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Die
Erfindung betrifft ein Trockenbodensystem sowie ein Verfahren zur
Erstellung eines Trockenbodensystems.
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Trockenbodensysteme
weisen üblicherweise
Bauplatten auf, die in einer Ebene nebeneinander angeordnet werden.
Zur Erstellung eines geschlossenen Bauplattenverbundes werden benachbarte Bodenplatten
an ihren einander zugewandten Seitenflächen, also an ihren Stoßkanten,
miteinander verbunden. Hierzu werden Bodenplatten an ihren Seitenflächen üblicherweise
miteinander verklebt, beispielsweise mittels eines PU-Klebstoffs
oder eines Epoxydharzes.
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Ein
entsprechendes Trockenbodensystem wird auch als Trockenestrich bezeichnet.
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Trockenestriche
beziehungsweise Trockenbodensysteme der vorgenannten Art können auf
einen beliebigen Untergrund aufgebracht werden. Auf die Oberseite
des Trockenestrichs beziehungsweise Trockenbodensystems kann ein
Bodenbelag aufgebracht sein, beispielsweise ein Bodenbelag aus Holzpaneelen,
Fliesen oder Teppich.
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Problematisch
ist bei Trockenbodensystemen der vorgenannten Art die Justierung
der Bauplatten zueinander an ihren Seitenflächen. So können bereits leichteste Unebenheiten
des Untergrundes, auf dem die Bauplatten angeordnet sind, zu einem
Versatz der Bodenplatten führen,
so dass die Oberfläche
der nebeneinander angeordneten Bodenplatten nicht eben ist, sondern
im Bereich der einander zugewandten Seitenflächen der Bodenplatten Vorsprünge aufweist.
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Zur
Verbesserung der Justierung der Bodenplatten an ihren einander zugewandten
Seitenflächen
ist es bekannt, Bodenplatten mit einer seitlich umlaufenden Stufenfalz
auszubilden, die mit einer entsprechenden Stufenfalz einer benachbarten
Bodenplatte korrespondiert. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass
Bodenplatten mittels solcher Stufenfalze nicht zufriedenstellend
zueinander justiert werden können.
Es ist daher erforderlich, die Bodenplatten im Bereich ihrer Stufenfalz
ergänzend
miteinander zu verschrauben. Eine solche Verschraubung bedeutet jedoch
einen zusätzlichen
Arbeitsschritt, der mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Außerdem sind Bodenplatten
im Bereich einer Stufenfalz sehr empfindlich, so dass es durch eine
Verschraubung in diesem Bereich zu Beschädigungen der Bodenplatten kommen
kann. Teilweise werden die Bodenplatten hierdurch sogar unbrauchbar.
Auch können
die Stufenfalze versehentlich vollständig durchschraubt werden.
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Zur
Justierung der Bodenplatten im Bereich ihrer Seitenflächen sind
ferner Nut-Feder-Verbindungen bekannt. Bei diesen wird eine im Bereich
einer Seitenfläche
angeordnete Feder einer Bodenplatte in eine korrespondierende Nut
in einer Seitenfläche
einer benachbarten Bodenplatte eingesteckt. Bodenplatten bestehen
jedoch regelmäßig aus
einem spröden
Material, beispielsweise Zement, Gips oder Calciumsilikat, so dass
eine aus einer Seitenfläche
einer Bodenplatte herausgearbeitete Feder leicht abbrechen kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trockenbodensystem der
eingangs genannten Art zur Verfügung
zu stellen, bei dem die Bodenplatten im Bereich ihrer einander zugewandten
Seitenflächen
einfach zueinander justierbar sind.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß zur Verfügung gestellt ein Trockenbodensystem
beziehungsweise Trockenestrich mit folgenden Merkmalen:
- – Bauplatten,
die
- – in
einer Ebene nebeneinander angeordnet sind, wobei
- – benachbarte
Bodenplatten einander zugewandte Seitenflächen aufweisen;
- – wenigstens
eine Bodenplatte weist in wenigstens einer ihrer Seitenflächen eine
Vertiefung auf, die einer Vertiefung einer dieser Seitenfläche zugewandten
Seitenfläche
einer benachbarten Bodenplatte gegenüberliegt;
- – Justierungsmitteln
zum Justieren der Bauplatten gegeneinander, die
- – in
die Vertiefungen einsteckbar sind, wobei
- – wenigstens
ein Justierungsmittel in gegenüberliegende
Vertiefungen benachbarter Bodenplatten eingesteckt ist.
