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DE102007038980B4 - Detektormodul, Strahlungsdetektor und Strahlungserfassungseinrichtung - Google Patents

Detektormodul, Strahlungsdetektor und Strahlungserfassungseinrichtung Download PDF

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DE102007038980B4
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detector module
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Andreas Freund
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Peter Dr. Hackenschmied
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Abstract

Detektormodul (9) zur Herstellung eines direkt konvertierenden Strahlungsdetektors (7) zur Detektion von Strahlung, insbesondere Röntgen- (8) oder Gammastrahlung, umfassend:
1.1 mehrere aneinander gereihte Detektorsubmodule (12) mit jeweils einer Vielzahl von Detektorpixeln, wobei jedes Detektorsubmodul (12) auf einer ersten Seite des Detektormoduls (9) eine Vielzahl an Pixelelektroden und auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite jeweils eine Gegenelektrode (15) aufweist,
1.2 einen die aneinander gereihten Detektorsubmodule (12) brückenartig überspannenden, den Gegenelektroden (15) zugewandt angebrachten Streustrahlungskollimator (17), und
1.3 eine zwischen dem Streustrahlungskollimator (17) und den Gegenelektroden (15) angeordnete, mit zumindest einer spannungszuführenden Kontaktierungsstelle (20) elektrisch verbundene Kontaktierungseinheit (16), wobei
1.4 durch montagebedingter Nähe des Streustrahlungskollimators (17) und der Gegenelektroden (15) zumindest ein durch Kontaktdruck hervorgerufener Kontaktschluss zwischen der Kontaktierungseinheit (16) und den Gegenelektroden (15) hergestellt ist, indem die Kontaktierungseinheit (16) und die Gegenelektroden (15) aneinandergedrückt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Detektormodul zur Herstellung eines direkt konvertierenden Strahlungsdetektors, einen zumindest ein Detektormodul umfassenden Strahlungsdetektor, und eine den Strahlungsdetektor umfassende Strahlungserfassungseinrichtung.
  • Zur Erfassung von Röntgen- oder Gammastrahlung sind, z. B. bei Röntgen-Computertomografiesystemen, sog. direkt konvertierende Strahlungsdetektoren bekannt. Derartige Strahlungsdetektoren weisen in der Regel mehrere Detektormodule auf, bei welchen Röntgenstrahlung in einem einstufigen Wechselwirkungsprozess in elektrische Signale gewandelt wird. Zur begrifflichen Abgrenzung werden in diesem Zusammenhang beispielhaft Szintillator-Photodioden-Detektoren erwähnt, bei welchen die Strahlung in einem zweistufigen Wechselwirkungsprozess in elektrische Signale gewandelt wird: in einem ersten Wechselwirkungsprozess wird die Strahlung mittels eines Szintillators in Licht gewandelt. Das Licht wiederum wird in einem zweiten Wechselwirkungsprozess mittels Photodioden in elektrische Signale gewandelt.
  • Bekannte direkt konvertierende Detektormodule weisen z. B. mehrere kachelartig aneinander gereihte Detektorsubmodule auf, welche eine aus einem Halbleitermaterial hergestellte Wandlerschicht aufweisen. Durch Wechselwirkung der Strahlung mit dem Halbleitermaterial, d. h. durch Quantenabsorptionsereignisse, werden Ladungen, konkret Elektron-Loch-Paare, erzeugt. Zur ortsaufgelösten Erfassung der Ladungen, und damit der Quantenabsorptionsereignisse sind auf einer erste Seite der Wandlerschicht eine Vielzahl von Pixelelektroden und auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite eine Gegenelektrode oder Deckelektrode vorgesehen, wobei zwischen der Gegenelektrode und den Pixelkontakten eine Spannung an liegt. Die Gegenelektrode bzw. Deckelektrode ist auch unter der Bezeichnung Rückseitenkontakt bekannt.
  • Durch die Spannung werden in der Wandlerschicht elektrische Felder erzeugt, durch welche die Ladungen getrennt und – je nach Ladungsart – zur Gegenelektrode bzw. zu den Pixelelektroden beschleunigt werden. Die so bewegten Ladungen influenzieren Ströme auf die entsprechenden Elektroden, welche als elektrische Signale erfasst werden können. Anhand der elektrischen Signale kann beispielsweise ein Schwächungsbild eines Untersuchungsobjekts ermittelt werden.
