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Die
Erfindung betrifft ein Kabel, mit dem sich elektrische und optische
Signale übertragen
lassen. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Hohlkörper zur Aufnahme
von optischen Übertragungselementen, wobei
sich durch dem Hohlkörper
optische und elektrische Signale übertragen lassen. Des Weiteren
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Kabels,
mit dem sich optische und elektrische Signale übertragen lassen.
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Anlagen
zur Informationsverarbeitung beziehungsweise Informationsübermittlung
benötigen
eine Zuführung
von Nachrichtensignalen, beispielsweise von optischen Nachrichtensignalen,
als auch eine Zuführung
einer Versorgungsspannung zum Betrieb der Anlage. Derartige Anlagen
zur Informationsübermittlung
werden beispielsweise bei einem Wireless LAN-System, das in Gebäuden immer
stärker
zum Einsatz kommt, vorgesehen. Bei einem Wireless LAN-System werden
Daten innerhalb eines Gebäudes
von Anlagen zur Informationsübermittlung
drahtlos zu den in einem oder verschiedenen Räumen aufgestellten Computern übertragen.
Die Nachrichtenübertragung
erfolgt über
dezentrale Funkübertragungspunkte,
so genannte Hot Spots, die an verschiedenen Orten innerhalb des
Gebäudes
angebracht sind.
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Aufgrund
der Bandbreitenbeschränkung
bei der Datenübertragung
von einem Hot Spot zu den einzelnen PCs werden in einem Gebäude eine
Vielzahl der Hot Spots in geringem Abstand, beispielsweise in einem
Abstand von zirka 8 Metern, angeordnet. Die Hot Spots umfassen im
Allgemeinen lediglich eine Sende- und
Empfangsantenne sowie die dazugehörige Elektronik zur Da tenverarbeitung
und Datenaufbereitung. Die Verteilung der Daten zu den einzelnen
Hot Spots erfolgt über
einen Router, der im Allgemeinen zentral in einem Verteilerschrank
untergebracht ist. Die Daten zwischen dem Router und den Hot Spots
werden über
elektrische oder optische Kabel übertragen.
In den Hot Spots werden die von den Empfangseinheiten empfangenen
optischen Nachrichtensignale in HF-Signale gewandelt und über die
Sendeantennen zu den einzelnen PCs mittels Radiowellen übertragen.
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Zur
Datenaufbereitung und Signalwandlung benötigen die Hot Spots eine Versorgungsspannung, die
ihnen über
ein Stromkabel zugeführt
wird. Die Daten, die von dem Router zu den Hot Spots übertragen werden,
werden über
ein von dem Stromkabel getrenntes Datenübertragungskabel, beispielsweise über ein
Kupferdatenkabel oder ein optisches Nachrichtenkabel, übertragen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kabel bereitzustellen,
wobei über
das Kabel elektrische und optische Signale übertragen werden können. Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Hohlkörper zur
Aufnahme eines optischen Übertragungselements
anzugeben, mit dem sich elektrische und optische Signale übertragen
lassen. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es,
ein Verfahren zur Herstellung eines Kabels anzugeben, mit dem sich
sowohl elektrische Signale als auch optische Signale übertragen
lassen.
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Die
Aufgabe in Bezug auf das Kabel wird gelöst durch ein Kabel mit mindestens
einem optischen Übertragungselement,
das mindestens einen Lichtwellenleiter umfasst, mit mindestens einem
elektrischen Leiter und mit einem Hohlkörper, der einen von einer Wand
umgebenen Hohlraum aufweist. Das mindestens eine optische Übertragungselement
ist in dem Hohlraum angeordnet. Der mindestens eine elektrische
Leiter ist in der Wand des Hohlkörpers eingebettet.
