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DE102007027389A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Versiegeln von Behältern, insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Versiegeln von Behältern, insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie Download PDF

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DE102007027389A1
DE102007027389A1 DE200710027389 DE102007027389A DE102007027389A1 DE 102007027389 A1 DE102007027389 A1 DE 102007027389A1 DE 200710027389 DE200710027389 DE 200710027389 DE 102007027389 A DE102007027389 A DE 102007027389A DE 102007027389 A1 DE102007027389 A1 DE 102007027389A1
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DE
Germany
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sealing
container
opening
film
edge
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Withdrawn
Application number
DE200710027389
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English (en)
Inventor
Stefan Maier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MAIER PACKAGING GmbH
Original Assignee
MAIER PACKAGING GmbH
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Publication date
Application filed by MAIER PACKAGING GmbH filed Critical MAIER PACKAGING GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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    • B65B7/2878Securing closures on containers by heat-sealing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)

Abstract

Beansprucht wird ein erfindungsgemäßes Verfahren und eine Vorrichtung zum Versiegeln von Behältern, welche insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie für den Endverbraucher mit Lebensmitteln befüllt werden, wobei die folgenden Schritte ausgeführt werden: Zuführen von zumindest einem Behälter (1) zu einer Versiegelstation (10), wobei eine Halteeinrichtung (9) den Behälter (1) greift und fixiert; Zuführen von (Siegel-)Platinen von einer kontinuierlich zugeführten bandförmigen Siegelfolie (2), die oberhalb einer Öffnung des Behälters (1)) im Bereich der Öffnung des Behälters (1) mittels eines Niederhalters (11), so dass die Siegelfolie (2) im Wesentlichen parallel zu einem Öffnungsrand der Öffnung des Behälters (1) ausgerichtet und angeordnet ist; Versiegeln der Öffnung des Behälters (1), indem ein Stempel (4) auf der dem Behälter (1) gegenüberliegenden Seite der Siegelfolie (2) gegen den Öffnungsrand des Behälters (1) drückt, wobei der Stempel (4) beheizbar ist, um die Siegelfolie (2) mit dem Öffnungsrand des Behälters (1) thermisch zu versiegeln; wobei gleichzeitig mit dem Schritt des Versiegelns oder nach dem Schritt des Versiegelns eine Relativbewegung zwischen einem Stanzwerkzeug (6) und dem Behälter (1) stattfindet, so dass das Stanzwerkzeug (6) die Siegelfolie (2) im Bereich der Öffnung des Behälters (1) ausstanzt, um die Siegelplatine aus der Siegelfolie abzutrennen; und Freigeben des so versiegelten ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Versiegeln von Behältern, insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 11.
  • Herkömmliche Verfahren und Vorrichtungen zum Versiegeln eines Behälters, insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie, benutzen sogenannte Platinen aus Aluminium, die den Deckel für den Behälter darstellen. Diese Platinen sind aus 3/10 mm dünnem Alublech vorgefertigt und werden an die Öffnung des zu verschließenden Behälters in der Form angepaßt. Für gewöhnlich werden diese Platinen in großer Anzahl in Magazinen zu Hunderten oder Tausenden aufeinander gestapelt angeliefert und in Fertigungsstraßen zum Verpacken von beispielsweise Lebensmitteln an einer Versiegelstation eingesetzt. Der Vorgang des Versiegelns nach diesem Stand der Technik ist in der 1 in drei Schritten schematisch dargestellt.
  • Die Versiegelungsstation hat hierzu einen Greifer mit in der Regel einem Saugwerkzeug 15, der eine Platine 16 aus einem Magazin 14 entnimmt und in die Versiegelstation einlegt, und zwar oberhalb einer Öffnung des zu verschließenden bzw. zu versiegelnden Behälters 1. Mittels eines Stempels 4, der beheizbar ist, wird die Platine 16 auf den Rand der Öffnung des Behälters 1 gedrückt und dort thermisch versiegelt. Es entsteht ein dauerhafter Verschluß des mit einem Lebensmittel gefüllten Behälters 1.
  • Ein normalerweise überstehender Rand der Platine 16 wird in einem weiteren Arbeitsschritt über den Öffnungsrand des Behälters umgebördelt. Das ist in der 1 in der rechten Darstellung gezeigt.
