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DE102007039743A1 - Haarbehandlungsmittel mit Alkohol(en) und Melatonin/Agomelatin - Google Patents

Haarbehandlungsmittel mit Alkohol(en) und Melatonin/Agomelatin Download PDF

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DE102007039743A1
DE102007039743A1 DE102007039743A DE102007039743A DE102007039743A1 DE 102007039743 A1 DE102007039743 A1 DE 102007039743A1 DE 102007039743 A DE102007039743 A DE 102007039743A DE 102007039743 A DE102007039743 A DE 102007039743A DE 102007039743 A1 DE102007039743 A1 DE 102007039743A1
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DE
Germany
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weight
mono
oder
hair
und
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Withdrawn
Application number
DE102007039743A
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English (en)
Inventor
Erik Dr. Schulze Zur Wiesche
Elisabeth Dr. Poppe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Abstract

Haarbehandlungsmittel, die den mit ihnen behandelten Haaren vorteilhafte Eigenschaften verleihen und die Haare vor äußeren Einflüssen schützen, enthalten 0,1 bis 90 Gew.-% mindestens eines einwertigen Alkohols aus der Gruppe Ethanol, n-Propanol, Isoporopanol, n-Butanol, 0 bis 10 Gew.-% mindestens eines Gelbildners, 0,001 bis 5 Gew.-% Melatonin (I) und/oder eines seiner Salze und/oder Agomelatin (II und/oder eines seiner Salze $F1 sowie 0,001 bis 5 Gew.-% mindestens eines Pflege-Enhancers aus der Gruppe L-Carnitin und/oder seiner Salze; Panthenol; der 2-Furanone, insbesondere Pantolacton; Taurin und/oder seiner Salze; Vitamine, insbesondere Niacinamid, Biotin, Panthothensäure und Tocopherol und/oder deren Derivate; Ubichinon; Ectoin; Allantoin; Pflanzenextrakten insbesondere von Echinacea- oder Moringa-Pflanzen; Xanthine, insbesondere Koffein, Theophyllin und Theobromin; Flavonoide, insbesondere Flavonole; Bisabolol; Creatin.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Haarbehandlungsmittel, die Alkohol(e) sowie eine Wirkstoffkombination aus Melatonin und/oder Agomelatin und mindestens einem Pflege-Enhancer enthalten.
  • Menschliches Haar wird heute in vielfältiger Weise mit haarkosmetischen Zubereitungen behandelt. Dazu gehören etwa die Reinigung der Haare mit Shampoos, die Pflege und Regeneration mit Spülungen und Kuren sowie das Bleichen, Färben und Verformen der Haare mit Färbemitteln, Tönungsmitteln, Wellmitteln und Stylingpräparaten.
  • Nicht zuletzt durch die starke Beanspruchung der Haare, beispielsweise durch das Färben oder Dauerwellen als auch durch die Reinigung der Haare mit Shampoos und durch Umweltbelastungen, nimmt die Bedeutung von Pflegeprodukten mit möglichst lang anhaltender Wirkung zu. Derartige Pflegemittel beeinflussen die natürliche Struktur und die Eigenschaften der Haare. So können anschließend an solche Behandlungen beispielsweise die Naß- und Trockenkämmbarkeit des Haares, der Halt und die Fülle des Haares optimiert sein oder die Haare vor erhöhtem Spliß geschützt sein.
  • Es ist daher seit langem üblich, die Haare einer speziellen Nachbehandlung zu unterziehen. Dabei werden, üblicherweise in Form einer Spülung, die Haare mit speziellen Wirkstoffen, beispielsweise quaternären Ammoniumsalzen oder speziellen Polymeren, behandelt. Durch diese Behandlung werden je nach Formulierung die Kämmbarkeit, der Halt und die Fülle der Haare verbessert und die Splißrate verringert.
  • Weiterhin wurden in jüngster Zeit so genannte Kombinationspräparate entwickelt, um den Aufwand der üblichen mehrstufigen Verfahren, insbesondere bei der direkten Anwendung durch Verbraucher, zu verringern.
  • Der Verbraucher fordert von einem kosmetischen Produkt, dass es neben einer hervorragenden Wirkung im Rahmen seines Hauptanwendungszwecks zusätzliche, gezielte Wirkungen am Substrat abdeckt. Beispielsweise sollte ein Färbemittel für keratinhaltige Fasern nicht nur als Hauptparameter eine hervorragende Färbung liefern, sondern ebenso dafür sorgen, dass die Fasern nach der Färbung leicht zu handhaben, gepflegt, vor Umwelteinflüssen geschützt sind und in der Faserstruktur gefestigt werden. Kosmetische Mittel, die mehrere Parameter des Substrats gleichzeitig zielgerecht beeinflussen, werden im Rahmen dieser Anmeldung generell als „2-in-1-Produkt" bezeichnet. Der Anwender spart sich durch die Verwendung eines 2-in-1-Produkts die lästigen Mehrfachanwendungen einer Vielzahl von kosmetischen Mitteln.
  • Die Formulierung von 2-in-1-Produkten in Kombination mit einer oxidativen Behandlung keratinhaltiger Fasern gestaltet sich für den Fachmann als schwierig. Die für die oxidative Faserbehandlung notwendigen reaktiven, oxidativ wirkenden Inhaltsstoffe, wie beispielsweise Wasserstoffperoxid, sind nicht mit allen kosmetischen Inhalts- und Wirkstoffen kompatibel. Bekannte kosmetische Wirkstoffe können sich folglich in Kombination mit einem für die oxidative Faserbehandlung geeigneten Oxidationsmittel während der Produktlagerung oder während der Anwendung zersetzen. Das besagte kosmetische Mittel würde somit nicht die Aufgaben eines 2-in-1-Produkts erfüllen.
  • Die permanente, oxidative Färbung sowie die Haarbleiche und die Fixierung im Rahmen der Dauerwelle finden meist als oxidative Haarbehandlung in Gegenwart von Oxidationsmitteln, wie Wasserstoffperoxid, statt. Das Oxidationsmittel erzielt hierbei leider nicht nur die erwünschte kosmetische Wirkung, sondern wirkt sich negativ auf die Stabilität, die Haptik und die Optik der keratinhaltigen Faser, insbesondere der menschlichen Haare, aus. Derart geschädigtes Haar wirkt stumpf und spröde. In extremen Fällen kommt es sogar zum Haarbruch. Bei einer Anwendung solcher oxidativen Haarbehandlungsmittel hegt der bequeme Verbraucher den Wunsch, durch Verwendung eines 2-in-1-Produkts um Folgeanwendungen zur Kaschierung der oben genannten unerwünschten Auswirkungen herumzukommen.
  • Die zur Verfügung stehenden Wirkstoffe sowohl für separate Nachbehandlungsmittel als auch für Kombinationspräparate wirken im allgemeinen bevorzugt an der Haaroberfläche. So sind Wirkstoffe bekannt, welche dem Haar Glanz, Halt, Fülle, bessere Naß- oder Trockenkämmbarkeiten verleihen oder dem Spliß vorbeugen. Genauso bedeutend wie das äußere Erscheinungsbild der Haare ist jedoch der innere strukturelle Zusammenhalt der Haarfasern, der insbesondere bei oxidativen und reduktiven Prozessen wie Färbung und Dauerwellen stark beeinflußt werden kann.
  • Die bekannten Wirkstoffe können jedoch nicht alle Bedürfnisse in ausreichendem Maße abdecken. Es besteht daher weiterhin ein Bedarf nach Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen für kosmetische Mittel mit guten pflegenden Eigenschaften und guter biologischer Abbaubarkeit. Insbesondere in farbstoff- und/oder elektrolythaltigen Formulierungen besteht Bedarf an zusätzlichen pflegenden Wirkstoffen, die sich problemlos in bekannte Formulierungen einarbeiten lassen und dort nicht aufgrund von Unverträglichkeiten mit anderen Inhaltsstoffen in ihrer Wirkung abgeschwächt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, Haarbehandlungsmittel bereitzustellen, die den mit ihnen behandelten Haaren vorteilhafte Eigenschaften verleihen. Insbesondere sollten Schädigungen durch äußere Einflüsse und durch das Altern verringert und/oder vermieden werden. Hauptaufgabe dabei war es, Mittel bereitzustellen, die die Vitalisierung von Haaren und/oder die Anregung des Energiestoffwechsel in Haarfollikeln und/oder die Aktivierung von Haarfollikeln und/oder die Förderung oder Verstärkung des Haarwuchses und/oder die Haarverdickung und/oder die Behandlung von Haarausfall und/oder die Beeinflussung (insbesondere Anregung) der Keratinsynthese ermöglichen.
  • Dabei sollten insbesondere die Zugfestigkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren verbessert und der Feuchtigkeitshaushalt von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren stabilisiert werden. Hierdurch sollten weitere Verbesserungen, insbesondere die der Kämmbarkeit sowie die Verbesserung der Restrukturierbarkeit und die Verringerung der Elastizitätsabnahme von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haare, ermöglicht werden.
  • Es wurde nun gefunden, daß sich Haarbehandlungsmittel in Form von Haar-Tonics oder Haarwässern bereitstellen lassen, die die genannten Aufgaben lösen, wenn diese mindestens einen einwertigen Alkohol, optional einen Gelbildner und eine Wirkstoffkombination aus Melatonin und/oder Agomelatin und mindestens einem bestimmten Pflege-Enhancer enthalten.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist in einer ersten Ausführungsform ein Haarbehandlungsmittel, enthaltend
    • (a) 0,1 bis 90 Gew.-% mindestens eines einwertigen Alkohols aus der Gruppe Ethanol, n-Propanol, Isoporopanol, n-Butanol,
    • (b) 0 bis 10 Gew.-% mindestens eines Gelbildners
    • (c) 0,001 bis 5 Gew.-% Melatonin (I) und/oder eines seiner Salze und/oder Agomelatin (II) und/oder eines seiner Salze
      Figure 00030001
    • (d) 0,001 bis 5 Gew.-% mindestens eines Pflege-Enhancers aus der Gruppe i. L-Carnitin und/oder seiner Salze; ii. Panthenol und/oder Panthothensäure; iii. der 2-Furanone und/oder deren Derivate, insbesondere Pantolacton; iv. Taurin und/oder seiner Salze; v. Niacinamid; vi. Ubichinon vii. Ectoin; viii. Allantoin; ix. Extrakten von Echinacea.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten 0,1 bis 90 Gew.-% mindestens eines einwertigen Alkohols aus der Gruppe Ethanol, n-Propanol, Isoporopanol, n-Butanol. Unter diesen sind Ethanol und/oder ispopropanol besonders bevorzugt. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,5 bis 85 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 80 Gew.-%, besonders bevorzugt 5 bis 75 Gew.-%, weiter bevorzugt 10 bis 70 Gew.-% und insbesondere 25 bis 60 Gew.-% Ethanol und/oder Isopropanol enthalten.
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten ausschließlich Ethanol. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, die – bezogen auf ihr Gewicht – 5 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 7,5 bis 70 Gew.-%, besonders bevorzugt 10 bis 60 Gew.-%, weiter bevorzugt 20 bis 55 Gew.-% und insbesondere 25 bis 50 Gew.-% Ethanol enthalten, besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können zusätzlich einen Gelbildner enthalten. Durch den Einsatz dieser Gelbildner kann die Haftung der Mittel auf dem haar verbessert und die Applikation angenehmer gestaltet werden. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,15 bis 9 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 7 Gew.- %, weiter bevorzugt 0,3 bis 6 Gew.-% und insbesondere 0,4 bis 5 Gew.-% mindestens eines Gelbildners aus den Gruppen der
    • – Kieselsäuren und/oder
    • – Schichtsilicate und/oder
    • – Organoschichtsilicate und/oder
    • – Metallseifen und/oder
    • – gehärtetes Ricinusöl und/oder
    • – modifizierte Fett-Derivate und/oder
    • – Polyamide und/oder
    • – Hydroxyethylcellulose (HEC) und/oder
    • – Carboxymethylcellulose (CMC) und/oder
    • – Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) und/oder
    • – Hydroxypropylcellulose (HPC) und/oder
    • – Ethylhydroxyethylcellulose (EHEC) und/oder
    • – Polyvinylalkohole und/oder
    • – Polyacrylsäure und/oder Polymethacrylsäuren sowie deren Salze und/oder
    • – Polyacrylamide und/oder
    • – Polyvinylpyrrolidon und/oder
    • – Polyethylenglycole und/oder
    • – Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymerisate sowie deren Salze und/oder
    • – Copolymere und/oder Terpolymere von Acrylsäure und Methacrylsäure und/oder
    • – Cellulose und/oder
    • – Stärke und/oder
    • – Xanthan
    enthalten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die erfindungsgemäßen Mittel Emulgatoren (F) enthalten. Emulgatoren bewirken an der Phasengrenzfläche die Ausbildung von wasser- bzw. ölstabilen Adsorptionsschichten, welche die dispergierten Tröpfchen gegen Koaleszenz schützen und damit die Emulsion stabilisieren. Emulgatoren sind daher wie Tenside aus einem hydrophoben und einem hydrophilen Molekülteil aufgebaut. Hydrophile Emulgatoren bilden bevorzugt O/W-Emulsionen und hydrophobe Emulgatoren bilden bevorzugt W/O-Emulsionen. Unter einer Emulsion ist eine tröpfchenförmige Verteilung (Dispersion) einer Flüssigkeit in einer anderen Flüssigkeit unter Aufwand von Energie zur Schaffung von stabilisierenden Phasengrenzflächen mittels Tensiden zu verstehen. Die Auswahl dieser emulgierenden Tenside oder Emulgatoren richtet sich dabei nach den zu dispergierenden Stoffen und der jeweiligen äußeren Phase sowie der Feinteiligkeit der Emulsion. Erfindungsgemäß verwendbare Emulgatoren sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – C12-C22-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin,
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide,
    • – C8-C22-Alkylmono- und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind,
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen zum Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Montanov®68,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Partialester von Polyolen mit 3-6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen,
    • – Sterine. Als Sterine wird eine Gruppe von Steroiden verstanden, die am C-Atom 3 des Steroid-Gerüstes eine Hydroxylgruppe tragen und sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterine) wie auch aus pflanzlichen Fetten (Phytosterine) isoliert werden. Beispiele für Zoosterine sind das Cholesterin und das Lanosterin. Beispiele geeigneter Phytosterine sind Ergosterin, Stigmasterin und Sitosterin. Auch aus Pilzen und Hefen werden Sterine, die so genannten Mykosterine, isoliert.
    • – Phospholipide. Hierunter werden vor allem die Glucose-Phospolipide, die z. B. als Lecithine bzw. Phospahtidylcholine aus z. B. Eidotter oder Pflanzensamen (z. B. Sojabohnen) gewonnen werden, verstanden.
