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DE102007026853A1 - Nicotindepot, insbesondere für eine rauchfreie Zigarette, sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Nicotindepot, insbesondere für eine rauchfreie Zigarette, sowie Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE102007026853A1
DE102007026853A1 DE102007026853A DE102007026853A DE102007026853A1 DE 102007026853 A1 DE102007026853 A1 DE 102007026853A1 DE 102007026853 A DE102007026853 A DE 102007026853A DE 102007026853 A DE102007026853 A DE 102007026853A DE 102007026853 A1 DE102007026853 A1 DE 102007026853A1
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smoke
cigarette
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Dirk Kieslich
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Bel Air International Corp
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Bel Air International Corp
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Publication date
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    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24FSMOKERS' REQUISITES; MATCH BOXES; SIMULATED SMOKING DEVICES
    • A24F42/00Simulated smoking devices other than electrically operated; Component parts thereof; Manufacture or testing thereof
    • A24F42/20Devices without heating means
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Nikotindepot, insbesondere für eine rauchfreie Zigarette, umfassend einen Depotbehälter, wobei der Depotbehälter (a) 0,01 mg bis 50 mg Nikotin, (b) eine Trägersubstanz und gegebenenfalls (c) ein festes Substrat enthält. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Nikotindepots und dessen Verwendung für eine rauchfreie Zigarette. Schließlich betrifft die Erfindung ein rauchfreie Zigarette, enthaltend das erfindungsgemäße Nikotindepot.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Nicotindepot, insbesondere für eine rauchfreie Zigarette, umfassend einen Depotbehälter, wobei der Depotbehälter (a) 0,01 mg bis 50 mg Nicotin, (b) eine Trägersubstanz und gegebenenfalls (c) ein festes Substrat enthält. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung des Nicotindepots und dessen Verwendung für eine rauchfreie Zigarette. Schließlich betrifft die Erfindung eine rauchfreie Zigarette, enthaltend das erfindungsgemäße Nicotindepot.
  • Handelsübliche Zigaretten bestehen meist aus in Papier oder einem Tabakblatt gewickeltem Tabak sowie einem am Mundstück angebrachten Filterelement. Durch Anzünden des vorderen Endes der Zigarette verglüht der Tabak und setzt Nicotin frei, welcher durch den vom Raucher zu inhalierenden Rauch mitgerissen wird. Bei der Verbrennung des Tabaks werden neben Nicotin auch andere Substanzen freigesetzt bzw. erzeugt, die häufig gesundheitsschädlich sind, so Teer, Arsen- und Cadmiumhaltige Verbindungen sowie kanzerogene Verbindungen wie Hydrazin, Chrysen, Formaldehyd, Nietrosamine und ähnliches.
  • Seit geraumer Zeit wird versucht, so genannte rauchfreie Zigaretten auf dem Markt zu etablieren. Hierbei handelt es sich um Produkte, bei denen der Tabak nur erwärmt wird, ohne verbrannt zu werden, so dass zwar das gewünschte Nicotin freigesetzt, die Entstehung gesundheitsschädlicher Stoffe jedoch vermieden wird. Ein weiterer Ansatz für eine rauchfreie Zigarette ist in der DE 103 21 379 A1 geschildert. Bei dieser rauchfreien Zigarette wird mit Hilfe einer elektrischen Heizeinrichtung Luft erwärmt und die erwärmte Luft durch ein Nicotindepot geleitet. Das Nicotin wird durch die erwärmt Luft freigesetzt und von dem Benutzer inhaliert.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung ein Nicotindepot bereit zu stellen, das vorteilhaft für eine rauchfreie Zigarette verwendet werden kann. Insbesondere war es Aufgabe der Erfindung, ein Nicotindepot bereit zu stellen, bei dem ein Erwärmen eines durch das Nicotindepot geleiteten Luftstroms zum Freisetzen des Nicotins nicht mehr erforderlich ist. Ebenfalls war es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Nicotindepots bereit zu stellen.
  • Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch ein Nicotindepot mit den Merkmalen nach Anspruch 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Anspruch 12 gelöst.
