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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
(wirkstoffhaltigen) gecrimpten, koronaren wie peripheren Stents
auf einem Ballonkatheter, ein Medizinprodukt herstellbar nach einem
erfindungsgemäßen Verfahren, sowie eine Verwendung
einer Beschichtung auf der Oberfläche eines Katheters zur
Verbesserung der Haftabzugskraft eines gecrimpten Stents von dem
Katheter.
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Stents
im allgemeinen sind endovaskuläre Prothesen bzw. Implantate,
die beispielsweise zur Behandlung von Stenosen verwendet werden.
Stents sind außerdem bekannt für die Behandlung
von Aneurismen. Stents weisen grundsätzlich eine Tragstruktur
auf, die geeignet ist, die Wand eines Gefäßes
in geeigneter Weise abzustützen, um so das Gefäß zu
weiten bzw. ein Aneurisma zu überbrücken.
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Stents
werden im Wege einer Implantation in einen menschlichen oder tierischen
Organismus, bevorzugt in Hohlräume, weiter bevorzugt in
das Gefäßsystem, eingeführt. Da die Implantation
des Stents einen invasiven Eingriff in den menschlichen und tierischen
Organismus darstellt, besteht ein großes Bestreben darin,
die damit verbundenen Risiken zu minimieren.
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Stents
werden für die Implantation in einem komprimierten Zustand,
der sogenannte gecrimpte Zustand, in das Gefäß eingeführt
und dann an dem zu behandelnden Ort aufgeweitet, insbesondere gegen
die Gefäßwand gedrückt. Hierzu wird der
Stent üblicherweise auf einen geeigneten Katheter aufgesteckt
und anschließend mittels Standardparameter in einen komprimierten
Zustand überführt (gecrimpt), d. h. dass der Durchmesser
des Stents geringer ist als im nicht-komprimiertem Zustand. Hierdurch
wird erreicht, dass der gecrimpte Stent auf dem Katheter in einer
bestimmten Position befestigt und fixiert wird und eine gewisse
Haftabzugskraft aufgewendet werden muss, um den gecrimpten Stent
von dieser Position zu entfernen.
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Dies
führt dazu, dass mittels des Katheters der darauf gecrimpte
Stent durch die Hohlräume des Organismus, insbesondere
die Gefäße, bis zum Ort des Interesses, zum Beispiel
der Stenose oder des Aneurismas, geführt werden kann, ohne
dass die Gefahr besteht, dass der Stent sich auf dem Ballonkatheter
verschiebt bzw. ganz vom Katheter rutscht.
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Da
bei der Implantation des Stents auf Grund der Hohlraumwände,
insbesondere Gefäßwände, Reibungskräfte
auf des gecrimpten Stent einwirken und dieser Stent seine Position
auf dem Stent ändern, im nachteiligsten Fall von dem Katheter
abgezogen werden kann, sollte die Haftabzugskraft, die notwendig
ist, um die Position des gecrimpten Stent auf dem Katheter zu verändern,
bevorzugt größer als die auftretenden Reibungskräfte
sein.
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Im
Allgemeinen besteht nun bei den meisten ballonexpandierbaren Stents
Probleme hinsichtlich der Anpassung der Crimpparameter, z. B. Crimpkraft, Temperatur
(thermal embedding) und Gegendruck des Ballons, um eine ausreichende
Haftkraft des Stents auf den Ballon zu gewährleisten.
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Auch
gibt es Stents, die bereits eine Wirkstoffbeschichtung aufweisen,
und dann nur noch auf ein Profil gecrimpt werden können,
bei dem die Haftabzugkraft kleiner der auftretenden Kräfte
ist, die bei der Implantation auftreten. Beispielsweise kann dies verursacht
werden durch eine semi-duktile polymere Trägermatrix, die
den luminalen Durchmesser des Stents verkleinert und den muralen
Durchmesser des Stents vergrößert. Alternativ
kann die Stentbeschichtung verbesserte Gleiteigenschaften auf dem
Ballonmaterial besitzen.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, die Risiken
bei der Stentimplantation zu minimieren. Insbesondere ein verbessertes
Medizinprodukt aus Katheter und Stent bereitzustellen, bei dem der
gecrimpte Stent eine Haftabzugskraft aufweist, die in Bezug auf
die bei Implantation auf den Stent einwirkenden Kräfte
zumindest gleich groß oder größer ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein verbessertes
Medizinprodukt aus wirkstoffbeschichtetem Katheter und/oder Stent bereitzustellen.
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Zumindest
eine Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch ein Verfahren zur Herstellung eines gecrimpten Stents auf
einem beschichteten Katheter umfassend oder bestehend aus folgenden
Schritten:
- a) Bereitstellung eines Katheters,
- b) Bereitstellung eines Stents,
- c) Beschichtung des Katheters auf der Oberfläche, die
mit der luminalen Oberfläche des Stents in Kontakt steht,
mit einem Polymer oder mit einer Mischung aus Polymer und einem
oder mehreren Wirkstoffen und
- d) Positionierung und Crimpung des Stents auf der Oberfläche
des Katheters, die mit dem Polymer oder der Mischung aus Schritt
c) zumindest teilweise beschichtet ist.
- Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Medizinprodukt
umfassend oder bestehend aus:
- a) einem Katheter,
- b) einer Polymerschicht umfassend Polymer oder eine Mischung
aus Polymer und einem oder mehreren Wirkstoffen, die mit der Oberfläche
des Katheters in Kontakt steht, und
- c) einem Stent, der auf dem gemäß Schritt
b) beschichteten Katheter gecrimpt ist und mit dem Polymer oder
der Mischung in Kontakt steht,
herstellbar nach einem
vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren
sowie der nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausgestaltungen hiervon.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung
eines mit Polymer oder mit einer Mischung aus Polymer und einem
oder mehreren Wirkstoffen beschichteten Katheters, dadurch gekennzeichnet,
dass die Polymerschicht so ausgestaltet ist, dass sie mit der luminalen
Oberfläche eines auf den Katheter gecrimpten Stents in
Kontakt stehen wird, zur Verbesserung der Haftabzugskraft des gecrimpten
Stents von dem Katheter.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft einen Kit
umfassend oder bestehend aus:
- a) einem oder
mehreren mit Polymer oder mit einer Mischung aus Polymer und einem
oder mehreren Wirkstoffen beschichteten Kathetern, wobei die Schicht
so ausgestal tet ist, dass sie mit der luminalen Oberfläche
eines auf den Katheter gecrimpten Stents in Kontakt stehen wird
und
- b) einem oder mehreren Stents.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein Stent,
der auf einen erfindungsgemäß polymerbeschichteten
Katheter aufgecrimpt wird, eine gesteigerte Haftabzugskraft, insbesondere
um ca. 100%, gegenüber einem Stent, der auf einem nicht-polymer-beschichteten
Katheter gecrimpt ist, aufweist. Somit besteht der Vorteil der oben
beschriebenen erfindungsgemäßen Gegenstände
darin, dass die Haftabzugskraft eines gecrimpten Stents auf einen
Katheter insoweit erhöht wird, dass sie die Kräfte
in den Gefäßen, die auf den gecrimpten Stent während
des Implantationsvorganges einwirken, übersteigt.
