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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine flexible Verpackung aus schweißbarem Material,
wie beispielsweise Kunststoff, zur Bevorratung von Produkten, insbesondere
für Wasch-
und Reinigungsmittel, mit einem einfachen Öffnungssystem, das mindestens
eine vorgeschnittene, geprägte
bzw. ausgestanzte Öffnungshilfe
zum Aufreißen
aufweist, mittels derer die Verpackung einfach manuell entlang einer definierten,
insbesondere gradlinigen Risslinie aufreissbar ist.
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Stand der Technik
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Flexible
Verpackungen sind in mannigfaltiger Ausgestaltung aus dem Stand
der Technik bekannt. So existieren beispielsweise flexible, vollflächige, raumbildende
Packmittel in Form von Beutelverpackungen, wie Bodenbeutel, Flachbeutel,
Siegelrandbeutel, Raumbeutel, standfähige Raumbeutel oder Schlauchbeutel.
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Der
Beutel bildet hierbei einen Füllraum
aus, in dem wenigstens ein Produkt im geschlossenen Zustand des
Beutels vollständig
vom Beutel umhüllt
ist. Üblicherweise
ist hierzu an wenigstens einem Seitenrand eines Beutels eine Verschlussnaht,
z.B. eine Siegelnaht, wie eine Heiss- oder Kaltsiegelnaht, Schweißnaht oder
Klebnaht ausgeformt. Je nach Art und Weise der Herstellung können beispielsweise Flachbeutel
drei oder vier Siegelnähte
entsprechend an drei oder vier Seitenkanten aufweisen. Ein Schlauchbeutel
wiederum kann eine obere und eine gegenüberliegende, untere Quernaht
oder eine obere und eine untere Quernaht und eine Rumpfnaht, wie
eine überlappende
oder gefalzte Rumpfnaht, aufweisen.
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Da
sich die gesiegelten oder verschweißten Nähte nur schwer aufreißen lassen,
ist es üblich,
bei derartigen Beutelverpackungen das Aufreißen beispielsweise durch eine
Kerbe an einer der die Verpackung schließenden Schweißnähte zu erleichtern. Diese
Kerbe soll die Rissbeständigkeit
der Schweiß- bzw.
Siegelnähte
verringern, so dass die Beutelverpackung durch Aufreißen ohne
Verwendung eines zusätzlichen
Werkzeugs, wie beispielsweise eine Schere, geöffnet werden kann.
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Der
Aufreißvorgang
findet üblicherweise längs einer
Aufreißlinie
statt, entlang welcher die Verpackung zumindest abschnittsweise
in wenigstens zwei Teile getrennt wird und welche wenigstens abschnittsweise
durch den Füllraum
der Verpackung führt.
Das Füllgut
kann anschließend
durch die entstandene Öffnung
in der Verpackung in beliebiger Weise entnommen werden.
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Die
Aufreißlinie
kann kontrolliert oder unkontrolliert durch die Verpackung führen. Um
einen definierten Verlauf der Aufreißlinie durch den Beutel zu gewährleisten,
ist es üblich,
in der Beutelwand Schwächungslinien
vorzusehen, die beispielsweise als Schnitt-, Teilschnittlinien,
Perforationen oder dergleichen ausgebildet sein können.
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In
der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass ein einfaches und definiertes Öffnen derartiger
Beutel mittels einer Anreißhilfe
nicht immer befriedigend, gleichförmig und hinreichend reproduzierbar
funktioniert.
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Entweder
die benötigte
Kraft zum Aufreißen ist
unangemessen groß,
so dass der Benutzer zu einem Werkzeug zum Öffnen des Beutels greifen muss oder
der Anriss und Rissfortschritt erfolgt unkontrolliert an einer nicht
dafür vorgesehenen
Stelle des Beutels. In beiden Fällen
kann es dazu kommen, dass der Beutel für den Benutzer unvermittelt
schlagartig einreißt
und der Beutelinhalt aus dem Beutel herausfällt.
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Häufig sind
die Kerben auch so klein ausgebildet, dass der Benutzer den Anreißpunkt an
dem Beutel nicht wahrnimmt und an einer anderen, dafür nicht
konfigurierten Stelle des Beutels versucht diesen zu Öffnen, was
ebenfalls dazu führen
kann, dass der Beutel unvermittelt und schlagartig einreißt.
