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Die
Erfindung betrifft einen Wundpflegeartikel gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein
solcher Wundpflegeartikel eignet sich insbesondere zur Aufnahme
von Exsudat aus chronischen Wunden, wie z. B. bei Diabetes, Ulcus
cruris und ähnlichen Erkrankungen auftreten.
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Der
Begriff "Exsudat" bezeichnet eine über die entzündlichen
Prozesse des Wundödems vom Blutplasma abgeleitete Wundflüssigkeit.
So wie das Blut für den Transport von Nährstoffen
und anderen Botenstoffen und damit für die Versorgung verschiedener
Teile des Körpers verantwortlich ist, dient das Exsudat
auf ganz ähnliche Weise der Versorgung des Wundbettes und
der darin ablaufenden Heilungsprozesse. Um dieser Vielzahl an Funktionen
gerecht zu werden, enthält es ein breites Spektrum an Komponenten,
woraus ein spezifisches Gewicht resultiert, das leicht oberhalb
dessen von Wasser liegt. Darin unterscheidet es sich auch vom Transsudat,
welches von nicht-entzündlichen Prozessen abgeleitet ist
und ein deutlich geringeres spezifisches Gewicht mit einem geringen
Zell- und Proteingehalt aufweist. Neben der Bereitstellung von Nährstoffen
für die Fibroblasten und Epithelzellen koordiniert das
Exsudat die verschiedenen Prozesse der Wundheilung zeitlich und
räumlich durch seinen hohen Gehalt an Wachstumsfaktoren
und Zytokinen. Diese werden vor allem durch Thrombozyten, Keratinozyten,
Makrophagen und Fibroblasten gebildet. Sie beeinflussen die Motilität,
Migration und Proliferation der verschiedenen an der Wundheilung
beteiligten Zellen. So wird das Einwandern von Zellen in den Wundgrund
ebenso gefördert wie die Versorgung des neugebildeten Granulationsgewebes
durch die Angiogenese. Auch die Wundreinigung wird durch das Exsudat
unterstützt. Es enthält verschiedene Serin-, Cystein-
und Aspartatproteasen sowie Matrix-Metalloproteasen, die in ihrer
Aktivität streng reguliert irreversibel geschädigtes
Gewebe abbauen und somit das Wundbett für die nachfolgenden
Phasen der Heilung vorbereiten.
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Bestandteile
des physiologischen Exsudats sind insbesondere Salze, Glucose, Zytokine
und Wachstumsfaktoren, Plasmaproteine, Proteasen (insbesondere Matrix-Metalloproteasen),
Granulozyten und Makrophagen.
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Kommt
es nicht innerhalb einiger Wochen zu einer deutlichen Progression
des Wundheilungsverlaufs entsprechend der verschiedenen Phasen der Wundheilung,
so spricht man von einer chronischen Wunde. Dabei betrachtet man
jedoch bereits länger als drei Tageandauernde exsudative
Phasen als Komplikation und spricht von einer pathologischen Exsudation,
welche zu einer Chronifizierung der Wunde beitragen kann. Die zugrunde
liegenden Ursachen sind meist komplex und können durchaus auch
systemischer Natur sein. Es überrascht jedoch aufgrund
der zuvor erläuterten Bedeutung des Exsudats für
die Wundheilung nicht, dass sich Komplikationen der Wundheilung
in einer deutlich veränderten Zusammensetzung und Wirkung
des Exsudats widerspiegeln.
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Unter
anderem durch eine Konzentrationsverschiebung der einzelnen Bestandteile
des Exsudats verliert das normalerweise heilungsfördernde Exsudat
bei chronischen Wunden seine positive Wirkung. Insbesondere der
Gehalt an inflammatorischen Zytokinen und Proteasen ist in pathologischem
Exsudat signifikant erhöht. Der Gehalt an Wachstumsfaktoren
ist dagegen verringert. Ein besonders gravierender Unterschied ergibt
sich hinsichtlich der Aktivität der zuvo rangesprochenen
Matrix-Metalloproteasen. Neben der Vorbereitung des Wundbetts sind
sie auch beim späteren Umbau des Granulations- zum Narbengewebe
beteiligt. Diese Enzyme werden normalerweise als inaktives Präenzym
gebildet und in ihrer Aktivierung durch entsprechende Inhibitoren
reguliert (tissue inhibitors of metalloproteases, TIMPs), welche
gleichzeitig selbst eine positive Wirkung auf das Zellwachstum haben.
Im chronischen Exsudat scheint aufgrund von Störungen in
diesem Regulationssystem die Aktivität der Proteasen erhöht,
was möglicherweise zu einer aktiven Wundregression beiträgt.
Das pathologische Exsudat ist hinsichtlich des Gehalts seiner Komponenten
aus dem der Wundprogressionför derlichen Gleichgewicht geraten.
Daraus ergeben sich verschiedene Komplikationen, die zur weiteren
Verschlechterung und Chronifizierung der Wunde beitragen.
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Ein
Wundpflegeartikel der eingangs genannten Art dient insbesondere
dazu, besagtes chronisches Exsudat zu absorbieren und so die Wundheilung
zu fördern.
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Weiterhin
ist bekannt, daß die Reinigung und Säuberung von
Wunden und die Entfernung von Wundexudat für den Heilungsprozeß von
Wunden wichtig ist. Allgemein verwendete Wundverbände umfassen
Mull, Schaumstoffe, Tupfer, Wattebausche oder andere Fasermaterialien.
Mull und andere Fasermaterialien absorbieren Fluide durch Kapillarwirkung
mit dem Nachteil, daß, wenn sich neues Gewebe als Teil
des Heilungsprozesses bildet, dieses die Fasern umgibt und herausgezogen
wird, wenn das Material entfernt wird, was Wundverletzungen bewirkt.
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Aus
der
DE 69530180 ist
ein nicht haftender Wundverband in Bahnenform bekant, der von 50 Gew.-%
bis 95 Gew.-% textile Fasern, gemischt mit von 5 Gew.-% bis 50 Gew.-%
gelbildenden Fasern aufweist. Die in der Schrift genannten textilen
Fasern, beispielsweise Cellulosefasern weisen eine relativ schwache,
dagegen die faserigen Polymere eine erhöhte Absorptionsfähigkeit
auf, die bis zu 50fachen des Eigengewichtes reichen soll. Nachteilig
bei dem bekannten Wundverband ist, dass sowohl die textilen als
auch die gelbildenden Fasern eine für bestimmte Anwendungen,
beispielsweise für sehr stark exsudierende Wunden unzureichende
Aufsaugkapazität aufweisen. Dieser Wundverband weist nur
eine geringe Aufnahmekapazität für Wundexsudate
auf. Überdies ist das Aufnahmeverhalten nur schlecht dosierbar.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel bereit
zu stellen, der im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Wundpflegeartikeln
eine geringe Haftung an der Wunde aufweist, sich ergo nach Verwendung
leichter und ohne Schmerzen ablosen lässt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel bereit
zu stellen, der im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Wundpflegeartikeln
ein besser dosier- oder variierbares Absorptionsverhalten aufweist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel
bereit zu stellen, der eine kühlende und somit schmerzlindernde
Wirkung auf die Wunde aufweist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Wundpflegeartikel
bereit zu stellen, der sich durch gleichermaßen hohe Weichheit
und Absorptionskapazität auszeichnet.
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Diese
Aufgaben werden durch einen Wundpflegeartikel mit den Merkmalen
des vorgelegten Hauptanspruchs gelöst. Die Unteransprüche
geben bevorzugte Ausführungsformen an. Dabei ist zu beachten,
dass die genannten Bereichsangaben durchweg einschließlich
der jeweiligen Grenzwerte zu verstehen sind.
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Demnach
ist ein Wundpflegeartikel vorgesehen, aufweisend mindestens
- a) einen Anteil an stützenden Fasern,
die auch in feuchtem Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten,
- b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie
- c) einen Anteil aufweisend ein absorbierendes Material.
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Unter
dem Begriff „hydroaktive Polymere" sollen im folgenden
Polymere verstanden werden, die feuchtigkeitsbindende Eigenschaften
haben. Hierzu zählen u. a.
- • Agar,
- • Carrageen,
- • Johannisbrotkernmehl,
- • Guarkernmehl,
- • Traganth,
- • Gummiarabicum, d
- • Xanthan,
- • Karaya,
- • Tarakernmehl,
- • Gellan,
- • Pektin,
- • Chitosan,
- • Hyaluronsäure,
- • Modifizierte Stärke, sowie
- • Zellulose und Zelluloseether, wie z. B.
- • Carboxymethylcellulose,
- • Hydroxypropylcellulose,
- • Hydroxypropylmethylcellulose,
- • Methylcellulose und
- • Methylethylcellulose.
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Die
genannten hydroaktiven Polymere nehmen wässrige Wundexsudate
auf und bilden dabei ebenfalls eine feuchte Oberfläche
aus. Ggf. nehmen sie eine gelartige Form an. Die feuchte Oberfläche bzw.
die Gelform trägt dazu bei, die Wundhaftneigung des Wundpflegeartikels
zu reduzieren, so dass dieser sich nach Verwendung atraumatisch
und schmerzlos ablösen lässt. Durch die Gelform
weist der Wundpflegartikel eine kühlende und somit scherzlindernde
Wirkung auf. Überdies ermöglicht die Gelform die
Ausbildung eines Wundheilungsfördernden Feuchtklimas.
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Besonders
bevorzugt liegen die hydroaktiven Polymere in Faserform vor. Diese
Fasern können von der Art sein, die ihre strukturelle Integrität
bei Absorption von Wasser oder Exudat behalten, oder können
von der Art sein, die bei Absorption von Exudat ihre Faserform verlieren
und zu einem strukturlosen Gel oder einer Lösung werden.
Letzteres gilt besonders für Fasern aus Methylcellulose
und ihren Derivaten.
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Der
erfindungsgemäße Wundpflegeartikel kann die Form
eines Tupfers, eines Wundtuchs, einer Wundauflage, einer Wundkompresse,
eines Wundpolsters, einer Bandage oder eines Strumpfes haben und
kann als primärer oder sekundärer Verband besonders
bei der Behandlung von Beingeschwüren verwendet werden.
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Besonders
bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass es sich bei dem absorbierenden
Material um superabsorbierende Polymere oder ein absorbierendes Schaummaterial
oder ein saugendes Zellulosematerial handelt.
