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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Aufsatzdichtung für eine Pfosten-Riegel-Fassade,
die ein Leistenprofil, insbesondere in Form eines Hutprofils, mit
zumindest einer seitlichen Querstrebe und ein oder mehrere Weichkunststoffteile
umfaßt.
Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung
einer oben definierten Aufsatzdichtung sowie auf ein Dichtungssystem
mit jeweils einer erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung
an einem ersten Tragprofil und einem, vorzugsweise senkrecht dazu angeordneten
zweiten Tragprofil für
ein Fassadensystem, sowie auf ein Fassadensystem.
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Es
sind Aufsatzdichtungen für
Fassaden bekannt. Dabei wird ein im Schnitt hutförmiges Leistenprofil auf einen
als U-förmigen
Schraubkanal ausgebildeten Halteprofil aufgesteckt. Zwischen den
Fassadenelementen, zum Beispiel Isolierglasscheiben oder sonstigen
Fassadenfüllelementen
und dem Halteprofil sind einzelne Dichtungsstreifen vorgesehen, die
an Haltenuten am Tragprofil montiert sind.
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Dieser
Stand der Technik ist verhältnismäßig aufwendig
in der Montage, da an einem Tragprofil zwei Dichtungen zu montieren
sind und mittig, das Leistenprofil am Tragprofil anzuordnen ist.
Dabei können
diese Arbeiten kaum werkstattseitig vorbereitet werden, da die auf
dem Tragprofil aufgesteckte einzelnen Elemente zum Beispiel bei
der Montage oder bei dem Transport verloren gehen können.
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Aufgrund
der verhältnismäßig aufwendigen baustellenseitigen
Montage ist oftmals eine 100%-ige Dichtheit nicht gewährleistet,
da bei einer Vielzahl von Bearbeitungsschritten unter Umständen Arbeitsschritte
vergessen werden, die für
die absolute Dichtheit von Bedeutung sind.
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Es
sind auch Aufsatzdichtungen bekannt, die einstückig aus einem weichen Kunststoffprofil,
zum Beispiel Moosgummi oder EPDM gefertigt sind. Diese Konstruktion
hat jedoch mehrere Nachteile. Es gibt Übergänge an Tragprofilen, bei denen
die Einsätze
unterschiedliche Stärken
aufweisen beziehungsweise bei polygonalen Fassaden schräge Dichtungen
erforderlich sind. Somit ist es erforderlich, eine Vielzahl von
unterschiedlichen Dichtungstypen herzustellen und bereitzustellen.
Dies ist aufwendig und aufgrund der Lagerhaltung auch kostspielig.
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Die
vorliegende Erfindung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, eine
Aufsatzdichtung wie eingangs beschrieben dahingehend weiterzuentwickeln, dass
diese möglichst
einfach montierbar ist und gleichzeitig eine zuverlässige Dichtungsfunktion zur Verfügung stellt.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass das Weichkunststoffprofil an einer seitlichen Querstrebe des
Leistenprofils anbringbar ist, wobei das Weichkunststoffprofil eine
Fassadenelementdichtungsseite und eine gegenüberliegende Tragprofildichtungsseite
aufweist.
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Der
erfindungsgemäße Vorschlag
verbindet das die Dichtfunktion leistende Weichkunststoffprofil mit
der Querstrebe des Leistenprofils. Dabei hält die Querstrebe das Weichkunststoffprofil.
Hierfür
sind verschiedene Varianten vorgesehen. Dabei übernimmt aber nicht nur das
Weichkunststoffprofil eine Dichtfunktion, sondern auch das Leistenprofil
hat Dichtfuntkion, das heißt,
es bildet eine Dichtebene in Verbund mit dem Weichkunststoffprofil.
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Die
Querstrebe erstreckt sich an dem Leistenprofil rechtwinlig zur Längserstreckung
des Profils, wobei zu beachten ist, dass die Erfindung sowohl Lösungen umfasst,
bei welcher das Leistenprofil nur eine oder auch zwei Querstreben
(diese sind dann symmetrisch zur Mittelachse angeordnet) aufweist. So
weisen zum Beispiel Tragprofile, die an der Seite der Fassade angeordnet
sind, oftmals nur eine Querstrebe auf, da es sich um ein Abschlußstück handelt. Dabei
müssen
natürlich
die beiden Querstreben nicht zwingend gleichlang sein. Auch hier
ist die Erfindung variabel und frei.
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Da
das Leistenprofil jetzt das eine oder die zwei Weichkunststoffprofile
trägt,
erleichtert sich die Montage erheblich. Die entsprechend ausgestatteten Leistenprofile
können
werkstattseitig vorbereitet werden und sind auch auf der Baustelle
leicht und einfach zu montieren. Es wird dabei nicht nur die Montage
vereinfacht, es resultiert auch eine zuverlässigere Gesamtmontage, dadurch,
dass durch das richtige Einbauen des Leistenprofils auch gleichzeitig
die Weichkunststoffprofile sicher und zuverlässig an der richtigen Position
angeordnet sind.
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Ein
wesentlicher weiterer Vorzug der Erfindung ist, dass das Weichkunststoffprofil
eine Fassadenelementdichtungsseite und eine gegenüberliegende
Tragprofildichtungsseite aufweist. Im eingebauten Zustand befindet
sich das Weichkunststoffprofil zwischen dem Fassadenelement, was
zum Beispiel eine Isolierglasscheibe sein kann und dem Tragprofil
und dichtet diesen Bereich ab. Der Bereich des Weichkunststoffprofiles,
welches dem Fassadenelement zugewandt ist, definiert somit die Fassadenelementdichtungsseite,
die Seite die dem Tragprofil zugewandt ist, ist die Tragprofildichtungsseite.
Es ist ein wesentlicher Vorzug der Erfindung, dass durch das sicher
zu montierende Leistenprofil, die optisch entsprechend wahrnehmbar
ist und gegebenenfalls auch farbig markiert ist, eine optische Kontrolle
besteht, dass über
die gesamte Länge,
gegebenenfalls auch über
die gesamte Fassade, die Aufsatzdichtung zuverlässig montiert ist und der kritische
Bereich zwischen Fassadenelement und Tragprofil zuverlässig abgedichtet
ist.
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Üblicherweise
wird das Fassadenelement beziehungsweise Fassadenfüllelement
(dies kann zum Beispiel ein Paneel, eine Metallplatte oder auch eine
Isolierglasscheibe sein) von einer Pressleiste gehalten, die zwischen
den Fassadenfüllelementen in
die Fassadenunterkonstruktion eingeschraubt wird. Die Pressleiste
presst dabei gegebenenfalls über
eine Außendichtung
das Fassadenfüllelement gegen
das Tragprofil und befestigt dieses so. Gleichzeitig wird dabei
auch das Fassadenfüllelement
auf das Weichkunststoffprofil gepresst, wobei dabei die Befestigungskraft
sowohl auf die Tragprofildichtungsseite wie auch auf die Fassadenelementdichtungsseite
wirkt und vielleicht noch verbleibende Undichtigkeiten sicher verschließt.
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Diese
Anordnung führt
insbesondere auch bei unter Umständen
bestehenden Inhomogenitäten bei
den Maßen
bei Tragprofil oder beim Leistenprofil zu einem entsprechenden Ausgleich,
da das deutlich elastischere und anschmiegsamere Weichkunststoffprofil
sich ergebende Maßunterschiede
auszugleichen in der Lage ist.
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Somit
wird eine Dichtung geschaffen, die die plattenartige Abdeckung,
insbesondere Glas, mit dem Tragprofil direkt und sicher abdichtet.
Dadurch, daß das
Weichkunststoffprofil an das Leistenprofil anbringbar ist, wird
ein bausatzartiges System geschaffen, das eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten
von unterschiedlichen Weichkunststoffprofilen an (wenigen) einheitlichen
Leistenprofilen zuläßt.
