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DE102007046625A1 - Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren und Mischen einer Substanz, vorzugsweise eines medizinischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs, und einer Flüssigkeit - Google Patents

Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren und Mischen einer Substanz, vorzugsweise eines medizinischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs, und einer Flüssigkeit Download PDF

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DE102007046625A1
DE102007046625A1 DE102007046625A DE102007046625A DE102007046625A1 DE 102007046625 A1 DE102007046625 A1 DE 102007046625A1 DE 102007046625 A DE102007046625 A DE 102007046625A DE 102007046625 A DE102007046625 A DE 102007046625A DE 102007046625 A1 DE102007046625 A1 DE 102007046625A1
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Gaplast GmbH
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Abstract

Die Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren einer Substanz wie eines medizinischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs und einer Flüssigkeit und zum Mischen derselben vor dem Gebrauch mit einem die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter, einem die Substanz enthaltenden zweiten Behälter, der einen zu öffnenden Boden hat, damit die Substanz in die Flüssigkeit gelangt, und mit einer Einrichtung, die vorschiebbar ist, um auf den Boden des zweiten Behälters eine Kraft auszuüben, damit dieser geöffnet wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Behälter eine Blisterpackung ist, die in oder an dem ersten Behälter befestigt ist. Damit ist die Substanz in ein Gehäuse eingesiegelt, das einen vorzugsweise ebenen Boden und eine im Wesentlichen napfförmige oder blasenförmige obere Kammerwand hat. Zur Freigabe der Substanz wird der ebene Boden aufgebrochen, wobei die Kammerwand vorzugsweise durch den Boden hindurch umgestülpt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren einer Substanz, vorzugsweise eines medizinischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs, und einer Flüssigkeit, und zum Mischen derselben vor dem Gebrauch, mit einem die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter, einem die Substanz enthaltenden zweiten Behälter, der einen zu öffnenden Boden enthält, damit die Substanz in die Flüssigkeit gelangt, und mit einer Einrichtung, die vorschiebbar ist, um auf den Boden des zweiten Behälters eine Kraft auszuüben, damit dieser geöffnet wird.
  • Bei der Substanz kann es sich um jede Substanz in fester oder auch flüssiger Form handeln, die zunächst von der Flüssigkeit in dem ersten Behälter getrennt aufbewahrt werden soll und vor dem Gebrauch mit dieser Flüssigkeit gemischt wird. Bei der Substanz kann es sich beispielsweise um gefriergetrocknete Milchsäurebakterien handeln, die für probiotische Anwendungen mit einer geeigneten Suspensionsflüssigkeit vermischt wird, bevor die Anwendung erfolgt.
  • Eine Vorrichtung der genannten Art ist in dem europäischen Patent 0 904 847 des Anmelders der vorliegenden Patentanmeldung offenbart. Bei der bekannten Vorrichtung ist der die Substanz enthaltende zweite Behälter durch einen rohrförmigen Einsatz gebildet, der in den Hals des ersten Behälters, der eine Flaschenform hat, eingesetzt ist. Am Boden des Einsatzes ist eine Sollbruchnut ausgebildet, so dass der Boden durch Krafteinwirkung aufgebrochen bzw. aufgeklappt werden kann, damit die Substanz in die Flüssigkeit des ersten Behälters fällt. Das Öffnen des Bodens wird durch den vorderen Teil einer Airless-Pumpe bewerkstelligt, der verschieblich in. dem Einsatz angeordnet ist. Wenn die Airless-Pumpe in Längsrichtung des ersten Behälters vorgeschoben, d. h. in den Behälter hineingeschoben wird, bricht sie den Boden des Einsatzes auf.
  • Bei dieser bekannten Ausbildung tritt das Problem auf, dass beim Vorschieben bzw. Einschieben der Pumpeneinrichtung Luft in den Ansaugbereich der Pumpe gedrückt wird, was zu Funktionsstörungen beim Anpumpen der Flüssigkeit führen kann. Wenn zudem – wie dies bei einigen Anwendungen beispielsweise auf dem medizinischen oder pharmazeutischen Gebiet oder auf dem Gebiet der Hygiene der Fall ist – der Behälterinhalt steril bleiben soll, ist dies mit der vorbekannten Vorrichtung nicht zu gewährleisten, da die beim Vorschub der Pumpe ins Behälterinnere hineingepreßte Luft kontaminiert sein kann.
