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Die
Erfindung geht aus von einem Kochfeld nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Es
ist ein Kochfeld mit einer Kochplatte, die vier Kochzonen aufweist,
und mit einer Bedieneinheit bekannt, die als ein von der Kochplatte
separates Baumodul ausgebildet ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung
mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer flexibleren Verwendbarkeit
der Kochzonen und einer komfortablen Bedienung bereitzustellen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
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Die
Erfindung geht aus von einem Kochfeld mit einer Kochplatte, die
zumindest vier Kochzonen aufweist, von denen zumindest eine erste
und zumindest eine zweite im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet sind, und
mit einer Bedieneinheit, die als ein von der Kochplatte unterschiedliches
Baumodul ausgebildet ist.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die erste und die zweite Kochzone jeweils
einen Durchmesser von wenigstens ca. 180 mm aufweisen. Damit kann
im Besonderen ein hoher Bedienkomfort erreicht werden. Es ist insbesondere
möglich,
bei einer flexibel anwendbaren und dementsprechend Platz beanspruchenden
Bedieneinheit zwei Kochgeschirre gleichzeitig zu erhitzen, die einen
im Wesentlichen kreisförmigen
Boden mit einem Durchmesser von wenigstens ca. 180 mm aufweisen.
Die Bedieneinheit weist vorzugsweise ein Bedienelement auf, das zur
Einstellung einer Heizleistung zur Erhitzung eines auf einer Kochzone
aufgestellten Kochgeschirrs vorgesehen ist. Wenn eine Maßangabe
mit „ca." versehen ist, soll
damit insbesondere gemeint sein, dass das tatsächliche Maß um weniger als zehn Prozent von
dem angegebenen Maß abweicht,
vorteilhaft um weniger als fünf
Prozent abweicht, bevorzugt um weniger als zwei Prozent und besonders
bevorzugt um weniger als ein halbes Prozent von dem angegebenen
Maß abweicht.
Mit einer „im
Wesentlichen kreisförmigen
Fläche" soll dabei insbesondere
eine Fläche
gemeint sein, die mit einem Kreis gleich großer Fläche derart überdeckt werden kann, dass
wenigstens siebzig Prozent, insbesondere wenigstens fünfundachtzig
Prozent und besonders vorteilhaft wenigstens fünfundneunzig Prozent der Kreisfläche mit der
ursprünglichen
Fläche überlappen.
Mit dem „Durchmesser
einer im Wesentlichen kreisförmigen Fläche" soll insbesondere
der Durchmesser dieses Kreises verstanden werden. Unter einem „von der Kochplatte
unterschiedlichen Baumodul" soll
insbesondere eine Baueinheit verstanden werden, die vor einem Zusammenbau
des Kochfelds von der Kochplatte getrennt gefertigt wird und bei
dem Zusammenbau an die Kochplatte angebracht wird. Hierzu ist die
Kochplatte, insbesondere ein Kochplattenrand, vorteilhafterweise
der Ausgestaltung der Bedieneinheit entsprechend ausgeformt. Im
montierten Zustand grenzt vorzugsweise die Bedieneinheit an der Kochplatte
an. Insbesondere weisen die Kochplatte und die Bedieneinheit Konturen
auf, die sich in montiertem Zustand zumindest teilweise derart ergänzen, dass
auf eine Ausbuchtung in der Kontur des einen Bauteils eine gleich
große
und gleich geformte Ausbeulung in der Kontur des anderen Bauteils
trifft. Die Bedieneinheit weist vorzugsweise eine Bedienfläche auf,
die von der Kochplatte getrennt ausgebildet ist. Diese Bedienfläche kann
Touch-Elemente aufweisen und/oder es können Betätigungselemente, wie z. B. Bedienknöpfe, in
der Bedienfläche
integriert sein. Ferner kann diese Bedienfläche mittels eines Rahmens begrenzt
sein, der im montierten Zustand des Kochfelds an die Kochplatte
angrenzt. Außerdem können die
Kochzonen und die Bedienfläche
in einer gemeinsamen Ebene oder in verschiedenen Ebenen liegen.