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Nachfolgend
wird oftmals auch von einer Glasdichtungsseite gesprochen, was ein
Synonym für
den Begriff "Fassadenelementdichtungsseite" ist. Dies insbesondere
deshalb, weil als Fassadenelement beziehungsweise Fassadenfüllelement
oftmals eine Glasscheibe beziehungsweise Isolierglasscheibe (dies
ist auch als Glasscheibe zu verstehen) eingesetzt wird.
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Vorzugsweise
ist die der Glas- und der Tragprofildichtungsseite benachbarte,
der Querstrebe zugewandte Seite des Weichkunststoffprofils eine
Befestigungsseite für
die seitlichen Querstreben des Leistenprofils. Aufgrund dieser funktionalen
Zuordnung der Seitenflächen
des als Dichtung dienenden Weichkunststoffprofils ergibt sich für jede Seite
des Weichkunststoffprofils eine maximale Funktion. Die Dichtungsseite
zum Tragprofil hin weist eine zuverlässig dichtende großflächige Seite
auf. Die Befestigungsseite kann maximale Wirkung entfalten und zur Befestigung
genutzt werden.
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Von
Vorteil ist, daß das
Weichkunststoffprofil an dem Leistenprofil mittels einer formschlüssigen Verbindung
befestigt ist, die eine Ausnehmung entweder im Leistenprofil oder
bevorzugt im Weichkunststoffprofil aufweist. Diese formschlüssige Verbindung
ist zum Beispiel durch Zapfen mit Widerhakenprofil oder Hinterschneidungen,
beispielsweise in Form eines Schwalbenschwanzes, ausgebildet. Alternativ
ist auch ein Verkleben oder ein Verschweißen möglich.
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Natürlich kann
die Befestigung am Leistenprofil auch übers Eck, das heißt über die
Befestigungsseite und die Tragprofildichtseite, erfolgen, beispielsweise
in einer hakenförmige
Nut am Leistenprofil.
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Erfindungsgemäß wird des
Weiteren vorgesehen, dass das Weichkunststoffprofil an dem Leistenprofil
durch eine kraft- oder stoffschlüssige
Verbindung gehalten ist. In einer einfachen Variante ist eine Klemmung
zwischen dem Weichkunststoffprofil und dem Leistenprofil vorgesehen,
was natürlich
ein einfaches zerstörungsfreies
Austauschen des Weichkunststoffprofils erlaubt. Die Klemmung wird
einfach aus der Elastizität
des Weichkunststoffprofils gewonnen.
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Unter
einer stoffschlüssigen
Verbindung wird zum Beispiel eine Verschweißung oder Verklebung verstanden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Querstreben am Ende zur kraft- und/oder formschlüssigen und/oder
stoffschlüssigen
Verbindung, bevorzugt mit mindestens einem – im Querschnitt gesehen – kreisrunden
Zapfen ausgebildet. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind zwei kreisrunde Zapfen abstehend von den Querstreben, insbesondere
senkrecht abstehend und gegenüberliegend
ausgebildet. Somit kann das Weichkunststoffprofil auf das Leistenprofil
aufgeclipst werden. Das Weichkunststoffprofil umschließt dabei
die Querstreben von der Befestigungsseite her mehrseitig, insbesondere
dreiseitig.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Weichkunststoffprofil auf der Ober- und Unterseite der Querstrebe
angeordnet ist. Somit bildet das Weichkunststoffprofil in einfacher Weise
eine dem Fassadenelement zugewandte Fassadenelementdichtungsseite
sowie eine dem Tragprofil zugewandte Tragprofildichtungsseite aus.
Zumindest das seitliche Ende der Querstrebe befindet sich somit
zwischen dem Fassadenelement und dem Tragprofil, und ist in das
Weichkunststoffprofil eingebettet. Dabei ist das auf der Unter-
und Oberseite vorgesehen Weichkunststoffprofil einstückig ausgebildet oder
aber das Weichkunststoffprofil besteht aus zwei Teilen, wobei das
seitliche Ende der Querstrebe zwischen den beiden Teilen des Weichkunststoffprofils angeordnet
ist. Um den erfindungsgemäßen Erfolg zu
erreichen, ist es daher nicht notwendig, dass das seitliche Ende
der Querstrebe vollkommen abgedeckt ist von dem Weichkunststoffprofil.
Dies ist eine bevorzugte erfindungsgemäße Variante. Es ist auch eine "Sandwich"-Realisierung möglich. Auf
beide Bereiche des Weichkunststoffprofils, die im ersten Bereich
der auf der Oberseite und im zweiten Bereich der auf der Unterseite
der Querstrebe angeordnet sind (sei es in einstückiger oder zweistückiger Ausführung),
wirkt die Presskraft aufgrund der Befestigung der Fassadenelemente
durch die Pressleiste an dem Tragprofil. Dabei ist zum Beispiel
das seitliche Ende der Querstrebe in dem Weichkunststoffprofil eingebettet
oder von diesem umfasst.
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Um
in einem Fertigungsverfahren das Weichkunststoffprofil gegebenenfalls
besser an den Querstreben zu befestigen, kann das Weichkunststoffprofil
bevorzugt einteilig mit insbesondere mindestens einem Scharnier
ausgebildet sein, welches das Befestigungsprofil und das Ausgleichsprofil
miteinander verbindet.
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Durch
die Scharnierfunktion weitet sich der Spalt zwischen den beiden
Teilen etwas auf, was die Montage, das heißt das Aufstecken auf die Querstrebe
entsprechend erleichtert, da zu nächst
das Weichkunststoffprofil auf der ersten Seite, zum Beispiel der Oberseite
der Querstrebe zu positionieren ist und dann der andere Teil über das
Scharnier an die Unterseite der Querstrebe herangeklopft wird. Gehalten wird
das Weichkunststoffprofil in dieser Variante zum Beispiel durch
eine Klebung oder Verschweißung.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass das Leistenprofil als ein hartes Profil, insbesondere
aus Kunststoff oder Metall, also als Kunststoff- oder Metallprofil ausgebildet
ist. Als Metall kommt hierbei insbesondere schlecht wärmeleitende
Materialien in Frage oder aber es werden Leichtmetalle, zum Beispiel
Aluminium oder Aluminiumlegierungen eingesetzt.
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Bevorzugt
ist das Leistenprofil aus Polyvinylchlorid (PVC) oder Polyamid (PA)
hergestellt und weiter bevorzugt ist das Weichkunststoffprofil aus EPDM
(Ethylen-Propylen-Dien-Copolymer) oder Thermoplastischen Elastomeren
(TPE) hergestellt.
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Um
bei Pfosten-Riegel-Bauweise das Weichkunststoffprofil ineinander
greifen zu lassen und somit eine dichte Verbindung zu schaffen,
weist das Weichkunststoffprofil ein übereinander liegendes Befestigungsprofil
und ein Ausgleichsprofil auf, wobei entweder das Ausgleichsprofil
eine Glasdichtungsseite oder umgekehrt das Befestigungsprofil eine Glasdichtungsseite
aufweist.
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Dabei
ist ein Teilprofil des Weichkunststoffprofils, nämlich das Befestigungsprofil,
an den Querstreben des Leistenprofils befestigt.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
sind die Querstreben des Leistenprofils zwischen Befestigungsprofil
und Ausgleichsprofil zur Befestigung des Weichkunststoffprofils
am Leistenprofil angeordnet.
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Dabei
kann das Weichkunststoffprofil zweiteilig ausgebildet sein, da es
erst durch eine stoffschlüssige
Verbindung an den Querstreben des Leistenprofils zum Weichkunststoffprofil
zusammengefügt
wird. Die stoffschlüssige
Verbindung kann beispielsweise mittels Kleben, Verschweißen oder
Vulkanisieren erfolgen.
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Es
bildet sich dann zum Beispiel eine Klebe- oder Verschweißschicht
zwischen den beiden Teilen des Weichkunststoffprofils aus.
