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DE102007015279A1 - Faltboot mit klappbaren Bordwandelementen - Google Patents

Faltboot mit klappbaren Bordwandelementen Download PDF

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Publication number
DE102007015279A1
DE102007015279A1 DE102007015279A DE102007015279A DE102007015279A1 DE 102007015279 A1 DE102007015279 A1 DE 102007015279A1 DE 102007015279 A DE102007015279 A DE 102007015279A DE 102007015279 A DE102007015279 A DE 102007015279A DE 102007015279 A1 DE102007015279 A1 DE 102007015279A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
boat
side wall
platform
wall elements
folding
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007015279A
Other languages
English (en)
Inventor
Manuel Spaett
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE102007015279A priority Critical patent/DE102007015279A1/de
Publication of DE102007015279A1 publication Critical patent/DE102007015279A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B7/00Collapsible, foldable, inflatable or like vessels
    • B63B7/06Collapsible, foldable, inflatable or like vessels having parts of non-rigid material

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Abstract

Faltboot (1) mit einer Plattform (4), mehreren Bordwandelementen (2, 5, 8) und einer Bootshaut (3), dadurch gekennzeichnet, dass erste Bordwandelemente (2, 5, 8) auf einer ersten Seite (11) einer Plattform (4) einen aufgeklappten Bootszustand bilden können, in dem die Bootshaut (3) an den ersten Bordwandelementen (2, 5, 8) anliegt, von denen mindestens ein Teil über jeweils ein Gelenk (10) an der Plattform (4) befestigt ist, so dass diese Bordwandelemente (2, 5, 8) von der ersten Seite (11) der Plattform (4) auf eine zweite Seite (12) der Plattform (4) klappbar sind und dort einen zusammengeklappten Bootszustand bilden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Faltboot mit klappbaren Bordwandelementen. Die Erfindung betrifft insbesondere ein Faltboot mit einer Plattform, mehreren klappbaren Bordwandelementen und einer Bootshaut, wobei das Faltboot durch Umklappen der Bordwandelemente von einem aufgeklappten Bootszustand in einen zusammengeklappten Bootszustand umgewandelt werden kann.
  • Ein Faltboot besteht im Allgemeinen aus einem zerlegbaren Holzgerüst und aus einer flexiblen Bootshaut, wobei das Gerüst normalerweise aus zwei (identischen) Teilen (vorne und hinten) besteht, die getrennt in die Bootshaut geschoben und erst in der Bootshaut verbunden werden.
  • Die DE 1867796 B beschreibt ein zusammenlegbares Boot, das aus mehreren, aneinander gefügten, schachtelbaren Längsabschnitten und einer die gemeinsame Verbindung darstellenden Bootshaut besteht, wobei die einzelnen Abschnitte in an sich bekannter Weise aus Kunststoff bestehen und an sich bekannte Spannelemente für die Bootshaut vorgesehen sind.
  • Die DE 3312730 A1 offenbart ein Banana-Klapp-Bootsystem zum Aufbauen von besonders leichten, auf einem Autodach transportfähigen Sportbooten mit variabler Länge und Breite, das aus einzelnen, klappbaren, in ihrer Form unterschiedlichen Bootsteilen für die Bug-Heck- und Mittelpartie der Boote besteht, die vor Gebrauch der Sportboote wahlweise quer zu der Längsachse zusammengekoppelt werden können.
  • Die bekannten Faltboote können zwar in Form von kompakten Paketen zu ihrem Bestimmungsort transportiert werden. Jedoch umfassen diese Pakete immer noch zahlreiche Einzelteile, die vor Ort erst zusammengebaut werden müssen. Außerdem sind in der Regel mehrere solcher Pakete zu transportieren.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, ein Faltboot bereitzustellen, das aus möglichst wenigen vor Ort zusammenzusetzenden Teilen besteht, die zudem ein möglichst geringes Packmaß haben und auf unkomplizierte Weise zu einem fahrbereiten Faltboot zusammengebaut werden können.
