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Die
Erfindung betrifft ein, beispielsweise als ein In-Line-Meßgerät
und/oder ein Durchflußmeßgerät ausgebildetes,
Meßgerät zum Erfassen wenigstens einer Meßgröße
von einem, beispielsweise in einer Rohrleitung strömenden,
Medium.
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In
der industriellen Prozeß-Meßtechnik werden, insb.
auch im Zusammenhang mit der Automatisierung chemischer oder verfahrenstechnischer Prozesse,
zur Erfassung von prozeßbeschreibenden Meßgrößen
und zur Erzeugung von diese repräsentierenden Meßwertsignalen
prozeßnah installierte Meßsysteme verwendet, die
jeweils direkt an oder in einer von Medium durchströmten
Prozeßleitung angebracht sind. Bei den jeweils zu erfassenden
Meßgrößen kann es sich beispielsweise
um einen Massendurchfluß, einen Volumendurchfluß,
eine Strömungsgeschwindigkeit, eine Dichte, eine Viskosität, eine
elektrische Leitfähigkeit oder eine Temperatur oder dergleichen,
eines flüssigen, Pulver-, dampf- oder gasförmigen
Prozeß-Mediums handeln, das in einer solchen, beispielsweise
als Rohrleitung ausgebildeten, Prozeßleitung geführt
bzw. vorgehalten wird.
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Bei
den Meßsystemen kann es sich beispielsweise um solche handeln,
bei denen In-Eine-Meßgeräte mit magnetisch-induktiven
Meßaufnehmern oder die Laufzeit von in Strömungsrichtung ausgesendeten
Ultraschallwellen auswertende, insb. auch nach dem Doppler-Prinzip
arbeitende, Meßaufnehmern oder dergleichen verwendet werden.
Weiterführende Beispiele für derartige, dem Fachmann an
und für sich bekannte, insb. mittels kompakter Meßgeräte
gebildeter, Meßsysteme sind zudem u. a. in der
EP-A 1 039 269 ,
EP-A 984 248 ,
GB-A 21 42 725 ,
US-A 43 08 754 ,
US-A 44 20 983 ,
US-A 44 68 971 ,
US-A 45 24 610 ,
US-A 45 63 904 ,
US-A 47 16 770 ,
US-A 47 68 384 ,
US-A 47 87 252 ,
US-A 50 52 229 ,
US-A 50 52 230 ,
US-A 51 31 279 ,
US-A 52 31 884 ,
US-A 55 31 124 ,
US-A 53 51 554 ,
US-A 53 59 881 ,
US-A 54 58 005 ,
US-A 54 63 905 ,
US-A 54 69 748 ,
US-A 55 40 103 ,
US-A 56 87 100 ,
US-A 57 96 011 ,
US-A 58 08 209 ,
US-A 60 03 384 ,
US-A 60 53 054 ,
US-A 60 31 740 ,
US-A 60 06 609 ,
US-B 61 89 389 ,
US-B 62 57 071 ,
US-B 62 93 156 ,
US-B 63 52 000 ,
US-B 63 97 683 ,
US-B 63 30 831 ,
US-B 65 13 393 ,
US-B 66 44 132 ,
US-B 66 51 513 ,
US-B 68 80 410 ,
US-B 69 10 387 ,
US-A 2005/0092101 ,
US-A 2006/0010991 ,
WO-A 88/02 476 ,
WO-A 88/02 853 ,
WO-A 95/16 897 ,
WO-A 00/36 379 ,
WO-A 00/14 485 ,
WO-A 01/02816 oder
WO-A 02/086 426 detailiert
beschrieben.
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Zum
Erfassen der jeweiligen Meßgrößen weisen
Meßsysteme der in Rede stehenden Art üblicherweise
jeweils einen entsprechenden Meßaufnehmer auf, der beispielsweise
in den Verlauf einer Medium führenden Prozeßleitung
oder in eine Wand eines das Medium vorhaltenden Behälters
eingesetzt ist, und der dazu dient, wenigstens ein die primär
erfaßte Meßgröße möglichst
genau repräsentierendes, insb. elektrisches, Meßsignal
zu erzeugen. Dafür sind Meßaufnehmer von In-Eine-Meßgeräten
beispielsweise mit einem in den Verlauf der jeweiligen Prozeßleitung,
dem Führen von strömendem Medium dienenden Meßrohr
sowie eine entsprechende physikalisch-elektrische Sensoranordnung
ausgestattet. Diese wiederum weist wenigstens ein primär auf
die zu erfassende Meßgröße oder auch Änderungen
derselben reagierenden Sensorelement auf, mittels dem im Betrieb
wenigstens ein von der Meßgröße entsprechend
beeinflußtes Meßsignal erzeugt wird. Zur Weiterverarbeitung
oder Auswertung des wenigstens einen Meßsignals ist der
Meßaufnehmer ferner mit einer dafür entsprechend
geeigneten Meßelektronik verbunden.
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Die
mit dem Meßaufnehmer in geeigneter Weise kommunizierende
Meßelektronik erzeugt im Betrieb des Meßsystems
unter Verwendung des wenigstens einen Meßsignals zumindest
zeitweise wenigstens einen die Meßgröße
momentan repräsentierenden Meßwert, beispielsweise
also einen Massendurchfluß-Meßwert, Volumendurchfluß-Meßwert,
einen Dichte-Meßwert, einen Viskositäts-Meßwert,
einen Druck-Meßwert, einen Temperatur-Meßwert oder
dergleichen.
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Marktgängige
Durchflußaufnehmer sind üblicherweise als vorkonfektionierte
und vorab kalibrierte Baueinheit mit einem in den Verlauf der jeweiligen Prozeßleitung
einsetzbaren Trägerrohr sowie wenigstens einem daran entsprechende
vormontierten physikalisch-elektrische Geberelement realisiert, welches
letztlich, gegebenenfalls im Zusammenspiel mit dem Trägerrohr
selbst und/oder weiteren, insb. passiv-invasiven Komponenten des
Durchflußaufnehmers, wie z. B. in die Strömung
hineinragende Strömungshindernisse, und/oder aktiven Komponenten
des Durchflußaufnehmers, wie z. B. außen am Trägerrohr
plazierte, Magnetfeld erzeugende Spulenanordnung oder Schall generierende
Wandler, den wenigstens einen das Meßsignal liefernden
Strömungssensor. Als in der industriellen Meßtechnik weit
verbreitet sind im besonderen magnetisch-induktive Durchflußaufnehmer,
die Laufzeit von in strömendes Medium eingekoppelten Ultraschallwellen auswertende
Durchflußaufnehmer, Wirbel-Durchflußaufnehmer,
insb. Vortex-Durchflußaufnehmer, Durchflußaufnehmer
mit schwingendem Meßrohr, Druckdifferenzen auswertenden
Durchflußaufnehmer oder thermische Durchflußmeßaufnehmer
zu nennen.