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Die
heute weit verbreiteten zick-zack- bzw. dreiecksförmigen Anreißhilfen,
die sich vollständig über eine
Verschlussnaht des Beutels erstrecken, werden üblicherweise beim Trennen der
Beutel im kontinuierlichen Herstellungs- und Befüllprozess durch entsprechend
ausgeformte Messer realisiert.
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Es
hat sich gezeigt, dass diese Messer vergleichsweise rasch abstumpfen
und am Fuß der
in den Beutel eingebrachten Kerben keinen spitzen Winkel mehr ausformen,
der ein einfaches Einreißen bewirkt,
sondern Radien am Kerbenfuß entstehen, die
einen vergleichsweise hohen Widerstand gegen ein Einreißen bewirken.
Obwohl die Anreißhilfe
augenscheinlich vollständig
und korrekt ausgebildet ist, können
die dadurch bewirkten Unterschiede in der zum Öffnen eines derartigen Beutel
notwendigen Aufreißkraft
im Vergleich zur Ausbildung von spitzen Winkeln zu Radien am Kerbenfuß den Faktor
5 bis 10 betragen.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher eine Anreißhilfe für Beutel der vorgenannten Art
bereitzustellen, der die bekannten Nachteile vermeidet und mittels
derer die Verpackung einfach manuell entlang einer definierten,
insbesondere gradlinigen Risslinie aufreißbar ist. Eine weitere Aufgabe
der Erfindung besteht darin, ein Werkzeug zur Herstellung des erfindungsgemäßen Beutel,
sowie ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Beutel
bereit zu stellen.
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Die
Aufgaben werden durch einen Beutel mit den Merkmalen des Anspruchs
1, einem Messer mit den Merkmalen des Anspruchs 12 und einem Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Beutel gemäß Anspruch
13 gelöst.
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Durch
den erfindungsgemäßen Beutel
kann durch die Vermeidung einer Radienbildung im Fuß einer
Kerbe ein definiertes und reproduzierbares Aufreißverhalten
des Beutels erzielt werden. Der Beutel lässt sich sicher entlang einer
definierten, gradlinigen Aufreißlinie öffnen.
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Ferner
lässt sich
der Beutel durch den Einschnitt in der Anreißhilfe mit deutlich geringerem Kraftaufwand öffnen.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Vermeidung
der Radienbildung durch ein Werkzeug realisiert werden kann, dass
auf einfache Art und Weise bestehende Werkzeuge ohne Prozess- oder
Anlagenmodifikationen ersetzen kann.
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Definition „Kerbe"
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Eine
Kerbe im Sinne dieser Anmeldung ist jede sich vom Verschlussnahtrand
zum Füllraum
des Beutels hin verjüngende
Kontur des Verschlussnahtrandes, die geeignet ist, als Anreißhilfe zum Öffnen des
Beutels zu dienen. Die Kontur kann beispielsweise dreiecksförmig, wellenförmig, parabelförmig, sägezahnförmig, rechteckig
ausgeformt sein.
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Verschlussnaht
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Eine
Verschlussnaht kann z.B. durch eine Siegelnaht, wie eine Heiß- oder
Kaltsiegelnaht, Schweißnaht,
Falznaht oder Klebnaht gebildet sein.
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Aufreißstreifen
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Damit
die Trennung der Verpackungsfolie entlang einer vorbestimmten, d.h.
kontrollierten Aufreißlinie
verläuft,
kann ein Aufreißstreifen
in der Verpackungsfolie vorgezeichnet sein und beispielsweise als
Teilschnittlinie, Perforation oder dergleichen ausgebildet sein,
um auf diese Weise den Aufreißwiderstand
zu senken bzw. eine kontrolliertes Aufreißen zu bewirken.
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Die
Aufreißlinie
kann auch ohne Schwächungslinien
und dgl. z.B. ausgehend von einer Anreißhilfe allein aufgrund der
Struktur der Verpackungsfolie einen mehr oder weniger kontrollierten Verlauf
in eine vorgesehene Richtung in der Verpackungsfolie nehmen. Beispielsweise
ist hierzu eine monoaxial orientierte Polypropylen-Folie geeignet.