  • Dieser Stand der Technik weist einige Nachteile auf:
    Das für die Platine 16 verwendete Aluminium ist teuer; zudem ist die Handhabung von vielen Tausenden solcher Platinen in den Magazinen 14 umständlich und der Arbeitsschritt des Versiegelns dadurch kompliziert. Das Saugwerkzeug muss jede Platine 16 aus dem Magazin 14 entnehmen, verschwenken in Richtung des Pfeils A und anschließend die Platine 16 korrekt auf dem zu verschließenden Behälter 1 positionieren, bevor der Stempel 4 die Platine auf dem Rand der Öffnung versiegelt.
  • In solchen Fertigungsstraßen, wie oben erwähnt, beispielsweise beim Abfüllen von Joghurt, Joghurtgetränken, etc., werden Dutzende bis Hunderte von Millionen solcher Behälter abgefüllt und mit den Platinen versiegelt. Jede noch so kleine Einsparung beim Verpacken der Lebensmittel bringt in Folge der Vielzahl der zu verpackenden Einheiten eine Steigerung der Produktivität mit sich.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Arbeitsschritt des Versiegelns der Behälter zu vereinfachen und Kosten einzusparen.
  • Zudem ist die Entnahme der herkömmlichen Platinen aus dem Magazin sowie die Zuführung jeder Platine in die Versiegelstation mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Es ist offensichtlich, dass bei Millionen Verpackungsabläufen jede noch so geringe Zeiteinsparung einen erheblichen Vorteil mit sich bringt.
  • Hierzu wird erfindungsgemäß Abstand genommen von den herkömmlich eingesetzten Platinen aus Aluminium. Es wird stattdessen eine Siegelfolie zum Einsatz gebracht, die in großen Siegelfolien-Rollen angeliefert wird, wobei ein Kernpunkt der vorliegenden Erfindung darin zu sehen ist, dass diese Siegelfolie in der Versiegelstation während des Versiegelns eines Behälters in Form gestanzt wird, um die Öffnung des Behälters exakt abzudecken und zu verschließen.
  • Die Erfindung weist zur Lösung der oben genannten Aufgabe die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Unteransprüchen 2 bis 10 angegeben.
  • Demnach umfasst das erfindungsgemäße Verfahren zum Versiegeln von Behältern, insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie, die Folgenden Schritte: Zuführen von zumindest einem Behälter zu einer Versiegelstation; Greifen des Behälters mit einer Halteeinrichtung und Fixieren des Behälters in der Versiegelstation; Zuführen einer Siegelplatine von einer kontinuierlich zugeführten bandförmigen Siegelfolie, die oberhalb einer Öffnung des Behälters durchgefädelt wird; Festklemmen der Siegelfolie im Bereich der Öffnung des Behälters mittels eines Niederhalters, so dass die Siegelfolie parallel zu einem Öffnungsrand der Öffnung des Behälters angeordnet ist; Versiegeln der Öffnung des Behälters, indem ein Stempel auf der dem Behälter gegenüberliegenden Seite der Siegelfolie gegen den Öffnungsrand des Behälters drückt, wobei der Stempel beheizbar ist, um die Siegelfolie mit dem Öffnungsrand des Behälters thermisch zu versiegeln; wobei gleichzeitig mit dem Schritt des Versiegelns oder nach dem Schritt des Versiegelns eine Relativbewegung zwischen einem Stanzwerkzeug und dem Behälter stattfindet, so dass das Stanzwerkzeug die Siegelfolie im Bereich der Öffnung des Behälters ausstanzt, um die Siegelplatine aus der Siegelfolie abzutrennen; und anschließendes Freigeben des so versiegelten Behälters aus der Halteeinrichtung und Weitertransport der Siegelfolie für den nächsten zu versiegelnden Behälter.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung nach dem Patentanspruch 11 löst die gestellte Aufgabe mit einer Halteeinrichtung zum Halten und Fixieren des Behälters in einer Versiegelstation; einer Zuführeinrichtung für Siegelplatinen; einem Niederhalter, der die Siegelplatinen im Bereich oberhalb einer Öffnung des Behälters positioniert; einem Stempel, der auf der dem Behälter gegenüberliegenden Seite der Siegelplatine angeordnet ist und gegen die Siegelplatine und einen Öffnungsrand des Behälters verfahrbar und andrückbar ist, wobei der Stempel beheizt ist und die Siegelplatine auf dem Öffnungsrand des Behälters thermisch versiegelt, wobei die Siegelplatine in Form einer kontinuierlich zugeführten bandförmigen Siegelfolie mittels Führungsrollen zugeführt wird; wobei der Niederhalter die Siegelfolie im Bereich der Öffnung des Behälters derart festgeklemmt, dass die Siegelfolie parallel zu einem Öffnungsrand der Öffnung des Behälters angeordnet ist; sowie ein in der Versiegelstation integriertes Stanzwerkzeug gleichzeitig mit dem Versiegeln oder nach dem Versiegeln eine Relativbewegung zum Behälter ausführt, so dass das Stanzwerkzeug die Siegelfolie im Bereich der Öffnung des Behälters ausstanzt und die Siegelplatine aus der Siegelfolie abtrennt; die Halteeinrichtung derart ansteuerbar ist, dass diese den Behälter nach dem Stanzen freigibt; und der Niederhalter derart ansteuerbar ist, dass dieser die Siegelfolie nach dem Stanzen freigibt und für den nächsten zu versiegelnden Behälter abschnittsweise über die Führungsrollen weiter transportiert.