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Superabsorbierende
Polymere (SAP) sind Kunststoffe, die in der Lage sind, ein Vielfaches
ihres Eigengewichts – bis zum 1000-fachen – an
Flüssigkeiten aufzusaugen. Chemisch handelt es sich dabei um
ein Copolymer aus Acrylsäure (Propensäure, C3H4O2)
und Natriumacrylat (Natriumsalz der Acrylsäure, NaC3H3O2),
wobei das Verhältnis der beiden Monomere zuein ander variieren
kann. Zusätzlich wird ein so genannter Kernvernetzer (Core-Cross-Linker,
CXL) der Monomerlösung zugesetzt, der die gebildeten langkettigen
Polymermoleküle stellenweise untereinander durch chemische Brücken
verbindet (sie "vernetzt"). Durch diese Brücken wird das
Polymer wasserunlöslich. Beim Eindringen von Wasser oder
wässrigen Salzlösungen in die Polymerpartikeln
quellen sie auf und straffen auf molekularer Ebene dieses Netzwerk,
so dass das Wasser ohne Hilfe nicht mehr entweichen kann.
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Die
superabsorbierenden Polymere können in dem erfindungsgemäßen
Wundpflegeartikel in Form eines Granulats, eines Pulvers, einer
Schüttung, eines Presslings, eines Schaums, in Form von Fasern,
eines Fasergewirkes, -geleges oder -vlieses und/oder einer Faserwatte
vorliegen.
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Die
Superabsorber-Teilchen können in Pulver- oder Granulatform
von einer Partikelgröße zwischen 100 und etwa
1000 μm vorliegen. Das Gewichtsverhältnis zwischen
Superabsorber und dem flüssigkeitsabsorbierenden Körper
liegt im Bereich 0,01 bis etwa 0,5.
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Die
in dem vorliegenden vorgeschlagene Verwendung von Superabsorbierenden
Polymeren in Faser- oder Garnform weist gegenüber partikulären superabsorbierenden
Polymeren eine Reihe von Vorteilen auf:
- i)
So haben besagte Fasern oder Garne einen Dochteffekt. Auf diese
Weise können bei Kontakt mit einer Flüssigkeit
sehr viel schneller diese Flüssigkeit aufnehmen und binden
als dies partikuläre superabsorbierende Polymere können.
- ii) Überdies können die Flüssigkeitssströme
lenken bzw. richten. Auf diese Weise kann z. B. eine Wundrandmazeration
verhindert werden.
- iii) Sie können anders als partikuläre superabsorbierende
Polymere zu Vliesen, Geweben oder ähnlichem verarbeitet
werden. Auf diese Weise kann z. B. die Hülle einer Wundauflage
aus diesen Fasern oder Garnen gefertigt sein, und die superabsorbierenden
Eigenschaften können so sehr viel näher an den
Wundgrund gebracht werden.
- iv) Die Gefahr, dass superabsorbierende Materialien in der Wunde
verbleiben, ist bei einem Gewebe aus superabsorbierenden Garnen
sehr viel geringer als bei partikulären superabsorbierenden Polymeren.
Auch dies trägt dazu bei, dass die superabsorbierenden
Eigenschaften so sehr viel näher an den Wundgrund gebracht
werden können
- v) Aus demselben Grund kann der Anteil an superabsorbierenden
Materialien in einem Wundpflegeartikel erheblich erhöht
werden.
- vi) Besagte Fasern oder Garne bzw, die daraus hergestellten
Produkte besitzen eine sehr viel höhere Weichheit und eine
geringere Abrasivität als die entsprechenden partikulären
superabsorbierenden Polymere.
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Die
erfindungsgemäße Kombination aus hydroaktiven
Polymeren wie beispielsweise Methylcellulose und ihrer Derivate
und superabsorbierenden Polymeren weist eine Reihe von Vorteilen
gegenüber solchen Wundpflegeartikeln, die keine superabsorbierenden
Polymere enthalten, auf.
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Bevorzugt
kann dabei vorgesehen sein, dass sich die Absorptionseigenschaften
hydroaktiven Polymeren und der superabsorbierenden Polymeren unterscheiden.
Auf diese Weise kann z. B. ein Wundpflegeartikel hergestellt werden,
der einen hochabsorbierenden Kern sowie eine niederabsorbierende Hülle
aufweist. Diese Konfiguration gewährleistet einen Wundpflegeartikel,
der stets eine trockene Oberfläche aufweist.
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Die
stützenden Fasern sind bevorzugt ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend
- • Cellulosefasern,
- • Viskosefasern,
- • Alginatfasern, und/oder
- • Polyester-, Polyolefine-, Polyurethan-, Polyvinylalkohol-
oder Polymaidfasern, bzw. Mischungen oder Copolymere derselben
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Die
genannten Fasern nehmen im Unterschied zu den genannten hydroaktiven
bzw. superabsorbierenden Polymeren nur relativ wenig Feuchtigkeit
auf und behalten daher langer ihre strukturelle Integrität
bzw. Festigkeit. Sie bilden also gleichsam das „Rückgrat"
des erfindungsgemäßen Wundpflegeartikels, damit
dieser, wenn er Feuchtigkeit aufgenommen hat, sich als Ganzes von
der Wunde abnehmen lässt.
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Cellulose
ist ein natürlich vorkommendes, unverzweigtes Polysaccharid,
das aus mehreren Hundert bis zehntausend β-D-Glucose-Molekülen
mit (1-4)β-glykosidischer Bindung besteht. Es ist Hauptbestandteil
des Zellstoffs.
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Viskosefasern
sind Fasern, die aus dem Grundmaterial Cellulose bestehen und mithilfe
eines chemischen Veredlungsverfahrens weiterverarbeitet werden.
Dabei wird die Zellulose zunächst mit Natronlauge versetzt,
quillt auf und bildet Natroncellulose. Auf diese lässt
man Schwefelkohlenstoff (CS2) einwirken.
Dabei entsteht Natriumxanthogenat (Xanthat), das in wässriger,
verdünnter NaOH-Lösung lösbar ist und
eine viskose Lösung ausildet. Sowohl vor der Reaktion mit
CS2 als auch nach dem Lösen in
Natronlauge wird der Natroncellulose beziehungsweise der Spinnviskose
Zeit für die jeweiligen chemischen Reaktionen gegeben.
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Hierzu
gehören die Verkürzung der Kettenlangen der polymeren
Zellulosemoleküle vor der Xanthogenierungsreaktion und
Umlagerungsreaktionen nach dem Löseprozess. Nach zwei-
oder dreifacher Filtration und Entlüftung besitzt dann
die Spinnmasse die geeignete Viskosität und den geeigneten Reifegrad – Reaktivität
gegenüber dem Spinnbad – um nachfolgend versponnen
werden zu können.
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Für
die Viskosefasern im klassischen Herstellungsprozess wird ein Schwefelsäurespinnbad eingesetzt,
welches zusätzlich noch – fast bis zur Sättigungsgrenze – Natriumsulfat
und eine geringe Menge Zinksulfat zur Verzögerung der Zellulose-Ausfällungsreaktion
enthält. Die Viskosespinnmasse wird mittels Zahnradpumpen
durch die Spinndüsen gepresst. Der typische Lochdurchmesser
eines Einzellochs der Spinndüsen beträgt etwa
50 μm.
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Die
so erhaltene Faser unterscheidet sich von klassischen Zellulosefasern
durch eine sehr glatte Oberfläche, was etwaige Haftung
mit der Wunde verhindert, sowie eine höhere Reissfestigkeit
bewirkt. Viskose ist unter dem Handelsnamen Rayon erhältlich
Alginate werden aus den Braunalgen gewonnen und können
in Faserform vorliegend zu einem Vlies oder Gewebe verarvbeitet
werden. Chemisch handelt es sich um Polysaccharide, und zwar Calcium- und/oder
Natrimsalze der Alginsäuren. Alginate können bis
zum 20fachen ihres Eigengewichtes an Flüssigkeit aufnehmen,
dabei wird das Wundexsudat in die Hohlräume eingelagert.
Die im Alginatgitter enthaltenen Ca2+ Ionen
werden gegen die Na+ Ionen aus dem Exsudat
ausgetauscht, bis der Sättigungsgrad an Na-Ionen im Alginat
erreicht ist. Dabei kommt es zu einem Aufquellen der Wundauflage
und zur Umwandlung der Alginatfaser in einen Gelkörper
durch Aufquellen der Fasern. Dies tritt jedoch z. B. im Gegensatz
zu CMC erst bei sehr viel höheren Flüssigkeitsanteilen
ein, sodass Alginate als stützenden Fasern im Rahmen der
vorliegenden Erfindung in Frage kommen.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass die hydroaktiven Polymere chemisch
modifizierte Cellulosefasern aufweisen.
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Carboxymethylcellulose
(CMC) ist ein Derivat der Zellulose, bei der ein Teil der Hydroxylgruppen
der Zellulose als Ether mit einer -CH2-COOH-(Carboxymethyl-)Gruppe
verknüpft sind. Bei der Herstellung wird die Zellulose
in reaktivere Alkalizellulose überführt und anschließend
mit Chloressigsäure zur Carboxymethylzellulose umgesetzt.
Die Cellulose-Struktur bleibt erhalten. In der Säureform sind
CMC unlöslich in Wasser. Unter alkalischen Bedingungen
sind sie hingegen relativ gut in Wasser löslich. Dabei
quillt sie zunächst bei Kontakt mit Wasser und bildet dann
kolloidale Lösungen, die eine gelartige Struktur ausbilden.
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CMC
kann bis zum ca. vierfachen des eigenen Volumens an Flüssigkeit
in sich aufnehmen, bevor es zur Kolloidbildung kommt. Die Flüssigkeitsaufnahme
erfolgt anders als bei Alginaten, bei denen Ionenaustauschvorgänge
stattfinden, schnell, wobei die Flüssigkeit und darin gelöste
Bestandteile fest eingebunden werden, bis die Faser übersättigt
ist.
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Carboxymethylcellulose
liegt insbesondere in Form von Natriumcarboxymethylcellulose vor.
In Hygiene- und Wundprodukten werden die Fasern in eine flächige
Matrix überführt. Durch die Aufnahme von Flüssigkeit
aus dem Wundexsudat werden die Fasern nach und nach in ein Gelkissen
umgewandelt, das die Flüssigkeit hält und nicht
wieder freigibt. Dabei sind die Fasern so aufgebaut, dass das Wundexsudat
nur in vertikaler Richtung aufgenommen wird. Dies bedeutet dass,
solange die Kapazität reicht, das Exsudat nicht über
den Wundrand fließt. Auf diese Weise kann eine Wundrandmazeration
effektiv verhindert werden.
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Die
Verwendung von Wundpflegeartikeln aufweisend CMC eignet sich daher
insbesondere zur/zum
- • Behandlung
von stark exsudierenden Wunden
- • Unterstützung der Wundheilungsvorgänge durch
Erhaltung eines feuchten Milieus
- • Wundrandschutz bei mazerierten oder von Mazeration
bedrohten Wundrändern
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass die Fasern einen Substitutionsgrad
von mindestens 0,05 Carboxymethylgruppen pro Glucoseeinheit aufweisen.