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Die
Wand des Hohlkörpers
weist vorzugsweise einen Schlitz auf. Der Schlitz kann in der Wand in
einer Längsrichtung
des Hohlkörpers
verlaufen. Dabei ist es möglich,
dass der Schlitz zwischen sich gegenüber liegenden Stirnflächen der
Wand des Hohlkörpers
gebildet ist. Bei einer Ausführungsform berühren sich
die gegenüber
liegenden Stirnflächen der
Wand. Bei einer anderen Ausführungsform
wird der Schlitz zwischen sich überlappenden
Lagen der Wand des Hohlkörpers
gebildet.
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Durch
die geschlitzte Wand des Hohlkörpers lassen
sich optische Übertragungselemente
in den Hohlraum einlegen. Das Kabel lässt sich somit mit einer von
Anwendungsfall zu Anwendungsfall verschiedenen Anzahl von optischen Übertragungselementen
bestücken.
Indem sich die gegenüber
liegenden Stirnflächen
der Wand berühren
beziehungsweise indem der Schlitz zwischen sich überlappenden Lagen der Wand
des Hohlkörpers
gebildet wird, wird verhindert, dass die in den Hohlraum eingelegten
optischen Übertragungselemente
aus dem Hohlkörper herausrutschen
können.
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Gemäß einer
Weiterbildung ist in der Wand des Hohlkörpers mindestens eine Aussparung
enthalten. Ein Mittelpunkt der Aussparung liegt vorzugsweise auf
einer Position des Schlitzes. Die Aussparung kann beispielsweise
durch eine Verbreiterung des Schlitzes gebildet sein. Sie weist
beispielsweise einen Durchmesser von 3 mm bis 4 mm auf. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die Aussparung derart ausgeführt,
dass das mindestens eine optische Übertragungselement durch die
Aussparung aus dem Hohlraum des Hohlkörpers herausführbar ist.
In dem Hohlraum können
beispielsweise eine Vielzahl von optischen Übertragungselementen angeordnet
sein, wobei durch die Aussparung mindestens zwei der optischen Übertragungselemente
aus dem Hohlraum des Hohlkörpers
herausführbar
sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
des Kabels sind in der Wand des Hohlkörpers eine Vielzahl von Aussparungen
entlang des Schlitzes in einem Abstand voneinander angeordnet.
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Durch
das Vorsehen von Aussparungen in der Wand des Hohlkörpers wird
es ermöglicht,
die in den Hohlraum eingelegten optischen Übertragungselemente zu entnehmen.
Somit kann zur Nachrichtenübertragung
zu mehreren Anlagen zur Nachrichtenverarbeitung lediglich ein einziges
Kabel verwendet werden. An den jeweiligen Anlagen zur Informationsverarbeitung
werden die benötigten
optischen Übertragungselemente
aus dem Hohlraum des Kabels durch die Aussparung herausgeführt und
mit der Anlage, beispielsweise einer Funkübertragungsanlage (Hot Spot),
kontaktiert.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
ist der Hohlkörper
als ein rohrförmiger
Hohlkörper
aus einem thermoplastischen Material ausgebildet. Der Hohlkörper kann
beispielsweise ein äußeres umfängliches
Profil aufweisen, das an einer Seite eine flache Auflagefläche aufweist.
Dadurch wird es beispielsweise ermöglicht, das Kabel in eine Kontaktierungsvorrichtung
einzulegen, um die elektrischen Leiter zu kontaktieren. Die flache
Auflagefläche
ermöglicht
es, dass sich der ansonsten runde Hohlkörper nicht in der Kontaktierungsvorrichtung
verdreht.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des Kabels sind in die Wand des Hohlkörpers mindestens zwei elektrische
Leiter eingebettet, wobei die mindestens zwei elektrischen Leiter
der art angeordnet sind, dass eine Verbindungslinie zwischen dem Schlitz
und einem Mittelpunkt des Hohlraums des Hohlkörpers senkrecht auf einer Verbindungslinie zwischen
den elektrischen Leitern steht.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal des Kabels ist eine Kontaktierungsvorrichtung zur
Kontaktierung des mindestens einen elektrischen Leiters an einem Abschnitt
des Hohlkörpers
angeordnet. Die Wand des Hohlkörpers
ist in dem Abschnitt des Hohlkörpers,
an dem die Kontaktierungsvorrichtung angeordnet ist, von einer Schneidevorrichtung
der Kontaktierungsvorrichtung eingeschnitten, wodurch die Schneidevorrichtung
mit dem mindestens einen elektrischen Leiter kontaktiert ist.