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Alternativ
ist es aber auch erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Weichkunststoffprofil als angespritzter Kunststoff ausgeführt ist.
Es sind Verfahren bekannt, mit welchen ein entsprechendes Weichkunststoffprofil
an die Querstrebe angespritzt werden kann, wobei natürlich geschickterweise
dabei beide Seiten der Querstrebe mit dem Weichkunststoffprofil (sei
es ein- oder mehrteilig)
bespritzt wird. Natürlich ist
es auch möglich,
eine einseitig aufgeklebte im ersten Teil des Weichkunststoffprofils
mit einem angespritzten zweiten Teil zu kombinieren. Die Erfindung verlangt
auch keine homogene Materialien der beiden Teile des Weichkunststoffprofils.
Dies können auch
unterschiedliche Materialien sein.
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Das
Befestigungsprofil und das Ausgleichsprofil sind über ein
Scharnier miteinander verbunden, das eine Abreißlinie ausbildet. Die Abreißlinie ist wichtig,
um beim Überlappen
eines Pfosten-Riegel-Verbindungsbereichs jeweils ein überflüssiges Stück des Ausgleichsprofils
herauszutrennen. Das Herausschneiden erfolgt üblicherweise kurz vor Montage
der Pfosten-Riegel-Verbindung
und kann von einem Monteur mittels leichter Werkzeuge manuell ausgeführt werden.
Erfindungsgemäß wird dabei
das Scharnier als Abreißlinie
verwendet, die Erfindung ist hierauf aber nicht beschränkt. Natürlich kann
die Abreißlinie
auf einen anderen Bereich des Weichkunststoffprofils angeordnet
sein, wo zum Beispiel eine entsprechende Materialschwächung oder Schlitzung vorbereitet
ist und es können
auch mehrere Abreißlinien
parallel nebeneinander vorgesehen sein. Diese Maßnahmen erleichtern die Heraustrennung
eines entsprechenden Profilteiles, um zum Beispiel in eine, Fassadenkreuzungspunkt
eine entsprechende Ausnehmung vorzusehen.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
ist die Abreißlinie
in Höhe
der Querstreben an der verlängerten
unteren Fläche
der Querstreben ausgebildet.
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Geschickterweise
wird erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Tragprofildichtungsseite großflächig mit im Wesentlichen Tragprofildichtungfunktionen
ausgebildet ist. Dabei wird eine sichere Dichtfunktion zum Tragprofil
hin erreicht. Des Weiteren wird alternativ nach der Erfindung vorgesehen,
dass die Fassadenelementdichtungsseite großflächig mit im Wesentlichen Fassadenelementdichtungfunktionen
ausgebildet ist. Auch hier wird durch die großflächige Ausgestaltung eine gute
Dichtfunktion erreicht. Gegebenenfalls werden hierzu auch entsprechende Lippendichtungen
und dergleichen eingesetzt, um den Dichtungseffekt noch weiter zu
steigern.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Leistenprofil Haltemittel, insbesondere im Kopfbereich oder an den
Schenkeln zum Halten des Leistenprofils an einem Trag- oder Halteprofil
aufweist.
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Geschickterweise
ist dieses Haltemittel zum Beispiel als längsverlaufende Rille oder Vorsprung ausgebildet,
die eine Clips- oder
Schnappverbindung mit entsprechenden Halteelementen am Trag- oder Halteprofil
bildet.
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Zur
sicheren und schnellen Verbindung des Leistenprofils am Tragprofil
ist das Leistenprofil als mit einer Nut oder einem Leistenvorsprung
zur, insbesondere formschlüssigen,
Befestigung an einem Tragprofil ausgebildet.
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Um
einen Isolationsraum, der von einer Seite des Tragprofils, eines
Halteprofils am Tragprofil, einer Querstrebe und einer Seite des
Befestigungsprofils gebildet wird, sicher abzudichten, ist die Tragprofildichtungsseite
großflächig mit
im wesentlichen einer Tragprofildichtungsfunktion ausgebildet. So
stellt die Erfindung nicht nur eine sehr gute Dichtfunktion zur
Verfügung,
sondern verbessert auch die Wärmedämmeigenschaften
entsprechend ausgestatteter Fassadensysteme.
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Zur
Unterstützung
dieser Tragprofildichtungsfunktion ist zusätzlich die Tragprofildichtungsseite
des Befestigungs- oder Ausgleichsprofils mit einem Nut- oder Führungsprofil
ausgebildet. Das Führungsprofil
kann eine hervorstehende Zentrierhervorhebung umfassen. Die Nut
greift in ein Rille des Tragprofils ein und schafft somit zudem
eine mit einer Längsseite
des Tragprofils fluchtende Außenoberfläche. Würde ein
formschlüssiger Übergang
zwischen Tragprofildichtungsseite und Tragprofil fehlen, so könnte die
Tragprofildichtungsseite des weichkunststoffprofils in das Tragprofil
Richtung Isolationsraum rutschen oder in die andere Richtung herausrutschen.
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Damit
das Leistenprofil sicher in ein Halteprofil des Tragprofils einclipsbar
ist, weist das Leistenprofil zwischen einem Kopfbereich eines Hutprofils
und den Schenkeln einen Winkel α von
etwas kleiner als 90° auf.
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Die
Schenkel verlaufen dabei bevorzugt parallel zur Anpresskraft oder
in einem spitzen Winkel hierzu. Der Kopfbereich verbindet die beiden
Schenkel.
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Damit
das Weichkunststoffprofil auf das Tragprofil leicht vorgespannt
gepreßt
wird, weist zumindest ein Schenkel des Leistenprofils und die Querstreben
daran einen Winkel β von etwas
mehr als 90°,
bevorzugt zwischen 91° bis
95° auf.
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Gemäß einem
erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung einer vorbeschriebenen Aufsatzdichtung, werden die
Weichkunststoffprofile an den Querstreben des Leistenprofils maschinell
eingeschoben und daran befestigt und insbesondere aufgeklebt beziehungsweise
aufgeschweißt.
Somit kann in großen
Mengen eine erfindungsgemäße Aufsatzdichtung
kostengünstig
hergestellt werden, die zudem eine schnelle Montage an Fassadensystemen ermöglicht.
Dies ist vor allem bei Standardprofilen und Standardprofilgrößen sinnvoll.
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Für Sonderformen,
die meist in geringeren Stückzahlen
und kürzeren
Längen
auftreten, wird das Weichkunststoffprofil an mindestens einer seitlichen
Querstrebe des Leistenprofils manuell befestigt. Somit können auch
unterschiedliche Weichkunststoffprofile, angepaßt an spezielle Kundenwünsche, montiert
werden.
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Um
die Aufsatzdichtung an einem Fassadensystem mit einem ersten Tragprofil
und einem gewöhnlich
beziehungsweise insbesondere winklig oder rechtwinklig dazu angeordnetem
zweiten Tragprofil einzusetzen und dabei ein möglichst feuchtigkeitsabdichtendes
und feuchtigkeitsabführendes Dichtungssystem
zu schaffen, ist erfindungsgemäß die Höhe der Querstrebe
an einem Hutprofil des Leistenprofils am ersten Tragprofil von der
Höhe der Querstrebe
am Hutprofil des Leistenprofils am zweiten Tragprofil verschieden.
Somit kann das am zweiten Tragprofil befestigte Leistenprofil das
am ersten Tragprofil befestigte Leistenprofil in Anschlußbereichen überlappen.
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Das
erste und zweite Tragprofil sind dabei zum Beispiel identisch. Das
Leistenprofil und das Weichkunststoffprofil des ersten und zweiten
Tragprofils sind jedoch verschieden. Die Zwischenräume im überlappenden
Bereich der Tragprofile sind durch ineinandergreifende Weichkunststoffprofile
ausgefüllt.