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Eine
alternative Lösung der oben dargestellten Aufgabe wird
durch ein Verfahren zur Herstellung eines wirkstoffhaltigen gecrimpten
Stents auf einem Katheter bereitgestellt, umfassend oder bestehend aus
folgenden Schritten:
- a) Bereitstellung eines
Katheters,
- b) Bereitstellung eines Stents,
- c) Positionierung und Crimpung des Stents aus Schritt b) auf
dem Katheter aus Schritt a) und anschließende
- d) Beschichtung der Oberfläche des gecrimpten Stents,
die nicht mit dem Katheter in Kontakt steht, und/oder der Zwischenräumen
zwischen gecrimpten Stent und Katheter mit einem oder mehreren Wirkstoffen
oder mit einer Mischung aus Polymer und einem oder mehreren Wirkstoffen.
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Ein
weiterer Gegenstand zur zweiten Erfindungsalternative betrifft ein
Medizinprodukt umfassend oder bestehend aus:
- a)
einem Katheter,
- b) einem Stent, der auf dem Katheter a) gecrimpt ist und
- c) einer Wirkstoffbeschichtung umfassend einen oder mehrere
Wirkstoffe oder eine Mischung aus Polymer und einem oder mehreren
Wirkstoffen auf der Oberfläche des gecrimpten Stents, die nicht
mit dem Katheter in Kontakt steht, und/oder den Zwischenräumen
zwischen gecrimpten Stent und Katheter
herstellbar nach
einem vorstehenden erfindungsgemäßen Verfahren
sowie dessen bevorzugten Ausgestaltungen.
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Die
Gegenstände zur zweiten Alternative tragen ebenfalls zur
Lösung der vorstehend dargestellten Aufgabe bei, da durch
die erfindungsgemäße wirkstoffhaltige Beschichtung
des gecrimpten Stents der oder die Wirkstoffe aus Schritt c) direkt
während der Implantation in den Organismus, insbesondere
in die Hohlräume, weiter bevorzugt in das Gefäß,
abgegeben werden können und somit einen vorteilhaften Effekt
auf das Gefäßsystem in der Weise ausüben können,
dass die Kräfte, die auf den gecrimpten Stent einwirken,
verringert werden können. Hierdurch wird erreicht, dass
bei bestehender Haftabzugskraft des gecrimpten Stents auf dem Katheter das
Risiko, dass die Position des Stents auf dem Katheter verändert
wird, erniedrigt wird.
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Für
die erfindungsgemäßen Gegenstände der
vorliegenden Erfindung können übliche Kathetermaterialien
und Katheterformen bzw. -arten verwendet werden. Bevorzugt wird
das Kathetermaterial ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus. Aus PA 12 (GRILAMID L25 von EMS GRIVURY), Stents aus PA 12
und PEBA (PEBAX 7033), die geeignet für weichere Mischungen
sind, und bevorzugt Mischungen aus PA 12:PEBA im Verhältnis
zu 70:30%.
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Zusätzlich
kann der Katheter mit thermoplastischem Polyurethan beschichtet
werden, um Adhäsionskräfte zu einem oder mehreren
Wirkstoffen zu erzeugen bzw. zu erhöhen.
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Die
Katheterformen bzw. -arten stellen bevorzugt Ballonkatheter, insbesondere
der Art LektonMotion dar.
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Für
die erfindungsgemäßen Gegenstände können übliche
Stentmaterialien und Stengeometrien (Stentdesigns) verwendet werden.
Insbesondere Polymermaterialen und Metallmaterialien, jeweils degradierbar
oder nicht-degradierbar. Die bevorzugten Ausgestaltungen werden
jeweils nachfolgend im Zusammenhang mit weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausgestaltungen beschrieben.
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Als
Stentgeometrien können ebenfalls solche Geometrien verwendet
werden, die im Stand der Technik bekannt sind (ProKinetik, Dynamic
und Pheiron). Bevorzugt sind insbesondere Geometrien, die ballondilatierbar
und geeignet für die Implantation in koronare oder periphere
Gefäße sind. Besonders bevorzugte Geometrien werden
beispielsweise in
US 7,004,968 dargestellt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
gecrimpten Stents auf einem beschichteten Katheter weist im Sinne
der vorliegenden Erfindung als bevorzugtes Polymer in Schritt c)
ein oder mehrere unterschiedliche Polymere ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus:
- – nichtresorbierbare
(permanente) Polymere:
Polypropylen; Polyethylen; Polyvinylchlorid;
Polyacrylate, vorzugsweise Polyetyl- und Polymethylacrylate, Polymethylmetacrylat;
Polymethyl-co-ethyl-acrylat, Ethylen/Ethylacrylat etc.; Polytetrafluorethylen,
vorzugsweise Ethylen/Chlortrifluorethylen Copolymere, Ethylen/Tretrafluorethylen
Copolymere; Polyamide, vorzugsweise Polyamidimid, PA-11, -12, -46,
-66 etc.; Polyetherimid; Polyethersulfon; Poly(iso)butylen; Polyvinylchlorid;
Polyvinylfluorid; Polyvinylalkohol; Polyurethan; Polybuthylenterephthalat;
Silikone; Polyphosphazen; Polymerschäume, vorzugsweise
aus Carbonaten, Styrolen etc.; sowie Copolymere und Elends der aufgezählten
Klassen, bzw. der Klasse der Thermoplaste im Allgemeinen
- – (bio)resorbierbare (degradierbare) Polymere:
Poly-dioxanon;
Polyglycolid; Polycaprolacton; Polylactide, vorzugsweise Poly-L-Lactid,
Poly-D,L-Lactid, und Copolymere sowie Elends wie Poly(L-Lactid-co-glycolid),
Poly(D,L-lactid-co-glycolid), Poly(L-Lactid-co-D,L-Lactid), Poly(I-Lactid-co-trimethylen
carbonat); Triblockcopolymere; Polyorhtoester; Polysaccharide, vorzugsweise Chitosan,
Levan, Hyaluronsäure, Heparin, Dextran, Cellulose, Chondroitinsulfat
etc.; Polyhydroxyvalerat; Ethylvinylacetat; Polyethylenoxid; Polyphosphorylcholin;
Peptide, vorzugsweise Fibrin, Albumin, Polyhydroxybuttersäure,
vorzugsweise ataktisch, isotaktisch, syndiotaktisch sowie deren Elends.
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Besonders
bevorzugt sind Polylactide, vorzugsweise Poly-L-Lactid, Poly-D,L-Lactid,
und Copolymere sowie Elends wie Poly(L-Lactid-co-glycolid), Poly(D,L-lactid-co-glycolid),
Poly(L-Lactid-co-D,L-Lactid), Poly(I-Lactid-co-trimethylen carbonat),
und Polysaccharide, vorzugsweise Chitosan, Levan, Hyaluronsäure,
Heparin, Dextran, Cellulose, Chondroitinsulfat, sowie Polypeptide,
vorzugsweise Fibrin und Albumin.