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Im
Folgenden wird ein Hohlkörper
zur Aufnahme eines optischen Übertragungselements
angegeben. Der Hohlkörper
weist einen von einer Wand umgebenen Hohlraum auf. In der Wand des
Hohlkörpers
ist mindestens ein elektrischer Leiter eingebettet.
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In
einer Ausführungsform
weist die Wand des Hohlkörpers
einen Schlitz auf. Der Schlitz verläuft vorzugsweise in einer Längsrichtung
des Hohlkörpers.
Der Schlitz kann zwischen sich gegenüber liegenden Stirnflächen der
Wand des Hohlkörpers gebildet
sein, wobei sich die gegenüber
liegenden Stirnflächen
der Wand berühren.
Bei einer anderen Ausführungsform
ist der Schlitz zwischen sich überlappenden
Lagen der Wand des Hohlkörpers
gebildet.
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In
der Wand des Hohlkörpers
kann mindestens eine Aussparung enthalten sein. Ein Mittelpunkt der
Aussparung liegt auf einer Position des Schlitzes.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal des Hohlkörpers
weist dieser ein äußeres umfängliches
Profil auf, das an einer Seite eine flache Auflagefläche hat.
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Im
Folgenden wird ein Verfahren zur Herstellung eines Kabels angegeben.
Ein thermoplastisches Material wird um mindestens einen elektrischen
Leiter extrudiert. Das thermoplastische Material wird zu einem rohrförmigen Hohlkörper mit
einer Wand geformt, die einen Hohlraum umgibt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
des Verfahrens wird in das thermoplastische Material ein Schlitz
eingebracht. Durch den Schlitz in der Wand des rohrförmigen Hohlkörpers wird
mindestens ein optisches Übertragungselement,
das einen Lichtwellenleiter aufweist, in den Hohlraum des rohrförmigen Hohlkörpers eingelegt.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal des Verfahrens wird entlang des Schlitzes des rohrförmigen Hohlkörpers mindestens
eine Aussparung in der Wand angebracht. Das mindestens eine optische Übertragungselement
wird aus der Aussparung herausgeführt. Die Aussparung wird angebracht,
indem ein Loch durch die Wand des rohrförmigen Hohlkörpers gestanzt
wird, wobei ein Mittelpunkt des Loches auf einer Position des Schlitzes
liegt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung angeben, näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
räumliche
Anordnung eines Nachrichtennetzes mit Funkübertragungsanlagen zur Übertragung
von Nachrichten zu Datenverarbeitungsanlagen,
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2 einen
Querschnitt durch ein Kabel zur Übertragung
von optischen und elektrischen Signalen,
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3 eine
weitere Ausführungsform
eines Kabels mit elektrischen und optischen Übertragungselementen, wobei
optische Übertragungselemente aus
einem Hohlkörper
des Kabels herausgeführt sind,
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4 ein
Kontaktelement zur Kontaktierung von elektrischen Übertragungselementen
eines Kabels,
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5 eine
weitere Ausführungsform
eines Kabels mit elektrischen und optischen Übertragungselementen,
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6A eine
weitere Ausführungsform
eines Kabels mit elektrischen und optischen Übertragungselementen,
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6B einen
Querschnitt durch die in 6A gezeigte
Ausführungsform
des Kabels.
