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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tabloid-Produktes
in einer Rollenoffsetdruckmaschine und ein Rollenwechsler für
eine Rollenoffsetdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 oder 4.
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Im
Akzidenzdruck werden „Tabloid"-Maschinen wegen der hohen
Flexibilität der Produktgestaltung und der Sicherstellung
einer gleichbleibenden Qualität bevorzugt eingesetzt.
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Tabloid-
oder liegende Produktion erfolgt bei kleinerem Zylinderumfang und
größerer Zylinderbreite, als bei „Broad-Sheet"
oder stehender Produktion. Der kleinere Zylinderumfang bedeutet,
dass der Zylinder bei gleicher Bahngeschwindigkeit mehr Umdrehungen
macht, als ein größerer Zylinder. Dadurch kann
im Vergleich zur stehenden Produktion entweder ein höherer
Ausstoß oder gleicher Ausstoß bei niedrigerer
Bahngeschwindigkeit erreicht werden, was das Einhalten gleich bleibender
Qualität erleichtert.
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Ein
häufig anzutreffendes Format im Rollenoffset-Akzidenzdruck
ist unter Angabe von DIN A4-Seiten das Format 32 Seiten A4 liegend
(doppeltbreit), d. h. bei einer Zylinderumdrehung werden bei Schön-
und Widerdruck 32 Seiten erstellt.
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Dabei
ergibt sich aufgrund der Verteilung der Seiten auf der Druckplatte
immer ein 16-Seiten-Sprung im Gesamtumfang des Druckproduktes, wenn
im Sammelbetrieb produziert werden soll.
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Bei
der Nichtsammelproduktion ergibt sich bei diesem Format auch ein
16-Seiten-Sprung im Gesamtumfang des Druckproduktes. Bei einer Doppelproduktion
kann ein 8-Seiten-Sprung erreicht werden, wenn das Produkt im Falzapparat
gesplittet und auf zwei Auslagen verteilt wird.
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Durch
die
WO 2005/016646
A1 ist eine Rollenoffsetdruckmaschine bekannt, welche mehrere Drucktürme
mit jeweils vier übereinander angeordneten Druckwerken
umfasst. Die Anlage ermöglich eine große Produktvielfalt
bei ein- und mehrfarbig beidseitig bedruckten Materialbahnen. Der
Umfang der Plattenzylinder ist gleich der Höhe der Druckplatte,
wobei eine Druckplatte bei Tabloid-Produkten zwei liegende Seiten
nebeneinander aufnehmen kann. Bei dieser Druckmaschine ist aufgrund
des kleinen Zylinderumfangs kein Sammelbetriebsmodus vorgesehen.
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Bei
der Nichtsammelproduktion wird der Plattenzylinder im Umfang mit
einem doppelten Satz Druckplatten versehen, so dass im Falzapparat
pro Zylinderumdrehung der Druckwerke zwei Exemplare produziert werden.
Bei einer Zylinderkapazität von 32 Seiten (Schön-
und Widerdruck) ergibt sich im Gesamtumfang des Produktes ein 16-Seiten-Sprung. Soll
dieses Produkt auf einer kleineren Druckanlage im Sammelbetrieb
hergestellt werden, so werden auf dem Umfang des Plattenzylinders
zwei verschiedene Druckplattensätze aufgezogen, das Produkt
wird im Falzapparat gesammelt und zu einem Exemplar zusammengeführt.
Dabei könnte aufgrund des Sammelns von 2 × 16
Seiten nur ein Gesamtseitensprung von 32 realisiert werden.
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Ein
128-Seiten Tabloid-Produkt kann also in Nichtsammelproduktion hergestellt
werden, indem acht Materialbahnen bedruckt werden. Ein identisches
Produkt könnte in Sammelproduktion mit vier Druckwerken,
also mit einer nur halb so großen Druckanlage produziert
werden.