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Polymere,
die aus der vorstehend bevorzugten Gruppe ausgewählt werden,
ermöglichen insbesondere eine gesteigerte Erhöhung
der Haftabzugskraft des gecrimpten Stents auf dem Katheter und/oder
eine Inkorporation von ein oder mehreren Wirkstoffen innerhalb dieser
Polymerbeschichtung oder ein nachträgliches Beschichten
dieser Katheterbeschichtung mit aufgecrimpten Stent mit einem oder mehreren
Wirkstoffgemischen oder mit einer Mischung aus einem Polymer und
einem oder mehreren Wirkstoffen.
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Unter
Beschichtung des Katheters ist im Sinne der vorliegenden Erfindung
eine vollständige oder teilweise Beschichtung des Kathetermaterials,
insbesondere des Anteils an Kathetermaterial zu verstehen, das mit
der luminalen Oberfläche eines aufgecrimpten Stents in
Kontakt stehen wird. Bei der nachträglichen Beschichtung
der Katheterbeschichtung mit einem oder mehreren Wirkstoffen oder
mit einer Mischung aus einem oder mehreren Wirkstoffen kann auch
eine Wirkstoffabgabe auf der muralen Stentseite und damit auf der
der Gefäßwand zugewandten Stentseite erzielt werden.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet „luminale Oberfläche"
eines Stents diejenige Oberfläche, die nach Implantation
des Stents in ein Gefäß mit dem Gefäßlumen
und nicht mit dem Gefäßgewebe in Kontakt steht.
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Sofern
der Katheter einen Ballonkatheter darstellt umfasst die Beschichtung
mit Polymer ebenfalls eine Beschichtung des Ballons. Bei dem Beschichtungsverfahren
kann das Kathetermaterial, insbesondere des Ballons, hierfür
geringfügig aufgeweitet und/oder gefaltet werden, bevor
der Katheter mit dem Polymer beschichtet wird.
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Ein
solches Beschichtungsverfahren, wobei der Ballon geringfügig
aufgeweitet ist, ist deshalb bevorzugt, da in die Faltungen des
Ballons auch „Polymer" und/oder ein oder mehrere Wirkstoffe
gelangen können, also eine höhere Wirkstoffdosierung
erzielt werden kann, die nach der Delatation des Systems, wobei
die gesamte Oberfläche des Ballons entfaltet wird, zur
Verfügung steht.
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Ein
Beschichtungsverfahren, wobei der Ballon im gefalteten Zustand beschichtet
wird, ist dann bevorzugt, wenn geringe Wirkstoffdosierungen verabreicht
werden sollen oder wenn es aufgrund des vorliegenden Crimpprofiles
nicht möglich ist, die „Faltungen" des Ballons
mit zu beschichten.
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Als
Beschichtungsverfahren im Sinne der vorliegenden Erfindung können
alle üblichen Beschichtungsverfahren verwendet werden,
bevorzugt ein Tauchverfahren (bzw. Dippingverfahren), ein Sprühverfahren,
hier bevorzugt 2-Stoff-Düse bzw. Airbrush, ein Rotations zerstäuberverfahren,
ein Ultraschallzerstäuberverfahren, ein Verfahren mit Rückpralldüse,
oder ein Verfahren mittels Walzenauftrag verwendet, mit dem der
Katheter mit dem Polymer gemäß Schritt c) des
erfindungsgemäßen Verfahrens beschichtet wird.
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Für
die Beschichtungsverfahren kann es notwendig sein, dass das Polymer
in Schritt c) mittels üblicher Verfahren zusätzlich
so behandelt wird, dass eine geeignete Konsistenz eingestellt werden
kann. Insbesondere können ein oder mehrere der Polymere
in Lösung gebracht werden. Bevorzugt werden hierfür
folgende Hilfsstoffe verwendet, ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Wasser, Methanol, Ethanol, Aceton, Acethylaceton,
Ethylacetat, Tetrahydrofuron (THF), Dioxan, Ethylenglycol, Triethylenglycol,
Propylencarbonat, Chloroform, Dichlormethan, Acetonitril, tert-Butylmethylether,
Dimethylsulfoxid (DMO) etc.
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In
einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Ausgestaltung
umfasst das in Schritt c) verwendete Polymer zusätzlich
ein oder mehrere Wirkstoffe. Diese wirkstoffhaltige Beschichtung
ist insbesondere für solche Wirkstoffe bevorzugt, bei denen der
Wirkstoff zum einen an sich instabil ist oder zum anderen lediglich
nur über einen kurzen Zeitraum an den Organismus abgegeben
werden darf, sozusagen eine „Einmaldosierung" vorliegen
muss.
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Instabil
im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass der Wirkstoff
zum einen durch Abbauprodukte des Stentmaterials, insbesondere bei
Magnesiumstents, und/oder verwendetes Polymerbeschichtungsmaterial
so abgebaut wird, dass er nicht mehr seine ursprüngliche
Wirkung im Körper entfalten kann. Infolgedessen muss eine
erhöhte Konzentration des oder der Wirkstoffe vorliegen,
damit die gewünschte Wirkung erzielt werden kann.
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„Einmaldosierung"
im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass ein oder mehrere
Wirkstoffe aufgrund Ihres zeitlich (relativ geringen bzw. engen)
therapeutischen Fensters lediglich nur über einen kurzen
Zeitraum, bevorzugt über den Zeitraum, in dem der wirkstoffhaltigbeschichtete
Katheter in dem jeweiligen Organismus vorhanden ist, also von Einbringung
des Katheters bis zur Entfernung des Katheters aus dem Organismus,
an den Organismus, bevorzugt Mensch oder Tier, abgegeben werden darf.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung ist unter dem Begriff „Einmaldosierung"
ebenfalls eine Wirkstoffbeschichtung mit Glucose zu subsumieren,
wodurch die Möglichkeit besteht, dass Glucose und ein oder
mehrere Wirkstoffe an der Gefäßwand anhaften und
so über einen Zeitraum von 2 bis 30 Minuten, also länger
als die Verweildauer des Ballonkatheters in dem Organismus, für
eine Wirkstofffreisetzung sorgen.
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Zu
beachten ist ebenfalls, dass bei lipophilen Wirkstoffen eine Anreicherung
in der Gefäßwand stattfinden kann und diese somit
ebenfalls über den Zeitraum hinaus, in dem der Katheter
sich im Organismus befindet, im Organismus wirken können.
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Somit
kann durch die erfindungsgemäße wirkstoffhaltige
Beschichtung eines Katheters die Freisetzung von solchen Wirkstoffen
ermöglicht werden, die ein zeitlich gesehen geringes therapeutisches
Fenster, vorzugsweise von 0 bis 30 Minuten, aufweisen.
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Bevorzugte
Wirkstoffgruppen werden ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus der Lipidregulatoren, Immunsuppressiva, Vasodilatatoren, Calciumkanalblocker,
Calcineurininhibitoren, Antiphlogistika, Antiinflammatorika, Antiallergika,
Oligonucleotide, Steroide, vorzugsweise Estrogene, Endothelbildner, Proteine,
Peptide, Proliferationshemmer, Analgetika, Antirheumatika, Angiogeneseinhibitoren
und Zytostatika.