    • – Fettsäureester von Zuckern und Zuckeralkoholen, wie Sorbit,
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat (Handelsprodukt Dehymuls® PGPH),
    • – Lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und deren Na-, K-, Ammonium-, Ca-, Mg- und Zn-Salze.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten die Emulgatoren bevorzugt in Mengen von 0,1–25 Gew.-%, insbesondere 0,5–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Bevorzugt können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mindestens einen nichtionogenen Emulgator mit einem HLB-Wert von 8 bis 18 enthalten. Nichtionogene Emulgatoren mit einem HLB-Wert von 10–15 können erfindungsgemäß besonders bevorzugt sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,15 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 1 Gew.-% mindestens eines Emulgators enthalten, wobei bevorzugte Emulgatoren ausgewählt sind aus
    • – Anlagerungsprodukten von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe und/oder
    • – C12-C22-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin und/oder
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide und/oder
    • – C8-C22-Alkylmono- und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind und/oder
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl und/oder
    • – Partialester von Polyolen mit 3–6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen und/oder
    • – Sterine und/oder
    • – Phospholipide und/oder
    • – Fettsäureester von Zuckern und Zuckeralkoholen und/oder
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat und/oder,
    • – Lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und deren Na-, K-, Ammonium-, Ca-, Mg- und Zn-Salze.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht 0,001 bis 5 Gew.-% Melatonin (I) und/oder eines seiner Salze und/oder Agomelatin (II) und/oder eines seiner Salze
    Figure 00070001
  • Melatonin (N-Acetyl-5-methoxytryptamin, IUPAC-Name N-[2-(5-methoxy-1H-indol-3-yl)ethyl]ethanamid) ist ein Hormon, das von den Pinealozyten in der Zirbeldrüse (Epiphyse) – einem Teil des Zwischenhirns – aus Serotonin durch Acetylierung mit einer im Dunkeln aktiven N-Acetyltransferase (EC 2.3.1.5) und Methylierung mit N-Acetylserotonin-O-Methyltransferase (EC 2.1.1.4) produziert wird.
  • In Kombination mit mindestens einem Pflege-Enhancer (siehe weiter unten) bewirkt das Melatonin haarkräftigende und haarstruktuverbessernde Effekte der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel. Darüber hinaus wird das Haar vor äußeren Einflüssen chemischer (atmosphärische Einflüsse, Haarfärbung oder Dauerwelle usw.) oder physikalischer (Hitze, Kälte, mechanische Einwirkung usw.) Natur geschützt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf sein Gewicht – 0,0025 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,0075 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% Melatonin enthalten.
  • Zusätzlich zu Melatonin oder an seiner Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel auch Agomelatin enthalten.
  • Agomelatin (IUPAC-Name N-[2-(7-methoxy-naphthalen-1-yl)-ethyl]acetamid) ist in seiner Molekülstruktur dem Melatonin sind einander sehr ähnlich. Der Unterschied liegt im Ringsystem: Während Melatonin einen Indol-Kern hat, besitzt Agomelatin ein Naphthalin-Gerüst.
  • Auch für Agomelatin haben sich in Kombination mit einem Pflege-Enhancer die positiven Effekte zeigen lassen, die die Kombination von Melatonin mit Pflege-Enhancern bewirkt. Auch bei dieser Kombination treten haarkräftigende und haarstruktuverbessernde Effekte der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel auf.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf sein Gewicht – 0,0025 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,0075 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% Agomelatin enthalten.
  • Melatonin und/oder Agomelatin sind in den erfindungsgemäßen Mitteln mit einem Pflege-Enhancer kombiniert, der ausgewählt ist aus L-Carnitin und/oder seinen Salzen, Panthenol und/oder Panthothensäure, 2-Furanonen und/oder deren Derivaten, insbesondere Pantolacton, Taurin und/oder seinen Salzen, Niacinamid, Ubichinonen, Ectoin, Allantoin, Extrakten von Echinacea. Diese Pflege-Enhancer werden nachstehend beschrieben
  • L-Carnitin (IUPAC-Name(R)-(3-Carboxy-2-hydroxypropyl)-N,N,N-trimethylammoniumhydroxid), ist eine natürlich vorkommende, vitaminähnliche Substanz. Es spielt eine essentielle Rolle im Energiestoffwechsel menschlicher, tierischer und pflanzlicher Zellen. L-Carnitin kann über verschiedene Wege im industriellen Maßstab gewonnen werden. Beispielsweise über einen, die körpereigene Biosynthese imitierenden, biotechnologischen Prozess: In großen Fermentationsbehältern wird dabei die Vorstufe von L-Carnitin (γ-Butyrobetain) mit Hilfe von gramnegativen Bakterien (Rhizobien) in L-Carnitin umgesetzt.
  • Als Betain kann L-Carnitin Additionsverbindungen und Doppelsalze bilden. Erfindungsgemäß bevorzugte L-Carnitinderivate sind insbesondere ausgewählt aus Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, L-Carnitin-Citrat, Lauroyl-L-Carnitin und besonderes bevorzugt L-Carnitin-Tartrat. Die genannten L-Carnitin-Verbindungen sind beispielsweise von der Firma Lonza GmbH (Wuppertal, Deutschland) erhältlich.
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2,5 Gew.-% L-Carnitin oder L-Carnitinderivate enthalten, wobei bevorzugte L-Carnitinderivate ausgewählt sind aus Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, L-Carnitin-Citrat, Lauroyl-L-Carnitin und insbesondere L-Carnitin-Tartrat.
  • Panthenol (IUPAC-Name: (+)-(R)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethylbutyramid) wird im Körper zu Pantothensäure umgewandelt. Pantothensäure ist ein Vitamin aus der Gruppe der B-Vitamine (Vitamin B5).
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 1 Gew.-% Panthenol ((±)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid) enthalten.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% mindestens eines 2-Furanonderivats der Formel (Fur-I) und/oder der Formel (Fur-II)
    Figure 00090001
    in welchen die Reste R1 bis R10 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, -OH, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl- oder Hydroxymethylrest,
    • – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest,
    • – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -NR12R13, wobei R12 und R13 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -CONR15R16, wobei R15 und R16 jeweils stehen für Wasserstoff, Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyaminokohlenwasserstoffrest,
    mit der Maßgabe, daß für den Fall, wenn R7 und R8 für -OH und gleichzeitig R9 oder R10 für Wasserstoff stehen, die verbleibende Gruppe R9 oder R10 nicht für einen Dihydroxyethylrest steht.
  • Die Verbindungen der Formeln (Fur-I) und (Fur-II) werden als Zwischenstufen in der Naturstoffsynthese sowie der Herstellung von Arzneimitteln und Vitaminen eingesetzt. Die Herstellung der Wirkstoffe gemäß der Formeln (Fur-I) und (Fur-II) kann beispielsweise durch Umsetzung von primären Alkoholen mit Acrylsäuren erfolgen. Weiterhin gelangt man zu Verbindungen der Formel (Fur-I) durch Reaktionen ausgehend von Hydroxypivaldehyd. Ebenfalls führen Carbonylierungen von Alkynen zu substituierten 2-Furanonen der Formel (Fur-I) oder (Fur-II). Schließlich können die Verbindungen der Formel (Fur-I) oder der Formel (Fur-II) durch intramolekulare Veresterung der entsprechenden Hydroxycarbonsäuren erhalten werden. Beispielsweise werden die folgenden Verbindungen auf einem der zuvor aufgezeigten Synthesewege erhalten: 2,5-Dihydro-5-methoxy-2-furanon, Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure, Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon, oder 3,4-Dimethyl-5-pentylidenedihydro-2(5H)-furanon oder 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon. Die erfindungsgemäßen 2-Furanone umfassen selbstverständlich alle möglichen Stereoisomere wie auch deren Gemische. Durch die erfindungsgemäßen 2-Furanone wird der Geruch der kosmetischen Mittel nicht nachhaltig beeinflußt, so daß eine Parfümierung der Mittel separat erfolgen muß.
  • Bevorzugte Verbindungen der Formel (Fur-I) und/oder der Formel (Fur-II) können Verbindungen sein, bei welchen die Substituenten R1, R2 und R7 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -NR12R13, wobei R12 und R13 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30- gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxyalkylrest, oder einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyaminokohlenwasserstoffrest.
  • In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre hat es sich gezeigt, daß bei den Verbindungen der Formel (Fur-I) oder der Formel (Fur-II) die Reste R3, R4 und R8 bevorzugt unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest oder
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest.
  • Weiterhin kann es bevorzugt sein, wenn in dem erfindungsgemäßen Wirkstoff gemäß der Formel (I) und/oder der Formel (II) für die Reste R5, R6, R9 und R10 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest oder
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre wird eine Verbindung der Formel (Fur-I) eingesetzt. Dabei kann es bevorzugt sein, daß in einer Verbindung der Formel (Fur-I) die Reste R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30- gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest.
  • Weiterhin kann es in dieser besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre vorteilhaft sein, wenn in den Verbindungen der Formel (Fur-I) die Reste R3 und R4 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- und/oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest.
  • In dieser bevorzugten Ausführungsform kann es weiterhin vorteilhaft sein, daß die Verbindungen gemäß Formel (Fur-I) für die Reste R5 und R6 unabhängig voneinander stehen für:
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre wird als Verbindung entsprechend der Formel (Fur-I)
    • – (R)-(–)-4-Hydroxymethyl-ϒ-butyrolacton und/oder
    • – D,L-4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – (S)-(+)-4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – R-(–)-2-Hydroxy-3,3-dimethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – D,L-2-Hydroxy-3,3-dimethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – S(+)-2-Hydroxy-3,3-dimethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon und/oder
    • – Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure und/oder
    • – Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure, Na-Salz und/oder
    • – Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure, K-Salz und/oder
    • – 2,5-Dihydro-5-methoxy-2-furanon und/oder
    • – Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon
    eingesetzt. In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre wird als Verbindung entsprechend der Formel (Fur-I) Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon eingesetzt.
  • Ein weiterer, bevorzugter einsetzbarer Pflege-Enhancer, der aktivierende Eigenschaften besitzt, ist das Taurin. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% Taurin (2-Aminoethansulfonsäure).
  • Eine weitere bevorzugte Gruppe von Pflege-Enhancerm in den erfindungsgemäßen Mitteln sind Vitamine, Provitamine oder Vitaminvorstufen. Diese werden nachfolgend beschrieben:
    Zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A- Komponente kommen erfindungsgemäß beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht. Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten die Vitamin A-Komponente bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung.
  • Zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.
    • – Vitamin B1 (Thiamin)
    • – Vitamin B2 (Riboflavin)
    • – Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten ist.
    • – Vitamin B5 (Pantothensäure, Panthenol und Pantolacton). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol und/oder Pantolacton eingesetzt (siehe weiter unten). Erfindungsgemäß einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie die in der WO 92/13829 offenbarten kationischen Panthenolderivate. Die genannten Verbindungen des Vitamin B5-Typs sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05–10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1–5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
    • – Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal).
  • Vitamin C (Ascorbinsäure). Vitamin C wird in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel eingesetzt. Die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
  • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol). Tocopherol und seine Derivate, worunter insbesondere die Ester wie das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat fallen, sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Vitamin F. Unter dem Begriff "Vitamin F" werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
  • Vitamin H. Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S,6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber inzwischen der Trivialname Biotin durchgesetzt hat. Biotin ist in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 3,5 Gew.- %, weiter bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2,5 Gew.-% Vitamine und/oder Pro-Vitamine und/oder Vitaminvorstufen enthalten, die vorzugsweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden, wobei bevorzugte Mittel -2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethylbutyramid, Provitamin B5) und/oder Pantothensäure (Vitamin B3, Vitamin B5) und/oder Niacin, Niacinamid bzw. Nicotinamid (Vitamin B3) und/oder L-Ascorbinsäure (Vitamin C) und/oder Thiamin (Vitamin B1) und/oder Riboflavin (Vitamin 62, Vitamin G) und/oder Biotin (Vitamin B7, Vitamin H) und/oder Folsäure (Vitamin B9, Vitamin Bc oder Vitamin M) und/oder Vitamin B6 und/oder Vitamin B12 enthalten.
  • Es hat sich gezeigt, daß bestimmte Chinone eine besondere Eignung als Pflege-Enhancer besitzen. Als weiteren Pflege-Enhancer können die erfindungsgemäßen Mittel daher 0,0001 bis 5 Gew.-% mindestens eines Biochinons der Formel (Ubi)
    Figure 00150001
    enthalten in der
    X, Y, Z stehen unabhängig voneinander für -O- oder -NH- oder NR4- oder eine chemische Bindung
    R1, R2, R3 stehen unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom oder eine gegebenenfalls substituierte Arylgruppe oder eine gegebenenfalls substituierte (C1-C6)-Alkylgruppe oder eine Hydroxyalkylgruppe oder eine Polyhydroxyalkylgruppe oder eine gegebenenfalls substituierte (C1-C6)-Alkylengruppe, oder einen (C1-C6)-Acylrest, wobei bevorzugte Reste unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3, -CH2CH3, -(CH2)2CH2, -CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -C(CH3)3
    R4 steht für -CH3, -CH2CH3, -(CH2)2CH2, -CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -C(CH3)3
    n steht für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 15 und insbesondere für 5, 6, 7, 8, 9, 10.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Verbindungen der Formel (Ubi), sind beispielsweise
    Figure 00150002
    Figure 00160001
    in denen
    R1, R2, R3 stehen jeweils unabhängig voneinander für -H, -CH3, -CH2CH3, -(CH2)2CH2, -CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -C(CH3)3
    R4 steht für -CH3, oder -CH2CH3, oder -(CH2)2CH2, oder -CH(CH3)2
    n steht für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 15 und insbesondere für 5, 6, 7, 8, 9, 10.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,0001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,005 bis 0,1 Gew.-% mindestens eines Ubichinons und/oder mindestens eines Ubichinols und/oder mindestens eines Derivates dieser Substanzen enthalten, wobei bevorzugte Mittel ein Ubichinon der Formel (Ubi) enthalten
    Figure 00170001
    in der n für die Werte = 6, 7, 8, 9 oder 10, besonders bevorzugt für 10 (Coenzym Q10) steht.
  • Alternativ zu den besonders bevorzugten Ubichinonen oder zusätzlich zu ihnen können die erfindungsgemäßen Mittel auch Plastochinone enthalten. Hier sind bevorzugte erfindungsgemäße Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,0002 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,0005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0015 bis 1 und insbesondere 0,002 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Plastochinons der Formel (Ubi-b) enthalten
    Figure 00170002
    in der n für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 15 und insbesondere für 5, 6, 7, 8, 9, 10 steht, wobei besonders bevorzugt Mittel Plastochinon PQ-9 der Formel
    Figure 00170003
    enthalten.
  • Als weiteren Pflege-Enhacer können die erfindungsgemäßen Mittel Ectoin enthalten. Ectoin ((4S)-2-Methyl-1,4,5,6-Tetrahydropyrimidin-4-Carbonsäure) ist ein zur Gruppe der kompatiblen Solute gehörender Naturstoff. Die stark wasserbindende niedermolekulare organische Verbindung tritt in halophilen Bakterien auf und ermöglicht diesen extremophilen Organismen unter Stressbedingungen zu überleben. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% (S)-2-Methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Ectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung und/oder (S,S)-5-Hydroxy-2-methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Hydroxyectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung, enthalten.
