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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schmiermittel führendes
Bauteil, insbesondere eine Linearanordnung. Das Schmiermittel führende
Bauteil umfasst einen Schmiermittelkanal mit einer äußeren Öffnung
an einer Außenseite des Schmiermittel führenden
Bauteils.
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Linearanordnungen
im hier verwendeten Sinne sind insbesondere Linearführungen
und Linearantriebe. Bei Linearführungen, insbesondere Profilschienenführungen,
oder Linearantrieben wird ein Schlitten, im Falle einer Linearführung
ein Führungswagen, im Falle einer Linearantriebseinrichtung
ein Mutternelement, längs eines Führungselements,
im Falle einer Linearführung einer Führungsschiene,
im Falle eines Linearantriebs einer Antriebsspindel, beweglich geführt.
Das Führungselement kann selbst geradlinig sein, es kann
aber auch einen gekrümmten Verlauf haben.
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Die
Linearbewegung des Schlittens längs dem Führungselement
wird bei wälzkörpergelagerten Linearanordnungen
durch Abrollen von Wälzkörpern in endlosen Wälzkörperumläufen
bewirkt, die zwischen dem Schlitten und dem Führungselement sowie
im Schlitten ausgebildet sind. Daher müssen die Wälzkörperumläufe
ausreichend mit einem Schmiermittel versorgt werden. Dieses Schmiermittel muss
von Zeit von außen nachgeliefert bzw. ausgewechselt werden,
um während des Betriebs auftretenden Verschleiß zu
kompensieren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, im Schlitten
wenigstens einen Schmiermittelkanal vorzusehen, über den Schmiermittel
für die Schmiermittel benötigenden Abschnitte
des Schlittens bereitgestellt werden kann. Der Schmiermittelkanal
ist über wenigstens eine Schmiermittelzuführöffnung
von außen zugänglich, so dass durch die Schmiermittelzuführöffnung Schmiermittel
zugeführt werden kann. Im Normalbetrieb sollte die Schmiermittelzuführöffnung,
beispielsweise durch einen in die Schmiermittelzuführöffnung eingesetzten
Verschlussstopfen, verschlossen sein.
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Die
Schmiermittelkanal verläuft meist im Inneren einer Endkappe
des Schlittens, welche stirnseitig am Hauptkörper des Schlittens
angebracht ist und in welcher eine Umlenkeinheit mit Umlenkkanälen
ausgebildet ist, durch welche die Wälzkörper von einem
Lastkanal in einen Rückführkanal überführt werden.
Der Schmiermittelkanal verbindet die Umlenkeinheit mit den jeweils
zugeordneten Schmiermittelzuführöffnungen, die
in der Regel an den Stirnseiten oder den Längsseiten des
Schlittens angeordnet sind. In manchen Anwendungsfällen
kann es vorkommen, dass diese normalen Schmiermittelzuführöffnungen
nicht zugänglich sind. Für solche Fälle
ist daher in der Regel wenigstens eine zusätzliche Schmiermittelzuführöffnung
vorgesehen, die sich beispielsweise auf der Oberseite des Schlittens
bzw. der Endkappe befindet. Ist etwa an der Oberseite des Schlittens
ein Werkzeugtisch angebracht, so kann die Schmierung durch den Tisch
hindurch über die zusätzliche Schmiermittelzuführöffnung
erfolgen. Weil die zusätzliche Schmiermittelzuführöffnung
nur ausnahmsweise benötigt wird, ist es vorteilhaft, diese bereits
bei Herstellung des Schlittens bzw. der Endkappe zu verschließen.
Dies kann dadurch geschehen, dass sie beim Spritzgießen
der Endkappe durch eine angespritzte dünne Deckelwand verschlossen wird.
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Wird
die zusätzliche Schmiermittelzuführöffnung
benötigt, so muss sie mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs
geöffnet werden, um von außen Zugang zu dem jeweiligen
Schmiermittelkanal zu erhalten. Hierbei ist selbstverständlich
jegliche Verschmutzung des Schmiermittelkanals zu vermeiden. Beispielsweise
ist es üblich, einen Dorn zu erwärmen und die
Deckelwand der Schmiermittelzuführöffnung damit
zu durchstechen. Nach dem Öffnen der Deckelwand kann entweder
die Schmiermittelzuführöffnung direkt mit einem
Schmiermittelzuführsystem verbunden werden (beispielsweise
durch einen auf dem Schlitten angebrachten Tisch hindurch) oder
aber über eine Dichtung ein Schmieradapter auf die Schmiermittelzuführöffnung
aufgesetzt werden, welcher diese über einen darin ausgebildeten
Schmiermittelzuführkanal mit dem Schmiermittelzuführsystem
verbindet. Der Schmieradapter sorgt dafür, dass die Endkappe
auf gleicher Höhe endet wie der Hauptkörper des
Schlittens, so dass eine Abdichtung sowohl zwischen dem Schmieradapter
und der Schmiermittelzuführöffnung als auch zwischen
dem Schmieradapter und dem am Schlitten angebrachten Werkstück (z.
B. dem Tisch) mittels entsprechender Dichtungen möglich
ist.
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Aus
dem Stand der Technik, z. B. der
US
4 886 374 , ist es darüber hinaus bekannt, die
angespritzte Deckelwand einer Schmiermittelzuführöffnung
mit einem nach außen vorstehenden Dorn auszubilden, der
im Bedarfsfall durch ein Werkzeug erfasst werden kann, so dass durch
Drehen des Werkzeugs die Deckelwand aufgebrochen werden kann.
