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Die
Erfindung betrifft ein Detektormodul zur Herstellung eines direkt
konvertierenden Strahlungsdetektors, einen zumindest ein Detektormodul
umfassenden Strahlungsdetektor, und eine den Strahlungsdetektor
umfassende Strahlungserfassungseinrichtung.
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Zur
Erfassung von Röntgen-
oder Gammastrahlung sind, z. B. bei Röntgen-Computertomografiesystemen,
sog. direkt konvertierende Strahlungsdetektoren bekannt. Derartige
Strahlungsdetektoren weisen in der Regel mehrere Detektormodule
auf, bei welchen Röntgenstrahlung
in einem einstufigen Wechselwirkungsprozess in elektrische Signale
gewandelt wird. Zur begrifflichen Abgrenzung werden in diesem Zusammenhang
beispielhaft Szintillator-Photodioden-Detektoren erwähnt, bei
welchen die Strahlung in einem zweistufigen Wechselwirkungsprozess in
elektrische Signale gewandelt wird: in einem ersten Wechselwirkungsprozess
wird die Strahlung mittels eines Szintillators in Licht gewandelt.
Das Licht wiederum wird in einem zweiten Wechselwirkungsprozess
mittels Photodioden in elektrische Signale gewandelt.
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Bekannte
direkt konvertierende Detektormodule weisen z. B. mehrere kachelartig
aneinander gereihte Detektorsubmodule auf, welche eine aus einem
Halbleitermaterial hergestellte Wandlerschicht aufweisen. Durch
Wechselwirkung der Strahlung mit dem Halbleitermaterial, d. h. durch
Quantenabsorptionsereignisse, werden Ladungen, konkret Elektron-Loch-Paare,
erzeugt. Zur ortsaufgelösten
Erfassung der Ladungen, und damit der Quantenabsorptionsereignisse
sind auf einer erste Seite der Wandlerschicht eine Vielzahl von
Pixelelektroden und auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden
zweiten Seite eine Gegenelektrode oder Deckelektrode vorgesehen,
wobei zwischen der Gegenelektrode und den Pixelkontakten eine Spannung
an liegt. Die Gegenelektrode bzw. Deckelektrode ist auch unter der Bezeichnung
Rückseitenkontakt
bekannt.
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Durch
die Spannung werden in der Wandlerschicht elektrische Felder erzeugt,
durch welche die Ladungen getrennt und – je nach Ladungsart – zur Gegenelektrode
bzw. zu den Pixelelektroden beschleunigt werden. Die so bewegten
Ladungen influenzieren Ströme
auf die entsprechenden Elektroden, welche als elektrische Signale
erfasst werden können.
Anhand der elektrischen Signale kann beispielsweise ein Schwächungsbild
eines Untersuchungsobjekts ermittelt werden.
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Bei
derartigen Detektormodulen ist es also erforderlich, die Elektroden
mit der entsprechenden Spannung zu versorgen. Das ist in mehrerlei
Hinsicht problematisch: Es muss sichergestellt werden, dass die
Spannungszufuhr zu allen Elektroden qualitativ gleichwertig ist.
Erschwerend dabei ist, dass gegenelektrodenseitig auf dem Detektormodul
in der Regel ein Streustrahlungskollimator angeordnet ist. Durch den
Streustrahlungskollimator wird die Zugänglichkeit zu den Gegenelektroden
erschwert, wodurch die technisch Möglichkeiten zur Kontaktierung
der Gegenelektroden erheblich eingeschränkt sind. Da die Spannung im
Bereich von Kilovolt liegen kann, ist es zugleich auch wünschenswert,
dass eine ausreichende elektrische Isolierung gegenüber weiteren Komponenten
des Strahlungsdetektors gewährleistet ist.
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Aus
der
US 2007/0121781
A1 ist ein direkt konvertierender Strahlungsdetektor bekannt,
bei dem die Gegenelektrode durch Kontaktdruck zwischen dem Detektormodul
und einer Kollimatorschiene elektrisch kontaktiert ist. Die Kollimatorschiene
ist dabei seitlich neben der Gegenelektrode angeordnet. Bei hergestelltem
elektrischem Kontakt verbleibt zwischen der Gegenelektrode und den
Streustrahlungskollimatorblechen ein Luftspalt. Ein direkt konvertierender
Strahlungsdetektor ist weiterhin aus der der
WO 2006/018767 A2 bekannt.