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Soll
aber beispielsweise ein 112-Seiten-Tabloid-Produkt hergestellt werden,
so ist dies bisher nur im Nichtsammelbetrieb möglich.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
eines Tabloid-Produktes in einer Rollenoffsetdruckmaschine und ein
Rollenwechsler für eine Rollenoffsetdruckmaschine zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 oder 4 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass eine größere Produktvielfalt auch bei unterschiedlich
großen Druckmaschinen erreicht werden kann. Vorteilhafterweise wird
es beispielsweise mit der Erfindung ermöglicht, eine große
und eine kleinere Maschine bzw. Maschinensektion das gleiche Produkt
herstellen zu lassen. Damit können entweder mehr Produkte
in der gleichen Zeit hergestellt werden, oder die Produktionszeit
kann durch die Aufteilung auf verschiedene Maschinen verkürzt
werden. Mit der Erfindung ist somit eine bessere Auslastung aller
Druckmaschinen in einer Druckerei bei Tabloid-Produktion erreichbar.
Vorteilhafterweise wird es mit der Erfindung ermöglicht, Tabloid-Produkte
mit großem Seitenumfang auch in kleineren Druckanlagen
mit weniger Druckeinheiten zu produzieren. Ein weiterer vorteilhafter
Aspekt ist der, dass auch in Nichtsammelproduktion eine kleinerer
Seitensprung als bisher möglich, erreicht werden kann.
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Der
Hintergrund dieser Überlegungen ist es, durch die Herstellung
eines Tabloid-Produktes bei kleineren Auflagen im Sammelproduktion
mit weniger Druckeinheiten auszukommen und damit die Maschine klein
zu halten.
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Bei
einer Tabloid-Druckmaschine kann beispielsweise im 32-Seiten-Format
bei Sammelproduktion ein identisches Produkt hergestellt werden,
wie in Nichtsammelproduktion, wenn auf einem der Rollenwechsler,
welche die Materialbahnen den Druckwerken zuführen, mindestens
eine teilbreite Rolle aufgeachst wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform werden an einem Rollenwechsler
zwei viertelbreite Teilrollen im Abstand einer viertel Bahnbreite
im Rollenwechsler aufgeachst und in der Druckmaschine entsprechend
bedruckt. Dazu werden die Teilrollen vorzugsweise auf einen Spanndorn
aufgeschoben und mit einem Abstandshalter auf den korrekten Abstand einer
viertel Bahnbreite justiert. Der Spanndorn wird dann in den Spannkonen
des Rollenwechslers eingespannt. Der Rollenträger wird
im Rollenwechsler in axialer Richtung derart verschoben, dass eine
Außenkante einer Teilrolle mit einer Außenkante
einer Materialbahn der vollen Breite fluchtet. Der Druckplattenzylinder
ist natürlich an den entsprechenden Bahnbereichen (erstes
und drittes Viertel oder zweites und viertes Viertel) bestückt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Lösung
erreicht werden, indem eine halbbreite Materialrolle in einem Rollenwechsler
mittig aufgeachst wird. Die außen liegenden Viertelbahnen
sind somit sowohl im Rollenwechsler als auch im Druckplattenzylinder
nicht belegt. Hier ergibt sich ein besonderer Vorteil, da Unwuchten
oder Bahnspannungsschwankungen, die beispielsweise bei zwei viertelbreiten
Materialrollen aufgrund der Toleranzen auftreten könnten,
vermieden werden. Weiterhin wird der Einzug der Teilbahn in die
Druckmaschine im Vergleich zu zwei viertelbreiten Bahnen wesentlich
erleichtert.
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Auch
andere Teilrollen sind denkbar und können entsprechend
des Tabloid-Formates und der gewünschten Seitenzahl ausgewählt
werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Rollenrotationsdruckmaschine für Tabloid-Produktion;
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2 eine
Seitenansicht einer abgewandelten Rollenrotationsdruckmaschine für
Tabloid-Produktion;
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3 eine
Prinzipansicht eines Rollenständers mit zwei aufgeachsten
viertelbreiten Teilrollen;
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4 eine
symbolische Darstellung einer Bahnzusammenstellung vor einem Falztrichter
bei Sammelproduktion mit einer Anordnung gemäß 3;
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5 eine
symbolische Darstellung einer Bahnzusammenstellung vor einem Falztrichter
bei Nichtsammelproduktion;
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6 eine
symbolische Darstellung einer Seitenaufteilung auf den Druckplattenzylindern
bei Sammelproduktion und halbbreiter Teilrolle;
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7 eine
symbolische Darstellung einer Bahnzusammenstellung vor dem Falztrichter
bei Sammelproduktion mit einer halbbreiten Teilrolle.