  • Die Erfindung betrifft daher ein Faltboot mit einer Plattform, mehreren Bordwandelementen und einer Bootshaut, wobei erste Bordwandelemente auf einer ersten Seite einer Plattform einen aufgeklappten Bootszustand bilden können, in dem die Bootshaut an den ersten Bordwandelementen anliegt, von denen mindestens ein Teil über jeweils ein Gelenk an der Plattform befestigt ist, so dass diese Bordwandelemente von der ersten Seite der Plattform auf eine zweite Seite der Plattform klappbar sind und dort einen zusammengeklappten Bootszustand bilden können.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot können auch zweite Bordwandelemente vorhanden sein, die sich im Wesentlichen in Längs- und/oder Querrichtung des Faltbootes erstrecken. Im Allgemeinen verstärken diese zweiten Bordwandelemente den aufgeklappten Bootszustand des erfindungsgemäßen Faltbootes.
  • Diese zweiten Bordwandelemente können beispielsweise im aufgeklappten Bootszustand eingebaut werden. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Faltbootes besteht allerdings gerade darin, dass zum Aufbau keine separaten Teile und damit keine separaten zweiten Bordwandelemente nötig sind.
  • Erfindungsgemäß ist mindestens ein Teil der ersten Bordwandelemente jeweils über ein Gelenk an der Plattform befestigt. Das Gelenk kann beispielsweise ein Drehgelenk oder ein Kugelgelenk sein. Vorzugsweise befindet sich das Gelenk in der Ebene der Plattform. Beispielsweise können sich in der Ebene der Plattform runde Metallstifte binden, welche jeweils durch eine im unteren Teil eines ersten Bordwandelementes vorhandene abgerundete Öffnung hindurch gehen. Dadurch wird eine Drehung der ersten Bordwandelemente um die Metallstifte ermöglicht.
  • Zur Verbindung der ersten Bordwandelemente mit der Plattform kann man beispielsweise auch Bolzen an den als erste Bordwandelemente fungierenden Aluminiumrohren in geeignete Löcher im Gelenk der Plattform einspringen lassen.
  • Die ersten Bordwandelemente können auch mittels Nieten an der Plattform befestigt sein, wobei die jeweiligen Bordwandelemente um die zur Befestigung verwendete Niete schwenkbar sind.
  • Die ersten Bordwandelemente können ggf. in die Gelenke der Plattform eingehängt oder eingeschoben werden.
  • Die ersten Bordwandelemente erstrecken sich im Allgemeinen im Wesentlichen von der Plattform aus und von ihr weg.
  • Die ersten Bordwandelemente und ggf. vorhandenen zweiten Bordwandelemente können ein- oder mehrteilig sein, vorzugsweise einteilig. Bei einer mehrteiligen Ausführung können die Einzelstäbe mittels Schiebescharnieren, über mit Gewinde versehene Rohre oder Rohre mit Einrastvorrichtungen verbunden sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes sind die über ein Gelenk an der Plattform befestigten ersten Bordwandelemente im aufgeklappten und/oder zusammengeklappten Bootszustand in der Plattform arretierbar. Dies kann über dem Fachmann an sich bekannte Steck- und Schnappsysteme geschehen.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot umfassen die ersten Bordwandelemente vorzugsweise Rohre mit kreisförmigem oder ovalem Querschnitt. Allerdings sind auch Rohre oder Stäbe mit anderen, beispielsweise eckigem Querschnitt möglich.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltboots werden Rohre oder Stäbe, vorzugsweise Rohre, mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt verwendet. „Im Wesentlichen rechteckig" bedeutet hierbei, dass die Rohre oder Stäbe vier Seiten haben, von denen jeweils zwei zueinander parallel sind, und die Ecken des Rechtecks etwas abgerundet sind. In dieser Ausführungsform beträgt das Verhältnis zwischen einer längeren und einer kürzeren Seite des im Wesentlichen rechteckigen Querschnitts vorzugsweise 1,1–20 zu 1, besonders bevorzugt 1,5–10 zu 1. Am meisten bevorzugt beträgt dieses Verhältnis 2–5 zu 1. Beispielsweise kann ein Rohr mit rechteckigem Querschnitt mit den Maßen Länge × Breite × Wanddicke 50 × 20 × 2 mm verwendet werden.