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Unter
Zytostatika sind üblicherweise zu subsummieren: DNA alkylierende
Substanzen, insbesondere Stickstoff-Lost-Verbindungen und Nitrosoharnstoffverbindungen;
Platinverbindungen; Hydroxyharnstoffverbindungen; Antimetaboliten,
vorzugsweise Folsäure-Antagonisten, Purinanaloga und Pyrimidinanaloga;
Mikrotubuli-Inhibitoren, vorzugsweise Winker-Alkaloide, Taxane,
bevorzugt Paclataxel und Dozetaxel; Topoisomerase-Inhibitoren; Antibiotika,
bevorzugt Anthracycline, insbesondere bevorzugt Danorobizin, Doxorubizin,
Epirubizin und Idarubizin, Anactinomycine, insbesondere Dactinomycin,
Methoxanthron, Asarkrin und Ansarkrin, Mitomycin C und Bleomycin;
sowie verschiedenste Zytostatika aus der Gruppe Asparaginase, Metefusin
und Imatinib; Hormone, bevorzugt Glucocorticoide, insbesondere Prednison,
Sexualhormone, insbesondere bevorzugt Estrogene, Gestagene, Gonadoliberin
(GnRH), Fludamid, Bizalutamid, Tamoxifen und Toremifen, Aromatasehemmstoffe,
wie z. B. Aminoglutetimid, Formestan, Eksemistan, Retrozol und Anastrozol;
Antikörper, Immunmodulatoren und Cytokine, bevorzugt Trastuzumab,
Cetiximab, Rituximap, Alemtuzumab, Daklizumab, Gemtuzumab, Etratuzumab
und Ibritumomap; Interleukin-II, Interferon-α, Tumor-Nekrose-Faktor-α (TNF-α),
hämatopoetische Wachstumsfaktoren, wie z. B. G-CSF, GM-CSF.
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Besonders
bevorzugte Wirkstoffe werden ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus: Rapamycin, Paclitaxel, Fibrate (Fenofibrat, Clofibrat),
Decoy-Olidesoxynukleotid (dODN), Pimecrolimus, Inukin, RGD-Peptid,
vorzugsweise cyclisches Peptid und Aptamer-Antikörper,
vorzugsweise CD 133.
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Sofern
der oder die Wirkstoffe keine ausreichende Löslichkeit
in dem zur Beschichtung verwendeten Polymer gemäß Schritt
c) des erfindungsgemäßen Verfahrens aufweisen,
so werden geeignete Lösungsvermittler, die üblicherweise
erhältlich sind, verwendet, um die Löslichkeit
des oder der Wirkstoffe in dem zur Beschichtung verwendeten Polymer
zu erreichen. Alternativ kann der oder die Wirkstoffe an Cyclodextrin
gekoppelt in das Polymer inkorporiert werden.
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Bevorzugt
geeignete Lösungsvermittler werden ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Wasser, Alkohole, bevorzugt Methanol,
Ethanol sowie höhere homologe hiervon, Dimethylsulfoxid
(DMSO), Essigsäureanhydrid, Polyethylenglycol, bevorzugt
im Molmassenbeich von 500–1800 g/mol, γ-Butyrolacton,
N-Methyl-2-pyrrolidon, Aceton, Acetylaceton, Ethylacetat, Tetrahydrofuran
(THF), Dioxan, Ethylenglycol, Triethylenglycol, Propylencarbonat,
Chloroform, Dichlormethan, Acetonitril, tert-Butylmethylether und
Cyclodextrin, wobei der oder die Wirkstoffe in einem Lösungsmittel
an das Cyclodextrin gekoppelt werden.
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Nach
Aufarbeitung (beispielsweise Gefriertrocknung) der Wirkstoffe kann
beispielsweise ein lipophiler Wirkstoff in einem hydrophilen Lösungsmittel
gelöst werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung umfasst oder besteht das
vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines gecrimpten Stents auf einem beschichteten
Katheter weiter aus dem folgenden Schritt:
- e)
Beschichtung des Stents in der gecrimpten Form auf dem Katheter
mit einem oder mehreren Wirkstoffen oder mit einer Mischung aus
Polymer und einem oder mehreren Wirkstoffen (so genannte „Topcoat").
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In
einem solchen Falle sieht der Aufbau eines erfindungsgemäßen
Medizinproduktes so aus, dass ein Polymer-beschichteter Ballon vorliegt,
wobei die Polymerschicht gegebenenfalls ein oder mehrere Wirkstoffe
umfasst, darauf der Stent gecrimpt ist und nachfol gend das Gesamtsystem
mit einem oder mehreren Wirkstoffen oder mit einer Mischung aus einem
Polymer und einem oder mehreren Wirkstoffen beschichtet vorliegt.
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Ein
Vorteil dieser bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens besteht darin, dass der oder die Wirkstoffe, die durch
das nachträgliche Beschichten auf der Ballonoberfläche
zwischen den gecrimpten Stentstegen vorliegen, vor Abrieb während
der Implantation geschützt sind.
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Eine
solche zusätzliche Beschichtung ist insbesondere für
solche Wirkstoffe bevorzugt, die instabil im Sinne der vorliegenden
Erfindung sind und somit in einer erhöhten Konzentration
vorliegen müssen. Diese bevorzugte Ausgestaltung basiert
auf der Erkenntnis, dass bei einer erfindungsgemäßen
Beschichtung eines gecrimpten Stents auf einem Katheter der oder
die Wirkstoffe sowohl auf der Oberfläche des gecrimpten
Stents beschichtet als auch in Zwischenräumen zwischen
gecrimptem Stent und Katheter an- bzw. eingelagert vorliegen.
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Im
Ausführungsbeispiel des experimentellen Teils der vorliegenden
Anmeldung wird dargestellt, dass nach Trackability-Prüfung
die zur Verfügung stehende Wirkstoffmenge bei einem Stent,
der nach Crimpung auf den Katheter beschichtet wird, um 400% erhöht
ist gegenüber einer Wirkstoffbeschichtung eines Stents
vor Crimpung auf den Katheter. Somit ist diese Beschichtung insbesondere
für solche Wirkstoffe von Vorteil, die in einer erhöhten
Konzentration vorliegen müssen. Diese erhöhte
Konzentration kann dadurch erforderlich sein, dass der oder die Wirkstoffe
beispielsweise durch Abbauprodukte des Stentmaterials und/oder des
Polymerbeschichtungsmaterials abgebaut werden können und
insbesondere im alkalischen Milieu instabil sind.
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Insbesondere
bei Wirkstoffen, die im alkalischen Milieu instabil sind, und gleichzeitiger
Verwendung eines degradierbaren Metallstents, insbesondere eines
Magnesiumstents, der bereits bei Implantation degradiert und dadurch
insbesondere in unmittelbarer Nähe der Stege und Struts
eine pH-Werterhöhung mit sich bringt, ist diese zusätzliche
Wirkstoffmenge vorteilhaft, da hierdurch der Abbau des instabilen
Wirkstoffes ausgeglichen werden kann.
