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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für ein Walzgerüst zum Walzen von stab- oder rohrförmigem Gut sowie ein Walzgerüst mit einer derartigen Vorrichtung.
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Walzgerüste zum Walzen von stab- oder rohrförmigem Gut umfassen stets eine Mehrzahl von - meist drei - Walzen, die jeweils auf einer drehbar in einem Gerüstgehäuse gelagerten Walzenwelle angeordnet sind. Die Walzen sind dabei so zueinander angeordnet, dass ihre Drehachsen in einer Ebene senkrecht zur Walzrichtung mit gleichem Abstand zu einem gemeinsamen Mittelpunkt liegen, so dass jeweils benachbarte Walzen denselben Winkelabstand zueinander aufweisen. Die Walzen bilden so zusammen ein sogenanntes Walzkaliber.
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Herkömmliche Walzgerüste für stab- oder rohrförmiges Gut weisen den Nachteil auf, dass bei einer Erhöhung der aufzunehmenden Walzkräfte Radialwälzlager mit großen Durchmessern verwendet werden. Mit den großen Durchmessern der Radiallager geht einher, dass auch der Durchmesser der Walzen selbst vergrößert wird. Dies wiederum bringt mehrere technische Nachteile mit sich:
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Zum einen steigen die Walzkosten, zum anderen aber auch die zum Antrieb der Walzen erforderlichen Drehmomente, was wiederum größere und teurere Getriebe erfordert. Ebenso erhöht sich wegen der größeren Walzen und der damit einhergehenden ebenfalls größeren so genannten „gedrückten Länge“ (d.h. der Länge des Walzenumfanges, auf dem sich Walzen und Walzgut berühren) auch die Walzkraft selbst, wodurch der Vorteil der größeren Radiallager zum Teil bereits wieder aufgezehrt wird.
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Bei Walzanlagen mit mehreren Walzgerüsten kommt noch der Nachteil hinzu, dass als Folge einer Vergrößerung der Walzen der Mittenabstand der Walzgerüste ebenfalls entsprechend vergrößert werden muss. Hierdurch wird beim Walzen von Stab oder Rohr ein beachtlicher Endabschnitt (sogenanntes „verdicktes Ende“) erzeugt, das als Abfall übrig bleibt, weil es nicht maßhaltig ist.
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Aus
DE 100 52 734 A1 ist eine Vorrichtung zum Antrieb eines Paares von Vertikalwalzen oder deren Tragwellen, die in Lagereinbaustücken lagern, bekannt. Auf einer Seite der Walze in Achsrichtung der Walzentragwelle betrachtet sind zwei Radiallager vorgesehen, die eine unterschiedliche innere Laufbahn und eine unterschiedliche äußere Laufbahn aufweisen. Auf der anderen Seite der Walze in Achsrichtung der Walzenwelle betrachtet ist der Zapfen der Walzentragwelle in vertikalen Kegelradwellen aufgenommen.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit einer Walzenaufnahme und einer Walze für ein Walzgerüst zum Walzen von stab- oder rohrförmigem Gut sowie ein Walzgerüst mit einer derartigen Vorrichtung vorzuschlagen, bei der die vorgenannten Nachteile vermieden und insbesondere die Walzenkosten verringert und die Ausschuss-Produktion reduziert wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, das Radiallager derart auszubilden, dass es den für es zur Verfügung stehenden Raum am besten ausnutzt, bzw. bei gleicher Tragkraft einen geringeren Bauraum einnimmt als vergleichbare Radial-Wälzlager. Hierzu ist vorgesehen, dass das Radiallager mindestens zwei Lagerreihen aufweist, die sich zumindest darin unterscheiden, dass die Innenring-Laufbahndurchmesser und/oder die Außenring-Laufbahndurchmesser der Lagerreihen unterschiedlich sind.
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Die Erfindung trägt dadurch den Umstand Rechnung, dass insbesondere bei Walzgerüsten, bei denen das Kaliber aus drei oder mehr Walzen gebildet wird, und bei denen demzufolge die Walzenwellen nicht parallel, sondern unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, der für das Radiallager zu Verfügung stehende radiale Bauraum mit zunehmendem Abstand von der Walzenmittelebene abnimmt. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht somit vor, das der Walze nähere Radialwälzlager mit einem großen Durchmesser auszulegen und das, bzw. die in Achsrichtung der Walzenwelle nachfolgenden, der Walzen ferneren Radialwälzlager mit geringeren Durchmessern auszubilden.
