-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Kapsel für eine Vorrichtung
zur Erzeugung von flüssigen
Lebensmitteln, insbesondere für Kaffeemaschinen
gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1, sowie ein Baukastensystem zur Herstellung solch einer
Kapsel gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 12, sowie eine solche Kapsel gemäß Oberbegriff des Anspruchs
17.
-
Es
ist bekannt, flüssige
Lebensmittel herzustellen, in dem durch eine in einer Kapsel eingebettete
Substanz eine Flüssigkeit,
wie beispielsweise heißes
Wasser, hindurchgeleitet wird.
-
Solche
Kapseln finden insbesondere Verwendung bei Kaffeemaschinen. Die
Kapseln weisen einen Behälter
mit einem Deckel auf, sowie einen Filter, einen Einlaufverschluss
und einen Auslaufverschluss.
-
Nach
Einlegen der Kapsel in eine Kaffeemaschine wird der Einlaufverschluss
der Kapsel beispielsweise durch eine Nadel aufgestochen und über den
Einlaufverschluss heißes
Wasser mit hohem Druck in die Kapsel gedrückt. Über den Einlaufverschluss gelangt
das heiße
Wasser in den Behälter,
in dem sich Kaffeepulver befindet. Aufgrund des entstehenden Druckes
im Behälter öffnet sich
der Auslaufverschluss, sodass der Kaffee über den Auslaufverschluss austritt.
Um ein Austreten des Kaffeepulvers zu verhindern, ist strömungsaufwärts vor
dem Auslaufverschluss ein Filter angeordnet.
-
Solche
Kapseln und die entsprechenden Kaffeemaschinen finden eine weite
Verbreitung, sodass unterschiedlichste Füllungen für die Kapseln wünschenswert
sind. Hierbei ist in erster Linie an verschiedene Kaffeesorten und
Kaffee stärken
zu denken, ebenso sind jedoch auch Kapseln mit beliebigen weiteren
Substanzen denkbar, beispielsweise zur Herstellung von Suppen.
-
Aufgrund
dieser unterschiedlichen Anforderung ist eine Variabilität bei den
Kapseln erforderlich. Auf der anderen Seite müssen Kapseln, welche in ein und
derselben Vorrichtung verwendet werden sollen, gewisse geometrische
Grundanforderungen erfüllen, wie
beispielsweise die Positionierung des Einlassbereiches relativ zu
den äußeren Umgrenzungen
der Kapsel. Denn nur so ist gewährleistet,
dass die Kapsel funktionsgerecht von der Vorrichtung aufgenommen
werden kann.
-
Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Variabilität
bei den Kapseln für
eine Vorrichtung zur Erzeugung von flüssigen Lebensmitteln zu ermöglichen,
sodass gleichzeitig die geometrischen Grundanforderungen zur Verwendung
unterschiedlicher Kapselausgestaltungen in einer Maschine beibehalten
werden. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, durch
eine erhöhte
Variabilität
den Anwendungsbereich der Kapseln bei der Erzeugung von flüssigen Lebensmitteln
zu erweitern. Darüber
hinaus sollen die Kapseln eine einfache, robuste und kostengünstige Herstellung
ermöglichen.
-
Gelöst sind
diese Aufgaben durch ein Verfahren zur Herstellung einer Kapsel
für eine
Vorrichtung zur Erzeugung von flüssigen
Lebensmitteln, insbesondere für
Kaffeemaschinen, gemäß Anspruch
1, sowie durch ein Baukastensystem zur Herstellung solch einer Kapsel
gemäß Anspruch
12 und durch solch eine Kapsel gemäß Anspruch 17.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen des Verfahrens finden sich in den Ansprüchen 2 bis
11, vorteilhafte Ausgestaltungen des Baukastensystems in den Ansprüchen 13
bis 16 und vorteilhafte Ausgestaltungen der Kapsel in den Ansprüchen 18
bis 20.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung einer Kapsel wird die Kapsel mindestens aus den
Bestandteilen Behälter
und Deckel gefertigt. Hierbei wird in den Behälter zunächst eine Substanz zur Herstellung
des flüssigen Lebensmittels
gefüllt. Dies
ist typischerweise Kaffeegranulat oder Kaffeepulver, kann jedoch
wie oben beschrieben auch jede beliebige andere Substanz sein, mit
der sich nach Durchleitung einer Flüssigkeit flüssige Lebensmittel herstellen
lassen.
