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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein im Bereich der diagnostischen
und interventionellen Radiologie einsetzbares Bildakquisitionssystem sowie
auf ein Verfahren zur Durchführung von CT- bzw. MRT-gesteuerten
minimal-invasiven Interventionen an inneren Organen, Gewebebereichen,
Läsionen (z. B. im Bereich von Lunge und Leber) oder pathologischen
Strukturen im Körperinneren eines Patienten (z. B. an Tumorherden,
Metastasen, Hämatomen, Abszessen etc.) in Korrelation mit
dessen inspiratorischer bzw. exspiratorischer Atemlage, welches dazu
dient, die Präzision und Sicherheit der minimal-invasiven
Eingriffe, insbesondere im Bereich der unter CT- bzw. MRT-gestützter
bildgebender Kontrolle nach örtlicher Betäubung
durchgeführten diagnostischen Gewebeprobenentnahme (Biopsie)
sowie in der Tumor- und Schmerztherapie, zu verbessern.
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Die
histomorphologische und zytomorphologische Untersuchung Von Gewebeproben
ist heute ein unentbehrliches Verfahren für die klinische
Diagnostik einer Vielzahl von gut- und bösartigen Krankheitsbildern
geworden. Aufgrund ausgereifter Entnahme- und Untersuchungsmethoden
ist die feingewebliche Untersuchung heute auf alle Organe anwendbar.
Von besonderer Bedeutung sind die hämatologische Diagnostik
aus Knochenmark, Milz und Lymphknoten sowie die Tumordiagnostik
aus Brustdrüse, Lunge, Leber, Schilddrüse und
Prostata. Schon seit Langem werden die Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit
(Liquor cerebrospinalis) und Ergüsse aus dem Pleuraspalt
oder der Bauchhöhle punktiert und zytodiagnostisch untersucht.
Eine wichtige Ergänzung dazu ist die Punktionszytologie,
die für die Einstufung bösartiger (maligner) Tumore,
die Krebsvorsorge und die Krebsfrüherkennung eingesetzt
wird. So gibt es heute praktisch keine spezifische Therapie ohne
vorhergehende histologische oder zytologische Sicherung der Diagnose.
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Die
rasante Entwicklung der bildgebenden Verfahren, insbesondere der
Sonografie sowie der Computertomografie in den 1970er Jahren, erlaubte eine
verbesserte Lokalisation pathologischer Befunde, da sich eine exakte
und überlagerungsfreie Darstellung von Weichteil-Strukturen
erzielen ließ. Während des gleichen Zeitraums
wurden in der Genauigkeit der Interpretation von Gewebefragmenten
große Fortschritte gemacht. Bei der Frage nach der histologischen
Eindeutigkeit oder Dignität eines unklaren Befundes stellt
die unter computertomografischer oder sonografischer Kontrolle durchgeführte
Punktion eine geeignete Technik zur Klärung solcher Befunde
dar. Die durch bildgebende Verfahren gesteuerte perkutane Stanzbiopsie
oder Feinnadelpunktion hat sich daher heute zu einem wichtigen Instrumentarium
in der Diagnostik und Therapiekontrolle entwickelt.
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Lokal
auftretende Tumoren oder Metastasen, beispielsweise im Bereich der
Leber oder der Lunge, können heute durch einen perkutanen,
minimal-invasiven Eingriff mittels Feinnadelbiopsie sicher diagnostiziert
und ohne Durchführung einer Operation behandelt werden.
Hierzu werden spezielle Sonden oder Hohlnadeln (Punktionsnadeln)
durch die Haut in den zu behandelnden Tumor eingeführt.
Je nach Methode kann der Tumor dann lokal durch Einwirkung von Kälte
oder Hitze bzw. chemisch therapiert werden. Die Wahl des jeweiligen
interventionellen Verfahrens richtet sich nach der Größe,
Lage und Beschaffenheit des betreffenden Tumors. Der zerstörte
Tumor wird in der Zeit nach dem Eingriff vom Körper abgebaut
und das behandelte Gewebe vernarbt. Um die Platzierung der Sonde
oder Nadel möglichst präzise durchführen
zu können, werden die Eingriffe (z. B. Radiofrequenzablation,
Kryotherapie oder Alkoholablation) üblicherweise unter
Schnittbildkontrolle durchgeführt. Hierzu kommen sowohl die
Magnetresonanz- bzw. Kernspintomografie als auch die Computertomografie
zum Einsatz. Alle diese Verfahren werden in der Regel unter örtlicher
Betäubung durchgeführt und erlauben eine millimetergenaue
Durchführung des jeweiligen Eingriffs. Je nach Größe
und Lage der Tumoren kann es notwendig sein, mehrere Sonden gleichzeitig
zu verwenden und die Eingriffe zu wiederholen.
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Bei
der Kryotherapie erfolgt die Gewebezerstörung durch eine
schnelle Abkühlung des Tumorgewebes auf Temperaturen zwischen –50°C
und –150°C mit Hilfe eines in eine Sonde eingesetzten Kühlmittels
(z. B. Argon-Gas). Hierbei kommt es zu einer irreversiblen Zerstörung
der Zellen sowie zum Verschluss kleinster Arterien und Venen. Eine
Besonderheit der Kältebehandlung liegt in der fast völligen
Schmerzfreiheit, da die Kälte an sich eine schmerzstillende
Wirkung hat und eine zusätzliche Schmerztherapie (Lokalanästhesie)
nicht erforderlich ist. Die Ausdehnung des gefrorenen Tumors kann insbesondere
durch die Kernspintomografie sehr gut dargestellt werden. Aus diesem
Grund ist eine hohe Präzision der Gewebezerstörung
während der Behandlung möglich.
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Bei
der Radiofrequenztherapie (RF-Ablation) handelt es sich um ein hyperthermes
Ablationsverfahren der Krebstherapie, das einen Primär-Tumor oder
eine Metastase durch Hitze zerstört. Die Hitze wird durch
eine flexible Sonde erzielt, die unter Ultraschall- oder CT-Kontrolle
in den Tumorherd eingebracht wird. Durch einen Radiofrequenzgenerator wird
ein hochfrequenter Wechselstrom erzeugt, der über die Sonde
zu einem Temperaturanstieg im Gewebe auf 90°C bis 120°C
führt. Der Tumor wird hierdurch an Ort und Stelle „verkocht".
Der Vorteil der RF-Ablation liegt in dem kleinen Durchmesser der verwendeten
Sonden (etwa 2 mm) und der erzielbaren Läsionsgröße
(bis zu 5 cm ohne Sondenverlagerung). Die Kontrolle der Tumorzerstörung
erfolgt je nach verwendetem Gerät z. B. über eine
direkte oder indirekte Temperaturmessung oder einer Bestimmung der
Leitfähigkeit des Gewebes bzw. seiner Impedanz während
des Eingriffs. Dies geschieht über die Sonde selbst; zusätzliche
Sonden sind nicht erforderlich. Nach erfolgreicher Tumorbehandlung
wird der Punktionsweg während der Sondenentfernung koaguliert,
d. h. durch Hitzeeinwirkung verschlossen. Eine Tumorzellverschleppung
tritt hierbei nicht auf. Da die Hitzebehandlung von Metastasen oder
Tumoren je nach Lage und Organ schmerzhaft sein kann, erfolgt der
Eingriff unter großzügiger Schmerzmittelgabe bzw.
Narkose. Die Dauer des Eingriffs beträgt dabei je nach
Größe und Anzahl der behandelten Metastasen etwa
eine Stunde.
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Bei
der Alkoholablation wird ein zu behandelnder Tumor mit Hilfe von
hochprozentigem Alkohol verödet. Der Tumor wird dabei mit
einer oder mehreren feinen Punktionsnadeln unter CT- oder MRT-Kontrolle
in örtlicher Betäubung anpunktiert. Bei korrekter
Nadellage erfolgt die Injektion von 95%-igem, mit etwas Betäubungsmittel
vermischtem Alkohol in das Zentrum des Tumors. Je nach Gewebebeschaffenheit,
Tumortyp und Lokalisation variiert die Menge des Alkohols dabei
zwischen 5 ml und 50 ml. Bei größeren Tumoren
kann dabei eine wiederholte Behandlung erforderlich werden. Die
Wirkung des Alkohols basiert auf einer Austrocknung der Zellen,
Ausfällen von Eiweiß und Thrombose kleinster Gefäße.
Folge ist eine Koagulationsnekrose, die anschließend vom
Körper abgebaut wird und vernarbt. Diese Technik hat sich
insbesondere beim hepatozellulären Karzinom (HCC) bewährt,
da dieses über eine Tumorkapsel verfügt und der
Alkohol sich homogen innerhalb des Tumors verteilt. Bei Lebermetastasen anderer
Tumoren kann die Verteilung des Alkohols unvorhersehbar sein. Der
Erfolg dieser Behandlung ist in diesen Fällen nicht exakt
vorherzusagen. Als Nachteil gilt die geringe Steuerbarkeit der Alkoholverteilung
bei Lebermetastasen (mit Ausnahme des HCC) sowie die Schmerzbelastung
bei kapselnaher Lage der Tumoren. Die Indikation zur Alkoholablation hängt
somit sehr von der Beschaffenheit, Konsistenz und Lokalisation eines
Tumors ab.
