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Die
Erfindung betrifft eine Tür für ein Hausgerät,
welche eine erste und zumindest eine dazu beabstandet angeordnete,
zweite durchsichtige Platte aufweist, welche an einem Türrahmen
randseitig angeordnet sind. Des Weiteren umfasst die Tür
ein Schutzelement, welches an der Oberkante der zweiten Platte,
diese umgreifend, angeordnet ist.
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Aus
der
DE 23 10 084 C2 ist
ein wärmeisolierendes Mehrscheibenglas bekannt, das in
die Wand eines Ofens oder Herdes eingebaut werden kann und einen
Teil dieser Wand belegen kann. Das Mehrscheibenglas umfasst zumindest
zwei Platten aus Glas oder glaskeramischen Material. Die beiden Platten
werden durch einen Aluminiumrahmen in einem Abstand voneinander
festgehalten. Das wärmeisolierende Mehrscheibenglas kann
als Betrachtungsfenster für einen Ofen dienen, in welchem
Nahrungsmittel gekocht werden.
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Des
Weiteren ist aus der
EP
1 726 884 A1 eine Backofentür zum Verschließen
der Beschickungsöffnung des Garraums eines Backofens bekannt.
Die Backofentür umfasst eine äußere,
frontseitige Glasscheibe und wenigstens eine weitere, dem Garraum
zugewandte Glasscheibe, wobei die beiden Glasscheiben an einen im
Wesentlichen metallischen Türrahmen randseitig gelagert
sind. Die innenliegende Scheibe ist an ihrer Oberkante von einem
im Querschnitt U-förmigen Lagerelement umgriffen. Das vorzugsweise
die gesamte obere Seite der rechteckförmigen innenliegenden
Glasscheibe überziehende Lagerelement ist aus einem elastischen
hochtemperaturfesten Kunststoff, wie beispielsweise Silikon, ausgebildet.
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Gerade
dann, wenn die Backofentür und insbesondere das Lagerelement
relativ hohen Temperaturen ausgesetzt ist, ist die Funktionswirkung
des Lagerelements beeinträchtigt.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Tür für
ein Hausgerät zu schaffen, bei dem ein über eine
Oberkante einer durchsichtigen Platte der Tür angeordnetes
Schutzelement auch bei relativ hohen Temperaturen eingesetzt und
verwendet werden kann und seine Funktion dadurch unbeeinträchtigt bleibt.
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Diese
Aufgabe, wird durch eine Tür, welche die Merkmale nach
Anspruch 1 aufweist, gelöst.
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Eine
erfindungsgemäße Tür für ein
Hausgerät umfasst eine erste und zumindest eine dazu beabstandet
angeordnete zweite durchsichtige Platte. Die Platten sind an einem
Türrahmen randseitig angeordnet, wobei ein Schutzelement
die Oberkante der zweiten Platte umgreifend angeordnet ist. Dieses Schutzelement
ist aus Metall ausgebildet. Durch eine derartige Ausgestaltung kann
auch bei relativ hohen Temperaturen eine Formstabilität
des Schutzelements aufrecht erhalten werden und die Funktionalität
auch bei relativ hohen Temperaturen unbeeinträchtigt ermöglicht
werden.
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Das
Schutzelement ist vorzugsweise schienenartig ausgebildet und insbesondere
ausschließlich nur auf der Oberkante der zweiten Platte
positioniert.
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Insbesondere
ist das Schutzelement aus einem Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium,
ausgebildet. Neben einer gewichtsminimierten Ausgestaltung kann
hier auch der Anforderung des Einsatzes bei relativ hohen Temperaturen
Rechnung getragen werden.
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Insbesondere
ist dieses Schutzelement multifunktional ausgebildet und dient einerseits
als Kantenschutz für die Oberkante der zweiten Platte,
um diese nicht zu beschädigen, beispielsweise zu verkratzen
oder dergleichen. Darüber hinaus weist dieses Schutzelement
eine zweite Funktionalität dahingehend auf, dass es als
Lagerung für die durchsichtige Platte dient. Elastische
Komponenten, insbesondere Silikonelemente, als Lagerungen sind daher nicht
mehr erforderlich. Somit kann durch das vorgeschlagene Schutzelement
auch eine Bauteileeinsparung ermöglicht werden.