  • Bei derartigen Detektormodulen ist es also erforderlich, die Elektroden mit der entsprechenden Spannung zu versorgen. Das ist in mehrerlei Hinsicht problematisch: Es muss sichergestellt werden, dass die Spannungszufuhr zu allen Elektroden qualitativ gleichwertig ist. Erschwerend dabei ist, dass gegenelektrodenseitig auf dem Detektormodul in der Regel ein Streustrahlungskollimator angeordnet ist. Durch den Streustrahlungskollimator wird die Zugänglichkeit zu den Gegenelektroden erschwert, wodurch die technisch Möglichkeiten zur Kontaktierung der Gegenelektroden erheblich eingeschränkt sind. Da die Spannung im Bereich von Kilovolt liegen kann, ist es zugleich auch wünschenswert, dass eine ausreichende elektrische Isolierung gegenüber weiteren Komponenten des Strahlungsdetektors gewährleistet ist.
  • Aus der US 2007/0121781 A1 ist ein direkt konvertierender Strahlungsdetektor bekannt, bei dem die Gegenelektrode durch Kontaktdruck zwischen dem Detektormodul und einer Kollimatorschiene elektrisch kontaktiert ist. Die Kollimatorschiene ist dabei seitlich neben der Gegenelektrode angeordnet. Bei hergestelltem elektrischem Kontakt verbleibt zwischen der Gegenelektrode und den Streustrahlungskollimatorblechen ein Luftspalt. Ein direkt konvertierender Strahlungsdetektor ist weiterhin aus der der WO 2006/018767 A2 bekannt. Dieser bekannte Strahlungsdetektor weist unmittelbar auf der Gegenelektrode ein Isoliermaterial auf.
  • Offen bleibt, auf welche Art eine elektrische Kontaktierung der Gegenelektrode erfolgen soll.
  • Ausgehend davon ist es eine Aufgabe der Erfindung ein Detektormodul der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welchem die Probleme nach dem Stand der Technik, insbesondere in konstruktiver Hinsicht, in einfacher Weise gelöst sind. Es soll insbesondere ein Detektormodul bereitgestellt werden, welches eine qualitativ hochwertige und einfach realisierbare Kontaktierung der Gegenelektroden ermöglicht. Ferner soll ein Detektormodul bereitgestellt werden, bei welchem die Kontaktierung der Gegenelektroden derart ausgestaltet ist, dass Subkomponenten des Detektormoduls problemlos ausgetauscht werden können. Ein weiteres Ziel besteht in der Bereitstellung eines Strahlungsdetektors und einer Strahlungserfassungseinrichtung, welche die Aufgabe implizit lösen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der Ansprüche 1, 14 und 15 Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 13.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Detektormodul zur Herstellung eines direkt konvertierenden Strahlungsdetektors zur Detektion von Strahlung. Bei der Strahlung kann es sich insbesondere um Röntgen- oder Gammastrahlung handeln. Das Detektormodul weist mehrere, z. B. kachelartig, aneinander gereihte Detektorsubmodule auf. Jedes Detektorsubmodul umfasst eine Vielzahl an Detektorpixeln bzw. Bildpunktelementen.
  • Jedes Detektorsubmodul weist auf einer ersten Seite des Detektormoduls eine Vielzahl von Pixelektroden auf. Die Pixelelektroden korrespondieren im Wesentlichen zu den Detektorpixeln. Auf einer der ersten Seite gegenüber liegenden zweiten Seite, gegenüber liegend den Pixelelektroden, weist jedes Detektorsubmodul jeweils eine Gegenelektrode auf. Die Gegenelektroden werden auch als sog. ”Rückseitenkontakte” bezeichnet.
  • Ferner weist das Detektormodul einen die aneinander gereihten Detektorsubmodule brückenartig überspannenden Streustrahlungskollimator auf, welcher auf der Seite der Gegenelektroden angebracht ist.
  • Zwischen dem Streustrahlungskollimator und den Gegenelektroden ist eine Kontaktierungseinheit vorgesehen. Die Kontaktierungseinheit ist mit einer oder mehreren, d. h. zumindest einer, spannungszuführenden Kontaktierungsstelle elektrisch leitend verbunden.
