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DE102007049430A1 - Wundpflegeartikel, aufweisend mindestens einen Anteil an stützenden Fasern und einen Anteil an hydroaktiven Polymeren - Google Patents

Wundpflegeartikel, aufweisend mindestens einen Anteil an stützenden Fasern und einen Anteil an hydroaktiven Polymeren Download PDF

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DE102007049430A1
DE102007049430A1 DE102007049430A DE102007049430A DE102007049430A1 DE 102007049430 A1 DE102007049430 A1 DE 102007049430A1 DE 102007049430 A DE102007049430 A DE 102007049430A DE 102007049430 A DE102007049430 A DE 102007049430A DE 102007049430 A1 DE102007049430 A1 DE 102007049430A1
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wound
wound care
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polymers
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DE102007049430A
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English (en)
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Birgit Riesinger
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Original Assignee
Individual
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wundpflegeartikel, aufweisend mindestens einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie einen Anteil, aufweisend ein absorbierendes Material (Fig. 5b).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Wundpflegeartikel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein solcher Wundpflegeartikel eignet sich insbesondere zur Aufnahme von Exsudat aus chronischen Wunden, wie z. B. bei Diabetes, Ulcus cruris und ähnlichen Erkrankungen auftreten.
  • Der Begriff "Exsudat" bezeichnet eine über die entzündlichen Prozesse des Wundödems vom Blutplasma abgeleitete Wundflüssigkeit. So wie das Blut für den Transport von Nährstoffen und anderen Botenstoffen und damit für die Versorgung verschiedener Teile des Körpers verantwortlich ist, dient das Exsudat auf ganz ähnliche Weise der Versorgung des Wundbettes und der darin ablaufenden Heilungsprozesse. Um dieser Vielzahl an Funktionen gerecht zu werden, enthält es ein breites Spektrum an Komponenten, woraus ein spezifisches Gewicht resultiert, das leicht oberhalb dessen von Wasser liegt. Darin unterscheidet es sich auch vom Transsudat, welches von nicht-entzündlichen Prozessen abgeleitet ist und ein deutlich geringeres spezifisches Gewicht mit einem geringen Zell- und Proteingehalt aufweist. Neben der Bereitstellung von Nährstoffen für die Fibroblasten und Epithelzellen koordiniert das Exsudat die verschiedenen Prozesse der Wundheilung zeitlich und räumlich durch seinen hohen Gehalt an Wachstumsfaktoren und Zytokinen. Diese werden vor allem durch Thrombozyten, Keratinozyten, Makrophagen und Fibroblasten gebildet. Sie beeinflussen die Motilität, Migration und Proliferation der verschiedenen an der Wundheilung beteiligten Zellen. So wird das Einwandern von Zellen in den Wundgrund ebenso gefördert wie die Versorgung des neugebildeten Granulationsgewebes durch die Angiogenese. Auch die Wundreinigung wird durch das Exsudat unterstützt. Es enthält verschiedene Serin-, Cystein- und Aspartatproteasen sowie Matrix-Metalloproteasen, die in ihrer Aktivität streng reguliert irreversibel geschädigtes Gewebe abbauen und somit das Wundbett für die nachfolgenden Phasen der Heilung vorbereiten.
  • Bestandteile des physiologischen Exsudats sind insbesondere Salze, Glucose, Zytokine und Wachstumsfaktoren, Plasmaproteine, Proteasen (insbesondere Matrix-Metalloproteasen), Granulozyten und Makrophagen.
  • Kommt es nicht innerhalb einiger Wochen zu einer deutlichen Progression des Wundheilungsverlaufs entsprechend der verschiedenen Phasen der Wundheilung, so spricht man von einer chronischen Wunde. Dabei betrachtet man jedoch bereits länger als drei Tageandauernde exsudative Phasen als Komplikation und spricht von einer pathologischen Exsudation, welche zu einer Chronifizierung der Wunde beitragen kann. Die zugrunde liegenden Ursachen sind meist komplex und können durchaus auch systemischer Natur sein. Es überrascht jedoch aufgrund der zuvor erläuterten Bedeutung des Exsudats für die Wundheilung nicht, dass sich Komplikationen der Wundheilung in einer deutlich veränderten Zusammensetzung und Wirkung des Exsudats widerspiegeln.
  • Unter anderem durch eine Konzentrationsverschiebung der einzelnen Bestandteile des Exsudats verliert das normalerweise heilungsfördernde Exsudat bei chronischen Wunden seine positive Wirkung. Insbesondere der Gehalt an inflammatorischen Zytokinen und Proteasen ist in pathologischem Exsudat signifikant erhöht. Der Gehalt an Wachstumsfaktoren ist dagegen verringert. Ein besonders gravierender Unterschied ergibt sich hinsichtlich der Aktivität der zuvo rangesprochenen Matrix-Metalloproteasen. Neben der Vorbereitung des Wundbetts sind sie auch beim späteren Umbau des Granulations- zum Narbengewebe beteiligt. Diese Enzyme werden normalerweise als inaktives Präenzym gebildet und in ihrer Aktivierung durch entsprechende Inhibitoren reguliert (tissue inhibitors of metalloproteases, TIMPs), welche gleichzeitig selbst eine positive Wirkung auf das Zellwachstum haben. Im chronischen Exsudat scheint aufgrund von Störungen in diesem Regulationssystem die Aktivität der Proteasen erhöht, was möglicherweise zu einer aktiven Wundregression beiträgt. Das pathologische Exsudat ist hinsichtlich des Gehalts seiner Komponenten aus dem der Wundprogressionför derlichen Gleichgewicht geraten. Daraus ergeben sich verschiedene Komplikationen, die zur weiteren Verschlechterung und Chronifizierung der Wunde beitragen.
  • Ein Wundpflegeartikel der eingangs genannten Art dient insbesondere dazu, besagtes chronisches Exsudat zu absorbieren und so die Wundheilung zu fördern.
  • Weiterhin ist bekannt, daß die Reinigung und Säuberung von Wunden und die Entfernung von Wundexudat für den Heilungsprozeß von Wunden wichtig ist. Allgemein verwendete Wundverbände umfassen Mull, Schaumstoffe, Tupfer, Wattebausche oder andere Fasermaterialien. Mull und andere Fasermaterialien absorbieren Fluide durch Kapillarwirkung mit dem Nachteil, daß, wenn sich neues Gewebe als Teil des Heilungsprozesses bildet, dieses die Fasern umgibt und herausgezogen wird, wenn das Material entfernt wird, was Wundverletzungen bewirkt.
  • Aus der DE 69530180 ist ein nicht haftender Wundverband in Bahnenform bekant, der von 50 Gew.-% bis 95 Gew.-% textile Fasern, gemischt mit von 5 Gew.-% bis 50 Gew.-% gelbildenden Fasern aufweist. Die in der Schrift genannten textilen Fasern, beispielsweise Cellulosefasern weisen eine relativ schwache, dagegen die faserigen Polymere eine erhöhte Absorptionsfähigkeit auf, die bis zu 50fachen des Eigengewichtes reichen soll. Nachteilig bei dem bekannten Wundverband ist, dass sowohl die textilen als auch die gelbildenden Fasern eine für bestimmte Anwendungen, beispielsweise für sehr stark exsudierende Wunden unzureichende Aufsaugkapazität aufweisen. Dieser Wundverband weist nur eine geringe Aufnahmekapazität für Wundexsudate auf. Überdies ist das Aufnahmeverhalten nur schlecht dosierbar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel bereit zu stellen, der im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Wundpflegeartikeln eine geringe Haftung an der Wunde aufweist, sich ergo nach Verwendung leichter und ohne Schmerzen ablosen lässt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel bereit zu stellen, der im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Wundpflegeartikeln ein besser dosier- oder variierbares Absorptionsverhalten aufweist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel bereit zu stellen, der eine kühlende und somit schmerzlindernde Wirkung auf die Wunde aufweist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel bereit zu stellen, der sich durch gleichermaßen hohe Weichheit und Absorptionskapazität auszeichnet.
  • Diese Aufgaben werden durch einen Wundpflegeartikel mit den Merkmalen des vorgelegten Hauptanspruchs gelöst. Die Unteransprüche geben bevorzugte Ausführungsformen an. Dabei ist zu beachten, dass die genannten Bereichsangaben durchweg einschließlich der jeweiligen Grenzwerte zu verstehen sind.
  • Demnach ist ein Wundpflegeartikel vorgesehen, aufweisend mindestens
    • a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten,
    • b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie
    • c) einen Anteil aufweisend ein absorbierendes Material.
  • Unter dem Begriff „hydroaktive Polymere" sollen im folgenden Polymere verstanden werden, die feuchtigkeitsbindende Eigenschaften haben. Hierzu zählen u. a.
    • • Agar,
    • • Carrageen,
    • • Johannisbrotkernmehl,
    • • Guarkernmehl,
    • • Traganth,
    • • Gummiarabicum, d
    • • Xanthan,
    • • Karaya,
    • • Tarakernmehl,
    • • Gellan,
    • • Pektin,
    • • Chitosan,
    • • Hyaluronsäure,
    • • Modifizierte Stärke, sowie
    • • Zellulose und Zelluloseether, wie z. B.
    • • Carboxymethylcellulose,
    • • Hydroxypropylcellulose,
    • • Hydroxypropylmethylcellulose,
    • • Methylcellulose und
    • • Methylethylcellulose.
  • Die genannten hydroaktiven Polymere nehmen wässrige Wundexsudate auf und bilden dabei ebenfalls eine feuchte Oberfläche aus. Ggf. nehmen sie eine gelartige Form an. Die feuchte Oberfläche bzw. die Gelform trägt dazu bei, die Wundhaftneigung des Wundpflegeartikels zu reduzieren, so dass dieser sich nach Verwendung atraumatisch und schmerzlos ablösen lässt. Durch die Gelform weist der Wundpflegartikel eine kühlende und somit scherzlindernde Wirkung auf. Überdies ermöglicht die Gelform die Ausbildung eines Wundheilungsfördernden Feuchtklimas.
  • Besonders bevorzugt liegen die hydroaktiven Polymere in Faserform vor. Diese Fasern können von der Art sein, die ihre strukturelle Integrität bei Absorption von Wasser oder Exudat behalten, oder können von der Art sein, die bei Absorption von Exudat ihre Faserform verlieren und zu einem strukturlosen Gel oder einer Lösung werden. Letzteres gilt besonders für Fasern aus Methylcellulose und ihren Derivaten.
  • Der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel kann die Form eines Tupfers, eines Wundtuchs, einer Wundauflage, einer Wundkompresse, eines Wundpolsters, einer Bandage oder eines Strumpfes haben und kann als primärer oder sekundärer Verband besonders bei der Behandlung von Beingeschwüren verwendet werden.
  • Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass es sich bei dem absorbierenden Material um superabsorbierende Polymere oder ein absorbierendes Schaummaterial oder ein saugendes Zellulosematerial handelt.
  • Superabsorbierende Polymere (SAP) sind Kunststoffe, die in der Lage sind, ein Vielfaches ihres Eigengewichts – bis zum 1000-fachen – an Flüssigkeiten aufzusaugen. Chemisch handelt es sich dabei um ein Copolymer aus Acrylsäure (Propensäure, C3H4O2) und Natriumacrylat (Natriumsalz der Acrylsäure, NaC3H3O2), wobei das Verhältnis der beiden Monomere zuein ander variieren kann. Zusätzlich wird ein so genannter Kernvernetzer (Core-Cross-Linker, CXL) der Monomerlösung zugesetzt, der die gebildeten langkettigen Polymermoleküle stellenweise untereinander durch chemische Brücken verbindet (sie "vernetzt"). Durch diese Brücken wird das Polymer wasserunlöslich. Beim Eindringen von Wasser oder wässrigen Salzlösungen in die Polymerpartikeln quellen sie auf und straffen auf molekularer Ebene dieses Netzwerk, so dass das Wasser ohne Hilfe nicht mehr entweichen kann.
  • Die superabsorbierenden Polymere können in dem erfindungsgemäßen Wundpflegeartikel in Form eines Granulats, eines Pulvers, einer Schüttung, eines Presslings, eines Schaums, in Form von Fasern, eines Fasergewirkes, -geleges oder -vlieses und/oder einer Faserwatte vorliegen.
  • Die Superabsorber-Teilchen können in Pulver- oder Granulatform von einer Partikelgröße zwischen 100 und etwa 1000 μm vorliegen. Das Gewichtsverhältnis zwischen Superabsorber und dem flüssigkeitsabsorbierenden Körper liegt im Bereich 0,01 bis etwa 0,5.
  • Die in dem vorliegenden vorgeschlagene Verwendung von Superabsorbierenden Polymeren in Faser- oder Garnform weist gegenüber partikulären superabsorbierenden Polymeren eine Reihe von Vorteilen auf:
    • i) So haben besagte Fasern oder Garne einen Dochteffekt. Auf diese Weise können bei Kontakt mit einer Flüssigkeit sehr viel schneller diese Flüssigkeit aufnehmen und binden als dies partikuläre superabsorbierende Polymere können.
    • ii) Überdies können die Flüssigkeitssströme lenken bzw. richten. Auf diese Weise kann z. B. eine Wundrandmazeration verhindert werden.
    • iii) Sie können anders als partikuläre superabsorbierende Polymere zu Vliesen, Geweben oder ähnlichem verarbeitet werden. Auf diese Weise kann z. B. die Hülle einer Wundauflage aus diesen Fasern oder Garnen gefertigt sein, und die superabsorbierenden Eigenschaften können so sehr viel näher an den Wundgrund gebracht werden.
    • iv) Die Gefahr, dass superabsorbierende Materialien in der Wunde verbleiben, ist bei einem Gewebe aus superabsorbierenden Garnen sehr viel geringer als bei partikulären superabsorbierenden Polymeren. Auch dies trägt dazu bei, dass die superabsorbierenden Eigenschaften so sehr viel näher an den Wundgrund gebracht werden können
    • v) Aus demselben Grund kann der Anteil an superabsorbierenden Materialien in einem Wundpflegeartikel erheblich erhöht werden.
    • vi) Besagte Fasern oder Garne bzw, die daraus hergestellten Produkte besitzen eine sehr viel höhere Weichheit und eine geringere Abrasivität als die entsprechenden partikulären superabsorbierenden Polymere.
  • Die erfindungsgemäße Kombination aus hydroaktiven Polymeren wie beispielsweise Methylcellulose und ihrer Derivate und superabsorbierenden Polymeren weist eine Reihe von Vorteilen gegenüber solchen Wundpflegeartikeln, die keine superabsorbierenden Polymere enthalten, auf.
  • Bevorzugt kann dabei vorgesehen sein, dass sich die Absorptionseigenschaften hydroaktiven Polymeren und der superabsorbierenden Polymeren unterscheiden. Auf diese Weise kann z. B. ein Wundpflegeartikel hergestellt werden, der einen hochabsorbierenden Kern sowie eine niederabsorbierende Hülle aufweist. Diese Konfiguration gewährleistet einen Wundpflegeartikel, der stets eine trockene Oberfläche aufweist.
  • Die stützenden Fasern sind bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe enthaltend
    • • Cellulosefasern,
    • • Viskosefasern,
    • • Alginatfasern, und/oder
    • • Polyester-, Polyolefine-, Polyurethan-, Polyvinylalkohol- oder Polymaidfasern, bzw. Mischungen oder Copolymere derselben
  • Die genannten Fasern nehmen im Unterschied zu den genannten hydroaktiven bzw. superabsorbierenden Polymeren nur relativ wenig Feuchtigkeit auf und behalten daher langer ihre strukturelle Integrität bzw. Festigkeit. Sie bilden also gleichsam das „Rückgrat" des erfindungsgemäßen Wundpflegeartikels, damit dieser, wenn er Feuchtigkeit aufgenommen hat, sich als Ganzes von der Wunde abnehmen lässt.
  • Cellulose ist ein natürlich vorkommendes, unverzweigtes Polysaccharid, das aus mehreren Hundert bis zehntausend β-D-Glucose-Molekülen mit (1-4)β-glykosidischer Bindung besteht. Es ist Hauptbestandteil des Zellstoffs.
  • Viskosefasern sind Fasern, die aus dem Grundmaterial Cellulose bestehen und mithilfe eines chemischen Veredlungsverfahrens weiterverarbeitet werden. Dabei wird die Zellulose zunächst mit Natronlauge versetzt, quillt auf und bildet Natroncellulose. Auf diese lässt man Schwefelkohlenstoff (CS2) einwirken. Dabei entsteht Natriumxanthogenat (Xanthat), das in wässriger, verdünnter NaOH-Lösung lösbar ist und eine viskose Lösung ausildet. Sowohl vor der Reaktion mit CS2 als auch nach dem Lösen in Natronlauge wird der Natroncellulose beziehungsweise der Spinnviskose Zeit für die jeweiligen chemischen Reaktionen gegeben.
  • Hierzu gehören die Verkürzung der Kettenlangen der polymeren Zellulosemoleküle vor der Xanthogenierungsreaktion und Umlagerungsreaktionen nach dem Löseprozess. Nach zwei- oder dreifacher Filtration und Entlüftung besitzt dann die Spinnmasse die geeignete Viskosität und den geeigneten Reifegrad – Reaktivität gegenüber dem Spinnbad – um nachfolgend versponnen werden zu können.
  • Für die Viskosefasern im klassischen Herstellungsprozess wird ein Schwefelsäurespinnbad eingesetzt, welches zusätzlich noch – fast bis zur Sättigungsgrenze – Natriumsulfat und eine geringe Menge Zinksulfat zur Verzögerung der Zellulose-Ausfällungsreaktion enthält. Die Viskosespinnmasse wird mittels Zahnradpumpen durch die Spinndüsen gepresst. Der typische Lochdurchmesser eines Einzellochs der Spinndüsen beträgt etwa 50 μm.
  • Die so erhaltene Faser unterscheidet sich von klassischen Zellulosefasern durch eine sehr glatte Oberfläche, was etwaige Haftung mit der Wunde verhindert, sowie eine höhere Reissfestigkeit bewirkt. Viskose ist unter dem Handelsnamen Rayon erhältlich Alginate werden aus den Braunalgen gewonnen und können in Faserform vorliegend zu einem Vlies oder Gewebe verarvbeitet werden. Chemisch handelt es sich um Polysaccharide, und zwar Calcium- und/oder Natrimsalze der Alginsäuren. Alginate können bis zum 20fachen ihres Eigengewichtes an Flüssigkeit aufnehmen, dabei wird das Wundexsudat in die Hohlräume eingelagert. Die im Alginatgitter enthaltenen Ca2+ Ionen werden gegen die Na+ Ionen aus dem Exsudat ausgetauscht, bis der Sättigungsgrad an Na-Ionen im Alginat erreicht ist. Dabei kommt es zu einem Aufquellen der Wundauflage und zur Umwandlung der Alginatfaser in einen Gelkörper durch Aufquellen der Fasern. Dies tritt jedoch z. B. im Gegensatz zu CMC erst bei sehr viel höheren Flüssigkeitsanteilen ein, sodass Alginate als stützenden Fasern im Rahmen der vorliegenden Erfindung in Frage kommen.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die hydroaktiven Polymere chemisch modifizierte Cellulosefasern aufweisen.
  • Carboxymethylcellulose (CMC) ist ein Derivat der Zellulose, bei der ein Teil der Hydroxylgruppen der Zellulose als Ether mit einer -CH2-COOH-(Carboxymethyl-)Gruppe verknüpft sind. Bei der Herstellung wird die Zellulose in reaktivere Alkalizellulose überführt und anschließend mit Chloressigsäure zur Carboxymethylzellulose umgesetzt. Die Cellulose-Struktur bleibt erhalten. In der Säureform sind CMC unlöslich in Wasser. Unter alkalischen Bedingungen sind sie hingegen relativ gut in Wasser löslich. Dabei quillt sie zunächst bei Kontakt mit Wasser und bildet dann kolloidale Lösungen, die eine gelartige Struktur ausbilden.
  • CMC kann bis zum ca. vierfachen des eigenen Volumens an Flüssigkeit in sich aufnehmen, bevor es zur Kolloidbildung kommt. Die Flüssigkeitsaufnahme erfolgt anders als bei Alginaten, bei denen Ionenaustauschvorgänge stattfinden, schnell, wobei die Flüssigkeit und darin gelöste Bestandteile fest eingebunden werden, bis die Faser übersättigt ist.
  • Carboxymethylcellulose liegt insbesondere in Form von Natriumcarboxymethylcellulose vor. In Hygiene- und Wundprodukten werden die Fasern in eine flächige Matrix überführt. Durch die Aufnahme von Flüssigkeit aus dem Wundexsudat werden die Fasern nach und nach in ein Gelkissen umgewandelt, das die Flüssigkeit hält und nicht wieder freigibt. Dabei sind die Fasern so aufgebaut, dass das Wundexsudat nur in vertikaler Richtung aufgenommen wird. Dies bedeutet dass, solange die Kapazität reicht, das Exsudat nicht über den Wundrand fließt. Auf diese Weise kann eine Wundrandmazeration effektiv verhindert werden.
  • Die Verwendung von Wundpflegeartikeln aufweisend CMC eignet sich daher insbesondere zur/zum
    • • Behandlung von stark exsudierenden Wunden
    • • Unterstützung der Wundheilungsvorgänge durch Erhaltung eines feuchten Milieus
    • • Wundrandschutz bei mazerierten oder von Mazeration bedrohten Wundrändern
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Fasern einen Substitutionsgrad von mindestens 0,05 Carboxymethylgruppen pro Glucoseeinheit aufweisen.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass es sich bei den Superabsorbierenden Polymeren um Polymere in Faserform handelt.
