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Die
Erfindung betrifft eine Druckeinheit für eine Rotationsdruckmaschine,
und insbesondere eine Druckeinheit, die kompakt aufgebaut ist, so
dass die Druckeinheit reduzierte Abmessungen aufweist.
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Auf
dem Gebiet des Rotationsdruckmaschinenbaus besteht ein ständiges
Bedürfnis danach, bei hoher Druckleistung und hoher Anlagenflexibilität den
Platzbedarf für die Druckmaschinen zu minimieren bzw. den
jeweils vorhandenen Aufstellungsplatz optimal auszunutzen.
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Dies
liegt zum einen daran, dass in vielen Fällen neue Druckmaschinen
in bereits vorhandenen Gebäuden installiert werden, wodurch
der vorhandene Platz beschränkt ist. Ferner werden die
Druckmaschinen immer leistungsfähiger, komplexer und vielseitiger,
wobei zusätzliche Funktionen der Druckmaschine nach Möglichkeit
keinen zusätzlichen Platz in Anspruch nehmen sollten.
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Zum
anderen begründet sich dieses ständige Bedürfnis
darin, dass bei größeren Druckmaschinen, insbesondere
höher gestockten Druckmaschinen, mehr Arbeitskräfte
zum Bedienen der Anlage benötigt werden, was die Lohnkosten
erheblich steigern kann. Deshalb sind die Betreiber von Druckanlagen
bestrebt, möglichst kompakte Anlagen zu beschaffen, die
mit geringstmöglichem Personalaufwand zu betreiben sind.
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Um
dieser Nachfrage der Druckmaschinenbetreiber nachzukommen, gibt
es in jüngster Zeit den Trend dahin, die Druckeinheiten
immer kompakter auszubilden, d. h. bei gleicher oder reduzierter
Höhenabmessung der Druckeinheiten immer mehr Druckwerke
in diese zu integrieren. Dies wirkt sich insbesondere positiv bei
gestockten Rotationsdruckmaschinen mit zu Drucktürmen angeordneten
Druckeinheiten aus, bei denen auf diese Art und Weise entweder Stockwerke
der Druckmaschine eingespart werden können oder mehr Druckstellen
bzw. Druckwerke auf dem vorhandenen Platz untergebracht werden können.
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In
EP 0 749 369 B1 ist
beispielsweise eine solche, vertikal kompakt bauende Druckeinheit
für eine Rollenrotationsdruckmaschine beschrieben (in
1 gezeigt).
Bei dieser Druckeinheit sind jeweils zwei Druckwerksmodule in sogenannter
Brückenbauweise als Brückendruckeinheiten mit
je zwei Farbwerken, je zwei Formzylindern und je zwei Gummituchzylindern
ausgeführt, wobei die Gummituchzylinder gegeneinander gerichtet
sind und mehrere Brückendruckeinheiten
2,
11;
3,
12;
4,
13;
5,
14 übereinander
angeordnet sind. Die übereinander angeordneten Brückendruckeinheiten
sind in einen linken Rahmenteil
1,
6 zur Aufnahme
von linken Druckwerksmodulen
2 bis
5 und einen
rechten Rahmenteil
9,
10 trennbar zur Aufnahme
von rechten Druckwerksmodulen
11 bis
14, wobei
die beiden Rahmenteile in einen horizontalen Abstand zueinander
bringbar sind. Mit anderen Worten sind die zu einer Brückendruckeinheit
gehörenden Druckwerksmodule an den zwischen ihnen liegenden
Druckstellen vertikal teilbar.
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Die
zuvor beschriebene Druckeinheit weist jedoch den Nachteil auf, dass
sie, um die Druckeinheit noch bedienen zu können, in der
Einrichtphase oder bei Wartung oder bei Betriebsstörungen
horizontal auseinander gefahren werden muss. Das bedingt einen hohen
technischen und kostenmäßigen Aufwand für
die zum Auseinanderfahren notwendigen Vorrichtungen. Ferner erhöht
der Vorgang des Verfahrens die erforderliche Rüst- bzw.
Wartungszeit. Darüber hinaus wird durch das horizontale
Auseinanderfahren der Druckeinheit seitlich bzw. horizontal auch
dementsprechender Installationsraum benötigt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine kompakt bauende Druckeinheit für
eine Rotationsdruckmaschine, insbesondere für eine Rollenrotationsdruckmaschine,
zu schaffen, wobei die Druckeinheit kostengünstig herstellbar
ist und in einfacher Weise bedient und gewartet werden kann.
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Dies
wird mit einer Druckeinheit gemäß Patentanspruch
1 erreicht. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen beschrieben.