  • Manche Substanzen müssen zudem über den mitunter langen Zeitraum, in dem sie von der Flüssigkeit getrennt aufbewahrt werden, im vollkommen trockenen Zustand verbleiben. Bei der bekannten Vorrichtung diffundiert jedoch Wasserdampf durch die Wand des zweiten Behälters, so dass diese Anforderung hier nicht erfüllt ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, bei der die obigen Probleme vermieden sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmal der Patentansprüche 1 und 10 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung sieht nach einem ersten Aspekt vor, dass der zweite Behälter durch eine Blisterpackung gebildet ist, die in oder an dem ersten Behälter befestigt ist. Dabei ist die Substanz in ein Gehäuse eingesiegelt, das einen vorzugsweise ebenen Boden und eine im wesentlichen napfförmige oder blasenförmige obere Kammerwand hat. Zur Freigabe der Substanz wird der ebene Boden bzw. die ebene Rückwand aufgebrochen, wobei die Kammerwand vorzugsweise durch den Boden hindurch umgestülpt wird.
  • Wenn die Substanz – beispielsweise ein medizinischer oder pharmazeutischer Wirkstoff – sicher gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen ist, besteht zumindest die Bodenwand aus einer Aluminiumfolie oder einer Aluminium enthaltenden Mehrschichtfolie, wobei dies auch für die Kammerwand zutreffen kann. Als Beispiel für eine Aluminium enthaltende Mehrschichtfolie wird PE-AL-PVC genannt, ohne dass die Erfindung hierauf beschränkt ist. Die Kammerwand kann aus LDPE (evtl. mit einer Aluminiumschicht versehen) bestehen.
  • Diese Blisterpackung ist in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung an einem vorzugsweise rohrförmigen Einsatz befestigt, der in den ersten Behälter hineinragen kann.
  • Die Befestigung kann auf jede geeignete Weise erfolgen, beispielsweise dadurch dass der z. B. 3 bis 4 mm breite Rand der Blisterpackung durch Ultraschallschweißen an dem unteren Rand des Einsatzelementes angebracht ist, wobei statt dessen auch eine Befestigung durch Heißprägen möglich ist. Weitere Möglichkeiten der Befestigung der Blisterpackung bestehen darin, diese beispielsweise mit einer Überkappe fest zu klemmen oder mit dem Einsatzelement zu verschnappen. Wie gesagt, kann die Befestigung auf jede geeignete Art erfolgen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass in den vorzugsweise rohrförmigen Einsatz der vordere Teil einer Pumpeneinrichtung, vorzugsweise der Saugteil einer Airless-Pumpe, verschieblich angeordnet ist, der die Kraft ausübende Einrichtung bildet, mit der der Boden der Blisterpackung aufgebrochen werden kann. Hierzu wird der vordere Teil der Pumpeneinrichtung so vorgeschoben, dass sich der Boden der Blisterpackung zwangsläufig öffnet.
  • Hierbei kann die gewölbte Kammerwand der Blisterpackung durch den aufgebrochenen Boden hindurch umgestülpt werden, ohne dabei selbst verletzt bzw. aufgebrochen zu werden. In diesem Fall verschließt die Blisterpackung weiterhin die untere Öffnung des rohrförmigen Einsatzes.
  • Es kann aber auch vorgesehen sein, dass an dem freien Ende des vorderen Teils der Pumpeneinrichtung eine Schneideinrichtung befestigt ist, die beispielsweise durch einen scharfkantigen Metallring gebildet sein kann. In diesem Fall wird auch die gewölbte Kammerwand der Blisterpackung aufgebrochen bzw. aufgeschnitten.
