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Die
Erfindung betrifft ein Unterseeboot mit den im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Merkmalen.
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Insbesondere
bei Unterseebooten kleinerer und mittlerer Baugröße dient der zentrale, im Turm befindliche
Schacht nicht nur als Ein- und Ausstiegsschacht über Wasser, sondern auch als
Notausstiegsschacht zum Ausstieg unter Wasser. Ein solcher Notausstiegsschacht
ist aus
DE 10
2005 005 119 B3 bekannt. Hier ist der Schacht zum einen
an seinem oberen Ende im Bereich eines Überwasserfahrstands mittels
eines druckdichten Deckels, wie er z. B. in
EP 1 767 451 A2 beschreiben
ist, verschließbar,
zum anderen ist ein entsprechender druckdichter Deckel am unteren
Ende des Schachts vorgesehen. Darüber hinaus sind entsprechende
Leitungen und Armaturen vorgesehen, so dass der Schacht als Schleuse
genutzt werden kann.
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Bei
einem bekannten Unterseeboot ist der Notausstiegsschacht so dimensioniert,
dass z. B. zwei Personen übereinander
oder nebeneinander stehend diesen Notausstiegsschacht gleichzeitig
nutzen können.
Der oberhalb des Notausstiegsschachts befindliche Überwasserfahrstand,
der ebenfalls Teil des Notausstiegswegs aus dem Unterseeboot bildet, ist
so dimensioniert, dass in ihm üblicherweise
drei Personen stehen können.
Wenn Personen bei einem Unterwassernotausstieg aus einem Unterseeboot aufblasbare
Rettungsanzüge
zur Auftriebsverbesserung und Atemluftversorgung tragen, ist der
Weg aus dem Unterseeboot bei einem solchen Notausstieg ausgesprochen
beengt und der Notausstieg entsprechend schwierig. Wegen der großen Auftriebskräfte gilt
dies insbesondere dann, wenn das Unterseeboot während des Notausstiegs eine
Schräglage
aufweist.
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Vor
diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
gattungsgemäßes Unterseeboot
derart auszubilden, dass der Unterwassernotausstieg sicher gewährleistet
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Unterseeboot mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der
nachfolgenden Beschreibung sowie der Zeichnung.
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Das
erfindungsgemäße Unterseeboot
weist einen Turm auf, an dem ein Überwasserfahrstand ausgebildet
ist. Im Bereich des Überwasserfahrstands
mündet
ein Notausstiegsschacht, über
den Personen das Unterseeboot im Notfall verlassen können. Gemäß der Erfindung
ist zumindest ein Teil einer den Überwasserfahrstand begrenzenden
Seitenwand für
diesen Fall in eine Notausstiegsposition verbringbar, in der ein
in Flucht zum Notausstiegsschacht im Bereich des Überwasserfahrstands
gebildeter Notausstiegsfreiraum vergrößert ist. Hierbei ist unter
der Seitenwand des Überwasserfahrstands
typischerweise der Teil der Seitenwand zu verstehen, der eine Brüstung des Überwasserfahrstands
bildet.
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Dieser
Ausgestaltung liegt die Idee zugrunde, den Raum oberhalb des Notausstiegsschachts, der
innerhalb des Überwasserfahrstands
liegt und Teil des Notausstiegswegs bildet, derart zu erweitern, dass
sichergestellt ist, dass die Seitenwand bzw. Teile der Seitenwand
des Überwasserfahrstands
kein Hindernis für
aus dem Notausstiegsschacht an die Wasseroberfläche aufsteigende Personen darstellen.
Dies ist insofern sinnvoll, als sich eine aus dem Notausstiegsschacht
aussteigende Person ansonsten an der Seitenwand oder an eventuell
daran befindlichen Einrichtungsteilen des Überwasserfahrstands verfangen
könnte
oder ihren Rettungsanzug an der Seitenwand oder daran befindlichen
Einrichtungs gegenständen
beschädigen
könnte.
Weiterhin wird der Notausstieg auch in Schräglage des Unterseeboots sicher
gewährleistet.
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Zur
Vergrößerung des
Notausstiegsfreiraums im Bereich des Überwasserfahrstands können die
Seitenwand oder Teile der Seitenwand des Überwasserfahrstands so ausgebildet
sein, dass sie beispielsweise vollständig von dem Unterseeboot getrennt
werden können
oder wie es bevorzugt vorgesehen ist, so nach außen bewegt werden können, dass
sich der Innenraum des Überwasserfahrstands vergrößert. An
den trennbaren bzw. nach außen
bewegbaren Teilen der Seitenwand sind vorzugsweise keine Einrichtungsteile
des Überwasserfahrstands angeordnet.
