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Die
Erfindung betrifft eine Pressenanordnung einer Maschine zur Herstellung
und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder
Kartonbahn, mit einer wenigstens eine Zentralwalze umfassenden Kompaktpresse,
die mehrere Pressnips aufweist, durch die die Faserstoffbahn hindurchgeführt
wird. Sie betrifft ferner eine Maschine zur Herstellung und/oder
Behandlung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn,
mit einer solchen Pressenanordnung.
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Die
bisher üblichen Kompaktpressen wie zum Beispiel DuoCentri-
oder DuoCentriNipcoFlex-Pressen erzeugen gute Trockengehalte und insbesondere
sehr gute Feuchtequerprofile insbesondere bei der Herstellung von
SC-Papieren. Sie bringen allerdings eine hohe Zweiseitigkeit des
hergestellten Papiers mit sich. Angesichts immer höherer
Anforderungen an die Qualität und Produktivität müssen
die Papiermaschinen ständig entsprechend optimiert werden.
Die zunehmend höheren Maschinengeschwindigkeiten fordern
eine entsprechend höhere Trocknungsleistung sowohl in der
Pressenpartie als auch in der Trockenpartie der Papiermaschine. Höhere
Pressdrücke führen jedoch zu einem geringeren
Volumen des Papiers und somit zu einer geringeren Biegesteifigkeit,
was sich im Gebrauch negativ auswirkt oder durch höhere
Flächengewichte, das heißt einen höheren
Stoffeinsatz ausgeglichen werden muss.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Pressenanordnung
sowie eine verbesserte Maschine der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei denen die zuvor genannten Nachteile beseitigt sind.
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Bezüglich
der Pressenanordnung wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
dass zumindest der in Bahnlaufrichtung betrachtet erste Pressnip
der Kompaktpresse ein in Bahnlaufrichtung verlängerter Pressnip
ist, der zwischen einer Zentralwalze und einer Schuhpresseinheit
der Kompaktpresse gebildet ist, die für eine Linienkraft ≤ 500
kN/m ausgelegt und deren in Bahnlaufrichtung gemessene Schuhlänge ≤ 200
mm ist.
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Aufgrund
dieser Ausbildung wird eine deutlich kompaktere bzw. kürzere
Bauform erreicht, wobei in dem Fall, dass eine jeweilige Schuhpresseinheit
durch eine Schuhpresswalze gebildet wird, auch entsprechend kleinere
Schuhpresswalzendurchmesser ermöglicht werden. Es ergeben
sich somit insbesondere Vorteile bei Umbauten, bei denen der zur Verfügung
stehende Raum vorgegeben bzw. begrenzt ist.
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Bevorzugt
ist auch der in Bahnlaufrichtung betrachtet letzte Pressnip der
Kompaktpresse ein in Bahnlaufrichtung verlängerter Pressnip,
der zwischen einer Zentralwalze und einer Schuhpresseinheit der
Kompaktpresse gebildet ist, die für eine Linienkraft ≤ 500
kN/m ausgelegt und deren in Bahnlaufrichtung gemessene Schuhlänge ≤ 200
mm ist.
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Gemäß einer
bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Pressenanordnung umfasst die Kompaktpresse zwei Walzenpressen. Die
Kompaktpresse kann also insbesondere drei Pressnips aufweisen, wobei
zumindest der erste und vorzugsweise auch der dritte Pressnip dieser
Kompaktpresse durch eine Minischuhpresseinheit der genannten Art
und die betreffende Zentralwalze gebildet wird.
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Bevorzugt
ist wenigstens eine Schuhpresseinheit der Kompaktpresse für
einen Spitzendruck < 5
MPa und vorzugsweise für einen Spitzendruck < 4 MPa ausgelegt.
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Von
Vorteil ist insbesondere auch, wenn die in Bahnlaufrichtung gemessene
Schuhlänge wenigstens einer Schuhpresseinheit der Kompaktpresse < 150 mm ist.
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Zweckmäßigerweise
ist wenigstens eine Schuhpresseinheit der Kompaktpresse durch eine Schuhpresswalze
mit einem über den Schuhbereich geführten flexiblen
Walzenmantel gebildet, der außerhalb des Schuhbereichs
zumindest im Wesentlichen kreiszylindrisch geführt ist.
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Von
Vorteil ist hierbei insbesondere, wenn wenigstens eine Schuhpressewalze
der Kompaktpresse bezogen auf den kreiszylindrisch geführten Mantelabschnitt
einen Durchmesser < 1,2
m, vorzugsweise < 1
m aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Maschine zur Herstellung und/oder
Behandlung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn
zeichnet sich entsprechend dadurch aus, dass sie eine erfindungsgemäße
Pressenanordnung umfasst.
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Insbesondere
bei höheren Maschinengeschwindigkeiten ist eine zugfreie
Anordnung von Vorteil. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Maschine ist dazu um die zusammen mit einer Gegenpresseinheit, insbesondere Schuhpresseinheit,
den letzten Pressnip der Kompaktpresse bildende Zentralwalze ein
Transferband geführt, durch das die Faserstoffbahn nach
Durchlaufen des letzten Pressnips in Richtung Trockenpartie aus
der Trockenpresse geführt ist.