Das Weichkunststoffprofil für
das erste Tragprofil ist deshalb an die Höhe der Querstrebe des jeweiligen
Leistenprofils angepaßt
und unterscheidet sich somit vom Weichkunststoffprofil am zweiten
Tragprofil.
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Das
Weichkunststoffprofil besteht aus zwei Teilen, die durch das Scharnier
einstückig
verbunden sind. Das eine Teil bildet ein Befestigungsprofil, an dem
das Weichkunststoffprofil mit dem Leistenprofil über die Querstreben befestigt
ist. Das andere Teil bildet ein Ausgleichsprofil, um eine Distanz
zwischen Tragprofil und Glasdichtungsseite an dem dazwischen liegenden
Befestigungsprofil auszugleichen und könnte auch als Distanzausgleichsprofil
bezeichnet werden.
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Von
Vorteil ist, wenn die Höhe
der Querstreben am Hutprofil des Leistenprofils am ersten Tragprofil
größer ist
als an dem zweiten Tragprofil. Das Weichkunststoffprofil ist bei
dieser Ausführungsform so
ausgestaltet, daß das
Ausgleichsprofil die Glasdichtungsseite und das Befestigungsprofil
die Tragprofildichtungsseite umfaßt. Dagegen ist beim Leistenprofil
mit einem niedrigeren Hutprofil das Weichkunststoffprofil mit dem
Befestigungsprofil und Ausgleichsprofil genau anders herum angeordnet
ausgebildet. Das Befestigungsprofil umfaßt die Glasdichtungsseite und
das Ausgleichsprofil die Tragprofildichtungsseite.
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Im Überlappungsbereich
bei der Befestigung des zweiten Tragprofils senkrecht am ersten
Tragprofil wird jeweils das Ausgleichsprofil herausgeschnitten.
Dies ist problemlos mit einfachen Werkzeugen bei der Montage des
Fassadensystems möglich,
da nur das Scharnier sowie der Profilquerschnitt des Ausgleichsprofils
geschnitten werden muß und
sich zwischen dem Befestigungsprofil und dem Ausgleichsprofil eine
Abrißlinie
des Weichkunststoffprofils befindet, die als Scharnier dafür schon
vorbereitet ist. Am gegenüberliegenden
Ende des Scharniers befindet sich eine formschlüssige leicht zusammengefügte Verbindung,
die von Hand mittels leichter Zugbeaufschlagung gelöst werden
kann. Das überflüssige Ausgleichsprofil
kann somit manuell vom Monteur abgezogen werden.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Leistenprofil des winklig an dem ersten Tragprofil anschließenden zweiten
Tragprofiles über
dieses hinausgeht. Da das Weichkunststoffprofil an dem Leistenprofil
angeordnet ist, steht auch dieses entsprechend über das Ende des Tragprofiles
vor. In der Regel werden dabei die senkrecht verlaufenden Pfosten
durchgehend angeordnet, an welche sich winklig, insbesondere rechtwinklig
die als Riegel ausgebildeten zweiten Tragprofile anschließen.
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Dabei
ist es günstig,
daß das
vordere Ende des mit der kleineren Höhe ausgebildeten Leistenprofiles
in der eingebauten Lage auf einer Querstrebe des höheren Leistenprofiles
angeordnet ist. Diese Anordnung wird zum Beispiel insbesondere in 1 deutlich.
Dies führt
dazu, daß gerade
in dem Bereich, in welchem an dem höheren Leistenprofil das Weichkunststoffprofil
angeordnet ist, auch geschickterweise das Ende des niedrigeren Leistenprofil
des zweiten Tragprofiles ist und so auch im Kreuzungspunkt dicht
zusammenwirkt. Die Anordnung ist dabei so gewählt, dass natürlich Wasser,
welches im Bereich der Dichtung des querverlaufenden Riegels anfällt, in
die senkrecht angeordneten Ablaufkanäle der Pfosten gelangen kann.
Diese Ablaufkanäle
befinden sich dabei auf der dem Tragprofil abgewandten Seite des Leistenprofiles.
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Die
geometrische Angabe "auf" bezieht sich dabei
zum Beispiel darauf, daß das
vordere Ende des schmäleren
oder niedrigeren Leistenprofiles über der Querstrebe des höheren Leistenprofiles
angeordnet ist. Im Schnitt gesehen, wie dies in der 1 gezeigt
ist, ergibt sich diese (natürlich
nicht beschränkende) Bezugnahme.
In diesem Bezugssystem befindet sich das Tragprofil "unten". Es ist aber aufgrund
der Darstellung klar, wie die Anordnung zu verstehen ist.
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Es
ist in einer bevorzugten Variante der Erfindung des Weiteren vorgesehen,
dass in der eingebauten Lage am vorderen Ende des Weichkunststoffprofiles
des mit der kleineren Höhe
ausgebildeten Leistenprofiles ein Stück des dem Tragprofil zugewandten
Ausgleichsprofil und an dem Weichkunststoffprofil des höhen Leistenprofiles
ein Stück
des dem Füllelement
zugewandten Ausgleichsprofiles entfernt ist. Im Anschlußbereich,
bei welchem der waagerecht verlaufende Riegel an dem senkrecht stehenden
Pfosten anschließt,
wird oftmals auch als Kreuzungspunkt beschrieben, ohne dabei diesen
so verstehen zu wollen, dass hier tatsächlich die beiden Profile über Kreuz,
also übereinander
liegen. Sie schließen
ebenengenau aneinander an, allerdings ergibt sich für die relativ
kompliziert ausgeführten Dichtungsverläufe die
Notwendigkeit die Anordnung so zu treffen, dass diese auch im Kreuzungsbereich also
Anschlußbereich
sicher und zuverlässig
dicht sind. Die vorzugsweise Ausgestaltung gemäß der Erfindung sieht dabei
vor, daß das
Weichkunststoffprofil mit zusätzlichen
Ausgleichsprofilen ausgestattet ist, die im Bereich eines Kreuzungspunktes
abschnittsweise geschickt abgetrennt werden, um ein ebenengenaues
und dichtes Zusammenwirken mit der Aufsatzdichtung im Bereich des
Riegels und des Pfostens zu erreichen.
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Dies
wird insbesondere unter Zurhilfenahme der Zeichnung nach 1 klar,
da das vordere Ende des niedrigeren Leistenprofiles des als Riegel
dienenden Tragprofiles über
dieses hinaussteht, wird der untere Bereich des Weichkunststoffprofiles,
welcher dem Tragprofil zugewandt ist, abgetrennt, das heißt, das
in diesem Bereich angeordnete Ausgleichsprofil wird entfernt. Dies
wird dabei nur über
die Breite des Anschlusses, also des Kreuzungspunktes ausgeführt. Gleiches
gilt auch für das
Ausgleichsprofil, welches an dem senkrecht verlaufendem Pfosten angeordnet
ist, bei welchem das entsprechende Ausgleichsprofil auf der dem
Fassadenelement zugewandten Seite angeordnet ist. Auch hier wird
im Kreuzungsbereich aus dem Ausgleichsprofil ein kleiner Teil herausgenommen.
Die Anordnung ist letztendlich so ausgewählt, dass die Oberkante des
Leistenprofiles des senkrecht beziehungsweise waagerecht verlaufenden
Tragprofiles jeweils bündig
ist, damit die darauf montierte Abdeckleiste ebenfalls versatzfrei
und ordentlich verläuft.
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Natürlich ist
die Höhe
der Ausgleichsprofile aneinander entsprechend angepaßt.
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Es
ergibt sich dabei, daß das
an dem höheren
Leistenprofil vorgesehene Ausgleichsprofil auf der dem Fassadenelement
zugewandten Seite angeordnet ist, wohingegen an dem niedrigeren
Leistenprofil das Ausgleichsprofil auf der dem Tragprofil zugewandten
Seite angeordnet ist. Hieraus resultiert, daß die Kombination von Leistenprofil
mit dem Weichkunststoffprofil und dessen Ausgleichsprofil jeweils
annähernd
die gleiche Gesamthöhe
hat.
