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Die
Erfindung betrifft einen Heißluftgebläsetrockner
für eine
Druckmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei
marktbekannten Druckmaschinen durchlaufen Druckbogen Drucktürme, in
denen sie bedruckt werden. Die Druckbogen werden dabei mit einer
Fördereinrichtung
entlang eines Förderweges
mit hoher Geschwindigkeit durch die Druckmaschine befördert. Die
Fördereinrichtung
weist Greifer auf, welche die Druckbogen seitlich greifen. Sie sind
an entlang des Förderweges
verlaufenden Antriebsketten befestigt. In Förderrichtung hinter den Drucktürmen sind
Heißluftgebläsetrockner
vorgesehen, mit denen die aufgedruckte Farbe schnell getrocknet
wird.
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Bei
bekannten Mehrfarbendruckmaschinen sind vier Drucktürme in Reihe
angeordnet, in denen die Druckbogen nacheinander jeweils mit einer
der Grundfarben und mit Schwarz bedruckt werden. Zwischen den Drucktürmen ist
jeweils ein Heißluftgebläsetrockner
angeordnet, mit denen die Druckbogen unmittelbar nach dem Bedrucken
getrocknet werden, um ein Verschmieren der Farbe im nächstfolgenden Druckturm
zu verhindern. Häufig
befindet sich im Anschluss an die vier Drucktürme ein weiterer Turm, in dem
die Druckbogen mit Klarlack beschichtet werden. Am Auslauf der Druckmaschine
ist ein weiterer Heißluftgebläsetrockner
angebracht. Da dort mehr Einbauraum zur Verfügung steht als zwischen den Drucktürmen, kann
dieser Heißluftgebläsetrockner größer und
leistungsfähiger
sein als die anderen Heißluftgebläsetrockner.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Heißluftgebläsetrockner für eine Druckmaschine
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 so weiterzubilden, dass er platzsparend und einfach
montierbar ist und eine gute Trockenwirkung hat.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Heißluftgebläsetrockner
mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Erfindungsgemäß sind Blasmittel
vorgesehen, welche die Oberfläche
der Druckbogen an in Richtung des Förderweges beabstandeten Bereichen
mit Heißluft
anblasen, um die Druckbogen zu trocknen. Auf diese Weise wird erreicht,
dass die durchlaufenden Druckbogen mehrmals hintereinander mit Heißluft angeblasen
werden. So ist ein guter Trocknungsgrad realisierbar.
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Durch
die seitliche Absaugung der Luft wird eine intensive Luftströmung nahe
der Oberflächen der
Druckbogen erreicht, bei der aber die Druckbogen nicht flattern.
Die Strömung
ist auf Grund der besonderen Anordnung der Blasmittel und der Absaugmittel
laminar, aber ausreichend stark, um die Luftschicht über den
Oberflächen
der Druckbogen mit guter Effektivität auszutauschen, wodurch schnell
ein hoher Trocknungsgrad erreicht wird.
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Die
seitlich angeordneten Absaugmittel können einfach auch bei bestehenden
Druckmaschinen nachgerüstet
werden.
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Ferner
können
die Greifer der Fördereinrichtung
zum Ziehen der Druckbogen ungehindert oberhalb der seitlichen Absaugmitteln
passieren.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Um
die Heißluftzirkulation
zu verbessern und damit die Trocknungswirkung zu erhöhen, können gemäß Anspruch
2 die Absaugmittel die Luft wenigsten zwischen den in Richtung des
Förderweges
beabstandeten Bereichen absaugen.
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Gemäß Anspruch
3 können
die Blasmittel zwei sich quer zum Förderweg erstreckende Blasleisten
umfassen, die jeweils wenigstens eine zu den Druckbogen hin offene
Auslassöffnung
für Heißluft aufweisen.
Blasleisten sind einfach realisierbar und können auch leicht nachgerüstet werden.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung gemäß Anspruch 4 kann die Haupt-Ausströmrichtung
der Heißluft
des in Förderrichtung
betrachtet vorderen Blasmittels gegenüber der Senkrechten zu den
Oberflächen
der Druckbogen in Förderrichtung
geneigt sein. Dies hat den Vorteil dass die ausströmende Heißluft mit
der Bewegung der Druckbogen mit strömt und so länger mit deren Oberflächen in
Kontakt bleibt. Darüber
hinaus werden auf diese Weise Turbulenzen vermieden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform gemäß Anspruch
5 können
die Absaugmittel zwei sich beidseitig der Druckbogen erstreckende
Absaugkästen
umfassen, die jeweils eine zu den Druckbogen hin offene Absaugöffnung aufweisen.