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Die
Faserstoffbahn wird dadurch gestützt und weniger mechanisch
belastet.
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Die
Faserstoffbahn wird dann vorteilhafterweise durch ein Trockensieb
von dem Transferband abgenommen.
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Von
Vorteil ist insbesondere auch, wenn in Bahnlaufrichtung hinter der
Pressenanordnung eine Hochleistungstrocknungseinheit wie insbesondere eine
Luftstromtrocknungseinheit vorgesehen ist.
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Eine
solche Hochleistungstrocknungseinheit bringt insbesondere Vorteile
bezüglich des Volumens der Faserstoffbahn und der Trocknungsleistung
mit sich.
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Die
Hochleistungstrocknungseinheit kann insbesondere einen Impingement-
oder Prallströmungstrockner umfassen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Maschine ist in Bahnlaufrichtung unmittelbar hinter der Pressenanordnung eine
einreihige oder zweireihige Trockengruppe oder Vortrockengruppe
vorgesehen. Gemäß einer alternativen zweckmäßigen
Ausführungsform kann jedoch auch die Hochleistungstrocknungseinheit
unmittelbar auf die Pressenanordnung folgen.
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Von
Vorteil ist insbesondere, wenn in Bahnlaufrichtung unmittelbar hinter
der Pressenanordnung eine Hochleistungstrocknungseinheit und hinter der
Hochleistungstrocknungseinheit eine einreihige oder zweireihige
Trockengruppe oder Vortrockengruppe vorgesehen ist.
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Hinter
der Trockenpartie kann online oder offline wenigstens ein Glättwerk
und/oder wenigstens ein Leim- und/oder Streichaggregat vorgesehen
sein.
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In
Bahnlaufrichtung vor der Pressenanordnung ist vorzugsweise ein Hybridformer
oder ein Gapformer vorgesehen.
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Von
Vorteil ist insbesondere auch, wenn die Maschine einen Verdünnungsstoffauflauf
umfasst.
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Bevorzugt
ist die Maschine für eine Maschinenlaufgeschwindigkeit > 1500 m/mm und vorzugsweise
für eine Maschinenlaufgeschwindigkeit > 1700 m/min ausgelegt.
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Die
erfindungsgemäße Pressenanordnung und/oder die
erfindungsgemäße Papiermaschine ist mit besonderem
Vorteil zur Herstellung und/oder Behandlung von SC-Papier verwendbar.
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Es
können also beispielsweise zwei Minischuhpresswalzen der
genannten Art in eine Stuhlung ähnlich wie bei einer DuoCentri-Presse
integriert werden, wobei vor der Presse vorteilhafterweise ein Hybridformer
oder ein Gapformer vorgesehen ist. Der zugehörige Stoffauflauf
kann vorteilhafterweise ein Verdünnungsstoffauflauf sein.
Der Pressenanordnung oder Pressenpartie kann beispielsweise eine zum
Teil einreihige Trockengruppe oder Vortrockengruppe oder auch gleich
eine zweireihige Trockengruppe oder eine Hochleistungstrocknungseinheit wie
insbesondere eine Luftstromtrocknungseinheit folgen. Bei der Hochleistungstrocknungseinheit
kann es sich insbesondere um einen Impingement- oder Prallströmungstrockner
handeln. Dieser kann beispielsweise so ausgeführt sein,
wie dies in den Druckschriften
DE 10 2004 056 320 A1 ,
DE 10 2004 023 321 A1 oder
EP 1 158 092 B1 beschrieben
ist. Einer solchen Trockenpartie kann wenigstens ein Glättwerk
und/oder wenigstens ein Leim- und/oder Streichaggregat folgen. Dabei
kann in Bahnlaufrichtung betrachtet zunächst das Glättwerk
oder auch zunächst das Leim- und/oder Streichag gregat vorgesehen
sein. Grundsätzlich können sich an das entsprechende
Equipment online oder offline Streichaggregate und Glättwerke
verschiedener Ausprägung, Anzahl und Anordnung angliedern.
Die Minischuhpresseinheiten sind bevorzugt für eine maximale
Linienkraft von 500 kN/m ausgelegt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
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Die
einzige Figur der Zeichnung zeigt in schematischer Teildarstellung
eine Pressenanordnung 10 einer Maschine zur Herstellung
und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn, bei der es sich insbesondere
um eine Papier- oder Kartonbahn handeln kann.
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Die
Pressenanordnung 10 umfasst eine Kompaktpresse 12 mit
wenigstens einer, im vorliegenden Fall beispielsweise zwei Zentralwalzen 14, 16,
denen jeweils eine Schuhpresseinheit wie beispielsweise eine Schuhpresswalze 18 bzw. 20 zugeordnet
ist.