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Ein
schonendes, aber wirkungsvolles Therapieverfahren zur Behandlung
des hepatozellulären Karzinoms stellt die transarterielle
Chemoembolisation (TACE) dar. Hierbei wird durch einen Zugang aus der
Leiste mit einem flexiblen dünnen Katheter eine Verödung
des Tumorgewebes durch gezielte Gabe eines Chemotherapeutikums (Epirubizin) über
eine zielgenaue Injektion ermöglicht. Durch dieses Verfahren
wird eine sehr hohe Konzentration des Medikaments im Tumor erreicht,
während die Be lastung der übrigen Körperbereiche
durch die Chemotherapie relativ gering ist.
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Zu
den weiteren Anwendungsgebieten der Computertomografie im Bereich
der Diagnostik und minimal-invasiven Therapie zählen unter
anderem die CT-gesteuerte Punktion von Gewebe oder Organen mit anschließender
zytologischer und histologischer (feingeweblicher) Untersuchung
des Punktates, die CT-gesteuerte Drainagebehandlung sowie die CT-gesteuerte
Neurolyse und Facettenblockade.
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Die
CT-gesteuerte diagnostische Punktion ist ein schonendes Verfahren,
bei dem nach Desinfektion der Haut und örtlicher Betäubung
eine Hohlnadel unter CT-basierter Durchleuchtungskontrolle in einen
Gewebebereich oder ein zu untersuchendes Organ eines Patienten eingeführt
wird, woraufhin Gewebeproben (Biopsien) entnommen werden, z. B.
um die Dignität eines lokalisierten Tumors zuverlässig als
gutartig (benigne) oder bösartig (maligne) einstufen zu
können. Eine örtliche Betäubung ist dabei
in aller Regel ausreichend. Anschließend werden die entnommenen
Gewebeproben zur histologischen Untersuchung an ein medizinisches
Labor übersandt. Dieses Diagnoseverfahren wird insbesondere dann
angewendet, wenn es darum geht, unklare Raumforderungen im Bereich
des Thorax und des Abdomens (z. B. in Lunge, Niere, Lymphknoten
oder Leber) zu differenzieren.
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Bei
einer CT-gesteuerten Drainage handelt es sich um ein minimal-invasives
Verfahren, bei dem nachgewiesene Abszesse (Eiteransammlungen) und infizierte
Hämatome (Blutergüsse) im Körperinneren eines
Patienten durch einen interventionellen Eingriff über einen
perkutan eingeführten Drainagekatheter unter CT-gestützter
bildgebender Kontrolle nach außen abgeleitet werden. Dabei
wird nach einer anhand von CT-Schichtaufnahmen gestellten Verdachtsdiagnose
zunächst eine CT-gesteuerte Punktion zur Sicherung der
Diagnose und der mikrobiologischen Keim- und Resistenzbestimmung
durchgeführt. Danach erfolgt dann die perkutane Drainage über
dieselbe Ein stichstelle. Die Vorgehensweise ist analog zur CT-gesteuerten
Gewebeprobeentnahme mit dem Unterschied, dass jetzt ein Drainageschlauch
verbleibt, der eine Ableitung und Spülung der pathologischen
Flüssigkeitsansammlung erlaubt.
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Bei
einer CT-gesteuerten Neurolyse und Facettenblockade werden bestimmte
Nervenbündel zwecks Schmerztherapie (z. B. bei bestimmten
Wirbelsäulenerkrankungen) bzw. zur Verbesserung der peripheren
arteriellen Durchblutung durch gezielte Injektion geeigneter Substanzen
(Alkohol und Betäubungsmittel) unter CT-Sicht ausgeschaltet.
Der interventionelle Eingriff wird dabei vorzugsweise in Bauchlage
durchgeführt. Ist eine Bauchlage bei dem betreffenden Patienten
nicht möglich, muss eine Position gewählt werden,
die für die gesamte Dauer des Eingriffs beibehalten werden
kann und dem Arzt gleichzeitig einen leichten Zugang zu der zu behandelnden
Stelle des Körpers erlaubt. Wie vor jedem Eingriff steht
auch hier die Aufklärung des Patienten über mögliche
Risiken der Behandlung und die Messung seiner Blutwerte am Anfang.
Bei der Facettenblockade erfolgt eine Schmerzbehandlung der kleinen
Zwischenwirbelgelenke (Facetten) in der Wirbelsäule durch
Injektion einer Mischung aus einem lokal wirksamen Betäubungsmittel
und Triamzinolon (einem verhältnismäßig
lange wirksamen Kortisonpräparat) in die Facettengelenke.
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Bei
einer periradikulären Therapie (PRT), welche insbesondere
bei einem Bandscheibenvorfall zur Behandlung der zwischen den Lendenwirbeln aus
dem Spinalkanal der Wirbelsäule austretenden Nervenwurzel
als schmerztherapeutisches Verfahren indiziert ist, wird eine feine
Punktionsnadel unter örtlicher Betäubung und computertomografischer
Bildgebung in die unmittelbare Nähe der austretenden Rückenmarksnerven
vorgeschoben. Dort wird dann ein kortikoidhaltiges Medikament injiziert,
welches einen Rückgang der örtlichen Gewebeschwellung
und somit eine „Befreiung" eingeklemmter Nerven bewirken
soll.
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Zur
CT-gestützten visuellen Kontrolle einer minimal-invasiven
Intervention gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Der
be handelnde Arzt kann entweder – z. B. durch Betätigung
eines Fußschalters – eine einzelne CT-Schichtaufnahme
ohne Tischvorschub generieren, um eine momentane Projektionsdarstellung
eines zu behandelnden Organs oder Gewebebereichs sowie Bildinformation
in Bezug auf die Position einer eingeführten Punktionsnadel,
einer Sonde bzw. eines anderen zur Durchführung eines interventionellen
Eingriffs üblicherweise verwendeten medizintechnischen
Instruments zu erhalten. Nach Generierung der Aufnahme kann der
Fall eintreten, dass sich die betrachtete CT-Schnittebene infolge
einer Körperbewegung des Patienten oder aufgrund eines Ein-
oder Ausatmungsvorgangs verschiebt. Der den interventionellen Eingriff
durchführende Radiologe hat dann die Möglichkeit,
die Position der Nadelspitze mit Hilfe der vorgenannten CT-Schichtaufnahme
zu kontrollieren, um die Nadelposition ohne simultane Bildkontrolle
verändern zu können. Dabei sieht der Arzt das
Eindringen und Vorschieben der Punktionsnadel auf einem Bildschirm-Terminal
nicht in Echtzeit, sondern erst dann, wenn er/sie die nächste CT-Schichtaufnahme
durch erneute Betätigung des Fußschalters generiert.
Im Gegensatz dazu werden bei einer CT-Fluoroskopie Bilder in kontinuierlicher Folge
erstellt. Dabei besteht die Möglichkeit eines Echtzeitmonitorings
von therapeutischen oder diagnostischen Eingriffen. In eine Einstichstelle
eingeführte medizintechnische Instrumente können
dabei fortlaufend am Bildschirm verfolgt werden. Problematisch ist
jedoch die gegenüber der zuvor geschilderten Einzelbildaufnahme
deutlich erhöhte Strahlenexposition sowohl des Radiologen
als auch des Patienten.
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Ausgehend
von dem oben genannten Stand der Technik, ist die vorliegende Erfindung
der Aufgabe gewidmet, die Präzision und Sicherheit CT-
bzw. MRT-gesteuerter, minimal-invasiver interventioneller Eingriffe
zu erhöhen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsbeispiele, die den Gedanken der
Erfindung weiterbilden, sind in den abhängigen Patentansprüchen
definiert.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich gemäß einem
ersten Aspekt auf ein insbesondere im Bereich der diagnostischen
und interventionellen Radiologie einsetzbares Verfahren zur Durchführung
einer CT- bzw. MRT-gesteuerten minimal-invasiven Intervention an
inneren Organen, Gewebebereichen, Läsionen (z. B. im Bereich
der Rückenmarks-Nervenwurzeln) oder pathologischen Strukturen
im Körperinneren eines Patienten (z. B. an Tumorherden,
Metastasen, Hämatomen, Abszessen etc.). Dabei ist das erfindungsgemäße
Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Atemlage im Inspirations- und/oder
Exspirationszustand des Patienten kontinuierlich erfasst wird und
ein jeweils zum Zeitpunkt der Aufnahme eines CT- bzw. MRT-Schichtbildes
der zu behandelnden Organe, Gewebebereiche, Läsionen oder
pathologischen Strukturen erfasster, die momentane Atemlage des
Patienten wiedergebender Messwert zusammen mit den Bilddaten dieses
CT- bzw. MRT-Schichtbildes abrufbar gespeichert und angezeigt wird.