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In 1 ist
eine Rollenrotationsdruckmaschine mit sechs Drucktürmen 01 (I
bis VI) mit jeweils ein oder zwei Druckeinheiten 02 dargestellt.
Die hier dargestellte Druckanlage verwendet Satelliten-Druckeinheiten 02,
jedoch ist auch die Verwendung anderer bekannter Druckeinheiten,
wie beispielsweise H- oder Brückeneinheiten möglich.
Die gestrichelt dargestellten Satelliten-Druckeinheiten 02 sind
fakultativ, je nachdem, ob die einzelnen Materialbahnen 04,
z. B. Papierbahnen 04, kurz Bahnen 04 in Schön-
und Widerdruck bedruckt werden sollen, oder nicht. Je nach Bahnführung
durch die Drucktürme 01 können verschiedene
Kombinationen in der Farbigkeit von Schön- und Widerdruck
erzielt werden. Unterhalb der Drucktürme 01 sind
acht Rollenwechsler 03 (I bis VIII) angeordnet, von welchen
aus Materialbahnen 04 den Satelliten-Druckeinheiten 02 zugeführt
werden. Je nach Auftragsart sind dabei unterschiedlich viele Rollenwechsler 03 bestückt.
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In
der dargestellten Rollenrotationsdruckmaschine werden sieben Materialbahnen 04 im
32-Seitenen-Tabloid-Format bedruckt und in Nichtsammelproduktion
ein 112-Seiten-Produkt erstellt. Dabei kann die Farbigkeit der einzelnen
Seiten des Produktes durch die Bahnführung in der Druckmaschine
variiert werden. Beispielweise wird im links dargestellten Druckturm
01-I die Materialbahn 04-I beidseitig vierfarbig bedruckt, während
im Druckturm 01-II in der dargestellten Ausführung zwei
Materalbahnen 04-II und 04-III einseitig einfarbig bedruckt werden. Bei
Einsatz der gestrichelt dargestellten zweiten Satelliten-Druckeinheit 02 können
prinzipiell zwei Materialbahnen 04 bis zu zweiseitig zweifarbig
oder eine Materialbahn 04 zweiseitig vierfarbig in einem
Druckturm 01 bedruckt werden.
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Die
bedruckten Materialbahnen 04 werden über eine
Wendestangen-Anordnung 06 einem Falztrichter 07 zugeführt.
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Pro
Zylinderumdrehung entstehen im Nichtsammelbetrieb zwei identische
112-seitige Produkte, die durch Längs- oder Querleimung,
Lagen oder Strangheftung fertiggestellt werden.
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In 2 ist
eine kleinere Rollenrotationsdruckmaschine mit drei Drucktürmen 01 mit
jeweils ein oder zwei Druckeinheiten 02 dargestellt. Die Druckeinheiten 02 sind
auch hier Satelliten-Druckeinheiten 02. Unterhalb der Drucktürme 01 sind
vier Rollenwechsler 03 angeordnet. Mit dieser Druckanlage kann
in Nichtsammelproduktion im 32-Seiten-Tabloid-Format ein 64-Seiten-Produkt
erstellt werden.
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Soll
aber das gleiche Produkt wie auf der in 1 dargestellten
Rollenrotationsdruckmaschine hergestellt werden, so müsste
dies aufgrund der geringeren Anzahl an Drucktürmen 01 in
Sammelproduktion geschehen, d. h. auf dem Zylinderumfang werden
zwei verschiedene Druckplattensätze angeordnet, die Druckprodukte
im Falzapparat gesammelt und zu einem Exemplar zusammengeführt.
Dies würde aber in der dargestellten Konfiguration bedeuten, dass
nur ein 128-Seiten Produkt in Sammelproduktion herstellbar wäre.