Dieser bekannte Strahlungsdetektor weist unmittelbar auf der Gegenelektrode
ein Isoliermaterial auf.
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Offen
bleibt, auf welche Art eine elektrische Kontaktierung der Gegenelektrode
erfolgen soll.
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Ausgehend
davon ist es eine Aufgabe der Erfindung ein Detektormodul der eingangs
genannten Art bereitzustellen, bei welchem die Probleme nach dem
Stand der Technik, insbesondere in konstruktiver Hinsicht, in einfacher
Weise gelöst
sind. Es soll insbesondere ein Detektormodul bereitgestellt werden,
welches eine qualitativ hochwertige und einfach realisierbare Kontaktierung
der Gegenelektroden ermöglicht.
Ferner soll ein Detektormodul bereitgestellt werden, bei welchem
die Kontaktierung der Gegenelektroden derart ausgestaltet ist, dass
Subkomponenten des Detektormoduls problemlos ausgetauscht werden
können.
Ein weiteres Ziel besteht in der Bereitstellung eines Strahlungsdetektors
und einer Strahlungserfassungseinrichtung, welche die Aufgabe implizit
lösen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Merkmale der Ansprüche
1, 14 und 15 Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 13.
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Ein
erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Detektormodul zur Herstellung
eines direkt konvertierenden Strahlungsdetektors zur Detektion von
Strahlung. Bei der Strahlung kann es sich insbesondere um Röntgen- oder
Gammastrahlung handeln. Das Detektormodul weist mehrere, z. B. kachelartig,
aneinander gereihte Detektorsubmodule auf. Jedes Detektorsubmodul
umfasst eine Vielzahl an Detektorpixeln bzw. Bildpunktelementen.
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Jedes
Detektorsubmodul weist auf einer ersten Seite des Detektormoduls
eine Vielzahl von Pixelektroden auf. Die Pixelelektroden korrespondieren im
Wesentlichen zu den Detektorpixeln. Auf einer der ersten Seite gegenüber liegenden
zweiten Seite, gegenüber
liegend den Pixelelektroden, weist jedes Detektorsubmodul jeweils
eine Gegenelektrode auf. Die Gegenelektroden werden auch als sog. ”Rückseitenkontakte” bezeichnet.
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Ferner
weist das Detektormodul einen die aneinander gereihten Detektorsubmodule
brückenartig überspannenden
Streustrahlungskollimator auf, welcher auf der Seite der Gegenelektroden
angebracht ist.
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Zwischen
dem Streustrahlungskollimator und den Gegenelektroden ist eine Kontaktierungseinheit
vorgesehen. Die Kontaktierungseinheit ist mit einer oder mehreren,
d. h. zumindest einer, spannungszuführenden Kontaktierungsstelle
elektrisch leitend verbunden.
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Durch
die montagebedingte Nähe
des Streustrahlungskollimators und der Gegenelektroden ist zumindest
ein durch Kontaktdruck hervorgerufener Kontaktschluss zwischen der
Kontaktierungseinheit und den Gegenelektroden eines Detektormoduls
hergestellt.
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Vermittels
montagebedingter Nähe
ist dabei in dem Sinne zu verstehen, dass der Kontaktschluss einhergehend
mit der Montage des Detektormoduls, insbesondere des Streustrahlungskollimators
auf den Detektorsubmodulen, im Wesentlichen zwangsläufig hergestellt
wird. Das bedeutet insbesondere, dass die Kontaktierungseinheit
und Gegenelektroden aneinandergedrückt werden. Vorzugsweise ist
die Kontaktierungseinheit derart ausgelegt, dass ohne weitere Maßnahmen,
abgesehen von der Montage des Streustrahlungskollimators, zwischen
den Gegenelektroden und der Kontaktierungseinheit ein Kontaktdruck
hervorgerufen wird, durch welchen eine optimale elektrische Kontaktierung
der Kontaktierungsstelle mit den Gegenelektroden gewährleistet
wird.