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Bevorzugt
liegen der oder die Wirkstoffe in Schritt e) als Lösung,
Suspension, Emulsion oder Schmelze vor. Dies erlaubt die verbesserte
Mischung mit dem Polymer, das zur Beschichtung verwendet wird.
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Sofern
der oder die Wirkstoffe in Schritt e) in einer Polymermatrix inkorporiert
sind, dann handelt es sich vorzugsweise um eine schnelldegradierbare Polymerschicht.
Bevorzugt geeignete schnelldegradierbare Polymere werden ausgewählt
aus der Gruppe der degradierbaren Polymere, wie vorstehend beschrieben,
wobei Glucose besonders bevorzugt ist.
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Alternativ
ist die Beschichtung des Stents mit ein oder mehreren Wirkstoffen
in Schritt e) polymerfrei, d. h., dass kein Polymer während
der Beschichtung des oder der Wirkstoffe in Schritt e) verwendet wird
und somit der oder die Wirkstoffe, die auf dem gecrimpten Stent
beschichtet sind, bzw. die in den Zwischenräumen zwischen
dem gecrimpten Stent und dem Katheter an- bzw. eingelagert wurden,
ohne Elutionsprozess aus einer Polymermatrix direkt an den Organismus
abgegeben werden können. Der geschwindigkeitsbestimmende
Schritt stellt somit lediglich der Löslichkeitskoeffizient
des oder der beschichteten Wirkstoffe in dem Medium des Organismus, insbesondere
dem Gefäß dar. Diese Beschichtung ist somit insbesondere
für solche Wirkstoffe von Vorteil, die durch Abbauprodukte
des Stentmaterials und/oder des Polymerbeschichtungsmaterials in
ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden können.
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Die
bevorzugten Wirkstoffgruppen und Wirkstoffe für die Beschichtung
in Schritt e) entsprechen den vorstehend zu Schritt c) beschriebenen
Wirkstoffgruppen und Wirkstoffen.
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Den
einzelnen Beschichtungsschritten kann gegebenenfalls ein Trocknungsschritt
oder weitere chemische und/oder physikalische Bearbeitungsschritte
folgen. Ein bevorzugter Trocknungsschritt umfasst Vakuumtempern,
reine Auslagerung im Vakuum, reines Erwärmen, Lagerung
im Exsikkator und Gefriertrocknung.
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Das
vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines gecrimpten Stents auf einem Katheter ist insbesondere
dann bevorzugt, wenn der Stent ausgewählt wird aus einem degradierbaren
oder einem nicht-degradierbaren Metallstent.
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Ein
degradierbarer oder ein nicht-degradierbarer Metallstent ist bevorzugt,
da bei diesen Stents die Haftabzugskraft insbesondere in Bezug auf
die bevorzugten Polymere für die Beschichtung gemäß Schritt
c) gesteigert wird.
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Degradierbarer Metallstent:
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Vorzugsweise
ist der degradierbare metallische Werkstoff eine biokorrodierbare
Legierung, ausgewählt aus der Gruppe Magnesium, Eisen und
Wolfram; insbesondere ist der degradierbare metallische Werkstoff
eine Magnesiumlegierung.
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Die
Legierung, insbesondere umfassend Magnesium, Eisen und Wolfram,
ist so in ihrer Zusammensetzung zu wählen, dass sie biokorrodierbar ist.
Als biokorrodierbar im Sinne der vorliegenden Erfindung werden Legierungen
bezeichnet, bei denen in physiologischer Umgebung ein Abbau stattfindet, der
letztendlich dazu führt, dass der gesamte Stent oder der
aus dem Werkstoff gebildete Teil des Stents seine mechanische Integrität
verliert.
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Unter
Legierung wird vorliegend ein metallisches Gefüge verstanden,
deren Hauptkomponente Magnesium, Eisen oder Wolfram ist. Hauptkomponente
ist die Legierungskomponente, deren Gewichtsanteil an der Legierung
am Höchsten ist. Ein Anteil der Hauptkomponente beträgt
vorzugsweise mehr als 50 Gew.%, weiter vorzugsweise mehr als 70 Gew.%.
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Ist
der Werkstoff eine Magnesiumlegierung, so enthält diese
vorzugsweise Yttrium und weitere Seltenerdmetalle, da dich eine
derartige Legierung aufgrund ihrer physikochemischen Eigenschaften und
hohen Biokompatibilitäten, insbesondere auch seine Abbauprodukte,
auszeichnet.
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Besonders
bevorzugt sind Magnesiumlegierung der WE-Reihe, vorzugsweise WE43
usw., oder Magnesiumlegierungen der Zusammensetzung Seltenerdmetalle
5,5–9,9 Gew.%, davon Yttrium 0,0–5,5 Gew.% und
Rest < 1 Gew.%
Zirkonium, wobei Magnesium den auf 100 Gew.% fehlenden Anteil an
der Legierung einnimmt. Diese Magnesiumlegierungen bestätigten
bereits experimentell und in ersten klinischen Versuchen ihre besonderen
Eignungen, d. h. die zeigen eine hohe Biokompatibilität,
günstige Verarbeitungseigenschaften, gute mechanische Kennwerte
und ein für die Einsatzzwecke adäquates Korrosionsverhalten.
Unter der Sammelbezeichnung „Seltenerdmetalle" werden vorliegend Scandium (21),
Yttrium (39), Lanthan (57) und die 14 auf Lanthan (57) folgenden
Elemente, nämlich Cer (58), Praseodym (59), Neodym (60),
Promethium (61), Samarium (62), Europium (63), Gadolinium (64),
Terbium (65), Dysprosium (66), Holmium (67), Erbium (68), Thulium
(69), Ytterbium (70) und Lutetium (71), verstanden.
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Nicht-degradierbarer Metallstent:
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Der
Grundkörper eines nicht-degradierbaren Metallstents besteht
vorzugsweise aus einem metallischen Material aus einem oder mehreren
Metallen ausgewählt aus der Gruppe Eisen, Magnesium, Nickel,
Wolfram, Titan, Zirkonium, Niob, Tantal, Zink oder Silizium und
gegebenenfalls einer zweiten Komponente aus einem oder mehreren
Metallen aus der Gruppe Lithium, Natrium, Kalium, Kalzium, Mangan, Eisen
oder Wolfram, vorzugsweise aus einer Zink-Kalzium-Legierung. In
einer weiteren Ausgestaltung besteht der Grundkörper aus
einem vom Gedächtnis-Material aus einem oder mehreren Materialien
aus der Gruppe bestehend aus Nickel-Titan-Legierungen und Kupfer-Zink-Aluminium-Legierungen, vorzugsweise
aus Nitinol. In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung besteht
der Grundkörper des nicht-degradierbaren Metallstents aus
Edelstahl, vorzugsweise aus einem Cr-Ni-Fi-Stahl – hier
bevorzugt die Legierung 316L – oder einem Co-Cr-Stahl.