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Die
Grundüberlegung
der Erfindung besteht darin, an den Seitenflächen der Bodenplatten Justierungsmittel
anzuordnen, über
die die Bodenplatten zueinander justierbar sind. Zur Anordnung der
Justierungsmittel an den Bodenplatten weist eine Bodenplatte in
wenigstens einer ihrer Seitenflächen
eine Vertiefung auf, in der ein Justierungsmittel anordenbar ist.
Ferner ist bei dem erfindungsgemäßen Trockenbodensystem
vorgesehen, dass diese Vertiefung gegenüberliegend zu einer Vertiefung
angeordnet ist, die in einer Seitenfläche einer benachbarten Bodenplatte
ausgebildet ist. Die Bodenplatten können beispielsweise auch allein "über Eck" benachbart sein. Hierdurch ist es möglich, dass
ein Justierungsmittel gleichzeitig in zwei gegenüberliegenden Vertiefungen angeordnet
ist beziehungsweise in diese gegenüberliegenden Vertiefungen eingesteckt
ist. Ein Justierungsmittel erstreckt sich damit von der Vertiefung
in einer Seitenfläche
einer Bodenplatte in die Vertiefung in der Seitenfläche einer
dieser Bodenplatte benachbarten, anderen Bodenplatte. Hierdurch
ist eine vertikale Relativbewegung der Bodenplatten gegeneinander
praktisch ausgeschlossen. Durch die Justierungsmittel sind die Bodenplatten damit
zueinander justierbar.
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Grundsätzlich kann
die Vertiefung in der Seitenfläche
einer Bodenplatte beliebig gestaltet sein. Beispielsweise kann die
Vertiefung die Form eines Sackloches aufweisen. Bevorzugt ist die
Vertiefung in der Seitenfläche
einer Bodenplatte jedoch nutförmig
gestaltet. Eine solche Nut kann sich bevorzugt entlang der Längsrichtung
einer Seitenfläche
einer Bodenplatte erstrecken, also parallel zu den beiden Hauptoberflächen der
betreffenden Bodenplatte, also der Oberseite und der Unterseite
der Bodenplatte.
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Eine
Seitenfläche
einer Bodenplatte kann eine oder mehrere Vertiefungen aufweisen.
Beispielsweise können
mehrere, beabstandete nutförmige
Vertiefungen in einer Seitenfläche
vorgesehen sein. Bevorzugt weist eine Seitenfläche einer Bodenplatte eine
einzige nutförmige
Vertiefung auf, die sich bevorzugt beispielsweise über die
Gesamtlänge
der Seitenfläche
erstreckt. Soweit sich eine nutförmige Vertiefung über die
Gesamtlänge
einer Seitenfläche einer
Bodenplatte erstreckt, ist diese zu den Seiten hin damit „offen". Vorteilhaft hierbei
ist insbesondere, dass eine derart gestaltete, nutförmige Vertiefung
fertigungstechnisch besonders einfach herzustellen ist, beispielsweise
mittels einer Fräse
oder einer Säge. Die
Fräse oder
Säge muss
zu Erstellung einer solchen Nut einfach nur in der gewünschten
Tiefe der nutförmigen
Vertiefung einmal über
die Gesamtlänge der
Seitenfläche
einer Bodenplatte gezogen werden.
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Bevorzugt
weist eine nutförmige
Vertiefung in einer Seitenfläche
einer Bodenplatte einen rechteckigen Querschnitt auf. Mit anderen
Worten: Die Seitenflächen
der Nut verlaufen in einem rechten Winkel zur Seitenfläche der
Bodenplatte und der Nutgrund verläuft in einer sich parallel
zur Seitenfläche
erstreckenden Ebene.
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Eine
solche Nut mit einem rechteckigen Querschnitt stellt demnach die „einfachste" Form einer Nut dar
und ist fertigungstechnisch besonders einfach herzustellen.
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Eine
Vertiefung in Form einer Nut kann beispielsweise eine Tiefe im Bereich
von 3 bis 20 mm aufweisen, besonders bevorzugt eine Tiefe im Bereich
von 5 bis 15 mm. Die Breite der Nut kann beispielsweise im Bereich
von 2 bis 8 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 3 bis 4 mm liegen.
