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Die
Erfindung betrifft ein Faltboot mit klappbaren Bordwandelementen.
Die Erfindung betrifft insbesondere ein Faltboot mit einer Plattform,
mehreren klappbaren Bordwandelementen und einer Bootshaut, wobei
das Faltboot durch Umklappen der Bordwandelemente von einem aufgeklappten
Bootszustand in einen zusammengeklappten Bootszustand umgewandelt
werden kann.
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Ein
Faltboot besteht im Allgemeinen aus einem zerlegbaren Holzgerüst
und aus einer flexiblen Bootshaut, wobei das Gerüst normalerweise
aus zwei (identischen) Teilen (vorne und hinten) besteht, die getrennt
in die Bootshaut geschoben und erst in der Bootshaut verbunden werden.
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Die
DE 1867796 B beschreibt
ein zusammenlegbares Boot, das aus mehreren, aneinander gefügten,
schachtelbaren Längsabschnitten und einer die gemeinsame
Verbindung darstellenden Bootshaut besteht, wobei die einzelnen
Abschnitte in an sich bekannter Weise aus Kunststoff bestehen und
an sich bekannte Spannelemente für die Bootshaut vorgesehen
sind.
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Die
DE 3312730 A1 offenbart
ein Banana-Klapp-Bootsystem zum Aufbauen von besonders leichten,
auf einem Autodach transportfähigen Sportbooten mit variabler
Länge und Breite, das aus einzelnen, klappbaren, in ihrer
Form unterschiedlichen Bootsteilen für die Bug-Heck- und
Mittelpartie der Boote besteht, die vor Gebrauch der Sportboote wahlweise
quer zu der Längsachse zusammengekoppelt werden können.
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Die
bekannten Faltboote können zwar in Form von kompakten Paketen
zu ihrem Bestimmungsort transportiert werden. Jedoch umfassen diese
Pakete immer noch zahlreiche Einzelteile, die vor Ort erst zusammengebaut
werden müssen. Außerdem sind in der Regel mehrere
solcher Pakete zu transportieren.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, ein Faltboot bereitzustellen,
das aus möglichst wenigen vor Ort zusammenzusetzenden Teilen
besteht, die zudem ein möglichst geringes Packmaß haben
und auf unkomplizierte Weise zu einem fahrbereiten Faltboot zusammengebaut
werden können.
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Die
Erfindung betrifft daher ein Faltboot mit einer Plattform, mehreren
Bordwandelementen und einer Bootshaut, wobei erste Bordwandelemente
auf einer ersten Seite einer Plattform einen aufgeklappten Bootszustand
bilden können, in dem die Bootshaut an den ersten Bordwandelementen
anliegt, von denen mindestens ein Teil über jeweils ein
Gelenk an der Plattform befestigt ist, so dass diese Bordwandelemente
von der ersten Seite der Plattform auf eine zweite Seite der Plattform
klappbar sind und dort einen zusammengeklappten Bootszustand bilden
können.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot können auch
zweite Bordwandelemente vorhanden sein, die sich im Wesentlichen
in Längs- und/oder Querrichtung des Faltbootes erstrecken.
Im Allgemeinen verstärken diese zweiten Bordwandelemente
den aufgeklappten Bootszustand des erfindungsgemäßen
Faltbootes.
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Diese
zweiten Bordwandelemente können beispielsweise im aufgeklappten
Bootszustand eingebaut werden. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Faltbootes
besteht allerdings gerade darin, dass zum Aufbau keine separaten
Teile und damit keine separaten zweiten Bordwandelemente nötig
sind.
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Erfindungsgemäß ist
mindestens ein Teil der ersten Bordwandelemente jeweils über
ein Gelenk an der Plattform befestigt. Das Gelenk kann beispielsweise
ein Drehgelenk oder ein Kugelgelenk sein. Vorzugsweise befindet
sich das Gelenk in der Ebene der Plattform. Beispielsweise können
sich in der Ebene der Plattform runde Metallstifte binden, welche
jeweils durch eine im unteren Teil eines ersten Bordwandelementes
vorhandene abgerundete Öffnung hindurch gehen. Dadurch
wird eine Drehung der ersten Bordwandelemente um die Metallstifte
ermöglicht.