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Mittels
In-Eine-Meßgeräten mit einem magnetisch-induktiven
Meßaufnehmer lassen sich beispielsweise die Strömungsgeschwindigkeit
und/oder der Volumendurchfluß eines elektrisch leitfähigen flüssigen
Mediums messen, das ein Meßrohr des Meßaufnehmers
in einer Strömungsrichtung durchströmt. Hierzu
wird im magnetisch-induktiven Meßaufnehmer mittels zumeist
einander diametral gegenüberliegende Feldspulen einer an
eine Erreger-Elektronik des In-Line-Meßgeräts
elektrisch angeschlossenen Magnetkreisanordnung ein Magnetfeld erzeugt,
das das Medium innerhalb eines vorgegebenen Meßvolumens
zumindest abschnittsweise senkrecht zur Strömungsrichtung
durchsetzt und das sich im wesentlichen außerhalb des Mediums schließt.
Das Meßrohr besteht daher üblicherweise aus nicht-ferromagnetischem
Material, damit das Magnetfeld beim Messen nicht ungünstig
beeinflußt wird. Infolge der Bewegung der freien Ladungsträger des
Mediums im Magnetfeld wird nach dem magneto-hydrodynamischen Prinzip
im Meßvolumen ein elektrisches Feld erzeugt, das senkrecht
zum Magnetfeld und senkrecht zur Strömungsrichtung des Mediums
verläuft. Mittels wenigstens zweier in Richtung des elektrischen
Feldes voneinander beabstandet angeordneter Meßelektroden
und mittels einer an diese angeschlossenen Auswerte-Elektronik des In-Eine-Meßgeräts
ist somit eine im strömenden Medium induzierte elektrische
Spannung meßbar, die wiederum ein Maß für
den Volumendurchfluß ist. Zum Abgreifen der induzierten
Spannung können beispielsweise das Medium berührende,
galvanische oder das Medium nicht berührende, kapazitive
Meßelektroden dienen. Zum Führen und Einkoppeln
des Magnetfeldes in das Meßvolumen umfaßt die
Magnetkreisanordnung üblicherweise von den Feldspulen umhüllte
Spulenkerne, die entlang eines Umfanges des Meßrohrs insb.
diametral, voneinander beabstandet und mit jeweils einer freien
endseitigen Stirnfläche, insb. spiegelbildlich, zueinander
angeordnet sind. Im Betrieb wird somit das mittels der an die Erreger-Elektronik
angeschlossenen Feldspulen erzeugte Magnetfeld über die
Spulenkerne so in das Meßrohr eingekoppelt, daß es
das zwischen beiden Stirnflächen hindurchströmende
Medium wenigstens abschnittsweise senkrecht zur Strömungsrichtung durchsetzt.
Zusätzlich zu Volumendurchfluß bzw. Strömungsgeschwindigkeit
kann mittels moderner In-Eine-Meßgeräten mit einem
magnetisch-induktiven Meßaufnehmer gegebenenfalls auch
die elektrische Leitfähigkeit des Fluids bestimmt werden.
Als Alternative zu In-Eine-Meßgeräten mit magnetisch-induktiven
Meßaufnehmern werden oftmals auch mittels Ultraschall akustisch
messende In-Line-Meßgeräten zur Messung von Strömungsgeschwindigkeiten
und/oder Volumendurchflüssen strömender Medien
verwendet.
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Der
prinzipielle Aufbau und die Funktionsweise von magnetisch-induktiven
Durchflußaufnehmern ist z. B. in der
EP-A 1 039 269 ,
US-A 60 31 740 ,
US-A 55 40 103 ,
US-A 53 51 554 ,
US-A 45 63 904 oder solcher
Ultraschall-Durchflußaufnehmern z. B. in der
US-B 63 97 683 , der
US-B 63 30 831 ,
der
US-B 62 93 156 ,
der
US-B 61 89 389 ,
der
US-A 55 31 124 , der
US-A 54 63 905 ,
der
US-A 51 31 279 ,
der
US-A 47 87 252 hinlänglich
beschrieben. Da auch die anderen der oben erwähnten, in
industriellen Durchflußmeßaufnehmern üblicherweise
umgesetzten Meßprinzipien dem Fachmann ebenfalls hinreichend
bekannt sind, kann an dieser Stelle auf eine weitere Erläuterung
dieser wie auch anderer in der industriellen Meßtechnik
etablierten, mittels Durchflußmeßaufnehmer realisierter
Meßprinzipien ohne weiteres verzichtet werden.
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Aufgrund
der geforderten hohen Integrität wie Formstabilität
für solche Meßrohre, bestehen diese – sowohl
bei magnetisch-induktiv als auch für akustisch messenden
oder auch gegebenenfalls nach anderen Meßprinzipien arbeitenden
Meßaufnehmern – zumeist aus einem äußeren,
insb. metallischen, Trägerrohr von vorgebbarer Festigkeit
und Weite, das innen mit einem elektrisch nicht leitenden Isoliermaterial
von vorgebbarer Dicke, dem sogenannten Liner, beschichtet ist. Beispielsweise
sind in der
US-B 65
95 069 , der
US-A
56 64 315 , der
US-A 52
80 727 , der
US-A
46 79 442 , der
US-A
42 53 340 , der
US-A
32 13 685 oder der
JP-Y
53-51 181 jeweils magnetisch-induktive Meßaufnehmer
beschrieben, die ein in eine Rohrleitung fluiddicht einfügbares,
ein einlaßseitiges erstes Ende und ein auslaßseitiges zweites
Ende aufweisendes Meßrohr mit einem nicht-ferromagnetischen
Trägerrohr als eine äußere Umhüllung
des Meßrohrs, und einem in einem Lumen des Trägerrohrs
untergebrachten, aus einem Isoliermaterial bestehenden rohrförmigen
Liner zum Führen eines strömenden und vom Trägerrohr
isolierten Mediums umfassen.