Ferner kann die Bedienfläche
relativ zur Kochplatte geneigt sein.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die erste und die zweite Kochzone jeweils
einen kleineren Abstand zu der Bedieneinheit aufweisen als eine
dritte und eine vierte Kochzone. Damit kann insbesondere ein großes Kochgeschirr
in kleinem Abstand zu der bedienenden Person erhitzt werden und
somit ein einfacher Zugriff auf das Kochgeschirr erfolgen. Mit einem „Abstand" zwischen zwei Objekten
soll hier und im gesamten Text insbesondere das Minimum der Längen der
die Objekte verbindenden Strecken zwischen einem beliebigen Punkt
des ersten Objekts und einem beliebigen Punkt des zweiten Objekts
gemeint sein.
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Der
Bedienkomfort kann weiter erhöht
werden, wenn die erste und/oder die zweite Kochzone einen Durchmesser
von wenigstens ca. 210 mm aufweisen.
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In
einer weiteren Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die erste und/oder die zweite Kochzone wenigstens eine erste Kochfläche und
eine zweite Kochfläche
aufweisen, die die erste Kochfläche
ringförmig
umschließt,
wodurch eine erhöhte
Anwendungsflexibilität
erreicht werden kann. Zum Betreiben der Kochflächen sind zumindest zwei Heizmittel
vorgesehen, wobei einer Kochfläche
vorzugsweise jeweils ein Heizmittel zugeordnet ist. Eine der Kochflächen, insbesondere
die zweite Kochfläche,
kann wahlweise in Kombination mit der anderen Kochfläche betrieben
werden.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist unter den vier
Kochzonen eine dritte Kochzone lang gestreckt ausgebildet, die wenigstens
eine gekrümmte
Teilkontur umfasst, welche einen Krümmungsradius von wenigstens
ca. 85 mm aufweist. Dabei kann zusätzlich zu den im Wesentlichen
kreisförmigen
Kochzonen eine an das Erhitzen eines Bratgeschirrs angepasste Kochzone
erreicht werden. Insbesondere ist die Teilkontur halbkreisförmig ausgebildet.
Mit „lang
gestreckt" soll
insbesondere gemeint sein, dass die Kochzone eine geradlinige Haupterstreckungsrichtung
aufweist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die dritte Kochzone eine erste Kochfläche und zumindest eine zweite
Kochfläche
auf, die im Wesentlichen kreisförmig
ausgebildet ist und einen kleineren Abstand zu wenigstens zwei von
der dritten Kochzone verschiedenen Kochzonen aufweist als die erste
Kochfläche.
Mit der beschriebenen Anordnung der Kochflächen kann eine Platz sparende
Anordnung von Bauelementen, welche unterhalb der Kochplatte liegen
und der dritten Kochzone zugeordnet sind, erreicht werden. Zum Betreiben
der Kochflächen
sind zumindest zwei Heizmittel vorgesehen, wobei einer Kochfläche vorzugsweise
jeweils ein Heizmittel zugeordnet ist. Eine der Kochflächen, insbesondere
die erste Kochfläche,
kann wahlweise in Kombination mit der anderen Kochfläche betrieben werden.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass unter den vier Kochzonen eine weitere,
im Wesentlichen kreisförmig
ausgebildete Kochzone einen Durchmesser von wenigstens ca. 145 mm
aufweist, wodurch der Anwendungskomfort weiter gesteigert werden
kann.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
der Erfindung umfasst das Kochfeld eine Kocheinheitsschutzvorrichtung
mit wenigstens einer Umhausungseinheit, die zumindest einen Aufnahmebereich
zur Aufnahme wenigstens einer der Bedieneinheit zugeordneten Elektro nikeinheit
bildet, und wenigstens einer an der Umhausungseinheit befestigten
Abschirmeinheit, die dazu vorgesehen ist, die Umhausungseinheit
vor zumindest einem einer der Kochzonen zugeordneten Heizmittel
abzuschirmen. Damit können
ein vorteilhafter Schutz einer Kochfeldelektronik und ein Kochfeldunterbau
mit einer besonders kompakten Bauweise erreicht werden. Insbesondere
kann durch die Befestigung der Abschirmeinheit an der Umhausungseinheit
ein Bauraum geschaffen werden, welcher für die Anordnung der ersten
und der zweiten Kochzone, insbesondere im Bereich der Bedieneinheit,
genutzt werden kann. Die Elektronikeinheit weist insbesondere elektronische
Schaltelemente auf, die vorzugsweise der Bedieneinheit zur manuellen
Einstellung eines Parameters durch einen Bediener zugeordnet sind
und dazu dienen, Einstellsignale an eine Steuereinheit zum Steuern
eines Betriebs des Heizmittels weiterzuleiten. Unter einem „Heizmittel" soll in diesem Zusammenhang
insbesondere ein Mittel verstanden werden, das zum Heizen eines
in einer Kochzone aufgelegten Zubereitungsgeschirrs vorgesehen ist.