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Die
oben beschriebene Vorgehensweise ist relativ umständlich
und kann leicht dazu führen, dass beim Entfernen des Dorns
der Schmiermittelkanal durch Splitter o. ä. verunreinigt
wird und möglicherweise verstopft wird. Es kann auch vorkommen,
dass der Schmieradapter beim Einbau versehentlich seine Lage ändert
und im ungünstigsten Fall die Schmiermittelzuführöffnung
wieder verschließt und die Schmiermittelzufuhr unterbricht.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schmiermittel führendes
Bauteil, insbesondere einer Linearanordnung der genannten Art, – bereitzustellen,
bei dem auf einfache und zuverlässige Weise im Bedarfsfall – Schmiermittel
durch eine im Normalzustand verschlossene Schmiermittelzuführöffnung hindurch
zugeführt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
bei einem Schmiermittel führenden Bauteil, umfassend einen
Schmiermittelkanal mit einer äußeren Öffnung
an einer Außenseite des Schmiermittel führenden
Bauteils, wobei die äußere Öffnung durch
eine Deckelwand verschließbar ist, dadurch gelöst,
dass die Deckelwand durch ein in die äußere Öffnung einsetzbares
Verschlusselement gebildet ist, welches einstückig mit
dem Schmiermittel führenden Bauteil als ein Fortsatz hergestellt
ist, der im Neuzustand mit demselben über wenigstens eine
Sollbruchstelle verbunden ist und im abgebrochenen Zustand in die äußere Öffnung
einsetzbar ist.
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Anstatt
wie im Stand der Technik die äußere Öffnung
bei Herstellung des Schmiermittel führenden Bauteils durch
eine integral mit dem Körper des Schmiermittel führenden
Bauteils ausgebildete Deckelwand dicht zu verschließen,
geht die Erfindung den Weg, die äußere Öffnung
bei Herstellung des Schmiermittel führenden Bauteils zunächst
offen zu lassen und, in der Regel erst später, durch ein
vom Körper des Schmiermittel führenden Bauteils
separates Verschlusselement zu verschließen. Dennoch ist erfindungsgemäß dafür
gesorgt, dass ein solches Verschlusselement, und zwar ein immer
genau passendes Verschlusselement, zur Verfügung steht,
sobald es beim Einbau des Schmiermittel führenden Bauteils
benötigt wird, denn das Verschlusselement wird erfindungsgemäß bei
Herstellung des Schmiermittel führenden Bauteils integral
mit dessen Körper ausgebildet und ist über die
Sollbruchstellte mit diesem verbunden. Soll die äußere Öffnung
verschlossen werden, so kann das Verschlusselement an der Sollbruchstelle
abgebrochen werden und in die Öffnung eingesetzt werden,
wo es die Deckelwand bildet. Es kann auf diese Weise wirkungsvoll
verhindert werden, dass Schmutz in den Schmiermittelkanal eindringt,
weil zum einen die Öffnung verschlossen werden kann, sobald
Verschmutzungsgefahr besteht bzw. sobald klar ist, dass die Öffnung
nicht regelmäßig zur Schmiermittelzufuhr benötigt
wird. Zum anderen besteht auch beim Öffnen der äußeren Öffnung keine
Verschmutzungsgefahr, weil lediglich das Verschlusselement abgenommen
werden muss.
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Das
Verschlusselement kann beispielsweise einen Verschlussstopfen aufweisen,
der dem Durchmesser des Schmiermittelkanals an der äußeren Öffnung
entspricht bzw. geringfügig größer ist,
und zwar derart, dass der Verschlussstopfen dichtend in die äußere Öffnung
eingesetzt werden kann.
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Die
Schmiermittelzuführöffnung kann in einer Vertiefung
angeordnet sein. Dann ist es günstig, wenn der Abstand
zwischen dem freien Ende des das Verschlusselement bildenden Fortsatzes
und der Sollbruchstelle zumindest nicht größer
ist als die Abmessungen der Vertiefung. Ganz besonders bevorzugt
ist dieser Abstand im Wesentlichen gleich der Abmessung der Vertiefung
bzw. geringfügig größer, so dass das
Verschlusselement in einem, ggf. sogar zusätzlich dichtenden,
Presssitz bzw. Passsitz in die Vertiefung eingesetzt werden kann.
Die Vertiefung kann beispielsweise kreisrund ausgebildet sein, so dass
das Verschlusselement ungeachtet seiner Orientierung in die Vertiefung
eingesetzt werden kann.
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Vorzugsweise
weist der Fortsatz zwei Sollbruchstellen auf, die von dem Schmiermittel
führenden Bauteil ausgehend aufeinanderfolgend an dem Fortsatz
angeordnet sind. Eine Sollbruchstelle kann dann bündig
mit der Wand des Schmiermittel führenden Bauteils angeordnet
sein, um ein optisch ansprechendes Aussehen des Schmiermittel führenden Bauteils
nach dem Abbrechen des Fortsatzes zu gewährleisten. Die
andere Sollbruchstelle kann in einem solchen Abstand zur ersten
Sollbruchstelle liegen, dass ihr Abstand zum freien Ende des Fortsatzes
der oben genannten Abmessung der Vertiefung entspricht.