  • Außerdem können die ersten Bordwandelemente und ggf. vorhandenen zweiten Bordwandelemente gleiche oder unterschiedliche Formen und/oder Längen haben.
  • Im Allgemeinen wird das Faltboot einen Bugteil und einen Heckteil aufweisen, in dem die Bordwandelemente eine unterschiedliche Länge und/oder Form aufweisen.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes unterscheiden sich die am weitesten vorn liegenden ersten Bordwandelemente (Vordersteven, Bugsteven) und die am weitesten hinten liegenden ersten Bordwandelemente (Hintersteven, Hecksteven) von den dazwischen liegenden ersten Bordwandelementen.
  • Die ersten Bordwandelemente können insbesondere auch eine unterschiedliche Form aufweisen. Die ersten Bordwandelemente können beispielsweise unterschiedlich gekrümmte und/oder geradlinige Abschnitte aufweisen, wobei auch Wendepunkte vorhanden sein können. Die Form der Bordwandelemente ist insbesondere durch die gewünschte Bootsform und das gewünschte Packmaß bestimmt.
  • Bevorzugt weisen alle ersten Bordwandelemente die gleiche Länge und/oder die gleiche Form auf.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot sind rechte und linke Bauteile, insbesondere erste Bordwandelemente, vorzugsweise identisch und sind im Allgemeinen symmetrisch zur Längsachse des Faltbootes angeordnet. Sie können allerdings auch versetzt angeordnet sein und beim Zusammenklappen geeignet ineinander greifen.
  • Die ersten Bordwandelemente können vorzugsweise um mindestens 90° um das Gelenk gedreht und damit auf die zweite Seite der Plattform umgeklappt werden.
  • Hierdurch ist für den zusammengeklappten Bootszustand ein besonders kleines Packmaß des Faltbootes möglich.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes können alle ersten Bordwandelemente von der ersten Seite der Plattform auf die zweite Seite der Plattform geklappt werden.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot werden als Materialien für die ersten und/oder ggf. zweiten Bordwandelemente sowie die Plattform vorzugsweise Aluminium, Birken- und/oder Eschenholz (Birkensperrholz, Bergesche, Gebirgsesche und -birke) verwendet.
  • Erfindungsgemäß ist es ganz besonders bevorzugt, dass die ersten Bordwandelemente aus Aluminium bestehen. Dadurch ergeben sich ein geringes Gesamtgewicht des Faltbootes sowie eine gute Festigkeit des Bootskörpers. Außerdem eignet sich Aluminium aufgrund des geringen Reibungskoeffizienten gut zur Verwendung mit Bootshäuten, da der Spannvorgang der Bootshaut um den Bootskörper zusätzlich erleichtert wird.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot können Spanten vorgesehen sein, welche die jeweiligen ersten und ggf. zweiten Bordwandelemente vorzugsweise mittels Kunststoffclips verbinden, wobei die Verbindung im Allgemeinen durch einfaches Einschieben in die Clips erfolgt. Durch solche Spanten, vorzugsweise Quer-Spanten, kann die Stabilität des Bootes weiter erhöht werden.
  • Die Plattform im erfindungsgemäßen Faltboot kann unterschiedlich aufgebaut sein. So kann die Plattform aus einer oder mehreren Stangen, Rohren und/oder Brettern aufgebaut sein, zwischen denen sich unterschiedlich große Zwischenräume befinden können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Plattform eine Bodenplatte. Die Bodenplatte kann dabei aus einer Schicht bestehen oder mehrschichtig aufgebaut sein.