  • Weiter wird mit besonderem Vorteil vorgeschlagen, dass der vordere Teil der Pumpeneinrichtung von einem Pumpengehäuseteil gehalten ist, das in der zurückgezogenen Ausgangsstellung der Pumpe über dem rohrförmigen Einsatz einen Luftraum begrenzt, und dass in einer Wand, vorzugsweise der Umfangswand des Pumpengehäuseteils wenigstens eine durch die Wand durchgehende Öffnung bzw. ein Fenster ausgebildet ist, durch die bzw. das beim Vorschub der Airless-Pumpe die Luft aus dem sich verkleinernden Luftraum nach außen entweicht, ohne dass diese Luft in den ersten Behälter eintritt. Hierzu ist außerdem vorgesehen, dass der vordere Teil der Pumpeneinrichtung an seinem Außenumfang durch wenigstens eine Ringdichtung gegenüber dem rohrförmigen Einsatz abgedichtet ist.
  • Durch diese Ausbildung ist erreicht, dass evtl. kontaminierte Luft nicht in den ersten Behälter gelangt, so dass die Sterilität des Behälterinhalts beibehalten wird. Außerdem werden Funktionsstörungen beim Anpumpen der Airless-Pumpe vermieden, da beim Vorschub der Pumpe in die Gebrauchsstellung keine Luft in den Ansaugraum der Pumpe eintritt.
  • Des weiteren wird mit großem Vorteil vorgeschlagen, dass die Umfangswand des rohrförmigen Einsatzes wenigstens eine durch die Wand hindurchgehende Öffnung, vorzugsweise einen oder mehrere lang gestreckte Schlitze aufweist, die sich vorzugsweise vom freien Ende des rohrförmigen Einsatzes bis etwa zu dessen halber Höhe erstrecken. Durch diese Öffnungen oder Schlitze tritt die Flüssigkeit in den Einsatz und damit in den Ansaugbereich der Pumpe ein, wobei gleichzeitig im Innenraum des rohrförmigen Einsatzes befindliche Luft durch diese Schlitze austreten kann.
  • Diese Ausbildung hat zur Folge, dass bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Vorrichtung ein oder zwei Pumpvorgänge der Airlesspumpe ausreichen, um Behälterinhalt abzugeben. Es treten keinerlei Funktionsstörungen beim Pumpvorgang auf.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist die Blisterpackung nicht an einem Einsatz des Flüssigkeitsbehälters befestigt, in den der Ansaugteil einer Pumpe eingreift, sondern es kann ein anderes Kraft ausübendes Element, vorzugsweise in einer Stab- oder Hülsenform, verschieblich in dem rohrförmigen Einsatz angeordnet sein, das nur die Funktion hat, die Blisterpackung aufzubrechen. Dabei kann eine Airlesspumpe an einer anderen Stelle des ersten Behälters angeordnet sein, oder es ist keine solche Pumpe vorgesehen.
  • Das vorzugsweise stabförmige oder hülsenförmige Element kann dabei Teil eines Stopfens sein, dessen Oberteil die Öffnung des rohrförmigen Einsatzes nach dem Aufbrechen der Blisterpackung verschließen kann. Auch bei dieser Ausführungsform kann das den Boden aufbrechende Element mit einer Schneideinrichtung versehen sein.
  • Die Erfindung sieht demnach in einem ersten Aspekt vor, dass die Substanz, die bis zum Gebrauch getrennt von der Flüssigkeit aufbewahrt und vor dem Gebrauch mit dieser Flüssigkeit gemischt wird, in einer Blisterpackung untergebracht bzw. eingesiegelt ist. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass die Substanz durch entsprechende Auswahl des Wandmaterials der Blisterpackung sicher gegen eindringenden Wasserdampf geschützt werden kann, sondern es ist beispielsweise auch die Dosierung der Substanz in der Vorrichtung erleichtert, und die Bedingungen für die Sterilität des Behälterinhalts verbessert.