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Wenn
das Schmiermittel führende Bauteil aus Kunststoff im Spritzgießverfahren
hergestellt ist, kann der Fortsatz direkt an den Körper
des Schmiermittel führenden Bauteils, z. B. der äußeren Öffnung benachbart,
angespritzt sein. Das Schmiermittel führende Bauteil samt
Verschlusselement kann so auf kostengünstige Weise hergestellt
sein. Auch lässt sich der oben angesprochene Presssitz
des Verschlussstopfens im Schmiermittelkanal oder/und Presssitz
des Verschlusselements in der Vertiefung dann besonders günstig
realisieren, wenn Verschlusselement und Schmiermittel führendes
Bauteil aus demselben Kunststoffmaterial hergestellt sind.
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Das
Schmiermittel führende Bauteil kann beispielsweise als
ein Schmieradapter ausgebildet sein, der an einem Schmiermittel
benötigenden Bauteil angebracht wird, um dieses mit einem
Schmiermittelzuführsystem zu verbinden. Ein solcher Schmieradapter
umfasst als Schmiermittelkanal einen Schmiermittelzuführkanal
zwischen einer äußeren Öffnung an einer
in Einbaulage von dem Schmiermittel benötigenden Bauteil
abgewandten Außenseite des Schmieradapters und einer inneren Öffnung
an einer in Einbaulage dem Schmiermittel benötigenden Bauteil
zugewandten Innenseite des Schmieradapters. Die innere Öffnung
ist von einem Rand umgrenzt, der dicht am Rand einer Schmiermittelzuführöffnung
des Schmiermittel benötigenden Bauteils anliegt. Es kann
vorgesehen sein, dass der Rand mit einer Schneideanordnung ausgebildet
ist, durch welche im Einbauzustand des Schmieradapters eine Materialschicht
des Schmiermittel benötigenden Bauteils im Bereich einer
Schmiermittelzuführöffnung aufbrechbar ist, so
dass der Schmieradapter auch auf durch eine Deckelwand verschlossene
Schmiermittelzuführöffnungen aufgesetzt werden kann,
ohne zuvor die Deckelwand zu entfernen.
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Unter
dem Einbauzustand ist hierbei der Zustand zu verstehen, in dem der
Schmieradapter stabil und gegenüber Austritt von Schmiermittel
dicht an dem Schmiermittel benötigenden Bauteil angebracht ist.
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Um
einen stabilen Einbau des Schmieradapters in seiner vordefinierten
Einbaulage relativ zu dem Schmiermittel benötigenden Bauteil
zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass der Schmieradapter weder
während des Einbaus noch danach während betriebsgemäßen
Einsatzes seine Einbaulage verändert, weist vorteilhafterweise
der Schmieradapter auf seiner Innenseite wenigstens ein Rastelement
auf, welches beim Einbau mit einem Gegenrastelement am Schmiermittel
benötigenden Bauteil zur Herstellung einer Rastverbindung
zusammenwirkt. Besonders günstig ist es hierbei, wenn am
Schmieradapter wenigstens zwei Rastelemente vorgesehen sind, die um
den Schmiermittelkanal herum angeordnet sind, und zwar vorzugsweise
in in etwa gleichem Winkelabstand zueinander mit dem Schmiermittelkanal als
gemeinsamem Mittelpunkt. Bei zwei Rastelementen ergibt sich dann
eine bezüglich des Schmiermittelzuführkanals im
Wesentlichen diametrale Anordnung. Es ist günstig, wenn
die Rastelemente so nah wie möglich voneinander entfernt
angeordnet sind.
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Beispielsweise
kann das Rastelement als ein von der Innenseite des Schmieradapters
vorstehender Rastfortsatz ausgebildet sein, der im Einbauzustand
des Schmieradapters in eine Rastausnehmung des Schmiermittel benötigenden
Bauteils einschnappt. Es ergibt sich hierbei ein stabiler formschlüssiger
Halt des Rastfortsatzes in der Rastausnehmung, der ggf. noch kraftschlüssig
unterstützt sein kann, etwa wenn der Rastfortsatz bzw.
die Rastausnehmung Federelemente aufweist, die im Einbauzustand
unter Spannung gebracht sind.
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Um
den Austritt von Schmiermittel zwischen dem Schmieradapter und dem
Schmiermittel benötigenden Bauteil zu verhindern, ist bevorzugt
eine um den Schmiermittelzuführkanal umlaufende Dichtkante
vorgesehen, welche im Einbauzustand des Schmieradapters an dem Schmiermittel
benötigenden Bauteil anliegt. Alternativ oder zusätzlich
kann auch im Bereich der inneren Öffnung des Schmiermittelzuführkanals
ein um den Schmiermittelzuführkanal umlaufender Aufnahmeraum
für eine Dichtung vorgesehen sein. Diese Dichtung ist beispielsweise ein
O-Ring und liegt im Einbauzustand des Schmieradapters sowohl an
dem Schmiermittel benötigenden Bauteil als auch an dem
Schmieradapter an.
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Eine
Dichtkante der oben beschriebenen Art kann etwa als ein Vorsprung
an der dem Schmiermittel benötigenden Bauteil zugewandten
Innenseite des Schmieradapters, z. B. in der Art einer vorstehenden
Dichtwulst, ausgebildet sein. Dann ist es günstig, wenn
der Vorsprung im Einbauzustand des Schmieradapters, d. h. im Einschnappzustand
der Rastverbindung, in eine an dem Schmiermittel benötigenden
Bauteil um die Schmiermittelzuführöffnung umlaufend
ausgebildete Dichtnut eingreift und somit eine Labyrinthdichtung bildet.