  • Durch die montagebedingte Nähe des Streustrahlungskollimators und der Gegenelektroden ist zumindest ein durch Kontaktdruck hervorgerufener Kontaktschluss zwischen der Kontaktierungseinheit und den Gegenelektroden eines Detektormoduls hergestellt.
  • Vermittels montagebedingter Nähe ist dabei in dem Sinne zu verstehen, dass der Kontaktschluss einhergehend mit der Montage des Detektormoduls, insbesondere des Streustrahlungskollimators auf den Detektorsubmodulen, im Wesentlichen zwangsläufig hergestellt wird. Das bedeutet insbesondere, dass die Kontaktierungseinheit und Gegenelektroden aneinandergedrückt werden. Vorzugsweise ist die Kontaktierungseinheit derart ausgelegt, dass ohne weitere Maßnahmen, abgesehen von der Montage des Streustrahlungskollimators, zwischen den Gegenelektroden und der Kontaktierungseinheit ein Kontaktdruck hervorgerufen wird, durch welchen eine optimale elektrische Kontaktierung der Kontaktierungsstelle mit den Gegenelektroden gewährleistet wird.
  • Sofern die Kontaktierungseinheit als selbständige Einheit, z. B. mechanisch getrennt vom Streustrahlungskollimator und den Detektorsubmodulen, ausgeführt ist, bewirkt der Kontaktdruck des Weiteren ein klemmendes Haltern der Kontaktierungseinheit. Die Kontaktierungseinheit kann, abgesehen von der vorangehenden Ausgestaltung, mit dem Streustrahlungskollimator in Integralbauweise ausgebildet sein, wobei die Kontaktierungseinheit mit dem Streustrahlungskollimator z. B. kraft-, form- oder stoffschlüssig verbunden sein kann.
  • Es ist also ersichtlich, dass die Gegenelektroden bei dem erfindungsgemäßen Detektormodul in einfacher Weise kontaktiert werden können. Insbesondere können die Gegenelektroden qualitativ gleichmäßig mit der Kontaktierungseinheit kontaktiert werden.
  • Zur Spannungsversorgung der Kontaktierungseinheit können eine oder mehrere Kontaktierungsstellen vorgesehen sein. Dabei kann deren Anzahl z. B. in Abhängigkeit der Größe und Gesamtzahl der Detektorsubmodule gewählt werden, so dass für jeweilige Gegebenheiten eine optimale elektrische Kontaktierung der Gegenelektroden erreicht werden kann. Zur elektrischen Anbindung der Kontaktierungsstelle an die Kontaktierungseinheit können Kontaktelemente wie Kontaktstifte, Steckkontakte und/oder Kontaktflächen, Kontaktpads und dgl. vorgesehen sein.
  • Die Kontaktierungseinheit kann eine zumindest gegenelektrodenseitig, also in Richtung der Gegenelektroden angeordnete, elektrisch leitende, insbesondere flexible, Kontaktierungsschicht umfassen, welche vermittels des Streustrahlungskollimators an die Gegenelektroden gedrückt wird. Die Verwendung einer Kontaktierungsschicht hat den Vorteil einer einfachen Handhabbarkeit und Montagefreundlichkeit. Ferner kann ein möglichst großflächiger Kontakt zwischen der Kontaktierungseinheit und den Gegenelektroden erreicht werden. Die Kontaktierungsschicht kann ein zumindest gegenelektrodenseitig leitfähig ausgebildetes Kontaktierungssubstrat umfassen. Zur elektrischen Isolation des Streustrahlungskollimators oder weiterer Komponenten des Detektormoduls oder damit verbundener Komponenten gegenüber der Kontaktierungseinheit kann das Kontaktierungssubstrat kollimatorseitig eine aus einem elektrischen Isolatormaterial hergestellte Substratschicht umfassen.