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Zur
Verbindung der ersten Bordwandelemente mit der Plattform kann man
beispielsweise auch Bolzen an den als erste Bordwandelemente fungierenden
Aluminiumrohren in geeignete Löcher im Gelenk der Plattform
einspringen lassen.
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Die
ersten Bordwandelemente können auch mittels Nieten an der
Plattform befestigt sein, wobei die jeweiligen Bordwandelemente
um die zur Befestigung verwendete Niete schwenkbar sind.
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Die
ersten Bordwandelemente können ggf. in die Gelenke der
Plattform eingehängt oder eingeschoben werden.
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Die
ersten Bordwandelemente erstrecken sich im Allgemeinen im Wesentlichen
von der Plattform aus und von ihr weg.
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Die
ersten Bordwandelemente und ggf. vorhandenen zweiten Bordwandelemente
können ein- oder mehrteilig sein, vorzugsweise einteilig.
Bei einer mehrteiligen Ausführung können die Einzelstäbe
mittels Schiebescharnieren, über mit Gewinde versehene
Rohre oder Rohre mit Einrastvorrichtungen verbunden sein.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Faltbootes sind die über ein Gelenk an der Plattform befestigten
ersten Bordwandelemente im aufgeklappten und/oder zusammengeklappten
Bootszustand in der Plattform arretierbar. Dies kann über
dem Fachmann an sich bekannte Steck- und Schnappsysteme geschehen.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot umfassen die ersten
Bordwandelemente vorzugsweise Rohre mit kreisförmigem oder
ovalem Querschnitt. Allerdings sind auch Rohre oder Stäbe
mit anderen, beispielsweise eckigem Querschnitt möglich.
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In
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Faltboots werden Rohre oder Stäbe, vorzugsweise Rohre,
mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt verwendet. „Im
Wesentlichen rechteckig" bedeutet hierbei, dass die Rohre oder Stäbe
vier Seiten haben, von denen jeweils zwei zueinander parallel sind,
und die Ecken des Rechtecks etwas abgerundet sind. In dieser Ausführungsform
beträgt das Verhältnis zwischen einer längeren
und einer kürzeren Seite des im Wesentlichen rechteckigen
Querschnitts vorzugsweise 1,1–20 zu 1, besonders bevorzugt
1,5–10 zu 1. Am meisten bevorzugt beträgt dieses
Verhältnis 2–5 zu 1. Beispielsweise kann ein Rohr
mit rechteckigem Querschnitt mit den Maßen Länge × Breite × Wanddicke
50 × 20 × 2 mm verwendet werden.
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Außerdem
können die ersten Bordwandelemente und ggf. vorhandenen
zweiten Bordwandelemente gleiche oder unterschiedliche Formen und/oder
Längen haben.
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Im
Allgemeinen wird das Faltboot einen Bugteil und einen Heckteil aufweisen,
in dem die Bordwandelemente eine unterschiedliche Länge
und/oder Form aufweisen.
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In
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Faltbootes unterscheiden sich die am weitesten vorn liegenden ersten
Bordwandelemente (Vordersteven, Bugsteven) und die am weitesten
hinten liegenden ersten Bordwandelemente (Hintersteven, Hecksteven)
von den dazwischen liegenden ersten Bordwandelementen.
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Die
ersten Bordwandelemente können insbesondere auch eine unterschiedliche
Form aufweisen. Die ersten Bordwandelemente können beispielsweise
unterschiedlich gekrümmte und/oder geradlinige Abschnitte
aufweisen, wobei auch Wendepunkte vorhanden sein können.
Die Form der Bordwandelemente ist insbesondere durch die gewünschte
Bootsform und das gewünschte Packmaß bestimmt.