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Die
Vertiefungen, also beispielsweise die nutförmigen Vertiefungen, können, über die
Dicke der Bodenplatte betrachtet, in der Mitte der Seitenfläche angeordnet
sein. Hierdurch ist gewährleistet, dass
sich die Vertiefungen benachbarter Bodenplatte stets gegenüberliegen,
wenn sämtlich
Bodenplatten des Trockenbodensystems mit einer entsprechend mittigen
Vertiefung ausgebildet sind.
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Die
Bodenplatten des erfindungsgemäßen Trockenbodensystems
können
an einer, mehreren oder sämtlichen
Seitenflächen
eine Vertiefung aufweisen. Bevorzugt weisen die Bodenplatten in
ihren sämtlichen
Seitenflächen
eine Vertiefung auf, so dass sie im Bereich jeder Seitenfläche mittels
der Justierungsmittel zu einer benachbarten Bodenplatte justierbar
sind.
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Bevorzugt
sind die Vertiefungen an allen Seitenflächen einer Bodenplatte identisch
ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass hinsichtlich der Seifenflächen beziehungsweise
Stoßkanten
der Bodenplatten bauseitig nicht auf eine bestimmte Ausrichtung
der Bodenplatte zu achten ist. Damit ist eine fehlerhafte Ausrichtung
der Bodenplatte, aufgrund derer die Bodenplatte ansonsten über die
Justierungsmittel gegebenenfalls nicht mit benachbarten Bodenplatten
verbindbar beziehungsweise zu diesen justierbar wäre, ausgeschlossen.
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Die
Bodenplatten für
das erfindungsgemäße Trockenbodensystem
weisen bevorzugt die Form eines Quaders beziehungsweise die Form
einer Platte mit rechteckigen Hauptoberflächen auf. Mit anderen Worten:
Die Bodenplatten weisen zwei rechteckige Hauptoberflächen auf
(Ober- und Unterseite) und vier Seitenflächen, deren Ebene jeweils in
einem rechten Winkel zu den Hauptoberflächen verläuft, bevorzugt auch leicht
angefast. Die beiden Hauptoberflächen
einer Bodenplatte können
beispielsweise eine Länge
und eine Breite im Bereich von 400 bis 1.200 mm aufweisen. Beispielsweise
können
die beiden Hauptoberflächen
eine Breite von 600 mm und eine Länge von 900 mm aufweisen. Die
Bodenplatten können
beispielsweise eine Dicke (also eine „Höhe der Seitenflächen") im Bereich von
10 bis 30 mm, also beispielsweise auch im Bereich von 20 bis 24 mm
aufweisen.
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Das
erfindungsgemäße Trockenbodensystem
kann eine beliebige Anzahl von Bodenplatten aufweisen.
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Die
Bodenplatten des Trockenbodensystems können unterschiedlich gestaltet
sein.
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Bevorzugt
sind die Bodenplatten des Trockenbodensystems jedoch gleichartig
gestaltet. Dies hat den Vorteil, dass für die Erstellung eines erfindungsgemäßen Trockenbodensystems
nur eine einzige Ausgestaltung einer Bodenplatte benötigt wird. Dies
ist sowohl fertigungstechnisch vorteilhaft, als auch verlegetechnisch,
da nur ein einziger Bodenplattentyp bezogen und verlegt werden muss.
Auch ist bei gleichartig gestalteten Bodenplatten ausgeschlossen,
dass an bestimmten Positionen des Trockenbodensystems gegebenenfalls
versehentlich eine unpassende Bodenplatte verwendet wird.
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Die
Bodenplatten für
das erfindungsgemäße Trockenbodensystem
können
beliebige Bodenplatten sein, die aus dem Stand der Technik zur Erstellung
von Trockenestrichen bekannt sind. Bevorzugt sind die Bodenplatten
mineralische Platten beziehungsweise auf Basis eines anorganischen
Bindemittels erstellte Platten, beispielsweise Gipsfaserplatten,
Zementplatten, Zementfaserplatten, Betonplatten oder zementgebundene,
sorelzementgebundene, calciumsilikatgebundene oder gipsgebundene Platten.
Auch können
beispielsweise Verbundplatten als Bodenplatten verwendet werden,
beispielsweise ein Verbund aus einer der vorgenannten Platten mit einer
Dämmplatte,
beispielsweise einer Trittschalldämmplatte.
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Die
Justierungsmittel können
grundsätzlich aus
einem beliebigen Material bestehen und beliebig gestaltet sein.
Die Justierungsmittel müssen
allein derart gestaltet sein, dass sie in gegenüberliegende Vertiefungen zweier
Bodenplatten gleichzeitig einsteckbar sind.
