DE102007021048A1 - Aufreißstreifen und Verfahren zu dessen Bereitstellung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein wurstförmiges Produkt aus einer Schutzumhüllung und einem in der Schutzumhüllung aufgenommenen, viskosen oder granularen Füllgut, insbesondere Wurstprodukte, wobei die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial gebildet ist, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch mit einander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten geformt ist. Weiterhin ist vorgesehen, dass an der Schutzumhüllung im Bereich der aneinander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten mindestens ein Aufreißstreifen angebracht ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein wurstförmiges Produkt aus einer Schutzumhüllung und einem in der Schutzumhüllung aufgenommenen, viskosen- bzw. pastösen oder flüssigen oder granularen Füllgut, insbesondere ein Wurstprodukt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Bereitstellung einer Vereinfachung zum Entfernen der ein viskoses bzw. pastöses oder flüssiges oder granulares Füllgut zur Bildung eines wurstförmigen Produktes umschließenden Schutzhülle, insbesondere bei Wurstprodukten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 18.
- Bei wurstförmigen Produkten gemäß der Erfindung kann es sich um Erzeugnisse handeln, bei denen das Füllgut eine chemische Zusammensetzung, wie beispielsweise ein Kleber oder eine Dichtmasse, ist. Ebenso können die wurstförmigen Produkte Nahrungsmittel sein, bei denen die Schutzumhüllungen ein Wurstbrät oder andere Lebensmittel umschließen.
- Derartige wurstförmige Produkte weisen oftmals den Nachteil auf, dass die Schutzumhüllungen ohne geeignetes Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Messer, nicht ohne weiteres geöffnet und von dem Füllgut abgezogen werden können. In verschiedenen Alltagsituationen ist aber oftmals ein derartiges Hilfsmittel nicht zur Hand.
- Aus dem
US-Patent 3,528,601 ist ein wurstförmiges Produkt der eingangs genannten Art bekannt, bei dem die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial gebildet ist, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch mit einander sich überlappenden Längskanten geformt ist. Die überlappenden Längskanten des Flachbahnmaterials sind mittels eines Schweißvorgangs miteinander verbunden. An der Außenseite der Schutzumhüllung ist außerhalb des Bereiches der beiden miteinander verschweißten Längskanten ein Aufreißstreifen, der quer zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts verläuft, angeordnet. Ein größere Abschnitt des Aufreißstreifens ist fest mit der Schutzumhüllung verschweißt, wogegen der verbleibende Abschnitt nicht mit der Schutzumhüllung verbunden ist. Zum öffnen der Schutzumhüllung wird der Aufreißstreifen an dem freien, nicht mit der Schutzumhüllung verschweißten Ende ergriffen und abgezogen, wodurch die Schutzumhüllung aufgerissen werden soll. - Diese bekannte Lösung weist den Nachteil auf, dass der Erfolg des Abziehens des Aufreißstreifens von dem Material der Schutzumhüllung abhängt. Ist dieses Material lediglich einlagig ausgestaltet, so kann der aus dem
US-Patent 3,528,601 bekannte Aufreißstreifen tatsächlich ein öffnen der Schutzumhüllung bewirken. Ist jedoch die Schutzumhüllung aus einer Laminatfolie gebildet, so kann die Anordnung des Aufreißstreifens gemäß dem Stand der Technik dazu führen, dass lediglich die oberste Schicht des Laminats beim Abziehen des Aufreißstreifens von der Schutzumhüllung abgelöst wird, die Schutzumhüllung selbst aber nicht aufbricht. Eine Möglichkeit, die Schutzumhüllung weiter zu öffnen, besteht dann nicht mehr. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein wurstförmiges Produkt sowie ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen, die unabhängig von dem Material der Schutzumhüllung ein öffnen derselben ohne Hilfsmittel ermöglichen.
- Hinsichtlich des wurstförmigen Produkts wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 17 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen.
- Insbesondere wird ein wurstförmiges Produkt aus einer Schutzumhüllung und einem in der Schutzumhüllung aufgenommenen, viskosen oder granularen Füllgut vorgeschlagen, wie beispielsweise ein Wurstprodukt, wobei die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial gebildet ist, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch mit einander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten geformt ist. Durch die Anbringung mindestens eines Aufreißstreifens an der Schutzumhüllung im Bereich der aneinander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten wird bei einem derartigen wurstförmigen Produkt die Tatsache ausgenützt, dass die Verbindung der beiden Längskanten eine Schwächung in der Struktur der Schutzumhüllung darstellt. Die Anordnung des Aufreißstreifens im Bereich dieser Verbindung ermöglicht, dass unabhängig von der Wahl des Materials für die Schutzumhüllung diese immer sicher aufgebrochen und von dem Füllgut entfernt werden kann.