Umgekehrt können natürlich auch die Dichtnut am
Schmieradapter und die Dichtwulst am Schmiermittel benötigenden
Bauteil ausgebildet sein.
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Entsprechende
Maßnahmen zur Abdichtung können außerdem
im Bereich der äußeren Öffnung des Schmiermittelzuführkanals
vorgesehen sein, um den Austritt von Schmiermittel zwischen dem Schmieradapter
und einem am Schmieradapter anliegenden weiteren Bauteil zu verhindern.
Dann ist bevorzugt eine im Bereich der äußeren Öffnung
des Schmiermittelzuführkanals um den Schmiermittelzuführkanal
umlaufende Dichtkante vorgesehen, welche dann, wenn ein weiteres
Bauteil, z. B. ein Werkzeugtisch, betriebsgemäß an
dem Schmiermittel benötigenden Bauteil angebracht ist,
an einer dem Schmieradapter zugewandten Seite desselben anliegt.
Zusätzlich oder alternativ kann auch im Bereich der äußeren Öffnung
des Schmiermittelzuführkanals ein um den Schmiermittelkanal
umlaufender Aufnahmeraum für eine Dichtung vorgesehen sein.
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Wenn
der Aufnahmeraum für eine Dichtung mit einer Hinterschneidung
versehen ist, kann auf einfache Weise verhindert werden, dass die
Dichtung während des Einbaus des Schmieradapters ihre Lage
unerwünscht ändert.
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Der
Schmieradapter ist vorzugsweise zur Anbringung an einem längs
einer Führungsschiene beweglichen Schlitten einer Linearführung
oder eines Linearantriebs ausgebildet. Wenn der Schlitten einen Hauptkörper
aufweist sowie eine Endkappe aufweist, die an einer Stirnwand des
Hauptkörpers angebracht ist, ist vorzugsweise der Schmieradapter
derart ausgebildet, dass er an der Endkappe des Schlittens anbringbar
ist.
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Es
ist darüber hinaus günstig, wenn die Abmessungen
der Endkappe des Schlittens, nämlich ihre längs
der Führungsschiene gemessene Länge und ihre quer
zur Führungsschiene zwischen den die Führungsschiene
zwischen sich aufnehmenden Schenkeln des Schlittens gemessene Breite,
im Wesentlichen den entsprechenden Abmessungen des Schmieradapters entsprechen.
Je größer die Abmessungen des Schmieradapters
sind, desto stabiler kann er in seiner gewünschten Einbaulage
gehalten werden.
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Die
im Wesentlichen zwischen seiner Innenseite und seiner Außenseite
gemessene Höhe des Schmieradapters entspricht vorzugsweise
der Höhe, um die im zusammengebauten Zustand des Schlittens
der Schlittenhauptkörper die Endkappe überragt.
Dann schließt nämlich der Schmieradapter auf gleichem
Niveau ab wie der Hauptkörper und ein weiteres auf der
Oberseite des Hauptkörpers angebrachtes Bauteil, etwa ein
Werkzeugtisch, kann unmittelbar an den Schmieradapter anschließen.
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Das
Schmiermittel führende Bauteil kann auch als eine Endkappe
ausgebildet sein, welche an einer Stirnseite eines längs
einer Führungsschiene beweglichen Schlittens einer Linearführung
oder eines Linearantriebs zur Ausbildung eines Umlenkkanals für
Wälzkörper anbringbar ist. Wie bereits oben beschrieben,
ist in der Endkappe wenigstens ein Schmiermittelkanal ausgebildet,
in dem ein Schmiermittel geführt ist, und weist die Endkappe
wenigstens eine nur ausnahmsweise benötigte und daher im Normalzustand
verschlossene Schmiermittelzuführöffnung auf,
durch die im geöffneten Zustand derselben von außen
Schmiermittel dem Schmiermittelkanal zugeführt werden kann.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist die Endkappe derart ausgebildet, dass
ein Schmieradapter der oben beschriebenen Art in solcher Lage an
ihr anbringbar ist, dass der Schmiermittelzuführkanal des Schmieradapters
in Fluidverbindung mit dem in der Endkappe ausgebildeten Schmiermittelkanal
gelangen kann. Hierzu kann vorgesehen sein, dass die Endkappe wenigstens
ein Gegenrastelement aufweist, das beim Einbau des Schmieradapters
mit einem Rastelement des Schmieradapters zusammenwirkt. Entsprechend
dem oben bereits Gesagten ist es besonders günstig, wenn
wenigstens zwei Gegenrastelemente vorgesehen sind, die um die Schmiermittelzuführöffnung
als gemeinsamem Mittelpunkt herum angeordnet sind, im Falle von
zwei Gegenrastelementen also bezüglich der Schmiermittelzuführöffnung
im Wesentlichen diametral angeordnet sind.
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Das
Gegenrastelement der Endkappe ist bevorzugt als eine in der in Einbaulage
dem Schmieradapter zugewandten Außenseite der Endkappe
ausgebildete Rastausnehmung ausgebildet, in die im Einbauzustand
des Schmieradapters ein wie oben ausgeführt ausgebildetes
Rastelement des Schmieradapters einschnappt.