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Wird
nun ein Rollenwechsler 03 (z. B. 03-IV) der Druckanlage
mit zwei viertelbreiten Teilrollen 08 bestückt,
wie dies in 3 dargestellt ist. In Tragarmen 09 des
nicht vollständig dargestellten Rollenwechslers 03 sind
die Teilrollen 08 derart aufgeachst, dass sie die entsprechend
bestückten Abschnitte des Druckplattenzylinders durchlaufen
und bedruckt werden. Dazu sind die Teilrollen 08 vorzugsweise
auf einen Spanndorn 11 aufgeschoben, welcher derart gestaltet
ist, dass die Teilrollen 08 einen Abstand x einer viertel
Bahnbreite zueinander einnehmen. Der Rollenträger des Rollenwechslers 03 wird
in horizontaler Richtung, derart positioniert, dass entweder die
erste und dritte Teilbahn oder die zweite und vierte Teilbahn belegt
ist. Selbstverständlich muss der Druckplattenzylinder entsprechend
belegt werden.
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Der
Fachmann kennt die erwähnten Spanndorne und wird diese
entsprechend den Anforderungen einrichten und anwenden können.
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Dabei
ist besonders auf die Qualität der Teilrollen 08 Wert
zu legen, denn bereits geringe Toleranzen im Gewicht oder den Abmessungen
können aufgrund der unterschiedlichen Gewichtsverteilung auf
der Achse Unwuchten und damit gefährliche Schwingungen
und Bahnrisse verursachen. Der entsprechend bestückte Rollenwechsler 03 ist
gesondert zu überwachen.
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In 4 ist
eine Bahnzusammenstellung am Falztrichter 07 bei Bestückung
eines Rollenwechslers 03 in einer Druckanlage gemäß 2 mit
zwei viertelbreiten Teilrollen 08 dargestellt. Die einzelnen Materialbahnen 04 kommen
gemäß der Darstellung in 2 in der
dargestellten Reihenfolge als Strang am Falztrichter 07 ein.
Die römischen Ziffern I bis IV bedeuten die Zuordnung der
Materialbahnen 04 zum jeweiligen Rollenwechsler 03.
Daraus folgt, dass der Rollenwechsler 03-III gemäß 2 mit
zwei viertelbreiten Teilrollen 08 bestückt ist.
Vor dem Trichtereinlauf werden die Materialbahnen 04 mittig
längs getrennt (Längsschnitt 12), so
dass zwei Teilstränge entstehen. Diese werden wiederum
auf dem Falztrichter 07 geteilt (Längsschnitt 13; 14)
und übereinander gelegt. Im nicht dargestellten Falzapparat
wird das Produkt nach dem Querschneiden mit dem darauf Folgenden
zusammengeführt und danach gleichzeitig quergefalzt. Aufgrund
der Geradeausführung der Materialbahnen 04 und
der einfachen Faltung kann man die entstehenden Seiten und ggf.
ihre Farbigkeit durch folgende Durchzählmethode ermitteln: Beginnend
mit der Titelseite, die durch die rechte Außenseite der
obersten Materialbahn 04-IV gebildet wird, werden die Seiten in
Richtung der durchnummerierten Zählpfeile 16 bis 23 (für
die erste Zylinderumfangshälfte) und anschließend
noch einmal entlang dieser Zählpfeile 16 bis 23 für
die zweite Zylinderumfangshälfte im Sammelbetrieb durchgezählt. Dabei
erhält man die auf den einzelnen Druckplattenzylindern
zu belegende Seitenverteilung bei Sammelproduktion.
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Das
gleiche Tabloid-Produkt im Nichtsammelbetrieb, wie es in 1 dargestellt
ist, ist in seiner Bahnzusammenstellung in 5 abgebildet.
Die Materialbahnen 04 der sieben Rollenwechsler 03-I bis 03-VII
treffen übereinandergelegt am Falztrichter 07 ein.
Vor dem Falztrichter 07 werden die Bahnen 04 wiederum
einmal durch einen mittigen Längsschnitt 12 geteilt
und auf dem Falztrichter 07 erfolgt ein weiterer Längsschnitt 14; 13.