- Je nach Wahl des für die Schutzumhüllung vorgesehenen Materials kann die Anordnung des Aufreißstreifens in der vorstehend erwähnten Weise genügen. Besitzt jedoch das Material der Schutzumhüllung eine hohe Festigkeit, beispielsweise weil es als Laminat ausgebildet ist, so kann es vorteilhaft sein, wenn in unmittelbarer Nähe des Aufreißstreifens die Schutzumhüllung mit mindestens einer Materialschwächung versehen ist. Diese Materialschwächung dient dazu, das Einreißen der Schutzumhüllung beim Abziehen des Aufreißstreifens zu erleichtern. Weiterhin kann das Aufbrechen der Schutzumhüllung noch dadurch erleichtert werden, dass die Schutzumhüllung beidseits des Aufreißstreifens und in dessen unmittelbarer Nähe mit jeweils einer Materialschwächung versehen ist.
- Für die Materialschwächung selbst können die unterschiedlichsten Lösungen vorgesehen werden. Eine bevorzugte Möglichkeit besteht darin, dass die Materialschwächung in der Schutzumhüllung durch einen Schlitz oder eine Perforierung gebildet ist. Der Schlitz kann dabei wiederum die unterschiedlichsten Formen besitzen. So kann es genügen, dass der Schlitz lediglich durch einen im wesentlichen senkrecht zu einer Längskante der Schutzumhüllung eingebrachten Einschnitt gebildet ist. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Schlitz eine V-förmige Auskerbung an einer Längskante der Schutzumhüllung ist. In vorteilhafter Weise erstreckt sich der Schlitz unabhängig von seiner Form von der jeweiligen Längskante in das Innere der Schutzumhüllung. Vorzugsweise liegt die Länge des oder der Schlitze im Bereich von 0,1 mm bis 3 mm.
- Die Anordnung des Aufreißstreifens an der Schutzumhüllung kann in unterschiedlichen Orientierungen erfolgen. So besteht zum einen die Möglichkeit, dass der Aufreißstreifen in der Weise an der Schutzumhüllung angebracht ist, dass er sich in Umfangsrichtung zumindest annährend senkrecht zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts erstreckt. Um dabei ein sicheres Aufreißen der Schutzumhüllung zu bewirken, ist es vorteilhaft, wenn die Länge des Aufreißstreifens größer ist als die Überlappungsbreite der sich überlappenden Längskanten der Schutzumhüllung. Damit wird sichergestellt, dass beim Aufreißen der Schutzumhüllung mittels des Aufreißstreifens die vorhandene Schwächung in der Schutzumhüllung entlang der Schweißnaht, deren Breite in aller Regel der Überlappungsbreite der sich überlappenden Längskanten entspricht, zum Öffnen der Schutzumhüllung genutzt wird. Hierbei kann auch eine größere Länge für den Aufreißstreifen bis hin zu einer zumindest annähernd vollständigen Umfassung des wurstförmigen Produkts in Umfangsrichtung vorgesehen werden. Mit anderen Worten erstreckt sich in diesem Fall der Aufreißstreifen von Längskante zu Längskante des Flachbahnmaterials plus eines Längenabschnitts, der über eine Längskante übersteht und der zum Ergreifen des Streifens beim Aufbrechen der Schutzumhüllung dient.
- Wie vorstehend bereits erwähnt worden ist, besteht bei wurstförmigen Produkten die Möglichkeit, die beiden Längskanten des Flachbahnmaterials nicht nur überlappend miteinander zu verbinden, sondern auch einen Verbindungsstreifen, der die beiden aneinander anstoßenden Längskanten des Flachbahnmaterials überdeckt, zu verwenden. Letzteres wird auch als Stoß-Streifen-Siegelung bezeichnet. Dieser Verbindungsstreifen wird ebenfalls mittels eines Schweiß-, Heißsie gel- oder Klebeverfahrens mit den Längskanten der Schutzumhüllung verbunden. Bei einer Anordnung des Aufreißstreifens im wesentlichen quer zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes sollte in einem solchen Fall vorteilhafterweise die Länge des Aufreißstreifens größer sein als die Breite des Verbindungsstreifens.