  • Bei dieser Ausgestaltung kann die Substratschicht beispielsweise eine gegenelektrodenseitig aufgebrachte Metallisierung aufweisen. Als Metallisierung kommt z. B. eine Beschichtung mit Kupfer in Betracht. Es ist auch möglich, dass die Kontaktierungsschicht aus einem mit leitfähigen Partikeln gefüllten Isolatormaterial hergestellt ist. Zur elektrischen Isolation des Streustrahlungskollimators gegenüber der Kontaktierungseinheit kann das Isolatormaterial lediglich in einem gegenelektrodenseitig beschränkten Schichtbereich mit den Partikeln gefüllt sein. Das Isolatormaterial kann aus einem flexiblen, komprimierbaren Material hergestellt sein. Es kommen, insbesondere elastische, Polymermaterialien, Kunststoffe wie Polyimid und dgl., sowie Kautschukmaterialien bzw. Gummi in Betracht. Die Substratschicht kann aus den vorgenannten oder anderen Materialien auch in Form eines Schaums ausgebildet sein. Der Schaum kann auf die den Gegenelektroden zuge wandte Seite des Streustrahlungskollimators aufgebracht werden. Damit kann eine Integralbauweise fertigungstechnisch in einfacher Weise umgesetzt werden, wodurch insbesondere die spätere Montage des Detektormoduls vereinfacht wird.
  • Zur qualitativen Verbesserung des elektrischen Kontakts zumindest zwischen der Kontaktierungseinheit und den Gegenelektroden kann ein einen Kontaktdruck bewirkendes Andruckelement vorgesehen sein, vermittels welchem die Kontaktierungseinheit an die Gegenelektroden gedrückt wird. Dabei kann der Kontaktdruck durch Federkraft, z. B. mittels Federn oder Federelementen, bewirkt werden. Die Federn oder Federelemente können zwischen dem Streustrahlungskollimator und der Kontaktierungseinheit vorgesehen sein.
  • Die Kontaktierungseinheit kann an Stelle der Kontaktierungsschicht oder zusätzlich zur Kontaktierungsschicht eine zumindest der Anzahl der Gegenelektroden entsprechende Anzahl an federnden Kontaktlaschen umfassen, welche in Richtung der Gegenelektroden vorspringen. Dabei sind die Kontaktlaschen derart vorgesehen und ausgebildet, dass diese vermittels montagebedingter Nähe des Streustrahlungskollimators und der Gegenelektroden an jeweils zugeordnete Gegenelektroden gedrückt werden. Durch derartige Kontaktlaschen kann erreicht werden, dass alle Gegenelektroden qualitativ gleich kontaktiert werden.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft einen Strahlungsdetektor mit zumindest einem Detektormodul nach dem ersten Aspekt der Erfindung. Ein dritter Aspekt der Erfindung betrifft eine Strahlungserfassungseinrichtung, insbesondere eine Röntgen-Computertomografieeinrichtung mit zumindest einem Strahlungsdetektor nach dem zweiten Aspekt. Vorteile und Vorteilhafte Wirkungen des Strahlungsdetektors und der Strahlungserfassungseinheit ergeben sich unmittelbar aus den Vorteilen und vorteilhaften Wirkungen des erfindungsgemäßen Detektormoduls. Es kann also insbesondere eine qualitativ hochwertige und montagetechnisch besonders einfache Kontaktierung der Gegenelektroden erreicht werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Röntgen-Computertomografiegerät nach dem dritten Aspekt der Erfindung;
  • 2 eine erste Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 3 eine zweite Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 4 eine dritte Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 5 eine vierte Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • 6 eine fünfte Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt der Erfindung;
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente durchwegs mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht zwingend maßstabsgetreu, wobei Maßstäbe zwischen den Figuren variieren können. Auf den Röntgen-Computertomografen und den Röntgendetektor wird im Folgenden nur insoweit eingegangen als es zum Verständnis der Erfindung als erforderlich erachtet wird.
  • 1 zeigt ein Röntgen-Computertomografiegerät 1 nach dem dritten Aspekt der Erfindung. Das Röntgen-Computertomografiegerät 1 umfasst einen Patientenlagerungstisch 2 zur Lagerung eines zu untersuchenden Patienten 3. Das Röntgen-Computertomografiegerät 1 umfasst ferner eine Gantry 4, in deren Gehäuse ein um eine Systemachse 5 drehbar gelagertes Röhren-Detektor-System aufgenommen ist. Das Röhren-Detektor-System umfasst eine Röntgenröhre 6 und einen dieser gegenüber liegend angeordneten Röntgendetektor 7. Im Betrieb geht von der Röntgenröhre 6 Röntgenstrahlung 8 in Richtung des Röntgendetektors 7 aus, welche mittels des Röntgendetektors 7 erfasst werden kann. Der Röntgendetektor 7 weist mehrere Detektormodule 9 nach dem ersten Aspekt der Erfindung auf. Bei den Detektormodulen 9 handelt es sich um Direktwandlermodule, bei welchen die Röntgenstrahlung 8 unmittelbar, d. h. in einem einstufigen Wechselwirkungsprozess, in elektrische Signale gewandelt wird.