  • Bevorzugte Ausführungsformen sind der Gegenstand von weiteren Unteransprüchen 12 bis 19, wobei eine erfindungsgemäße Vorrichtung der Gegenstand des Patentanspruchs 11 ist sowie eine erfindungsgemäße Versiegelstation in der Patentansprüchen 20 bis 22 beansprucht ist.
  • Die Siegelfolie ist vorzugsweise deutlich dünner als die herkömmlich eingesetzten Aluminiumplatinen. Die Siegelfolie weist eine Dicke von etwa 20 μm bis 80 μm auf und ist deutlich preiswerter in der Beschaffung als die Aluminiumplatinen. Die Handhabung der Platinen mit Bezug zu der Versiegelstation ist deutlich vereinfacht, da kein Magazin und kein eigener Greifer mit Saugwerkzeug zur Entnahme der einzelnen Platinen erforderlich ist.
  • Die Taktzeit der Versiegelstation kann verkürzt werden, da die Platinen nicht mehr von außerhalb, aus dem Magazin, entnommen und eingeschwenkt sowie eingelegt werden müssen.
  • Die vorstehende Aufgabe, die Merkmale und Vorteile nach der vorliegenden Erfindung können unter Berücksichtigung der folgenden, detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen besser verstanden werden.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Darstellung des Standes der Technik;
  • 2 eine perspektivische schematische Ansicht einer Versiegelstation nach der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine seitliche Teilquerschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Versiegelstation in einer Grundstellung;
  • 4 eine seitliche Teilquerschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Versiegelstation in einer Klemmstellung, in der eine Siegelfolie zwischen zwei Platten eines Niederhalters festgehalten ist;
  • 5 eine seitliche Teilquerschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Versiegelstation in einer Stanz- und Versiegelstellung;
  • 6 eine vergrößerte Querschnittansicht durch ein Kombinationswerkzeug als Teil der erfindungsgemäßen Versiegelstation;
  • 7 eine Frontansicht der Versiegelstation in der Grundstellung;
  • 8 eine perspektivische Ansicht ähnlich der 2; und
  • 9 eine vergrößerte Seitenansicht im Teilquerschnitt ähnlich der 6.
  • Ausführliche Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • In den 2 bis 9 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Versiegeln von Behältern 1 dargestellt. Eine Versiegelstation 10, die als Teil einer Fertigungsstraße zum Verpacken von Lebensmitteln dient, ist in den 2 bis 9 schematisch gezeigt und umfasst im wesentlichen eine Basisplatte 19, an der die einzelnen Komponenten der Versiegelstation 10 angeordnet bzw. angebracht sind.
  • Eine erste Folienrolle 12 mit einer Siegelfolie 2 ist auf einem Dorn 17 angeordnet und die Siegelfolie 2 wird über Führungselemente die in der bevorzugten Ausführungsform als Führungsrolle 7 ausgebildet sind, durch ein Kombinationswerkzeug, bestehend aus im wesentlichen einem Niederhalter 11, einem Stanzwerkzeug 6, einem Stempel 4, einer Halteeinrichtung 9, hindurch geführt. Nach dem Kombinationswerkzeug befindet sich eine weitere Führungsrolle 7 (2), um die die Siegelfolie 2 wieder nach oben verläuft, um auf einem weiteren Dorn 17 als zweite Folienrolle 13 wieder aufgewickelt zu werden.
  • Die Siegelfolie 2 wird also von der ersten Folienrolle 12 abgewickelt, durchläuft mittels der Führungsrollen 7 das Kombinationswerkzeug und wird auf die zweite Folienrolle 13 wieder aufgewickelt. Der Antrieb der Folienrollen ist nicht dargestellt. Im Kombinationswerkzeug wird aus der Siegelfolie 2 mittels des Stanzwerkzeuges 6 jeweils eine Platine (nicht dargestellt) ausgestanzt, wobei diese Platine zum Verschließen bzw. Versiegeln einer Öffnung 3 des Behälters 1 dient.