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Dabei
bilden die in Bahnlaufrichtung L betrachtet erste Zentralwalze 14 mit
der ihr zugeordneten Schuhpresswalze 18 einen ersten in
Bahnlaufrichtung L verlängerten Pressnip 22, die
erste Zentralwalze 14 mit der zweiten Zentralwalze 16 einen zweiten
Pressnip 24 und die zweite Zentralwalze 16 mit
der ihr zugeordneten Schuhpresswalze 20 einen dritten,
in Bahnlaufrichtung L wieder verlängerten Pressnip 26.
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Wie
anhand der Figur zu erkennen ist, kann der erste Pressnip 22 beispielsweise
doppelt befilzt und der dritte Pressnip 26 beispielsweise
einfach befilzt sein.
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Die
Faserstoffbahn wird nacheinander durch den ersten, zweiten und dritten
Pressnip 22 bis 26 geführt. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel wird sie anschließend im Bereich
einer Pickup-Walze 28 durch ein Trockensieb 30 von
der zweiten Zentralwalze 16 übernommen und der
Trockenpartie 32 zugeführt.
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Beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel sind beide Schuhpresswalzen 18, 20 jeweils
für eine Linienkraft ≤ 500 kN/m ausgelegt. Zudem
ist die in Bahnlaufrichtung L gemessene Schuhlänge der
Schuhpresswalzen 18, 20 jeweils ≤ 200
mm, vorzugsweise ≤ 150 mm.
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Bevorzugt
sind die Schuhpresswalzen 18, 20 der Kompaktpresse 12 jeweils
für einen Spitzendruck < 5
MPa und vorzugsweise für einen Spitzendruck < 4 MPa ausgelegt.
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Die
beiden Schuhpresswalzen 18, 20 besitzen jeweils
einen über den Schuhbereich geführten flexiblen
Walzenmantel, der außerhalb des Schuhbereichs zumindest
im Wesentlichen kreiszylindrisch geführt ist. Dabei weisen
die Schuhpresswalzen 18, 20 bezogen auf den kreiszylindrisch
geführten Mantelabschnitt jeweils einen Durchmesser < 1,2 m, vorzugsweise < 1 m auf.
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Um
die mit der Schuhpresswalze 20 den dritten Pressnip 26 bildende
Zentralwalze 16 kann vorteilhafterweise auch ein Transferband
(nicht gezeigt) geführt sein, durch das die Faserstoffbahn
nach Durchlaufen des dritten Pressnips 26 in Richtung Trockenpartie 32 aus
der Kompaktpresse 12 geführt wird. Die Faserstoffbahn
kann dann beispielsweise durch ein Trockensieb von dem Transferband
abgenommen werden.
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In
Bahnlaufrichtung L hinter der Pressenanordnung 10 kann
zweckmäßigerweise eine Hochleistungstrocknungseinheit
wie insbesondere eine Luftstromtrocknungseinheit vorgesehen sein.
Dabei kann eine solche Hochleistungstrocknungseinheit insbesondere
einen Impingement- oder Prallströmungstrockner umfassen.
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Es
sind beispielsweise solche Ausführungen der Maschine denkbar,
bei denen in Bahnlaufrichtung L unmittelbar hinter der Pressenanordnung
eine einreihige oder zweireihige Trockengruppe oder Vortrockengruppe
oder eine Hochleistungstrocknungseinheit vorgesehen ist. Dabei kann
beispielsweise in Bahnlaufrichtung L unmittelbar hinter der Pressenanordnung 10 eine
Hochleistungstrocknungseinheit und hinter der Hochleistungstrocknungseinheit
eine einreihige oder zweireihige Trockengruppe oder Vortrockengruppe
vorgesehen sein.
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In
Bahnlaufrichtung L hinter der Trockenpartie 32 können
online oder offline wenigstens ein Glättwerk und/oder wenigstens
eine Leim- und/oder Streichaggregat vorgesehen sein.
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Bevorzugt
ist in Bahnlaufrichtung L vor der Pressenanordnung 10 ein
Hybridformer oder ein Gapformer vorgesehen.
-
Die
Maschine kann insbesondere einen Verdünnungsstoffauflauf
umfassen.
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Zudem
ist die Maschine bevorzugt für eine Maschinenlaufgeschwindigkeit > 1500 m/min und vorzugsweise
für eine Maschinenlaufgeschwindigkeit > 1700 m/min ausgelegt.
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Mit
besonderem Vorteil ist die erfindungsgemäße Pressenanordnung 10 und/oder
die erfindungsgemäße Papiermaschine zur Herstellung und/oder
Behandlung von SC-Papier verwendbar.
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- 10
- Pressenanordnung
- 12
- Kompaktpresse
- 14
- Zentralwalze
- 16
- Zentralwalze
- 18
- Schuhpresseinheit,
Schuhpresswalze
- 20
- Schuhpresseinheit,
Schuhpresswalze
- 22
- erster
Pressnip
- 24
- zweiter
Pressnip
- 26
- dritter
Pressnip
- 28
- Pickup-Walze
- 30
- Trockensieb
- 32
- Trockenpartie
- L
- Bahnlaufrichtung
- l
- Schuhlänge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004056320
A1 [0026]
- - DE 102004023321 A1 [0026]
- - EP 1158092 B1 [0026]