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Folienmaterial
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Der
erfindungsgemäße Beutel
ist vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoffmaterial gefertigt.
Besonders bevorzugt ist es, den Beutel aus einer mono- oder biaxial
orientierten PP-Folie herzustellen. Generell sind beliebige Kunststoffe
bevorzugt, die eine ausgeprägte
Orientierung, beispielsweise durch Recken, aufweisen, so dass sie
sich leicht und gradlinig spleißen
lassen.
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Insbesondere
ist das Folienmaterial wasserdampfundurchlässig. Das Folienmaterial kann
auch wärmeschrumpfbar
ausgeführt
sein.
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Mehrschichtige Folienbeutel
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Flexible
Verpackungen müssen
das Füllgut vor
mechanischen, chemischen und physikalischen Einflüssen schützen. Deshalb
ist es bevorzugt, den erfindungsgemäßen Beutel aus mehrlagigem
Verpackungsmaterial zu fertigen. Die einzelnen Materiallagen können Lackaufträge, Folien
aus Metallen, metallisierte Schichten oder Folien aus Kunststoffen, insbesondere
thermoplastischen Kunststoffen oder Verbunde aus Metallfolien und
Kunststofffolien sein. Eine oder mehrere Materiallagen können extrudierte und
insbesondere schmelzextrudierte, Schichten oder Filme aus thermoplastischen
Kunststoffen, fallweise im Verbund mit Folien aus Metallen oder Kunststoffen
darstellen. Wenigstens eine Materiallage kann ein Lackauftrag, wie
ein Klarlack, eine Farblackierung, eine Hotmeltbeschichtung usw.
sein. Wenigstens eine Materiallage kann eine metallisierte Schicht
oder eine aus dem Vakuum abgeschiedene keramische Dünnschicht
sein.
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Die
Materiallagen aus thermoplastischen Kunststoffen können transparent,
durchscheinend oder opak sein. Die Materiallagen, insbesondere die an
einer Verpackung in äußerster
Lage angeordneten Materiallagen, Folien oder Schichten, können eine
Bedruckung aufweisen.
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Die
Wanddicke der Verpackungsfolie beträgt beispielsweise 10–500 μm, vorzugsweise
50 bis 300 μm,
insbesondere 50 bis 150 μm.
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Als
Folien aus Metall kommen beispielsweise Stahlfolien und vorzugsweise
Aluminiumfolien zur Anwendung. Die Dicke der Folien kann beispielsweise
von 5 bis 100 μm,
vorzugsweise von 8 bis 45 μm, insbesondere
von 10 bis 35 μm,
betragen.
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Geeignete
Folien aus Kunststoffen sind zweckmässig aus thermoplastischen
Kunststoffen, wie Polyestern, Polyolefinen, z.B. Polypropylene oder
Polyethylene, oder wie Polyamiden, Polyvinylchlorid, Polycarbonat
oder aus cellulosehaltigen Materialien, wie Cellophan oder Papier.
Die Folien aus Kunststoff können
als Monofolien oder Folienverbunde vorliegen. Die Dicke der Folien
aus Kunststoffen kann beispielsweise von 8 bis 100 μm, vorzugsweise von
12 bis 35 μm,
und insbesondere 12 bis 23 μm, betragen.
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Extrudierte
oder schmelzextrudierte Schichten können beispielsweise aus Polyolefinen,
wie Polypropylenen oder Polyethylenen sein. Die Dicke der Extrudate
kann beispielsweise von 8 bis 100 μm, vorzugsweise von 12 bis 30 μm und insbesondere
12 bis 23 μm,
betragen
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Beutelform
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Typische
Verpackungseinheiten sind in der Draufsicht beispielsweise polygonal,
insbesondere rechteckig, ellipsen- oder linsenförmig und in der Seitenansicht
beispielsweise polygonal und insbesondere rechteckig.