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Sofern
die Kontaktierungseinheit als selbständige Einheit, z. B. mechanisch
getrennt vom Streustrahlungskollimator und den Detektorsubmodulen,
ausgeführt
ist, bewirkt der Kontaktdruck des Weiteren ein klemmendes Haltern
der Kontaktierungseinheit. Die Kontaktierungseinheit kann, abgesehen
von der vorangehenden Ausgestaltung, mit dem Streustrahlungskollimator in
Integralbauweise ausgebildet sein, wobei die Kontaktierungseinheit
mit dem Streustrahlungskollimator z. B. kraft-, form- oder stoffschlüssig verbunden
sein kann.
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Es
ist also ersichtlich, dass die Gegenelektroden bei dem erfindungsgemäßen Detektormodul
in einfacher Weise kontaktiert werden können. Insbesondere können die
Gegenelektroden qualitativ gleichmäßig mit der Kontaktierungseinheit
kontaktiert werden.
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Zur
Spannungsversorgung der Kontaktierungseinheit können eine oder mehrere Kontaktierungsstellen
vorgesehen sein. Dabei kann deren Anzahl z. B. in Abhängigkeit
der Größe und Gesamtzahl der
Detektorsubmodule gewählt
werden, so dass für jeweilige
Gegebenheiten eine optimale elektrische Kontaktierung der Gegenelektroden
erreicht werden kann. Zur elektrischen Anbindung der Kontaktierungsstelle
an die Kontaktierungseinheit können Kontaktelemente
wie Kontaktstifte, Steckkontakte und/oder Kontaktflächen, Kontaktpads
und dgl. vorgesehen sein.
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Die
Kontaktierungseinheit kann eine zumindest gegenelektrodenseitig,
also in Richtung der Gegenelektroden angeordnete, elektrisch leitende,
insbesondere flexible, Kontaktierungsschicht umfassen, welche vermittels
des Streustrahlungskollimators an die Gegenelektroden gedrückt wird.
Die Verwendung einer Kontaktierungsschicht hat den Vorteil einer
einfachen Handhabbarkeit und Montagefreundlichkeit. Ferner kann
ein möglichst
großflächiger Kontakt
zwischen der Kontaktierungseinheit und den Gegenelektroden erreicht
werden. Die Kontaktierungsschicht kann ein zumindest gegenelektrodenseitig
leitfähig ausgebildetes
Kontaktierungssubstrat umfassen. Zur elektrischen Isolation des
Streustrahlungskollimators oder weiterer Komponenten des Detektormoduls oder
damit verbundener Komponenten gegenüber der Kontaktierungseinheit
kann das Kontaktierungssubstrat kollimatorseitig eine aus einem
elektrischen Isolatormaterial hergestellte Substratschicht umfassen.
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Bei
dieser Ausgestaltung kann die Substratschicht beispielsweise eine
gegenelektrodenseitig aufgebrachte Metallisierung aufweisen. Als
Metallisierung kommt z. B. eine Beschichtung mit Kupfer in Betracht.
Es ist auch möglich,
dass die Kontaktierungsschicht aus einem mit leitfähigen Partikeln
gefüllten
Isolatormaterial hergestellt ist. Zur elektrischen Isolation des
Streustrahlungskollimators gegenüber
der Kontaktierungseinheit kann das Isolatormaterial lediglich in
einem gegenelektrodenseitig beschränkten Schichtbereich mit den
Partikeln gefüllt sein.
Das Isolatormaterial kann aus einem flexiblen, komprimierbaren Material
hergestellt sein. Es kommen, insbesondere elastische, Polymermaterialien, Kunststoffe
wie Polyimid und dgl., sowie Kautschukmaterialien bzw. Gummi in
Betracht. Die Substratschicht kann aus den vorgenannten oder anderen Materialien
auch in Form eines Schaums ausgebildet sein. Der Schaum kann auf
die den Gegenelektroden zuge wandte Seite des Streustrahlungskollimators aufgebracht
werden. Damit kann eine Integralbauweise fertigungstechnisch in
einfacher Weise umgesetzt werden, wodurch insbesondere die spätere Montage
des Detektormoduls vereinfacht wird.