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Als Radiallager wird eine Baugruppe aus mindestens zwei Wälzkörperreihen verstanden, die in Achsrichtung der Walzenwelle auf einer Seite der Walze angeordnet sind. In der Regel sind die beiden Lagerreihen unmittelbar nebeneinander angeordnet.
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Als erfindungsgemäße Vorrichtung für ein Walzgerüst zum Walzen von stab- oder rohrförmigem Gut mit einer Walzenaufnahme und einer Walze wird insbesondere ein Walzenträger verstanden, der lösbar mit einem Grundkörper des Walzgerüsts verbunden ist. Walzgerüste zum Walzen von stab- oder rohrförmigen Gut sind häufig soweit modular aufgebaut, dass das Walzgerüst einen Körper, häufig einen Gerüstkörper, aufweist, in den je nach Art des zu walzenden Guts Walzenträger eingesetzt werden. Dieser modulare Aufbau ermöglicht es, das Walzgerüst rasch auf ein anders geartetes Walzgut anzupassen, beispielsweise vom Walzen eines Walzguts mit geringem Durchmesser auf das Walzen eines Walzguts mit großem Durchmesser. Die Begriffe „Vorrichtung für ein Walzgerüst“ und „Walzenträger“ sind im Rahmen dieser Beschreibung und der Ansprüche jedoch nicht insoweit einschränkend zu verstehen, als das damit ausschließlich eine Funktionsgruppe bildende Elemente verstanden werden, die als Modul aus einem Walzgerüst herausnehmbar sind. Die erfindungsgemäßen Vorzüge werden nämlich auch dann erreicht, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung, bzw. der Walzenträger feste, nicht modulare Elemente eines Walzgerüsts bilden, beispielsweise wenn das Radiallager unmittelbar in den Grundkörper des Walzgerüsts abgestützt wird, die Walzenaufnahme also Teil des Grundkörpers des Walzgerüsts ist.
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Der Unterschied zwischen den einzelnen Lagerreihen, die das Radiallager bilden, besteht darin, dass zumindest bei zwei Lagerreihen die Durchmesser der Innenring-Laufbahnen und/oder die Durchmesser der Außenring-Laufbahnen unterschiedlich groß sind. Als Wälzkörper werden insbesondere bevorzugt Kugeln, Nadeln eines Nadellagers, Zylinderrollen oder Kegelrollen eines Kegelrollenlagers eingesetzt. Insbesondere bevorzugt weisen die Radialwälzlager identische Wälzkörper auf, da dies Kostenvorteile bei der Herstellung bietet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Wälzkörper der einen Lagerreihe unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlicher Größe zu dem bei der anderen Lagerreihe verwendeten Wälzkörpern sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Durchmesser der Außenring-Laufbahn der ersten Lagerreihe größer als der Durchmesser der Außenring-Laufbahn des nächsten, von der Walzenmittelebene weiter entfernt liegenden Lagers. Diese bevorzugte Ausführungsform wird insbesondere bevorzugt mit identischen Wälzkörpern in den einzelnen Lagerreihen eingesetzt. Dadurch kann erreicht werden, dass die einzelnen Lagerreihen aufgrund ihres unterschiedlichen Durchmessers unterschiedlich große Tragkräfte aufnehmen können, so dass beispielsweise im Vergleich zu einem Radial-Wälzlager, welches zwar die gleiche Anzahl von Lagerreihen hat, bei dem jedoch alle den Durchmesser der kleineren Lagerreihe des hier beschriebenen Radiallagers aufweisen, eine höhere Tragkraft aufgenommen werden kann. Gleichzeitig können jedoch durch den Einsatz identischer Wälzkörper die Herstellkosten gering gehalten werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Radiallager durch mindestens vier Lagerreihen gebildet. Diese in Achsrichtung der Walzenwelle nebeneinander angeordneten Lagerreihen tragen dem Umstand Rechnung, dass zum einen in Achsrichtung der Walzenwelle mehr Bauraum zur Verfügung steht als in Walzrichtung des zu walzenden Gutes, und dass zum anderen aber der für das Radiallager zur Verfügung stehende radiale Bauraum mit zunehmendem Abstand von der Walzenmittelebene abnimmt. Indem mehrere Lagerreihen in Achsrichtung der Walzenwelle angeordnet werden, wird in der Summe eine vergleichbare Tragkraft erreicht als wenn das Radiallager lediglich durch ein einreihiges Radialwälzlager gebildet würde, das dann zu Übertragung einer vergleichbaren Tragkraft einen deutlich größeren Durchmessen aufweisen müsste.