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In
einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass es
sich bei den Superabsorbierenden Polymeren um Polymere in Faserform
handelt.
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Bislang
sind superabsorbierende Polymere nur in Granulat- oder Pulverform
bekannt. Die in dem vorliegenden Zusammenhang von der Anmelderin vorgeschlagene
Verwendung von Superabsorbierenden Polymeren in Faserform weist
die oben beschriebenen Vorteile auf.
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In
einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass es
sich bei den Superabsorbierenden Polymeren um Polymere in Pulver-
oder Granulatform handelt.
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Die
so ausgestalteten SAP sind dabei bevorzugt in eine Faserlage eingebracht,
so z. B. in Form des unten beschriebenen Airlaids. In dieser Ausgestaltung
kann vorgesehen sein, dass der Wundpflegeartikel eine Hülle
aufweist, die Verhindert, dass einzelne SAP-Partikel aus der Hülle
austreten.
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Die
Hülle kann z. B. auch in Form einer Polymerfolie mit dreidimensionalen
Perforierungen ausgebildet sein. Dabei bilden die Perforierungen
Auskragungen aus. Eine solche Polymerfolie ist z. B. in der
DE 10 2006 017 194 der
Anmelderin der vorliegenden Anmeldung beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt
hier vollumfänglich verwiesen wird. Die Hülle
kann dabei auch mit besagter Polymerfolie mit dreidimensionalen
Perforierungen beklebt sein.
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Grundsätzlich
entspricht diese Ausführungsform im wesentlichen Punkten – mit
Ausnahme der verwendeten hydroaktiven Polymere, insbesondere der
CMC-Fasern – Wundauflagen der Anmelderin der vorliegenden
Erfindung, wie sie beispielsweise in der
WO 03094813 , der
WO 2007051599 und der
WO 0152780 offenbart sind. Der Offenbarungsgehalt
der genannten Schriften sei dem Offenbarungsgehalt dieser Schrift
vollumfänglich beigefügt.
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Die
darin beschriebene Wundauflage kann bevorzugt einen im wesentlichen
flachen Materialabschnitt aus Absorptionsmaterial aufweisen, der
z. B. aus einem aufsaugenden Vlies aus den genannten Fasern mit
darin verteilten superabsorbierenden Polymeren besteht. Diese liegen
wie beschrieben bevorzugt in Form eines Granulats oder eines Pulvers vor,
können jedoch auch in Form einer Schüttung, eines
Presslings, eines Schaums, in Form von Fasern, eines Fasergewirkes,
-geleges oder -vlieses und/oder einer Faserwatte vorliegen.
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Die
Hülle ist bevorzugt flüssigkeitsdurchlässig,
umgibt den Materialabschnitt umgibt und eine Barriere gegen feste
Ausscheidungen bildet und die den Durchtritt von anderen ausgetretenen
Substanzen zu dem innerhalb der Hülle angeordneten Materialabschnitt
aus Absorptionsmaterial ermöglicht. Die Hülle
ist bevorzugt wenigstens teilweise von einer Naht abgeschlossen
Besonders bevorzugt weist der Materialabschnitt in Draufsicht auf
seine Flachseite eine Fläche (F1) auf, welche in seinem
nicht benetzten Zustand um 3% bis 75% kleiner als die Fläche (F2)
der flachgelegten Hülle ist und in der Hülle frei beweglich
oder fixiert ist, wobei die Hülle ganzflächig Poren
aufweist, welche jeweils kleiner als die unbenetzten superabsorbierenden
Polymere sind.
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Grundsätzlich
kann der Wundpflegeartikel sowohl eine ellipsoide, eine polygonale
oder eine unregelmäßige Form aufweisen. Bevorzugt
ist dabei vorgesehen, dass der Wundpflegartikel rechteckig, kreisförmig,
tropfen-, herz- oder nierenförmig oder der Anatomie des
Os sacrum (Kreuzbein) angepasst ist.
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Der
Wundexsudate absorbierende Körper kann dabei lose in der
Hülle angeordnet sein, aber auch in der Hülle
fixiert vorliegen. Hierbei ist z. B. an eine flächige Verklebung
gedacht, oder an eine randständige Fixierung, z. B. durch
Vernähen des Wundexsudate absorbierenden Körpers
mit den Rändern der Hülle.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass die Hülle in Draufsicht
auf seine Flachseite einen umlaufenden, über die Naht hinausragenden
Oberstand aufweist und der Absorptionskörper frei von harten, scharfen
Kanten und Ecken ist.
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Die
Poren oder Maschen der Hülle sind bevorzugt 0,05 mm bis
1,0 mm, vorzugsweise 0,20 mm bis 0,50 mm gross. Weiterhin kann bevorzugt
vorgesehen sein, dass die Poren oder Maschen durch die Fäden-
oder Faserabschnitte begrenzt sind, welche im Schnitt durch die
Hülle etwa bogenförmig sind und mit ihren Bogen-Scheiteln
nach aussen zeigen.
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Die
innere Lage des Absorptionskörpers weist bevorzugt ein
flächenspezifisches Gewicht von wenigstens 300 g/m2 auf, wobei die Flächenmasse des
darin gleichmässig verteilten Anteils der osmotisch wirksamen
Substanzen wenigstens 100 g/m2 beträgt.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass die innere Lage zu mehr als 40 Gew.-%
aus superabsorbierenden Polymeren besteht.
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Die
Umhüllung ist bevorzugt aus gewebten oder vliesartig zusammengesetzten
Kunstfasern, wie Polypropylen- oder Polyethylenfasern, gebildet.
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Die
Umhüllung besteht bevorzugt aus einem aus einem Gewebe
oder Vlies, das wenigstens ein flächenspezifisches Gewicht
von 20 g/m2 aufweist.
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Bevorzugt
vorgesehen ist dabei ein Wundpflegeartikel gemäß der
obigen Beschreibung, wobei die Fasern mindestens teilweise in Form
eines Vlieses vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere
an ein Vlies, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern
und SAP-Fasern gedacht.
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Ein
solches Vlies wird durch Kardieren, Walken oder ein ähnliches
Behandeln der betreffenden Fasern hergestellt.
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Bevorzugt
vorgesehen ist überdies, dass die Fasern mindestens teilweise
in Form eines Gewebes vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere an
ein Gewebe, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern
und SAP-Fasern gedacht. Hierzu müssen die betreffenden
Fasern und die textilen Fasern zu einem oder mehreren Garnen versponnen
oder verdrillt werden und das bzw. die Garne dann verwoben, gewirkt
oder verstrickt werden.
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Ebenso
kann vorgesehen sein, dass die Fasern mindestens teilweise in Form
eines Airlaids vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere
an ein Airlaid, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern
und SAP-Fasern gedacht. Ein solches Airlaid wird durch ein Luftstromfaserformverfahren hergestellt.
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Ebenso
kann vorgesehen sein, dass die Fasern mindestens teilweise in Form
eines Nonwoven vorliegen. In dieser Ausgestaltung ist insbesondere an
ein Nonwoven, bestehend aus stützenden Fasern, CMC-Fasern
und SAP-Fasern gedacht.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass der erfindungsgemäße
Wundpflegeartikel wenigstens einen Wundexsudate absorbierenden Körper, sowie
wenigstens eine den Körper wenigstens teilweise umgebende
Hülle aufweist, die mindestens
- a)
einen Anteil an stützenden Fasern, die auch in feuchtem
Zustand die Integrität der Wundauflage gewährleisten,
sowie
- b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren aufweist.
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Besagte
Hülle liegt dabei bevorzugt in Form eines Vlieses oder
Gewebes aus CMC und nicht hydroaktiver Cellulose als Stützgerüst
vor.
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Diese
Hülle weist bevorzugt eine Dicke von 1–5 mm auf.
Besagte hydroaktive Polymere sind dabei – wie oben bereits
beschrieben – bevorzugt Fasern aus Carboxymethylcelllulose.
Der besagte Wundexsudate absorbierende Körper kann dabei
z. B. aus einem einfachen Zellulosevlies – ähnlich
einem Blatt Löschpapier bestehen.
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Besonders
bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass der Wundexsudate absorbierenden
Körper mindestens ein Material aufweist, das ausgewählt
ist aus der Gruppe enthaltend
- a) eine Fasermatte,
insbesondere aus einem Airlaid, mit eingearbeiteten superabsorbierenden Polymeren,
- b) ein Vlies, ein Nonwoven, ein Airlaid, eine Matte, ein Gewirke
oder ein Gewebe aufweisend Fasern oder Garne aus superabsorbierenden
Polymeren,
- c) ein absorbierendes Zellulosematerial,
- d) eine lose Füllung aus superabsorbierenden Polymeren,
und/oder
- e) eine Matte aus einem Weichschaumstoff.
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Wesentliche
Vorteile dieser Konfiguration sind
- • dass
die Hülle selbst erhebliche Mengen an Wundexsudaten aufnehmen
kann, so dass sich das gesamte Aufnahmevermögen des Wundpflegeartikels
erhöht;
- • die Hülle durch den Anteil an hydroaktiven
Polymeren eine geringe Haftung an der Wunde aufweist;
- • die Hülle durch den Anteil an stützenden
Fasern nahtfest ist,
- • die Hülle bei Verwendung von gelbildenden
hydroaktiven Polymeren einen angenehmen kühlenden und rückfeuchtenden
Effekt auf die Wunde ausübt;
- • die stützenden Fasern die Integrität
der Hülle auch bei paralleler Verwendung von gelbildenden hydroaktiven
Polymeren gewährleisten; und
- • ein Absorptionsgefälle zwischen innen gelegenem
absorbierenden Körper und Hülle entsteht, wobei
der innere absorbierenden Körper als Reservoir dient und
eine vollständige Desintegrierung der Hülle ausbleibt,
weil überschüssige Flüssigkeit nach innen
abgeleitet wird.
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Besagte
Airlaidmatte ist bereits oben beschrieben. Sie kann bevorzugt eine
flüssigkeitsdurchlässige Hülle aufweisen,
die z. B. aus Polypropylen besteht.
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Die
superabsorbierenden Polymere können dabei in Faser-, Garn-,
Watte- Vlies- oder Gewebeform, in Pulver- oder Granulatform, oder
in Form eines Schaums, einer Schüttung, eines Presslings oder
einer Schüttung aus Schnipseln bestehend aus einer zerschnittenenen
Airlaidmatte vorliegen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehenen, dass
der Wundexsudate absorbierende Körper mindestens ein Material
aufweist, das ausgewählt ist aus der Gruppe enthaltend
eine Matte, insbesondere aus einem Airlaid, mit eingearbeiteten superabsorbierenden
Polymeren, und/oder eine lose Füllung aus superabsorbierenden
Polymeren. Besagte Airlaidmatte ist bereits oben beschrieben und kann
bevorzugt einen im wesentlichen flachen Materialabschnitt aus Absorptionsmaterial
aufweisen, der z. B. aus einem aufsaugenden Vlies aus den genannten
Fasern mit darin verteilten superabsorbierenden Polymeren besteht.