Insbesondere kann das Heizmittel als Strahlungskörper oder Induktionsspule ausgebildet
sein. Vorteilhafterweise dient die Abschirmeinheit als Trennmittel,
welches einen der Bedieneinheit zugeordneten Elektronikraum von
einem für
das Heizmittel vorgesehenen Heizraum unterhalb der Kochplatte trennt.
Insbesondere dient die Abschirmeinheit dazu, die Umhausungseinheit
und somit die im Aufnahmebereich angeordnete Elektronikeinheit vor
einer vom Heizmittel erzeugten Wärme
abzuschirmen. Vorteilhaft kann durch die Abschirmeinheit die Umhausungseinheit
vor Wärmestrahlung
und/oder Wärmetransport,
der durch Gase, Flüssigkeiten
oder Festkörper
erfolgt, geschützt
werden. Des Weiteren kann durch die Abschirmeinheit die Umhausungseinheit
gegen eine sich im Heizraum bildende Kondensflüssigkeit abgeschirmt werden.
Die Abschirmeinheit und die Umhausungseinheit können jeweils insbesondere zumindest
teilweise aus Kunststoff hergestellt sein und im Besonderen durch
ein Spritzverfahren hergestellt werden.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Umhausungseinheit ein Umhausungsmittel
aufweist, das den Aufnahmebereich bildet, und die Abschirmeinheit
ein Abschirmmittel umfasst, das im Zusammenwirken mit dem Umhausungsmittel
einen Schlitz bildet. Damit kann besonders Platz sparend ein effektiver
Schutz der der Bedieneinheit zugeordneten Elektronikeinheit erzielt
werden.
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Ein
weiterer Bauraum kann eingespart werden, wenn die Abschirmeinheit
ein Abschirmmittel aufweist, das mit der Umhausungseinheit einteilig ausgebildet
ist.
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Außerdem wird
vorgeschlagen, dass das Kochfeld eine Luftstromführungseinheit umfasst, die zur
Führung
eines aus einem für
das Heizmittel vorgesehenen Heizraum strömenden Luftstroms vorgesehen
ist und mit der Abschirmeinheit einteilig ausgebildet ist. Damit
kann insbesondere Feuchtigkeit mittels eines Luftstroms in einen
gegen Feuchtigkeit unempfindlichen Bereich von der Elektronikeinheit
weg mit Platz sparenden Mitteln abgeführt werden und es kann eine
vorteilhafte, an die erste und zweite Kochzone angepasste Lüftungswirkung
besonders Platz sparend erreicht werden.
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Weiterhin
wird vorgeschlagen, dass das Kochfeld ein Abschirmmittel zum Abschirmen
der Umhausungseinheit vor dem Heizmittel aufweist, das an dem Heizmittel
befestigt ist. Dadurch kann mit einer besonders kompakten Bauweise
ein weiterer Schutz der Umhausungseinheit erreicht werden.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die
Ansprüche
enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird
die Merkmale zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf ein Kochfeld,
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2 das
Kochfeld mit Unterbau in einem Querschnitt und
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3 eine
Ansicht des Kochfelds von unten.
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1 zeigt
ein Kochfeld 11 in einer Draufsicht. An seiner Oberseite,
welche zum Aufstellen von Kochgeschirr vorgesehen ist, weist das
Kochfeld 11 eine Kochplatte 34 auf, welche hauptsächlich aus Glaskeramik
ausgebildet ist. Ein Montagerahmen 44, der in der Draufsicht
die Form eines Rechteckrands besitzt, liegt an drei seiner Innenseiten
vollständig und
an der vierten teilweise an der Kochplatte 34 an. An die
Kochplatte 34 grenzt ferner eine Bedieneinheit 15 an,
die als Baumodul ausgebildet ist. Das Baumodul weist eine Bedienfläche 110,
ein Verbindungsstück 96 und
weitere, in 2 dargestellte Unterbauelemente
auf. Das Baumodul ist vor einem Zusammenbau des Kochfelds 11 vorgefertigt und
wird bei der Montage des Kochfelds 11 an die Kochplatte 34 angebracht.
