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DE102007041891A1 - Tür für ein Hausgerät - Google Patents

Tür für ein Hausgerät Download PDF

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DE102007041891A1
DE102007041891A1 DE102007041891A DE102007041891A DE102007041891A1 DE 102007041891 A1 DE102007041891 A1 DE 102007041891A1 DE 102007041891 A DE102007041891 A DE 102007041891A DE 102007041891 A DE102007041891 A DE 102007041891A DE 102007041891 A1 DE102007041891 A1 DE 102007041891A1
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door
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Bernd Czeslick
Rainer Lebacher
Stefan Sojer
Christine Thaller
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges
    • F24C15/04Doors specially adapted for stoves or ranges with transparent panels

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tür für ein Hausgerät, welche eine erste (2) und zumindest eine dazu beabstandet angeordnete zweite durchsichtige Platte (5) aufweist, welche an einem Rahmen (4) randseitig angeordnet sind, und ein Schutzelement (8) die Oberkante (9) der zweiten Platte (5) umgreifend angeordnet ist, wobei das Schutzelement (8) aus Metall ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tür für ein Hausgerät, welche eine erste und zumindest eine dazu beabstandet angeordnete, zweite durchsichtige Platte aufweist, welche an einem Türrahmen randseitig angeordnet sind. Des Weiteren umfasst die Tür ein Schutzelement, welches an der Oberkante der zweiten Platte, diese umgreifend, angeordnet ist.
  • Aus der DE 23 10 084 C2 ist ein wärmeisolierendes Mehrscheibenglas bekannt, das in die Wand eines Ofens oder Herdes eingebaut werden kann und einen Teil dieser Wand belegen kann. Das Mehrscheibenglas umfasst zumindest zwei Platten aus Glas oder glaskeramischen Material. Die beiden Platten werden durch einen Aluminiumrahmen in einem Abstand voneinander festgehalten. Das wärmeisolierende Mehrscheibenglas kann als Betrachtungsfenster für einen Ofen dienen, in welchem Nahrungsmittel gekocht werden.
  • Des Weiteren ist aus der EP 1 726 884 A1 eine Backofentür zum Verschließen der Beschickungsöffnung des Garraums eines Backofens bekannt. Die Backofentür umfasst eine äußere, frontseitige Glasscheibe und wenigstens eine weitere, dem Garraum zugewandte Glasscheibe, wobei die beiden Glasscheiben an einen im Wesentlichen metallischen Türrahmen randseitig gelagert sind. Die innenliegende Scheibe ist an ihrer Oberkante von einem im Querschnitt U-förmigen Lagerelement umgriffen. Das vorzugsweise die gesamte obere Seite der rechteckförmigen innenliegenden Glasscheibe überziehende Lagerelement ist aus einem elastischen hochtemperaturfesten Kunststoff, wie beispielsweise Silikon, ausgebildet.
  • Gerade dann, wenn die Backofentür und insbesondere das Lagerelement relativ hohen Temperaturen ausgesetzt ist, ist die Funktionswirkung des Lagerelements beeinträchtigt.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Tür für ein Hausgerät zu schaffen, bei dem ein über eine Oberkante einer durchsichtigen Platte der Tür angeordnetes Schutzelement auch bei relativ hohen Temperaturen eingesetzt und verwendet werden kann und seine Funktion dadurch unbeeinträchtigt bleibt.
  • Diese Aufgabe, wird durch eine Tür, welche die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
  • Eine erfindungsgemäße Tür für ein Hausgerät umfasst eine erste und zumindest eine dazu beabstandet angeordnete zweite durchsichtige Platte. Die Platten sind an einem Türrahmen randseitig angeordnet, wobei ein Schutzelement die Oberkante der zweiten Platte umgreifend angeordnet ist. Dieses Schutzelement ist aus Metall ausgebildet. Durch eine derartige Ausgestaltung kann auch bei relativ hohen Temperaturen eine Formstabilität des Schutzelements aufrecht erhalten werden und die Funktionalität auch bei relativ hohen Temperaturen unbeeinträchtigt ermöglicht werden.