So wird im Bereich zwischen den Blasmitteln ein kontinuierlicher
Luftaustausch und damit eine gleichmäßige Trocknung erreicht.
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Ferner
kann gemäß Anspruch
6 in Förderrichtung
der Druckbogen hinter dem letzen Blasmittel wenigstens ein über die
Ausdehnung der Druckbogen quer zur Förderrichtung absaugendes transversales
Absaugmittel angeordnet sein, das Luft von den Druckbogen im Wesentlichen
nach oben abgesaugt. So kann insbesondere die mit den Druckbogen
mitgenommene Luft über
die gesamte Breite der Druckbogen von deren Oberfläche weg
abgeleitet werden, um einen laminaren Austausch der Luftschichten
zu erreichen.
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Zweckmäßigerweise
kann gemäß Anspruch 7
der Heißlufttrockner
in Förderrichtung
nach dem Druckturm oder im Bereich einer Austragstation angeordnet
sein, so dass die Druckbogen vor dem Ablegen auf einen Ablegeplatz
weitgehend getrocknet werden, um ein Zusammenkleben der Druckbogen bie
der Ablage zu vermeiden.
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Vorteilhafterweise
kann gemäß Anspruch
8 die Fördereinrichtung
entlang des Förderweges
einen Bogenleitkörper
aufweisen, auf dem die Druckbogen beim Fördern schleifen, und die seitlichen
Absaugmittel können
an dem Bogenleitkörper
befestigt sein. Dies hat den großen Vorteil, dass für die Absaugmittel
keine separate Trageinrichtung erforderlich ist. Darüber hinaus
liegen so die Absaugmittel nahe bei den Druckbogen, was eine optimale
Absaugung der Luft gewährleistet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können gemäß Anspruch
9 die seitlichen Absaugmittel 270°-Winkelprofile aufweisen,
die den Bogenleitkörper
am Rand umgreifen, wobei die den Druckbogen zugewandte Oberseite
des Bogenleitkörpers
und eine zu diesem parallele Wand des entsprechenden Winkelprofils
jeweils einen Absaugkanal begrenzen, der parallel zu den Ober flächen der Druckbogen
verläuft,
und die Hauptquerschnitte der Absaugmittel können auf der von den Druckbogen abgewandten
Unterseite des Bogenleitkörpers
liegen. 270°-Winkelprofile
sind platzsparend und leicht montierbar. Sie können einfach von der Seite
auf den Bogenleitkörper
aufgesteckt werden, was eine Nachrüstung von bestehenden Druckmaschinen
mit dem Heißluftgebläsetrockner
erleichtert.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform gemäß Anspruch
10 können
die Blasmittel mit der Heißluftaustrittsseite
der Heißluftquelle
und die Absaugmittel mit der Ansaugseite eines Absauggebläses verbunden
sein. Auf diese Weise können die
Zufuhrmenge an Heißluft
und die abgesaugte Luftmenge unabhängig voneinander eingestellt
werden.
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Zweckmäßigerweise
kann gemäß Anspruch 11
die Ansaugseite der Heißluftquelle
mit der Luftaustrittsseite des Absauggebläses verbunden sein, um eine
geschlossene Luftzirkulation zu realisieren, was Enerige einspart.
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Bei
einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
können
gemäß Anspruch
12 die Blasmittel mit der Heißluftaustrittsseite
der Heißluftquelle
und die Absaugmittel mit der Ansaugseite der Heißluftquelle verbunden sein,
so dass auf ein separates Absauggebläse verzichtet werden kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es
zeigen
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1 eine
isometrische Darstellung eines Heißluftgebläsetrockners, der an einem Bogenleitblech
einer Mehrfarbendruckmaschine angeordnet ist;
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2 den
Heißluftgebläsetrockner
aus 1 in einer Seitenansicht;
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3 den
Heißluftgebläsetrockner
aus den 1 und 2 von schräg unten
betrachtet;
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4 eine
Detailansicht des Heißluftgebläsetrockners
aus den 1 bis 3 im transversalen
Schnitt;
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5 eine
Detailansicht eines zu dem Heißluftgebläsetrockner
aus den 1 bis 4 ähnlichen
Heißluftgebläsetrockners
im transversa len Schnitt, bei dem Absaugkästen mit Schraubzwingen an
dem Bogenleitblech befestigt sind.
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In
den 1 bis 4 ist ein insgesamt mit dem
Bezugszeichen 10 versehener Heißluftgebläsetrockner in unterschiedlichen
Perspektiven gezeigt, der an einem Bogenleitblech 12 einer
Mehrfarbendruckmaschine angeordnet ist.