  • Die Plattform enthält vorzugsweise einen Schaumstoff.
  • Eine mehrschichtige Ausführungsform der Plattform kann beispielsweise eine Schaumstoff enthaltende Schicht zur Erhöhung der Sicherheit aufweisen, beispielsweise aus einem Polyolefin-, Polyurethan- oder Polystyrolschaum.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes verbindet ein Seil die dem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente.
  • In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltboots sind die einem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente in Taschen einer eine Bordwand bildenden Bootshaut angeordnet. Hierbei sind die Enden nicht mit einem Seil verbunden.
  • Die vorgenannten Taschen sind vorzugsweise nur nach einer Seite geöffnet und umhüllen vorzugsweise nur jeweils ein Bordwandelement an dem Ende, das dem Gelenk entgegen gesetzt liegt. Die Taschen können aus dem gleichen Material wie die Bootshaut oder einem hiervon verschiedenen Material bestehen.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot können Luftschläuche zur Erhöhung der Stabilität und/oder Sicherheit vorgesehen sein. Vorzugsweise werden zwei oder vier integrierte Luftschläuche verwendet. Dies erhöht die Kippstabilität und Tragfähigkeit des erfindungsgemäßen Faltbootes.
  • Die Bootshaut liegt im erfindungsgemäßen Faltboot an den ersten Bordwandelementen an. Die Bootshaut kann dabei anschließend an das Aufklappen der ersten Bordwandelemente, wenn das Faltboot im aufgeklappten Zustand vorliegt, („aufgeklappter Bootszustand") angebracht werden.
  • Der durch Aufklappen der ersten Bordwandelemente gebildete gerüstartige Körper des erfindungsgemäßen Faltbootes kann bereits beim Aufklappen mit einer Bootshaut versehen sein. Alternativ kann die Bootshaut erst im aufgeklappten Bootszustand an die ersten Bordwandelemente angelegt werden. Im letzteren Fall kann die Bootshaut beispielsweise durch Betätigung einer Spanneinrichtung (vgl. DE 299 20 903 U ) durch Hebelwirkung gespannt werden. Die Spanneinrichtung kann z. B. auch eine Winde sein, die ein Spannelement aufwickelt, und so die Bootshaut um den Bootskörper spannt.
  • Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, wenn die Bootshaut bereits im zusammengeklappten Bootszustand an den ersten Bordwandelementen anliegt. Ohne Montage separater Teile (hier der Bootshaut) kann bei dieser Ausführungsform nach dem Umklappen in den aufgeklappten Bootszustand ein fahrbereites Faltboot vorliegen.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann somit eine Bootshaut während der Umwandlung des Faltbootes von einem ausgeklappten Zustand in einen zusammengeklappten Zustand an den ersten Bordwandelementen bleiben. Dies geschieht vorzugsweise dadurch, dass die Bordwandelemente mit ihrem einen Ende in Taschen ragen, die auf oder in der Bootshaut angebracht sind. Hierdurch erübrigt sich ein kompliziertes und/oder zeitaufwendiges Einschieben eines Bootsgerüstes in die Bootshaut.
  • Für die Bootshaut eignen sich verschiedene Materialien. Die Bootshaut besteht jedoch vorzugsweise aus einer verrottungsfesten, mehrschichtigen, dauerelastischen Gummimischung mit einem hochfesten Trägergewebe. Ein besonders geeignetes Material ist Hypalon® der Firma DuPont Dow Elastomers. Hierbei handelt es sich um ein chlorsulfoniertes Polyethylen.
  • Im Allgemeinen ist es möglich, dass durch das erfindungsgemäße Aufklappen die Bootshaut aufgespannt wird. Allerdings kann erfindungsgemäß auch eine Vorrichtung zur Spannung der Bootshaut angebracht sein.