  • Das Schutzelement ist vorzugsweise schienenartig ausgebildet und insbesondere ausschließlich nur auf der Oberkante der zweiten Platte positioniert.
  • Insbesondere ist das Schutzelement aus einem Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium, ausgebildet. Neben einer gewichtsminimierten Ausgestaltung kann hier auch der Anforderung des Einsatzes bei relativ hohen Temperaturen Rechnung getragen werden.
  • Insbesondere ist dieses Schutzelement multifunktional ausgebildet und dient einerseits als Kantenschutz für die Oberkante der zweiten Platte, um diese nicht zu beschädigen, beispielsweise zu verkratzen oder dergleichen. Darüber hinaus weist dieses Schutzelement eine zweite Funktionalität dahingehend auf, dass es als Lagerung für die durchsichtige Platte dient. Elastische Komponenten, insbesondere Silikonelemente, als Lagerungen sind daher nicht mehr erforderlich. Somit kann durch das vorgeschlagene Schutzelement auch eine Bauteileeinsparung ermöglicht werden.
  • Insbesondere ist das Schutzelement als ein Strangpressprofil ausgebildet. Gerade dies ermöglicht hohe Formstabilität und Steifigkeit, so dass auch bei einer Temperaturbeaufschlagung mit hohen Temperaturen die Formstabilität gewährleistet bleibt. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Schutzelement als Falzteil, Ziehteil oder Stanzteil ausgebildet ist. Auch diese Fertigungsarten ermöglichen in ausreichendem Maße die Erfüllung der geforderten Funktionen des Schutzelements.
  • Vorzugsweise weist das Schutzelement eine oder mehrere durchgängige Aussparungen auf, welche insbesondere als Schlitze ausgebildet sind. Dadurch kann eine definierte Längenausdehnung bei Erwärmung des Schutzelements ermöglicht werden. Unerwünschte Verformungen können dadurch verhindert werden.
  • Vorzugsweise ist das Schutzelement bereichsweise zwischen dem Türrahmen und einer über die Oberkante der zweiten Platte und das Schutzelement gestülpten Blende angeordnet. Vorzugsweise umgreift die Blende die Oberkante des Türrahmens, die Oberkante des Schutzelements und die Oberkante der zweiten Platte. Die Blende ist somit als übergestülpte Hülle über diese genannten Komponenten beziehungsweise Komponentenbereiche, angeordnet. Darüber hinaus kann durch diese Blende ein positionsstabiles Halten der genannten Komponenten relativ zueinander gewährleistet werden. Eine weitere mechanische Verbindung dieser Komponenten, beispielsweise ein miteinander verkleben oder miteinander verschrauben ist daher nicht mehr vorgesehen, da durch die Blende ein ausreichendes Zusammenpressen der Komponenten für eine positionsstabile Anordnung gewährleistet werden kann.
  • Insbesondere ist die Blende aus Edelstahl ausgebildet. Dadurch können die mechanischen Anforderungen an die Blende besonders gut erfüllt werden.
  • Vorzugsweise weist der der ersten Platte abgewandte Schenkel des Schutzelements eine nach außen von der Oberseite der zweiten Platte abgewandte gewölbte Formgebung auf. Insbesondere ist diese gewölbte Formgebung zumindest bereichsweise schnabelförmig ausgebildet. Durch eine derartige Formgebung des Schutzelements kann eine positionsstabile Anordnung gewährleistet werden und in Wirkverbindung mit anderen Komponenten eine Verrutschsicherheit im montierten Zustand erreicht werden.
  • Insbesondere greift die gewölbte Formgebung in eine Aussparung der Blende ein. Gerade in Wirkverbindung mit der Blende kann somit ein Verrutschen nach oben hin zur Blende verhindert werden.
  • Vorzugsweise weist die gewölbte Formgebung ein von der Oberseite der zweiten Platte abgewandt gewinkeltes Endstück auf. Insbesondere kann dieses Teil des Schutzelements dann als unterer Anschlag für die Blende dienen. Insbesondere ist der untere Rand der Blende über dem Endstück angeordnet und sitzt im montierten Endzustand auf dem Endstück auf. Auch dadurch kann die Verrutschsicherheit im montierten Zustand verbessert werden und die relative Position der Komponenten zueinander gehalten werden.