Sollte dies jedoch der Fall sein, sind diese Einrichtungsteile zweckmäßigerweise
mit den Seitenwandteilen bewegungsgekoppelt, d. h., diese Einrichtungsteile
sind gegebenenfalls zusammen mit den Seitenwandteilen von dem Unterseeboot
trennbar oder nach außen
bewegbar.
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Bevorzugt
sind bei dem erfindungsgemäßen Unterseeboot
zwei Seitenwandteile nach außen
bewegbar, die in Längsrichtung
des Unterseeboots einander im Wesentlichen gegenüberliegen. D. h., bei dieser
Weiterbildung ist steuerbord- und backbordseitig des Überwasserfahrstands
jeweils ein Teil der Seitenwand nach außen bewegbar. Diese Ausgestaltung
ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn ein Notausstieg bei einem
gekrängt,
d. h. quer zu seiner Längsachse
geneigt liegenden Unterseeboot erfolgen muss. Hierbei spielt es
keine Rolle, ob das havarierte Unterseeboot eine Krängung nach
Steuer- oder Backbord aufweist, da in diesem Fall immer das entsprechende
bei Seitenlage des Unterseeboots obere Seitenwandteil nach außen bewegbar
ist.
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Bei
den nach außen
bewegbaren Seitenwandteilen handelt es sich typischerweise um solche Seitenwandteile,
die in Längsrichtung
des Unterseeboots direkt außenseitlich
der Ausstiegsluke des Notausstiegs schachts angeordnet sind, wobei
die Breite dieser Seitenwandteile zweckmäßigerweise jeweils deutlich
größer als
der Durchmesser der Ausstiegsluke des Notausstiegsschachts ist.
Vorteilhaft sind die beiden Seitenwandteile so weit nach außen, d.
h. so weit von der im Bereich des Überwasserfahrstands angeordneten
Ausstiegsluke weg bewegbar, dass sie sich bei gekrängtem Unterseeboot
außerhalb
des Auftriebs- bzw.
Aufsteigewegs einer aus dem Notausstiegsschacht aussteigenden Person
befinden.
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Die
nach außen
bewegbaren Teile der Seitenwand können beispielsweise über Teleskopelemente,
wie z. B. pneumatisch oder hydraulisch betätigbare Kolben-Zylinder-Anordnungen
oder andere Linearantriebe nach außen bewegbar sein, bevorzugt
sind diese Seitenwandteile allerdings nach außen verschwenkbar ausgebildet,
wobei sie vorzugsweise um eine in einer Ebene quer zu einer Längsachse
des Notausstiegsschachts angeordnete Achse schwenkbar sind. Einrichtungsteile
des Überwasserfahrstands,
die eventuell an der Innenseite der verschwenkbaren Seitenwandteile
angeordnet sind, sind bevorzugt ebenfalls mit diesen Seitenwandteilen verschwenkbar,
wobei Kabel und andere Verbindungsleitungen, die von den Einrichtungsteile
in den Druckkörper
des Unterseeboot führen
vorteilhafterweise flexibel ausgebildet sind, um so der Schwenkbewegung
folgen zu können.
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Die
Schwenkbarkeit der Seitenwandteile um eine in einer Ebene quer zur
Längsachse
des Notausstiegsschachts angeordnete Schwenkachse ermöglicht es
bei einer Krängung
des Unterseeboots vorteilhaft, ein der Neigung des Unterseeboots
abgewandtes Seitenwandteil so entgegen der Neigerichtung zu verschwenken,
dass es bevorzugt vollständig außerhalb
des Aufsteigewegs einer aus dem Notausstiegsschacht aussteigenden
Person angeordnet ist. Um dies zu gewährleisten beträgt der Winkel,
um den die Seitenwandteile nach außen schwenkbar sind, vorteilhafterweise
zumindest 20°.
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Bevorzugt
sind die Seitenwandteile am Deck des Überwasserfahrstands angelenkt.
Dies hat den Vorteil, dass sich der Notausstiegsfreiraum innerhalb des Überwasserfahrstands
bei einem Verschwenken der Seitenwandteile quer zu der Längsachse
des Notausstiegsschachts im Wesentlichen bereits direkt oberhalb
der Ausstiegsluke des Notausstiegsschachts und im Wesentlichen über die
gesamte Höhe
der Seitenwandteile erweitert.