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Der
Beutel kann ausgewählt
sein aus der Gruppe der Bodenbeutel, Blockbeutel, Klotzbeutel, Blockbodenbeutel,
Stehbodenbeutel, Bodenfaltenbeutel, Kreuzbodenbeutel, Rundbodenbeutel,
Standbeutel, Doppelbeutel, Fensterbeutel, Flachbeutel, Klappenbeutel,
Klapptaschenbeutel, Konischen Beutel, Schlauchbeutel, Seitenfaltenbeutel,
Faltenbeutel, Siegelrandbeutel, Dreirandsiegelbeutel, Zweinahtbeutel,
Stülpkappenbeutel,
Einsteckbeutel, Kochbeutel, Netzbeutel, Sterilisierbeutel, Tragebeutel,
Tragetaschen, Spitztüte,
Ventilbeutel.
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Produkt
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Unter
Produkte werden alle Arten von Produkten verstanden, die sich in
Beutel abpacken lassen. Insbesondere werden hierunter Pflege-, Wasch- oder Reinigungsprodukte
sowie Nahrungsmittel verstanden. Hierunter werden insbesondere auch Wasch-
und/oder Reinigungsmittelformkörper,
-granulate oder -Pulver, Kosmetikprodukte, Duftstoffe, Klebstoffe,
Oberflächenbehandlungsmittel
oder Bauchemikalien verstanden. Die Konsistenz der Produkte umfasst
fest, streufähig,
dünnflüssig bis
hochviskos, gelartig oder pastös.
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Gewerbliche Anwendbarkeit
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Vorliegende
Verpackungen eignen sich beispielsweise zur Aufnahme von flüssigen,
pulvrigen, granulierten, festen oder pastösen Füllgütern. Flüssige Füllgüter reichen von Wasch- und/oder
Reinigungsmitteln, Getränken,
Säften
und dergleichen. Typische Beispiele von Füllgütern sind pulverförmige und
granulierte Wasch- und/oder Reinigungsmittel, Nahrungs- und Genussmittel,
wie Fertigsuppen, sofortlöslicher
Kaffee, Kaffeepulver, Puddingpulver, Gewürze, usw. Die festen Füllgüter können z.B.
Wasch- und/oder Reinigungsmittel als Formkörper genant werden. Des Weiteren
sind Block-, Tafel- oder Stangenformen denkbar, wobei als Beispiele
Schokoladeriegel und Müsliriegel
zu nennen sind. Darüber
hinaus können
die Verpackungen pastöse
Stoffe wie beispielsweise aus dem Bereich der Körperpflege und Kosmetika, wie
Shampoos oder Lotionen oder aus dem Bereich der Pharmazie eingesetzt
werden. Schließlich
können
die erfindungsgemäßen Beutel auch
medizinische Geräte
oder Applikatoren und technische Artikel aufnehmen.
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Messer
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Der
erfindungsgemäße Beutel
mit Anreißhilfe
kann insbesondere durch ein Messer hergestellt sein, wobei das Messer
zwei mit Produkt gefüllte, versiegelte
und benachbarte Beutel durch einen Schnitt mechanisch voneinander
trennt.
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Das
Messer weist eine Klinge mit einer Schneide auf, wobei die Schneidenkontur
im Wesentlichen der Kontur der Anreißhilfe entspricht. Insbesondere
weist die Schneide im Bereich der Anreißhilfe eine T- oder Y-förmige Kontur auf.
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Die
Klinge weist bevorzugt eine Breite zwischen 20 mm und 2 mm, besonders
bevorzugt zwischen 15 mm und 3 mm auf.
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Herstellungsverfahren
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Weiterhin
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung von
flexiblen Verpackungen aus schweißbarem Material, wie etwa Kunststoff, zur
Bevorratung von Produkten, das Mittel zum Bilden der flexiblen Verpackung
und Mittel zur Herstellung eines einfachen Öffnungssystems in dieser Verpackung
aufweist, wobei mindestens eine vorgeschnittene, geprägte bzw.
ausgestanzte Öffnungshilfe
zum Aufreißen
vorgesehen ist, wobei die Verpackung durch einfaches manuelles Abreißen geöffnet wird.
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Das
Verfahren zur Herstellung eines Beutels mit einem erfindungsgemäßen Einschnitt
umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte
- – einen
Beschickungsschritt mit einem schlauchförmigen Material zur kontinuierlichen
Herstellung der Beutel,
- – einen
ersten Siegel- oder Schweißschritt,
um die erste quer liegende Verschlussnaht des Schlauchbeutels zu
bilden.