  • Vorzugsweise weist das Endstück im Wesentlichen die gleiche Dicke wie die restliche gewölbte Formgebung des Schutzelements auf. Dadurch kann ein relativ dünnes Element geschaffen werden, welches mit geringem Bauraumerfordernis bereit gestellt werden kann. Nicht zuletzt kann dadurch auch eine Materialeinsparung erreicht werden.
  • Vorzugsweise ist zumindest eine durchgängige Aussparung im Schutzelement in der gewölbten Formgebung ausgebildet. Gerade dann, wenn in diesem spezifischen Bereich des Schutzelements ein Schlitz oder eine Ausstanzung angeordnet ist, kann die definierte gegebenenfalls erforderliche Längenausdehnung bei einer Temperaturbeaufschlagung des Schutzelements in gewünschter Weise erreicht werden.
  • Insbesondere ist die Türe als Pyrolysetür für einen Backofen ausgebildet. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Tür für eine Temperaturbeaufschlagung größer 320°C, insbesondere bis 500°C ausgebildet ist. Gerade bei modernen Backöfen ist die Funktionalität der Pyrolyse und somit der Möglichkeit der quasi selbständigen Reinigung, durch Einstellen von hohen Temperaturen und daraus resultierender Verbrennung von im Backofen vorhandenen Verschmutzungen, gegeben, ohne dass Komponenten der Tür relativ schnell verschlissen werden.
  • Neben den bereits genannten erreichbaren Vorteilen mit der erfindungsgemäßen Tür oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon, kann durch diese auch ein Klapperschutz erreicht werden, in dem verhindert werden kann, dass die zweite durchsichtige Platte sich wesentlich gegenüber der Blende bewegt und dadurch ein Klappergeräusch erzeugt werden würde. Durch die gewölbte Formgebung eines Schenkels des Schutzelements kann darüber hinaus eine Prägung erhalten werden, womit ein Vorspannen der Blende erreicht werden kann, wodurch auch wiederum ein positiver Beitrag zur Verhinderung eines Klappergeräuschs erzielt werden kann.
  • Nicht zuletzt kann eine gute Montierbarkeit sowie ein gedämpftes Geräusch beim Schließen der Tür gewährleistet werden. Auch kann die Tür hohen Design- und Qualitätsansprüchen genügen, da insbesondere das aus Metall ausgebildete Schutzelement nicht mehr unerwünscht verformt wird, wenn es einer hohen Temperaturbeaufschlagung ausgesetzt ist.
  • Das Schutzelement ist insbesondere neben seiner schienenartigen Ausgestaltung auch kappenartig über die Oberkante der zweiten durchsichtigen Platte gestülpt und im Querschnitt U-förmig ausgebildet.
  • Insbesondere ist die erste durchsichtige Platte als Glasscheibe ausgebildet und im Wesentlichen über seine gesamte Ausdehnung eben ausgebildet. Die zweite durchsichtige Platte ist ebenfalls insbesondere als Glasscheibe ausgebildet, welche jedoch eine zumindest bereichsweise unebene Form aufweist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die zweite durchsichtige Platte eine von der ersten durchsichtigen Platte abgewandte und somit zum Garraum hin orientierte Ausbuchtung beziehungsweise Wölbung aufweist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Tür;
  • 2 den Ausschnitt der Tür gemäß 1 ohne eine Blende;
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung, durch die Tür gemäß der Darstellung in 1;
  • 4 eine perspektivische Gesamtansicht der Tür von hinten; und
  • 5 eine perspektivische Gesamtansicht der Tür von vorne.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein Teilausschnitt einer Tür 1 für ein als Backofen ausgebildetes Hausgerät gezeigt. Die Tür 1 dient zum Verschließen der Beschickungsöffnung des Garraums des Backofens. Die Tür 1 umfasst eine frontseitige erste durchsichtige Platte, welche als erste Glasscheibe 2 ausgebildet ist. Darüber hinaus umfasst die Tür 1 einen Rahmen 4, welcher als Klebeprofil ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass die erste Glasscheibe 2 auf den Rahmen 4 aufgeklebt ist. Des Weiteren umfasst die Tür 1 eine als zweite Glasscheibe 5 ausgebildete zweite durchsichtige Platte, welche beabstandet zur ersten Glasscheibe 1 angeordnet ist. Wie in der Darstellung gemäß 1 gezeigt ist, ist der Rahmen 4 zwischen den beiden Glasscheiben 2 und 5 angeordnet. Die erste Glasscheibe 2 ist mit ihrer Rückseite beziehungsweise Innenseite 3 an dem Rahmen 4 angeklebt.