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Im
Bereich der Schmiermittelzuführöffnung kann in
der Endkappe eine um die Schmiermittelzuführöffnung
umlaufende Dichtkante vorgesehen sein, welche im Einbauzustand des
Schmieradapters an dem Schmieradapter anliegt, so dass der Austritt
von Schmiermittel zwischen dem Schmieradapter und der Endkappe verhindert
wird. Für Näheres zur Ausführung der
Dichtkante wird auf die obigen Ausführungen verwiesen,
die sinngemäß auch hier gelten. Insbesondere wird
hingewiesen auf die mögliche Ausbildung der Dichtkante
als Dichtnut bzw. Dichtwulst, die mit einer Dichtwulst bzw. Dichtnut
am Schmieradapter zusammenwirkt.
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Auch
in der Endkappe kann alternativ oder zusätzlich zu der
Dichtkante ein um die Schmiermittelzuführöffnung
umlaufender Aufnahmeraum für eine Dichtung im Bereich der
Schmiermittelzuführöffnung vorgesehen sein. In
den Aufnahmeraum ist eine Dichtung, insbesondere eine O-Ring-Dichtung
einlegbar. Wenn der Aufnahmeraum mit einer Hinterschneidung versehen
ist, kann die eingelegte Dichtung auf einfache Weise in ihrer gewünschten
Lage gehalten werden.
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Auch
die Endkappe kann in günstiger Weise aus Kunststoff im
Spritzgießverfahren hergestellt sein.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigt:
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1 eine
Endplatte und einen auf diese aufsteckbaren Schmieradapter in Seitenansicht,
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2 in
vergrößerter Ansicht den Schmieradapter aus 1 beim
Aufsetzen auf die Endkappe,
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3A und 3B den
Schmieradapter aus 1 mit daran angespritztem Verschlusselement,
und zwar gemäß 6A einer
Seitenansicht und gemäß 6B in
Draufsicht,
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4 eine
Detailansicht des Schmieradapters aus 3A und 3B mit
abgebrochenem und in die äußere Öffnung
des Schmiermittelzuführkanals eingesetztem Verschlusselement,
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5 einen
Schlitten einer Profilschienenführung, der eine Endkappe
gemäß einer weiteren Ausführungsform
aufweist,
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6 den
Schlitten aus 5 in einem Zustand mit verschlossener
oberer Schmiermittelzuführöffnung,
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7A–7E eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schmieradapters in verschiedenen Ansichten, und zwar gemäß 7A, 7B,
und 7C in verschiedenen Seitenansichten, gemäß 7D in
einer Ansicht von unten und gemäß 7E in
Draufsicht, und
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8 den
in 7 gezeigten Schmieradapter in Perspektivansicht.
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1 zeigt
in Seitenansicht je einen Schmieradapter 10 als eine Ausführungsform
eines Schmiermittel führenden Bauteils im Sinne der Erfindung
und eine Endplatte 50, welche am stirnseitigen Ende eines
Schlittens einer Profilschienenführung anzubringen ist.
Die Endplatte 50 ist in 1 insofern vereinfacht
dargestellt, als die in der Endplatte 50 formschlüssig
aufgenommenen Umlenkteile mit den Umlenkkanälen für
die Wälzkörper der Schienenführung nicht
dargestellt sind.
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Die
Endplatte 50 weist einen Mittelteil 52 sowie zwei
jeweils von diesem Mittelteil 52 ausgehende Seitenteile 54 auf.
Die Seitenteile 54 und der Mittelteil 52 bilden
dabei in etwa die Form eines umgekehrten U, wobei die beiden Seitenteile 54 die
Schenkel des U bilden und die (in der Zeichnung nicht dargestellte) Führungsschiene
in dem zwischen ihnen gebildeten Raum aufnehmen. Die Endplatte 50 besitzt
zwei Bohrungen 56 zur Aufnahme von Bolzen (nicht gezeigt) mit
denen die Endplatte 50 an der Stirnseite eines Schlittenhauptkörpers
befestigt wird.
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Der
Schmiermitteladapter 10 entspricht in Breite B1 den entsprechenden
Abmessungen der Endplatte 50 (Breite B2). Er erstreckt
sich in Richtung von dem einen Seitenteil 54 der Endplatte 50 zu
dem gegenüberliegenden Seitenteil 54 von dem einen
Außenrand der Endplatte 50 bis zu dem gegenüber-
liegenden Außenrand der Endplatte 50. Endplatte 50 und
Schmieradapter 10 haben demgemäß dieselbe Breite
(B1 = B2). Die in Richtung der Führungsschiene gemessene
Länge des Schmieradapters 10 entspricht ebenfalls
der Länge der Endplatte 50 (dies ist in den Figuren
nicht gezeigt). Die Höhe H1 des Schmieradapters 10 richtet
sich danach, wie weit der Hauptkörper des Schlittens über
die Endplatte 50 hinausragt, wenn die Endplatte 50 an
seiner Stirnseite angebracht ist. Sie ist so bemessen dass der Hauptkörper
und die Endplatte 50 mit daran angebrachtem Schmieradapter 10 auf
gleichem Niveau enden.
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In
der Endplatte 50 ist ein mit 58 bezeichneter Schmiermittelkanal
ausgebildet, der mit einer Mehrzahl von Schmiermittelzuführöffnungen 60, 62, 64, 66 in
Verbindung steht. Die Schmierrittelzuführöffnungen 60 und 62 befinden
sich auf den beiden Seitenflächen der Endplatte 50,
während die Schmiermittelzuführöffnung 64 sich
an der in 1 vorderen Stirnfläche
der Endplatte 50 befindet. Die Schmiermittelzuführöffnungen 60, 62, 64 sind solche, die
für den Regelfall zur Schmiermittelzufuhr vorgesehen sind
und daher nach Herstellung der Endplatte 50 zunächst
offen bleiben. Im Normalbetrieb sind die Schmiermittelzuführöffnungen 60, 62 und 64 jeweils durch
einen Verschlussstopfen (nicht gezeigt) gegen Austritt von Schmiermittel
abgedichtet.