Ein den interventionellen Eingriff durchführender Radiologe
hat damit zusätzlich zu dem aufgenommenen CT- bzw. MRT-Schnittbild,
welches einen direkten Vergleich des momentanen anatomischen Zustands
dieses Patienten mit dem aufgenommenen Zustand ermöglicht,
ein weiteres Entscheidungskriterium an der Hand, um zu beurteilen bzw.
zu kontrollieren, ob die Spitze einer zur Durchführung
des minimal-invasiven Eingriffs verwendeten Punktionsnadel an der
richtigen, vor Durchführung des Eingriffs geeignet festgelegten
Stelle angesetzt wird. Dies ist immer nur dann der Fall, wenn die
momentan erfasste und angezeigte Atemlage des Patienten mit der
zusammen mit dem aufgenommenen CT- bzw. MRT-Schnittbild gespeicherten
Atemlage übereinstimmt.
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Erfindungsgemäß kann
dabei vorgesehen sein, dass ein CT- bzw. MRT-Scanvorgang automatisch
eingeleitet wird, wenn der inspiratorische bzw. exspiratorische
Atemdruck, der von der Lunge des Patienten aufgebaut wird, und damit
das Atemvolumen im Inspirations- bzw. Exspirationszustand des Patienten
sich nach Erteilung eines Atemanhalt-Kommandos innerhalb eines durch
zwei vorgebbare Schwellwerte unterschiedlicher Größen begrenzten
Toleranzbereiches um einen vorgebbaren Sollwert herum bewegt. Der
CT- bzw. MRT-Scanvorgang wird dann erfindungsgemäß automatisch
beendet, sobald der inspiratorische bzw. exspiratorische Atemdruck
Werte außerhalb des durch die beiden vorgebbaren Schwellwerte
begrenzten Toleranzbereiches annimmt.
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Dabei
werden die Werte des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks
bei Unterschreitungen des unteren der beiden Schwellwerte bzw. Überschreitungen
des oberen der beiden Schwellwerte, die zugehörigen Werte
des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemvolumens und/oder
die Zeitpunkte dieser Schwellwertunter- bzw. -überschreitungen
kontinuierlich erfasst und am Ende jedes CT- bzw. MRT-Scanvorgangs
in einer Berichtsdatei zeit- und wertdiskret protokolliert.
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Die
Signalamplitude eines zu dem erfassten inspiratorischen bzw. exspiratorischen
Atemdruck proportionalen analogen Messsignals bei Unterschreitung
des unteren der beiden Schwellwerte bzw. bei Überschreitung
des oberen der beiden Schwellwerte kann erfindungsgemäß über
ein optisches, akustisches und/oder haptisches Signal angezeigt werden.
Dabei kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass
die Signalamplitude des zu dem erfassten inspiratorischen bzw. exspiratorischen
Atemdruck proportionalen analogen Messsignals bei Unterschreitung
des unteren der beiden Schwellwerte bzw. bei Überschreitung
des oberen der beiden Schwellwerte beispielsweise durch Aufleuchten
einer entsprechenden Anzahl von Leuchtdioden mindestens einer Leuchtdiodenzeile
links und rechts von einer andersfarbiges Licht emittierenden Leuchtdiode
angezeigt wird, die in der Mitte dieser mindestens einen Leuchtdiodenzeile
angebracht ist.
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Die
beiden voreingestellten Schwellwerte können erfindungsgemäß jeweils
nach Abschluss eines CT- bzw. MRT-Scanvorgangs automatisch an den
während dieses Scanvorgangs erfassten und in der vorgenannten
Berichtsdatei protokollierten Minimalwert bzw. an den ebenfalls
während dieses Scanvorgangs erfassten und in der Berichtsdatei
protokollierten Maximalwert des erfassten inspiratorischen bzw.
exspiratorischen Atemdrucks angepasst werden, sofern dieser Minimalwert
bzw. dieser Maximalwert innerhalb des durch die beiden Schwellwerte
begrenzten Toleranzbereiches liegt.
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Alternativ
können die beiden voreingestellten Schwellwerte jeweils
nach Abschluss eines CT- bzw. MRT-Scanvorgangs automatisch an den über
alle vorhergehenden CT- bzw. MRT-Scanvorgänge ermittelten
und in der vorgenannten Berichtsdatei protokollierten Minimalwert
bzw. an den ebenfalls über alle vorhergehenden CT- bzw.
MRT-Scanvorgänge ermittelten und in der Berichtsdatei protokollierten
Maximalwert des erfassten inspiratorischen bzw. exspiratorischen
Atemdrucks angepasst werden, sofern dieser Minimalwert bzw. dieser
Maximalwert innerhalb des durch die beiden Schwellwerte begrenzten
Toleranzbereiches liegt.
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Am
Ende jedes CT- bzw. MRT-Scanvorgangs kann erfindungsgemäß ein
Kalibriersignal generiert werden, mit dem der vorgebbare Sollwert
des gemessenen inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks
automatisch auf einen Zwischenwert zwischen dem während
dieses CT- bzw. MRT-Scanvorgangs erfassten und in der Berichtsdatei
protokollierten Minimalwert und dem ebenfalls während dieses
Scanvorgangs erfassten und in der Berichtsdatei protokollierten
Maximalwert des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks
festgelegt wird. Der Zwischenwert wird dabei so gewählt,
dass er innerhalb des durch die beiden Schwellwerte begrenzten Toleranzbereiches
liegt.
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Alternativ
kann am Ende jedes CT- bzw. MRT-Scanvorgangs ein Kalibriersignal
generiert werden, mit dem der vorgebbare Sollwert des gemessenen
inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks automatisch auf
einen Zwischenwert zwischen dem über alle vorhergehenden
CT- bzw. MRT-Scanvorgänge ermittelten und in der Berichtsdatei
protokollierten Minimalwert und dem ebenfalls über alle
vorhergehenden CT- bzw. MRT-Scanvorgänge ermittelten und
in der Berichtsdatei protokol lierten Maximalwert des inspiratorischen
bzw. exspiratorischen Atemdrucks festgelegt wird. Dabei wird der
Zwischenwert wiederum so gewählt, dass er innerhalb des
durch die beiden Schwellwerte begrenzten Toleranzbereiches liegt.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Bildakquisitionssystem
zur Generierung von Bilddaten, die zur CT- bzw. MRT-gestützten
bildgebenden Kontrolle einer minimal-invasiven Intervention an inneren
Organen, Gewebebereichen, Läsionen (z. B. im Bereich der Rückenmarks-Nervenwurzeln)
oder pathologischen Strukturen im Körperinneren eines Patienten
(z. B. an Tumorherden, Metastasen, Hämatomen, Abszessen etc.)
benötigt werden. Das Bildakquisitionssystem ist dabei insbesondere
durch eine Steuerungseinrichtung gekennzeichnet, welche dafür
sorgt, dass ein die momentane Atemlage im Inspirations- und/oder Exspirationszustand
des Patienten wiedergebender Messwert jeweils zum Zeitpunkt der
Aufnahme eines CT- bzw. MRT-Schichtbildes der zu behandelnden Organe,
Gewebebereiche, Läsionen oder pathologischen Strukturen
zusammen mit den Bilddaten dieses CT- bzw. MRT-Schichtbildes abrufbar
gespeichert und angezeigt wird.
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Die
Steuerungseinrichtung kann dabei erfindungsgemäß programmiert
sein, einen CT- bzw. MRT-Scanvorgang automatisch einzuleiten, wenn der
inspiratorische bzw. exspiratorische Atemdruck des Patienten sich
nach Erteilung eines Atemanhalt-Kommandos innerhalb eines durch
zwei vorgebbare Schwellwerte unterschiedlicher Größen
begrenzten Toleranzbereiches um einen vorgebbaren Sollwert herum
bewegt, und den CT- bzw. MRT-Scanvorgang automatisch zu beenden,
wenn der inspiratorische bzw. exspiratorische Atemdruck des Patienten
Werte außerhalb des durch diese beiden vorgebbaren Schwellwerte
begrenzten Toleranzbereiches annimmt.
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Das
erfindungsgemäße Bildakquisitionssystem verfügt
darüber hinaus über einen als Fensterdiskriminator
realisierten, mit einem Messsignaleingang der Steuerungseinrichtung
verbundenen Schwellwertentscheider, welcher ein binäres
Ausgangssignal liefert, das, positive Logik vorausgesetzt, nur dann
den Wert „logisch Eins" annimmt, wenn der erfasste inspiratorische
bzw. exspiratorische Atemdruck des Patienten sich innerhalb eines durch
die beiden vorgebbaren Schwellwerte begrenzten Toleranzbereiches
bewegt.