  • Die erste Glasscheibe 2 ist im Wesentlichen eben ausgebildet, wohin gegen die zweite als Innenscheibe ausgebildete Glasscheibe 5 einen sich in Richtung des Garraums erstreckenden gewölbten Bereich 6 aufweist. Dennoch wird auch hier die zweite Glasscheibe 5 in erster Näherung noch als Platte angesehen.
  • Am oberen horizontalen Rand der zweiten Glasscheibe 5 und des Rahmens 4 ist eine aus Edelstahl ausgebildete Blende 7 angeordnet. Diese umgreift den oberen Rand der zweiten Glasscheibe 5 sowie den oberen Rand des Rahmens 4. Durch die Blende 7 sind diese Komponenten 4 und 5 positionsstabil zueinander gehalten, da sie durch die Blende 7 quasi aneinander gepresst werden. Eine Verklebung oder sonstige mechanische Verbindung zwischen dem Rahmen 4 und der zweiten Glasscheibe 5 ist im Ausführungsbeispiel daher nicht mehr vorgesehen.
  • In 2 ist der in 1 gezeigte Teilausschnitt der Tür 1 dargestellt, wobei die Blende 7 abgenommen ist. Der obere Rand beziehungsweise die Oberkante 9 der zweiten Glasscheibe 5 ist mit einem schienenartigen Schutzelement 8 umgeben. Das im Querschnitt U-förmige Schutzelement 8 erstreckt sich nur über zumindest einen Teilbereich der Länge der Oberkante 9 und ist nur dort angeordnet. Das Schutzelement 8 ist im Ausführungsbeispiel aus Aluminium ausgebildet und insbesondere als Strangpressprofil realisiert. Neben seiner Funktionalität als Kantenschutz für die Oberkante 9 der zweiten Glasscheibe 5 fungiert das Schutzelement 8 darüber hinaus auch als Lagerelement für die Glasscheibe 5. Zusätzliche Lagerelemente wie elastische Teile aus Silikon oder dergleichen sind daher bei dieser Ausgestaltung nicht mehr erforderlich. Allein das Schutzelement 8 reicht auch zur Ausgestaltung der Lagerung aus.
  • Die Tür 1 ist im Ausführungsbeispiel als Pyrolysetür ausgebildet und ist für Temperaturbeaufschlagungen größer 320°C, insbesondere bis 500°C, ausgebildet, ohne das unerwünschte Verformungen des Schutzelements 8 dahingehend auftreten würden, dass ein Klappern zwischen der Blende 7 und der zweiten Glasscheibe 5 auftreten würde.
  • In 3 ist in einer schematischen Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie AA gemäß 1 die Tür 1 gezeigt. Die U-förmige Querschnittform des Schutzelements 8 ist gezeigt, wobei ein dem Rahmen 4 zugewandter Schenkel 11 des Schutzelement 8 im Wesentlichen geradlinig ausgebildet ist und im Wesentlichen vollflächig auf der dem Rahmen 4 zugewandten Oberseite der zweiten Glasscheibe 5 anliegt. Im oberen Bereich ist das Schutzelement 8 zwischen einem Teil 10 des Rahmens 4 und der Blende 7 angeordnet und quasi kappenartig von der Blende 7 umgeben.
