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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Anzeigevorrichtung
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Ein
derartiges Haushaltsgerät ist aus der
DE 100 45 236 A1 bekannt.
Das Haushaltsgerät weist eine Anzeigevorrichtung auf, die
mittels einer Drehachse zwischen einer Ruhelage und zumindest einer Betriebslage
drehbar an einem Griff des Haushaltsgeräts gehalten ist,
wobei die Anzeigevorrichtung ausgehend von der Ruhelage in eine
erste Drehrichtung drehbar ist.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem ein Haushaltsgerät
anzugeben, bei dem die Ergonomie und damit der Bedienkomfort verbessert
ist.
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Erfindungsgemäß wird
dieses Problem durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden
Unteransprüchen.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere in
der Verbesserung der Ergonomie und damit des Bedienkomforts. Aufgrund des
erfindungsgemäß erweiterten Winkelbereichs für die
Drehbewegung der Anzeigevorrichtung ausgehend von deren Ruhelage
ist die Ablesbarkeit von auf der Anzeigevorrichtung dargestellten
Benutzerinformationen wesentlich verbessert, ohne hierfür
von bekannten Haushaltsgerätekonstruktionen und -gestaltungen
wesentlich abweichen zu müssen. Ein weiterer Vorteil ergibt
sich für Haushaltsgeräte wie beispielsweise Herde
oder Backöfen, die sowohl für den Einbau in einen
Unterschrank als auch für den Einbau in einen Oberschrank
geeignet sind. Hier lässt sich die erfindungsgemäße
Lösung besonders vorteilhaft einsetzen.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lehre sieht vor, dass die Anzeigevorrichtung drehbar an einer Bedienblende
des Haushaltsgeräts angeordnet ist und die Sichtoberfläche
der Anzeigevorrichtung in deren Ruhelage im Wesentlichen parallel
zu der Frontfläche oder der Deckfläche der Bedienblende
verläuft. Auf diese Weise ist der optische Gesamteindruck
verbessert. Ferner besteht hier die Möglichkeit, in der
Anzeigevorrichtung als sogenannte Touch-Bedienelemente ausgebildete
sensitive Bereiche vorzusehen, so dass die Anzeigevorrichtung nicht
nur zur Anzeige von Benutzerinformationen, sondern auch zur Vornahme
von Einstellungen an dem Haushaltsgerät geeignet ausgebildet
ist.
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Eine
hierzu alternative Weiterbildung sieht vor, dass die Anzeigevorrichtung
integraler Bestandteil einer Bedienblende des Haushaltsgeräts
ist und die Bedienblende mittels der Drehachse drehbar an dem Korpus
gehalten ist, wobei die Sichtoberfläche der Bedienblende
in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung im Wesentlichen parallel
zu der Frontfläche oder der Deckfläche des Korpus
verläuft. Diese Ausführungsform ist besonders
vorteilhaft für Haushaltsgeräte, bei denen Bedienelemente
nicht in der Anzeigevorrichtung integriert sind, sondern als von
der Anzeigevorrichtung separierte Elemente an der Bedienblende angeordnet
sind.
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Grundsätzlich
ist die Drehachse nach Art, Material und Anordnung in weiten geeigneten
Grenzen wählbar. Beispielsweise ist es möglich,
die Drehachse an einer Kante der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende
anzuordnen. Vorteilhafterweise verläuft die Drehachse der
Anzeigevorrichtung hinter der Bedienblende in dem Inneren des Korpus
und im Wesentlichen mittig zu der Sichtoberfläche der Anzeigevorrichtung
oder der Bedienblende. Hierdurch sind sehr geringe Spaltmaße
zwischen der Anzeigevorrichtung und der Bedienblende oder der Bedienblende
und dem Korpus realisierbar, so dass der optische Gesamteindruck
weiter verbessert ist. Auch ist die Wegstrecke der Anzeigevorrichtung
bei deren Überführung von der Ruhelage in die
Betriebslagen bei dieser Ausführungsform gleichermaßen
für beide Drehrichtungen minimiert. Der Vorteil ist hierbei,
dass sich die Anzeigevorrichtung nicht weiter als unbedingt erforderlich
aus der Bedienblende oder dem Korpus herausbewegt.
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Der
Winkelbereich für die Drehung der Anzeigevorrichtung ausgehend
von der Ruhelage ist in weiten geeigneten Grenzen wählbar.
Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass der Winkelbereich
für die Drehung in beide Drehrichtungen 0° bis
etwa 45° beträgt. Auf diese Weise ist eine große
Bandbreite von möglichen Aufstellungs- oder Einbauvarianten
des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts
abgedeckt.
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Grundsätzlich
ist es möglich, dass die Anzeigevorrichtung oder die Bedienblende
von dem Benutzer manuell drehbar ist. Eine vorteilhafte Weiterbildung
sieht jedoch vor, dass die Anzeigevorrichtung in Abhängigkeit
eines Steuersignals einer elektrischen Steuerung des Haushaltsgeräts
mittels eines elektrischen Antriebs automatisch drehbar ist. Zum einen
ist hierdurch der Benutzer weiter entlastet. Zum anderen erlaubt
die vorgenannte Ausführungsform eine freiere Gestaltung
der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende, da im Unterschied
zu der manuellen Drehung keine Handhaben erforderlich sind.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass das Steuersignal in Abhängigkeit der Betätigung
eines Bedienelements des Haushaltsgeräts erzeugbar ist.
Hierdurch ist die automatische Überführung der
Anzeigevorrichtung von der Ruhelage in eine exponierte Lage und
umgekehrt auf besonders einfache Weise realisiert.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung dieser Ausführungsform
sieht, dass mit der Betätigung des Bedienelements ein vorher
festgelegter und in einem Speicher der elektrischen Steuerung abgespeicherter
Drehwinkel für die exponierte Lage der Anzeigevorrichtung
für deren Drehung aufrufbar ist. Auf diese Weise können
beispielsweise für einzelne Benutzer abgespeicherte und
voneinander verschiedene exponierte Lagen über das Bedienelement
für die automatische Drehung der Anzeigevorrichtung von
der Ruhelage in die exponierte Lage aufgerufen werden.
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Eine
andere besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die
Anzeigevorrichtung mittels des elektrischen Antriebs nach einer
vorher festgelegten und abgespeicherten Zeitdauer in der exponierten
Lage automatisch von der exponierten Lage in die Ruhelage überführbar
ist. Hierdurch ist gewährleistet, dass sich die Anzeigevorrichtung
bei Nichtgebrauch in der Ruhelage befindet, so dass die optische
Gestaltung des Haushaltsgeräts auf diese Ruhelage hin optimiert
werden kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Haushaltsgeräts in einer teilweisen Seitenansicht und
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Haushaltsgeräts in ähnlicher Darstellung wie in 1.
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Haushaltsgeräts teilweise dargestellt, wobei das Haushaltsgerät
als ein Backofen ausgebildet ist. Das Haushaltsgerät weist
einen Korpus 2 auf, von dem lediglich der Frontrahmen 2.1 teilweise
dargestellt ist. Die nicht dargestellte Backmuffel ist auf dem Fachmann
bekannte Weise durch eine an dem Korpus 2 angeschlagene
Tür 4 verschließbar. Oberhalb der Tür 4,
bezogen auf die in 1 dargestellte Aufstellungslage
des Backofens, ist eine Bedienblende 6 an dem Korpus 2 angeordnet,
an der eine Anzeigevorrichtung 8 mittels einer Drehachse 10 drehbar
gehalten ist. Die Drehachse 10 verläuft in der 1 senkrecht
zur Blattebene. Die Anzeigevorrichtung 8 ist als grafikfähige
Anzeige ausgebildet und verfügt über ein auf dem
Fachmann bekannte Weise in der Anzeigevorrichtung 8 integriertes
Bedienelement 12, nämlich ein sogenanntes Touch-Bedienelement.
Das Haushaltsgerät wird durch eine hinter der Bedienblende 6 angeordnete elektrische
Steuerung 14 gesteuert. Die elektrische Steuerung 14 weist
einen Speicher 14.1 und eine Recheneinheit 14.2 auf
und steht mit einem als Elektromotor ausgebildeten elektrischen
Antrieb 16 in Signalübertragungsverbindung, was
durch den Doppelpfeil 18 symbolisiert ist. Der elektrische
Antrieb 16 steht wiederum drehmomentübertragend
mit der Drehachse 10 in Verbindung, was durch den Pfeil 20 angedeutet
ist.
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Nachfolgend
wird die Funktionsweise des erfindungsgemäßen
Haushaltsgeräts anhand der 1 näher
erläutert.
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Der
Backofen ist hier in einen Unterschrank einer nicht dargestellten
Küchenzeile eingebaut und wird auf dem Fachmann bekannte
Weise über die Bedienblende 6, nämlich über
an der Anzeigevorrichtung 8 mittels des Bedienelements 12 vorgenommene
Eingaben und angezeigte Benutzerinformationen bedient. In 1a) ist
die Anzeigevorrichtung 8 in deren Ruhelage dargestellt.