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Zur
qualitativen Verbesserung des elektrischen Kontakts zumindest zwischen
der Kontaktierungseinheit und den Gegenelektroden kann ein einen
Kontaktdruck bewirkendes Andruckelement vorgesehen sein, vermittels
welchem die Kontaktierungseinheit an die Gegenelektroden gedrückt wird. Dabei
kann der Kontaktdruck durch Federkraft, z. B. mittels Federn oder
Federelementen, bewirkt werden. Die Federn oder Federelemente können zwischen
dem Streustrahlungskollimator und der Kontaktierungseinheit vorgesehen
sein.
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Die
Kontaktierungseinheit kann an Stelle der Kontaktierungsschicht oder
zusätzlich
zur Kontaktierungsschicht eine zumindest der Anzahl der Gegenelektroden
entsprechende Anzahl an federnden Kontaktlaschen umfassen, welche
in Richtung der Gegenelektroden vorspringen. Dabei sind die Kontaktlaschen
derart vorgesehen und ausgebildet, dass diese vermittels montagebedingter
Nähe des
Streustrahlungskollimators und der Gegenelektroden an jeweils zugeordnete
Gegenelektroden gedrückt
werden. Durch derartige Kontaktlaschen kann erreicht werden, dass
alle Gegenelektroden qualitativ gleich kontaktiert werden.
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Ein
zweiter Aspekt der Erfindung betrifft einen Strahlungsdetektor mit
zumindest einem Detektormodul nach dem ersten Aspekt der Erfindung.
Ein dritter Aspekt der Erfindung betrifft eine Strahlungserfassungseinrichtung,
insbesondere eine Röntgen-Computertomografieeinrichtung
mit zumindest einem Strahlungsdetektor nach dem zweiten Aspekt. Vorteile
und Vorteilhafte Wirkungen des Strahlungsdetektors und der Strahlungserfassungseinheit
ergeben sich unmittelbar aus den Vorteilen und vorteilhaften Wirkungen
des erfindungsgemäßen Detektormoduls.
Es kann also insbesondere eine qualitativ hochwertige und montagetechnisch
besonders einfache Kontaktierung der Gegenelektroden erreicht werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und Figuren
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Röntgen-Computertomografiegerät nach dem
dritten Aspekt der Erfindung;
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2 eine
erste Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt
der Erfindung;
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3 eine
zweite Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt
der Erfindung;
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4 eine
dritte Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt
der Erfindung;
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5 eine
vierte Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt
der Erfindung;
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6 eine
fünfte
Ausgestaltung eines Detektormoduls nach dem ersten Aspekt der Erfindung;
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In
den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente durchwegs
mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Darstellungen in den
Figuren sind schematisch und nicht zwingend maßstabsgetreu, wobei Maßstäbe zwischen
den Figuren variieren können.
Auf den Röntgen-Computertomografen
und den Röntgendetektor
wird im Folgenden nur insoweit eingegangen als es zum Verständnis der
Erfindung als erforderlich erachtet wird.
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1 zeigt
ein Röntgen-Computertomografiegerät 1 nach
dem dritten Aspekt der Erfindung. Das Röntgen-Computertomografiegerät 1 umfasst einen
Patientenlagerungstisch 2 zur Lagerung eines zu untersuchenden
Patienten 3. Das Röntgen-Computertomografiegerät 1 umfasst
ferner eine Gantry 4, in deren Gehäuse ein um eine Systemachse 5 drehbar
gelagertes Röhren-Detektor-System
aufgenommen ist. Das Röhren-Detektor-System umfasst eine Röntgenröhre 6 und
einen dieser gegenüber
liegend angeordneten Röntgendetektor 7.
Im Betrieb geht von der Röntgenröhre 6 Röntgenstrahlung 8 in
Richtung des Röntgendetektors 7 aus,
welche mittels des Röntgendetektors 7 erfasst
werden kann. Der Röntgendetektor 7 weist
mehrere Detektormodule 9 nach dem ersten Aspekt der Erfindung
auf. Bei den Detektormodulen 9 handelt es sich um Direktwandlermodule,
bei welchen die Röntgenstrahlung 8 unmittelbar,
d. h. in einem einstufigen Wechselwirkungsprozess, in elektrische
Signale gewandelt wird.