  • Ein weitrer Pflege-Enhancer, der in Kombination mit Melatonin und/oder Agomelatonin die harrstrukturverbessernden Effekte zeigt, ist Allantoin. Das Allantoin (5-Ureidohydantoin, N-(2,5-Dioxo-4-imidazolidinyl)-harnstoff) ist bei verschiedenen Tierarten, vor allem bei Säugetieren, neben der Harnsäure das Endprodukt des Abbaus von Nukleinsäuren, speziell von Purinbasen.
  • Allantoin wird in der Kosmetik in Hautcremes, Sonnenschutzmitteln, Rasierwässern, in Zahncreme und in Mitteln gegen übermäßige Schweißabsonderung (Hyperhidrose) und Hautirritationen eingesetzt. Es bewirkt die Beschleunigung des Zellaufbaus, der Zellbildung oder der Zellregeneration und beruhigt die Haut. Auch die Heilung schwer heilender Wunden wird unterstützt, jedoch besitzt Allantoin keine antiseptischen Eigenschaften.
  • Erfindungsgemäße besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% 5-Ureidohydantoin (Allantoin).
  • Als weiterer Pflege-Enhancer eignen sich erfindungsgemäß Pflanzenextrakte.
  • Üblicherweise werden diese Extrakte durch Extraktion der gesamten Pflanze hergestellt. Es kann aber in einzelnen Fällen auch bevorzugt sein, die Extrakte ausschließlich aus Blüten und/oder Blättern der Pflanze herzustellen.
  • Hinsichtlich der erfindungsgemäß verwendbaren Pflanzenextrakte wird insbesondere auf die Extrakte hingewiesen, die in der auf Seite 44 der 3. Auflage des Leitfadens zur Inhaltsstoffdeklaration kosmetischer Mittel, herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW), Frankfurt, beginnenden Tabelle aufgeführt sind.
  • Erfindungsgemäß sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Henna, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel bevorzugt.
  • Besonders bevorzugt sind die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Hauhechel, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel.
  • Als Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte können Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol und Propylenglykol, sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt. Pflanzenextrakte auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1:10 bis 10:1 haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Die Pflanzenextrakte können erfindungsgemäß sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2 – 80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
  • Weiterhin kann es bevorzugt sein, in den erfindungsgemäßen Mitteln Mischungen aus mehreren, insbesondere aus zwei, verschiedenen Pflanzenextrakten einzusetzen.
  • Insbesondere bevorzugt sind Extrakte von Echinacea- oder Moringa-Pflanzen, wobei Echinacea-Extrakte besonders bevorzugt sind. Die Gattung der Sonnenhutgewächse (Echinaceae) umfasst nordamerikanische Stauden, von denen einige schon seit langem zur unterstützenden Behandlung von Infekten (innerlich) und Wunden (äußerlich) verwendet werden. Echinacea-Extrakte werden bekanntermaßen zur Stimulierung des Immunsystems und als antimikrobielle und antivirale Substanz eingesetzt
  • Die Pflanzenextrakte aus Pflanzen der Gattung Echinacea können aus verschiedenen Sonnenhutgewächsen (Echinacea, Synonym: Brauneria NECKER), insbesondere aus Echinacea angustifolia DC, Echinacea paradoxa (NORTON), Echinacea simulata, E. atrorubens, E. tennesiensis, Echinacea strigosa (MCGREGOR), Echinacea laevigata, Echinacea purpurea (L.) Moench und Echinacea pallida (Nutt), sowie aus diesen Extrakten zu gewinnende Aktivsubstanzen gewonnen werden. Besonders bevorzugt werden Extrakte von Sonnenhutgewächsen, insbesondere von Echinacea purpurea (L) MOENCH, eingesetzt.
  • Bevorzugt werden die Extrakte aus Kraut (den oberirdischen Pflanzenteilen) und/oder Wurzel der Sonnenhutgewächse gewonnen. Die Extrakte können mit Wasser, sowie polaren oder unpolaren organischen Lösungsmitteln sowie Mischungen davon in dem Fachmann bekannter Weise hergestellt werden. Extrakte, die durch Extraktion mit Ethanol oder Wasser/Ethanol-Mischungen, erhalten werden können, sowie Presssaft, sind bevorzugt.
  • Es können sowohl die Extrakte sowohl im ursprünglichen Extraktionsmittel als auch Extrakte/Presssaft in Wasser oder anderen organischen Lösungsmitteln und/oder deren Gemisch, insbesondere Ethanol sowie Ethanol/Wasser-Mischungen eingesetzt werden. Bevorzugt wird extrahiertes oder gepresstes Material als Feststoff eingesetzt, dem das Lösungsmittel (insbesondere möglichst schonend) entzogen wurde. Es können aber auch solche Extrakte/Presssäfte eingesetzt werden, denen das Lösungsmittel zum Teil entzogen wurde, so dass ein verdickter Extrakt/Presssaft eingesetzt wird. Ganz besonders bevorzugt sind Presssäfte aus dem frischen Echinacea purpurea Kraut (Echinacea purpurea Moench herba). Insbesondere werden die Extrakte und/oder Presssäfte in fester Form eingesetzt.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-% Wirkstoff, erhältlich aus Pflanzen der Gattung Echinacea, vorzugsweise aus Presssäften und Extrakten, die aus Echinacea purpurea gewonnen werden, enthalten.
  • Zur Verbesserung der Elastizität und Festigung der inneren Struktur der mit erfindungsgemäßen Mitteln behandelter Haare können die erfindungsgemäßen Mittel Purin und/oder Purinderivate als Pflege-Enhancer enthalten. Insbesondere die Kombination von Purin und/oder Purinderivaten mit Ubichinonen und/oder Plastochinonen als Pflege-Enhancer führt dazu, daß die mit entsprechenden Mitteln behandelten Haare unter anderem höhere Meßwerte bei der Differenzthermoanalyse und verbesserte Naß- und Trockenkämmbarkeiten zeigen.
  • Purin (7H-Imidazo[4,5-d]pyrimidin) kommt frei in der Natur nicht vor, bildet jedoch den Grundkörper der Purine. Purine ihrerseits sind eine Gruppe wichtiger, in der Natur weit verbreiteter und an menschlichen, tierischen, pflanzlichen und mikrobiellen Stoffwechselvorgängen beteiligter Verbindungen, die sich vom Grundkörper durch Substitution mit OH, NH2, SH in 2-, 6- und 8-Stellung und/oder mit CH3 in 1-, 3-, 7-Stellung ableiten. Purin kann beispielsweise aus Aminoacetonitril und Formamid hergestellt werden. Purine und Purinderivate werden oft aus Naturstoffen isoliert, sind aber auch auf vielen Wegen synthetisch zugänglich.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mitteln enthalten Purin und/oder Purinderivate in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte kosmetische Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthalten.
  • Unter Purin, den Purinen und den Purinderivaten sind erfindungsgemäß einige Vertreter besonders bevorzugt. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflege-Enhancer – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthält, wobei bevorzugte Mittel Purin und/oder Purinderivat(e) der Formel (Pur-I) enthalten
    Figure 00210001
    in der die Reste R1, R2 und R3 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -OH, NH2, -SH und die Reste R4, R5 und R6 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3 und -CH2-CH3, wobei folgende Verbindungen bevorzugt sind:
    • – Purin (R1 = R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Adenin (R1 = NH2, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Guanin (R1 = OH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Harnsäure (R1 = R2 = R3 = OH, R4 = R5 = R6 = H)
    • – Hypoxanthin (R1 = OH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – 6-Purinthiol (R1 = SH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – 6-Thioguanin (R1 = SH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Xanthin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Coffein (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = R5 = R6 = CH3)
    • – Theobromin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = H, R5 = R6 = CH3)
    • – Theophyllin (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = CH3, R5 = CH3, R6 = H).
  • Es ist weiterhin vorteilhaft, Purin bzw. Purinderivate und Biochinone in einem bestimmten Verhältnis zueinander einzusetzen. Hier sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, bei denen das Gewichtsverhältnis von Purin(derivat(en)) und Biochinon(en) 10:1 bis 1:100, vorzugsweise 5:1 bis 1:50, besonders bevorzugt 2:1 bis 1:20 und insbesondere 1:1 bis 1:10 beträgt.
  • Wie bereits erwähnt, ist Coffein ein besonders bevorzugtes Purinderivat, und das Coenzym Q10 ist ein besonders bevorzugtes Biochinon. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Coffein und 0,0002 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,0005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0015 bis 1 und insbesondere 0,002 bis 0,5 Gew.-% Coenzym Q10 enthalten.
  • Als Pflege-Enhancer können die erfindungsgemßen Mittel auch Flavonoide enthalten. Die Flavonoide sind eine Gruppe von wasserlöslichen Pflanzenfarbstoffen und spielen eine wichtige Rolle im Stoffwechsel vieler Pflanzen. Sie gehören zusammen mit den Phenolsäuren zu den Polyphenolen. Es sind weit über 6500 unterschiedliche Flavonoide bekannt, die sich in Flavonole, Flavone, Flavanone, Isoflavonoide und Anthocyane einteilen lassen.
  • Erfindungsgemäß können Flavonoide aus allen sechs Gruppen eingesetzt werden, wobei bestimmte Vertreter aus den einzelnen Gruppen als Pflege-Enhancer wegen ihrer besonders intensiven Wirkung bevorzugt sind. Bevorzugte Flavonole sind Quercetin, Rutin, Kaempferol, Myricetin, Isorhamnetin, bevorzugte Flavanole sind Catechin, Gallocatechin, Epicatechin, Epigallocatechingallat, Theaflavin, Thearubigin, bevorzugte Flavone sind Luteolin, Apigenin, Morin, bevorzugte Flavanone sind Hesperetin, Naringenin, Eriodictyol, bevorzugte Isoflavonoide sind Genistein, Daidzein, und bevorzugte Anthocyanidine (Anthocyane) sind Cyanidin, Delphinidin, Malvidin, Pelargonidin, Peonidin, Petunidin.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Flavonoide, insbesondere Flavonole, besonders bevorzugt 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon (Quercetin) und/oder 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon-3-O-rutinosid (Rutin), enthalten.
  • Bevorzugt ist auch der Einsatz von Bisabolol und/oder Bisabololoxiden als Pflege-Enhancer in den erfindungsgemäßen Mitteln. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,02 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1,5 Gew.-% Bisabolol und/oder Oxide von Bisabolol, vorzugsweise (–)-alpha-Bisabolol
    Figure 00220001
    enthalten.
  • Auch Creatin eignet sich erfindungsgemäß als Pflege-Enhancer. Creatin (3-Methylguanidinoessigsäure) ist eine organische Säure, die in Wirbeltieren u. a. zur Versorgung der Muskeln mit Energie beiträgt. Kreatin wird in der Niere, der Leber und in der Bauchspeicheldrüse synthetisiert. Sie leitet sich formal von den Aminosäuren Glycin und Arginin ab und ist zu 95% im Skelettmuskel vorhanden. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% N-Methyl-guanidino-essigsäure (Creatin).
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können zusätzlich zu den vorstehend genannten Inhaltsstoffen und optionalen weiteren Inhaltsstoffen weitere Stoffe enthalten, die Haarausfall verhindern, lindern oder heilen. Insbesondere ist ein Gehalt an haarwurzelstabilisierenden Wirkstoffen vorteilhaft. Diese Stoffe werden nachstehend beschrieben:
    Propecia (Finasterid) ist das zur Zeit einzige Präparat, das weltweit zugelassen ist und für das in zahlreichen Studien eine Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Propecia bewirkt, daß sich weniger DHT aus Testosteron bilden kann.
  • Minoxidil ist mit oder ohne ergänzende Zusatzstoffe das wohl älteste nachweislich wirkende Haarwuchsmittel. Zur Behandlung von Haarausfall darf es nur zur äußeren Anwendung verwendet werden. Es gibt Haarwasser, die 2%–5% Minoxidil enthalten, außerdem Gels mit bis zu 15% Minoxidil. Die Wirksamkeit nimmt mit der Dosierung zu, in Haarwassern ist Minoxidil jedoch nur bis zu 5% Anteil löslich. In vielen Ländern sind Haarwasser mit bis zu 2% Minoxidilgehalt verschreibungsfrei erhältlich.
  • Zur Bekämpfung der hormonellen Einflöße auf die Haarfollikel kann zur äußeren Anwendung Spironolactone in Form von Haarwasser und in Kombination mit Minoxidil angewandt werden. Spironolactone wirkt als Androgen-Rezeptor-Blocker, d h. die Bindung von DHT an die Haarfollikel wird verhindert.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Haarwurzel-stabilisierende Stoffe, insbesondere Minoxidil und/oder Finasterid und/oder Ketoconazol enthalten.
  • Durch zusätzliche Antischuppenwirkstoffe (beispielsweise Climbazol, Piroctone Olamine oder Zink-Pyrithion) wird die Menge des Schuppen verursachenden Hefepilzes gezielt reduziert, die Keimflora erreicht wieder die normale prozentuale Zusammensetzung und die Abschuppung wird auf das physiologische Maß reduziert. Labortests haben jedoch nachgewiesen, daß die unterschiedlichen Artvertreter des Pityrosporum ovale unterschiedlich gut auf die Antischuppenwirkstoffe reagieren. Um alle Schuppenerreger maximal zu bekämpfen ist daher eine Kombination von Anti-Schuppenwirkstoffen am erfolgreichsten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Antischuppenwirkstoffe, insbesondere Piroctone Olamine (1-Hydroxy-4-methyl-6-(2,4,4-trimethylpentyl)pyridin-2(1H)-on, Verbindung mit 2-Aminoethanol, 1:1) und/oder Zink-Pyrithion und/oder Selensulfid und/oder Climbazol und/oder Salicylsäure oder Fumarsäure enthalten.
  • Zusätzlich zu den Pflege-Enhancern können di erfindungsgemäßen Mittel weitere Pflegestoffe enthalten. Deren Anwesenheit ist für die Erzielung der erfindungsgemäßen Effekte nicht zwingend erforderlich, doch können weitergehende Effekte, wie ein angenehmer Griff oder eine angenehme Applikationshaptik aus dem Einsatz dieser Pflegestoffe resultieren.
  • Als weiteren Inhaltsstoff können die erfindungsgemäßen Mittel mit besonderem Vorzug eine oder mehrere Aminosäuren enthalten. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β-Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3',4'-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5'-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren als auch Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 1,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,075 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,25 Gew.-% Aminosäure(n), vorzugsweise aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin enthalten.
  • Als weiteren Bestandteil können die erfindungsgemäßen Mittel mindestens ein Kohlenhydrat aus der Gruppe der Monosaccharide, Disaccharide und/oder Oligosaccharide enthalten. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 4,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 4 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,75 bis 2,5 Gew.-% Kohlenhydrat(e), ausgewählt aus Monosacchariden, Disacchariden und/oder Oligosacchariden enthalten, wobei bevorzugte Kohlenhydrate ausgewählt sind aus
    • – Monosachhariden, insbesondere – D-Ribose und/oder – D-Xylose und/oder – L-Arabinose und/oder – D-Glucose und/oder – D-Mannose und/oder – D-Galactose und/oder – D-Fructose und/oder – Sorbose und/oder – L-Fucose und/oder – L-Rhamnose
    • – Disacchariden, insbesondere – Saccharose und/oder – Maltose und/oder – Lactose und/oder – Trehalose und/oder – Cellobiose und/oder – Gentiobiose und/oder – Isomaltose.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten bezogen auf ihr Gewicht
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose.