  • Bislang sind superabsorbierende Polymere nur in Granulat- oder Pulverform bekannt. Die in dem vorliegenden Zusammenhang von der Anmelderin vorgeschlagene Verwendung von Superabsorbierenden Polymeren in Faserform weist die oben beschriebenen Vorteile auf.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass es sich bei den Superabsorbierenden Polymeren um Polymere in Pulver- oder Granulatform handelt.
  • Die so ausgestalteten SAP sind dabei bevorzugt in eine Faserlage eingebracht, so z. B. in Form des unten beschriebenen Airlaids. In dieser Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Wundpflegeartikel eine Hülle aufweist, die Verhindert, dass einzelne SAP-Partikel aus der Hülle austreten.
  • Die Hülle kann z. B. auch in Form einer Polymerfolie mit dreidimensionalen Perforierungen ausgebildet sein. Dabei bilden die Perforierungen Auskragungen aus. Eine solche Polymerfolie ist z. B. in der DE 10 2006 017 194 der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt hier vollumfänglich verwiesen wird. Die Hülle kann dabei auch mit besagter Polymerfolie mit dreidimensionalen Perforierungen beklebt sein.
  • Grundsätzlich entspricht diese Ausführungsform im wesentlichen Punkten – mit Ausnahme der verwendeten hydroaktiven Polymere, insbesondere der CMC-Fasern – Wundauflagen der Anmelderin der vorliegenden Erfindung, wie sie beispielsweise in der WO 03094813 , der WO 2007051599 und der WO 0152780 offenbart sind. Der Offenbarungsgehalt der genannten Schriften sei dem Offenbarungsgehalt dieser Schrift vollumfänglich beigefügt.
  • Die darin beschriebene Wundauflage kann bevorzugt einen im wesentlichen flachen Materialabschnitt aus Absorptionsmaterial aufweisen, der z. B. aus einem aufsaugenden Vlies aus den genannten Fasern mit darin verteilten superabsorbierenden Polymeren besteht. Diese liegen wie beschrieben bevorzugt in Form eines Granulats oder eines Pulvers vor, können jedoch auch in Form einer Schüttung, eines Presslings, eines Schaums, in Form von Fasern, eines Fasergewirkes, -geleges oder -vlieses und/oder einer Faserwatte vorliegen.
  • Die Hülle ist bevorzugt flüssigkeitsdurchlässig, umgibt den Materialabschnitt umgibt und eine Barriere gegen feste Ausscheidungen bildet und die den Durchtritt von anderen ausgetretenen Substanzen zu dem innerhalb der Hülle angeordneten Materialabschnitt aus Absorptionsmaterial ermöglicht. Die Hülle ist bevorzugt wenigstens teilweise von einer Naht abgeschlossen Besonders bevorzugt weist der Materialabschnitt in Draufsicht auf seine Flachseite eine Fläche (F1) auf, welche in seinem nicht benetzten Zustand um 3% bis 75% kleiner als die Fläche (F2) der flachgelegten Hülle ist und in der Hülle frei beweglich oder fixiert ist, wobei die Hülle ganzflächig Poren aufweist, welche jeweils kleiner als die unbenetzten superabsorbierenden Polymere sind.
  • Grundsätzlich kann der Wundpflegeartikel sowohl eine ellipsoide, eine polygonale oder eine unregelmäßige Form aufweisen. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass der Wundpflegartikel rechteckig, kreisförmig, tropfen-, herz- oder nierenförmig oder der Anatomie des Os sacrum (Kreuzbein) angepasst ist.
  • Der Wundexsudate absorbierende Körper kann dabei lose in der Hülle angeordnet sein, aber auch in der Hülle fixiert vorliegen. Hierbei ist z. B. an eine flächige Verklebung gedacht, oder an eine randständige Fixierung, z. B. durch Vernähen des Wundexsudate absorbierenden Körpers mit den Rändern der Hülle.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Hülle in Draufsicht auf seine Flachseite einen umlaufenden, über die Naht hinausragenden Oberstand aufweist und der Absorptionskörper frei von harten, scharfen Kanten und Ecken ist.
  • Die Poren oder Maschen der Hülle sind bevorzugt 0,05 mm bis 1,0 mm, vorzugsweise 0,20 mm bis 0,50 mm gross. Weiterhin kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Poren oder Maschen durch die Fäden- oder Faserabschnitte begrenzt sind, welche im Schnitt durch die Hülle etwa bogenförmig sind und mit ihren Bogen-Scheiteln nach aussen zeigen.
  • Die innere Lage des Absorptionskörpers weist bevorzugt ein flächenspezifisches Gewicht von wenigstens 300 g/m2 auf, wobei die Flächenmasse des darin gleichmässig verteilten Anteils der osmotisch wirksamen Substanzen wenigstens 100 g/m2 beträgt.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die innere Lage zu mehr als 40 Gew.-% aus superabsorbierenden Polymeren besteht.
  • Die Umhüllung ist bevorzugt aus gewebten oder vliesartig zusammengesetzten Kunstfasern, wie Polypropylen- oder Polyethylenfasern, gebildet.
  • Die Umhüllung besteht bevorzugt aus einem aus einem Gewebe oder Vlies, das wenigstens ein flächenspezifisches Gewicht von 20 g/m2 aufweist.
  • Bevorzugt vorgesehen ist dabei ein Wundpflegeartikel gemäß der obigen Beschreibung, wobei die Fasern mindestens teilweise in Form eines Vlieses vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere an ein Vlies, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern und SAP-Fasern gedacht.
  • Ein solches Vlies wird durch Kardieren, Walken oder ein ähnliches Behandeln der betreffenden Fasern hergestellt.
  • Bevorzugt vorgesehen ist überdies, dass die Fasern mindestens teilweise in Form eines Gewebes vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere an ein Gewebe, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern und SAP-Fasern gedacht. Hierzu müssen die betreffenden Fasern und die textilen Fasern zu einem oder mehreren Garnen versponnen oder verdrillt werden und das bzw. die Garne dann verwoben, gewirkt oder verstrickt werden.
  • Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Fasern mindestens teilweise in Form eines Airlaids vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere an ein Airlaid, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern und SAP-Fasern gedacht. Ein solches Airlaid wird durch ein Luftstromfaserformverfahren hergestellt.
  • Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Fasern mindestens teilweise in Form eines Nonwoven vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere an ein Nonwoven, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern und SAP-Fasern gedacht.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel wenigstens einen Wundexsudate absorbierenden Körper, sowie wenigstens eine den Körper wenigstens teilweise umgebende Hülle aufweist, die mindestens
    • a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, sowie
    • b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren aufweist.
  • Besagte Hülle liegt dabei bevorzugt in Form eines Vlieses oder Gewebes aus CMC und nicht hydroaktiver Cellulose als Stützgerüst vor.
  • Diese Hülle weist bevorzugt eine Dicke von 1–5 mm auf. Besagte hydroaktive Polymere sind dabei – wie oben bereits beschrieben – bevorzugt Fasern aus Carboxymethylcelllulose. Der besagte Wundexsudate absorbierende Körper kann dabei z. B. aus einem einfachen Zellulosevlies – ähnlich einem Blatt Löschpapier bestehen.
  • Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass der Wundexsudate absorbierenden Körper mindestens ein Material aufweist, das ausgewählt ist aus der Gruppe enthaltend
    • a) eine Fasermatte, insbesondere aus einem Airlaid, mit eingearbeiteten superabsorbierenden Polymeren,
    • b) ein Vlies, ein Nonwoven, ein Airlaid, eine Matte, ein Gewirke oder ein Gewebe aufweisend Fasern oder Garne aus superabsorbierenden Polymeren,
    • c) ein absorbierendes Zellulosematerial,
    • d) eine lose Füllung aus superabsorbierenden Polymeren, und/oder
    • e) eine Matte aus einem Weichschaumstoff.
  • Wesentliche Vorteile dieser Konfiguration sind
    • • dass die Hülle selbst erhebliche Mengen an Wundexsudaten aufnehmen kann, so dass sich das gesamte Aufnahmevermögen des Wundpflegeartikels erhöht;
    • • die Hülle durch den Anteil an hydroaktiven Polymeren eine geringe Haftung an der Wunde aufweist;
    • • die Hülle durch den Anteil an stützenden Fasern nahtfest ist,
    • • die Hülle bei Verwendung von gelbildenden hydroaktiven Polymeren einen angenehmen kühlenden und rückfeuchtenden Effekt auf die Wunde ausübt;
    • • die stützenden Fasern die Integrität der Hülle auch bei paralleler Verwendung von gelbildenden hydroaktiven Polymeren gewährleisten; und
    • • ein Absorptionsgefälle zwischen innen gelegenem absorbierenden Körper und Hülle entsteht, wobei der innere absorbierenden Körper als Reservoir dient und eine vollständige Desintegrierung der Hülle ausbleibt, weil überschüssige Flüssigkeit nach innen abgeleitet wird.
  • Besagte Airlaidmatte ist bereits oben beschrieben. Sie kann bevorzugt eine flüssigkeitsdurchlässige Hülle aufweisen, die z. B. aus Polypropylen besteht.
  • Die superabsorbierenden Polymere können dabei in Faser-, Garn-, Watte- Vlies- oder Gewebeform, in Pulver- oder Granulatform, oder in Form eines Schaums, einer Schüttung, eines Presslings oder einer Schüttung aus Schnipseln bestehend aus einer zerschnittenenen Airlaidmatte vorliegen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehenen, dass der Wundexsudate absorbierende Körper mindestens ein Material aufweist, das ausgewählt ist aus der Gruppe enthaltend eine Matte, insbesondere aus einem Airlaid, mit eingearbeiteten superabsorbierenden Polymeren, und/oder eine lose Füllung aus superabsorbierenden Polymeren. Besagte Airlaidmatte ist bereits oben beschrieben und kann bevorzugt einen im wesentlichen flachen Materialabschnitt aus Absorptionsmaterial aufweisen, der z. B. aus einem aufsaugenden Vlies aus den genannten Fasern mit darin verteilten superabsorbierenden Polymeren besteht.
  • Dieser Wundexsudate absorbierende Körper kann der absorbierenden Einlage entsprechen, die in einer Wundauflage der Anmelderin der vorliegenden Erfindung enthalten ist, wie sie beispielsweise in der WO 03094813 , der WO 2007051599 und der WO 0152780 offenbart ist und unter dem Handelsnamen „sorbion sachet" vertrieben wird. Der Offenbarungsgehalt der genannten Schriften sei dem Offenbarungsgehalt dieser Schrift vollumfänglich beigefügt.