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Gemäß der
Erfindung wird eine Druckeinheit für eine Rotationsdruckmaschine,
insbesondere für eine Rollenrotationsdruckmaschine, bereitgestellt, wobei
die Druckeinheit wenigstens ein Druckeinheitsmodul mit zwei Doppeldruckwerken
aufweist. Die Doppeldruckwerke weisen jeweils zwei druckbilderzeugende
erste Zylinder, an denen jeweils eine Druckmedium-Zuführeinrichtung
vorgesehen ist, und einen mit den beiden ersten Zylindern druckbildaufnehmend
zusammenwirkenden zweiten Zylinder zum Drucken auf eine zu bedruckende
Bahn auf. Die zweiten Zylinder der wenigstens zwei Doppeldruckwerke
sind zusammenwirkend gegeneinander gerichtet. Mit anderen Worten
wirkt der zweite Zylinder des einen Doppeldruckwerks jeweils als
Gegendruckzylinder für den mit ihm zusammenwirkenden zweiten
Zylinder des anderen Doppeldruckwerks, wobei die Bahn zwischen den
zweiten Zylindern der wenigstens zwei Doppeldruckwerke hindurchzuführen
ist.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung sind die ersten Zylinder eines jeden
Doppeldruckwerks so an dem jeweils zugehörigen zweiten
Zylinder angeordnet, dass ein Druckbild eines der ersten Zylinder
und ein Druckbild des anderen der ersten Zylinder des Doppeldruckwerks
so auf dem zweiten Zylinder aufnehmbar sind, dass sie gleichzeitig
auf die Bahn gedruckt werden können.
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Der
Begriff „Doppeldruckwerk" ist erfindungsgemäß so
zu verstehen, dass in ein solches Druckwerk die Funktionen zweier
herkömmlicher Druckwerke integriert sind, die normalerweise
jeweils eine Druckstelle realisieren.
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Gemäß der
Erfindung sind in jedem Doppeldruckwerk dem zweiten Zylinder jeweils
zwei erste Zylinder zugeordnet, die jeweils ein Druckbild auf den zweiten
Zylinder abbilden können, wobei die beiden Druckbilder
gleichzeitig auf die zu bedruckende Bahn übertragen werden
können. Somit werden mit einem erfindungsgemäßen
Doppeldruckwerk gewissermaßen zwei Druckstellen realisiert.
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Da
pro Doppeldruckwerk nur ein zweiter Zylinder vorgesehen ist, welcher
gleichzeitig zwei Druckbilder auf die Bahn übertragen kann,
sind erhebliche Kosteneinsparungen möglich. Ferner entsteht
dadurch, dass nur ein zweiter Zylinder pro Doppeldruckwerk vorgesehen
ist, zusätzlicher Freiraum, welcher einem Bediener der
Druckeinheit zum Einrichten und Warten dieser zur Verfügung
steht.
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Mit
anderen Worten können die ersten Zylinder eines erfindungsgemäßen
Doppeldruckwerks so an dem Umfang des jeweils zugehörigen
zweiten Zylinders angeordnet sein, dass sie ausgehend von einem
in der Rotationsachse des zweiten Zylinders liegenden Mittelpunkt
in Form eines liegenden „V" angeordnet sind, wobei die
offene Seite des „V" von dem zweiten Zylinder des jeweils
zusammenwirkenden anderen Doppeldruckwerks abgewandt ist. Im Innenbereich
des „V" steht somit Raum zur Verfügung, über
den sowohl die ersten Zylinder und ihre jeweilige Druckmedium-Zuführeinrichtung
als auch der zweite Zylinder des jeweiligen Doppeldruckwerks seitlich
zugänglich sind.
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Da
die erfindungsgemäße Druckeinheit bzw. ihre jeweiligen
Doppeldruckwerke von der Seite aus zugänglich sind und
eingerichtet bzw. gewartet werden können, ist keine z.
B. vertikale Trennung der Druckeinheit an der Kontaktstelle der
zweiten Zylinder eines Druckeinheitsmoduls notwendig. Somit können
die Herstellungskosten und die Betriebskosten reduziert werden.
Ferner benötigt die erfindungsgemäße
Druckeinheit dadurch weniger Installationsraum in z. B. Horizontalrichtung.