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Im
Zentrum der 1 befindet sich in Förderrichtung
von Druckbogen 14 verlaufend, die in 1 bis 3 in
Richtung eines Pfeils 16 verläuft, das langgestreckte Bogenleitblech 12 aus
Edelstahl, welches sich entlang des Bogen-Förderweges erstreckt.
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Auf
dem Bogenleitblech 12 schleifen die Druckbogen 14,
die mit bekannten Greifern 15 in Förderrichtung 16 durch
die Mehrfarbendruckmaschine gezogen werden. Die Greifer 15 greifen
die Druckbogen 14 seitlich. Sie sind auf Antriebsketten 17 befestigt,
die beidseitig des Bogenleitblechs 12 verlaufen. Der besseren Übersichtlichkeit
halber ist in 1 lediglich eine der Antriebsketten 17 und
nur ein Abschnitt derselben gezeigt, der einen der Greifer 15 trägt.
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Der
Förderweg
verläuft
durch bekannte, in der Zeichnung nicht gezeigte Drucktürme, in
denen die Druckbogen 14 mit jeweiligen Farben bedruckt werden,
und zwischen den Drucktürmen.
In Anschluß an
den in Förderrichtung 16 letzen
Druckturm, in dem die bedruckten Druckbogen 14 mit Klarlack beschichtet
werden, führt
der Förderweg
zu einer nicht dargestellten, bekannten Austragstation, wo die trockenen
bedruckten Druckbogen 14 auf einem Ablegeplatz abgelegt
werden.
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Der
in den 1 bis 4 dargestellte Heißluftgebläsetrockner 10 befindet
sich in Förderrichtung 16 hinter
dem letzten Druckturm im Bereich der Austragstation vor dem Ablegeplatz.
Mit dem Heißluftgebläsetrockner 10 werden
die Druckbogen 14 getrocknet, so dass die Farbe beziehungsweise
der Klarlack nicht verschmiert und die Druckbogen 14 auf
dem Ablegeplatz nicht aneinander kleben.
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Der
Heißluftgebläsetrockner 10 verfügt oberhalb
des Bogenleitblechs 12 über
zwei gerade, gestreckte Blasleisten 18 und 20 mit
rechteckigem Querschnitt auf. Die Blasleisten 18 und 20 sind
ujnter Abstand parallel zueinander und auf gleicher Höhe bezüglich des
Bogenleitblechs 12 angeordnet. Die Blasleisten 18 und 20 erstrecken
sich transversal zum Förderweg über die
gesamte Breite des Bogenleitblechs 12.
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An
ihrer dem Bogenleitblech 12 zugewandten Unterseite trägt jede
Blasleiste 18 und 20 eine Vielzahl von in den 2 und 3 dargestellten Düsen 22 beziehungsweise 24,
die zum Bogenleitblech 12 hin Heissluft abgeben. Ihre Düsenkanäle kommunizieren
mit einem entsprechenden, in den 1 bis 4 nicht
sichtbaren Hohlraum im Inneren der jeweiligen Blasleiste 18 beziehungsweise 20. Jeweils
eine der Stirnseiten der Blasleisten 18, 20 trägt eine
Heißluftzuleitung 26.
Die jeweils anderen Stirnseiten der Blasleisten 18 und 20 sind
geschlossen.
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Die
Heißluftzuleitung 26 ist
mit der Heißluftaustrittsseite
eines Heißluftgebläses 28 verbunden.
Das Heißluftgebläse 28 befindet
sich in 1 oben.
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Mit
der Heißluftzuleitung 26 werden
gleichzeitig auch die Blasleisten 18 und 20 in
ihrer Position gehalten, derart, dass die Greifer 15 zwischen
den Blasleisten 18 und 20 und dem Bogenleitblech 12 ungehindert
durchfahren können.
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Die
Hauptstrahlrichtungen der Düsen 22 der in
Förderrichtung 16 vorderen,
in den 1 und 2 rechten Blasleiste 18 sind
gegenüber
der Senkrechten zur Oberfläche
des Bogenleitblechs 12 in Förderrichtung 16 geneigt,
was in der Seitenansicht in 2 gezeigt
ist. Dies bewirkt, dass die Heißluft
eine Strömungskomponente
in Förderrichtung 16 der
Druckbogen 14 aufweist, so dass die Strömungsgeschwindigkeit relativ
zu den Druckbogen 14 geringer ist als bei senkrechter Blasrichtung.