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Der üblicherweise
aus einem thermoplastischen, duroplastischen oder auch elastomeren Kunststoff
bestehende Liner dient der chemischen Isolierung des Trägerrohrs
vom Medium. Bei magnetisch-induktiven Meßaufnehmern, bei
denen das Trägerrohr eine hohe elektrische Leitfähigkeit
aufweist, beispielsweise bei Verwendung metallischer Trägerrohre,
dient der Liner außerdem als elektrische Isolierung zwischen
dem Trägerrohr und dem Medium, die ein Kurzschließen
des elektrischen Feldes über das Trägerrohr verhindert.
Durch eine entsprechende Auslegung des Trägerrohrs ist
insoweit also eine Anpassung der Festigkeit des Meßrohrs
an die im jeweiligen Einsatzfall vorliegenden mechanischen Beanspruchungen
realisierbar, während mittels des Liners eine Anpassung
des Meßrohr an die für den jeweiligen Einsatzfall
geltenden chemischen und/oder biologischen Anforderungen realisierbar
ist.
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Ein
besonderes Problem vorgenannter Meßgeräte besteht
u. a. darin, daß sie nach ihrer Außerbetriebsetzung
zumeist nur sehr aufwendig entsorgt werden können. Dies
im besonderen auch deshalb, weil Meßgeräte der
in Rede stehenden Art, wie bereit erwähnt, üblicherweise
zu einem durchaus beträchtlichen Teil aus Kunststoffen
bestehen. Besonders bei In-Line-Meßgräten mit
bestimmungsgemäß zu messendes Medium berührenden
Kontaktflächen aus Kunststoffen, wie beispielsweise solchen
mit magnetisch-induktivem Meßaufnehmer, sind selbige Kunststoffe
einerseits betriebsbedingt gegen eine Vielzahl von chemischen Verbindungen
inert ausgebildet und infolgedessen auch nach der bestimmungsgemäßen Verwendung
gleichermaßen schwer chemisch zersetzbar. Anderseits sind
in herkömmlichen Meßgeräten verwendete
Kunststoffe, insb. auch infolge gegebenenfalls unvorteilhafter Kombinationen
mit nicht ohne weiters entfernbaren Kontaminationen, wie etwa durch
Belagsbildung und/oder Diffusion, häufig nur als Sondermüll
zu behandeln und insoweit nur noch bedingt recycelbar oder können
nur unter sehr aufwendigen Sicherheitsvorkehrungen vernichtet oder
endgelagert werden.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, Meßgeräte
der vorgenannten Art dahingehend zu verbessern, daß eine
vereinfachte Entsorgung nach deren Außerbetriebnahme ermöglicht
und möglichst auch eine verbesserte Recycling-Fähigkeit
einzelner Meßgerät-Komponenten gegeben ist.
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Zur
Lösung der Aufgabe besteht die Erfindung in einem, beispielsweise
als ein In-Eine-Meßgerät und/oder ein Durchflußmeßgerät
ausgebildeten, Meßgerät zum Erfassen wenigstens
einer Meßgröße von einem, beispielsweise
in einer Rohrleitung strömenden, Medium, wobei das Meßgerät
zumindest teilweise, insb. eine von dessen Komponenten, die im Betrieb
des Meßgeräts von zu messenden Medium kontaktiert
sind, aus einem festen, biologisch, beispielsweise photochemisch
und/oder bakteriologisch und/oder hydrolytisch, abbaubaren Kunststoff – BAW – besteht.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung des Meßgeräts der Erfindung
umfaßt dieses weiters einen mit der Rohrleitung verbundenen,
insb. in deren Verlauf eingefügten, Meßaufnehmer
zum Führen von zu messendem Medium und zum Erzeugen wenigstens eines
mit der zu erfassenden Meßgröße, insb.
auch Änderungen derselben, korrespondierenden Meßsignals.
Diese Ausgestaltung weiterbildend ist ferner vorgesehn, daß der
Meßaufnehmer zumindest teilweise aus nämlichem
Kunststoff (BAW) besteht, beispielsweise wenigstens eine von dessen
Komponenten, die im Betrieb des Meßgeräts von
zu messenden Medium kontaktiert sind.
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Nach
einer zweiten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung umfaßt dieses weiters einen mit der Rohrleitung
verbundenen, insb. in deren Verlauf eingefügten, Meßaufnehmer
zum Führen von zu messendem Medium und zum Erzeugen wenigstens eines
mit der zu erfassenden Meßgröße, insb.
auch Änderungen derselben, korrespondierenden Meßsignals,
wobei der Meßaufnehmer wenigstens ein im Betrieb des In-Line-Meßgeräts
von zu messendem Medium durchströmtes Meßrohr
aufweist, und wobei das Meßrohr, insb. im Bereich einer
seinem Lumen zugewandten Innenwand, zumindest teilweise aus nämlichem
Kunststoff (BAW) besteht. Nach einer Weiterbildung dieser Erfindung
ist ferner vorgesehen, daß das Meßrohr mittels
eines, insb. starren und/oder metallischen, Trägerohrs
sowie einem dieses innen auskleidenden Liner gebildet ist. Der beispielsweise
als, insb. austauschbarer und/oder vor Ort ersetzbarer, Losliner
ausgebildete Liner kann hierbei zumindest anteilig, insb. überwiegend
oder ausschließlich, aus nämlichem Kunststoff
(BAW) bestehen. Nach einer weiteren Weiterbildung dieser Ausgestaltung
der Erfindung weist der Meßaufnehmer weiters eine am Meßrohr
angeordnete Magnetkreisanordnung zum Erzeugen und Führen
eines magnetischen Feldes, das im strömenden, insb. zumindest
geringfügig elektrisch Leitfähigen, Medium ein
elektrisches Feld induziert, sowie Meßelektroden zum Abgreifen
von im strömenden Medium induzierten elektrischen Spannungen
auf.
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Nach
einer dritten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) zumindest als Granulat kompostierbar ist.
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Nach
einer vierten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) von Mikroorganismen, insb. Bakterien, Pilze, Hefen oder Algen,
zersetzbar und/oder zumindest anteilig resorbierbar ist, insb. einhergehend
mit der Erzeugung brennbaren Gases.
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Nach
einer fünften Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW), insb. in einem ursprünglichen, unkontaminierten
Zustand und/oder gemahlen, als Futtermittel und/oder Futtermittelzusatz
anwendbar ist.
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Nach
einer sechsten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) zumindest in der Weise biologisch abbaubar ist, daß er
der europäischen Norm EN 13432:2000 genügt.
