DE102007021049A1 - Rollovorrichtung, insbesondere für ein Schiebedachsystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Rollovorrichtung, insbesondere für ein Schiebedachsystem, aufweisend eine Rollobahn (3), welche mittels einer Wickelvorrichtung zumindest einendig zu einem Rollowickel (12) aufwickelbar ist, wobei die Wickelvorrichtung zumindest eine mit der Rollobahn (3) verbundene Konstantkraftfeder (10) und ein Aufwickelelement (20) für die Konstantkraftfeder (10) besitzt, wobei das Aufwickelelement (20) um eine Wickelachse (23) drehbar gelagert ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Rollovorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus der
DE 20 2005 006 415 U1 ist eine Baugruppe mit einem Rollo bekannt, welche eine flexible Rollobahn aufweist. An den Längsrändern der flexiblen Rollobahn sind Konstantkraftfedern angeordnet, welche im abgewickelten Zustand einen bogenförmigen Querschnitt haben und im aufgewickelten Zustand flach gedrückt sind (Konstantkraftfedern nach Art eines Metallmaßbandes). Die Rollobahn kann wickelkernfrei zu einem Rollowickel aufgewickelt werden, wobei ein Wickelvorsprung vorgesehen ist, um den sich die Konstantkraftfeder selbsttätig aufwickeln kann. Unterstützend hierfür sind Aufwickelhilfen vorgesehen, welche die Konstantkraftfeder führen. Nachteilig bei dieser Baugruppe ist, dass beim Ausziehen/Abrollen der Rollobahn ein Zusammenschnüren der noch aufgewickelten Konstantkraftfedern erfolgen kann und infolge dessen eine Blockierung bzw. eine Schwergängigkeit der Rollovorrichtung beim Abwickeln auftreten kann. Diesen Nachteil gilt es zu vermeiden. - Aus der
EP 1 584 509 A2 ist ein Rollo für ein Schiebedachsystem ebenfalls mit einer Konstantkraftfeder bekannt. Die Konstantkraftfeder ist an ihrem freien Ende in einer Wickelwelle verankert. Bei diesem bekannten Rollo ist von Nachteil, dass durch das Vorsehen einer Wickelwelle eine im Querschnitt ent lang des Rollowickels unterschiedliche Raumform im aufgerollten Zustand nicht oder nur in ungenügendem Maße verwirklichbar ist. - Aufgabe der Erfindung ist es, zum einen eine gattungsgemäße Rollovorrichtung derart weiterzubilden, dass ein leichtes und klemmfreies Abwickeln der Rollobahn sichergestellt ist. Weiterhin soll eine Rollovorrichtung angegeben werden, die es ermöglicht, unterschiedliche Querschnittsformen entlang eines Rollowickels darstellbar zu machen.
- Diese Aufgaben werden mit einer Rollovorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die erfindungsgemäße Lösung, das Aufwickelelement eines Rollowickels um eine Wickelachse drehbar zu lagern, stellt auch bei einer Konstantkraftfeder, welche an ihrem wickelseitigen Ende nicht mit dem Aufwickelelement fest verbunden ist, ein leichtes Abrollen sicher, da sich das Aufwickelelement im Falle eines Zuschnürens der aufgewickelten Konstantkraftfeder leicht mitdrehen kann. Sofern ein Zuschnüren nicht erfolgt, kann das Aufwickelelement auch stillstehen.
- Um ein definiertes Mitdrehen des Aufwickelelements beim Auftreten einer Zuschnürung der Konstantkraftfeder sicherzustellen, ist es zweckmäßig, das Aufwickelelement klemmend zu lagern, so dass ab einem bestimmten Losbrechmoment eine Drehung des Aufwickelelements um seine Wickelachse ermöglicht ist (hierzu Anspruch 2 einfügen).
- Als eine mögliche Ausführungsform des Aufwickelelements bietet sich ein Bolzen an, der seitlich ein Stück über dem Rollowi ckel heraussteht und den Rollowickel in seinem Randbereich lagert.
- Eine weitere Ausführungsform benutzt als Aufwickelelement eine Hülse, welche drehbar bezüglich eines Bolzens gelagert ist, wobei der Bolzen fahrzeugfest gelagert ist. Insbesondere bei dieser Ausführungsform ist ein definiertes Losbrechmoment durch eine Auswahl der Passung zwischen Hülse und Bolzen oder beispielsweise durch das Einbringen von definierten Reibflüssigkeiten, wie z. B. Silikonen oder Fetten, einstellbar.