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Dadurch,
dass nur ein einziger zweiter Zylinder pro Doppeldruckwerk vorgesehen
ist, wird außerdem eine sehr kompakte Bauweise des jeweiligen Druckeinheitsmoduls
in Bahnlaufrichtung, wie z. B. Vertikalrichtung, realisiert. Somit
benötigt die erfindungsgemäße Druckeinheit
auch in Bahnlaufrichtung, z. B. Vertikalrichtung, verhältnismäßig
wenig Installationsraum.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung kann ein jeweiliger Durchmesser der
ersten Zylinder so bemessen sein, dass in dessen Umfangsrichtung eine
Druckseite angeordnet werden kann. Alternativ kann ein jeweiliger
Durchmesser der ersten Zylinder so bemessen sein, dass in dessen
Umfangsrichtung zwei Druckseiten oder drei Druckseiten angeordnet werden
können. Mit anderen Worten können die ersten Zylinder
eines jeden Doppeldruckwerks einfachrund, doppeltrund oder dreifachrund
und mehr ausgebildet sein.
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Gemäß weiteren
Ausgestaltungen der Erfindung kann ein Durchmesser des zweiten Zylinders
so bemessen sein, dass in dessen Umfangsrichtung eine Druckseite
angeordnet werden kann, zwei Druckseiten angeordnet werden können,
drei Druckseiten oder vier Druckseiten angeordnet werden können.
Mit anderen Worten kann der zweite Zylinder eines jeden Doppeldruckwerks
einfachrund, zweifachrund, dreifachrund oder vierfachrund ausgebildet sein.
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Demzufolge
kann erfindungsgemäß ein einfachrunder oder ein
doppeltrunder erster Zylinder mit einem zweiten Zylinder jeder möglichen
Konfiguration von einfachrund bis vierfachrund kombiniert sein. Ferner
ist es erfindungsgemäß möglich, dass
die Konfigurationen der beiden Doppeldruckwerke gleich sind oder
sich unterscheiden. So kann beispielsweise der erste oder der zweite
Zylinder des einen Doppeldruckwerks zweifachrund oder dreifachrund
sein, wobei der erste oder der zweite Zylinder des anderen Doppeldruckwerks
beispielsweise ebenfalls zweifachrund oder dreifachrund sein kann.
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Die
Erfindung ist nicht als auf die oben genannten, dimensionalen Kombinationen
der Zylinder beschränkt zu verstehen. Jede andere denkbare Durchmesser-
bzw. Umfangs-Kombination der Zylinder ist somit erfindungsgemäß möglich.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die ersten Zylinder eines
jeden Doppeldruckwerks als Plattenzylinder ausgebildet.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der zweite Zylinder eines
jeden Doppeldruckwerks als Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder
ausgebildet.
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Gemäß noch
einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Druckmedium-Zuführeinrichtung
eines jeden Doppeldruckwerks ein Farbwerk auf. Alternativ kann die
Druckmedium-Zuführeinrichtung eines jeden Doppeldruckwerks
auch die Kombination Farb/Feuchtwerk beinhalten.
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Das
Farbwerk kann ein konventionelles Farbwerk für den Offsetdruck
mit einer Duktorwalze sein. Das Farbwerk kann jedoch auch ein sogenanntes
Kurzfarbwerk, wie beispielsweise ein Anilox-Kurzfarbwerk, sein.
Es sind jedoch auch andere Kurzfarbwerke denkbar.
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Das
Feuchtwerk kann ein konventionelles Feuchtwerk für den
Offsetdruck sein, wie beispielsweise ein Sprühfeuchtwerk,
ein Turbosprühfeuchtwerk oder ein Filmfeuchtwerk. Es sind
jedoch auch andere Feuchtwerke denkbar.
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Gemäß einer
Weiterbildung dieser Ausgestaltung der Erfindung ist das Farbwerk
einer jeden Druckmedium-Zuführeinrichtung als Kurzfarbwerk ausgebildet.
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Dadurch
kann die erfindungsgemäße Druckeinheit insbesondere
in einer Farbwerkserstreckungsrichtung, wie z. B. der Horizontalrichtung,
besonders kompakt ausgeführt sein.
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Bei
der Ausgestaltung der Erfindung, bei der die Druckmaschine ein Farbwerk
und ein Feuchtwerk aufweist, ist es möglich, die erfindungsgemäße Druckmaschine
sowohl für einen konventionellen Offsetdruck unter Verwendung
von Feuchtmittel als auch für einen sogenannten wasserlosen
Offsetdruck bzw. Trockenoffsetdruck einzurichten und einzusetzen.
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In
diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die erfindungsgemäße
Druckeinheit zusätzlich an jedem Farbwerk eine Temperierungseinrichtung bzw.
Kühleinrichtung aufweisen kann. In Weiterbildung dessen
kann zusätzlich an jedem ersten Zylinder bzw. Plattenzylinder
eine Temperierungseinrichtung bzw. Kühleinrichtung vorgesehen
sein.