Ferner kann der Grundkörper des nicht-degradierbaren Metallstents
mindestens teilweise aus Kunststoff und/oder einer Keramik bestehen.
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Die
bevorzugten Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung eines gecrimpten Stents auf einen beschichteten
Katheter sind ebenfalls auf das erfindungsgemäße
Medizinproduktes umfassend oder bestehend aus
- a)
einen Katheter
- b) einer Polymerschicht umfassend Polymer oder eine Mischung
aus Polymer und einem oder mehreren Wirkstoffe, die mit der Oberfläche
des Katheters in Kontakt steht und
- c) einem Stent, der auf dem gemäß Schritt
b) beschichteten Katheter gecrimpt ist und mit dem Polymer oder
der Mischung in Kontakt steht, und herstellbar nach einem vorstehenden
erfindungsgemäßen Verfahren ist, anzuwenden.
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Insbesondere
bevorzugt weist ein erfindungsgemäßes Medizinprodukt
zusätzlich eine Topcoat herstellbar gemäß Schritt
e) des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
auf.
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Gleiches
gilt für die Anwendung der vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausgestaltungen auf die erfindungsgemäße Verwendung
eines Katheters mit Polymerschichtung. Hiernach ist eine erfindungsgemäße
Verwendung bevorzugt, die eine Polymerschicht aus einem oder mehreren
unterschiedlichen Polymeren aufweist aus der Gruppe bestehend aus:
- – nichtresorbierbare (permanente)
Polymere:
Polypropylen; Polyethylen; Polyvinylchlorid; Polyacrylate,
vorzugsweise Polyetyl- und Polymethylacrylate, Polymethylmetacrylat;
Polymethyl-co-ethyl-acrylat, Ethylen/Ethylacrylat etc.; Polytetrafluorethylen,
vorzugsweise Ethylen/Chlortrifluorethylen Copolymere, Ethylen/Tretrafluorethylen
Copolymere; Polyamide, vorzugsweise Polyamidimid, PA-11, -12, -46,
-66 etc.; Polyetherimid; Polyethersulfon; Poly(iso)butylen; Polyvinylchlorid;
Polyvinylfluorid; Polyvinylalkohol; Polyurethan; Polybuthylenterephthalat;
Silikone; Polyphosphazen; Polymerschäume, vorzugsweise
aus Carbonaten, Styrolen etc.; sowie Copolymere und Elends der aufgezählten
Klassen, bzw. der Klasse der Thermoplaste im Allgemeinen
- – (bio)resorbierbare (degradierbare) Polymere:
Poly-dioxanon;
Polyglycolid; Polycaprolacton; Polylactide, vorzugsweise Poly-L-Lactid,
Poly-D,L-Lactid, und Copolymere sowie Elends wie Poly(L-Lactid-co-glycolid),
Poly(D,L-lactid-co-glycolid), Poly(L-Lactid-co-D,L-Lactid), Poly(I-Lactid-co-trimethylen
carbonat); Triblockcopolymere; Polyorhtoester; Polysaccharide, vorzugsweise Chitosan,
Levan, Hyaluronsäure, Heparin, Dextran, Cellulose, Chondroitinsulfat
etc.; Polyhydroxyvalerat; Ethylvinylacetat; Polyethylenoxid; Polyphosphorylcholin;
Peptide, vorzugsweise Fibrin, Albumin, Polyhydroxybuttersäure,
vorzugsweise ataktisch, isotaktisch, syndiotaktisch sowie deren Elends.
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Besonders
bevorzugt sind Polylactide, vorzugsweise Poly-L-Lactid, Poly-D,L-Lactid,
und Copolymere sowie Elends wie Poly(L-Lactid-co-glycolid), Poly(D,L-lactid-co-glycolid),
Poly(L-Lactid-co-D,L-Lactid), Poly(I-Lactid-co-trimethylen carbonat),
und Polysaccharide, vorzugsweise Chitosan, Levan, Hyaluronsäure,
Heparin, Dextran, Cellulose, Chondroitinsulfat, sowie Polypeptide,
vorzugsweise Fibrin und Albumin.
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Zudem
ist, wie oben bereits dargestellt, die Verwendung einer wirkstoffhaltigen
Polymerschicht bevorzugt, wobei der oder die Wirkstoffe ausgewählt werden
aus der Wirkstoffgruppe bestehend aus der Gruppe der Lipidregulatoren,
Immunsuppressiva, Vasodilatato ren, Calciumkanalblocker, Calcineurininhibitoren,
Antiphlogistika, Antiinflammatorika, Antiallergika, Oligonucleotide,
Steroide, vorzugsweise Estrogene, Endothelbildner, Proteine, Peptide,
Proliferationshemmer, Analgetika, Antirheumatika, Angiogeneseinhibitoren
und Zytostatika.
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Die
bevorzugten Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung eines gecrimpten Stents auf einem Katheter
sind ebenfalls auch in Bezug auf den erfindungsgemäßen
Kit umfassend oder bestehend aus:
- a) einem
oder mehreren mit Polymer oder mit einer Mischung aus Polymer und
einem oder mehreren Wirkstoffen beschichteten Kathetern, wobei die
Schicht so ausgestaltet ist, dass sie mit der luminalen Oberfläche
eines auf den Katheter gecrimpten Stents in Kontakt stehen wird,
- b) einem oder mehreren Stents,
anzuwenden.
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In
Bezug auf das zweite alternative erfindungsgemäße
Verfahren zur Herstellung eines wirkstoffhaltigen gecrimpten Stents
auf einem Katheter umfassend oder bestehend aus folgenden Schritten:
- a) Bereitstellung eines Katheters,
- b) Bereitstellung eines Stents,
- c) Positionierung und Crimpung des Stents auf dem Katheter und
- d) Beschichtung der Oberfläche des gecrimpten Stents,
die nicht mehr mit dem Katheter in Kontakt steht, und/oder der Zwischenräumen
zwischen gecrimpten Stent und Katheter mit einem oder mehreren Wirkstoffen,
können
ebenfalls die bevorzugten Ausgestaltungen des beschriebenen erfindungsgemäßen
Verfahrens auf die hier vorliegenden Merkmale des zweiten alternativen
Verfahrens angewendet werden.
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Insbesondere
bevorzugt ist das zweite alternative erfindungsgemäße
Verfahren, wenn der oder die Wirkstoffe in Schritt d) als Lösung,
Suspension, Emulsion oder Schmelze vorliegen.
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Weiter
bevorzugt ist das zweite alternative erfindungsgemäße
Verfahren, wenn die Beschichtung des Stents mit ein oder mehreren
Wirkstoffen in Schritt d) entweder zusam men mit schnell degradierbaren
Polymeren, wie vorstehend beschrieben, vorzugsweise Glucose, vorgenommen
wird oder in Schritt d) kein Polymer verwendet wird.
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Die
bevorzugt geeigneten Wirkstoffgruppen und Wirkstoffe, die zu den
vorstehenden erfindungsgemäßen Gegenständen
beschrieben sind, können auch zu dem alternativen zweiten
Verfahren bevorzugt eingesetzt werden.