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Mit
Hilfe eines Pneumographen, welcher zur kontinuierlichen Messung
des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks dient, werden
beim Inspirations- bzw. Exspirationsvorgang auftretende Längenänderungen
eines um den oberen Bauchbereich bzw. um den unteren Brustbereich
des Patienten geschlungenen dehnbaren Atemgurts erfasst und über
einen drucksensitiven piezoresistiven, kapazitiven oder induktiven
Transducer in ein zu dem erfassten inspiratorischen bzw. exspiratorischen
Atemdruck direkt proportionales analoges Messsignal umgesetzt.
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Des
Weiteren umfasst das erfindungsgemäße Bildakquisitionssystem
ein Atemüberwachungs- und Anzeigesystem mit mindestens
einer Anzeigeeinheit, welche dazu verwendet wird, die Signalamplitude
eines zu dem erfassten inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdruck
des Patienten proportionalen Messsignals über ein Lichtsignal
dieser mindestens einen Anzeigeeinheit anzuzeigen.
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Erfindungsgemäß können
die beiden Schwellwerte und/oder der Sollwert über eine
in das erfindungsgemäße Bildakquisitionssystem
integrierte Kalibrier- und Steuereinheit vorgegeben werden.
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Das
erfindungsgemäße Bildakquisitionssystem verfügt
darüber hinaus über ein Funkwellensende- und Empfangssystem
mit einem Funkwellensender zur drahtlosen Übertragung zweier
von der Kalibrier- und Steuereinheit vorgegebener Atemdruck-Schwellwerte
zu einem mit einem Programmiersignaleingang des Fensterdiskriminators
verbundenen Funkwellenempfänger und/oder zur drahtlosen Übertragung
eines von der Kalibrier- und Steu ereinheit vorgegebenen Atemdruck-Sollwerts
zu einem ausgangsseitig mit den Anzeigeeinheiten des Atemüberwachungs-
und Anzeigesystems verbundenen Funkwellenempfänger.
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Außerdem
kann ein weiterer Funkwellensender vorgesehen sein, welcher dazu
dient, das von dem drucksensitiven piezoresistiven, kapazitiven oder
induktiven Transducer des Pneumographen gelieferte, zu dem erfassten
inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdruck des Patienten proportionale
Messsignal drahtlos zu einem mit den Anzeigeeinheiten des Atemüberwachungs-
und Anzeigesystems verbundenen Funkwellenempfänger des
Funkwellensende- und -empfangssystems und/oder zu einem mit dem
Programmiersignaleingang des Fensterdiskriminators verbundenen Funkwellenempfänger
dieses Funkwellensende- und -empfangssystems zu übertragen.
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Gemäß einem
dritten Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Computersoftware-Programmprodukt
zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens
bei Betrieb auf einem Bildschirm-Terminal des vorstehend beschriebenen
Bildakquisitionssystems.
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Weitere
Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen
Patentansprüchen sowie aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen,
welche in den folgenden Zeichnungen abgebildet sind.
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1 zeigt
ein Blockschaltbild eines Bildakquisitionssystems gemäß vorliegender
Erfindung, das zur Überwachung und Anzeige des Atemdrucks sowie
zur CT-gestützten bildgebenden Kontrolle einer minimal-invasiven
Intervention an zu punktierenden inneren Organen, Gewebebereichen,
Läsionen oder pathologischen Strukturen eines Patienten
verwendet wird,
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2a zeigt ein den Kennlinienverlauf des inspiratorischen
bzw. exspiratorischen Atemdrucks über der Zeit wiedergebendes
Diagramm während einer Atmungsperiode eines zu untersuchenden
Patienten, mit dem veranschaulicht wird, dass ein CT-Scanvor gang
zur bildgebenden Kontrolle einer minimal-invasiven Intervention
an zu punktierenden inneren Organen, Gewebebereichen, Läsionen
oder pathologischen Strukturen des Patienten herkömmlicherweise
von einem Radiologen manuell eingeleitet wird, und zwar zu einem
Zeitpunkt, bei dem der Atemdruck des Patienten zumindest näherungsweise
konstant ist,
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2b zeigt ein weiteres den Kennlinienverlauf
des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks über
der Zeit wiedergebendes Diagramm während einer Atmungsperiode
eines zu untersuchenden Patienten, mit dem veranschaulicht wird, wie
der Beginn-Zeitpunkt und die Dauer eines durchzuführenden
CT-Scanvorgangs gemäß vorliegender Erfindung bestimmt
werden,
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3 zeigt
ein Ablaufdiagramm zur Darstellung eines herkömmlichen
Verfahrens zur CT-gestützten bildgebenden Kontrolle eines
nach örtlicher Betäubung durchgeführten
minimalinvasiven Eingriffs zu punktierender innerer Organe, Gewebebereiche,
Läsionen oder pathologischer Strukturen eines Patienten,
und
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4 zeigt
ein Ablaufdiagramm zur Darstellung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur CT-gestützten bildgebenden Kontrolle eines
nach örtlicher Betäubung durchgeführten
minimalinvasiven Eingriffs zu punktierender innerer Organe, Gewebebereiche,
Läsionen oder pathologischer Strukturen eines Patienten
in Korrelation mit dessen Atemlage.
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In
den folgenden Abschnitten werden die Systemkomponenten des erfindungsgemäßen Bildakquisitionssystems
und die Schritte des zugehörigen erfindungsgemäßen
Verfahrens anhand der beigefügten Zeichnungen, ausgehend
von einem aus dem Stand der Technik bekannten System und Verfahren
zur CT-gestützten bildgebenden Kontrolle minimal-invasiver
Interventionen, im Detail beschrieben.
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedene Bildakquisitionsverfahren
und -systeme bekannt, die zur Visualisierung zu punktierender innerer
Organe, Gewebebereiche, Läsionen oder pathologischer Strukturen
eines Patienten eingesetzt werden. Eines dieser Systeme ist in dem
medizinischen Fachartikel „Intermittent-Mode CT
Fluoroscopy-guided Biopsy of the Lung or Upper Abdomen with Breath-hold
Monitoring and Feedback: System Development and Feasibility" (Radiological
Society of North America, RSNA, Oak Brook/Illinois, Dezember 2003,
Bd. 229, Nr. 3, S. 906–912) von Dr. med. Stephanie K. Carlson u.a.
beschrieben. Hierbei handelt es sich um ein CT-basiertes Bildakquisitionssystem
mit integriertem Atemüberwachungs- und Anzeigesystem ÜAS,
genannt „Respiratory Bellows System", welches in der Abteilung
für Radiologie der Mayo Clinic in Rochester (Minnessota)
entwickelt wurde und zur Überwachung und optischen Rückmeldung
der Konstanz des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks
(und damit des Atemvolumens) beim Atemanhalt eines mittels CT-Fluoroskopie
zu untersuchenden Patienten eingesetzt wird. Zu diesem System gehört
unter anderem ein Pneumograph PG, welcher einen in Form eines im
Bereich eines luftgefüllten Gummibalgs GB dehnbaren Atemgurt
AG aufweist, der um den oberen Bauchbereich bzw. um den unteren Brustbereich
des Patienten geschlungen wird. Der Atemgurt AG ist dabei über
einen luftgefüllten Gummischlauch GS mit einem drucksensitiven
piezoresistiven, kapazitiven oder induktiven Transducer Td verbunden,
mit dem bei Atembewegungen des Brust- und Bauchraums auftretende
Längenänderungen des Gurts, die Umfangs- bzw.
Volumenänderungen des Abdomens beim Inspirations- bzw.