Wie aus 1a) deutlich ersichtlich ist,
schließt die Anzeigevorrichtung 8 in der Ruhelage
mit deren in 1a) links dargestellten Sichtoberfläche 8.1 im
Wesentlichen bündig mit der Frontfläche 6.1 der
Bedienblende 6 ab. Auf diese Weise ist ein optisch gefälliger
Gesamteindruck erreicht. In den 1b) und
c) sind jeweils exponierte Lagen der Anzeigevorrichtung 8 exemplarisch
gezeigt. Wie ferner aus der 1 deutlich
hervorgeht, verläuft die Drehachse 10 hier mittig
zu der Sichtoberfläche 8.1. Möchte der
Benutzer nun die Anzeigevorrichtung 8 zwecks einer besseren
Bedien- und Ablesbarkeit drehen, drückt er das dafür
vorgesehene Bedienelement 12. Hierdurch wird in der elektrischen Steuerung 14 ein
Steuersignal erzeugt und an den elektrischen Antrieb 16 weitergeleitet,
der wiederum die Drehachse 10 solange dreht, bis der Benutzer das
Bedienelement 12 nicht mehr betätigt.
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Zuerst
dreht der elektrische Antrieb 16 die Drehachse 10 bezogen
auf die Bildebene im Gegenuhrzeigersinn, bis eine vorher festgelegte
erste Endlage erreicht ist. Siehe hierzu 1b), in
der die erste Drehrichtung durch einen Pfeil 22 symbolisiert
ist. Die Endlage wird hier über einen nicht dargestellten Taster
ermittelt. Bei Erreichen der Endlage wird die Drehrichtung des elektrischen
Antriebs 16 automatisch umgeschaltet, so dass die Drehachse 10 und damit
die Anzeigevorrichtung 8 bezogen auf die Bildebene im Uhrzeigersinn,
symbolisiert durch Pfeil 24, in die zweite Drehrichtung
gedreht wird. Ist die gewünschte exponierte Lage der Anzeigevorrichtung 8 erreicht, übt
der Benutzer auf das Bedienelement 12 keinen Druck mehr
aus und der elektrische Antrieb 16 wird automatisch gestoppt.
Siehe hierzu 1c). Würde der Benutzer
das Bedienelement 12 weiterhin gedrückt halten,
würde die Anzeigevorrichtung 8 in die zweite Endlage überführt
werden und es würde die Drehrichtung des elektrischen Antriebs 16 in
analoger Weise zu der ersten Endlage wieder automatisch auf die
erste Drehrichtung 22 wechseln. Die beiden Endlagen sind
hier derart festgelegt, dass der Winkelbereich für die
Drehung der Anzeigevorrichtung 8 ausgehend von der in 1a) dargestellten Ruhelage
in beide Drehrichtungen 0° bis 45° beträgt; 1b) und
c) sind Zwischenlagen dargestellt.
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Anstelle
der Auslösung der Drehung der Anzeigevorrichtung 8 mittels
eines einzigen Bedienelements 12 wäre es auch
möglich, zwei Bedienelemente vorzusehen, deren Betätigung
jeweils zu einer Drehung der Anzeigevorrichtung 8 in eine
der beiden Drehrichtungen 22, 24 führt.
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Abweichend
von dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wäre
es denkbar, dass der Benutzer wie oben erläutert eine gewünschte
exponierte Lage einstellt, die in dem Speicher 14.1 abspeicherbar
und dann für die Zukunft über ein weiteres Bedienelement oder
das Bedienelement 12 für die Drehung der Anzeigevorrichtung 8 von
der Ruhelage in die abgespeicherte exponierte Lage wieder aufrufbar
ist. Als Erweiterung dieser Ausführungsform wäre
es denkbar, dass verschiedene Benutzer des erfindungsgemäßen
Haushaltsgeräts jeweils eine bevorzugte exponierte Lage
auswählen und abspeichern, so dass der aktuelle Benutzer
bei einer späteren Bedienung des Haushaltsgeräts
beispielsweise über ein Auswahlmenü seine abgespeicherte
Einstellung wieder aufrufen kann.
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Nach
Ablauf einer vorher festgelegten Zeitdauer, beispielsweise 5 Minuten,
wird die Anzeigevorrichtung 8 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
mittels des elektrischen Antriebs 16 wieder automatisch
von der exponierten Lage, beispielsweise die in 1b) und
c) dargestellten Lagen, in die in 1a) dargestellte
Ruhelage überführt.