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Bevorzugt
sind die Justierungsmittel klemmend in die gegenüberliegenden Vertiefungen eingesteckt,
liegen also fest beziehungsweise kraftschlüssig in der jeweiligen Vertiefung
ein. Die Justierungsmittel sind also derart gestaltet, dass sie
entsprechend klemmend sowohl in die eine als auch in die gegenüberliegende
Vertiefung einsteckbar sind. Indem die Justierungsmittel derart
klemmend, also fest in den gegenüberliegenden
Vertiefungen benachbarter Bodenplatten einliegen, ist ein vertikales
Verschieben der Bodenplatten praktisch ausgeschlossen, so dass die
Bodenplatten zuverlässig
zueinander justiert sind. Ein horizontales Verschieben der Bodenplatten
ist jedoch auch bei eingesteckten Justierungsmitteln weiterhin möglich.
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Bevorzugt
sind Justierungsmittel aus einem elastischen Material vorgesehen,
beispielsweise aus Holz, Metall oder einem Faserwerkstoff. Bevorzugt bestehen
die Justierungsmittel aus Kunststoff. Beispielsweise können die
Verbindungsmittel aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol
(PS) oder Polyvinylchlorid (PVC) bestehen.
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Die
Justierungsmittel können
einstückig
gestaltet sein. Derart einstückig
gestaltete Justierungsmittel, insbesondere aus Kunststoff, sind
besonders kostengünstig
herstellbar und eignen sich gleichzeitig hervorragend zum Justieren
der Bauplatten zueinander, da sie aufgrund ihrer elastischen Eigenschaften
sehr einfach klemmend in die Vertiefungen einsteckbar sind. Verbindungsmittel
aus einem elastischen Material haben ferner den Vorteil, dass sie
die im Bereich der Seitenflächen
auftretenden Verspannungen zwischen den Bodenplatten aufnehmen können, ohne
zerstört
zu werden.
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Die
Justierungsmittel können
elastisch federnde Elemente aufweisen, mittels derer sich die Justierungsmittel
in den Vertiefungen festklemmen. Soweit die Verbindungsmittel aus
Kunststoff und insbesondere beispielsweise einstückig aus Kunststoff ausgebildet
sind, können
die elastisch federnden Elemente beispielsweise einstückig aus
dem Kunststoff ausgeformt sein. Beispielsweise können die elastisch federnden
Elemente Vorsprünge
sein, die aus dem Kunststoff ausgeformt sind. Nach einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Verbindungsmittel auf ihrer Oberfläche geriffelt
beziehungsweise mit zahnartigen Vorsprüngen ausgestattet sind. Über diese
Vorsprünge „verkrallen" sich die Justierungsmittel
in den Vertiefungen. Hierdurch kann ein Verschieben oder Verrutschen
der Justierungsmittel verhindert beziehungsweise erschwert werden.
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Die
Justierungsmittel sind bevorzugt plattenförmig gestaltet und können beispielsweise
Hauptoberflächen
mit einer im Wesentlichen rechteckigen Form ("recheckige Platte"), ovalen Form ("ovaler Chip") oder runden Form ("runder Chip") aufweisen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform weisen
die plattenförmigen
Justierungsmittel abgerundete Kanten auf. Besonders vorteilhaft
an dieser Ausführung
ist, dass mit abgerundeten Kanten ausgestattete Justierungsmittel
besonderes einfach in die Vertiefungen eingesteckt werden können. Auch kann
hierdurch ein Abbrechen der Kanten der Justierungsmittel sowie der
Kanten der Vertiefungen im Bereich der Einmündung der Seitenfläche in die
Vertiefung verhindert werden.
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Die
Justierungsmittel können
eine verhältnismäßig geringe
Größe aufweisen,
beispielsweise eine maximale Länge,
die 75% der Kantenlänge
der Seitenfläche
der Bodenplatte, in die das betreffende Justierungsmittel eingesteckt
ist, entspricht. Beispielsweise können die Justierungsmittel
eine maximale Ausdehnung von 20 cm, von 10 cm oder von nur 3 cm aufweisen,
so dass sie leicht zu handhaben sind und schnell und einfach in
die Vertiefungen eingeführt werden
können.