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In bevorzugten Aufführungsformen weist das Radiallager mehr als zwei Lagerreihen auf. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Teilkreise der Lagerreihen, d.h. also die Kreise, auf denen die Wälzkörpermittelpunkte liegen, so gewählt, dass der Teilkreisdurchmesser einer bestimmten Lagerreihe jeweils größer ist als der Teilkreisdurchmesser der benachbarten, von der Walze weiter entfernt liegenden Lagerreihe. Neben einer solchen Abstufung, bei der alle Lagereihen des Radiallagers unterschiedliche Durchmesser aufweisen, ist es jedoch auch möglich, Gruppen von Lagerreihen zu bilden, innerhalb deren die Durchmesser von Außenring-Laufbahn, Teilkreis sowie Innenring-Laufbahn untereinander jeweils gleich sind. Diese Gruppenbildung vereinfacht zum einen die Auslegung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere hinsichtlich der Vorausberechnung der erreichbaren Tragkraft. Außerdem erlaubt eine derartige Gruppenbildung den Einsatz identischer Lagerreihen innerhalb einer Gruppe, so dass hierdurch die Herstellkosten reduziert werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Radiallager vier einzelne Lagerreihen auf, wobei der Teilkreisdurchmesser von zwei benachbarten Lagerreihen gleich ist, und wobei der Teilkreisdurchmesser von zwei weiteren, einander ebenfalls benachbarten Lagerreihen gleich ist. Es werden somit zwei Lagerreihen-Gruppen mit jeweils zwei identischen Lagerreihen gebildet. Bei dieser Ausführungsform wird es insbesondere bevorzugt, wenn die Lagerreihen-Gruppe mit dem größeren Teilkreisdurchmesser in Achsrichtung der Walzenwelle näher an der Walze angeordnet wird.
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Es ist in Achsrichtung der Walzenwelle auf der dem ersten Radiallager gegenüberliegenden Seite der Walze ein zweites Radiallager vorgesehen. Zwar ist es möglich, dass nur das eine Radiallager nach den vorstehend beschriebenen Bauformen ausgebildet ist. Besonders bevorzugt ist es jedoch, wenn auch das zweite Radiallager so ausgebildet ist und insbesondere spiegelsymmetrisch zum ersten Radiallager ausgebildet ist. Durch den symmetrischen Aufbau wird eine symmetrische Einleitung der Kräfte in die Vorrichtung mit der Walzenaufnahme erzielt. Abhängig von der Ausgestaltung angrenzender Bauelemente kann es jedoch auch notwendig sein, das zweite Radiallager zwar mit Radialwälzlagern auszubilden, bei denen zumindest bei zweien der Durchmesser des Kreises, auf dem die Mittelpunkte der Wälzkörper liegen, unterschiedlich groß sind, bei denen vergleichbare Durchmesser der Radialwälzlager des ersten Radiallagers jedoch größer oder kleiner als die entsprechenden Durchmesser der Lagerreihen des zweiten Radiallagers sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung ein Axiallager auf, mit dem die Walze axial in der Walzenaufnahme gelagert wird. Dieses Axiallager kann durch ein einzelnes Axialwälzlager gebildet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Axiallager jedoch durch zwei Axialwälzlager gebildet, wobei das erste Axialwälzlager in Achsrichtung der Walzenwelle auf der einen Seite der Walze und das zweite Axialwälzlager auf der anderen Seite der Achse vorgesehen ist. Dieser Aufbau erlaubt es, mit einfach ausgebildeten Axialwälzlagern Lagerkräfte sowohl in die eine Achsrichtung der Walzenwelle als auch in die gegenüberliegende Achsrichtung aufzunehmen.