Insbesondere entspricht die Außenkontur
des Verbindungsstücks 96 der
Ausgestaltung einer an die Kochplatte 34 angeformten Ausbuchtung, die
als Aufnahmebereich zur Aufnahme der Bedieneinheit 15 dient.
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In
montiertem Zustand bilden die Kochplatte 34 und die Bedieneinheit 15 ein
Rechteck, das lückenlos
von der Innenseite des Rechteckrands des Montagerahmens 44 umrandet
wird. Die Seite des Rechteckrands, welche unvollständig an
der Kochplatte anliegt und in der Draufsicht von 1 die
untere Seite bildet, wird hier als „untere" Seite bezeichnet, die ihr gegenüberliegende
Seite als „obere" Seite. Das Rechteck
ist durch seine Seitenhalbierende in vier Quadranten eingeteilt.
Die Quadranten, welche in der Draufsicht auf der linken Seite der
Seitenhalbierenden der oberen Seite liegen, bilden eine linke Seite,
die beiden verbleibenden eine rechte Seite. Das von der Kochplatte 34 und
der Bedieneinheit 15 gebildete Rechteck hat eine Abmessung
von 560 mm in einer Länge
L, welche sich parallel zu der unteren Seite des Montagerahmens 44 erstreckt,
und 500 mm in einer Breite B. Das Verbindungsstück 96 und der Montagerahmen 44 umranden
die Kontur der Bedienfläche 110 vollständig. Die
Bedieneinheit 15 weist schematisch dargestellte Bedienelemente 66, welche
als Touch-Felder und/oder als in der Bedienfläche 110 integrierte
Bedienknöpfe
ausgebildet sind, und eine Anzeigeeinheit 68 auf. Die Bedienfläche 110 ist
eine ebene Fläche,
die parallel zur oberen Seite, d. h. zur Aufstellfläche der
Kochplatte 34, ausgerichtet ist.
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Die
Kochplatte 34 umfasst Kochzonen 72, 74, 76, 78,
die zum Aufstellen und Erhitzen von Kochgeschirren vorgesehen sind.
Die Bedienelemente 66 können
zum Ein- und Ausschalten und zur Steuerung einer Heizleistung von
Heizmitteln 18 verwendet werden. Diese Heizmittel 18,
die jeweils einer der Kochzonen 72, 74, 76, 78 zugeordnet
sind bzw. unterhalb einer der Kochzonen 72, 74, 76, 78 angeordnet
sind (siehe 2), sind jeweils zur Erhitzung
von einem in einer Kochzone 72, 74, 76 bzw. 78 abgestellten Kochgeschirr
vorgesehen. Die Anzeigeeinheit 68 dient zur Ausgabe einer
Information an einen Bediener und insbesondere zur Anzeige einer
Heizstufe der Heizmittel 18.
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Die
Kochzonen 72, 74, 76, 78 sind
paarweise überlappungsfrei
auf der Kochplatte 34 angeordnet und unterschiedlich geformt.
Ferner ist jedem Quadranten eine Kochzone zugeordnet. Eine erste
Kochzone 72 besitzt einen Durchmesser von 180 mm und ist
dem linken unteren Quadranten zugeordnet. Eine zweite Kochzone 74 ist
im rechten unteren Quadranten angeordnet. Die Kochzonen 72 und 74 sind
im Frontbereich der Kochplatte 34 angeordnet, d. h. sie weisen
einen kleineren Abstand zur Bedieneinheit 15 auf als die
restlichen Kochzonen 76, 78. Die Kochzone 74 hat
einen Durchmesser von 210 mm. Sie wird von zwei Kochflächen 92, 94 gebildet.
Die Kochfläche 92 ist
als Kreis ausgebildet und die Kochfläche 94 ist als Kreisring
ausgeführt,
welcher mit der kreisförmigen
Kochfläche 92 konzentrisch
angeordnet ist. Ferner sind die Kochflächen 92 und 94 überlappungsfrei
angeordnet und es ist den Kochflächen 92, 94 jeweils
ein Heizmittel 18 zugeordnet. Hierbei kann die Kochfläche 92 wahlweise
einzeln oder in Kombination mit der Kochfläche 94 erhitzt werden.