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1 zeigt
eine Ausführungsform
eines Nachrichtenübertragungssystems,
beispielsweise eines Wireless LAN-Systems, bei dem von einer zentralen
Steuereinheit 300 Nachrichtensignale über optische Kabel 210 beziehungsweise 220 zu
Funkübertragungsanlagen 410 beziehungsweise 420 übertragen
werden, die in unterschiedlichen Räumen eines Gebäudes angebracht
sind. In den Funkübertragungsanlagen,
bei einem Wireless LAN-System in den so genannten Hot Spots, werden
die optischen Nachrichtensignale in HF-Signale umgewandelt und über eine
in einer Funkübertragungsanlage
integrierte Sendeantenne zu verschiedenen Datenverarbeitungsanlagen 500 übertragen.
Ebenso senden auch die Datenverarbeitungsanlagen ihrerseits Daten über eine
Funkstrecke zu den Funkübertragungsanlagen, die
die empfange nen Daten anschließend
wieder in optische Signale umwandeln und über die optischen Kabel 210 beziehungsweise 220 zu
der zentralen Steuereinheit 300, die beispielsweise einen
Router zur Datenaufbereitung enthält, übertragen.
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Zur Übertragung
einer Spannungsversorgung zum Betreiben der Funkübertragungsanlagen, beispielsweise
zur Durchführung
der Signalwandlung von den optischen Signalen in die HF-Signale,
wird von der zentralen Steuereinheit 300 eine Versorgungsspannung
bereitgestellt, wobei die Versorgungsspannung über elektrische Kabel 230 beziehungsweise 240 zu
den Hot Spots 400 übertragen werden.
In einer ersten Ausführungsform
sind die Kabel 210 beziehungsweise 220 zur Führung der
optischen Signale von den Kabeln 230 beziehungsweise 240 zur
Führung
der elektrischen Spannungsversorgung getrennt.
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1 zeigt
eine weitere Ausführungsform, bei
der ein Kabel 100 verwendet wird, das einen Hohlkörper aufweist.
Bei dieser Ausführungsform des
Kabels werden in dem Hohlkörper
sowohl elektrische als auch optische Übertragungselemente geführt. Im
Gegensatz zur ersten Ausführungsform,
bei der die optischen Signale und die Spannungsversorgung über separate
Kabel übertragen
werden, lässt sich
bei der in 1 gezeigten Ausführungsform
des Kabels 100 ein einziges Kabel verwenden, über das sowohl
die Spannungsversorgung bereitgestellt wird als auch die Nachrichtenübertragung
zu den einzelnen Funkübertragungsanlagen 410 beziehungsweise 420 erfolgt.
An den Stellen, an denen die Funkübertragungsanlagen angeordnet
sind, werden die optischen Übertragungselemente,
die in dem Hohlkörper
des Kabels 100 verlaufen, aus dem Hohlkörper herausgeführt und
mit den Funkübertragungsanlagen
verbunden.
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Zur
besseren Veranschaulichung der Erfindung zeigen die 2 bis 6B verschiedene
Ausführungsformen
der Kabelanordnung 100 beziehungsweise des Hohlkörpers, in
dem die elektrischen und optischen Übertragungselemente geführt sind.
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2 zeigt
einen Querschnitt durch ein Kabel 100a mit elektrischen
und optischen Übertragungselementen.
Das Kabel umfasst einen Hohlkörper 20a,
der rohrförmig
ausgebildet ist. Der rohrförmige
Hohlkörper
besteht vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material, beispielsweise
aus HDPE (High Density Polyethylen), PP (Polyprophylen) oder PTE
(Polytetraethylen) oder anderen Kunststoffmaterialien. Zur Verwendung
in einem Wireless LAN-System hat der rohrförmige Hohlkörper beispielsweise einen Durchmesser
von 6 mm. Die Wanddicke des Rohres kann zirka 1 mm bis 1,5 mm betragen.
Je nach Anwendungsfall sind jedoch auch andere Durchmesser beziehungsweise
Wanddicken des Hohlkörpers
verwendbar.