Die Seitenzahlen werden wieder entlang der Zählpfeile 26 bis 33 ermittelt,
beginnend mit der Titelseite auf der oberen Bahn 04 rechts
außen. Es entsteht hier ebenfalls ein 112-Seiten-Tabloid-Produkt.
Die Belegung der einzelnen Plattenzylinder muss also durch die hier
vorgegeben Zählweise ermittelt werden.
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Eine
Heftung kann bei der Sammelproduktion im Falzapparat mit einem dem
Fachmann bekannten Heftapparat erfolgen.
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6 zeigt
beispielhaft die Verteilung der Seiten eines 48-Seiten-Produktes
in Sammelproduktion auf den Plattenzylindern der Druckeinheiten 02 bzw.
auf den bedruckten Bahnen 04 bei Nutzung einer gewöhnlichen
und einer halbbreiten Teilrolle 08 in einem Rollenwechsler 03.
Die Darstellung der Seitenzahlen für den Widerdruck sind
in Klammern angegeben. Die obere Abbildung zeigt die Bestückung der
voll genutzten Plattenzylinder für die ganze Bahn 04.
Auf der unteren Abbildung ist zu erkennen, dass die Druckplattenzylinder,
welche nur Teilbahnen 34 bedrucken, nur entsprechend mit
Druckplatten bestückt werden. Die einzelnen Bahnen 04 werden
entsprechend der Darstellung vor dem Falztrichter 07 übereinander
gelegt.
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In 7 ist
die Bahnzusammenstellung am Falztrichter 07 für
das in 6 dargestellte Produkt zu entnehmen. Die Teilbahn 34 kommt
unterhalb der ganzen Materialbahn 04 am Falztrichter 07 an.
Vorteilhaft ist die Verwendung einer halbbreiten Teilrolle 08,
weil diese auf bekannte Art in einem Rollenwechsler 03 eingespannt
werden kann und die Anordnung der Teilrolle 08 mittig erfolgt.
Unwuchten aufgrund unterschiedlicher Massen oder Rollendurchmesser
im Toleranzbereich sind nicht zu befürchten.
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Die
hier gemachten Ausführungen beziehen sich auf sogenannte
doppeltbreite Tabloid-Maschinen, können aber in einfacher
Weise auf andere Tabloid-Formate übertragen werden.
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Das
Verfahren zur Bestückung eines Rollenwechslers 03 mit
einer teilbreiten Teilrolle 08 kann auch bei Nichtsammelproduktion
angewendet werden, um Formatvariationen bzw. Seitenumfangsvariationen
vorzunehmen.
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Beispielsweise
wäre in einer Anlage gemäß 1 möglich,
den Rollenwechsler 03-VI mit einer halbbreiten Teilrolle 08 zu
bestücken und dadurch ein 120-Seiten-Produkt herzustellen.
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- 01
- Druckturm
- 02
- Druckeinheit,
Satelliten-Druckeinheit
- 03
- Rollenwechsler
- 04
- Materialbahn,
Papierbahn, Bahn
- 05
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- 06
- Wendestangen-Anordnung
- 07
- Falztrichter
- 08
- Teilrolle
- 09
- Tragarm
- 10
-
- 11
- Spanndorn
- 12
- Längsschnitt
- 13
- Längsschnitt
- 14
- Längsschnitt
- 15
-
- 16
- Zählpfeil
- 17
- Zählpfeil
- 18
- Zählpfeil
- 19
- Zählpfeil
- 20
- Zählpfeil
- 21
- Zählpfeil
- 22
- Zählpfeil
- 23
- Zählpfeil
- 24
-
- 25
-
- 26
- Zählpfeil
- 27
- Zählpfeil
- 28
- Zählpfeil
- 29
- Zählpfeil
- 30
- Zählpfeil
- 31
- Zählpfeil
- 32
- Zählpfeil
- 33
- Zählpfeil
- 34
- Teilbahn
- x
- Abstand
- I
- Druckturm
- II
- Druckturm
- III
- Druckturm
- IV
- Druckturm
- V
- Druckturm
- VI
- Druckturm
- VII
- Druckturm
- VIII
- Druckturm
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2005/016646
A1 [0007]