Auf diese Weise wird die Trocknungswirkung verstärkt und Turbulenzen werden
vermieden.
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Die
Hauptstrahlrichtungen der Düsen 24 der in
Förderrichtung 16 hinteren
Blasleiste 20 verlaufen senkrecht zu dem Bogenleitblech 12.
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Mit
dem Heißluftgebläse 28 wird über einen Ansaugstutzen 30,
in 1 unten am Heißluftgebläse 28, Umgebungsluft
angesaugt, über
die Heißluftzuleitung 26 den
Hohlräumen
der Blasleisten 18 und 20 zugeführt und
von dort aus über
die Düsen 22 beziehungsweise 24 auf
die Druckbogen 14 geblasen.
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An
den Längsseiten
des Bogenleitblechs 12 ist jeweils ein in Förderrichtung 16 verlaufender
gestreckter Absaugkasten 32 von unten mittels in 4 gezeigten
Winkelblechen 34 an das Bogenleitblech 12 geschraubt.
Die Absaugkästen 32 können aber auch
an das Bogenleitblech 12 geschweißt, geklebt oder genietet sein.
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Die
Absaugkästen 32 erstrecken
sich, wie in der Seitenansicht in 2 gezeigt
ist, jeweils von unterhalb der vorderen Blasleiste 18 bis
in Förderrichtung 16 hinter
die hintere Blasleiste 20. Die beiden Absaugkästen 32 sind
bezüglich
einer senkrecht zum Bogenleitblech 12 verlaufenden gedachten
die Förderrichtung
enthaltenden Längsmittelebene
zueinander symmetrisch (4).
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Die
Absaugkästen 32 umfassen
rechtwinklige 270°-Winkelprofile, welche
im oberen inneren Abschnitt zum Bogenleitblech 12 hin offen
sind.
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Das
Bogenleitblech 12 liegt jeweils auf den Rändern von
ihm zugewandten vertikalen Wänden 36 der
Absaugkästen 32 auf
und reicht in die Absaugkästen 32 hinein.
Die Hauptquerschnitte der Absaugkästen 32 befinden sich
platzsparend unterhalb des Bogenleitblechs 12.
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Seitliche
Randabschnitte des Bogenleitblechs 12 begrenzen mit oberen
horizontalen Wänden 38 der
Absaugkästen 32 jeweils
einen kurzen horizontalen Absaugspalt 40 mit einer lichten
Höhe von 3
mm bis 5 mm. Durch die Absaugspalte 40 wird, wie in 4 gezeigt,
die Luft oberhalb der Oberflächen der
Druckbogen 14 parallel zu den Oberflächen der Druckbogen 14 strömend seitlich
in die Absaugkästen 32 gesaugt.
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Die
Absaugkästen 32 sind
an beiden Enden jeweils mit einer Stirnwand verschlossen. Aus den Unterseiten
der Absaugkästen 32 führt jeweils
ein Zweig eines Absaugrohrs 42 heraus, welches zur Ansaugseite
eines Absauggebläses 44 führt.
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Das
Absauggebläse 44 ist
in 1 unten links gezeigt. Das Absauggebläse 44 hat
eine Luftauslassstutzen 46, durch welchen die abgesaugte Luft
in die Umgebung abgegeben wird. Der Luftauslassstutzen 46 des
Absauggebläse 44 kann
stattdessen auch mit dem Ansaugstutzen 30 des Heißluftgebläses 28 verbunden
sein, so dass ein Luftkreislauf gebildet wird.
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In
Förderrichtung 16 hinter
der hinteren Blasleiste 20 befindet sich ferner eine längliche
Saugleiste 48 mit rechteckigem Querschnitt. Die Saugleiste 48 ist
etwa auf Höhe
der beiden Blasleisten 18 und 20 parallel zu diesen
angeordnet.
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Die
Saugleiste 48 erstreckt sich ebenfalls quer zur Förderrichtung 16 über die
gesamte Breite des Bogenleitblechs 12. Sie weist einen
sich in Längsrichtung erstreckenden
Hohlraum auf, der stirnseitig geschlossen ist. Aus einer von den
Heißluftzuleitungen 26 abgewandten
Stirnseite der Saugleiste 48 führt ein mit dem Hohlraum kommunizierendes
Absaugrohr 50 heraus, welches zu der Ansaugseite des Absauggebläses 44 führt. Das
Absaugrohr 50 kann sich alternativ auch mit dem Absaugrohr 42 der
Absaugkästen 32 vereinigen.