Die dritte Kochzone 78 liegt in dem linken oberen Quadranten. Die
Kochzone 78 ist als Bräterzone
ausgeführt
und wird von Kochflächen 88 und 90 gebildet,
welchen jeweils ein Heizmittel 18 zugeordnet ist. Hierbei
kann die Kochfläche 90 wahlweise
einzeln oder in Kombination mit der Kochfläche 88 erhitzt werden.
Die Kochfläche 90 ist
kreisförmig
ausgebildet mit einem Durchmesser von 170 mm und weist zumindest
einen Teilbereich auf, der entlang einer Richtung parallel zur oberen
Seite des Rechteckrands zwischen der Seitenhalbierenden dieser oberen
Seite und der weiteren Kochfläche 88 angeordnet
ist. Hierbei besitzt sie im Vergleich zur ersten Kochfläche 88 einen
kleineren Abstand zu wenigstens zwei anderen Kochzonen 74, 76.
Die Kochfläche 88 ergänzt die
Kochfläche 90 zu
einer Fläche,
die die dritte Kochzone 78 bildet. Die Fläche der
Kochzone 78 wird überstrichen, indem
die Kochfläche 90 in
einer gedachten Verschiebung parallel zu dem oberen Rand des Montagerahmens 44 um
wenigstens ca. den einfachen Radius, insbesondere ca. den 1,2-fachen
Radius der Kochfläche 90,
nach links verschoben wird. Die vierte Kochzone 76 ist
ebenfalls kreisförmig
ausgebildet mit einem Durchmesser von 145 mm. Allen Kochzonen ist
jeweils eine Sensoreinheit 80, 82, 84, 86 zugeordnet,
die unterhalb der Kochplatte 34 angeordnet ist.
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2 zeigt
das Kochfeld 11 mit einem Unterbau 13 in einem
Querschnitt senkrecht zur Kochplatte 34. Der Unterbau 13 befindet
sich unterhalb der Kochplatte 34 und wird von dem Montagerahmen 44 zur
Umgebung des Kochfelds 11, z. B. zu einer Arbeitsplatte
hin, abgeschlossen. Ferner ist der Unterbau 13 durch ein
Abdeckmittel 38 nach unten abgegrenzt. Der Unterbau 13 weist
zwei Teilräume
auf, und zwar einen Heizraum 48 und einen Elektronikraum 50.
Im Heizraum 48 sind die Heizmittel 18 sowie weitere,
den Heizmitteln 18 zugeordnete, in der Figur schematisch
dargestellte Bauelemente 17 angeordnet, während der
Elektronikraum 50 der Bedieneinheit 15 zugeordnet
ist. Das Kochfeld 11 ist mit einer Kocheinheitsschutzvorrichtung 9 versehen,
die dazu dient, den Elektronikraum 50 gegenüber dem Heizraum 48,
insbesondere gegen in einem Kochvorgang der Heizmittel 18 erzeugte
Hitze und Feuchtigkeit, zu schützen.
Hierzu weist die Kocheinheitsschutzvorrichtung 9 eine Abschirmeinheit 16 auf,
die den Heizraum 48 und den Elektronikraum 50 voneinander
trennt. Die Abschirmeinheit 16 umfasst ein Abschirmelement 20 und
ein Abschirmmittel 26. Im Elektronikraum 50 ist
eine Umhausungseinheit 10 angeordnet. Die Umhausungseinheit 10 weist
ein Umhausungsmittel 22 auf, welches einen Aufnahmebereich 12 zur
Aufnahme einer Elektronikeinheit 14 bildet. Das Umhausungsmittel 22 ist
im Querschnitt H-förmig
ausgebildet. Obere Schenkel 54, 56 der H-Form
weisen nach oben. Untere Schenkel 58, 60 der H-Form
weisen nach unten. Der obere Schenkel 54 befindet sich
an der dem Heizraum 48 zugewandten Seite der H-Form, der
obere Schenkel 56 befindet sich an der vom Heizraum 48 abgewandten
Seite der H-Form. Entsprechend befindet sich der untere Schenkel 60 an
der dem Heizraum 48 zugewandten Seite der H-Form, der untere
Schenkel 58 befindet sich an der vom Heizraum 48 abgewandten
Seite der H-Form. Ein Verbindungsstück 62 verbindet die Schenkel 54, 56, 58, 60.