  • Wie bereits erwähnt, enthalten bevorzugte erfindungsgemäße Mittel (eine) Aminosäure(n).
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β-Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3',4'-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5'-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren als auch Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte kosmetische Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich – 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 0,5 Gew.-% Aminosäure(n), vorzugsweise (eine) Aminosäure(n) aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin enthalten.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten bezogen auf ihr Gewicht
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Glycin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Glycin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Glycin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Alanin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Alanin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Alanin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Valin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Valin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Valin.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können zusätzlich Tensid(e) enthalten. Diese können aus den Gruppen der anionischen und/oder nichtionischen und/oder aphoteren bzw. zwitterionischen Tenside stammen.
  • Als anionische Tenside und Emulgatoren eignen sich für die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glycol- oder Polyglycolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete anionische Tenside und Emulgatoren sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
    • – lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
    • – Ethercarbonsäuren der Formel R-O-(CH2-CH2O)x-CH2-COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist,
    • – Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – lineare Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – lineare Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – Alpha-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen,
    • – Acylglutamate der Formel (I),
      Figure 00260001
      in der R1CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht, beispielsweise Acylglutamate, die sich von Fettsäuren mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten, wie beispielsweise C12/14- bzw. C12/18-Kokosfettsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure und/oder Stearinsäure, insbesondere Natrium-N-cocoyl- und Natrium-N-stearoyl-L-glutamat,
    • – Ester einer hydroxysubstituierten Di- oder Tricarbonsäure der allgemeinen Formel (II),
      Figure 00260002
      in der X = H oder eine -CH2COOR-Gruppe ist, Y = H oder -OH ist unter der Bedingung, dass Y = H ist, wenn X = -CH2COOR ist, R, R1 und R2 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, ein Alkali- oder Erdalkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe, das Kation einer ammonium-organischen Base oder einen Rest Z bedeuten, der von einer polyhydroxylierten organischen Verbindung stammt, die aus der Gruppe der veretherten (C6-C18)-Alkylpolysaccharide mit 1 bis 6 monomeren Saccharideinheiten und/oder der veretherten aliphatischen (C6-C16)-Hydroxyalkylpolyole mit 2 bis 16 Hydroxylresten ausgewählt sind, unter der Maßgabe, dass wenigstens eine der Gruppen R, R1 oder R2 ein Rest Z ist,
    • – Ester der Sulfobernsteinsäure oder der Sulfosuccinate der allgemeinen Formel (III),
      Figure 00270001
      in der M(n+/m) für n = 1 ein Wasserstoffatom, ein Alkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe oder das Kation einer ammonium-organischen Base und für n = 2 ein Erdalkalimetallkation darstellt und R1 und R2 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, ein Alkali- oder Erdalkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe, das Kation einer ammonium-organischen Base oder einen Rest Z bedeuten, der von einer polyhydroxylierten organischen Verbindung stammt, die aus der Gruppe der veretherten (C6-C18)-Alkylpolysaccharide mit 1 bis 6 monomeren Saccharideinheiten und/oder der veretherten aliphatischen (C6-C16)-Hydroxyalkylpolyole mit 2 bis 16 Hydroxylresten ausgewählt ist, unter der Maßgabe, dass wenigstens eine der Gruppen R1 oder R2 ein Rest Z ist,
    • – Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremonoalkylpolyoxyethylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
    • – Alkylsulfate und Alkylpolyglycolethersulfate der Formel R-(O-CH2-CH2)x-OSO3H, in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1–12 ist,
    • – gemischte oberflächenaktive Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37 25 030 ,
    • – Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2–15 Molekülen Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an C8-22-Fettalkohole darstellen,
    • – Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate,
    • – sulfatierte Fettsäurealkylenglycolester,
    • – Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate.
  • Bevorzugte anionische Tenside und Emulgatoren sind Acylglutamate, Acylisethionate, Acylsarcosinate und Acyltaurate, jeweils mit einem linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen, der in besonders bevorzugten Ausführungsformen aus einem Octanoyl-, Decanoyl-, Lauroyl-, Myristoyl-, Palmitoyl- und Stearoylrest ausgewählt ist, Ester der Weinsäure, Zitronensäure oder Bernsteinsäure bzw. der Salze dieser Säuren mit alkylierter Glucose, insbesondere die Produkte mit der INCI-Bezeichnung Disodium Coco-Glucoside Citrate, Sodium Coco-Glucoside Tartrate und Disodium Coco-Glucoside Sulfosuccinate, Alkylpolyglycolethersulfate und Ethercarbonsäuren mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Ethoxygruppen im Molekül, Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremonoalkylpolyoxyethylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Ethoxygruppen.
  • Als zwitterionische Tenside und Emulgatoren werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–)- oder -SO3 (–)-Gruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside und Emulgatoren sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyldimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamidderivat.
  • Unter ampholytischen Tensiden und Emulgatoren werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylaminopropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Nichtionische Tenside und Emulgatoren enthalten als hydrophile Gruppe z. B. eine Polyolgruppe, eine Polyalkylenglycolethergruppe oder eine Kombination aus Polyol- und Polyglycolethergruppe. Solche Verbindungen sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – C12-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Polyolfettsäure(partial)ester, wie Hydagen® HSP (Cognis) oder Sovermol®-Typen (Cognis), insbesondere von gesättigten C8-30-Fettsäuren,
    • – alkoxylierte Triglyceride,
    • – alkoxylierte Fettsäurealkylester,
    • – Aminoxide,
    • – Fettsäurealkanolamide, Fettsäure-N-alkylglucamide und Fettamine sowie deren Ethylenoxid- oder Polyglycerin-Anlagerungsprodukte,
    • – Sorbitanfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester wie beispielsweise die Polysorbate,
    • – Zuckerfettsäureester und Methylglucosid-Fettsäureester sowie deren Ethylenoxid- oder Polyglycerin-Anlagerungsprodukte,
    • – Alkylpolyglycoside entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht. Besonders bevorzugt sind solche Alkylpolyglycoside, bei denen R – im wesentlichen aus C8- und C10-Alkylgruppen, – im wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen, – im wesentlichen aus C8- bis C16-Alkylgruppen oder – im wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen oder – im wesentlichen aus C16 bis C18-Alkylgruppen
    besteht.
  • Als Zuckerbaustein Z können beliebige Mono- oder Oligosaccharide eingesetzt werden. Üblicherweise werden Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden Oligosaccharide eingesetzt. Solche Zucker sind beispielsweise Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose; Glucose ist besonders bevorzugt. Die erfindungsgemäß verwendbaren Alkylpolyglycoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5 Zuckereinheiten. Alkylpolyglycoside mit x-Werten von 1,1 bis 2,0 sind bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt sind Alkylglycoside, bei denen x 1,1 bis 1,8 beträgt.
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen, z. B. Montanov®68,
    • – Sterine, z. B. Ergosterin, Stigmasterin, Sitosterin und Mykosterine,
    • – Phospholipide, z. B. Lecithine bzw. Phosphatidylcholine,
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat (Dehymuls® PGPH) oder Triglycerindiisostearat (Lameform® TGI),
    • – alkoxylierte Polydialkylsiloxane (INCI-Bezeichnung: Dimethicone Copolyol).
  • Als bevorzugte nichtionische oberflächenaktive Substanzen haben sich die Alkylpolyglycoside, gegebenenfalls im Gemisch mit Fettalkoholen, alkoxylierte Polydialkylsiloxane, Alkylenoxid-Anlagerungsprodukte an gesättigte lineare Fettalkohole und Fettsäuren mit jeweils 2 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Mol Fettalkohol bzw. Fettsäure erwiesen.
  • Erfindungsgemäß einsetzbar sind weiterhin kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride. Die langen Alkylketten dieser Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf, wie z. B. in Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid. Weitere bevorzugte kationische Tenside sind die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen.
  • Ganz besonders bevorzugt sind erfindungsgemäße Mittel, die zusätzlich Fettalkohol(e) und/oder Fettalkoholalkoxylat(e), vorzugsweise C12-22-Fettalkohol(e) und/oder C12-22-Fettalkoholethoxylat(e) mit 10 bis 30 EO-Einheiten, besonders bevorzugt C16-18-Fettalkohol(e) und/oder C16-18-Fettalkoholethoxylat(e) mit 12 bis 20 EO-Einheiten, vorzugsweise in Mengen von 5 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 7,5 bis 17,5 Gew.-% und insbesondere von 10 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Mittels, enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,25 bis 17,5 Gew.-% und insbesondere 5 bis 15 Gew.-% anionische(s) Tensid(e), besonders bevorzugt Fettalkoholethersulfate der Formel H3C-(CH2)n-(OCH2CH2)k-OSO3 M+ enthalten, in der n für Werte von 5 bis 21, vorzugsweise von 7 bis 19, besonders bevorzugt von 9 bis 17 und insbesondere von 11 bis 13 und k für Werte von 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10, vorzugsweise für 1, 2 oder 3 und insbesondere für 2 stehen, und M für ein Kation aus der Gruppe Na+, K+ NH4 + ½ Mg2+, ½ Zn2+, vorzugsweise für Na+, stehen.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind weiter dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich amphotere(s) Tensid(e), vorzugsweise aus den Gruppen der
    • – N-Alkylglycine,
    • – N-Alkylpropionsäuren,
    • – N-Alkylaminobuttersäuren,
    • – N-Alkyliminodipropionsäuren,
    • – N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine,
    • – N-Alkyltaurine,
    • – N-Alkylsarcosine,
    • – 2-Alkylaminopropionsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – N-Kokosalkylaminopropionat,
    • – Kokosacylaminoethylaminopropionat
    • – C12-C18-Acylsarcosin,
    • – N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise Kokosalkyl-dimethylammo niumglycinat,
    • – N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise Ko kosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe
    • – Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betain bekannten Verbindungen,
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Disodium Cocoamphodiacetate bekannten Verbindungen,
    enthalten, wobei bevorzugte Mittel das bzw. die amphotere(n) Tensid(e) in Mengen von 1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise von 2,5 bis 12 Gew.-% und insbesondere von 5 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Als weiteren optionalen Bestandteil können die erfindungsgemäßen Mittel 0,01 bis 10 Gew.-% mindestens eines Polymers aus der Gruppe der kationischen und/oder amphoteren Polymere enthalten.
  • Unter kationischen bzw. amphoteren Polymeren sind Polymere zu verstehen, welche in der Haupt- und/oder Seitenkette eine Gruppe aufweisen, welche "temporär" oder "permanent" kationisch sein kann. Als "permanent kationisch" werden erfindungsgemäß solche Polymere bezeichnet, die unabhängig vom pH-Wert des Mittels eine kationische Gruppe aufweisen. Dies sind in der Regel Polymere, die ein quartäres Stickstoffatom, beispielsweise in Form einer Ammoniumgruppe, enthalten. Bevorzugte kationische Gruppen sind quartäre Ammoniumgruppen. Insbesondere solche Polymere, bei denen die quartäre Ammoniumgruppe über eine C1-4-Kohlenwasserstoffgruppe an eine aus Acrylsäure, Methacrylsäure oder deren Derivaten aufgebaute Polymerhauptkette gebunden sind, haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Zusätzlich zu kationischen Polymerisaten oder an ihrer Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel auch amphotere Polymere enthalten. Diese weisen zusätzlich mindestens eine negativ geladene Gruppe im Molekül auf und werden auch als zwitterionische Polymere bezeichnet.
  • Vorzugsweise wird das Polymer bzw. werden die Polymere innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. So sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 2,5 Gew.-% amphotere(s) Polymer(e), enthalten.
  • Unabhängig davon, ob in den Mitteln amphotere Polymere enthalten sind oder nicht, sind weiter bevorzugte erfindungsgemäße Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 2,5 Gew.-% kationische(s) Polymer(e), enthalten.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt einsetzbare kationische Polymere werden nachstehend beschrieben:
    Homopolymere der allgemeinen Formel (G1-I),
    Figure 00310001
    in der R1 = -H oder -CH3 ist, R2, R3 und R4 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus C1-4-Alkyl-, -Alkenyl- oder -Hydroxyalkylgruppen, m = 1, 2, 3 oder 4, n eine natürliche Zahl und X ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion ist, sowie Copolymere, bestehend im wesentlichen aus den in Formel (G1-I) aufgeführten Monomereinheiten sowie nichtionogenen Monomereinheiten, sind besonders bevorzugte kationische Polymere. Im Rahmen dieser Polymere sind diejenigen erfindungsgemäß bevorzugt, für die mindestens eine der folgenden Bedingungen gilt:
    • – R1 steht für eine Methylgruppe
    • – R2, R3 und R4 stehen für Methylgruppen
    • – m hat den Wert 2.
  • Als physiologisch verträgliches Gegenionen X kommen beispielsweise Halogenidionen, Sulfationen, Phosphationen, Methosulfationen sowie organische Ionen wie Lactat-, Citrat-, Tartrat- und Acetationen in Betracht. Bevorzugt sind Halogenidionen, insbesondere Chlorid.
  • Ein besonders geeignetes Homopolymer ist das, gewünschtenfalls vernetzte, Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid) mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-37. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Bezeichnungen Rheocare® CTH (Cosmetic Rheologies) und Synthalen® CR (Ethnichem) im Handel erhältlich. Die Vernetzung kann gewünschtenfalls mit Hilfe mehrfach olefinisch ungesättigter Verbindungen, beispielsweise Divinylbenzol, Tetraallyloxyethan, Methylenbisacrylamid, Diallylether, Polyallylpolyglycerylether, oder Allylethern von Zuckern oder Zuckerderivaten wie Erythritol, Pentaerythritol, Arabitol, Mannitol, Sorbitol, Sucrose oder Glucose erfolgen. Methylenbisacrylamid ist ein bevorzugtes Vernetzungsagens.
  • Das Homopolymer wird bevorzugt in Form einer nichtwäßrigen Polymerdispersion, die einen Polymeranteil nicht unter 30 Gew.-% aufweisen sollte, eingesetzt. Solche Polymerdispersionen sind unter den Bezeichnungen Salcare® SC 95 (ca. 50% Polymeranteil, weitere Komponenten: Mineralöl (INCI-Bezeichnung: Mineral Oil) und Tridecyl-polyoxypropylen-polyoxyethylen-ether (INCI-Bezeichnung: PPG-1-Trideceth-6)) und Salcare® SC 96 (ca. 50% Polymeranteil, weitere Komponenten: Mischung von Diestern des Propylenglykols mit einer Mischung aus Capryl- und Caprinsäure (INCI-Bezeichnung: Propylene Glycol Dicaprylate/Dicaprate) und Tridecylpolyoxypropylen-polyoxyethylen-ether (INCI-Bezeichnung: PPG-1-Trideceth-6)) im Handel erhältlich.