Exspirationsvorgang entsprechen, und somit Änderungen des Atemdrucks
pM beim Atmungsvorgang in Form von Änderungen
des Luftdrucks im Inneren des Gummischlauchs GS erfasst und in ein
elektrisches Analogsignal, z. B. in eine zu dem erfassten Atemdruck
pM direkt proportionale analoge Messspannung U M,
umgesetzt werden. Das Messsignal kann einem hochfrequenten analogen
Trägersignal aufmoduliert und beispielsweise über
eine Bluetooth-Schnittstelle, bestehend aus einem Funkwellensender
HFS1 und einem Funkwellenempfänger
HFE1, drahtlos zu einer ersten Anzeigeeinheit
AE1 übermittelt werden. Diese Anzeigeeinheit
dient dazu, die Signalamplitude des dem jeweiligen Respirationszustand
(d. h. der aktuellen Atemlage) des Patienten entsprechenden Messsignals
durch Aufleuchten einer entsprechenden Anzahl von Leuchtdioden einer
Leuchtdiodenzeile LZ1 links und rechts von
einer andersfarbiges Licht emittierenden Leuchtdiode LEDM in der Mitte dieser Leuchtdiodenzeile LZ1 anzuzeigen. Der Patient wird dabei von
einem die Untersuchung durchführenden Radiologen angewiesen,
die Luft anzuhalten und nur auf Kommando ein- bzw. auszuatmen. Während
eines inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemanhalts leuchtet
dann nur die mittlere Leuchtdiode LEDM der
Leuchtdiodenzeile LZ1 auf. Da die vorgenannte erste
Anzeigeeinheit AE1 auf einem mit dem Patiententisch
PT eines Computertomografen CTG fest verbundenen Trägerarm
TA ergonomisch günstig montiert ist und somit von einem
auf dem Patiententisch PT liegenden Patienten leicht eingesehen
werden kann, hat der Patient die Möglichkeit, die Konstanz seiner
Atemlage (d. h. seines Respirationszustands) beim Anhalten des Atems
selbst zu überwachen. Der Radiologe kann auf einer weiteren
Leuchtdiodenzeile LZ2 einer ebenfalls mit
dem Funkwellenempfänger HFE1 verbundenen
zweiten Anzeigeeinheit AE2, welche oberhalb
eines zur grafischen Visualisierung von 2D-Schnittbildern oder 3D-Rekonstruktionen
von interessierenden Teilbereichen eines mittels CT-gestützter
Bildgebung darzustellenden Gewebebereichs oder Organs dienenden
Anzeigebildschirms AB angebracht ist und dasselbe Signal wie die
vom Patienten einsehbare Leuchtdiodenzeile LZ1 der
ersten Anzeigeeinheit AE1 anzeigt, den zeitlichen
Verlauf des Atemdrucks kontinuierlich mitverfolgen und abhängig
davon ggf. weitere Kommandos zum Einatmen, Ausatmen und/oder Anhalten
des Atems geben.
-
Das
vorstehend beschriebene Atemüberwachungs- und Anzeigesystem ÜAS
kann dabei mit Hilfe einer Kalibrier- und Steuereinheit KSE gesteuert werden
kann. Diese Kalibrier- und Steuereinheit KSE dient insbesondere
zur Einstellung eines Druckreferenzwerts pM0 (Sollwert),
auf den die von den Leuchtdiodenzeilen LZ1 bzw.
LZ2 der beiden Anzeigeeinheiten AE1 und AE2 dargestellten
Abweichungen des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks
unmittelbar vor und während eines CT- Scanvorgangs bezogen
werden sollen. Die Festlegung dieses Druckreferenzwerts kann dabei
durch kurzzeitiges Umlegen eines Schalters KS bei einem bestimmten Wert
des Atemdrucks pM oder durch Eingabe eines bestimmten
Druckwerts über eine (nicht dargestellte) Programmier-
bzw. Dateneingabeschnittstelle erfolgen.
-
Die
Kalibrier- und Steuereinheit KSE kann an einen weiteren Funkwellensender
HFS2 angeschlossen sein, mit dem ein zu
einem vorgebbaren Sollwert pM0 des Atemdrucks
pM proportionales analoges Spannungssignal U M0 einem
hochfrequenten analogen Trägersignal aufmoduliert und drahtlos
(z. B. per Bluetooth) zu dem Funkwellenempfänger HFE1 des vorstehend beschriebenen Atemüberwachungs-
und Anzeigesystems ÜAS übertragen wird. Der Radiologe
hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Beginn-Zeitpunkt
tSB bzw. den Ende-Zeitpunkt tSE eines CT-Scanvorgangs über
die Kalibrier- und Steuereinheit KSE geeignet festzulegen und ein
dem Beginn-Zeitpunkt tSB entsprechendes
Spannungssignal U SB sowie
ein dem Ende-Zeitpunkt tSE entsprechendes
Spannungssignal U SE mit
Hilfe des Funkwellensenders HFS2 drahtlos
an die zentrale Steuerungseinrichtung ZSE des Bildverarbeitungssystems
BVS und über diese an das Computertomografiegerät CTG
zu übermitteln.
-
Die
von dem Atemüberwachungs- und Anzeigesystems ÜAS
bzw. von der Kalibrier- und Steuereinheit KSE gesendeten HF-Signale
können von einem mit einem Messdateneingang der zentralen Steuerungseinrichtung
ZSE des Bildverarbeitungssystems BVS über einen Analog-Digital-Wandler ADU
verbundenen Funkwellenempfänger HFS2 wiederum
drahtlos (z. B. per Bluetooth) empfangen werden. Bei Empfang des
analogen Messsignals U M, eines den Beginn-Zeitpunkt tSB festlegenden
Spannungssignals U SB sowie
eines den Ende-Zeitpunkt tSE festlegenden
Spannungssignals U SE durch
die zentrale Steuerungseinrichtung ZSE des Bildverarbeitungssystems
BVS wird das Computertomografiegerät CTG angewiesen, zum
Zeitpunkt tSB einen CT-Scanvorgang der Dauer Δt
= tSE – tSB durchzuführen.
-
Dem
Bildverarbeitungssystem BVS werden dabei von dem Computertomografiegerät
CTG bereitgestellte Bilddaten über eine Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelle
I/O zugeführt. Das Bildverarbeitungssystem BVS kann dabei
neben der zentralen Steuerungseinrichtung ZSE, welche den Datenaustausch
mit dem Computertomografiegerät CTG sowie den Datenaustausch
zwischen den einzelnen Systemkomponenten des Bildverarbeitungssystem BVS
steuert, unter anderem über geeignete Vorverarbeitungsfilter
verfügen sowie über Softwaremodule zur Segmentierung
und Cluster-Bildung (im Folgenden bezeichnet als Vorverarbeitungsmodul
VVM) sowie über eine Bildrendering-Applikation BRA zur
grafischen Visualisierung segmentierter Bildbereiche in einem virtuellen
Objektraum, in dem von dem Radiologen auswählbare Teilbereiche
des zu untersuchenden Gewebebereichs oder Organs dargestellt werden.
-
Bei
Empfang von Bilddaten von dem Computertomografiegerät CTG
können diese in Vorbereitung für eine spätere
grafischen Visualisierung je nach Systemkonfiguration entweder temporär
oder persistent in einem externen Bilddatenspeicher gespeichert
werden. Eine Kopie dieser Bilddaten wird über die Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelle
I/O dem vorstehend genannten Vorverarbeitungsmodul VVM zugeführt,
welches über ein digitales Filter zur Rauschunterdrückung,
Kontrastverbesserung und Kantendetektion verfügt. Nach
erfolgter Filterung werden die Bilddaten von einem ebenfalls in
dem Vorverarbeitungsmodul VVM enthaltenen Segmentierungs- und Clustering-Modul
als zusammenhängende Bildobjekte erfasst und (falls möglich)
zu Gruppen dicht nebeneinander angeordneter gleichartiger bzw. ähnlicher
Bildobjekte zusammengefasst („geclustert").
-
Die
segmentierten und geclusterten Bilddaten werden dann auf Veranlassung
der zentralen Steuerungseinrichtung ZSE des Bildverarbeitungssystems
BVS von einer an die Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelle I/O angeschlossenen,
in das Bildverarbeitungssystem BVS integrierten Bildrendering-Applikation
BRA, die zur Aufbereitung der Bilddaten für eine zwei-
und/oder dreidimensionale grafische Visualisierung benötigt
wird, aus gelesen, gerendert und in 2D- und/oder 3D-gerenderter Form
in Korrelation mit der inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemlage
des Patienten auf einem Anzeigebildschirm AB eines Bildschirm-Terminals
dargestellt. Dabei können die einzelnen segmentierten und
geclusterten Bildbereiche zwecks optischer Absetzung von dem sie
umgebenden Gewebe durch andere Farbgebung hervorgehoben werden.
In diesem Zusammenhang ist sowohl die Erstellung von Maximum-Intensitäts-Projektionen
(MIP) möglich – ein Verfahren, bei dem Voxel maximaler
Intensität in eine Bildebene projiziert werden, wodurch
bei Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln ein 3D-Eindruck der
abgebildeten Gewebestrukturen entsteht – als auch eine
3D-Nachverarbeitung (Volumenrendering) mittels dünnschichtiger
multiplanerer Reformationen (MPR), wobei aus einem mittels Computertomografie
erhaltenen Volumendatensatz eines zu untersuchenden Gewebebereiches
oder Organs nachträglich Schnittbilder in jeder beliebigen
Schnittebene berechnet werden.
-
Der
maximale Kontrast wird dabei durch eine optimale Koordination der
Kontrastmittel-Bolusinjektion mit der Bildakquisition sowie durch
ein optimales Bolusprofil erzielt. Neben so genannten „technischen Pitfalls",
die sich z. B. in Form von Teilvolumeneffekten und Kontrastmittel-Artefakten
bzw. in Form einer schwachen Kontrastierung zeigen und durch eine
zu niedrige Injektionsgeschwindigkeit bei der Kontrastmittel-Bolusinjektion,
falsches Bolus-Timing bzw. durch eine zu niedrige Menge an Kontrastmittel
verursacht werden, stellen in diesem Zusammenhang insbesondere Atem-
und Pulsationsartefakte (so genannte „patientenbedingte
Pitfalls") ein großes Problem dar, da sich diese Aliasing-Effekte
im Rahmen der Bildinterpretation besonders störend auswirken können.