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Das
Absaugrohr 50 hält
gleichzeitig auch die Saugleiste 48 in ihrer Position,
derart, dass die Greifer 15 zwischen der Saugleiste 48 und
dem Bogenleitblech 12 ungehindert durchfahren können. Die Antriebskette 17 verläuft dabei
neben dem ihm zugewandten Absaugkasten 32.
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Auf
ihrer dem Bogenleitblech 12 zugewandten Unterseite weist
die Saugleiste 48 einen sich quer zur Förderweg erstreckenden durchgängigen Absaugschlitz 52 auf,
der den Hohlraum mit der Umgebung verbindet. Der Absaugschlitz 52 ist
in der Schrägansicht
von unten in 3 gezeigt. Durch den Absaugschlitz 52 wird
die Luft über
den Oberflächen der
Druckbogen 14 hinter der hinteren Blasleiste 20 nach
oben abgesaugt.
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In 5 ist
eine alternative Befestigung für zwei
Absaugkästen 32b an
dem Bogenleitblech 12 gezeigt. Die Absaugkästen 32b sind
ansonsten zu den Absaugkästen 32 aus
den 1 bis 4 identisch. Die Absaugkästen 32b sind
hier statt mit den Winkelblechen 34 jeweils mit einer Mehrzahl
von Schraubzwingen 54 an das Bogenleitblech 12 geklemmt.
Die Schraubzwingen 54 sind im Inneren der Absaugkästen 32b angeordnet.
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Jede
Schraubzwinge 54 umfasst einen U-förmigen Spannrahmen, der zu
dem Bogenleitblech 12 hin offen ist. Ein unterer Spannarm 56 weist eine
durchgängige
Gewindebohrung für
eine Gewindespindel 58 auf und ist fest mit der unteren
horizontalen Wand 60 des Absaugkastens 32b verbunden. Ein
oberer Spannarm 62 bildet eine obere Backe der Schraubzwinge 54.
Er liegt von oben an der Oberseite des Bogenleitblechs 12 an.
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Die
Gewindespindel 58 führt
durch ein Loch in der horizontalen Unterwand 60 des Absaugkastens 32b hindurch
und ist von außen über einen Drehknopf 64 betätigbar.
Am freien Ende der Gewindespindel 58 ist eine untere Backe 66 der
Schraubzwinge 54 befestigt. Die untere Backe 66 ist
durch entsprechende Drehung der Gewindespindel 58 von unten
gegen die Unterseite des Bogenleitblechs 12 bewegbar, so
dass das Bogenleitblech 12 zwischen dem oberen Spannarm 62 und
der untere Backe 66 eingeklemmt ist und so der Absaugkasten 32b an dem
Bogenleitblech 12 fixiert ist.
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Bei
allen oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
eines Heißluftgebläsetrockners 10 für eine Mehrfarbendruckmaschine
sind unter anderem folgende Modifikationen möglich:
Der Heißluftgebläsetrockner 10 kann
statt im Bereich der Austragstation auch zwischen zwei Drucktürmen angeordnet
sein.
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Die
Absaugrohre 42, 50 können statt mit dem Absauggeblase 44 auch
direkt, vorzugsweise über einen
Filter, mit dem Ansaugstutzen 30 des Heißluftgebläses 28 ver bunden
sein, so dass auf das Absauggebläse 44 verzichtet
werden kann.
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Statt
des Heißluftgebläses 28 kann
auch eine andersartige Heißluftquelle,
beispielsweise ein Durchlauferhitzer, vorgesehen sein.
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Die
Heißluftzuleitung 26 und
die Absaugrohre 42 und 50 können sich auch auf der gleichen
Seite des Bogenleitblechs 12 befinden.
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Statt
der Vielzahl von Düsen 22 und 24 kann jeweils
auch ein einziger durchgängiger
Schlitz oder eine Mehrzahl von einfachen Löchern vorgesehen sein.
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Die
Düsen 22 der
in Förderrichtung 16 vorderen
Blasleiste 18 können
statt schräg
auch senkrecht zu dem Bogenleitblech 12 gerichtet sein.
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Die
Blasleisten 18 und 20 und die Saugleiste 48 können statt
eines rechteckigen Querschnitts auch einen andersartigen, beispielsweise
einen runden oder ovalen Querschnitt aufweisen.
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Die
Blasleisten 18, 20 und die Saugleiste 48 können statt
mit der Heißluftzuleitung 26 beziehungsweise
dem Absaugrohr 50 beispielsweise auch mit einem Rahmen
derart gehalten werden, dass die Greifer 15 ungehindert
passieren können.