-
Anschließend wird
der Behälter
mit einem Deckel verschlossen.
-
Die
Kapsel weist ferner einen Filter, einen Einlaufverschluss und mindestens
einen Auslaufverschluss auf, welche derart angeordnet sind, dass über den
Einlaufverschluss Flüssigkeit
in den Behälter
zuführbar
und aus dem Behälter
durch den Filter Flüssigkeit über den
Auslaufverschluss abführbar
ist. Einlauf- und
Auslaufverschluss können
beispielsweise derart ausgebildet sein, dass sie mechanisch geöffnet werden
können,
zum Beispiel mittels einer Nadel, oder derart ausgestaltet sein,
dass sie mittels des durch die Flüssigkeit übertragenen Druckes geöffnet werden.
-
Wird über den
Einlaufverschluss Flüssigkeit zugeführt, so
gelangt diese somit in den Behälter,
wodurch das flüssige
Lebensmittel erzeugt wird und wird anschließend über den Auslaufverschluss ausgegeben,
wobei der Filter ein Austreten der Substanz verhindert.
-
Wesentlich
ist, dass bei der Herstellung der Kapsel Behälter und/oder Deckel unterschiedlicher Form
individuell miteinander kombiniert werden, sodass der mit dem Deckel
verschlossene Behälter
ein wahlweise vorgebbares Füllvolumen
erhält.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
stehen somit mehrere Behälter
und/oder mehrere Deckel zur Verfügung.
Für ein
wahlweise vorgegebenes Volumen wird eine entsprechende Kombination
eines Deckels mit einem Behälter
ausgewählt,
sodass die hieraus erzeugte Kapsel das gewünschte Füllvolumen erhält. Hierdurch
kann somit auf einfache Weise dem Umstand Rechnung getragen werden,
dass für
unterschiedliche Substanzen unterschiedliche Füllvolumen wünschenswert sind. Dies resultiert
zum Beispiel daraus, dass bei unterschiedlich starken Kaffeesorten
unterschiedliche Mengen an Kaffeepulver für die Zubereitung erforderlich
sind. Ebenso kann je nach Ausgestal tung einer Kapsel beispielsweise
für die
Zubereitung von einer oder zwei Tassen Kaffee eine unterschiedliche
Füllmenge
gewählt
werden.
-
Durch
das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren
wird somit eine Variabilität
bezüglich
des Füllvolumens
der Kapsel ermöglicht,
sodass die Anwendungsbereiche der Kapsel sich erweitern und gleichzeitig
das Herstellungsverfahren kostengünstig durchführbar ist,
da in einer Produktionslinie durch Auswahl der geeigneten Deckel/Behälter-Kombinationen
jeweils eine Kapsel mit dem gewünschten
Füllvolumen
hergestellt werden kann.
-
Wesentlich
ist hierbei, dass durch die Variabilität des Füllvolumens in den Behälter kein
Leerraum verbleibt, sodass eine gleichmäßige Verteilung der zugeführten Flüssigkeit
gewährleistet
ist, wie beispielsweise von zugeführtem heißem Wasser.
-
Vorteilhafterweise
erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
die Auswahl aus Deckeln mit unterschiedlicher Form. Hierbei besitzen
alle Deckel einen identischen Randbereich zum Aufsetzen auf einen
umlaufenden Rand des Behälters.
Es können
somit alle Deckel auf die identische Behälterform aufgesetzt werden.
Wesentlich ist, dass die innere Deckelfläche bei den unterschiedlichen
Deckeln unterschiedlich tief in den Behälter eintaucht. Je größer die
Eintauchtiefe der inneren Deckelfläche, desto geringer das Füllvolumen
der fertig gestellten Kapsel.
-
Bei
dieser vorzugsweisen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
kann somit durch die Auswahl des Deckels bei Verwendung lediglich
einer Behälterform
eine Kapsel für
ein wahlweise vorgebbares Füllvolumen
hergestellt werden.