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Nach
einer siebenten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) zumindest in der Weise biologisch abbaubar ist, daß er,
insb. unter den im europäischen Standard EN 14046:2003 definierten
Umgebungsbedingungen, innerhalb eines Zeitraum von weniger als 12
Monaten, insb. höchstens 6 Monaten mindestens in einem
Umfang von 50%, insb. zu mehr als 90%, einer nominellen Ausgangsmasse
zersetzt wird.
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Nach
einer achten Ausgestaltung des Meßgeräts der Erfindung
ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff (BAW)
auf Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt ist.
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Nach
einer neunten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) auf Basis von Naturlatex hergestellt ist.
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Nach
einer zehnten Ausgestaltung des Meßgeräts der
Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) auf Basis von pflanzlichen und/oder tierischen Fetten, insb.
Polyhydroxyfettsäuren, Talg oder dergleichen, hergestellt
ist.
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Nach
einer elften Ausgestaltung des Meßgeräts der Erfindung
ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff (BAW)
auf Basis von Kohlenhydraten, insb. Polysaccariden, hergestellt
ist. Hierbei kann nämlicher Kunststoff (BAW) zumindest
anteilig aus Stärke und/oder Cellulose und/oder Celluloseester aliphatischer
Carbonsäuren und/oder Hemicellulose und/oder Pectin bestehen.
Im besonderen ist bei dieser Ausgestaltung der Erfindung ferner
vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff (BAW) zumindest
anteilig aus Celluloseaccetat und/oder Cellulosepropionat und/oder
Celluloseacetobutyrat und/oder Celluloid und/oder Vulkanfiber besteht.
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Nach
einer zwölften Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) unter Verwendung von Naturfasern, insb. Baumwollfasern (Linters),
Flachsfasern, Hanffasern, Holzstoffspäne und/oder -mehl,
Tierwolle, Seidenfäden oder dergleichen, hergestellt ist.
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Nach
einer dreizehnten Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) auf Basis von, insb. natürlichen, Aminosäuren,
insb. Asparaginsäure, Glutaminsäure oder dergleichen,
hergestellt ist.
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Nach
einer vierzehnten Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) auf Basis von, insb. natürlichen, Proteinen, insb.
enthaltend Casein, Alanin, Arginin, Asparagin, Cystein, Glutamin,
Glycin oder dergleichen, hergestellt ist.
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Nach
einer fünfzehnten Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) auf Basis von Milchsäure hergestellt ist, beispielsweise
also zumindest anteilig aus Polylactiden besteht.
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Nach
einer sechzehnten Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) auf Basis von Gelantine hergestellt ist.
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Nach
einer siebzehnten Ausgestaltung des Meßgeräts
der Erfindung ist vorgesehen, daß nämlicher Kunststoff
(BAW) thermoplastisch, duroplastisch, oder als ein Elastomere ausgebildet
ist.
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Ferner
ist das erfindungsgemäße nach einer Weiterbildung
der Erfindung zum Messen wenigstens einer Meßgröße,
insb. eines Durchflusses und/oder einer Strömungsgeschwindigkeit,
von in einer Rohrleitung strömendem Wasser, insb. Trinkwasser,
oder von einem in einer Rohrleitung strömenden Lebens- oder
Arzneimittel bzw. eines dessen Herstellung dienenden Rohstoffs vorgesehen.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, zur Fertigung von Meßgeräten
der in Rede stehenden Art herkömmlicherweise verwendete
Kunststoffe zumindest anteilig, insb. auch überwiegend oder
vollständig, durch solche Kunststoffe zu ersetzen, die
als biologisch abbaubar eingestuft sind. Darüber hinaus
können durch die Verwendung solcher Kunststoffe gegebenenfalls
auch neu Anwendungen auf dem Gebiet der industriellen Meßgerätetechnik erschlossen
werden.
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Biologisch
abbaubare Kunststoffe (BAW), insb. im Sinne der europäischen
Industrienorm EN 13432:2000 oder auch der us-amerikanischen
Normen ASTM D6400 oder ASTM D6868,
sind – zumeist polymere – Werkstoffe, bei denen
durch photochemische, hydrolytische bzw. mikrobiologische Umbauprozesse
nachweislich eine signifikante Veränderung der chemischen
Struktur des Ausgangsmaterials herbeigeführt werden kann.
Bei den dabei stattfindenden chemisch-biologischen Umbauprozessen
werden die Molekülketten dieser Kunststoffe beispielsweise
unter Einwirkung von Sonnen- oder UV-Licht und/oder Wasser und/oder
Mikroorganismen, wie z. B. Bakterien, Hefen, Pilzen oder Algen,
gespalten und soweit als möglich zu toxikologisch unbedenklichem
Kohlendioxid, Wasser und Methan umgesetzt. Somit können
BAW auch im Zuge eines organischen Recycling, beispielsweise in
einer industriellen Kompostieranlage, oder einer Brennstoffgewinnung,
beispielsweise in einer Biogasanlage, zu ökologisch weitgehend
unbedenklichen und/oder nutzbaren Reststoffen umgewandelt werden.
Im weiteren können solche Reststoffe oder auch solche – von
allfälligen Kontaminationen weitgehend befreite – Kunststoffe
(BAW) gegebenenfalls auch zu Futtermittel bzw. Futtermittelzusätzen
weiter verarbeitet werden.
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Damit
Kunststoffe, beispielsweise auch im Sinne der vorgenannten Euronorm EN
13432:2000, als biologisch abbaubarer Kunststoff (BAW)
gelten können, sollen die entsprechenden Umwandlungs- und
Zersetzungsprozesse nicht länger als etwa ein Jahr dauern.
Für Produkte, die zudem als kompostierbar gelten sollen,
darf die Zeit des Abbaus nicht die Dauer üblicher Kompostiervorgänge überschreiten.
Die Zertifizierung von BAW gemäß den einschlägigen
Normen erfolgt in den USA beispielsweise durch das Biodegradable
Products Institute (BPI), New York.
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Eine
Gruppe von für die Verwendung in Meßgeräten
geeigneten, biologisch abbaubaren Kunststoffen ist beispielsweise
mit Polyestern auf Milchsäurebasis gegeben. Solche Polymere
zeigen im Vergleich zu anderen abbaubaren Polymeren eine nur geringe
Wasseraufnahmefähigkeit und lassen sich zudem hydrolytisch
abbauen.