  • Copolymere mit Monomereinheiten gemäß Formel (G1-I) enthalten als nichtionogene Monomereinheiten bevorzugt Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäure-C1-4-alkylester und Methacrylsäure-C1-4-alkylester. Unter diesen nichtionogenen Monomeren ist das Acrylamid besonders bevorzugt. Auch diese Copolymere können, wie im Falle der Homopolymere oben beschrieben, vernetzt sein. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Copolymer ist das vernetzte Acrylamid-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid-Copolymer. Solche Copolymere, bei denen die Monomere in einem Gewichtsverhältnis von etwa 20:80 vorliegen, sind im Handel als ca. 50%ige nichtwäßrige Polymerdispersion unter der Bezeichnung Salcare® SC 92 erhältlich.
  • Weitere bevorzugte kationische Polymere sind beispielsweise
    • – quaternisierte Cellulose-Derivate, wie sie unter den Bezeichnungen Celquat® und Polymer JR® im Handel erhältlich sind. Die Verbindungen Celquat® H 100, Celquat® L 200 und Polymer JR®400 sind bevorzugte quaternierte Cellulose-Derivate,
    • – kationische Alkylpolyglycoside gemäß der DE-PS 44 13 686 ,
    • – kationisierter Honig, beispielsweise das Handelsprodukt Honeyquat® 50,
    • – kationische Guar-Derivate, wie insbesondere die unter den Handelsnamen Cosmedia®Guar und Jaguar® vertriebenen Produkte,
    • – polymere Dimethyldiallylammoniumsalze und deren Copolymere mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure. Die unter den Bezeichnungen Merquat®100 (Poly(dimethyldiallylammoniumchlorid)) und Merquat®550 (Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer) im Handel erhältlichen Produkte sind Beispiele für solche kationischen Polymere,
    • – Copolymere des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, wie beispielsweise mit Diethylsulfat quaternierte Vinylpyrrolidon-Dimethylaminoethylmethacrylat-Copolymere. Solche Verbindungen sind unter den Bezeichnungen Gafquat®734 und Gafquat®755 im Handel erhältlich,
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymere, wie sie unter den Bezeichnungen Luviquat® FC 370, FC 550, FC 905 und HM 552 angeboten werden,
    • – quaternierter Polyvinylalkohol,
    • – sowie die unter den Bezeichnungen Polyquaternium 2, Polyquaternium 17, Polyquaternium 18 und Polyquaternium 27 bekannten Polymeren mit quartären Stickstoffatomen in der Polymerhauptkette.
  • Gleichfalls als kationische Polymere eingesetzt werden können die unter den Bezeichnungen Polyquaternium-24 (Handelsprodukt z. B. Quatrisoft® LM 200), bekannten Polymere. Ebenfalls erfindungsgemäß verwendbar sind die Copolymere des Vinylpyrrolidons, wie sie als Handelsprodukte Copolymer 845 (Hersteller: ISP), Gaffix® VC 713 (Hersteller: ISP), Gafquat®ASCP 1011, Gafquat®HS 110, Luviquat®8155 und Luviquat® MS 370 erhältlich sind.
  • Als kationische Polymere können auch kationische Proteinhydrolysate eingesetzt werden, wobei bevorzugte Mittel ein oder mehrere kationische Proteinhydrolysate aus der Gruppe Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium Gelatin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Casein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Collagen, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Conchiolin Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Keratin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Rice Bran Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Soy Protein, Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Steartrimonium Hydroxyethyl Hydrolyzed Collagen, Quaternium-76 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Keratin, Quaternium-79 Hydrolyzed Milk Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Soy Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Wheat Protein enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 2,5 Gew.-% kationische(s) Polymer(e), enthalten, wobei bevorzugte kationische(s) Polymer(e) ausgewählt ist/sind aus
    • – Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid)(INCI: Polyquaternium-37) und/oder;
    • – quaternisierten Cellulose-Derivaten (INCI: Polyquaternium 10) und/oder
    • – kationischen Alkylpolyglycosiden und/oder
    • – kationisertem Honig und/oder
    • – kationischen Guar-Derivaten und/oder
    • – polymeren Dimethyldiallylammoniumsalzen und deren Copolymeren mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure und/oder
    • – Copolymeren des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylamino alkylacrylats und -methacrylats und/oder
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymeren und/oder
    • – quaterniertem Polyvinylalkohol und/oder
    • – Polyquaternium 2 und/oder
    • – Polyquaternium-7 und/oder
    • – Polyquaternium 17 und/oder
    • – Polyquaternium 18 und/oder
    • – Polyquaternium 24 und/oder
    • – Polyquaternium 27.
  • Zusätzlich zu den kationischen Polymeren oder an ihrer Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel amphotere Polymere enthalten. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt einsetzbare amphotere Polymerisate setzen sich im wesentlichen zusammen aus
    • A) Monomeren mit quartären Ammoniumgruppen der allgemeinen Formel (Z-I), R1-CH=CR2CO-Z(CnH2n)N(+)R3R4R5 A(–) (Z-I)In der R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff oder eine Methylgruppe und R3, R4 und R5 unabhängig voneinander für Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoff-Atomen, Z eine NH- Gruppe oder ein Sauerstoffatom, n eine ganze Zahl von 2 bis 5 und A(–) das Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist und
    • B) monomeren Carbonsäuren der allgemeinen Formel (Z-II), R6-CH=CR7-COOH (Z-II)in denen R6 und R7 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Methylgruppen sind.
  • Geeignete Ausgangsmonomere sind z. B. Dimethylaminoethylacrylamid, Dimethylaminoethylmethacrylamid, Dimethylaminopropylacrylamid, Dimethylaminopropylmethacrylamid und Diethylaminoethylacrylamid, wenn Z eine NH-Gruppe bedeutet oder Dimethylaminoethylacrylat, Dimethylaminoethylmethacrylat und Diethylaminoethylacrylat, wenn Z ein Sauerstoffatom ist.
  • Die eine tertiäre Aminogruppe enthaltenden Monomeren werden dann in bekannter Weise quarterniert, wobei als Alkylierungsreagenzien Methylchlorid, Dimethylsulfat oder Diethylsulfat besonders geeignet sind. Die Quaternisierungsreaktion kann in wäßriger Lösung oder im Lösungsmittel erfolgen.
  • Vorteilhafterweise werden solche Monomere der Formel (Z-I), die Derivate des Acrylamids oder Methacrylamids darstellen. Weiterhin bevorzugt sind solche Monomeren, die als Gegenionen Halogenid-, Methoxysulfat- oder Ethoxysulfat-Ionen enthalten. Ebenfalls bevorzugt sind solche Monomeren der Formel (Z-I), bei denen R3, R4 und R5 Methylgruppen sind.
  • Das Acrylamidopropyl-trimethylammoniumchlorid ist ein ganz besonders bevorzugtes Monomer der Formel (Z-I).
  • Als monomere Carbonsäuren der Formel (Z-II) eignen sich Acrylsäure, Methacrylsäure, Crotonsäure und 2-Methyl-crotonsäure. Bevorzugt werden Acryl- oder Methacrylsäure, insbesondere Acrylsäure, eingesetzt.
  • Die erfindungsgemäß einsetzbaren zwitterionischen Polymerisate werden aus Monomeren der Formeln (Z-I) und (Z-II) nach an sich bekannten Polymerisationsverfahren hergestellt. Die Polymerisation kann entweder in wäßriger oder wäßrig-alkoholischer Lösung erfolgen. Als Alkohole werden Alkohole mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise Isopropanol, verwendet, die gleichzeitig als Polymerisationsregler dienen. Der Monomerlösung können aber auch andere Komponenten als Regler zugesetzt werden, z. B. Ameisensäure oder Mercaptane, wie Thioethanol und Thioglykolsäure. Die Initiierung der Polymerisation erfolgt mit Hilfe von radikalbildenden Substanzen. Hierzu können Redoxsysteme und/oder thermisch zerfallende Radikalbildner vom Typ der Azoverbindungen, wie z. B. Azoisobuttersäurenitril, Azo-bis-(cyanopentansäure) oder Azo-bis-(amidinopropan)dihydrochlorid verwendet werden. Als Redoxsysteme eignen sich z. B. Kombinationen aus Wasserstoffperoxid, Kalium- oder Ammoniumperoxodisulfat sowie tertiäres Butylhydroperoxid mit Natriumsulfit, Natriumdithionit oder Hydroxylaminhydrochlorid als Reduktionskomponente.
  • Die Polymerisation kann isotherm oder unter adiabatischen Bedingungen durchgeführt werden, wobei in Abhängigkeit von den Konzentrationsverhältnissen durch die freiwerdende Polymerisationswärme der Temperaturbereich für den Ablauf der Reaktion zwischen 20 und 200°C schwanken kann, und die Reaktion gegebenenfalls unter dem sich einstellenden Überdruck durchgeführt werden muß. Bevorzugterweise liegt die Reaktionstemperatur zwischen 20 und 100°C.
  • Der pH-Wert während der Copolymerisation kann in einem weiten Bereich schwanken. Vorteilhafterweise wird bei niedrigen pH-Werten polymerisiert; möglich sind jedoch auch pH-Werte oberhalb des Neutralpunktes. Nach der Polymerisation wird mit einer wäßrigen Base, z. B. Natronlauge, Kalilauge oder Ammoniak, auf einen pH-Wert zwischen 5 und 10, vorzugsweise 6 bis 8, eingestellt. Nähere Angaben zum Polymerisationsverfahren können den Beispielen entnommen werden.
  • Als besonders wirksam haben sich solche Polymerisate erwiesen, bei denen die Monomeren der Formel (Z-I) gegenüber den Monomeren der Formel (Z-II) im Überschuß vorlagen. Es ist daher erfindungsgemäß bevorzugt, solche Polymerisate zu verwenden, die aus Monomeren der Formel (Z-I) und die Monomeren der Formel (Z-II) in einem Molverhältnis von 60:40 bis 95:5, insbesondere von 75:25 bis 95:5, bestehen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das/die amphotere(n) Polymer(e) Monomere A) und B) umfassen, wobei A) und B) ausgewählt sind aus
    • A) Monomeren mit quartären Ammoniumgruppen der allgemeinen Formel (Z-I), R1-CH=CR2-CO-Z-(CnH2n)-N(+)R3R4R5 A(–) (Z-I)in der R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff oder eine Methylgruppe und R3, R4 und R5 unabhängig voneinander für Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoff-Atomen, Z eine NH-Gruppe oder ein Sauerstoffatom, n eine ganze Zahl von 2 bis 5 und A(–) das Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist und
    • B) monomeren Carbonsäuren der allgemeinen Formel (Z-II), R6-CH=CR7-COOH (Z-II)in der R6 und R7 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Methylgruppen sind.
  • Mit besonderem Vorzug enthalten die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten amphoteren Polymere Monomere aus der Gruppe der Acrylamide und/oder Methacrylamide mit Alkylammoniumgruppen. Als zusätzlich in den Polymeren enthaltene Monomere mit anionischen Gruppen haben sich Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder Crotonsäure und/oder 2-Methylcrotonsäure bewährt.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, bei denen das/die amphotere(n) Polymer(e) Co-Polymerisate mindestens eines der Monomere
    • – Trimethylammoniumethylacrylamid und/oder,
    • – Trimethylammoniumethylmethacrylamid und/oder
    • – Trimethylammoniumpropylacrylamid und/oder
    • – Trimethylammoniumpropylmethacrylamid und/oder
    • – Trimethylammoniumethylacrylamid und/oder
    • – Trimethylammoniumethylacrylat und/oder
    • – Trimethylammoniumethylmethacrylat und/oder
    • – Trimethylammoniumethylacrylat und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumethylacrylamid und/oder,
    • – Ethyldimethylammoniumethylmethacrylamid und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumpropylacrylamid und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumpropylmethacrylamid und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumethylacrylamid und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumethylacrylat und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumethylmethacrylat und/oder
    • – Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit mindetsnes einem der Monomere
    • – Acrylsäure und/oder
    • – Methacrylsäure und/oder
    • – Crotonsäure und/oder
    • – 2-Methyl-crotonsäure
    sind.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte amphotere Polymere sind:
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylmethacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylmethacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylmethacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumpropylmethacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylat mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylat mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylat mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylmethacrylat mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Trimethylammoniumethylacrylat mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylmethacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylmethacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylmethacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumpropylmethacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylamid mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylat mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylat mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylat mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylmethacrylat mit 2-Methyl-crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit Acrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit Methacrylsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit Crotonsäure
    • – Copolymere von Ethyldimethylammoniumethylacrylat mit 2-Methyl-crotonsäure
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können weiterhin alle für solche Zubereitungen bekannten Wirk-, Zusatz- und Hilfsstoffe enthalten. In vielen Fällen enthalten die Mittel mindestens ein Tensid, wobei prinzipiell sowohl anionische als auch zwitterionische, ampholytische, nichtionische und kationische Tenside geeignet sind. In vielen Fällen hat es sich aber als vorteilhaft erwiesen, die Tenside aus anionischen, zwitterionischen oder nichtionischen Tensiden auszuwählen. Diese Tenside wurden weiter oben ausführlich beschrieben.
  • Als weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn zusätzlich zu dem bzw. den Polymer(en) aus der Gruppe der kationischen und/oder amphoteren Polymere weitere Polymere (G) in den erfindungsgemäßen Mitteln enthalten sind. In einer bevorzugten Ausführungsform werden den erfindungsgemäßen Mitteln daher weitere Polymere zugesetzt, wobei sich sowohl anionische als auch nichtionische Polymere als wirksam erwiesen haben.
  • Bei den anionischen Polymeren (G2) handelt es sich um anionische Polymere, welche Carboxylat- und/oder Sulfonatgruppen aufweisen. Beispiele für anionische Monomere, aus denen derartige Polymere bestehen können, sind Acrylsäure, Methacrylsäure, Crotonsäure, Maleinsäureanhydrid und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure. Dabei können die sauren Gruppen ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen. Bevorzugte Monomere sind 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure und Acrylsäure.
  • Als ganz besonders wirkungsvoll haben sich anionische Polymere erwiesen, die als alleiniges oder Co-Monomer 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure enthalten, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen kann.
  • Besonders bevorzugt ist das Homopolymer der 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, das beispielsweise unter der Bezeichnung Rheothik®11-80 im Handel erhältlich ist.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform kann es bevorzugt sein, Copolymere aus mindestens einem anionischen Monomer und mindestens einem nichtionogenen Monomer einzusetzen. Bezüglich der anionischen Monomere wird auf die oben aufgeführten Substanzen verwiesen. Bevorzugte nichtionogene Monomere sind Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäureester, Methacrylsäureester, Vinylpyrrolidon, Vinylether und Vinylester.