-
Typischerweise
sind die Vorrichtungen zur Erzeugung von flüssigen Lebensmitteln derart
ausgeführt,
dass an der Oberseite der Kapsel Flüssigkeit zugeführt wird
und an der Unterseite der Kapsel die Flüssigkeit ausgegeben werden
soll. Vorzugsweise sind die Deckel daher derart ausgeführt, dass
sie jeweils einen Einlaufverschluss aufweisen, welcher über eine
Einlaufkammer mit der Deckelfläche
verbunden ist. Bei auf dem Behälter
aufgesetzten Deckel kann Flüssig keit
somit durch den Einlaufverschluss in die Einlaufkammer und von dort
durch eine Öffnung
der Deckelfläche
in den Behälter
gelangen. Vorzugsweise ist bei jedem Deckel die Höhe der Einlaufkammer
derart gewählt,
dass bei verschlossenem Behälter
der Einlaufverschluss unabhängig
von der Deckelform auf der gleichen Höhe liegt.
-
Hieraus
ergibt sich der Vorteil, dass Kapseln mit unterschiedlichen Füllvolumina
den Einlaufverschluss in gleicher Höhe aufweisen, sodass die Kapseln
unabhängig
von der verwendeten Deckelform in ein und derselben Maschine verwendet
werden können.
-
Vorteilhafterweise
wird als zusätzliches
Bauteil ein Auslaufelement an dem Behälter angebracht. Dieses Auslaufelement
weist mindestens eine Auslauföffnung
zur Ausgabe des flüssigen
Lebensmittels auf. Das Auslaufelement kann beispielsweise trichterförmig ausgeführt sein,
ebenso kann es einen oder mehrere Kanäle aufweisen, sodass die Auslauföffnung an
einem gewünschten,
vorgegebenen Ort liegt.
-
Vorzugsweise
wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
das Auslaufelement aus mehreren Auslaufelementen ausgewählt. Hierbei
wird abhängig
von dem Füllvolumen
des Behälters
ein Auslaufelement mit einer Auslauföffnung oder mit mehreren voneinander
beabstandeten Auslauföffnungen
ausgewählt.
-
Dies
ist zum Beispiel vorteilhaft, wenn mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
Kaffeekapseln sowohl für
die Zubereitung von einer Tasse Kaffee, als auch – bei Ausgestaltung
der Kapsel mit demgegenüber
höheren
Füllvolumen – für die Zubereitung von
zwei Tassen Kaffe hergestellt werden. Bei einer Kapsel für eine Tasse
Kaffee kann entsprechend ein Auslaufelement mit lediglich einer
Auslauföffnung
gewählt
werden, wohingegen bei Herstellung einer Kapsel für zwei Tassen
ein Auslaufelement mit zwei örtlich
voneinander beabstandeten Auslauföffnungen ausgewählt wird,
sodass zwei Tassen gleichzeitig unter die Kapsel gestellt werden
können
und in jede Tasse aus jeweils einer Auslauföffnung Kaffee ausgegeben wird.
-
Wie
vorhergehend beschrieben ist es vorteilhaft, wenn die Kapsel einen
Filter aufweist, welcher stromaufwärts des Auslaufverschlusses
angeordnet ist, sodass ein Austreten der Substanz zur Herstellung
des flüssigen
Lebensmittels durch den Filter verhindert wird.
-
Hierbei
ist es insbesondere vorteilhaft, wenn der Filter einstückig mit
dem Behälter
ausgebildet ist, indem er beispielsweise in den Behälterboden
integriert wird. Hierdurch verringert sich die Anzahl der bei der
Herstellung der Kapsel benötigten
Bauelemente, sodass ein kostengünstigeres
und schnelleres Herstellungsverfahren ermöglicht wird.
-
Vorteilhafterweise
ist der Filter siebartig ausgebildet, wobei dreieckige Filteröffnungen
sich insbesondere bei Kaffe als vorteilhaft erwiesen haben, da sie
eine bessere Kaffeequalität
ergeben und die Gefahr einer Verstopfung durch die Substanz verringert wird.
Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung, die Filteröffnung in
einer beliebigen anderen Form auszugestalten, insbesondere kreisförmig.
-
Vorteilhafterweise
wird unter den Behälterboden
eine untere Folie an dem Behälter
angebracht, welche den gesamten im Behälterboden integrierten Filter
bedeckt. Hierdurch ist nach Herstellung der Kapsel der Behälter bodenseitig
versiegelt, sodass keine Verschlechterung der Substanz aufgrund
eintretender Luft oder Feuchtigkeit stattfindet.
-
Vorteilhafterweise
ist in die untere Folie eine Schwächungslinie eingebracht, sodass
bei Beaufschlagung des Behälters
mit unter Druck stehender Flüssigkeit
in der Folie entlang der Schwächungslinie eine
definierte Öffnung
entsteht.