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Wie
aus 1a) bis c) hervorgeht, ist die Anzeigevorrichtung 8 nach
hinten, also jeweils in der Bildebene rechts, im Wesentlichen durch
ein Gehäuse 8.2 abgeschlossen. Das Gehäuse 8.2 weist
einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt auf, so dass bei der Überführung
der Anzeigevorrichtung 8 in eine exponierte Lage das Innere
der Anzeigevorrichtung 8 sowie der Bedienblende 6 für
den Benutzer nicht sichtbar ist. Damit ist der optische Gesamteindruck weiter
verbessert.
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Ferner
ist die Anzeigevorrichtung 8 hier derart über
die Drehachse 10 an der Bedienblende 6 gehalten,
dass die Betätigung des Bedienelements 12 keine
Drehung der Anzeigevorrichtung 8 verursacht. Die hierfür
erforderlichen Maßnahmen sind dem Fachmann wohlbekannt.
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2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel, das nachfolgend lediglich
im Umfang der Abweichungen zu dem ersten Ausführungsbeispiel
erläutert wird. Sich entsprechende Bauteile sind mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es
handelt sich wieder um einen Einbaubackofen. Im Unterschied zu dem
ersten Ausführungsbeispiel ist die Anzeigevorrichtung 8 hier
integraler Bestandteil der Bedienblende 6. Demnach wird
hier die Anzeigevorrichtung 8 indirekt durch die Drehung
der Bedienblende 6 um die Drehachse 10 von der
in 2a) dargestellten Ruhelage in eine exponierte
Lage, siehe 2b) und c), überführt
und umgekehrt. Dementsprechend verläuft hier die Sichtoberfläche 6.1 der
Bedienblende 6 in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung 8 im
Wesentlichen parallel zu der Frontfläche 2.1 des
Korpus 2. Analog zu dem ersten Ausführungsbeispiel
ist hier die Bedienblende 6 durch ein Gehäuse 6.2 geschlossen.
Im Übrigen entspricht das zweite Ausführungsbeispiel
dem bereits ausführlich erläuterten ersten Ausführungsbeispiel,
so dass hier darauf verwiesen werden kann.
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Die
Erfindung ist nicht auf die oben erläuterten Ausführungsbeispiele
begrenzt. Beispielsweise wird auch eine gewölbte Sichtoberfläche
der Anzeigevorrichtung oder der Bedienblende als im Wesentlichen
parallel zu der Frontfläche der Bedienblende oder des Korpus
angesehen, sofern die senkrechte Projektion der Sichtoberfläche
in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung im Wesentlichen parallel
zu der entsprechenden Frontfläche verläuft. Gleiches
gilt auch, sofern die Sichtoberfläche eben und die Frontfläche
gewölbt ist.
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Anstelle
eines Backofens ist die erfindungsgemäße Lehre
auch auf andere Haushaltsgeräte, wie beispielsweise Herde,
Dampfgarer, Getränkebereiter, Mikrowellengeräte,
Kühlschränke, Kochfelder, Dunstabzugshauben, Geschirrspülmaschinen
und Wäschebehandlungsmaschinen, anwendbar. Bei Kochfeldern
würde die Sichtoberfläche der Anzeigevorrichtung
oder der Bedienblende in der Ruhelage der Anzeigevorrichtung dann
vorteilhafterweise im Wesentlichen parallel zu der Deckfläche
der Bedienblende oder dem Korpus verlaufen. Auch sind die als Einbaugeräte
ausgebildeten erfindungsgemäßen Haushaltsgeräte
nicht nur in Unterschränke einbaubar. Beispielsweise ist
auch ein Hocheinbau, insbesondere in Oberschränke oder
dergleichen, ebenfalls denkbar. Auch wand- oder deckenmontierte
Haushaltsgeräte können erfindungsgemäß ausgebildet sein.
Darüber hinaus ist die Drehachse nach deren Lage in weiten
geeigneten Grenzen wählbar. So kann die Drehachse in jeder
beliebigen räumlichen Lage, insbesondere entlang der Raumachsen
eines virtuellen Koordinatensystems, verlaufen. Auch kann die Anzeigevorrichtung
nicht nur um eine einzige Drehachse drehbar ausgebildet sein. Beispielsweise
ist auch eine um zwei oder auch drei Drehachsen drehbare Anzeigevorrichtung
denkbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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