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Bevorzugt
weisen alle ersten Bordwandelemente die gleiche Länge und/oder
die gleiche Form auf.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot sind rechte und linke
Bauteile, insbesondere erste Bordwandelemente, vorzugsweise identisch
und sind im Allgemeinen symmetrisch zur Längsachse des
Faltbootes angeordnet. Sie können allerdings auch versetzt
angeordnet sein und beim Zusammenklappen geeignet ineinander greifen.
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Die
ersten Bordwandelemente können vorzugsweise um mindestens
90° um das Gelenk gedreht und damit auf die zweite Seite
der Plattform umgeklappt werden.
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Hierdurch
ist für den zusammengeklappten Bootszustand ein besonders
kleines Packmaß des Faltbootes möglich.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Faltbootes können alle ersten Bordwandelemente von der
ersten Seite der Plattform auf die zweite Seite der Plattform geklappt
werden.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot werden als Materialien
für die ersten und/oder ggf. zweiten Bordwandelemente sowie
die Plattform vorzugsweise Aluminium, Birken- und/oder Eschenholz
(Birkensperrholz, Bergesche, Gebirgsesche und -birke) verwendet.
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Erfindungsgemäß ist
es ganz besonders bevorzugt, dass die ersten Bordwandelemente aus
Aluminium bestehen. Dadurch ergeben sich ein geringes Gesamtgewicht
des Faltbootes sowie eine gute Festigkeit des Bootskörpers.
Außerdem eignet sich Aluminium aufgrund des geringen Reibungskoeffizienten
gut zur Verwendung mit Bootshäuten, da der Spannvorgang
der Bootshaut um den Bootskörper zusätzlich erleichtert
wird.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot können Spanten
vorgesehen sein, welche die jeweiligen ersten und ggf. zweiten Bordwandelemente
vorzugsweise mittels Kunststoffclips verbinden, wobei die Verbindung
im Allgemeinen durch einfaches Einschieben in die Clips erfolgt.
Durch solche Spanten, vorzugsweise Quer-Spanten, kann die Stabilität
des Bootes weiter erhöht werden.
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Die
Plattform im erfindungsgemäßen Faltboot kann unterschiedlich
aufgebaut sein. So kann die Plattform aus einer oder mehreren Stangen,
Rohren und/oder Brettern aufgebaut sein, zwischen denen sich unterschiedlich
große Zwischenräume befinden können.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Plattform eine Bodenplatte. Die Bodenplatte kann dabei aus einer
Schicht bestehen oder mehrschichtig aufgebaut sein.
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Die
Plattform enthält vorzugsweise einen Schaumstoff.
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Eine
mehrschichtige Ausführungsform der Plattform kann beispielsweise
eine Schaumstoff enthaltende Schicht zur Erhöhung der Sicherheit
aufweisen, beispielsweise aus einem Polyolefin-, Polyurethan- oder
Polystyrolschaum.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Faltbootes verbindet ein Seil die dem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden
der ersten Bordwandelemente.
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In
einer alternativen bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Faltboots sind die einem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der
ersten Bordwandelemente in Taschen einer eine Bordwand bildenden
Bootshaut angeordnet. Hierbei sind die Enden nicht mit einem Seil
verbunden.
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Die
vorgenannten Taschen sind vorzugsweise nur nach einer Seite geöffnet
und umhüllen vorzugsweise nur jeweils ein Bordwandelement
an dem Ende, das dem Gelenk entgegen gesetzt liegt. Die Taschen
können aus dem gleichen Material wie die Bootshaut oder
einem hiervon verschiedenen Material bestehen.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot können Luftschläuche
zur Erhöhung der Stabilität und/oder Sicherheit
vorgesehen sein. Vorzugsweise werden zwei oder vier integrierte
Luftschläuche verwendet. Dies erhöht die Kippstabilität
und Tragfähigkeit des erfindungsgemäßen
Faltbootes.
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Die
Bootshaut liegt im erfindungsgemäßen Faltboot
an den ersten Bordwandelementen an. Die Bootshaut kann dabei anschließend
an das Aufklappen der ersten Bordwandelemente, wenn das Faltboot
im aufgeklappten Zustand vorliegt, („aufgeklappter Bootszustand")
angebracht werden.