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Eine
Wand 21 des Hohlkörpers 20a,
die einen Hohlraum H des Hohlkörpers
umgibt, weist einen Schlitz S auf. Der Schlitz S befindet sich zwischen gegenüberliegenden
Stirnflächen
F1 und F2 der Wand 21. Die Breite B einer Stirnfläche entspricht
der Wanddicke der Wand 21. Die Wand 21 ist vorzugsweise
entlang ihrer gesamten Länge
geschlitzt. Der Hohlkörper
kann allerdings bei einer anderen Ausführungsform auch nur abschnittsweise
geschlitzt sein. Der Schlitz S kann als ein schmaler Spalt ausgebildet
sein, wobei sich die Stirnflächen
F1 und F2 der Wand 21 des Hohlkörpers bei dieser Ausführungsform
nicht berühren.
Bei einer anderen Ausführungsform
ist der Hohlkörper 20 derart
geschlitzt, dass sich die Stirnflächen F1 und F2 der Wand 21 berühren.
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In
dem von der Wand 21 umgebenen Hohlraum H des Hohlkörpers 20a sind
optische Übertragungselemente 10 angeordnet.
Die optischen Übertragungselemente
sind beispielsweise als optische Festadern ausgebildet, die einen
Lichtwellenleiter 1 und eine den Lichtwellenleiter 1 umgebende
Hüllschicht 2 aufweisen.
Es können
in dem Hohlraum auch andere optische Übertragungselemente, beispielsweise
Fasergruppen, die als Bändchen
ausgeführt
sind, verlaufen. Bei der Ausführungsform
des Hohlkörpers 20,
bei der sich die Stirnflächen
F1 und F2 der Wand 21 berühren, ist sichergestellt, dass
die optischen Übertragungselemente
nicht aus dem Hohlkörper
herausrutschen.
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Neben
den optischen Übertragungselementen
umfasst das Kabel auch elektrische Übertragungselemente 30,
die beispielsweise als Kupferdrähte
ausgeführt
sind. Die Kupferdrähte 30 sind
in dem Material der Wand 21, beispielsweise in einem thermoplastischen
Material der Wand 21, eingebettet. Als Kupferdrähte können beispielsweise
Drähte vom
Typ AWG22 verwendet werden, die diametral in die Rohrwand eingebettet
sind. Eine Verbindungslinie zwischen Schlitz S und Mittelpunkt MH
des Hohlkörpers
steht vorzugsweise senkrecht auf der Verbindungslinie der beiden
Drähte 30.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
des Kabels 100a mit einem Hohlkörper 20, der die optischen Übertragungselemente 10 sowie
die elektrischen Übertragungselemente 30 umfasst.
Der Hohlkörper 20 ist
bei der in 3 dargestellten Ausführungsform entlang
der gesamten Länge
L des Hohlkörpers
geschlitzt. Entlang des Schlitzes S sind mehrere Aussparungen A
angebracht. Die Aussparungen A können
beispielsweise als Löcher
ausgebildet sein, die beispielsweise in einem Abstand D durch die
Wand 21 des Hohlkörpers 20 gestanzt
sind. Der Mit telpunkt MA der Löcher
liegt vorzugsweise auf einer Position des Schlitzes S.
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Aus
den Aussparungen A lassen sich die optischen Übertragungselemente auf einfache
Weise aus dem Hohlraum H des Hohlkörpers 20 herausführen. Bei
Verwendung des in 3 gezeigten Kabels in einem
Nachrichtenübertragungssystem,
wie in 1 gezeigt, sind die Aussparungen A jeweils an den
Stellen des Hohlkörpers
angebracht, an denen sich die Funkübertragungsanlagen 410 beziehungsweise 420 befinden.
Wenn die Funkübertragungsanlagen
beispielsweise in einem Abstand von zirka 8 Metern an der Decke
eines Raumes angebracht sind, beträgt der Abstand D zwischen den
Aussparungen ebenfalls 8 Meter.
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Mittels
der Aussparungen wird es ermöglicht, die
Funkübertragungsanlagen
auf einfache Weise mit den optischen Übertragungselementen zu verbinden.
