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DE102007016497A1 - Verfahren zur Herstellung eines Tabloid-Produktes in einer Rollenoffsetdruckmaschine und ein Rollenwechsler für eine Rollenoffsetdruckmaschine - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Tabloid-Produktes in einer Rollenoffsetdruckmaschine und ein Rollenwechsler für eine Rollenoffsetdruckmaschine Download PDF

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Tabloid-Produkten in einer Rollenoffset-Druckmaschine, wobei in einem Rollenwechsler der Druckmaschine mindestens eine Teilrolle, deren Breite 1/4 oder 1/2 der Gesamtdruckbreite der Druckmaschine beträgt, aufgeachst und in der Druckmaschine bedruckt wird. Damit kann beispielsweise ein Tabloid-Produkt mit einer durch 16 ganzzahlig teilbaren Seitenzahl in identischer Weise sowohl in Sammelproduktion als auch in Nichtsammelproduktion hergestellt werden. Die Erfindung betrifft auch einen Rollenwechsler zur Durchführung des Verfahrens.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tabloid-Produktes in einer Rollenoffsetdruckmaschine und ein Rollenwechsler für eine Rollenoffsetdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 4.
  • Im Akzidenzdruck werden „Tabloid"-Maschinen wegen der hohen Flexibilität der Produktgestaltung und der Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität bevorzugt eingesetzt.
  • Tabloid- oder liegende Produktion erfolgt bei kleinerem Zylinderumfang und größerer Zylinderbreite, als bei „Broad-Sheet" oder stehender Produktion. Der kleinere Zylinderumfang bedeutet, dass der Zylinder bei gleicher Bahngeschwindigkeit mehr Umdrehungen macht, als ein größerer Zylinder. Dadurch kann im Vergleich zur stehenden Produktion entweder ein höherer Ausstoß oder gleicher Ausstoß bei niedrigerer Bahngeschwindigkeit erreicht werden, was das Einhalten gleich bleibender Qualität erleichtert.
  • Ein häufig anzutreffendes Format im Rollenoffset-Akzidenzdruck ist unter Angabe von DIN A4-Seiten das Format 32 Seiten A4 liegend (doppeltbreit), d. h. bei einer Zylinderumdrehung werden bei Schön- und Widerdruck 32 Seiten erstellt.
  • Dabei ergibt sich aufgrund der Verteilung der Seiten auf der Druckplatte immer ein 16-Seiten-Sprung im Gesamtumfang des Druckproduktes, wenn im Sammelbetrieb produziert werden soll.
  • Bei der Nichtsammelproduktion ergibt sich bei diesem Format auch ein 16-Seiten-Sprung im Gesamtumfang des Druckproduktes. Bei einer Doppelproduktion kann ein 8-Seiten-Sprung erreicht werden, wenn das Produkt im Falzapparat gesplittet und auf zwei Auslagen verteilt wird.
  • Durch die WO 2005/016646 A1 ist eine Rollenoffsetdruckmaschine bekannt, welche mehrere Drucktürme mit jeweils vier übereinander angeordneten Druckwerken umfasst. Die Anlage ermöglich eine große Produktvielfalt bei ein- und mehrfarbig beidseitig bedruckten Materialbahnen. Der Umfang der Plattenzylinder ist gleich der Höhe der Druckplatte, wobei eine Druckplatte bei Tabloid-Produkten zwei liegende Seiten nebeneinander aufnehmen kann. Bei dieser Druckmaschine ist aufgrund des kleinen Zylinderumfangs kein Sammelbetriebsmodus vorgesehen.
  • Bei der Nichtsammelproduktion wird der Plattenzylinder im Umfang mit einem doppelten Satz Druckplatten versehen, so dass im Falzapparat pro Zylinderumdrehung der Druckwerke zwei Exemplare produziert werden. Bei einer Zylinderkapazität von 32 Seiten (Schön- und Widerdruck) ergibt sich im Gesamtumfang des Produktes ein 16-Seiten-Sprung. Soll dieses Produkt auf einer kleineren Druckanlage im Sammelbetrieb hergestellt werden, so werden auf dem Umfang des Plattenzylinders zwei verschiedene Druckplattensätze aufgezogen, das Produkt wird im Falzapparat gesammelt und zu einem Exemplar zusammengeführt. Dabei könnte aufgrund des Sammelns von 2 × 16 Seiten nur ein Gesamtseitensprung von 32 realisiert werden.
  • Ein 128-Seiten Tabloid-Produkt kann also in Nichtsammelproduktion hergestellt werden, indem acht Materialbahnen bedruckt werden. Ein identisches Produkt könnte in Sammelproduktion mit vier Druckwerken, also mit einer nur halb so großen Druckanlage produziert werden.