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Plattenförmig gestaltete
Justierungsmittel können
beispielsweise eine maximale Länge
(also eine Längserstreckung
in Richtung der Längserstreckung
der Seitenflächen
der Bodenplatten, in deren Vertiefungen das Justierungsmittel eingesteckt
ist) von 20 cm, von 10 cm, von 8 cm oder von nur 3 cm aufweisen.
Die Breite (also die Erstreckung des Justierungsmittels im rechten
Winkel zu den Seitenflächen
der Bodenplatten, in deren Vertiefungen das Justierungsmittel eingesteckt
ist) eines plattenförmig gestalteten
Justierungsmittels kann beispielsweise maximal 4 cm oder 3 cm betragen.
In jedem Fall ist die Breite derart an die jeweilige Tiefe der Vertiefungen
angepasst, dass die Bodenplatten um das gewünschte Maß gegeneinander geschoben werden können, also
beispielsweise fugenlos nebeneinander angeordnet werden können. Die
Dicke eines plattenförmig
gestalteten Jus tierungsmittels ist an die Breite der Vertiefungen,
in die es eingesteckt ist, angepasst, so dass das Justierungsmittel
klemmend in den Vertiefungen einliegen kann.
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Nach
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, als Justierungsmittel sogenannte Flachdübel zu verwenden.
Entsprechende Flachdübel
sind aus der Tischlerei bekannt und werden auch als Haftlamellen bezeichnet.
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Es
kann vorgesehen sein, die Justierungsmittel im Bereich des Kreuzungspunktes
benachbarter Bodenplatten anzuordnen, beispielsweise am Kreuzungspunkt
von drei benachbarten Bodenplatten (T-förmiger Kreuzungspunkt) oder
von vier benacharten Bodenplatten (X-förmiger Kreuzungspunkt). Hierdurch
ist es möglich,
durch nur ein Justierungsmittel drei oder vier benachbarte Bodenplatten im
Bereich ihrer Kreuzungspunkte zueinander zu justieren.
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Das
erfindungsgemäße Trockenbodensystem
kann auf einem beliebigen Untergrund angeordnet sein. Es kann vorgesehen
sein, dass das erfindungsgemäße Trockenbodensystem
unmittelbar oder über
eine zwischengeschaltete Ausgleichsschicht auf einem Untergrund
angeordnet ist. Eine solche Ausgleichsschicht kann insbesondere
beispielsweise eine nivellierende und/oder dämmende Ausgleichsschicht sein,
beispielsweise eine Trockenschüttung,
zum Beispiel eine Trockenschüttung
aus geblähtem
Perlit, oder beispielsweise eine nivellierende Dämmplatte, beispielsweise aus
einem Fasermaterial. Das Trockenodensystem kann unmittelbar auf
einer Ausgleichsschicht angeordnet sein. Bevorzugt kann jedoch vorgesehen
sein, dass die Bodenplatten auf Abdecklatten, die auf der Ausgleichsschicht
aufliegen, angeordnet sind. Die Abdeckplatten dienen dazu, eine
Verschiebeebene für
die Bodenplatten des Trockenbodensystems und einen ebenen Untergrund
zu schaffen. Die Abdeckplatten können
beispielsweise aus Gips, Zement oder Holzfaserplatten bestehen.
Die Bodenplatten können
beispielsweise auch auf den Abdeckplatten verklebt sein.
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Bevorzugt
sind die Bodenplatten des erfindungsgemäßen Trockenbodensystems an
ihren einander zugewandten Seitenflächen, also an ihren Stoßkanten,
miteinander verklebt. Bevorzugt sind die Bodenplatten über einen
organischen Kleber miteinander verklebt. Der Kleber weist bevorzugt
expandierende Eigenschaften auf, so dass er den Spalt zwischen den
einander zugewandten Seitenflächen
benachbarter Bodenplatten vollständig
abdichtet. Die Bodenplatten können
insbesondere über
einen Ein-Komponenten-Kleber verklebt sein. Bevorzugt werden als
Kleber insbesondere Polyurethan-Kleber oder Harz-Kleber, beispielsweise
Epoxydharz-Kleber verwendet.
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Die
Bodenplatten sind über
den Kleber bevorzugt kraftschlüssig
miteinander verklebt. Die Justierungsmittel spielen für den Zusammenhalt
der Bodenplatten nach dem Erhärten
des Klebers nur eine untergeordnete Rolle. Insoweit dienen die Justierungsmittel
nur zur Justierung der Bodenplatten zueinander, bis, der
Klebstoff, über
den die Bodenplatten miteinander verklebt sind, erhärtet ist.