  • Analog zur DE 299 20 903 U1 kann ein mit der Bootshaut verbindbares Spannelement zum zusätzlichen Spannen der Bootshaut um die ersten Bordwandelemente vorgesehen sein, wobei das Spannelement mit einer am Bootskörper angeordneten Spanneinrichtung zusammenwirkt. Beispielsweise kann ein Bordwandelement mit einem anderen Bordwandelement verbunden sein, an dem die Bootshaut befestigt wird, vorzugsweise an einem Ende. Wenn das Bordwandelement dann durch Schwenken in seine Gebrauchslage gebracht wird, wird die Bootshaut gespannt.
  • Zusätzlich oder alternativ kann die Bootshaut in der Querrichtung durch Spannelemente gespannt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass zwei Seiten eines erfindungsgemäßen Faltbootes mittels zweier gelenkig miteinander verbundener Stäbe verbunden sind. Beim Ausrichten der Stäbe in eine Richtung (Bildung einer Geraden) wird in der Bootshaut eine Spannung erzeugt.
  • Die sich von der Bodenplatte aus im aufgeklappten Bootszustand im Wesentlichen nach oben erstreckenden ersten Bordwandelemente können im Faltboot durch Längssenten stabilisiert werden. Die Längssenten können durch Halteelemente mit beispielsweise gabelartigen Elementen gehalten werden, die auf der Bootshaut (siehe DE 1130 724 B ) oder den ersten Bordwandelementen sitzen.
  • In einer weiteren Ausführungsform verlaufen im Inneren der Bootshaut oder auf den ersten Bordwandelementen Halteelemente für Längssenten, die durch Verlegen von Haltebändern in zwei Lagen gebildet werden, die zwischen sich einen Kanal bilden, in dem ein riemenartiges Halteband geführt ist, welches jeweils zur Bildung einer Halterung für eine Längssente durch Schlitze aus der oberen Lage des Haltebandes tritt. Ein solches Halteelement ist in der Auslegeschrift DE 1146775 B beschrieben.
  • Im erfindungsgemäßen Faltboot können auch weitere Zubehörteile vorhanden sein. Beispielsweise kann eine Sitzfläche vorhanden sein, die geeignet an den ersten Bordwandelementen befestigt sein kann. Es kann auch eine Rückenlehne vorhanden sein, die in einer Ausführungsform an den ersten Bordwandelementen, vorzugsweise an zwei ersten Bordwandelementen, vorgesehen sein kann. Weiterhin kann ein Steuerruder vorhanden sein, das auf dem Fachmann an sich bekannte Weise am Faltboot befestigt und über Zugseile betätigt werden kann.
  • Im Allgemeinen ist das obere Teil des erfindungsgemäßen Bootes offen. Falls erforderlich, kann am oberen Rand des erfindungsgemäßen Faltbootes ein Verdeck vorgesehen sein, das verhindert, dass Wasser in das Faltboot gelangt. Das Verdeck kann aus dem gleichen Material wie die Bootshaut bestehen oder aber aus einem anderen Material. Im Allgemeinen werden diese Materialien unterschiedlich sein. Das Verdeck ist vorzugsweise aus wasserdicht gewebter Baumwolle, die im Allgemeinen speziell imprägniert aber dennoch atmungsaktiv ist.
  • Falls weitere Aufbauten verwendet werden, können diese unter Verwendung von dem Fachmann bekannten Steck- und Schnappsystemen, vorzugsweise aus gehärtetem und eloxiertem Aluminium, verwendet werden. Dies ermöglicht einen schnellen Aufbau ohne Einsatz von Werkzeug.