  • Soll aber beispielsweise ein 112-Seiten-Tabloid-Produkt hergestellt werden, so ist dies bisher nur im Nichtsammelbetrieb möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Tabloid-Produktes in einer Rollenoffsetdruckmaschine und ein Rollenwechsler für eine Rollenoffsetdruckmaschine zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 oder 4 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass eine größere Produktvielfalt auch bei unterschiedlich großen Druckmaschinen erreicht werden kann. Vorteilhafterweise wird es beispielsweise mit der Erfindung ermöglicht, eine große und eine kleinere Maschine bzw. Maschinensektion das gleiche Produkt herstellen zu lassen. Damit können entweder mehr Produkte in der gleichen Zeit hergestellt werden, oder die Produktionszeit kann durch die Aufteilung auf verschiedene Maschinen verkürzt werden. Mit der Erfindung ist somit eine bessere Auslastung aller Druckmaschinen in einer Druckerei bei Tabloid-Produktion erreichbar. Vorteilhafterweise wird es mit der Erfindung ermöglicht, Tabloid-Produkte mit großem Seitenumfang auch in kleineren Druckanlagen mit weniger Druckeinheiten zu produzieren. Ein weiterer vorteilhafter Aspekt ist der, dass auch in Nichtsammelproduktion eine kleinerer Seitensprung als bisher möglich, erreicht werden kann.
  • Der Hintergrund dieser Überlegungen ist es, durch die Herstellung eines Tabloid-Produktes bei kleineren Auflagen im Sammelproduktion mit weniger Druckeinheiten auszukommen und damit die Maschine klein zu halten.
  • Bei einer Tabloid-Druckmaschine kann beispielsweise im 32-Seiten-Format bei Sammelproduktion ein identisches Produkt hergestellt werden, wie in Nichtsammelproduktion, wenn auf einem der Rollenwechsler, welche die Materialbahnen den Druckwerken zuführen, mindestens eine teilbreite Rolle aufgeachst wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden an einem Rollenwechsler zwei viertelbreite Teilrollen im Abstand einer viertel Bahnbreite im Rollenwechsler aufgeachst und in der Druckmaschine entsprechend bedruckt. Dazu werden die Teilrollen vorzugsweise auf einen Spanndorn aufgeschoben und mit einem Abstandshalter auf den korrekten Abstand einer viertel Bahnbreite justiert. Der Spanndorn wird dann in den Spannkonen des Rollenwechslers eingespannt. Der Rollenträger wird im Rollenwechsler in axialer Richtung derart verschoben, dass eine Außenkante einer Teilrolle mit einer Außenkante einer Materialbahn der vollen Breite fluchtet. Der Druckplattenzylinder ist natürlich an den entsprechenden Bahnbereichen (erstes und drittes Viertel oder zweites und viertes Viertel) bestückt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Lösung erreicht werden, indem eine halbbreite Materialrolle in einem Rollenwechsler mittig aufgeachst wird. Die außen liegenden Viertelbahnen sind somit sowohl im Rollenwechsler als auch im Druckplattenzylinder nicht belegt. Hier ergibt sich ein besonderer Vorteil, da Unwuchten oder Bahnspannungsschwankungen, die beispielsweise bei zwei viertelbreiten Materialrollen aufgrund der Toleranzen auftreten könnten, vermieden werden. Weiterhin wird der Einzug der Teilbahn in die Druckmaschine im Vergleich zu zwei viertelbreiten Bahnen wesentlich erleichtert.
  • Auch andere Teilrollen sind denkbar und können entsprechend des Tabloid-Formates und der gewünschten Seitenzahl ausgewählt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Rollenrotationsdruckmaschine für Tabloid-Produktion;
  • 2 eine Seitenansicht einer abgewandelten Rollenrotationsdruckmaschine für Tabloid-Produktion;
  • 3 eine Prinzipansicht eines Rollenständers mit zwei aufgeachsten viertelbreiten Teilrollen;
  • 4 eine symbolische Darstellung einer Bahnzusammenstellung vor einem Falztrichter bei Sammelproduktion mit einer Anordnung gemäß 3;
  • 5 eine symbolische Darstellung einer Bahnzusammenstellung vor einem Falztrichter bei Nichtsammelproduktion;
  • 6 eine symbolische Darstellung einer Seitenaufteilung auf den Druckplattenzylindern bei Sammelproduktion und halbbreiter Teilrolle;
  • 7 eine symbolische Darstellung einer Bahnzusammenstellung vor dem Falztrichter bei Sammelproduktion mit einer halbbreiten Teilrolle.
