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DE102007033347A1 - Haushaltgerät mit einer Anzeigevorrichtung - Google Patents

Haushaltgerät mit einer Anzeigevorrichtung Download PDF

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rotation
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household appliance
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Miele und Cie KG
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Miele und Cie KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Anzeigevorrichtung (8), die mittels einer Drehachse (10) zwischen einer Ruhelage und zumindest einer exponierten Lage drehbar an dem Korpus (2) des Haushaltsgeräts gehalten ist, wobei die Anzeigevorrichtung (8), ausgehend von der Ruhelage, in eine erste Drehrichtung (22) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (8), ausgehend von der Ruhelage, in eine zweite zu der ersten Drehrichtung (22) entgegengesetzt verlaufende Drehrichtung (24) drehbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Anzeigevorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Ein derartiges Haushaltsgerät ist aus der DE 100 45 236 A1 bekannt. Das Haushaltsgerät weist eine Anzeigevorrichtung auf, die mittels einer Drehachse zwischen einer Ruhelage und zumindest einer Betriebslage drehbar an einem Griff des Haushaltsgeräts gehalten ist, wobei die Anzeigevorrichtung ausgehend von der Ruhelage in eine erste Drehrichtung drehbar ist.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein Haushaltsgerät anzugeben, bei dem die Ergonomie und damit der Bedienkomfort verbessert ist.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in der Verbesserung der Ergonomie und damit des Bedienkomforts. Aufgrund des erfindungsgemäß erweiterten Winkelbereichs für die Drehbewegung der Anzeigevorrichtung ausgehend von deren Ruhelage ist die Ablesbarkeit von auf der Anzeigevorrichtung dargestellten Benutzerinformationen wesentlich verbessert, ohne hierfür von bekannten Haushaltsgerätekonstruktionen und -gestaltungen wesentlich abweichen zu müssen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich für Haushaltsgeräte wie beispielsweise Herde oder Backöfen, die sowohl für den Einbau in einen Unterschrank als auch für den Einbau in einen Oberschrank geeignet sind. Hier lässt sich die erfindungsgemäße Lösung besonders vorteilhaft einsetzen.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, dass die Anzeigevorrichtung drehbar an einer Bedienblende des Haushaltsgeräts angeordnet ist und die Sichtoberfläche der Anzeigevorrichtung in deren Ruhelage im Wesentlichen parallel zu der Frontfläche oder der Deckfläche der Bedienblende verläuft. Auf diese Weise ist der optische Gesamteindruck verbessert. Ferner besteht hier die Möglichkeit, in der Anzeigevorrichtung als sogenannte Touch-Bedienelemente ausgebildete sensitive Bereiche vorzusehen, so dass die Anzeigevorrichtung nicht nur zur Anzeige von Benutzerinformationen, sondern auch zur Vornahme von Einstellungen an dem Haushaltsgerät geeignet ausgebildet ist.
  • Eine hierzu alternative Weiterbildung sieht vor, dass die Anzeigevorrichtung integraler Bestandteil einer Bedienblende des Haushaltsgeräts ist und die Bedienblende mittels der Drehachse drehbar an dem Korpus gehalten ist, wobei die Sichtoberfläche der Bedienblende in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung im Wesentlichen parallel zu der Frontfläche oder der Deckfläche des Korpus verläuft. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft für Haushaltsgeräte, bei denen Bedienelemente nicht in der Anzeigevorrichtung integriert sind, sondern als von der Anzeigevorrichtung separierte Elemente an der Bedienblende angeordnet sind.