  • Bevorzugte anionische Copolymere sind Acrylsäure-Acrylamid-Copolymere sowie insbesondere Polyacrylamidcopolymere mit Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomeren. Ein besonders bevorzugtes anionisches Copolymer besteht aus 70 bis 55 Mol-% Acrylamid und 30 bis 45 Mol-% 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegt. Dieses Copolymer kann auch vernetzt vorliegen, wobei als Vernetzungsagentien bevorzugt polyolefinisch ungesättigte Verbindungen wie Tetraallyloxyethan, Allylsucrose, Allylpentaerythrit und Methylen-bisacrylamid zum Einsatz kommen. Ein solches Polymer ist in dem Handelsprodukt Sepigel®305 der Firma SEPPIC enthalten. Die Verwendung dieses Compounds, das neben der Polymerkomponente eine Kohlenwasserstoffmischung (C13-C14-Isoparaffin) und einen nichtionogenen Emulgator (Laureth-7) enthält, hat sich im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Auch die unter der Bezeichnung Simulgel®600 als Compound mit Isohexadecan und Polysorbat-80 vertriebenen Natriumacryloyldimethyltaurat-Copolymere haben sich als erfindungsgemäß besonders wirksam erwiesen.
  • Ebenfalls bevorzugte anionische Homopolymere sind unvernetzte und vernetzte Polyacrylsäuren. Dabei können Allylether von Pentaerythrit, von Sucrose und von Propylen bevorzugte Vernetzungsagentien sein. Solche Verbindungen sind beispielsweise unter dem Warenzeichen Carbopol® im Handel erhältlich.
  • Copolymere aus Maleinsäureanhydrid und Methylvinylether, insbesondere solche mit Vernetzungen, sind ebenfalls farberhaltende Polymere. Ein mit 1,9-Decadiene vernetztes Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymer ist unter der Bezeichnung Stabileze® QM im Handel erhältlich.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können in einer weiteren Ausführungsform nichtionogene Polymere (G4) enthalten.
  • Geeignete nichtionogene Polymere sind beispielsweise:
    • – Vinylpyrrolidon/Vinylester-Copolymere, wie sie beispielsweise unter dem Warenzeichen Luviskol® (BASF) vertrieben werden. Luviskol® VA 64 und Luviskol® VA 73, jeweils Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere, sind ebenfalls bevorzugte nichtionische Polymere.
    • – Celluloseether, wie Hydroxypropylcellulose, Hydroxyethylcellulose und Methylhydroxypropylcellulose, wie sie beispielsweise unter den Warenzeichen Culminal® und Benecel® (AQUALON) und Natrosol®-Typen (Hercules) vertrieben werden.
    • – Stärke und deren Derivate, insbesondere Stärkeether, beispielsweise Structure® XL (National Starch), eine multifunktionelle, salztolerante Stärke;
    • – Schellack
    • – Polyvinylpyrrolidone, wie sie beispielsweise unter der Bezeichnung Luviskol® (BASF) vertrieben werden.
    • – Siloxane. Diese Siloxane können sowohl wasserlöslich als auch wasserunlöslich sein. Geeignet sind sowohl flüchtige als auch nichtflüchtige Siloxane, wobei als nichtflüchtige Siloxane solche Verbindungen verstanden werden, deren Siedepunkt bei Normaldruck oberhalb von 200°C liegt. Bevorzugte Siloxane sind Polydialkylsiloxane, wie beispielsweise Polydimethylsiloxan, Polyalkylarylsiloxane, wie beispielsweise Polyphenylmethylsiloxan, ethoxylierte Polydialkylsiloxane sowie Polydialkylsiloxane, die Amin- und/oder Hydroxy-Gruppen enthalten.
    • – Glycosidisch substituierte Silikone.
  • Es ist erfindungsgemäß auch möglich, daß die Zubereitungen mehrere, insbesondere zwei verschiedene Polymere gleicher Ladung und/oder jeweils ein ionisches und ein amphoteres und/oder nicht ionisches Polymer enthalten.
  • Die weiteren Polymere (G) sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1 bis 5, insbesondere von 0,1 bis 3 Gew.-%, sind besonders bevorzugt.
  • Eine besonders bevorzugte Gruppe von Inhaltsstoffen stellen die Silikone dar.
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Silicon, vorzugsweise ein Silicon enthalten, das ausgewählt ist unter:
    • (i) Polyalkylsiloxanen, Polyarylsiloxanen, Polyalkylarylsiloxanen, die flüchtig oder nicht flüchtig, geradkettig, verzweigt oder cyclisch, vernetzt oder nicht vernetzt sind;
    • (ii) Polysiloxanen, die in ihrer allgemeinen Struktur eine oder mehrere organofunktionelle Gruppen enthalten, die ausgewählt sind unter: a) substituierten oder unsubstituierten aminierten Gruppen; b) (per)fluorierten Gruppen; c) Thiolgruppen; d) Carboxylatgruppen; e) hydroxylierten Gruppen; f) alkoxylierten Gruppen; g) Acyloxyalkylgruppen; h) amphoteren Gruppen; i) Bisulfitgruppen; j) Hydroxyacylaminogruppen; k) Carboxygruppen; l) Sulfonsäuregruppen; und m) Sulfat- oder Thiosulfatgruppen;
    • (iii) linearen Polysiloxan(A)-Polyoxyalkylen(B)-Blockcopoylmeren vom Typ (A-B)n mit n > 3;
    • (iv) gepfropften Siliconpolymeren mit nicht siliconhaltigem, organischen Grundgerüst, die aus einer organischen Hauptkette bestehen, welche aus organischen Monomeren gebildet wird, die kein Silicon enthalten, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem Kettenende mindestens ein Polysiloxanmakromer gepfropft wurde;
    • (v) gepfropften Siliconpolymeren mit Polysiloxan-Grundgerüst, auf das nicht siliconhaltige, organische Monomere gepfropft wurden, die eine Polysiloxan-Hauptkette aufweisen, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem ihrer Enden mindestens ein organisches Makromer gepfropft wurde, das kein Silicon enthält;
    oder deren Gemischen.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Mittel enthalten das bzw. die Silikon(e) vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,25 bis 7 Gew.-% und insbesondere von 0,5 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Bevorzugte Silikone werden nachstehend beschrieben.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Silikon der Formel Si-I (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]x-O-Si(CH3)3 (Si-I),enthalten, in der x für eine Zahl von 0 bis 100, vorzugsweise von 0 bis 50, weiter bevorzugt von 0 bis 20 und insbesondere 0 bis 10, steht.
  • Diese Silikone werden nach der INCI-Nomenklatur als DIMETHICONE bezeichnet. Es werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Silicon der Formel Si-I vorzugsweise die Verbindungen:
    (CH3)3Si-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-O-(CH3)2Si-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]2-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]3-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]4-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]5-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]6-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]7-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]8-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]9-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]10-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]11-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]12-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]13-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]14-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]15-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]16-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]17-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]18-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]19-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]20-O-Si(CH3)3
    eingesetzt, wobei (CH3)3Si-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-O-(CH3)2Si-O-Si(CH3)3 und/oder (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]2-O-Si(CH3)3 besonders bevorzugt sind.
  • Selbstverständlich können auch Mischungen der o. g. Silikone in den erfindungsgemäßen Mitteln enthalten sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß einsetzbare Silikone weisen bei 20°C Viskositäten von 0,2 bis 2 mm2s–1 auf, wobei Silikone mit Viskositäten von 0,5 bis 1 mm2s–1 besonders bevorzugt sind.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten ein oder mehrere aminofunktionelle Silicone. Solche Silicone können z. B. durch die Formel M(RaQbSiO(4-a-b)/2)x(RcSiO(4-c)/2)yM beschrieben werden, wobei in der obigen Formel R ein Kohlenwasserstoff oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen ist, Q ein polarer Rest der allgemeinen Formel -R1HZ ist, worin R1 eine zweiwertige, verbindende Gruppe ist, die an Wasserstoff und den Rest Z gebunden ist, zusammengesetzt aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen, Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Sauerstoffatomen oder Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffatomen, und Z ein organischer, aminofunktioneller Rest ist, der mindestens eine aminofunktionelle Gruppe enthält; "a" Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 annimmt, "b" Werte im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 annimmt, "a" + "b" kleiner als oder gleich 3 ist, und "c" eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 ist, und x eine Zahl im Bereich von 1 bis etwa 2.000, vorzugsweise von etwa 3 bis etwa 50 und am bevorzugtesten von etwa 3 bis etwa 25 ist, und y eine Zahl im Bereich von etwa 20 bis etwa 10.000, vorzugsweise von etwa 125 bis etwa 10.000 und am bevorzugtesten von etwa 150 bis etwa 1.000 ist, und M eine geeignete Silicon-Endgruppe ist, wie sie im Stande der Technik bekannt ist, vorzugsweise Trimethylsiloxy. Nicht einschränkende Beispiele der durch R repräsentierten Reste schließen Alkylreste, wie Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, Amyl, Isoamyl, Hexyl, Isohexyl und ähnliche; Alkenylreste, wie Vinyl, Halogenvinyl, Alkylvinyl, Allyl, Halogenallyl, Alkylallyl; Cycloalkylreste, wie Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl und ähnliche; Phenylreste, Benzylreste, Halogenkohlenwasserstoffreste, wie 3-Chlorpropyl, 4-Brombutyl, 3,3,3-Trifluorpropyl, Chlorcyclohexyl, Bromphenyl, Chlorphenyl und ähnliche sowie schwefelhaltige Reste, wie Mercaptoethyl, Mercaptopropyl, Mercaptohexyl, Mercaptophenyl und ähnliche ein; vorzugsweise ist R ein Alkylrest, der 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen enthält, und am bevorzugtesten ist R Methyl. Beispiele von R1 schließen Methylen, Ethylen, Propylen, Hexamethylen, Decamethylen, -CH2CH(CH3)CH2-, Phenylen, Naphthylen, -CH2CH2SCH2CH2-, -CH2CH2OCH2-, -OCH2CH2-, -OCH2CH2CH2-, -CH2CH(CH3)C(O)OCH2-, -(CH2)3CC(O)OCH2CH2-, -C6H4C6H4-, -C6H4CH2C6H4-; und -(CH2)3C(O)SCH2CH2- ein.
  • Z ist ein organischer, aminofunktioneller Rest, enthaltend mindestens eine funktionelle Aminogruppe. Eine mögliche Formel für Z ist NH(CH2)zNH2, worin z 1 oder mehr ist. Eine andere mögliche Formel für Z ist -NH(CH2)z(CH2)zzNH, worin sowohl z als auch zz unabhängig 1 oder mehr sind, wobei diese Struktur Diamino-Ringstrukturen umfaßt, wie Piperazinyl. Z ist am bevorzugtesten ein -NHCH2CH2NH2-Rest. Eine andere mögliche Formel für Z ist -N(CH2)z(CH2)zzNX2 oder -NX2, worin jedes X von X2 unabhängig ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff und Alkylgruppen mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen, und zz 0 ist.
  • Q ist am bevorzugtesten ein polarer, aminfunktioneller Rest der Formel -CH2CH2CH2NHCH2CH2NH2. In den Formeln nimmt "a" Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 an, "b" nimmt Werte im Bereich von etwa 2 bis etwa 3 an, "a" + "b" ist kleiner als oder gleich 3, und "c" ist eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3. Das molare Verhältnis der RaQb SiO(4-a-b)/2-Einheiten zu den RcSiO(4-c)/2-Einheiten liegt im Bereich von etwa 1:2 bis 1:65, vorzugsweise von etwa 1:5 bis etwa 1:65 und am bevorzugtesten von etwa 1:15 bis etwa 1:20. Werden ein oder mehrere Silicone der obigen Formel eingesetzt, dann können die verschiedenen variablen Substituenten in der obigen Formel bei den verschiedenen Siliconkomponenten, die in der Siliconmischung vorhanden sind, verschieden sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-II) R'aG3-a-Si(OSiG2)n-(OSiGbR'2-b)m-O-SiG3-a-R'a (Si-II),enthalten, worin bedeutet:
    • – G ist -H, eine Phenylgruppe, -OH, -O-CH3, -CH3, -O-CH2CH3, -CH2CH3, -O-CH2CH2CH3, -CH2CH2CH3, -O-CH(CH3)2, -CH(CH3)2, -O-CH2CH2CH2CH3, -CH2CH2CH2CH3, -O-CH2CH(CH3)2, -CH2CH(CH3)2, -O-CH(CH3)CH2CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -O-C(CH3)3, -C(CH3)3;
    • – a steht für eine Zahl zwischen 0 und 3, insbesondere 0;
    • – b steht für eine Zahl zwischen 0 und 1, insbesondere 1,
    • – m und n sind Zahlen, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt,
    • – R' ist ein monovalenter Rest ausgewählt aus – -Q-N(R'')-CH2-CH2-N(R'')2 – -Q-N(R'')2 – -Q-N+(R'')3A – -Q-N+H(R'')2 A – -Q-N+H2(R'')A – -Q-N(R'')-CH2-CH2-N+R''H2A,
    wobei jedes Q für eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2-, -CH2CH2CH2-, -C(CH3)2-, -CH2CH2CH2CH2-, -CH2C(CH3)2-, -CH(CH3)CH2CH2- steht,
    R'' für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht und A ein Anion repräsentiert, welches vorzugsweise ausgewählt ist aus Chlorid, Bromid, Iodid oder Methosulfat.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIa)
    Figure 00450001
    enthalten, worin m und n Zahlen sind, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Trimethylsilylamodimethicone bezeichnet.
  • Besonders bevorzugt sind auch erfindungsgemäße Mittel, die ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIb)
    Figure 00450002
    enthalten, worin R für -OH, -O-CH3 oder eine -CH3-Gruppe steht und m, n1 und n2 Zahlen sind, deren Summe (m + n1 + n2) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei die Summe (n1 + n2) vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Amodimethicone bezeichnet.
  • Unabhängig davon, welche aminofunktionellen Silicone eingesetzt werden, sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die ein aminofunktionalles Silikon enthalten dessen Aminzahl oberhalb von 0,25 meq/g, vorzugsweise oberhalb von 0,3 meq/g und insbesondere oberhalb von 0,4 meq/g liegt. Die Aminzahl steht dabei für die Milli-Äquivalente Amin pro Gramm des aminofunktioinelen Silicons. Sie kann durch Titration ermittelt und auch in der Einheit mg KOH/g angegeben werden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% aminofunktionelle(s) Silikon(e) enthalten.
  • Auch die nach INCI als CYCLOMETHICONE bezeichneten cyclischen Dimethicone sind erfindungsgemäß mit Vorzug einsetzbar. Hier sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die mindestens ein Silikon der Formel Si-III
    Figure 00460001
    enthalten, in der x für eine Zahl von 3 bis 200, vorzugsweise von 3 bis 10, weiter bevorzugt von 30 bis 7 und insbesondere 3, 4, 5 oder 6, steht.
  • Die vorstehend beschriebenen Silicone weisen ein Rückgrat auf, welches aus -Si-O-Si-Einheiten aufgebaut ist. Selbstverständlich können diese Si-O-Si-Einheiten auch durch Kohlenstoffketten unterbrochen sein. Entsprechende Moleküle sind durch Kettenverlängerungsreaktionen zugänglich und kommen vorzugsweise in Form von Silikon-in-Wasser-Emulsionen zum Einsatz.