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Der
durch Aufklappen der ersten Bordwandelemente gebildete gerüstartige
Körper des erfindungsgemäßen Faltbootes
kann bereits beim Aufklappen mit einer Bootshaut versehen sein.
Alternativ kann die Bootshaut erst im aufgeklappten Bootszustand
an die ersten Bordwandelemente angelegt werden. Im letzteren Fall kann
die Bootshaut beispielsweise durch Betätigung einer Spanneinrichtung (vgl.
DE 299 20 903 U )
durch Hebelwirkung gespannt werden. Die Spanneinrichtung kann z.
B. auch eine Winde sein, die ein Spannelement aufwickelt, und so die
Bootshaut um den Bootskörper spannt.
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Erfindungsgemäß ist
es bevorzugt, wenn die Bootshaut bereits im zusammengeklappten Bootszustand
an den ersten Bordwandelementen anliegt. Ohne Montage separater
Teile (hier der Bootshaut) kann bei dieser Ausführungsform
nach dem Umklappen in den aufgeklappten Bootszustand ein fahrbereites
Faltboot vorliegen.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann somit eine Bootshaut während der Umwandlung des Faltbootes
von einem ausgeklappten Zustand in einen zusammengeklappten Zustand
an den ersten Bordwandelementen bleiben. Dies geschieht vorzugsweise
dadurch, dass die Bordwandelemente mit ihrem einen Ende in Taschen
ragen, die auf oder in der Bootshaut angebracht sind. Hierdurch
erübrigt sich ein kompliziertes und/oder zeitaufwendiges
Einschieben eines Bootsgerüstes in die Bootshaut.
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Für
die Bootshaut eignen sich verschiedene Materialien. Die Bootshaut
besteht jedoch vorzugsweise aus einer verrottungsfesten, mehrschichtigen, dauerelastischen
Gummimischung mit einem hochfesten Trägergewebe. Ein besonders
geeignetes Material ist Hypalon® der
Firma DuPont Dow Elastomers. Hierbei handelt es sich um ein chlorsulfoniertes Polyethylen.
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Im
Allgemeinen ist es möglich, dass durch das erfindungsgemäße
Aufklappen die Bootshaut aufgespannt wird. Allerdings kann erfindungsgemäß auch
eine Vorrichtung zur Spannung der Bootshaut angebracht sein.
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Analog
zur
DE 299 20 903
U1 kann ein mit der Bootshaut verbindbares Spannelement
zum zusätzlichen Spannen der Bootshaut um die ersten Bordwandelemente
vorgesehen sein, wobei das Spannelement mit einer am Bootskörper
angeordneten Spanneinrichtung zusammenwirkt. Beispielsweise kann
ein Bordwandelement mit einem anderen Bordwandelement verbunden
sein, an dem die Bootshaut befestigt wird, vorzugsweise an einem
Ende. Wenn das Bordwandelement dann durch Schwenken in seine Gebrauchslage
gebracht wird, wird die Bootshaut gespannt.
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Zusätzlich
oder alternativ kann die Bootshaut in der Querrichtung durch Spannelemente
gespannt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass
zwei Seiten eines erfindungsgemäßen Faltbootes
mittels zweier gelenkig miteinander verbundener Stäbe verbunden
sind. Beim Ausrichten der Stäbe in eine Richtung (Bildung
einer Geraden) wird in der Bootshaut eine Spannung erzeugt.
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Die
sich von der Bodenplatte aus im aufgeklappten Bootszustand im Wesentlichen
nach oben erstreckenden ersten Bordwandelemente können
im Faltboot durch Längssenten stabilisiert werden. Die Längssenten
können durch Halteelemente mit beispielsweise gabelartigen
Elementen gehalten werden, die auf der Bootshaut (siehe
DE 1130 724 B ) oder
den ersten Bordwandelementen sitzen.