  • Gegenstand der Erfindung ist somit ein Nicotindepot umfassend einen Depotbehälter, wobei der Depotbehälter
    • (a) 0,01 mg bis 20 mg Nicotin,
    • (b) eine Trägersubstanz, und gegebenenfalls
    • (c) ein festes Substrat enthält.
  • Ebenfalls ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Nicotindepots umfassend einen Depotbehälter, wobei der Depotbehälter
    • (a) 0,01 mg bis 20 mg Nicotin,
    • (b) eine Trägersubstanz, und gegebenenfalls
    • (c) ein festes Substrat enthält,
    umfassend die Schritte
    • (1) Bereitstellen eines Depotbehälters,
    • (2) gegebenenfalls Einbringen eines festen Substrates,
    • (3) Einbringen von Nicotin,
    • (4) Einbringen der Trägersubstanz und
    • (5) Verschließen des Depotbehälters.
  • Der Depotbehälter des erfindungsgemäßen Nicotindepots umfasst in einer bevorzugten Ausführungsform ein gasundurchlässiges Material. Beispiele für geeignete Materialien sind Kunststoffe, Metalle, Glas, Holz und/oder Pappe. Im Falle von Holz oder Pappe wird die Gasundurchlässigkeit bevorzugt durch eine gasundurchlässige Beschichtung gewährleistet. Beispielsweise kann ein Depotbehälter aus Holz oder Pappe mit Wachs oder einem Lack beschichtet werden.
  • Beispiele für geeignete Metalle sind Aluminium, Eisen, Stahl, Kupfer, Nickel, Zink und/oder Zinn. Beispiele für geeignete Kunststoffe sind thermoplastische Kunststoffe, wie beispielsweise Polyethylen, Polypropylen und/oder Polystyrol.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird mit Wachs beschichtete Pappe als Depotbehälter verwendet, wobei insbesondere die Wachsschicht auf der Behälterinnenseite aufgebracht ist.
  • Die Depotbehälter sind bevorzugt zylinderförmig und üblicherweise an die Abmessungen herkömmlicher Zigaretten angepasst. Die Depotbehälter weisen bevorzugt eine Länge von 10 mm bis 80, mehr bevorzugt von 20 bis 60 mm, noch mehr bevorzugt von 25 bis 50 mm auf. Die Depotbehälter weisen ferner einen Querschnitt von 5 bis 10 mm, mehr bevorzugt von 6 bis 8 mm auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Depotbehälter biologisch abbaubar.
  • Die erfindungsgemäßen Nicotindepots enthalten Nicotin (Bestandteil (a)) in einer Menge von 0,01 mg bis 20 mg.
  • Die Bezeichnung „Nicotin" steht für (S)-3-[N-Methyl-2-pyrrolidyl]-pyridin. Nicotin weist folgende Struktur auf:
    Figure 00040001
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Nicotindepots Nicotin in einer Menge von 0,1 bis 10 mg, mehr bevorzugt von 0,2 bis 5 mg, noch mehr bevorzugt von 0,3 bis 4 mg, besonders bevorzugt von 0,4 bis 3 mg, insbesondere von 0,5 bis 2 mg.
  • Die erfindungsgemäßen Nicotindepots enthalten ferner eine Trägesubstanz (Bestandteil (b)).
  • Als Trägersubstanz sind üblicherweise organische Verbindungen, bevorzugt mit einem Molekulargewicht von weniger als 500 g/mol, mehr bevorzugt von weniger als 200 g/mol geeignet. Bevorzugt ist Nicotin in der Trägersubstanz löslich, insbesondere ist die verwendete Nicotinmenge in der verwendeten Menge an Trägersubstanz vollständig löslich. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann der Ausdruck „eine Trägersubstanz" sowohl einen Reinstoff als auch ein Gemisch von Stoffen umfassen.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Trägersubstanz bereits bei geringen Temperaturen, so bei Raumtemperatur, die üblicherweise bei 21°C liegt, zumindest teilweise in ihrer Gasphase vorliegt. Je nach verwendeter Trägersubstanz kann der Anteil der Gasphase bei einer Temperatur von 21°C bei bis zu 90% liegen. Üblicherweise liegt der Anteil in einem Bereich von 10 bis 80%, vorzugsweise bei 30 bis 60%, besonders bevorzugt bei zumindest 50%. Die Trägersubstanz sollte ferner in ihrer Gasphase dazu geeignet sein, das Nicotin in so ausreichender Menge aufzunehmen, dass der Benutzer bei einem Einatmen der gasförmigen Trägersubstanz die gewünschte vorgegebene Nicotinmenge zu sich nehmen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Trägersubstanz einen Siedepunkt von 0°C bis 200°C, besonders bevorzugt von 30°C bis 120°C, insbesondere von 50°C bis 80°C auf.