  • Der Wundexsudate absorbierende Körper kann in einer anderen Ausgestaltung ebenso einen Kern bilden, der aus – ggf. flockenartiger – Zellulose und/oder Zellulosederivaten, bevorzugt Flockenzellstoff oder Zellwollfasern, superabsorbierenden Polymeren in Granulatform sowie einem Klebstoff besteht, wobei die Granulate an die Zellulose bzw. den Zellstoff in mehreren Höhen angeklebt sind, und die Granulate über mehr als 50% der gesamten Bauhöhe wenigstens eines Abschnitts des Kerns verteilt sind, wobei vermengte Bereiche von Granulat und Zellulose und/oder Zellulosederivaten vorliegen. Der Gewichtsanteil der superabsorbierenden Polymeren kann dabei bevorzugt im Bereich zwischen 10–25 Gew.-% liegen. Ähnliche Konstruktionen sind aus herkömmlichen Inkontinenzmaterialien bekannt und wie Hygienebinden für ihre polsternden Eigenschaften bekannt.
  • Um besagten Kern herum kann eine Hülle angeordnet sein, die in Bereichen überlappend angeordnet ist, und der z. B. eine Klebenaht überdeckt bzw. Teil derselben ist.
  • Ebenso kann innerhalb der Hülle ein Abschnitt eines hydrophoben und/oder wasserabweisenden bzw. wasserundurchlässigen Materials vorgesehen sein, der Durchnässungs- oder Wäscheschutz fungiert.
  • Der Wundexsudate absorbierende Körper kann in einer anderen Ausgestaltung ebenso mindestens eine flache Lagen aus einem Zellstoff enthalten, an welche superabsorbierende Polymere – bevorzugt in Granulatform – geklebt sind. Dadurch ergibt sich in einer bevorzugten Ausgestaltung ein Aufbau des Körpers, der wenigstens drei Schichten aufweist, wobei zwei Deckschichten eine Schicht aufweisend superabsorbierende Polymere umgeben.
  • Dabei liegen in der Ebene keine Vermengungen von Zellstoff und superabsorbierenden Polymeren vor; sondern lediglich fixierte Benachbarungen beider Materialien. Die ggf. vorgesehenen mehreren lagen können dabei in einer bevorzugten Ausgestaltung auch durch walzen, Pressen, Kalandrieren oder ähnliche Verfahren physisch miteinander verdichtet sein. Überdies kann der Körper sich wiederholende Musterungen oder Maserungen aufweisen, wie z. B. ein Karomuster, ein Stanzmuster oder dergleichen aufweisen.
  • Der besagte Wundexsudate absorbierende Körper kann überdies ggf. eine Hülle aus einem durchlässigen Material aufweisen; diese kann in ihren Randbereichen unterschiedliche Verbindungen bzw. Nähte aufweisen, die insbesondere durch Klebungen erzeugt sind. So kann z. B. vorgesehen sein, dass der Verbindungsbereich zwischen dein beiden Seiten der Hülle an mindestens einer Seite des Wundexsudate absorbierenden Körpers – bevorzugt in Längsrichtung – schmaler ausgestaltet ist als an mindestens einer anderen Seite, so dass sich im ersteren Falle, anders als im letzteren Falle ein sich auffaltbarer Überstand ergibt.
  • Besagte Hülle kann bevorzugt aus einem Nonwoven aus Polypropylen mit einem Flächengewicht von 10–40 g/m2 bestehen.
  • Bevorzugt kann überdies vorgesehen sein, dass der so beschriebene Wundexsudate absorbierende Körper an wenigstens einer Innerseite der ihn umgebenden Hülle fixiert ist, bevorzugt durch Klebungen.
  • In einer anderen Ausführungsform ist bevorzugt vorgesehen, dass es sich bei dem Weichschaumstoff der Hülle um mindestens ein Material ausgewählt aus der Gruppe enthaltend thermoplastische Weichschäume, wie Polyurethan-, Polyamid- oder Polyetherschaum, Silikonschaum sowie Cellulose-Schaum oder Naturschwamm handelt.
  • Naturschwämme beispielsweise der Klasse der Hornkieselschwämme (Demospongiae) weisen ähnlich wie technische Schaumstoffe ein Absorptionsvermögen für Flüssigkeiten auf. Überdies weisen sie wachstumshemmende Eigenschaften gegenüber Mikroorganismen auf, um sich vor dem Ansiedeln von sessilen Organismen zu schützen. Diese Eigenschaften können auch in Zusammenhang mit der Wundversorgung sinnvoll sein, um Bakterienwachstum in der Wundauflage und/oder in der Wunde zu verhindern. Ebenso weisen diese Schwämme wachstumshemmende Eigenschaften gegenüber Pilzen und Einzellern auf. Hinzu kommt, dass solche Schwämme Flüssigkeiten zu absorbieren imstande sind und sich daher für die Aufnahme von Exsudaten hervorragend eignen.
  • Besagter Naturschwamm kann in dünnen Scheiben, die z. B. durch thermisches Schneiden erzeugt worden sind, auf die Wunde aufgelegt sein.
  • Der Weichschaumstoff kann ggf. mehrlagig ausgestaltet sein, wobei die einzelnen Lagen bevorzugt Dicken zwischen 0,5 mm und 10 mm aufweisen können.
  • Der Weichschaumstoff kann offenzellig und geschlossenzellig ausgestaltet sein. Überdies kann der Weichschaumstoff auch als Integralschaum ausgestaltet sein.
  • In besagter Ausführungsform ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die Hülle aus stützenden Fasern und hydroaktiven Polymeren Kanäle, Lochungen oder Stanzungen aufweist. Diese erleichtern den Durchtritt von Flüssigkeit, insbesondere Exsudat, zum zentral gelegenen absorbierenden Körper. Diese Ausgestaltung ist insbesondere bei Verwendung von CMC als hydroaktives Polymer vorteilhaft. CMC schrumpft bei Kontakt mit Flüssigkeit, was zu einer Vergrößerung besagter Löcher führt und so den Flüssigkeistdurchtritt überdies erleichtert.
  • Einzelne Bestandteile der Hülle können an den Rändern der Wundauflage miteinander physikalisch verbunden sein, z. B. durch Verkleben, Vernähen oder Verschweissen. Weitere physikalische Verbindungstechniken sind hier denkbar und im Sinne der Erfindung erfasst. Als Schweißverfahren kommt insbesondere thermisches Schweißen oder Ultraschallschweissen in Frage.
  • Grundsätzlich wird beim Verbinden zweier Lagen, insbesondere beim Verkleben, Vernähen oder Verschweissen eine außenliegende Naht erzeugt. Diese kann in einigen Verwendungsfällen nachteilig sein, so z. B. dann, wenn der Wundpflegeartikel in eine Wundtasche eingelegt wird, da hier die Nahtüberstände Reibekanten darstellen, die ggf. zu Entzündungen, zumindest aber zu Schmerzen führen können. Für solche Fälle kann vorgesehen sein, dass die Bestandteile der Hülle durch eine Innenliegende Naht verbunden sind; eine solche innenliegende Naht kann z. B. erzeugt werden, in dem man zwei rechteckige Lagen der Hülle an drei Seiten auf herkömmliche Weise miteinander vernäht, und das erhaltene Produkt dann „umkrempelt". In den so gebildeten Innenraum kann dann eine Lage enthaltend superabsorbierende Polymere entsprechend gemäß der obigen Beschreibung eingebracht werden. Durch das Umkrempeln wird überdies bewirkt, dass die Ecken des Wundpflegeartikels abgerundet (somit gleichsam „entschärft") werden und der Wundpflegeartikel insgesamt eine gerundete Form annimmt, die unter Umständen z. B. einem Tampon ähnlich sehen kann. Dies ist gerade bei Verwendung des Wundpflegeartikels in Wundtaschen von Vorteil. Die verbleibende offene Seite kann vernäht, verklebt oder auch offen gelassen werden. Man kann so in einer bevorzugten Ausfüh rungsform einen tampon- oder wurstförmigen Absorptionskörper mit innenliegenden Nähten erhalten, der sich gut eignet, um in eine Wundtasche eingeführt zu werden. Ggf. kann dieser auch mit einem Zugbändchen versehen sein, mit dessen Hilfe der Absorptionskörper nach Verwendung aus der Wundtasche herausgezogen werden kann
  • Grundsätzlich kann in einer anderen bevorzugten Ausführungsform der absorbierende Körper – in Draufsicht auf die Flachseite der Hülle gesehen – wesentlich kleiner als das durch die Nähte begrenzte Feld der Hülle sein. In Extremfall kann jedoch, falls in der Form einer Matte vorliegt, nahezu bis zur Naht reichen. In Hinblick auf die rasche Volumenzunahme des absorbierenden Körpers ist es günstiger, einen peripheren Abstand zwischen der Hüllennaht und den Seitenkanten der Matte zu halten, der beispielsweise im Bereich 5 cm bis 15 cm liegt.
  • Ferner ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass der Weichschaumstoff außerdem superabsorbierende Polymere aufweist. In besagtem Fall können die superabsorbierenden Polymere bereits vor oder während des Aufschäumens des Weichschaumstoffs in das Ausgangsmaterial eingebracht werden. Alternativ können sie auch mittels Druck bzw. über Strahldüsen in den fertigen Weichschaumstoff eingepresst werden.
  • In besagter Ausführungsform ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die Hülle aus stützenden Fasern und hydroaktiven Polymeren Kanäle, Lochungen oder Stanzungen aufweist. Diese erleichtern den Durchtritt von Flüssigkeit, insbesondere Exsudat, zum zentral gelegenen absorbierenden Körper. Diese Ausgestaltung ist insbesondere bei Verwendung von CMC als hydroaktives Polymer vorteilhaft. CMC schrumpft bei Kontakt mit Flüssigkeit, was zu einer Vergrößerung besagter Löcher führt und so den Flüssigkeistdurchtritt überdies erleichtert.
  • Weiterhin kann der Wundexsudate absorbierende Körper mindestens ein Material aufweisen, das ausgewählt ist aus der Gruppe enthaltend Aktivkohle, Silberionen.
  • Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass die Hülle assymmetrisch aufgebaut ist, dergestalt, dass der Bereich der Hülle, der in an den Körper eines Patienten angelegtem Zustand des Wundpflegeartikels vom Körper des Patienten weg weist, ein hydrophobes, wasserdichtes, und/oder wasserabweisendes Material aufweist.
  • Dieses Material kann bevorzugt z. B. Polypropylen, Polyethylen, Polyamid, Polytetrafluorethylen oder ein anderes organisches Polymer. Ebenso kann das Material Baumwolle oder Viskose sein, die ggf. wasserabweisend behandelt ist.
  • Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Wundpflegeartikel an dieser Seite leicht angefasst und gehandhabt werden kann, was die Arbeit des Pflegepersonals erheblich erleichtert. Weiterhin wird so gewährleistet, dass die vom Körper weg weisende Seite stets trocken leibt und/oder ein durchnässen verhindert. Dies trägt dazu bei, dass ein solcher Wundpflegeartikel unter Kleidung getragen werde kann, und es verbessert überdies die Akzeptanz eines solchen Wundpflegeartikels durch einen Patienten, und mindert dessen psychologische Belastung.
  • Hinzu kommt, dass die Außenwelt so ggf. vor Infektionen oder Kontaminationen geschützt ist. Insbesondere werden so sogenannte Vertikalinfektionen durch infektiöses Exsudat vermieden.
  • Dieses Material kann bevorzugt ein hydrophobes, wasserdichtes, und/oder Material wasserabweisendes Material sein, wie z. B. Polypropylen, Polyethylen, Polyamid, Polytetrafluorethylen oder ein anderes organisches Polymer. Ebenso kann das Material Baumwolle oder Viskose sein, die ggf. wasserabweisend behandelt ist.
  • Weitere in Frage kommende Materialien sind in diesem Zusammenhang Alginat oder modifizierte Methylcellulose (insbesondere Carboxymethylcellulose), letztere ggf. mit Paraffin, Lipokolloiden oder Vaseline behandelt.
  • Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Hülle assymmetrisch aufgebaut ist, dergestalt, dass ein Bereich der Hülle ein Alginate enthaltendes Material aufweist. Besagter Bereich kann bevorzugt auf einer Seite des Wundpflegeartikels angeordnet sein. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass dieser Bereich keine hydroaktiven Polymere, insbesondere kein CMC aufweist.
  • Der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel kann überdies in eine Hülle, die beispielsweise aus Polypropylen besteht, eingearbeitet sein. Er gleicht dann von außen dem in der WO 03094813 , der WO 2007051599 und der WO 0152780 der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung beschriebenen Wundpflegeartikel. Der Wundpflegeartikel kann dabei in besagter Hülle frei beweglich sein oder aber an den Rändern oder flächig an einer Hüllenwand immobilisiert sein.
  • In einer anderen, jedoch ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel aus einem Vlies, einem Nonwoven, einem Airlaid, einer Matte oder einem Gewebe besteht, enthaltend
    • a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten,
    • b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie
    • c) einen Anteil an superabsorbierenden Polymeren.
  • Besagte superabsorbierende Polymeren können dabei in jeglicher der oben beschrieben Formen vorliegen, bevorzugt jedoch in Faser-, Garn-, Watte- Vlies- oder Gewebeform.
  • Bevorzugt ist überdies vorgesehen, dass die Hülle zumindest abschnittsweise eine adhäsive Beschichtung aufweist, und zwar bevorzugt auf der wundabgewandten Seite, mit deren Hilfe sie – z. B. mit einem Verband – im Wundbereich fixiert werden kann.
  • Weiterhin kann auch vorgesehen sein, dass die Hülle einen über die eigentliche Wunde überstehenden Bereich aufweist, der mit Klebestreifen zur Fixierung versehen ist.
  • Überdies kann auch auf der Wundabgewandten Seite des Wundpflegeartikels ein flächiger Materialabschnitt vorgesehen sein, der über die eigentliche Hülle hinausgeht und wenigstens in seinen Randbereichen eine der Haut zugewandte adhäsive Beschichtung z. B. in Form von Klebestreifen oder -flächen aufweist (sog. „Island Dressing").
  • Besagter flächiger Materialabschnitt kann insbesondere semiokklusive Eigenschaften aufweisen, d. h. er kann z. B. durchlässig für Feuchtigkeit sein, nicht aber für Bakterien.
  • Als Klebematerialien für die oben genannten Zwecke kommen bevorzugt physiologisch akzeptable adhäsive Agenzien in Frage, wie z. B. Hydrokolloidkleber oder medizinisch unbedenkliche Klebstoffe, wie lösungsmittelfreie, biokompatible Silikonkleber oder Polyacrylatkleber sein, die eine gute Beständigkeit gegen alle gängigen Sterilisationsverfahren aufweisen.
  • In einer ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel aus einem Vlies, einem Nonwoven, einem Airlaid, einer Matte oder einem Gewebe besteht, enthaltend
    • a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, sowie
    • b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, wobei der Wundpflegeartikel
    • c) auf seiner im an den Körper eines Patienten angelegtem Zustand vom Körper des Patienten weg weisenden Seite eine Schicht aufweisend einen Anteil an superabsorbierenden Polymeren

    aufweist.
  • Aiuf diese Weise kann ein Kontakt zwischen den nicht resorbierbaren Superabsorbierenden Polymeren und der Wunde – wie es u. U. gesetzlich gefordert sein kann – verhindert werden.
  • Besagte superabsorbierende Polymeren können dabei in jeglicher der oben beschrieben Formen vorliegen, bevorzugt jedoch in Faser-, Garn-, Watte- Vlies- oder Gewebeform.
  • Weiterhin ist die Verwendung eines Wundpflegeartikels gemäß einem der vorherigen Ansprüche zur Behandlung von chronischen Wunden, akut blutenden Wunden, traumatisch erzeugte Wunden oder zur operativen bzw. postoperativen Versorgung bzw. für militärische Zwecke vorgesehen.
  • Ebenso vorgesehen ist ein Kit für die Akut-, Notfall- oder Militärmedizinische bzw. die chronische Versorgung, aufweisend einen Wundpflegeartikel gemäß einem der vorherigen Ansprüche.
  • Varianten
  • Vorzugsweise besteht die Hülle aus hydrophobem Material, beispielsweise aus Polypropylen oder aus einem hydrophob ausgerüsteten Naturmaterial, wie Baumwolle.
  • Die hydrophoben Eigenschaften der Hülle verhindern das Verkleben mit der Wundoberfläche und tragen dazu bei, dass die Wundexsudat-Partikeln schneller ins Innere der Hülle gelangen können.
  • Die beiden Hüllen kann auch aus einem anderen Kunststoff, insbesondere einer Polyurethan- oder Polyethylenfolie oder aus künstlicher Spinnenseiden Folie hergestellt sein.
  • Das Material der Hülle kann derart strukturiert sein, dass die Hülle eine raue Innenfläche und eine glatte Außenfläche aufweist. Vorzugsweise ist die raue Innenfläche der Hülle durch trichterförmige Perforationen gebildet, die sich jeweils in Richtung Innenfläche verjüngen und in eine freie Öffnungskante („Auskragung") auslaufen. Diese raue Innenfläche wirkt den Verschiebungen des Inhaltes der Hülle entgegen, so dass auf eine Fixierung mit Klebepunkten verzichtet werden kann. Dementsprechend kann die glatte Außenfläche des Hüllenmaterials durch gewölbte, sich zwischen den Perforationen erstreckende Materialabschnitte gebildet sein. Ein solches Hüllenmaterial kann im Gegensatz zu einem beidseitig ebenen als „dreidimensional" bezeichnet werden, und ist aus z. B. aus der DE 10 2006 017 194 der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung bekannt, auf deren Offenbarungsgehalt hier vollumfänglich verwiesen wird.
  • Bevorzugt ist in diesem Zusammenhang außerdem vorgesehen, dass der Wundpflegeartikel außerdem mindestens einen nutritiven, mindestens einen desinfizierenden bzw. dekontaminierenden und/oder mindestens einen Proteasen hemmend wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex aufweist.
  • Bei dem desinfizierend wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex kann es sich z. B. um eine Zusammensetzung aus mindestens einem Vitamin oder Vitaminderivat, einem Metallion sowie einem Detergenz handeln. Ebenso kann es sich dabei um einen BLIS (bacteriocin like inhibitory substance) oder um beschichtete magnetische Partikel handeln.
  • Bei dem nutritiv wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex kann es sich um eine Zusammensetzung enthaltend mindestens die Bestandteile eines enteralen und/oder parenteralen Diätetikums handeln. Ebenso kann es sich dabei um mindestens ein Wirkelement ausgewählt aus der Gruppe enthaltend Insulin, rekombinantes Insulin, Proinsulin, einen insulinähnlichen Wachstumsfaktor (Insulin-like growth factor, IGF), ein Insulinmimetikum und/oder einen diabetikerspezifischen, nicht glucose- bzw. saccharosebasierenden Energieträger handeln.
  • Bei dem Proteasen hemmend wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex kann es sich um mindestens ein Wirkelement ausgewählt aus der Gruppe enthaltend Proteasehemmer, superabsorbierende Polymere, Chelatoren für zweiwertige Kationen, Kollagen, beschichtete magnetische Partikel, Säuren, Puffer, nicht pathogene säureproduzierende Mikroorganismen, Probiotika und/oder Symbiotika handeln.
  • Weitere Zusammenhänge und Hintergründe zu den nutritiven, einen desinfizierenden bzw. dekontaminierenden und/oder Proteasen hemmend wirkenden Wirkstoffen und/oder Wirkstoffkomplexen sind in der DE 10 2007 030 931 der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung beschrieben, auf deren Inhalt hier vollumfänglich Bezug genommen wird. In der DE 10 2007 030 931 sind auch weitere nutritive, desinfizierende bzw. dekontaminierende und/oder Proteasen hemmend wirkende Wirkstoffen und/oder Wirkstoffkomplexe beschrieben, die ebenfalls als in dieser Anmeldung offenbart gelten sollen.
  • Dem Wundpflegeartikel können Substanzen zugefügt sein, die den osmotischen Druck erhöhen können. Zu den Substanzen zählen z. B. Osmodiuretika, wie Mannitol.
  • Mineralische Ionenaustauscher, wie Zeolithe, Bentonite oder Montmarylinite, können ebenfalls Bestandteil des Wundpflegeartikels, insbesondere seiner Matte sein. Zeolithe können u. a. Schadstoffe, wie Schwermetalle, absorbieren. Überdies entfalten sie eine blutstillende Wirkung.
  • Weiterhin kann der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel auch in ein Wundversorgungssystem zur Wunddrainage unter Einsatz von Unterdruck eingebracht sein. Solche Systeme sind z. B. in den Schriften DE 20 2004 017 052 , WO 2006048246 und DE 20 2004 018 245 der Anmelderin der vorliegenden Erfindung offenbart, deren Offenbarungsgehalt der vorliegenden Erfindung als zugehörig betrachtet sein soll.