- – ein
Füllschritt,
um den Schlauchbeutel mit dem Produkt zu füllen,
- – einen
zweiten Siegel- oder Schweißschritt,
um die zweite quer liegende Verschlussnaht herzustellen,
- – einem
Stanzschritt mit einem erfindungsgemäßen Messer um den fertigen Schlauchbeutel von dem
schlauchförmigen
Ausgangsmaterial zu trennen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand
der Zeichnungen. Diese zeigen schematisch in:
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1 Mit
einer Tablette befüllter
Beutel mit Anreißhilfe
und Einschnitt in der Aufsicht
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2 Beutel
mit Aufreißstreifen
und Einschnitt in der Aufsicht
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3 Wellenförmige Anreißhilfe mit
Einschnitt
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4 Dreiecksförmige Anreißhilfe mit
Einschnitt
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5 Dreiecksförmige Anreißhilfe mit
Einschnitt
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6 Anreißhilfe mit
Einschnitt am Rand der Verschlussnaht
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7 Geöffneter
Schlauchbeutel in der Aufsicht
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8 Schematische
Darstellung des Stanzprozesses zur Trennung der Schlauchbeutel
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9 Perspektivische
Vorderansicht des Stanzmessers zur Bildung eines T-förmigen Einschnitts.
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10 Perspektivische
Rückansicht
des Stanzmessers zur Bildung eines T-förmigen
Einschnitts
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11 Aufsicht
auf das Stanzmesser zur Bildung eines T-förmigen Einschnitts
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- 1
- Beutel
- 2
- Produkt
- 3
- Verschlussnaht
- 3b
- Verschlussnaht
- 4
- Anreißhilfe
- 4b
- Anreißhilfe
- 5
- Verschlussnahtrand
- 5b
- Verschlussnahtrand
- 6
- Füllraum
- 7
- Kerbe
- 7b
- Kerbe
- 8
- Einschnitt/Schneide
- 8b
- Einschnitt
- 9
- Kerbenfuß
- 9b
- Kerbenfuß
- 10
- Aufreißstreifen
- 11
- Aufdruck
- 12
- Stanzmesser
- 13
- Siegelwerkzeug
- 14
- Amboss
- 15
- Schneide
- 16
- Messerrücken
- 17
- Flanke
- 18
- Flanke
- 19
- Flanke
- 20
- Flanke
- 21
- Flanke
- 22
- Flanke
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1 zeigt
einen mit einer Tablette 2 befüllten Schlauchbeutel 1 in
der Aufsicht.
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Der
Beutel 1 hat im wesentlichen eine schlauchförmige Gestalt
und weist eine erste quergerichtete Verschlussnaht 3 und
eine zweite, der ersten gegenüberliegende,
quergerichtete Verschlussnaht 3b auf. Die Verschlussnähte 3, 3b verschließen den Schlauchbeutel 1 flüssigkeitsdicht.
Zur Herstellung der vorgesehenen Verschlussnähte ist besonders das Heißsiegeln
und Hochfrequenz-Schweißen
geeignet.
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Der
Schlauchbeutel 1 weist einen durch die quergerichteten
Verschlussnähte 3, 3b begrenzten Füllraum 6 auf,
in dem das Produkt 2 vollständig von der Folie des Schlauchbeutels 1 umschlossen
ist.
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Die
Verschlussnähte 3, 3b weisen
eine quer zur ihrer Längsrichtung
angeordnete Breite von etwa 3mm bis 15mm, vorzugsweise etwa 7mm,
wobei diese in der gleichen Richtung ab dem Verschlussnahtrand 5, 5b des
Schlauchbeutels 1 gemessen wird. Folglich weist die zweite
Verschlussnaht 3b ungefähr
die gleiche Breite auf wie die erste Verschlussnaht 3.
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Auf
der Rückseite
des Schlauchbeutels, die nicht in 1 abgebildet
ist, kann, je nach Herstellungsverfahren des Schlauchbeutels, eine überlappende
oder flossenartige Längsnaht
ausgebildet sein.