  • Grundsätzlich ist die Drehachse nach Art, Material und Anordnung in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Beispielsweise ist es möglich, die Drehachse an einer Kante der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende anzuordnen. Vorteilhafterweise verläuft die Drehachse der Anzeigevorrichtung hinter der Bedienblende in dem Inneren des Korpus und im Wesentlichen mittig zu der Sichtoberfläche der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende. Hierdurch sind sehr geringe Spaltmaße zwischen der Anzeigevorrichtung und der Bedienblende oder der Bedienblende und dem Korpus realisierbar, so dass der optische Gesamteindruck weiter verbessert ist. Auch ist die Wegstrecke der Anzeigevorrichtung bei deren Überführung von der Ruhelage in die Betriebslagen bei dieser Ausführungsform gleichermaßen für beide Drehrichtungen minimiert. Der Vorteil ist hierbei, dass sich die Anzeigevorrichtung nicht weiter als unbedingt erforderlich aus der Bedienblende oder dem Korpus herausbewegt.
  • Der Winkelbereich für die Drehung der Anzeigevorrichtung ausgehend von der Ruhelage ist in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass der Winkelbereich für die Drehung in beide Drehrichtungen 0° bis etwa 45° beträgt. Auf diese Weise ist eine große Bandbreite von möglichen Aufstellungs- oder Einbauvarianten des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts abgedeckt.
  • Grundsätzlich ist es möglich, dass die Anzeigevorrichtung oder die Bedienblende von dem Benutzer manuell drehbar ist. Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht jedoch vor, dass die Anzeigevorrichtung in Abhängigkeit eines Steuersignals einer elektrischen Steuerung des Haushaltsgeräts mittels eines elektrischen Antriebs automatisch drehbar ist. Zum einen ist hierdurch der Benutzer weiter entlastet. Zum anderen erlaubt die vorgenannte Ausführungsform eine freiere Gestaltung der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende, da im Unterschied zu der manuellen Drehung keine Handhaben erforderlich sind.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass das Steuersignal in Abhängigkeit der Betätigung eines Bedienelements des Haushaltsgeräts erzeugbar ist. Hierdurch ist die automatische Überführung der Anzeigevorrichtung von der Ruhelage in eine exponierte Lage und umgekehrt auf besonders einfache Weise realisiert.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht, dass mit der Betätigung des Bedienelements ein vorher festgelegter und in einem Speicher der elektrischen Steuerung abgespeicherter Drehwinkel für die exponierte Lage der Anzeigevorrichtung für deren Drehung aufrufbar ist. Auf diese Weise können beispielsweise für einzelne Benutzer abgespeicherte und voneinander verschiedene exponierte Lagen über das Bedienelement für die automatische Drehung der Anzeigevorrichtung von der Ruhelage in die exponierte Lage aufgerufen werden.
  • Eine andere besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Anzeigevorrichtung mittels des elektrischen Antriebs nach einer vorher festgelegten und abgespeicherten Zeitdauer in der exponierten Lage automatisch von der exponierten Lage in die Ruhelage überführbar ist. Hierdurch ist gewährleistet, dass sich die Anzeigevorrichtung bei Nichtgebrauch in der Ruhelage befindet, so dass die optische Gestaltung des Haushaltsgeräts auf diese Ruhelage hin optimiert werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts in einer teilweisen Seitenansicht und
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts in ähnlicher Darstellung wie in 1.
  • In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts teilweise dargestellt, wobei das Haushaltsgerät als ein Backofen ausgebildet ist. Das Haushaltsgerät weist einen Korpus 2 auf, von dem lediglich der Frontrahmen 2.1 teilweise dargestellt ist. Die nicht dargestellte Backmuffel ist auf dem Fachmann bekannte Weise durch eine an dem Korpus 2 angeschlagene Tür 4 verschließbar. Oberhalb der Tür 4, bezogen auf die in 1 dargestellte Aufstellungslage des Backofens, ist eine Bedienblende 6 an dem Korpus 2 angeordnet, an der eine Anzeigevorrichtung 8 mittels einer Drehachse 10 drehbar gehalten ist. Die Drehachse 10 verläuft in der 1 senkrecht zur Blattebene. Die Anzeigevorrichtung 8 ist als grafikfähige Anzeige ausgebildet und verfügt über ein auf dem Fachmann bekannte Weise in der Anzeigevorrichtung 8 integriertes Bedienelement 12, nämlich ein sogenanntes Touch-Bedienelement. Das Haushaltsgerät wird durch eine hinter der Bedienblende 6 angeordnete elektrische Steuerung 14 gesteuert. Die elektrische Steuerung 14 weist einen Speicher 14.1 und eine Recheneinheit 14.2 auf und steht mit einem als Elektromotor ausgebildeten elektrischen Antrieb 16 in Signalübertragungsverbindung, was durch den Doppelpfeil 18 symbolisiert ist. Der elektrische Antrieb 16 steht wiederum drehmomentübertragend mit der Drehachse 10 in Verbindung, was durch den Pfeil 20 angedeutet ist.