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In einer besonderen bevorzugten Ausführungsform ist bei den beiden Axialwälzlagern zumindest eines der Axialwälzlager in Achsrichtung der Walzenwelle zwischen einem Radiallager und der Walze angeordnet. Die Anordnung des Axialwälzlagers in Nähe der Walze erlaubt es, ein Axialwälzlager mit großem Durchmesser zu verwenden, ohne das hierfür der von der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingenommene Bauraum unnötig groß wird. Der von der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingenommene Bauraum ist im Bereich der Walze ohnehin durch deren Größe vorgegeben. In dem das Axialwälzlager nun in der Nähe der Walze vorgesehen wird, wird es möglich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung mit zunehmender Entfernung von der Walze verjüngend ausgebildet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Laufbahn, auf der die Wälzkörpers eines Axiallagers sich abstützen, durch einen planen, sich radial erstreckenden Oberflächenabschnitt eines Bauelements, und die Laufbahn, auf der sich die Wälzkörper zumindest einer Lagerreihe zumindest eines Radiallagers sich abstützen, durch einen zylindrischen Abschnitt dieses selben Bauelements gebildet. Dies führt zu einer besonders einfachen und Raum sparenden Konstruktion.
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In einer besonderen Ausführungsform weist das Axialwälzlager einen federbelasteten Lagerring auf, der auf einer Seite eine Laufbahn ausbildet, auf der die Wälzkörper des Axialwälzlager abwälzen, und der durch eine oder mehrere Federn in Richtung auf die Wälzköper vorgespannt ist. Durch die Vorspannung wird bewirkt, dass der Lagerring stets an die Wälzkörper gedrückt wird, auch wenn die durch das Wälzlager aufzunehmende Tragkraft von dem Lagerring fortweist. Der so bewirkte dauerhafte Kontakt des Lagerrings mit den Wälzkörpern verhindert, dass die Wälzkörper unregelmäßig abgenutzt werden.
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Walzgerüste zum Walzen von stab- oder rohrförmigem Gut weisen in der Regel eine Mehrzahl von - meist drei - Walzen auf. Die den jeweiligen Walzen zugehörigen Funktionsgruppen, wie beispielsweise die Walzenaufnahme und Lagerung, aber beispielsweise auch Kegelzahnräder, mit denen die Rotationsbewegung der einen Walzenwelle einer ersten Walze auf eine benachbarte Walzenwelle einer benachbarten Walze übertragen werden, sind häufig so konstruiert und angeordnet, dass jede Walze mit ihren Funktionsgruppen einem „Tortenstück“ gleich, einen bestimmten Bereich des Walzgerüsts einnimmt. Der gemeinsame Mittelpunkt ist dabei häufig die Mittelachse des durch die Walzen gebildeten Kalibers.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung deshalb derart ausgebildet, dass die Bauelemente, bzw. die Teile von Bauelemente, die auf einer ersten Seite der Längsachse der Walzenwelle angeordnet sind, derart ausgestaltet sind, dass ihre Querschnitt, die sie in einer Ebene aufweisen, in der auch die Längsachse liegt, alle innerhalb eines Dreiecks angeordnet sind, dessen eine Seite auf der Längsachse liegt. Die Ebene ist dabei vorzugsweise die, bei der die Walzrichtung die Normale auf diese Ebene bildet. Die beiden anderen Seiten des Dreiecks tangieren zumindest einen Querschnitt eines Bauelements, bzw. eines Teils eines Bauelements. Insbesondere bevorzugt ist die erfindungsgemäße Vorrichtung derart ausgebildet, dass Bauelemente, bzw. Teile von Bauelementen, die auf dieser ersten Seite der Längsachse der Walzenwelle angeordnet sind, in Achsrichtung der Walzenwelle auf der einen Seite der Walze eine erste Schrägfläche und auf der zweiten Seite der Walze eine zweite Schrägfläche ausbilden, wobei die erste Schrägfläche in einer Ebene liegt, in der auch eine Seite des Dreiecks liegt und die zweite Schrägfläche in einer zweiten Ebene liegt, in der eine weitere Seite des Dreiecks liegt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Bauelemente, bzw. die Teile von Bauelementen, die auf einer ersten Seite der Längsachse der Walzenwelle angeordnet sind, derart ausgestaltet, dass ihre Querschnitte, die sie in einer Ebene aufweisen, in der auch die Längsachse liegt, alle innerhalb eines Dreiecks angeordnet sind, dessen eine Seite auf der Längsachse liegt und bei dem der dieser Seite gegenüberliegende Winkel des Dreiecks 120° (für Walzgerüste mit drei Walzen), bzw. 90° (für Walzgerüste mit vier Walzen) beträgt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Bauelemente, bzw. die Teile von Bauelementen, die auf einer ersten Seite der Längsachse der Walzenwelle angeordnet sind, derart ausgestaltet, dass ihre Querschnitte, die sie in einer Ebene aufweisen, in der auch die Längsachse liegt, alle innerhalb eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet sind, dessen eine Seite auf der Längsachse liegt.