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Demgegenüber
ist auf der in 1 oberen Seite der Endplatte 50 eine
obere Schmiermittelzuführöffnung 66 ausgebildet,
die nur ausnahmsweise zur Schmiermittelzufuhr genutzt werden soll,
und daher mit einer Deckelwand 68 verschlossen wird. Diese
obere Schmiermittelzuführöffnung 66 ist
zum Zuführen von Schmiermittel in Anwendungsfällen
gedacht, bei denen die anderen Schmiermittelzuführöffnungen 60, 62, 64 nicht
zugänglich sind. Die Deckelwand 68 hat eine vergleichsweise
geringe Wandstärke, die aber dennoch ausreicht, um das
Aufbrechen der Deckelwand unter den zu erwartenden Betriebsverhältnissen
zu verhindern. Eine solche die Schmiermittelzuführöffnung 66 verschließende
Deckelwand 68 kann entweder bei Herstellung der Endplatte 50 im
Spritzgießverfahren mit angespritzt werden oder aber durch
ein separates Verschlusselement gebildet sein, das in die Öffnung
eingesetzt ist.
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Im
Bedarfsfall soll die Deckelwand 68 geöffnet werden
können, um die Zufuhr von Schmiermittel beispielsweise
durch einen auf der Oberseite des Schlittens angebrachten Werkzeugtisch
hindurch zu ermöglichen. Sofern die Deckelwand 68 angespritzt ist,
kann dies durch Aufstecken des Schmieradapters 10 gemäß 1 und 2 geschehen.
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Der
Schmieradapter 10 weist an seiner in 1 unteren
Seite, die in Einbaulage der Oberseite der Endkappe 50 zugewandt
ist und daher als Innenseite 14 des Schmieradapters bezeichnet
wird, zwei Rastvorsprünge 12 auf. Diese Rastvorsprünge 12 besitzen
jeweils ein sich pilzförmig erweiterndes freies Ende 12a,
mit dem sie im Einbauzustand in eine entsprechende Rastausnehmung
auf der Oberseite der Endkappe 50 eingreifen bzw. einschnappen.
Die Rastausnehmungen liegen einander bezüglich der oberen
Schmiermittelzuführöffnung 66 der Endkappe 50 diametral
gegenüber.
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Durch
den Schmieradapter 10 erstreckt sich ein im Wesentlichen
zylindrischer Schmiermittelzuführkanal 18 zwischen
der Innenseite 14 und der gegenüberliegenden Außenseite 16 des
Schmieradapters 10. Der Schmiermittelzuführkanal 18 mündet
auf der Innenseite 14 in eine innere Öffnung 20 und
auf der Außenseite 16 in eine äußere Öffnung 22.
Er ist derart zwischen den Rastvorsprüngen 12 des Schmieradapters 10 angeordnet,
dass in Einbaulage die Achse A des Schmiermittelzuführkanals 18 mit der
Mitte der Schmiermittelzuführöffnung 66 der
Endplatte 50 übereinstimmt, der Schmiermittelzuführkanal 18 also
konzentrisch zur oberen Schmiermittelzuführöffnung 66 liegt.
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Der
Schmiermittelzuführkanal 18 erstreckt sich bei
der in 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
des Schmieradapters auf der Innenseite 14 des Schmieradapters 10 über
dessen Begrenzungswand hinaus und bildet einen von der Innenseite 14 vorstehenden
Kanalabschnitt, der von einer im Wesentlichen zylindrischen Umfangswand 24 (siehe 2)
umgrenzt wird. Die vorstehende Umfangswand 24 endet am
inneren Ende 20 des Schmiermittelzuführkanals 18 und
ist dort abgeschrägt ausgebildet, so dass die gedachte
Endfläche C des inneren Endes 20 des Schmiermittelzuführkanals 18 in
einem spitzen Winkel α zu einer orthogonal auf der Achse
A des Schmiermittelzuführkanals 18 stehenden Ebene D
verläuft. Auf diese Weise ist am inneren Ende 20 des
Schmiermittelzuführkanals 18 eine scharfkantige Eindringspitze 26 ausgebildet,
die beim Einbau des Schmieradapters 10 an der Endplatte 50 für
den Fall, dass die Schmiermittelzuführöffnung
(beispielsweise durch eine angespritzte Deckelwand) verschlossen ist,
im Wesentlichen punktförmig in das Material der die Schmiermittelzuführöffnung 66 verschließenden Deckelwand
eindringt und diese schließlich vollständig durchdringt.
Das innere Ende 20 des Schmiermittelzuführkanals 18 steht
dabei so weit vor, dass im endgültigen Einbauzustand des
Schmieradapters 10, d. h. wenn die Rastvorsprünge 12 in
die Rastausnehmungen eingeschnappt sind, auch der am wenigsten weit
vorstehende Abschnitt 28 der Umfangswand 24 die
Deckelwand 68 vollständig durchdringt. Somit sticht
die Umfangswand 24 ein ihrem Umfang entsprechendes Loch
aus der dünnen Deckelwand 68 heraus.