  • Die Trägersubstanz ist bevorzugt pharmazeutisch verträglich. Ferner ist die Trägersubstanz bevorzugt geruchsarm.
  • Beispiele für geeignete Trägersubstanzen sind Wasser, Alkohole (insbesondere primäre Alkohole), Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Kohlenwasserstoffe und Gemische daraus. Bevorzugt können beispielsweise Wasser, Methanol, Ethanol, Propanol (insbesondere iso-Propanol), Essigsäureethylester, Diethylether, Acetaldehyd, Aldol, Paraldehyd, Aceton, Pentan, Hexan, Octan und Gemische daraus als Trägersubstanz verwendet werden.
  • Insbesondere werden Ethanol oder ein Gemisch aus Ethanol und Wasser als Trägersubstanz verwendet. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst Gemisch aus Ethanol und Wasser 10 bis 99 Gewichtsprozent an Ethanol, mehr bevorzugt 50 bis 98 Gew.-% an Ethanol, noch mehr bevorzugt 60 bis 97 Gew.-% an Ethanol, insbesondere 70 bis 96 Gew.-% an Ethanol.
  • Ebenfalls können ätherische Öle (ölige und bei Raumtemperatur flüchtige Extrakte aus Pflanzen) als Trägersubstanz verwendet werden. Beispiele für mögliche ätherische Öle sind Birkenöl, Eukalyptusöl, Honigöl, Lavendelöl, Minzöl, Orangenöl, Pfefferminzöl, Wacholderöl, Zitronenöl.
  • Die erfindungsgemäßen Nicotindepots enthalten die Trägersubstanz (b) üblicherweise in einer Menge von 0,01 mg bis 50 mg, bevorzugt von 0,1 mg bis 10 mg, mehr bevorzugt von 0,2 bis 5 mg, noch mehr bevorzugt von 0,3 bis 3 mg und insbesondere von 0,5 bis 2 mg.
  • Die erfindungsgemäßen Nicotindepots enthalten ferner gegebenenfalls ein festes Substrat (Bestandteil (c)).
  • Bevorzugt handelt es sich bei dem festen Substrat um einen Stoff oder ein Stoffgemisch, das die Trägersubstanz zumindest teilweise adsorbieren und/oder absorbieren kann. Bei dem Substrat kann es sich beispielsweise um Fasern, Vliesstoffe oder (z. B. plättchen- oder pulverförmige) Füllstoffe handeln. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Substrat biologisch abbaubar.
  • Beispiele für geeignete Fasern sind Glasfasern, Mineralfasern, Naturfasern (wie beispielsweise Baumwolle, Wolle, Flachs, Jute oder Sisal), modifizierte Naturfasern (wie beispielsweise Celluloseacetatfasern), und/oder Kunstfasern, wie beispielsweise Polyamidfasern, Polyesterfaser, Polyethylenfasern, Polypropylenfasern, Carbonfasern oder Polyurethanfasern handeln.
  • Beispiele für geeignete Füllstoffe sind sogenannte Glassflakes oder mineralische Stoffe wie Silikate (z. B. Zeolithe, Mica oder Glimmer) handeln. Ebenfalls sind gesinterte poröse Körper aus Metallen, Mineralien oder Kunststoffen als festes Substrat (c) möglich.