Atemartefakte können nämlich zu abrupten Kontrastveränderungen
führen und intraluminale Füllungsdefekte vortäuschen.
-
Um
möglichst wenig Bewegungsartefakte zu erzeugen, werden
die mittels CT-gestützter Bildgebung akquirierten Bilddaten
daher üblicherweise im Rahmen einer so genannten kontinuierlichen
Exspirations-CT in der letzten Phase eines forcierten Exspi rationsvorgangs
akquiriert. Diese Technik wird insbesondere dann angewandt, wenn
Patienten aufgrund ihrer reduzierten Atemreserve nicht in der Lage sind,
ausreichend lange nach Exspiration den Atem anzuhalten, um einen
zu untersuchenden Gewebebereich mittels Computertomografie überlagerungsfrei
darzustellen.
-
In 1 ist
ein Blockschaltbild eines Bildakquisitionssystems nach einem Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung dargestellt, das zur Überwachung
und Anzeige des Atemdrucks sowie zur CT-gestützten bildgebenden
Kontrolle einer minimal-invasiven Intervention an zu punktierenden
inneren Organen, Gewebebereichen, Läsionen oder pathologischen
Strukturen eines Patienten dient und im Vergleich zu dem vorstehend
erläuterten konventionellen Bildakquisitionssystem ähnlich
aufgebaut ist. Das erfindungsgemäße Bildakquisitionssystem
unterscheidet sich von dem oben geschilderten System lediglich durch
die Verwendung eines dem Funkwellenempfänger HFE2 des Bildverarbeitungssystems BVS nachgeschalteten,
als Fensterdiskriminator FDk realisierten Schwellwertentscheiders.
Dieser Schwellwertentscheider liefert ein binäres Ausgangssignal,
das, positive Logik vorausgesetzt, nur dann den Wert „logisch
Eins" annimmt, wenn die den inspiratorischen bzw. exspiratorischen
Atemdruck pM des Patienten wiedergebende
Messspannung U M sich
innerhalb eines durch zwei geeignet festgelegte Schwellwerte U M, th1 und U M, th2 begrenzten
Toleranzbereiches bewegt. Die beiden vorgenannten Schwellwerte U M, th1 und U M, th2 können
dabei über eine Kalibrier- und Steuereinheit KSE' vorgegeben und über
die Bluetooth-Schnittstelle drahtlos zu dem Funkwellenempfänger
HFE2 des Bildverarbeitungssystems BVS übertragen
werden.
-
Durch
die Diskriminatorschaltung FDk, welche aus zwei ausgangsseitig mit
den Signaleingängen eines UND-Gatters G verbundenen Komparatorstufen
KP1 und KP2 aufgebaut
ist, wird somit gewährleistet, dass der vorgenannte Messdateneingang
der zentralen Steuerungseinrichtung ZSE wertdiskriminiert angesteuert
wird. Dabei dient eine ausgangsseitig mit einem ers ten Signaleingang
des UND-Gatters G verbundene erste Komparatorstufe KP1 des
Fensterdiskriminators FDk, die über einen invertierenden Eingang
mit der zu dem erfassten Atemdruck pM proportionalen
Messspannung U M beaufschlagt
wird, zum Vergleich der Amplitudenwerte dieses Analogsignals mit
dem Spannungspotenzial einer an einem nicht-invertierenden Eingang
dieser ersten Komparatorstufe KP1 anliegenden,
vorgebbaren oberen Schwellenspannung U M, th2. Eine ausgangsseitig mit einem zweiten
Signaleingang des UND-Gatters G verbundene zweite Komparatorstufe
KP2 des Fensterdiskriminators FDk, die über
einen nicht-invertierenden Eingang mit der zu dem gemessenen Atemdruck
pM proportionalen Messspannung U M beaufschlagt
wird, dient zum Vergleich der Amplitudenwerte dieses Analogsignals
mit dem Spannungspotenzial einer an einem invertierenden Eingang
dieser zweiten Komparatorstufe KP2 anliegenden
unteren Schwellenspannung U M, th1.
-
Liegen
die Amplitudenwerte der analogen Messspannung U M in einem Wertebereich
unterhalb des Spannungspotenzials der oberen Schwellenspannung U M, th2,
nimmt die Ausgangsspannung U out1 der ersten Komparatorstufe KP1 das Spannungspotenzial ihrer positiven
Sättigungsspannung +U Sat an, welche (positive Logik vorausgesetzt)
einem „High"-Pegel von U out1 entspricht. Liegen die Amplitudenwerte
der vorgenannten Messspannung U M dagegen in einem Wertebereich oberhalb
der oberen Schwellenspannung U M, th2, nimmt die Ausgangsspannung U out1 der
ersten Komparatorstufe KP1 das Spannungspotenzial
ihrer negativen Sättigungsspannung –U Sat an, welche
(wiederum positive Logik vorausgesetzt) einem „Low"-Pegel
von U out1 entspricht.
-
Bei
der zweiten Komparatorstufe KP2 liegen die
Verhältnisse anders, da die Rollen der beiden an dem nicht-invertierenden
bzw. invertierenden Eingang dieser Komparatorstufe anliegenden Signale, wie
vorstehend beschrieben, gegenüber denen der ersten Komparatorstufe
KP1 vertauscht sind. Liegen die Amplitudenwerte
der Messspannung U M innerhalb
eines Wertebereichs oberhalb des Spannungspotenzials der unteren
Schwellenspannung U M, th1, nimmt die Ausgangsspannung U out2 der
zweiten Kom paratorstufe KP2 das Spannungspotenzial
ihrer positiven Sättigungsspannung +U Sat an, welche
(positive Logik vorausgesetzt) einem „High"-Pegel von U out2 entspricht.
Liegen die Amplitudenwerte des vorgenannten Analogsignals U in dagegen
in einem Wertebereich unterhalb des Spannungspotenzials der unteren
Schwellenspannung U M,th1, nimmt die Ausgangsspannung U out2 der zweiten
Komparatorstufe KP2 das Spannungspotenzial
ihrer negativen Sättigungsspannung –U Sat an, die (wiederum
positive Logik vorausgesetzt) einem „Low”-Pegel
von U out2 entspricht.
-
Da über
den Ausgang des vorgenannten UND-Gatters G nur dann ein Binärsignal
mit „High"-Pegel bereitgestellt wird, wenn beide Eingangssignale
dieses UND-Gatters, d. h. die beiden digitalen Ausgangsspannungen U out1 bzw. U out2 der Komparatorstufen
KP1 und KP2, jeweils „High"-Pegel führen,
wird nur dann ein die Einleitung eines CT-Scanvorgangs gebietendes
Binärsignal an die zentrale Steuerungseinrichtung ZSE des
Bildverarbeitungssystems BVS weitergeleitet, wenn die Amplitudenwerte
der zu dem erfassten Atemdruck pM proportionalen
analogen Messspannung U M dem Betrage nach in den durch die beiden
Schwellenspannungen U M, th1 und U M, th2 des Fensterdiskriminators FDk begrenzten
Toleranzbereich hineinfallen, also die Ungleichungskette U M, th1 < U M < U M, th2 erfüllt
ist. Die Einhaltung dieser Bedingung wird dabei durch Aufleuchten
einer grünes Licht emittierenden Leuchtdiode LEDM, welche in der Mitte der Leuchtdiodenzeilen
LZ1 bzw. LZ2 der
beiden vorgenannten Anzeigeeinheiten AE1 und
AE2 angeordnet ist, angezeigt.
-
Bei
Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingung kann der Abweichungsbetrag
zwischen der analogen Messspannung U M und einem von dem Radiologen vorgebbaren,
zu einem geeignet festgelegten Sollwert pM0 des
gemessenen Atemdrucks pM proportionalen
Spannungspegel U M0 über
ein von zwei räumlich getrennten Anzeigeeinheiten AE1 und AE2 ausgesandtes
Lichtsignal angezeigt werden (S4'). Das Lichtsignal wird dabei durch
Aufleuchten einer dem jeweiligen Abweichungsbetrag entsprechenden Anzahl
von rotes Licht emittierenden Leuchtdioden links und rechts von
der im grünen Spektralbereich emittierenden Leuchtdiode
LEDM in der Mitte der beiden Leuchtdiodenzeilen
LZ1 und LZ2 dieser
Anzeigeeinheiten AE1 und AE2 gebildet.
