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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Haushalts-Kältegerät
insbesondere ein Einbaukältegerät mit einem wärmeisolierenden
Türblatt, das ein Fenster und einen Fensterrahmen umfasst,
einem dem Türblatt lagejustierbar vorgeblendeten Dekorrahmen und
einem einen Spalt zwischen dem Dekorrahmen und dem Türblatt überbrückenden
Ausgleichsprofil.
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Einbaukältegeräte
sind herkömmlicherweise mit einem Dekorelement in Form
einer Platte verblendet, welches das Türblatt komplett
verdeckt. Die Dekorplatte muss in Bezug auf das Türblatt
in mehreren Raumrichtungen lagejustierbar sein, um sie in eine Stellung
bringen zu können, in der sie mit benachbarten Möbelfronten
bündig ist und von diesen durch Spalte von gleichbleibender
Breite getrennt ist.
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Es
ist ferner bekannt, die Türen eines Weinlagerschranks mit
einem Dekorelement in Form eines Holzrahmens zu versehen, der ein
Glasfenster des Türblatts freilässt, so dass der
Inhalt des Weinlagerschranks sichtbar ist, ohne dass die Tür
geöffnet werden muss. Ein solcher Rahmen ist üblicherweise ohne
Abstand am Türblatt montiert. Dies macht es schwierig,
den Rahmen exakt so zu justieren, dass er sich an benachbarte Möbelfronten
in gleicher Weise harmonisch anfügt, wie Benutzer dies
von Einbaugeräten her kennen.
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Aus
der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung
DE 10 2006 018 424.6 ist
ein Türaufbau der eingangs genannten Art bekannt, bei der
das Ausgleichsprofil in einem Schlitz des Fensterrahmens verankert
ist. Dies verkompliziert die Struktur des Fensterrahmens, und es
zwingt dazu, den Fensterrahmen wenigstens so breit zu machen, dass
das Ausgleichsprofil in dem Schlitz sicher gehalten werden kann.
Der geschlitzte Fensterrahmen ist nur bei einem Einbaugerät
brauchbar, bei dem er durch das Ausgleichsprofil verdeckt ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist, einen Türaufbau mit einem justierbaren
Dekorrahmen und einem einen Spalt zwischen dem Dekorrahmen und dem
Türblatt verdeckenden Ausgleichsprofil anzugeben, bei dem
zur Verankerung des Ausgleichsprofil keine verkomplizierende Anpassung
des Türblatts erforderlich ist.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass bei einem Türaufbau
für ein Haushaltsgerät der eingangs angegebenen
Art das Ausgleichsprofil an dem Dekorrahmen befestigt ist und an
einer inneren Flanke des Fensterrahmens anliegt. Da der Fensterrahmen selbst
keinerlei Haltefunktion für das Ausgleichsprofil hat, bedarf
er keiner speziellen Anpassung, und es kann ein Türblatt
verwendet werden, das an einem Standgerät auch für
sich allein brauchbar wäre.
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Das
Ausgleichsprofil ist vorzugsweise ein L-Profil mit einem an der
Rückseite des Dekorrahmens gehaltenen ersten Schenkel und
einem an der inneren Flanke des Fensterrahmens anliegenden zweiten
Schenkel.
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Der
erste Schenkel kann insbesondere in einem zu einem zentralen Ausschnitt
des Rahmens hin offenen Spalt eingeklemmt sein.
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Um
trotz begrenzter Einführtiefe des ersten Schenkels in den
Spalt die Position des zweiten Schenkels in weitem Umfang variieren
zu können, ist es zweckmäßig, dass der
erste Schenkel durch wenigstens eine Schwachstelle in mehrere Streifen
gegliedert ist. So können je nach Bedarf Streifen des ersten
Schenkels entfernt werden, um diesen zu kürzen.