  • Wie vorstehend erläutert kann das feste Substrat (c) einen Vliesstoff enthalten. Unter Vliesstoff wird eine Schicht, ein Vlies und/oder ein Faserflor aus gerichtet angeordneten oder wahllos zueinander befindlichen Fasern, verfestigt durch Reibung und/oder Kohäsion und/oder Adhäsion verstanden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Material dann als "Vliesstoff" im Sinne dieser Anmeldung zu sehen, wenn mehr als 50%, insbesondere 60 bis 90%, der Masse seines faserartigen Bestandteiles aus Fasern mit einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von mehr als 300, insbesondere von mehr als 500, besteht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform haben die einzelnen Fasern einen Durchmesser von 50 μm bis 0,1 μm, bevorzugt von 10 μm bis 0,5 μm, insbesondere von 7 μm bis 0,5 μm.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Vliesstoffe (ii) eine Dicke von 0,01 bis 5 Millimeter (mm), mehr bevorzugt von 0,1 bis 2 mm, besonders bevorzugt von 0,2 bis 1,5 mm, insbesondere von 0,3 bis 1 mm, gemessen nach ISO 9073-2 auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Vliesstoffe (ii) eine Flächenmasse von 20 bis 500 g/m2, mehr bevorzugt von 50 bis 250 g/m2, insbesondere bevorzugt von 90–160 g/m2 auf, gemessen nach ISO 9073-1 auf.
  • Als festes Substrat (c) können ebenfalls Erzeugnisse verwendet werden, die gewebt, gestrickt, getuftet, unter Einbindung von Bindegarnen oder Filamenten nähgewirkt oder durch ein Nasswalken gefilzt worden sind.
  • Die Menge an verwendeten festen Substrat hängt üblicherweise von der Größe des Depotbehälters ab. Das feste Substrat (c) wird üblicherweise in einer Menge verwendet, so dass es das Volumen des Depotbehälters zu 10 bis 100%, bevorzugt zu 20 bis 90% füllt.
  • Die erfindungsgemäßen Nicotindepots können durch ein Verfahren hergestellt werden, dass folgende Schritte umfasst:
    • (1) Bereitstellen eines Depotbehälters,
    • (2) gegebenenfalls Einbringen eines festen Substrates,
    • (3) Einbringen von Nicotin (a),
    • (4) Einbringen der Trägersubstanz (b) und
    • (5) Verschließen des Depotbehälters.
  • Das Einbringen von Nikotin (a) und Trägersubstanz (b) erfolgt bevorzugt durch Einsprühen oder Eintropfen.
  • Das Verschließen des Depotbehälters erfolgt bevorzugt durch Verschließen mit einer gasundurchlässigen Folie. Hierbei handelt es sich bevorzugt um eine Kunststofffolie oder eine Metallfolie. Alternative kann der Depotbehälter auch durch Aufsprühen eines Lacksystems erfolgen, wobei das Lacksystem nach aushärten eine gasundurchlässige Schicht bildet. Bevorzugt handelt es sich hierbei um ein biologisch abbaubares Lacksystem. Ebenfalls ist das Lacksystem bevorzugt durch UV-Bestrahlung härtbar.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner die Verwendung des erfindungsgemäßen Nicotindepots für eine rauchfreie Zigarette. Die erfindungsgemäßen Nicotindepots werden hierbei bevorzugt als Einweg-Nicotindepots verwendet.
  • Schließlich ist Gegenstand der Erfindung rauchfreie Zigarette mit einem hülsenförmigen Zigarettenkörper und einem in dem Zigarettenkörper befindlichen Nicotindepotbehälter, wobei der Nicotindepotbehälter
    • (a) 0,01 mg bis 20 mg Nicotin,
    • (b) eine Trägersubstanz, und gegebenenfalls
    • (c) ein festes Substrat enthält.
  • Alle vorstehend gemachten Ausführungen zu den Bestandteilen (a), (b) und (c) des erfindungsgemäßen Nicotindepots finden auch für die erfindungsgemäße rauchfreie Zigarette Anwendung.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer rauchfreien Zigarette ist in der einzigen Fig. veranschaulicht. In der einzigen Fig. bedeutet:
  • 10
    rauchfreie Zigarette
    12
    hülsenförmiger Zigarettenkörper
    14
    erster Einsatz
    16
    Trennschneide
    18
    Filtereinsatz
    20
    zweiter Einsatz
    22
    Trennschneide
    24
    erfindungsgemäßes Nicotindepot
    26
    Depotträger
    28
    Rohr
    30
    Trägermaterial
    32
    Membran
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen rauchfreien Zigarette handelt es sich bei dem verwendeten Nicotindepot um ein Einwegdepot, welches nach Abgabe des Nicotins durch ein entsprechendes Nicotindepot ersetzbar ist.