  • In 1 ist eine Rollenrotationsdruckmaschine mit sechs Drucktürmen 01 (I bis VI) mit jeweils ein oder zwei Druckeinheiten 02 dargestellt. Die hier dargestellte Druckanlage verwendet Satelliten-Druckeinheiten 02, jedoch ist auch die Verwendung anderer bekannter Druckeinheiten, wie beispielsweise H- oder Brückeneinheiten möglich. Die gestrichelt dargestellten Satelliten-Druckeinheiten 02 sind fakultativ, je nachdem, ob die einzelnen Materialbahnen 04, z. B. Papierbahnen 04, kurz Bahnen 04 in Schön- und Widerdruck bedruckt werden sollen, oder nicht. Je nach Bahnführung durch die Drucktürme 01 können verschiedene Kombinationen in der Farbigkeit von Schön- und Widerdruck erzielt werden. Unterhalb der Drucktürme 01 sind acht Rollenwechsler 03 (I bis VIII) angeordnet, von welchen aus Materialbahnen 04 den Satelliten-Druckeinheiten 02 zugeführt werden. Je nach Auftragsart sind dabei unterschiedlich viele Rollenwechsler 03 bestückt.
  • In der dargestellten Rollenrotationsdruckmaschine werden sieben Materialbahnen 04 im 32-Seitenen-Tabloid-Format bedruckt und in Nichtsammelproduktion ein 112-Seiten-Produkt erstellt. Dabei kann die Farbigkeit der einzelnen Seiten des Produktes durch die Bahnführung in der Druckmaschine variiert werden. Beispielweise wird im links dargestellten Druckturm 01-I die Materialbahn 04-I beidseitig vierfarbig bedruckt, während im Druckturm 01-II in der dargestellten Ausführung zwei Materalbahnen 04-II und 04-III einseitig einfarbig bedruckt werden. Bei Einsatz der gestrichelt dargestellten zweiten Satelliten-Druckeinheit 02 können prinzipiell zwei Materialbahnen 04 bis zu zweiseitig zweifarbig oder eine Materialbahn 04 zweiseitig vierfarbig in einem Druckturm 01 bedruckt werden.
  • Die bedruckten Materialbahnen 04 werden über eine Wendestangen-Anordnung 06 einem Falztrichter 07 zugeführt.
  • Pro Zylinderumdrehung entstehen im Nichtsammelbetrieb zwei identische 112-seitige Produkte, die durch Längs- oder Querleimung, Lagen oder Strangheftung fertiggestellt werden.
  • In 2 ist eine kleinere Rollenrotationsdruckmaschine mit drei Drucktürmen 01 mit jeweils ein oder zwei Druckeinheiten 02 dargestellt. Die Druckeinheiten 02 sind auch hier Satelliten-Druckeinheiten 02. Unterhalb der Drucktürme 01 sind vier Rollenwechsler 03 angeordnet. Mit dieser Druckanlage kann in Nichtsammelproduktion im 32-Seiten-Tabloid-Format ein 64-Seiten-Produkt erstellt werden.
  • Soll aber das gleiche Produkt wie auf der in 1 dargestellten Rollenrotationsdruckmaschine hergestellt werden, so müsste dies aufgrund der geringeren Anzahl an Drucktürmen 01 in Sammelproduktion geschehen, d. h. auf dem Zylinderumfang werden zwei verschiedene Druckplattensätze angeordnet, die Druckprodukte im Falzapparat gesammelt und zu einem Exemplar zusammengeführt. Dies würde aber in der dargestellten Konfiguration bedeuten, dass nur ein 128-Seiten Produkt in Sammelproduktion herstellbar wäre.
  • Wird nun ein Rollenwechsler 03 (z. B. 03-IV) der Druckanlage mit zwei viertelbreiten Teilrollen 08 bestückt, wie dies in 3 dargestellt ist. In Tragarmen 09 des nicht vollständig dargestellten Rollenwechslers 03 sind die Teilrollen 08 derart aufgeachst, dass sie die entsprechend bestückten Abschnitte des Druckplattenzylinders durchlaufen und bedruckt werden. Dazu sind die Teilrollen 08 vorzugsweise auf einen Spanndorn 11 aufgeschoben, welcher derart gestaltet ist, dass die Teilrollen 08 einen Abstand x einer viertel Bahnbreite zueinander einnehmen. Der Rollenträger des Rollenwechslers 03 wird in horizontaler Richtung, derart positioniert, dass entweder die erste und dritte Teilbahn oder die zweite und vierte Teilbahn belegt ist. Selbstverständlich muss der Druckplattenzylinder entsprechend belegt werden.