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Die
verschwenkbaren Seitenwandteile können über entsprechende Scharniere
direkt am Deck angelenkt sein. Besonders vorteilhaft sind diese
Seitenwandteile aber jeweils über
zumindest einen Hebel am Deck des Überwasserfahrstands angelenkt. An
diesem Hebel kann beispielsweise ein Betätigungsmittel angreifen, mit
dem der Hebel und damit das Seitenwandteil verschwenkt werden können. Bevorzugt
ist bei dieser Weiterbildung an einem deckseitigen Gelenk ein Hebel
quer zur Längsausdehnung
des Unterseeboots gelagert. An einem nach außerhalb des Überwasserfahrstands
gerichteten Hebelarm dieses Hebels ist das zu verschwenkende Seitenwandteil
vorteilhaft derart angebracht, dass die Außenseite dieses Seitenwandteils
mit der Außenseite
der das Seitenwandteil umgebenden übrigen Seitenwand bzw. mit
der an das Seitenwandteil angrenzenden Außenhaut des Turms fluchtet
und so die Signatureigenschaften des Unterseeboots bei Tauchfahrt
nicht beeinträchtigt.
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Vorteilhaft
ist der Hebel zumindest zweiarmig ausgebildet, wobei ein erster
Hebelarm mit dem Seitenwandteil verbunden ist und an einem zweiten
Hebelarm ein Betätigungsmittel
zum Verschwenken des Seitenwandteils angreift. Dementsprechend ist
der Hebel bei dieser Ausgestaltung deckseitig zwischen seinen Enden
gelenkig gelagert und bildet so einen ersten nach außerhalb
des Überwasserfahrstands gerichteten
Hebelarm, der mit der Innenseite des zu verschwenkenden Seitenwandteils
verbunden ist und einen zweiten, in das Innere des Überwasserfahrstands
gerichteten Hebelarm, an dem das Betätigungsmittel im Wesentlichen
quer zur Längsausdehnung
des zweiten Hebelarms angelenkt ist.
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Als
Betätigungsmittel
zum Verschwenken des Hebels bzw. des Seitenwandteils ist vorzugsweise
eine mit einem Druckmedium beaufschlagbaren Kolben-Zylinder-Anordnung
vorgesehen, die vorteilhafterweise aus dem Inneren des Druckkörpers des Unterseeboots
heraus betätigt
werden kann und die mit dem zweiten Hebelarm des Hebels zum Verschwenken
des Seitenwandteils bewegungsgekoppelt ist. Diese Kolben-Zylinder-Anordnung
kann z. B. hydraulisch betätigbar
ausgebildet sein, bevorzugt ist allerdings eine pneumatische Betätigung der
Kolben-Zylinder-Anordnung
vorgesehen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass der zweite Hebelarm
mit einem manuell betätigbaren
Betätigungsmittel
bewegungsgekoppelt ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein
durch den Druckkörper
geführtes
Gestänge
handeln, das außerhalb
des Druckkörpers
an dem zweiten Hebelarm des Hebels zum Verschwenken des Seitenwandteils
angreift.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass das Seitenwandteil über zwei
zumindest zweiarmige Hebel am Deck des Überwasserfahrstands angelenkt
ist. Hierbei sind die ersten Hebelarme der beiden Hebel jeweils
mit dem Seitenwandteil verbunden, während der zweite Hebelarm eines
ersten Hebels mit einem Kolben einer bevorzugt pneumatisch betätigbaren
Kolben-Zylinder-Anordnung bewegungsgekoppelt ist und der zweite
Hebelarm eines zweiten Hebels mit einem manuell betätigbaren
Betätigungsmittels
bewegungsgekoppelt ist. Bei dieser Ausgestaltung kann das Seitenwandteil
in einfacher Weise pneumatisch mittels der Kolben-Zylinder-Anordnung
verschwenkt werden. Bei einem Ausfall der Pneumatik ist es vorteilhafterweise
auch möglich, das
Seitenwandteil manuell, z. B. mit einem entsprechend ausgebildeten
Gestänge
zu verschwenken.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 in
schematischer Darstellung einen vorderen Bereich eines Turms eines
Unterseeboots gemäß der Erfindung
in einer Draufsicht,
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2 den
Bereich des Turms nach 1 in einem Schnitt entlang der
Schnittlinie II-II in 1,
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3 den
Bereich des Turms in einem Schnitt entlang der Schnittlinie III-III
in 1 und
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4 eine
Einzelheit X aus 3 in vergrößerter Darstellung.