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In 2 ist
eine erste Ausgestaltung des Detektormoduls 9 in teils
explosionsartiger Darstellung gezeigt. Das Detektormodul 9 weist
einen Träger 10 auf,
an welchem Montageflächen 11 zur
Montage des Detektormoduls 9 an einem nicht dargestellten
Rahmen des Röntgendetektors 7 vorgesehen
sind. Auf einem die Montageflächen 11 verbindenden
Steg des Trägers 10 sind
hintereinander insgesamt sechs Detektorsubmodule 12 angebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl und Anordnung der Detektorsubmodule 12 von 2 abweichen
können. Insbesondere
können
die Detektorsubmodule 12 z. B. in zwei Dimensionen kachelartig
nebeneinander angeordnet sein.
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Jedes
Detektorsubmodul 12 weist eine Wandlerschicht 13 aus
einem Halbleitermaterial zur Wandlung der Röntgenstrahlung 8 in
elektrische Ladungen auf. Zum Erfassen der elektrischen Ladungen
in Form elektrischer Signale sind auf einer Unterseite der Wandlerschicht 13 eine
Vielzahl an nicht gezeigten Pixelelektroden, und auf einer Oberseite 14 der
Wandlerschicht 13 eine Gegenelektrode 15 vorgesehen.
Durch Quantenabsorptionsereignisse werden in der Wandlerschicht 13 elektrische
Ladungen erzeugt. Durch eine zwischen der Gegenelektrode 15 und
den Pixelelektroden angelegte elektrische Spannung werden auf der
Grundlage der elektrischen Ladungen elektrische Ströme bzw.
Signale auf die Elektroden influenziert. Anhand der elektrischen
Signale können
beispielsweise die Anzahl und/oder Energie von in der Wandlerschicht
absor bierten Quanten der Röntgenstrahlung 8,
und darauf basierend ein Schwächungsbild
ermittelt werden. Bezüglich
der Funktion wird zusätzlich
auf die einleitende Beschreibung verwiesen.
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Bei
der Gegenelektrode 15 kann es sich z. B. um eine Metallisierung
der Oberseite 14 der Wandlerschicht 13 handeln.
Damit die Röntgenstrahlung 8 effektiv
und genau erfasst werden kann, ist es erforderlich, dass alle Gegenelektroden 15 der
Detektorsubmodule 12 qualitativ gleich mit Spannung versorgt
werden. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Gegenelektroden 15 mit
einer Spannungszufuhr 20 elektrisch zu kontaktieren. Zur
Kontaktierung der einzelnen Gegenelektroden 15 gibt es
im Wesentlichen eine Vielzahl denkbarer Möglichkeiten. Die Kontaktierung
der Gegenelektroden 15 durch eine Kontaktierungsseinheit 16 bewirkt,
welche zwischen der Oberseite 14 und Wandlerschicht 13 einem
den Detektorsubmodulen 12 gegenelektrodenseitig vorgeschalteten
Streustrahlungskollimator 17 angeordnet ist.
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Bei
der Montage des Streustrahlungskollimators 17 wird dieser
mittels Schrauben 18 am Träger 10 befestigt.
Dadurch wird die Kontaktierungseinheit 16 mit ihrer Kontaktseite 19 auf
die Oberseite 14 der Gegenelektroden 15 gedrückt. Die
Andruckkraft, mit welcher die Kontaktseite 19 auf die Gegenelektroden 15 gedrückt wird,
hängt dabei
z. B. von der Dicke der Kontaktierungseinheit 16 und von
der Art der Befestigung des Streustrahlungskollimators 17 am Träger 10 ab.
Durch geeignete Wahl z. B. der Dicke und Art der Befestigung, wie
Schrauben, Rastelemente usw., kann ein für jeweilige konstruktive Gegebenheiten
optimaler elektrischer Kontakt in einfacher Weise erreicht werden.
Das bedeutet mit anderen Worten, dass die Kontaktierungseinheit 16 derart
vorgesehen und ausgebildet ist, dass vermittels montagebedingter
Nähe des
Streustrahlungskollimators 17 und der Gegenelektroden 15 zumindest
ein Kontaktschluss zwischen der Kontaktierungseinheit 16 und den
Gegenelektroden 15 hergestellt wird.