Vorzugsweise werden jeweils zwei optische Übertragungselemente aus jeder
der Aussparungen herausgeführt
und mit den Funkübertragungsanlagen
verbunden. Dadurch kann ein einziges Kabel verwendet werden, das
ausgehend von der zentralen Steuereinheit 300 zu verschiedenen
Funkübertragungsanlagen
in einem oder in verschiedenen Räumen
geführt
wird. In dem Hohlraum H des Hohlkörpers 20 sind typischerweise
bis zu 12 optische Übertragungselemente
enthalten. Somit können
beispielsweise 6 Funkübertragungsanlagen über ein einziges
Kabel mit dem Router in der zentralen Steuereinheit 300 verbunden
werden.
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Zur
Spannungsversorgung der Funkübertragungsanlagen
ist es ebenfalls erforderlich, die elektrischen Übertragungselemente, die in
der Wand 21 des Hohlkörpers 20 eingebettet
sind, an denjenigen Stellen, an denen die Funkübertragungsanlagen angeordnet
sind, zu kontaktieren. Dazu wird der Hohlkörper 20 an einer Stelle,
an der sich eine Funkübertragungsanlage
befindet, in ein Kontaktelement 40 eingelegt, über das
die Verbindung zwischen elektrischem Übertragungselement der Kabelanordnung und
Funkübertragungsanlage
hergestellt wird.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
eines Kontaktelements 40, das einen Grundkörper 42 mit einer
U-förmigen
Führungsnut 45 aufweist.
Der Grundkörper 42 kann
beispielsweise aus einem Kunststoff ausgebildet sein. An gegenüberliegenden Seiten
der Führungsnut
des Grundkörpers
ist jeweils eine Schneidklemme 41 angeordnet, die im Bereich der
Führungsnut
eine scharfe Kante zum Durchschneiden des thermoplastischen Materials
des Hohlkörpers
aufweist. Derjenige Teil der Schneidklemme, der an dem Grundkörper 42 befestigt
ist, ist mit einem elektrischen Leiter 43, beispielsweise
einem Kupferleiter, verbunden. Der elektrische Leiter 43 wird
aus dem Grundkörper
herausgeführt
und direkt mit der mit einer Betriebsspannung zu versorgenden Anlage
verbunden.
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Wenn
der Hohlkörper 20 in
die Führungsnut eingelegt
wird und mit einem Deckel 44 des Kontaktelements gegen
die untere Auflagefläche
des Grundkörpers
gepresst wird, durchschneiden die scharfen Kanten der Schneidklemmen 41 das
thermoplastische Material der Wand 21 des Hohlkörpers 20 und stellen
somit einen elektrischen Kontakt zwischen den elektrischen Übertragungselementen 30 und
den elektrischen Leitern 43 dar. Somit lässt sich
an den Stellen, an denen die Funkübertragungsanlagen des Nachrichtenübertragungssystems
angeordnet sind, auf einfache Weise eine Versorgungsspannung abgreifen.
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Dadurch
ist es nicht mehr erforderlich, einzelne Versorgungsleitungen von
der zentralen Steuereinheit zu jedem der Funk übertragungsanlagen zu verlegen.
Zur Versorgung der Funkübertragungsanlagen
mit der elektrischen Spannungsversorgung sowie zur Übertragung
von Daten zwischen der zentralen Steuereinheit und den Funkübertragungsanlagen lässt sich
ein einziges Kabel verwenden, in dem sowohl elektrische als auch
optische Übertragungselemente
geführt
sind.
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5 zeigt
eine weitere Ausführungsform 100b eines
Kabels mit einem Hohlkörper 20b,
in dessen Hohlraum H optische Übertragungselemente 10 angeordnet
sind und in dessen Wand 21 elektrische Übertragungselemente 10 eingebettet
sind. Im Unterschied zu der in 2 gezeigten
Ausführungsform weist
eine derartige Kabelanordnung eine planare Auflagefläche 22 auf.