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Als
für den biologischen Abbau im obigen Sinne ebenfalls besonders
geeignete Materialien haben sich des weiteren auch solche Kunststoffe,
die vollständig oder zumindest überwiegend auf
der Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt sind – sogenannte
Biokunststoffe –, erwiesen. Biokunststoffe sind hierbei
solche, die, insb. unter Verzicht auf Erdölprodukten, zu überwiegenden
Anteilen oder vollständig aus Biopolymeren erzeugt und,
insb. auch unter Anwendung der für Kunststoffe üblichen
Verfahren, geeignet modifiziert werden. Mit speziellen Verfahren
und durch Zugabe von Verarbeitungshilfsmitteln können solchen
Biokunstoffen, wie etwa Celluloseacetat, dabei beispielsweise auch
thermoplastische Eigenschaften verliehen werden.
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Zur
Herstellung von Biokunststoffen können agrarische Rohstoffe
wie Pflanzenöl oder -fette, Stärke, Zucker oder
andere Polysaccharide oder beispielsweise auch Cellulose, monomere
Kohlenhydrate, Chitin, tierische Fette bzw. Öle wie auch
Proteine als Ausgangsmaterialien verwendet werden. Erhältlich
daraus sind beispielsweise aliphatische Polyester, Cellulosewerkstoffe
oder auf nativer Pflanzenstärke basierende Stärkewerkstoffe,
wie sie z. B. auch in der
US-A
53 62 777 , der
US-B
60 96 809 , der
US-B
64 72 497 oder der
US-B
65 65 640 vorgeschlagen sind.
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Abgesehen
davon, daß es sich bei vielen Biokunststoffen zumeist auch
um biologisch abbaubare Kunststoffe (BAW) handelt, können
diese oftmals auch basierend auf schnell nachwachsenden agrarischen
Rohstoffträgern und insoweit auch weitgehend klimaneutral
erzeugt werden. Als agrarische Rohstoffträger kommen beispielsweise
land- oder forstwirtschaftlich angebaute, gegebenenfalls auch genmanipulierte
Pflanzenzüchtungen, wie z. B. entsprechend getrimmte Rapssorten,
spezielle Getreide- oder Grasarten in Frage. Darüberhinaus
können beispielsweise auch schnell wachsenden Baumarten,
z. B. Eukalyptus, oder Reststoffe aus der Lebensmittel- oder Futterverarbeitung,
wie etwa Tomaten- und Kartoffelschalen, Rübenmelasse oder
Krebs- und Krabbenschalen, als Rohstoffträger für
BAW dienen. Desweiteren können auch solche tierische Produkte
wie z. B. Schurwolle, Leder und Häute, Talg, Gelatine und Casein
oder ein als Baumwolllinters bezeichnetes Abfallprodukt, das nach
dem Entfernen der Baumwollfasern von der Baumwollfruchtkapsel übrig
bleibt oder auch andere organische Reststoffe, wie etwa Stroh, Holzfasern
oder -späne, für die Herstellung von BAW verwendet
werden.
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Neben
der biologischen Abbaubarkeit und der regenerativen Rohstoffbasis
besitzen Biokunststoffe zudem auch – natürliche
oder durch Veredlung, wie z. B. das Bedampfen mit Aluminium oder
Siliziumoxid, induzierte – Eigenschaften, die sie gegenüber
konventionellen Kunststoffen hervorheben, z. B. hinsichtlich der
Oberflächenbeschaffenheit oder Barriereeigenschaften des
Materials gegen Diffusion fluider Medien. Darüberhinaus
zeigen BAW, insb. auch die auf Basis von Biokunststoffen, auch mit
typischen Thermoplasten durchaus vergleichbare mechanische Eigenschaften
und lassen sich daher sogar mittels konventionellen Technologien,
wie z. B. Extrusion, Blasformen oder Spritzgießen, verarbeiten,
wie sie sich bei der Produktion von herkömmlichen Kunststoffprodukten
etabliert haben.
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Obzwar
BAW häufig aus Biokunststoffen hergestellt sind, soll jedoch
nicht unerwähnt bleiben, daß es darüber
hinaus aber auch spezielle erdölbasierte Kunststoffe gibt,
die sehr gut biologisch abbaubar sind und insoweit gleichermaßen
als BAW angesehen werden können.
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Die
Erfindung und vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachfolgend anhand
der Figuren der Zeichnung näher erläutert. Gleiche
Teile sind debaei regelmäßig mit gleichen Bezugszeichen
versehen. Falls es der Übersichtlichkeit dienlich ist,
sind Bezugszeichen in nachfolgenden Figuren durchaus auch weggelassen.
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Im
einzelnen zeigen:
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1 in
schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemäßen Meßgeräts
mit einem in den Verlauf einer Rohrleitung eingesetzten Meßrohr;
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2 schematisch
ein Meßgerät gemäß 1 mit
einem gemäß der Schnittebene A-A in 1 quergeschnittenen
Meßrohr; und
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3 schematisch
in einem Längsschnitt ein Meßrohr für
ein Meßgerät gemäß 1 bzw. 2.
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In
den 1 und 2 ist schematisch in zwei Ansichten
ein für die Verwendung in der industriellen Meß-
und Automatisierungstechnik geeignetes, dem Erfassen wenigstens
einer Meßgröße von einem, insb. in einer
Rohrleitung strömenden, Medium dienendes Meßgerät
dargestellt. Bei dem – hier als ein in den Verlauf einer
zu messendes Medium führenden Rohrleitung einzusetzendes
In-Eine-Meßgerät ausgebildeten – Meßgerät
kann es sich beispielsweise um ein Durchflußmeßgerät
handeln, das Durchflösse, insb. Durchflußraten
und/oder Strömungsgeschwindigkeiten, von strömenden
Medien auf Basis von Ultraschall akustisch und/oder auf Basis von
im Medium induzierten Wirbeln oder – wie in den 1 und 2 exemplarisch
gezeigt – auf Basis von im Medium induzierten Spannungen
mißt. Alternativ oder in Ergänzung dazu kann das
Meßgerät aber auch als ein für die Messung
anderer in der Meß- und Automatisierungstechnik interessierenden Meßgrößen,
wie z. B. einem Druck, einer Temperatur, einer Dichte, einer Viskosität
etc., geeignetes Meßgerät ausgebildet sein. Im
besonderen ist das, insb. als In-Eine-Meßgerät
und/oder Durchflußmeßgerät ausgebildete,
Meßgerät ferner dafür vorgesehen, für die
Messung von Medien in Trinkwasser-Netzen, in der Pharmazie, oder
in der Lebensmittelherstellung und/oder -verarbeitung eingesetzt
zu werden, beispielsweise also zur Durchflußmessung von
in einem Rohrleitungssystem strömenden Lebensmittel- oder Arzneimittelrohstoffen
oder von strömendem Wasser.