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Damit
ist es beispielsweise möglich, die beim Trockenoffsetdruck
auftretende Erwärmung des Farbwerks bzw. der Zylindergruppe
zu reduzieren bzw. deren Temperatur zu beeinflussen.
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Weitere
Beispiele für konventionelle Farbwerke, Kurzfarbwerke bzw.
zonenfreie Farbwerke und Feuchtwerke sind beispielsweise im „Handbuch der
Printmedien", Helmut Kipphan, Springer Verlag 2000, in Kapitel 2.1.3.3,
Seiten 296–298 und Seiten 308–309 beschrieben.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Druckeinheit zwei
Druckeinheitsmodule auf, die übereinander angeordnet sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung kann eine solche, zwei gestockt
bzw. aufeinander angeordnete Druckeinheitsmodule aufweisende Druckeinheit
eine vertikale Höhenabmessung von kleiner 4,00 m aufweisen.
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Mit
dieser Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, eine
zu bedruckende Bahn, insbesondere eine Papierbahn, beidseitig vierfarbig
zu bedrucken. Mit anderen Worten können durch jedes Doppeldruckwerk
zwei Farben auf eine Seite der Bahn aufgebracht werden, so dass
die Bahn in einem Druckeinheitsmodul beidseitig zweifarbig bedruckbar
ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung können
zwei solche Druckeinheiten, die jeweils zwei übereinander
angeordnete Druckeinheitsmodule aufweisen, übereinander
angeordnet sein.
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Mit
der Erfindung wird somit eine sehr kompakte, kostengünstige
und einfach zu bedienende Druckeinheit bereitgestellt, mit welcher
ein sogenannter 4/4-Farben-Druck realisierbar ist. Ferner kann bei
gestockter Anordnung von zwei Druckeinheiten, die jeweils zwei Druckeinheitsmodule
aufweisen, auf zwei Papierbahnen jeweils ein 4/4-Farben-Druck realisiert
werden.
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Es
ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass gemäß der
Erfindung jedes Doppeldruckwerk so einrichtbar sein kann, dass es
zwei Farben, eine Farbe oder keine Farbe druckt. Auf diese Weise ist
die erfindungsgemäße Druckeinheit sehr flexibel an
unterschiedlichste Druckanforderungen anpassbar.
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Ferner
ist noch zu erwähnen, dass gemäß der
Erfindung jedes Druckeinheitsmodul so ausgebildet sein kann, dass
für jedes Farbwerk, jeden ersten Zylinder und jeden zweiten
Zylinder jeweils eine separate Antriebseinrichtung, beispielsweise
in Form eines Elektromotors, vorgesehen sein kann (erste Alternative).
Alternativ dazu können der erste Zylinder und sein zugehöriges
Farbwerk jeweils eine gemeinsame Antriebseinrichtung aufweisen,
welche z. B. über Zahnräder oder Riementrieb Farbwerk
und ersten Zylinder antreibt, und können die zweiten Zylinder jeweils über
eine separate Antriebseinrichtung verfügen (zweite Alternative).
In Abwandlung der ersten Alternative oder der zweiten Alternative
können die zweiten Zylinder eines Druckeinheitsmoduls über eine
gemeinsame Antriebseinrichtung angetrieben sein.
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Die
Anordnung der Druckeinheitsmodule in gestockter Ausführung
erlaubt bei vertikaler Bahnführung den fliegenden Plattenwechsel
bei ständig eingespannter Papierbahn zwischen den Gummituchzylindern
bzw. Gummituchplattenzylindern. Gemäß der beschriebenen,
variablen Antriebsgestaltung ist es möglich, die Plattenzylinder
während des Laufs der Maschine an/abzustellen, so dass
mit diesem Vorgang ein Produktwechsel ohne Maschinenstopp möglich
ist. Da die Papierbahn zwischen den Gummituchzylindern und/oder
Gummituchplattenzylindern eingespannt bleibt, kann die Makulatur
zusätzlich gesenkt werden.
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Zusammenfassend
kann eine erfindungsgemäße Druckeinheit zwei Zylindergruppen
mit insgesamt 6 Zylindern aufweisen, d. h. in jeder Zylindergruppe
wird jeweils der Gummituchzylinder, welcher mit Gummituchplatten
oder konventionellen Gummidrucktüchern bestückt
sein kann, von zwei Druckplattenzylindern bedient. Bei vertikaler
Bahnführung kann somit in einer Druckeinheit die Papierbahn
beidseitig mit 4 Farben bedruckt werden. Eine maximale Bauhöhe
einer Druckeinheit von kleiner 4 m kann damit erreicht werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung kann ein APL-System (zum
automatischen Druckplattenwechsel) in der erfindungsgemäßen Druckeinheit
beispielsweise zum Druckplattenwechsel, als Wechselorgan für
die Gummituchplatten oder für Servicearbeiten, wie z. B.