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Das erfindungsgemäße Walzgerüst weist zumindest eine erfindungsgemäße Vorrichtung als Walzenträger auf. Besonders bevorzugt weist das Walzgerüst drei, bzw. vier erfindungsgemäße Vorrichtungen als Walzenträger auf. Als Walzenträger im Sinne der Erfindung werden fest in dem Walzgerüst vorgesehene Teilgruppen, bzw. Bereiche des Walzgerüsts verstanden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Walzenträger als modulare Baueinheit ausgebildet und lösbar mit einem Grundkörper des Walzgerüsts verbunden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel näher darstellenden Zeichnung näher erläutert:
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Die einzige Fig. der Zeichnung zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in Form eines als modulares Bauelement ausgebildeten Walzenträgers in einem axialen Querschnitt.
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Die dargestellte Walze ist eine von drei in auswechselbaren Walzenträgern, sternförmig um die Walzgutlängsachse A angeordneten Arbeitswalzen. Die Walze 1 weist eine Nabe 2 auf, die über einen Pressverband 3 mit Kegelsitz mit einer Walzenwelle 4 verbunden ist. Im Bereich des Pressverbands 3 ist in der Walzenwelle 4 ein nicht näher dargestellter Auslass für ein Fluid, vorzugsweise ein Öl, vorgesehen. Das Fluid wird durch eine sich im wesentlichen axial erstreckende Bohrung, die in der Walzenwelle 4 angeordnet ist, dem Auslass zugeführt.
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In einer axialen Bohrung der Walzenwelle 4 ist ein Zuganker 10 angeordnet. Dieser weist an beiden Enden ein Außengewinde 11, 12 auf. Auf dem Außengewinde 11 sitzt in einer Ausnehmung 14 der Walzenwelle 4 eine Mutter 13, die am Grund der Ausnehmung 14 an der Walzenwelle 4 anliegt. Dadurch bildet die Mutter 13 ein Axialkräfte in eine axiale Richtung der Walzenwelle 4 vom Zuganker 10 auf die Walzenwelle 4 übertragendes Widerlager.
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Mit dem anderen Außengewinde 12 greift der Zuganker 10 in eine Ausnehmung eines Deckels 15 ein. Der Deckel 15 wirkt auf die Hülse 16 ein, die axial unmittelbar an die Nabe 2 der Walze 1 angrenzt. Der Deckel 15 kann zumindest teilweise an dem der Mutter 13 gegenüberliegendem Ende der Walzenwelle 4 anliegen. Er bildet ein Axialkräfte zumindest in die andere axiale Richtung der Walzenwelle 4 vom Zuganker 10 auf ein Hülsenelement übertragendes Widerlager. Durch die Verbindung mit dem Zuganker 10, die Verbindung des Zugankers 10 mit der Walzenwelle 4 und die Anordnung der Hülse 16 zum Deckel 15 wird ein Hülsenelement gebildet, das die Walze 1 in ihrer Axialposition zumindest in eine Richtung formschlüssig hält.
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Die Hülse 16 weist eine zumindest teilweise kegelstumpfförmige vom in der Fig. rechten Ende zum linken Ende der Hülse 16 zulaufende innere Kontur auf. Dadurch bildet die auf die Walzenwelle 4 geschobene Hülse 16 einen Pressverband mit Kegelsitz mit der Walzenwelle 4.
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Zudem ist die Hülse 16 des Deckels 15 als Lagerinnenring eines Radiallagers 17 ausgebildet, mit dem die Walzenwelle 4 drehbar in dem Walzenträger gelagert ist. Das Radiallager 17, welches vier einzelne Lagerreihen aufweist, wird weiter unten näher beschrieben.