Die planare Auflagefläche
ist insbesondere dazu geeignet, den Hohlkörper in das Kontaktelement 40 derart
einzulegen, dass die Schneidklemmen 41 die elektrischen Übertragungselemente 30,
wie in 4 gezeigt, kontaktieren. Wenn die Kabelanordnung 100b mit
der planaren Auflagefläche 22 auf
der unteren ebenen Fläche
des Grundkörpers 42 aufliegt,
ist sichergestellt, dass es in der Führungsnut 45 des Grundkörpers nicht
zu einer Verdrehung des Hohlkörpers 20 kommt.
Dadurch ist gewährleistet,
dass die Schneidklemmen 41 die elektrischen Übertragungselemente 30,
wie in 4 gezeigt, kontaktieren.
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Die 6A und 6B zeigen
eine weitere Ausführungsform 100c eines
Kabels, das einen Hohlkörper 20c aufweist.
In der Wand 21 des Hohlkörpers sind elektrische Übertragungselemente 30 eingebettet.
Zur Bestückung
des Hohlraums H mit optischen Übertragungselementen 10 ist
die Wand des Hohlkörpers 20c geschlitzt.
Dabei überlappen sich
Lagen W1 und W2 des thermoplastischen Materials des Hohlkörpers, sodass
zwischen den Lagen W1 und W2 ein Schlitz S in Form einer Lasche
gebildet wird. Durch ein Auseinanderbiegen der Lagen W1 und W2 der
Wand des Hohlkörpers
lassen sich die optischen Übertragungselemente
in den Hohlraum H des Hohlkörpers
einlegen. Durch die Ausführungsform
des Schlitzes als Lasche wird insbesondere verhindert, dass die
optischen Übertragungselemente
auch bei einem Biegen des Hohlkörpers
aus dem Hohlraum herausrutschen.
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Ähnlich wie
bei der in 5 gezeigten Ausführungsform
weist das in den 6A und 6B gezeigte
Kabel eine planare Auflagefläche 22 auf, durch
die verhindert wird, dass sich der Hohlkörper bei der Kontaktierung
der elektrischen Übertragungselemente 30 in
einem Kontaktelement, wie in 4 dargestellt,
verdreht. Zur Kontaktierung der elektrischen Übertragungselemente 30,
die beispielsweise als Kupferadern ausgeführt sein können, wird der Hohlkörper 20c in
ein Kontaktelement eingelegt, das beispielsweise auf der unteren
Fläche
des Grundkörpers
Spitzen aufweist, die das thermoplastische Material der Wand des
Hohlkörpers
beim Eindrücken durchdringen
und dadurch einen Kontakt zu den elektrischen Übertragungselementen herstellen.
Es ist auch möglich,
die elektrischen Übertragungselemente, ähnlich wie
in 4 gezeigt, durch Schneidklemmen zu kontaktieren,
die seitlich an dem Grundkörper 42 des
Kontaktelements 40 angebracht sind.
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Die
Kabelausführungen 100a, 100b und 100c sind
Hybridkabel, die sowohl optische als auch elektrische Übertragungselemente
enthalten. Zur Herstellung derartiger Hybridkabel 100a, 100b und 100c wird
ein thermoplastisches Material um die elektrischen Übertragungselemente 30 extrudiert. Das
thermoplastische Material wird anschließend zu einem rohrförmigen Hohlkörper gemäß den Ausführungsformen 20a, 20b oder 20c geformt.
Dabei kann der Hohlkörper
derart geformt werden, dass ein schmaler Spalt entsteht, durch den
die optischen Übertragungselemente
in den Hohlraum H des Hohlkörpers
eingelegt werden können.
Es ist auch möglich,
das thermoplastische Material zu einem vollständig geschlossenen Hohlkörper zu
formen, der anschließend
durch eine Schneidevorrichtung entlang seiner Längsrichtung geschlitzt wird.