- Neben der Anordnung des Aufreißstreifens in einer Richtung quer bzw. senkrecht zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts besteht auch die Möglichkeit, dass der Aufreißstreifen in der Weise an der Schutzumhüllung angebracht ist, dass er sich in Längsrichtung des wurstförmigen Produkts erstreckt. Dies ist insbesondere bei der Stoß-Streifen-Siegelung von Vorteil, d. h., wenn die Längskanten nebeneinander angeordnet sind und von einem Verbindungsstreifen, der durch ein Heißsiegel-, Schweiß- bzw. Klebeverfahren an den aneinanderstoßenden Längskanten befestigt ist, miteinander verbunden werden. Auch hier wird sich die Tatsache zunutze gemacht, dass der Verbindungsstreifen, mittels dem die beiden Längskanten der Schutzumhüllung miteinander verbunden sind, eine Schwächung in der Schutzumhüllung darstellt. Hierbei sollte die Breite des Aufreißstreifens vorteilhafterweise größer sein als die Breite des Verbindungsstreifens.
- Bei der in dem vorstehenden Absatz geschilderten Ausführungsform wird der Aufreißstreifen über die beiden aneinanderstoßenden Längskanten, vorzugsweise in einem Bereich nahe dem Wurstende gelegt. Bei Festsiegeln des Verbindungsstreifens wird der Aufreißstreifen ebenfalls an dem wurstförmigen Produkt befestigt. Da jedoch der Aufreißstreifen breiter ist als der Verbindungsstreifen, wird nur derjenige Teil des Aufreißstreifens an der Schutzumhüllung bzw. an den beiden aneinanderstoßenden Längskanten der Schutzumhüllung festgeschweißt, der von dem Verbindungsstreifen überdeckt wird. Die beiden über die Breite des Verbindungsstreifens hinausstehenden Abschnitte, welche links und rechts, von der Mittellängsachse des Mittelstreifens aus gesehen, über diesen hinaus ragen, werden dem gegenüber nicht mit der Schutzumhüllung durch einen der vorstehend genannten Befestigungsverfahren fest verbunden. Damit lassen sich diese Kanten ergreifen und die Schutzumhüllung aufbrechen. Besonders einfach ge schieht dies, wenn das dem Aufreißstreifen benachbarte Wurstende abgeschnitten wird. Dann kann der Aufreißstreifen von oben an beiden überstehenden Ecken ergriffen und Richtung der Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes weggezogen werden, wodurch die Schutzumhüllung im Bereich des Verbindungsstreifens aufreißt. Selbstverständlich kann, wie dies bereits erwähnt wurde, auch ohne Abschneiden des Wurstendes durch Ergreifen der beiden überstehenden Ecken, welche in Richtung des zu dem Aufreißstreifen nahen Wurstende weisen, die Schutzumhüllung im Bereich des Verbindungsstreifens aufgebrochen werden.
- Im Falle eines Wurstprodukts, bei dem sich die Längskanten der Schutzumhüllung überlappen, kann ein besonders sicheres Öffnen der Schutzumhüllung dadurch erzielt werden, dass der Aufreißstreifen zwischen den beiden sich überlappenden Längskanten der Schutzumhüllung so angeordnet ist, dass er zwischen diesen beiden hervorsteht. Mit anderen Worten wird der Aufreißstreifen an der Außenseite des für die Schutzumhüllung vorgesehenen Flachbahnmaterials im Bereich einer der beiden Längskanten vor der Bildung des Schlauches, beispielsweise durch ein Heißsiegel-, Klebe- bzw. Schweißverfahren angebracht. Selbstverständlich kann der Aufreißstreifen auch auf der Innenseite des für die Schutzumhüllung vorgesehenen Flachbahnmaterials vorgesehen werden, insbesondere dann, wenn das Flachbahnmaterial an den Längskanten so übereinander gelegt wird, dass derjenige Flachbahnmaterialabschnitt, an dessen Innenseite der Aufreißstreifen angebracht worden ist, über dem anderen Flachbahnmaterial zum Liegen kommt. Der Aufreißstreifen ist dabei in der Weise angeordnet, dass sich der Aufreißstreifen von zumindest annährend der Längskante des Flachbahnmaterials, an dem er angebracht ist, in Richtung der anderen Längskante erstreckt, wobei ein Abschnitt des Aufreißstreifens von dem zu dieser Längskante weisenden Ende bis beispielsweise seiner Mitte mit dem Flachbahnmaterial verschweißt, verklebt bzw. versiegelt ist und der andere Abschnitt, welcher in Richtung der anderen Längskanten des Flachbahnmaterials weist, frei beweglich ist. Nach Bildung des Schlauches und Überlappen der anderen Längskante des Flachbahnmaterials über die Längskante, an der der Aufreißstreifen befestigt ist, steht der nicht mit dem Flachbahnmaterial verklebte, ver schweißte bzw. versiegelte Aufreißstreifen nach außen hervor und kann zum Aufreißen bzw. Aufbrechen der Schutzumhüllung verwendet werden.