  • Nach einem zweiten Gesichtspunkt der Erfindung ist verhindert, dass beim Öffnen des Bodens der die Substanz enthaltenden Kammer durch Vorschub des Saugendes der Airlesspumpe in dem rohrförmigen Einsatz Luft ins Innere des Flüssigkeitsbehälters gepresst wird. Dieser Gesichtspunkt ist unabhängig davon, ob als Behälter für die Substanz eine Blisterpackung verwendet wird oder – wie im Falle des deutschen Patents 197 42 559 – der rohrförmige Einsatz selbst den zweiten Behälter bildet und einen aufzubrechenden Boden hat. Dadurch, dass in der Wand des Pumpengehäuseteils oberhalb des rohrförmigen Einsatzes wenigstens eine vorzugsweise seitliche Wandöffnung ausgebildet ist, durch die beim Vorschub der Pumpeneinrichtung Luft nach außen – nicht in den ersten Behälter hinein – entweicht, und dass der vordere Teil der Pumpeneinrichtung an seinem Außenumfang durch eine Ringdichtung gegenüber dem rohrförmigen Einsatz abgedichtet ist, gelangt keine Luft in den Flüssigkeitsbehälter und damit auch nicht in den Ansaugraum der Pumpe. Dies ist – wie gesagt – ein von der Verwendung einer Blisterpackung unabhängiger Gesichtspunkt der Erfindung.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2 einen Schnitt A-A durch die Vorrichtung gemäß 1;
  • 3 eine vergrößerte Darstellung des eingekreisten Bereichs der 2;
  • 4 eine Darstellung ähnlich 3, jedoch in der Gebrauchsstellung der Airless-Pumpe und
  • 5 eine alternative Ausführungsform der Erfindung.
  • Wie 1 zeigt, enthält die Vorrichtung eine Bodenkappe 1, darüber einen Abreißring 2 zur Originalitätssicherung, der am unteren Rand eines Gehäuseteils 3 angebracht ist, sowie eine obere Kappe 4. Die obere Kappe 4 überdeckt eine allgemein mit 5 bezeichnete Airless-Pumpe 5 und ist vor deren Betätigung abzunehmen.
  • In der Bodenkappe 1 sitzt – drehfest mit dieser verbunden – ein etwa flaschenförmiger Behälter 6, in dem sich eine Flüssigkeit befindet. In den Hals des Behälters 6 ist ein rohrförmiger Einsatz 7 eingesetzt, der den Behälterhals mit einem ringförmigen äußeren Wandabschnitt 8 übergreift. In dem Einsatz 7 sitzt verschieblich der vordere Teil oder Saugteil 9 der Airless-Pumpe 5. Am oberen Randbereich des Einsatzes 7 befindet sich eine Ringdichtung 10, die den Zwischenraum zwischen der Innenwand des Einsatzes 7 und der Außenwand des Saugteils 9 der Pumpe 5 abdichtet.
  • Das Saugteil 9 der Pumpe 5 ist an einem Pumpengehäuseteil 11 befestigt, das eine zylindrische Umfangswand 12, die an der Außenseite des Wandabschnitts 8 des rohrförmigen Einsatzes 7 anliegt, und eine an dem oberen Endbereich des Saugteils 9 anliegende obere Wand 12a enthält, die zusammen mit dem Saugteil 9 und der Oberseite des rohrförmigen Einsatzes 7 eine ringförmige Kammer 13 begrenzen. In der Umfangswand 12 des Pumpengehäuseteils 11 befinden sich durch die Wand hindurchgehende Löcher oder Schlitze 14.
  • Im unteren Bereich enthält auch der Einsatz 7 durch die Wand hindurchgehende, langgestreckte Öffnungen 15, die sich bis zum unteren Rand des Einsatzes 7 erstrecken können oder kurz darüber enden.
  • An dem unteren Rand 16 des Einsatzes 7 ist eine Blisterpackung 17 auf geeignete Weise befestigt, beispielsweise indem der Rand der Blisterpackung 17 an dem Rand 16 des Einsatzes 7 festgeschweißt ist. Die Blisterpackung 17 hat einen ebenen unteren Boden 18 und eine nach oben ins Innere des Einsatzes 7 hineinragende gewölbte Kammerwand 19. Die Substanz innerhalb der Blisterpackung 17 ist eingesiegelt, wobei durch geeignete Wahl des Materials der Wände 18 und 19 eine Dampfdiffusion ins Innere der Blisterpackung ausgeschlossen werden kann.