  • Erfindungsgemäß ebenfalls bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Silikon der Formel Si-IV R3Si-[O-SiR2]x-(CH2)n-[O-SiR2]y-O-SiR3 (Si-IV),enthalten, in der R für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht, x bzw. y für eine Zahl von 0 bis 200, vorzugsweise von 0 bis 10, weiter bevorzugt von 0 bis 7 und insbesondere 0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, stehen, und n für eine Zahl von 0 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8 und insbesondere für 2, 3, 4, 5, 6 steht.
  • Mit Vorzug sind die Silikone wasserlöslich. Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein wasserlösliches Silikon enthalten.
  • Aus ästhetischen Gründen werden „klare" Produkte von Verbrauchern oft bevorzugt. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß sie transparent bzw. transluzent sind.
  • Unter transparent oder transluzent wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Zusammensetzung verstanden, die einen NTU-Wert von unter 100 aufweist. Der NTU-Wert (Nephelometric Turbidity Unit, Nephelometrischer Trübungswert; NTU) ist eine in der Wasseraufbereitung verwendete Einheit für Trübungsmessungen in Flüssigkeiten. Sie ist die Einheit einer mit einem kalibriertem Nephelometer gemessenen Trübung einer Flüssigkeit.
  • Weiterhin kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein erfindungsgemäßes Mittel auch UV-Filter (I) enthalten. Die erfindungsgemäß zu verwendenden UV-Filter unterliegen hinsichtlich ihrer Struktur und ihrer physikalischen Eigenschaften keinen generellen Einschränkungen. Vielmehr eignen sich alle im Kosmetikbereich einsetzbaren UV-Filter, deren Absorptionsmaximum im UVA(315–400 nm)-, im UVB(280–315 nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegt. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten UV-Filter können beispielsweise ausgewählt werden aus substituierten Benzophenonen, p-Aminobenzoesäureestern, Diphenylacrylsäureestern, Zimtsäureestern, Salicylsäureestern, Benzimidazolen und o-Aminobenzoesäureestern.
  • Beispiele für erfindungsgemäß verwendbar UV-Filter sind 4-Amino-benzoesäure, N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3-ylidenmethyl)anilin-methylsulfat, 3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat (Homosalate), 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon (Benzophenone-3; Uvinul®M 40, Uvasorb®MET, Neo Heliopan®BB, Eusolex®4360), 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze (Phenylbenzimidazole sulfonic acid; Parsol®HS; Neo Heliopan®Hydro), 3,3'-(1,4-Phenylendimethylen)-bis(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-yl-methan-sulfonsäure) und deren Salze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion (Butyl methoxydibenzoylmethane; Parsol®1789, Eusolex®9020), α-(2-Oxoborn-3-yliden)-toluol-4-sulfonsäure und deren Salze, ethoxylierte 4-Aminobenzoesäure-ethylester (PEG-25 PABA; Uvinul®P 25), 4-Dimethylaminobenzoesäure-2-ethylhexylester (Octyl Dimethyl PABA; Uvasorb®DMO, Escalol®507, Eusolex®6007), Salicylsäure-2-ethylhexylester (Octyl Salicylat; Escalol®587, Neo Heliopan®OS, Uvinul®O18), 4-Methoxyzimtsäure-isopentylester (Isoamyl p-Methoxycinnamate; Neo Heliopan®E 1000), 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester (Octyl Methoxycinnamate; Parsol®MCX, Escalol®557, Neo Heliopan®AV), 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und deren Natriumsalz (Benzophenone-4; Uvinul®MS 40; Uvasorb®S 5), 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher (4-Methylbenzylidene camphor; Parsol®5000, Eusolex®6300), 3-Benzyliden-campher (3-Benzylidene camphor), 4-Isopropylbenzylsalicylat, 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxi)-1,3,5-triazin, 3-Imidazol-4-yl-acrylsäure und deren Ethylester, Polymere des N-{(2 und 4)-[2-oxoborn-3-ylidenmethyl]benzyl}acrylamids, 2,4-Dihydroxybenzophenon (Benzophenone-1; Uvasorb®20 H, Uvinul®400), 1,1'-Diphenylacrylonitrilsäure-2-ethylhexyl-ester (Octocrylene; Eusolex®OCR, Neo Heliopan®Type 303, Uvinul®N 539 SG), o-Aminobenzoesäure-menthylester (Menthyl Anthranilate; Neo Heliopan®MA), 2,2',4,4'-Tetrahydroxybenzophenon (Benzophenone-2; Uvinul®D-50), 2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxybenzophenon (Benzophenone-6), 2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxybenzophenon-5-natriumsulfonat und 2-Cyano-3,3-diphenylacrylsäure-2'-ethylhexylester. Bevorzugt sind 4-Amino-benzoesäure, N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3-ylidenmethyl)anilin-methylsulfat, 3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat, 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon, 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze, 3,3'-(1,4-Phenylendimethylen)-bis(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-yl-methan-sulfonsäure) und deren Salze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion, α-(2-Oxoborn-3-yliden)-toluol-4-sulfonsäure und deren Salze, ethoxylierte 4-Aminobenzoesäure-ethylester, 4-Dimethylaminobenzoesäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-2-ethylhexylester, 4- Methoxyzimtsäure-isopentylester, 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester, 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und deren Natriumsalz, 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher, 3-Benzylidencampher, 4-Isopropylbenzylsalicylat, 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxi)-1,3,5-triazin, 3-Imidazol-4-yl-acrylsäure und deren Ethylester, Polymere des N-{(2 und 4)-[2-oxoborn-3-ylidenmethyl]benzyl}-acrylamid. Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt sind 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon, 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion, 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester und 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher.
  • Bevorzugt sind solche UV-Filter, deren molarer Extinktionskoeffizient am Absorptionsmaximum oberhalb von 15 000, insbesondere oberhalb von 20 000, liegt.
  • Weiterhin wurde gefunden, daß bei strukturell ähnlichen UV-Filtern in vielen Fällen die wasserunlösliche Verbindung im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre die höhere Wirkung gegenüber solchen wasserlöslichen Verbindungen aufweist, die sich von ihr durch eine oder mehrere zusätzlich ionische Gruppen unterscheiden. Als wasserunlöslich sind im Rahmen der Erfindung solche UV-Filter zu verstehen, die sich bei 20°C zu nicht mehr als 1 Gew.-%, insbesondere zu nicht mehr als 0,1 Gew.-%, in Wasser lösen. Weiterhin sollten diese Verbindungen in üblichen kosmetischen Ölkomponenten bei Raumtemperatur zu mindestens 0,1, insbesondere zu mindestens 1 Gew.-% löslich sein). Die Verwendung wasserunlöslicher UV-Filter kann daher erfindungsgemäß bevorzugt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind solche UV-Filter bevorzugt, die eine kationische Gruppe, insbesondere eine quartäre Ammoniumgruppe, aufweisen.
  • Diese UV-Filter weisen die allgemeine Struktur U-Q auf.
  • Der Strukturteil U steht dabei für eine UV-Strahlen absorbierende Gruppe. Diese Gruppe kann sich im Prinzip von den bekannten, im Kosmetikbereich einsetzbaren, oben genannten UV-Filtern ableiten, in dem eine Gruppe, in der Regel ein Wasserstoffatom, des UV-Filters durch eine kationische Gruppe Q, insbesondere mit einer quartären Aminofunktion, ersetzt wird. Verbindungen, von denen sich der Strukturteil U ableiten kann, sind beispielsweise
    • – substituierte Benzophenone,
    • – p-Aminobenzoesäureester,
    • – Diphenylacrylsäureester,
    • – Zimtsäureester,
    • – Salicylsäureester,
    • – Benzimidazole und
    • – o-Aminobenzoesäureester.
  • Strukturteile U, die sich vom Zimtsäureamid oder vom N,N-Dimethylamino-benzoesäureamid ableiten, sind erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Die Strukturteile U können prinzipiell so gewählt werden, daß das Absorptionsmaximum der UV-Filter sowohl im UVA(315–400 nm)-, als auch im UVB(280–315 nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegen kann. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Weiterhin wird der Strukturteil U, auch in Abhängigkeit von Strukturteil Q, bevorzugt so gewählt, daß der molare Extinktionskoeffizient des UV-Filters am Absorptionsmaximum oberhalb von 15 000, insbesondere oberhalb von 20 000, liegt.
  • Der Strukturteil Q enthält als kationische Gruppe bevorzugt eine quartäre Ammoniumgruppe. Diese quartäre Ammoniumgruppe kann prinzipiell direkt mit dem Strukturteil U verbunden sein, so daß der Strukturteil U einen der vier Substituenten des positiv geladenen Stickstoffatomes darstellt. Bevorzugt ist jedoch einer der vier Substituenten am positiv geladenen Stickstoffatom eine Gruppe, insbesondere eine Alkylengruppe mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, die als Verbindung zwischen dem Strukturteil U und dem positiv geladenen Stickstoffatom fungiert.
  • Vorteilhafterweise hat die Gruppe Q die allgemeine Struktur -(CH2)x-N+R1R2R3 X, in der x steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4, R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für C1-4-Alkylgruppen, R3 steht für eine C1-22-Alkylgruppe oder eine Benzylgruppe und X für ein physiologisch verträgliches Anion. Im Rahmen dieser allgemeinen Struktur steht x bevorzugt für die die Zahl 3, R1 und R2 jeweils für eine Methylgruppe und R3 entweder für eine Methylgruppe oder eine gesättigte oder ungesättigte, lineare oder verzweigte Kohlenwasserstoffkette mit 8 bis 22, insbesondere 10 bis 18, Kohlenstoffatomen.
  • Physiologisch verträgliche Anionen sind beispielsweise anorganische Anionen wie Halogenide, insbesondere Chlorid, Bromid und Fluorid, Sulfationen und Phosphationen sowie organische Anionen wie Lactat, Citrat, Acetat, Tartrat, Methosulfat und Tosylat.
  • Zwei bevorzugte UV-Filter mit kationischen Gruppen sind die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen Zimtsäureamidopropyl-trimethylammoniumchlorid (Incroquat®UV-283) und Dodecyldimethylaminobenzamidopropyl-dimethylammoniumtosylat (Escalol® HP 610).
  • Selbstverständlich umfaßt die erfindungsgemäße Lehre auch die Verwendung einer Kombination von mehreren UV-Filtern. Im Rahmen dieser Ausführungsform ist die Kombination mindestens eines wasserunlöslichen UV-Filters mit mindestens einem UV-Filter mit einer kationischen Gruppe bevorzugt.
  • Die UV-Filter (I) sind in den erfindungsgemäßen Mitteln üblicherweise in Mengen 0,1–5 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,4–2,5 Gew.-% sind bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können weiterhin eine 2-Pyrrolidinon-5-carbonsäure und deren Derivate (J) enthalten. Bevorzugt sind die Natrium-, Kalium-, Calcium-, Magnesium- oder Ammoniumsalze, bei denen das Ammoniumion neben Wasserstoff eine bis drei C1- bis C4-Alkylgruppen trägt. Das Natriumsalz ist ganz besonders bevorzugt. Die eingesetzten Mengen in den erfindungsgemäßen Mitteln betragen vorzugsweise 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, besonders bevorzugt 0,1 bis 5, und insbesondere 0,1 bis 3 Gew.-%.
  • Zusätzlich kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn in den erfindungsgemäßen Mitteln Penetrationshilfsstoffe und/oder Quellmittel (M) enthalten sind. Hierzu sind beispielsweise zu zählen Harnstoff und Harnstoffderivate, Guanidin und dessen Derivate, Arginin und dessen Derivate, Wasserglas, Imidazol und dessen Derivate, Histidin und dessen Derivate, Benzylalkohol, Glycerin, Glykol und Glykolether, Propylenglykol und Propylenglykolether, beispielsweise Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Diole und Triole, und insbesondere 1,2-Diole und 1,3-Diole wie beispielsweise 1,2-Propandiol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Dodecandiol, 1,3-Propandiol, 1,6-Hexandiol, 1,5-Pentandiol, 1,4-Butandiol.
  • Vorteilhaft im Sinne der Erfindung können zusätzlich kurzkettige Carbonsäuren (N) den Wirkstoffkomplex (A) unterstützen. Unter kurzkettigen Carbonsäuren und deren Derivaten im Sinne der Erfindung werden Carbonsäuren verstanden, welche gesättigt oder ungesättigt und/oder geradkettig oder verzweigt oder cyclisch und/oder aromatisch und/oder heterocyclisch sein können und ein Molekulargewicht kleiner 750 aufweisen. Bevorzugt im Sinne der Erfindung können gesättigte oder ungesättigte geradkettige oder verzweigte Carbonsäuren mit einer Kettenlänge von 1 bis zu 16 C-Atomen in der Kette sein, ganz besonders bevorzugt sind solche mit einer Kettenlänge von 1 bis zu 12 C-Atomen in der Kette.
  • Die kurzkettigen Carbonsäuren im Sinne der Erfindung können ein, zwei, drei oder mehr Carboxygruppen aufweisen. Bevorzugt im Sinne der Erfindung sind Carbonsäuren mit mehreren Carboxygruppen, insbesondere Di- und Tricarbonsäuren. Die Carboxygruppen können ganz oder teilweise als Ester, Säureanhydrid, Lacton, Amid, Imidsäure, Lactam, Lactim, Dicarboximid, Carbohydrazid, Hydrazon, Hydroxam, Hydroxim, Amidin, Amidoxim, Nitril, Phosphon- oder Phosphatester vorliegen. Die erfindungsgemäß verwendeten Carbonsäuren können selbstverständlich entlang der Kohlenstoffkette oder des Ringgerüstes substituiert sein. Zu den Substituenten der erfindungsgemäß verwendeten Carbonsäuren sind beispielsweise zu zählen C1-C8-Alkyl-, C2-C8-Alkenyl-, Aryl-, Aralkyl- und Aralkenyl-, Hydroxymethyl-, C2-C8-Hydroxyalkyl-, C2-C8-Hydroxyalkenyl-, Aminomethyl-, C2-C8-Aminoalkyl-, Cyano-, Formyl-, Oxo-, Thioxo-, Hydroxy-, Mercapto-, Amino-, Carboxy- oder Iminogruppen. Bevorzugte Substituenten sind C1-C8-Alkyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxy-, Amino- und Carboxygruppen. Besonders bevorzugt sind Substituenten in ☐-Stellung. Ganz besonders bevorzugte Substituenten sind Hydroxy-, Alkoxy- und Aminogruppen, wobei die Aminofunktion gegebenenfalls durch Alkyl-, Aryl-, Aralkyl- und/oder Alkenylreste weiter substituiert sein kann. Weiterhin sind ebenfalls bevorzugte Carbonsäurederivate die Phosphon- und Phosphatester.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel weisen vorteilhafte Eigenschaften auf und verleihen den mit ihnen behandelten Haaren ebenfalls vorteilhafte Eigenschaften. Insbesondere bei der Haar- und Kopfhautbehandlung wurden Vorteile beobachtet. So steigern erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel die Elastizität der mit ihnen behandelten Haare und führen zu einer innerstrukturellen Stärkung der Haarfasern, welche sich z. B. in höheren Schmelztemperaturen bei der Differenzthermoanalyse niederschlägt. Durch Anregung des Energiestoffwechsels in den Haarfollikeln und/oder ihre Aktivvierung werden die Haare vitalisiert und der haarwuchs gefördert.