  • Das erfindungsgemäße Faltboot hat mehrere Vorteile. Es kann durch einfaches Ausklappen von Bordwandelementen, an denen die Bootshaut bereits befestigt sein kann, ausgehend von einer Plattform in ein Faltboot überführt werden, das anschließend im Allgemeinen fahrbereit ist. Damit entfällt ein ggf. zeitraubendes und kompliziertes Zusammenbauen von mehreren Einzelteilen. Außerdem sind Raum sparendere Packmaße als bei herkömmlichen Faltbooten möglich.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in den 1 bis 9 gezeigten beispielhaften Ausführungsformen näher beschrieben. Zahlreiche andere Ausführungsformen sind denkbar, bei denen die Form des Bootes beispielsweise nicht wie in den 1 bis 9 gezeigt konvex ist. In den Figuren haben gleiche Bezugszeichen jeweils die gleiche Bedeutung.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes, bei dem die Bootshaut aufgespannt sind.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes von unten, wobei die Bootshaut weggelassen ist.
  • 3 zeigt Hinteransichten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen Klappzuständen (vom aufgeklappten bis zum zusammengeklappten Bootszustand). 3a zeigt den aufgeklappten Bootszustand, 3b zeigt einen teilweise zusammengeklappten Bootszustand, bei dem die Enden der ersten Bordwandelemente auf gleicher Höhe wie die Plattform sind. 3c zeigt den Bootszustand, bei dem die Bordwandelemente bereits deutlich auf die zweite Seite der Plattform umgeklappt sind. 3d zeigt den zusammengeklappten Bootszustand.
  • 4 zeigt Draufsichten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen Klappzuständen. 4a zeigt den aufgeklappten Bootszustand, 4b zeigt einen teilweise eingeklappten Zustand, bei dem die Enden der ersten Bordwandelemente auf gleicher Höhe wie die Bodenplatte sind. 4c zeigt den Bootszustand, bei dem die ersten Bordwandelemente bereits deutlich auf die zweite Seite der Plattform umgeklappt sind. 4d zeigt den zusammengeklappten Bootszustand.
  • 5 zeigt eine Seitenansicht (5a) und eine Draufsicht (5b) einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes im zusammengefalteten Zustand. 6a zeigt das zusammengeklappte Faltboot mit Zubehör in einer Packtasche bzw. einem Koffer. 6b zeigt eine Seitenansicht und 6c. eine Seitenansicht der Packtasche (bzw. des Koffers), wobei das zusammengeklappte Faltboot sichtbar ist.
  • 7 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes, bei der die einem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente in Taschen auf der eine Bordwand bildenden Bootshaut angeordnet sind. 7a zeigt den zusammengeklappten Bootszustand. 7b zeigt einen teilweise aufgeklappten Bootszustand, bei dem sich die Bootshaut (Folie) im Wesentlichen flach auf dem Boden befindet; darüber befindet sich eine Plattform. 7c zeigt den aufgeklappten Bootszustand.
  • 8 illustriert, wie das erfindungsgemäße Faltboot in einer Ausführungsform leicht im Kofferraum eines Kombi untergebracht werden kann.
  • 9 zeigt beispielhaft eine Ausführungsform für die Befestigung eines Rohres mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt in der Plattform.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes, bei dem die Bootshaut aufgespannt ist. In 1 bedeutet 1 das Faltboot, 2 ein erstes Bordwandelement, 3 eine Bootshaut, 4 eine Plattform, 5, ein als Vordersteven fungierendes erstes Bordwandelement, 6 eine Sitzfläche, 7 eine Rückenlehne, 8 als Hintersteven fungierende erste Bordwandelemente und 11 eine erste Seite der Plattform 4.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes. 2 zeigt das Faltboot, bei dem die Bootshaut weggelassen ist, von unten. 12 bedeutet die zweite Seite der Plattform 4, 9 ein Seil, das die ersten Bordwandelemente 2, 5 und 8 verbindet. 10 bedeutet ein Gelenk, über das die Bordwandelemente an der Plattform 4 befestigt sind. 13 bedeutet den oberen Rand der ersten Bordwandelemente.