- Selbstverständlich lässt sich diese Lösung auch für den Fall einsetzen, bei dem der Aufreißstreifen in Längsrichtung bzw. zumindest annährend parallel zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes angeordnet ist. In diesem Fall wird der Aufreißstreifen an den Längskanten des Flachbahnmaterials, d. h. parallel zu diesen, im Bereich der Längskanten durch den Verbindungsstreifen festgeschweißt. Im Gegensatz zu der vorstehend geschilderten Variante steht aber in diesem Fall der Aufreißstreifen über die Längskanten des Verbindungsstreifens über.
- Wird das wurstförmige Produkt mittels Verschlussmitteln an den Stirnseiten verschlossen, wobei die Schutzumhüllung jeweils zu einem Zopf gerafft wird, so kann es auch von Vorteil sein, wenn der Aufreißstreifen bei seiner Ausrichtung im wesentlichen parallel zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts in einem Bereich unmittelbar nach dem Übergang von dem zu einem Zopf gerafften Ende des wurstförmigen Produkts zu dem gleichmäßigen Durchmesser bzw. Kaliber des Produkts unter dem Verbindungsstreifen angeordnet ist. Wird beispielsweise dann das zopf- bzw. zipfelförmige Ende des Produktes abgeschnitten, können die über die Längskante(n) des Verbindungsstreifens ein- oder beidseitig überstehenden Bereiche des Aufreißstreifens, insbesondere die in Richtung des abgeschnittenen Wurstendes weisenden Ecken des Streifens zum Öffnen der Schutzumhüllung ergriffen werden.
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Aufreißstreifen sowohl an der Außenseite als auch, wie vorstehend erläutert, an der Innenseite der Schutzumhüllung angebracht werden kann.
- Für das Material des Aufreißstreifens kann das gleiche Material wie die Schutzumhüllung gewählt werden oder aber der Aufreißstreifen kann aus einem anderen Material als das der Schutzumhüllung hergestellt werden.
- Für die Schutzumhüllung können wiederum die unterschiedlichsten Materialien verwendet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Schutzumhüllung aus einem Kunststoff-Flachbahnmaterial hergestellt ist. Hierbei kann das Kunststoff-Flachbahnmaterial mindestens eine Lage aufweisen. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Schutzumhüllung aus einem Kunststofflaminat-Flachbahnmaterial hergestellt ist.
- Zur Anbringung des Aufreißstreifens bieten sich alle möglichen Befestigungswege an. So kann der Aufreißstreifen mittels Heißsiegeln, Schweißen oder Kleben an der Schutzumhüllung angebracht werden.
- Um den Aufreißstreifen für den Benutzer leicht erkennbar zu machen, kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Aufreißstreifen sich farblich sowohl von dem Füllgut als auch von der Schutzumhüllung abhebt.
- Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass die Breite des Aufreißstreifens je nach Bedarf gewählt werden kann. So besteht zum Einen die Möglichkeit, einen sehr breiten und damit optisch leicht zu erkennenden Aufreißstreifen vorzusehen, oder aber den Aufreißstreifen sehr schmal ausgestalten und ihn bis zu einer Größe zu reduzieren, dass der Aufreißstreifen zu einem Aufreißfaden wird. Ein derartiger Aufreißstreifen besitzt aber nicht nur eine zweidimensionale Ausdehnung, sondern erstreckt sich in allen drei Dimensionen und ist damit auch leicht in der Schutzumhüllung fühlbar, was insbesondere bei schwierigen Sichtbedingungen von Vorteil ist.
- Hinsichtlich des Verfahrens wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 18 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 19 bis 34 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu.