  • Aus erstgenannter ist eine Vorrichtung zur Wundbehandlung unter Einsatz von Unterdruck bekannt, aufweisend ein gasdichtes Wundabdeckungselement, das im am Körper des Patien ten angelegten Zustand einen zwischen der jeweiligen Wunde und dem Wundabdeckungselement verbleibenden Raum bildet, und wenigstens eine Anschlussstelle, die mit dem Raum in Kontakt steht und über welche die im Raum befindliche Luft evakuiert werden kann, wobei das Wundabdeckungselement von wenigstens einem flächenhaften, die Wundsekrete aufnehmenden Wundpflegeartikel unterlegt ist, dessen Volumen im Laufe des Absorptionsprozesses zunimmt, so dass die absorbierten Wundsekrete innerhalb des Wundpflegeartikels und damit unterhalb des Wundabdeckungselementes bis zur Entfernung des Wundpflegeartikels aus dem Körper des Patienten verbleiben, der Wundpflegeartikel wenigstens eine Lage eines mit Superabsorbentien angereicherten Textilabschnittes ist, die mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Hülle umgeben ist, und die Lage in Draufsicht auf ihre Flachseite eine Fläche hat, die 3% bis 90% kleiner als die der Hülle ist, damit sich der Wundpflegeartikel in der Nähe seiner gesamten Füllungskapazität im Querschnitt einer Kreisform annähern kann.
  • Aus zweitgenannter ist ein Mehrkomponentenverband zur Wundbehandlung des menschlichen oder tierischen Körpers unter Einsatz von Unterdruck bekannt, aufweisend:
    ein Wundabdeckungselement zur Anbringung an Hautand Schleimhautoberfläche,
    wenigstens eine Anschlussstelle, die mit dem Wundraum in Kontakt steht und über welche die im Wundraum befindlichen Stoffe evakuiert werden können,
    wobei dieser superabsorbierende Polymere aufweist, wobei die absorbierten Wundsekrete an Polymere gebunden im Wundraum bis zur Entfernung aus dem Wundraum verbleiben,
    wobei die Polymere durch ihre Bindungskapazität wechselseitige Synergien mit den subatmosphärischen Drücken unterstützen.
  • Aus letztgenannter ist eine Drainagevorrichtung zur Wundbehandlung unter Einsatz von Unterdruck bekannt, aufweisend ein gasdichtes, aus folienartigem Material bestehendes Wundabdeckungselement, das im am Körper des Patienten angelegten Zustand an der Hautoberfläche um den Wundbereich herum adhäsiv befestigt ist und einen zwischen der jeweiligen Wunde und dem Wundabdeckungselement verbleibenden, abgedichteten Raum bildet, wenigstens einen Drainageschlauch, der in den Raum einsetzbar ist, über den die im Raum befindlichen Stoffe evakuiert werden können, und wenigstens einen innerhalb des Raumes angeordneten, die Wundsekrete aufsaugenden Wundpflegeartikel, der wenigstens eine Lage eines mit Superabsorbentien angereicherten Textilabschnittes aufweist, die mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Hülle umgeben ist, wobei die absorbierten Wundsekrete innerhalb des Wundpflegeartikel und damit unterhalb des Wundabdeckungselementes bis zur Entfernung des Wundpflegeartikel aus dem Körper des Patienten verbleiben, und wobei das Wundabdeckungselement eine gasdicht verschliessbare Behandlungsöffnung aufweist, durch die der Wundpflegeartikel in den Raum einlegbar und aus dem Raum entnehmbar ist.
  • Der Erfindungsgemäße Wundpflegartikel kann überdies einen an anatomische Gegebenheiten angepasste Form aufweisen. Hierzu kann er z. B. in Form einer Manschette ausgebildet sein; die über den einen Arm oder ein Bein oder ein Gelenk gestülpt werden kann, oder in Form eines an die Ferse, das Ellenbogengelenk oder dergleichen angepaßten Verbandes.
  • Der erfindungsgemäße Wundpflegartikel kann außerdem so ausgebildet sein, dass er sich zur Umlage um eine chirurgisch angelegte Leitung eignet. Hierzu kann der Wundpflegeartikel z. B. wenigstens einen Schlitz aufweisen, der es ermöglicht, den Verband am Körper eines Patienten um eine Leitung (z. B. eine Drainageleitung oder einen Kathether) umzulegen,
    wobei dem Wundpflegeartikel ein zweiter, ebenfalls flächenhafter Wundpflegeartikel zugeordnet ist, der von dem ersten Wundpflegeartikel in einem Abstand liegt,
    wobei der Abstand durch einen Verbindungsstreifen oder -steg überbrückt ist. Ein solcher Wundpflegartikel ist z. B. aus der DE 20 2006 005 966 der Anmelderin der vorliegenden Erfindung bekannt, deren Inhalt vollumfänglich dem Offenbarungsgehalt der vorliegenden Beschreibung hinzugefügt werden soll.
  • Ebenso ist in diesem Zusammenhang bevorzugt vorgesehen, dass der Wundpflegeartikel mindestens ein Agenz aufweist, das die Blutung oder die Blutungsneigung einschränken kann.
  • Bei besagtem Agens kann es sich um mindestens einen chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex oder um mindestens ein physikalisch wirkendes Wirkelement handeln. Ein solcher Wundpflegeartikel ist z. B. aus der DE 10 2007 030 931 der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung bekannt.
  • Hierzu kann der Wundpflegeartikel beispielsweise
    • • als im wesentlichen flacher Materialabschnitt aufweisend Absorptionsmaterial, der aus einem aufsaugenden Vlies mit darin verteilten superabsorbierenden Polymeren sowie mindestens einem chemisch und/oder physiologisch wirkende Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex ausgebildet sein,
    • • als oder in Kombination mit einem Druck- oder Kompressionsverband,
    • • als eine Kombination aus einer primären, nicht oder nur unwesentlich absorbierenden Wundauflage, die mindestens einen chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex aufweist, und einer peripher von dieser primären Wundauflage angeordneten sekundären Wundauflage, die superabsorbierende Polymere enthält, wobei ggf. zwischen beiden eine Diffusionsbarriere angeordnet ist,
    • • in Form eines Verbandpäckchens, aufweisend eine primäre Wundauflage mit mindestens einem chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex sowie einem an der Wundauflage angeordneten Wickelabschnitt, der zumindest abschnittsweise superabsorbierende Polymere aufweist, und/oder
    • • als Materialabschnitt mit einer Längserstreckung aufweisend Absorptionsmaterial, wobei der Materialabschnitt elastisch verformbare Eigenschaften aufweist, und wobei der Materialabschnitt superabsorbierende Polymere sowie ggf. mindestens einen chemisch und/oder physiologisch wirkende Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex aufweist Bevorzugt handelt es sich bei dem chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex um mindestens einen Stoff bzw. eine Zusammensetzung, die Blutstillende Eigenschaften aufweist. Diese Stoffe sind unter dem Oberbegriff „Hämostatika" bekannt.
  • Bei dem physikalisch wirkenden Wirkelement handelt es sich z. B. um eine Abbindung, ein Druckpolster, einen Druckverband oder einen Kompressionsverband.
  • Definitionen
  • Der Begriff "Wundpflegeartikel" soll im Folgenden insbesondere eine Wundauflage, bevorzugt eine flächige Wundauflage oder ein Wundpflegetuch bezeichnen. Besagte Wundauflage kann dabei sowohl absorbierend als auch nicht oder nur unwesentlich absorbierend ausgestaltet sein. Insbesondere kann der Begriff "Wundpflegeartikel" auch als ein Ensemble verschiedener Produkte verstanden werden, die in einer gegebenen Anordnung auf der zu behandelnden Wunde angeordnet werden. Dieses Ensemble kann eine physikalische Einheit bilden, indem die verschiedenen Produkte in einer gemeinsamen Hülle zusammengefasst oder – ggf. ohne Hülle – adhäsiv miteinander verbunden sind. Das Ensemble kann jedoch auch in Form eines Kits vorliegen, bei dem die verschiedenen Produkte mithilfe einer Wickel in der gegebenen Anordnung auf der zu behandelnden Wunde angeordnet sind.
  • Bevorzugt kann dabei vorgesehen sein, dass der Wundpflegeartikel als Spülkörper fungiert. Hiezu ist vorgesehen, dass der Wundpflegeartikel vor Aufbringen auf die Wunde mit einer physiologischen Lösung (z. B. 0.9% Kochsalz, Ringerlösung oder dergleichen) getränkt wird oder entsprechend getränkt vorkonfektioniert vorliegt. Ein solcher Wundpflegeartikel gibt während der Verwendung kontinuierlich Flüssigkeit an die Wunde ab, spült diese und nimmt Exsudat, Zelltrümmer, nekrotische Bestandteile, Bakterien, Debris und dergleichen auf. Spülkörper dieser art sind unter dem Markennamen TenderWet bekannt.
  • Der Begriff „Vlies" bezeichnet ein textiles Flächengebilde aus einzelnen Fasern, das im Gegensatz zu Geweben, Gestricken und Gewirken nicht aus Garnen hergestellt wird. Vliese behalten ihre strukturelle Integrität i. d. R. durch Haftung der einzelnen Fasern aneinander. Sie werden auch als „Nonwovens" bezeichnet, und z. B. durch Walken der Fasern hergestellt.
  • Der Begriff "Airlaid" bezeichnet einen speziellen Vliesstoff aus Zellstoff und Polyolefinfasern, in den ggf. superabsorbierende Polymere eingebettet sind.
  • Der Begriff "Exsudat" bezeichnet eine über die entzündlichen Prozesse des Wundödems vom Blutplasma abgeleitete Wundflüssigkeit. So wie das Blut für den Transport von Nährstoffen und anderen Botenstoffen und damit für die Versorgung verschiedener Teile des Körpers verantwortlich ist, dient das Exsudat auf ganz ähnliche Weise der Versorgung des Wundbettes und der darin ablaufenden Heilungsprozesse. Um dieser Vielzahl an Funktionen gerecht zu werden, enthält es ein breites Spektrum an Komponenten, woraus ein spezifisches Gewicht resultiert, das leicht oberhalb dessen von Wasser liegt. Darin unterscheidet es sich auch vom Transsudat, welches von nicht-entzündlichen Prozessen abgeleitet ist und ein deutlich geringeres spezifisches Gewicht mit einem geringen Zell- und Proteingehalt aufweist. Neben der Bereitstellung von Nährstoffen für die Fibroblasten und Epithelzellen koordiniert das Exsudat die verschiedenen Prozesse der Wundheilung zeitlich und räumlich durch seinen hohen Gehalt an Wachstumsfaktoren und Zytokinen. Diese werden vor allem durch Thrombozyten, Keratinozyten, Makrophagen und Fibroblasten gebildet. Sie beeinflussen die Motilität, Migration und Proliferation der verschiedenen an der Wundheilung beteiligten Zellen. So wird das Einwandern von Zellen in den Wundgrund ebenso gefördert wie die Versorgung des neugebildeten Granulationsgewebes durch die Angiogenese. Auch die Wundreinigung wird durch das Exsudat unterstützt. Es enthält verschiedene Serin-, Cystein- und Aspartatproteasen sowie Matrix-Metalloproteasen, die in ihrer Aktivität streng reguliert irreversibel geschädigtes Gewebe abbauen und somit das Wundbett für die nachfolgenden Phasen der Heilung vorbereiten.