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Um
die Verankerung des ersten Schenkels des Ausgleichsprofils in dem
Spalt zu verbessern, kann der erste Schenkel Widerhaken tragen,
die sich einem Herausziehen des ersten Schenkels aus dem Spalt widersetzen.
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Wenn
der Dekorrahmen mit dem Türblatt über ein Winkelstück
mit einem an einer Schmalseite des Türblatts anliegenden
ersten Schenkel und einem an einer Rückseite des Dekorrahmens
anliegenden zweiten Schenkel verbunden ist, so kann dieses Winkelstück
vorteilhaft einen gekröpften Abschnitt aufweisen, der zusammen
mit dem Dekorrahmen einen Spalt begrenzt, in welchem das Ausgleichsprofil geklemmt
ist.
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Um
das Einführen des Ausgleichsprofils in den Spalt einfach
zu machen, erstreckt sich das Winkelstück vorzugsweise
kontinuierlich entlang einer Seite des Fensters.
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Um
den Abstand zwischen Türblatt und Dekorrahmen zu justieren,
ist vorzugsweise der erste Schenkel des Winkelstücks an
dem Türblatt in Tiefenrichtung verstellbar.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten Figuren.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Weinlagerschranks als Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Kältegeräts;
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2 einen
horizontalen Schnitt durch einen Randbereich der Tür des
Weinlagerschranks und einen der Tür vorgeblendeten Dekorrahmen;
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3 ein
Winkelprofil zur Befestigung des Dekorrahmens am Türblatt
des Weinlagerschranks;
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4 einen
Abschnitt des Ausgleichsprofils; und.
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5 einen
schematischen vertikalen Schnitt durch den Dekorrahmen, das Ausgleichsprofil und
benachbarte Bereiche des Türblatts.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines im vorliegenden Fall als vollintegrierbares
Einbaugerät ausgebildeten Flaschenlagerschranks mit einem
Korpus 1, einem an den Korpus 1 angelenkten Türblatt 2 und,
von dem Türblatt 2 beabstandet dargestellt, einem
Dekorrahmen 3 aus Holz, der zur Montage an dem Türblatt 2 vorgesehen
ist. Das Türblatt 2 ist im Wesentlichen durch
eine Isolierglasscheibe 4 von an sich bekannter Bauart
gebildet, die an ihren vier Rändern durch einen Fensterrahmen aus
untereinander starr verbundenen Aluminiumprofilen 5 eingefasst
ist. An einem der Profile 5, das den oberen Abschnitt des
Türblatts 2 bildet, ist eine Schiene 6 angebracht,
die zur Aufhängung des Dekorrahmens 3 dient. Der
Dekorrahmen 3 verdeckt in montiertem Zustand die Profile 5 vollständig.
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In
einem Gerätesockel 7 unterhalb des wärmeisolierenden
Korpus 1 sind Verdichter und Verflüssiger einer
Kältemaschine des Flaschenlagerschranks untergebracht.
Ein Belüftungsgitter 8 an der Vorderseite des
Gerätesockels 7 ist durch den an seiner Unterkante über
den Umriss der Tür 2 hinaus verlängerten
Dekorrahmen 3 verborgen.
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Durch
die Isolierglasscheibe 4 hindurch ist der Innenraum des
Korpus 1 sichtbar. In diesem ist eine Mehrzahl von Flaschenträgern 9 angeordnet, die
jeweils durch vordere und hintere Querträger 10 und
zwischen diesen Querträgern 10 aufgehängte, sich
in Tiefenrichtung des Flaschenlagerschranks erstreckende zylindersegmentförmige
Schalen 11 gebildet sind. Jede der Schalen 11 kann
eine liegende Flasche aufnehmen.
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2 zeigt
einen Schnitt durch einen seitlichen Rand des Türblatts 2 und
eine davor montierte Leiste 12 des Dekorrahmens 3.