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2,
die eine vergrößerte Ansicht der Innenseite des
Schmieradapters 10 aus 1 in einem Zustand
kurz vordem Einrasten der Rastvorsprünge 12 in
den entsprechenden Rastausnehmungen der Endplatte 50 zeigt,
ist darüber hinaus noch zu entnehmen, dass am inneren Ende 20 des
Schmiermittelzuführkanals 18 eine Dichtkante 30 an
einem Absatz 32 der die Innenseite 14 des Schmieradapters 10 bildenden
Wand ausgebildet ist. Die Dichtkante verläuft mit etwas
Abstand zu der Umfangswand 24 des vorstehenden Kanalabschnitts
konzentrisch um dieselbe herum und steht von dem Absatz 32 etwas vor.
Im Einbauzustand des Schmieradapters 10 gelangt die Dichtkante 30 in
Anlage mit einem Boden 74 einer kreisscheibenförmigen
Vertiefung 76, die an der Endplatte 50 konzentrisch
um die Schmiermittelzuführöffnung 66 herum
ausgebildet ist. Die Vertiefung 76 bildet einen Aufnahmeraum
für einen nicht gezeigten Dichtring, der neben der Dichtkante 30 zur Abdichtung
gegenüber dem Austreten von Schmiermittel dient. Um den
Dichtring stabil in seiner vorgesehenen Lage zu halten, ist die
Seitenwand des Aufnahmeraums 76 mit einer Hinterschneidung 78 versehen.
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Wie
in 1 zu sehen ist, ist ein entsprechender Aufnahmeraum 34 für
einen Dichtring auch an der Außenseite 16 des
Schmieradapters 10 konzentrisch um die äußere Öffnung 22 herum
vorgesehen. Dieser Aufnahmeraum 34 dient ebenfalls zur Aufnahme
eines Dichtrings, um Austreten von Schmiermittel zwischen dem Schmieradapter 10 einem
daran anliegenden weiteren Bauteil zu verhindern. Anzumerken ist
noch, dass auch am äußeren Ende des Schmiermittelzuführkanals 18 eine
Dichtkante entsprechend der Dichtkante 30 an seinem inneren
Ende vorgesehen sein kann und auch der Aufnahmeraum 34 mit
einer Hinterschneidung versehen ist.
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3A, 3B und 4 zeigen
ein weiteres Merkmal des Schmieradapters 10. Der Schmieradapter 10 ist
mit einem Verschlusselement 82 versehen, das dazu dient,
die äußere Öffnung 22 des Schmieradapters 10 zu
verschließen. Das Verschlusselement 82 wird bei
Herstellung des Schmieradapters 10 im Spritzgießverfahren
in der Nähe der äußeren Öffnung 22 als
ein Fortsatz (in 3B durch das Bezugszeichen 80 angedeutet)
an den Schmierelementkörper angespritzt. Der Fortsatz 80 erstreckt
sich vom Schmierelementkörper aus stabförmig nach
außen und weist in der Nähe des Schmierelementkörpers
eine Verengung auf, die eine Sollbruchstelle 84 bildet.
An seinem freien Ende ist der Fortsatz 80 als Verschlussstopfen 86 ausgebildet,
der in die äußere Öffnung 22 des
Schmieradapters 10 passt, und zwar derart, dass der Verschlussstopfen 86 mit
der die äußere Öffnung 22 umgebenden
Wand einen gegenüber Austritt von Schmiermittel dichten
Presssitz bildet.
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Um
die äußere Öffnung 22 des Schmieradapters 10 zu
verschließen, wird der Fortsatz 80 umgeklappt,
bis er an seiner Sollbruchstelle 84 abbricht. Dann kann
der Verschlussstopfen 86 in die äußere Öffnung 22 des
Schmieradapters 10 eingesetzt werden. Dieser Zustand ist
in 4 gezeigt. Das Verschlusselement 82 kann
aus diesem Zustand auf einfache Weise wieder entfernt werden, um
die äußere Öffnung 22 freizugeben.
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In
den 5 und 6, die einen Schlitten einer
Linearführung mit je einer an seinen Stirnseiten angebrachten
Endkappe 150 zeigen, ist eine weitere Ausführungsform
eines Schmiermittel führenden Bauteils im Sinne der Erfindung,
nämlich die Endkappe 150 abgebildet. Die in 5 und 6 abgebildete
Endkappe 150 entspricht weitgehend der in 1 gezeigten
Endkappe 50. Daher sind in 5 und 6 Komponenten,
die mit entsprechenden Komponenten der in 1 gezeigten
Endkappe 50 übereinstimmen, mit denselben Bezugszeichen,
jeweils vermehrt um 100 versehen. Im Folgenden werden lediglich
die Unterschiede der Endkappe 150 gemäß 5 und 6 gegenüber
der Endkappe 50 gemäß 1 erläutert.
Bezüglich der in beiden Ausführungsformen identischen
Komponenten wird stattdessen auf die entsprechenden Ausführungen
zu 1 verwiesen.
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Der
Unterschied zwischen der Endkappe 150 in der in 5 und 6 gezeigten
Ausführungsform gegenüber der in 1 gezeigten
Ausführungsform liegt in der Art des Verschlusses der oberen
Schmiermittelzuführöffnung 166. Gemäß 1 war
diese obere Schmiermittelzuführöffnung 66 durch
eine bei der Herstellung der Endplatte 50 im Spritzgussverfahren
mit angespritzte Deckelwand 68 verschlossen. In Abkehr
von der bislang verwendeten Anspritztechnik ist gemäß der
in 5 und 6 abgebildeten Ausführungsform
vorgesehen, die zur Ausbildung der Deckelwand 168 der Schmiermittelzuführöffnung 166 der
Endkappe 150 ein separates Verschlusselement 182 gegen
Austritt von Schmiermittel dichtend in die Schmiermittelzuführöffnung 166 einzusetzen.