  • Der gezeigte Behälter 1 ist lediglich beispielhaft dargestellt – mit der vorliegenden Erfindung können Behälter jeder Form und mit jeder Öffnungsform versiegelt werden. Es muss lediglich das Stanzwerkzeug 6 in der Form auf die Öffnungsform des Behälters 1 abgestimmt werden.
  • In den 2 und 3 ist zudem zu erkennen, dass der Stempel 4, der die Siegelfolie 2 auf einen Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 in dem Behälter 1 drückt, innerhalb einer Stempelführung 18 geführt ist.
  • Der Niederhalter 11 ist im wesentlichen aus zwei parallelen Platten gebildet, die mittels Führungen und Schraubenfedern 20 zueinander auf Abstand gehalten werden. In der Grundstellung nach der 3 sind die beiden Platten des Niederhalters 11 durch einen Spalt 21 voneinander getrennt, so dass die Siegelfolie 2 zwischen den beiden Platten und im Spalt 21 hindurch geführt werden kann.
  • Der Behälter 1 wird in einer Halteeinrichtung 9 gehalten und sicher fixiert.
  • Das eigentliche Versiegeln des Behälters 1 mittels einer Platine, die aus der Siegelfolie 2 ausgestanzt wird, erfolgt, indem zuerst der Niederhalter 11 geschlossen wird. Dieser Zustand ist in der 4 gezeigt. Dort sind die beiden Platten des Niederhalters 11 eng aneinander anliegend dargestellt. Der Antrieb für das Schließen der beiden Platten des Niederhalters 11 ist nicht gezeigt. Diese Stellung des Kombinationswerkzeuges wird Klemmstellung genannt.
  • Im darauffolgenden Schritt wird mittels eines Antriebsmechanismus (nicht dargestellt) der Stempel 4 nach unten gefahren und dieser drückt die im Niederhalter 11 eingespannte Siegelfolie 2 gegen den Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 des Behälters 1. Dieser Zustand ist in den 5 und 6 gut zu erkennen. Da der Stempel 4 beheizbar ist und eine entsprechende Steuerung für die Versiegelstation 10 den Stempel 4 beheizt, wenn dieser die Siegelfolie 2 auf den Behälter 1 presst, kann die Siegelfolie 2 mit dem Behälter 1 thermisch versiegelt werden.
  • Die Beheizung des Stempels 4 kann beispielsweise über eine elektrische Heizung erfolgen. Grundsätzlich ist gemäß einer nicht dargestellten, aber bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung der Stempel 4 als Ultraschallstempel bzw. Sonotrode ausgebildet, wobei die Wärme über die Ultraschallschwingungen erzeugt wird. Der Ultraschallstempel bzw. die Sonotrode ist ein dem Behälter 1 im Öffnungsbereich angepasstes Werkzeug. Durch Druck mit der Sonotrode auf den zu versie gelnden Artikel wird die Schwingung eingeleitet. An der Berührungsstelle kommt es zu einer Relativbewegung die zum thermischen Versiegeln führt.
  • Vorzugsweise und gleichzeitig mit dem Verfahren des Stempels 4 und der thermischen Versiegelung des Behälters 1 wird auch das Stanzwerkzeug 6, welches eine scharfe Schneide aufweist, von oben nach unten bewegt und das Stanzwerkzeug 6 durchtrennt die Siegelfolie 2 im wesentlichen konzentrisch zur Öffnung 3 des Behälters 1. Diese Stanz- und Versiegelstellung ist in der 5 dargestellt.
  • Die beiden Platten des Niederhalters 11 verlaufen parallel zueinander und sind mittels Führungen aufeinander zu und voneinander weg bewegbar ausgebildet. Schraubenfedern 20 dienen bei der gezeigten Ausführungsform vorzugsweise als Kraftspender in Öffnungsrichtung der beiden Platten des Niederhalters 11. Alternativ kann auch eine pneumatische Öffnung der beiden Platten des Niederhalters erfolgen. Andere mechanisch oder elektromechanisch wirkende Öffnungsmechanismen für die beiden Platten des Niederhalters sind ebenso denkbar.
  • Der Behälter 1 ist in der Halteeinrichtung 9 in der Versiegelstation 10 fixiert. Selbstverständlich kann die Halteeinrichtung 9 geöffnet werden, um den Behälter 1 freizugeben. Ein weiterer Behälter 1' kann in die Halteinrichtung 9 eingeführt werden und dort fixiert werden, damit dieser weitere Behälter 1' mit der Platine aus der Siegelfolie 2 thermisch versiegelt werden kann. Der Ablauf des Festhaltens, Versiegelns und Freigebens des Behälters 1 bzw. 1' wird in der Fertigungsstraße in der erfindungsgemäßen Versiegelstation 10 ständig wiederholt.