Die beiden Anzeigeeinheiten AE1 und AE2 sind auf ergonomisch günstige Weise
angeordnet, so dass die Anzeigeeinheit AE1 von
dem zu untersuchenden Patienten und die Anzeigeeinheit AE2 von dem Radiologen leicht einsehbar ist.
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Am
Ende eines CT-Scanvorgangs werden die Signalwerte von U M nach Umrechnung
in die entsprechenden Atemdruckwerte in einer Berichtsdatei festgehalten,
welche in einem Speichermodul einer (nicht dargestellten) Speichereinheit
gespeichert ist. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die beiden voreingestellten Schwellwerte U M, th1 und U M, th2 von
der zentralen Steuerungseinrichtung ZSE des Bildverarbeitungssystems
BVS oder von der Kalibrier- und Steuereinheit KSE' abhängig
von den gespeicherten Signalwerten von U M jeweils zwischen zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden
CT-Scanvorgängen automatisch neu eingestellt werden können,
um die Größe des Toleranzbereiches an die Atemlage des
Patienten anzupassen. Optional kann am Ende eines CT-Scanvorgangs
auch ein Kalibriersignal von der zentralen Steuerungseinrichtung
ZSE des Bildverarbeitungssystems BVS oder von der Kalibrier- und
Steuereinheit KSE' zu dem erfindungsgemäßen Atemüberwachungs-
und Anzeigesystem ÜAS' übermittelt werden, mit
dem das Sollwert-Spannungspotenzial U M0 der zu dem vorgebbaren Sollwert pM0 des Atemdrucks pM proportionalen
Messspannung U M automatisch
neu festgelegt wird. Auf diese Weise wird dafür gesorgt,
dass die bei einem CT-Scanvorgang erhaltenen Bilddaten mit den Anzeigen
der beiden Anzeigeeinheiten AE1 und AE2 und folglich mit der aktuellen Atemlage
des Patienten korreliert sind.
-
2a zeigt ein den Kennlinienverlauf des inspiratorischen
bzw. exspiratorischen Atemdrucks pM (in
cmH2O) über der Zeit t (in s) wiedergebendes Diagramm
während einer Atmungsperiode der Dauer ΔtAp, i (i ∊ ⎕) eines nach
Lokalanästhesie unter CT-gestützter bildgebender
Kontrolle im Rahmen einer minimalinvasiven Eingriffs zu punktierenden
Patienten. Ein Atemdruck pM von 1 cmH2O (d. h. der Druck einer Wassersäule
mit einer Höhe von 1 cm) entspricht dabei, ausgehend von
einer Wasserdichte von 1 kg·dm–3 sowie
einer Fallbeschleunigung (Ortsfaktor) von 9,80665 m·s–2, einem Druck von 0,980665 mbar bzw.
98,0665 Pa. Mit diesem Diagramm wird veranschaulicht, dass ein CT-Scanvorgang
zur Darstellung zu punktierender innerer Organe, Gewebebereiche, Läsionen
oder pathologischer Strukturen eines Patienten herkömmlicherweise
von einem Radiologen manuell eingeleitet wird, und zwar zu einem
Zeitpunkt tSB, bei dem der Atemdruck des
Patienten zumindest näherungsweise konstant ist. Die Dauer Δt eines
CT-Scanvorgangs, dessen Beginn-Zeitpunkt tSB und
Ende-Zeitpunkt tSE = tSB + Δt
vom Radiologen abhängig von der Atemlage des Patienten
geeignet festgelegt wurden, ist dabei als schwarzer Balken eingezeichnet.
Wie aus dem Diagramm ersichtlich, beginnt die Phase des CT-Scanvorgangs
dabei nach Ablauf einer Wartezeit ΔtW nach
Erteilen eines zu einem Zeitpunkt tK erfolgenden
Kommandos zum Anhalten des Atems durch den Radiologen. Diese Wartezeit ΔtW bemisst sich dabei nach der Reaktionszeit ΔtR, die der Patient nach Erteilen des Atemanhalt-Kommandos
benötigt, um den Atem bei einem bestimmten konstanten Atemdruckwert
pM, anzuhalten. Für den Beginn-Zeitpunkt
tSB des durchzuführenden CT-Scanvorgangs
muss also die Bedingung tSB = tK + ΔtW in Zusammenhang mit der für die
Wartezeit ΔtW geltenden Nebenbedingung ΔtW ≥ ΔtR erfüllt
sein.
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2b zeigt ein weiteres den Kennlinienverlauf
des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks pM (in
cmH2O) über der Zeit t (in s) wiedergebendes
Diagramm während einer Atmungsperiode der Dauer ΔtAP, i (i ∊ ⎕) eines Patienten,
mit dem veranschaulicht wird, wie der Beginn-Zeitpunkt tSB und die Dauer Δt eines durchzuführenden
CT-Scanvorgangs gemäß vorliegender Erfindung bestimmt
werden. Wie aus dem Diagramm ersichtlich, dauert die Phase eines
CT-Scanvorgangs genau so lange an, wie sich der Atemdruck pM des betreffenden Patienten innerhalb eines
durch zwei vorgebbare Druckschwellwerte pM, th1 und
pM, th2 begrenzten Toleranzbereichs um einen
(nicht dargestellten) Sollwert pM0 herum
bewegt, d. h. so lange, wie für einen eingestellten konstanten
Atemdruckwert pM,EAH bei einem auf Kommando
durchgeführten Atemanhalt die Ungleichungskette pM, th1 < pM, EAH < pM, th2 erfüllt ist. Bei einem exspiratorischen
Atemanhalt ergibt sich, wie in 2b skizziert,
als Beginn-Zeitpunkt tSB des CT-Scanvorgangs
folglich derjenige Zeitpunkt, bei dem die im Bereich der Exspirationsphase
monoton fallende Atemdruckkennlinie auf den Wert pM,
th2, d. h. auf den oberen der beiden Druckschwellwerte, abgefallen
ist. Umgekehrt ergibt sich bei einem inspiratorischen Atemanhalt
als Beginn-Zeitpunkt tSB des CT-Scanvorgangs
derjenige Zeitpunkt, bei dem die im Bereich der Inspirationsphase
monoton steigende Atemdruckkennlinie auf den Wert pM,
th1, d. h. auf den unteren der beiden Druckschwellwerte, angestiegen ist.
Ende-Zeitpunkt tSE ist in beiden Fällen
derjenige Zeitpunkt, bei dem der Patient die Atmung wieder aufnimmt,
der Atemdruck pM also infolge eines Ein- oder
Ausatmens auf einen Wert außerhalb des durch die beiden
Druckschwellwerte pM, th1 und pM,
th2 begrenzten Toleranzbereichs eingestellt wird. Beginn-Zeitpunkt
tSB und Ende-Zeitpunkt tSE eines durchzuführenden
CT-Scanvorgangs werden also gemäß diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in Abhängigkeit von der aufgenommenen
Atemdruckkennlinie ermittelt, d. h. ein CT-Scanvorgang wird erfindungsgemäß abhängig
von den ermittelten Werten von tSB und tSE automatisch eingeleitet bzw. beendet.
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In 3 ist
ein Ablaufdiagramm dargestellt, anhand dessen ein herkömmliches
Verfahren zur CT-gestützten bildgebenden Kontrolle eines
nach örtlicher Betäubung durchgeführten
minimal-invasiven Eingriffs zu punktierender innerer Organe, Gewebebereiche,
Läsionen oder pathologischer Strukturen eines Patienten
veranschaulicht wird. Nach Messung (S1a) des Atemdrucks pM durch Erfassung von Umfangs- bzw. Volumenänderungen
des Abdomens beim Inspirations- bzw. Exspirationsvorgang des zu
behandelnden Patienten und Umwandlung (S1b) des erfassten Messsignals
in ein elektrisches Analogsignal, z. B. in eine analoge Messspannung U M,
wird der Patient durch ein Kommando eines die Untersuchung durchführenden
Radiologen angewiesen, den Atem anzuhalten (S2). Wenn sich der gemessene
Atemdruck pM auf einen konstanten Wert eingestellt
hat, leitet der Radiologe einen CT-Scanvorgang manuell ein (S3a),
um Bilddaten axialer, sagittaler und/oder koronaler Querschnittsdarstellungen
von interessierenden Bereichen der zu punktierenden inneren Organe,
Gewebebereiche, Läsionen oder pathologischen Strukturen
dieses Patienten in Form von Graustufenbildern einer bestimmten
Auflösung zu erhalten. Dabei wird der Abweichungsbetrag zwischen
der analogen Messspannung U M und einem vom Radiologen vorgegebenen Sollwert U M0 über
ein Lichtsignal sowohl vor als auch während des CT-Scanvorgangs
auf zwei räumlich getrennten Anzeigeeinheiten AE1 und AE2 angezeigt
(S3b), welche so angeordnet sind, dass die Anzeigeeinheit AE1 von dem Patienten und die Anzeigeeinheit
AE2 von dem Radiologen leicht einsehbar
ist. Danach werden die mittels Computertomografie akquirierten Bilddaten
in ein Bildverarbeitungssystem BVS eingelesen (S4a), und es wird
eine optionale Vorverarbeitungsfilterung (S4b) zur Rauschunterdrückung,
Kontrastverbesserung und Kantendetektion dieser Bilddaten durchgeführt.