- Weiterhin zweckmäßig ist es, dass der Bolzen lediglich im Randbereich des Rollowickels angeordnet ist und der Rollowickel im Übrigen wickelkernfrei ausgebildet ist und wickelkernfrei aufwickelbar ist.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind über eine Länge des Rollowickels verteilt beabstandet von den Konstantkraftfedern zumindest eine oder mehrere Wickelhilfen angeordnet, die ausschließlich mit der Rollobahn zusammenwirken. Durch eine unterschiedliche Formgebung der einzelnen Wickelhilfen, welche insbesondere im Querschnitt etwa U- oder halbkreis- oder halbellipsenförmig ausgebildet sind, kann die Querschnittsform des Rollowickels im aufgewickelten Zustand über dessen Länge beeinflusst werden. Beispielsweise kann sinnvoller Weise eine Abflachung des Rollowickels durch geeignete Formgebung der Wickelhilfen erreicht werden, so dass eine Minimierung des Bauraums in Fahrzeughochrichtung im Bereich der Fahrgastzelle, beispielsweise im Bereich oberhalb der Fahrgastköpfe, erreicht werden kann.
- Weiterhin ist es von besonderem Vorteil, die Wickelhilfen über die Länge des Rollowickels 3-dimensional konturiert, insbesondere bogenförmig oder gewölbt anzuordnen, so dass die Rollo bahn zu einem wickelkernfreien bogenförmigen Rollowickel aufwickelbar ist.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, die Konstantkraftfeder an ihrem dem Aufwickelelement zugeordneten Ende nicht fest mit diesem zu verbinden bzw. an diesen zu verankern, da hierdurch das freie Aufrollen der Konstantkraftfeder erleichtert ist, ohne dass das Aufwickelelement mitbewegt werden muss.
- Zweckmäßiger Weise ist die Wickelachse des Aufwickelelements zu einer gedachten bogenförmigen Wickelachse des Rollowickels tangential ausgerichtet. Hierdurch wird eine bogenförmige Ausbildung des Rollowickels unterstützt.
- Vorteilhaft ist weiterhin, dass das Aufwickelelement einen Bund oder einen Kragen besitzt, so dass ein geführtes Aufwickeln der Konstantkraftfeder gewährleistet ist und diese sich versatzfrei oder nahezu versatzfrei in ihren Lagen aufwickeln kann.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
-
1 : eine erfindungsgemäße Rollovorrichtung in einer perspektivischen Draufsicht; -
2 : eine isometrische schematische Detailansicht auf ein Ende eines Rollowickels der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung mit einem Aufwickelelement. - Eine erfindungsgemäße Rollovorrichtung
1 ist in1 dargestellt, wobei die Rollovorrichtung1 als Prototyp in einem Präsentationsrahmen2 zum Zwecke von Vorführungen montiert ist. Im realen Einsatz ist die Rollovorrichtung1 selbstver ständlich in ein Fahrzeugdach, beispielsweise zur Abdeckung einer Schiebedachöffnung, eingebaut. Die Rollovorrichtung1 besitzt eine Rollobahn3 , welche eine in Fahrzeuglängsrichtung nach vorn weisende Vorderkante4 und seitliche Begrenzungskanten5 ,6 besitzt. Im Bereich der Vorderkante4 kann eine Begrenzungsleiste7 angeordnet sein, welche mit Gleitschlitten8 in Verbindung steht. Die Gleitschlitten8 sind zweckmäßiger Weise in Führungsbahnen9 bzw. Führungsschienen9 verschieblich gelagert. - Die Rollobahn
3 besitzt im Bereich ihrer seitlichen Begrenzungskanten5 ,6 oder direkt benachbart zu diesen Begrenzungskanten5 ,6 entlang dieser Begrenzungskanten5 ,6 Konstantkraftfedern10 , welche bevorzugt aus einem Federstahl ausgebildet sind und in einem abgewickelten Zustand eine im Querschnitt bogenförmige Raumform haben. In einem aufgewickelten Zustand kann die im Querschnitt bogenförmige Raumform flach gedrückt werden, so dass ein zylindrisches Aufwickeln der Konstantkraftfeder10 ermöglicht ist. Da die Konstantkraftfeder10 aus einem Federstahl besteht und entsprechend vorgespannt gefertigt ist, hat diese eine Neigung, sich selbst von einem Ende her aufzuwickeln. Dieser Effekt wird ausgenutzt, um die erforderliche Federkraft zum Aufwickeln der Rollobahn3 an einem in Fahrzeuglängsrichtung hinteren Ende11 zu einem Rollowickel12 aufzubringen. - Bei der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung
1 ist entlang des Rollowickels12 in einer Fahrzeugquerrichtung13 eine Vielzahl von Wickelhilfen14 vorgesehen. Die Wickelhilfen14 sind beispielsweise als nach oben offene spangenartige Aufnahmeelemente ausgebildet, die eine im Querschnitt im Wesentlichen U-förmige Raumform aufweisen. Im Inneren dieser U-förmigen Raumform ist ausreichend Platz vorgesehen, damit die Rollobahn3 vollständig zum Rollowickel12 aufwickelbar ist und hierfür genügend Raum vorhanden ist. Die Wickelhilfen14 sind beispielsweise an einem Karosserieteil15 , welches einer Dachkontur in Fahrzeugquerrichtung13 bogenförmig folgt, angeordnet und nach oben, in eine Fahrzeughochrichtung16 , offen ausgebildet. Durch den offenen Bereich der Wickelhilfen14 kann die Rollobahn3 ein- und austreten. Die Rollovorrichtung1 verfügt im Bereich des Rollowickels12 über keinen Wickelkern und ist lediglich durch das Karosserieteil15 und/oder die Wickelhilfen14 geführt. An seitlichen Enden17 des Rollowickels12 ist jeweils ein Aufwickelelement20 vorgesehen, auf welches die Konstantkraftfeder10 aufwickelbar ist. - Ebenso ist es zweckmäßig, die Wickelhilfen
14 z. B. als integrierte Bereiche eines Kunststoffteils auszubilden. - In einer Ausführungsform gemäß
2 ist das Aufwickelelement20 eine Hülse21 , welche drehbar auf einem Bolzen22 gelagert ist. Der Bolzen22 besitzt eine Bolzenmittelachse23 (Wickelachse23 ), welche im Bereich der Enden17 tangential zu einer Rollomittelachse des Rollowickels12 , welche gegebenenfalls gekrümmt ausgebildet sein kann, ausgerichtet ist. Der Bolzen22 besitzt eine Lagernut24 , mit der der Bolzen22 karosseriefest gelagert ist. An einem dem Rollowickel12 zugewandten Ende besitzt der Bolzen22 einen Kragen25 , wobei der Kragen25 in einer Draufsicht auf den Rollowickel12 benachbart zur Wickelebene der Konstantkraftfeder10 angeordnet ist und eine Führung für die Konstantkraftfeder10 beim Aufwickeln darstellt, so dass ein exaktes Aufwickeln der Konstantkraftfeder10 lagerichtig fluchtend übereinander sichergestellt ist. - Gemäß einer weiteren Ausführungsform (nicht gezeigt) kann die Hülse
21 als Aufwickelelement20 auch entfallen und der Bolzen22 selbst als Aufwickelelement20 fungieren. In diesem Fall ist der Bolzen22 zweckmäßiger Weise um die Bolzenmittelachse23 drehbar bezüglich des Fahrzeuges gelagert. - Zweckmäßiger Weise ist das Aufwickelelement
20 für den Fall einer Reparatur leicht lösbar im Fahrzeug gelagert und/oder befestigt, insbesondere clipsend, rastend oder dergleichen befestigt. - Wesentlich für die Erfindung ist, dass das Aufwickelelement
20 , also in den beschriebenen Ausführungsformen die Hülse21 und/oder der Bolzen22 , um eine Achse23 drehbar ist, so dass beim Abziehen der Rollobahn3 vom Rollowickel12 ein Mitdrehen des Aufwickelelements20 sichergestellt ist, auch wenn wie in den beschriebenen Beispielen zweckmäßiger Weise ein freies Ende der Konstantkraftfeder10 nicht fest am Aufwickelelement20 verankert ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass beim Abziehen der Rollobahn3 vom Rollowickel12 ein Zuschnüreffekt im Bereich der noch aufgewickelten Konstantkraftfeder10 auftreten kann, der zu einer Schwergängigkeit und/oder sogar zu einem Blockieren führen kann. Diese Schwergängigkeit bzw. Blockade wird vermieden, wenn das Aufwickelelement20 drehbar gelagert ist. - Die in der Fahrzeugquerrichtung
13 über die Länge des Rollowickels12 angeordneten Wickelhilfen14 können unterschiedliche Querschnittsraumformen aufweisen, so dass beispielsweise diejenigen Wickelhilfen14 , welche benachbart zu den Längskanten5 ,6 der Rollobahn3 angeordnet sind, beispielsweise eine im Wesentlichen runde Querschnittsform aufweisen, so dass die aufgewickelte Rollobahn3 bzw. der Rollowickel12 in diesen Bereichen eine im Wesentlichen zylindrische Raumform erhält. Bevorzugt im mittleren Bereich (in Fahrzeugquerrichtung13 gesehen) können die Wickelhilfen14 eine im Querschnitt, in Fahrzeughochrichtung16 , abgeflachte Raumform, z. B. eine el liptische, ovale oder dergleichen abgeflachte Raumform aufweisen, so dass der wickelkernfreie Rollowickel12 in diesem Bereich in der aufgewickelten Form eine abgeflachte Raumform erhält. Hierdurch kann in diesem Bereich eine Bauraumoptimierung in Fahrzeughochrichtung16 erreicht werden, da der Rollowickel12 in diesem Bereich in Fahrzeughochrichtung16 abgeflacht ist. Hierdurch gelingt es, eine ausreichende Kopffreiheit für Fahrgäste zu erreichen. - Die Erfindung zeichnet sich durch eine gute Bedienbarkeit, durch einen kostengünstigen Aufbau und einen minimierten Bauraumbedarf aus. Insbesondere wird zur Gewinnung der Bauraumvorteile die Tatsache ausgenutzt, dass ein wickelkernfreier Rollowickel