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Insbesondere
bevorzugt ist das zweite alternative erfindungsgemäße
Verfahren, wenn der Stent ein degradierbarer oder ein nicht-degradierbarer
Metallstent ist. Die obigen bevorzugten Ausgestaltungen hierzu sind
auch hier anzuwenden.
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Auch
für das erfindungsgemäße Medizinprodukt
umfassend oder bestehend aus:
- a) einem Katheter
- b) einem Stent, der auf den Katheter gecrimpt ist und
- c) einer Wirkstoffbeschichtung umfassend einen oder mehrere
Wirkstoffe oder eine Mischung aus Polymer und einem oder mehreren
Wirkstoffen auf der Oberfläche des gecrimpten Stents, die nicht
mehr mit dem Katheter in Kontakt steht, und/oder den Zwischenräumen
zwischen gecrimptem Stent und Katheter, dass nach einem der vorstehenden
erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar ist,
können
die zu dem ersten oben beschriebenen erfindungsgemäßen
Verfahren die dort beschriebenen bevorzugten Ausgestaltungen auf
die hier vorliegenden Merkmale angewendet werden.
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Figurenbeschreibung:
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Die
Figuren zeigen zum einen Querschnitte eines erfindungsgemäß beschichteten
Ballonkatheters sowie einen Führungskatheter 6F, der zur Trackability-Prüfung
herangezogen wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird allerdings nicht auf die hier gezeigten
spezifischen Ausführungsformen beschränkt.
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Von
den Figuren ist:
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1 Querschnitt
eines Ballonkatheters mit erfindungsgemäßer Polymerbeschichtung
und aufgecrimpten Stent,
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2 Querschnitt
eines Ballonkatheters mit erfindungsgemäßer Polymerbeschichtung,
aufgecrimpten Stent und erfindungsgemäßer nachträglicher
Wirkstoffbeschichtung,
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3 Querschnitt
eines Ballonkatheters mit aufgecrimpten Stent und erfindungsgemäßer
nachfolgender Wirkstoffbeschichtung und
-
4 Führungskatheter
6F zur Verwendung in der Trackability-Prüfung.
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1 zeigt
einen Ballonkatheter 1 im Querschnitt. Dieser ist erfindungsgemäß mit
einem Polymer 3 beschichtet. In einer bevorzugten Ausgestaltung
kann das Polymer 3 erfindungsgemäß auch
ein oder mehrere Wirkstoffe umfassen.
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Sofern
das Polymer 3 ein oder mehrere Wirkstoffe umfasst, kann
eine „Einmaldosierung" im Sinne der vorliegenden Erfindung
des oder der Wirkstoffe erzielt werden. Hierbei können
der oder die Wirkstoffe aufgrund Ihres zeitlich (relativ geringen
bzw. engen) therapeutischen Fensters lediglich nur über einen
kurzen Zeitraum, bevorzugt über den Zeitraum, in dem der
wirkstoffhaltigbeschichtete Katheter in dem jeweiligen Organismus
vorhanden ist, also von Einbringung des Katheters bis zur Entfernung
des Katheters aus dem Organismus, an den Organismus, bevorzugt Mensch
oder Tier, abgegeben werden.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung ist unter dem Begriff „Einmaldosierung"
ebenfalls eine Wirkstoffbeschichtung mit Glucose zu subsumieren,
wodurch die Möglichkeit besteht, dass Glucose und ein oder
mehrere Wirkstoffe an der Gefäßwand anhaften und
so über einen Zeitraum von 2 bis 30 Minuten, also länger
als die Verweildauer des Ballonkatheters in dem Organismus, für
eine Wirkstofffreisetzung sorgen.
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Des
Weiteren zeigt 1 einen Querschnitt eines Stents 2,
der auf den Ballonkatheter 1, in dem Bereich, in dem die
erfindungsgemäße Polymerbeschichtung 3 auf
der Oberfläche vorhanden ist, gecrimpt ist (Medizinprodukt).
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Der
Vorteil eines solchen erfindungsgemäßen Medizinproduktes
besteht darin, dass durch die erfindungsgemäße
Polymerschicht 3 der Stent 2 eine im Vergleich
zu einem nicht-beschichteten Katheter erhöhte Haftabzugskraft
auf dem Ballonkatheter 1 besitzt. Die bevorzugten Ausgestaltungen
sind vorstehend in der Beschreibung wiedergegeben.
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2 zeigt
ein erfindungsgemäßes Medizinprodukt bestehend
aus Ballonkatheter 1, Polymerschicht 3 und Stent 2,
wie in 1 beschrieben.
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Zusätzlich
weist das Medizinprodukt in 2 eine nachträgliche
Wirkstoffbeschichtung 4 auf. Der Wirkstoff 4 ist
im Bereich auf und zwischen den Stentstreben 21 des Stents 2 angeordnet
und steht ebenfalls in Kontakt mit der Polymerschicht 3,
die auf dem Ballonkatheter 1 beschichtet ist. Die Wirkstoffschicht 4 kann
ein oder mehrere Wirkstoffe umfassen. Wirkstoffschicht 4 kann
zum einen aus reinem Wirkstoff bestehen oder eine Polymermatrix
umfassen, in die der oder die Wirkstoffe inkorporiert sind, wobei
diese Polymermatrix dann bevorzugt schnell degradiert. Die möglichen
Ausgestaltungen hierzu sind vorstehend in der Beschreibung wiedergegeben.
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Ein
Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung liegt
darin, dass bei nachträglicher Wirkstoffbeschichtung eines
auf einen Ballonkatheter gecrimpten Stents eine erhöhte
Wirkstoffmenge im Vergleich zu einem Stent, der mit Wirkstoff beschichtet wird,
bevor der Stent auf den Katheter gecrimpt wird, vorliegt.
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3 zeigt
einen Querschnitt eines Ballonkatheters 1 auf den ein Stent 2 gecrimpt
ist (Medizinprodukt). In der Querschnittdarstellung sind lediglich die
Stege 21 des Stents 2 zu sehen.
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Im
Unterschied zu den Ballonkathetern gemäß 1 und 2 weist
der Ballonkatheter in 3 keine Polymerbeschichtung 3 auf.
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Allerdings
zeigt das in 3 dargestellte Medizinprodukt
weiter eine Wirkstoffbeschichtung 4, die auf dem Stent 2 oder
zwischen den Stegen 21 und dem Ballonkatheter 1 angeordnet
ist.
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Die
bevorzugten Ausgestaltungen der Wirkstoffbeschichtung 4 sind
bereits in 2 oder vorstehend in der Beschreibung
dargestellt.
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Der
Vorteil des Medizinproduktes aus 3 gegenüber
Medizinprodukten aus dem Stand der Technik besteht darin, dass eine
erhöhte Wirkstoffmenge zur „Einmaldosierung" während
und nach Implantation des Stents freigesetzt werden kann und somit
der Gefäßwiderstand die freigesetzten Wirkstoffe
verringert werden kann und somit die Haftabzugskraft des gecrimpten
Stent ausreicht, um nicht in der Position auf den Ballonkatheter
verändert zu werden.