Die gefilterten Bilddaten werden anschließend einem Segmentierungs-
und Clustering-Algorithmus unterzogen (S4c), bevor der Kennlinienverlauf
des gemessenen Atemdrucks pM über
der Zeit t und die mit Hilfe einer 2D-/3D-Bildrendering-Applikation
BRA zu 2D-Schnittbildern oder 3D-Rekonstruktionen gerenderten Bilddaten
auf einem Anzeigebildschirm AB eines Bildschirm-Terminals in grafischer
Form visualisiert werden (S4d).
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In 4 ist
ein Ablaufdiagramm dargestellt, anhand dessen das erfindungsgemäße
Verfahren zur CT-gestützten bildgebenden Kontrolle minimal-invasiver
Eingriffe an zu punktierenden inneren Organe, Gewebebereichen, Läsionen
oder pathologischen Strukturen eines Patienten in Korrelation mit der
inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemlage dieses Patienten
veranschaulicht wird. Das Verfahren, welches mit Hilfe des in 1 skizzierten
Bildakquisitionssystems durchgeführt wird, beginnt damit, dass
der Patient von einem die Untersuchung leitenden Radiologen aufgefordert
wird, die Luft anzuhalten bzw. möglichst ruhig zu atmen
(S1'). Daraufhin wird der Atemdruck pM des
Patienten gemessen, indem Umfangs- bzw. Volumenänderungen
des Abdomens beim Inspirations- bzw. Exspirationsvorgang sowie in
der Phase des Atemanhalts erfasst werden (S2a') und das erhaltene
Messsignal mittels eines drucksensitiven Transducers Td in ein elektrisches Analogsignal,
z. B. in eine zu pM proportionale analoge
Messspannung U M,
umgewandelt wird (S2b'). Dabei wird in einem Schritt S3' abgefragt,
ob das auf Masse bezogene Spannungspotenzial der Messspannung UM innerhalb eines von dem Radiologen vorgebbaren
Wertebereichs ]U M,
th1, U M,
th2[ liegt. Ist dies nicht der Fall, wird der Abweichungsbetrag
zwischen der analogen Messspannung U M und einem ebenfalls von dem Radiologen
vorgebbaren Sollwert U M0 über ein Lichtsignal auf zwei
räumlich getrennten Anzeigeeinheiten AE1 und
AE2 angezeigt (S4'). Letztere sind dabei
so angeordnet, dass die Anzeigeeinheit AE1 von
dem zu untersuchenden Patienten und die Anzeigeeinheit AE2 von dem Radiologen leicht einsehbar ist.
Die Messung des Atemdrucks pM wird währenddessen
fortgesetzt, d. h. das Verfahren beginnt erneut mit Schritt S2a'.
Andernfalls wird von der zentralen Steuerungseinrichtung ZSE des
Bildverarbeitungssystems BVS automatisch ein CT-Scanvorgang eingeleitet
(S5'), um Bilddaten axialer, sagittaler und/oder koronaler Querschnittsdarstellungen
von interessierenden Bereichen zu punktierender innerer Organe,
Gewebebereiche, Läsionen oder pathologischer Strukturen
des Patienten in Form von Graustufenbildern einer bestimmten Auflösung
zu akquirieren. Dabei wird der Atemdruck pM durch
Erfassung von Umfangs- bzw. Volumenänderungen des Abdomens
beim Inspirations- bzw. Exspirationsvorgang sowie in der Phase des
Atemanhalts kontinuierlich gemessen (S6a') und das erhaltene Messsignal
in ein elektrisches Analogsignal, wobei es sich wiederum z. B. um
eine zu pM proportionale analoge Messspannung U M handelt,
umgewandelt (S6b'). In einem Schritt S7' wird dann wiederum abgefragt,
ob das auf Masse bezogene Spannungspotenzial von U M innerhalb des
Wertebereichs ]U M,
th1, U M,
th2[ liegt. Ist dies der Fall, wird der CT-gestützte
Bildgebungsprozess zur Akquisition von Bilddaten axialer, sagittaler und/oder
koronaler Querschnittsdarstel lungen fortgesetzt (S8'), und das Verfahren
beginnt von neuem mit Schritt S6a'. Liegt das Spannungspotenzial
der Messspannung U M dagegen
innerhalb des vorgenannten Wertebereichs, werden die mittels Computertomografie
akquirierten Bilddaten in das Bildverarbeitungssystem BVS eingelesen
(S9'). Nach einer optionalen Vorverarbeitungsfilterung zur Rauschunterdrückung,
Kontrastverbesserung und Kantendetektion der akquirierten Bilddaten
(S10a') werden die gefilterten Bilddaten einem Segmentierungs- und Clustering-Algorithmus
unterzogen (S10b'). Das Verfahren endet damit, dass der Kennlinienverlauf
des gemessenen Atemdrucks pM über
der Zeit t und der mit Hilfe einer 2D-/3D-Bildrendering-Applikation
BRA zu 2D-Schnittbildern oder 3D-Rekonstruktionen gerenderten Bilddaten
auf einem Anzeigebildschirm AB eines Bildschirm-Terminals in grafischer
Form dargestellt werden (S11').
-
Der
Radiologe hat die Möglichkeit, sich vor, während
und nach Abschluss eines CT-Scanvorgangs den zeitlichen Verlauf
des von dem Atemüberwachungs- und Anzeigesystem ÜAS'
erfassten und in Form eines von Leuchtdioden der Anzeigeeinheit AE2 emittierten zeitvarianten Lichtsignals
angezeigten inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks pM in Form einer Atemdruck-Kennlinie pM(t) auf dem Anzeigebildschirm AB des Bildschirm-Terminals
anzeigen zu lassen. Auf diese Weise wird der Radiologe in die Lage
versetzt zu beurteilen, ob die aktuelle Atemlage des Patienten,
d. h. der Wert des inspiratorischen bzw. exspiratorischen Atemdrucks pM zu einem Beobachtungszeitpunkt tSE am Ende eines CT-Scanvorgangs, der Atemlage
während der Dauer Δt eines durchgeführten
CT-Scanvorgangs entspricht bzw. innerhalb eines durch die Schwellwerte
pM, th1 und pM, th2 begrenzten
Toleranzbereiches um den vorgegebenen Sollwert pM0 herum
liegt. Wenn dies der Fall ist, kann sicher gearbeitet werden, was
bei einem CT-gesteuerten minimalinvasiven Eingriff, beispielsweise
bei der Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie), von großer
Bedeutung ist, falls nicht, können dem Patienten entsprechende Kommandos
zum Einatmen, Ausatmen oder weiteren Anhalten des Atems gegeben
werden. Darüber hinaus hat der Patient die Möglichkeit,
seine Atemla ge selbst durch Mitverfolgen der Anzeige auf der Anzeigeeinheit
AE1 zu überwachen und auf den Sollwert pM0 bzw. auf einen innerhalb des Wertebereichs
zwischen pM, th1 und pM,
th2 liegenden Atemdruckwert zu regeln. Der Radiologe kann
sich so sicher sein, dass die räumliche Lage und anatomische
Form eines auf dem Anzeigebildschirm AB als 2D- oder 3D-Rastergrafik
dargestellten Teilbereichs des zu untersuchenden Gewebebereichs
oder Organs mit der von der aktuellen Atemlage des Patienten abhängigen
tatsächlichen Lage und Form dieses Teilbereichs übereinstimmen.
Somit können auf automatisierte Weise von der aktuellen
Atemlage abhängige, für eine Gewebeentnahme vorgesehene
Punktionsziele, z. B. im Bereich der Leber, im Bereich des oberen
Abdomens oder im Bereich der Lunge, mit Hilfe einer Punktionsnadel
perkutan punktiert werden. Ein Vorteil des erfindungsgemäßen
Verfahrens gegenüber dem Stand der Technik besteht somit
darin, dass Punktionsfehler, die auf eine vom Radiologen unbemerkte
Veränderung der Atemlage eines unter CT-gestützter
bildgebender Kontrolle zu untersuchenden Patienten zurückzuführen
sind, vermieden werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - „Intermittent-Mode
CT Fluoroscopy-guided Biopsy of the Lung or Upper Abdomen with Breath-hold
Monitoring and Feedback: System Development and Feasibility" (Radiological
Society of North America, RSNA, Oak Brook/Illinois, Dezember 2003,
Bd. 229, Nr. 3, S. 906–912) von Dr. med. Stephanie K. Carlson [0041]