- Insbesondere wird ein Verfahren zum Bereitstellen einer Vereinfachung zum Entfernen der ein viskoses oder granulares Füllgut zur Bildung eines wurstförmigen Produkts umschließenden Schutzumhüllung, insbesondere bei Wurstprodukten, zum Freilegen des Füllguts vorgeschlagen, wobei die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial gebildet wird, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch mit einander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten geformt wird. Insbesondere wird an der Schutzumhüllung im Bereich der aneinander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten mindestens ein Aufreißstreifen angebracht.
- Für das Verfahren gelten die gleichen Vorteile, wie sie vorstehend erläutert worden sind. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass das erfindungsgemäße Verfahren insbesondere dort vorteilhaft einsetzbar ist, wo erst unmittelbar kurz vor dem Füllvorgang die Schutzumhüllung in Form eines Schlauchs aus einem Flachbahnmaterial gebildet wird. Dabei kann der Aufreißstreifen vor dem endgültigen Verbinden der beiden Längskanten – sei es mittels eines Überlappens der beiden Längskanten und einem anschließenden Schweiß-, Heißsiegel- oder Klebeschritt, sei es, dass die beiden Längskanten nebeneinander angeordnet und mittels eines Verbindungsstreifens, der durch ein Heiß-, Schweiß- oder Klebeverfahren an den beiden Längskanten befestigt wird, miteinander verbunden werden – an den Längskanten getaktet in vorbestimmten Abständen auf dem Flachbahnmaterial angebracht werden. Hierbei sind beide Möglichkeiten der Ausrichtung des Aufreißstreifens – quer oder parallel zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts – möglich.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie zwei Ausführungsbeispiele für das wurstförmige Produkt werden nachstehend anhand der Zeichnungsfiguren erläutert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die in Verbindung mit der Beschreibung der Zeichnungsfiguren verwendeten Begriffe „links", „rechts", „unten" und „oben" auf die Figuren in einer Ausrichtung mit normal lesbaren Bezugszeichen und Figurenbezeichnungen beziehen. Hierbei ist:
-
1A eine Draufsicht auf ein wurstförmiges Produkt mit einem Aufreißstreifen in einer Ausrichtung quer zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes; -
1B ein Querschnitt durch das in1A gezeigte wurstförmige Produkt entlang der Linie I-I; und -
2 eine Draufsicht auf ein wurstförmiges Produkt mit einem Aufreißstreifen in einer Ausrichtung parallel zu der Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes. - Bei dem wurstförmigen Produkt gemäß der Erfindung handelt es sich bei beiden nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen der
1A ,1B und2 um ein Wurstprodukt. Das Wurstprodukt besteht aus einer Schutzumhüllung10 sowie einem Füllgut20 , welches ein Wurstbrät ist. Die Schutzumhüllung10 ist aus einem Kunststofflaminat-Flachbahnmaterial in der Weise hergestellt, dass die beiden Längskanten10a ,10b des Flachbahnmaterials zu einen Schlauch miteinander überlappende Längskanten10a ,10b geformt ist. Die beiden Längskanten10a ,10b sind entlang einer Verbindungsnaht12 , die durch ein Heißsiegel-, Schweiß- oder Klebeverfahren erzeugt worden ist, miteinander fest verbunden. - Wie aus den
1A und2 entnommen werden kann, ist die Schutzumhüllung10 an ihren beiden Enden10c ,10d zu einem Zopf zusammengerafft und jeweils durch ein Verschlussmittel in Form eines Clips14 verschlossen. Diese beiden Enden können auch als Wurstzipfel bezeichnet werden. - In dem Ausführungsbeispiel gemäß den
1A und1B ist ein Aufreißstreifen30 in einer Ausrichtung quer bzw. senkrecht zur Mittellängsachse M des wurstförmigen Produktes angeordnet, d. h., dass der Aufreißstreifen30 sich in Umfangsrichtung an dem wurstförmigen Produkt erstreckt. Der Aufreißstreifen30 ist dabei zwischen den beiden sich überlappenden Längskanten10a ,10b der Schutzumhüllung10 angeordnet, wie dies aus der1B entnehmbar ist. Insbesondere steht der Aufreißstreifen30 mit einem Abschnitt zwischen den sich überlappenden Längskanten10a ,10b der Schutzumhüllung10 hervor, wogegen sich der andere Abschnitt in die entgegengesetzte Richtung ebenfalls zwischen den sich überlappenden Längskanten10a ,10b in das Innere der Schutzumhüllung10 hineinerstreckt. Dieser zuletzt erwähnte Abschnitt des Aufreißstreifens30 ist mit der Schutzumhüllung10 zumindest teilweise durch ein Verbindungsverfahren, beispielsweise ein Heißsiegel-, Schweiß- oder Klebeverfahren fest verbunden. Der zuerst genannte Abschnitt des Aufreißstreifens30 ist nicht mit der Schutzumhüllung10 verbunden und kann daher von einem Nutzer des wurstförmigen Produktes zum Aufreißen der Schutzumhüllung10 ergriffen werden. - Wie aus den