  • Für gewöhnlich sind in einer Fertigungsstraße zum Verpacken von Lebensmitteln in Behälter 1 mehrere Versiegelstationen parallel nebeneinander angeordnet, um den Durchsatz der Fertigungsstraße zu erhöhen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Versiegeln der Behälter 1 kann in beliebiger Anzahl nebeneinander in einer Fertigungsstraße eingesetzt werden. Selbstverständlich wird die erfindungsgemäße Vorrichtung auch hintereinander in der Fertigungsstraße eingesetzt, wobei vorzugsweise 12 Versiegelstationen in Form eines Clusters bzw. Rechtecks angeordnet werden – drei hintereinander in vier nebeneinanderliegenden Reihen.
  • In den beiden Platten des Niederhalters 11 sind etwa mittig Öffnungen vorgesehen, so dass der Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 des Behälters 1 von unten her in diesen Öffnungen mittig positionierbar ist. Diese Stellung ist in der 6 am besten zu erkennen. Von oben her wird die Siegelfolie 2, die zwischen den beiden Platten des Niederhalters 11 zugeführt wird, durch den Stempel 4, der in seiner Form auf die Form des Öffnungsrandes 5 des Behälters 1 abgestimmt ist und komplementär ausgebildet ist, auf den Öffnungsrand 5 des Behälters 1 gedrückt und dort thermisch versiegelt.
  • Die dem Behälter 1 zugewandte Seite des Kopfes des Stempels 4 kann konkav nach außen gewölbt (nicht dargestellt) ausgebildet sein, um die Siegelfolie 2 in das Innere der Öffnung 3 des Behälters 1 vorzuwölben, wenn der Behälter 1 versiegelt wird.
  • Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Platine, die aus der Siegelfolie 2 ausgestanzt wird, nach dem Versiegeln nach außen, aus dem Behälter 1 heraus, wölbt.
  • Der Vorgang des Stanzens und Versiegelns wurde oben als etwa zur gleichen Zeit ablaufend beschrieben. Offensichtlich kann durch entsprechende Ansteuerung der Antriebsmechanismen für den Stempel 4, das Stanzwerkzeug 6, den Niederhalter 11 und die Förderung der Siegelfolie 2 die zeitliche Zuordnung zwischen im wesentlichen dem Versiegeln mittels des beheizbaren Stempels 4 und dem Ausstanzen der Platine aus der Siegelfolie 2 mittels des Stanzwerkzeuges 6, derart festgelegt werden, dass eine optimale Taktung der Versiegelstation 10 möglich ist.
  • Durch die zeitliche Überlagerung des Stempel- bzw. Versiegelschrittes und des Stanzschrittes kann gegenüber dem Stand der Technik eine Erhöhung des Durchsatzes der erfindungsgemäßen Versiegelstation 10 erreicht werden. Indem der Stanzschritt ausgeführt wird, nachdem der Stempel 4 die Siegelfolie 2 auf den Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 in dem Behälter 1 drückt, wird zuverlässig verhindert, dass irgendwelche Fremdkörper, wie beispielsweise Siegelfolienteilchen, die beim Stanzen anfallen könnten, in den Behälter 1 und das Lebensmittel gelangen.
  • Die erfindungsgemäße Versiegelstation mit einem Kombinationswerkzeug, wie oben erläutert, weist ein Stanzwerkzeug 6 auf, welches in einer Führung 18 geführt ist und welches konzentrisch um den Stempel 4 herum angeordnet ist. Der im wesentlichen ringförmige Spalt zwischen dem Außenumfang des Stempels 4 und dem Innenumfang des Stanzwerkzeuges 6 ist wählbar und definiert später den Rand bzw. die Breite des Randes der Siegelplatine, der über den Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 des Behälters 1 nach dem Versiegeln übersteht.
  • Die Antriebe in der Versiegelstation 10 sind vorzugsweise mit Servomotoren realisiert, da diese exakt anzusteuern sind und bei hohen Durchsätzen durch die Versiegelstation kurze Taktzeiten anfallen, die dann problemlos eingehalten werden können. Zudem fällt bei servomotorischen Antrieben das Problem von Verunreinigungen weg; im Gegensatz zu hydraulischen oder pneumatischen Antrieben, bei denen immer eine gewisse Menge an Öl vorhanden ist. Im Bereich der Fertigungsstraßen zum Verpacken von Lebensmitteln ist absolute Hygiene gefordert, welche durch die vorzugsweise servomotorische Ansteuerung eingehalten werden kann.