  • In 2 ist eine erste Ausgestaltung des Detektormoduls 9 in teils explosionsartiger Darstellung gezeigt. Das Detektormodul 9 weist einen Träger 10 auf, an welchem Montageflächen 11 zur Montage des Detektormoduls 9 an einem nicht dargestellten Rahmen des Röntgendetektors 7 vorgesehen sind. Auf einem die Montageflächen 11 verbindenden Steg des Trägers 10 sind hintereinander insgesamt sechs Detektorsubmodule 12 angebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl und Anordnung der Detektorsubmodule 12 von 2 abweichen können. Insbesondere können die Detektorsubmodule 12 z. B. in zwei Dimensionen kachelartig nebeneinander angeordnet sein.
  • Jedes Detektorsubmodul 12 weist eine Wandlerschicht 13 aus einem Halbleitermaterial zur Wandlung der Röntgenstrahlung 8 in elektrische Ladungen auf. Zum Erfassen der elektrischen Ladungen in Form elektrischer Signale sind auf einer Unterseite der Wandlerschicht 13 eine Vielzahl an nicht gezeigten Pixelelektroden, und auf einer Oberseite 14 der Wandlerschicht 13 eine Gegenelektrode 15 vorgesehen. Durch Quantenabsorptionsereignisse werden in der Wandlerschicht 13 elektrische Ladungen erzeugt. Durch eine zwischen der Gegenelektrode 15 und den Pixelelektroden angelegte elektrische Spannung werden auf der Grundlage der elektrischen Ladungen elektrische Ströme bzw. Signale auf die Elektroden influenziert. Anhand der elektrischen Signale können beispielsweise die Anzahl und/oder Energie von in der Wandlerschicht absor bierten Quanten der Röntgenstrahlung 8, und darauf basierend ein Schwächungsbild ermittelt werden. Bezüglich der Funktion wird zusätzlich auf die einleitende Beschreibung verwiesen.
  • Bei der Gegenelektrode 15 kann es sich z. B. um eine Metallisierung der Oberseite 14 der Wandlerschicht 13 handeln. Damit die Röntgenstrahlung 8 effektiv und genau erfasst werden kann, ist es erforderlich, dass alle Gegenelektroden 15 der Detektorsubmodule 12 qualitativ gleich mit Spannung versorgt werden. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Gegenelektroden 15 mit einer Spannungszufuhr 20 elektrisch zu kontaktieren. Zur Kontaktierung der einzelnen Gegenelektroden 15 gibt es im Wesentlichen eine Vielzahl denkbarer Möglichkeiten. Die Kontaktierung der Gegenelektroden 15 durch eine Kontaktierungsseinheit 16 bewirkt, welche zwischen der Oberseite 14 und Wandlerschicht 13 einem den Detektorsubmodulen 12 gegenelektrodenseitig vorgeschalteten Streustrahlungskollimator 17 angeordnet ist.
  • Bei der Montage des Streustrahlungskollimators 17 wird dieser mittels Schrauben 18 am Träger 10 befestigt. Dadurch wird die Kontaktierungseinheit 16 mit ihrer Kontaktseite 19 auf die Oberseite 14 der Gegenelektroden 15 gedrückt. Die Andruckkraft, mit welcher die Kontaktseite 19 auf die Gegenelektroden 15 gedrückt wird, hängt dabei z. B. von der Dicke der Kontaktierungseinheit 16 und von der Art der Befestigung des Streustrahlungskollimators 17 am Träger 10 ab. Durch geeignete Wahl z. B. der Dicke und Art der Befestigung, wie Schrauben, Rastelemente usw., kann ein für jeweilige konstruktive Gegebenheiten optimaler elektrischer Kontakt in einfacher Weise erreicht werden. Das bedeutet mit anderen Worten, dass die Kontaktierungseinheit 16 derart vorgesehen und ausgebildet ist, dass vermittels montagebedingter Nähe des Streustrahlungskollimators 17 und der Gegenelektroden 15 zumindest ein Kontaktschluss zwischen der Kontaktierungseinheit 16 und den Gegenelektroden 15 hergestellt wird.
