht näher dargestellter
Weise an dem Kissenkern 18 befestigt, wobei eine dem Taschenboden 48 gegenüberliegende
Taschenöffnung 50 vorgesehen ist, deren Rand an
dem Kissenbezug 30 befestigt ist. Der Rand der Taschenöffnung 50 ist
dabei in dem vorbestimmten Teilabschnitt 34 im Bereich
der ersten Naht 36 befestigt bzw. mit der Naht 36 vernäht.
Bei dieser Ausführungsform wird beim Entfalten der Luftsäcke 26, 28 weitgehend
verhindert, dass die Entfaltungskraft über den Abschnitt 32 hinaus
auf den Kissenbezug 30 übertragen wird, was zu
einem Einreißen auch der anderen Nähte 38 führen
könnte bzw. weitere Teile des Kraftfahrzeugsitzes 2 belasten würde.
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- 2
- Kraftfahrzeugsitz
- 4
- Sitzteil
- 6
- Rückenlehne
- 8
- Sitzrichtung
- 10
- Querrichtung
- 12
- Kissen
- 14
- Kissen
- 16
- Airbagmodul
- 18
- Kissenkern
- 20
- Aufnahme
- 22
- Austrittsöffnung
- 24
- Gasgenerator
- 26
- erster
Luftsack
- 26'
- erster
Luftsack
- 28
- zweiter
Luftsack
- 28'
- zweiter
Luftsack
- 30
- Kissenbezug
- 32
- Abschnitt
des Kissenbezugs
- 34
- Teilabschnitt
des Abschnitts
- 36
- erste
Naht
- 38
- zweite
Nähte
- 40
- erste
Luftkammer
- 42
- zweite
Luftkammer
- 44
- Trennwand
- 46
- Tasche
- 48
- Taschenboden
- 50
- Taschenöffnung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19529829
C1 [0002]
- - DE 69835735 T2 [0003]
- - EP 0810125 A2 [0004]