Walzenwechsel, zur Anwendung kommen bzw. vorgesehen sein.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren detaillierter
beschrieben.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht einer Druckeinheit gemäß dem
Stand der Technik.
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2 zeigt
eine schematische Ansicht einer Druckeinheit gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung.
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3 zeigt
eine schematische Ansicht einer Druckeinheit gemäß einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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Nun
wird unter Bezugnahme auf 2 eine erste
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Druckeinheit
für eine Rotationsdruckmaschine, insbesondere für
eine Rollenrotationsdruckmaschine, beschrieben.
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Wie
in 2 gezeigt, weist eine Druckeinheit 1 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung ein Druckeinheitsmodul 100 auf,
welches seinerseits zwei Doppeldruckwerke 200 und 300 aufweist.
Die Druckeinheit 1 gemäß dieser Ausführungsform
ist zum Drucken im sogenannten Trockenoffsetdruck bzw. wasserlosen
Offsetdruck sowie zum Drucken im konventionellen Offsetdruck eingerichtet.
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Wie
in 2 gezeigt, weist das in 2 linke Doppeldruckwerk 200 zwei
druckbilderzeugende Plattenzylinder 210 und 230,
an denen jeweils ein Kurzfarbwerk 220 bzw. 240 vorgesehen
ist, und einen mit den beiden Plattenzylindern 210, 230 druckbildaufnehmend
zusammenwirkenden Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 zum Drucken
auf eine zu bedruckende Bahn B auf.
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Das
in 2 rechte Doppeldruckwerk 300 weist zwei
druckbilderzeugende Plattenzylinder 310 und 330,
an denen jeweils ein Kurzfarbwerk 320 bzw. 340 vorgesehen
ist, und einen mit den beiden Plattenzylindern 310, 330 druckbildaufnehmend
zusammenwirkenden Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 350 zum
Drucken auf die Bahn B auf.
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Wie
in 2 gezeigt, sind die beiden Gummituchzylinder bzw.
Gummituchplattenzylinder 250 und 350 der beiden
Doppeldruckwerke 200 und 300 zusammenwirkend gegeneinander
gerichtet, wobei die Bahn B zwischen den Gummituchzylindern bzw. Gummituchplattenzylindern 250, 350 hindurchgeführt
ist. Die Bahnlaufrichtung verläuft gemäß dieser Ausführungsform
der Erfindung von unten nach oben bzw. vertikal, wie durch die an
der Bahn B gezeichnete Pfeilspitze angedeutet. Mit anderen Worten
bildet der Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 oder 350 eines
Doppeldruckwerks 200 oder 300 jeweils den Gegendruckzylinder
für den Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 oder 350 des
jeweils anderen Doppeldruckwerks 200 oder 300,
so dass ein Gummi-auf-Gummi-Druck realisierbar ist.
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Wie
in 2 schematisch dargestellt, weisen die Kurzfarbwerke 220, 240 des
in 2 linken Doppeldruckwerks 200, welche
gemäß dieser ersten Ausführungsform der
Erfindung Anilox-Kurzfarbwerke sein können, jeweils eine
aus einer Farbwanne und einer Kammerrakel bestehende Einheit 221 bzw. 241,
eine Rasterwalze bzw. Aniloxwalze 222 bzw. 242 und
eine Farbauftragwalze 223 bzw. 243 auf. Obwohl
in 2 nicht gezeigt, kann jedes Kurzfarbwerk 220, 240 ferner
eine Kühleinrichtung aufweisen. Ferner kann zusätzlich
an jedem Plattenzylinder 210, 230 eine Kühleinrichtung
vorgesehen sein.
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Die
Kurzfarbwerke 320, 340 des in 2 rechten
Doppeldruckwerks 300, welche ebenfalls Anilox-Kurzfarbwerke
sein können, weisen jeweils eine aus einer Farbwanne und
einer Kammerrakel bestehende Einheit 321 bzw. 341,
eine Rasterwalze bzw. Aniloxwalze 322 bzw. 342 und
eine Farbauftragwalze 323 bzw. 343 auf. Obwohl
in 2 nicht gezeigt, kann jedes Kurzfarbwerk 320, 340 ferner
eine Kühleinrichtung aufweisen. Ferner kann zusätzlich an
jedem Plattenzylinder 310, 330 eine Kühleinrichtung
vorgesehen sein.