-
Die
am Boden der Kapsel angebrachte Folie stellt somit den Ablaufverschluss
dar.
-
Ebenso
ist es jedoch auch möglich,
den Ablaufverschluss direkt an der Auslauföffnung auszubilden, beispielsweise
in dem Auslaufelement.
-
Weiterhin
ist es vorteilhaft, nach dem Befüllen
des Behälters
eine obere Folie auf die Substanz zu legen. Diese besteht vorteilhafterweise
aus Filterpapier oder aus einer gelochten Folie. Nach Verschließen des
Behälters
mittels des Deckels liegt die obere Folie somit zwischen Substanz
und Deckel und verhindert ein Eindringen der Substanz in die Einlaufkammer
des Deckels, ermöglicht
die Verteilung des Wassers und verhindert ein örtliches Wegspülen der Substanz
im Bereich der Verschlussöffnung.
-
Typischerweise
sind Vorrichtungen zur Erzeugung von flüssigen Lebensmitteln derart
ausgeführt,
dass eine eingelegte Kapsel mit dem Kapselboden oder zumindest dem äußeren Rand
des Kapselbodens in einer Kapselhalterung der Vorrichtung aufliegt.
Vorteilhafterweise werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
einer Kapsel die einzelnen Bestandteile zur Herstellung der Kapsel daher
derart ausgewählt,
dass unabhängig
von dem vorgegebenen Füllvolumen
die Kapsel eine vorgegebene Gesamthöhe aufweist.
-
Dies
kann beispielsweise dadurch geschehen, dass wie zuvor beschrieben
lediglich eine Behälterform
und verschiedene Deckel mit unterschiedlich tief eintauchenden Deckelflächen verwendet werden.
Die Auslaufelemente sind derart ausgestaltet, dass unabhängig von
der Anzahl der Auslauföffnungen
stets eine konstante Gesamthöhe
des Auslaufelementes vorliegt. Hierdurch ist gewährleistet, dass unabhängig von
dem verwendeten Deckel bzw. dem verwendeten Auslaufelement stets
eine identische Gesamthöhe
der Kapsel resultiert.
-
Ebenso
liegt es auch im Rahmen der Erfindung, unterschiedlich hohe Behälter mit
dementsprechend unterschiedlichen Füllvolumina vorzusehen und entsprechend
Auslaufelemente mit unterschiedlichen Höhen auszuwählen und/oder Deckel mit unterschiedlichen
Dicken der auf den Behälterrand
aufliegenden Bereiche auszuwählen,
sodass die resultierende Gesamthöhe
der Kapseln mit unterschiedlichen Füllvolumina gleich ist.
-
Die
vorhergehend beschriebene Variabilität bei der Herstellung einer
Kapsel wird somit durch die Bereitstellung eines Baukastensystems
zur Herstellung einer Kapsel für
eine Vorrichtung zur Erzeugung von flüssigen Lebensmitteln, insbesondere
für Kaffeemaschinen,
ermöglicht.
-
Das
erfindungsgemäße Baukastensystem umfasst
mindestens einen Behälter
und mindestens zwei Deckel oder mindestens zwei Behälter und
mindestens einen Deckel, wobei Deckel und Behälter wie vorhergehend beschrieben
an ihrem Randbereich verbindbar sind. Durch unterschiedliche Behälter/Deckel-Kombinationen können somit
Kapseln mit verschiedenen Füllvolumina
hergestellt werden.
-
Wie
vorhergehend beschrieben ist es vorteilhaft, lediglich eine Behälterform
vorzusehen. Vorteilhafterweise umfasst das erfindungsgemäße Baukastensystem
daher mindestens zwei Deckel, welche wie zuvor beschrieben mit einem
umlaufenden Randbereich auf einen entsprechenden umlaufenden Randbereich
des Behälters
aufgesetzt werden, wobei die Deckelfläche bei den unterschiedlichen
Deckeln unterschiedlich tief in den Behälter eintaucht.
-
Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn das Baukastensystem mindestens zwei Auslaufelemente zum
Anbau an den Boden des Behälters
umfasst, wobei ein erstes Auslaufelement eine Auslauföffnung und
ein zweites Auslaufelement mindestens zwei voneinander beabstandete
Auslauföffnungen
umfasst, so dass beispielsweise Kapseln für ein oder zwei Tassen Kaffee
mittels des Baukastensystems hergestellt werden können.