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Dieser
Wundexsudate absorbierende Körper kann der absorbierenden
Einlage entsprechen, die in einer Wundauflage der Anmelderin der
vorliegenden Erfindung enthalten ist, wie sie beispielsweise in
der
WO 03094813 , der
WO 2007051599 und der
WO 0152780 offenbart ist und
unter dem Handelsnamen „sorbion sachet" vertrieben wird.
Der Offenbarungsgehalt der genannten Schriften sei dem Offenbarungsgehalt
dieser Schrift vollumfänglich beigefügt.
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Der
Wundexsudate absorbierende Körper kann in einer anderen
Ausgestaltung ebenso einen Kern bilden, der aus – ggf.
flockenartiger – Zellulose und/oder Zellulosederivaten,
bevorzugt Flockenzellstoff oder Zellwollfasern, superabsorbierenden
Polymeren in Granulatform sowie einem Klebstoff besteht, wobei die
Granulate an die Zellulose bzw. den Zellstoff in mehreren Höhen
angeklebt sind, und die Granulate über mehr als 50% der
gesamten Bauhöhe wenigstens eines Abschnitts des Kerns
verteilt sind, wobei vermengte Bereiche von Granulat und Zellulose
und/oder Zellulosederivaten vorliegen. Der Gewichtsanteil der superabsorbierenden
Polymeren kann dabei bevorzugt im Bereich zwischen 10–25 Gew.-%
liegen. Ähnliche Konstruktionen sind aus herkömmlichen
Inkontinenzmaterialien bekannt und wie Hygienebinden für
ihre polsternden Eigenschaften bekannt.
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Um
besagten Kern herum kann eine Hülle angeordnet sein, die
in Bereichen überlappend angeordnet ist, und der z. B.
eine Klebenaht überdeckt bzw. Teil derselben ist.
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Ebenso
kann innerhalb der Hülle ein Abschnitt eines hydrophoben
und/oder wasserabweisenden bzw. wasserundurchlässigen Materials
vorgesehen sein, der Durchnässungs- oder Wäscheschutz
fungiert.
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Der
Wundexsudate absorbierende Körper kann in einer anderen
Ausgestaltung ebenso mindestens eine flache Lagen aus einem Zellstoff
enthalten, an welche superabsorbierende Polymere – bevorzugt
in Granulatform – geklebt sind. Dadurch ergibt sich in
einer bevorzugten Ausgestaltung ein Aufbau des Körpers,
der wenigstens drei Schichten aufweist, wobei zwei Deckschichten
eine Schicht aufweisend superabsorbierende Polymere umgeben.
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Dabei
liegen in der Ebene keine Vermengungen von Zellstoff und superabsorbierenden
Polymeren vor; sondern lediglich fixierte Benachbarungen beider
Materialien. Die ggf. vorgesehenen mehreren lagen können
dabei in einer bevorzugten Ausgestaltung auch durch walzen, Pressen,
Kalandrieren oder ähnliche Verfahren physisch miteinander
verdichtet sein. Überdies kann der Körper sich
wiederholende Musterungen oder Maserungen aufweisen, wie z. B. ein
Karomuster, ein Stanzmuster oder dergleichen aufweisen.
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Der
besagte Wundexsudate absorbierende Körper kann überdies
ggf. eine Hülle aus einem durchlässigen Material
aufweisen; diese kann in ihren Randbereichen unterschiedliche Verbindungen bzw.
Nähte aufweisen, die insbesondere durch Klebungen erzeugt
sind. So kann z. B. vorgesehen sein, dass der Verbindungsbereich
zwischen dein beiden Seiten der Hülle an mindestens einer
Seite des Wundexsudate absorbierenden Körpers – bevorzugt
in Längsrichtung – schmaler ausgestaltet ist als
an mindestens einer anderen Seite, so dass sich im ersteren Falle,
anders als im letzteren Falle ein sich auffaltbarer Überstand
ergibt.
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Besagte
Hülle kann bevorzugt aus einem Nonwoven aus Polypropylen
mit einem Flächengewicht von 10–40 g/m2 bestehen.
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Bevorzugt
kann überdies vorgesehen sein, dass der so beschriebene
Wundexsudate absorbierende Körper an wenigstens einer Innerseite
der ihn umgebenden Hülle fixiert ist, bevorzugt durch Klebungen.
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In
einer anderen Ausführungsform ist bevorzugt vorgesehen,
dass es sich bei dem Weichschaumstoff der Hülle um mindestens
ein Material ausgewählt aus der Gruppe enthaltend thermoplastische
Weichschäume, wie Polyurethan-, Polyamid- oder Polyetherschaum,
Silikonschaum sowie Cellulose-Schaum oder Naturschwamm handelt.
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Naturschwämme
beispielsweise der Klasse der Hornkieselschwämme (Demospongiae)
weisen ähnlich wie technische Schaumstoffe ein Absorptionsvermögen
für Flüssigkeiten auf. Überdies weisen sie
wachstumshemmende Eigenschaften gegenüber Mikroorganismen
auf, um sich vor dem Ansiedeln von sessilen Organismen zu schützen.
Diese Eigenschaften können auch in Zusammenhang mit der Wundversorgung
sinnvoll sein, um Bakterienwachstum in der Wundauflage und/oder
in der Wunde zu verhindern. Ebenso weisen diese Schwämme wachstumshemmende
Eigenschaften gegenüber Pilzen und Einzellern auf. Hinzu
kommt, dass solche Schwämme Flüssigkeiten zu absorbieren
imstande sind und sich daher für die Aufnahme von Exsudaten hervorragend
eignen.
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Besagter
Naturschwamm kann in dünnen Scheiben, die z. B. durch thermisches
Schneiden erzeugt worden sind, auf die Wunde aufgelegt sein.
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Der
Weichschaumstoff kann ggf. mehrlagig ausgestaltet sein, wobei die
einzelnen Lagen bevorzugt Dicken zwischen 0,5 mm und 10 mm aufweisen können.
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Der
Weichschaumstoff kann offenzellig und geschlossenzellig ausgestaltet
sein. Überdies kann der Weichschaumstoff auch als Integralschaum
ausgestaltet sein.
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In
besagter Ausführungsform ist besonders bevorzugt vorgesehen,
dass die Hülle aus stützenden Fasern und hydroaktiven
Polymeren Kanäle, Lochungen oder Stanzungen aufweist. Diese
erleichtern den Durchtritt von Flüssigkeit, insbesondere
Exsudat, zum zentral gelegenen absorbierenden Körper. Diese
Ausgestaltung ist insbesondere bei Verwendung von CMC als hydroaktives
Polymer vorteilhaft. CMC schrumpft bei Kontakt mit Flüssigkeit,
was zu einer Vergrößerung besagter Löcher
führt und so den Flüssigkeistdurchtritt überdies
erleichtert.
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Einzelne
Bestandteile der Hülle können an den Rändern
der Wundauflage miteinander physikalisch verbunden sein, z. B. durch
Verkleben, Vernähen oder Verschweissen. Weitere physikalische
Verbindungstechniken sind hier denkbar und im Sinne der Erfindung
erfasst. Als Schweißverfahren kommt insbesondere thermisches
Schweißen oder Ultraschallschweissen in Frage.
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Grundsätzlich
wird beim Verbinden zweier Lagen, insbesondere beim Verkleben, Vernähen oder
Verschweissen eine außenliegende Naht erzeugt. Diese kann
in einigen Verwendungsfällen nachteilig sein, so z. B.
dann, wenn der Wundpflegeartikel in eine Wundtasche eingelegt wird,
da hier die Nahtüberstände Reibekanten darstellen,
die ggf. zu Entzündungen, zumindest aber zu Schmerzen führen
können. Für solche Fälle kann vorgesehen
sein, dass die Bestandteile der Hülle durch eine Innenliegende
Naht verbunden sind; eine solche innenliegende Naht kann z. B. erzeugt
werden, in dem man zwei rechteckige Lagen der Hülle an
drei Seiten auf herkömmliche Weise miteinander vernäht,
und das erhaltene Produkt dann „umkrempelt". In den so
gebildeten Innenraum kann dann eine Lage enthaltend superabsorbierende
Polymere entsprechend gemäß der obigen Beschreibung
eingebracht werden. Durch das Umkrempeln wird überdies
bewirkt, dass die Ecken des Wundpflegeartikels abgerundet (somit gleichsam „entschärft")
werden und der Wundpflegeartikel insgesamt eine gerundete Form annimmt,
die unter Umständen z. B. einem Tampon ähnlich
sehen kann. Dies ist gerade bei Verwendung des Wundpflegeartikels
in Wundtaschen von Vorteil. Die verbleibende offene Seite kann vernäht,
verklebt oder auch offen gelassen werden. Man kann so in einer bevorzugten
Ausfüh rungsform einen tampon- oder wurstförmigen
Absorptionskörper mit innenliegenden Nähten erhalten,
der sich gut eignet, um in eine Wundtasche eingeführt zu
werden. Ggf. kann dieser auch mit einem Zugbändchen versehen
sein, mit dessen Hilfe der Absorptionskörper nach Verwendung
aus der Wundtasche herausgezogen werden kann
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Grundsätzlich
kann in einer anderen bevorzugten Ausführungsform der absorbierende
Körper – in Draufsicht auf die Flachseite der
Hülle gesehen – wesentlich kleiner als das durch
die Nähte begrenzte Feld der Hülle sein. In Extremfall
kann jedoch, falls in der Form einer Matte vorliegt, nahezu bis
zur Naht reichen. In Hinblick auf die rasche Volumenzunahme des
absorbierenden Körpers ist es günstiger, einen peripheren
Abstand zwischen der Hüllennaht und den Seitenkanten der
Matte zu halten, der beispielsweise im Bereich 5 cm bis 15 cm liegt.
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Ferner
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass der Weichschaumstoff
außerdem superabsorbierende Polymere aufweist. In besagtem
Fall können die superabsorbierenden Polymere bereits vor
oder während des Aufschäumens des Weichschaumstoffs
in das Ausgangsmaterial eingebracht werden. Alternativ können
sie auch mittels Druck bzw. über Strahldüsen in
den fertigen Weichschaumstoff eingepresst werden.