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Im
vorderen Bereich eines oberen Endes eines Turms 2 eines
Unterseeboots gemäß der Erfindung
ist ein Überwasserfahrstand 4 ausgebildet,
der eine nach oben offene Brücke
für die Überwasserfahrt
des Unterseeboots bildet. Dieser Überwasserfahrstand 4 ist
durch eine Wand 6, die den Überwasserfahrstand 4 gegenüber dem übrigen Turm 2 rückseitig
abschließt
sowie durch eine Seitenwand 8, die eine Brüstung des Überwasserfahrstands 4 bildet, begrenzt.
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Die
Seitenwand 8 des Überwasserfahrstands 4 umgibt
den Überwasserfahrstand 4 in
Draufsicht im Wesentlichen U-förmig,
wobei die oberen Enden der Seitenwand 8 derart in Richtung
des Inneren des Überwasserfahrstands 4 gekrümmt sind, dass
sie an der Oberseite des Überwasserfahrstands 4 eine
im Wesentlichen rechteckige Öffnung 10 bilden.
An seiner Unterseite wird der Überwasserfahrstand 4 durch
ein Deck 12 begrenzt. Unterhalb dieses Decks 12 mündet ein
Ausstiegsschacht 14, der einen Zugang von einem in den
Zeichnungsfiguren nicht dargestellten Druckkörper des Unterseeboots zu dem Überwasserfahrstand 4 bildet.
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Der
normalerweise vertikal ausgerichtete Ausstiegsschacht 14 bildet
eine druckdicht verschließbare
Schleuse. Hierzu sind sowohl an dem unteren Ende des Ausstiegsschachts 14 als
auch an seinem oberen Ende druckdicht verschießbare Deckel 16 vorgesehen.
Für den
Fall einer Unterwasserhavarie des Unterseeboots bildet der Ausstiegsschacht 14 auch
einen Notausstiegsschacht 14, über den die Besatzungsmitglieder
das Unterseeboot im getauchten Zustand in speziellen Rettungsanzügen verlassen
können.
Hierbei bildet auch der Überwasserfahrstand 4 über dessen
obere Öffnung 10 einen Teil
des Notausstiegswegs. Zu diesem Zweck ist die Öffnung 10 des Überwasserfahrstands
direkt oberhalb der von dem oberen Deckel 16 verschlossenen Ausstiegsluke
des Notausstiegsschachts 14 angeordnet.
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Um
einen Unterwassernotausstieg aus dem Unterseeboot zu erleichtern,
sind Seitenwandteile 18 und 20, die einander gegenüberliegend
im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse A des Unterseeboots
bzw. Turms 2 ausgerichtet sind, nach außen verschwenkbar. Indem die
Seitenwandteile 18 und 20 um einen Winkel von
zumindest 20° nach
außen geschwenkt
werden, wird die obere Öffnung 10 sowie der
gesamte Innenraum des Überwasserfahrstands 4 erweitert
und so der Notausstiegsfreiraum oberhalb des Notausstiegsschachts 14 bzw.
innerhalb des Überwasserfahrstands 4 vergrößert. Hierdurch
wird die Gefahr verringert, dass sich eine aus dem Notausstiegsschacht 14 aussteigende
Person beim Aufstieg an die Wasseroberfläche innerhalb des Überwasserfahrstands 4 verfängt oder
dort ihren Rettungsanzug beschädigt.
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Die
Seitenwandteile 18 und 20 sind jeweils über zwei
Gelenke 22 an dem Deck 12 des Überwasserfahrstands 4 angelenkt
und so um eine Achse (4), die in einer Ebene quer
zu einer Längsachse B
des Notausstiegsschachts 14 angeordnet ist, schwenkbar.
Die Anlenkung der Seitenwandteile 18 und 20 an
den Gelenken 22 erfolgt über Hebel 24. Die
Hebel 24 sind jeweils zweiarmig ausgebildet und weisen
Hebelteile 26, 28 und 30 auf. Über die
Hebelteile 26, die im Wesentlichen normal zu den Hebelteilen 28 und 30 ausgerichtet
sind, erfolgt die Anlenkung der Hebel 24 an den Gelenken 22.