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In
einer weiteren Ausführungsform verlaufen im Inneren der
Bootshaut oder auf den ersten Bordwandelementen Halteelemente für
Längssenten, die durch Verlegen von Haltebändern
in zwei Lagen gebildet werden, die zwischen sich einen Kanal bilden, in
dem ein riemenartiges Halteband geführt ist, welches jeweils
zur Bildung einer Halterung für eine Längssente
durch Schlitze aus der oberen Lage des Haltebandes tritt. Ein solches
Halteelement ist in der Auslegeschrift
DE 1146775 B beschrieben.
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Im
erfindungsgemäßen Faltboot können auch
weitere Zubehörteile vorhanden sein. Beispielsweise kann
eine Sitzfläche vorhanden sein, die geeignet an den ersten
Bordwandelementen befestigt sein kann. Es kann auch eine Rückenlehne
vorhanden sein, die in einer Ausführungsform an den ersten Bordwandelementen,
vorzugsweise an zwei ersten Bordwandelementen, vorgesehen sein kann.
Weiterhin kann ein Steuerruder vorhanden sein, das auf dem Fachmann
an sich bekannte Weise am Faltboot befestigt und über Zugseile
betätigt werden kann.
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Im
Allgemeinen ist das obere Teil des erfindungsgemäßen
Bootes offen. Falls erforderlich, kann am oberen Rand des erfindungsgemäßen
Faltbootes ein Verdeck vorgesehen sein, das verhindert, dass Wasser
in das Faltboot gelangt. Das Verdeck kann aus dem gleichen Material
wie die Bootshaut bestehen oder aber aus einem anderen Material.
Im Allgemeinen werden diese Materialien unterschiedlich sein. Das
Verdeck ist vorzugsweise aus wasserdicht gewebter Baumwolle, die
im Allgemeinen speziell imprägniert aber dennoch atmungsaktiv
ist.
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Falls
weitere Aufbauten verwendet werden, können diese unter
Verwendung von dem Fachmann bekannten Steck- und Schnappsystemen,
vorzugsweise aus gehärtetem und eloxiertem Aluminium, verwendet
werden. Dies ermöglicht einen schnellen Aufbau ohne Einsatz
von Werkzeug.
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Das
erfindungsgemäße Faltboot hat mehrere Vorteile.
Es kann durch einfaches Ausklappen von Bordwandelementen, an denen
die Bootshaut bereits befestigt sein kann, ausgehend von einer Plattform
in ein Faltboot überführt werden, das anschließend
im Allgemeinen fahrbereit ist. Damit entfällt ein ggf.
zeitraubendes und kompliziertes Zusammenbauen von mehreren Einzelteilen.
Außerdem sind Raum sparendere Packmaße als bei
herkömmlichen Faltbooten möglich.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der in den 1 bis 9 gezeigten
beispielhaften Ausführungsformen näher beschrieben.
Zahlreiche andere Ausführungsformen sind denkbar, bei denen
die Form des Bootes beispielsweise nicht wie in den 1 bis 9 gezeigt
konvex ist. In den Figuren haben gleiche Bezugszeichen jeweils die
gleiche Bedeutung.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Faltbootes, bei dem die Bootshaut
aufgespannt sind.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Faltbootes von unten, wobei
die Bootshaut weggelassen ist.
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3 zeigt Hinteransichten einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen
Klappzuständen (vom aufgeklappten bis zum zusammengeklappten
Bootszustand). 3a zeigt den aufgeklappten Bootszustand, 3b zeigt
einen teilweise zusammengeklappten Bootszustand, bei dem die Enden
der ersten Bordwandelemente auf gleicher Höhe wie die Plattform sind. 3c zeigt
den Bootszustand, bei dem die Bordwandelemente bereits deutlich
auf die zweite Seite der Plattform umgeklappt sind. 3d zeigt den
zusammengeklappten Bootszustand.
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4 zeigt Draufsichten einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen
Klappzuständen. 4a zeigt
den aufgeklappten Bootszustand, 4b zeigt
einen teilweise eingeklappten Zustand, bei dem die Enden der ersten
Bordwandelemente auf gleicher Höhe wie die Bodenplatte
sind. 4c zeigt den Bootszustand, bei
dem die ersten Bordwandelemente bereits deutlich auf die zweite
Seite der Plattform umgeklappt sind. 4d zeigt
den zusammengeklappten Bootszustand.