  • Der Fachmann kennt die erwähnten Spanndorne und wird diese entsprechend den Anforderungen einrichten und anwenden können.
  • Dabei ist besonders auf die Qualität der Teilrollen 08 Wert zu legen, denn bereits geringe Toleranzen im Gewicht oder den Abmessungen können aufgrund der unterschiedlichen Gewichtsverteilung auf der Achse Unwuchten und damit gefährliche Schwingungen und Bahnrisse verursachen. Der entsprechend bestückte Rollenwechsler 03 ist gesondert zu überwachen.
  • In 4 ist eine Bahnzusammenstellung am Falztrichter 07 bei Bestückung eines Rollenwechslers 03 in einer Druckanlage gemäß 2 mit zwei viertelbreiten Teilrollen 08 dargestellt. Die einzelnen Materialbahnen 04 kommen gemäß der Darstellung in 2 in der dargestellten Reihenfolge als Strang am Falztrichter 07 ein. Die römischen Ziffern I bis IV bedeuten die Zuordnung der Materialbahnen 04 zum jeweiligen Rollenwechsler 03. Daraus folgt, dass der Rollenwechsler 03-III gemäß 2 mit zwei viertelbreiten Teilrollen 08 bestückt ist. Vor dem Trichtereinlauf werden die Materialbahnen 04 mittig längs getrennt (Längsschnitt 12), so dass zwei Teilstränge entstehen. Diese werden wiederum auf dem Falztrichter 07 geteilt (Längsschnitt 13; 14) und übereinander gelegt. Im nicht dargestellten Falzapparat wird das Produkt nach dem Querschneiden mit dem darauf Folgenden zusammengeführt und danach gleichzeitig quergefalzt. Aufgrund der Geradeausführung der Materialbahnen 04 und der einfachen Faltung kann man die entstehenden Seiten und ggf. ihre Farbigkeit durch folgende Durchzählmethode ermitteln: Beginnend mit der Titelseite, die durch die rechte Außenseite der obersten Materialbahn 04-IV gebildet wird, werden die Seiten in Richtung der durchnummerierten Zählpfeile 16 bis 23 (für die erste Zylinderumfangshälfte) und anschließend noch einmal entlang dieser Zählpfeile 16 bis 23 für die zweite Zylinderumfangshälfte im Sammelbetrieb durchgezählt. Dabei erhält man die auf den einzelnen Druckplattenzylindern zu belegende Seitenverteilung bei Sammelproduktion.
  • Das gleiche Tabloid-Produkt im Nichtsammelbetrieb, wie es in 1 dargestellt ist, ist in seiner Bahnzusammenstellung in 5 abgebildet. Die Materialbahnen 04 der sieben Rollenwechsler 03-I bis 03-VII treffen übereinandergelegt am Falztrichter 07 ein. Vor dem Falztrichter 07 werden die Bahnen 04 wiederum einmal durch einen mittigen Längsschnitt 12 geteilt und auf dem Falztrichter 07 erfolgt ein weiterer Längsschnitt 14; 13. Die Seitenzahlen werden wieder entlang der Zählpfeile 26 bis 33 ermittelt, beginnend mit der Titelseite auf der oberen Bahn 04 rechts außen. Es entsteht hier ebenfalls ein 112-Seiten-Tabloid-Produkt. Die Belegung der einzelnen Plattenzylinder muss also durch die hier vorgegeben Zählweise ermittelt werden.
  • Eine Heftung kann bei der Sammelproduktion im Falzapparat mit einem dem Fachmann bekannten Heftapparat erfolgen.
  • 6 zeigt beispielhaft die Verteilung der Seiten eines 48-Seiten-Produktes in Sammelproduktion auf den Plattenzylindern der Druckeinheiten 02 bzw. auf den bedruckten Bahnen 04 bei Nutzung einer gewöhnlichen und einer halbbreiten Teilrolle 08 in einem Rollenwechsler 03. Die Darstellung der Seitenzahlen für den Widerdruck sind in Klammern angegeben. Die obere Abbildung zeigt die Bestückung der voll genutzten Plattenzylinder für die ganze Bahn 04. Auf der unteren Abbildung ist zu erkennen, dass die Druckplattenzylinder, welche nur Teilbahnen 34 bedrucken, nur entsprechend mit Druckplatten bestückt werden. Die einzelnen Bahnen 04 werden entsprechend der Darstellung vor dem Falztrichter 07 übereinander gelegt.