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In
besagter Ausführungsform ist besonders bevorzugt vorgesehen,
dass die Hülle aus stützenden Fasern und hydroaktiven
Polymeren Kanäle, Lochungen oder Stanzungen aufweist. Diese
erleichtern den Durchtritt von Flüssigkeit, insbesondere
Exsudat, zum zentral gelegenen absorbierenden Körper. Diese
Ausgestaltung ist insbesondere bei Verwendung von CMC als hydroaktives
Polymer vorteilhaft. CMC schrumpft bei Kontakt mit Flüssigkeit,
was zu einer Vergrößerung besagter Löcher
führt und so den Flüssigkeistdurchtritt überdies
erleichtert.
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Weiterhin
kann der Wundexsudate absorbierende Körper mindestens ein
Material aufweisen, das ausgewählt ist aus der Gruppe enthaltend
Aktivkohle, Silberionen.
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Weiterhin
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Hülle assymmetrisch
aufgebaut ist, dergestalt, dass der Bereich der Hülle,
der in an den Körper eines Patienten angelegtem Zustand
des Wundpflegeartikels vom Körper des Patienten weg weist,
ein hydrophobes, wasserdichtes, und/oder wasserabweisendes Material
aufweist.
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Dieses
Material kann bevorzugt z. B. Polypropylen, Polyethylen, Polyamid,
Polytetrafluorethylen oder ein anderes organisches Polymer. Ebenso kann
das Material Baumwolle oder Viskose sein, die ggf. wasserabweisend
behandelt ist.
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Auf
diese Weise ist gewährleistet, dass der Wundpflegeartikel
an dieser Seite leicht angefasst und gehandhabt werden kann, was
die Arbeit des Pflegepersonals erheblich erleichtert. Weiterhin
wird so gewährleistet, dass die vom Körper weg
weisende Seite stets trocken leibt und/oder ein durchnässen verhindert.
Dies trägt dazu bei, dass ein solcher Wundpflegeartikel
unter Kleidung getragen werde kann, und es verbessert überdies
die Akzeptanz eines solchen Wundpflegeartikels durch einen Patienten,
und mindert dessen psychologische Belastung.
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Hinzu
kommt, dass die Außenwelt so ggf. vor Infektionen oder
Kontaminationen geschützt ist. Insbesondere werden so sogenannte
Vertikalinfektionen durch infektiöses Exsudat vermieden.
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Dieses
Material kann bevorzugt ein hydrophobes, wasserdichtes, und/oder
Material wasserabweisendes Material sein, wie z. B. Polypropylen,
Polyethylen, Polyamid, Polytetrafluorethylen oder ein anderes organisches
Polymer. Ebenso kann das Material Baumwolle oder Viskose sein, die
ggf. wasserabweisend behandelt ist.
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Weitere
in Frage kommende Materialien sind in diesem Zusammenhang Alginat
oder modifizierte Methylcellulose (insbesondere Carboxymethylcellulose),
letztere ggf. mit Paraffin, Lipokolloiden oder Vaseline behandelt.
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Dabei
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Hülle assymmetrisch
aufgebaut ist, dergestalt, dass ein Bereich der Hülle ein
Alginate enthaltendes Material aufweist. Besagter Bereich kann bevorzugt
auf einer Seite des Wundpflegeartikels angeordnet sein. Bevorzugt
ist dabei vorgesehen, dass dieser Bereich keine hydroaktiven Polymere,
insbesondere kein CMC aufweist.
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Der
erfindungsgemäße Wundpflegeartikel kann überdies
in eine Hülle, die beispielsweise aus Polypropylen besteht,
eingearbeitet sein. Er gleicht dann von außen dem in der
WO 03094813 , der
WO 2007051599 und der
WO 0152780 der Anmelderin der
vorliegenden Anmeldung beschriebenen Wundpflegeartikel. Der Wundpflegeartikel
kann dabei in besagter Hülle frei beweglich sein oder aber
an den Rändern oder flächig an einer Hüllenwand
immobilisiert sein.
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In
einer anderen, jedoch ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen,
dass der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel aus
einem Vlies, einem Nonwoven, einem Airlaid, einer Matte oder einem
Gewebe besteht, enthaltend
- a) einen Anteil
an stützenden Fasern, die auch in feuchtem Zustand die
Integrität der Wundauflage gewährleisten,
- b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, sowie
- c) einen Anteil an superabsorbierenden Polymeren.
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Besagte
superabsorbierende Polymeren können dabei in jeglicher
der oben beschrieben Formen vorliegen, bevorzugt jedoch in Faser-,
Garn-, Watte- Vlies- oder Gewebeform.
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Bevorzugt
ist überdies vorgesehen, dass die Hülle zumindest
abschnittsweise eine adhäsive Beschichtung aufweist, und
zwar bevorzugt auf der wundabgewandten Seite, mit deren Hilfe sie – z.
B. mit einem Verband – im Wundbereich fixiert werden kann.
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Weiterhin
kann auch vorgesehen sein, dass die Hülle einen über
die eigentliche Wunde überstehenden Bereich aufweist, der
mit Klebestreifen zur Fixierung versehen ist.
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Überdies
kann auch auf der Wundabgewandten Seite des Wundpflegeartikels ein
flächiger Materialabschnitt vorgesehen sein, der über
die eigentliche Hülle hinausgeht und wenigstens in seinen Randbereichen
eine der Haut zugewandte adhäsive Beschichtung z. B. in
Form von Klebestreifen oder -flächen aufweist (sog. „Island
Dressing").
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Besagter
flächiger Materialabschnitt kann insbesondere semiokklusive
Eigenschaften aufweisen, d. h. er kann z. B. durchlässig
für Feuchtigkeit sein, nicht aber für Bakterien.
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Als
Klebematerialien für die oben genannten Zwecke kommen bevorzugt
physiologisch akzeptable adhäsive Agenzien in Frage, wie
z. B. Hydrokolloidkleber oder medizinisch unbedenkliche Klebstoffe, wie
lösungsmittelfreie, biokompatible Silikonkleber oder Polyacrylatkleber
sein, die eine gute Beständigkeit gegen alle gängigen
Sterilisationsverfahren aufweisen.
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In
einer ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der
erfindungsgemäße Wundpflegeartikel aus einem Vlies,
einem Nonwoven, einem Airlaid, einer Matte oder einem Gewebe besteht,
enthaltend
- a) einen Anteil an stützenden
Fasern, die auch in feuchtem Zustand die Integrität der
Wundauflage gewährleisten, sowie
- b) einen Anteil an hydroaktiven Polymeren, wobei der Wundpflegeartikel
- c) auf seiner im an den Körper eines Patienten angelegtem
Zustand vom Körper des Patienten weg weisenden Seite eine
Schicht aufweisend einen Anteil an superabsorbierenden Polymeren
aufweist.
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Aiuf
diese Weise kann ein Kontakt zwischen den nicht resorbierbaren Superabsorbierenden
Polymeren und der Wunde – wie es u. U. gesetzlich gefordert
sein kann – verhindert werden.
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Besagte
superabsorbierende Polymeren können dabei in jeglicher
der oben beschrieben Formen vorliegen, bevorzugt jedoch in Faser-,
Garn-, Watte- Vlies- oder Gewebeform.
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Weiterhin
ist die Verwendung eines Wundpflegeartikels gemäß einem
der vorherigen Ansprüche zur Behandlung von chronischen
Wunden, akut blutenden Wunden, traumatisch erzeugte Wunden oder
zur operativen bzw. postoperativen Versorgung bzw. für
militärische Zwecke vorgesehen.
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Ebenso
vorgesehen ist ein Kit für die Akut-, Notfall- oder Militärmedizinische
bzw. die chronische Versorgung, aufweisend einen Wundpflegeartikel
gemäß einem der vorherigen Ansprüche.
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Varianten
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Vorzugsweise
besteht die Hülle aus hydrophobem Material, beispielsweise
aus Polypropylen oder aus einem hydrophob ausgerüsteten
Naturmaterial, wie Baumwolle.
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Die
hydrophoben Eigenschaften der Hülle verhindern das Verkleben
mit der Wundoberfläche und tragen dazu bei, dass die Wundexsudat-Partikeln
schneller ins Innere der Hülle gelangen können.
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Die
beiden Hüllen kann auch aus einem anderen Kunststoff, insbesondere
einer Polyurethan- oder Polyethylenfolie oder aus künstlicher
Spinnenseiden Folie hergestellt sein.
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Das
Material der Hülle kann derart strukturiert sein, dass
die Hülle eine raue Innenfläche und eine glatte
Außenfläche aufweist. Vorzugsweise ist die raue
Innenfläche der Hülle durch trichterförmige Perforationen
gebildet, die sich jeweils in Richtung Innenfläche verjüngen
und in eine freie Öffnungskante („Auskragung")
auslaufen. Diese raue Innenfläche wirkt den Verschiebungen
des Inhaltes der Hülle entgegen, so dass auf eine Fixierung
mit Klebepunkten verzichtet werden kann. Dementsprechend kann die glatte
Außenfläche des Hüllenmaterials durch
gewölbte, sich zwischen den Perforationen erstreckende
Materialabschnitte gebildet sein. Ein solches Hüllenmaterial
kann im Gegensatz zu einem beidseitig ebenen als „dreidimensional"
bezeichnet werden, und ist aus z. B. aus der
DE 10 2006 017 194 der Anmelderin
der vorliegenden Anmeldung bekannt, auf deren Offenbarungsgehalt
hier vollumfänglich verwiesen wird.
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Bevorzugt
ist in diesem Zusammenhang außerdem vorgesehen, dass der
Wundpflegeartikel außerdem mindestens einen nutritiven,
mindestens einen desinfizierenden bzw. dekontaminierenden und/oder
mindestens einen Proteasen hemmend wirkenden Wirkstoff und/oder
Wirkstoffkomplex aufweist.
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Bei
dem desinfizierend wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex
kann es sich z. B. um eine Zusammensetzung aus mindestens einem
Vitamin oder Vitaminderivat, einem Metallion sowie einem Detergenz
handeln. Ebenso kann es sich dabei um einen BLIS (bacteriocin like
inhibitory substance) oder um beschichtete magnetische Partikel
handeln.
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Bei
dem nutritiv wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex kann
es sich um eine Zusammensetzung enthaltend mindestens die Bestandteile
eines enteralen und/oder parenteralen Diätetikums handeln.
Ebenso kann es sich dabei um mindestens ein Wirkelement ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend Insulin, rekombinantes Insulin, Proinsulin,
einen insulinähnlichen Wachstumsfaktor (Insulin-like growth
factor, IGF), ein Insulinmimetikum und/oder einen diabetikerspezifischen,
nicht glucose- bzw. saccharosebasierenden Energieträger
handeln.
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Bei
dem Proteasen hemmend wirkenden Wirkstoff und/oder Wirkstoffkomplex
kann es sich um mindestens ein Wirkelement ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend Proteasehemmer, superabsorbierende Polymere,
Chelatoren für zweiwertige Kationen, Kollagen, beschichtete
magnetische Partikel, Säuren, Puffer, nicht pathogene säureproduzierende Mikroorganismen,
Probiotika und/oder Symbiotika handeln.