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5 zeigt eine Seitenansicht (5a)
und eine Draufsicht (5b) einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltbootes.
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6 zeigt eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltbootes im zusammengefalteten Zustand. 6a zeigt
das zusammengeklappte Faltboot mit Zubehör in einer Packtasche
bzw. einem Koffer. 6b zeigt eine Seitenansicht
und 6c. eine Seitenansicht der Packtasche (bzw. des
Koffers), wobei das zusammengeklappte Faltboot sichtbar ist.
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7 zeigt eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltbootes, bei der die
einem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente
in Taschen auf der eine Bordwand bildenden Bootshaut angeordnet
sind. 7a zeigt den zusammengeklappten
Bootszustand. 7b zeigt einen teilweise aufgeklappten
Bootszustand, bei dem sich die Bootshaut (Folie) im Wesentlichen
flach auf dem Boden befindet; darüber befindet sich eine
Plattform. 7c zeigt den aufgeklappten Bootszustand.
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8 illustriert,
wie das erfindungsgemäße Faltboot in einer Ausführungsform
leicht im Kofferraum eines Kombi untergebracht werden kann.
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9 zeigt
beispielhaft eine Ausführungsform für die Befestigung
eines Rohres mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt in der
Plattform.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Faltbootes, bei dem die Bootshaut
aufgespannt ist. In 1 bedeutet 1 das Faltboot, 2 ein
erstes Bordwandelement, 3 eine Bootshaut, 4 eine
Plattform, 5, ein als Vordersteven fungierendes erstes
Bordwandelement, 6 eine Sitzfläche, 7 eine
Rückenlehne, 8 als Hintersteven fungierende erste
Bordwandelemente und 11 eine erste Seite der Plattform 4.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Faltbootes. 2 zeigt
das Faltboot, bei dem die Bootshaut weggelassen ist, von unten. 12 bedeutet
die zweite Seite der Plattform 4, 9 ein Seil,
das die ersten Bordwandelemente 2, 5 und 8 verbindet. 10 bedeutet ein
Gelenk, über das die Bordwandelemente an der Plattform 4 befestigt
sind. 13 bedeutet den oberen Rand der ersten Bordwandelemente.
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3 zeigt Hinteransichten einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen
Klappzuständen. 3a zeigt
den ausgeklappten Bootszustand für ein fahrbereites Faltboot
gemäß der Erfindung. 3b zeigt
einen teilweise eingeklappten Zustand, bei dem die Enden der Bordwandelemente
auf der Höhe der Bodenplatte sind. Die ersten Bordwandelemente 2, 5 und 8 sind hierbei
um die Gelenke 10 gedreht. 3c zeigt
den Zustand, bei dem die ersten Bordwandelemente bereits deutlich
auf die zweite Seite der Plattform 4 umgeklappt sind. 3d zeigt
den zusammengeklappten Bootszustand, in dem das Faltboot dieser
Ausführungsform das kleinstmögliche Packmaß aufweist.
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4 zeigt Draufsichten einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen
Klappzuständen. 4a zeigt
den ausgeklappten Bootszustand. 4b zeigt
einen teilweise eingeklappten Zustand, bei dem die Enden der ersten
Bordwandelemente auf der Höhe der Bodenplatte sind. 4c zeigt
den Zustand, bei dem die Bordwandelemente bereits deutlich auf die
zweite Seite der Plattform 4 umgeklappt sind. 4d zeigt den
zusammengeklappten Zustand. Die 4a bis 4d sind
somit die Draufsichten zu den in den 3a bis 3d Hinteransichten.
Bei der hier gezeigten Plattform 4 handelt es sich um eine
Bodenplatte aus mehreren in Bootsrichtung liegenden Brettern.