Man erkennt in diesem Schnitt den Aufbau der Isolierglasscheibe 4 aus zwei
parallelen Glasplatten 13, 14, die durch ein zwischen
ihnen eingefügtes Aluminiumprofil 15 parallel beabstandet
gehalten sind. Selbstverständlich könnte die Isolierglasscheibe 4 auch
zum Beispiel drei parallele Glasplatten aufweisen. Eine nach außen
um das Profil 15 herum angebrachte Dichtungsmasse 16 schließt
den Zwischenraum zwischen den Glasplatten 13, 14 luftdicht
ab.
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Das
den Fensterrahmen des Türblatts 2 bildende Aluminiumprofil 5 ist
ein Hohlprofil mit einem Grundkörper von in etwa rechteckigem
Querschnitt. Von den vier Seiten des Grundkörpers bilden
zwei eine Außenseite 17 beziehungsweise eine Vorderseite 18,
die der Leiste 12 des Dekorrahmens 3, durch einen
Spalt 19 getrennt, gegenüberliegt. Die Vorderseite 18 des
rechteckigen Grundkörpers ist nach innen bündig
durch einen über einen Randbereich der Isolierglasscheibe 4 ausgreifenden
Steg 20 verlängert. An den Steg 20 schließt
im rechten Winkel ein die äußere Glasplatte 13 berührender
Steg 21 an. Der Steg 21 bildet so eine innere
Flanke des die Isolierglasscheibe 4 einfassenden Fensterrahmens.
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Zwei
von einer Rückseite 23 des Grundkörpers
abstehende Stege 24, 25 begrenzen eine Aussparung,
in der ein Strangprofilelement 26 aus Kunststoff eingehakt
ist. Ein elastischer Schenkel 27 des Strangprofilelements 26 hält
die Isolierglasscheibe 4 gegen den Steg 21 gepresst.
Dieser Schenkel 27 fixiert so die Isolierglasscheibe 4,
andererseits verhindert er gleichzeitig, dass Luft aus dem Innenraum
des Korpus 1 das gut wärmeleitende Profil 5 erreicht
und dieses abkühlt.
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Eine
an sich bekannte und daher nicht im Detail beschriebene Magnetdichtung 28 ist
in einer Nut 29 des Strangprofilelements 26 verankert.
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Ein
Winkelprofil 30 aus Blech hat einen ersten Schenkel 31,
der durch eine Schraube 32 an der Außenseite 17 des
Profils 5 befestigt ist. Genauer gesagt ist der Schenkel 31 geklemmt
zwischen der Außenseite 17 und einer sich entlang
der Außenseite erstreckenden Klemmleiste 33, die
von der Schraube 32 gegen die Außenseite 17 angepresst
ist.
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Ein
zweiter Schenkel 34 des Winkelprofils 30 hat einen
mittleren Abschnitt 35, der durch Schrauben 36 an
der Leiste 12 befestigt ist, sowie einen Zwischenabschnitt 37 und
einen Endabschnitt 38, die jeweils in Bezug auf den mittleren
Abschnitt 35 geringfügig gekröpft sind,
um in entgegengesetzte Richtungen offene Spalte zu bilden. In den
vom Zwischenabschnitt 37 begrenzten, zum Rand des Türblatts 2 hin offenen
Spalt ist ein Kunststoffprofil 39 eingesteckt, von dem
ein leicht einwärts gekrümmter Schenkel außen
am Profil 5 anliegt und den Spalt 19 zwischen dem
Profil 5 und der Leiste 12 nach außen
verschließt.
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Ein
Ausgleichsprofil 40 aus Kunststoff hat einen zwischen dem
Endabschnitt 38 und der Leiste 12 eingeklemmten
Schenkel 41 und einen den Steg 21 berührenden
Schenkel 42.
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3 zeigt
in Alleinstellung das Winkelprofil 30 und die Klemmleiste 33.