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Weitere
Zusammenhänge und Hintergründe zu den nutritiven,
einen desinfizierenden bzw. dekontaminierenden und/oder Proteasen
hemmend wirkenden Wirkstoffen und/oder Wirkstoffkomplexen sind in
der
DE 10 2007 030 931 der
Anmelderin der vorliegenden Anmeldung beschrieben, auf deren Inhalt
hier vollumfänglich Bezug genommen wird. In der
DE 10 2007 030 931 sind
auch weitere nutritive, desinfizierende bzw. dekontaminierende und/oder Proteasen
hemmend wirkende Wirkstoffen und/oder Wirkstoffkomplexe beschrieben,
die ebenfalls als in dieser Anmeldung offenbart gelten sollen.
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Dem
Wundpflegeartikel können Substanzen zugefügt sein,
die den osmotischen Druck erhöhen können. Zu den
Substanzen zählen z. B. Osmodiuretika, wie Mannitol.
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Mineralische
Ionenaustauscher, wie Zeolithe, Bentonite oder Montmarylinite, können
ebenfalls Bestandteil des Wundpflegeartikels, insbesondere seiner
Matte sein. Zeolithe können u. a. Schadstoffe, wie Schwermetalle,
absorbieren. Überdies entfalten sie eine blutstillende
Wirkung.
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Weiterhin
kann der erfindungsgemäße Wundpflegeartikel auch
in ein Wundversorgungssystem zur Wunddrainage unter Einsatz von
Unterdruck eingebracht sein. Solche Systeme sind z. B. in den Schriften
DE 20 2004 017 052 ,
WO 2006048246 und
DE 20 2004 018 245 der
Anmelderin der vorliegenden Erfindung offenbart, deren Offenbarungsgehalt der
vorliegenden Erfindung als zugehörig betrachtet sein soll.
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Aus
erstgenannter ist eine Vorrichtung zur Wundbehandlung unter Einsatz
von Unterdruck bekannt, aufweisend ein gasdichtes Wundabdeckungselement,
das im am Körper des Patien ten angelegten Zustand einen
zwischen der jeweiligen Wunde und dem Wundabdeckungselement verbleibenden
Raum bildet, und wenigstens eine Anschlussstelle, die mit dem Raum
in Kontakt steht und über welche die im Raum befindliche
Luft evakuiert werden kann, wobei das Wundabdeckungselement von
wenigstens einem flächenhaften, die Wundsekrete aufnehmenden Wundpflegeartikel
unterlegt ist, dessen Volumen im Laufe des Absorptionsprozesses
zunimmt, so dass die absorbierten Wundsekrete innerhalb des Wundpflegeartikels
und damit unterhalb des Wundabdeckungselementes bis zur Entfernung
des Wundpflegeartikels aus dem Körper des Patienten verbleiben, der
Wundpflegeartikel wenigstens eine Lage eines mit Superabsorbentien
angereicherten Textilabschnittes ist, die mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Hülle
umgeben ist, und die Lage in Draufsicht auf ihre Flachseite eine
Fläche hat, die 3% bis 90% kleiner als die der Hülle
ist, damit sich der Wundpflegeartikel in der Nähe seiner
gesamten Füllungskapazität im Querschnitt einer
Kreisform annähern kann.
-
Aus
zweitgenannter ist ein Mehrkomponentenverband zur Wundbehandlung
des menschlichen oder tierischen Körpers unter Einsatz
von Unterdruck bekannt, aufweisend:
ein Wundabdeckungselement
zur Anbringung an Hautand Schleimhautoberfläche,
wenigstens
eine Anschlussstelle, die mit dem Wundraum in Kontakt steht und über
welche die im Wundraum befindlichen Stoffe evakuiert werden können,
wobei
dieser superabsorbierende Polymere aufweist, wobei die absorbierten
Wundsekrete an Polymere gebunden im Wundraum bis zur Entfernung
aus dem Wundraum verbleiben,
wobei die Polymere durch ihre
Bindungskapazität wechselseitige Synergien mit den subatmosphärischen
Drücken unterstützen.
-
Aus
letztgenannter ist eine Drainagevorrichtung zur Wundbehandlung unter
Einsatz von Unterdruck bekannt, aufweisend ein gasdichtes, aus folienartigem
Material bestehendes Wundabdeckungselement, das im am Körper
des Patienten angelegten Zustand an der Hautoberfläche
um den Wundbereich herum adhäsiv befestigt ist und einen
zwischen der jeweiligen Wunde und dem Wundabdeckungselement verbleibenden,
abgedichteten Raum bildet, wenigstens einen Drainageschlauch, der
in den Raum einsetzbar ist, über den die im Raum befindlichen Stoffe
evakuiert werden können, und wenigstens einen innerhalb
des Raumes angeordneten, die Wundsekrete aufsaugenden Wundpflegeartikel,
der wenigstens eine Lage eines mit Superabsorbentien angereicherten
Textilabschnittes aufweist, die mit einer flüssigkeitsdurchlässigen
Hülle umgeben ist, wobei die absorbierten Wundsekrete innerhalb
des Wundpflegeartikel und damit unterhalb des Wundabdeckungselementes
bis zur Entfernung des Wundpflegeartikel aus dem Körper
des Patienten verbleiben, und wobei das Wundabdeckungselement eine
gasdicht verschliessbare Behandlungsöffnung aufweist, durch
die der Wundpflegeartikel in den Raum einlegbar und aus dem Raum
entnehmbar ist.
-
Der
Erfindungsgemäße Wundpflegartikel kann überdies
einen an anatomische Gegebenheiten angepasste Form aufweisen. Hierzu
kann er z. B. in Form einer Manschette ausgebildet sein; die über den
einen Arm oder ein Bein oder ein Gelenk gestülpt werden
kann, oder in Form eines an die Ferse, das Ellenbogengelenk oder
dergleichen angepaßten Verbandes.
-
Der
erfindungsgemäße Wundpflegartikel kann außerdem
so ausgebildet sein, dass er sich zur Umlage um eine chirurgisch
angelegte Leitung eignet. Hierzu kann der Wundpflegeartikel z. B.
wenigstens einen Schlitz aufweisen, der es ermöglicht,
den Verband am Körper eines Patienten um eine Leitung (z.
B. eine Drainageleitung oder einen Kathether) umzulegen,
wobei
dem Wundpflegeartikel ein zweiter, ebenfalls flächenhafter
Wundpflegeartikel zugeordnet ist, der von dem ersten Wundpflegeartikel
in einem Abstand liegt,
wobei der Abstand durch einen Verbindungsstreifen oder
-steg überbrückt ist. Ein solcher Wundpflegartikel
ist z. B. aus der
DE 20
2006 005 966 der Anmelderin der vorliegenden Erfindung
bekannt, deren Inhalt vollumfänglich dem Offenbarungsgehalt
der vorliegenden Beschreibung hinzugefügt werden soll.
-
Ebenso
ist in diesem Zusammenhang bevorzugt vorgesehen, dass der Wundpflegeartikel
mindestens ein Agenz aufweist, das die Blutung oder die Blutungsneigung
einschränken kann.
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Bei
besagtem Agens kann es sich um mindestens einen chemisch und/oder
physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex oder um mindestens
ein physikalisch wirkendes Wirkelement handeln. Ein solcher Wundpflegeartikel
ist z. B. aus der
DE 10
2007 030 931 der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung
bekannt.
-
Hierzu
kann der Wundpflegeartikel beispielsweise
- • als
im wesentlichen flacher Materialabschnitt aufweisend Absorptionsmaterial,
der aus einem aufsaugenden Vlies mit darin verteilten superabsorbierenden
Polymeren sowie mindestens einem chemisch und/oder physiologisch
wirkende Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex ausgebildet sein,
- • als oder in Kombination mit einem Druck- oder Kompressionsverband,
- • als eine Kombination aus einer primären,
nicht oder nur unwesentlich absorbierenden Wundauflage, die mindestens
einen chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex
aufweist, und einer peripher von dieser primären Wundauflage
angeordneten sekundären Wundauflage, die superabsorbierende
Polymere enthält, wobei ggf. zwischen beiden eine Diffusionsbarriere
angeordnet ist,
- • in Form eines Verbandpäckchens, aufweisend eine
primäre Wundauflage mit mindestens einem chemisch und/oder
physiologisch wirkenden Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex sowie einem
an der Wundauflage angeordneten Wickelabschnitt, der zumindest abschnittsweise
superabsorbierende Polymere aufweist, und/oder
- • als Materialabschnitt mit einer Längserstreckung aufweisend
Absorptionsmaterial, wobei der Materialabschnitt elastisch verformbare
Eigenschaften aufweist, und wobei der Materialabschnitt superabsorbierende
Polymere sowie ggf. mindestens einen chemisch und/oder physiologisch
wirkende Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex aufweist Bevorzugt handelt
es sich bei dem chemisch und/oder physiologisch wirkenden Wirkstoff
bzw. Wirkstoffkomplex um mindestens einen Stoff bzw. eine Zusammensetzung,
die Blutstillende Eigenschaften aufweist. Diese Stoffe sind unter
dem Oberbegriff „Hämostatika" bekannt.
-
Bei
dem physikalisch wirkenden Wirkelement handelt es sich z. B. um
eine Abbindung, ein Druckpolster, einen Druckverband oder einen
Kompressionsverband.
-
Definitionen
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Der
Begriff "Wundpflegeartikel" soll im Folgenden insbesondere eine
Wundauflage, bevorzugt eine flächige Wundauflage oder ein
Wundpflegetuch bezeichnen. Besagte Wundauflage kann dabei sowohl
absorbierend als auch nicht oder nur unwesentlich absorbierend ausgestaltet
sein. Insbesondere kann der Begriff "Wundpflegeartikel" auch als
ein Ensemble verschiedener Produkte verstanden werden, die in einer
gegebenen Anordnung auf der zu behandelnden Wunde angeordnet werden.
Dieses Ensemble kann eine physikalische Einheit bilden, indem die
verschiedenen Produkte in einer gemeinsamen Hülle zusammengefasst
oder – ggf. ohne Hülle – adhäsiv
miteinander verbunden sind. Das Ensemble kann jedoch auch in Form
eines Kits vorliegen, bei dem die verschiedenen Produkte mithilfe
einer Wickel in der gegebenen Anordnung auf der zu behandelnden
Wunde angeordnet sind.
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Bevorzugt
kann dabei vorgesehen sein, dass der Wundpflegeartikel als Spülkörper
fungiert. Hiezu ist vorgesehen, dass der Wundpflegeartikel vor Aufbringen
auf die Wunde mit einer physiologischen Lösung (z. B. 0.9%
Kochsalz, Ringerlösung oder dergleichen) getränkt
wird oder entsprechend getränkt vorkonfektioniert vorliegt.