  • 3 zeigt Hinteransichten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen Klappzuständen. 3a zeigt den ausgeklappten Bootszustand für ein fahrbereites Faltboot gemäß der Erfindung. 3b zeigt einen teilweise eingeklappten Zustand, bei dem die Enden der Bordwandelemente auf der Höhe der Bodenplatte sind. Die ersten Bordwandelemente 2, 5 und 8 sind hierbei um die Gelenke 10 gedreht. 3c zeigt den Zustand, bei dem die ersten Bordwandelemente bereits deutlich auf die zweite Seite der Plattform 4 umgeklappt sind. 3d zeigt den zusammengeklappten Bootszustand, in dem das Faltboot dieser Ausführungsform das kleinstmögliche Packmaß aufweist.
  • 4 zeigt Draufsichten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltbootes in verschiedenen Klappzuständen. 4a zeigt den ausgeklappten Bootszustand. 4b zeigt einen teilweise eingeklappten Zustand, bei dem die Enden der ersten Bordwandelemente auf der Höhe der Bodenplatte sind. 4c zeigt den Zustand, bei dem die Bordwandelemente bereits deutlich auf die zweite Seite der Plattform 4 umgeklappt sind. 4d zeigt den zusammengeklappten Zustand. Die 4a bis 4d sind somit die Draufsichten zu den in den 3a bis 3d Hinteransichten. Bei der hier gezeigten Plattform 4 handelt es sich um eine Bodenplatte aus mehreren in Bootsrichtung liegenden Brettern.
  • 5 zeigt eine Seitenansicht (5a) und eine Draufsicht (5b) einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes. Hierbei ist eine Rückenlehne 7 an zwei ersten Bordwandelementen 8 befestigt ist. Eine Sitzfläche 6 ist bei dieser Ausführungsform an vier ersten Bordwandelementen 2 befestigt. Die hier gezeigte Sitzfläche 6 besteht hier aus einer mit kreisförmigen Ausnehmungen versehenen Aluminiumplatte, auf der eine Holzplatte befestigt ist. 10 bedeutet ein Gelenk, an dem ein Bordwandelement 2 derart befestigt ist, dass es von der ersten Seite auf die zweite Seite der Plattform geklappt werden kann. Das in 5 gezeigte Faltboot kann beispielsweise eine Länge von 1,90 m und eine Breite von 1,21 m haben, wobei die als Plattform 4 verwendete Bodenplatte beispielsweise eine Länge von 1,20 m und eine Breite von 50 cm haben kann.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes im zusammengefalteten Zustand. 6a zeigt das zusammengefaltete Faltboot mit Zubehör in einer Packtasche bzw. einem Koffer. 6b zeigt eine Seitenansicht und 6c eine Seitenansicht der Packtasche (bzw. des Koffers), wobei das zusammengeklappte Faltboot sichtbar ist. Die Packtasche kann beispielsweise für das in 5 gezeigte Faltboot eine Länge von 1,24 m, eine Höhe von 0,52 m sowie eine obere Breite von 0,18 m und eine untere Breite von 0,51 m aufweisen. Mit diesen Packmaßen kann das erfindungsgemäße Faltboot leicht transportiert werden.
  • 7 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faltbootes, bei der die einem Gelenk entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente in Taschen auf der eine Bordwand bildenden Bootshaut angeordnet sind. 7a zeigt den zusammengeklappten Bootszustand. 7b zeigt einen teilweise aufgeklappten Bootszustand, bei dem sich die Bootshaut (Folie) im Wesentlichen flach auf dem Boden befindet; darüber befindet sich eine Plattform. 7c zeigt den aufgeklappten Bootszustand. 15 bedeutet Taschen in der Bootshaut (Folie), in welche Enden der ersten Bordwandelemente 2 ragen. Die hierzu entgegen gesetzt liegenden Enden der Bordwandelemente 2 sind über ein Gelenk 10 an einer Plattform 4 befestigt. Zur Bildung eines Gelenks 10 kann beispielsweise ein Hutprofil in der Plattform 4 befestigt sein, in dem sich ein Bolzen (hier nicht gezeigt) befindet, um den herum ein Bordwandelement 2 drehbar ist. Die Bordwandelemente 2 sind in dieser Ausführungsform Stäbe oder Rohre mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt.