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5 zeigt eine Seitenansicht (5a)
und eine Draufsicht (5b) einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltbootes. Hierbei ist
eine Rückenlehne 7 an zwei ersten Bordwandelementen 8 befestigt
ist. Eine Sitzfläche 6 ist bei dieser Ausführungsform
an vier ersten Bordwandelementen 2 befestigt. Die hier
gezeigte Sitzfläche 6 besteht hier aus einer mit
kreisförmigen Ausnehmungen versehenen Aluminiumplatte,
auf der eine Holzplatte befestigt ist. 10 bedeutet ein
Gelenk, an dem ein Bordwandelement 2 derart befestigt ist,
dass es von der ersten Seite auf die zweite Seite der Plattform
geklappt werden kann. Das in 5 gezeigte
Faltboot kann beispielsweise eine Länge von 1,90 m und
eine Breite von 1,21 m haben, wobei die als Plattform 4 verwendete
Bodenplatte beispielsweise eine Länge von 1,20 m und eine
Breite von 50 cm haben kann.
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6 zeigt eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltbootes im zusammengefalteten Zustand. 6a zeigt
das zusammengefaltete Faltboot mit Zubehör in einer Packtasche
bzw. einem Koffer. 6b zeigt eine Seitenansicht
und 6c eine Seitenansicht der Packtasche (bzw. des
Koffers), wobei das zusammengeklappte Faltboot sichtbar ist. Die
Packtasche kann beispielsweise für das in 5 gezeigte
Faltboot eine Länge von 1,24 m, eine Höhe von
0,52 m sowie eine obere Breite von 0,18 m und eine untere Breite
von 0,51 m aufweisen. Mit diesen Packmaßen kann das erfindungsgemäße
Faltboot leicht transportiert werden.
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7 zeigt eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Faltbootes, bei der die
einem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente
in Taschen auf der eine Bordwand bildenden Bootshaut angeordnet
sind. 7a zeigt den zusammengeklappten
Bootszustand. 7b zeigt einen teilweise aufgeklappten
Bootszustand, bei dem sich die Bootshaut (Folie) im Wesentlichen
flach auf dem Boden befindet; darüber befindet sich eine
Plattform. 7c zeigt den aufgeklappten Bootszustand. 15 bedeutet
Taschen in der Bootshaut (Folie), in welche Enden der ersten Bordwandelemente 2 ragen. Die
hierzu entgegen gesetzt liegenden Enden der Bordwandelemente 2 sind über
ein Gelenk 10 an einer Plattform 4 befestigt.
Zur Bildung eines Gelenks 10 kann beispielsweise ein Hutprofil
in der Plattform 4 befestigt sein, in dem sich ein Bolzen
(hier nicht gezeigt) befindet, um den herum ein Bordwandelement 2 drehbar
ist. Die Bordwandelemente 2 sind in dieser Ausführungsform
Stäbe oder Rohre mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt.
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8 illustriert,
wie das erfindungsgemäße Faltboot in einer Ausführungsform
leicht im Kofferraum eines Kombi untergebracht werden kann.
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9 zeigt
beispielhaft eine Ausführungsform für ein Gelenk 10 zur
Befestigung eines Bordwandelementes 2 in Form eines Rohres
oder Stabes mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt in einer
hier nicht näher gezeigten Plattform. 16 bedeutet ein
Hutprofil, das beispielsweise folgende Maße aufweisen kann:
Schenkel 20 mm, Innenmaße 50 mm × 20 mm, Stärke
1 mm, Länge 80 mm. Ein Bordwandelement 2 kann
drehbar um einen Bolzen 17 gelagert sein. Das Bordwandelement 2 ist
bei dieser Ausführungsform vorzugsweise ein Rohr mit im
Wesentlichen rechteckigen Querschnitt, beispielsweise mit den Maßen
50 × 20 × 2 mm.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1867796
B [0003]
- - DE 3312730 A1 [0004]
- - DE 29920903 U [0040]
- - DE 29920903 U1 [0045]
- - DE 1130724 B [0047]
- - DE 1146775 B [0048]