  • Die Siegelfolie kann eine PP-Folie sein. Andere Werkstoffe für die Folie sind denkbar, solange die Voraussetzungen für eine dauerhafte Abdichtung bzw. Versiegelung der Behälter 1 gewährleistet ist. Besonders bevorzugt werden auch PET (Polyethylenterephthalat) oder PLA (Polymilchsäure oder Polylactid) als Werkstoff für die Siegelfolie eingesetzt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung erlauben eine auslaufsichere und aromadichte Versiegelung der Behälter 1 bei hohem Durchsatz durch die Fertigungsstraße zum Abpacken der Lebensmittel.
  • Die Platinen aus der Siegelfolie 2, die die Behälter 1 versiegeln, sind vorzugsweise peelfähig, d. h. der Behälter 1 ist von einem Verbraucher leicht zu öffnen, obwohl absolut dicht auf dem Behälter 1 thermisch versiegelt. Die Platinen weisen eine hohe Reißfestigkeit auf.
  • Grundsätzlich läßt sich der überstehende Rand um die Öffnung 3 des Behälters 1 individuell in der Form wählen, bevorzugt wird jedoch ein überstehender Rand von 0 mm bis 5 mm rund um die Öffnung gewählt, wobei eine Lasche oder ein Griffabschnitt an einer Stelle des überstehenden Randes vorgesehen wird, um das spätere Öffnen des Behälters 1 durch den Benutzer zu erleichtern.
  • Das Material PP (Polypropylen) besitzt hervorragende Materialeigenschaften wie eine hohe Bruchsicherheit und Formstabilität. Es zeichnet sich durch eine gute Wasserdampf- und Fettdichtigkeit aus. Selbstverständlich sind PP-Siegelfolien umweltfreundlich durch den geringen Ressourcenverbrauch und die gute Recyclingfähigkeit.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Versiegeln der Behälter 1 (bzw. eines folgenden Behälters 1'), welches insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie einsetzbar ist, umfasst die folgenden Schritte: Zuführen von zumindest einem Behälter 1 zu der Versiegelstation 10, wobei die Halteeinrichtung 9 den Behälter 1 greift und fixiert; Zuführen der (Siegel-) Platine von einer kontinuierlich zugeführten bandförmigen Siegelfolie 2, die oberhalb der Öffnung 3 des Behälters 1 durchgeführt wird; Festklemmen der Siegelfolie 2 im Bereich der Öffnung 3 des Behälters 1 mittels des Niederhalters 11, so dass die Siegelfolie 2 im wesentlichen parallel zu dem Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 des Behälters 1 ausgerichtet und angeordnet ist; Versiegeln der Öffnung 3 des Behälters 1, indem der Stempel 4 auf der dem Behälter 1 gegenüberliegenden Seite der Siegelfolie 2 gegen den Öffnungsrand 5 des Behälters 1 drückt, wobei der Stempel 4 beheizbar ist, um die Siegelfolie 2 mit dem Öffnungsrand 5 des Behälters 1 thermisch zu versiegeln; wobei gleichzeitig mit dem Schritt des Versiegelns oder nach dem Schritt des Versiegelns eine Relativbewegung zwischen dem Stanzwerkzeug 6 und dem Behälter 1 stattfindet, so dass das Stanzwerkzeug 6 die Siegelfolie 2 im Bereich der Öffnung 3 des Behälters 1 ausstanzt, um die Siegelplatine aus der Siegelfolie abzutrennen; und Freigeben des so versiegelten Behälters 1 aus der Halteeinrichtung 9 und Weitertransport der Siegelfolie 2 für den nächsten zu versiegelnden Behälter 1'.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann parallel und gleichzeitig für eine Vielzahl von Behältern 1, die nebeneinander und hintereinander angeordnet sind, ausgeführt werden.
  • Im Anschluß an das erfindungsgemäße Verfahren zum Versiegeln des Behälters 1 kann vorzugsweise ein über die Öffnung 3 des Behälters 1 überstehender Rand der Siegelplatine nach der Versiegelstation 10 mittels einer Bördeleinrichtung um den Öffnungsrand 5 herum gebördelt werden.
  • Bevorzugt ist die Breite des Randes der Siegelplatine, die über den Öffnungsrand 5 der Öffnung 3 nach dem Stanzen übersteht, frei wählbar. Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform beträgt die Breite des Randes der Siegelplatine 0–5 mm.