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Insbesondere
ist das Schutzelement als ein Strangpressprofil ausgebildet. Gerade
dies ermöglicht hohe Formstabilität und Steifigkeit,
so dass auch bei einer Temperaturbeaufschlagung mit hohen Temperaturen
die Formstabilität gewährleistet bleibt. Es kann
auch vorgesehen sein, dass das Schutzelement als Falzteil, Ziehteil
oder Stanzteil ausgebildet ist. Auch diese Fertigungsarten ermöglichen
in ausreichendem Maße die Erfüllung der geforderten Funktionen
des Schutzelements.
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Vorzugsweise
weist das Schutzelement eine oder mehrere durchgängige
Aussparungen auf, welche insbesondere als Schlitze ausgebildet sind.
Dadurch kann eine definierte Längenausdehnung bei Erwärmung
des Schutzelements ermöglicht werden. Unerwünschte
Verformungen können dadurch verhindert werden.
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Vorzugsweise
ist das Schutzelement bereichsweise zwischen dem Türrahmen
und einer über die Oberkante der zweiten Platte und das
Schutzelement gestülpten Blende angeordnet. Vorzugsweise
umgreift die Blende die Oberkante des Türrahmens, die Oberkante
des Schutzelements und die Oberkante der zweiten Platte. Die Blende
ist somit als übergestülpte Hülle über
diese genannten Komponenten beziehungsweise Komponentenbereiche, angeordnet.
Darüber hinaus kann durch diese Blende ein positionsstabiles
Halten der genannten Komponenten relativ zueinander gewährleistet
werden. Eine weitere mechanische Verbindung dieser Komponenten,
beispielsweise ein miteinander verkleben oder miteinander verschrauben
ist daher nicht mehr vorgesehen, da durch die Blende ein ausreichendes Zusammenpressen
der Komponenten für eine positionsstabile Anordnung gewährleistet
werden kann.
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Insbesondere
ist die Blende aus Edelstahl ausgebildet. Dadurch können
die mechanischen Anforderungen an die Blende besonders gut erfüllt
werden.
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Vorzugsweise
weist der der ersten Platte abgewandte Schenkel des Schutzelements
eine nach außen von der Oberseite der zweiten Platte abgewandte
gewölbte Formgebung auf. Insbesondere ist diese gewölbte
Formgebung zumindest bereichsweise schnabelförmig ausgebildet.
Durch eine derartige Formgebung des Schutzelements kann eine positionsstabile
Anordnung gewährleistet werden und in Wirkverbindung mit
anderen Komponenten eine Verrutschsicherheit im montierten Zustand
erreicht werden.
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Insbesondere
greift die gewölbte Formgebung in eine Aussparung der Blende
ein. Gerade in Wirkverbindung mit der Blende kann somit ein Verrutschen
nach oben hin zur Blende verhindert werden.
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Vorzugsweise
weist die gewölbte Formgebung ein von der Oberseite der
zweiten Platte abgewandt gewinkeltes Endstück auf. Insbesondere
kann dieses Teil des Schutzelements dann als unterer Anschlag für
die Blende dienen. Insbesondere ist der untere Rand der Blende über
dem Endstück angeordnet und sitzt im montierten Endzustand
auf dem Endstück auf. Auch dadurch kann die Verrutschsicherheit
im montierten Zustand verbessert werden und die relative Position
der Komponenten zueinander gehalten werden.
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Vorzugsweise
weist das Endstück im Wesentlichen die gleiche Dicke wie
die restliche gewölbte Formgebung des Schutzelements auf.
Dadurch kann ein relativ dünnes Element geschaffen werden, welches
mit geringem Bauraumerfordernis bereit gestellt werden kann. Nicht
zuletzt kann dadurch auch eine Materialeinsparung erreicht werden.
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Vorzugsweise
ist zumindest eine durchgängige Aussparung im Schutzelement
in der gewölbten Formgebung ausgebildet. Gerade dann, wenn
in diesem spezifischen Bereich des Schutzelements ein Schlitz oder
eine Ausstanzung angeordnet ist, kann die definierte gegebenenfalls
erforderliche Längenausdehnung bei einer Temperaturbeaufschlagung des
Schutzelements in gewünschter Weise erreicht werden.
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Insbesondere
ist die Türe als Pyrolysetür für einen
Backofen ausgebildet. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Tür
für eine Temperaturbeaufschlagung größer
320°C, insbesondere bis 500°C ausgebildet ist.