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Die
Bodenplatten des erfindungsgemäßen Trockenbodensystems
liegen mit ihren Seitenflächen bevorzugt
unmittelbar – gegebenenfalls
nur über
eine (dünne)
Klebeschicht getrennt – gegen
die Seitenflächen
benachbarter Bodenplatten an. Der Klebstoff, über den die Bodenplatten gegebenenfalls
miteinander verklebt sind, ist dabei zumindest in den Bereichen
der Seitenflächen
vorgesehen, an denen die Seitenflächen unmittelbar gegeneinander
anliegen. Darüber
hinaus kann bevorzugt vorgesehen sein, dass der Klebstoff auch in
den Vertiefungen, insbesondere in gegenüberliegenden Vertiefungen benachbarter
Bodenplatten angeordnet ist. Hierdurch kann die Festigkeit der Verbindung
zwischen benachbarten Bodenplatten gesteigert werden.
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Die
Justierungsmittel sind demgegenüber bevorzugt
allein „mechanisch" in den Vertiefungen angeordnet
beziehungsweise in diese eingesteckt, also insbesondere kraft- oder
formschlüssig
in den Vertiefungen gehaltert, ohne in diese eingeklebt zu sein.
Hierdurch ist ein einfaches Nachjustieren der Justierungsmittel
oder auch ein nachträgliches
Entfernen der Justierungsmittel aus den Vertiefungen, beispielsweise
falls versehentlich ein nicht passendes Justierungsmittel in eine
Vertiefung eingesteckt wurde, möglich.
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An
wenigstens einer Seitenfläche
einer Bodenplatte können
mehrere Justierungsmittel in eine oder mehrere Vertiefungen eingesteckt
sein. Bevorzugt ist an jeder Seitenfläche einer Bodenplatte, die einer
Seitenfläche
einer benachbarten Bodenplatte gegenüberliegt, wenigstens ein, bevorzugt
wenigstens zwei Justierungsmittel angeordnet. Beispielsweise können in
eine, sich über
die gesamte Länge der
Seitenfläche
erstreckende nutförmige
Vertiefung, mehrere Justierungsmittel eingesteckt sein. Hierdurch
ist eine genaue Justierung dieser Bodenplatte gegenüber den
benachbarten Bodenplatten möglich. Gleichzeitig
ist es bauseitig wesentlich einfacher, mehrere kleinere Justierungsmittel
in einer Vertiefung anzuordnen als beispielsweise nur ein einziges, längeres Justierungsmittel,
das sich beispielsweise über
einen Großteil
der Länge
einer Vertiefung, die entlang der Länge einer Seitenfläche angeordnet
ist, erstreckt.
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Bei
einem Verfahren zur Erstellung eines Trockenbodensystems werden
wenigstens zwei Bodenplatten, die in wenigstens einer ihrer Seitenflächen jeweils
eine Vertiefung aufweisen, in einer Ebene nebeneinander angeordnet,
wobei in wenigstens eine der Vertiefungen ein Justierungsmittel
zum Justieren der Bodenplatten eingesteckt ist und die Bauplatten
mit einander zugewandten Seitenflächen derart aufeinander zubewegt,
dass wenigstens ein in eine Vertiefung einer Bodenplatte eingestecktes
Justierungsmittel in eine Vertiefung der anderen Bodenplatte eingesteckt
wird.
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Durch
dieses Verfahren kann insbesondere ein erfindungsgemäßes Trockenbodensystem
der vorbeschriebenen Art erstellt werden.
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Bevorzugt
werden ein oder mehrere Justierungsmittel in eine oder mehrere Vertiefungen
einer ruhenden Bauplatte eingesteckt und eine andere Bauplatte derart
auf diese ruhende Bauplatte zubewegt, dass die in die ruhende Bodenplatte
eingesteckten Justierungsmittel in die korrespondierenden Vertiefungen
der bewegten Bodenplatte eingeschoben beziehungsweise eingesteckt
werden.
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Wie
oben ausgeführt,
können
benachbarte Bodenplatten an ihren Seitenflächen über einen Kleber miteinander
verbunden werden. Hierzu wird auf wenigstens eine dieser Seitenflächen ein
Kleber aufgetragen und die Bauplatten anschließend mit diesen Seitenflächen aufeinander
zubewegt.
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Ein
Trockenbodensystem der vorgenannten Art kann äußerst schnell erstellt werden.