  • Es zeigt sich auch eine Verbesserung der Naß- und Trockenkämmbarkeiten sowie eine Verhinderung frühzeitiger Splißbildung bei den behandelten Haaren.
  • Auf der Haut und insbesondere der Kopfhaut bewirken die erfindungsgemäßen Mittel eine Erhöhung der Elastizität und überraschenderweise sebumregulierende Effekte. Der optische Eindruck „fettiger" Haut oder Haare wird damit vermieden bzw. abgeschwächt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln zur
    • – Vitalisierung von Haaren und/oder
    • – Anregung des Energiestoffwechsel in Haarfollikeln und/oder
    • – Aktivierung von Haarfollikeln und/oder
    • – Förderung oder Verstärkung des Haarwuchses und/oder
    • – Haarverdickung und/oder
    • – Behandlung von Haarausfall und/oder
    • – Beeinflussung (insbesondere Anregung) der Keratinsynthese und/oder
    • – Verbesserung der Zugfestigkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Stabilisierung des Feuchtigkeitshaushaltes von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verbesserung der Kämmbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verzögerung des Alterungsprozesses von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verbesserung der Restrukturierbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verringerung der Elastizitätsabnahme von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren bei Beschädigung durch atmosphärische Einwirkungen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von Mischungen aus
    • (a) Melatonin (I) und/oder einem seiner Salze und/oder Agomelatin (II) und/oder einem seiner Salze
      Figure 00520001
    • (b) mindestens einem Pflege-Enhancer aus der Gruppe x. L-Carnitin und/oder seiner Salze; xi. Panthenol; xii. der 2-Furanone, insbesondere Pantolacton; xiii. Taurin und/oder seiner Salze; xiv. Vitamine, insbesondere Niacinamid, Biotin, Panthothensäure und Tocopherol und/oder deren Derivate; xv. Ubichinon; xvi. Ectoin; xvii. Allantoin; xviii. Pflanzenextrakten insbesondere von Echinacea- oder Moringa-Pflanzen; xix. Xanthine, insbesondere Koffein, Theophyllin und Theobromin; xx. Flavonoide, insbesondere Flavonole; xxi. Bisabolol; xxii. Creatin;
    zur
    • – Vitalisierung von Haaren und/oder
    • – Anregung des Energiestoffwechsel in Haarfollikeln und/oder
    • – Aktivierung von Haarfollikeln und/oder
    • – Förderung oder Verstärkung des Haarwuchses und/oder
    • – Haarverdickung und/oder
    • – Behandlung von Haarausfall und/oder
    • – Beeinflussung (insbesondere Anregung) der Keratinsynthese und/oder
    • – Verbesserung der Zugfestigkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Stabilisierung des Feuchtigkeitshaushaltes von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verbesserung der Kämmbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verzögerung des Alterungsprozesses von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verbesserung der Restrukturierbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder
    • – Verringerung der Elastizitätsabnahme von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren bei Beschädigung durch atmosphärische Einwirkungen.
  • Bezüglich weiterer bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verwendung gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen Mitteln Gesagte.
  • Die nachstehenden Beispiele sollen den Gegenstand der Erfindung näher erläutern, ohne ihn zu beschränken.
  • Beispiele:
    • Alle Angaben in Gew.-%.
  • Haar-Tonic:
    PEG-40 Hydrogenated Castor Oil 0,2
    Menthol, natürlich 0,01
    Melatonin 0,1
    Ethanol 96 Vol% 50
    D-Panthenol 75% 0,1
    Octopirox 0,05
    Wasser, vollentsalzt ad 100
    Haarkur leave-on
    1 2 3 4
    Dow Corning 949* 7 7 7 7
    Ethanol vergällt 10 10 10 10
    Glycerin 0,5 0,5 0,5 0,5
    Carbopol 980** 0,5 0,5 0,5 0,5
    Natriumhydroxid (w = 33%) q.s. q.s. q.s. q.s.
    Promois WK*** 1,0 1,0 1,0
    Melatonin 0,03 0,03
    Agomelatin 0,05 0,1 0,1 0,1
    Pantolacton 0,05 0,05
    Nicotinsäureamid 0,25 1,0 0,3
    Gluadin WQ**** 1,5
    Konservierung q.s. q.s. q.s. q.s.
    Wasser ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    • * kationische Silikonemulsion (Dow Corning)
    • ** INCI: Carbomer (Noveon)
    • *** INCI: Hydrolyzed Kreatin (Adinop)
    • **** kationisches Proteinderivat (Cognis)
    • # Oligopeptid aus 8 Aminosäuren, Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    • ## Oligopeptid aus 9 Aminosäuren, Aminosäuresequenz Leu-Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 92/13829 [0047]
    • - DE 3725030 A [0101]
    • - DE 4413686 [0122]

Claims (22)

  1. Haarbehandlungsmittel, enthaltend – 0,1 bis 90 Gew.-% mindestens eines einwertigen Alkohols aus der Gruppe Ethanol, n-Propanol, Isoporopanol, n-Butanol, – 0 bis 10 Gew.-% mindestens eines Gelbildners – 0,001 bis 5 Gew.-% Melatonin (I) und/oder eines seiner Salze und/oder Agomelatin (II) und/oder eines seiner Salze
    Figure 00550001
    – 0,001 bis 5 Gew.-% mindestens eines Pflege-Enhancers aus der Gruppe i. L-Carnitin und/oder seiner Salze; ii. Panthenol und/oder Panthothensäure; iii. der 2-Furanone und/oder deren Derivate, insbesondere Pantolacton; iv. Taurin und/oder seiner Salze; v. Niacinamid; vi. Ubichinon vii. Ectoin; viii. Allantoin; ix. Extrakten von Echinacea.
  2. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,5 bis 85 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 80 Gew.-%, besonders bevorzugt 5 bis 75 Gew.-%, weiter bevorzugt 10 bis 70 Gew.-% und insbesondere 25 bis 60 Gew.-% Ethanol und/oder Isopropanol enthält.
  3. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,15 bis 9 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 7 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,3 bis 6 Gew.-% und insbesondere 0,4 bis 5 Gew.-% mindestens eines Gelbildners aus den Gruppen der – Kieselsäuren und/oder – Schichtsilicate und/oder – Organoschichtsilicate und/oder – Metallseifen und/oder – gehärtetes Ricinusöl und/oder – modifizierte Fett-Derivate und/oder – Polyamide und/oder – Hydroxyethylcellulose (HEC) und/oder – Carboxymethylcellulose (CMC) und/oder – Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC) und/oder – Hydroxypropylcellulose (HPC) und/oder – Ethylhydroxyethylcellulose (EHEC) und/oder – Polyvinylalkohole und/oder – Polyacrylsäure und/oder Polymethacrylsäuren sowie deren Salze und/oder – Polyacrylamide und/oder – Polyvinylpyrrolidon und/oder – Polyethylenglycole und/oder – Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymerisate sowie deren Salze und/oder – Copolymere und/oder Terpolymere von Acrylsäure und Methacrylsäure und/oder – Cellulose und/oder – Stärke und/oder – Xanthan enthält.
  4. Haarbehandlungsmittle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,15 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 1 Gew.-% mindestens eines Emulgators enthält, wobei bevorzugte Emulgatoren ausgewählt sind aus – Anlagerungsprodukten von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe und/oder – C12-C22-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin und/oder – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide und/oder – C8-C22-Alkylmono- und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind und/oder – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl und/oder – Partialester von Polyolen mit 3–6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen und/oder – Sterine und/oder – Phospholipide und/oder – Fettsäureester von Zuckern und Zuckeralkoholen und/oder – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat und/oder, – Lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und deren Na-, K-, Ammonium-, Ca-, Mg- und Zn-Salze.
  5. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,0025 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,0075 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% Melatonin enthält.
  6. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,0025 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,0075 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% Agomelatin enthält.
  7. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2,5 Gew.-% L-Carnitin oder L-Carnitinderivate enthält, wobei bevorzugte L-Carnitinderivate ausgewählt sind aus Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, L-Carnitin-Citrat, Lauroyl-L-Carnitin und insbesondere L-Carnitin-Tartrat.
  8. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 1 Gew.-% Panthenol ((±)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid) enthält.
  9. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% mindestens eines 2-Furanonderivats der Formel (Fur-I) und/oder der Formel (Fur-II)
    Figure 00570001
    enthält, in welchen die Reste R1 bis R10 unabhängig voneinander stehen für: – Wasserstoff, -OH, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl- oder Hydroxymethylrest, – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4- gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -NR12R13, wobei R12 und R13 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -CONR15R16, wobei R15 und R16 jeweils stehen für Wasserstoff, Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyaminokohlenwasserstoffrest, mit der Maßgabe, daß für den Fall, wenn R7 und R8 für -OH und gleichzeitig R9 oder R10 für Wasserstoff stehen, die verbleibende Gruppe R9 oder R10 nicht für einen Dihydroxyethylrest steht.
  10. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% Taurin (2-Aminoethansulfonsäure) enthält.
  11. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 3,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2,5 Gew.-% Vitamine und/oder Pro-Vitamine und/oder Vitaminvorstufen enthält, die vorzugsweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden, wobei bevorzugte Mittel – 2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid, Provitamin B5) und/oder Pantothensäure (Vitamin B3, Vitamin B5) und/oder Niacin, Niacinamid bzw. Nicotinamid (Vitamin B3) und/oder L-Ascorbinsäure (Vitamin C) und/oder Thiamin (Vitamin B1) und/oder Riboflavin (Vitamin B2, Vitamin G) und/oder Biotin (Vitamin B7, Vitamin H) und/oder Folsäure (Vitamin B9, Vitamin Bc oder Vitamin M) und/oder Vitamin B6 und/oder Vitamin B12 enthalten.
  12. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,0001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,005 bis 0,1 Gew.-% mindestens eines Ubichinons und/oder mindestens eines Ubichinols und/oder mindestens eines Derivates dieser Substanzen enthält, wobei bevorzugte Mittel ein Ubichinon der Formel (Ubi) enthalten
    Figure 00590001
    in der n für die Werte = 6, 7, 8, 9 oder 10, besonders bevorzugt für 10 (Coenzym Q10) steht.
  13. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% (S)-2-Methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Ectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung und/oder (S,S)-5-Hydroxy-2-methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4- pyrimidincarbonsäure (Hydroxyectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung, enthält.
  14. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% 5-Ureidohydantoin (Allantoin) enthält.
  15. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-% Wirkstoff, erhältlich aus Pflanzen der Gattung Echinacea, vorzugsweise aus Presssäften und Extrakten, die aus Echinacea purpurea gewonnen werden, enthält.
  16. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthält, wobei bevorzugte Mittel Purin und/oder Purinderivat(e) der Formel (Pur-I) enthalten
    Figure 00600001
    in der die Reste R1, R2 und R3 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -OH, NH2, -SH und die Reste R4, R5 und R6 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3 und -CH2-CH3, wobei folgende Verbindungen bevorzugt sind: – Purin (R1 = R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Adenin (R1 = NH2, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Guanin (R1 = OH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Harnsäure (R1 = R2= R3 = OH, R4 = R5 = R6 = H) – Hypoxanthin (R1 = OH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – 6-Purinthiol (R1 = SH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – 6-Thioguanin (R1 = SH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Xanthin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Coffein (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = R5 = R6 = CH3) – Theobromin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = H, R5 = R6 = CH3) – Theophyllin (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = CH3, R5 = CH3, R6 = H).
  17. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Flavonoide, insbesondere Flavonole, besonders bevorzugt 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon (Quercetin) und/oder 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon-3-O-rutinosid (Rutin), enthält.
  18. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,02 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1,5 Gew.-% Bisabolol und/oder Oxide von Bisabolol, vorzugsweise (–)-alpha-Bisabolol
    Figure 00610001
    enthält.
  19. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% N-Methyl-guanidino-essigsäure (Creatin) enthält.
  20. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Antischuppenwirkstoffe, insbesondere Piroctone Olamine (1-Hydroxy-4-methyl-6-(2,4,4-trimethylpentyl)pyridin-2(1H)-on, Verbindung mit 2-Aminoethanol, 1:1) und/oder Zink-Pyrithion und/oder Selensulfid und/oder Climbazol und/oder Salicylsäure oder Fumarsäure enthält.
  21. Verwendung von Haarbehandlungsmitteln nach einem der Ansprüche 1 bis 20 zur – Vitalisierung von Haaren und/oder – Anregung des Energiestoffwechsel in Haarfollikeln und/oder – Aktivierung von Haarfollikeln und/oder – Förderung oder Verstärkung des Haarwuchses und/oder – Haarverdickung und/oder – Behandlung von Haarausfall und/oder – Beeinflussung (insbesondere Anregung) der Keratinsynthese und/oder – Verbesserung der Zugfestigkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Stabilisierung des Feuchtigkeitshaushaltes von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verbesserung der Kämmbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verzögerung des Alterungsprozesses von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verbesserung der Restrukturierbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verringerung der Elastizitätsabnahme von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren bei Beschädigung durch atmosphärische Einwirkungen.
  22. Verwendung von Mischungen aus (a) Melatonin (I) und/oder einem seiner Salze und/oder Agomelatin (II) und/oder einem seiner Salze
    Figure 00620001
    (b) mindestens einem Pflege-Enhancer aus der Gruppe x. L-Carnitin und/oder seiner Salze; xi. Panthenol; xii. der 2-Furanone, insbesondere Pantolacton; xiii. Taurin und/oder seiner Salze; xiv. Vitamine, insbesondere Niacinamid, Biotin, Panthothensäure und Tocopherol und/oder deren Derivate; xv. Ubichinon; xvi. Ectoin; xvii. Allantoin; xviii. Pflanzenextrakten insbesondere von Echinacea- oder Moringa-Pflanzen; xix. Xanthine, insbesondere Koffein, Theophyllin und Theobromin; xx. Flavonoide, insbesondere Flavonole; xxi. Bisabolol; xxii. Creatin; zur – Vitalisierung von Haaren und/oder – Anregung des Energiestoffwechsel in Haarfollikeln und/oder – Aktivierung von Haarfollikeln und/oder – Förderung oder Verstärkung des Haarwuchses und/oder – Haarverdickung und/oder – Behandlung von Haarausfall und/oder – Beeinflussung (insbesondere Anregung) der Keratinsynthese und/oder – Verbesserung der Zugfestigkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Stabilisierung des Feuchtigkeitshaushaltes von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verbesserung der Kämmbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verzögerung des Alterungsprozesses von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verbesserung der Restrukturierbarkeit von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren und/oder – Verringerung der Elastizitätsabnahme von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren bei Beschädigung durch atmosphärische Einwirkungen.
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