  • In 7 ist die Bahnzusammenstellung am Falztrichter 07 für das in 6 dargestellte Produkt zu entnehmen. Die Teilbahn 34 kommt unterhalb der ganzen Materialbahn 04 am Falztrichter 07 an. Vorteilhaft ist die Verwendung einer halbbreiten Teilrolle 08, weil diese auf bekannte Art in einem Rollenwechsler 03 eingespannt werden kann und die Anordnung der Teilrolle 08 mittig erfolgt. Unwuchten aufgrund unterschiedlicher Massen oder Rollendurchmesser im Toleranzbereich sind nicht zu befürchten.
  • Die hier gemachten Ausführungen beziehen sich auf sogenannte doppeltbreite Tabloid-Maschinen, können aber in einfacher Weise auf andere Tabloid-Formate übertragen werden.
  • Das Verfahren zur Bestückung eines Rollenwechslers 03 mit einer teilbreiten Teilrolle 08 kann auch bei Nichtsammelproduktion angewendet werden, um Formatvariationen bzw. Seitenumfangsvariationen vorzunehmen.
  • Beispielsweise wäre in einer Anlage gemäß 1 möglich, den Rollenwechsler 03-VI mit einer halbbreiten Teilrolle 08 zu bestücken und dadurch ein 120-Seiten-Produkt herzustellen.
  • 01
    Druckturm
    02
    Druckeinheit, Satelliten-Druckeinheit
    03
    Rollenwechsler
    04
    Materialbahn, Papierbahn, Bahn
    05
    06
    Wendestangen-Anordnung
    07
    Falztrichter
    08
    Teilrolle
    09
    Tragarm
    10
    11
    Spanndorn
    12
    Längsschnitt
    13
    Längsschnitt
    14
    Längsschnitt
    15
    16
    Zählpfeil
    17
    Zählpfeil
    18
    Zählpfeil
    19
    Zählpfeil
    20
    Zählpfeil
    21
    Zählpfeil
    22
    Zählpfeil
    23
    Zählpfeil
    24
    25
    26
    Zählpfeil
    27
    Zählpfeil
    28
    Zählpfeil
    29
    Zählpfeil
    30
    Zählpfeil
    31
    Zählpfeil
    32
    Zählpfeil
    33
    Zählpfeil
    34
    Teilbahn
    x
    Abstand
    I
    Druckturm
    II
    Druckturm
    III
    Druckturm
    IV
    Druckturm
    V
    Druckturm
    VI
    Druckturm
    VII
    Druckturm
    VIII
    Druckturm
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2005/016646 A1 [0007]

Claims (4)

  1. Verfahren zur Herstellung von Tabloid-Produkten in einer Rollenoffsetdruckmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Rollenwechsler (03) der Druckmaschine mindestens eine Teilrolle (08), deren Breite ¼ oder ½ der Gesamtdruckbreite der Druckmaschine beträgt, aufgeachst und in der Druckmaschine bedruckt wird, dass bei einem 32-Seiten-Tabloid-Format in Sammelproduktion ein 16-Seiten-Sprung im Gesamtumfang des Produktes dadurch erreicht wird, dass in einem Rollenwechsler (03) der Druckmaschine zwei viertelbreite Teilrollen (08) im Abstand (x) einer viertel Bahnbreite zueinander im Rollenwechsler (03) aufgeachst werden, oder dass bei einem 32-Seiten-Tabloid-Format in Nichtsammelproduktion ein 8-Seiten-Sprung im Gesamtumfang des Produktes dadurch erreicht wird, dass in einem Rollenwechsler (03) der Druckmaschine eine halbbreite Teilrolle (08) im Rollenwechsler (03) mittig aufgeachst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite einer der beiden viertelbreiten Teilrollen (08) durch eine axiale Verstellung des Rollenträgers mit einer Außenkante einer ganzen bedruckbaren Materialbahn (04) ausgerichtet wird.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckplattenzylinder einer Druckeinheit (02) entsprechend der verwendeten Teilrolle (08) teilbestückt wird.
  4. Rollenwechsler (03) für eine Rollenoffsetdruckmaschine zur Ausführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenwechsler (08) einen Spanndorn (11) mit einer Spannhülse und einem Abstandshalter umfasst, zur beabstandeten Einspannung zweier teilbreiter Teilrollen (08) im Rollenwechsler (03), wobei die Spannhülse von den Spannkonen des Rollenwechslers (03) aufgenommen wird und der Abstandshalter zwischen den Teilrollen (08) angeordnet ist.
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