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Obwohl
bei dieser ersten Ausführungsform nicht vorgesehen, kann
in Abwandlung dieser ersten Ausführungsform zusätzlich
an jedem Plattenzylinder 210, 230, 310, 330 des
Druckeinheitsmoduls 100 ein Feuchtwerk vorgesehen sein,
so dass die Druckeinheit 1 auch für einen konventionellen
Offsetdruck unter Verwendung von Wasser bzw. Feuchtmittel einsetzbar
ist.
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Gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung ist der jeweilige
Durchmesser der Plattenzylinder 210, 230, 310, 330 so
bemessen, dass in deren Umfangsrichtung jeweils eine Druckseite
angeordnet werden kann. Mit anderen Worten sind die Plattenzylinder 210, 230, 310, 330 jeweils
einfachrund ausgebildet.
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Ferner
ist gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung der jeweilige Durchmesser der Gummituchzylinder bzw.
Gummituchplattenzylinder 250, 350 so bemessen,
dass in deren Umfangsrichtung jeweils eine Druckseite angeordnet
werden kann. Mit anderen Worten sind die Gummituchzylinder bzw.
Gummituchplattenzylinder 250, 350 jeweils einfachrund
ausgebildet.
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Wie
bereits erwähnt, ist es gemäß anderen Ausführungsformen
der Erfindung natürlich auch möglich, den Plattenzylinder
beispielsweise zweifachrund auszubilden. Ferner kann mit einem einfachrunden
oder zweifachrunden Plattenzylinder beispielsweise ein Gummituchzylinder
bzw. Gummituchplattenzylinder jeder Konfiguration von einfachrund
bis dreifachrund oder vierfachrund kombiniert sein.
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Um
einen sogenannten Schablonier-Effekt zu reduzieren, sind gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung die Farbauftragwalzen 223, 243, 323, 343 der
Kurzfarbwerke 220, 240, 320, 340 ebenfalls
einfachrund ausgebildet, d. h. die Farbauftragwalzen 223, 243, 323, 343 haben
den gleichen Durchmesser wie die Plattenzylinder 210, 230, 310, 330.
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Die
Plattenzylinder 210, 230 des in 2 linken
Doppeldruckwerks 200 sind so an dem zugehörigen
Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 angeordnet,
dass ein Druckbild des in 2 oberen
Plattenzylinders 210 und ein Druckbild des in 2 unteren
Plattenzylinders 230 des Doppeldruckwerks 200 so
auf dem Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 aufnehmbar sind,
dass sie gleichzeitig auf eine dem Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 zugewandte
Seite der Bahn B gedruckt werden können.
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Die
Plattenzylinder 310, 330 des in 2 rechten
Doppeldruckwerks 300 sind so an dem zugehörigen
Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 350 angeordnet,
dass ein Druckbild des in 2 oberen
Plattenzylinders 310 und ein Druckbild des in 2 unteren
Plattenzylinders 330 des Doppeldruckwerks 300 so
auf dem Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 350 aufnehmbar sind,
dass sie gleichzeitig auf eine dem Gummituchzylinder bzw.
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Gummituchplattenzylinder 350 zugewandte Seite
der Bahn B gedruckt werden können.
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Mit
anderen Worten kann in Bezug auf das in 2 linke
Doppeldruckwerk 200 beim Drucken ein Druckbild des oberen
Plattenzylinders 210 zuerst auf den Gummituchzylinder bzw.
Gummituchplattenzylinder 250 aufgedruckt werden und danach
kann ein Druckbild des unteren Plattenzylinders 230 auf
den Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 aufgedruckt
werden, wobei die Bildpunkte des Druckbildes des unteren Plattenzylinders 230 in
dem entstehenden Bildpunktraster im Wesentlichen neben den Bildpunkten
des Druckbildes des oberen Plattenzylinders 210 auf den
Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250 aufgebracht werden.
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In
Bezug auf das in 2 rechte Doppeldruckwerk 300 kann
beim Drucken ein Druckbild des oberen Plattenzylinders 310 zuerst
auf den Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 350 aufgedruckt
werden und danach kann ein Druckbild des unteren Plattenzylinders 330 auf
den Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 350 aufgedruckt
werden, wobei die Bildpunkte des Druckbildes des unteren Plattenzylinders 330 in
dem entstehenden Bildpunktraster im Wesentlichen neben den Bildpunkten
des Druckbildes des oberen Plattenzylinders 310 auf den
Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 350 aufgebracht
werden.