-
Zur
Reduzierung der Elemente des Baukastensystems ist es vorteilhaft,
wenn in den Behälterboden
ein Filter integriert ist.
-
Eine
größere Variabilität ist jedoch
schon allein dadurch gegeben, dass eine Kapsel mit mindestens zwei
voneinander beabstandeten Auslauföffnungen versehen wird:
Die
erfindungsgemäße Kapsel
für eine
Vorrichtung zum Erzeugen von flüssigen
Lebensmitteln, insbesondere für
Kaffeemaschinen, weist wie vorhergehend beschrieben einen Behälter auf,
wobei der Behälter
zur Aufnahme einer Substanz zur Herstellung eines flüssigen Lebensmittels
dient.
-
Die
erfindungsgemäße Kapsel
weist ferner einen Filter, einen Einlaufverschluss und mindestens einen
Auslaufverschluss auf, die derart angeordnet sind, dass Flüssigkeit über den
Einlaufverschluss in den Behälter
und damit zu der in dem Behälter
gelagerten Substanz zuführbar
ist und aus dem Behälter durch
den Filter über
den Auslaufverschluss abführbar
ist.
-
Wesentlich
ist, dass die Kapsel mindestens zwei voneinander beabstandete Auslauföffnungen umfasst,
wobei der Auslaufverschluss mit mindestens einer Auslauföffnung verbunden
ist.
-
Mit
der erfindungsgemäßen Kapsel
kann somit ein Gefäß befüllt werden,
welches derart unter die Kapsel positioniert wird, dass beide Auslauföffnungen
in das Gefäß münden, ebenso
können
zwei Gefäße gleichzeitig
befüllt
werden, in dem jedes Gefäß jeweils
unter eine Auslauföffnung
positioniert wird.
-
Vorteilhafterweise
ist die erfindungsgemäße Kapsel
derart ausgeführt,
dass der Behälter
mittels eines Deckels verschlossen wird.
-
Hierbei
kann jede Auslauföffnung
jeweils einen Auslaufverschluss aufweisen, sodass an jeder Auslauföffnung beispielsweise
mittels der unter Druck stehenden Flüssigkeit der jeweilige Auslaufverschluss
geöffnet
wird und das flüssige
Lebensmittel austreten kann.
-
In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Kapsel
weist die Kapsel lediglich einen Auslaufverschluss auf. Die mindestens
zwei Auslauföffnungen
sind jeweils mit dem einen Auslaufverschluss verbunden. Dies weist
den Vorteil auf, dass lediglich ein Auslaufverschluss geöffnet werden muss
und anschließend
das flüssige
Lebensmittel durch beide Auslauföffnungen
auftritt. Es ist somit insbesondere ausgeschlossen, dass aufgrund
von Druckunterschieden oder Fertigungsungenauigkeiten sich nicht
alle Auslaufverschlüsse
gleichzeitig öffnen,
sodass das flüssige
Lebensmittel aus nur einem Teil der Auslauföffnungen austreten würde.
-
Sowohl
für das
erfindungsgemäße Baukastensystem,
als auch für
die erfindungsgemäße Kapsel
ergeben sich vorzugsweise Ausführungsformen aus
den bei der Beschreibung des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellten
vorteilhaften Ausgestaltungen der einzelnen Bauelemente.
-
Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen werden im Folgenden anhand der in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele
beschrieben. Dabei zeigt:
-
1 eine
Kapsel zum Herstellen von einer Tasse Kaffee,
-
2 eine
Kapsel zum Herstellen von zwei Tassen Kaffee und
-
3 eine
dreidimensionale Darstellung der Bestandteile der Kapseln aus den 1 und 2.
-
1 zeigt
eine erfindungsgemäße Kapsel für eine Kaffeemaschine,
welche einen Behälter 1,
einen Deckel 2, ein Auslaufelement 3, sowie eine
untere Folie 4 und eine obere Folie 5 umfasst.
-
In
den Behälter
ist im Boden ein siebartiger Filter integriert, der dreieckige Ausnehmungen
aufweist, von denen beispielhaft die Ausnehmungen 4a und 4b bezeichnet
sind.
-
Zwischen
dem Boden des Behälters
und der oberen Folie 5 befindet sich das Füllvolumen,
welches mit Kaffeepulver gefüllt
ist.