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Des
Weiteren ist in einer erfindungsgemäßen Variante vorgesehen, daß in der
eingebauten Lage das auf der Ober- beziehungsweise Unterseite der
Querstrebe angeordnete Weichkunststoffprofil gequetscht wird. Durch
das Zusammenquetschen wird erreicht, daß sich das elastische Dichtungsmaterial
gerade in noch verbleibende Räumen
oder Spalte hineinzuquetschen sucht, und so diese Räume zuverlässig verschließt und so
ein hoher Grad an Dichtheit resultiert. Dieser Effekt ist dabei
nicht nur bei den längsverlaufenden
Abschnitten günstig,
sondern in gleicher Weise auch in den Kreuzungspunkten, da dann
die von der eingeschraubten Preßleiste her
resultierenden Kräfte
den gesamten Aufbau durchdringen und sowohl auf das obenliegende, schmale
Leistenprofil sowie auch das darunterliegende, höhere Leistenprofil des Pfosten
einwirkt. Es ist klar, dass die im Kreuzungspunkt des Ausgleichsprofils
einander überlappenden
Leistenprofile mit ihren Weichkunststoffprofilen miteinander zusammenwirken
und so eine zuverlässige
Dichtheit bewirken. Die geometrische Anordnung oben und unten bezieht sich
dabei bezüglich
der Ferne oder Nähe
zum Tragprofil. Ein oben angeordnetes Leistenprofil ist vom Tragprofil
weiter entfernt als ein unteres. Dies entspricht auch dem geometrischen
Verständnis
nach 1.
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Zur
besseren Wärmedämmung zwischen Wetterseite
und Innenraum ist eine Isolationskammer zwischen den Querstreben,
dem Weichkunststoffprofil, dem Halteprofil des ersten oder zweiten
Tragprofils und mit einer Tragprofiloberseite ausgebildet.
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Damit
Wasser beziehungsweise Feuchtigkeit, die sich zwischen Glasscheibe
und dem Leistenprofil ansammelt, aus querstehenden Leistenprofilen in
senkrecht stehende Leistenprofile läuft, ist vorzugsweise das erste
Tragprofil ein Pfosten und das zweite Tragprofil ein horizontal
angeordneter Riegel.
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Das
Hutprofil des Leistenprofils ist am Ende mit einem Dichtstück abgedichtet.
Somit kann Feuchtigkeit auch nicht in das Innere des Hutprofils
eindringen.
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Des
Weiteren wird die Aufgabe durch ein Fassadensystem mit einem Dichtungssystem
mit den oben beschriebenen Merkmalen gelöst, wobei das erste Tragprofil
und das zweite Tragprofil aus einem Aluminiumprofil hergestellt
sind und bevorzugt an einer Breitseite, die eine Tragprofildichtungsseite ist,
eine Führungsleiste
oder Nut, bevorzugt in Dreiecksform aufweist. Diese Dreiecks-Nutform
dient zum einen der Abdichtung des Tragprofils mit dem Weichkunststoffprofil
als Dichtmaterial sowie insbesondere dafür, daß das Weichkunststoffprofil
in einer bündigen
Position zum Tragprofil aus Aluminium vereinfacht montiert werden
kann und danach vor allem in dieser Lage bleibt und nicht ver- oder
herausrutschen kann.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
ist das erste und/oder zweite Tragprofil ein Holzprofil mit einem
eingesetzten und befestigten, im Wesentlichen U-förmigen,
harten, vorzugsweise metallischen Halteprofil. Das Halteprofil kann
auf das Holzprofil geschraubt sein und zusätzliche widerhakenförmige Arme
aufweisen, die in eine Nut eingreifen, die mittig in der Breitseite
des Holzprofils eingearbeitet ist.
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Bei
einer weiteren alternativen Ausführungsform
ist das erste und das zweite Tragprofil ein Stahlprofil mit einem
daran, insbesondere stoffschlüssig angeordneten,
vorzugsweise abstehenden U-förmigen
Halteprofil. Eine solche Ausführungsform
verwendet äußerst preisgünstiges
Material und weist eine äußerst stabile
Fassadenkonstruktion auf.
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Das
erfindungsgemäße Fassadensystem
ist dabei mit einem Tragprofil ausgestattet, das bevorzugt als Metall,
insbesondere als Leichtmetallprofil, zum Beispiel als Aluminiumlegierung
oder Aluminiumprofil ausgebildet ist. Es besitzt an einer Seite
ein Halteprofil, mit welchem die Fassadenelemente entsprechend befestigt
werden.
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Neben
dem Einsatz von Metall als Tragprofil ist natürlich auch der Einsatz von
Holz als Tragprofil alternativ möglich.
In diesem Fall ist bevorzugterweise ein eingesetztes oder aufgesetztes
Halteprofil vorgesehen, welches eine Befestigungsmöglichkeit
für die
Schrauben der Pressleiste bietet. Üblicherweise ist das Halteprofil
als Schraubkanal U- oder C-förmig auf
dem Profil längsverlaufend
ausgebildet. Das Halteprofil kann aber auch kastenförmig ausgebildet sein.
Bevorzugt besteht das Halteprofil aus dauerhaftem und ausreichend
hartem Material, wie zum Beispiel Metall, Leichtmetall, Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung.
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Es
besteht aber auch die Variante, dass das Halteprofil stoffschlüssig an
dem Metallprofil, zum Beispiel einem Stahlprofil realisiert ist.
In diesem Fall bildet das Stahlprofil das Tragprofil.
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Um
die Ausrichtungen der Dichtungen, insbesondere des Weichkunststoffprofils,
zu erleichtern, ist an dem Tragprofil, gegebenenfalls auch an dem seitlichen
Schenkel des Halteprofils, welches an dem Tragprofil anliegt, ein
längsverlaufendes
Führungsprofil
vorgesehen. Dies kann zum Beispiel im Schnitt ein Vorsprung oder
auch eine Nut sein.
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Des
Weiteren ist an dem Tragprofil und/oder Halteprofil in einer erfindungsgemäßen Variante
ein mit dem Haltemittel des Leistenprofils zusammenwirkendes Halteelement
vorgesehen. Geschickterweise bilden Haltemittel und Halteelement
eine Schnapp- oder Clipverbindung, also zumindest einen kraftschlüssigen,
wenn nicht sogar formschlüssigen
Verbund, wobei sich für
das Halteelement zum Beispiel ein längsverlaufender leistenartiger
Wulst oder eine Nut bevorzugt eignet.
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In
diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, daß alle im
Bezug auf die Aufsatzdichtung, zum Dichtungssystem und dem Fassadensystem
beschriebenen Merkmale und Eigenschaften aber auch Verfahrensweisen
sinngemäß auch bezüglich der
Formulierung des erfindungsgemäßen Verfahrens übertragbar
und im Sinne der Erfindung einsetzbar und als mitoffenbart gelten.
Gleiches gilt auch in umgekehrter Richtung, das bedeutet, nur im
Bezug auf das Verfahren genannte, bauliche also vorrichtungsgemäße Merkmale
können auch
im Rahmen der Vorrichtungsansprüche
berücksichtigt
und beansprucht werden und zählen
ebenfalls zur Erfindung und zur Offenbarung.