  • An dem dem Garraum zugewandten Schenkel 12 weist das Schutzelement 8 eine gewölbte Formgebung 13 auf, welche von der Oberseite 15 der zweiten Glasscheibe 5 weg gerichtet ist.
  • An seinem freien Ende weist der Schenkel 12 ein von der Oberseite 15 abgewandt gewinkeltes Endstück 14 auf. Dies ist somit schnabelartig nach vorne gebogen. In entsprechender Weise ist die gewölbte Formgebung 13 schnabelartig nach vorne gekrümmt. In dem Bereich der gewölbten Formgebung 13 ist am Übergang zu dem Endstück 14 eine durchgängige Aussparung 16 in Form eines Schlitzes ausgebildet. Durch diese Aussparung 16 kann die Längenausdehnung des Schutzelements 8 bei einer Temperaturbeaufschlagung definiert ermöglicht werden.
  • Das Endstück 14 weist eine Dicke d auf, welche im Wesentlichen der Dicke des zweiten Schenkels 12 im Bereich der gewölbten Formgebung 13, als auch im Bereich des ersten Schenkels 11 entspricht. Im Wesentlichen ist somit die Dicke des Schutzelements 8 an allen Stellen gleich.
  • Die gewölbte Formgebung 13 greift in eine nicht näher gekennzeichnete Aussparung der Blende 7 ein, wodurch ein Verrutschen des Schutzelements 8 und der Innenscheibe 5 im zusammengesetzten Zustand der Tür 1 in z-Richtung nach oben verhindert werden kann. Des Weiteren erstreckt sich das Endstück 14 nach unten über den unteren Rand 17 der Blende 7 hinaus.
  • In den 4 und 5 sind Gesamtansichten der Tür 1 in perspektivischer Sicht von hinten und von vorne gezeigt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2310084 C2 [0002]
    • - EP 1726884 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Tür für ein Hausgerät, welche eine erste (2) und zumindest eine dazu beabstandet angeordnete zweite durchsichtige Platte (5) aufweist, welche an einem Rahmen (4) randseitig angeordnet sind, und ein Schutzelement (8) die Oberkante (9) der zweiten Platte (5) umgreifend angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzelement (8) aus Metall ausgebildet ist.
  2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzelement (8) aus Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium, ausgebildet ist.
  3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzelement (8) ein Strangpressprofil ist.
  4. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzelement (8) durchgängige Aussparungen (16), insbesondere Schlitze, aufweist.
  5. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzelement (8) bereichsweise zwischen dem Rahmen (4) und einer über die Oberkante (9) der zweiten Platte (5) und das Schutzelement (8) gestülpten Blende (7) angeordnet ist.
  6. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Blende (7) die Oberkante (9) des Rahmens (4), die Oberkante des Schutzelements (8) und die Oberkante (9) der zweiten Platte (5) umgreift.
  7. Tür nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (7) aus Edelstahl ausgebildet ist.
  8. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der der ersten Platte (2) abgewandte Schenkel (12) des Schutzelements (8) eine nach außen von der Oberseite (15) der zweiten Platte (5) abgewandte gewölbte Formgebung (13) aufweist.
  9. Tür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Formgebung (13) schnabelförmig ist.
  10. Tür nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die gewölbte Formgebung (13) in eine Aussparung der Blende (7) eingreift.
  11. Tür nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gewölbte Formgebung (13) ein von der Oberseite (15) der zweiten Platte (5) abgewandt gewinkeltes Endstück (14) aufweist.
  12. Tür nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand (17) der Blende (7) über dem Endstück (14) angeordnet ist und auf dem Endstück (14) aufsetzbar ist.
  13. Tür nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (14) im Wesentlichen die gleiche Dicke (d) wie die restliche gewölbte Formgebung (13) des Schutzelements (8) aufweist.
  14. Tür nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine durchgängige Aussparung (16) im Schutzelement (8) in der gewölbten Formgebung (13) ausgebildet ist.
  15. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Pyrolysetür (1) für einen Backofen ausgebildet ist, und für Temperaturbeaufschlagungen größer 320°C, insbesondere bis 500°C, ausgebildet ist.
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