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Bei
der in 2 dargestellten Kontaktierungseinheit 16 kann
es sich z. B. um einen Leitgummi handeln. Der Leitgummi weist dem
Streustrahlungskollimator 17 zugewandt eine Isolatorschicht 21 und
den Gegenelektroden 15 zugewandt, d. h. auf der Kontaktseite 19,
eine Leitungsschicht 22 auf. An Stelle der Verwendung eines
Gummis kann auch ein beliebiges anderes, insbesondere geschäumtes, Polymer-
oder Kunststoffmaterial, z. B. Polyimid, Kautschuk u. a. verwendet
werden. Das, insbesondere geschäumte,
Material kann auf der Kontaktseite 19 mit einer Metallisierung,
z. B. aus Kupfer, versehen sein, welche die Leitungsschicht 22 ausbildet.
Davon abgesehen ist es auch möglich,
das Material mit leitfähigen
Partikeln derart zu füllen,
dass ein zur vorangehenden Ausgestaltung korrespondierender Schichtaufbau
mit Isolatorschicht 21 und Leitungsschicht 22 erreicht
wird.
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Die
Kontaktierung der Kontaktierungseinheit 16 mit der Spannungszufuhr 20 erfolgt
vorliegend über
eine vom Hauptkörper
des Leitgummis vorstehende Kontaktnase 21, welche mittels
des Streustrahlungskollimators 17 auf die Spannungszufuhr 20 gedrückt und
mit dieser in Kontakt gebracht wird. Abweichend davon können auch
zwei oder mehr Kontaktnasen 21 vorgesehen sein. An Stelle
der Kontaktnasen 21 können
auch andere Kontaktierungsmittel, wie z. B. Kontaktstifte, Steckverbindungen,
Kontaktpads und dgl., vorgesehen sein.
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Vorteile
des Detektormoduls liegen auf der Hand: wie bereits erwähnt kann
eine qualitativ gleichmäßige Kontaktierung
der Gegenelektroden 15 erreicht werden. Ferner ist die
Kontaktierung herstellungs- und montagetechnisch besonders einfach
umsetzbar. Darüber
hinaus ermöglicht
die Kontaktierung einen einfachen Austausch z. B. eines einzelnen
Detektorsubmoduls 12. Diese Vorteile können in analoger Weise auch
mit alternativen Ausgestaltungen erreicht werden, auf welche in 3 bis 6 näher eingegangen
wird.
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Bei
der in 2 gezeigten ersten Ausgestaltung ist die Kontaktierungseinheit 16 am
Streustrahlungskollimator 17 angebracht, d. h. der Streustrahlungskollimator 17 und
die Kontaktierungseinheit 16 sind in Integralbauweise ausgeführt. Demgegenüber ist
es nach einer zweiten Ausgestaltung auch möglich, dass die Kontaktierungseinheit 16 als
separate Einheit ausgebildet ist. Eine derart ausgebildete Kontaktierungseinheit 16 kann
bei Montage des Detektormoduls auf die Gegenelektroden 15 aufgebracht werden.
Anschließend
kann die Kontaktierungseinheit 16 durch Anbringen des Streustrahlungskollimator 17 an
die Gegenelektroden 15 mit ausreichendem Kontaktdruck angedrückt und
damit gleichzeitig fixiert werden. Die zweite Ausgestaltung ist
in 3 dargestellt.
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Eine
dritte Ausgestaltung des Detektormoduls 9 ist in 4 dargestellt.
Grundsätzlich
unterscheidet sich der Aufbau der dritten Ausgestaltung von der
der ersten und zweiten Ausgestaltung nicht. Ausnahme bildet die
Kontaktierungseinheit 16. Diese umfasst bei der dritten
Ausgestaltung einen bandartigen Flachleiter 24 und einen
zum Flachleiter 24 korrespondierenden Schaumstoffstreifen 25.
Der Flachleiter 24 ist auf die Gegenelektroden 15 aufgelegt. Mittels
des am Streustrahlungskollimator 17 angebrachten Schaumstoffstreifens 25 wird
der Flachleiter 24 an die Gegenelektroden 15 gedrückt.