Ein solcher Wundpflegeartikel gibt während der Verwendung
kontinuierlich Flüssigkeit an die Wunde ab, spült
diese und nimmt Exsudat, Zelltrümmer, nekrotische Bestandteile,
Bakterien, Debris und dergleichen auf. Spülkörper
dieser art sind unter dem Markennamen TenderWet bekannt.
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Der
Begriff „Vlies" bezeichnet ein textiles Flächengebilde
aus einzelnen Fasern, das im Gegensatz zu Geweben, Gestricken und
Gewirken nicht aus Garnen hergestellt wird. Vliese behalten ihre strukturelle
Integrität i. d. R. durch Haftung der einzelnen Fasern
aneinander. Sie werden auch als „Nonwovens" bezeichnet,
und z. B. durch Walken der Fasern hergestellt.
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Der
Begriff "Airlaid" bezeichnet einen speziellen Vliesstoff aus Zellstoff
und Polyolefinfasern, in den ggf. superabsorbierende Polymere eingebettet sind.
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Der
Begriff "Exsudat" bezeichnet eine über die entzündlichen
Prozesse des Wundödems vom Blutplasma abgeleitete Wundflüssigkeit.
So wie das Blut für den Transport von Nährstoffen
und anderen Botenstoffen und damit für die Versorgung verschiedener
Teile des Körpers verantwortlich ist, dient das Exsudat
auf ganz ähnliche Weise der Versorgung des Wundbettes und
der darin ablaufenden Heilungsprozesse. Um dieser Vielzahl an Funktionen
gerecht zu werden, enthält es ein breites Spektrum an Komponenten,
woraus ein spezifisches Gewicht resultiert, das leicht oberhalb
dessen von Wasser liegt. Darin unterscheidet es sich auch vom Transsudat,
welches von nicht-entzündlichen Prozessen abgeleitet ist
und ein deutlich geringeres spezifisches Gewicht mit einem geringen
Zell- und Proteingehalt aufweist. Neben der Bereitstellung von Nährstoffen
für die Fibroblasten und Epithelzellen koordiniert das
Exsudat die verschiedenen Prozesse der Wundheilung zeitlich und
räumlich durch seinen hohen Gehalt an Wachstumsfaktoren
und Zytokinen. Diese werden vor allem durch Thrombozyten, Keratinozyten,
Makrophagen und Fibroblasten gebildet. Sie beeinflussen die Motilität,
Migration und Proliferation der verschiedenen an der Wundheilung
beteiligten Zellen. So wird das Einwandern von Zellen in den Wundgrund
ebenso gefördert wie die Versorgung des neugebildeten Granulationsgewebes
durch die Angiogenese. Auch die Wundreinigung wird durch das Exsudat
unterstützt. Es enthält verschiedene Serin-, Cystein-
und Aspartatproteasen sowie Matrix-Metalloproteasen, die in ihrer
Aktivität streng reguliert irreversibel geschädigtes
Gewebe abbauen und somit das Wundbett für die nachfolgenden
Phasen der Heilung vorbereiten.
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Bestandteile
des physiologischen Exsudats sind insbesondere Salze, Glucose, Zytokine
und Wachstumsfaktoren, Plasmaproteine, Proteasen (insbesondere Matrix-Metalloproteasen),
Granulozyten und Makrophagen.
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Unter
dem Begriff „chemisch und/oder physiologisch wirkenden
Wirkstoff bzw. Wirkstoffkomplex" sollen im Folgenden solche Wirkstoffe
bzw. Wirkstoffkomplexe verstanden werden, die die Blutung oder die
Blutungsneigung einzuschränken imstande sind, ohne dass
dabei physikalische Kräfte angewendet werden müssen.
Der Wirkungsweg ist hier eine chemische und/oder physiologische
Interaktion mit dem Wundmilieu.
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Unter
dem Begriff "Wirkstoffkomplex" soll im Folgenden nicht nur ein Komplex
im chemischen Sinne verstanden werden, sondern insbesondere eine Zusammensetzung
synergistisch eine Wirkung hervorrufender Wirkstoffe.
-
Unter
dem Begriff "physikalisch wirkendes Wirkelement" soll im Folgenden
ein Wirkelement verstanden werden, das auf physikalischem Wege,
d. h. durch die Ausübung von Druck, Zug, Kälte
und dergleichen, die Blutung oder die Blutungsneigung einzuschränken
imstande ist.
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Unter
dem Begriff "Abbindung" soll im Folgenden eine notfallmedizinische
Maßnahme verstanden werden, die in der Lage ist, den arteriellen
Blutfluß z. B. in einer Gliedmaße zu stoppen,
um so einen unvertretbaren Blutverlust in einer Wunde zu verhindern.
Indikation für eine solche Abbindung sind in der Regel
traumatische Einwirkungen, die zu einer Verletzungen mindestens
einer Arterie führen.
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Unter
dem Begriff "stromabwärts einer Arteriellen Abbindung"
soll im Folgenden eine Position am Körper eines menschlichen
oder tierischen Patienten verstanden werden, die sich in Bezug auf
den arteriellen Blutfluß vom Herz aus gesehen distal einer arteriellen
Abbindung befindet.
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Unter
dem Begriff "chronische Wunden" sollen Wunden verstanden werden,
die nicht primär auf traumatische Einwirkungen zurückgehen.
Zwar können traumatische Einwirkungen der ursprüngliche Auslöser
einer solchen Wunde gewesen sein, aber die chronische Wunde zeichnet
sich vor allem durch eine verzögerte Wundheilung auf. Chronische
Wunden weisen häufig – wenn überhaupt – nur
leichte Blutungen auf, dafür oftmals eine starke Exsudation.
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Unter
dem Begriff "leichte Blutung" soll eine Blutung verstanden werden,
die nicht arteriellen Ursprungs ist, sondern ggf. venösen
Ursprungs oder interstitiellen bzw. kapillaren Ursprungs, und die
in jedem Fall so leicht ausfällt, dass sie nicht mittel-
oder unmittelbar lebensbedrohend ist.
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Unter
dem Begriff "akut blutende Wunden" sollen solche Wunden verstanden
werden, die zu großen Blutverlusten führen. In
der Regel sind hierfür arterielle Blutungen verantwortlich,
die z. B. durch traumatische Einwirkungen verursacht werden. Akut blutende
Wunden können u. U. mittel- oder unmittelbar lebensbedrohend
sein. Aus diesem Grunde hat bei akut blutenden Wunden die Blutungsstillung
eine sehr hohe Priorität.
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Unter
dem Begriff "Druckverband" soll im Folgenden der aus der Notfallmedizin
bekannte Druckverband verstanden werden, Dieser besteht aus einem
nicht zu harten, nicht saugfähigen Gegenstand (Druckpolster)
ohne scharfe oder harte Kanten, der auf eine bereits abgedeckte
Wunde aufgebracht wird und mithilfe einer Wickel mit mäßigem
Zug befestigt wird. Durch den ausgeübten Druck wird die Durchblutung
des betreffenden Körperteils gemindert und die traumatisch
geöffneten Blutgefäße werden wieder geschlossen.
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Unter
dem Begriff "nicht oder nur unwesentlich absorbierende Wundauflage"
soll eine Wundauflage bezeichnen, die ein geringes Absorptionsvermögen
für Flüssigkeiten aufweist. Insgesamt soll das Absorptionsvermögen
dabei bei weniger als 60 Gew.-%, bevorzugt weniger als 20 Gew.-%
des Trockengewichts der Wundauflage liegen. Primäre Aufgabe
einer solchen Wundauflage ist daher auch nicht die Aufnahme von
Blut oder Exsudaten, sondern die Abgabe blutstillender Agenzien
im Sinne der vorliegenden Erfindung.
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Unter
dem Begriff "Kompressionsverband" wird hingegen in aller Regel ein
Verband verstanden, der ähnlich wie ein Druckverband wirkt,
jedoch auf das genannte Druckpolster verzichtet. Der Druck oder
die Kompression auf die Wunde wird hierbei ausschließlich
durch die Wickel ausgeübt. Hierbei kann das Wickelmaterial
elastisch sein.
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Alginate
werden aus den Braunalgen gewonnen und zu einem faserigen Vlies
verwoben Chemisch handelt es sich um Polysaccharide, und zwar Calcium-
und/oder Natrimsalze der Alginsäuren. Alginate können
bis zum 20fachen ihres Eigengewichtes an Flüssigkeit aufnehmen,
dabei wird das Wundexsudat in die Hohlräume eingelagert.
Die im Alginatgitter enthaltenen Ca2+ Ionen werden gegen die Na+ Ionen
aus dem Exsudat ausgetauscht, bis der Sättigungsgrad an
Na-Ionen im Alginat erreicht ist. Dabei kommt es zu einem Aufquellen
der Wundauflage und zur Umwandlung der Alginatfaser in einen Gelkörper durch
Aufquellen der Fasern.
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Carboxymethylcellulose
liegt insbesonderte in Form von Natriumcarboxymethylcellulose vor
und ist unter dem Namen "Hydrofaser" im Handel. In Hygiene- und
Wundprodukten werden die Fasern in eine flächeige Matrix
tiberführt. Durch die Aufnahme von Flüssigkeit
aus dem Wundexsudat werden die Fasern nach und nach in ein Gelkissen
umgewandelt, das die Flüssigkeit hält und nicht
wieder freigibt. Dabei sind die Fasern so aufgebaut, dass das Wundexsudat
nur in vertikaler Richtung aufgenommen wird. Dies bedeutet dass,
solange die Kapazität reicht, das Exsudat nicht über
den Wundrand fließt. Auf diese Weise kann eine Wundrandmazeration
effektiv verhindert werden.
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Superabsorbierende
Polymere (SAP) sind Kunststoffe die in der Lage sind, ein Vielfaches
ihres Eigengewichts – bis zum 1000-fachen – an
Flüssigkeiten aufzusaugen. Chemisch handelt es sich dabei um
ein Copolymer aus Acrylsäure (Propensäure, C3H4O2)
und Natriumacrylat (Natriumsalz der Acrylsäure, NaC3H3O2),
wobei das Verhältnis der beiden Monomere zueinander variieren
kann. Zusätzlich wird ein so genannter Kernvernetzer (Core-Cross-Linker,
CXL) der Monomerlösung zugesetzt, der die gebildeten langkettigen
Polymermoleküle stellenweise untereinander durch chemische Brücken
verbindet (sie "vernetzt"). Durch diese Brücken wird das
Polymer wasserunlöslich. Beim Eindringen von Wasser oder
wässrigen Salzlösungen in den Polymerpartikel
quillt er auf und strafft auf molekularer Ebene dieses Netzwerk,
so dass das Wasser ohne Hilfe nicht mehr entweichen kann.