Gerade bei modernen Backöfen ist die Funktionalität
der Pyrolyse und somit der Möglichkeit der quasi selbständigen
Reinigung, durch Einstellen von hohen Temperaturen und daraus resultierender
Verbrennung von im Backofen vorhandenen Verschmutzungen, gegeben,
ohne dass Komponenten der Tür relativ schnell verschlissen
werden.
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Neben
den bereits genannten erreichbaren Vorteilen mit der erfindungsgemäßen
Tür oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon, kann
durch diese auch ein Klapperschutz erreicht werden, in dem verhindert
werden kann, dass die zweite durchsichtige Platte sich wesentlich
gegenüber der Blende bewegt und dadurch ein Klappergeräusch
erzeugt werden würde. Durch die gewölbte Formgebung
eines Schenkels des Schutzelements kann darüber hinaus eine
Prägung erhalten werden, womit ein Vorspannen der Blende
erreicht werden kann, wodurch auch wiederum ein positiver Beitrag
zur Verhinderung eines Klappergeräuschs erzielt werden
kann.
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Nicht
zuletzt kann eine gute Montierbarkeit sowie ein gedämpftes
Geräusch beim Schließen der Tür gewährleistet
werden. Auch kann die Tür hohen Design- und Qualitätsansprüchen
genügen, da insbesondere das aus Metall ausgebildete Schutzelement
nicht mehr unerwünscht verformt wird, wenn es einer hohen
Temperaturbeaufschlagung ausgesetzt ist.
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Das
Schutzelement ist insbesondere neben seiner schienenartigen Ausgestaltung
auch kappenartig über die Oberkante der zweiten durchsichtigen Platte
gestülpt und im Querschnitt U-förmig ausgebildet.
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Insbesondere
ist die erste durchsichtige Platte als Glasscheibe ausgebildet und
im Wesentlichen über seine gesamte Ausdehnung eben ausgebildet. Die
zweite durchsichtige Platte ist ebenfalls insbesondere als Glasscheibe
ausgebildet, welche jedoch eine zumindest bereichsweise unebene
Form aufweist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die zweite durchsichtige
Platte eine von der ersten durchsichtigen Platte abgewandte und
somit zum Garraum hin orientierte Ausbuchtung beziehungsweise Wölbung aufweist.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen
Tür;
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2 den
Ausschnitt der Tür gemäß 1 ohne
eine Blende;
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3 eine
schematische Schnittdarstellung, durch die Tür gemäß der
Darstellung in 1;
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4 eine
perspektivische Gesamtansicht der Tür von hinten; und
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5 eine
perspektivische Gesamtansicht der Tür von vorne.
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In
den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
ein Teilausschnitt einer Tür 1 für ein
als Backofen ausgebildetes Hausgerät gezeigt. Die Tür 1 dient
zum Verschließen der Beschickungsöffnung des Garraums
des Backofens. Die Tür 1 umfasst eine frontseitige
erste durchsichtige Platte, welche als erste Glasscheibe 2 ausgebildet
ist. Darüber hinaus umfasst die Tür 1 einen
Rahmen 4, welcher als Klebeprofil ausgebildet ist. Dies
bedeutet, dass die erste Glasscheibe 2 auf den Rahmen 4 aufgeklebt
ist. Des Weiteren umfasst die Tür 1 eine als zweite
Glasscheibe 5 ausgebildete zweite durchsichtige Platte,
welche beabstandet zur ersten Glasscheibe 1 angeordnet
ist. Wie in der Darstellung gemäß 1 gezeigt
ist, ist der Rahmen 4 zwischen den beiden Glasscheiben 2 und 5 angeordnet.
Die erste Glasscheibe 2 ist mit ihrer Rückseite
beziehungsweise Innenseite 3 an dem Rahmen 4 angeklebt.
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Die
erste Glasscheibe 2 ist im Wesentlichen eben ausgebildet,
wohin gegen die zweite als Innenscheibe ausgebildete Glasscheibe 5 einen
sich in Richtung des Garraums erstreckenden gewölbten Bereich 6 aufweist.
Dennoch wird auch hier die zweite Glasscheibe 5 in erster
Näherung noch als Platte angesehen.
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Am
oberen horizontalen Rand der zweiten Glasscheibe 5 und
des Rahmens 4 ist eine aus Edelstahl ausgebildete Blende 7 angeordnet.