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Das
Meßgerät weist einen im Betreib von zu messendem
Medium durchströmten – im hier gezeigten Ausführungsbeispiel
in den Verlauf einer das Medium zu- bzw. abführenden Rohrleitung 301 , 302 eingebauten – Meßaufnehmer 10 zum
erzeugen von mit der wenigstens einen zu erfassenden Meßgröße
korrespondierenden Meßsignalen sowie ein, beispielsweise
unmittelbar am Meßaufnehmer 10 befestigtes, Elektronik-Gehäuse 200 auf,
in dem eine mit dem Meßaufnehmer 10 elektrisch
gekoppelte, den Betrieb des Meßgeräts steuernde
sowie die vom Meßaufnehmer gelieferten Meßsignale
verarbeitende Meßgerät-Elektronik 20 untergebracht
ist. Zur Steuerung des Meßgeräts wie auch zur
Verarbeitung vom Meßaufnehmer 10 gelieferter Meßsignale
kann z. B. ein in der Meßgerät-Elektronik 20 entsprechend
vorgesehener Mikrocomputer μC verwendet werden. Die Meßgerät-Elektronik 20 kann
ferner über Verbindungsleitungen 2L mit einem übergeordneten
elektronischen Datenverarbeitungssystem 40 verbunden sein, über
die Meßgerät und Datenverarbeitungssystem einerseits
im Betrieb generierte Meß- und Betriebsdaten, wie etwa
die erfaßte Meßgröße repräsentierende
digitalisierte Meßwerte, digitale Betriebs- und Diagnosedaten
und/oder in den Betrieb des Meßgeräts eingreifende
Parametrier- oder Steuerkommandos, austauschen und anderseits die
Speisung des Meßgeräts mit der für den
Betrieb erforderlichen elektrischen Leistung erfolgt.
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Zum
Führen von zu messendem Medium wie auch zum Haltern von
Meßsignal erzeugenden Komponenten, wie z. B. als Signalgeber
dienende physikalisch-elektrische Wandlerelemente, weist der Meßaufnehmer
ferner ein – gegebenenfalls innerhalb eines als äußere
Schutzhülle dienenden Aufnehmer-Gehäuses 100 angeordnetes – Meßrohr 11 auf, von
dem ein geeigneter struktureller Aufbau mit der Zusammenschau der 2 und 3 exemplarisch gezeigt
ist.
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Bei
dem im Ausführungsbeispiel gezeigten Meßaufnehmer
ist an jedem der beiden durch jeweils eines der Meßrohrende
gebildeten Endbereiche des Meßaufnehmers 10 jeweils
ein dem Anschluß des Meßgeräts an die
Rohrleitung dienender Aufnehmer-Flansch 104 , 105 vorgesehen. Die Flansche können
dabei beispielsweise auf das Meßrohr 11 aufgeschoben
und daran angeschweißt sein. Jeder der beiden Aufnehmer-Flansche 104 , 105 ist – wie
schematisch dargestellt – mit jeweils einem an einem korrespondierenden
Endbereich der Rohrleitung 301 bzw. 302 vorgesehenen Rohrleitungs-Flansche 304 , 305 montiert.
Zwischen einem Aufnehmer-Flansch 104 , 105 und dem jeweils korrespondierenden
Rohrleitungs-Flansch 304 bzw. 305 kann, falls erforderlich, ferner jeweils
eine dem Abdichten und/oder dem Erden des Meßgeräts
dienende Kunststoffscheibe 314 bzw. 315 plaziert werden.
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Das
hier gezeigte Meßrohr
11 ist mittels eines, insb.
starren und/oder metallischen, Trägerrohr
111 von vorgebbarem Lumen und einen rohrförmigen,
aus einem Isoliermaterial bestehenden Liner
112 von
vorgebbarer Weite gebildet. Das zumindest überwiegend aus
mechanisch und/oder thermisch hochbelastbarem Material, beispielsweise
industrietauglichem Kunststoff, Keramik, Edelstahl oder einem anderen
rostfreien Metall, bestehende Trägerrohr
111 umschließt dabei den Liner
112 koaxial, so daß dieser das
Trägerrohr
111 innen vollständig
auskleidet und dieses insoweit vom im Betrieb hindurchströmenden Medium
praktisch völlig isoliert ist. Ferner sind am Trägerrohr
111 auch die bereits erwähnten
Aufnehmer-Flansche
104 ,
105 gehaltert. Der Liner
111 kann beispielsweise aus einem Kunststoff
bestehen, der in einem Schleuder-, einem Spritzguß-, Druckguß-
oder einem Extrudier-Verfahren auf die Innenwand des Trägerrohrs
appliziert worden ist. Alternativ oder in Ergänzung dazu
kann der Liner
112 aber beispielsweise
auch als vorgefertigte Einlegematte oder als vorgefertigter Einziehschlauch
in das Trägerrohr
111 eingebracht
werden. Besonders in letzteren Fall ist es zu dem ohne weiteres
auch möglich, den Liner
112 ,
wie u. a. auch in der
US-A
2006/0010991 vorgeschlagen als, gegebenenfalls sogar austauschbaren und/oder
vor Ort ersetzbarer, Losliner – also lose im Trägerrohr
steckender Liner – auszubilden.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung sind der Meßaufnehmer
und insoweit auch das Meßrohr für die Verwendung
in einem die Meßgröße magnetisch-induktiv
messenden In-Line-Meßgerät vorgesehen. Dementsprechend
umfaßt der Meßaufnehmer ferner ein am Meßrohr
angeordnetes Magnetsystem 12 zum Erzeugen und Führen
eines magnetischen Feldes B, das im strömenden – hier
als zumindest geringfügig elektrisch leitfähige
Flüssigkeit ausgeprägtes – Medium eine
elektrische Spannung induziert, sowie Meßelektroden 131 , 132 zum
Abgreifen von im strömenden Medium induzierten Spannungen.