12 zumindest in Teilbereichen eine abgeflachte oder allgemeiner ausgedrückt eine von einer zylindrischen Raumform abweichende Raumform erhält, so dass Bauraumvorteile realisierbar sind. - Weiterhin ist vorteilhaft, dass ein Zuschnüreffekt und somit eine Schwergängigkeit und/oder ein Blockieren der Rollobahn
3 beim Ausziehen bzw. Abziehen vom Rollowickel12 zuverlässig verhindert ist. -
- 1
- Rollovorrichtung
- 2
- Präsentationsrahmen
- 3
- Rollobahn
- 4
- Vorderkante
- 5
- seitliche Begrenzungskante
- 6
- seitliche Begrenzungskante
- 7
- Begrenzungsleiste
- 8
- Gleitschlitten
- 9
- Führungsschienen
- 10
- Konstantkraftfedern
- 11
- hinteres
Ende von
3 - 12
- Rollowickel
- 13
- Fahrzeugquerrichtung
- 14
- Wickelhilfen
- 15
- Karosserieteil
- 16
- Fahrzeughochrichtung
- 17
- seitliche Enden
- 20
- Aufwickelelement
- 21
- Hülse
- 22
- Bolzen
- 23
- Bolzenmittelachse
- 24
- Lagernut
- 25
- Kragen
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202005006415 U1 [0002]
- - EP 1584509 A2 [0003]
Claims (11)
- Rollovorrichtung, insbesondere für ein Schiebedachsystem aufweisend eine Rollobahn (
3 ), welche mittels einer Wickelvorrichtung zumindest einendig zu einem Rollowickel (12 ) aufwickelbar ist, wobei die Wickelvorrichtung zumindest eine mit der Rollobahn (3 ) verbundene Konstantkraftfeder (10 ) und ein Aufwickelelement (20 ) für die Konstantkraftfeder (10 ) besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufwickelelement (20 ) um eine Wickelachse (23 ) drehbar gelagert ist. - Rollovorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufwickelelement (
20 ) ein Bolzen (22 ) ist. - Rollovorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufwickelelement (
20 ) eine Hülse (21 ) ist, die drehbar bezüglich des Bolzens (22 ) gelagert ist und der Bolzen (22 ) fahrzeugfest gelagert ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (
22 ) im Randbereich eines Rollowickels (12 ) angeordnet ist und der Rollowickel (12 ) im Übrigen wickelkernfrei ausgebildet und wickelkernfrei aufwickelbar ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über eine Länge des Rollowickels (
12 ) verteilt beabstandet von den Konstantkraftfedern (10 ) zumindest eine oder mehrere Wickelhilfen (14 ) angeordnet sind, die ausschließlich mit der Rollobahn (3 ) zusammenwirken. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelhilfen (
14 ) derart geformt sind, dass zumindest in einem Teilbereich des Rollowickels (12 ) dieser im Querschnitt oval abgeflacht aufwickelbar ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelhilfen (
14 ) über die Länge des Rollowickels (12 ) 3-dimensional konturiert, insbesondere bogenförmig oder gewölbt angeordnet sind, so dass die Rollobahn (3 ) zu einem wickelkernfreien bogenförmigen Rollowickel (12 ) aufwickelbar ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Konstantkraftfeder (
10 ) an ihrem dem Aufwickelelement (20 ) zugeordneten Ende nicht fest in dem Aufwickelelement (20 ) verankert ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelachse (
23 ) zu einer gedachten bogenförmigen Wickelachse des Rollowickels (12 ) tangential ausgerichtet ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufwickelelement (
20 ) einen Bund (25 ) oder einen Kragen (25 ) aufweist, so dass die zumindest eine Konstantkraftfeder (10 ) versatzfrei oder nahezu versatzfrei aufwickelbar ist. - Rollovorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufwickelelement (
20 ) lösbar, insbesondere mittels einer Clips-Rastverbindung, mit dem Fahrzeug verbunden ist.
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