Die Zeitersparnis gegenüber
der Erstellung von Trockenestrichen nach dem Stand der Technik beträgt etwa
20 bis 30%.
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Ferner
ist eine ausgezeichnete Justierung der Bodenplatten gegeneinander
möglich.
Ein etwaiger Versatz der Bodenplatten im Bereich ihrer Stoßkanten
liegt deutlich < 1
mm.
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Auch
kann das Trockenbodensystem, insbesondere wenn die Seitenflächen benachbarter
Bodenplatten miteinander verklebt werden, äußerst feuchtigkeitsdicht gestaltet
werden, da keinerlei Schrauben oder Nägel zur Justierung oder Befestigung
der Bodenplatten im Bereich ihrer Seitenflächen notwendig sind.
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Ein
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Trockenbodensystems
soll anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert werden.
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Dabei
zeigt
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1 eine
Aufsicht auf ein Trockenbodensystem von oben,
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2 eine
perspektivische Ansicht auf eine Bodenplatte des Trockenbodensystems
gemäß 1 von
schräg
oben,
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3 eine
Aufsicht auf einen Bereich des Trockenbodensystems gemäß 1 von
oben mit den Umrisslinien von Vertiefungen und Justierungsmitteln
und
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4 eine
seitliche Schnittansicht entlang der Schnittlinie A-A gemäß 3.
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Das
Trockenbodensystem 1 gemäß 1 besteht
aus neun rechteckigen Bodenplatten 3.1–3.9 in Form von Zementfaserplatten.
Die neun Bodenplatten 3.1–3.9 sind identisch
gestaltet. Dabei weisen die Bodenplatten 3.1–3.9 eine
Länge L
von 900 mm, eine Breite B von 600 mm und eine Dicke D (siehe 2 und 4)
von 22 mm auf. Die Bodenplatten 3.1–3.9 sind im versetzten
Verbund verlegt, wobei benachbarte Reihen von Bodenplatten 3.1–3.3, 3.4–3.6, 3.7–3.9 jeweils
etwa um eine halbe Länge
L versetzt zueinander verlegt sind.
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In 2 ist
die Gestaltung einer der Bodenplatten 3.1–3.9 in
einer perspektivischen Ansicht von schräg oben dargestellt. Konkret
ist die Bodenplatte 3.5 dargestellt, wobei die übrigen Platten 3.2–3.9,
wie zuvor ausgeführt,
entsprechend gestaltet sind.
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Die
Bodenplatte 3.5 weist zwei rechteckige Hauptoberflächen auf,
nämlich
die Oberseite 5 und die Unterseite 7 (in 2 nicht
zu erkennen). Die vier Seitenflächen 9.1 und 9.2 sowie 9.3 und 9.4 (in 2 nicht
zu erkennen) verlaufen senkrecht zu den Hauptoberflächen 5, 7 also
jeweils in einer Ebene, die in einem rechten Winkel zu den Hauptoberflächen 5, 7 verläuft.
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Über die
gesamte Länge
einer jeden Seitenfläche 9.1–9.4 verläuft jeweils
eine nutförmige
Vertiefung, wobei in 2 nur die nutförmige Vertiefung 11.1 der
Seitenfläche 9.1 und
die nutförmige
Vertiefung 11.2 der Seitenfläche 9.2 zu erkennen
sind. Die nutförmigen
Vertiefungen 11.1, 11.2 verlaufen entlang der
Längsrichtung
der jeweiligen Seitenfläche 9.1, 9.2 und, über die
Dicke D der Bodenplatte 3.5 betrachtet, in der Mitte der
jeweiligen Seitenfläche 9.1, 9.2.
Die nutförmigen
Vertiefungen 11.1, 11.2 weisen jeweils einen rechteckigen
Querschnitt mit einer Breite X von 4 mm und einer Tiefe Y von 11
mm auf (siehe 4).
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In 3 ist
wiederum eine Aufsicht auf das Trockenbodensystem gemäß 1,
jedoch nur im Bereich der Bodenplatte 3.5 und der hierzu
benachbarten Bodenplatten 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.8, 3.9 dargestellt.
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Die
in Wirklichkeit nicht sichtbaren, nutartigen Vertiefungen 11.1, 11.2, 11.3, 11.4 der
Bodenplatte 3.5 und der Bodenplatten 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.8, 3.9 sowie
die Justierungsmittel 13.1–13.10 sind mit ihren
gestrichelt dargestellten Umrisslinien wieder gegeben.