  • In der in den 2 und 3 dargestellten Ausgangslage ist das Kopfende 20 des Saugteils 9 der Pumpe 5 von der Blisterpackung 17 beabstandet.
  • Zum Vermischen der Substanz der Blisterpackung 17 mit der in dem Behälter 6 bzw. in einem Innenbeutel des Behälters 6 befindlichen Flüssigkeit wird zunächst der Abreißstreifen 2 entfernt, woraufhin die Pumpe 5 mit ihrem Saugteil 9 in Richtung der Blisterpackung 17 bewegt werden kann. Hierzu steht das Gehäuseteil 3, deren Außenwand mit den Außenwänden der unteren Kappe 1 und der oberen Kappe 4 fluchtet im Gewindeeingriff mit einem nach innen versetzten oberen Wandabschnitt 21 der unteren Kappe 1. Der Gewindeeingriff ist in 3 durch das Bezugszeichen 22 angedeutet. Das Gehäuseteil 3 kann dabei auch mit Hilfe der oberen Kappe 4 gedreht werden, die zwar von dem Gehäuseteil 3 nach oben abziehbar jedoch drehfest mit dieser verbunden ist.
  • Wenn das Gehäuseteil 3 auf dem Wandabschnitt 21 nach unten geschraubt wird, nimmt sein radial innerer Ringabschnitt 23 gleichzeitig das Pumpengehäuseteil 11 und damit den Saugteil 9 der Pumpe 5 nach unten mit, wobei das Kopfende 20 des Saugteils 9 auf die Blisterpackung 17 auftrifft, die Bodenwand 18 aufreißt und die obere Kammerwand 19 nach unten stülpt. Dieser Zustand ist in 4 dargestellt.
  • Bei diesem Vorgang wird Luft aus dem Ringraum 13 durch die Wandöffnungen 14 verdrängt, ohne dass diese Luft wegen der Ringdichtung 10 ins Innere des rohrförmigen Einsatzes 7 gelangt.
  • Durch die Schlitze 15 tritt Behälterflüssigkeit in den Saugbereich des Pumpenteils 9 ein, aus dem evtl. darin befindliche Luft leicht verdrängt werden kann.
  • 4 zeigt, dass das Kopfende 20 des Saugteils 9 der Pumpe 5 mit einem Schneidring 24 versehen ist, der die gewölbte Kammerwand 19 der Blisterpackung 17 aufgeschnitten hat.
  • 4 zeigt im übrigen Einzelheiten der Airless-Pumpe 5, die dem Fachmann bekannt sind, so dass sie hier nicht mehr beschrieben werden. Diese Einzelheiten sind aus 4 erkennbar.