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Auf der dem Deckel 15 in axialer Richtung gegenüberliegenden Seite der Nabe 2 ist ein weiteres Radiallager 18 vorgesehen. Dessen Lagerinnenring ist als Hülse 19 ausgebildet. Die Hülse 19 grenzt in Axialrichtung unmittelbar an die Nabe 2 an. Ferner ist ihre Innenkontur zumindest teilweise kegelstumpfförmig ausgebildet, so dass sie einen Pressverband 3 mit Kegelsitz mit der Walzenwelle 4 bildet
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Die Hülse 19, die ihrerseits auf ihrer der Walze abgewandten Seite an einem Bund 50 der Walzenwelle 4 anliegt, bildet zusammen mit der Hülse 16, die wiederum durch den Zuganker 10 und die Mutter 13 axial in Position gehalten wird, axial fixierte Begrenzungselemente, die die Nabe 2 und damit die Walze 1 formschlüssig in ihrer axialen Position auf der Walzenwelle 4 halten.
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Das zweite Radiallager 18 ist in Achsrichtung der Walzenwelle 4 auf der dem ersten Radiallager 17 gegenüberliegenden Seite der Walze 1 vorgesehen und zu dem ersten Radiallager 17 spiegelsymmetrisch ausgebildet.
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Das Radiallager 17 weist vier einzelne radiale Wälzkörperreihen als Lagerreihen 20, 21, 22 und 23 auf. Die Durchmesser von Innenring-Laufbahn, Teilkreis und Außenring-Laufbahn der Lagerreihen 20 und 21 sind jeweils kleiner als die Durchmesser von Innenring-Laufbahn, Teilkreis und Außenring-Laufbahn der Lagerreihen 22 und 23.
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Die beiden Axial-Zylinderrollenlager 40 und 41 bilden die Axiallagerung der Walze 1. Das erste Axial-Zylinderrollenlager 40 ist in Achsrichtung der Walzenwelle 4 auf der einen Seite der Walze 1 und das zweite Axial-Zylinderrollenlager 41 auf der anderen Seite der Walze 1 vorgesehen. Sowohl das Axiallager 40 als auch das Axiallager 41 ist jeweils in Achsrichtung der Walzenwelle 4 zwischen einem Radiallager 17, bzw. 18 und der Welle 1 angeordnet.
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Die den Lagerinnenring des Radiallagers 17 bildende Hülse 16 sowie die den Lagerinnenring des Radiallagers 18 bildende Hülse 19 sind an ihrem jeweiligen Außenumfang gestuft ausgebildet, um die mit unterschiedlichem Durchmesser ausgebildeten inneren Laufbahnen der Radialwälzlager bzw. Lagerreihen 20, 21 zu bilden, auf denen die jeweiligen Wälzkörper 33, 32 und 31, 30 abwälzen. Gleichzeitig ist an der Hülse 16, bzw. an der Hülse 19 jeweils ein sich radial erstreckender planer Oberflächenabschnitt als Laufbahn vorgesehen, auf der die Wälzkörper des Axial-Zylinderrollenlagers 40, bzw. 41 abwälzen.
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Die Axialwälzlager 40, 41 weisen jeweils federbelastete Lagerringe 42, 43 auf, die auf einer Seite eine Laufbahn ausbilden, auf der die Wälzkörper der Axialwälzlager 40, 41 abwälzen, und die durch Federn 44, 45 in Richtung auf die Wälzkörper vorgespannt sind.
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Der Walzenträger ist derart ausgebildet, dass alle Bauelemente, bzw. Teile von Bauelementen, die sich zwischen der Walzenwelle 4 und der Walzgutlängsachse A befinden, derart ausgestaltet sind, dass ihre Querschnitte in der in 1 dargestellten Schnittebene (die die Walzenwellen-Längsachse enthält und senkrecht zur Walzgutlängsachse liegt) alle innerhalb eines Dreiecks angeordnet sind, dessen Grundseite auf der Walzenwellen-Längsachse liegt und das im Durchstoßpunkt A der Walzgutachse durch die Schnittebene einen dieser Grundseite gegenüberliegenden Winkel bildet, der 120° beträgt.