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In
die Nut 11.2 in einer längeren
Seitenfläche 9.2 der
Bodenplatte 3.5 sind drei im Wesentlichen plattenförmige Justierungsmittel 13.7, 13.9, 13.10 mit elliptischen
Hauptoberflächen
eingesteckt. Dabei sind die Justierungsmittel 13.7, 13.9, 13.10 jeweils
im Bereich des Kreuzungspunktes der Bodenplatte 3.5 mit
ihren benachbarten Bodenplatten 3.4, 3.6, 3.8, 3.9 in
der Nut 11.2 angeordnet. Das Justierungsmittel 13.7 liegt
am (T-förmigen)
Kreuzungspunkt der drei Bodenplatten 3.4, 3.5, 3.8 damit
gleichzeitig in den gegenüberliegenden
Vertiefungen dieser drei benachbarten Bodenplatten 3.4, 3.5, 3.8 ein.
Das Justierungsmittel 13.9 liegt entsprechend am (T-förmigen)
Kreuzungspunkt der drei Bodenplatten 3.5, 3.8, 3.9 gleichzeitig
in den gegenüberliegenden
Vertiefungen dieser drei benachbarten Bodenplatten 3.5, 3.8, 3.9 und
das Justierungsmittel 13.10 am (T-förmigen) Kreuzungspunkt der
drei Bodenplatten 3.5, 3.6, 3.9 gleichzeitig
in den gegenüberliegenden
Vertiefungen dieser drei benachbarten Bodenplatten 3.5, 3.6, 3.9 ein.
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Hinsichtlich
der Justierungsmittel 13.2, 13.3, 13.4,
die in die nutartige Vertiefung 11.4 der zweiten längeren Seitenfläche 9.4 der
Bodenplatte 3.5 eingesteckt sind, ist die Anordnung der
Justierungsmittel 13.2, 13.3, 13.4 hinsichtlich
der hier benachbarten Bodenplatten 3.2, 3.3, 3.4, 3.6 entsprechend.
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In
den nutartigen Vertiefungen 11.1, 11.3 der beiden
kürzeren
Seitenflächen 9.1, 9.3 der
Bodenplatte 3.5 ist jeweils nur ein Justierungsmittel 13.5, 13.6 in
die nutartigen Vertiefungen 11.1, 11.3 eingesteckt.
Dabei ist das Justierungsmittel 13.5 gleichzeitig in die
gegenüberliegende
Vertiefung der benachbarten Bodenplatte 3.4 und das Justierungsmittel 13.6 in
die nutartige Vertiefung 12.1 der benachbarten Bodenplatte 3.6 eingesteckt.
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Die
Justierungsmittel 13.1–13.10 sind
identisch als einstückige
Körper
aus Polyethylen gestaltet und weisen einen im wesentlichen plattenförmigen Grundkörper mit
elliptischen Hauptoberflächen
auf. Die Kanten der Justierungsmittel 13.1–13.10 sind
abgerundet. Die Justierungsmittel 13.1–13.10 weisen damit
im Wesentlichen die Form eines „elliptischen Chips" auf.
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In 4,
die eine seitliche Schnittansicht entlang der Schnittlinie A-A durch
die benachbarten Seitenkanten von Bodenplatte 3.5 und benachbarter Bodenplatte 3.6 nach 3 zeigt,
ist das Justierungsmittel 13.6 in einer seitlichen Schnittansicht
zu sehen. Der plattenförmige
Grundkörper
des Justierungsmittel 13.6 weist auf seiner Oberseite und
seiner Unterseite zahnartige Vorsprünge 15 auf. Über diese
Vorsprünge 15 ist
das Justierungsmittel 13.6 in den gegenüberliegenden, nutartigen Vertiefungen 11.1 und 12.1 der
Bodenplatten 3.5 und 3.6, in die es eingesteckt
ist, verkrallt.
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Ein
unbeabsichtigtes Herausrutschen des Justierungsmittels 13.6 aus
diesen nutartigen Vertiefungen 11.1, 12.1 kann
dadurch vermieden werden.
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Die
Breite A des Justierungsmittel 13.6 beträgt 18 mm.
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An
ihren gegeneinander anliegenden Seitenflächen 9.1, 10.1 sind
die Bodenplatten 3.5, 3.6 über einen Polyurethan-Kleber 17 miteinander
verklebt. Der Polyurethan-Kleber 17 weist eine Schichtdicke von
etwa 0,5 mm auf.