  • Bestandteile des physiologischen Exsudats sind insbesondere Salze, Glucose, Zytokine und Wachstumsfaktoren, Plasmaproteine, Proteasen (insbesondere Matrix-Metalloproteasen), Granulozyten und Makrophagen.
  • Unter dem Begriff „chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex" sollen im Folgenden solche Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkomplexe verstanden werden, die die Blutung oder die Blutungsneigung einzuschränken imstande sind, ohne dass dabei physikalische Kräfte angewendet werden müssen. Der Wirkungsweg ist hier eine chemische und/oder physiologische Interaktion mit dem Wundmilieu.
  • Unter dem Begriff "Wirkstoffkomplex" soll im Folgenden nicht nur ein Komplex im chemischen Sinne verstanden werden, sondern insbesondere eine Zusammensetzung synergistisch eine Wirkung hervorrufender Wirkstoffe.
  • Unter dem Begriff "physikalisch wirkendes Wirkelement" soll im Folgenden ein Wirkelement verstanden werden, das auf physikalischem Wege, d. h. durch die Ausübung von Druck, Zug, Kälte und dergleichen, die Blutung oder die Blutungsneigung einzuschränken imstande ist.
  • Unter dem Begriff "Abbindung" soll im Folgenden eine notfallmedizinische Maßnahme verstanden werden, die in der Lage ist, den arteriellen Blutfluß z. B. in einer Gliedmaße zu stoppen, um so einen unvertretbaren Blutverlust in einer Wunde zu verhindern. Indikation für eine solche Abbindung sind in der Regel traumatische Einwirkungen, die zu einer Verletzungen mindestens einer Arterie führen.
  • Unter dem Begriff "stromabwärts einer Arteriellen Abbindung" soll im Folgenden eine Position am Körper eines menschlichen oder tierischen Patienten verstanden werden, die sich in Bezug auf den arteriellen Blutfluß vom Herz aus gesehen distal einer arteriellen Abbindung befindet.
  • Unter dem Begriff "chronische Wunden" sollen Wunden verstanden werden, die nicht primär auf traumatische Einwirkungen zurückgehen. Zwar können traumatische Einwirkungen der ursprüngliche Auslöser einer solchen Wunde gewesen sein, aber die chronische Wunde zeichnet sich vor allem durch eine verzögerte Wundheilung auf. Chronische Wunden weisen häufig – wenn überhaupt – nur leichte Blutungen auf, dafür oftmals eine starke Exsudation.
  • Unter dem Begriff "leichte Blutung" soll eine Blutung verstanden werden, die nicht arteriellen Ursprungs ist, sondern ggf. venösen Ursprungs oder interstitiellen bzw. kapillaren Ursprungs, und die in jedem Fall so leicht ausfällt, dass sie nicht mittel- oder unmittelbar lebensbedrohend ist.
  • Unter dem Begriff "akut blutende Wunden" sollen solche Wunden verstanden werden, die zu großen Blutverlusten führen. In der Regel sind hierfür arterielle Blutungen verantwortlich, die z. B. durch traumatische Einwirkungen verursacht werden. Akut blutende Wunden können u. U. mittel- oder unmittelbar lebensbedrohend sein. Aus diesem Grunde hat bei akut blutenden Wunden die Blutungsstillung eine sehr hohe Priorität.
  • Unter dem Begriff "Druckverband" soll im Folgenden der aus der Notfallmedizin bekannte Druckverband verstanden werden, Dieser besteht aus einem nicht zu harten, nicht saugfähigen Gegenstand (Druckpolster) ohne scharfe oder harte Kanten, der auf eine bereits abgedeckte Wunde aufgebracht wird und mithilfe einer Wickel mit mäßigem Zug befestigt wird. Durch den ausgeübten Druck wird die Durchblutung des betreffenden Körperteils gemindert und die traumatisch geöffneten Blutgefäße werden wieder geschlossen.
  • Unter dem Begriff "nicht oder nur unwesentlich absorbierende Wundauflage" soll eine Wundauflage bezeichnen, die ein geringes Absorptionsvermögen für Flüssigkeiten aufweist. Insgesamt soll das Absorptionsvermögen dabei bei weniger als 60 Gew.-%, bevorzugt weniger als 20 Gew.-% des Trockengewichts der Wundauflage liegen. Primäre Aufgabe einer solchen Wundauflage ist daher auch nicht die Aufnahme von Blut oder Exsudaten, sondern die Abgabe blutstillender Agenzien im Sinne der vorliegenden Erfindung.
  • Unter dem Begriff "Kompressionsverband" wird hingegen in aller Regel ein Verband verstanden, der ähnlich wie ein Druckverband wirkt, jedoch auf das genannte Druckpolster verzichtet. Der Druck oder die Kompression auf die Wunde wird hierbei ausschließlich durch die Wickel ausgeübt. Hierbei kann das Wickelmaterial elastisch sein.
  • Alginate werden aus den Braunalgen gewonnen und zu einem faserigen Vlies verwoben Chemisch handelt es sich um Polysaccharide, und zwar Calcium- und/oder Natrimsalze der Alginsäuren. Alginate können bis zum 20fachen ihres Eigengewichtes an Flüssigkeit aufnehmen, dabei wird das Wundexsudat in die Hohlräume eingelagert. Die im Alginatgitter enthaltenen Ca2+ Ionen werden gegen die Na+ Ionen aus dem Exsudat ausgetauscht, bis der Sättigungsgrad an Na-Ionen im Alginat erreicht ist. Dabei kommt es zu einem Aufquellen der Wundauflage und zur Umwandlung der Alginatfaser in einen Gelkörper durch Aufquellen der Fasern.
  • Carboxymethylcellulose liegt insbesonderte in Form von Natriumcarboxymethylcellulose vor und ist unter dem Namen "Hydrofaser" im Handel. In Hygiene- und Wundprodukten werden die Fasern in eine flächeige Matrix tiberführt. Durch die Aufnahme von Flüssigkeit aus dem Wundexsudat werden die Fasern nach und nach in ein Gelkissen umgewandelt, das die Flüssigkeit hält und nicht wieder freigibt. Dabei sind die Fasern so aufgebaut, dass das Wundexsudat nur in vertikaler Richtung aufgenommen wird. Dies bedeutet dass, solange die Kapazität reicht, das Exsudat nicht über den Wundrand fließt. Auf diese Weise kann eine Wundrandmazeration effektiv verhindert werden.
  • Superabsorbierende Polymere (SAP) sind Kunststoffe die in der Lage sind, ein Vielfaches ihres Eigengewichts – bis zum 1000-fachen – an Flüssigkeiten aufzusaugen. Chemisch handelt es sich dabei um ein Copolymer aus Acrylsäure (Propensäure, C3H4O2) und Natriumacrylat (Natriumsalz der Acrylsäure, NaC3H3O2), wobei das Verhältnis der beiden Monomere zueinander variieren kann. Zusätzlich wird ein so genannter Kernvernetzer (Core-Cross-Linker, CXL) der Monomerlösung zugesetzt, der die gebildeten langkettigen Polymermoleküle stellenweise untereinander durch chemische Brücken verbindet (sie "vernetzt"). Durch diese Brücken wird das Polymer wasserunlöslich. Beim Eindringen von Wasser oder wässrigen Salzlösungen in den Polymerpartikel quillt er auf und strafft auf molekularer Ebene dieses Netzwerk, so dass das Wasser ohne Hilfe nicht mehr entweichen kann.
  • Die superabsorbierenden Polymere können in dem erfindungsgemäßen Wundpflegeartikel in Form eines Granulats, eines Pulvers, einer Schüttung, eines Presslings, eines Schaums, in Form von Fasern, eines Fasergewirkes, -geleges oder -vlieses und/oder einer Faserwatte vorliegen.
  • Beispiele und Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird durch die im Folgenden gezeigten und diskutierten Figuren und Beispiele genauer erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Figuren und Beispiele nur beschreibenden Charakter haben und nicht dazu gedacht sind, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
  • Die Figuren zeigen:
  • 1 eine einfachste Ausführungsform des Wundpflegeartikels gemäß Erfindung, in der Form eines superabsorbierenden Gewebeabschnittes, in einer perspektivischen Ansicht;
  • 2 eine zweite Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in der Form einer mit dem Gewebeabschnitt gemäß 1 verklebten Airlaid-Matte, in einer perspektivischen Ansicht;
  • 3 eine dritte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine umhüllte Airlaid-Matte und einen Gewebeabschnitt, in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 4 eine vierte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine superabsorbierende Hülle und eine Airlaid-Matte, in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 5a eine fünfte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine umhüllte, flächige Airlaid-Matte, in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 5b den angefeuchteten Wundpflegeartikel gemäß 5a, ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 6a eine sechste Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine umhüllte, flächige Airlaid-Matte, in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 6b den angefeuchteten Wundpflegeartikel gemäß 6a, ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 7 eine siebente Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine umhüllte, lose Füllung aus superabsorbierenden Polymeren und Cellulose-Teilchen, ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung;
  • 8 eine achte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine umhüllte, lose Füllung aus Zellflocken und superabsorbierenden Polymeren, ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung und
  • 9 eine neunte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem Zustand, aufweisend eine alginathaltige Hülle und ein Innenleben in Form eines Gewebes mit darauf verstreuten superabsorbierenden Fasern, ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung.
  • In 1 ist ein Wundpflegeartikel 100 dargestellt, aufweisend einen Gewebeabschnitt 1 aus superabsorbierendem Garn von einem Durchmesser 0,2 mm. Der Gewebeabschnitt 1 ist in vorliegendem Fall rechteckig und weist etwa 1,0 bis 2,0 mm große Maschen auf. Bestandteile des Garns sind superabsorbierende Polyacrylatfasern und Viskose-Stützfasern, die zugleich als hydroaktive Polymere wirken. Der Gewebeabschnitt 1 kann nach Wundgröße zugeschnitten und von einer dünner, hydrophoben Wundschutzfolie („Wunddistanzgitter") unterlegt und anschließend mit einem sekundären semiokklusiven Wundverband (nicht dargestellt), beispielsweise in Form eines Polyurethanfolienabschnittes abgedeckt werden. Auf das Wunddistanzgitter kann verzichtet werden. Von großem Vorteil ist, dass die superabsorbierenden Polymere des Gewebes nah an den Wundgrund gebracht werden können.