  • Bei der in 2 dargestellten Kontaktierungseinheit 16 kann es sich z. B. um einen Leitgummi handeln. Der Leitgummi weist dem Streustrahlungskollimator 17 zugewandt eine Isolatorschicht 21 und den Gegenelektroden 15 zugewandt, d. h. auf der Kontaktseite 19, eine Leitungsschicht 22 auf. An Stelle der Verwendung eines Gummis kann auch ein beliebiges anderes, insbesondere geschäumtes, Polymer- oder Kunststoffmaterial, z. B. Polyimid, Kautschuk u. a. verwendet werden. Das, insbesondere geschäumte, Material kann auf der Kontaktseite 19 mit einer Metallisierung, z. B. aus Kupfer, versehen sein, welche die Leitungsschicht 22 ausbildet. Davon abgesehen ist es auch möglich, das Material mit leitfähigen Partikeln derart zu füllen, dass ein zur vorangehenden Ausgestaltung korrespondierender Schichtaufbau mit Isolatorschicht 21 und Leitungsschicht 22 erreicht wird.
  • Die Kontaktierung der Kontaktierungseinheit 16 mit der Spannungszufuhr 20 erfolgt vorliegend über eine vom Hauptkörper des Leitgummis vorstehende Kontaktnase 21, welche mittels des Streustrahlungskollimators 17 auf die Spannungszufuhr 20 gedrückt und mit dieser in Kontakt gebracht wird. Abweichend davon können auch zwei oder mehr Kontaktnasen 21 vorgesehen sein. An Stelle der Kontaktnasen 21 können auch andere Kontaktierungsmittel, wie z. B. Kontaktstifte, Steckverbindungen, Kontaktpads und dgl., vorgesehen sein.
  • Vorteile des Detektormoduls liegen auf der Hand: wie bereits erwähnt kann eine qualitativ gleichmäßige Kontaktierung der Gegenelektroden 15 erreicht werden. Ferner ist die Kontaktierung herstellungs- und montagetechnisch besonders einfach umsetzbar. Darüber hinaus ermöglicht die Kontaktierung einen einfachen Austausch z. B. eines einzelnen Detektorsubmoduls 12. Diese Vorteile können in analoger Weise auch mit alternativen Ausgestaltungen erreicht werden, auf welche in 3 bis 6 näher eingegangen wird.
  • Bei der in 2 gezeigten ersten Ausgestaltung ist die Kontaktierungseinheit 16 am Streustrahlungskollimator 17 angebracht, d. h. der Streustrahlungskollimator 17 und die Kontaktierungseinheit 16 sind in Integralbauweise ausgeführt. Demgegenüber ist es nach einer zweiten Ausgestaltung auch möglich, dass die Kontaktierungseinheit 16 als separate Einheit ausgebildet ist. Eine derart ausgebildete Kontaktierungseinheit 16 kann bei Montage des Detektormoduls auf die Gegenelektroden 15 aufgebracht werden. Anschließend kann die Kontaktierungseinheit 16 durch Anbringen des Streustrahlungskollimator 17 an die Gegenelektroden 15 mit ausreichendem Kontaktdruck angedrückt und damit gleichzeitig fixiert werden. Die zweite Ausgestaltung ist in 3 dargestellt.
  • Eine dritte Ausgestaltung des Detektormoduls 9 ist in 4 dargestellt. Grundsätzlich unterscheidet sich der Aufbau der dritten Ausgestaltung von der der ersten und zweiten Ausgestaltung nicht. Ausnahme bildet die Kontaktierungseinheit 16. Diese umfasst bei der dritten Ausgestaltung einen bandartigen Flachleiter 24 und einen zum Flachleiter 24 korrespondierenden Schaumstoffstreifen 25. Der Flachleiter 24 ist auf die Gegenelektroden 15 aufgelegt. Mittels des am Streustrahlungskollimator 17 angebrachten Schaumstoffstreifens 25 wird der Flachleiter 24 an die Gegenelektroden 15 gedrückt.