1A und1B entnommen werden kann, ist die Länge des Aufreißstreifens30 größer als die Breite der Verbindungsnaht12 . Die Breite des Aufreißstreifens30 selbst ist so gewählt, dass er sicher mit wenigstens zwei Fingern einer menschlichen Hand, d. h. beispielsweise zwischen Daumen und Zeigefinger sicher ergriffen werden kann. - Wie weiterhin aus
1A ersehen werden kann, ist die Schutzumhüllung10 an der Längskante10b , die der Längskante10a gegenüberliegt, in deren Nähe der Aufreißstreifen30 fest mit der Schutzumhüllung10 verbunden ist, mit zwei beidseits des Aufreißstreifens30 angeordneten Einschnitten10e ,10f versehen. Diese beiden Schlitze10e ,10f , die sich von der Längskante10b aus zumindest annährend in einer Richtung senkrecht zu der Längskante10b um etwa 0,1 mm bis 3 mm in das Innere der Schutzumhüllung10 erstrecken, dienen dazu, beim Anziehen an dem frei ergreifbaren Ende des Aufreißstreifens30 ein sicheres Einreißen und damit Aufbrechen der Schutzumhüllung10 zu bewirken. - Um den Aufreißstreifen
30 an der Schutzumhüllung10 anbringen zu können, wird dieser im Bereich der einen Längskante10a der Schutzumhüllung10 an der Außenseite der Schutzumhüllung10 vor der Ausbildung des Schlauches durch das vorstehend erwähnte Befestigungsverfahren angebracht. Dabei wird derjenige Abschnitt des Aufreißstreifens30 , welcher über das Befestigungsverfahren fest mit der Schutzumhüllung10 verbunden ist, an der Längskante10a , oder in deren Nähe, angeordnet. Das andere Ende des Aufreißstreifens30 , welches später frei zwischen den sich überlappenden Längskanten10a ,10b der Schutzumhüllung10 hervorsteht, wie es in1B gezeigt ist, weist in Richtung der anderen Längskante10b der Schutzumhüllung10 . Anschließend wird mittels des Befestigungsverfahrens derjenige Abschnitt des Aufreißstreifens30 , dessen Ende zu der nahen Längskante10a der Schutzumhüllung10 weist, durch das Befestigungsverfahren an der Schutzumhüllung10 angebracht. Zeitgleich oder davor oder danach können die beiden Schlitze10e ,10f in das Flachbahnmaterial an der Längskante10b eingebracht werden. Daraufhin wird das Flachbahnmaterial zu dem Schlauch geformt, wobei die andere Längskante10b der Schutzumhüllung10 über diejenige Längskante10a , welche mit dem Aufreißstreifen30 versehen worden ist, gelegt wird. Nachfolgend wird durch ein Befestigungsverfahren, wie beispielsweise ein Heißsiegel-, Schweiß- oder Klebeverfahren, die beiden Längskanten10a ,10b des Flachbahnmaterials miteinander fest verbunden. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass es grundsätzlich auch möglich ist, dass der Aufreißstreifen30 lediglich auf das Flachbahnmaterial aufgelegt wird und erst durch den Befestigungsvorgang der beiden Längskanten10a ,10b der Schutzumhüllung10 mit der Außen- bzw. Innenseite der Schutzumhüllung10 fest verbunden wird. - In
2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiels wiedergegeben, bei welchem der Aufreißstreifen30 in Längsrichtung, d. h. parallel zur Mittellängsachse M des wurstförmigen Produktes ausgerichtet ist. Hierbei ist der Aufreißstreifen30 im Bereich des rechten Wurstendes über die beiden aneinander stoßenden Längskanten10a ,10b der Schutzumhüllung10 gelegt. Selbstverständlich kann der Aufreißstreifen hier bereits mittels eines Heißsiegel-, Schweiß- oder Klebeverfahrens auf den beiden von ihm überdeckten Längskanten10a ,10b befestigt sein, wobei jedoch wenigstens ein, vorzugsweise zwei Bereiche die über dem später aufgebrachten Verbindungsstreifen12 links und rechts von der Mittellängsachse des Verbindungsstreifens12 überstehen, nicht an der Schutzumhüllung10 befestigt werden. Unabhängig davon, ob der Aufreißstreifen30 lediglich über die beiden aneinanderstoßenden Längskanten10a ,10b gelegt oder auch bereits an diesen befestigt worden ist, wird der Aufreißstreifen30 von dem über die beiden Längskanten10a ,10b über die volle Länge des wurstförmigen Produktes gelegten Verbindungsstreifen12 , der vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die Schutzumhüllung10 hergestellt ist, überdeckt. Durch Befestigung dieses Verbindungsstreifens12 an den beiden Längskanten10a ,10b durch ein Heißsiegel-, Schweiß- oder Klebeverfahren wird der Aufreißstreifen30 ebenfalls an