  • 8 illustriert, wie das erfindungsgemäße Faltboot in einer Ausführungsform leicht im Kofferraum eines Kombi untergebracht werden kann.
  • 9 zeigt beispielhaft eine Ausführungsform für ein Gelenk 10 zur Befestigung eines Bordwandelementes 2 in Form eines Rohres oder Stabes mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt in einer hier nicht näher gezeigten Plattform. 16 bedeutet ein Hutprofil, das beispielsweise folgende Maße aufweisen kann: Schenkel 20 mm, Innenmaße 50 mm × 20 mm, Stärke 1 mm, Länge 80 mm. Ein Bordwandelement 2 kann drehbar um einen Bolzen 17 gelagert sein. Das Bordwandelement 2 ist bei dieser Ausführungsform vorzugsweise ein Rohr mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt, beispielsweise mit den Maßen 50 × 20 × 2 mm.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1867796 B [0003]
    • - DE 3312730 A1 [0004]
    • - DE 29920903 U [0040]
    • - DE 29920903 U1 [0045]
    • - DE 1130724 B [0047]
    • - DE 1146775 B [0048]

Claims (14)

  1. Faltboot (1) mit einer Plattform (4), mehreren Bordwandelementen (2, 5, 8) und einer Bootshaut (3), dadurch gekennzeichnet, dass erste Bordwandelemente (2, 5, 8) auf einer ersten Seite (11) einer Plattform (4) einen aufgeklappten Bootszustand bilden können, in dem die Bootshaut (3) an den ersten Bordwandelementen (2, 5, 8) anliegt, von denen mindestens ein Teil über jeweils ein Gelenk (10) an der Plattform (4) befestigt ist, so dass diese Bordwandelemente (2, 5, 8) von der ersten Seite (11) der Plattform (4) auf eine zweite Seite (12) der Plattform (4) klappbar sind und dort einen zusammengeklappten Bootszustand bilden können.
  2. Faltboot (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die über ein Gelenk (10) an der Plattform (4) befestigten ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) im aufgeklappten und/oder zusammengeklappten Bootszustand in der Plattform (4) arretierbar sind.
  3. Faltboot (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) aus Aluminium, Birken- und/oder Eschenholz bestehen.
  4. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) Rohre mit kreisförmigem, ovalem oder im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt sind.
  5. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) um mindestens 90° um das Gelenk (10) gedreht werden können.
  6. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (4) eine Bodenplatte ist.
  7. Faltboot nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (4) mehrschichtig ist.
  8. Faltboot (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (4) Schaumstoff enthält.
  9. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die am weitesten vorn liegenden ersten Bordwandelemente (5) und die am weitesten hinten liegenden ersten Bordwandelemente (8) sich von den dazwischen liegenden ersten Bordwandelementen (2) unterscheiden.
  10. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass alle ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) die gleiche Länge aufweisen.
  11. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seil (9) die dem Gelenk (10) entgegen gesetzt liegenden Enden (13) der ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) verbindet.
  12. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Gelenk (10) entgegen gesetzt liegenden Enden der ersten Bordwandelemente (2) in Taschen (15) der eine Bordwand bildenden Bootshaut (3) angeordnet sind.
  13. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass alle ersten Bordwandelemente (2, 5, 8) von der ersten Seite (11) der Plattform (4) auf die zweite Seite (12) der Plattform (4) geklappt werden können.
  14. Faltboot (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bootshaut (3) im zusammengeklappten Bootszustand ebenfalls an den ersten Bordwandelementen (2, 5, 8) anliegt.
DE102007015279A 2007-03-29 2007-03-29 Faltboot mit klappbaren Bordwandelementen Withdrawn DE102007015279A1 (de)

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