  • Die in 5 gezeigte vierte Ausgestaltung unterscheidet sich von der ersten bis dritten Ausgestaltung einerseits darin, dass streustrahlungskollimatorseitig angeordnete Federelemente 26 vorgesehen sind. Die Federelemente 26 bewirken, dass der Leitgummi bzw. der Flachleiter 24 im Speziellen, und die Kontaktseite 19 im Allgemeinen auf die Gegenelektroden 15 gedrückt wird. Die Federelemente 26 weisen geeignet gewählte Federkonstanten auf, so dass der jeweils erforderliche Kontaktdruck erreicht wird. Vorzugsweise, jedoch ohne Einschränkung der Allgemeinheit, ist für jedes Detektorsubmodul 12 zumindest ein Federelement 26 vorgesehen. Die Anzahl an Federelementen 26 ist jedoch beliebig veränderbar und mitunter ab hängig von der Art und Steifigkeit der jeweiligen Isolator- 21 und/oder Leitungsschicht 22.
  • Andererseits unterscheidet sich die vierte Ausgestaltung von der ersten bis dritten darin, dass eine elektrische Kontaktierung zwischen Spannungszufuhr 20 und Kontaktierungseinheit 16 mittels Steckverbinder 27, konkret mittels Kontaktstiften und entsprechenden Stecklöchern, hergestellt wird. Die Kontaktstifte können dabei auch als Positionierhilfen bei der Montage des Streustrahlungskollimators 17 relativ am Träger 10 verwendet werden.
  • 6 zeigt eine fünfte Ausgestaltung des Detektormoduls 9. Bei der fünften Ausgestaltung umfasst die Kontaktierungseinheit 16 miteinander elektrisch leitend verbundene federnde Kontaktlaschen 28. Die Kontaktlaschen 28 sind am Streustrahlungskollimator 17 angebracht und springen von der Unterseite desselben in Richtung der Detektorsubmodule 12 bzw. Gegenelektroden 15 vor. Damit der Streustrahlungskollimator 17 oder weitere Komponenten gegenüber den Kontaktlaschen 28 isoliert sind, kann zwischen den Kontaktlaschen 28 und dem Streustrahlungskollimator 17 eine Isolationsschicht vorgesehen sein. Eine elektrische Kontaktierung der Kontaktlaschen 28 erfolgt wie bei der vierten Ausgestaltung mittels Kontaktstiften und korrespondierenden Stecklöchern.
  • Bei der Montage des Streustrahlungskollimators 17 werden die Kontaktlaschen 28 an die Gegenelektroden 15 gedrückt. Wegen der federnden Eigenschaften der Kontaktlaschen 28 kann eine im Wesentlichen für alle Gegenelektroden 15 qualitativ gleichwertige Kontaktierung in einfacher Weise erreicht werden. Vorzugsweise ist für jede Gegenelektrode 15 genau eine Kontaktlasche 28 vorgesehen, welche etwa mittig bezüglich der Kontaktfläche der Gegenelektrode 15 angeordnet ist. Es können auch mehrere Kontaktlaschen 28 pro Gegenelektrode 15 vorgesehen sein. Abgesehen davon ist auch möglich, dass eine Auflagefläche einer Kontaktlasche 28 mit zwei Gegenelektroden 15, z. B. im Bereich aneinander liegender Ränder, in Kontakt ist.
  • Im Rahmen der Erfindung sind weitere alternative Ausgestaltungen der Kontaktierungseinheit denkbar. Insbesondere kommen Kombinationen der ersten bis fünften Ausgestaltung in Betracht.
  • Insbesondere gestützt durch die Ausführungsbeispiele wird deutlich, dass bei dem erfindungsgemäßen Detektormodul 9 eine einfache Kontaktierung der Detektorsubmodule 12 erfolgen kann. Die Kontaktierung kann für alle Detektorsubmodule 12 qualitativ im Wesentlichen gleichwertig ausgeführt werden. Ferner ist es ohne hohen Aufwand und ohne das Detektormodul 9 zu beschädigen möglich, ein defektes Detektorsubmodul 12 oder andere, z. B. unter den Detektorsubmodulen 12 gelegene, Komponenten auszutauschen.