der Schutzumhüllung10 und insbesondere an den beiden Längskanten10a ,10b befestigt. Wie aus2 ersichtlich ist, besitzt der Aufreißstreifen30 eine größere Breite als der Verbindungsstreifen12 und steht daher mit seinen beiden Längskanten über dem Verbindungsstreifen12 über. Da der Aufreißstreifen30 mit den Verbindungsstreifen12 an den beiden Längskanten10a ,10b bzw. in den unmittelbar daran angrenzenden Bereichen der Schutzumhüllung10 befestigt ist, sind die beiden überstehenden Bereiche des Aufreißstreifens30 nicht an der Schutzumhüllung fest angebracht. Mithin lassen sich diese bei einem Aufbrechen der Schutzumhüllung10 greifen. Ebenso besteht die Möglichkeit, das in2 rechte Wurstende im Bereich des Aufreißstreifens30 , vorzugsweise an dessen rechter stirnseitiger Kante oder aber durch den Aufreißstreifen30 selbst hindurch, abgeschnitten wird, so dass abschließend von oben die beiden überstehenden Bereiche des Aufreißstreifens30 , insbesondere die in Richtung des abgeschnittenen Wurstendes weisenden Ecken des Aufreißstreifens30 ergriffen und die Schutzumhüllung10 aufgebrochen werden kann. - Wie bereits erwähnt, ist in
1A erkennbar, dass beidseits des Aufreißstreifens30 in die Längskante10b , welche den Aufreißstreifen30 und die andere Längskante10a überdeckt, zwei Materialschwächungen10e ,10f eingebracht sind, die zum Erleichtern des Aufreißens der Schutzumhüllung10 dient. Derartige Materialschwächungen können, obwohl nicht gezeigt, auch bei dem Ausführungsbeispiel der2 vorgesehen sein. - Es ist noch zu bemerken, dass bei beiden Ausführungsbeispielen der Aufreißstreifen
30 aus dem gleichen Material wie die Schutzumhüllung10 hergestellt ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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Claims (35)
- Wurstförmiges Produkt aus einer Schutzumhüllung (
10 ) und einem in der Schutzumhüllung (10 ) aufgenommenen, viskosen oder granularen Füllgut (20 ), insbesondere Wurstbrät, wobei die Schutzumhüllung (10 ) aus einem Flachbahnmaterial gebildet ist, welches zu einem an beiden Enden (10c ,10d ) verschlossenen Schlauch mit einander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) geformt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schutzumhüllung (10 ) im Bereich der aneinander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) mindestens ein Aufreißstreifen (30 ) angebracht ist. - Wurstförmiges Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in unmittelbarer Nähe des Aufreißstreifens (
30 ) die Schutzumhüllung (10 ) mit mindestens einer Materialschwächung (10e ,10f ) versehen ist. - Wurstförmiges Produkt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzumhüllung (
10 ) beidseits des Aufreißstreifens (30 ) und in dessen unmittelbarer Nähe mit jeweils einer Materialschwächung (10e ,10f ) versehen ist. - Wurstförmiges Produkt nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung (
10e ,10f ) in der Schutzumhüllung (30 ) durch einen Schlitz oder eine Perforierung gebildet ist. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) in der Weise an der Schutzumhüllung (10 ) angebracht ist, dass er sich in Umfangsrichtung zumindest annährend senkrecht zur Mittellängsachse (M) des wurstförmigen Produkts erstreckt. - Wurstförmiges Produkt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Aufreißstreifens (
30 ) größer ist als die Breite der sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ). - Wurstförmiges Produkt nach Anspruch 5, wobei die aneinander anliegenden Längskanten (
10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ) mittels eines Verbindungsstreifens (12 ) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Aufreißstreifens (30 ) größer ist als die Breite des Verbindungsstreifens (12 ). - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) in der Weise an der Schutzumhüllung (10 ) angebracht ist, dass er sich in Längsrichtung des wurstförmigen Produkts erstreckt. - Wurstförmiges Produkt nach Anspruch 8, wobei die aneinander anliegenden Längskanten (