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Werden
in den beiden Kurzfarbwerken 220, 240 bzw. 320, 340 der
jeweiligen Doppeldruckwerke 200, 300 unterschiedliche
Farben verwendet, nimmt das menschliche Auge durch diese Rasterung
beim Betrachten des entstandenen Doppel-Druckbildes, ähnlich
wie bei der Farbbildröhre eines Fernsehers, eine einer
Mischung dieser Farben entsprechende Farbe war.
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Mit
anderen Worten kann mit dem erfindungsgemäßen
Druckeinheitsmodul 100 gemäß dieser Ausführungsform
ein 2/2-Farben-Druck auf der Bahn B realisiert werden, wobei auf
jede Seite der Bahn B zwei Farben aufgedruckt werden.
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Gemäß dieser
ersten Ausführungsform der Erfindung ist das in 2 linke
Doppeldruckwerk 200 des Druckeinheitsmoduls 100 so
eingerichtet, dass die Rasterwalzen 222, 242,
die Plattenzylinder 210, 230 und der Gummituchzylinder
bzw. Gummituchplattenzylinder 250 jeweils einen eigenen
Elektromotor (nicht dargestellt) zum Antrieb aufweisen. Der Elektromotor
der jeweiligen Zylinder bzw. Walzen wirkt gemäß dieser
Ausführungsform über eine Kupplung direkt drehantreibend
auf einen in der Rotationsachse des jeweiligen Zylinders bzw. der
Walze liegenden Antriebszapfen. Die Farbauftragwalzen 223, 243 des
Doppeldruckwerks 200 werden durch Reibung von der jeweiligen
Rasterwalze 223, 243 und dem jeweiligen Plattenzylinder 210, 230 angetrieben.
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Das
in 2 rechte Doppeldruckwerk 300 des Druckeinheitsmoduls 100 ist
so eingerichtet, dass die Rasterwalzen 322, 342,
die Plattenzylinder 310, 330 und der Gummituchzylinder
bzw. Gummituchplattenzylinder 350 jeweils einen eigenen
Elektromotor (nicht dargestellt) zum Antrieb aufweisen. Der Elektromotor
der jeweiligen Zylinder bzw. Walzen wirkt gemäß dieser
Ausführungsform über eine Kupplung direkt drehantreibend
auf einen in der Rotationsachse des jeweiligen Zylinders bzw. der
Walze liegenden Antriebszapfen. Die Farbauftragwalzen 323, 343 des
Doppeldruckwerks 300 werden durch Reibung von der jeweiligen
Rasterwalze 323, 343 und dem jeweiligen Plattenzylinder 310, 330 angetrieben.
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Nun
wird unter Bezugnahme auf 3 eine zweite
Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
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Wie
in 3 gezeigt, weist eine Druckeinheit 1a für
eine Rotationsdruckmaschine, insbesondere für eine Rollenrotationsdruckmaschine,
zwei Druckeinheitsmodule 100a auf, wobei die beiden Druckeinheitsmodule 100a gestockt
bzw. aufeinander angeordnet sind.
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Die
Druckeinheitsmodule 100a sind identisch mit den Druckeinheitsmodulen 100,
wie sie oben in Bezug auf die erste Ausführungsform der
Erfindung beschrieben wurden, und weisen jeweils die beiden wie
oben beschriebenen Doppeldruckwerke 200 und 300 auf.
Aus diesem Grund kann eine detaillierte Beschreibung der Druckeinheitsmodule 100a hier
entfallen.
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Wie
in 3 gezeigt, ist eine zu bedruckende Bahn B vertikal
durch die Druckeinheit 1a hindurchgeführt, wobei
die Bahnlaufrichtung von unten nach oben bzw. vertikal verläuft,
wie durch eine Pfeilspitze an der Bahn B angedeutet.
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Da
gemäß der obigen Beschreibung des Druckeinheitsmoduls 100 mit
einem Druckeinheitsmodul 100a die Bahn B auf beiden Seiten
zweifarbig bedruckt werden kann, ist es mit der Druckeinheit 1a gemäß der
zweiten Ausführungsform möglich, die Bahn B beidseitig
vierfarbig zu bedrucken.
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Wie
aus der obigen Beschreibung zweier Ausführungsformen der
Erfindung ersichtlich, sind, da pro Doppeldruckwerk 200, 300 erfindungsgemäß nur
ein Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250, 350 vorgesehen
ist, welcher gleichzeitig zwei Druckbilder auf die Bahn B übertragen
kann, erhebliche Kosteneinsparungen möglich. Ferner entsteht
dadurch, dass nur ein Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250, 350 pro
Doppeldruckwerk 200, 300 vorgesehen ist, zusätzlicher Freiraum,
welcher einem Bediener der Druckeinheit 1, 1a zum
Einrichten und Warten dieser zur Verfügung steht.