Claims (15)

  1. Detektormodul (9) zur Herstellung eines direkt konvertierenden Strahlungsdetektors (7) zur Detektion von Strahlung, insbesondere Röntgen- (8) oder Gammastrahlung, umfassend: 1.1 mehrere aneinander gereihte Detektorsubmodule (12) mit jeweils einer Vielzahl von Detektorpixeln, wobei jedes Detektorsubmodul (12) auf einer ersten Seite des Detektormoduls (9) eine Vielzahl an Pixelelektroden und auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite jeweils eine Gegenelektrode (15) aufweist, 1.2 einen die aneinander gereihten Detektorsubmodule (12) brückenartig überspannenden, den Gegenelektroden (15) zugewandt angebrachten Streustrahlungskollimator (17), und 1.3 eine zwischen dem Streustrahlungskollimator (17) und den Gegenelektroden (15) angeordnete, mit zumindest einer spannungszuführenden Kontaktierungsstelle (20) elektrisch verbundene Kontaktierungseinheit (16), wobei 1.4 durch montagebedingter Nähe des Streustrahlungskollimators (17) und der Gegenelektroden (15) zumindest ein durch Kontaktdruck hervorgerufener Kontaktschluss zwischen der Kontaktierungseinheit (16) und den Gegenelektroden (15) hergestellt ist, indem die Kontaktierungseinheit (16) und die Gegenelektroden (15) aneinandergedrückt sind.
  2. Detektormodul (9) nach Anspruch 1, wobei zur Herstellung eines elektrischen Kontakts zwischen der Kontaktierungsstelle (20) und der Kontaktierungseinheit (16) Kontaktstifte, Steckkontakte und/oder Kontaktflächen vorgesehen sind.
  3. Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die Kontaktierungseinheit (16) eine zumindest in Richtung der Gegenelektroden (15) angeordnete, elektrisch leitende Kontaktierungsschicht (21, 22; 24, 25) umfasst, welche durch den Streustrahlungskollimator (17) an die Gegenelektroden (15) gedrückt ist.
  4. Detektormodul (9) nach Anspruch 3, wobei die Kontaktierungsschicht (21, 22) ein zumindest in Richtung der Gegenelektroden (15) angeordnetes leitfähig ausgebildetes Kontaktierungssubstrat (22) umfasst.
  5. Detektormodul (9) nach Anspruch 4, wobei die Kontaktierungsschicht (21, 22) in Richtung des Streustrahlungskollimator (17) eine aus einem elektrischen Isolatormaterial hergestellte Substratschicht umfasst.
  6. Detektormodul (9) nach Anspruch 4, wobei die Kontaktierungsschicht (21, 22) aus einem mit leitfähigen Partikeln gefüllten elektrischen Isolatormaterial hergestellt ist.
  7. Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 5 oder 6, wobei das Isolatormaterial aus einem Polymer, insbesondere Kunststoff, vorzugsweise Polyimid, oder einem Kautschukmaterial hergestellt ist.
  8. Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei das Isolatormaterial in Form eines Schaums vorgesehen ist.
  9. Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Kontaktierungseinheit (16) auf die den Gegenelektroden (15) zugewandte Seite des Streustrahlungskollimators (17) aufgebracht oder daran angebracht oder befestigt ist.
  10. Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei zumindest ein den Kontaktdruck bewirkendes Andruckelement (26) vorgesehen ist, welches die Kontaktierungseinheit (16) an die Gegenelektroden (15) drückt.
  11. Detektormodul (9) nach Anspruch 10, wobei das Andruckelement (26) den Kontaktdruck durch Federkraft bewirkt.
  12. Detektormodul (9) nach Anspruch 11, wobei das Andruckelement (26) am Streustrahlungskollimator (17) in Richtung der Gegenelektroden (15) gebrachte Federelemente (26) umfasst.
  13. Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Kontaktierungseinheit (16) eine zumindest der Anzahl der Gegenelektroden (15) entsprechende Anzahl an federnden Kontaktlaschen (28) umfasst, welche in Richtung der Gegenelektroden (15) vorspringen, wobei die Kontaktlaschen (28) durch die montagebedingte Nähe des Streustrahlungskollimators (17) und der Gegenelektroden (15) an jeweils zugeordnete Gegenelektroden (15) gedrückt sind.
  14. Strahlungsdetektor (7), umfassend zumindest ein Detektormodul (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
  15. Strahlungserfassungseinrichtung (1), insbesondere Röntgen-Computertomografieeinrichtung (1), umfassend zumindest einen Strahlungsdetektor (7) nach Anspruch 14.
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