  • Die Erfindung soll durch nachfolgendes Beispiel veranschaulicht werden.
  • Beispiel 1: Herstellung eines Nicotindepots
  • Aus einer einseitig mit Wachs beschichteter Pappe wurde ein hülsenförmiger Depotkörper mit einer Länge von 45 mm und einem Durchmesser von 6 mm geformt, der auf einer Seite noch geöffnet war. In den Depotkörper wurde ein Vliesstoff eingebracht. Anschließend wurden 1 mg Nicotin und 5 mg eines 90/10-Ethanol/Wasser-Gemisches eingebracht. Der Depotbehälter wurde verschlossen.
  • Beispiel 2: Verwendung des Nicotindepots in einer rauchfreien Zigarette
  • Es wurde die Menge von Nicotin in „Rauchkondensaten" in Anlehnung an ISO 4387 und ISO 10315 bestimmt. Hierzu wurde ein gemäß Beispiel 1 hergestelltes Nicotindepot in der Rauchmaschine LM1 (Borgwaldt-KC) getestet. Es wurden 2 Rauchgänge mit jeweils 30 Zügen durchgeführt. Eine Nicotinmessung in den durchgeführten Zügen ergab eine Gesamtnicotinmenge von 0,6 mg.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10321379 A1 [0003]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - ISO 9073-2 [0032]
    • - ISO 9073-1 [0033]
    • - ISO 4387 [0046]
    • - ISO 10315 [0046]

Claims (15)

  1. Nicotindepot, insbesondere für eine rauchfreie Zigarette, umfassend einen Depotbehälter, wobei der Depotbehälter (a) 0,01 mg bis 20 mg Nicotin, (b) eine Trägersubstanz, und gegebenenfalls (c) ein festes Substrat enthält.
  2. Nicotindepot nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Nicotin (a) in einer Menge von 0,1 mg bis 10 mg enthalten ist.
  3. Nicotindepot nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägersubstanz (b) in einer Menge von 0,01 mg bis 50 mg, bevorzugt von 0,1 mg bis 5 mg enthalten ist.
  4. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Nicotin in der Trägersubstanz löslich ist.
  5. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägersubstanz einen Siedepunkt von 0°C bis 200°C, bevorzugt von 50°C bis 120°C aufweist.
  6. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Trägersubstanz um einen pharmazeutisch verträglichen Alkohol handelt.
  7. Nicotindepot nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Alkohol um Ethanol handelt.
  8. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Trägersubstanz um ein ätherisches Öl handelt.
  9. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem festen Substrat um ein faserförmiges Substrat handelt, das die Trägersubstanz zumindest teilweise adsorbiert und/oder absorbiert.
  10. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem festen Substrat um ein Vliesstoff handelt.
  11. Nicotindepot nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Depotbehälter ein gasundurchlässiges Material umfasst.
  12. Verfahren zur Herstellung eines Nicotindepots umfassend einen Depotbehälter, wobei der Depotbehälter (a) 0,01 mg bis 20 mg Nicotin, (b) eine Trägersubstanz, und gegebenenfalls (c) ein festes Substrat enthält, umfassend die Schritte (1) Bereitstellen eines Depotbehälters, (2) gegebenenfalls Einbringen eines festen Substrates, (3) Einbringen von Nicotin, (4) Einbringen der Trägersubstanz und (5) Verschließen des Depotbehälters.
  13. Verwendung eines Nicotindepots gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 für eine rauchfreie Zigarette.
  14. Rauchfreie Zigarette mit einem hülsenförmigen Zigarettenkörper und einem in dem Zigarettenkörper befindlichen Nicotindepotbehälter, wobei der Nicotindepotbehälter (a) 0,01 mg bis 20 mg Nicotin, (b) eine Trägersubstanz gegebenenfalls (c) ein festes Substrat enthält.
  15. Rauchfreie Zigarette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Nicotindepot ein Einwegdepot ist, welches nach Abgabe des Nicotins durch ein entsprechendes Nicotindepot ersetzbar ist.
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