  • 5 zeigt auf schematische Weise einen rohrförmigen Einsatz 25 eines Behälters 6, in dem keine Airless-Pumpe, sondern ein hülsen- oder stabförmiges Element 26 verschieblich angeordnet ist, das eine am unteren Ende des Einsatzes befestigte Blisterpackung 17 durch entsprechenden Vorschub aufbrechen kann. Das Element 26 ist mit einem Kopfabschnitt 27 versehen, mit dem die Öffnung des Einsatzes 25 nach dem Aufbrechen der Blisterpackung 17 verschlossen werden kann. Der Kopfabschnitt 27 ist mit einer zylindrischen Umfangswand versehen, die einen inneren ringförmigen Vorsprung 28 hat, der in eine Ringnut 29 einer den Behälterhals übergreifenden im wesentlichen zylindrischen Umfangswand 30 des Einsatzes 25 eingreifen kann. Am oberen Endabschnitt des Einsatzes 25 ist wie bei den vorigen Ausführungsformen eine innere ringförmige Dichtung 31 angeordnet. Der Einsatz 25 kann am unteren Ende mit Schlitzen 32 versehen sein, die jedoch bei dieser Ausführungsform nicht unbedingt erforderlich sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0904847 [0003]
    • - DE 19742559 [0023]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren einer Substanz wie eines medizinischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs und einer Flüssigkeit, und zum Mischen derselben vor dem Gebrauch mit einem die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter, einem die Substanz enthaltenden zweiten Behälter, der einen zu öffnenden Boden hat, damit die Substanz in die Flüssigkeit gelangt, und mit einer Einrichtung, die vorschiebbar ist, um auf den Boden des zweiten Behälters eine Kraft auszuüben, damit dieser geöffnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Behälter eine Blisterpackung (17) ist, die in oder an dem ersten Behälter (6) befestigt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blisterpackung (17) an einem vorzugsweise rohrförmigen Einsatz (7) befestigt ist, der in den ersten Behälter (6) hineinragt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem vorzugsweise rohrförmigen Einsatz (7) der vordere Teil (9) einer Pumpeneinrichtung (5) verschieblich angeordnet ist, der die Kraft ausübende Einrichtung bildet.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien Ende (20) des vorderen Teils (9) der Pumpeneinrichtung (5) eine Schneideinrichtung (24) befestigt ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Teil (9) der Pumpeneinrichtung (5) von einem Pumpengehäuseteil (11) gehalten ist, das in der zurückgezogenen Ausgangsstellung der Pumpeneinrichtung (5) über dem rohrförmigen Einsatz (7) einen Luftraum (13) begrenzt, und dass in einer Wand (12) des Pumpengehäuseteils (11) wenigstens eine Öffnung (14) ausgebildet ist, durch die beim Vorschub der Pumpeneinrichtung (5) Luft außerhalb des ersten Behälters (6) entweicht.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Teil (9) der Pumpeneinrichtung (5) an seinem Außenumfang durch eine Ringdichtung (10) gegenüber dem rohrförmigen Einsatz (7) abgedichtet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangswand des rohrförmigen Einsatzes wenigstens eine Öffnung, vorzugsweise wenigstens zwei Schlitze (15) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem rohrförmigen Einsatz (25) ein vorzugsweise stabförmiges oder hülsenförmiges Element (26) verschieblich angeordnet ist, das die Kraft ausübende Einrichtung bildet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das stabförmige oder hülsenförmige Element Teil eines Stopfens ist, mit dem die Öffnung des rohrförmigen Einsatzes (25) nach dem Aufbrechen der Blisterpackung (17) verschließbar ist.
  10. Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren einer Substanz wie eines pharmazeutischen Wirkstoffs und einer Flüssigkeit, und zum Mischen derselben vor dem Gebrauch mit einem die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter, einem die Substanz enthaltenden zweiten Behälter, der einen zu öffnenden Boden hat, damit die Substanz in die Flüssigkeit gelangt, und mit einer Einrichtung, die vorschiebbar ist, um auf den Boden des zweiten Behälters eine Kraft auszuüben, damit dieser geöffnet wird, wobei der zweite Behälter durch einen Einsatz gebildet ist, der in einen Hals des ersten Behälters eingesetzt ist, und wobei der vordere Endabschnitt einer Pumpeneinrichtung verschieblich in den rohrförmigen Einsatz eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Teil der Pumpeneinrichtung von einem Pumpengehäuseteil gehalten ist, das in der zurückgezogenen Ausgangsstellung der Pumpeneinrichtung über dem rohrförmigen Einsatz einen Luftraum begrenzt, und dass in einer Wand des Pumpengehäuseteils wenigstens eine Öffnung ausgebildet ist, durch die beim Vorschub der Pumpeneinrichtung Luft außerhalb des ersten Behälters entweicht, und dass der vordere Teil der Pumpeneinrichtung an seinem Außenumfang durch eine Ringdichtung gegenüber dem rohrförmigen Einsatz abgedichtet ist.
DE102007046625A 2007-09-27 2007-09-27 Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren einer Substanz, vorzugsweise eines medizinischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs, und einer Flüssigkeit und zum Mischen derselben vor dem Gebrauch Active DE102007046625B4 (de)

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