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Die
superabsorbierenden Polymere können in dem erfindungsgemäßen
Wundpflegeartikel in Form eines Granulats, eines Pulvers, einer
Schüttung, eines Presslings, eines Schaums, in Form von Fasern,
eines Fasergewirkes, -geleges oder -vlieses und/oder einer Faserwatte
vorliegen.
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Beispiele und Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird durch die im Folgenden gezeigten und
diskutierten Figuren und Beispiele genauer erläutert. Dabei
ist zu beachten, dass die Figuren und Beispiele nur beschreibenden Charakter
haben und nicht dazu gedacht sind, die Erfindung in irgendeiner
Form einzuschränken.
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Die
Figuren zeigen:
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1 eine
einfachste Ausführungsform des Wundpflegeartikels gemäß Erfindung,
in der Form eines superabsorbierenden Gewebeabschnittes, in einer
perspektivischen Ansicht;
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2 eine
zweite Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in der Form
einer mit dem Gewebeabschnitt gemäß 1 verklebten
Airlaid-Matte, in einer perspektivischen Ansicht;
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3 eine
dritte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem
Zustand, aufweisend eine umhüllte Airlaid-Matte und einen
Gewebeabschnitt, in einer schematischen Schnittdarstellung;
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4 eine
vierte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem
Zustand, aufweisend eine superabsorbierende Hülle und eine
Airlaid-Matte, in einer schematischen Schnittdarstellung;
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5a eine
fünfte Ausführungsform des Wundpflegeartikels,
in trockenem Zustand, aufweisend eine umhüllte, flächige
Airlaid-Matte, in einer schematischen Schnittdarstellung;
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5b den
angefeuchteten Wundpflegeartikel gemäß 5a,
ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung;
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6a eine
sechste Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem
Zustand, aufweisend eine umhüllte, flächige Airlaid-Matte,
in einer schematischen Schnittdarstellung;
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6b den
angefeuchteten Wundpflegeartikel gemäß 6a,
ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung;
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7 eine
siebente Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem
Zustand, aufweisend eine umhüllte, lose Füllung
aus superabsorbierenden Polymeren und Cellulose-Teilchen, ebenfalls in
einer schematischen Schnittdarstellung;
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8 eine
achte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem
Zustand, aufweisend eine umhüllte, lose Füllung
aus Zellflocken und superabsorbierenden Polymeren, ebenfalls in
einer schematischen Schnittdarstellung und
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9 eine
neunte Ausführungsform des Wundpflegeartikels, in trockenem
Zustand, aufweisend eine alginathaltige Hülle und ein Innenleben
in Form eines Gewebes mit darauf verstreuten superabsorbierenden
Fasern, ebenfalls in einer schematischen Schnittdarstellung.
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In 1 ist
ein Wundpflegeartikel 100 dargestellt, aufweisend einen
Gewebeabschnitt 1 aus superabsorbierendem Garn von einem
Durchmesser 0,2 mm. Der Gewebeabschnitt 1 ist in vorliegendem Fall
rechteckig und weist etwa 1,0 bis 2,0 mm große Maschen
auf. Bestandteile des Garns sind superabsorbierende Polyacrylatfasern
und Viskose-Stützfasern, die zugleich als hydroaktive Polymere
wirken. Der Gewebeabschnitt 1 kann nach Wundgröße
zugeschnitten und von einer dünner, hydrophoben Wundschutzfolie
(„Wunddistanzgitter") unterlegt und anschließend
mit einem sekundären semiokklusiven Wundverband (nicht
dargestellt), beispielsweise in Form eines Polyurethanfolienabschnittes
abgedeckt werden. Auf das Wunddistanzgitter kann verzichtet werden.
Von großem Vorteil ist, dass die superabsorbierenden Polymere
des Gewebes nah an den Wundgrund gebracht werden können.
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Die 2 zeigt
einen Wundpflegeartikel 200, aufweisend eine an dem Gewebeabschnitt 1 gemäß 1 aufkaschierte
Airlaid-Matte 3. Die Airlaid-Matte 3 (Hersteller:
McAirlaid-Vliesstoffe, Berlingerode) von einer Dicke etwa 2,0 mm
besteht aus einem Zellflockenkern 13 mit darin verteilten
superabsorbierenden pulverigen Partikeln (SAP) und zwei folienartigen Cellulose-Deckschichten 14.1, 14.2.
Da sowohl der Gewebeabschnitt 1 als auch die Airlaid-Matte 3 superabsorbiernd
sind, erhöht sich das Aufsaugvermögen und -schnelligkeit
des zweischichtigen Wundpflegeartikels erheblich. Zur Verklebung
des Gewebeabschnittes 1 und der Airlaid-Matte 3 miteinander ist
medizinisch unbedenklicher Polyacrylatkleber (Hersteller: Henkel)
vorgesehen.
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Gemäß 3 ist
der oben beschriebene Gewebeabschnitt 1 kleblos, direkt
auf die flächenmäßig gleiche Airlaid-Matte 3 gelegt
und in einer flüssigkeitsdurchlässigen Hülle 2 untergebracht.
Die beiden Hüllenwände sind gleich. Die Hülle 2 mit
den darin befindlichen Gewebeabschnitt 1 und Airlaid-Matte 3 stellen
einen Wundpflegeartikel 300 dar. Die aus Polyesterfasern
gefertigte Hülle 2 ist hydrophob und klebt kaum
an der Wunde. Die Ausmaße der Hülle 2 in
Draufsicht auf ihre Flachseite sind etwa 25% größer
als die des Gewebeabschnittes 1.
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Bei
einem in 4 dargestelltem Wundpflegeartikel 400 handelt
es sich um eine aus zwei gleichen rechteckigen Hüllenwänden 12.1, 12.2 bestehende
Hülle 12, die die besagte Airlaid-Matte 3 umgibt.
Die Hüllenwände 12.1, 12.2 bestehen
jeweils aus einem in 1 beschriebenen superabsorbierenden
Gewebeabschnitt, jedoch von kleineren Maschen (0,3 bis 0,8 mm).
Der Wundpflegeartikel 400 kann mit ihrer beliebigen Flachseite
direkt auf die Wunde gelegt werden. Beim Kontakt mit dem Wundexsudat
quellen sowohl die Hüllenwände als auch die innere
Airlaid-Matte 3 auf.
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Ein
in den 5a und 5b gezeigter Wundpflegeartikel 500 setzt
sich aus einer aus zwei deckungsgleichen, rechteckigen Hüllenwänden 22.1, 22.2 bestehenden
Hülle 22 aus einem Gemisch aus Natriumcarboxymethylcellulose-
und Cellulosefasern und aus der oben beschriebenen Airlaid-Matte 3 zusammen.
Unter Natriumcarboxymethylcellulose versteht man das Natrium-Celluloseglykolat
(Abkürzung: CMC nach DIN 7728, T1, April
1978, oder fachsprachlich NaCMC).
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Die
Hüllenwände 22.1, 22.2 sind
an ihrer Peripherie mittels einer Naht 16 miteinander verbunden. Der
Wundpflegeartikel 500 kann auch abweichende von der rechteckigen,
andere Formen aufweisen, beispielsweise eine ovale, kreisrunde oder
nierenförmige Form (nicht dargestellt).
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In
den 6a und 6b ist
ein eine Hülle 32 aufweisender Wundpflegeartikel 600 dargestellt, dessen
Hülle asymmetrisch aufgebaut ist, indem die eine Hüllenwand 32.1 aus
einem Gemisch aus Natriumcarboxymethylcellulose- und Cellulosefasern
und die andere Hüllenwand 32.1, die nicht zum
Kontakt mit der Wunde bestimmt ist, aus Polyesterfolie besteht.
Die Hülle 32 umgibt die Airlaid-Matte 3 vollständig.
Wie die 6b zeigt, hat sich das Volumen
der mit dem Wundexsudat aufgesogenen Airlaid-Matte 3 erheblich
vergrößert. Die Volumenzunahme der aus NaCMC bestehenden
Hüllenwand 32.1 ist niedriger als die der Airlaid-Matte.
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Die 7 zeigt
einen Wundpflegeartikel 700, der dem bereits bei den 5a und 5b abgehandelten
Wundpflegeartikel 500 ähnlich ist mit dem Unterschied,
dass innerhalb der Hülle anstelle der Airlaid-Matte eine
Füllung 17 von superabsorbierenden Fasern (SAF),
gegebenenfalls mit einem 50%-Anteil an Cellulosefasern befindlich
ist.
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Der 8 ist
ein Wundpflegeartikel 800 zu entnehmen, bestehend aus einer
Hülle 52 und einem im Hülleninneren befindlichen
superabsorbierenden Kern 18, der sich aus Zellflocken mit
darin verteilten superabsorbierenden Pulver- bzw. granulatförmigen Polyacrylatpartikeln
zusammensetzt. Der Kern 18 ist noch mit einer dünnen,
celluloseartigen Umhüllung 28 umgeben, die eine
staubschützende Funktion hat. Die Hülle 52 weist
eine mit der Wunde in Kontakt kommende Hüllenwand 52.2 aus
therapeutisch wirksamen, feinporigen Polyurethan-Weichschaumstoff (hydroaktive
Polymere) auf, die zugleich eine polsternde Wirkung hat. Die PUR-Hüllenwand
kann größere Mengen an Wundexsudat und Debris
aufnehmen. Der Überschuss an Wundexsudat wird von dem superabsorbierenden
Kern 18 aufgenommen. Eine zweite Hüllenwand 52.1 ist
aus einer semiokklusiven Polyesterfolie gefertigt. Optional kann
zwischen der semiokklusiven Hüllenwand 52.1 und
dem Kern 18 ein lose angeordneter, flüssigkeisdichter
Folienabschnitt 19 angeordnet sein.
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Die 9 zeigt
einen Wundpflegeartikel 900, bestehend aus einer Hülle 62 und
einem im Hülleninneren liegenden Gewebeabschnitt 25 aus
Cellulosefasern mit darauf verstreuten faserigen, superabsorbierenden
Polymeren 27. Die Hülle 62 besteht aus zwei
miteinander über die Naht 16 verbundenen, vliesartigen
Hüllenwänden 62.1, 62.2 aus
Alginatfasern. Beim Applizieren soll der Wundpflegeartikel 900 nicht über
den Wundrand hinaus reichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 69530180 [0009]
- - DE 102006017194 [0044, 0113]
- - WO 03094813 [0045, 0069, 0097]
- - WO 2007051599 [0045, 0069, 0097]
- - WO 0152780 [0045, 0069, 0097]
- - DE 102007030931 [0118, 0118, 0128]
- - DE 202004017052 [0121]
- - WO 2006048246 [0121]
- - DE 202004018245 [0121]
- - DE 202006005966 [0126]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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