Die Enden der Hebelteile 28, die in Richtung der Außenseite des Überwasserfahrstands 4 ausgerichtet
sind, sind jeweils mit der Innenseite der Seitenwandteile 18 und 20 verbunden.
Die Hebelteile 30 der Hebel 24 dienen jeweils
zur Bewegungskopplung der Hebel 24 mit einem Hubzylinder
oder einem manuellen Betätigungsmittel,
mittels dessen die Seitenwandteile 18 und bzw. 20 nach
außen
verschwenkt werden können.
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Die
Seitenwandteile 18 und 20 sind jeweils über zwei
Hebel 24 an zwei Gelenken 22 angelenkt. An dem
Hebelteil 30 eines ersten Hebels 24 greift zum
Verschwenken des Hebels 24 bzw. Seitenteils 18 oder 20 ein
Kolben 32 einer Kolben-Zylinder-Anordnung 34 an.
Die Kolben-Zylinder-Anordnung 34 ist
pneumatisch über
durch den Druckkörper
des Unterseeboots gefüllte
Druckluftleitungen 36 betätigbar. Der Zylinder 38 der
Kolben-Zylinder-Anordnung 34 ist durch das Deck 12 des Überwasserfahrstands 4 geführt und
unterhalb des Decks 12 an einem Gelenk 40 schwenkbar
gelagert. An dem Hebelteil 30 eines zweiten Hebels 24 greift
zum Verschwenken des Hebels 24 bzw. des Seitenteils 18 oder 20 ein
durch den Druckkörper
des Unterseeboots geführtes
Gestänge 42 an.
Dieses Gestänge 42 ist
manuell betätigbar und
für den
Fall vorgesehen, dass die Kolben-Zylinder-Anordnung 34 aufgrund
eines Defekts nicht betätigbar
ist. Insofern schafft das Gestänge 42 eine
Redundanz zu der Kolben-Zylinder-Anordnung 34, die sicherstellt,
dass die Seiten wandteile 18 und 20 für einen
Unterwassernotausstieg nach außen
verschwenkt werden können.
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Im
Fall eines Notausstiegs aus dem Unterseeboot steigen eine oder gegebenenfalls
mehrere Personen in den Notausstiegsschacht 14, dessen druckkörperseitiger
Deckel anschließend
verschlossen wird. In dem Notausstiegsschacht 14 können die dort
befindlichen Personen ihre Rettungsanzüge mittels hier vorgesehener
Druckluftanschlüsse
mit Luft füllen.
Der Notausstiegsschacht 14 wird geflutet und ein Druckausgleich
mit der Außenumgebung
des Unterseeboots vorgenommen. Anschließend wird der obere Deckel 16 des
Notausstiegsschachts 14 geöffnet. Bereits zuvor sind die
Seitenwände 18 und 20 des Überwasserfahrstands 4 aus
dem Inneren des Druckkörpers
des Unterseeboots mittels der Kolben-Zylinder-Anordnungen 34 oder
dem Gestänge 42 nach
außen
geschwenkt worden. Durch das Verschwenken der Seitenwandteile 18 und 20 wird
der Notausstiegsfreiraum innerhalb des Überwasserfahrstands 4 deutlich
vergrößert, was
einen ungehinderten Aufstieg der das Unterseeboot über den
Notausstiegsschacht 14 verlassenden Personen an die Wasseroberfläche gewährleistet.
Insbesondere bei einer Schräglage
des Unterseeboots wird auf diese Weise verhindert, dass sich Teile
des Überwasserfahrstands 4,
an denen sich eine aus dem Notausstiegsschacht 14 an die
Wasseroberfläche
aufschwimmenden Person ansonsten verfangen könnte, innerhalb des Aufschwimmwegs
befinden.
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- 2
- Turm
- 4
- Überwasserfahrstand
- 6
- Wand
- 8
- Seitenwand
- 10
- Öffnung
- 12
- Deck
- 14
- Ausstiegsschacht,
Notausstiegsschacht
- 16
- Deckel
- 18
- Seitenwandteil
- 20
- Seitenwandteil
- 22
- Gelenk
- 24
- Hebel
- 26
- Hebelteil
- 28
- Hebelteil
- 30
- Hebelteil
- 32
- Kolben
- 34
- Kolben-Zylinder-Anordnung
- 36
- Druckluftleitung
- 38
- Zylinder
- 40
- Gelenk
- 42
- Gestänge
- A
- Längsachse
- B
- Längsachse
- C
- Achse