-
Es
versteht sich, daß die
vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur
in der jeweilig angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen verwendbar sind.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand mehrerer Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen:
-
1 einen
schematischen Querschnitt durch ein erstes Tragprofil mit einer
ersten Aufsatzdichtung gemäß der Erfindung;
-
2 einen
schematischen Querschnitt eines zweiten Tragprofils mit einer zweiten
Aufsatzdichtung gemäß der Erfindung;
-
3 eine
Querschnittsansicht gemäß der 1 mit
der Aufsatzdichtung aus 2 in der Seitenansicht gemäß der Erfindung;
-
4 Querschnitt
eines Leistenprofils;
-
5 eine
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung;
-
6 eine
dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung;
-
7 eine
vierte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung;
-
8 eine
fünfte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung;
-
9a, 9b einen
Querschnitt einer sechsten, erfindungsgemäßen Ausführungsform der Aufsatzdichtung
beziehungsweise des Weichkunststoffprofils;
-
10a, 10b einen
Querschnitt einer siebten Ausführungsform
des Weichkunststoffprofils gemäß der Erfindung;
-
11a, 11b einen
Querschnitt einer achten besonderen Ausführungsform des Weichkunststoffprofils
gemäß der Erfindung;
-
12 einen
Querschnitt durch ein Aluminiumtragprofil gemäß der Erfindung;
-
13 einen
Querschnitt durch ein Holztragprofil gemäß der Erfindung und
-
14 einen
Querschnitt durch ein Stahltragprofil gemäß der Erfindung.
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Die 1 zeigt
im Querschnitt eine Aufsatzdichtung, die in einem Dichtungssystem
an einem Fassadensystem angeordnet ist. Zwei Weichkunststoffprofile 1 sind
an einem Leistenprofil 2 befestigt. Das Leistenprofil 2 ist
im Querschnitt hutförmig
ausgebildet und hat zwei untere Querstreben 2a, 2b,
die auch als Arme bezeichnet werden könnten. An diesen Querstreben 2a, 2b sind,
im Querschnitt gesehen, kreisförmige
Zapfen 21 einstückig
ausgebildet. Jeweils auf einer Seite des Leistenprofils 2,
an einer Querstrebe 2a, 2b umschließt ein Weichkunststoffprofil 1 den
Zapfen 21 von mehreren, insbesondere drei Seiten, nämlich oben,
unten und seitlich (außen). Die
Seite des Weich kunststoffprofils 1, an der die Querstreben 2a, 2b sind,
ist die Befestigungsseite 16 des Weichkunststoffprofils 1.
Aufgrund der Hinterschneidung wird das Weichkunststoffprofil 1 an
der Querstrebe 2a, 2b gehalten. Das Weichkunststoffprofil 1 kann
entweder manuell auf die Querstreben 2a, 2b eingesteckt
sein oder es kann auch maschinell zum Herstellen von großen Mengen
an den Querstreben befestigt werden und gegebenenfalls zusätzlich verklebt
und verschweißt
werden.
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Der
Vorteil von der Trennung des Leistenprofils 2 vom Weichkunststoffprofil 1 ist,
daß ein
Weichkunststoffprofil 1, je nach Anwendung beziehungsweise
Stärke
einer Glasfüllung
ausgewählt
werden kann. Es kommt nämlich
vor, daß unterschiedliche Dichtungen
links und rechts erforderlich sind. Entweder weil die zu füllenden
Scheiben verschiedene Stärken
aufweisen oder in einem Winkel geneigt sind. Deshalb kann es vorteilhaft
sein, erst kurz vor Montage, nach Art eines Baukastensystems, ein standardisiertes
Leistenprofil 2 mit verschieden ausgestalteten Weichkunststoffprofilen 1 zu
bestücken. Bei
dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind
die Weichkunststoffprofile 1 jedoch nicht verschieden,
sondern identisch.
-
Ein
Fassadensystem wird gewöhnlich
aus vertikal stehenden Pfosten und horizontal stehenden, die Pfosten
verbindenden Riegeln aufgebaut. Die Tragprofile 3, 4 sind
für Pfosten
und Riegel identisch. Um Feuchtigkeit in Form von Wasser beziehungsweise
Wassertröpfchen,
die sich im Dichtungssystem ansammeln können, herauslaufen zu lassen
und insgesamt ein geschlossenes Dichtsystem zu schaffen, sind die
Aufsatzdichtungen für
Pfosten im Vergleich zu den Aufsatzdichtungen der Riegel verschieden.
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Die 1 zeigt
im Querschnitt ein erstes Tragprofil 3, das gewöhnlich einen
vertikal stehenden Pfosten darstellt.
-
Die 2 zeigt,
dazu im Gegensatz im Querschnitt ein zweites Tragprofil 4,
das einen gewöhnlich horizontal
angeordneten Riegel darstellt.
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Die
Aufsatzdichtungen des Pfostens und deren Bauteile sind mit ' bezeichnet und die
speziellen Bauteile des Riegels sind mit '' in
den 1, 2 und 3 zur Unterscheidung
bezeichnet.
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Damit
das Wasser aus dem Riegel in den Pfosten läuft, ist ein Hutprofil 24'' des Leistenprofils 2'' flacher ausgebildet, das heißt, die
Querstreben 2a, 2b haben eine geringere Höhe zu einem
Hutabschluß des
Leistenprofils 2''. Das Leistenprofil 2' des Pfostens
hat demgegenüber
ein höheres
Hutprofil 24',
das heißt,
die Querstreben 2a, 2b sind tiefer am Leistenprofil 2' angeordnet.
-
Das
Weichkunststoffprofil 1 ist im wesentlichen aus zwei, im
Wesentlichen aus Vollmaterial bestehenden Profilen hergestellt,
die an einer Seite, die die Außenseite
zur Aufsatzdichtung bildet, einstückig, scharnierähnlich mittels
eines Scharniers 17 verbunden und auf der gegenüberliegenden
Seite durch eine dreieckförmige
Nut-Feder-Verbindung zusammengepreßt beziehungsweise im Fertigungsverfahren
verklebt oder zusammengefügt
sind. Das eine Teil des Weichkunststoffprofils 1 bildet
ein Befestigungsprofil 10 zur Befestigung mit der Querstrebe 2a beziehungsweise 2b am
Leistenprofil 2 aus und das zweite Teil des Weichkunststoffprofils 1 bildet
ein Ausgleichsprofil 18' oder 18'', um den Höhenunterschied der unterschiedlich
hohen Querstreben 2a' und 2a'' auszugleichen, so daß die Tragprofile 3, 4 zu den
Glasscheiben immer den gleichen Abstand haben. Beim Pfostenprofil
gemäß der 1 ist
das Befestigungsprofil 10' deshalb
direkt an dem ersten Tragprofil 3 anliegend mit einer Tragprofildichtungsseite 14 angeordnet
und das Ausgleichsprofil 18' ist mit
einer Glasdichtungsseite 12 darauf angeordnet.
-
Demgegenüber ist
gemäß der 2 bei
dem zweiten Tragprofil 4, dem Riegel, das Ausgleichsprofil 18'' direkt am Tragprofil 4 mit
einer Tragprofildichtungsseite 14 angeordnet. Das Befestigungsprofil 10'' ist darüber angeordnet und weist an
der Außenseite
die Glasdichtungsseite 12 auf.
-
Damit
das hutförmige
Leistenprofil 2', 2'' bei der Montage leicht am Tragprofil 3, 4 befestigt
werden kann, ist es auf ein Halteprofil 5 aufclipsbar.
Hierfür
ist eine formschlüssige,
abgerundete Nut-Feder-Verbindung vorgesehen. Bei der Ausführungsform
in der 1 und 2 sowie 3 weist
das Leistenprofil 2', 2'' eine Nut 22 auf, die
mit einem Wulst 52 am Halteprofil 5 des jeweiligen
Tragprofils 3, 4 korrespondiert. Natürlich ist
es auch denkbar, einen Wulst am Leistenprofil 2 innerhalb
des Hutprofils anzuordnen und das Leistenprofil 2 in eine
Nut des Halteprofils 5 aufzuclipsen. Das Halteprofil 5 ist
einstückig
mit dem Tragprofil 3, 4 als Aluminiumprofil ausgebildet
und steht in der Mitte einer Breitseite senkrecht davon ab. Das
Halteprofil 5 weist eine U-Form auf.