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Die
Verschlussnähte 3, 3b weisen
an ihren Verschlussnahträndern 5, 5b eine
dreiecksförmige Anreißhilfe 4, 4b auf.
Die Anreißhilfe 4, 4b ist
aus einer Mehrzahl von Kerben 7, 7b gebildet.
Die Öffnungshilfe
kann beispielsweise durch Schneiden, Prägen oder Stanzen hergestellt
sein.
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Die
erste Verschlussnaht 3 des Schlauchbeutels 1 weist
ein mittig an dem Verschlussnahtrand 5 angeordneten Einschnitt 8 auf,
der sich ausgehend vom quergerichteten Verschlussnahtrand 5 im
Wesentlichen senkrecht in Richtung des Füllraums 6 des Beutels
erstreckt. Der Einschnitt 8 und der Verschlussnahtrand 5 bilden
somit eine T-förmige
Kontur.
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Der
Schlauchbeutel 1 weist ausgehend vom Einschnitt 8 einen
Aufdruck 11 in Längsrichtung
des Schlauchbeutels 1 auf, der dem Benutzer die Aufreißrichtung
und die Position des Einschnitts 8 angibt.
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Wie
in 2 gezeigt, kann der aus 1 bekannte
Schlauchbeutel 1 auch einen zusätzlichen Aufreißstreifen 10 aufweisen,
der in Längsrichtung
im oder am Schlauchbeutel 1 angeordnet ist und durch die
Verschlussnähte 3, 3b verläuft.
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Anders
als bei der aus 1 gezeigten Ausführung, ist
der Aufreißstreifen 10 hierbei
von der Mitte zum Rand des Beutels hin verschoben angeordnet. Dies
hat den Vorteil, dass dem Benutzer eine vergleichsweise große Fläche zum
Greifen des Beutels 1 zur Verfügung steht ohne dass der Benutzer beim Öffnen in
Kontakt mit dem Produkt kommt.
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Der
Einschnitt 8 ist in dieser Ausführungsform der Erfindung derart
am Verschlussnahtrand 5 positioniert, dass er längs durch
den Aufreißstreifen 10 verläuft um so
ein einfaches und definiertes Aufreißen längs des Aufrei0streifens 10 zu
gewährleisten.
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Der
Schlauchbeutel 1 kann beispielsweise aus einer ein- oder
mehrschichtigen, flexiblen Folie mit einer Dicke von 25μm bis 230μm hergestellt
werden.
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Die 3–6 zeigen
verschiedene Konfigurationen der Anreißhilfe 4. Die in 3 abgebildete
Anreißhilfe 4 weist
ein wellenförmiges
Profil auf. Der Einschnitt 8 ist dabei in einem vom Verschlussnahtrand 5 aus
betrachtet Wellental angeordnet. Im Bereich des Einschnitts 8 ist
das wellenförmige Profil durch
eine spitzkantige Kerbe 7 unterbrochen von deren Kerbenfuß 9 aus
sich der Einschnitt 8 Y-förmig in Richtung des Füllraums 6 erstreckt.
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Wie 5 zeigt,
kann die Anreißhilfe 4 auch dreiecksförmig ausgebildet
sein. Der Einschnitt 8 erstreckt sich von einem Kerbenfuß 9 aus
in Richtung des Füllraums 6.
Um ein bevorzugtes Ausreißen
an dem Einschnitt 8 zu bewirken, kann insbesondere bei reißfesten
Materialien die Kerbe 7 wie in 4 abgebildet
einen spitzeren Winkel aufweisen als die übrigen Kerben der Anreißhilfe 4.
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Es
ist auch möglich,
den Einschnitt 8 T-förmig
am Verschlussnahtrand 5 vorzusehen. Der Einschnitt 8 erstreckt
sich hierbei aus 6 ersichtlich vom Verschlussnahtrand 5 zwischen
zwei benachbarten Kerben in Richtung des Füllraums 6.
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Das
Stanzmesser 12, mit dem der in 6 abgebildete
T-förmige
Einschnitt 8 gebildet wird, ist in den 9–11 dargestellt.
In 9 ist zunächst eine
perspektivische Vorderansicht des Stanzmessers 12 zu sehen.