Die beiden oberen Schenkel 54, 56 der H-Form sind
im Vergleich zu den beiden unteren Schenkeln 58, 60 verkürzt.
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Das
Abschirmmittel 26 erstreckt sich senkrecht zur Kochplatte 34 in
gerader Weise. Das Abschirmmittel 26 und der obere Schenkel 54 sind über ein
Verbindungsstück 64 verbunden.
Das Abschirmmittel 26 und der untere Schenkel 60 verlaufen
parallel zueinander. Das Abschirmmittel 26 bildet zusammen
mit dem Verbindungsstück 64 und
dem unteren Schenkel 60 einen Schlitz 24, welcher
sich senkrecht zur Kochplatte 34 erstreckt. Das Abschirmmittel 26 und
das Umhausungsmittel 22, insbesondere die Schenkel 54, 60,
bilden eine dem Heizraum 48 zugewandte Doppelwand der Umhausungseinheit 10. Das
Abschirmmittel 26 und das Umhausungsmittel 22 decken
den Aufnahmebereich 12 jeweils im Wesentlichen in horizontale
Richtung zu dem Heizmittel 18 hin ab.
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Das
Umhausungsmittel 22, das Verbindungsstück 64 und das Abschirmmittel 26 bilden
eine einteilige Baueinheit. Das Umhausungsmittel 22 und das
Abschirmmittel 26 können
insbesondere aus einem Guss hergestellt sein. In einer alternativen
Ausführungsvariante
können
das Abschirmmittel 26 und die Umhausungseinheit 10 als
verschiedene Baueinheiten voneinander getrennt hergestellt sein.
Dabei wird das Abschirmmittel 26 vorteilhafterweise vor
der Montage in den Unterbau 13 des Kochfelds 11 an
der Umhausungseinheit 10 befestigt.
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Außerdem ist
ein zusätzliches
Abschirmmittel 106 an dem Heizmittel 18 angebracht.
Unter den Bauelementen 17 ist ferner eine nicht näher dargestellte
Isolierschicht in Form eines Isolierrings vorgesehen, die insbesondere
zu einem weiteren Schutz der Umhausungseinheit 10 dient.
Der Isolierring besitzt im Querschnitt eine Dicke von ca. 2 cm.
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Der
obere Schenkel 54, das Verbindungsstück 62 und der obere
Schenkel 56 umhüllen
einen Aufnahmeraum 28. Der Aufnahmeraum 28 ist
im Querschnitt U-förmig
nach oben offen ausgebildet und ist nach oben durch eine die Bedienfläche 110 bildende
Platte 108 der Bedieneinheit 15 abgedeckt. Der
Aufnahmeraum 28 wird durch das Abschirmelement 20 gegen
den umgebenden Raum und speziell gegen den Heizraum 48 abgedichtet
und vor Hitze, die bei einem Kochvorgang entsteht, geschützt. Das Abschirmelement 20 ist
als Silikonschaum ausgebildet. Die unteren Schenkel 58, 60 und
das Verbindungsstück 62 umhüllen den
Aufnahmebereich 12. Dieser ist im Querschnitt U-förmig nach
unten offen ausgebildet und ist nach unten durch das Abdeckmittel 38 abgedeckt.
Der Aufnahmebereich 12 und der Aufnahmeraum 28 werden
von der Abschirmeinheit 16 und dem Umhausungsmittel 22 vor
Hitze aus dem Heizraum 48, die bei einem Kochvorgang entwickelt wird,
und gegen Feuchtigkeit, die bei einem Kochvorgang im Heizraum 48 kondensiert
und teilweise von einem Luftstrom abtransportiert wird, geschützt. Eine Teilmenge
der Feuchtigkeit kann durch einen Luftstrom, der mit Hilfe einer
Luftstromführungseinheit 36 geführt wird,
die einteilig mit der Abschirmeinheit 16 ausgebildet ist,
durch Öffnungen 42 im
Abdeckmittel 38 nach unten abgeführt werden (siehe auch 3). Die
Luftstromführungseinheit 36 ist
von Teilbereichen der Abschirmeinheit 16, und zwar des
Abschirmmittels 26, gebildet, die jeweils in eine der Öffnungen 42 hineinragen
und, wie ebenfalls 3 zu entnehmen ist, aus dem
Abdeckmittel 38 herausragen. Ferner kann kondensierte Feuchtigkeit
an der Luftstromführungseinheit 36 nach
unten ablaufen und insbesondere von dem Luftstrom abtransportiert
werden.