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Mit
anderen Worten können die Plattenzylinder 210, 230 bzw. 310, 330 eines
erfindungsgemäßen Doppeldruckwerks 200 bzw. 300 so
an dem Umfang des jeweils zugehörigen Gummituchzylinders bzw.
Gummituchplattenzylinders 250, 350 angeordnet
sein, dass sie ausgehend von einem in der Rotationsachse des Gummituchzylinders
bzw. Gummituchplattenzylinders 250, 350 liegenden
Mittelpunkt in Form eines liegenden „V" angeordnet sind,
wobei die offene Seite des „V" von dem Gummituchzylinder bzw.
Gummituchplattenzylinder 350, 250 des jeweils zusammenwirkenden
anderen Doppeldruckwerks 300, 200 abgewandt ist.
Im Innenbereich des „V" steht somit Raum zur Verfügung, über
den sowohl die Plattenzylinder 210, 230, 310, 330 und
ihr jeweiliges Kurzfarbwerk 220, 240, 320, 340 als
auch der Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250, 350 des
jeweiligen Doppeldruckwerks 200, 300 seitlich
zugänglich sind.
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Da
die erfindungsgemäße Druckeinheit 1, 1a bzw.
ihre jeweiligen Doppeldruckwerke 200, 300 von der
Seite aus zugänglich sind und eingerichtet bzw. gewartet
werden können, ist keine vertikale Trennung der Druckeinheit 1, 1a an
der Kontaktstelle der Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250, 350 eines
Druckeinheitsmoduls 100, 100a notwendig. Somit
können die Herstellungskosten und die Betriebskosten reduziert
werden. Ferner benötigt die erfindungsgemäße
Druckeinheit 1, 1a dadurch geringen Installationsraum
in Horizontalrichtung.
-
Dadurch,
dass nur ein einziger Gummituchzylinder bzw. Gummituchplattenzylinder 250, 350 pro Doppeldruckwerk 200 bzw. 300 vorgesehen
ist, wird außerdem eine sehr kompakte Bauweise des jeweiligen
Druckeinheitsmoduls 100 in Vertikalrichtung realisiert.
Somit benötigt die erfindungsgemäße Druckeinheit 1, 1a auch
in Vertikalrichtung verhältnismäßig wenig
Installationsraum.
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Gemäß einer
weiteren, in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform
kann die Bahnlaufrichtung der Bahn B auch horizontal verlaufen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass dann z. B.
das in 2 dargestellte Druckeinheitsmodul 100 um
90 Grad gedreht anzuordnen ist. Sind z. B. mehrere Druckeinheitsmodule 100a in
gestockter Ausführung übereinander anzuordnen, wie
z. B. bei der Druckeinheit 1a gemäß 3,
so kann jedes Druckeinheitsmodul 100a der Druckeinheit 1a für
sich um 90 Grad gedreht angeordnet sein. Natürlich kann
bei einer Nebeneinanderanordnung der Druckeinheitsmodule 100a auch
die gesamte Druckeinheit 1a um 90 Grad gedreht angeordnet
sein.
-
- 1
- Druckeinheit
- 1a
- Druckeinheit
- 100
- Druckeinheitsmodul
- 100a
- Druckeinheitsmodul
- 200
- Doppeldruckwerk
- 210
- Plattenzylinder
- 220
- Kurzfarbwerk
- 221
- Einheit
mit Farbwanne und Kammerrakel
- 222
- Rasterwalze
- 223
- Farbauftragwalze
- 230
- Plattenzylinder
- 240
- Kurzfarbwerk
- 241
- Einheit
mit Farbwanne und Kammerrakel
- 242
- Rasterwalze
- 243
- Farbauftragwalze
- 250
- Gummituchzylinder
bzw. Gummituchplattenzylinder
- 300
- Doppeldruckwerk
- 310
- Plattenzylinder
- 320
- Kurzfarbwerk
- 321
- Einheit
mit Farbwanne und Kammerrakel
- 322
- Rasterwalze
- 323
- Farbauftragwalze
- 330
- Plattenzylinder
- 340
- Kurzfarbwerk
- 341
- Einheit
mit Farbwanne und Kammerrakel
- 342
- Rasterwalze
- 343
- Farbauftragwalze
- 350
- Gummituchzylinder
bzw. Gummituchplattenzylinder
- B
- zu
bedruckende Bahn
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - „Handbuch
der Printmedien", Helmut Kipphan, Springer Verlag 2000, in Kapitel
2.1.3.3, Seiten 296–298 und Seiten 308–309 [0032]