  • Nachfolgend wird die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts anhand der 1 näher erläutert.
  • Der Backofen ist hier in einen Unterschrank einer nicht dargestellten Küchenzeile eingebaut und wird auf dem Fachmann bekannte Weise über die Bedienblende 6, nämlich über an der Anzeigevorrichtung 8 mittels des Bedienelements 12 vorgenommene Eingaben und angezeigte Benutzerinformationen bedient. In 1a) ist die Anzeigevorrichtung 8 in deren Ruhelage dargestellt. Wie aus 1a) deutlich ersichtlich ist, schließt die Anzeigevorrichtung 8 in der Ruhelage mit deren in 1a) links dargestellten Sichtoberfläche 8.1 im Wesentlichen bündig mit der Frontfläche 6.1 der Bedienblende 6 ab. Auf diese Weise ist ein optisch gefälliger Gesamteindruck erreicht. In den 1b) und c) sind jeweils exponierte Lagen der Anzeigevorrichtung 8 exemplarisch gezeigt. Wie ferner aus der 1 deutlich hervorgeht, verläuft die Drehachse 10 hier mittig zu der Sichtoberfläche 8.1. Möchte der Benutzer nun die Anzeigevorrichtung 8 zwecks einer besseren Bedien- und Ablesbarkeit drehen, drückt er das dafür vorgesehene Bedienelement 12. Hierdurch wird in der elektrischen Steuerung 14 ein Steuersignal erzeugt und an den elektrischen Antrieb 16 weitergeleitet, der wiederum die Drehachse 10 solange dreht, bis der Benutzer das Bedienelement 12 nicht mehr betätigt.
  • Zuerst dreht der elektrische Antrieb 16 die Drehachse 10 bezogen auf die Bildebene im Gegenuhrzeigersinn, bis eine vorher festgelegte erste Endlage erreicht ist. Siehe hierzu 1b), in der die erste Drehrichtung durch einen Pfeil 22 symbolisiert ist. Die Endlage wird hier über einen nicht dargestellten Taster ermittelt. Bei Erreichen der Endlage wird die Drehrichtung des elektrischen Antriebs 16 automatisch umgeschaltet, so dass die Drehachse 10 und damit die Anzeigevorrichtung 8 bezogen auf die Bildebene im Uhrzeigersinn, symbolisiert durch Pfeil 24, in die zweite Drehrichtung gedreht wird. Ist die gewünschte exponierte Lage der Anzeigevorrichtung 8 erreicht, übt der Benutzer auf das Bedienelement 12 keinen Druck mehr aus und der elektrische Antrieb 16 wird automatisch gestoppt. Siehe hierzu 1c). Würde der Benutzer das Bedienelement 12 weiterhin gedrückt halten, würde die Anzeigevorrichtung 8 in die zweite Endlage überführt werden und es würde die Drehrichtung des elektrischen Antriebs 16 in analoger Weise zu der ersten Endlage wieder automatisch auf die erste Drehrichtung 22 wechseln. Die beiden Endlagen sind hier derart festgelegt, dass der Winkelbereich für die Drehung der Anzeigevorrichtung 8 ausgehend von der in 1a) dargestellten Ruhelage in beide Drehrichtungen 0° bis 45° beträgt; 1b) und c) sind Zwischenlagen dargestellt.