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Die
in 5 gezeigte vierte Ausgestaltung unterscheidet
sich von der ersten bis dritten Ausgestaltung einerseits darin,
dass streustrahlungskollimatorseitig angeordnete Federelemente 26 vorgesehen
sind. Die Federelemente 26 bewirken, dass der Leitgummi
bzw. der Flachleiter 24 im Speziellen, und die Kontaktseite 19 im
Allgemeinen auf die Gegenelektroden 15 gedrückt wird.
Die Federelemente 26 weisen geeignet gewählte Federkonstanten
auf, so dass der jeweils erforderliche Kontaktdruck erreicht wird.
Vorzugsweise, jedoch ohne Einschränkung der Allgemeinheit, ist
für jedes
Detektorsubmodul 12 zumindest ein Federelement 26 vorgesehen.
Die Anzahl an Federelementen 26 ist jedoch beliebig veränderbar
und mitunter ab hängig
von der Art und Steifigkeit der jeweiligen Isolator- 21 und/oder
Leitungsschicht 22.
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Andererseits
unterscheidet sich die vierte Ausgestaltung von der ersten bis dritten
darin, dass eine elektrische Kontaktierung zwischen Spannungszufuhr 20 und
Kontaktierungseinheit 16 mittels Steckverbinder 27,
konkret mittels Kontaktstiften und entsprechenden Stecklöchern, hergestellt
wird. Die Kontaktstifte können
dabei auch als Positionierhilfen bei der Montage des Streustrahlungskollimators 17 relativ
am Träger 10 verwendet
werden.
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6 zeigt
eine fünfte
Ausgestaltung des Detektormoduls 9. Bei der fünften Ausgestaltung
umfasst die Kontaktierungseinheit 16 miteinander elektrisch
leitend verbundene federnde Kontaktlaschen 28. Die Kontaktlaschen 28 sind
am Streustrahlungskollimator 17 angebracht und springen
von der Unterseite desselben in Richtung der Detektorsubmodule 12 bzw.
Gegenelektroden 15 vor. Damit der Streustrahlungskollimator 17 oder
weitere Komponenten gegenüber
den Kontaktlaschen 28 isoliert sind, kann zwischen den
Kontaktlaschen 28 und dem Streustrahlungskollimator 17 eine
Isolationsschicht vorgesehen sein. Eine elektrische Kontaktierung
der Kontaktlaschen 28 erfolgt wie bei der vierten Ausgestaltung
mittels Kontaktstiften und korrespondierenden Stecklöchern.
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Bei
der Montage des Streustrahlungskollimators 17 werden die
Kontaktlaschen 28 an die Gegenelektroden 15 gedrückt. Wegen
der federnden Eigenschaften der Kontaktlaschen 28 kann
eine im Wesentlichen für
alle Gegenelektroden 15 qualitativ gleichwertige Kontaktierung
in einfacher Weise erreicht werden. Vorzugsweise ist für jede Gegenelektrode 15 genau
eine Kontaktlasche 28 vorgesehen, welche etwa mittig bezüglich der
Kontaktfläche
der Gegenelektrode 15 angeordnet ist. Es können auch mehrere
Kontaktlaschen 28 pro Gegenelektrode 15 vorgesehen
sein. Abgesehen davon ist auch möglich,
dass eine Auflagefläche
einer Kontaktlasche 28 mit zwei Gegenelektroden 15,
z. B. im Bereich aneinander liegender Ränder, in Kontakt ist.
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Im
Rahmen der Erfindung sind weitere alternative Ausgestaltungen der
Kontaktierungseinheit denkbar. Insbesondere kommen Kombinationen
der ersten bis fünften
Ausgestaltung in Betracht.
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Insbesondere
gestützt
durch die Ausführungsbeispiele
wird deutlich, dass bei dem erfindungsgemäßen Detektormodul 9 eine
einfache Kontaktierung der Detektorsubmodule 12 erfolgen
kann. Die Kontaktierung kann für
alle Detektorsubmodule 12 qualitativ im Wesentlichen gleichwertig
ausgeführt werden.
Ferner ist es ohne hohen Aufwand und ohne das Detektormodul 9 zu
beschädigen
möglich,
ein defektes Detektorsubmodul 12 oder andere, z. B. unter
den Detektorsubmodulen 12 gelegene, Komponenten auszutauschen.