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4 zeigt
einen Führungskatheter 6F mit den entsprechenden Längenmaßen.
Dieser Führungskatheter 6F wird in der Prüfung
auf Trackability gemäß Beispiel 1 der vorliegenden
Beschreibung eingesetzt.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden durch ein Ausführungsbeispiel
beschrieben, wobei sich insbesondere Merkmale, Einzelheiten und
Vorteile der Erfindung hieraus ergeben. Die vorliegende Erfindung
wird allerdings nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt.
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Trackability-Prüfung
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Materialien:
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- – Mg-Stent 3.0/13
- – Katheter: LektonMotion 3.0/15
- – Methanol/Rapamycin-Lösung 5 g/l
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Fall A:
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- – Besprühen des Stents mittels
AirBrush-Verfahren
- – Manuelle Crimpung/Crimpzange
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Fall B:
-
- – Manuelle Crimpung/Crimpzange
- – Beschichtung des Katheters mit darauf gecrimpten
Stent
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Allgemeine Trackability-Versuchsanordnung
für eine Beschichtung gemäß Fall A und
B:
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Die
Trackability-Prüfung wird im nachfolgenden unter Bezugnahme
auf 4 beschrieben.
- 1) Verwendung
der aufgebauten Trackstrecke (siehe 4; Führungskatheter
6F) und des beiliegenden Führungsdrahtes (Galeo Hydro HF014)
- 2) Lösungen: PBS (pH 7,4), dest. Wasser (Reinwasseranlage,
Raum 1.053), dest. Wasser/Methanol (1/1) werden im 37°C
Wärmeschrank gelagert (250 ml Schott Glasgefäße)
- 3) Spülen des Führungskatheters mit dest.
Wasser/Methanol (1/1, 37°C, 1 Spritze á 12 ml)
und anschließend mit dest. Wasser (37°C, 3 Spritzen á 12
ml) um Methanol restlos aus dem Führungskatheter zu entfernen.
- 4) Spülen und vollständiges Befüllen
des Führungskatheters mit PBS (37°C, 2 Spritzen á 12
ml zum Spülen, 1 Spritze á 12 ml zum langsamen Befüllen)
- 5) Führungsdraht in den gereinigten und PBS-befüllten
Führungskatheter einbringen
- 6) Protector vom Ballonkatheter entfernen
- 7) Einbringen des Führungsdrahtes in den Ballonkatheter
- 8) Durchführung der Trackability über gleichmäßiges
und kontinuierliches Vorschieben des Ballonkatheters; Die Zeit zum
Durchqueren der Trackstelle muss aufgenommen werden und sollte 1 min
betragen. Für jeden Stent ist dies zu protokollieren
- 9) Vorschieben des Ballonkatheters etwa 10 cm aus dem Führungskatheter
heraus
- 10) Zurückziehen des Führungsdrahtes aus dem Ballonkatheter
- 11) Umgehendes Trocknen des noch auf den Ballonkatheter gecrimpten
Stents mit dem Heißluftgebläse „Steinel
HL2305 LCD, thermo control electronic":
Einstellung des Gebläses
auf etwa 60°C–70°C, niedrigste Gebläsestufe,
Abstand
vom Stent etwa 10 cm–15 cm; Den Stent unter schwenken des
Gebläses etwa 1 min von allen Seiten restlos trocknen.
- 12) Anschluss der Pumpe am Ballonkatheter und trockenes, gleichmäßiges
Dilatieren des Stents bis Nominaldruck (abhängig vom Ballonkatheter), bis
volle Öffnung des Stents erfolgt ist (für SEAMS:
8 bar)
- 13) Trockenes Glasgefäß No. 1 (4,5 ml Glasvial, spülmaschinensauber
oder neu, Schraubverschluss mit Septum) mit der Beschriftung „Stentnummer/Wirkstoffname/Stent"
(mit Tesafilm überkleben) unter den Ballon mit dem darauf
gecrimpten Stent halten
- 14) Deflation des Ballons und vorsichtiges Abschieben des Stents
vom Ballon und Aufbewahrung im trockenen Glasgefäß No.
1 (s. o.). Möglichst nicht den Ballon berühren.
Bei Zuhilfenahme von „Abschiebhilfen" diese bitte im Protokoll vermerken.
Zusätzlich sollte die Adhäsionskraft des Stents
auf dem Ballon dokumentiert werden (Stent klebt/klebt nicht)
- 15) Ballon gründlich in 1 ml Methanol schwenken (4,5
ml Glasvial No. 2; 4,5 ml Glasvial, spülmaschinensauber
oder neu, Schraubverschluss mit Septum) Beschriftung „Stentnummer/Wirkstoffname/Ballon"
(mit Tesafilm überkleben)
- 16) Ballonkatheter vor dem Zurückziehen durch den Führungskatheter
mit einem fusselfreien Labortuch sauber abreiben
- 17) Neue Trackability-Prüfung mit dem gleichen Wirkstoff:
Weiter bei Punkt 4)
- 18) Neue Trackability-Prüfung mit anderem Wirkstoff:
Weiter bei Punkt 3)
- 19) Letzte Trackability-Prüfung: Punkt 3) zum Reinigen
durchführen und den Führungskatheter mit dest.
Wasser befüllt belassen.
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Trackability-Prüfung für
die Beschichtung gemäß Fall A:
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Zunächst
wird die Rohmasse des Stents ml gewogen, danach die Masse des beschichteten Stents
m2 ermittelt. Aus der Differenz m2 – m1 wird die Wirkstoffmasse
ermittelt. Ist der Beschichtung in Fall A betrug die Rohmasse des
Stents m1 = 8,683 mg und die Masse des rein mit Wirkstoff beschichteten
Stents m2 betrug 8,910 mg. Daraus ergibt sich eine Wirkstoffmasse
von 22,698 μg.
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Für
die vorliegende Beschichtung gemäß Fall A ergibt
sich demgemäß eine Wirkstoffmenge in Glasgefäß 1
mit 4,5395 μg und eine Wirkstoffmenge in Gefäß 2
mit 0,7860 μg. Die ins Gefäß applizierte Gesamtwirkstoffmenge
beträgt demzufolge 5,3255 μg.
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Trackability-Prüfung für
die Beschichtung gemäß Fall B:
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Für
die vorliegende Beschichtung gemäß Fall B ergibt
sich demgemäß eine Wirkstoffmenge in Glasgefäß 1
mit 3,2895 μg und eine Wirkstoffmenge in Gefäß 2
mit 19,1725 μg. Die in das Gefäß applizierte
Gesamtwirkstoffmenge beträgt demzufolge 22,4620 μg.
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Im
direkten Vergleich der Gesamtwirkstoffmengen einer Beschichtung
in Fall B mit einer Wirkstoffmenge gemäß einer
Beschichtung nach Fall A ist somit zu erkennen, dass die erfindungsgemäße
Beschichtung nach Fall B eine um ca. 400% erhöhte Wirkstoffmenge
im Gefäß erzielt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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