  • Anstelle der Auslösung der Drehung der Anzeigevorrichtung 8 mittels eines einzigen Bedienelements 12 wäre es auch möglich, zwei Bedienelemente vorzusehen, deren Betätigung jeweils zu einer Drehung der Anzeigevorrichtung 8 in eine der beiden Drehrichtungen 22, 24 führt.
  • Abweichend von dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wäre es denkbar, dass der Benutzer wie oben erläutert eine gewünschte exponierte Lage einstellt, die in dem Speicher 14.1 abspeicherbar und dann für die Zukunft über ein weiteres Bedienelement oder das Bedienelement 12 für die Drehung der Anzeigevorrichtung 8 von der Ruhelage in die abgespeicherte exponierte Lage wieder aufrufbar ist. Als Erweiterung dieser Ausführungsform wäre es denkbar, dass verschiedene Benutzer des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts jeweils eine bevorzugte exponierte Lage auswählen und abspeichern, so dass der aktuelle Benutzer bei einer späteren Bedienung des Haushaltsgeräts beispielsweise über ein Auswahlmenü seine abgespeicherte Einstellung wieder aufrufen kann.
  • Nach Ablauf einer vorher festgelegten Zeitdauer, beispielsweise 5 Minuten, wird die Anzeigevorrichtung 8 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mittels des elektrischen Antriebs 16 wieder automatisch von der exponierten Lage, beispielsweise die in 1b) und c) dargestellten Lagen, in die in 1a) dargestellte Ruhelage überführt.
  • Wie aus 1a) bis c) hervorgeht, ist die Anzeigevorrichtung 8 nach hinten, also jeweils in der Bildebene rechts, im Wesentlichen durch ein Gehäuse 8.2 abgeschlossen. Das Gehäuse 8.2 weist einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt auf, so dass bei der Überführung der Anzeigevorrichtung 8 in eine exponierte Lage das Innere der Anzeigevorrichtung 8 sowie der Bedienblende 6 für den Benutzer nicht sichtbar ist. Damit ist der optische Gesamteindruck weiter verbessert.
  • Ferner ist die Anzeigevorrichtung 8 hier derart über die Drehachse 10 an der Bedienblende 6 gehalten, dass die Betätigung des Bedienelements 12 keine Drehung der Anzeigevorrichtung 8 verursacht. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind dem Fachmann wohlbekannt.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, das nachfolgend lediglich im Umfang der Abweichungen zu dem ersten Ausführungsbeispiel erläutert wird. Sich entsprechende Bauteile sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Es handelt sich wieder um einen Einbaubackofen. Im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist die Anzeigevorrichtung 8 hier integraler Bestandteil der Bedienblende 6. Demnach wird hier die Anzeigevorrichtung 8 indirekt durch die Drehung der Bedienblende 6 um die Drehachse 10 von der in 2a) dargestellten Ruhelage in eine exponierte Lage, siehe 2b) und c), überführt und umgekehrt. Dementsprechend verläuft hier die Sichtoberfläche 6.1 der Bedienblende 6 in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung 8 im Wesentlichen parallel zu der Frontfläche 2.1 des Korpus 2. Analog zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist hier die Bedienblende 6 durch ein Gehäuse 6.2 geschlossen. Im Übrigen entspricht das zweite Ausführungsbeispiel dem bereits ausführlich erläuterten ersten Ausführungsbeispiel, so dass hier darauf verwiesen werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben erläuterten Ausführungsbeispiele begrenzt. Beispielsweise wird auch eine gewölbte Sichtoberfläche der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende als im Wesentlichen parallel zu der Frontfläche der Bedienblende oder des Korpus angesehen, sofern die senkrechte Projektion der Sichtoberfläche in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung im Wesentlichen parallel zu der entsprechenden Frontfläche verläuft. Gleiches gilt auch, sofern die Sichtoberfläche eben und die Frontfläche gewölbt ist.