  • Vorteilhafterweise kann der Rand der Siegelplatine eine Grifflasche aufweisen, um das spätere Öffnen durch den Verbraucher zu erleichtern.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann das Umbördeln des überstehenden Randes der Siegelfolie 2 nach dem thermischen Versiegeln der Öffnung 3 des Behälters 1 in einer weiteren Station der Fertigungsstraße zum Verpacken der Lebensmittel erfolgen. Allerdings kann das Umbördeln dieses überstehenden Randes auch in der Versiegelstation 10 selber erfolgen. Hierzu ist der Stempel dann vorzugsweise zweiteilig ausgeführt (zeichnerisch nicht dargestellt), wobei die beiden Teile des Stempels jeweils unabhängig voneinander axial verlagerbar sind und vorzugsweise zeitlich nacheinander in axialer Richtung bewegt werden. Der radial innenliegende Teil des Stempels dient dem Versiegeln der Öffnung 3, während der konzentrisch dazu angeordnete und außenliegende Teil des Stempels das (Um-) Bördeln des überstehenden Randes der Siegelfolie 2 bewirkt. Die Beheizung des Stempels kann dabei elektrisch erfolgen oder wie oben bereits erwähnt worden ist, kann der Stempel auch als Sonotrode ausgebildet sein.
  • Hinsichtlich vorstehend im einzelnen nicht näher erläuterter Merkmale der Erfindung wird in übrigen ausdrücklich auf die Patentansprüche und die Zeichnungen verwiesen.
  • 1
    Behälter
    1'
    Behälter
    2
    Siegelfolie
    3
    Öffnung
    4
    Stempel
    5
    Öffnungsrand
    6
    Stanzwerkzeug
    7
    Führungsrolle
    8
    Aussparung
    9
    Halteeinrichtung
    10
    Versiegelstation
    11
    Niederhalter
    12
    erste Folienrolle
    13
    zweite Folienrolle
    14
    Magazin
    15
    Saugwerkzeug
    16
    Platine
    17
    Dorn
    18
    Stempelführung
    19
    Basisplatte
    20
    Schraubenfeder
    21
    Spalt
    A
    Schwenkrichtung

Claims (22)

  1. Verfahren zum Versiegeln von Behältern (1), insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie, mit den Schritten: – Zuführen von zumindest einem Behälter (1) zu einer Versiegelstation (10); – Greifen des Behälters (1) mit einer Halteeinrichtung (9) und Fixieren des Behälters (1) in der Versiegelstation (10); gekennzeichnet durch die Schritte: – Zuführen einer Siegelplatine von einer kontinuierlich zugeführten bandförmigen Siegelfolie (2), die oberhalb einer Öffnung (3) des Behälters (1) durchgefädelt wird; – Festklemmen der Siegelfolie (2) im Bereich der Öffnung (3) des Behälters (1) mittels eines Niederhalters (11), so dass die Siegelfolie (2) parallel zu einem Öffnungsrand (5) der Öffnung (3) des Behälters (1) angeordnet ist; – Versiegeln der Öffnung (3) des Behälters (1), indem ein Stempel (4) auf der dem Behälter (1) gegenüberliegenden Seite der Siegelfolie (2) gegen den Öffnungsrand (5) des Behälters (1) drückt, wobei der Stempel (4) beheizbar ist, um die Siegelfolie (2) mit dem Öffnungsrand (5) des Behälters (1) thermisch zu versiegeln; – wobei gleichzeitig mit dem Schritt des Versiegelns oder nach dem Schritt des Versiegelns eine Relativbewegung zwischen einem Stanzwerkzeug (6) und dem Behälter (1) stattfindet, so dass das Stanzwerkzeug (6) die Siegelfolie (2) im Bereich der Öffnung (3) des Behälters (1) ausstanzt, um die Siegelplatine aus der Siegelfolie abzutrennen; und – Freigeben des so versiegelten Behälters (1) aus der Halteeinrichtung (9) und Weitertransport der Siegelfolie (2) für den nächsten zu versiegelnden Behälter (1').
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelstation derart ausgebildet ist, dass mehrere Behälter (1, 1', ...) parallel und gleichzeitig versiegelt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Versiegelstationen (10) nebeneinander vorgesehen sind derart, dass mehrere Behälter (1, 1', ...) parallel und gleichzeitig versiegelt werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Versiegeln nach dem Befüllen des Behälters (1) mit einem Lebensmittel erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass gleichzeitig eine Vielzahl von Behältern versiegelt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuerung der Halteeinrichtung (9), des Niederhalters (11), des Stanzwerkzeuges (6), des Stempels (4) und eines Antriebs für den Weitertransport der Siegelfolie (2) servomotorisch erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein über die Öffnung (3) des Behälters (1) überstehender Rand der Siegelplatine in oder nach der Versiegelstation (10) mittels einer Bördeleinrichtung oder mittels einer thermischen Bördeleinrichtung um den Öffnungsrand (5) herum gebördelt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Randes der Siegelplatine wählbar ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Randes der Siegelplatine 0–5 mm beträgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand der Siegelplatine eine Grifflasche aufweist.