Diese umgreift den oberen Rand der zweiten Glasscheibe 5 sowie
den oberen Rand des Rahmens 4. Durch die Blende 7 sind
diese Komponenten 4 und 5 positionsstabil zueinander
gehalten, da sie durch die Blende 7 quasi aneinander gepresst
werden. Eine Verklebung oder sonstige mechanische Verbindung zwischen dem
Rahmen 4 und der zweiten Glasscheibe 5 ist im Ausführungsbeispiel
daher nicht mehr vorgesehen.
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In 2 ist
der in 1 gezeigte Teilausschnitt der Tür 1 dargestellt,
wobei die Blende 7 abgenommen ist. Der obere Rand beziehungsweise
die Oberkante 9 der zweiten Glasscheibe 5 ist
mit einem schienenartigen Schutzelement 8 umgeben. Das
im Querschnitt U-förmige Schutzelement 8 erstreckt sich
nur über zumindest einen Teilbereich der Länge der
Oberkante 9 und ist nur dort angeordnet. Das Schutzelement 8 ist
im Ausführungsbeispiel aus Aluminium ausgebildet und insbesondere
als Strangpressprofil realisiert. Neben seiner Funktionalität
als Kantenschutz für die Oberkante 9 der zweiten
Glasscheibe 5 fungiert das Schutzelement 8 darüber
hinaus auch als Lagerelement für die Glasscheibe 5.
Zusätzliche Lagerelemente wie elastische Teile aus Silikon
oder dergleichen sind daher bei dieser Ausgestaltung nicht mehr
erforderlich. Allein das Schutzelement 8 reicht auch zur
Ausgestaltung der Lagerung aus.
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Die
Tür 1 ist im Ausführungsbeispiel als
Pyrolysetür ausgebildet und ist für Temperaturbeaufschlagungen
größer 320°C, insbesondere bis 500°C, ausgebildet,
ohne das unerwünschte Verformungen des Schutzelements 8 dahingehend
auftreten würden, dass ein Klappern zwischen der Blende 7 und der
zweiten Glasscheibe 5 auftreten würde.
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In 3 ist
in einer schematischen Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie
AA gemäß 1 die Tür 1 gezeigt.
Die U-förmige Querschnittform des Schutzelements 8 ist
gezeigt, wobei ein dem Rahmen 4 zugewandter Schenkel 11 des
Schutzelement 8 im Wesentlichen geradlinig ausgebildet
ist und im Wesentlichen vollflächig auf der dem Rahmen 4 zugewandten
Oberseite der zweiten Glasscheibe 5 anliegt. Im oberen
Bereich ist das Schutzelement 8 zwischen einem Teil 10 des
Rahmens 4 und der Blende 7 angeordnet und quasi
kappenartig von der Blende 7 umgeben.
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An
dem dem Garraum zugewandten Schenkel 12 weist das Schutzelement 8 eine
gewölbte Formgebung 13 auf, welche von der Oberseite 15 der zweiten
Glasscheibe 5 weg gerichtet ist.
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An
seinem freien Ende weist der Schenkel 12 ein von der Oberseite 15 abgewandt
gewinkeltes Endstück 14 auf. Dies ist somit schnabelartig
nach vorne gebogen. In entsprechender Weise ist die gewölbte
Formgebung 13 schnabelartig nach vorne gekrümmt.
In dem Bereich der gewölbten Formgebung 13 ist
am Übergang zu dem Endstück 14 eine durchgängige
Aussparung 16 in Form eines Schlitzes ausgebildet. Durch
diese Aussparung 16 kann die Längenausdehnung
des Schutzelements 8 bei einer Temperaturbeaufschlagung
definiert ermöglicht werden.
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Das
Endstück 14 weist eine Dicke d auf, welche im
Wesentlichen der Dicke des zweiten Schenkels 12 im Bereich
der gewölbten Formgebung 13, als auch im Bereich
des ersten Schenkels 11 entspricht. Im Wesentlichen ist
somit die Dicke des Schutzelements 8 an allen Stellen gleich.
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Die
gewölbte Formgebung 13 greift in eine nicht näher
gekennzeichnete Aussparung der Blende 7 ein, wodurch ein
Verrutschen des Schutzelements 8 und der Innenscheibe 5 im
zusammengesetzten Zustand der Tür 1 in z-Richtung
nach oben verhindert werden kann. Des Weiteren erstreckt sich das
Endstück 14 nach unten über den unteren
Rand 17 der Blende 7 hinaus.
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In
den 4 und 5 sind Gesamtansichten der Tür 1 in
perspektivischer Sicht von hinten und von vorne gezeigt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2310084
C2 [0002]
- - EP 1726884 A1 [0003]