Die Meßelektroden 131 , 132 sind einander, insb. diametral, gegenüberliegend
am Meßrohr 11 plaziert. Selbstverständlich
können die Meßelektroden 131 , 132 falls erforderlich, insb. bei Verwendung
von mehr als zwei Meßelektroden, am Meßrohr 11 so
voneinander beabstandet angeordnet werden, daß sie sich nicht
diametral gegenüberliegen. Dies kann z. B. dann der Fall
sein, wenn zusätzliche Meßelektroden für
Referenzpotentiale oder weitere Meßelektroden zur Überwachung
eines Mindestfüllstandes des Mediums im Meßrohr 11 bei
waagerechter Einbaulage desselben vorgesehen sind. Im hier gezeigten
Ausführungsbeispiel sind die Meßelektroden 131 , 132 zudem
als das Medium im Betrieb kontaktierende galvanische Elektroden
ausgeführt, allerdings können die Meßelektroden,
wie bei derartigen Meßaufnehmern durchaus üblich,
auch als die induzierte Spannung durch ein Dielektrikum hindurch
auskoppelnde kapazitive Elektroden ausgebildet sein.
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Das
Magnetsystem 12 wiederum weist – wie bei industrietauglichen
magnetisch-induktiven Meßgeräten durchaus üblich – zwei
Feldspulen 121 , 122 auf,
die ebenfalls einander, insb. diametral, gegenüberliegend
am Meßrohr 11 plaziert sind. Dabei sind die beiden
Feldspulen 121 , 122 in
vorteilhafter Weise so angeordnet, daß eine die Feldspulen 121 , 122 imaginär
verbindende Sehne, insb. ein Durchmesser, des Meßrohrs 11 zu
einer die Meßelektroden 131 , 132 gleichermaßen imaginär
verbindenden, insb. ebenfalls durch einen Durchmesser des Meßrohrs 11 gebildeten,
Sehne des Meßrohrs 11 senkrecht verläuft.
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Die
Feldspulen 121 , 122 sind
des weiteren zumindest im Meßbetrieb mit einer in der Meßgerät-Elektronik 20 vorgesehenen – hier
nicht im einzelnen dargestellten – dem Erzeugen veränderlicher elektrischer
Ströme von vorgebbarer Stromstärke dienenden Treiberschaltung
des In-Line-Meßgeräts über Verbindungsleitungen 10201 , 10202 verbunden und
zumindest zeitweise von einem entsprechenden Erregerstrom I durchflossen.
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Das
im Betrieb mittels des stromdurchflossenen Magneffeldsystems erzeugte
Magnetfeld B durchsetzt das innerhalb des Meßrohrs 11 strömende
Medium zumindest abschnittsweise senkrecht zu dessen Strömungsrichtung.
Unter dem Einfluß der Magnetfeldes B wandern im Medium
befindliche bewegliche Ladungsträger je nach Polarität
zu einer der beiden Meßelektroden 131 , 132 ab. Zum Abgreifen der im strömenden
Medium entsprechend induzierten elektrischen Spannung sind die Meßelektroden 131 , 132 mittels Verbindungsleitungen 10203 , 10204 an
die Meßgerät-Elektronik 20 in für
die Messung geeigneter Weise angeschlossen.
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Bei
der Herstellung des Meßrohrs 11 selbst wird zunächst
das, beispielsweise metallische, Trägerrohr 111 mit der gewünschten Länge
bereitgestellt. Anschließend wird an jedem Ende des Trägerrohrs 111 jeweils einer der, beispielsweise
ebenfalls metallische, Aufnehmer-Flansch 104 , 105 auf das jeweilige Ende des Trägerrohrs 111 aufgeschoben. Daraufhin wird eine
jeweilige Rückseite des jeweiligen Aufnehmer-Flansch 104 , 105 mit
der Außenseite des Trägerrohrs 11, mechanisch
fest und dicht verbunden. Dies kann bei Verwendung eines metallischen Trägerrohrs
und metallischer Aufnehmer-Flansch beispielsweise durch Löten,
Hartlöten oder Schweißen geschehen, was zu einer
entsprechenden Löt-, Hartlöt- oder Schweißnaht
Aufnehmer-Flansch 104A , 105A führt. Der von den Aufnehmer-Flanschen 104 , 105 und
dem Trägerrohr 111 gebildete
Zwischenraum – kann bei magnetisch-induktiven Meßaufnehmern durchaus üblich – mittels
eines umlaufenden Bleches verschlossen werden. Der Zwischenraum
kann, für den Fall, daß das Meßrohr 11 für
einen magnetisch-induktiven Meßaufnehmer verwendet werden soll,
beispielsweise zur Aufnahme der das erwähnte Magnetfeld
erzeugenden Feldspulen und weiterer Komponenten des erwähnten
Magnetsystems dienen. Wenn das Blech dabei als Bestandteil des Magnetsystems
dienen soll, kann es in vorteilhafter Weise auch ferromagnetisch
ausgebildet sein.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Meßgerät
ist im besonderen vorgesehen, daß es zumindest teilweise
aus einem festen, biologisch, beispielsweise photochemisch und/oder
bakteriologisch und/oder hydrolytisch, abbaubaren Kunststoff – kurz
BAW – besteht, beispielsweise eine oder mehrere von dessen
Komponenten, die im Betrieb des Meßgeräts von zu
messenden Medium kontaktiert sind. Bei dem BAW kann es sowohl um
einen thermoplastischen als auch duroplastisch Kunststoff handeln.
Alternativ oder in Ergänzung kann der für das
erfindungsgemäße Meßgerät verwendete BWA
aber auch als ein Elastomere ausgebildet sein. Als Basis für
den im Meßgerät verwendeten BAW können
beispielsweise Proteinen und/oder Aminosäuren und/oder
Fetten und/oder oder Ölen dienen.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung ist als BAW ein Kunststoff gewählt,
der auch von Mikroorganismen, wie etwa Bakterien, Pilzen, Hefen oder
Algen, zersetzbar und/oder zumindest anteilig resorbierbar ist,
gegebenenfalls auch einhergehend mit der Erzeugung von brennbaren
Gasen. Im besonderen dient dabei als BAW ein Kunststoff, der zumindest
als Granulat kompostierbar ist, und/oder der zumindest in einem
ursprünglichen, unkontaminierten Zustand und/oder hinreichend
zerkleinert, beispielsweise geschrotet oder gemahlen, als Futtermittel und/oder
Futtermittelzusatz anwendbar ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der
BAW zumindest in der Weise biologisch abbaubar ist, daß er
den an biologisch abbaubare Kunststoffe gestellten Mindestanforderungen
gemäß wenigstens einer der Normen EN 13432:2000, ASTM
D6400 oder ASTM D6868 genügt.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist als BAW für das
Meßgerät ferner ein solcher Kunststoff gewählt,
der zumindest in der Weise biologisch abbaubar ist, daß er,
beispielsweise unter den im europäischen Standard EN
14046:2003 und/oder den im US-amerikanischen Standard ASTM
D5338 definierten Umgebungsbedingungen, innerhalb eines
Zeitraum von weniger als 12 Monaten, insb. höchstens 6
Monaten mindestens in einem Umfang von 50%, insb. zu mehr als 90%,
einer nominellen Ausgangsmasse zersetzt wird.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung ist der für das erfindungsgemäße
Meßgerät verwendete BAW zumindest anteilig auf
Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt. Als für den
für das erfindungsgemäße Meßgerät
verwendeten BAW kommen dabei beispielsweise folgende Kunststoffe bzw.