  11. Vorrichtung zum Versiegeln von Behältern (1), insbesondere in der Lebensmittelverpackungsindustrie, mit – einer Halteeinrichtung (9) zum Halten und Fixieren des Behälters (1) in einer Versiegelstation (10); – einer Zuführeinrichtung für Siegelplatinen; – einem Niederhalter, der die Siegelplatinen im Bereich oberhalb einer Öffnung (3) des Behälters (1) positioniert; – einem Stempel (4), der auf der dem Behälter (1) gegenüberliegenden Seite der Siegelplatine angeordnet ist und gegen die Siegelplatine und einen Öffnungsrand (5) des Behälters (1) verfahrbar und andrückbar ist, wobei der Stempel (4) beheizt ist und die Siegelplatine auf dem Öffnungsrand (5) des Behälters (1) thermisch versiegelt, dadurch gekennzeichnet, dass – die Siegelplatine in Form einer kontinuierlich zugeführten bandförmigen Siegelfolie (2) mittels Führungsrollen (7) zugeführt wird; – der Niederhalter (11) die Siegelfolie (2) im Bereich der Öffnung (3) des Behälters (1) derart festgeklemmt, dass die Siegelfolie (2) parallel zu einem Öffnungsrand (5) der Öffnung (3) des Behälters (1) angeordnet ist; – ein in der Versiegelstation (10) integriertes Stanzwerkzeug (6) gleichzeitig mit dem Versiegeln oder nach dem Versiegeln eine Relativbewegung zum Behälter (1) ausführt, so dass das Stanzwerkzeug (6) die Siegelfolie (2) im Bereich der Öffnung (3) des Behälters (1) ausstanzt und die Siegelplatine aus der Siegelfolie abtrennt; – die Halteeinrichtung (9) derart ansteuerbar ist, dass diese den Behälter (1) nach dem Stanzen freigibt; und – der Niederhalter (11) derart ansteuerbar ist, dass dieser die Siegelfolie (2) nach dem Stanzen freigibt und für den nächsten zu versiegelnden Behälter (1') abschnittsweise über die Führungsrollen (7) weiter transportiert.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Stanzwerkzeug (6) in die Versiegelstation (10) integriert ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ablaufsteuerung vorgesehen ist, die mittels einer Mehrzahl von Servomotoren die Halteeinrichtung (9), den Niederhalter (11), das Stanzwerkzeug (6), den Stempel (4) und den Weitertransport der Siegelfolie (2) bewirkt.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Stanzwerkzeug (6) konzentrisch um den Stempel (4) herum ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (4) das Stanzwerkzeug (6) durchgreift.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Stempel (4) und dem Stanzwerkzeug (6) ein ringförmiger Spalt vorgesehen ist, der den nach dem Stanzen überstehenden Rand der Siegelplatine definiert.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelfolie (2) von einer ersten Folienrolle (12) abgewickelt, über die Führungsrollen (7) zugeführt und abgeführt, sowie auf einer zweiten Folienrolle (13) aufgewickelt wird.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (4) einen mittig nach außen gewölbten Kopfabschnitt aufweist, der beim Versiegeln des Behälters (1) die Siegelfolie in der Öffnung (3) nach innen in den Behälter drückt.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (4) als Sonotrode ausgebildet ist.
  20. Versiegelstation als Teil einer Fertigungsstraße, insbesondere zum Versiegeln von Behältern in der Lebensmittelverpackungsindustrie mit Siegelplatinen, dadurch gekennzeichnet, dass in die Versiegelstation (10) ein Stanzwerkzeug (6) integriert ist und derart ansteuerbar ist, das eine kontinuierlich zugeführte band förmige Siegelfolie (2) beim oder nach dem Versiegeln des Behälters (1) die Siegelplatine aus der Siegelfolie (2) ausstanzt.
  21. Versiegelstation nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der Versiegelstation (10) das Umbördeln eines überstehenden Randes der Siegelplatine erfolgt.
  22. Versiegelstation nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein beheizbarer Stempel (4), der die Siegelplatine auf einen Öffnungsrand (5) des Behälters (1) siegelt, derart ausgebildet ist, dass er auch das Umbördeln eines über den Öffnungsrand (5) überstehenden Randes der Siegelplatine ausführt.
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