Die Klemmleiste 33 hat eine Mehrzahl von Durchgangslöchern 43 für
die Schrauben 32, denen in dem ersten Schenkel 31 des Winkelprofils 30 jeweils
geräumige randoffene Aussparungen 44 entsprechen.
Um das Winkelprofil 30 zu montieren, werden zwischen den
Aussparungen 44 liegende Laschen 45 des Winkelprofils 30 zwischen
das Profil 5 und den Steg 33 eingeschoben, wobei
die Schrauben 32 in die Aussparungen 44 eintauchen.
Solange die Schrauben 32 nicht angezogen sind, ist die
Position des Winkelprofils 30 in vertikaler Richtung und
in Tiefenrichtung des Korpus 1 justierbar; erst durch Anziehen
der Schrauben 32 wird das Winkelprofil 32 und
mit ihm der Dekorrahmen 3 fixiert.
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Die
Breite des Stegs 21 und des Schenkels 42 des Ausgleichsprofils 40 sind
in etwa gleich und so bemessen, dass bei minimaler Breite des Spalts 19 der
Schenkel 42 die Glasplatte 13 berührt
und den Steg 21 vollständig verbirgt, auch bei
der maximalen Breite des Spalts 19, der zwischen dem Winkelprofil 30 und
dem Türblatt 2 einstellbar ist, bleibt eine teilweise Überlappung
des Schenkels 42 mit dem Steg 21 bestehen. Der
Spalt 19 ist somit auch zum zentralen Ausschnitt des Dekorrahmens 3 hin
in jeder Stellung abgedeckt.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Ausgleichsprofils 40 gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung. Der Schenkel 41 weist mehrere
rillenförmige Schwachstellen 46 auf, die den Schenkel 41 in schmale
Streifen 47 gliedern. An einer den Schwachstellen 46 gegenüberliegenden
Seite trägt jeder Streifen 47 einen Widerhaken 48 in
Form eines dünnwandigen, flexiblen, dem Schenkel 42 zugewandten Steg.
Die Widerhaken 48 werden beim Einschieben des Schenkels 41 in
den Spalt zwischen der Leiste 12 und dem Endabschnitt 38 des
Winkelprofils 30 im Kontakt mit dem Endabschnitt 38 flachgedrückt,
so dass der Schenkel 41 ohne Schwierigkeiten in den Spalt
einschiebbar ist. Beim Herausziehen aus dem Spalt werden die Widerhaken 48 gestaucht
oder gekrümmt, wodurch sie sich im Spalt verkeilen und
sich dem Herausziehen widersetzen.
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Die
Schwachstellen 46 erlauben es, nach Bedarf ein oder mehrere äußere
Streifen 47 von dem Schenkel 41 abzutrennen. Dies
ist insbesondere von Vorteil, wenn eine große Justierbewegungsfreiheit, zum
Beispiel in vertikaler Richtung, gewünscht ist. 5 veranschaulicht
dies anhand eines schematischen Schnittes in einer vertikalen Ebene
durch eine obere und eine untere Leiste 12 des Dekorrahmens 3,
an diesen angeklemmte Ausgleichsprofile 40 und die Stege 21 von
oberen und unteren Profilen des die Isolierglasscheibe 4 einfassenden
Rahmens. Oben ist die Höhendifferenz zwischen der Unterkante
der Leiste 12 und dem Steg 21 gering, und die
Höhendifferenz zwischen einer das Ausgleichsprofil 40 klemmenden
Schiene 49 und dem Steg 21 ist groß.
Um das Ausgleichsprofil 40 dennoch sicher klemmen zu können,
wird der Schenkel 41 in seiner gesamten Breite benötigt.
Unten jedoch liegt die Oberkante der Leiste 12 deutlich
höher als der Steg 21, die Höhendifferenz
zwischen dem Steg 21 und der Schiene 49 ist gering,
so dass der Schenkel 41 gekürzt werden muss, damit
der Schenkel 42 am Steg 21 anliegen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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