  • Die 2 zeigt einen Wundpflegeartikel 200, aufweisend eine an dem Gewebeabschnitt 1 gemäß 1 aufkaschierte Airlaid-Matte 3. Die Airlaid-Matte 3 (Hersteller: McAirlaid-Vliesstoffe, Berlingerode) von einer Dicke etwa 2,0 mm besteht aus einem Zellflockenkern 13 mit darin verteilten superabsorbierenden pulverigen Partikeln (SAP) und zwei folienartigen Cellulose-Deckschichten 14.1, 14.2. Da sowohl der Gewebeabschnitt 1 als auch die Airlaid-Matte 3 superabsorbiernd sind, erhöht sich das Aufsaugvermögen und -schnelligkeit des zweischichtigen Wundpflegeartikels erheblich. Zur Verklebung des Gewebeabschnittes 1 und der Airlaid-Matte 3 miteinander ist medizinisch unbedenklicher Polyacrylatkleber (Hersteller: Henkel) vorgesehen.
  • Gemäß 3 ist der oben beschriebene Gewebeabschnitt 1 kleblos, direkt auf die flächenmäßig gleiche Airlaid-Matte 3 gelegt und in einer flüssigkeitsdurchlässigen Hülle 2 untergebracht. Die beiden Hüllenwände sind gleich. Die Hülle 2 mit den darin befindlichen Gewebeabschnitt 1 und Airlaid-Matte 3 stellen einen Wundpflegeartikel 300 dar. Die aus Polyesterfasern gefertigte Hülle 2 ist hydrophob und klebt kaum an der Wunde. Die Ausmaße der Hülle 2 in Draufsicht auf ihre Flachseite sind etwa 25% größer als die des Gewebeabschnittes 1.
  • Bei einem in 4 dargestelltem Wundpflegeartikel 400 handelt es sich um eine aus zwei gleichen rechteckigen Hüllenwänden 12.1, 12.2 bestehende Hülle 12, die die besagte Airlaid-Matte 3 umgibt. Die Hüllenwände 12.1, 12.2 bestehen jeweils aus einem in 1 beschriebenen superabsorbierenden Gewebeabschnitt, jedoch von kleineren Maschen (0,3 bis 0,8 mm). Der Wundpflegeartikel 400 kann mit ihrer beliebigen Flachseite direkt auf die Wunde gelegt werden. Beim Kontakt mit dem Wundexsudat quellen sowohl die Hüllenwände als auch die innere Airlaid-Matte 3 auf.
  • Ein in den 5a und 5b gezeigter Wundpflegeartikel 500 setzt sich aus einer aus zwei deckungsgleichen, rechteckigen Hüllenwänden 22.1, 22.2 bestehenden Hülle 22 aus einem Gemisch aus Natriumcarboxymethylcellulose- und Cellulosefasern und aus der oben beschriebenen Airlaid-Matte 3 zusammen. Unter Natriumcarboxymethylcellulose versteht man das Natrium-Celluloseglykolat (Abkürzung: CMC nach DIN 7728, T1, April 1978, oder fachsprachlich NaCMC).
  • Die Hüllenwände 22.1, 22.2 sind an ihrer Peripherie mittels einer Naht 16 miteinander verbunden. Der Wundpflegeartikel 500 kann auch abweichende von der rechteckigen, andere Formen aufweisen, beispielsweise eine ovale, kreisrunde oder nierenförmige Form (nicht dargestellt).
  • In den 6a und 6b ist ein eine Hülle 32 aufweisender Wundpflegeartikel 600 dargestellt, dessen Hülle asymmetrisch aufgebaut ist, indem die eine Hüllenwand 32.1 aus einem Gemisch aus Natriumcarboxymethylcellulose- und Cellulosefasern und die andere Hüllenwand 32.1, die nicht zum Kontakt mit der Wunde bestimmt ist, aus Polyesterfolie besteht. Die Hülle 32 umgibt die Airlaid-Matte 3 vollständig. Wie die 6b zeigt, hat sich das Volumen der mit dem Wundexsudat aufgesogenen Airlaid-Matte 3 erheblich vergrößert. Die Volumenzunahme der aus NaCMC bestehenden Hüllenwand 32.1 ist niedriger als die der Airlaid-Matte.
  • Die 7 zeigt einen Wundpflegeartikel 700, der dem bereits bei den 5a und 5b abgehandelten Wundpflegeartikel 500 ähnlich ist mit dem Unterschied, dass innerhalb der Hülle anstelle der Airlaid-Matte eine Füllung 17 von superabsorbierenden Fasern (SAF), gegebenenfalls mit einem 50%-Anteil an Cellulosefasern befindlich ist.
  • Der 8 ist ein Wundpflegeartikel 800 zu entnehmen, bestehend aus einer Hülle 52 und einem im Hülleninneren befindlichen superabsorbierenden Kern 18, der sich aus Zellflocken mit darin verteilten superabsorbierenden Pulver- bzw. granulatförmigen Polyacrylatpartikeln zusammensetzt. Der Kern 18 ist noch mit einer dünnen, celluloseartigen Umhüllung 28 umgeben, die eine staubschützende Funktion hat. Die Hülle 52 weist eine mit der Wunde in Kontakt kommende Hüllenwand 52.2 aus therapeutisch wirksamen, feinporigen Polyurethan-Weichschaumstoff (hydroaktive Polymere) auf, die zugleich eine polsternde Wirkung hat. Die PUR-Hüllenwand kann größere Mengen an Wundexsudat und Debris aufnehmen. Der Überschuss an Wundexsudat wird von dem superabsorbierenden Kern 18 aufgenommen. Eine zweite Hüllenwand 52.1 ist aus einer semiokklusiven Polyesterfolie gefertigt. Optional kann zwischen der semiokklusiven Hüllenwand 52.1 und dem Kern 18 ein lose angeordneter, flüssigkeisdichter Folienabschnitt 19 angeordnet sein.
  • Die 9 zeigt einen Wundpflegeartikel 900, bestehend aus einer Hülle 62 und einem im Hülleninneren liegenden Gewebeabschnitt 25 aus Cellulosefasern mit darauf verstreuten faserigen, superabsorbierenden Polymeren 27. Die Hülle 62 besteht aus zwei miteinander über die Naht 16 verbundenen, vliesartigen Hüllenwänden 62.1, 62.2 aus Alginatfasern. Beim Applizieren soll der Wundpflegeartikel 900 nicht über den Wundrand hinaus reichen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 69530180 [0009]
    • - DE 102006017194 [0044, 0113]
    • - WO 03094813 [0045, 0069, 0097]
    • - WO 2007051599 [0045, 0069, 0097]
    • - WO 0152780 [0045, 0069, 0097]
    • - DE 102007030931 [0118, 0118, 0128]
    • - DE 202004017052 [0121]
    • - WO 2006048246 [0121]
    • - DE 202004018245 [0121]
    • - DE 202006005966 [0126]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 7728 [0169]

Claims (16)

  1. Wundpflegeartikel, aufweisend mindestens a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie c) einen Anteil aufweisend ein absorbierendes Material.
  2. Wundpflegeartikel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem absorbierenden Material um superabsorbierende Polymere, ein absorbierendes Schaummaterial oder ein absorbierendes Zellulosematerial handelt.
  3. Wundpflegeartikel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stützenden Fasern ausgewählt sind aus der Gruppe enthaltend a) Cellulosefasern, b) Viskosefasern, c) Alginatfasern, und/oder d) Polyester-, Polyethylen-, Polyolefine-, Polyurethan-, Polyvinylalkohol- oder Polymaidfasern, bzw. Mischungen oder Copolymere derselben.
  4. Wundpflegeartikel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hydroaktiven Polymere chemisch modifizierte Cellulosefasern aufweisen.
  5. Wundpflegeartikel gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die chemisch modifizierten Fasern einen Substitutionsgrad von mindestens 0,05 Carboxymethylgruppen pro Glucoseeinheit aufweisen.
  6. Wundpflegeartikel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei den Superabsorbierenden Polymeren um Polymere in Faser-, Garn-, Watte- Vlies- oder Gewebeform handelt.
  7. Wundpflegeartikel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei den superabsorbierenden Polymeren um Polymere in Pulver- oder Granulatform handelt.
  8. Wundpflegeartikel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern mindestens teilweise in Form eines Vlieses, eines Gewebes, eines Gewirkes, eines Airlaids und/oder eines Nonwoven vorliegen.
  9. Wundpflegeartikel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Artikel wenigstens einen Wundexsudate absorbierenden Körper, sowie wenigstens eine den Körper wenigstens teilweise umgebende Hülle aufweist, die mindestens a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, sowie b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren aufweist.
  10. Wundpflegeartikel gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wundexsudate absorbierende Körper mindestens ein Material aufweist, das ausgewählt ist aus der Gruppe enthaltend a) eine Fasermatte, insbesondere aus einem Airlaid, mit eingearbeiteten superabsorbierenden Polymeren, b) ein Vlies, ein Nonwoven, ein Airlaid, eine Matte, ein Gewirke oder ein Gewebe aufweisend Fasern oder Garne aus superabsorbierenden Polymeren, c) ein absorbierendes Zellulosematerial d) eine lose Füllung aufweisend superabsorbierende Polymeren, und/oder e) eine Matte aus einem Weichschaumstoff.
  11. Wundpflegeartikel gemäß Anspruch 9–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle assymmetrisch aufgebaut ist, dergestalt, dass der Bereich der Hülle, der in an den Körper eines Patienten angelegtem Zustand des Wundpflegeartikels vom Körper des Patienten weg weist, ein hydrophobes, wasserdichtes, und/oder wasserabweisendes Material aufweist.
  12. Wundpflegeartikel gemäß einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Artikel aus einem Vlies, einem Nonwoven, einem Airlaid, einer Matte, einem Gewirke oder einem Gewebe besteht, enthaltend a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie c) einen Anteil an superabsorbierenden Polymeren oder eines absorbierenden Schaummaterials.
  13. Wundpflegeartikel gemäß einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Artikel aus einem Vlies, einem Nonwoven, einem Airlaid, einer Matte, einem Gewirke oder einem Gewebe besteht, enthaltend a) einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten, sowie b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, wobei der Wundpflegeartikel c) auf seiner im an den Körper eines Patienten angelegtem Zustand vom Körper des Patienten weg weisenden Seite eine Schicht aufweisend einen Anteil an superabsorbierenden Polymeren aufweist.
  14. Verwendung eines Wundpflegeartikels gemäß einem der vorherigen Ansprüche zur Behandlung von chronischen Wunden, akut blutenden Wunden, traumatisch erzeugte Wunden.
  15. Verwendung eines Wundpflegeartikels gemäß einem der vorherigen Ansprüche zur operativen bzw. postoperativen Versorgung bzw. bzw. militärmedizinischen Wundversorgung.
  16. Kit für die Akut-, Notfall- oder Militärmedizinische bzw. die chronische Wundversorgung, aufweisend einen Wundpflegeartikel gemäß einem der vorherigen Ansprüche.
DE102007049430A 2007-10-14 2007-10-14 Wundpflegeartikel, aufweisend mindestens einen Anteil an stützenden Fasern und einen Anteil an hydroaktiven Polymeren Withdrawn DE102007049430A1 (de)

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