  • Anstelle eines Backofens ist die erfindungsgemäße Lehre auch auf andere Haushaltsgeräte, wie beispielsweise Herde, Dampfgarer, Getränkebereiter, Mikrowellengeräte, Kühlschränke, Kochfelder, Dunstabzugshauben, Geschirrspülmaschinen und Wäschebehandlungsmaschinen, anwendbar. Bei Kochfeldern würde die Sichtoberfläche der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung dann vorteilhafterweise im Wesentlichen parallel zu der Deckfläche der Bedienblende oder dem Korpus verlaufen. Auch sind die als Einbaugeräte ausgebildeten erfindungsgemäßen Haushaltsgeräte nicht nur in Unterschränke einbaubar. Beispielsweise ist auch ein Hocheinbau, insbesondere in Oberschränke oder dergleichen, ebenfalls denkbar. Auch wand- oder deckenmontierte Haushaltsgeräte können erfindungsgemäß ausgebildet sein. Darüber hinaus ist die Drehachse nach deren Lage in weiten geeigneten Grenzen wählbar. So kann die Drehachse in jeder beliebigen räumlichen Lage, insbesondere entlang der Raumachsen eines virtuellen Koordinatensystems, verlaufen. Auch kann die Anzeigevorrichtung nicht nur um eine einzige Drehachse drehbar ausgebildet sein. Beispielsweise ist auch eine um zwei oder auch drei Drehachsen drehbare Anzeigevorrichtung denkbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10045236 A1 [0002]

Claims (9)

  1. Haushaltsgerät mit einer Anzeigevorrichtung (8), die mittels einer Drehachse (10) zwischen einer Ruhelage und zumindest einer exponierten Lage drehbar an dem Korpus (2) des Haushaltsgeräts gehalten ist, wobei die Anzeigevorrichtung (8) ausgehend von der Ruhelage in eine erste Drehrichtung (22) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (8) ausgehend von der Ruhelage in eine zweite zu der ersten Drehrichtung (22) entgegengesetzt verlaufenden Drehrichtung (24) drehbar ist.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (8) drehbar an einer Bedienblende (6) des Haushaltsgeräts angeordnet ist und die Sichtoberfläche (8.1) der Anzeigevorrichtung (8) in deren Ruhelage im Wesentlichen parallel zu der Frontfläche (6.1) oder der Deckfläche der Bedienblende (6) verläuft.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (8) integraler Bestandteil einer Bedienblende (6) des Haushaltsgeräts ist und die Bedienblende (6) mittels der Drehachse (10) drehbar an dem Korpus (2) gehalten ist, wobei die Sichtoberfläche (6.1) der Bedienblende (6) in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung (8) im Wesentlichen parallel zu der Frontfläche (2.1) oder der Deckfläche des Korpus (2) verläuft.
  4. Haushaltsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (10) der Anzeigevorrichtung (8) hinter der Bedienblende (6) in dem Inneren des Korpus (2) und im Wesentlichen mittig zu der Sichtoberfläche (8.1) der Anzeigevorrichtung (8) oder der Bedienblende (6) verläuft.
  5. Haushaltsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkelbereich für die Drehung der Anzeigevorrichtung (8) ausgehend von der Ruhelage in beide Drehrichtungen (22, 24) 0° bis etwa 45° beträgt.
  6. Haushaltsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (8) in Abhängigkeit eines Steuersignals einer elektrischen Steuerung (14) des Haushaltsgeräts mittels eines elektrischen Antriebs (16) automatisch drehbar ist.
  7. Haushaltsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal in Abhängigkeit der Betätigung eines Bedienelements (12) des Haushaltsgeräts erzeugbar ist.
  8. Haushaltsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Betätigung des Bedienelements (12) ein vorher festgelegter und in einem Speicher (14.1) der elektrischen Steuerung (14) abgespeicherter Drehwinkel für die exponierte Lage der Anzeigevorrichtung (8) für deren Drehung aufrufbar ist.
  9. Haushaltsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (8) mittels des elektrischen Antriebs (16) nach einer vorher festgelegten und abgespeicherten Zeitdauer in der exponierten Lage automatisch von der exponierten Lage in die Ruhelage überführbar ist.
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