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Der
Schlitz durch die Wand des Hohlkörpers wird
vorzugsweise derart angebracht, dass eine Verbindungslinie zwischen
Schlitz und Mittelpunkt MH des Hohlraums senkrecht auf der Verbindungslinie der
beiden elektrischen Übertragungselemente
steht, die in die Wand des Hohlkörpers
eingebettet sind. Der Schlitz lässt
sich dabei derart ausführen,
dass Stirnflächen
der Wand des Hohlkörpers
sich entlang des gesamten Schlitzes berühren. Durch den Spalt beziehungsweise
den Schlitz lassen sich optische Übertragungselemente 10 in
den Hohlraum H einlegen.
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Dabei
besteht die Möglichkeit,
die Bestückung
des Hohlkörpers
mit optischen Übertragungselementen
direkt bei der Herstellung des Hohlkörpers bei der Konfektionierung
des Kabels vorzunehmen oder die optischen Übertragungselemente erst vor Ort
bei der Installation des Kabels, beispielsweise bei der Installation
eines Wireless LAN-Systems, in den Hohlkörper einzulegen. In diesem
Fall kann die Anzahl und die Länge
der in den Hohlkörper
eingelegten optischen Übertragungselemente
an den tatsächlichen
Bedarf angepasst werden.
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Entlang
des geschlitzten Hohlkörpers
werden Aussparungen angebracht, indem Löcher durch die Wand des Hohlkörpers gestanzt
werden. Dabei liegt der Mittelpunkt MA der Löcher auf der Position des Schlitzes
S. Die Löcher
haben, insbesondere bei der Verwendung des Kabels in einem Wireless LAN-System, einen
Durchmesser von zirka 3 mm bis 4 mm, sodass an jedem Loch in der
Wand zwei optische Übertragungselemente,
die beispielsweise als Festadern ausgebildet sein können, herausgeführt werden.
Die Löcher
lassen sich bei der Konfektionierung des Kabels oder aber auch erst
später
bei der Verlegung des Kabels anbringen. In letzterem Fall werden
die Aussparungen an den Stellen vorgesehen, an denen die zu versorgenden
Funkübertragungsanlagen
angeordnet sind.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Kabel
wird es ermöglicht,
ein einziges Kabel zur Zuführung
einer Spannungsversorgung und zur Zuführung von Datenleitungen, insbesondere
optischen Datenleitungen, zu einer Anlage zu ermöglichen. Die optischen Übertragungselemente
können
durch den vorgesehen Schlitz auf leichte Weise in den Hohlraum der Kabelanordnung
eingelegt werden und an beliebigen Punkten durch das Vorsehen von
Aussparungen wieder entnommen werden. Das Anwendungsgebiet eines
solchen Kabels liegt beispielsweise in der Verkabelung von Funkübertragungsanlagen
eines Wireless LAN-Systems, ist aber nicht auf ein solches System
beschränkt.
Das Kabel kann auch bei der Verkabelung andere Anlagen, die eine
Stromversorgung benötigen
und denen Daten zugeführt
werden, eingesetzt werden.
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- 1
- Lichtwellenleiter
- 2
- Hüllschicht
des Lichtwellenleiters
- 10
- optisches Übertragungselement
- 20
- Hohlkörper
- 21
- Wand
des Hohlkörpers
- 22
- planare
Auflagefläche
des Hohlkörpers
- 30
- elektrisches Übertragungselement
- 40
- Kontaktelement
- 41
- Schneidklemme
- 42
- Grundkörper
- 43
- elektrischer
Leiter
- 44
- Deckel
des Kontaktelements
- 100
- Kabelanordnung
- 210,
220
- optisches
Kabel
- 230,
240
- elektrisches
Kabel
- 300
- zentrale
Steuereinheit
- 400
- Funkübertragungsanlage
- 500
- Datenverarbeitungsanlage
- A
- Aussparung
- F
- Stirnflächen
- H
- Hohlraum
- M
- Mittelpunkt
- S
- Schlitz