-
Der
Deckel weist einen Einlaufverschluss 6 auf, welcher über eine
Einlaufkammer 7 mit dem Behälter 1 verbunden ist.
-
Bei
Verwendung der erfindungsgemäßen Kapsel
wird der Einlaufverschluss 6 des Deckels 2 mittels
einer Nadel aufgestochen und anschließend über den Einlaufverschluss 6 heißes Wasser
in die Einlaufkammer 7 unter Druck eingeleitet. Das heiße Wasser
durchdringt die Folie 5, welche aus Filterpapier besteht.
-
Anschließend durchdringt
das heiße
Wasser das Kaffeepulver in dem Behälter 1, sodass Kaffee erzeugt
wird.
-
Die
untere Folie 4 ist zu diesem Zweck mittig in etwa kreisförmig gelocht
und am Rand der Lochung ringförmig
mit dem Boden des Behälters 1 verschweißt. Diese
innere Schweißung
weist Schwächungen
auf, so dass sich aufgrund des hohen Drucks die Folie 4 von
der inneren Schweißung
löst.
-
Der
Kaffee durchdringt somit den in den Kapselboden integrierten Sieb
und löst
die untere Folie 4 im mittigen Bereich von dem Kapselboden,
sodass der Kaffe über
die mittige Lochung in der unteren Folie 4 in das Auslaufelement 3 fließt. Die
untere Folie 4 stellt somit den Auslaufverschluss dar.
-
Der
austretende Kaffee tritt in das trichterförmig ausgebildete Auslaufelement 3 ein
und fließt durch
die Auslauföffnung 8 des
Auslaufelements 3 in eine unter die Kapsel positionierte
Tasse.
-
In 2 ist
eine erfindungsgemäße Kapsel für zwei Tassen
Kaffee dargestellt. Diese weist identisch zu der in 1 dargestellten
Kapsel einen Behälter 1,
sowie eine untere Folie 4 und eine obere Folie 5 auf.
-
Wesentlich
ist, dass der Deckel 12 eine andere Form verglichen mit
dem Deckel 2 aufweist:
Bei dem Deckel 12 entsteht
in auf den Behälter
aufgesetzten Zustand eine geringere Eintauchtiefe, verglichen mit
der Eintauchtiefe der Deckelfläche
des Deckels 2. Hieraus resultiert in der in 2 dargestellten
Kapsel ein in etwa doppelt so großes Füllvolumen verglichen mit der
in 1 dargestellten Kapsel.
-
Da
die in 2 dargestellte Kapsel zur Zubereitung von zwei
Tassen Kaffee geeignet ist, wurde an dem Behälter 1 ein Auslaufelement 13 angebracht,
welches zwei Auslauföffnungen 8a und 8b besitzt.
-
Die
Herstellung von Kaffee erfolgt analog zu dem bei 1 beschriebenen
Verfahren, wobei der Kaffee nach Durchtreten der unteren Folie 4 in
dem Auslaufelement 13 aufgeteilt wird, sodass in etwa die Hälfte aus
der Auslauföff nung 8a und
die andere Hälfte
aus der Auslauföffnung 8b austritt.
Es kann somit jeweils eine Tasse unter die beiden Auslauföffnungen
gestellt werden, sodass beide Tassen gleichzeitig gefüllt werden.
-
Ein
Vergleich der 1 und 2 zeigt, dass
die Höhen
der Auslaufelemente 3 und 13 identisch sind und
die Höhen
der Einlaufkammer 7 des Deckels 2 und der Einlaufkammer 17 des
Deckels 12 derart gewählt
wurden, dass beide Kapseln eine identische Gesamthöhe besitzen.
Insbesondere befindet sich der Einlaufverschluss 6 der
in 1 dargestellten Kapsel auf gleicher Höhe wie der
Einlaufverschluss 16 der in 2 dargestellten
Kapsel.
-
In
den 1 und 2 ist somit ein erfindungsgemäßes Baukastensystem
dargestellt, welches aus einem Behälter 1, zwei Deckeln 2 und 12 mit
unterschiedlicher Form und zwei Auslaufelementen 3 und 13 mit
einem bzw. zwei Auslauföffnungen besteht.
-
Bei
dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren wird somit abhängig davon,
ob ein Füllvolumen
von Kaffeepulver für
eine Tasse oder für zwei
Tassen vorgegeben ist entsprechend bei der Herstellung ein Deckel
mit einer Form gemäß Deckel 2 für eine Kapsel
für eine
Tasse Kaffee und ein Deckel gemäß der form
des Deckels 12 für
eine Kapsel für
zwei Tassen Kaffee ausgewählt
und mit dem Behälter 1 nach
Befüllen
des Behälters
verbunden, vorzugsweise durch verschweißen.