10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ) mittels eines Verbindungsstreifens (12 ) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Aufreißstreifens (30 ) größer ist als die Breite des Verbindungsstreifens (12 ). - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) zwischen den beiden, sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ) so angeordnet ist, dass er dazwischen hervorsteht. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) auf der Außenseite der Schutzumhüllung (10 ) angebracht ist. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) auf der Innenseite der Schutzumhüllung (10 ) angebracht ist. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) aus dem selben Material wie die Schutzumhüllung (10 ) hergestellt ist. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) aus einem anderen Material als die Schutzumhüllung (10 ) hergestellt ist. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzumhüllung (
10 ) aus mindestens einer Kunststofflage besteht. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) mittels Heißsiegeln auf die Schutzumhüllung (10 ) aufbringbar ist. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) sich farblich sowohl von dem Füllgut (20 ), als auch von der Schutzumhüllung (10 ) abhebt. - Wurstförmiges Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) ein Aufreißfaden ist. - Verfahren zum Bereitstellen einer Vereinfachung zum Entfernen der ein viskoses oder granulares Füllgut (
20 ) zur Bildung eines wurstförmigen Produkts umschließenden Schutzumhüllung (10 ), insbesondere von Wurstprodukten, zum Freilegen des Füllguts (20 ), wobei die Schutzumhüllung (10 ) aus einem Flachbahnmaterial gebildet wird, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch mit einander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) geformt wird, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schutzumhüllung (10 ) im Bereich der aneinander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) mindestens ein Aufreißstreifen (30 ) angebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass in unmittelbarer Nähe des Aufreißstreifens (
30 ) die Schutzumhüllung (10 ) mit mindestens einer Materialschwächung (10e ,10f ) versehen wird. - Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzumhüllung (
10 ) beidseits des Aufreißstreifens (30 ) und in dessen unmittelbarer Nähe mit jeweils einer Materialschwächung (10e ,10f ) versehen wird. - Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung (
10e ,10f ) in der Schutzumhüllung (10 ) durch einen Schlitz oder eine Perforierung gebildet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) in der Weise an der Schutzumhüllung (10 ) angebracht wird, dass er sich in Umfangsrichtung zumindest annährend senkrecht zur Mittellängsachse (M) des wurstförmigen Produkts erstreckt. - Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Aufreißstreifens (
30 ) größer gewählt wird als die Breite der sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ). - Verfahren nach Anspruch 23, wobei die aneinander anliegenden Längskanten (
10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ) mittels eines Verbindungsstreifens (12 ) miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Aufreißstreifens (30 ) größer gewählt wird als die Breite des Verbindungsstreifens (12 ). - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) in der Weise an der Schutzumhüllung (10 ) angebracht wird, dass er sich in Längsrichtung des wurstförmigen Produkts erstreckt. - Verfahren nach Anspruch 26, wobei die aneinander anliegenden Längskanten (
10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ) mittels eines Verbindungsstreifens (30 ) miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Aufreißstreifens (30 ) größer gewählt wird als die Breite des Verbindungsstreifens (12 ). - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) zwischen den beiden, sich überlappenden Längskanten (10a ,10b ) der Schutzumhüllung (10 ) so angeordnet wird, dass er dazwischen hervorsteht. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
309 auf der Außenseite der Schutzumhüllung (10 ) angebracht wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) auf der Innenseite der Schutzumhüllung (10 ) angebracht wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) aus dem selben Material wie die Schutzumhüllung (10 ) hergestellt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) aus einem anderen Material als die Schutzumhüllung (10 ) hergestellt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzumhüllung (
10 ) aus mindestens einer Kunststofflage besteht, wobei jeglicher Kunststoff in Betracht kommt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) mittels Heißsiegeln auf die Schutzumhüllung (10 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
30 ) sich farblich sowohl von dem Füllgut, als auch von der Schutzumhüllung (10 ) abhebt.
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