Das Stanzmesser 12 weist im oberen Bereich eine Schneide 15 auf,
die dem Messerrücken 16 gegenüberliegt.
Die Schneide 15 ist durch Materialentnahme aus einem im
Wesentlichen schlanken, quaderförmigen
Metall- oder Keramikköper
geformt.
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In
den Außenbereichen 15a und 15b ist
die Schneide 15 etwas in Richtung des Messerrückens abgeschliffen,
so dass in diesen Bereichen keine Schneidwirkung vorliegt.
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Der
Bereich des T-förmigen
Einschnitts 8 ist in der Vergrößerung der 9a im
Detail dargestellt. Die Flanken 17a und 17b verlaufen
in einem Winkel von etwa 45° aufeinander
zu gerichtet von der Vorderwand in Richtung der Rückwand bis
zum an die Rückwand
angrenzenden Scheitelpunkt des dreiecksförmigen Schneidenprofils. Die
parallel zur Messerlängsachse verlaufenden
Flanken 18a und 18b verbinden die Flanken 17a und 17b mit
der den Einschnitt bildenden Schneide 8. Wie auch aus 11 ersichtlich,
bilden die Flanken 18a und 18b mit der Schneide 8 in
der Aufsicht eine T-förmige Kontur
aus.
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Die
Schneide 8 weist eine erste Flanke 19 und eine
zweite, nicht in der 9a sichtbare, gegenüberliegende
zweite Flanke auf. Auf der der Vorderwand zugewandten Seite der
Schneide 8 erstreckt sich von der Schneide 8 in
Richtung des Messerrückens 16 eine
dreiecksförmige
Flanke 20, die ausgehend vom Messerrücken 16 in Richtung
der Messerlängsachse
geneigt ist.
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10 zeigt
das 9 bekannte Stanzmesser 12 in einer rückwärtigen,
perspektivischen Ansicht, wobei der Bereich der Schneide 8 in 10a vergrößert dargestellt
ist. Die Flanken 21a und 21b, die den Flanken 18a und 18b gegenüberliegen,
verlaufen in einem Winkel von etwa 45° aufeinander zu gerichtet von
der Vorderwand in Richtung der Rückwandwand
bis zum an die Rückwand
angrenzenden Scheitelpunkt des dreiecksförmigen Schneidenprofils. Die
im Wesentlichen parallel zur Messerlängsachse verlaufende Flanke 22,
die den Flanken 18a und 18b gegenüberliegt,
verbindet die Flanken 21a und 21b miteinander.
Die Flanke 22 ist ausgehend vom Messerrücken 16 in Richtung
der Messerlängsachse
geneigt.
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7 zeigt
den erfindungsgemäßen Schlauchbeutel 1 in
seinem aufgerissenen, geöffneten
Zustand. Die mit dem Einschnitt 8 versehene Verschlussnaht 3 wird
zum Öffnen
des Beutels 1 quer zur Längsrichtung auseinander gezogen,
so dass das im Füllraum 6 befindliche
Produkt 2 dem Schlauchbeutel 1 entnehmbar ist.
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Verfahrensbeschreibung
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Wie
bei bekannten Herstellungsverfahren für Beutel umfasst das Herstellungsverfahren
einen Beschickungsschritt mit einem schlauchförmigen Material, um die Verpackungen
kontinuierlich herzustellen, sowie einen Siegel- oder Schweißschritt,
um die erste quer liegende Verschlussnaht 3 des Schlauchbeutels 1 zu
bilden.
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Anschließend erfolgt
ein Füllschritt
des Schlauchbeutels 1 mit dem Produkt 2, ein Siegel- oder
Schweißschritt
um die zweite quer liegende Verschlussnaht 3b herzustellen,
und einem Stanzschritt, um den fertigen Schlauchbeutel 1 von
dem schlauchförmigen
Ausgangsmaterial zu trennen.
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Der
Stanzschritt ist schematisch in 8 abgebildet.
Hierbei wird ein Messer 12 gegen einen gegenüberliegenden
Amboss 14 gedrückt,
wobei die versiegelten Enden des Schlauchbeutels 1 zwischen Ambos 14 und
Messer 12 positioniert ist.