-
Entsprechend
wird abhängig
von dem vorgegebenen Füllvolumen
bei einem Füllvolumen
für eine Tasse
ein Auslaufelement 3 mit einer Auslauföffnung und bei einem Füllvolumen
für zwei
Tassen ein Auslaufelement 13 mit zwei Auslauföffnungen
ausgewählt
und an dem Behälter 1 angebracht,
vorzugsweise angeschweißt.
-
In 3 ist
eine dreidimensionale Darstellung der Bestandteile der Kapseln aus
den 1 und 2 dargestellt.
-
Die
Bestandteile sind derart ausgeführt,
dass die fertig gestellte Kapsel eine im Wesentlichen zylindrische
Form aufweist.
-
Der
Behälter 1 ist
somit im Wesentlichen zylindrisch ausgeführt, und weist am Boden den
integrierten Filter aus, wobei nicht der gesamte Boden mit siebartigen Öffnungen
bedeckt ist, sondern ein konzentrisch um den Mittelpunkt angeordneter
kreisförmiger
Bereich keine Ausnehmungen aufweist. Die untere Folie 4 weist
einen äußeren ringförmigen Bereich
auf, welcher mit dem Kapselboden verschweißt wird. Weiterhin weist die
Folie einen ringförmigen
Bereich um eine mittige Lochung auf, welcher ebenfalls mit dem Kapselboden
verschweißt
wird, jedoch zwei in etwa dreieckige Schwächungen aufweist, in denen keine
Verschweißung
stattfindet. Die innere Verschweißung wird somit durch den mit
Druck durch den Kapselboden hindurchtretenden Kaffee vom Kapselboden
gelöst,
wohingegen die äußere Verschweißung derart
gewählt
ist, dass sie dem Druck standhält
und kein Ablösen
vom Kapselboden erfolgt.
-
In 3 sind
somit die Elemente eines Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Baukastensystems
dargestellt.
-
Die
Deckel 2 und 12 sind ebenfalls im Wesentlichen
kreisförmig
bzw. zylindrisch ausgebildet. Ebenso sind die Einlaufverschlüsse 6 und 16 kreisförmig ausgebildet
und in etwa konzentrisch um den Mittelpunkt der Deckel 2 und 12 angeordnet.
Entsprechend sind auch die Einlaufkammern in etwa zylindrisch ausgebildet
und mittig in den Deckeln 2 und 12 angeordnet.
-
Behälter, Deckel
und Auslaufelement sind jeweils mittels Gießverfahren aus gasdichtem Kunststoff
hergestellt. Bei der Herstellung der Kapsel werden die einzelnen
Bauelemente miteinander verschweißt. Ebenso ist jedoch auch
ein Verkleben oder jede beliebige andere Verbindung denkbar.
-
In
den 1, 2 und 3 wurden
die unterschiedlichen Eintauchtiefen der Deckel 2 und 12 dadurch
erreicht, dass unterschiedlich tief in den Behälter hineinragende Ringe im
Randbereich der Deckel ausgebildet wurden. Ebenso ist es auch denkbar,
die Deckel mit unterschiedlicher Dicke auszuführen, sodass die Einlaufkammern 7 oder 17 als
Bohrung in den Deckeln ausgebildet sind.
-
Die
in den 1, 2 und 3 gewählte Ausführungsform
der Deckel weist jedoch den Vorteil auf, dass weniger Material benötigt wird
und eine einfachere Herstellung mittels Gießverfahren möglich ist.
-
Der
Aufbau der Kapsel wurde vorgehend derart beschrieben, dass der Einlaufverschluss
im Deckel angeordnet ist, sodass die Flüssigkeit durch den Deckel in
den Behälter
eintritt und durch den Behälterboden
aus dem Behälter
wieder austritt.
-
Ebenso
liegt es jedoch im Rahmen der Erfindung, die Flussrichtung umzukehren,
das heißt
einen entsprechenden Einlassbereich im Behälterboden auszubilden und im
Deckel einen entsprechenden Sieb auszubilden. Analog würde in dieser
Ausführungsform
das Auslaufelement am Deckel angeordnet werden.