-Kunststoffamilien – einzeln oder auch in Kombination – in
Frage: Kunststoffe auf Basis von Naturlatex, Kunststoffe auf Basis
von pflanzlichen und/oder tierischen Fetten, wie etwa Polyhydroxyfettsäuren,
Talg oder dergleichen; Kunststoffe auf Basis von Naturfasern, wie
etwa Baumwollfasem (Linters), Flachsfasern, Hanffasern, Holzstoffspäne
und/oder -mehl, Tierwolle, Seidenfäden oder dergleichen; Kunststoffe
auf Basis von natürlichen Aminosäuren, wie etwa
Asparaginsäure, Glutaminsäure oder dergleichen;
Kunststoffe auf Basis von natürlichen Proteinen, wie etwa
solche, die Casein, Alanin, Arginin, Asparagin, Cystein, Glutamin,
Glycin oder dergleichen enthalten; Kunststoffe auf Basis von Gelantine; Kunststoffe
auf Basis von Kohlenhydraten, insb. Polysaccariden, wie auch Kunststoffe
auf Basis von Milchsäure. Solche auf Basis nachwachsender
Rohstoffe hergestellten und für das erfindungsgemäße Meßgerät
geeigneten BAW können z. B. Polylactid, Stärke,
Cellulose, Celluloseester aliphatischer Carbonsäuren, Hemicellulose
wie auch Pectin sein. Als Verwendung als BAW im erfindungsgemäßen
Meßgerät besonders geeigneter Kunststoff auf Basis
von Celluslose seien an dieser Stelle exemplarisch Celluloseaccetat,
Cellulosepropionat, Celluloseacetobutyrat, Celluloid wie auch Vulkanfiber
genannt.
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Für
den oben beschriebenen Fall, daß das Meßgerät
einen mit der Rohrleitung 301 , 302 verbundenen, insb. in deren Verlauf
eingefügten, Meßaufnehmer 10 zum Führen
von zu messendem Medium und zum Erzeugen wenigstens eines mit der
zu erfassenden Meßgröße, insb. auch Änderungen
derselben, korrespondierenden Meßsignals umfaßt,
ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ferner
vorgesehen, daß der Meßaufnehmer 10 zumindest
teilweise aus diesem biologisch abbaubaren Kunststoff (BAW) besteht.
Beispielsweise kann dabei eine von dessen Komponenten, die im Betrieb
des Meßgeräts von zu messenden Medium kontaktiert sind,
mittels des BAW gebildet sein. Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung ist für den Fall, daß der Meßaufnehmer 10 wenigstens
ein im Betrieb des Meßgeräts von zu messendem
Medium durchströmtes Meßrohr umfaßt,
ferner vorgesehen, daß das Meßrohr 11 zumindest
teilweise aus nämlichem BAW besteht, z. B. im Bereich einer
seinem Lumen zugewandten Innenwand. Im besonderen kann für den
Fall, daß das Meßrohr 11 – wie
erwähnt – mittels eines Trägerohrs 111 sowie einem dieses innen auskleidenden
Liner 112 gebildet ist, wenigstens
der Liner 112 zumindest anteilig,
gegebenenfalls überwiegend oder auch ausschließlich,
aus einem solchen BAW bestehen.
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Alternativ
oder in Ergänzung zur Verwendung eines Liners 112 aus BAW können auch andere Komponenten
des Meßgeräts, wie z. B. Teile vom Elektronik-Gehäuse 200,
Kabelisolierungen von Verbindungsleitungen, für Kabeldurchführungen
verwendete und/oder der Einbettung von Elektronikkomponenten dienende
Vergußmassen, allfällig verwendete Dicht- und/oder
Erdungsscheiben, Stauscheiben oder andere betriebsgemäß in
das Medium hineinragende Einbauteile, oder auch tragende Teile oder
auch andere formgebende und/oder -stabilisierende Komponenten von
Meßaufnehmern, wie etwa das vorgenannte Trägerrohr 111 und/oder auch als äußere
Umhüllung von Meßaufnehmern dienende Aufnehmer-Gehäuse 200,
etc. zumindest anteilig aus einem solchen BAW bestehen. Dies im
besonderen auch bei solchen Meßgeräte, die sich
hinsichtlich des umgesetzten Meßprinzips und/oder des Meßaufnehmertyps
von dem in den 1 und 2 gezeigten Meßgerät
unterscheiden, beispielsweise also auch Ultraschall-Durchflußmeßgeräte,
Vortex-Meßgeräte, Differenzdruck-Meßgeräte,
Coriolis-Massedurchflußmesser, thermische Durchflußmesser
etc.
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Zumindest
für den bereits erwähnten Fall, daß das
erfindungsgemäße Meßgerät dazu
dient, solche Medien zu messen, die selbst erhöhten Anforderungen
hinsichtlich chemisch-biologischer wie auch bakteriologischer Reinheit
unterworfen sind, wie etwa Trinkwasser, Lebensmittel oder Arzneimittel,
und infolgedessen zumeist selbst ebenfalls als toxikologisch und/oder ökologisch
eher unbedenklich eingestuft werden können, kann, für
den Fall, daß betriebsbedingt zu messendem Medium ausgesetzten und
aus Kunststoff bestehenden Komponenten des Meßgeräts
aus BAW bestehen, nunmehr auch die Entsorgung von selbigen Komponenten
unter weit geringeren Sicherheitsanforderungen realisiert werden
als bis anhin. Insoweit kann durch die Erfindung auch ein nicht
unerheblicher Beitrag zum Umweltschutz und, zumindest bei Verwendung
von BAW auf Basis schnell nachwachsender natürlicher Rohstoffe, auch
zum Klimaschutz geleistet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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