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Zur
Befestigung des Leistenprofils 2 sowie zum Festspannen
eines Gegenstücks,
der Außenseite
der Fassade, weist das U-förmige Halteprofil 5 eine
Riffelung beziehungsweise einen Schraubkanal zur Aufnahme der Gewindegänge einer
Schraube auf. Die Riffelung kann ausgefräst sein oder im Strangpressverfahren
mit eingearbeitet werden.
-
Damit
die Aufsatzdichtungen bei einem Verbindungsansatz des Pfostens zum
Riegel ineinandergreifen, wird ein entsprechendes Ausgleichsprofil 18' vom Weichkunststoffprofil 1', das der Breite
der Aufsatzdichtung des Riegels insgesamt entspricht, herausgeschnitten.
Entsprechend wird das Ausgleichsprofil 18'' des
Weichkunststoffprofils 1'' mit der überlappenden
Länge an
dem eine Abreißlinie
bildenden Scharnier 17 getrennt, so daß das überstehende Ausgleichsprofil 18'' bei der Montage ausgeklinkt werden
kann.
-
Das
Ausklinken der überstehenden
Stücke der
Ausgleichsprofile 18' und 18'' kann mit einem einfachen und preiswerten
Werkzeug erfolgen. Eine Bearbeitung am Leistenprofil 2', 2'' ist nicht erforderlich. Somit
werden auch keine teuren Bearbeitungswerkzeuge für die Bearbeitung eines Leistenprofils
notwendig. Dies ist auch ein wesentlicher Vorteil der Erfindung.
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Bei
einer derartigen, in Modulen gebauten Aufsatzdichtung ist die Variabilität deutlich
erhöht,
so daß für jeden
geeigneten Anwendungsfall ein passendes Weichkunststoffprofil 1 eingesetzt
werden kann, wobei das Leistenprofil lediglich vom Pfosten oder
Riegel abhängig
mit flachem oder tiefem Hut ausgebildet ist und ansonsten immer
identisch ist.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung ist, daß sie eine
großflächige Glasdichtungsseite 12 sowie
eine gegenüberliegende großflächige Tragprofildichtungsseite 14 aufweist. Dabei
benötigt
das Tragprofil 3, 4 keine besondere Formgebung
zur Aufnahme des Weichkunststoffprofils 1 als Dichtmaterial,
im Gegensatz zu Aufnahmeprofilen gemäß dem Stand der Technik.
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Lediglich
bei einem Tragprofil 3, 4 aus Aluminium, wie es
in der 11 dargestellt ist, sollten
zur Führung
des Weichkunststoffprofils 1 ein leicht formschlüssiger Übergang,
zumindestens teilweise vorhanden sein, der beispielsweise eine Nut
oder eine Führungsprofil 33 in
Form einer Rille sein kann. Somit kann das Weichkunststoffprofil 1 bündig und
1/10 mm-genau am Tragprofil 3, 4 mit einer fluchtenden und
somit schönen
Optik anschließen.
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Damit
das Hutprofil 24 des Leistenprofils 2 zur Aufsatzdichtung
des ersten Tragprofils 3 abschließt, wird die hutförmige Vertiefung
durch ein Dichtstück 6 ausgefüllt.
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In 1 ist
rechts das einlaufende Riegelprofil, welches in 2 dargestellt
ist, angedeutet. Aufgrund der unterschiedlichen Höhen der
zusammenwirkenden Querstreben im Kreuzungspunkt kollidieren diese
nicht. Die flachere Aufsatzdichtung des in 2 gezeigten
Riegelprofils liegt dabei auf der höheren Aufsatzdichtung des Pfostenprofils
nach 1 auf. Im Überlappungsbereich,
also wo das vordere Ende der Aufsatzdichtung des Riegelprofils über dem
Pfostenprofil zu liegen kommt, ist das Ausgleichsprofil 18'' herausgetrennt, was besonders
gut mit der Abreißlinie,
zum Beispiel am Scharnier 17 oder auch an anderer Stelle
möglich
ist.
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Es
ist klar, dass dann immer noch ein gewisser Bereich Weichkunststoffprofil 1 unterhalb
der Querstrebe 2b verbleibt, die dann dichtend mit dem Befestigungsprofil 10 des
Weichkunststoffprofils 1 am Pfostenprofil 3 nach 1 aufliegt.
-
Sowohl
am Pfosten, gemäß 1,
als auch am Riegel gemäß 2,
sind zwischen den Querstreben 2b, dem Weichkunststoffprofil 1,
dem Halteprofil 5 und einem Teil der Tragprofildichtungsseite 14 Isolationskammern 26 ausgebildet,
die zur besseren Wärmedämmung zwischen
Wetterseite und Innenraum dienen.
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Die 3 zeigt
das erste Tragprofil 3 mit einer Aufsatzdichtung im Querschnitt
und eine Verbindung zu einer Aufsatzdichtung mit dem Leistenprofil 2'' und einem Weichkunststoffprofil 1'' des Riegels in der Seitenansicht.
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Die 4 zeigt
eine besondere Ausführungsform
des Leistenprofils 2. Für
eine verbesserte Befestigung des Leistenprofils 2 an einem
Halteprofil 5, schließt
die Basis des U-förmigen
Hutprofils 24 die von der Basis abstehenden Schenkel jeweils
in einem Winkel α von
etwas kleiner als 90°,
beispielsweise 85° bis
89°.
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Um
einen zusätzlichen
Anpreßdruck
des Weichkunststoffprofils auf die Tragprofildichtungsseite zu erzeugen,
schließen
die Querstreben 2a, 2b zu den U-förmigen Schenkeln
des Hutprofils 24 vom Leistenprofil 2 einen Winkel β von etwas
mehr als 90°,
bevorzugt 91° bis
95° ein.
Eine im Querschnitt gesehen dreieckförmige Nut 19 im Befestigungsprofil 10 der
Tragprofildichtungsseite 14 sorgt für eine zusätzliche Abdichtung, sowie für eine gesicherte
Führung
und somit für
einen fluchtenden Übergang
vom Aluminiumprofil zum Weichkunststoffprofil 1.
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4 zeigt
die erfindungsgemäße Aufsatzdichtung
im Schnitt. Es ist gut zu erkennen, dass sich eine "hutförmige" Querschnittsfläche ergibt.
Die Weichkunststoffprofile 1 sitzen dabei auf den jeweiligen
außenliegenden
Enden der Querstreben 2a, 2b. Diese Querstreben
sind in der Zeichnung horizontal orientiert gezeigt. In dem hier
gezeigten Ausführungsbeispiel
befindet sich das Ausgleichsprofil 18 auf der dem Füllelement
zugewandten Seite der Querstreben 2a, 2b.
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In
der oberen Hälfte
des Schenkels 27 befindet sich das als Nut oder Rille ausgebildete
Haltemittel 53, welches mit dem Wulst als Halteelement 52 (siehe 1)
als Clips- oder Schnappverbindung zusammenwirkt.
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Unter
dem Winkel β schließen sich
nach oben Schenkel 27 an, die im eingebauten Zustand (vgl. 1)
parallel verlaufen mit den Begrenzungsschenkeln 51 des
als U-förmig
ausgebildeten, als Schraubkanal dienenden Halteprofils 5.
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Der
Aufbau des Leistenprofils 2 ist im Wesentlichen symmetrisch,
die beiden Schenkel 27 werden oben durch den Kopfbereich 28 verbunden,
wobei sich an dem Kopfbereich im oberen Bereich noch ein C-förmiger Profilfortsatz
anschließt,
um zum Beispiel das Einsetzen einer weiteren Dichtung (nicht gezeigt)
zu ermöglichen.
Diese sich bildende Rille dient auch für eine Führung von einzusetzenden Befestigungsmitteln,
wie zum Beispiel Schrauben.