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Mit
Hilfe einer Lasche 46 ist das Umhausungsmittel 22 mit
dem Montagerahmen 44 verbunden. Hierbei wird durch eine
Klemmkraft das Abschirmelement 20 gegen die Unterseite
der Platte 108 gedrückt.
Das Abschirmelement 20 liegt klebefrei an der Platte 108 an.
Das Abschirmelement 20 ist auf der Umhausungseinheit 10 und
insbesondere auf dem Verbindungsstück 64 und dem oberen
Schenkel 56 angebracht.
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Im
Aufnahmeraum 28 ist eine Elektronikeinheit 31 angeordnet.
Die Elektronikeinheit 31 umfasst die Anzeigeeinheit 68,
die eine Betriebsstufe der Kochzonen 72, 74, 76, 78 für einen
Benutzer sichtbar anzeigt. Hierzu ist die Platte 108 zumindest
im Bereich der Anzeigeeinheit 68 transparent ausgebildet. Außerdem besitzt
die Elektronikeinheit 31 kapazitive Bauelemente 70,
die das Bedienen eines als Touch-Element ausgebildeten Bedienelements 66 registrieren
und an eine Steuerelektronik zur Steuerung der Heizmittel 18 weiterleiten.
Der Aufnahmebereich 12 weist eine Elektronikeinheit 14 auf,
die als Relaiseinheit mit einer Leiterplatte ausgebildet ist.
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3 zeigt
eine Ansicht des Kochfelds 11 von unten. Das Abdeckmittel 38 verdeckt
den Heizraum 48, der mit einem Pfeil angedeutet ist, und
den Elektronikraum 50, welcher ebenfalls mit einem Pfeil angedeutet
ist. Aus dem Abdeckmittel 38 ist entlang des Umfangs des
Elektronikraums 50 ein Satz von Öffnungen 42 ausgespart,
die aus Stabilitätsgründen voneinander
getrennt sind. Durch diese Öffnungen 42 ragen,
wie oben anhand von 2 beschrieben, fortgesetzte
Teilbereiche der Abschirmeinheit 16, welche die Luftstromführungseinheit 36 bilden.
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- 9
- Kocheinheitsschutzvorrichtung
- 10
- Umhausungseinheit
- 11
- Kochfeld
- 12
- Aufnahmebereich
- 13
- Unterbau
- 14
- Elektronikeinheit
- 15
- Bedieneinheit
- 16
- Abschirmeinheit
- 17
- Bauelement
- 18
- Heizmittel
- 20
- Abschirmelement
- 22
- Umhausungsmittel
- 24
- Schlitz
- 26
- Abschirmmittel
- 28
- Aufnahmeraum
- 31
- Elektronikeinheit
- 34
- Kochplatte
- 36
- Luftstromführungseinheit
- 38
- Abdeckmittel
- 42
- Öffnung
- 44
- Montagerahmen
- 46
- Lasche
- 48
- Heizraum
- 50
- Elektronikraum
- 54
- oberer
Schenkel
- 56
- oberer
Schenkel
- 58
- unterer
Schenkel
- 60
- unterer
Schenkel
- 62
- Verbindungsstück
- 64
- Verbindungsstück
- 66
- Bedienelement
- 68
- Anzeigeeinheit
- 70
- kapazitives
Bauelement
- 72
- Kochzone
- 74
- Kochzone
- 76
- Kochzone
- 78
- Kochzone
- 80
- Sensoreinheit
- 82
- Sensoreinheit
- 84
- Sensoreinheit
- 86
- Sensoreinheit
- 88
- Kochfläche
- 90
- Kochfläche
- 92
- Kochfläche
- 94
- Kochfläche
- 96
- Verbindungsstück
- 106
- Abschirmmittel
- 108
- Platte
- 110
- Bedienfläche
- L
- Länge
- B
- Breite