Hierzu wird das Verschlusselement 182 bei der Herstellung
der Endkappe 150 einteilig mit demselben ausgeführt,
und zwar durch Ausbilden eines Fortsatzes 180 an der Endkappe 150,
wobei der Fortsatz 180 mit der Endkappe 150 über
eine Sollbruchstelle 184 verbunden ist und somit später
abgebrochen werden kann, um das Verschlusselement 182 zu
bilden.
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Bei
der in 5 und 6 gezeigten Ausführungsform
der Endplatte 150 wird bei Herstellung der Endplatte 150 im
Spritzgussverfahren in der Nähe der oberen Schmiermittelzuführöffnung 166 ein Fortsatz 180 mit
angespritzt, der ein Verschlusselement 182 für
die obere Schmiermittelzuführöffnung 166 bildet.
Das Verschlusselement 182 ist mit der Endplatte 150 durch
eine Sollbruchstelle 184 verbunden und weist einen Verschlussstopfen 186 auf.
Um die obere Schmiermittelzuführöffnung 166 zu
verschließen, wird das Verschlusselement 184 umgeklappt
und an seiner Sollbruchstelle 184 abgebrochen. Danach wird
es mit seinem Verschlussstopfen 186 in die obere Schmiermittelzuführöffnung 166 eingesetzt.
Dieser Zustand ist in 6 gezeigt. Das Verschlusselement 182 kann
aus diesem Zustand auf einfache Weise wieder entfernt werden, um
die obere Schmiermittelzuführöffnung 166 freizugeben.
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Die 7A–7E und 8 zeigen
ein weiteres Schmiermittel führendes Bauteil gemäß der Erfindung
in Form eines weiteren Schmieradapters 210. Der in 7A–7E und 8 gezeigte Schmieradapter 210 entspricht
weitgehend dem in 1–4 gezeigten
Schmieradapter 10. Daher sind in 7A–7E und 8 Komponenten,
die mit entsprechenden Komponenten der in 1–4 gezeigten
Ausführungsform übereinstimmen, mit denselben
Bezugszeichen jeweils vermehrt um 200, versehen. Im Folgenden
werden lediglich die Unterschiede des Schmieradapters 210 gemäß 7A–7E und 8 gegenüber
dem Schmieradapter 10 gemäß 1–4 erläutert. Bezüglich
der in beiden Ausführungsformen identischen Komponenten
wird stattdessen auf die entsprechenden Ausführungen zu 1–4 verwiesen.
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Wie
insbesondere in 7E und 8 zu erkennen
ist, weist der Schmieradapter 210 um seine äußere Öffnung 222,
in die der Schmiermittelzuführkanal 218 auf der
in Einbaulage von dem Schmiermittel benötigenden Bauteil
(Endkappe) abgewandten Seite des Schmieradapters 210 mündet,
herum eine kreisrunde Vertiefung 276 auf. Der am Schmieradapter 210 angespritzte
Fortsatz 280, der das Verschlusselement 282 für
die äußere Öffnung 222 bildet,
weist demgegenüber zwei Verengungen auf, die jeweilige Sollbruchstellen 284a, 284b bilden.
Eine erste Sollbruchstelle 284a befindet sich unmittelbar
am Ansatz des Fortsatzes 280. Wird der Fortsatz 280 an
dieser Sollbruchstelle 284a abgebrochen, so ergibt sich eine
mit der Außenwand des Schmieradapters 210 bündige
Bruchstelle. Jedoch ist der so abgebrochene Fortsatz 280 länger
als der Durchmesser der Vertiefung 276. Damit das Verschlusselement 282 in
diese Vertiefung 276 passt, ist deshalb die zweite Sollbruchstelle 284b vorgesehen,
deren Abstand vom freien Ende des Fortsatzes 280 dem Durchmesser der
Vertiefung 276 entspricht. Genau genommen ist der Abstand
geringfügig größer als der Durchmesser der
Vertiefung 276, und zwar genau so viel, dass das Verschlusselement 282 noch
in die Vertiefung 276 eingepresst werden kann. In der Mitte
zwischen der zweiten Sollbruchstelle 284b und dem freien
Ende ist der Verschlussstopfen 286 angeordnet, dessen Dicke
mit dem Durchmesser des Schmiermittelzuführkanals 218 übereinstimmt.
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Im
Gegensatz zu dem Schmieradapter 10 gemäß 1–4 steht
der Schmiermittelzuführkanal 218 des Schmieradapters 210 gemäß 7A–7E und 8 an
seinem in Einbaulage an der Schmiermittelzuführöffnung 266 der
Endkappe 250 anliegenden Ende 220 nicht über
die Begrenzungswand des Schmieradapters 210 hinaus. Da
die Schmiermittelzuführöffnung 166 der
Endkappe 150, auf die der Schmieradapter 210 aufgesetzt
werden soll, durch ein separates Verschlusselement 182 verschlossen
ist, das vor dem Anbringen des Schmieradapters 210 entfernt
werden kann, erübrigt sich bei dem Schmieradapter 210 eine
scharfkantige Eindringspitze zum Aufbrechen der Schmiermittelzuführöffnung 166,
wie sie bei dem Schmieradapter 10 ausgebildet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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