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Die 5 zeigt
eine alternative Ausführungsform
zur Fertigung einer Aufsatzdichtung mit einer besonders ausgeprägten Nut 15 in
dem Weichkunststoffprofil 1 zur Aufnahme der Querstreben 2a, 2b des
Leistenprofils z. Bei dieser Ausführungsform weisen die Querstreben 2a, 2b keine
Zapfen auf, sondern sind glatte, im Querschnitt gesehen rechteckförmige Flächen, so
daß die
Weichkunststoffprofile 1 nicht aufclipsbar, sondern einfach
und leicht einschiebbar sind. Eine derartige Ausführungsform
ist bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
sinnvoll, bei dem das Weichkunststoffprofil 1 maschinell
auf die Querstreben 2a, 2b aufgesteckt werden
und zusätzlich
bevorzugt aufgeklebt beziehungsweise aufgeschweißt werden. Somit können große Mengen der
erfindungsgemäßen Aufsatzdichtung
gefertigt werden.
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Eine
Abreißlinie
an dem Scharnier 17 kann dabei, wie in 6, 7 gezeigt,
in Höhe
der unteren Fläche
der Querstrebe 2a (also mit dieser fluchtend) sein. Die
Abreißlinie
kann auch im ausreichenden Abstand zur Querstrebe 2a darunter
liegen, so daß nur
im Wesentlichen das Scharnier 17 abgeschnitten werden muß, wie in
der 6 gezeigt ist. Alle Figuren sind natürlich nicht
maßstabsgetreu
sondern nur schematisch dargestellt.
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Die 8 zeigt
eine spezielle Ausführungsform
der Querstrebe 2a mit zwei gegenüberliegenden, senkrecht abstehenden
Zapfen 21a und 21b. Die Zapfen 21a, 21b bilden
zusammen mit der Querstrebe 2a – im Querschnitt gesehen – ein Kreuz,
das vom Weichkunststoffprofil 1 vollständig umschlossen ist. Eine
derartige Ausgestaltung kann beispielsweise bei Sonderanfertigungen
sinnvoll sein, die nicht maschinell gefertigt werden, das heißt, das
Weichkunststoffprofil 1 wird nicht maschinell auf das Leistenprofil 2 aufgezogen,
sondern das Weichkunststoffprofil 1 wird erst an der Baustelle
manuell an der Querstrebe 2a be festigt beziehungsweise
aufgeclipst.
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Zur
Befestigung wird das Weichkunststoffprofil 1 von oben und
unten mit Druck belastet und clipst in die Zapfen 21a und 21b ein.
Lediglich schematisch ist die Abreißlinie, die dem Scharnier 17 entspricht,
in der 8 gezeigt.
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Die 9a bis 11a zeigen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten
des Weichkunststoffprofils 1 vor der Befestigung an der
Querstrebe 2a. Die 9b bis 11b zeigen die entsprechenden verschiedenen Ausgestaltungen
des Weichkunststoffprofils 1 an der Querstrebe 2a im
befestigten Zustand.
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Die 9a zeigt
ein Weichkunststoffprofil 1 mit einem Scharnier 13.
Aufgrund des Scharniers 13 kann das Weichkunststoffprofil 1 bei
der Befestigung an der Querstrebe 2a leicht aufgeklappt
sein, es kann entweder mit Klebstoff bestrichen sein und dann zusammengefügt werden
oder im Fertigungsverfahren durch Erwärmung mit der Querstrebe 2a verschweißt werden.
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Zur
Ausbildung eines Scharniers 13 ist in den 9a und 9b sowie
in den 10a und 10b eine
nicht maßstabsgerechte,
kreisförmige Ausnehmung 11 beziehungsweise 11a, 11b schematisch
dargestellt.
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Die 10a und 10b zeigen
eine weitere alternative Ausführungsform
mit zwei Scharnieren 13a und 13b. Das Weichkunststoffprofil
kann somit noch weiter aufgeklappt werden. Dies kann für ein spezielles
Verklebungs- beziehungsweise Verschweißungsverfahren des Weichkunststoffprofils 1 mit
der Querstrebe 2a vorteilhaft sein.
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Die 11a und 11b zeigen
das Weichkunststoffprofil 1, bestehend aus zwei Teilen 1a und 1b,
die an der Querstrebe 2a befestigt werden, wobei das Teil 1b das
Ausgleichsprofil 18'' gemäß der 2 sein
kann, aber nicht sein muß.
Das Ausgleichsprofil 18'' kann auch ein
nicht dargestelltes, darunter angeordnetes Ansatzstück sein.
Die zweiten Teile 1a und 1b werden danach zu einem
einteiligen Weichkunststoffprofil zusammengefügt, zum Beispiel geklebt und/oder
geschweißt.
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Die 12 zeigt
ein entsprechendes Tragprofil 3, 4 aus Aluminium,
das sowohl als erstes wie auch zweites Tragprofil 3, 4 eingesetzt
werden kann und somit sowohl als Riegel wie auch als Pfosten verwendet
werden kann. Das Aluminium hat vorzugsweise lediglich an einer Breitseite
abstehend mittig und senkrecht angeordnet das Halteprofil 5.
Das Halteprofil 5 ist U-förmig ausgebildet und weist
an den äußeren Schenkeln
im oberen Bereich auf beiden Seiten einen nach außen gewölbten Wulst 52 auf.
An diesem äußeren Wulst 52 kann
das Leistenprofil 2 mit seiner Nut 22 aufgeclipst
werden. Innerhalb der Schenkel des U-förmigen
Halteprofils 5 befindet sich ein Schraubkanal 54 in
Form einer Riffelung, die gefräst
sein kann, um Schrauben aufnehmen zu können. Damit das dichtende Weichkunststoffprofil 1 sehr
genau zur Abschlußkante
des Aluminiumprofils positioniert werden kann, ist auf beiden Seiten
der Breitseite zum Halteprofil 5 in der Nähe der Abschlußfläche ein
Führungsprofil 33 in
Form einer Rille beziehungsweise eine Führungsleiste dreieckförmig ausgebildet.
Ein derartiges Tragprofil 3, 4 weist eine minimale
Anzahl von Nuten im Gegensatz zu Aluminiumprofilen gemäß dem Stand
der Technik auf, so daß ein äußerst ressourcenschonendes,
einfach und kostengünstig
herzustellendes Tragprofil 3, 4 aus Aluminium
zur Verfügung
gestellt wird. Das Aluminiumprofil ist im Querschnitt gesehen aus
geometrisch einfachen Formen hergestellt.
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Die 13 zeigt
bei einer alternativen Ausführungsform
das Tragprofil 3 aus Holz hergestellt. An dieses quaderförmige Holzprofil
ist das Halteprofil 5 in eine mittig zu einer Breitseite
des Tragprofils 3, 4 angeordnete Ausnehmung 35 einge steckt.
Das Halteprofil 5 hat Widerhaken 56, die ein Herausrutschen aus
dem Holz verhindern. Zusätzlich
ist das Halteprofil 5 mittels Schrauben, die durch gestrichelte
Linien angedeutet sind, im Holzprofil gesichert. Auch das Halteprofil 5 weist
die Wulst 52 zum Aufclipsen des Leistenprofils auf.
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Bei
all diesen Ausführungsformen
dichtet das Weichkunststoffprofil 1 mit einer großflächigen Tragprofildichtseite 14 direkt
auf dem Tragprofil 3, 4 ab. Größere Nuten oder Widerhakenprofile
sind nicht erforderlich. Die Tragprofildichtungsseite 14 ist
im Wesentlichen glatt und großflächig.
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Die 14 zeigt
im Querschnitt das Tragprofil 3, 4 aus Stahl gefertigt.
Das Halteprofil 5 mit beidseitigen nach außen stehender
Wulst 52 ist in diesem Fall entweder stoffschlüssig aufgeschweißt oder
aufgeschraubt.
-
Auf
die zeichnerischen Darstellungen aller Figuren wird insbesondere
für die
Erfindung als wesentlich verwiesen.
-
Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Es
ist weiter zu beachten, daß die
in den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten
der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind
einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar.
Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.